| Sabine Engelhardt: Die missglückte Regelung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das Eheschließungsrechtsgesetz 1998 |
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Humboldt-Universität zu Berlin
Dissertation
Die missglückte Regelung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das
Eheschließungsrechtsgesetz 1998
zur Erlangung des akademischen Grades Dr. iur.
Juristische Fakultät
Sabine
Engelhardt ,
geb. Heß
Dekan: Prof. Dr. Michael Kloepfer
Gutachter/innen:
1. Prof. Dr. Hans-Peter Benöhr
2. Prof. Dr. Johannes Klinkert
eingereicht: 27. Februar 2004
Datum der Promotion: 29. Juli 2004
Zusammenfassung
Durch das Eheschließungsrechtsgesetz (EheschlRG) 1998 wurde die Materie der fehlerhaften Ehe und ihrer Folgen völlig umstrukturiert und zum Teil neu geregelt. Die Regelung der Folgen eines fehlerhaften Zusammenschlusses zweier Personen zu einer Ehe ist äußerst heikel und diffizil, sind doch in aller Regel sehr persönliche Bereiche betroffen und bleiben, sofern Kinder vorhanden sind, die Auswirkungen nicht auf die Partner beschränkt. Zudem berührt die Auflösung einer Ehe unter Umständen gegenläufige Vermögensinteressen, die zu einem billigen Ausgleich gebracht werden müssen.
Obschon die praktische Bedeutung fehlerhafter Ehen gering ist, gab und gibt es detaillierte Regelungen zu dieser Thematik. Hauptziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Bestimmungen des EheschlRG 1998 zur fehlerhaften Ehe daraufhin zu überprüfen, ob sie für die betreffenden Lebenssachverhalte angemessene Regelungen treffen und zu sachgerechten und praktikablen Lösungen führen. Hierzu wird die Berechtigung der beibehaltenen Aufhebungsgründe untersucht. Ferner werden das Aufhebungsverfahren und die Regelung der Aufhebungsfolgen kritisch beleuchtet. Geben die Regelungen Anlass zu Kritik, wird über annehmbarere Regelungen nachgedacht und werden eigene Lösungsvorschläge unterbreitet. Nicht zuletzt wird die Neuregelung an ihren Vorläufern gemessen.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass fehlerhafte Ehen einer wohldurchdachten und ausgewogenen gesetzlichen Regelung bedürfen, die das EheschlRG 1998 nicht zu bieten vermag. Die Neuordnung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das EheschlRG 1998 stellt insgesamt keine Verbesserung gegenüber der alten Rechtslage dar. Zwar gibt es manche begrüßenswerte Änderung, doch weist das Gesetz auch beträchtliche Schwächen auf.
Schlagworte:
Eheschließungsrechtsgesetz 1998,
fehlerhafte Ehe,
Eheaufhebung,
Ehenichtigkeit,
Aufhebungsgründe,
Aufhebungsfolgen
Abstract
The German Marriage Act (“Eheschließungsrechtsgesetz”) 1998 has led to an entire restructuring of the field of invalid marriages (“fehlerhafte Ehen”) and their consequences and to substantial adjustments as regards content. It is extremely delicate to create statutory provisions governing the consequences of an invalid union of two persons because most of the times very private spheres are involved and – in case there are children – the consequences are not restricted to the partners. Additionally, the annulment of a marriage might affect contrary financial interests, which have to be fairly balanced.
Albeit in practice the importance of invalid marriages is quite low there have been and are detailed provisions concerning that subject matter. The principal aim of that thesis is to examine the terms of the act with regard to their ability to appropriately govern the respective circumstances of life and whether they provide for proper and practical solutions. This includes an analysis of the legitimacy of the annulment reasons as well as a scrutiny of the annulment procedure and of the provisions concerning the consequences of an annulled marriage. Provided the stipulations give rise to concern more acceptable provisions are contemplated and own solutions are proposed. Furthermore, the new act is compared with its predecessors.
