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Die bisherige Forschung zur politischen Geschichte der frühen Sowjetunion stellte vor allem die Positionen innerhalb der Parteispitze in den Mittelpunkt ihrer Untersuchungen. Dieser Ansatz ist für ein umfassendes Verständnis sowjetischer Politik unzureichend, denn trotz der machtpolitischen Dominanz der RKP(b) hatten die Regierungsbehörden in den zwanziger Jahren einen wesentlichen Anteil an der Gestaltung von Politik. Zwar erhöhte das Politbüro angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage seit 1925 den Druck auf den Regierungsapparat und versuchte, bestehende Freiräume in der Beschlußfassung einzuschränken. Jedoch blieben die kollegialen Formen der politischen Beschlußfassung prinzipiell bestehen.
Die Entscheidung wirtschaftspolitischer Fragen vollzog sich in erster Linie im Streit zwischen den einzelnen Wirtschafts- und Regierungsbehörden. Ausgangspunkt für die zwischenbehördlichen Debatten der zwanziger Jahre waren die unterschiedlichen ideologischen Standpunkte der einzelnen Volkskommissariate, aber auch Kompetenzstreitigkeiten. Nicht zuletzt beeinflußten persönliche Beziehungen zwischen den einzelnen Volkskommissaren den Verlauf der Debatten. Die Interessengegensätze zwischen den Ressorts waren an sich nichts ungewöhnliches. Allerdings sahen sich die Leiter der Volkskommissariate, die unter dem Eindruck der Revolution standen und visionäre Zukunftsvorstellungen hatten, völlig unerwartet mit diesen Zwistigkeiten konfrontiert. Daher wurden diese Meinungsverschiedenheiten meist wenig professionell ausgetragen, Sachargumente traten vielfach in den Hintergrund. Um eigene Zielsetzungen durchsetzen zu können, schreckte man nicht davor zurück, die Arbeit der „gegnerischen“ Behörde systematisch zu boykottieren, wodurch die Handlungsfähigkeit des Regierungsapparates erheblich eingeschränkt wurde. Die Uneinigkeit des Apparates hatte zur Folge, daß die Parteispitze mehr und mehr zum Schlichter der behördlichen Streitigkeiten wurde und dadurch ihre Autorität gegenüber den Behörden ausbauen konnte. Zudem reagierte die Parteiführung auf die unterschiedlichen „Ideologien“ der Volkskommissariate, indem sie mit Hilfe von Versetzungen innerhalb der Regierungsbürokratie die Opposition gegen die Parteipolitik zu neutralisieren versuchte.
Das Außenhandelskommissariat bewegte sich in den innerparteilichen Debatten zwischen dem rechten und linken Flügel. Es sprach sich für eine verstärkte Förderung des landwirtschaftlichen Sektors aus, plädierte für mehr Parteidemokratie und wandte sich gegen die wachsende Kontrolle der Partei über die Fachapparate. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß innerhalb der Behörde auch heterogene Kräfte zur Wirkung kamen. In wichtigen politischen Fragen, wie etwa während der Diskussion um das staatliche Außenhandelsmonopol, wurden in der Führungsetage wie auch in der Belegschaft konträre Standpunkte vertreten.
Allerdings waren auch Regierungsbehörden, die in wichtigen konzeptionellen Fragen übereinstimmten, in erbitterte Kontroversen verstrickt. So war das Finanzkommissariat ebenfalls ein entschiedener Vertreter einer evolutionären, auf die Förderung der Landwirtschaft ausgerichteten Politik. In der Frage des staatlichen Außenhandelsmonopols hingegen setzte sich die Führung des NKFIN für eine Dezentralisierung der Außenhandelsfunktionen ein und wurde damit zu einem Hauptkontrahenten des Außenhandelskommissariates. Dieses Beispiel zeigt, daß die bislang in der Forschungsliteratur gängige Aufteilung in „rechts“, „links“ und „gemäßigt“ den Facettenreichtum des politischen Spektrums nicht ausreichend wiederspiegelt. Zwar wird in der neueren Stalinismus-Forschung der Pluralismus innerhalb der sowjetischen Regierungsbürokratie stärker hervorgehoben, genauere Untersuchungen zu diesem Thema gibt es bis dato jedoch kaum.
Das Außenhandelskommissariat nahm während der NEP eine exponierte Stellung innerhalb der Wirtschaftsbürokratie ein. Es hatte die Funktion, die widersprüchlichen Interessen des überwiegend privatwirtschaftlich organisierten Agrarsektors und der staatlich gelenkten Industrie- und Außenhandelswirtschaft miteinander zu vereinbaren. Die Brisanz dieser Aufgabe führte vor allem in den letzten Jahren der NEP dazu, daß die Behörde besonders stark dem Druck der Parteiführung ausgesetzt war. Ähnliches galt für die Handelsvertretungen im Ausland, die in direktem Kontakt zur kapitalistischen Welt standen und aus diesem Grund besonders angreifbar waren. Die zahlreichen Reorgani[Seite 135↓]sationen, die in den zwanziger Jahren im System des Volkskommissariates durchgeführt wurden, waren dabei nicht nur eine Reaktion auf veränderte ökonomische Bedingungen, sondern auch ein effektives Mittel zur Disziplinierung des Apparates.
