<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1"?><cms:container xmlns:cms="http://edoc.hu-berlin.de/diml/module/cms"><cms:document><cms:meta><cms:entry id="front" part="front" ref="front" type="front"/><cms:entry type="title">Das Volkskommissariat für Außenhandel und seine Nachfolgeorganisationen 1920-1930. Der Außenhandel als zentrale Frage der sowjetischen Wirtschaftspolitik.</cms:entry><cms:entry type="author">Regine Heubaum,</cms:entry><cms:entry id="N100C1" part="N100C1" ref="N100C1" type="preface">
				Einleitung</cms:entry><cms:entry id="N100C5" part="N100C1" ref="N100C5" type="pagenumber">7</cms:entry><cms:entry id="N100DC" part="N100C1" ref="N100DC" type="pagenumber">8</cms:entry><cms:entry id="N1011C" part="N100C1" ref="N1011C" type="pagenumber">9</cms:entry><cms:entry id="N1016B" part="N100C1" ref="N1016B" type="pagenumber">10</cms:entry><cms:entry id="N10195" part="N100C1" ref="N10195" type="pagenumber">11</cms:entry><cms:entry id="N101E8" part="N100C1" ref="N101E8" type="pagenumber">12</cms:entry><cms:entry id="N10236" part="N100C1" ref="N10236" type="pagenumber">13</cms:entry><cms:entry id="N1026B" part="N100C1" ref="N1026B" type="pagenumber">14</cms:entry><cms:entry id="chapter1" part="chapter1" ref="chapter1" type="chapter">1</cms:entry><cms:entry id="N10275" part="chapter1" ref="N10275" type="pagenumber">15</cms:entry><cms:entry id="N102CA" part="chapter1" ref="N102CA" type="pagenumber">16</cms:entry><cms:entry id="N102CF" part="chapter1" ref="N102CF" type="section">1.1 Die Anfänge sowjetischer Kaderpolitik</cms:entry><cms:entry id="N10303" part="chapter1" ref="N10303" type="pagenumber">17</cms:entry><cms:entry id="N10341" part="chapter1" ref="N10341" type="pagenumber">18</cms:entry><cms:entry id="N1037F" part="chapter1" ref="N1037F" type="pagenumber">19</cms:entry><cms:entry id="N103C5" part="chapter1" ref="N103C5" type="pagenumber">20</cms:entry><cms:entry id="N103DC" part="chapter1" ref="N103DC" type="section">1.2 Das Orgbüro des ZK und das Außenhandelskommissariat in den Jahren 1923-1926 
						Der folgende Text wurde in veränderter Form in der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1999/12 veröffentlicht.
					
				</cms:entry><cms:entry id="N1040C" part="chapter1" ref="N1040C" type="pagenumber">21</cms:entry><cms:entry id="N10446" part="chapter1" ref="N10446" type="pagenumber">22</cms:entry><cms:entry id="N10484" part="chapter1" ref="N10484" type="pagenumber">23</cms:entry><cms:entry id="N104C1" part="chapter1" ref="N104C1" type="pagenumber">24</cms:entry><cms:entry id="N10503" part="chapter1" ref="N10503" type="pagenumber">25</cms:entry><cms:entry id="N1053B" part="chapter1" ref="N1053B" type="pagenumber">26</cms:entry><cms:entry id="N10576" part="chapter1" ref="N10576" type="pagenumber">27</cms:entry><cms:entry id="N105B4" part="chapter1" ref="N105B4" type="pagenumber">28</cms:entry><cms:entry id="N105F6" part="chapter1" ref="N105F6" type="pagenumber">29</cms:entry><cms:entry id="N1060E" part="chapter1" ref="N1060E" type="table"/><cms:entry id="N106D1" part="chapter1" ref="N106D1" type="pagenumber">30</cms:entry><cms:entry id="N1071D" part="chapter1" ref="N1071D" type="pagenumber">31</cms:entry><cms:entry id="N1073E" part="chapter1" ref="N1073E" type="section">1.3 Die &#8222;Kaderfrage&#8220; beim Übergang zur forcierten Industrialisie­rung
						Dieser Begriff wurde von Schröder geprägt und umfaßt sowohl quantitative als auch qualitative Fragen der sowjetischen Personalpolitik. Vgl. hierzu Schröder (1988), S. 41.
					
				</cms:entry><cms:entry id="N1075D" part="chapter1" ref="N1075D" type="pagenumber">32</cms:entry><cms:entry id="N10783" part="chapter1" ref="N10783" type="pagenumber">33</cms:entry><cms:entry id="N107B0" part="chapter1" ref="N107B0" type="pagenumber">34</cms:entry><cms:entry id="N107F2" part="chapter1" ref="N107F2" type="pagenumber">35</cms:entry><cms:entry id="N10817" part="chapter1" ref="N10817" type="pagenumber">36</cms:entry><cms:entry id="N1084E" part="chapter1" ref="N1084E" type="pagenumber">37</cms:entry><cms:entry id="N10883" part="chapter1" ref="N10883" type="pagenumber">38</cms:entry><cms:entry id="N108AD" part="chapter1" ref="N108AD" type="pagenumber">39</cms:entry><cms:entry id="N108EF" part="chapter1" ref="N108EF" type="pagenumber">40</cms:entry><cms:entry id="N10923" part="chapter1" ref="N10923" type="pagenumber">41</cms:entry><cms:entry id="N10950" part="chapter1" ref="N10950" type="pagenumber">42</cms:entry><cms:entry id="N10959" part="chapter1" ref="N10959" type="section">Zusammenfassung</cms:entry><cms:entry id="N10960" part="chapter1" ref="N10960" type="pagenumber">43</cms:entry><cms:entry ref="chapter2" type="chapter">2</cms:entry><cms:entry ref="N1096E" type="pagenumber">44</cms:entry><cms:entry ref="N10986" type="section">2.1 Das Volkskommissariat für Außenhandel nach Abbruch der Handelsblockade </cms:entry><cms:entry ref="N1098D" type="pagenumber">45</cms:entry><cms:entry ref="N109C3" type="pagenumber">46</cms:entry><cms:entry ref="N109F8" type="pagenumber">47</cms:entry><cms:entry ref="N10A25" type="pagenumber">48</cms:entry><cms:entry ref="N10A5A" type="pagenumber">49</cms:entry><cms:entry ref="N10A98" type="pagenumber">50</cms:entry><cms:entry ref="N10ABE" type="pagenumber">51</cms:entry><cms:entry ref="N10AEA" type="pagenumber">52</cms:entry><cms:entry ref="N10B1A" type="pagenumber">53</cms:entry><cms:entry ref="N10B56" type="pagenumber">54</cms:entry><cms:entry ref="N10B7C" type="pagenumber">55</cms:entry><cms:entry ref="N10BB2" type="pagenumber">56</cms:entry><cms:entry ref="N10BB8" type="section">2.2 Die innerparteilichen Auseinandersetzungen um das staatliche Außenhandelsmonopol
						Folgende Ausführungen basieren größtenteils auf der Untersuchungen von Schneider, H.: Das sowjetische Außenhandelsmonopol 1920-25. Köln 1973, S.31-63 und Kukin, D.M.: Bor´ba Lenina za nezyblemost´ gosudarstvennoj monopolii vne&#353;nej torgovli. In: Voprosy istorii KPSS, 1963/10, S. 26-40. Kukin stützt seine Aussagen auf russisches Archivmaterial.
					
				</cms:entry><cms:entry ref="N10BEE" type="pagenumber">57</cms:entry><cms:entry ref="N10C1B" type="pagenumber">58</cms:entry><cms:entry ref="N10C4F" type="pagenumber">59</cms:entry><cms:entry ref="N10C8F" type="pagenumber">60</cms:entry><cms:entry ref="N10CBC" type="pagenumber">61</cms:entry><cms:entry ref="N10CF7" type="pagenumber">62</cms:entry><cms:entry ref="N10D32" type="pagenumber">63</cms:entry><cms:entry ref="N10D53" type="section">2.3 Die sowjetische Außenhandelsorganisation in den Jahren 1923-25</cms:entry><cms:entry ref="N10D5C" type="pagenumber">64</cms:entry><cms:entry ref="N10D96" type="pagenumber">65</cms:entry><cms:entry ref="N10DCF" type="pagenumber">66</cms:entry><cms:entry ref="N10E06" type="pagenumber">67</cms:entry><cms:entry ref="N10E31" type="pagenumber">68</cms:entry><cms:entry ref="N10E6E" type="pagenumber">69</cms:entry><cms:entry ref="N10E9E" type="pagenumber">70</cms:entry><cms:entry ref="N10ED4" type="pagenumber">71</cms:entry><cms:entry ref="N10F19" type="pagenumber">72</cms:entry><cms:entry ref="N10F54" type="pagenumber">73</cms:entry><cms:entry ref="N10F67" type="section">2.4 Die Verschmelzung der Volkskommissariate für Außen- und Binnenhandel</cms:entry><cms:entry ref="N10F7F" type="pagenumber">74</cms:entry><cms:entry ref="N10FB3" type="pagenumber">75</cms:entry><cms:entry ref="N11002" type="pagenumber">76</cms:entry><cms:entry ref="N11032" type="pagenumber">77</cms:entry><cms:entry ref="N11062" type="pagenumber">78</cms:entry><cms:entry ref="N110A4" type="pagenumber">79</cms:entry><cms:entry ref="N110C6" type="pagenumber">80</cms:entry><cms:entry ref="N110CC" type="section">2.5 Reorganisation des Außenhandelsapparates 1929/30</cms:entry><cms:entry ref="N11103" type="pagenumber">81</cms:entry><cms:entry ref="N11134" type="pagenumber">82</cms:entry><cms:entry ref="N1116E" type="pagenumber">83</cms:entry><cms:entry ref="N11182" type="section">Zusammenfassung</cms:entry><cms:entry ref="N1118C" type="pagenumber">84</cms:entry><cms:entry id="chapter3" part="chapter3" ref="chapter3" type="chapter">3</cms:entry><cms:entry id="N111AA" part="chapter3" ref="N111AA" type="pagenumber">85</cms:entry><cms:entry id="N111CD" part="chapter3" ref="N111CD" type="section">
					3.1 Hungersnot und Getreideeinfuhr</cms:entry><cms:entry id="N111D1" part="chapter3" ref="N111D1" type="pagenumber">86</cms:entry><cms:entry id="N111FF" part="chapter3" ref="N111FF" type="pagenumber">87</cms:entry><cms:entry id="N11244" part="chapter3" ref="N11244" type="pagenumber">88</cms:entry><cms:entry id="N1125B" part="chapter3" ref="N1125B" type="section">3.2 Getreideexport und Finanzpolitik 1922/23-1925/26</cms:entry><cms:entry id="N1127D" part="chapter3" ref="N1127D" type="pagenumber">89</cms:entry><cms:entry id="N112C1" part="chapter3" ref="N112C1" type="pagenumber">90</cms:entry><cms:entry id="N11301" part="chapter3" ref="N11301" type="pagenumber">91</cms:entry><cms:entry id="N11348" part="chapter3" ref="N11348" type="pagenumber">92</cms:entry><cms:entry id="N11375" part="chapter3" ref="N11375" type="pagenumber">93</cms:entry><cms:entry id="N113AC" part="chapter3" ref="N113AC" type="pagenumber">94</cms:entry><cms:entry id="N113EE" part="chapter3" ref="N113EE" type="pagenumber">95</cms:entry><cms:entry id="N11425" part="chapter3" ref="N11425" type="pagenumber">96</cms:entry><cms:entry id="N1145B" part="chapter3" ref="N1145B" type="pagenumber">97</cms:entry><cms:entry id="N11496" part="chapter3" ref="N11496" type="pagenumber">98</cms:entry><cms:entry id="N114CA" part="chapter3" ref="N114CA" type="pagenumber">99</cms:entry><cms:entry id="N11501" part="chapter3" ref="N11501" type="pagenumber">100</cms:entry><cms:entry id="N11534" part="chapter3" ref="N11534" type="pagenumber">101</cms:entry><cms:entry id="N11571" part="chapter3" ref="N11571" type="pagenumber">102</cms:entry><cms:entry id="N115A1" part="chapter3" ref="N115A1" type="pagenumber">103</cms:entry><cms:entry id="N115C7" part="chapter3" ref="N115C7" type="pagenumber">104</cms:entry><cms:entry id="N115EA" part="chapter3" ref="N115EA" type="pagenumber">105</cms:entry><cms:entry id="N1161A" part="chapter3" ref="N1161A" type="pagenumber">106</cms:entry><cms:entry id="N11631" part="chapter3" ref="N11631" type="section">3.3 Die Auseinandersetzungen um das sowjetische Kreditwesen seit 1925</cms:entry><cms:entry id="N11638" part="chapter3" ref="N11638" type="pagenumber">107</cms:entry><cms:entry id="N11676" part="chapter3" ref="N11676" type="pagenumber">108</cms:entry><cms:entry id="N116A3" part="chapter3" ref="N116A3" type="pagenumber">109</cms:entry><cms:entry id="N116CD" part="chapter3" ref="N116CD" type="pagenumber">110</cms:entry><cms:entry id="N1171C" part="chapter3" ref="N1171C" type="pagenumber">111</cms:entry><cms:entry id="N11749" part="chapter3" ref="N11749" type="pagenumber">112</cms:entry><cms:entry id="N11759" part="chapter3" ref="N11759" type="section">3.4 Außenwirtschaft und Außenpolitik im Widerstreit der Interessen (das Beispiel Persien)</cms:entry><cms:entry id="N1176D" part="chapter3" ref="N1176D" type="pagenumber">113</cms:entry><cms:entry id="N117A4" part="chapter3" ref="N117A4" type="pagenumber">114</cms:entry><cms:entry id="N117DF" part="chapter3" ref="N117DF" type="pagenumber">115</cms:entry><cms:entry id="N1180C" part="chapter3" ref="N1180C" type="pagenumber">116</cms:entry><cms:entry id="N11847" part="chapter3" ref="N11847" type="pagenumber">117</cms:entry><cms:entry id="N11866" part="chapter3" ref="N11866" type="pagenumber">118</cms:entry><cms:entry id="N1188C" part="chapter3" ref="N1188C" type="pagenumber">119</cms:entry><cms:entry id="N118B8" part="chapter3" ref="N118B8" type="pagenumber">120</cms:entry><cms:entry id="N118E5" part="chapter3" ref="N118E5" type="pagenumber">121</cms:entry><cms:entry id="N11912" part="chapter3" ref="N11912" type="pagenumber">122</cms:entry><cms:entry id="N11933" part="chapter3" ref="N11933" type="section">
					3.5 Die Außenhandelspolitik der UdSSR seit 1928</cms:entry><cms:entry id="N11937" part="chapter3" ref="N11937" type="pagenumber">123</cms:entry><cms:entry id="N11955" part="chapter3" ref="N11955" type="pagenumber">124</cms:entry><cms:entry id="N11989" part="chapter3" ref="N11989" type="pagenumber">125</cms:entry><cms:entry id="N119AF" part="chapter3" ref="N119AF" type="pagenumber">126</cms:entry><cms:entry id="N119E6" part="chapter3" ref="N119E6" type="pagenumber">127</cms:entry><cms:entry id="N11A16" part="chapter3" ref="N11A16" type="pagenumber">128</cms:entry><cms:entry id="N11A3F" part="chapter3" ref="N11A3F" type="pagenumber">129</cms:entry><cms:entry id="N11A64" part="chapter3" ref="N11A64" type="pagenumber">130</cms:entry><cms:entry id="N11A9D" part="chapter3" ref="N11A9D" type="pagenumber">131</cms:entry><cms:entry id="N11ACC" part="chapter3" ref="N11ACC" type="pagenumber">132</cms:entry><cms:entry id="N11AD2" part="chapter3" ref="N11AD2" type="section">Zusammenfassung</cms:entry><cms:entry id="N11ADC" part="chapter3" ref="N11ADC" type="pagenumber">133</cms:entry><cms:entry id="N11AE5" part="N11AE5" ref="N11AE5" type="summary">Schluß</cms:entry><cms:entry id="N11AE8" part="N11AE5" ref="N11AE8" type="pagenumber">134</cms:entry><cms:entry id="N11AFB" part="N11AE5" ref="N11AFB" type="pagenumber">135</cms:entry><cms:entry id="N11B08" part="N11AE5" ref="N11B08" type="pagenumber">136</cms:entry><cms:entry ref="N11B15" type="back"/><cms:entry id="N11B17" part="N11B17" ref="N11B17" type="abbreviation">
				Abkürzungsverzeichnis</cms:entry><cms:entry id="N11B1B" part="N11B17" ref="N11B1B" type="pagenumber">5</cms:entry><cms:entry id="N11B22" part="N11B17" ref="N11B22" type="table"/><cms:entry id="N11D4E" part="N11B17" ref="N11D4E" type="pagenumber">6</cms:entry><cms:entry id="N11F5B" part="N11F5B" ref="N11F5B" type="bibliography">
				Literaturverzeichnis</cms:entry><cms:entry id="N11F5F" part="N11F5B" ref="N11F5F" type="pagenumber">137</cms:entry><cms:entry id="N120FF" part="N11F5B" ref="N120FF" type="pagenumber">138</cms:entry><cms:entry id="N1229C" part="N11F5B" ref="N1229C" type="pagenumber">139</cms:entry><cms:entry id="N1240E" part="N11F5B" ref="N1240E" type="pagenumber">140</cms:entry><cms:entry id="N125A1" part="N11F5B" ref="N125A1" type="pagenumber">141</cms:entry><cms:entry id="N12710" part="N11F5B" ref="N12710" type="pagenumber">142</cms:entry><cms:entry id="N128CB" part="N11F5B" ref="N128CB" type="pagenumber">143</cms:entry><cms:entry id="N128D1" part="N128D1" ref="N128D1" type="appendix">Archivverzeichnis</cms:entry><cms:entry id="N128D3" part="N128D1" ref="N128D3" type="head"/><cms:entry id="N128D6" part="N128D1" ref="N128D6" type="p"/><cms:entry id="N128D9" part="N128D1" ref="N128D9" type="p"/><cms:entry id="N128DC" part="N128D1" ref="N128DC" type="p"/><cms:entry id="N12900" part="N128D1" ref="N12900" type="p"/><cms:entry id="N12903" part="N128D1" ref="N12903" type="p"/><cms:entry id="N12906" part="N128D1" ref="N12906" type="p"/><cms:entry id="N12912" part="N128D1" ref="N12912" type="p"/><cms:entry id="N12915" part="N128D1" ref="N12915" type="p"/><cms:entry id="N12933" part="N128D1" ref="N12933" type="p"/><cms:entry id="N12936" part="N128D1" ref="N12936" type="p"/><cms:entry id="N12939" part="N128D1" ref="N12939" type="p"/><cms:entry id="N12945" part="N128D1" ref="N12945" type="p"/><cms:entry id="N12948" part="N128D1" ref="N12948" type="p"/><cms:entry id="N12955" part="N12955" ref="N12955" type="appendix">
				Biographisches Verzeichnis</cms:entry><cms:entry id="N12957" part="N12955" ref="N12957" type="head"/><cms:entry id="N12959" part="N12955" ref="N12959" type="pagenumber">144</cms:entry><cms:entry id="N1295E" part="N12955" ref="N1295E" type="p"/><cms:entry id="N12961" part="N12955" ref="N12961" type="p"/><cms:entry id="N12964" part="N12955" ref="N12964" type="p"/><cms:entry id="N12967" part="N12955" ref="N12967" type="p"/><cms:entry id="N1296A" part="N12955" ref="N1296A" type="p"/><cms:entry id="N1296D" part="N12955" ref="N1296D" type="p"/><cms:entry id="N12970" part="N12955" ref="N12970" type="p"/><cms:entry id="N12973" part="N12955" ref="N12973" type="p"/><cms:entry id="N12976" part="N12955" ref="N12976" type="p"/><cms:entry id="N12979" part="N12955" ref="N12979" type="p"/><cms:entry id="N1297C" part="N12955" ref="N1297C" type="p"/><cms:entry id="N1297F" part="N12955" ref="N1297F" type="p"/><cms:entry id="N12982" part="N12955" ref="N12982" type="p"/><cms:entry id="N12984" part="N12955" ref="N12984" type="pagenumber">145</cms:entry><cms:entry id="N12989" part="N12955" ref="N12989" type="p"/><cms:entry id="N1298C" part="N12955" ref="N1298C" type="p"/><cms:entry id="N1298F" part="N12955" ref="N1298F" type="p"/><cms:entry id="N12992" part="N12955" ref="N12992" type="p"/><cms:entry id="N12995" part="N12955" ref="N12995" type="p"/><cms:entry id="N12998" part="N12955" ref="N12998" type="p"/><cms:entry id="N1299B" part="N12955" ref="N1299B" type="p"/><cms:entry id="N1299E" part="N12955" ref="N1299E" type="p"/><cms:entry id="N129A1" part="N12955" ref="N129A1" type="p"/><cms:entry id="N129A4" part="N12955" ref="N129A4" type="p"/><cms:entry id="N129A7" part="N12955" ref="N129A7" type="p"/><cms:entry id="N129AA" part="N12955" ref="N129AA" type="p"/><cms:entry id="N129AD" part="N12955" ref="N129AD" type="p"/><cms:entry id="N129AF" part="N12955" ref="N129AF" type="pagenumber">146</cms:entry><cms:entry id="N129B4" part="N12955" ref="N129B4" type="p"/><cms:entry id="N129B7" part="N12955" ref="N129B7" type="p"/><cms:entry id="N129BA" part="N12955" ref="N129BA" type="p"/><cms:entry id="N129BD" part="N12955" ref="N129BD" type="p"/><cms:entry id="N129C0" part="N12955" ref="N129C0" type="p"/><cms:entry id="N129C3" part="N12955" ref="N129C3" type="p"/><cms:entry id="N129C6" part="N12955" ref="N129C6" type="p"/><cms:entry id="N129C9" part="N12955" ref="N129C9" type="p"/><cms:entry id="N129CC" part="N12955" ref="N129CC" type="p"/><cms:entry id="N129CF" part="N12955" ref="N129CF" type="p"/><cms:entry id="N129D2" part="N12955" ref="N129D2" type="p"/><cms:entry id="N129D4" part="N12955" ref="N129D4" type="pagenumber">147</cms:entry><cms:entry id="N129D9" part="N12955" ref="N129D9" type="p"/><cms:entry id="N129DC" part="N12955" ref="N129DC" type="p"/><cms:entry id="N129DF" part="N12955" ref="N129DF" type="p"/><cms:entry id="N129E2" part="N12955" ref="N129E2" type="p"/><cms:entry id="N129E5" part="N12955" ref="N129E5" type="p"/><cms:entry id="N129E8" part="N12955" ref="N129E8" type="p"/><cms:entry id="N129EB" part="N12955" ref="N129EB" type="p"/><cms:entry id="N129EE" part="N12955" ref="N129EE" type="p"/><cms:entry id="N129F1" part="N12955" ref="N129F1" type="p"/><cms:entry id="N129F4" part="N12955" ref="N129F4" type="p"/><cms:entry id="N129F7" part="N12955" ref="N129F7" type="p"/><cms:entry id="N129F9" part="N12955" ref="N129F9" type="pagenumber">148</cms:entry><cms:entry id="N129FE" part="N12955" ref="N129FE" type="p"/><cms:entry id="N12A01" part="N12955" ref="N12A01" type="p"/><cms:entry id="N12A04" part="N12955" ref="N12A04" type="p"/><cms:entry id="N12A07" part="N12955" ref="N12A07" type="p"/><cms:entry id="N12A0A" part="N12955" ref="N12A0A" type="p"/><cms:entry id="N12A0D" part="N12955" ref="N12A0D" type="p"/><cms:entry id="N12A10" part="N12955" ref="N12A10" type="p"/><cms:entry id="N12A13" part="N12955" ref="N12A13" type="p"/><cms:entry id="N12A17" part="N12A17" ref="N12A17" type="acknowledgement">
				Danksagung</cms:entry><cms:entry id="N12A1B" part="N12A17" ref="N12A1B" type="pagenumber">149</cms:entry><cms:entry id="N12A30" part="N12A30" ref="N12A30" type="declaration">Eidesstattliche Erklärung</cms:entry><cms:entry type=":lang">de</cms:entry><cms:entry id=":contents" part="front" ref=":contents" type=":contents">Inhaltsverzeichnis</cms:entry><cms:entry type=":help"><url href="http://...">Hilfe</url></cms:entry></cms:meta><cms:content><chapter id="chapter2" label="2">
			<head>
				<pagenumber id="N1096E" label="44" numbering="arabic" start="44"/>Wandel in der sowjetischen Außenhandelsorganisation</head>
