| Christmann, Rainer Marcus: Strafrechtliche Schuld und gesellschaftliche Wirklichkeit Das Schuldprinzip im Licht sozialwissenschaftlicher Deutungen jugendlicher Gewaltdelinquenz Am Beispiel des Straßenraubs |
Zentrales Thema der vorliegenden Arbeit ist die strafrechtliche Schuld. Begreift man Schuld als »eines der Urprobleme der menschlichen Existenz«, wie Kaufmann das ausweislich des dieser Arbeit vorangestellten Worts getan hat ( 1967 , 554), so ist der Diskussionsrahmen groß zu wählen. Die Strafrechtsdogmatik kann sich nicht als »Theorie« von der Berücksichtigung ihrer höchst praktischen Folgen freistellen, und es scheint, dass sowohl ihre Folgen weitreichender wie auch ihre Grundlagen voraussetzungsreicher sind, als vielfach angenommen wird.
Als Ausgangspunkt der Betrachtung und Bezugspunkt der Überlegungen zu den praktischen Voraussetzungen und Wirkungen des Strafrechts wird der Straßenraub durch Jugendliche und Heranwachsende gewählt, kein »Massendelikt«, aber auch kein seltenes Delikt und ein Delikt, welches im Allgemeinen der sogenannten mittelschweren Kriminalität zugerechnet wird. Dabei geht es im ersten Kapitel nach einer kurzen Darstellung der Raubtatbestände des Strafrechts um die praktischen Befunde über den Straßenraub wie über die öffentliche Wahrnehmung von Kriminalität.
Im zweiten Kapitel wird es um die Darstellung des Schuldgrundsatzes und der Positionen in der im engeren Sinne rechtsdogmatischen Diskussion gehen.
Das dritte Kapitel befasst sich mit der »gesellschaftlichen Wirklichkeit«. Ausgehend von einem wissenssoziologischen Bezugsrahmen, der dort vorab vorzustellen sein wird, soll die Lebenssituation junger Menschen in den gesellschaftlichen Zusammenhängen beschrieben werden. In dieser interaktionistischen Perspektive sollen Deutungen von abweichendem Verhalten, Gewalt und Kriminalität, aber auch der Wirkungsweise des Strafrechts dargestellt werden.
In den beiden letzten Kapiteln schließlich wird es um die Folgerungen für das Strafrecht gehen. »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, und im Großen und Ganzen - so ist man zu formulieren versucht - scheint auch die neuere rechtswissenschaftliche Diskussion über weite Strecken Berührungsängste zu haben. Auch wenn es für Vorsicht und Zurückhaltung bei Argumentationen aus der Menschenwürdegarantie
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gute Gründe gibt: Es wird zu zeigen sein, dass es gerade diese Zurückhaltung ist, die die in der Diskussion vorausgesetzten Menschenbilder und Wertkonzepte wesentlich im Unklaren belässt und so die Auseinandersetzung um die Funktion der Schuld und die Zwecke der Strafe als der zentralen Grundlagen des Strafrechts in einer realen Gesellschaft erschwert. Im vierten Kapitel soll in diesem Sinn und in Auseinandersetzung mit den im zweiten Kapitel dargestellten rechtsdogmatischen Positionen sowie dem weiteren strafrechtswissenschaftlichen Diskussionsstand - sozusagen als Kernstück der Arbeit - ein Vorschlag zur Deutung des Schuldprinzips im Sinne eines »Wertkonzepts« entfaltet werden. Auf die kriminalpolitischen und gesellschaftspolitischen Implikationen angesichts moderner Konzepte der Kriminalpolitik wird im Schlusskapitel einzugehen sein.© Die inhaltliche Zusammenstellung und Aufmachung dieser Publikation sowie die elektronische Verarbeitung sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, die Bearbeitung und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme.
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HTML - Version erstellt am: Wed Dec 4 17:10:17 2002 |