Da die Höhe des Außenhandelsumsatzes den Umfang des industriellen Aufbaus maßgeblich beeinflußte, hatte die Aufstellung der Export- und Importpläne entscheidende Bedeutung für die gesamte Wirtschaftsplanung und wurde immer wieder zum Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen den Wirtschaftsbehörden. Während sich das Handelskommissariat für gemäßigte Exportkontingente aussprach, plädierte der VSNCH für maximale Planvorgaben. GOSPLAN bewegte sich im Vergleich dazu mit seinen Voranschlägen im Mittelfeld. Die Planziffern, die das Handelskommissariat vorlegte, orientierten sich in erster Linie am ökonomisch Machbaren und waren weniger von ideologischen Zielvorgaben geprägt. In den Diskussionen um die Ausfuhrkontingente argumentierte man u.a. mit außenpolitischen Faktoren und der konjunkturellen Entwicklung auf dem Weltmarkt, die entscheidend zum Erfolg oder Mißerfolg der sowjetischen Ausfuhr beitragen mußte. Die Parteiführung ignorierte die Prognosen des Volkskommissariates und beharrte auf überhöhten Exportplänen – ein Vorgehen, das für die Wirtschaftspolitik der zwanziger Jahre kennzeichnend war.
Dreh- und Angelpunkt in den wirtschaftspolitischen Debatten der Regierungsbehörden war das staatliche Außenhandelsmonopol. Nach der Oktoberrevolution wurde parallel zur Nationalisierung der Großindustrie, des Bodens, des Verkehrswesens und der Banken auch der Außenhandel nationalisiert. Nach dem Übergang zur NEP hatte die Parteiführung das Außenhandelsmonopol bestätigt, um die sowjetische Wirtschaft vor dem Zugriff der kapitalistischen Länder zu schützen und die staatliche Kontrolle über den Warenaustausch mit dem Ausland sicherzustellen. Aus dieser Entscheidung resultierte gleichzeitig auch der Alleinvertretungsanspruch des Außenhandelskommissariates im Hinblick auf den Handelsverkehr mit dem Ausland. Der Umstand, daß das NKVT als alleiniger Träger der Außenhandelsfunktionen fungierte, führte im behandelten Zeitraum wiederholt zu Kontroversen innerhalb der Wirtschaftsbürokratie. Zwar wurde das Monopol nach der Entscheidung vom Dezember 1922 offiziell nicht mehr in Frage gestellt, jedoch kam es immer wieder zu indirekten Anfechtungen der bestehenden Außenhandelsorganisation. In der ersten Hälfte der 20er Jahre trat vor allem der Oberste Volkswirtschaftsrat als Gegner des Monopols auf, der als Leitungsorgan der staatlichen Großindustrie ein größeres Mitspracherecht bei der Abwicklung von Auslandsgeschäften forderte. Die Beschlüsse zur Reorganisation des Außenhandels vom Dezember 1925 entsprachen im wesentlichen den Vorstellungen des VSNCH, der in den folgenden Jahren – zumindest formal – eine Schlüsselrolle bei der Tätigung von Außenhandelsgeschäften spielte. Nach 1925 versuchten vor allem die Staatsbank und das Finanzkommissariat, eine Auflösung des Außenhandelsmonopols herbeizuführen. Angesichts der angespannten binnenwirtschaftlichen Lage sprachen sich diese Behörden aufgrund finanz- und währungspolitischer Erwägungen für eine Dezentralisierung der Außenhandelsfunktionen aus und sahen hierin die Möglichkeit, den Außenhandel rentabler zu gestalten. Dabei spitzten sich die Auseinandersetzungen um das Monopol um so mehr zu, je stärker die sowjetische Führung den industriellen Aufbau in den Mittelpunkt ihrer Wirtschaftspolitik stellte.