The examination has shown that invalid marriages require a well thought-out and balanced statutory regulation, which the act is not able to deliver. Compared with the previous statutory situation the reform of the invalid marriage law by EheschlRG 1998 cannot be viewed as an improvement. While there are some welcome amendments, the act also contains considerable weakness.
Keywords:
Eheschließungsrechtsgesetz 1998,
invalid marriage,
annulment of marriage,
annulment reasons,
annulment consequences
Inhaltsverzeichnis
-
Einleitung
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1. Teil Historische Einführung
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1. Kapitel Frühere Regelungen
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A. Die römische Ehe
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B. Das Kanonische Recht des Mittelalters
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C. Reformation
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D. Aufklärung
-
E. Das Reichspersonenstandsgesetz 1875
-
F. Das Bürgerliche Gesetzbuch 1896
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I.
Nichtige und anfechtbare Ehen
-
II. Nichtigkeitsfolgen
-
III. Wiederverheiratung im Falle der Todeserklärung
-
G. Das Ehegesetz 1938
-
I.
Nichtigkeit
-
II. Aufhebung statt Anfechtung
-
III. Wiederverheiratung im Falle der Todeserklärung
-
H. Das Ehegesetz 1946
-
I. Regelungen im geteilten Deutschland
-
I.
Diverse Regelungen bis zum 1. EheRG 1976
-
II. Das 1. Ehe- und Familienrechtsreformgesetz 1976
-
III. Änderungen nach dem 1. EheRG 1976
-
IV. Die DDR-Verordnung über Eheschließung und Eheaufhebung 1955
-
V. Das DDR-Familiengesetzbuch 1965
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2. Teil Die Entstehung des Eheschließungsrechtsgesetzes 1998
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1. Kapitel Das Vorhaben eines 2. Eherechtsreformgesetzes
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2. Kapitel Der Regierungsentwurf und die Stellungnahme des Bundesrates
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3. Kapitel Beratung im Bundestag und in den Ausschüssen
-
3. Teil Verfassungsrechtlicher Aspekt
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1. Kapitel
Der verfassungsrechtliche Ehebegriff
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2. Kapitel Funktionen von Art. 6 Abs. 1 GG
-
A.
Wertentscheidende Grundsatznorm
-
B. Institutsgarantie
-
C. Grundrecht
-
4. Teil Berechtigung des Instituts der Eheaufhebung
-
1. Kapitel
Ähnliche Problematik bei anderen fehlerhaften Rechtsverhältnissen
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A. Die fehlerhafte Adoption
-
B. Die fehlerhafte Gesellschaft
-
I. Kapitalgesellschaft und Genossenschaft
-
II. Personengesellschaft
-
C. Das fehlerhafte Arbeitsverhältnis
-
D. Zusammenfassung
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2. Kapitel Folgerungen für die Eheaufhebung
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5. Teil Die fehlerhafte Ehe nach der Neuregelung durch das Eheschließungsrechtsgesetz 1998
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1. Kapitel
Abgrenzung zur Nicht-Ehe
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2. Kapitel Systematik
-
3. Kapitel Aufhebungsgründe und Heilungsmöglichkeiten
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A.
Eheunmündigkeit
-
I. Das Volljährigkeitserfordernis
-
II. Die Eheschließung Minderjähriger
-
1.
