»Mit der Antwort auf die Frage Wie zugänglich sind Wissen und Information? wird entschieden über die Bildungs- und Entwicklungschancen jedes einzelnen Bürgers in der Informationsgesellschaft wie auch über die Chancen künftiger Generationen, auf dem vorhandenen Wissen aufbauen zu können. Die im Urheberrechtsgesetz (UrhG) getroffenen gesetzlichen Regelungen haben nachhaltigen Einfluss darauf, ob sich in unserer Gesellschaft offene, vernetzte Kommunikations- und Informationsstrukturen entwickeln können.« Mit diesen Worten beginnt die Göttinger Erklärung des Aktionsbündnisses »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft« vom 5. Juli 2004. Der Beitrag gibt einen knappen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Diskussion um die Novellierung des Urheberrechts, die unmittelbare und ggf. einschneidende Auswirkungen auf Forschung und Lehre haben wird.
Zentrales Interesse der Bürger in einer digitalen Informationsgesellschaft ist der offene Zugang zu Information und Wissen für politische Partizipation, Bildung, Wissenschaft und Kultur. Von der Novellierung des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (UrhG) sollte man daher erwarten, dass es diesen Interessen der Bürger Rechnung trägt. Leider wird der Bürger in diesen Erwartungen von der rot-grünen Bundesregierung gründlich enttäuscht: Schon in der UrhG-Novelle vom 10.09.2003, die als »1. Korb« einer Reihe von Novellierungsschritten beschlossen wurde (BGBl. I S. 1774), werden vor allem die Rechte der Verwerter von Urheberrechten – wohl bemerkt: nicht die Rechte der Urheber, Autoren und Kreativen selbst! – einseitig gestärkt. Die Rechte der Allgemeinheit zur Nutzung digitaler Medien und Werke wurden dagegen erheblich eingeschränkt. Auch im »2. Korb«, der seit dem 27.09.2004 als Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorliegt, wird diese Tendenz fortgesetzt. Das gilt vor allem auch für die Nutzung zu Zwecken von Bildung und Wissenschaft.
Zur Erläuterung seien hier nur drei Beispiele genannt:
Auch der Referentenentwurf vom 27.09.20041 sieht Information vor allem als Ware, die von Wirtschaftsunternehmen vermarktet werden soll. Mit den digitalen Techniken sollen hier neue, bedeutende Geschäftsfelder erschlossen werden. Für Zwecke der Bildung und Wissenschaft dürfen die Potenziale der digitalen Medien dagegen nicht in der gebotenen Weise genutzt werden. Dabei liegen gerade hierin die großen Chancen für die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft. Denn wer Bildung und Wissenschaft die Tür zur digitalen Wissensgesellschaft versperrt, verbaut uns allen – auch der Wirtschaft – in Deutschland die Zukunft!
Anfang Juli 2004 hat sich daher das Aktionsbündnis »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft«2 formiert, um den Bereichen Bildung und Wissenschaft mehr Gehör bei der weiter notwendigen Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zu verschaffen und im nun anstehenden »2. Korb« für mehr Ausgewogenheit zwischen den Interessen der Rechteverwerter und denen der Allgemeinheit zu sorgen. Die Initiative hierzu ging von der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI) aus. DINI hat schon seit 2002 zum »1. Korb« Stellungnahmen abgegeben, damit im UrhG der Zugang zur digitalen Information für Zwecke der Bildung und Wissenschaft angemessen gewährleistet wird. Auch haben in diesem Sinne zwei Vertreter von DINI (Prof. Dr. E. Hilf, Uni Oldenburg, und der Verfasser) in den BMJ-Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des 2. Korbes mitgearbeitet. Ihre Forderungen sind in der Stellungnahme vom 06.05.2004 zusammengefasst, in einen Formulierungsvorschlag für die Gesetzesnovelle umgesetzt und ausführlich begründet.3 Auch mit dem BMJ-Referentenentwurf zum 2. Korb hat sich DINI in einer Stellungnahme ausführlich auseinander gesetzt.4
Wie sehr die bisherigen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes in Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf Unverständnis und Empörung stoßen, lässt sich gut an der rasanten Entwicklung des Aktionsbündnisses ablesen: In nur 6 Monaten haben sich darin (Stand 22.01.2005) 190 wissenschaftliche Fachgesellschaften, Verbände und Einrichtungen, Universitäten und Schulen zusammengeschlossen. Über 2800 Persönlichkeiten aus Bildung und Wissenschaft sind beigetreten und auch die 6 großen Wissenschaftsorganisationen Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz sowie der Wissenschaftsrat unterstützen diese Initiative mit Nachdruck. Alle haben die »Göttinger Erklärung« vom 5. Juli 2004 unterzeichnet, in der das Aktionsbündnis seine Ziele niedergelegt hat.5
Täglich schließen sich neue Fachgesellschaften und Persönlichkeiten dem Aktionsbündnis an. Wer die Ziele des Bündnisses unterstützt, ist zur Unterzeichnung der »Göttinger Erklärung« und zur aktiven Mitwirkung herzlich eingeladen!
Seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum »2. Korb« setzt sich die Lenkungsgruppe des Aktionsbündnisses intensiv mit dieser Rechtsproblematik auseinander. Am 26. November 2004 hat das Bündnis eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, die die Interessen von Bildung und Wissenschaft hervorhebt und konkrete Vorschläge für ein ausgewogeneres Urheberrecht unterbreitet.6 Erfreulicherweise hat die Kultusministerkonferenz (KMK) Forderungen zur UrhG-Novellierung aufgestellt, die weitgehend mit denen des Aktionsbündnisses identisch sind.
In den kommenden Monaten wird es vor allem darum gehen, das weitere Gesetzgebungsverfahren aktiv zu begleiten, unter den Parlamentariern in Bund und Ländern für mehr Verständnis für die Belange der Nutzer aus Bildung und Wissenschaft zu werben und so dafür zu sorgen, dass im Urheberrecht nicht einseitig nur die Interessen der Rechteverwerter berücksichtigt werden, sondern dass auch die Rechte der Allgemeinheit in der digitalen Informationsgesellschaft angemessen ausgestaltet und gesichert werden.
Dr. Hartmut Simon
Sprecher des Aktionsbündnisses
(bis Januar 2005)