Seit 1918 war die neue sowjetische Außenpolitik von der Idee der Weltrevolution geprägt. Man ging davon aus, daß die Oktoberrevolution die Initialzündung für einen weltweiten Umsturz nach bolschewistischem Muster sein werde. Anfang 1921 hatten sich die Hoffnungen auf die unmittelbar bevorstehende Weltrevolution als Illusion erwiesen. Daher bewegte sich die sowjetische Außenpolitik von nun an wieder in den Bahnen der traditionellen Diplomatie und zielte darauf ab, die Gegensätze zwischen den kapitalistischen Staaten auszunutzen und durch den Abschluß bilateraler Verträge günstige äußere Bedingungen für die Stabilität des Staates zu schaffen. Die Anknüpfung von Handelsbeziehungen galt als wichtige Voraussetzung für die binnenwirtschaftliche Konsolidierung des Landes. Gleichzeitig blieb die Zielvorstellung von der Weltrevolution weiter bestehen, so daß sich die Außenhandelsbeziehungen der Sowjetunion in einem ständigen Spannungsfeld zwischen traditioneller nationalstaatlicher Außenpolitik, erhoffter Weltrevolution und ökonomischen Zielsetzungen bewegten. Die politische Führung stellte die Bemühungen um aktive Beziehungen zur Weltwirtschaft in direkten Zusammenhang mit der These vom revolutionären Kampf auf wirtschaftspolitischer Ebene. Die außenpolitische Strate[Seite 136↓]gie, mit der ideologische Zielsetzungen erreicht werden sollten, orientierte sich dabei zunehmend an den imperialen Traditionen der vorrevolutionären Zeit: Die Außenwirtschaft war nicht nur ein Mittel zur Erwirtschaftung von Devisen für den wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes, sondern auch ein Instrument zur Durchsetzung großmachtpolitischer Interessen. Wie am Beispiel Persien gezeigt werden konnte, führte diese doppelte Zielsetzung bis 1927 immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Außenhandelskommissariat und dem NKINDEL, denn wirtschaftspolitische Zugeständnisse, die der Erweiterung der sowjetischen Einflußsphäre dienen sollten, gingen oftmals mit Verlustgeschäften im Außenhandel einher. Dennoch konnte Čičerin seine außenpolitischen Vorstellungen gegenüber der Parteiführung bis 1927 immer wieder durchsetzen. Allerdings erwies sich die praktische Umsetzung dieser Politik infolge der Zerstrittenheit des Regierungsapparates, der organisatorischen Defizite im System des Außenhandelskommissariates und der mangelnden Integrität der Beamten vor Ort als ausgesprochen problematisch.
Nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch Großbritannien kam es 1927/28 zu einem Kurswechsel in der sowjetischen Außenpolitik, die sich nun stärker als je zuvor am „Prinzip der friedlichen Koexistenz“ orientierte und vor allem darauf ausgerichtet war, das industrielle Aufbauprogramm im Inneren abzusichern. Die instabile außenpolitischen Lage der UdSSR hatte zur Folge, daß sich die Fronten zwischen dem NKTORG und dem NKINDEL weiter verhärteten. Die Führung des Volkskommissariates für auswärtige Angelegenheiten sprach sich dafür aus, in den Wirtschaftsverhandlungen mit den westeuropäischen Staaten die Bereitschaft zu Zugeständnissen zu zeigen und auch eine partielle Lockerung des Außenhandelsmonopols in Kauf zu nehmen, um so einer außenpolitischen Isolierung der UdSSR entgegenwirken zu können. Dieser Standpunkt wurde von den Befürwortern einer beschleunigten Industrialisierung innerhalb der Parteiführung unterstützt, die sich von einer solchen Vorgehensweise rasche Kredithilfen für den Import von Maschinen und Ausrüstungen versprach. Schon 1926 hatte der VSNCH angesichts der notwendigen Einsparungen im Bereich der Industrieinvestitionen auf einen raschen Abschluß der sowjetisch-deutschen Verhandlungen zum 300-Millionen-Kredit gedrängt. Das Resultat war ein Vertragswerk, das ökonomisch betrachtet für die Sowjetunion in vielerlei Hinsicht nachteilig war. Aufgrund dieser Erfahrung sprach sich das Handelskommissariat in den Jahren 1928/29 dagegen aus, die sowjetisch-deutschen Kreditverhandlungen zu forcieren und auf Bedingungen einzugehen, die mit einer Lockerung des Monopols verbunden waren. Diese Position führte gegen Ende der zwanziger Jahre immer wieder zu Konfrontationen mit der Stalin-Fraktion im Politbüro.
Die Arbeit des NKVT ermöglichte der UdSSR den industriellen Aufbau und ist so gesehen als erfolgreich zu bewerten. Nichtsdestotrotz kam es in der alltäglichen Praxis immer wieder zu Pannen, denn der Handlungsspielraum des Außenhandelskonmmissariats wurde durch binnenwirtschaftliche Gegebenheiten und internationale Zwänge beträchtlich eingeengt. Zudem müssen die Mißerfolge im Außenhandel auf die Ideologisierung der Wirtschaftspolitik durch die Partei und die gravierenden organisatorischen Defizite zurückgeführt werden. Auch nach der Reorganisation des staatlichen Außenhandels 1925/26 war das NKVT außerstande, die Tätigkeit der sowjetischen Wirtschaftsorgane im Ausland zu kontrollieren und zu koordinieren. Die unübersehbaren Defizite in der staatlichen Außenhandelsorganisation wurden durch den Mangel an qualifizierten Wirtschaftskadern verschärft. Positive Resultate zeigten die Bemühungen von Außenhandelskommissar Mikojan, dem es darum ging, das Verhältnis des NKVT zu den anderen Volkskommissariaten zu verbessern. So trug die Schaffung der Direktorate in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre wesentlich dazu bei, daß die Gegensätze zwischen dem VSNCH und dem NKVT abgebaut werden konnten.
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