			<p>Rapoport, der von 1921 bis 1929 als Leiter der Rechtsabteilung in der Berliner Handels­vertretung tätig war, konstatiert in seinen Memoiren, &#8222;die Lieblingsbeschäftigung der Bol­schewiki sei das Reorganisieren&#8220; gewesen.<footnote start="148">
					<p>Rapoport, A<em>.: Sovetskoe Torgpredstvo v Berline. Iz vospominanijach bespartijnogo speca</em>. New York 1981, S. 75.</p>
				</footnote> In der Tat befand sich der Apparat des Außenhandelskommissariates bis in die 30er Jahre hinein im Zustand der permanenten Reorganisation. In den ersten Jahren nach der Revolution vollzog sich der Ausbau der Außenhandelsorganisation zunächst im trial-and&#8211;error-Verfahren. Dabei war das NKVT im Untersuchungszeitraum fortwährend der Kritik des Partei- und Staatsapparates ausge­setzt. Die exponierte Stellung ergab sich vor allem aus den Aufgaben des Volkskommis­sariates, das als einzige Regierungsbehörde das Recht hatte, Außenhandelsgeschäfte ab­zuwickeln. Die zu Beginn der NEP einsetzende innerparteiliche Debatte um das Außen­handelsmonopol bildete einen ersten Höhepunkt in den Diskussionen um die staatliche Außenhandelsorganisation. Trotz der eindeutigen Entscheidung für das Mono­pol waren die Auseinandersetzungen nach 1922 nicht beendet. Auch in den nächsten Jahren ver­suchten einzelne Regierungsbehörden immer wieder, größeren Einfluß auf die Belange des Außenhandels geltend zu machen. Im ersten Teil dieses Kapitels soll der institutio­nelle Wandel in der staatlichen Außenhandelsorganisation näher beleuchtet wer­den, wo­bei die Frage im Mittelpunkt steht, welche Positionen die einzelnen Volkskom­missariate in den Auseinandersetzungen um das Außenhandelsmonopol bezogen.</p>
			<p>Die Beschlüsse des XIV. Parteitages markierten eine Wende in der sowjetischen Wirt­schaftspolitik, die von nun an die Förderung der Industrie in den Mittelpunkt rückte. Mit dem Eintritt in die Industrialisierungsperiode bekam die Erweiterung der Außenhandels­beziehungen eine höchst aktuelle Bedeutung. Um den Bedürfnissen des äußeren und inneren Marktes besser gerecht werden zu können, erfolgte im November die Zusam­menlegung der Volkskommissariate für Außen- und Binnenhandel. Die Maßnahmen, die die sowjetische Führung im Herbst 1925 zur Reorganisation des Außenhandels ergriff, räumte der staatlichen Großindustrie größere Befugnisse bei der Abwicklung von Export- und Importgeschäften ein. Gleichzeitig vollzog sich ein schrittweiser Führungswechsel im Außenhandelskommissariat. Am 16. Januar 1926 wurde Kamenev Außenhandels­kom­missar, der jedoch schon sechs Monate später das Amt Mikojan übergab.</p>
			<p>Die Neuordnung des staatlichen Außenhandels im Herbst 1925 mündete in einen lang­wierigen Reorganisationsprozeß, in den die Organe der Partei- und Staatskontrolle im Verlauf der Zeit immer stärker eingriffen. Der zweite Teil des vorliegenden Kapitels un­tersucht das Verhältnis zwischen der RKI und dem Außenhandelskommissariat seit 1927 und beleuchtet die Auseinandersetzungen der beiden Behörden in organisatorischen Sach­fragen. 1929/30 wurde das NKTORG auf Betreiben Stalins wieder in zwei separate Volkskommissariate geteilt &#8211; das Volkskommissariat für Außenhandel und das für Ver­sorgung. Parallel dazu vollzogen sich einschneidende Veränderungen im Außenhan­delsapparat, die zur Schließung von etlichen Handelsvertretungen in Westeuropa führten. Im Vordergrund des Interesses steht abschließend die Frage, welche Gründe die 1929 einsetzende Reorganisation hatte. </p>
			<section id="N10986">
				<head>2.1 Das Volkskommissariat für Außenhandel nach Abbruch der Handelsblockade </head>
				<p>Seit Dezember 1917 war das Volkskommissariat für Handel und Industrie ebenso wie alle anderen Wirtschaftskommissariate dem Obersten Volkswirtschaftsrat untergeordnet. Der Aufgabenbereich des VSNCH war außerordentlich weit gespannt und umfaßte die Regu­lierung der gesamten Volkswirtschaft sowie die Verwaltung der Staatsfinanzen. Die Kon­zeption der neu geschaffenen Wirtschaftsbehörde zielte auf eine Zusammenfassung aller staatlichen Wirtschaftsfunktionen in einem Zentralorgan ab. Obwohl auch der Außenhan­del in der Kompetenz des Obersten Volkswirtschaftsrates aufgehen sollte, bewahrte das NKTIP von Anfang an hinsichtlich der Auslandssphäre des Außenhandels eine relative <pagenumber id="N1098D" label="45" numbering="arabic" start="45"/>Unabhängigkeit vom VSNCH. Nach der Nationalisierung des Außenhandels und der Errichtung des staatlichen Außenhandelsmonopols am 22.04.1918 hatte das Volkskom­missariat für Handel und Industrie als einzige staatliche Institution das Recht, in Kontakt zu ausländischen Handelsunternehmen zu treten und Außenhandelsgeschäfte zu täti­gen.<footnote start="149">
						<p>S.U.(Sobranie Uzakonenij i rasporja&#382;enii Rabo&#269;e-Krest´janskogo pravitel´stva) 1918, Nr. 33, insbes. Art. 432. Verordnung des Rates der Volkskommissare vom 24.04.1918 &#8222;Über die Nationalisierung des Außenhandels&#8220;.</p>
					</footnote> Allerdings hatte das NKTIP in der Periode des &#8222;Kriegskommunismus&#8220; keinerlei Zugriff auf die Binnensphäre des Handels. Daher entwickelte sich zunächst bezüglich der Ex­portwarenbeschaffung, der Importwarenverteilung sowie der Außenhandelsplanung eine erhebliche Abhängigkeit zum Obersten Volkswirtschaftsrat.<footnote start="150">
						<p>Zur sowjetischen Außenhandelsorganisation in der Phase des &#8222;Kriegskommunismus&#8220; vgl.: Freymuth, K.D.: <em>Ursprung und Grundlegung der sowjetischen Außenhandelsorganisation (1917-1921).</em> Berlin 1967 (Veröffentlichungen des Osteuropa-Instituts der Freien Universität Berlin). Insbesondere zum Verhältnis zwischen dem VSNCH und dem NKTIP siehe S. 124-136.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Jedoch konnte der VSNCH nicht einmal annäherungsweise die weitgespannten Anforde­rungen im Bereich der gesamtwirtschaftlichen Leitung erfüllen. Das Scheitern des Ober­sten Volkswirtschaftsrates als zentrales Leitungsorgan der Wirtschaft wurde in erster Linie durch die allgemeine Wirtschaftskrise des Sommers 1918 bedingt und führte vor allem im Bereich der Versorgung zur Entstehung einzelner, zum Teil gegeneinander ar­beitender Institutionen.<footnote start="151">
						<p>Pietsch, W.: <em>Revolution und Staat. Institutionen als Träger der Macht in Sowjetrußland 1917-1922</em>. Köln 1969, S. 104ff..</p>
					</footnote>Um dieser Situation ein Ende zu bereiten, gründete die sowje­ti­sche Führung Ende November 1918 den Rat für Arbeiter- und Bauernverteidigung, der, ausgestattet mit außerordentlichen Vollmachten, die Aufgabe hatte, während des Bürger­krieges sämtliche Kräfte und Mittel zur Kriegsführung zu mobilisieren. Seine Anordnun­gen waren unmittelbar geltendes Recht und banden alle Institutionen und Entscheidungs­träger ohne Ausnahme. Lenin gehörte dem Rat als Vorsitzender des SNK an, Krasin als Vorsitzender der außerordentlichen Kommission zur Versorgung der Roten Armee.<footnote start="152">
						<p>Der Rat umfaßte nur sechs Personen. Stalin gehörte ihm als Vertreter des Allrussischen Zentralen Exekutivkomitees an, Trotzki als Vorsitzender des Revolutionären Militärrates der Republik, Brjuchanov als Stellvertreter des Volkskommissars für Ernährung und Nevskij als Volkskommissar für Verkehrswesen.</p>
					</footnote> Auf diese Weise trat der VSNCH bereits in den Jahren 1918/19 seine weitreichenden Kom­petenzen schrittweise an andere Wirtschaftsorgane ab und wandelte sich nach der Natio­nalisierung der Großindustrie allmählich in ein Volkskommissariat für Industrie. Die­ser Entwicklung wurde schließlich am 11. Juni 1920 durch die Umbenennung des NKTIP in Volkskommissariat für Außenhandel (NKVT) Rechnung getragen, denn der Aufgaben­be­reich des Volkskommissariates war praktisch bereits seit 1918 auf die Realisierung des staatlichen Außenhandelsmonopols beschränkt geblieben.<footnote start="153">
						<p>Kor&#382;ichina, T.P.: <em>Sovetskoe gosudarstvo i ego u&#269;re&#382;denija: nojabr´ 1917 &#8211; dekabr´ 1991</em>. Moskau 1994, S. 58f. und S. 70.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Bereits während des 1. Weltkrieges hatte der Staat seine Einflußnahme auf dem Gebiet des Außenhandels durch die Festsetzung von allgemeinen regulierenden Normen ver­stärkt. Im Rahmen der Kriegswirtschaft waren Export- und Importverbote für zahlreiche Waren sowie der Lizenzzwang bei der Abwicklung von Handelsgeschäften wichtige Instru­mente zur staatlichen Regulierung des Außenhandels. Die zunehmenden Eingriffe des Staates in die Außenwirtschaft hatten zu einer grundlegenden Reorganisation des Ministeriums für Handel und Industrie während der Kriegsjahre geführt. Als sich daher nach der Oktoberrevolution die Frage nach der Schaffung eines staatlichen Organs zur Leitung des Außenhandels stellte, konnten die Bolschewiki auf den Apparat des Ministe­<pagenumber id="N109C3" label="46" numbering="arabic" start="46"/>riums zurückgreifen. Auf diese Weise blieben in den Jahren 1918/19 die Formen der alten Ministerialorganisation weitgehend bestehen. Die vorrevolutionäre Außenhan­delsorgani­sation, die eng mit der Kriegswirtschaft verbunden gewesen war, diente somit als &#8222;Über­gangsstufe für die wirtschaftlichen Maßnahmen des Sowjetstaates, die ihrerseits aus ganz anderen wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen entstanden&#8220; wa­ren.<footnote start="154">
						<p>Kaufmann, M.: <em>Organisation und Regulierung des Außenhandels der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.</em> Königsberg 1925, S. 26. Beim Verfasser der Broschüre handelt es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter des Volkskommissariates für Außenhandel, der in den zwanziger Jahren als Leiter der wirtschaftlich- rechtlichen Abteilung tätig war.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Obwohl in der Partei von Anfang an Einigkeit über die Notwendigkeit von Außenwirt­schaftsbeziehungen zu den kapitalistischen Staaten herrschte und bereits 1918 Verhand­lungen mit dem Ziel stattfanden, die von den Alliierten verhängte Handelsblockade zu durchbrechen,<footnote start="155">
						<p>Bereits Mitte Mai 1918 nahm eine sowjetische Handelsdelegation unter Krasin, Joffe, Sokol´nikov und Men&#382;inskij Verhandlungen mit Deutschland auf. Allerdings war es innerhalb der Delegation schon bald zu Unstimmigkeit gekommen, da die sowjetrussischen Wirtschaftsfachleute die Verhandlungsposition Krasins und Joffes in wirtschaftlichen Fragen für zu kompromißbereit hielten. Vgl. hierzu auch den von Wulff veröffentlichten Briefwechsel von A.A. Joffe und V.I. Lenin: Wulff, D.: A.A. Joffe und die russische Außenpolitik 1918. Unveröffentlichte Dokumente (Teil I-III). In: <em>Berliner Jahrbuch für osteuropäische Geschichte </em>1995/1, 1995/2 und insbesondere 1996/2. Zur Entwicklung des sowjetischen Außenhandels in den ersten Jahren nach der Revolution und beim Übergang zur NEP: Gotthelf, M.: <em>Außenhandelsentwicklung und Außenhandelsstrategie in der Sowjetunion. Die Entwicklung des Außenhandels der Sowjetunion mit den westlichen Industrienationen und die sowjetische Außenhandelsstrategie in den Jahren 1918-1978</em>. Frankfurt am Main 1979, S. 31-45; Smith, G. A.: <em>Soviet Foreign Trade.</em>
							<em>Organization, Operations, and Policy, 1917-1973</em>. New York 1973.</p>
					</footnote> waren die ersten Regelungen bezüglich der Außenhandelsorganisa­tion eher provisorischer Natur. Da sich die Probleme nach Ausbruch der erwarteten Weltre­volution in völlig anderem Licht darstellen würden, rückte die Frage nach der Or­ganisa­tion des Außenhandels in den Hintergrund. Außerdem machten die Wirren des Bürger­krieges, die Wirtschaftsblockade der westeuropäischen Länder sowie die zu die­sem Zeit­punkt völlig ungeklärten juristischen Voraussetzungen geregelte Handelsbe­ziehungen unmöglich. Der Warenaustausch der RSFSR mit dem Ausland ging daher im Verlauf des Jahres 1919 auf ein Minimum zurück und bewegte sich überwiegend im ille­galen Rah­men. Da effektive Kontrollmöglichkeiten fehlten, nahm der Schmuggel in den ersten Jahren nach der Revolution ein bisher nie dagewesenes Ausmaß an. Erst nach Abbruch der Wirtschaftsblockade durch den Obersten Rat der Entente am 16. Januar 1920 leitete die sowjetische Regierung konkrete Schritte zum Ausbau der sowjetischen Außenhandel­sorganisation ein. Im Vordergrund der Bemühungen stand die Errichtung von Handels­vertretungen in den westeuropäischen Ländern. Bereits während der Kriegsjahre hatte der Staat damit begonnen, die private Außenhandelstätigkeit einzu­schränken und die opera­tive Abwicklung der Handelsgeschäfte direkt zu beeinflussen. Dabei unterstanden sämtli­che Institutionen, die Export- oder Importgeschäfte tätigten, der Aufsicht sogenannter ausländischer Komitees.<footnote start="156">
						<p>Kaufmann (1925), S. 24f..</p>
					</footnote> Allerdings weigerte sich die überwie­gende Mehrheit der russi­schen Auslandsbeamten und Diplomaten nach der Revolution, der sowjetischen Regie­rung gegenüber eine klare Loyalitätserklärung abzugeben. Aus diesem Grunde wurde die Belegschaft der zarischen Gesandtschaften im Dezember 1917 ihrer Posten enthoben,<footnote start="157">
						<p>
							<em>Dokumenty vne&#353;nej politiki SSSR, </em>Bd.1. Moskau 1957, Dokumente 21 und 23.</p>
					</footnote> so daß Sowjetrußland zunächst über keinerlei Aus­landsorgane verfügte. Bereits nach dem Abschluß des Friedens von Brest-Litovsk, als ein gewisser offizieller Kontakt zum Deut­schen Reich und seinen Verbündeten bestand, ver­<pagenumber id="N109F8" label="47" numbering="arabic" start="47"/>suchte die sowjetische Regierung, die Aufgaben der zukünftigen Auslandsvertretungen zu regeln. Jedoch blieb die Kompetenz­abgrenzung zwischen den diplomatischen Ver­tretungen und den Handelsvertretungen bis 1921 recht verschwommen. Die Befugnisse der Konsularvertretungen, deren Sitz das Volkskommissariat für auswärtige Angelegen­heiten zu bestimmen hatte, waren anfäng­lich außerordentlich weit gespannt und umfaß­ten auch handelspolitische Funktionen.<footnote start="158">
						<p>S.U., 1918, Nr. 78. Dekret des Rates der Volkskommissare vom 18.10.1918 &#8222;Über die Organisation von Konsulaten&#8220;.</p>
					</footnote> Als eigenständige Organe des Außenhan­delskommissariates treten die Vertretungen erstmalig in einer Verordnung des SNK vom 11. Juni 1920 in Erscheinung.<footnote start="159">
						<p>S.U., 1920, Nr. 53, Art. 235. Verordnung des Rates der Volkskommissare vom 11.06.1920 &#8222;Über die Organisation des Außenhandels und den Warenaustausch der RSFSR&#8220;.</p>
					</footnote>Diesem Dekret zufolge waren die Handelsvertretungen für die Abwicklung der Außenhandelsge­schäfte des NKVT zuständig und erteilten darüber hinaus Lizenzen für die Ein- und Aus­fuhr. Erst ein Jahr später wurde die rechtli­che Stellung und der Aufgabenbereich der Auslandsvertretungen durch einen entspre­chenden Erlaß des Rates der Volkskommissare genauer definiert.<footnote start="160">
						<p>S.U., 1921, Nr. 49, Art. 261. Dekret des Rates der Volkskommissare vom 26.05.1921 &#8222;Allgemeines Reglement über die sowjetischen Organe im Ausland".</p>
					</footnote> Die Handelsver­tretungen im Ausland waren demnach ständige offizi­elle Organe der Sowjetregierung und unterstanden dem NKVT. Die Errichtung von Han­delsvertretungen, die Bestimmung ihres Sitzes und die Ernennung des entsprechenden Vertreters oblag dem Volkskommissariat für Außenhandel. Entsprechende Entscheidun­gen waren mit dem NKINDEL abzustim­men. Zu den Aufgaben der Handelsvertretungen gehörten: 1. Erforschung der Aus­landsmärkte, 2. Beobachtung der Außenhandelsent­wicklung und des Warenaustausches, 3. Durchführung aller Operationen des Ein- und Ausfuhrhandels sowie Einlagerung, In­spektion und Inventarisierung der Waren, 4. Durchführung des Warentransits, 5. Durch­führung aller mit dem Außenhandel verbunde­nen Finanz-, Abrechnungs- und Versi­cherungsoperationen.</p>
				<p>Die Auslandsbevollmächtigten des NKVT hatten besonders in der Anfangsphase bei der Abwicklung von Handelsgeschäften weitgehend freie Hand, d.h. eine Kontrolle durch den Zentralapparat in Moskau existierte zu dieser Zeit nicht.<footnote start="161">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1414. l. 1. Der stellvertretende Volkskommissar für Außenhandel Le&#382;ava an das ZK, 26.06.1921. Die Ausführungen Le&#382;avas nehmen Bezug auf den oben erwähnten Untersuchungsbericht des VCIK, in dem die Tätigkeit des Außenhandelskommissariates heftiger Kritik unterzogen wird. Le&#382;ava räumt in seiner Gegendarstellung anfängliche Unzulänglichkeiten in der Außenhandelsorganisation ein, verweist jedoch gleichzeitig auf die schwierigen Bedingungen, mit denen sich die Behörde beim Aufbau neuer Organisationsstrukturen nach Abbruch der Handelsblockade in der Anfangsphase konfrontiert sah. </p>
					</footnote> Dadurch kam es in den er­sten Monaten nach Abbruch der Handelsblockade nicht selten zu fragwürdigen Ge­schäftsab­schlüssen mit Spekulanten und dubiosen Mittelsmännern. Besonders prekär stellte sich für die sowjetische Regierung die Situation in Reval dar. Der dort amtierende Bevoll­mächtigte Gukovskij bereicherte sich in beträchtlichem Ausmaß durch betrügeri­sche Geschäfte und finanzierte seinen ausschweifenden Lebenswandel durch Unter­schlagun­gen auf Kosten der Staatskasse.<footnote start="162">
						<p>Solomon, G.: <em>Unter den roten Machthabern. Was ich im Dienste der Sowjets persönlich sah und erlebte</em>. Berlin 1930, S. 149ff.. </p>
					</footnote> Die Bemühungen der Sowjetregierung zur Ankurbelung des Warenaustausches beschränkten sich jedoch nicht auf die oftmals zweifelhaften Akti­vitäten der NKVT-Bevollmächtigten. In der ersten Hälfte des Jahres 1920 führte eine sowjetische Delegation in Stockholm unter der Leitung von Krasin Ver­handlungen über die Lieferung von Lokomotiven und Gleisbauanlagen. Im Hinblick auf den Geschäftsab­schluß mit der schwedischen Firma Nidkvist und Holm war der Außen­handelskommissar mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet und konnte, nach fachli­<pagenumber id="N10A25" label="48" numbering="arabic" start="48"/>cher Beratung mit Lomonosov, ohne vorherige Rücksprache mit Moskau, im Rahmen der vom SNK bereit­gestellten Summe von 300 Mio. Goldrubeln Geschäftsabschlüsse täti­gen.<footnote start="163">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 87. Politbüroprotokoll Nr. 19 vom 10.06.1920.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Da die Aufhebung der Blockade offiziell nur für den Handel mit den russischen Genos­senschaftsorganisationen Gültigkeit hatte, stieß die Errichtung staatlicher Handelsvertre­tungen oftmals auf unüberwindbare Schwierigkeiten. Daher beauftragte die sowjetische Regierung in der Regel die Organe des Zentralverbandes der Konsumgenossenschaften (Centrosojuz) mit den entsprechenden Aufgaben. Diese Vorgehensweise war mit erhebli­chen Problemen behaftet, da die zur Zeit des Weltkrieges errichteten Auslandsfilialen des Centrosojuz nach der Revolution weiter bestanden und während des Bürgerkrieges häu­fig mit sowjetfeindlichen Teilen Rußlands Handelsbeziehungen unterhalten hatten. Die Außen­stellen des Zentralverbandes weigerten sich beim Erscheinen der sowjetischen Vertreter häufig, den Weisungen der Zentrale Folge zu leisten. Daher kam es z.B. in England sogleich zum offenen Bruch, wo die unter der Leitung von Krasin eingetroffene Centrosojuz-Delegation beschloß, eine eigene Organisation für den Handel mit Sowjetruß­land zu schaffen. Am 10. Juni 1920 wurde unter dem Namen &#8222;All Russian Co­operative Society&#8220; (ARCOS) eine Aktiengesellschaft nach englischem Recht gegrün­det, die vom Volkskommissar für Außenhandel als Vorstandsvorsitzendem geleitet wurde.<footnote start="164">
						<p>Freymuth (1967), S. 160f..</p>