Widerspruchsrecht statt Einwilligung
-
2. Neuer Aufhebungsgrund
-
3. Verzicht auf Befreiungsmöglichkeit
-
4. Scheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit?
-
III. Heilung
-
B. (Vorübergehende) Geschäftsunfähigkeit
-
I. Eheschließungsfähigkeit
-
II. Mangel der Urteilsfähigkeit
-
III. Aufhebungsfolge
-
IV. Heilung
-
C. Doppelehe
-
I. Berechtigung des Eheverbotes
-
II. Ehe mit einer „dritten Person“
-
III. Aufhebung statt Nichtigkeit
-
IV. Heilung
-
V. Wiederverheiratung im Fall der Todeserklärung
-
D. Ehe unter Verwandten und Verschwägerten
-
I. Verwandtenehe
-
1. Reichweite des Eheverbots
-
2. Generelle Berechtigung des Eheverbots
-
3. Das Eheverbot bei modernen Fortpflanzungsmethoden
-
4. Aufhebung statt Nichtigkeit
-
5. Heilung
-
II. Adoptivverwandtenehe
-
III. Das frühere Verbot der Ehe zwischen Verschwägerten
-
1. Bisherige Rechtslage
-
2. Berechtigung des Eheverbots
-
E. Eheschließungsform
-
I. Berechtigung der Formerfordernisse
-
II. Der Verweis in § 1311 BGB
-
III. Aufhebbare oder Nicht-Ehe?
-
IV. Heilung
-
F. Bewusstlosigkeit und vorübergehende Geistesstörung
-
G. Irrtümer bei der Eheschließung
-
I. Geschäftsirrtum, Erklärungs- und Identitätsirrtum
-
II. Irrtum über „ehebedeutsame Eigenschaften“
-
H. Arglistige Täuschung
-
I.
Fehlertatbestand und Heilung
-
II. Berechtigung des Aufhebungsgrundes
-
III. Aufhebung oder Nichtigkeit
-
I. Widerrechtliche Drohung
-
I. Fehlertatbestand und Heilung
-
II. Berechtigung des Aufhebungsgrundes
-
J. Scheinehe
-
I. Bisherige rechtliche Behandlung
-
II. „Einzug“ der Scheinehe in das EheschlRG 1998
-
III. Anwendungsbereich
-
1.
Kein Bezug zum Eheschließungsmotiv
-
2. „Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 BGB“
-
IV. Mitwirkungsverweigerung des Standesbeamten
-
1. Offenkundigkeitserfordernis
-
2. Ermittlungen des Standesbeamten
-
V. Eignung der Neuregelung zum Schutz vor Missbrauch
-
1. Regelung im Kontext des Eherechts
-
2. Eignung des Eheverbots
-
3. Eignung der Aufhebungsmöglichkeit
-
VI. Heilung
-
VII. Zusammenfassung
-
K. Die Bestätigung
-
I. Rechtsnatur
-
II. Voraussetzungen
-
III. Bestätigung eines bei Eheschließung (vorübergehend) geschäftsunfähigen Minderjährigen
-
L. Zusammenfassung
-
4. Kapitel Verfahren der Eheaufhebung
-
A.
Antragsberechtigung
-
I.
Allgemeines
-
II. Höchstpersönlichkeit der Antragstellung
-
III. Antragstellung bei Geschäftsunfähigkeit
-
IV. Antrag der Verwaltungsbehörde
-
1. Zuständigkeit
-
2. Beantragungszwang
-
B. Antragsfrist
-
I. Jahresfrist bei Geschäftsirrtum, Täuschung und Drohung
-
II. Aufhebungsausschluss nach Eheauflösung
-
C. Gerichtliches Aufhebungsverfahren
-
D. Zusammenfassung
-
5. Kapitel Vermögensrechtliche Folgen
-
A.
Unterhalt
-
I. Unterhalt als Folge einer fehlerhaften Ehe
-
II. Zweckmäßigkeit der Unterhaltsregelung
-
1.
Aufhebung wegen Eheunmündigkeit
-
1.1.
Kenntnis des eheunmündigen Ehegatten
-
1.1.1.
Unterhaltsanspruch der F
-
1.1.2. Unterhaltsanspruch des M
-
1.1.3. Widerspruch zu § 1303 BGB
-
1.2. Beiderseitige Kenntnis
-
1.2.1. Unterhaltsanspruch der F
-
1.2.2. Unterhaltsanspruch des M
-
1.2.3. Keine Ausnahme nach § 1318 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB
-
1.2.4. Widerspruch zu § 1303 BGB
-
1.3. Beiderseitige Unkenntnis
-
1.3.1.
