| Carsten Dippel: Die Kompetenzabgrenzung in der Rechtsprechung von EGMR und EuGH |
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Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
Dissertation
Die Kompetenzabgrenzung in der Rechtsprechung von EGMR und EuGH
Zur Erlangung der Doktorwürde
der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
vorgelegt von Carsten
Dippel
Dekan:
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
Gutachter:
1. Prof. Dr. Gerd Seidel
2. Prof. Dr. Christian Tomuschat
eingereicht:24. Februar 2004
Datum der Promotion:8. Juni 2004
Zusammenfassung
EGMR und EuGH stehen grundsätzlich gleichberechtigt und autonom nebeneinander. Beide verstehen sich als Hüter der Grund- und Menschenrechte auf europäischer Ebene und als Kontrollinstanzen.
Sie urteilen aber beide auch auf Grundlage der EMRK. Für den EGMR ist dies die originäre Rechtsgrundlage, während der EuGH mangels eines geschriebenen Grundrechtskatalogs aus ganz unterschiedlichen Rechtsquellen schöpft. Zudem ist er nicht zwingend an eine vom EGMR gewählte Auslegung einer EMRK-Norm gebunden. Diese Situation begünstigt die Möglichkeit divergierender Entscheidungen beider Gerichtshöfe bezüglich ein- und derselben EMRK - Norm und letztendlich auch die Entwicklung unterschiedlicher Grundrechtsschutzniveaus in Europa. Diese Arbeit möchte einen Weg aufzeigen, wie eine derartige Entwicklung vermieden werden kann.
Eigene Schlagworte: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte,
EGMR,
Europäischer Gerichtshof,
EuGH,
Europäische Menschenrechtskonvention,
EMRK,
Kompetenzen,
Grundrechtecharta,
Verfassungsvertragsentwurf
Abstract
ECHR and ECJ stand in principle equally and autonomously side by side. Both courts understand themselves as guardians of the basic rights and human rights on a european level. However, they both judge also on the basis of the European Charta on Human Rights. For the ECHR, this is the original legal-basis, whereas the ECJ, due to the lack of a written privilege-catalog, developes basic rights from quite different legal-sources. Moreover, it is not necessarily tied to an interpretation of an ECHR-Norm chosen by the EGMR.
This situation favors the possibility of diverging decisions of both courts concerning the same ECHR - norm and ultimately the development of different privilege-protection-levels in Europe. This work would like to show a way how a such a development can be avoided.
Keywords: European Court of Human Rights,
European Charta on Human Rights,
ECHR,
European Court of Justice,
ECJ,
Competences,
Charta,
Draft Treaty
Inhaltsverzeichnis
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Einführung
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I. Die EMRK und der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft
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1. Menschenrechtsschutzsystem und Gemeinschaftsrechtsordnung
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2. Der Grund- und Menschenrechtsschutz durch EGMR und EuGH
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3. Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche von EGMR und EuGH
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a. Der EGMR
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b. Der EuGH
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c.
Die materiellen Berührungspunkte beider Rechtsordnungen
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d. Fazit
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4.
Verschiedene Rechtswege zum EuGH bei Klagen gegen Grundrechtsverletzungen
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a. Durchführung einer europarechtlichen Norm durch einen Mitgliedstaat
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i) Unzureichende Rechtsschutzmöglichkeiten
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ii) Rechtsfolgen für die Mitgliedstaaten
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b. Vollzug von Gemeinschaftsrechtsnormen durch Organe und Einrichtungen der EG
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i)
Fehlende Überprüfungsbefugnis des EGMR für Rechtsakte der Gemeinschaft
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ii) Das derzeitige Fehlen einer Beitrittsmöglichkeit der Europäischen Gemeinschaften bzw. der EU zur EMRK
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5. Die Brisanz der derzeitigen Situation
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6. Fazit
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II. Rechtsprechung von EuGH und EGMR betreffend die Auslegung der EMRK
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1. Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR durch den EuGH
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a. Entscheidung betreffend die Freiheit der Meinungsäußerung
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b. Entscheidung betreffend Art. 6 Abs. 1 EMRK
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c.