					</footnote>ARCOS dehnte in der zweiten Hälfte des Jahres 1920 ihre Leitungsfunktionen auf die Handelsvertretungen in Stockholm und Berlin aus. Im August wurde die estnische Ver­tretung liquidiert und ein neuer Bevollmächtigter ernannt, der die Anweisung erhielt, die Handelsoperationen mit Spekulanten und Mittelsmännern auf ein Minimum zu redu­zie­ren.<footnote start="165">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1414, l. 1f..</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Die ersten Auflösungserscheinungen der Wirtschaftsblockade lösten einen regelrechten Ansturm auf das Außenhandelskommissariat aus, da nach der Blockade bei den einzel­nen Volkskommissariaten und staatlichen Organisationen eine große Nachfrage nach auslän­dischen Exportwaren bestand. Dabei lastete die gesamte Arbeit auf dem Gebiet der ope­rativen Außenhandelsabwicklung auf den Handelsvertretungen mit ihrem noch völlig unzulänglichen Apparat. Das Fehlen eines geregelten Kontaktes zum Zentralappa­rat und die relative Eigenständigkeit der Auslandsvertretungen hatte zur Folge, daß lange Zeit keine ordentliche Rechenschaftslegung gegenüber dem Volkskommissariat exi­stierte. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde immer wieder Kritik am NKVT laut. Eine Kom­mission des Allrussischen Zentralen Exekutivkomitees (VCIK), die die Tätigkeit des Außenhandelskommissariates in der ersten Hälfte des Jahres 1921 inspizierte, kritisierte die außerdem die allgemeine Planlosigkeit der Export- und Importgeschäfte. Der Unter­suchungsbericht verwies des weiteren auf die Trägheit des bürokratischen Apparates und die außerordentlich langsame Abwicklung der Außenhandelsgeschäfte.<footnote start="166">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1414, l. 48<em>. </em>Vortrag der VCIK-Kommission anläßlich der Inspektion des Außenhandelskommissariates. Der Vortrag ist undatiert, der Kommission gehörten &#352;ljapnikov, Un&#353;licht, Ku&#269;menko und Belorukov an</p>
					</footnote> Der stellver­tre­tende Außenhandelskommissar nahm zu den Vorwürfen der VCIK-Kommission mit fol­genden Worten Stellung:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Für die Arbeit des Apparates werden infolge seines Verbleibes an der Grenze zwi­schen sozialistischer und kapitalistischer Welt außerordentliche Schwierigkeiten geschaffen. Wenn unsere Aufgaben von Rjabu&#353;inskij und Konovalov mit ihren er­fahrenen und organisierten Apparaten ausgeführt werden würden, würden unsere Operationen sicherlich schneller und sorgfältiger verlaufen, aber dann hätten wir ja auch keine sowjetische Organisation. Die sowjetische Ordnung kann nicht plötzlich mit blitzartiger Geschwindigkeit einen Apparat zum Kampf mit dem kapitalisti­schen Markt schaffen und unter den Bedingungen des Bürgerkrieges ihre eigenen Kader </em>
							<pagenumber id="N10A5A" label="49" numbering="arabic" start="49"/>
							<em color="#808080" slant="roman">aus den unbedeutenden Resten des alten versprengten kommerziellen Appa­rates formieren (noch dazu im internationalen Maßstab).</em>
							<footnote start="167">
								<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1414, l. 8. </p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Das Fehlen geeigneten Personals und mangelnde Erfahrung auf dem Gebiet staatlicher Außenhandelsorganisation erschwerten den Aufbau von sowjetischen Handelsvertretun­gen erheblich. Hinzu kamen konkrete praktische Probleme wie etwa die äußerst begrenz­ten Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Kontaktes nach Moskau. Schlechte telegra­fische und postalische Verbindungen behinderten die zentrale Koordination der Außen­handelsoperationen. Beim Austausch eiliger Korrespondenz war man vor allem auf Ku­riere angewiesen, die meist hoffnungslos überlastet waren. Die Führung des Außenhan­delskommissariates konnte sich oft nur in der Presse über aktuelle Entwicklungen auf dem Weltmarkt informieren und dies auch nur, wenn die entsprechenden Fachzeitschrif­ten tatsächlich das Volkskommissariat erreichten.<footnote start="168">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1414, l. 8.</p>
					</footnote> Die Inspektoren der VCIK berück­sichtigten in keiner Weise die schlechten Voraussetzungen für den Aufbau eines funktio­nierenden Außenhandelsapparates und betonten vor allem den spekulativen Charakter der oftmals undurchsichtigen Handelsgeschäfte in der Zeit nach Abbruch der Handels­blockade. Diese Kritik war durchaus berechtigt. Jedoch wurden die wichtigsten und um­fangreichsten Geschäftsabschlüsse dieser Zeit nicht von den Handelsvertretungen, son­dern von speziellen Delegationen unter der Leitung des Außenhandelskommissars getä­tigt. Die inoffiziellen Kontakte zu ausländischen Firmen, die Krasin in der ersten Hälfte des Jahres 1920 in Stockholm und London herstellte, bildeten eine wichtige Grundlage für zukünftige Handelsbeziehungen, da durch sie die Zahlungskräftigkeit der sowjeti­schen Regierung unter Beweis gestellt und eine Vertrauensbasis für weitere Handelsge­schäfte hergestellt wurde.<footnote start="169">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1414, l. 3f..</p>
					</footnote>Die Untersuchungskommission hingegen sah in der häufi­gen Abwesenheit Krasins den Hauptgrund für die gravierenden organisatorischen De­fekte im Zentralapparat des Außenhandelskommissariates: Da sich der Volkskommissar die meiste Zeit im Ausland aufhalte und sein Stellvertreter Verpflichtungen in einer ande­ren Regie­rungsbehörde wahrzunehmen habe, entbehre das NKVT jeglicher Leitung und bleibe im wesentlichen sich selbst überlassen.<footnote start="170">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1414, l. 53. Der stellvertretende Außenhandelskommissar Le&#382;ava war in den Jahren 1918-1920 gleichzeitig Vorsitzender des Centrosojuz.</p>
					</footnote> Zum Zeitpunkt der Inspektion war das Volkskom­missariat in 157 Verwaltungseinheiten zersplittert, woraus sich schier unüber­schaubare verwaltungstechnische Prozeduren ergaben. Nach Ansicht Lenins war jedoch &#8222;die Ar­beitsunfähigkeit des Volkskommissariates für Außenhandel weder größer noch kleiner als die Arbeitsunfähigkeit all unserer Volkskommissariate.&#8220;<footnote start="171">
						<p>Lenin: Über das Außenhandelsmonopol. In: <em>Werke,</em> Bd. 33. Berlin 1966, S. 441-445.</p>
					</footnote> Die Angriffe gegen das NKVT, die während der Diskussion um das staatliche Außenhandelsmonopol an Schärfe zunehmen sollten, resultierten aus der Sonderstellung des Volkskommissariates, das das alleinige Recht zur Tätigung von Auslandsgeschäften hatte. Die Vertreter ande­rer Regie­rungsbehörden lehnten diese Konzentration der Außenhandelsfunktionen ab und ver­suchten von Anfang an, ein größeres Mitspracherecht in diesem Bereich zu erwir­ken. Der beständige Verweis auf das Unvermögen des NKVT, seinen Aufgaben gerecht zu wer­den, diente so auch als Argument für eine Dezentralisierung der Kompetenzen im Bereich des Außenhandels zugunsten der übrigen Volkskommissariate.</p>
				<p>Bereits am 19. Januar 1920 hatte Miljutin, der damalige Vorsitzende des VSNCH, im Politbüro auf die Notwendigkeit zur Reorganisation des Warenaustausches nach Aufhe­bung der Wirtschaftsblockade hingewiesen. Man beauftragte daraufhin Krasin, Miljutin, Zinov´ev und Krestinskij, entsprechende Maßnahmen auszuarbeiten.<footnote start="172">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 56. Politbüroprotokoll vom 19.01.1920, Pkt. 2.</p>
					</footnote> Der in der er­sten Hälfte des Jahres 1920 einsetzende Ausbau der Außenhandelsorganisation stand vor <pagenumber id="N10A98" label="50" numbering="arabic" start="50"/>allem im Zeichen der Kompetenzabgrenzung zwischen den einzelnen Volkskommis­sariaten, die nach Aussage des stellvertretenden Außenhandelskommissars &#8222;sehr große Schwierigkeiten&#8220; bereitete.<footnote start="173">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1414, l. 1.</p>
					</footnote> Bei der Ausarbeitung einer Außenhandelsgesetzgebung im Jahr 1920 zeigten sich Konfliktpotentiale, die die Entwicklung der staatlichen Außen­han­delsorganisation auch in der Folgezeit nachhaltig beeinflussen sollten. Weitreichende Interessengegensätze bestanden zum einen zwischen dem Volkskommissariat für Außen­handel und dem VSNCH. Der Oberste Volkswirtschaftsrat war als Leitungsorgan der staatlichen Großindustrie ein Hauptabnehmer für die vom NKVT importierten Waren und darüber hinaus auch der Lieferant von wichtigen Exportgütern. Aus diesem Grund ver­suchte der VSNCH, seine Einflußmöglichkeiten auf die Belange des Außenhandels zu verstärken und beanspruchte in der ersten Hälfte der 20er Jahre immer wieder einen di­rekteren Zugang zu den Auslandsmärkten. </p>
				<p>Reibungspunkte bestanden außerdem zwischen dem NKVT und dem Volkskommissariat für auswärtige Angelegenheiten. Vor allem die Kompetenzabgrenzung zwischen den Auslandsorganen der beiden Regierungsbehörden bereitete erhebliche Probleme. Die Schwierigkeiten in den zwischenbehördlichen Wechselbeziehungen traten besonders deutlich zutage, als die Anknüpfung von diplomatischen Beziehungen in der zweiten Hälfte des Jahres 1920 allmählich wieder ein stärkeres Gewicht in der außenpolitischen Konzeption bekam. So wandte sich &#268;i&#269;erin am 5. November 1920 mit der Bitte an das Politbüro, die Vertreter des Außenhandelskommissariates dazu zu verpflichten, zukünftig ohne vorherige Zustimmung des NKINDEL keine Handelsabkommen mehr zu initiie­ren.<footnote start="174">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 120. Politbüroprotokoll Nr. 56 vom 05.11.1920, Pkt. 10. Der Anlaß für die Beschwerde des Volkskommissars war die Vertragsunterzeichnung mit einer schwedischen Bank durch Lomonosov. Das Politbüro riet &#268;i&#269;erin, den Rat für Außenhandel einzuberufen und sich mit einer offiziellen Beschwerde an dieses Gremium zu wenden.</p>
					</footnote> Die erfolgreichen Bemühungen des NKVT zur Ankurbelung des Warenaustau­sches zeigten immer klarer, daß der Außenhandel mit der Politik unmittelbar verflochten war. Die Handelspolitik wurde für die sowjetische Diplomatie zu einem wichtigen Instru­ment bei der Durchsetzung außenpolitischer Interessen. Das staatliche Außenhandels­monopol schränkte die Wirksamkeit dieses Mittels erheblich ein, da die Verhandlungs­partner meist auf eine Lockerung des Monopols drängten und einen direkteren Zugang zum russischen Markt forderten. Dieser Interessengegensatz offenbarte sich vor allem im Verhältnis zum Deutschen Reich, das Handelsbeziehungen immer wieder von einer Auf­lösung des staat­lichen Außenhandelsmonopols abhängig machte. Sowohl das NKINDEL als auch der VSNCH waren also aufgrund eigener behördlicher Interessen gegen eine Zentralisierung der Außenhandelsfunktionen im NKVT eingestellt und forderten daher, teilweise auch gemeinsam, eine Lockerung des staatlichen Außenhandelsmonopols.</p>
				<p>Trotz dieser Bestrebungen setzte sich in der ersten Hälfte des Jahres 1920 eine stark zen­tralisierte Form der Außenhandelsorganisation durch. Die vom Politbüro eingesetzte Ar­beitsgruppe legte im Juni einen Gesetzesentwurf vor, der die Kompetenzen des Außen­handelsrates neu regeln sollte. Dieses zwischenbehördliche Gremium existierte bereits seit April 1918 und übte die regulierenden Funktionen im Bereich des Außenhan­dels aus, war also für die quartalsmäßige Aufstellung der Export- und Importpläne zu­ständig.<footnote start="175">
						<p>Ein ähnliches Gremium hatte bereits seit Ende 1916 beim Ministerium für Handel und Industrie bestanden. Das &#8222;Komitee für die Versorgung aus dem Auslande&#8220;, das sich ebenfalls sich aus Vertretern der verschiedenen Ressorts zusammensetzte, fungierte als oberstes Organ für die Regulierung des Außenhandels und verwaltete sämtliche Valutabestände des Staates. Vgl. hierzu Kaufmann (1925), S. 26.</p>
					</footnote> Allerdings hatte der Rat für Außenhandel bisher lediglich eine untergeord­nete Rolle ge­spielt, denn de facto entschied das Außenhandelskomitee des VSNCH sämtliche Pla­nungsfragen.<footnote start="176">
						<p>Freymuth (1967), S. 169.</p>
					</footnote> Als man Anfang 1920 daran ging, die Funktionen des Außen­<pagenumber id="N10ABE" label="51" numbering="arabic" start="51"/>handelsrates neu zu regeln, unternahmen die Vertreter des VSNCH einen Angriff auf die dominierende Position des NKVT im Bereich der operativen Außenhandelsab­wicklung. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage, über welche Befugnisse die Assi­stenten verfügen sollten, die die am Außenhandel interessierten Regierungsbehörden in den Auslandsvertretungen des NKVT unterhielten. Das Politbüro diskutierte in diesem Zusammenhang den Vorschlag, diesen Beratern bei Vertragsverhandlungen mit auslän­dischen Firmen ein Vetorecht ein­zuräumen. Das Gremium lehnte diesen Antrag ab, der höchstwahrscheinlich auf die Initiative von Miljutin zurückging. Die Assistenten blieben strikt den Bevollmächtigten des NKVT unterstellt und behielten lediglich eine beratende Stimme.<footnote start="177">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 86. Politbüroprotokoll Nr. 23 vom 08.06.1920, Pkt. 23.</p>
					</footnote> Auf diese Weise wurde im Verlauf des Jahres 1920 die operative Abwicklung der Außenhandelsgeschäfte straff im Zentralapparat des NKVT und in den Handelsver­tretungen gebündelt. Der VSNCH und andere am Außenhandel beteiligte Regierungsbe­hörden hatten keine Mög­lichkeit, ihre Interessen bei Vertragsverhandlungen mit auslän­dischen Handelspartnern wirksam geltend zu machen &#8211; eine Tatsache, die in den folgen­den Monaten immer wieder scharfe Kritik am Außenhandelskommissariat hervorrief.</p>
				<p>Die Verordnung vom Juni 1920 wies die regulierenden Außenhandelsfunktionen erneut dem Rat für Außenhandel beim NKVT zu, dem der Vorsitzende des Obersten Volkswirt­schaftsrates sowie die Volkskommissare für Verkehrswesen, Versorgung, Finanzen und auswärtige Angelegenheiten angehörten. Den Vorsitz führte der Volkskommissar für Außenhandel. In der Praxis konnte jedoch der Oberste Volkswirtschaftsrat seine füh­rende Rolle im Bereich der Außenhandelsplanung behaupten. So wurde die Erfassung des Im­portwarenbedarfes in erster Linie vom VSNCH vorgenommen, der die Antragstel­lungen auf Importwaren durch die einzelnen Behörden entgegenzunehmen und zu bear­beiten hatte. Das NKVT hatte lediglich die Aufgabe, das vom VSNCH gesammelte Mate­rial mit eventuellen Stellungnahmen an den Rat für Außenhandel weiterzuleiten. Entspre­chend erfolgte die Zusammenstellung der Unterlagen für den Exportplan. Die Rolle des Volks­kommissariates für Außenhandel beschränkte sich demnach vor allem auf techni­sche Arbeiten zur Systematisierung des eingehenden Materials und die Erforschung der Aus­landsmärkte, während das Außenhandelskomitee beim VSNCH die eigentlichen Vor­ar­beiten zur Aufstellung der Export- und Importpläne leistete.<footnote start="178">
						<p>Freymuth (1967), S. 173ff..</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Die Außenhandelsplanung beruhte zu diesem Zeitpunkt bestenfalls auf einer mangelhaf­ten statistischen Erfassung des Importbedarfes und der Exportreserven. Der Einfuhrplan legte die Importkontingente für verschiedene Ressorts fest und bestand im Grunde ledig­lich aus einer Liste bestimmter Waren, die in der nächsten Zeit zu importieren waren. Zudem wurden diese kurzfristigen Programme infolge des unzureichenden Datenmateri­als häufig verändert und korrigiert, so daß man kaum von einem Plan im eigentlichen Sinne sprechen kann.<footnote start="179">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1414, l. 48.</p>
					</footnote> Le&#382;ava kommentierte entsprechende Vorwürfe der VCIK-Un­ter­suchungskommission in seinem Schreiben an das ZK vom Juni 1921 wie folgt:</p>
				<p>Wenn sich der Genosse &#352;ljapnikov die unvoreingenommene Erforschung der von ihm kritisierten Angelegenheit zur Aufgabe gemacht hätte, dann hätte er im NKVT umfangrei­ches schriftliches Material in Form von Vorträgen und Protokollen des Rates für Außen­handel gefunden, aus denen er hätte ersehen können, daß bei Fra­gen des allgemeinen Wirtschaftsplanes und des gegenwärtigen Importplanes die Initiative gerade auf das NKVT zurückgeht, daß gerade das NKVT einen beharrli­chen Kampf führt, damit die Pro­duktionshauptverwaltungen [des VSNCH] und Volkskommissariate von den Methoden der Aufstellung von Katalogen zu Metho­den der Importplanaufstellung auf der Basis von Produktionsprogrammen und den materiellen Ressourcen des Landes übergehen.<footnote start="180">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1414, l. 7. </p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Tatsächlich gestaltete sich die praktische Arbeit des Rates für Außenhandel auch nach der Reorganisation vom Juni 1920 wenig effektiv. Die Vertreter der Volkskommissariate <pagenumber id="N10AEA" label="52" numbering="arabic" start="52"/>befanden sich mit der Zusammenstellung des Zahlenmaterials, das die Grundlage für die Aufstellung der Pläne bildete, permanent im Rückstand. Teilweise konnten Sitzungen gar nicht stattfinden, weil sich die Teilnehmer zum anberaumten Termin nicht einfanden.<footnote start="181">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1353, l. 130.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Gegen Ende des Jahres 1920 machte der fortschreitende Zerfall der Binnenwirtschaft eine Konzentration der verbliebenen Ressourcen auf bestimmte Schwerpunktprogramme not­wendig. Hierzu gehörten in erster Linie die Bekämpfung der Brennstoffkrise und die Stärkung des Transportwesens. Während der vorangegangene Plan noch durch das Außen­handelskomitee des VSNCH erstellt worden war, beauftragte der Rat der Volks­kommissare im Januar 1921 eine Sonderkommission des SNK unter dem Vorsitz von Le&#382;ava mit der Ausarbeitung eines neuen Außenhandelsplanes. Der Importplan, den die Kommission sechs Wochen später vorlegte, projektierte ein Importvolumen von 809 Mio. Goldrubeln, was die damaligen Goldreserven um rund 300 Mio. Goldrubel überschritt. Wie unrealistisch dieser Importplan war, zeigt die Tatsache, daß erst die Importe von Anfang 1920 bis Mitte 1924 zusammengenommen die genannte Planziffer erreichten.<footnote start="182">
						<p>Freymuth (1967), S. 171.</p>
					</footnote> Der SNK lehnte diesen Einfuhrplan ab und forderte seine grundlegende Überarbeitung zwecks Reduzierung des Importvolumens. Etwa gleichzeitig vollzog sich eine weitrei­chende Reorganisation des sowjetischen Planungswesens. Bereits im Dezember 1920 war der Rat für Arbeiter- und Bauernverteidigung seiner außerordentlichen Vollmachten ent­kleidet und zu einer Kommission des SNK zurückgestuft worden. Nach Beendigung des Bürgerkrieges zeichnete sich ein neuer Aufgabenbereich für dieses Gremium ab, das nun die Bereiche Landesverteidigung und Wirtschaftsaufbau koordinieren und einen ein­heitli­chen Wirtschaftsplan erstellen sollte. Die verstärkte Ausrichtung auf ökonomische Fragen spiegelte sich auch in der Umbenennung des Organs in Rat für Arbeit und Vertei­digung (STO).<footnote start="183">
						<p>Pietsch (1969), S. 111.</p>
					</footnote> Seit März 1921 bestand die Staatliche Plankommission (GOSPLAN) beim STO, die die Aufgabe hatte, einen gesamtstaatlichen Wirtschaftsplan aufzustellen. Nach den neuen Regelungen erarbeitete nun die beim GOSPLAN bestehende Außen­handelskom­mission gemeinsam mit einer speziellen Planungsabteilung des NKVT die Außenhan­delspläne. Nach Auflösung des Hauptkomitees für Außenhandel beim VSNCH blieb die Zuständigkeit des Außenhandelsrates für die Aufstellung der Export- und Im­portpläne zunächst bestehen. Allerdings übernahm die staatliche Plankomission bereits ein Jahr später sämtliche Funktionen des Rates für Außenhandel.<footnote start="184">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 742, l. 122.</p>
					</footnote> Da aber das Ge­wicht des GOSPLAN bei der Wirtschaftsplanung bis Mitte der zwanziger Jahre relativ gering blieb und sich die Wirtschaftsbehörden über seine Vorschläge meist hinweg­setzten,<footnote start="185">
						<p>Schneider, H.: <em>Das sowjetische Außenhandelsmonopol 1920 &#8211;25.</em> Köln 1973, S. 59.</p>
					</footnote> bedeutete dies, daß die eigentliche behördliche Kompetenz bei der Ausar­beitung der Außenhan­delspläne zu Beginn der zwanziger Jahre bei der Planungsabtei­lung des NKVT lag.</p>