Unterhaltsanspruch der F
-
1.3.2. Unterhaltsanspruch des M
-
1.3.3. Widerspruch zu § 1303 BGB
-
1.4. Kenntnis des ehemündigen Ehegatten
-
1.4.1. Unterhaltsanspruch der F
-
1.4.2. Unterhaltsanspruch des M
-
1.4.3. Kein Widerspruch zu § 1303 BGB
-
1.5. Ergebnis
-
2. Aufhebung wegen Geschäftsunfähigkeit
-
2.1. Kenntnis des geschäftsunfähigen Ehegatten
-
2.2. Beiderseitige Kenntnis
-
2.3. Beiderseitige Unkenntnis
-
2.3.1. Unterhaltsanspruch der F
-
2.3.2. Unterhaltsanspruch des M
-
2.3.3. Widerspruch zu § 1304 BGB
-
2.4. Kenntnis des geschäftsfähigen Ehegatten
-
2.4.1. Unterhaltsanspruch der F
-
2.4.2. Unterhaltsanspruch des M
-
2.4.3. Kein Widerspruch zu § 1304 BGB
-
2.5. Ergebnis
-
3. Aufhebung wegen Doppelehe
-
3.1.
Beiderseitige Kenntnis
-
3.1.1. Unterhaltsanspruch des zweiten Ehegatten
-
3.1.2. Unterhaltsanspruch des Bigamisten
-
3.2. Kenntnis des Bigamisten
-
3.2.1. Unterhaltsanspruch des Bigamisten
-
3.2.2. Unterhaltsanspruch des zweiten Ehegatten
-
3.2.3. Anwendbarkeit des § 1582 BGB
-
3.3. Beiderseitige Unkenntnis
-
3.3.1. Unterhaltsanspruch des Bigamisten
-
3.3.2. Unterhaltsanspruch des zweiten Ehegatten
-
3.4. Kenntnis des zweiten Ehegatten
-
3.4.1. Unterhaltsanspruch des Bigamisten
-
3.4.2. Unterhaltsanspruch des zweiten Ehegatten
-
3.5. Aufhebung nach Wiederverheiratung im Fall der Todeserklärung
-
3.6. Ergebnis
-
4. Aufhebung wegen Verwandtenehe
-
4.1. Beiderseitige Unkenntnis
-
4.2. Kenntnis eines Ehegatten
-
4.2.1. Unterhaltsanspruch des gutgläubigen Ehegatten
-
4.2.2. Unterhaltsanspruch des bösgläubigen Ehegatten
-
4.3. Beiderseitige Kenntnis
-
4.4. Ergebnis
-
5. Aufhebung wegen Formverstoßes
-
5.1. Beiderseitige Kenntnis
-
5.2. Kenntnis eines Ehegatten
-
5.3. Beiderseitige Unkenntnis
-
5.4. Ergebnis
-
6. Aufhebung wegen vorübergehender Geschäftsunfähigkeit
-
7. Aufhebung wegen Irrtums über die Eheschließung
-
7.1.
Beiderseitige Unkenntnis
-
7.1.1. Unterhaltsanspruch des irrenden Ehegatten
-
7.1.2. Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten
-
7.2. Kenntnis eines Ehegatten
-
7.2.1. Unterhaltsanspruch des irrenden Ehegatten
-
7.2.2. Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten
-
7.3. Beiderseitige Kenntnis
-
7.4. Ergebnis
-
8. Aufhebung wegen Täuschung oder Drohung
-
8.1. Täuschung/Drohung durch den anderen Ehegatten
-
8.1.1. Unterhaltsanspruch des getäuschten/bedrohten Ehegatten
-
8.1.2. Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten
-
8.2. Täuschung/Drohung durch einen Dritten mit Wissen des anderen Ehegatten
-
8.2.1. Unterhaltsanspruch des getäuschten/bedrohten Ehegatten
-
8.2.2. Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten
-
8.3. Täuschung durch einen Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten
-
8.4. Drohung durch einen Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten
-
8.4.1. Unterhaltsanspruch des bedrohten Ehegatten
-
8.4.2. Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten
-
8.5. Ergebnis
-
9. Aufhebung wegen Scheinehe
-
10. Unterhalt im Kindesinteresse
-
10.1. Inhalt und Hintergrund der Regelung
-
10.2. Formulierung der Härteklausel
-
11. Zusammenfassung
-
B. Güterrecht
-
I. Gesetzliches Güterrecht
-
1. Verweis auf die §§ 1363 bis 1390 BGB
-
2. Billigkeitsvorbehalt
-
2.1.