Entscheidung betreffend Art. 6 und 13 EMRK
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2. Divergierende Entscheidungen von EuGH und EGMR betreffend die Auslegung der EMRK
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a. Entscheidungen betreffend das Recht auf Achtung der Wohnung
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b. Entscheidungen betreffend den „nemo-tenetur“ – Grundsatz
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c.
Entscheidungen betreffend die Freiheit der Meinungsäußerung
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d. Entscheidungen betreffend Fernsehmonopole
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e. Beschluss „Emesa Sugar“ betreffend Art. 6 Abs. 1 EMRK
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3.
Bewertung der divergierenden Rechtsprechung von EuGH und EGMR zur Auslegung der EMRK
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4.
Fazit
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III. Die Frage der Bindungswirkung der Europäischen Gemeinschaften bzw. der EU an die EMRK
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1. Modifizierung der sog. „M. & Co.“ – Rechtsprechung
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a. Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten nach der EMRK
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i) Fortbestand der Bindungswirkung der EMRK trotz Errichtung einer internationalen bzw. supranationalen Organisation
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ii) Individuelle oder kollektive Verantwortung ?
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b.
Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung des EGMR betreffend die Verantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten nach der EMRK
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2. Gründe für die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten nach der EMRK
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3. Folgerungen für das künftige Verhältnis von EGMR und EuGH
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4. Fazit
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IV. Die EU-Grundrechtecharta und ihre Einordnung in das künftige Verhältnis zwischen EuGH und EGMR
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1. Entwicklung der EU-Grundrechtecharta und die Arbeit des Verfassungskonvents
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2. Das Günstigkeitsprinzip des Art. II-52 Abs. 3 des Verfassungsvertragsentwurfs
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3.
Die Mindestgarantieklausel des Art. II-53 des Verfassungsvertragsentwurfs
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4. Bewertung des Werts der Grundrechtecharta für die Kompetenzabgrenzung zwischen beiden Gerichtshöfen
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a. Das Problem des gesplitteten Rechtswegs
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b. Keine zwingende Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR durch den EuGH
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5. Fazit
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V. Optionen für das künftige Verhältnis von EuGH und EGMR
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1. Beitritt der EG bzw. der EU zur EMRK
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a. Geschichte dieses Vorhabens
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b. Mögliche Vorgehensweisen zur Durchführung des Beitritts
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c. Argumente für und gegen den Beitritt der EG bzw. der EU zur EMRK
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d. Fazit
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2.
Eigener Grundrechtskatalog der EU
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a. Argumente für und wider einen eigenen Grundrechtskatalog der EU
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b. Fazit
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3. Pragmatisches „Kooperationsverhältnis“ zwischen EuGH und EGMR
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a. Argumente für und gegen ein pragmatisches „Kooperationsverhältnis“
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b. Fazit
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4. Vorschlag von A.G. Toth
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a. Argumente für und gegen den Vorschlag von A.G. Toth
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b. Fazit
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5. Einrichtung einer Gemeinsamen Menschenrechtskammer beider Gerichtshöfe
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a. Argumente für und gegen die Einrichtung einer Gemeinsamen Menschenrechtskammer beider Gerichtshöfe
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b. Fazit
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6.
Gutachten bzw. Stellungnahme durch den EGMR
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a. Argumente für und gegen die Einführung eines Gutachtenverfahrens
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b. Fazit
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7. Vorlagemöglichkeit des EuGH zum EGMR
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a. Argumente für und wider die Einführung eines Vorlageverfahrens
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b. Fazit
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8. Kombinationslösung
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a. Beitritt der EU zur EMRK und rechtsverbindliche Grundrechtecharta
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b. Vorlageverfahren
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c. Fazit
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9. Gesamtbewertung
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a. Verbesserung des Individualrechtsschutzes
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b. Ausweitung der Jurisdiktionsbefugnis des EuGH
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c. Verfahrensrechtliche Verbesserungsvorschläge
-
d.
Verbesserungsvorschläge betreffend die Gerichtssysteme beider Gerichtshöfe
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i) Reformbedarf bei der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit
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ii) Reformbedarf des Gerichtssystems der EMRK
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e.
Fazit
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VI. Zusammenfassung
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VII Literaturverzeichnis
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Abkürzungsverzeichnis
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Danksagung
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Eidestattliche Erklärung
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