				<p>Der Ausbau der Außenhandelsorganisation in den Jahren 1920/21 stand in engem Zu­sammenhang mit der schrittweisen Entmachtung des VSNCH, die bereits in den Jahren 1918/19 einsetzte und mit der Gründung des GOSPLAN abgeschlossen wurde. In den Auseinandersetzungen zwischen dem Obersten Volkswirtschaftsrat und dem Außenhan­delskommissariat versuchte das NKVT mit Erfolg, einen stärkeren Einfluß auf die Regu­lierung des Außenhandels durchzusetzen. Nach der Neuordnung des Planungswesens und der Schaffung eines zentralen staatlichen Planungsorgans zu Beginn des Jahres 1921 büßte der VSNCH seine entscheidende Rolle im Bereich der Außenhandelsplanung ein. Damit hatte der Oberste Volkswirtschaftsrat seine Funktion als oberstes Wirt­schaftsorgan der RSFSR endgültig verloren und spielte gegenüber dem NKVT vom or­ganisatorischen Standpunkt aus gesehen nunmehr eine ähnliche Rolle wie die sonstigen am Außenhandel interessierten Volkskommissariate. In den Diskussionen um die Orga­<pagenumber id="N10B1A" label="53" numbering="arabic" start="53"/>nisation des Außen­handels hatten die Vertreter des VSNCH ihrerseits auf eine stärkere Beteiligung an der operativen Abwicklung von Außenhandelsgeschäften gedrängt. Das NKINDEL unter­stützte diese Forderung nach einer Dezentralisierung der Außenhan­delsfunktionen. Je­doch konnte das Volkskommissariat für Außenhandel seine dominante Stellung in der Auslandssphäre des Handels behaupten und blieb bis auf weiteres der alleinige Träger des staatlichen Außenhandelsmonopols.</p>
				<p>Die starke Zentralisierung der Außenhandelsorganisation hatte zur Folge, daß Handels­ge­schäfte nur außerordentlich langsam abgewickelt werden konnten. Die Schwerfälligkeit des Außenhandelsapparates zeigte sich beim Übergang zur NEP besonders deutlich. Die Wiederherstellung der Ware-Geld-Beziehung, die Umstellung der Industrie auf eine wirt­schaftliche Grundlage, die bedingte Zulassung von privatwirtschaftlichen Prinzipien im Binnenhandel und in der Industrie stellten völlig neue Anforderungen an den Außenhan­del. Die stark zentralisierten Organisationsformen des &#8222;Kriegskommunismus&#8220; konnten den veränderten ökonomischen Bedingungen nicht gerecht werden. In der zweiten Hälfte des Jahres 1921 verschärfte sich daher die Kritik am Apparat des NKVT und seiner Ar­beitsweise. Im Vordergrund stand der übermäßige &#8222;Formalismus&#8220; in den verwaltungs­technischen Abläufen, die unzureichende Kompetenzabgrenzung zwischen den einzel­nen Referaten sowie der unverhältnismäßig große Personalbestand des NKVT.<footnote start="186">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1401, l. 193f.. Vortrag über das Narkomvne&#353;torg vom 12.12.1921. Der Autor des Vortrages ist nicht bekannt.</p>
					</footnote> An­gesichts der Trägheit des bürokratischen Apparates forderte man nachdrücklich die Schaffung einer anpassungsfähigen Außenhandelsorganisation und drängte auf eine stärkere Be­rücksichtigung der Interessen des entstehenden privaten Unternehmertums im operativen Bereich der Handelsorganisation.</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Diese bei weitem nicht neuen Überlegungen wurden nichtsdestoweniger bis zum jetzigen Zeitpunkt nur deswegen nicht in die Realität umgesetzt, weil die Führung des Apparates des NKVNE&#352;TORG auf die Erscheinungen des äußeren Lebens erst im letzten Moment reagiert und nicht eine Minute im voraus denkt. Außerdem müssen beim Aufbau in einem weniger revolutionären Moment, wie er zum ge­genwärtigen Zeitpunkt gegeben ist, die Methoden und Herangehensweisen der Jahre 1918/19 verworfen werden.</em>
							<footnote start="187">
								<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1401, l. 192.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Die Zerstörungen des Bürgerkrieges und die wirtschaftliche Zerrüttung des Landes führ­ten nach 1921 parallel zum wirtschaftspolitischen Kurswechsel auch zu einer Änderung der außenpolitischen Strategie. Die Erkenntnis, das der Sowjetstaat nach Beendigung des Bürgerkrieges dringend eine ökonomische und innenpolitische Konsolidierung benö­tigte, ging einher mit einer sich wandelnden Vorstellung über die Position des sozialisti­schen Staates innerhalb der kapitalistischen Umwelt. Die inneren Anforderungen einer wirt­schaftlichen Stabilisierung erforderten die Herstellung von politischen und wirtschaftli­chen Beziehungen zu den europäischen Staaten. Eine erfolgreiche Handelspolitik galt nun als ausschlaggebend für den Erfolg der ökonomischen Wiederherstellung im Inne­ren.<footnote start="188">
						<p>Geyer, D.: Voraussetzungen sowjetischer Außenpolitik in der Zwischenkriegszeit. In: Geyer, D. (Hrsg.): <em>Sowjetunion Teil I, Außenpolitik 1917-1925.</em> Köln/Wien 1972, S. 43f..</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Seit Ende 1921 bestand beim NKVT eine ständige Kommission, die sich mit den aktuel­len Fragen der Reorganisation des Apparates beschäftigte und der die Abteilungsleiter des Volkskommissariates angehörten. Die leitenden Mitarbeiter zeigten hinsichtlich der be­vorstehenden Umstrukturierung eine positive Einstellung; man war sich der organisato­ri­schen Mängel des Apparates bewußt und strebte eine Rationalisierung der Arbeitsab­läufe an.<footnote start="189">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1401, l. 145-153. Stenogramm der Sitzung der ständigen Kommission zur Reorganisation des Vne&#353;torg.<em/>Das Sitzungsprotokoll ist nicht datiert, die Zusammenkunft fand zwischen November 1921 und Februar 1922 statt</p>
					</footnote>Die Einleitung konkreter Maßnahmen erwies sich jedoch als schwierig, da zu <pagenumber id="N10B56" label="54" numbering="arabic" start="54"/>die­sem Zeitpunkt völlige Unklarheit darüber herrschte, welche Funktionen das NKVT in Zukunft überhaupt ausüben sollte. Ungeklärt war beispielsweise, welche Behörde die Regulierung des Binnenmarktes übernehmen sollte, der sich als Folge der NEP immer weiter entfaltete. Des weiteren mußte es darum gehen, die Bedürfnisse des privaten Un­ternehmertums im Hinblick auf den Außenhandel zu befriedigen. In diesem Zusammen­hang stellte sich die Frage, inwieweit und in welcher Form die Außenhandelsfunktionen dezentralisiert werden sollten: Sollte das Volkskommissariat für Außenhandel zukünftig ausschließlich regulierende und kontrollierende Funktionen ausüben oder sollte es dar­über hinaus wie bisher als kommerzielles staatliches Organ selbständig Handelsge­schäfte abwickeln?</p>
				<p>Bereits im November 1921 hatten die Leiter der Vertrags- und Rechtsabteilung des NKVT ein Thesenpapier vorgelegt, das sich mit der bevorstehenden Neuordnung im Be­reich der Außenhandelsorganisation befaßte.<footnote start="190">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1401, l. 86-91. Schlußfolgerung im Hinblick auf die Frage nach der Reorganisation des NKVT im Zusammenhang mit der Neuen Ökonomischen Politik und dem freien Handel vom 14.11.1921. Die Ausführungen sind vom Chef der Vertrags- und Rechtsabteilung (Name nicht lesbar), dem Leiter der untergeordneten Rechtsabteilung Sel´cov sowie Grossman als Berater unterzeichnet.</p>
					</footnote>Die Autoren sahen in der Entstehung eines freien Binnenmarktes die wichtigste Konsequenz der neuen Wirtschaftsprinzipien und formu­lierten davon ausgehend folgende Aufgaben für den sozialistischen Staat: 1. hohe steu­erliche Belastung des Privathandels bei gleichzeitiger Vermeidung von Verlusten für den Verbraucher, 2. Schutz der staatlichen Industrie und sozial schwacher Bevölkerungs­gruppen vor den negativen Auswirkungen der privatkapitalistischen Prinzipien und 3. staatliche Aufsicht über sämtliche Subjekte der Handelstätigkeit. Die Vertreter des NKVT faßten die Aufgaben der zukünftigen Handelsorganisation wie folgt zusammen:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Wenn eine neue Behörde geschaffen oder eine alte entsprechend reformiert wird, so muß sich deren Struktur durch zwei Merkmale auszeichnen: Einerseits muß die­ses Organ eine Regierungsbehörde sein, andererseits ein kommerziell ausgerichte­tes Kontor. Die kommerziellen Aufgaben werden diesem [Organ] durch die Auf­gaben des sozialistischen Aufbaus diktiert, die regierungspolitischen Maßnahmen werden in Abhängigkeit von der Entwicklung der kleinbürgerlichen Kräfte im In­neren und vom Druck des ausländischen Großkapitals getroffen. Dieses Organ muß daher geschmeidig und diplomatisch sein, es muß ein feinfühliges Barometer für die Innenpolitik und die Außenwirtschaft sein. [...] Ein solches Organ kann nicht sofort mittels eines einzigen Dekretes geschaffen werden. Staatliche Behörden werden nicht fertig geboren wie Pallas Athene aus dem Kopf ihres Vaters. Sie durchlaufen, wie die Sterblichen auch, eine lange und komplizierte Entwicklung, mit Erfolgen und Mißerfolgen, mit Kinderkrankheiten und jugendlichen Ausbrü­chen.</em>
							<footnote start="191">
								<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1401, l. 87.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Die NEP stellte eine Gradwanderung zwischen kapitalistischen und sozialistischen Wirt­schaftsprinzipien dar. Um den Aufbau einer sozialistischen Wirtschafts- und Gesell­schaftsordnung sicherzustellen, mußte es darum gehen, eine unkontrollierte Ausbreitung des privatwirtschaftlichen Sektors zu vermeiden. Da man sich aber gleichzeitig die kapi­talistischen Wirtschaftsprinzipien beim Aufbau des Sozialismus zunutze machen wollte, durfte die staatliche Kontrolle die private Initiative nicht völlig ersticken. Dieser latente Widerspruch offenbarte sich besonders deutlich im Bereich des Binnenhandels, wo sich die Aufgabe stellte, den Staatshandel gegenüber dem Privathandel konkurrenzfähig zu machen. Im Hinblick auf die Außenwirtschaft galt es, die verschiedenen staatlichen und privaten Organisationen, die nach einer aktiven Beteiligung am Außenhandel strebten, so zu kontrollieren, daß ein einheitliches Auftreten der sowjetischen Wirtschaft auf den Aus­landsmärkten gewährleistet war. Die Vertreter des NKVT favorisierten die Vereini­gung <pagenumber id="N10B7C" label="55" numbering="arabic" start="55"/>von operativen und regulierenden Funktionen in einer Behörde, mit anderen Wor­ten, das zukünftige Leitungsorgan des Außenhandels sollte den Handel nicht nur kontrol­lieren, sondern darüber hinaus auch selbst als Subjekt kommerzieller Außenhandelstätig­keit auftreten.</p>
				<p>Während des &#8222;Kriegskommunismus&#8220; war der Auslandshandel von der inneren Warenzir­kulation weitgehend abgeschnitten gewesen. Im Rahmen des stark zentralisierten Wa­ren­verteilungssystems hatte das Außenhandelskommissariat seine Exportwaren über staatli­che Verteilungsagenturen bezogen, die den industriellen Hauptverwaltungen des VSNCH unterstellt waren. In ähnlicher Weise wurde bei der Verteilung der Importwaren verfah­ren, die über die gleichen Verteilungsorgane an die Verbraucher im Inneren des Landes weitergeleitet wurden.<footnote start="192">
						<p>Quigley, J.: <em>The Soviet Foreign Trade Monopoly. Institutions and Laws</em>. Columbus 1974, S. 50.</p>
					</footnote>Die strikte Trennung von Außen- und Binnenhandel erwies sich nach der Zulassung marktwirtschaftlicher Prinzipien als nicht mehr praktika­bel. Die schrittweise Einführung neuer Wirtschaftsprinzipien war daher mit einer Erwei­terung der Kompetenzen des NKVT verbunden: Eine Verordnung des SNK vom 8. Sep­tember 1921 räumte dem Volkskommissariat das Recht ein, in Eigeninitiative Exportwa­ren über Ge­nossenschaftsorganisationen und staatliche Unternehmungen auf Vertrags­grundlage zu beziehen. Ein weiteres SNK-Dekret verfügte die Schaffung eines Export­fonds, der dem Außenhandelskommissariat finanzielle Mittel zur selbständigen kommer­ziellen Tätigkeit zuwies.<footnote start="193">
						<p>S.U. 1921, Nr. 60, Art. 412. SNK-Dekret &#8222;Über die Schaffung eines Exportfonds&#8220;. Durch diese Regelungen wurde die Geschäftsführung des NKVT gleichzeitig auf die wirtschaftliche Rechnungsführung umgestellt.</p>
					</footnote>Nach Beseitigung des zentralisierten Verteilungssystems und der Entstehung eines freien Binnenmarktes war ein neuer Bereich entstanden, der durch die staatliche Wirtschaftsleitung erfaßt werden mußte. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Dis­kussion darüber, welches Ressort über die besten Voraussetzungen zur Er­füllung dieser Funktion verfügte. Neben dem Volkskommissariat für Versorgung (NKPROD) kamen vor allem der VSNCH und das NKVT für eine zukünftige Regulierung des Binnenmark­tes in Frage. Dabei verschärften sich die Konflikte zwischen dem Ober­sten Volkswirt­schaftsrat und dem Außenhandelskommissariat. Letzteres verwies in sei­ner Argumenta­tion auf die natürliche Einheit von Außen- und Binnenhandel und begrün­dete eine Er­weiterung der NKVT-Kompetenzen damit, daß das Volkskommissariat so­wohl kommer­zielle als auch regierungspolitische Funktionen in sich vereinige und dar­über hinaus be­reits über entsprechende Auslandsorgane zur Abwicklung von Handelsge­schäften ver­füge.<footnote start="194">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1401, l. 88ff..</p>
					</footnote> Demgegenüber plädierte die Führung des Obersten Volkswirt­schaftsrates dafür, die Leitungsfunktionen im Bereich des Außen- und Binnenhandels im VSNCH zusam­menzufasssen, um so die Interessen der einheimischen Industrie am Außen­handel optimal berücksichtigen zu können. Das ZK lehnte dieses Konzept im Juli 1922 ab<footnote start="195">
						<p>
							<em>Direktivy KPSS i sovetskogo pravitel´stva po chozjajstvennym voprosam,</em> Bd. 1 (1917-1928). Moskau 1957, S. 345. Verordnung des ZK der RKP(b) &#8222;Über den VSNCH&#8220;, 20. O7.1922<em>.</em>
						</p>
					</footnote>, wobei sich insbesondere Lenin gegen eine Konzentration der Kompetenzen im Obersten Volkswirt­schaftsrat aussprach. Die Frage nach der Regulierung des Bin­nenmarktes wurde bis auf weiteres weder zugunsten der einen noch der anderen Wirt­schaftsbehörde entschieden. Bis zur Schaffung eines Volkskommissariates für Binnen­handel im Jahr 1924 oblag die Regulierung des Handels im Inneren des Landes einer speziellen Kommission beim STO. Die im Mai 1922 gebildete Kommission für Binnen­handel beim Rat für Arbeit und Ver­teidigung koordinierte die Handelspolitik aller Regie­rungsbehörden, entschied Fragen der Preispolitik und überwachte die Kaufkraft des Ru­bels.<footnote start="196">
						<p>Kor&#382;ichina (1994), S. 72.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>
					<pagenumber id="N10BB2" label="56" numbering="arabic" start="56"/>Die Frage nach der Regulierung des Binnenmarktes war aufs engste mit der innerparteili­chen Diskussion um das staatliche Außenhandelsmonopol verknüpft. Unter dem Druck der führenden Wirtschaftsorgane und der tatsächlichen ökonomischen Notwendigkeiten bahnte sich seit Ende 1921 eine grundlegende Neuordnung der Außenhandelsorganisa­tion an. Die Reorganisation wurde innerhalb der Parteispitze von einer heftigen Debatte um die Frage begleitet, ob und inwieweit sich die Prinzipien der NEP auf die Organisation des Außenhandels erstrecken sollten.</p>
			</section>
			<section id="N10BB8">
				<head>2.2 Die innerparteilichen Auseinandersetzungen um das staatliche Außenhandelsmonopol<footnote start="197">
						<p>Folgende Ausführungen basieren größtenteils auf der Untersuchungen von Schneider, H.: <em>Das sowjetische Außenhandelsmonopol 1920-25.</em> Köln 1973, S.31-63 und Kukin, D.M.: Bor´ba Lenina za nezyblemost´ gosudarstvennoj monopolii vne&#353;nej torgovli. In: <em>Voprosy istorii KPSS, 1963/10, </em>S. 26-40. Kukin stützt seine Aussagen auf russisches Archivmaterial.</p>
					</footnote>
				</head>
				<p>Öffentliche Kritik an der Monopolstellung des Außenhandelskommissariates wurde erst­malig auf dem II. Kongreß der russischen Genossenschaften Mitte 1921 geäußert. Die Kongreßteilnehmer kritisierten das Monopol des NKVT bei Geschäftsabschlüssen mit ausländischen Geschäftspartnern, die das Volkskommissariat in Kommission für den Centrosojuz tätigte. Die Vertreter der russischen Genossenschaften billigten zwar aus­drücklich die Kontrollgewalt des NKVT im Bereich des Außenhandels, setzten sich aber gleichzeitig für eine Wiederherstellung der Geschäftsbeziehungen ohne die Vormund­schaft einer Regierungsbehörde ein.<footnote start="198">
						<p>Schneider (1973), S. 32f..</p>
					</footnote> Wenige Monate später wurde die Notwendigkeit zur Umgestaltung der Außenhandelsorganisation auch auf der II. Allrussischen Konfe­renz der RKP(b) und dem IX. Allrussischen Sowjetkongress zur Sprache gebracht. Die Verordnung des Sowjetkongresses vom 28. Dezember 1921 befürwortete eine unmittel­bare Verbindung der russischen Industrie mit dem Ausland, die direkte Beteiligung der Genossenschaften am Außenhandel und die Gründung gemischter Aktiengesellschaften zur Abwicklung von Außenhandelsgeschäften.<footnote start="199">
						<p>Verordnung des IX. Allrussischen Sowjetkongresses vom 28.12.1921 &#8222;Zu den Fragen der Neuen Ökonomischen Politik und der Industrie&#8220;. In: <em>Direktivy, Bd. 1 (1957)</em>, S. 298.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Bereits im November 1921 hatte die Parteiführung in die Diskussion um das Außenhan­delsmonopol eingegriffen, nachdem Miljutin in einem Schreiben an &#268;i&#269;erin die Entnatio­nalisierung des Außenhandels gefordert hatte. Miljutin, der zu diesem Zeitpunkt die sowje­tische Delegation auf der baltischen Wirtschaftskonferenz leitete, vertrat gegenüber dem Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten den Standpunkt, daß es für den Privatmann wesentlich unproblematischer sei, im Ausland Kredite zur Finanzierung von Außenhandelsgeschäften zu erhalten als für den Staat. &#268;i&#269;erin leitete die Vorschläge Miljutins an das Politbüro weiter, das den Antrag auf der Sitzung vom 10./11. November 1921 ablehnte. Gleichzeitig wurde die Oberste Wirtschaftskommission beim SNK beauf­tragt, die anstehenden Fragen zur Außenhandelsorganisation zu behandeln.<footnote start="200">
						<p>Kukin (1963), S.30. </p>
					</footnote>Darauf­hin legte Le&#382;ava dem Politbüro am 6. Januar 1922 die Thesen zum Außenhandel vor, die das NKVT ausgearbeitet hatte. Der stellvertretende Außenhandelskommissar betonte dabei, daß der Entwurf Lenin bereits bekannt sei und er ihn ohne Einschränkungen un­terstütze.<footnote start="201">
						<p>Ebd., S. 31.</p>
					</footnote> Das Thesenpapier unterstrich die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Monopols, räumte jedoch einigen staatlichen und kooperativen Vereinigungen unter der Kontrolle des Volkskommissariates für Außenhandel das Recht zur selbständigen Aus­fuhr ein. Alle anderen Wirtschaftsorgane sollten dem NKVT als dem leitenden staatlichen Organ zur Regulierung des Außenhandels untergeordnet bleiben. Das Konzept befür­<pagenumber id="N10BEE" label="57" numbering="arabic" start="57"/>wortete außer­dem eine Erweiterung der operativen und regulierenden Funktionen des Außenhandels­kommissariates und forderte eine Erhöhung der Betriebsmittel des NKVT von 10 auf 50 Mio. Goldrubel.<footnote start="202">
						<p>Ebd., S. 30f..</p>
					</footnote>Dieser Entwurf stieß vor allem auf die Kritik So­kol´nikovs. Der Volks­kommissar für Finanzen setzte sich für eine Beschneidung der Rechte des NKVT zugun­sten der staatlichen Trusts<footnote start="203">
						<p>Die Bildung von Trusts setzte mit dem Übergang zur NEP ein. Es handelte sich dabei um eine Vereinigung von Industriebetrieben gleicher Branche, die zum Zwecke der Gewinnsteigerung auf der Basis der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiteten. Mitte 1923 existierten in der Verwaltung des VSNCH 477 Trusts. Mit Abschluß des industriellen Wiederherstellungsprozesses und dem Beginn der Industrialisierung wurde den Trusts 1927 eine größere wirtschaftliche Selbständigkeit eingeräumt. Nach Inkrafttreten des 1. Fünfjahrplans sank die Bedeutung der Trusts gegenüber den neu entstehenden Industriebetrieben, die ein wesentlich höheres Produktionsvolumen hatten. Infolgedessen wurden die Trusts 1930/31 liquidiert. </p>