Verhältnis zu § 1381 BGB
-
2.2. Inhalt des Billigkeitsvorbehalts
-
II. Vertragliches Güterrecht
-
1. Kein Verweis auf vertragliches Güterrecht
-
1.1. Wirksame Güterstandsvereinbarung
-
1.2. Unwirksame Güterstandsvereinbarung
-
2. Keine spezielle Billigkeitsklausel bei Gütergemeinschaft
-
III. Zusammenfassung
-
C. Versorgungsausgleich
-
D. Ehewohnung und Hausrat
-
I. Verweis auf HausratsVO
-
II. Anweisung in § 1318 Abs. 4 2. HS BGB
-
III. Zusammenfassung
-
E. Erbrecht
-
I.
Systematik
-
II. Ausschluss des Erbrechts
-
1. Vergleich mit der Rechtslage vor dem EheschlRG 1998
-
2. Ausschluss nur bei früheren Nichtigkeitsgründen
-
2.1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit und (vorübergehende) Geschäftsunfähigkeit
-
2.2. Scheinehe
-
2.3. Täuschung/Drohung
-
2.4. Zusammenfassung
-
3. Verhältnis zu § 1315 BGB
-
4. Ausschluss bei beiderseitiger Kenntnis
-
4.1. Bei durch Bestätigung heilbaren Aufhebungsgründen
-
4.2. Bei nicht durch Bestätigung heilbaren Aufhebungsgründen
-
4.3. Zusammenfassung
-
5. Erbscheinsverfahren
-
6. Die Regelung des § 1933 BGB
-
6.1. Einseitiger Erbrechtsausschluss
-
6.1.1. Diskussion zu § 1933 S. 1 BGB
-
6.1.2. Folgerungen für § 1933 S. 2 BGB
-
6.2. Antragstellung durch Verwaltungsbehörde oder dritte Person
-
6.3. § 1933 S. 3 BGB
-
III. Zusammenfassung
-
F. Kriterium der „Kenntnis von der Aufhebbarkeit der Ehe“
-
I.
Kenntnis als Entscheidungskriterium
-
II. Bezugspunkt der Kenntnis
-
1. Wortlaut
-
2. Verständnis unter Geltung früherer Regelungen
-
3. Aktueller Meinungsstand
-
4. Stellungnahme
-
III. Folgen der Kenntnis
-
IV. Positive Kenntnis
-
V. Kenntnis bei Eheschließung
-
VI. Kenntnis bei mehreren Aufhebungsgründen
-
VII. Beweislast
-
G. Zusammenfassung
-
6. Kapitel Nichtvermögensrechtliche Folgen
-
A.
Ehename
-
I.
Meinungsstand
-
II. Stellungnahme
-
1. § 1355 Abs. 5 BGB als Scheidungsvorschrift
-
2. Analoge Anwendung des § 1355 Abs. 5 BGB?
-
3. Namensrechtliche Folgen wie bei Nichtigkeit
-
III. Auswirkungen
-
IV. Zusammenfassung
-
B. Ehegattenstatus
-
C. Elterliche Sorge
-
D. Verwandtschaft
-
I. Status der Kinder
-
II. Adoptivverwandtschaft
-
E. Schwägerschaft
-
F. Zusammenfassung
-
6. Teil Fazit
-
Literaturverzeichnis
-
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| DiML DTD Version 4.0 | Zertifizierter Dokumentenserver der Humboldt-Universität zu Berlin | HTML-Version erstellt am: 03.11.2005 |