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Eidestattliche Erklärung

Ich erkläre hiermit eidesstattlich, daß ich die vorliegende Arbeit selbständig angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht in dieser Form veröffentlicht. Ich bin mir bewußt, daß eine unwahre Erklärung rechtliche Folgen haben kann.

Berlin, 31.08.1999


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13.08.2004