					</footnote> ein. Er sprach sich außerdem gegen eine Erhöhung des Um­lauffonds des NKVT aus, da das Volkskommissariat seiner Auffassung nach lediglich als Kommissionär der staatlichen Wirtschaftsorganisationen auftrete. Auch Stalin kritisierte das Thesenpapier und hielt die vom Außenhandelskom­missariat gewährten Zugeständ­nisse für unzureichend.<footnote start="204">
						<p>Kukin (1963), S. 30.</p>
					</footnote> Da allgemein bekannt war, daß einige Mitglieder des Politbüros die Lockerung des Außenhandelsmonopols befür­worteten, verteidigte Krasin wenig spä­ter die Thesen zum Außenhandel nochmals im Politbüro. Gemeinsam mit Lenin trat der Volkskommissar für Außenhandel als der stärk­ste Befürworter des staatlichen Außen­handelsmonopols auf. Angesichts der desolaten binnenwirtschaftlichen Lage hatte sich beim Übergang zur NEP in weiten Kreisen der Partei die Überzeugung durchgesetzt, daß der Wiederaufbau des Landes nur über eine aktive Verflechtung mit der Weltwirtschaft möglich sei. Große Hoffnungen knüpfte man in diesem Zusammenhang an die internatio­nale Wirtschaftskonferenz in Genua im April 1922, die die Voraussetzungen für eine Belebung der sowjetischen Außenhandelsbezie­hungen auf der Basis langfristiger Aus­landskredite und den Ausbau des Konzessionswe­sens schaffen sollte. Vor allem Lenin setzte sich zu Beginn der zwanziger Jahre für die Ausarbeitung eines umfassenden Kon­zessionsprogramms ein, das ausländische Direktin­vestitionen in ausgewählten Bereichen der russischen Volkswirtschaft ermögli­chen sollte. Im Hinblick auf die Belebung der Außenwirtschaftsbeziehungen zu den west­europäischen Ländern warnten Lenin und Krasin vor einem &#8222;Ausverkauf&#8220; Rußlands durch die kapitalistischen Kräfte bei einer Locke­rung bzw. Aufhebung des staatlichen Außen­handelsmonopols und verwiesen gleichzeitig auf den negativen Einfluß der innerparteili­chen Diskussion auf die laufenden Wirtschaftsverhandlungen.<footnote start="205">
						<p>Schneider (1973), S. 38.</p>
					</footnote> Dieses Argument wurde schließlich ausschlaggebend dafür, daß das Politbüro am 4. März 1922 das von Le&#382;ava vorgelegte Thesenpapier annahm. Auf dieser Grundlage verabschiedete das VCIK am 13. März ein Dekret über den Außen­handel, in dem das staatliche Außenhan­delsmonopol bekräftigt wurde.<footnote start="206">
						<p>
							<em>S.U. 1922</em>, Nr. 24, Art. 266. Verordnung des VCIK vom 13.03.1922 &#8222;Über den Außenhandel&#8220;. Die Verordnung räumte den staatlichen Wirtschaftsorganen die Möglichkeit ein, in bestimmtem Rahmen ihre Interessen bei der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften selbst zu vertreten. Die Teilnahme am Außenhandel war dabei von einer speziellen Genehmigung des NKVT abhängig. Das Außenhandelskommissariat oder seine Bevollmächtigten mußten jedoch die vereinbarten Vertragsbedingungen vor dem endgültigen Geschäftsabschluß bestätigen, wodurch das Volkskommissariat weiterhin das autoritär herrschende Organ blieb. Eine Ausnahme von diesen Regelungen bildete der Centrosojuz, der das Recht hatte, selbständig auf den Auslandmärkten zu agieren.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>
					<pagenumber id="N10C1B" label="58" numbering="arabic" start="58"/>Wenige Tage nach der Bestätigung der Thesen zum Außenhandel im Politbüro berieten Vertreter des VSNCH und des NKVT über die Zusammenarbeit der beiden Wirtschafts­behörden bei Geschäftsabschlüssen mit ausländischen Handelspartnern. Die Versamm­lung räumte dem Obersten Volkswirtschaftsrat das Recht ein, in den Handelsvertretun­gen im Ausland Mitarbeiter zu beschäftigen, die in die laufenden Arbeiten der Vertretung einbezogen werden sollten. Darüber hinaus gingen beide Behörden die Verpflichtung ein, sich gegenseitig über laufende Verhandlungen mit ausländischen Geschäftspartnern zu informieren.<footnote start="207">
						<p>GARF, f. 5446, op. 55, d. 42, l. 39. An der Versammlung am 08.03.1922 nahmen Krasin, Le&#382;ava und Stomonjakov als NKVT-Vertreter teil.</p>
					</footnote> Der Versuch, durch diese Regelungen ein organisatorisches Band zwi­schen den beiden Wirtschaftsbehörden zu knüpfen, scheiterte am Widerstand einzelner Han­delsvertreter, die nicht gewillt waren, die Vertreter des VSNCH als gleichgestellte Mitar­beiter anzuerkennnen.<footnote start="208">
						<p>Ebd., f. 5446, op. 55, d. 42, l. 50.</p>
					</footnote> Insbesondere in der Berliner Handelsvertretung entwic­kelte sich ein heftiger Konflikt zwischen den beiden Wirtschaftsorganen, wo die Ausein­ander­setzungen zwischen dem Handelsvertreter Stomonjakov und den Vertretern des Obersten Volkswirtschaftsrates ein solches Ausmaß annahmen, daß auch potentielle deutsche Ge­schäftspartner die Unstimmigkeiten zur Kenntnis nahmen.<footnote start="209">
						<p>Ebd., f. 5446, op. 55, d. 42, l. 10.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Vor allem die Autorität Lenins und die Hoffnungen auf einen positiven Ausgang der Wirt­schaftskonferenz in Genua waren für den Erlaß des Dekretes vom März 1922 aus­schlag­gebend gewesen. Die innerparteilichen Auseinandersetzungen um das Außenhan­dels­monopol wurden dadurch jedoch nur vorübergehend beigelegt. Auch innerhalb des NKVT vertrat man durchaus verschiedene Standpunkte. Der stellvertretende Außenhan­dels­kommissar Frumkin trat als entschiedener Gegner des staatlichen Handels auf. Frumkin wandte sich im Mai 1922 mit einem Schreiben an Lenin und Stalin, in dem er seine Vor­stellungen im Hinblick auf die Außenhandelsorganisation erläuterte. Demzu­folge sollte das Volkskommissariat umfangreiche Handelsoperationen auf der Basis des Außenhan­delsmonopols nur für vier bis fünf Warensorten durchführen dürfen. Alle ande­ren Pro­dukte sollten frei über gemischte Aktiengesellschaften eingeführt werden.<footnote start="210">
						<p>Kukin (1963), S. 32f.</p>
					</footnote> Diese Vor­stellungen stießen auf den Widerstand Lenins, der sich daraufhin in einem Brief an Frumkin und Stalin für ein formelles Verbot sämtlicher Diskussionen zu diesem Thema aussprach. Gleichzeitig widersprach Lenin der Auffassung Frumkins von der zwangsläu­figen Unterlegenheit des staatlichen Handels gegenüber dem Privathandel und äußerte den Vorschlag, durch leistungsbezogene Prämien für Mitarbeiter des Außenhandelskom­missariates Anreize zur Umsatzsteigerung im Außenhandel zu schaffen.<footnote start="211">
						<p>Ebd., S. 33.</p>
					</footnote> In einem weite­ren Schreiben an Stalin vom 15. Mai 1922 drängte Lenin auf eine erneute Bestäti­gung des Außenhandelsmonopols durch eine Direktive des ZK und verwies in diesem Zusammen­hang nochmals auf den schädlichen Einfluß der Auseinandersetzungen auf die Verhand­lungen mit deutschen Wirtschaftsvertretern. Stalin, der während der Krank­heit Lenins den Vorsitz im ZK führte und selbst bisher eine eher schwankende Position in der Debatte bezogen hatte, folgte dem Drängen Lenins. Am 22. Mai erließ das Politbüro eine entspre­chende Direktive, durch die auch die Auseinandersetzungen über einen Zu­sammenschluß von VSNCH und NKVT untersagt wurden.</p>
				<p>Die Konferenz der Bevollmächtigten des NKVT, die Krasin für Mitte Juni nach Moskau einberufen hatte, griff die Fragen zur Organisation des Außenhandels erneut auf. Der Volkskommissar für Außenhandel betonte in seiner Eröffnungsrede nachdrücklich die Bedeutung des Außenhandelsmonopols als Schutzwall gegen eine kapitalistische Durch­dringung des Landes. Ohne dessen Namen zu nennen, ging Krasin wie folgt auf die For­derungen Frumkins ein:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<pagenumber id="N10C4F" label="59" numbering="arabic" start="59"/>
							<em color="#808080" slant="roman">Einmal begonnen, würde der freie Außenhandel bei gesetzlich erlaubten Werten nicht stehenbleiben, sondern er würde ohne Zweifel auf den Kauf und Verkauf von Immobilien, Häusern, Landgütern, Fabriken, Betrieben u. a. übergehen, womit der Weg zur raschen und vollkommenen wirtschaftlichen Unterwerfung unter das aus­ländische Kapital freigelegt wäre.</em>
							<footnote start="212">
								<p>Krasin zitiert nach Schneider (1973), S. 44. Die Rede Krasins auf der Konferenz der Bevollmächtigten des NKVT am 17.06.1922 ist abgedruckt in: <em>Vne&#353;naja Torgovlja</em> 1922/1,5 vom 30.06.1922, S. 1f..</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Ebenso wie Lenin erwartete der Volkskommissar für Außenhandel mit einer Öffnung des russischen Marktes eine Stärkung der kapitalistischen Kräfte im Lande und sah darin eine existentielle Gefahr für den bolschewistischen Staat. Darüber hinaus führte Krasin noch ein weiteres Argument an, indem er darauf verwies, daß die Planwirtschaft eine wichtige Grundlage des sozialistischen Staates darstelle. Da die Realisierung planwirt­schaftlicher Prinzipien ohne die Staatskontrolle über den Außenhandelsverkehr nicht denkbar sei, dürfe das staatlichen Außenhandelsmonopol in keiner Weise angetastet werden.<footnote start="213">
						<p>Schneider (1973), S. 44.</p>
					</footnote> Krasins Hauptargument für das Monopol blieb jedoch die Schutzfunktion gegenüber dem kapita­listischen Ausland. Der Außenhandelskommissar sprach wieder­holt davon, daß ausländi­sche Großunternehmer, die offiziell das staatliche Außenhan­delsmonopol nicht anerken­nen wollten, in privaten Gesprächen einräumten, daß dies der einzige Weg sei, um die wirtschaftliche Unantastbarkeit Rußlands zu bewahren.<footnote start="214">
						<p>Krassin, Lubov: <em>Leonid Krassin. </em>
							<em>His Life and Work.</em>London 1929, S. 151.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Die Vertreter der staatlichen Großindustrie brachten auf der Konferenz der Bevollmäch­tigten nochmals die Notwendigkeit einer Kooperation zwischen NKVT und VSNCH zur Sprache. Bogdanov, der damalige Vorsitzende des VSNCH, befürwortete zwar die Bei­behaltung des Monopols, wandte sich aber gegen die Monopolstellung einer einzelnen Behörde, die aufgrund gravierender organisatorischer Mängel momentan nicht imstande sei, die Bedürfnisse von Handel und Industrie adäquat zu befriedigen. Der Oberste Volkswirtschaftsrat forderte deshalb erneut eine engere organisatorische Verbindung zwischen den beiden Wirtschaftsbehörden bei der operativen Abwicklung von Außen­handelsgeschäften. Die Versuche, eine Basis für eine geregelte Zusammenarbeit zwi­schen VSNCH und NKVT in den Handelsvertretungen im Ausland zu schaffen, waren in den vergangenen Monaten auf erhebliche Schwierigkeiten gestoßen. Daher verabschie­dete die Konferenz der Bevollmächtigten eine Resolution, die dem Obersten Volkswirt­schaftsrat nochmals das Recht einräumte, Vertreter in den Auslandsorganen des NKVT einzusetzen, die in außenwirtschaftspolitischen Fragen die Interessen der staatlichen Großindustrie vertreten und die finanziellen Mittel des VSNCH verwalten sollten. Darüber hinaus konnten auch die Syndikate<footnote start="215">
						<p>Bei den Syndikaten handelte es sich um einen Zusammenschluß von Trusts zum gemeinsamen Absatz der Produktion, zum Einkauf von Rohstoffen und zur Planung der Handelsoperationen. Das erste Syndikat entstand im Jahr 1922 (Vsesojuznyj tekstil´nyj sindikat). In den Jahren 1922-1928 bestanden 23 Syndikate. Sie wurden 1929/30 aufgelöst.</p>
					</footnote> ständige Vertreter in die Handelsvertretungen entsenden, die der Leitung des Handelsvertreters und des VSNCH-Bevollmächtigten unterstellt wur­den und bei Geschäftsverhandlungen beratende Funktionen in technischen Fragen aus­üben sollten.<footnote start="216">
						<p>Schneider (1973), S. 46f..</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Am 26. Juni 1922, während der krankheitsbedingten Abwesenheit Lenins, unterbreitete Zinov´ev dem Politbüro eine Reihe von Vorschlägen, die erneut auf eine Auflösung des Außenhandelsmonopols abzielten. Zinov´ev sprach sich dafür aus, die operativen Funk­tionen des NKVT abzubauen und die Abwicklung der Außenhandelsgeschäfte den wirt­schaftlichen Organisationen zu übertragen. Das Außenhandelskommissariat sollte dabei in erster Linie regulierende und kontrollierende Aufgaben ausüben, für Fragen der Zoll­<pagenumber id="N10C8F" label="60" numbering="arabic" start="60"/>politik zuständig sein und die Erforschung der Auslandsmärkte übernehmen. Die Vor­stellungen Zinov´evs fanden offenbar die Zustimmung der Politbüro-Mehrheit, denn das Gremium beschloß, eine Kommission unter der Leitung Kamenevs zu bilden, die auf der Grundlage der vorliegenden Vorschläge eine Resolution erarbeiten sollte.<footnote start="217">
						<p>Kukin (1963), S.33.</p>
					</footnote> Diese Vor­gänge stießen auf den Protest Krasins, der offiziellen Protest einlegte und verlangte, die Frage auf die Tagesordnung des ZK-Plenums zu setzen. Am 14. Juli verfaßte der Außen­handelskommissar, der sich zu diesem Zeitpunkt auf der Wirtschaftskonferenz in Den Haag aufhielt, ein Schreiben an Frumkin und Stalin, in dem er auf den Widerspruch der Kamenev-Kommission zu den Beschlüssen des XI. Parteitages und den Instruktionen Lenins hinwies.<footnote start="218">
						<p>Ebd., S. 33.</p>
					</footnote>Indessen wandte sich Trotzki Anfang August mit einem Brief an Stalin und forderte dazu auf, die Diskussion um das Außenhandelsmonopol zu beenden und endlich praktische Verbesserungen auf dem Gebiet der Außenhandelsorganisation einzu­leiten. Stalin stellte sich in dieser Phase der Auseinandersetzung hinter Kamenev und Zinov´ev, denn er befürwortete zwar die Forderungen Trotzkis nach einer effektiven Um­strukturierung des Außenhandelsapparates, machte jedoch zur Voraussetzung, daß zu­erst die Vorschläge der Kamenev-Kommission mit einigen Korrekturen Krasins ange­nommen würden.<footnote start="219">
						<p>Schneider (1973), S. 48. Die Position Stalins läßt sich aus einer Notiz ablesen, die Stalin auf dem Trotzki-Brief vermerkte. Vgl hierzu auch Kukin (1963), S. 34.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>In den folgenden Wochen versuchten die rivalisierenden Gruppen, ihre unterschiedlichen Vorstellungen über die Organisation des Außenhandels rechtlich zu verankern. Ende September unternahm das NKINDEL einen Vorstoß, der darauf abzielte, Nordpersien aus dem Einflußbereich des staatlichen Außenhandelsmonopols auszuschließen. Der entspre­chende Antrag, den Karachan auf der Politbürositzung am 28.September in An­wesenheit von Krasin einbrachte, wurde abgelehnt.<footnote start="220">
						<p>RCCHIDNI, f.17, op.3, d. 86. Politbüroprotokoll Nr. 28 vom 28.09.1922, Pkt. 14 </p>
					</footnote> Bereits drei Tage zuvor hatte der Rat der Volkskommissare einen vorläufigen Erlaß über den Außenhandel verabschiedet, der am 16. Oktober 1922 vom VCIK als Dekret über den Außenhandel veröffentlicht wurde. Diese Bestimmungen machten den am Außenhandel interessierten Wirt­schaftsorganen weitreichende Zugeständnisse. Ausgewählte Wirtschaftsorgane hatten nun das Recht, Außenhandelsgeschäfte unmittelbar selbst vorzunehmen.<footnote start="221">
						<p>S.U. 1922, Nr. 65, insbes. Art. 2 und 3 der Verordnung. Die notwendige Genehmigung erteilte nicht mehr das NKVT, sondern der Rat für Arbeit und Verteidigung auf Vorschlag der Gebietswirtschaftskonferenz und der Wirtschaftskonferenz der Gouvernements-Hauptstädte. Diese Regelung ermöglichte eine gewisse Unabhängigkeit vom NKVT, die jedoch im folgenden wieder weitgehend eingeschränkt wurde. Da die Handelsvertretungen im Ausland die operative Tätigkeit der Wirtschaftsorgane koordinieren sollten, mußten die Wirtschaftsorganisationen das NKVT über jedes geplante Handelsgeschäft im voraus informieren. Das Außenhandelskommissariat und die zuständigen Handelsvertretungen waren außerdem dazu befugt, mit genauer Begründung und auf eigene Verantwortung jedes dieser Geschäfte zu verbieten.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Am 6. Oktober 1922 diskutierte das ZK die Vorschläge der Kamenev-Kommission und nahm eine Resolution Sokol´nikovs an, die eingangs die Beibehaltung des staatlichen Außenhandelsmonopols bekräftigte. Allerdings sollten dieser Entschließung zufolge eini­ge Warenkategorien vorübergehend zum Export und Import freigegeben werden. Vorge­sehen war außerdem eine zeitweilige Öffnung ausgewählter Häfen und Grenzübergänge. Der STO erhielt den Auftrag, innerhalb von zwei Wochen konkrete Maßnahmen zur Rea­lisierung der Entschließung auszuarbeiten. Eine spezielle Kommission hatte die Um­setzung dieser Beschlüsse zu kontrollieren. Diesem Arbeitsgremium gehörten So­kol´nikov, Bogdanov, Frumkin, Pjatakov und Le&#382;ava an, die Hinzuziehung von Ver­tretern <pagenumber id="N10CBC" label="61" numbering="arabic" start="61"/>des NKINDEL war obligatorisch.<footnote start="222">
						<p>Kukin (1963), S. 34.</p>
					</footnote> Nach Auffassung Krasins war die Resolution So­kol´nikovs mit der Aufhebung des staatlichen Außenhandelsmonopols gleichzusetzen. Der Außenhandelskommissar wandte sich daher wenige Tage später mit der Bitte an das ZK-Plenum, die Entscheidung vom 6. Oktober rückgängig zu machen. Krasin verwies dabei auch auf die Umstände, unter denen die Arbeit des Plenums vor sich gegangen war, und betonte, daß er persönlich erst eine halbe Stunde vor Eröffnung der Sitzung von der bevorstehenden Diskussion erfahren habe. Für den Fall, daß das ZK den Beschluß nicht zurücknehme, bat Krasin, ihn und das Kollegium des NKVT unverzüglich von der Arbeit im Volkskommissariat zu befreien.<footnote start="223">
						<p>Ebd., S. 34f..</p>
					</footnote> Der Volkskommissar wurde in seiner strik­ten Ab­lehnung der ZK-Beschlüsse von Lenin unterstützt, der sich am 13. Oktober mit einem Brief an das ZK wandte und eine Vertagung der Entscheidung um zwei Monate vor­schlug. Auch er sah durch den ZK-Beschluß die Prinzipien des Außenhandelsmono­pols untergraben und forderte eine erneute Erörterung der Frage unter genauer Ab­wägung der verschiedenen Argumente.<footnote start="224">
						<p>Ebd., S. 35.</p>
					</footnote> Diese Vorschläge fanden durchaus nicht die Zustimmung aller ZK-Mitglieder. Bucharin sprach sich Mitte Oktober in einem Schreiben an Stalin für eine möglichst rasche Verwirklichung der ZK-Beschlüsse aus. Er übte gleichzeitig scharfe Kritik am Standpunkt Lenins und Krasins und betonte, daß </p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">weder bei Lenin noch bei Krasin auch nur eine Silbe über die zahllosen Verluste gesagt wird, die der Wirtschaft des Landes dadurch entstehen, daß das Volkskom­missariat für Außenhandel arbeitsunfähig ist, was sich aus seiner prinzipiellen Struktur ergibt, auch nur ein Wort über die Verluste, die dadurch entstehen, daß wir selbst nicht imstande sind (und aus durchaus verständlichen Gründen lange Zeit nicht imstande sein werden), den bäuerlichen Warenfonds zu mobilisieren und ihn dem internationalen Warenverkehr zuzuführen.</em>
							<footnote start="225">
								<p>Der Brief von Bucharin an Stalin wurde zitiert nach Schneider (1973), S. 50. Vgl. hierzu auch Kukin (1963), S. 36.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>In ähnlicher Weise argumentierte auch Sokol´nikov, wenn er sich für eine Freigabe des Handels aussprach. Der Volkskommissar für Finanzen sah in der gezielten Entfaltung des russischen Exports die Möglichkeit, den russischen Außenhandel auf einer breiteren Grundlage zu organisieren. Als Leiter des Finanzkommissariates hatte für ihn die Konso­lidierung des Staatshaushaltes oberste Priorität. Die Erhöhung des Warenumsatzes war für Sokol´nikov eine wichtige Voraussetzung für die Abwendung einer akuten Finanz­krise und die Stabilität des Rubels. Auch er sah in der unzulänglichen Außenhandels­organisa­tion das Haupthindernis für eine gewinnorientierte Steigerung des Handelsvolu­mens und setzte sich aus diesem Grund für eine Lockerung des staatlichen Außenhan­delsmono­pols ein. Ebenso wie Bucharin und Sokol´nikov war auch Stalin von den Argu­menten, die Lenin und Krasin für den bedingungslosen Erhalt des Außenhandelsmono­pols vorbrach­ten, nicht überzeugt. In einem Brief an die Mitglieder des ZK stellte sich Stalin nochmals hinter den Beschluß des ZK-Plenums vom 6. Oktober und warf dem Außenhandelskom­missar vor, bei seinen Protesten behördliche Erwägungen in den Vor­dergrund zu stellen. Gleichzeitig unterstützte er die Forderungen Lenins nach einer nochmaligen Erörterung des Problems im ZK und sprach sich für eine Vertagung der Entscheidung aus. Letztend­lich beschloß man, die Frage des Außenhandelsmonopols auf die Tagesordnung des nächsten ZK-Plenums am 18. Dezember zu setzen, wobei lediglich Zinov´ev gegen einen Aufschub stimmte.<footnote start="226">
						<p>Kukin (1963), S. 37.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Für die Tagung des ZK im Dezember leistete Lenin gründliche Vorbereitungsarbeiten. Er ließ umfangreiches Material zum Außenhandel zusammentragen und diskutierte die Frage der Außenhandelsorganisation mit verschiedenen Wirtschaftsführern. Außerdem verfaßte Lenin zahlreiche Briefe, die schwankende Parteiführer von der Notwendigkeit <pagenumber id="N10CF7" label="62" numbering="arabic" start="62"/>des Mono­pols überzeugen sollten und vereinbarte mit den Anhängern seines Stand­punkts gemein­same Diskussionsbeiträge für das Plenum.<footnote start="227">
						<p>Schneider (1973), S. 49f.</p>
					</footnote> Darüber hinaus unter­suchte auf Lenins Initia­tive hin eine von Avanesov geleitete SNK-Kommission die Arbeit der Handelsvertretun­gen im Hinblick auf die zukünftige Außenhandelsorganisation. Der Untersuchungsbericht des Arbeitsgremiums kritisierte vor allem das bestehende Konkur­renzverhältnis zwischen den sowjetischen Außenhandelsorganen:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Gleichzeitig führt der Verkauf von den gleichen Waren durch mehrere Handels­vertretungen und die unzureichende Marktkenntnis der Vertretungen zur faktischen Konkurrenz der Organe des Vne&#353;torg untereinander und zur Schwächung des staatlichen Monopols. Auf diese Weise steht der europäische Markt nicht einem einzigen Vertreter des sowjetischen Staates gegenüber, sondern einer Reihe einzel­ner, isolierter und selbständig handelnder Apparate, die die Interessen des Staates nicht ausreichend berücksichtigen.</em>
							<footnote start="228">
								<p>GARF, f. 5446, op. 55, d. 127, l. 30. Schlußfolgerungen der SNK-Kommission zur Untersuchung der Auslandsvertretungen der RSFSR, Dezember 1922.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Die Untersuchungskommission betonte, daß der Wettbewerb der Handelsvertretungen untereinander eine einheitliche staatliche Preispolitik unmöglich mache. Vielmehr seien häufig Fälle zu beobachten, in denen sich die Außenhandelsorgane bei Preisverhandlun­gen mit ausländischen Geschäftspartnern gegenseitig unterbieten würden. Des weiteren warf das Gremium den Handelsvertretungen vor, die Bedürfnisse des Binnenmarktes nicht ausreichend zu berücksichtigen: Oftmals würden durch das NKVT Waren impor­tiert, die auch die einheimische Produktion in ausreichendem Maße bereitstellen könne, wo­durch die russische Industrie massiv geschädigt werde. Durch den Export von im In­land benötigten Rohstoffen sei darüber hinaus auch die Versorgung der einheimischen Indu­strie in zunehmendem Maße gefährdet.<footnote start="229">
						<p>Ebd., f. 5446, op. 55, d. 127, l. 27f..</p>
					</footnote>Die Planlosigkeit der Export- und Import­ge­schäfte und der Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Außenhandelsorganen im Ausland wurde in engem Zusammenhang mit der Auflösung des Außenhandelsmonopols in den vorangegangenen Monaten gesehen. Der Abschlußbericht sprach sich daher für die Beibehaltung des Monopols aus und schloß selbst minimale Zugeständnisse in dieser Frage aus. Gleichzeitig lehnte die SNK-Kommission die Regulierung des Außenhandels durch einen umfangreichen Zollschutz sowie Ein- und Ausfuhrverbote mit der Begrün­dung ab, daß jedes reiche Industrieland ohne weiteres dazu imstande sei, diese Schutz­maßnahmen mit Hilfe von Ausfuhrprämien zu umgehen.<footnote start="230">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1497, l. 459. Vorschläge der SNK-Kommission zur Untersuchung der Auslandsvertretungen der RSFSR im Hinblick auf die Frage des staatlichen Außenhandelsmonopols.</p>
					</footnote>Die Gegner des staatlichen Außenhandelsmonopols sahen im Ausbau der russischen Zollpolitik eine alternative Möglichkeit zur Außenhandelskontrolle. Auch Bucharin hatte Mitte Oktober in seinem bereits erwähnten Schreiben an Stalin entsprechende Vorschläge geäußert. Lenin hatte solche Pläne mit derselben Begründung abgelehnt, wie sie die SNK-Kommision vor­brachte.<footnote start="231">
						<p>Schneider (1973), S. 52.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>In einem Brief vom 12. Dezember 1922 beauftragte Lenin Trotzki, seine Position auf dem bevorstehenden ZK-Plenum zu vertreten, da er selbst aufgrund seiner Krankheit nicht teilnehmen konnte. Trotzki stimmte in der Frage des Außenhandelsmonopols mit Lenin und Krasin überein, allerdings standen in seiner Argumentation andere Überlegungen im Vordergrund - nämlich seine dezidierten Vorstellungen von einer Planwirtschaft. Trotzki setzte sich wiederholt für die Aufstellung eines einheitlichen Wirtschaftsplanes ein, ohne den seiner Ansicht nach eine Rationalisierung der Produktion und die Herstellung des Gleichgewichtes zwischen den verschiedenen Wirtschaftssektoren unmöglich war. Um die Realisierung eines einheitlichen Planes gewährleisten zu können, drängte er auch auf <pagenumber id="N10D32" label="63" numbering="arabic" start="63"/>eine eindeutige Festlegung der Funktion des GOSPLAN, den er mit weitreichenden ge­setzgeberischen und verwaltungstechnischen Kompetenzen ausgestattet sehen wollte.<footnote start="232">
						<p>Deutscher, I.: <em>Trotzki,</em> Bd. II. Stuttgart 1962, S. 52.</p>
					</footnote> Die Aufrechterhaltung des Außenhandelsmonopols war für ihn also gleicher­maßen eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung eines wirtschaftlichen Ge­samtplanes. Lenin hingegen führte die planwirtschaftlichen Prinzipien nie als Argument für den Erhalt des Monopols an, sondern scheint die Idee vom wirtschaftlichen General­plan für verfrüht gehalten zu haben.<footnote start="233">
						<p>Ebd., S. 57. Allerdings schloß sich Lenin offenbar gegen Ende 1922 der Ansicht Trotzkis an, denn auch er sprach sich nun für eine Erweiterung der Befugnisse des GOSPLAN aus. Vgl. hierzu: Trotzki, L.: Die wirkliche Lage in Rußland, S. 232.</p>
					</footnote> Krasin hingegen griff die Argumentation Trotzkis bereits auf der Versammlung der Bevollmächtigten des NKVT auf, nachdem auch in dem von ihm ge­führten Volkskommissariat Kritik am Außenhandelsmonopol laut geworden war. Sobald Lenin und Trotzki in der Frage des Außenhandelsmonopols eine gemein­same Position bezogen hatten, schwenkte auch Stalin auf die Linie Lenins ein. Offen­sichtlich war die schon jetzt bestehende Rivalität zwischen Stalin und Trotzki ausschlag­gebend für den plötzlichen Gesinnungswandel Stalins, der bisher eher den gegnerischen Standpunkt be­zogen und sogar noch wenige Tage zuvor gemeinsam mit Zinov´ev und Kamenenv ver­sucht hatte, die Frage des Außenhandelsmonopols von der Tagesordnung des ZK-Ple­nums abzusetzen.<footnote start="234">
						<p>Schneider (1973), S. 51. Schneider analysiert außerdem ausführlich die verschiedenen Standpunkte und Zielsetzungen einzelner Parteiführer. Insbesondere zur schwankenden Position Stalins in der Debatte vgl. S:61f..</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Das ZK bekräftigte am 18. Dezember 1922 die Notwendigkeit zur Beibehaltung und Fe­sti­gung des Außenhandelsmonopols und hob gleichzeitig den Beschluß vom 6. Okto­ber auf. Eine entsprechende Instruktion sollte jedes Auftreten gegen das Monopol unter­bin­den. Das Plenum übertrug dem NKVT die Verantwortung für alle Übertretungen des Mo­nopols durch die einzelnen staatlichen und privaten Organisationen. Dem Außenhan­delskommissariat wurde zur Auflage gemacht, jeden Verstoß gegen dieses Gesetz vor Gericht zu bringen und monatlich dem ZK über die getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten. Gleichzeitig beauftragte das ZK-Plenum eine besondere Kommission, Vorkeh­rungen zur Festigung des Monopols und zum Ausbau der Außenhandelsorganisation zu treffen.</p>
			</section>
			<section id="N10D53">
				<head>2.3 Die sowjetische Außenhandelsorganisation in den Jahren <br/>1923-25</head>
				<p>Die Debatte um das staatliche Außenhandelsmonopol hatte weitreichende Folgen für die Außenhandelsorganisation, denn bereits im Verlauf der anderthalb Jahre andauernden Diskussion hatten die Gegner des Monopols wichtige Neuerungen durchsetzen können. So ermöglichte das Dekret vom März 1922 die Gründung von Aktiengesellschaften zur Durchführung von Export- und Importgeschäften. Die gemischten Aktiengesellschaften arbeiteten mit russischem und ausländischem Kapital, wobei der Anteil sowjetischen Kapitals nicht weniger als die Hälfte des Grundkapitals ausmachen durfte. In erster Linie gründete das Außenhandelskommissariat solche Gesellschaften nach vorheriger Bestäti­gung durch den Rat für Arbeit und Verteidigung. Jedoch bestand auch für andere staatli­che Wirtschaftsorganisationen die Möglichkeit, Aktiengesellschaften zu organisieren. In diesem Fall hatte das NKVT ein entscheidendes Mitspracherecht bei der Bestimmung der Modalitäten. Im September 1925 existierten 42 Aktiengesellschaften, die der Aufsicht des Außenhandelskommissariates unterstellt waren. Der Tätigkeitsbereich dieser Außenhan­delsorgane konzentrierte sich auf den Export oder Import einer bestimmten Waren­gruppe, so daß die operative Handelstätigkeit erstmalig unter dem Gesichtspunkt der warenge­bundenen Spezialisierung durchgeführt wurde. Trotz der bestehenden Kontrolle durch das NKVT boten die Aktiengesellschaften einzelnen Industriebranchen, die Ex­portwaren produzierten oder am Einkauf von Importwaren interessiert waren, in gewis­<pagenumber id="N10D5C" label="64" numbering="arabic" start="64"/>sem Maße die Möglichkeit, ihre handelspolitischen Interessen beim Abschluß von Ge­schäftsverträgen einzubringen.<footnote start="235">
						<p>Quigley (1974), S. 47.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Parallel zur Gründung von Aktiengesellschaften erfolgte der Aufbau der staatlichen Ex­port- und Importkontore (GOSTORG). In allen Unionsrepubliken und Wirtschaftszentren des Landes errichtete das Außenhandelskommissariat Filialen des GOSTORG, die nach Maßgabe der Pläne für die Bereitstellung der Exportwaren und die Verteilung der Im­portwaren zuständig waren. Die staatlichen Handelskontore arbeiteten nach den allge­meinen Direktiven und unter der Kontrolle des NKVT. Über die Vermittlung der Han­dels­vertretungen im Ausland konnte der GOSTORG auch auf den Auslandsmärkten tätig werden. Die Handelskontore des NKVT arbeiteten nach kaufmännischen Grundsätzen, d. h. sie mußten sich aus den im Verlaufe eines Geschäftsjahres erzielten Überschüssen finanzieren. Im Gegensatz zu den Aktiengesellschaften war der Tätigkeitsbereich des GOSTORG nicht nach dem Gegenstand der Handelstätigkeit, sondern nach regionalen Gesichtspunkten gegliedert. Daraus resultierte eine weitgehende Dezentralisierung auf dem Binnensektor des Außenhandels.<footnote start="236">
						<p>Vgl. hierzu Schneider (1973), S. 78 und Quigley (1974), S. 46f.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Mit der Gründung der UdSSR am 30. Dezember 1922 wurde die sowjetische Außenwirt­schaft der alleinigen Kompetenz der Unionsregierung unterworfen. Gemäß dieser aus­schließlichen Zuständigkeit für den Außenhandel der Sowjetunion hatte das NKVT die Stellung eines Unionskommissariates. Die meisten Volkskommissariate, die auf Union­sebe­ne neu entstanden, gingen aus den bereits vorhandenen russischen Regierungs­behörden hervor, so daß sich die RSFSR vor die Aufgabe gestellt sah, neue Apparate aufzubauen. Auf diese Weise verblieb auch das qualifizierte Personal in den Unions­kommissariaten.<footnote start="237">
						<p>Hildermeier, M.: <em>Geschichte der Sowjetunion 1917-1991. Entstehung und Niedergang des ersten sozialistischen Staates.</em> München 1998, S. 204.</p>
					</footnote> Das Außenhandelskommissariat der UdSSR entsandte zur Durch­setzung seiner Politik Bevollmächtigte in die Räte der Volkskommissariate der entspre­chenden Sowjetrepubliken. Die Bevollmächtigten erarbeiteten nach den Weisungen der Zentrale den Export- und Importplan der Republik und überwachten nach erfolgter Be­stätigung die Realisierung der Pläne. Sie erteilten außerdem Lizenzen im Rahmen der vom NKVT zugeteilten Ein- und Ausfuhrkontingente. Den Bevollmächtigten waren sämtli­che Organe des Volkskommissariates (GOSTORG und gemischte Aktiengesell­schaften) auf dem Gebiet der Sowjetrepublik unterstellt. Die organisatorische Einbindung der Sowjet­republiken war in der Praxis von Anfang an mit erheblichen Problemen be­haftet. Auf eine entsprechende Anfrage des SNK-Vorsitzenden schrieb Frumkin im Ok­tober 1923 an Rykov:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Insgesamt halten wir die Beziehungen des NKVT zu unseren Bevollmächtigten in der Ukraine und Weißrußland für normal, in Transkaukasien jedoch für völlig un­normal. Wir sehen uns manchmal sogar dazu gezwungen, anläßlich von Entschei­dungen des SNK der TSFSR, die ohne Zweifel auf die Initiative unserer &#8222;Bevoll­mächtigten&#8220; zurückgehen, beim SNK der UdSSR Berufung einzulegen. Wir glau­ben, daß nationale Momente in unseren Beziehungen zu den Sowjetrepubliken keine Rolle spielen. Eine bedeutende Rolle spielen hingegen unzweifelhaft lokale Interessen &#8211; der Kampf der lokalen Organe um die Macht.</em>
							<footnote start="238">
								<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1629, l. 23. Frumkin an Rykov am 26.10.1923. Die Transkaukasische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (TSFSR) bestand als Zusammenschluß von Georgien, Armenien und Azerbajd&#382;an von 1922 bis 1936. Die Föderation war gegen den massiven Widerstand der georgischen Nationalkommunisten zustande gekommen, die einen direkten Eintritt Georgiens in die UdSSR und eine Aufhebung der politischen Föderation gefordert hatten. </p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Die Vertreter des Außenhandelskommissariates in den einzelnen Sowjetrepubliken traten oftmals für regionale Interessen ein, die im Widerspruch zu den Zielsetzungen der Zen­<pagenumber id="N10D96" label="65" numbering="arabic" start="65"/>trale standen. Diese Gegensätze spitzten sich nach der Verschmelzung der Volkskom­mis­sariate für Außen- und Binnenhandel im Jahr 1925 weiter zu, da nun auch die Regu­lie­rung des Binnenhandels weitgehend in die Kompetenz des Unionsvolkskommissaria­tes fiel.</p>
				<p>Nach den Entscheidungen des Dezemberplenums wurde das Prinzip des staatlichen Außen­handelsmonopols nicht mehr angefochten. Jedoch bestanden nach wie vor hin­sichtlich der praktischen Umgestaltung der Außenhandelsorganisation unterschiedliche Vorstellungen. Die vom ZK einberufene Kommission, der Rykov, Sokol´nikov, Stomonja­kov, Kujby&#353;ev, Avanesov und Frumkin angehörten, erörterte im Januar 1923 zwei ver­schiedene Entwürfe zur Organisation des Außenhandels. Maßgebend für die Arbeit des Gremiums war die Direktive des ZK-Plenums vom 18. Dezember 1922 sowie der Ab­schlußbericht der SNK-Kommission, die unter der Leitung von Avanesov im Vor­feld des Dezemberplenums den Auslandsapparat des NKVT inspiziert hatte. Das Konzept Ava­nesovs sah die Gründung von monopolistisch ausgerichteten Wirtschaftsorganisatio­nen vor, die auf den Export bzw. Import einer Warenkategorie spezialisiert sein sollten. Im Vordergrund dieser Überlegungen stand die Beseitigung der bestehenden Konkurrenz zwischen den einzelnen sowjetischen Außenhandelsorganisationen im Ausland. Gleich­zeitig sollte die enge Verbindung der neuen Wirtschaftsorgane mit der Industrie eine er­folgreichere Abwicklung der Handelsgeschäfte gewährleisten.<footnote start="239">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1502, l. 52. Bericht der Kommission an das Plenum des ZK, Februar 1923.</p>
					</footnote> Die Vorschläge Ava­nesovs zielten auf eine strikte Trennung der regulierenden und operativen Außenhan­delsfunktionen ab - ein Organisationsprinzip, das bei den Vertretern des NKVT auf ent­schiedene Ablehnung stieß. Stomonjakov äußerte sich auf der Kommissionssitzung vom 2. Januar 1923 in diesem Zusammenhang wie folgt:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Der Apparat des NKVT kann keine Kontrolle ausüben, wenn er selbst nicht han­delt. Ich kann beweisen, daß wir nur dann, wenn wir selbst Handelsoperationen durchführen, die Möglichkeit haben, Kontrolle auszuüben. Wenn Sie Wolle oder Holz kaufen, kann die Kontrolle auf der Grundlage von Börsennachrichten ge­währleistet werden, aber wenn Sie Maschinen kaufen, müssen Sie in der Materie stecken, Sie müssen selbst arbeiten. Wenn Sie die [operative] Tätigkeit der NKVT-Organe beseitigen, dann beseitigen Sie die Möglichkeit zur faktischen Kontrolle, weil man, wenn man im Arbeitszimmer sitzt, nicht die Tätigkeit der Organe ande­rer Behörden kontrollieren kann.</em>
							<footnote start="240">
								<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1497, l. 154. Ergänzung zum Sitzungsprotokoll Nr. 1 der ZK-Kommission zur Behandlung der Frage nach der Außenhandelsorganisation (Kurzstenogramm), 02.01.1923.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Die Mitglieder der Kommission befürworteten einstimmig die Schaffung von speziellen Exportorganen zur Ausfuhr von Erdöl, Getreide, Hanf und Holz. Während Avanesov das warengebundene Organisationsprinzip auf die gesamte Export- und Importwirtschaft angewendet wissen wollte, sprachen sich Rykov, Kujby&#353;ev, Stomonjakov und Frumkin gegen derartige Pläne aus und favorisierten demgegenüber eine Stärkung der Handels­vertretungen im Bereich der Außenhandelsorganisation. Der stellvertretende Außenhan­delskommissar verwies vor allem auf die Arbeitserfahrung, die sich die Auslandsvertre­tungen des NKVT im Verlauf der letzten zwei Jahre angeeignet hätten: Die Schaffung einer völlig neuen Organisationsstruktur würde unweigerlich bedeuten, auf diese Erfah­rungswerte zu verzichten und zu den Fehlern der Anfangszeit zurückzukehren.<footnote start="241">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d, 1497, l. 151.</p>
					</footnote>Kujby&#353;ev faßte die Haupteinwände gegen das von Avanesov vorgeschlagene Konzept folgendermaßen zusammen:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Wenn wir den Plan Avanesovs annehmen, ergibt sich meines Erachtens derselbe Zentralismus der Hauptverwaltungen, den wir früher hatten. Avanesov wirft Rykov anscheinend prinzipielle Inkonsequenz vor. Dazu muß ich sagen, daß der ganze Zentralismus der Hauptverwaltungen mit seinen krankhaften, abnormen </em>
							<pagenumber id="N10DCF" label="66" numbering="arabic" start="66"/>
							<em color="#808080" slant="roman">Erschei­nungen darin lag, daß man das Prinzip bis zum äußersten trieb und bei der Haupt­verwaltung für Nägel und der für Seife anlangte.</em>
							<footnote start="242">
								<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1497, l. 162.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Sokol´nikov befürwortete als einziges Mitglied der Kommission das Konzept Avanesovs. Der Finanzkommissar äußerte den Vorschlag, den Monopolvereinigungen nicht nur die Erlaubnis zum Vertrieb ihrer Produkte auf dem Binnenmarkt und im Ausland zu erteilen, sondern ihnen darüber hinaus auch die Möglichkeit zu eigenständigen Importoperationen einzuräumen. Sokol´nikov kritisierte dabei die bestehende Regelung, nach der die durch Exportgeschäfte erlösten Valuten vollständig an den Staat abgegeben werden mußten, die Erlöse aus dem Binnenhandel jedoch bei den Wirtschaftsorganisationen verblieben. Um einen Anreiz zur Ausweitung der Außenhandelsaktivitäten zu schaffen, sollten die Wirt­schaftsorgane nach Ansicht des Finanzkommissars über einen Teil des erzielten Ex­porterlöses frei verfügen und zur Realisierung eigener Importe verwenden können.<footnote start="243">
						<p>Ebd., f. 413, op. 2, d. 1497, l. 161.</p>
					</footnote>Sokol´nikov sprach sich also, wie auch schon während der Debatte um das Außenhan­delsmonopol, für eine verstärkte Anwendung marktwirtschaftlicher Prinzipien zur Er­höhung des Außenhandelsvolumens aus.</p>
				<p>Das Arbeitsgremium nahm schließlich mit einigen Ergänzungen das Konzept von Frum­kin und Stomonjakov an. Am 11. Januar 1923 erfolgte die Bestätigung durch das Polit­büro.<footnote start="244">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 329. Politbüroprotokoll Nr. 43 vom 11.01.1923, Pkt. 10. Auf der Sitzung waren Avanesov, Frumkin, Stomonjakov und Litvinov anwesend.</p>
					</footnote> Die Entscheidungen der Kommission bildeten die Grundlage für das Dekret &#8222;Über den Außenhandel&#8220;, das der SNK und das VCIK am 12. April 1923 verabschiede­ten. Die neuen Regelungen stärkten die Position der Handelsvertretungen des NKVT, die von nun an das wichtigste Subjekt bei der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften waren. Der Erlaß schränkte die freie Außenhandelstätigkeit gegenüber dem Dekret vom 16. Oktober 1922 wieder ein. Zahlreiche Organe verloren die Erlaubnis zur freien Außen­handelstätigkeit. Neben dem Centrosojuz und dem Cel´skosojuz durften lediglich zwei Volkskommissariate, das Volkskommissariat für Gesundheitswesen und das für Trans­port, ohne Vermittlung des NKVT auf den Auslandsmärkten tätig werden.<footnote start="245">
						<p>Das Dekret vom 12.04.1923 und eine entsprechende Ausführungsverordnung vom 18.04.1923 ist abgedruckt in<em>: S.U. 1923</em>, Nr. 31, Art. 343 und Nr. 32, Art. 359. Die Wirtschaftsorgane, die aufgrund der Gesetzgebung vom Herbst 1922 das Recht zur eigenständigen Tätigung von Handelsgeschäften erhalten hatten, durften nun nur noch mit produktionseigenen Waren handeln. Reine Handelsfirmen waren dadurch vom Kreis der zulassungsfähigen Unternehmungen ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde der Einfluß der lokalen staatlichen Organe (der Gebietswirtschaftskonferenzen und der Wirtschaftskonferenzen der Gouvernements-Hauptstädte) bei der Zulassung von Wirtschaftsorganisationen zur selbständigen Handelstätigkeit wieder rückgängig gemacht.</p>
					</footnote> Darüber hinaus hatten folgende Wirtschaftsorgane das Recht zur unmittelbaren Abwicklung von Exportgeschäften: 1. das Büro der Holztrusts mit Filialen in Deutschland, Lettland und Petrograd, 2. die Exportabteilung des Erdölsyndikats mit Vertretern in Berlin, London und Konstantinopel, 3. die Vereinigung für den Export von Hanf und Flachs mit Büros in den Handelsvertretungen von Berlin, London und Riga. Außerdem sollte in kürzester Frist eine entsprechende Organisation für den Export von Getreide geschaffen werden. Eini­gen Wirtschaftsorganen wie beispielsweise dem Textilsyndikat und dem Trust der Öl- und Gasindustrie des VSNCH wurde das Recht zur eigenständigen Durchführung von Im­portoperationen gewährt.<footnote start="246">
						<p>GARF, f. 5446, op. 5, d. 169, l. 58f.. Arbeitsbericht der Kommission zur Stärkung des Außenhandelsmonopols.</p>
					</footnote> Die praktische Durchführung der Außenhandelsgeschäfte war nach den Verordnungen der Jahre 1922/23 folgendermaßen geregelt: Das NKVT <pagenumber id="N10E06" label="67" numbering="arabic" start="67"/>kaufte Exportwaren von den einzelnen Wirtschaftsorganen auf und organisierte über seine Auslandsvertretungen die Ausfuhr dieser Waren. Das Volkskommissariat war dabei auf eigene Rechnung tätig und mußte die erlösten Valuten an einen staatlichen Valuta­fond abführen. Außerdem nahm das NKVT Exportprodukte in Kommission, die es auf Rechnung der Wirtschaftsorgane im Ausland verkaufte. Die erlösten Devisen wurden in diesem Fall für den Import von Waren verwandt, den das Außenhandelskommissariat ebenfalls kommissionsweise für die verschiedenen Wirtschaftsorganisationen durch­führte. Entsprechende Bestimmungen galten für die Abwicklung von Einfuhrgeschäf­ten.<footnote start="247">
						<p>Schneider (1973), S. 76f..</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Die Kompromißlösung, die man nach der Debatte um das staatliche Außenhandelsmono­pol gefunden hatte, erwies sich zur effektiven Außenhandelsabwicklung in der Folgezeit als untauglich. Die Organisationsstruktur des Außenhandels zeigte in den Jahren 1923/24 alles andere als einheitliche Züge. Auffallend ist vor allem die Vermischung von waren­gebundenen und regionalen Organisationsprinzipien. Die Bevollmächtigten des NKVT in den Sowjetrepubliken und die ihnen unterstellten Export-Import-Handelskontore waren in ihrer Tätigkeit an eine bestimmte Region gebunden und handelten mit einer breitgefä­cherten Produktpalette. Daneben existierten Wirtschaftsorganisationen, die sich auf den Handel mit einer bestimmten Ware spezialisiert hatten und deren Betätigungsfeld sich auf die gesamte Sowjetunion erstreckte (etwa die Exportunternehmen für Erdöl, Holz etc.). Auch das Nebeneinander von Wirtschaftsorganen, von denen einige auf den Bin­nenmarkt beschränkt blieben, andere jedoch auch freien Zutritt zu den Auslandsmärkten hatten, führte zu Komplikationen. Oftmals sahen sich die auf den Binnenmarkt be­schränkten Wirtschaftsorganisationen nicht in der Lage, den Preisforderungen der Ex­porteure nach­zukommen, die sich an Weltmarktpreisen orientierten. Auf diese Weise kam es häufig zu einer ungenügenden Deckung des Inlandbedarfes.</p>
				<p>Mitte 1923 geriet die NEP zwei Jahre nach ihrer Einführung in ihre erste schwere Krise. Ursache für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten war die Preisschere zwischen Industrie- und Agrarprodukten. Ende September waren die Einzelhandelspreise für Agrarerzeug­nisse auf 58 Prozent des Vorkriegsniveaus gesunken und die entsprechenden Industrie­preise auf fast 187 Prozent gestiegen.<footnote start="248">
						<p>Hildermeier (1998), S. 240.</p>
					</footnote>Die Parteiführung debattierte im Herbst 1923 zwei Konzeptionen zur Bewältigung der sogenannten Scherenkrise, die dem Außenhan­del unterschiedliche Funktionen zuwiesen. <footnote start="249">
						<p>Zur Diskussion der wirtschaftspolitischen Alternativen beim ökonomischen Wiederaufbau vgl.: Schuler-Jung, H.: <em>Ökonomie und Politik in Sowjetrußland 1920-1924. Zum Prozeß der Willensbildung in der KPR(b) in den ersten Jahren der Neuen Ökonomischen Politik.</em> Marburg 1978 (Schriftenreihe für Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung, Bd. 10); Lorenz, R.: <em>Sozialgeschichte der Sowjetunion I.</em> Frankfurt am Main 1976; Meyer, G.: <em>Studien zur sozialökonomischen Entwicklung Sowjetrußlands 1921-1932. Die Beziehungen zwischen Stadt und Land zu Beginn der Neuen Ökonomischen Politik</em>. Köln 1974; Daniels, R.V.: <em>Das Gewissen der Revolution. Kommunistische Opposition in Sowjetrußland.</em> Köln/Berlin 1962.</p>
					</footnote> Die Befürworter einer vorrangig landwirt­schaftlichen Förderung schlugen folgende wirtschaftspolitische Maßnahmen vor: Die Preisschere zwischen landwirtschaftlichen und industriellen Produkten sollte geschlossen werden, indem die Preise für Industrieprodukte durch staatliche Regulierungsmaßnah­men gesenkt und die Preise für Agrarprodukte durch staatliche Aufkäufe für den Export stabi­lisiert wurden. Durch Konsumgüterimporte wollte man die staatliche Großindustrie einem stärkeren Konkurrenzdruck aussetzen. Auch Krasin ging von der Notwendigkeit einer &#8222;chronischen Warenintervention&#8220; aus: Da die sowjetische Großindustrie bis auf weiteres nicht imstande sein werde, den Konsumgüterbedarf und die industrielle Nach­frage nach Rohstoffen und Produktionsgütern zu befriedigen, müsse man auf lange Sicht <pagenumber id="N10E31" label="68" numbering="arabic" start="68"/>in ver­stärktem Maße auf Auslandsimporte zurückgreifen.<footnote start="250">
						<p>Krasin, L.B.: Bli&#382;aj&#353;ie zada&#269;i sovetskoj vne&#353;nej torgovli (Tezisy po vne&#353;nej torgovli), 20.07.1925. In: Ders.: <em>Voprosy vne&#353;nej torgovli.</em>2-e izdanie, peresmotrennoe i dopolnennoe. Moskau 1970, S.148-165, S. 152.</p>
					</footnote> Er sprach sich daher für eine wei­tere Intensivierung der Außenwirtschaftsbeziehungen und verstärkte Bemühun­gen um Auslandskredite aus.</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Der einzige Ausweg aus der gegenwärtigen Misere sind Auslandsanleihen, um die Ressourcen der Bauernwirtschaften wiederherzustellen. Alles läuft auf einen Wechsel in der Außenpolitik hinaus, mit anderen Worten, ich schlage mit demsel­ben Hammer auf dieselben Köpfe derselben Nägel &#8211; mit denselben Resultaten.</em>
							<footnote start="251">
								<p>Krassin (1929), S. 223. Krasin an seine Ehefrau am 24.11.1923.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Der Außenhandelskommissar kritisierte dabei weniger die Politik des NKINDEL, son­dern vielmehr die Vorgehensweise der KOMINTERN, die durch revolutionäre Propa­ganda die Wirtschaftsverhandlungen mit den kapitalistischen Ländern immer wieder empfindlich störte.</p>
				<p>Im Verlauf der Industrialisierungsdebatte in den Jahren 1924/25 avancierten vor allem Bucharin und Rykov zu Symbolfiguren einer bauernfreundlichen Politik. In der Diskus­sion um die Scherenkrise machten auch Sokol´nikov und die Vertreter der Staatsbank die staatliche Großindustrie für die Rezession verantwortlich: Da sich die Preise für Industrie­produkte auf marktwirtschaftlichem Wege nicht verringerten, war es ihrer Auf­fassung nach notwendig, die Industrie zur Aufgabe ihrer exklusiven Marktstrategie zu zwingen und zur Rationalisierung der Produktion anzuhalten. In den Augen der &#8222;linken&#8220; Opposition hingegen lag der Krise eine Unterproduktion der Industrie bei einem gleich­zeitigen Über­angebot an Getreide zugrunde. Demzufolge mußte also den Großunterneh­men mit weite­ren Subventionen geholfen werden. Das Konzept von Preobra&#382;enskij, dem führenden Wirtschaftstheoretiker der Opposition, zielte darauf ab, durch eine systemati­sche Steuer­politik und hohe Preise für industrielle Produkte den Mehrwert aus der Land­wirtschaft in die Industrie zu transferieren. Der Import sollte sich auf Produktionsgüter beschränken, die die einheimische Industrie noch nicht herstellen konnte. Die Einfuhr von Konsumgü­tern war nicht vorgesehen, um die einheimische Industrie gegen ausländische Konkur­renz abzuschirmen.</p>
				<p>Ende 1923 sprach sich die Mehrheit des ZK eindeutig gegen das wirtschaftspolitische Programm des &#8222;linken&#8220; Flügels aus: Eine Resolution vom 24. Dezember 1923 führte die Wirtschaftskrise vom Herbst auf die Vernachlässigung der bäuerlichen Interessen zurück und forderte eine verstärkte Orientierung an den Problemen des Agrarsektors.<footnote start="252">
						<p>Schuler-Jung (1978), S.164-167. Im September 1923 hatte das ZK zur Untersuchung der Scherenkrise eine Kommission eingesetzt. Trotzki und Preobra&#382;enskij hatten eine Mitarbeit in diesem Gremium kategorisch abgelehnt. Der von der Kommission erarbeitete Resolutionsentwurf wurde unverändert von der XIII. Parteikonferenz angenommen. Der Text dieser Resolution ist abgedruckt in: <em>KPSS v rezoluciach, Bd. 2 (1970),</em>S. 516-533. </p>
					</footnote> Die Be­wegung innerhalb der KPR(b) zur Durchsetzung eines &#8222;neuen Kurses&#8220; fand auf dem XIII. Parteitag im Mai 1924 ein vorläufiges Ende. Tatsächlich schien der im Verlauf des Jahres 1924 einsetzende Wirtschaftsaufschwung die Theorien und Prognosen der Oppo­sition zu widerlegen. Bereits in der ersten Hälfte des Jahres 1924 konnte die Scheren­krise weitge­hend überwunden werden. Gleichzeitig kam es zu einem rapiden Anstieg der industriellen Produktion, der alle planmäßigen Voranschläge übertraf. Der unerwartet positive Verlauf des industriellen Konsolidierungsprozesses in den Jahren 1924/25 trug dazu bei, daß sich die wirtschaftspolitischen Überlegungen wieder mehr an den Belangen der Industrie zu orientieren begannen. Der XIV. Parteitag hob zwar nach wie vor die Be­deutung der landwirtschaftlichen Akkumulation hervor. Gleichzeitig jedoch wurde dem Aufbau der Industrie, vor allem der verstärkten Förderung der Schwerindustrie, beson­dere Bedeutung im Rahmen der gesamten Wirtschaftsplanung beigemessen.<footnote start="253">
						<p>Lorenz (1976), S. 161.</p>
					</footnote> Trotz der <pagenumber id="N10E6E" label="69" numbering="arabic" start="69"/>Niederlage der &#8222;linken&#8220; Opposition war der Parteitag somit ein Sieg für die Industriali­sierungslobby. Die Verlagerung der wirtschaftspolitischen Prioritäten spiegelte sich auch im Bereich der Außenhandelsorganisation, wo die Vertreter der staatlichen Großindustrie mehr und mehr ihre Interessen durchzusetzen vermochten.</p>
				<p>Das sprunghafte Ansteigen des Außenhandelsvolumens in den Jahren 1923-25 machte die Notwendigkeit einer Reform der Außenhandelsorganisation immer deutlicher. Neben dem zahlenmäßigen Anstieg war auch eine qualitative Differenzierung des Handels zu beobachten: Während der russische Außenhandel zu Beginn der zwanziger Jahre auf einige Dutzend Artikel beschränkt geblieben war, umfaßte er nun eine weitaus größere Produktpalette. Die Universalität des Handelsapparates und seine mangelnde Speziali­sierung waren nicht dazu geeignet, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Die Lang­samkeit des Kapitalumlaufes im Bereich des Außenhandels war in erster Linie auf die Trägheit des Apparates zurückzuführen und behinderte angesichts des ohnehin beste­hen­den Kapitalmangels in der sowjetischen Wirtschaft eine weitere Entfaltung der Außen­handelsaktivität. Vor allem aber war es nicht gelungen, ein einheitliches Auftreten der sowjetischen Wirtschaftsorganisationen im Ausland zu gewährleisten. Besonders proble­matisch gestaltete sich das Verhältnis zwischen den verschiedenen Wirtschaftsor­ganen und den Auslandsvertretungen des NKVT. Häufig entstanden Konflikte anläßlich der Kommissionsabgaben, die an die Handelsvertretungen zu leisten waren.<footnote start="254">
						<p>GARF, f. 5446, op. 5, d. 169, l. 201f..</p>
					</footnote> Da die Export-Import-Handelskontore keinen unmittelbaren Zugang zu den Auslandsmärkten hatten, kam es auch zwischen dem GOSTORG und den Handelsvertretungen zu Un­stimmigkei­ten. Die Kompetenzstreitigkeiten innerhalb des Außenhandelsapparates spitzten sich nach 1923 immer weiter zu. Die Führung der sowjetischen Handelsver­tretung in Berlin be­klagte dabei die zunehmenden Angriffe seitens der Zentralbehörde gegen die Angehöri­gen des Auslandsapparates und warnte vor einer Spaltung der Be­legschaft in das Lager der Auslandsmitarbeiter unter der &#8222;Schirmherrschaft&#8220; Krasins einer­seits und in die Frak­tion der im Zentralapparat Beschäftigten mit Frumkin an der Spitze andererseits.<footnote start="255">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1785, l. 12ff.. Stomonjakov an Frumkin und Krasin am 07.01.1924.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Am 24. Juli 1924 hatte das Politbüro ein Dekret der Zentralen Kontrollkommission be­stätigt, das die Wechselbeziehungen zwischen den Wirtschaftsorganen und dem NKVT neu regelte.<footnote start="256">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 452. Politbüroprotokoll Nr. 12 vom 24.07.1924, Pkt. 10.</p>
					</footnote> Der Verordnung war eine Untersuchung der Handelsvertretungen durch eine CKK-Kommission unter der Leitung Fomins vorangegangen. Vorgesehen war die Gründung großer Aktiengesellschaften, die zukünftig für die Hauptzweige der Industrie die Abwicklung von Handelsgeschäften übernehmen sollten. Die Auslandsvertretungen des NKVT hatten sogenannte kommerzielle Abteilungen zu bilden, die im operativen Bereich eng mit diesen Gesellschaften zusammenarbeiten sollten. Das Führungsperso­nal dieser Abteilungen mußte zu einem Drittel aus Vertretern des VSNCH bestehen. Des weiteren wies die Verordnung das Außenhandelskommissariat an, für eine exakte Ab­grenzung zwischen den regulierenden und kommerziellen Einheiten im zentralen und lokalen Apparat Sorge zu tragen.<footnote start="257">
						<p>Ebd., f. 17, op. 3, d. 452, l. 10-15. Beilage zu Pkt. 10 des Politbüroprotokolls Nr.12 vom 24.07.1924. Verordnung des CKK-Präsidiums aufgrund der Untersuchung des Außenhandels.</p>
					</footnote> Allerdings boykottierte das NKVT in den folgenden Monaten massiv die Realisierung dieser Verordnung, da man die Position des Volks­kommissariates als Hauptträger des staatlichen Außenhandelsmonopols gefährdet sah.<footnote start="258">
						<p>RGA&#278;, f. 413, op. 2, d. 1913, l.191f.. Bericht zu den Problemen der Außenhandelsorganisation vom 12.08.1925. Das Dokument ist vom CKK-Mitglied Steckij unterzeichnet. </p>
					</footnote>
				</p>
				<p>
					<pagenumber id="N10E9E" label="70" numbering="arabic" start="70"/>Krasin wandte sich entschieden gegen die Übergabe der operativen Außenhandelsfunk­tionen an branchengebundene Export- und Importgesellschaften. Seiner Auffassung nach würden einzelne staatliche Wirtschaftsorganisationen unweigerlich bei der Abwick­lung von Handelsgeschäften ihre Eigeninteressen verfolgen anstatt das gesamtstaatliche In­teresse der Sowjetunion zu wahren. Der Volkskommissar für Außenhandel propagierte statt dessen die durchgängige Verwirklichung des regionalen Organisationsprinzips. Die territoriale Gliederung der Außenhandelsorganisation ermögliche am ehesten eine syste­matische Kontrolle über die Handelsoperationen und sei zudem auch in politischer Hin­sicht opportun.<footnote start="259">
						<p>Krasin (1970), S. 158.</p>
					</footnote> Krasin vertrat die Auffassung, daß die bestehende Konkurrenz zwi­schen den Wirtschaftsorganen im Ausland nur durch eine maximale zahlenmäßige Be­grenzung derselben beseitigt werden könne. Einzig die jeweils zuständige Handelsver­tretung habe das einheitliche Auftreten der verbleibenden Organisationen zu gewährlei­sten.<footnote start="260">
						<p>Ebd., S.154f..</p>
					</footnote> Um die wachsenden handelspolitischen Aufgaben erfüllen zu können, sei es not­wendig, das NKVT von &#8222;Kleinarbeit&#8220; zu entlasten: Das Volkskommissariat für Außen­handel solle daher in erster Linie Großaufträge für den Export oder Import einer Waren­sorte durchführen, Einzelbestellungen kleineren Umfanges hingegen müsse man den ge­mischten Aktiengesellschaften übergeben.<footnote start="261">
						<p>Ebd., S. 160f..</p>
					</footnote> Die Ursache für die Schwerfälligkeit des Außenhandelsapparates lag für den Volkskommissar nicht nur in der bestehenden Orga­nisationsstruktur. Erneut unterstrich Krasin in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit zur Ausstattung der Regierungsbehörde mit kompetenten Fachleuten. Darüber hinaus forderte er eine Dezentralisierung der Arbeitsprozesse im Kommissariat. So sollte den Abteilungsleitern größere Selbständigkeit eingeräumt und der Volkskommissar und sein Vertreter von der Entscheidung alltäglicher Routinefragen entlastet werden.<footnote start="262">
						<p>Ebd., S. 157f..</p>
					</footnote>Auch Krasin maß den Aktiengesellschaften im zukünftigen Wirtschaftsleben der Sowjetunion eine steigende Bedeutung bei. Jedoch sollte der Tätigkeitsbereich der großen, branchen­gebundenen Gesellschaften in erster Linie auf den Binnenmarkt beschränkt bleiben. Die operativen Außenhandelsfunktionen sollten ausschließlich die Handelsvertretungen des NKVT ausüben.</p>
				<p>Im Verlauf des Jahres 1925 konnte kein entscheidender Durchbruch im Hinblick auf die anstehende Reform der Außenhandelsorganisation erzielt werden. Wieder waren es die Vertreter des NKINDEL und des VSNCH, die angesichts des organisationspolitischen Vakuums einen Vorstoß zur Durchsetzung ihrer behördlichen Interessen unternahmen. Im August machten &#268;i&#269;erin und Kviring den Vorschlag, eine ständige Regierungskommis­sion zur Behandlung außenwirtschaftlicher Fragen zu bilden.<footnote start="263">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 515. Politbüroprotokoll Nr. 75 vom 13.08.1925, Pkt.1B.</p>
					</footnote>Frumkin und der Leiter der Berliner Handelsvertretung nahmen zu diesem Projekt in einem Brief an das Politbüro wie folgt Stellung:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Wenn die bestehende Außenhandelsorganisation verändert werden muß, so muß dies grundlegend und systematisch geschehen, indem die Frage in ihrer Gesamtheit betrachtet wird und zwar unter dem Gesichtspunkt der Interessen der Volkswirt­schaft und der internationalen Lage der UdSSR. Andernfalls wird das bestehende System des Außenhandelsmonopols teilweise gestört, es wird ohne System und unter dem Einfluß zufälliger Kombinationen und Interessen einzelner Behörden &#8222;reformiert&#8220;. [...] Das Finanzkommissariat und der VSNCH führen mit ihren ver­zweigten Organisationen eine ununterbrochene Attacke gegen das NKVT. Wir sind am allerwenigsten geneigt, diesen Kampf Motiven subjektiven Charakters </em>
							<pagenumber id="N10ED4" label="71" numbering="arabic" start="71"/>
							<em color="#808080" slant="roman">zuzu­schreiben. Es besteht kein Zweifel, daß die Triebkräfte für diesen Kampf be­stimmte ökonomische Interessen einzelner Behörden sind.</em>.<footnote start="264">
								<p>RGA&#278;, f. 430, op. 2, d. 1932, l. 76. Frumkin und Stomonjakov an das Politbüro am 20.07.1925. Der Betreff des Briefes lautet: Schaffung einer Regierungskommission zu Fragen des Außenhandels.</p>
							</footnote>­­</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Einige Wochen später stellten Krasin und der damalige Volkskommissar für Arbeiter- und Bauerninspektion Kujby&#353;ev ihre Thesen zur Reorganisation des Außenhandels im Polit­büro vor. Das Gremium entschied sich auf seiner Sitzung am 3. Oktober 1925 für den Entwurf der RKI.<footnote start="265">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 522. Politbüroprotokoll Nr. 82 vom 03.10.1925, Pkt. 2.</p>
					</footnote> Das Konzept Kujby&#353;evs sah eine grundlegende Neuordnung der Außenhandelsorganisation vor, durch die das NKVT seine operativen Funktionen wei­testgehend einbüßte.<footnote start="266">
						<p>Ebd., f. 17, op. 3, d. 524, l. 11-27. Beilage zum Politbüroprotokoll Nr. 84 vom 22.10.1925, Pkt.17. Resolution über den Außenhandel, verabschiedet durch das ZK-Plenum am 05.10.1925 auf der Grundlage des Vortrages des Genossen Kujby&#353;ev.</p>
					</footnote> Von nun an oblag die Abwicklung von Handelsgeschäften spe­ziellen Gesellschaften für den Export und Import, die nach warengebundenen Organisa­tionsprinzipien arbeiteten und mit speziellen Abteilungen in den Handelsvertretungen kooperierten. Das Außenhandelskommissariat sollte seinen Einfluß vor allem über die Teilhaberschaft an diesen Aktiengesellschaften geltend machen. Zwar versuchte man nach außen hin, das Gesicht der Handelsvertretungen als des einzigen Repräsentanten des Außenhandelsmonopols zu wahren. Allerdings hörten die Vertretungen und das NKVT in der Praxis auf, die alleinigen Träger des Außenhandelsmonopols zu sein. Nach den neuen Regelungen lag der größte Teil der Außenhandelsabwicklung in den Händen der neu geschaffenen Export- und Import- Aktiengesellschaften, die zwar rein formell dem NKVT unterstellt waren, jedoch in der Hauptsache vom VSNCH geleitet wurden.<footnote start="267">
						<p>Schneider (1973), S. 177.</p>
					</footnote>Die staatlichen Export-Importkontore blieben zwar bis auf weiteres bestehen, wurden jedoch mehr und mehr von den Aktiengesellschaften verdrängt und verloren zunehmend an Be­deutung.<footnote start="268">
						<p>Freymuth (1961), S. 84ff.. Als Folge dieser Entwicklung wurde der GOSTORG Anfang der 30er Jahre liquidiert.</p>
					</footnote> Die neue Außenhandelsorganisation trug vor allem den Bedürfnissen der staatlichen Großindustrie am Außenhandel Rechnung. Bemerkenswert ist, daß Kujby&#353;ev, der im August 1926 Vorsitzender des VSNCH wurde, noch 1923 als Gegner eines sol­chen Konzeptes aufgetreten war. Der Einfluß der Arbeiter und Bauerninspektion auf die Reform der Außenhandelsorganisation 1925/26 widerlegt die These, die RKI sei unter der Leitung Kujby&#353;evs eine &#8222;eher uneffektive Behörde mit der Neigung zur Verwal­tungstheorie&#8220; gewesen und habe sich erst unter seinem Nachfolger Ord&#382;onikidze einen Weg in das Wirtschaftsleben des Landes gebahnt.<footnote start="269">
						<p>Fitzpatrick, S.: Ordzonikidze´s Takeover of Vesenkha: a Case Studie in Soviet Bureaucratic Politics. In: <em>Soviet Studies</em> 1985/37. S. 153-172.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Die bevorstehende Reorganisation löste unter großen Teilen der NKVT-Belegschaft Em­pörung aus. Krasin konstatierte, daß das Volkskommissariat nach Abschluß der zweimo­natigen Debatte &#8222;Ermüdungserscheinungen&#8220; zeige &#8222;wie ein gehetztes und aufgeriebenes Tier&#8220;.<footnote start="270">
						<p>Krasin (1929), S. 252. Krasin an seine Ehefrau im Oktober 1925.</p>
					</footnote> Die Stimmung in der Regierungsbehörde verschlechterte sich weiter, als die Parteiführung wenig später den Vorschlag diskutierte, die Volkskommissariate für Außen- und Binnenhandel zusammenzulegen. Der Ausgangspunkt für diese Erwägungen war das Stagnieren der Getreidebeschaffungskampagne im Spätsommer 1925. Vor allem aufgrund einer verfehlten staatlichen Preispolitik blieb das Angebot an Marktgetreide weit hinter den Erwartungen zurück. Die unzureichende Kooperation zwischen den bei­den Volkskommissariaten hatte dazu geführt, daß das Binnenhandelskommissariat das we­nige, zur Verfügung stehende Getreide schnell verbraucht hatte, während die Handels­<pagenumber id="N10F19" label="72" numbering="arabic" start="72"/>vertretungen in Erwartung einer überdurchschnittlich guten Ernte bereits im voraus Ge­treide ins Ausland verkauft hatten. Angesichts dieser Probleme neigte Krasin dazu, einer Zusammenlegung der beiden Behörden zuzustimmen. Jedoch äußerte der Außenhan­dels­kommissar auch tiefe Bedenken an der praktischen Durchführbarkeit eines solchen Un­ternehmens.</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Ich halte diese Organisation des Binnenhandels für ein fremdartiges &#8222;Monster&#8220;, das in den besten Zeiten nicht viel Kontrolle über seine eigenen Operationen hat. Die sphinxartigen Probleme des Binnenmarktes zu meistern, ist sicherlich hundertmal schwerer, als das Zepter des Außenhandelskommissars zu tragen. Bei dem großen Maß an freiem Handel, das mir fast unerläßlich erscheint, bis der russische Orga­nismus robuster geworden ist, ist es unmöglich, strikte Kontrolle auszuüben. Wir haben dieses &#8222;Monster&#8220; vor anderthalb Jahren geschaffen, weil wir uns alle dage­gen entschieden haben, die beiden Handelskommissariate in einen Topf zu werfen und weil wir den Außenhandel nicht durch die speziellen Probleme des Binnen­handels behindern wollten.</em>
							<footnote start="271">
								<p>Ebd., S. 253.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Kopfzerbrechen bereitete Krasin auch die Frage, wer an der Spitze des neuen Volkskom­missariates stehen sollte. Er selbst sah sich aufgrund seiner mangelnden Kenntnisse im Bereich der Binnenwirtschaft nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Gleich­zeitig fürchtete der Außenhandelskommissar, daß sein Rückzug aus der Leitung des NKVT &#8222;für die Idee des Außenhandelsmonopols den völligen Ruin&#8220; bedeuten würde.<footnote start="272">
						<p>Ebd., S. 253f..</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Am 18. November 1925 verfügte eine Verordnung des CIK und des SNK die Zusammen­legung der Volkskommissariate für Außen- und Binnenhandel.<footnote start="273">
						<p>S.Z. ( Sobranie Zakonov i Rasporja&#382;enij Rabo&#269;e-krest´janskogo pravitel´stva) 1925, Nr. 78, Art. 590.</p>
					</footnote> Am 26. November 1925 thematisierte Stalin die Neubesetzung der Spitzenpositionen im Außenhandels­kommissariat im Politbüro. Krasin trat seinen Posten als Außenhandelskommisar an Cju­rupa ab, der bisher in der Leitung des GOSPLAN tätig gewesen war. Krasin und &#352;ejnman wurden zu Stellvertretern des Volkskommissars ernannt. Krasin übernahm gleichzeitig den Posten des bevollmächtigten Vertreters in Großbritannien.<footnote start="274">
						<p>Die Ernennnung Krasins zum diplomatischen Vertreter war, für den Außenhandelskommissar eher unerwartet, bereits im Oktober erfolgt. Krasin deutete gegenüber seiner Frau an, daß dieser Schritt wohl auch politische Gründe habe, erklärte sich aber aus familiären Gründen (seine Familie lebte in London) dazu bereit, das Amt zu übernehmen. Da er gleichzeitig stellvertretender Außenhandelskommissar blieb, zeigte sich Krasin zufrieden mit dieser Personalentscheidung, die er selbst zuvor ins Auge gefaßt hatte. Krasin (1929), S. 153f..</p>
					</footnote>&#352;lejfer, der bisher im NKFIN tätig gewesen war, amtierte zukünftig im Kollegium des Außenhan­delskommissa­riates.<footnote start="275">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 532. Politbüroprotokoll Nr. 92 vom 26.11.1925, Pkt. 6. Dem Kollegium des Außenhandelskommissariates gehörten laut Verordnung Stomonjakov, Vejcer, Ganeckij, Ejsmont, &#352;lejfer, Pankratov, Kaktyn und Turov an. Stomonjakov sollte sein Amt im NKTORG nach Ablauf von zwei Monaten niederlegen und wechselte 1926 ins NKINDEL</p>
					</footnote> Die Bitte Sokol´nikovs, &#352;lejfer im Finanzkommissariat zu belas­sen, wurde aus­geschlagen. Auch Frumkin mußte seinen Posten als stellvertretender Außen­handels­kommissar abtreten und wechselte ins Volkskommissariat für Finanzen. Am 16. Januar 1926 wurde Kamenev gegen seinen Willen vom Politbüro zum Volks­kommissar für Han­del ernannt. Gleichzeitig mußte Sokol´nikov seinen Posten als Fi­nanzkommissar abtre­ten, wodurch das NKFIN seine dominierende Stellung unter den Wirtschaftsbehörden verlor. Sokol´nikov hatte sich 1925 für ein langsameres Industriali­sierungstempo ausge­sprochen und die Bedeutung des Agrarsektors für die Industrialisie­rung hervorgehoben. <pagenumber id="N10F54" label="73" numbering="arabic" start="73"/>Der Finanzkommissar amtierte seit Anfang 1926 als Vorsitzender des GOSPLAN, wo­durch seine Opposition gegen die Industrialisierungslinie der Partei entscheidend ge­schwächt wurde.<footnote start="276">
						<p>Oppenheim, S.<em>A</em>.: Between Right and Left: G.Ia. Sokol´nikov and the Development of the Soviet State, 1921-1929. In<em>: Slavic Review</em> 1989/48, 4, S. 592-613.</p>
					</footnote> Die Personalpolitik um die Jahreswende 1925/26 dirigierte Partei­führer, die in den Auseinandersetzung zwischen dem &#8222;rechten&#8220; und &#8222;lin­ken&#8220; Flügel der KPR(b) eine eher gemäßigte Position vertreten hatten, gezielt ins politi­sche Abseits. Die Niederlage der &#8222;linken&#8220; Opposition Ende 1925 war somit auch eine Niederlage der ge­mäßigten Linie in der Partei.</p>
			</section>
			<section id="N10F67">
				<head>2.4 Die Verschmelzung der Volkskommissariate für Außen- und Binnenhandel</head>
				<p>Die Vereinigung der Volkskommissariate für Außen- und Binnenhandel war für das Uni­ons­kommissariat mit einer beträchtlichen Kompetenzausweitung gegenüber den Sowjet­republiken verbunden. In der ersten Hälfte des Jahres 1926 existierten zunächst keinerlei gesetzliche Bestimmungen zur Regelung des Verhältnisses zwischen dem NKTORG auf Unionsebene und den republikanischen Handelskommissariaten. Erst am 9. Juli 1926 verabschiedete das CIK ein Dekret, das die Wechselbeziehungen zwischen dem NKTORG der UdSSR und dem der RSFSR genauer regelte. Das Volkskommissariat für Handel hatte demzufolge den Status eines Unionskommissariates. Das Handelskom­missariat in der RSFSR fungierte dadurch nicht nur in Fragen des Außenhandels, son­dern auch hinsichtlich der Leitung des Binnenhandels als Bevollmächtigter des NKTORG der UdSSR. Jedoch sollten die Rechte der Zentralbehörde im Bereich des Binnenhandels auf den Erlaß von Direktiven beschränkt bleiben. Die operativen Aufgaben bei der Ex­portwa­renbeschaffung fielen dem Dekret zufolge in den Kompetenzbereich der jeweiligen Sowjet­republik. Eine Ausnahme bildete die Getreideaufbringung, die zentral vom NKTORG der UdSSR organisiert und durchgeführt wurde.<footnote start="277">
						<p>RGA&#278;, f. 5240, op. 1, d. 85, l. 14f..Vortrag über die Reorganisation des NKTORG der UdSSR, 1927/28.</p>
					</footnote>Die Verordnung des CIK vom Juli 1926, die auf eine gewisse Dezentralisierung im Bereich der inneren Warenzir­kulation abzielte, war die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen zur Funktionsabgren­zung zwischen den republikanischen Handelskommissariaten und dem NKTORG der UdSSR. Allerdings nahm das Unionskommissariat im Zuge der weiteren organisatori­schen Ausgestaltung Änderungen vor, die den durch das Dekret vorgegebenen Rahmen sprengten. Dabei wurden die Kompetenzen bei der Leitung des Binnenmarktes folgen­dermaßen aufgeteilt: Das Volkskommissariat in Moskau erarbeitete auf der Grundlage der Kontrollziffern die Jahrespläne für die Beschaffung von Getreide, Rohstoffen und leichtverderblichen Lebensmitteln. Die Beschaffungspläne legten Kontingente fest, die durch Organisationen mit Unionsbedeutung aufgebracht werden mußten. Auf dieser Ba­sis organisierten die Handelskommissariate auf Republikebene die Beschaffungskam­pagnen für sämtliche Produkte und teilten die Beschaffungsorganisationen mit Unions- und Re­publikbedeutung bestimmten Regionen zu. Diese Programme mußten vorab durch die Zentrale bestätigt werden. Das Unionskommissariat erfüllte somit nicht nur, wie ur­sprünglich vorgesehen, bei der Aufbringung des Exportgetreides, sondern auch bei der Beschaffung von Rohstoffen und landwirtschaftlichen Veredelungsprodukten operative Aufgaben. Auch in Fragen der Preispolitik verfügte das NKTORG der UdSSR über ent­scheidende Kompetenzen, denn es legte für jede Republik und auch für die einzelnen Beschaffungsbezirke Höchst- bzw. Durchschnittspreise fest. Darüber hinaus bestimmte das Unionskommissariat allgemeine Richtlinien zur Finanzierung und setzte die Höhe der Kredite für die Beschaffungsoperationen fest. Über ähnlich weitreichende Befugnisse verfügte das NKTORG auch bei der Aufstellung der Versorgungspläne, die die Grund­lage für die Verteilung von Lebensmitteln und Industrieprodukten in den Sowjetrepubli­ken bildeten.<footnote start="278">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 14, l. 76-81. Über die Funktionsabgrenzung zwischen dem NKTORG der UdSSR und den republikanischen Volkskommissariaten.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>
					<pagenumber id="N10F7F" label="74" numbering="arabic" start="74"/>Diese Regelungen stießen auf den Widerstand der einzelnen Sowjetrepubliken. Die RSFSR kritisierte bereits im August 1926 die Ausweitung der Unionsbefugnisse bei der Regulierung des Binnenmarktes und sprach sich insbesondere gegen den Ausbau der operativen Funktionen des NKTORG der UdSSR aus.<footnote start="279">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 10, l. 208. Brief des Vorsitzenden des SNK der RSFSR Svilerskij am 08.08.1926 an den SNK der UdSSR.</p>
					</footnote> Der Vorsitzende des SNK von Turkmenistan Mostman wandte sich im September 1926 mit einem Schreiben an den SNK der UdSSR, in dem er vor allem gegen die zentralisierte Lenkung des Rohstoff­marktes durch das NKTORG der UdSSR protestierte.</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Nach Auffassung der Regierung führt eine solche Verordnung in Sowjetrepubliken wie Turkmenistan zu einer mechanischen Vereinigung der beiden Volkskommissa­riate, da in diesen Republiken ein Großteil der Rohstoffaufkommens gerade für den Export bestimmt ist. Wenn das NKTORG der TSSR im Rahmen des besagten Ge­setzesentwurfes agiert, dann rücken alle Interessen der Republik als des inneren Beschaffungsmarktes in den Hintergrund und das NKTORG der TSSR wird alle praktischen Möglichkeiten zur Regulierung zum Zwecke der Weiterentwicklung der entsprechenden landwirtschaftlichen Branchen verlieren. Außerdem läßt die zentralisiert durchgeführte Regulierung der komplizierten und oftmals schwanken­den Konjunktur in einem Grenzgebiet wie Turkmenistan keine Möglichkeit für eine flexible Konjunkturpolitik offen, wodurch der Exportschmuggel verstärkt werden wird.</em>
							<footnote start="280">
								<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 10, l. 207. Die Turkmenische Sozialistische Sowjetrepublik war am 27.10.1924 aus Teilen der Sowjetrepubliken Turkestan, Buchara und Chorezm als eine Unionsrepublik eingerichtet worden. Das zuvor als &#8222;Transkaspien&#8220; bezeichnete Gebiet erstreckte sich vom Kaspischen Meer bis zu den Kerngebieten Zentralasiens.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Außerdem schlossen die neuen Regelungen von vornherein die kurzfristige Außerkraft­setzung von Verordnungen des NKTORG der UdSSR durch die Sowjetrepubliken aus. Mostman und andere republikanische Regierungsvertreter kritisierten auch diesen Punkt, indem sie nachdrücklich auf den bestehenden Widerspruch zur gültigen Verfassung der UdSSR hinwiesen.<footnote start="281">
						<p>Durch Artikel 59 der Verfassung der UdSSR wurde den Zentralen Exekutivkomitees in den Sowjetrepubliken das Recht zur einstweiligen Außerkraftsetzung von Verordnungen der Unionskommissariate eingeräumt, wenn diese Verfügungen nicht im Einklang mit der Verfassung der UdSSR oder der Gesetzgebung der Sowjetrepubliken standen. Die Verfassungswidrigkeit des Gesetzesentwurfes, der die Wechselbeziehungen zwischen den republikanischen Handelskommissariaten und dem NKTORG der UdSSR regeln sollte, wurde auch von der Ukraine hervorgehoben. Ebd., f. 5240, op. 1, d. 10, l. 211.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Noch im Juli 1927 konstatierte Mikojan, daß man den Republiken nicht alle ver­fassungs­mäßigen Rechte einräumen könne, da es auf lokaler Ebene an administrativen und per­sonellen Ressourcen zur Bewältigung der handelspolitischen Aufgaben fehle. Der Volks­kommissar stellte zwar die Übergabe aller operativen Aufgaben bei der Exportwa­renbe­schaffung an die Republiken in Aussicht, betonte jedoch gleichzeitig die Notwen­digkeit zum Ausbau der lokalen Verwaltungsapparate und forderte dabei einen Transfer der qualifizierten Kader aus der Zentrale in die republikanischen Handelskommissariate <footnote start="282">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 86, l. 81. Rede Mikojans vor dem NKTORG-Kollegium am 27.07.1927.</p>
					</footnote>Bereits Anfang 1926 hatte die Führung des NKTORG der UdSSR auf die Notwendig­keit zur Erweiterung des Handelsapparates in den Sowjetrepubliken und zur Aufstockung des Personalbestandes hingewiesen. Allerdings lasteten die Kosten für den organisatori­schen Ausbau der lokalen Organe nach der Vereinigung der beiden Regierungsbehörden in erster Linie auf den Budgets der Sowjetrepubliken. Vor der Reorganisation waren die Volkskommissariate für Binnenhandel aus dem Staatshaushalt der Republiken finanziert <pagenumber id="N10FB3" label="75" numbering="arabic" start="75"/>worden, die Verwaltungen der Bevollmächtigten für den Außenhandel hingegen über das Unionsbudget. Nach der Verschmelzung der Volkskommissariate erfolgte eine Umver­teilung der Ausgaben zu Lasten der Sowjetrepubliken. In der TSFSR finanzierte das Handelskommissarariat der UdSSR beispielsweise nur noch eine Abteilung des neuen Volkskommissariates &#8211; nämlich die Export- und Importabteilung, die für die Regulierung der Außenhandelsoperationen zuständig war. Die Kosten für allen anderen Verwaltungs­einheiten aus der ehemaligen Administration der Bevollmächtigten des Unionskom­missa­riates mußten nun auch durch den Etat der TSFSR getragen werden.<footnote start="283">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 234, l. 8. Erläuternder Bericht zum Kostenplan des NKTORG der TSFSR 1926/27.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Die mangelnde Leistungsfähigkeit der lokalen Organe des NKTORG war der Hauptgrund für das Scheitern einer zentral gesteuerten Handelspolitik. Die republikanischen Volks­kommissariate realisierten preispolitische Direktiven oder Maßnahmen zur Kostensen­kung oftmals gar nicht oder nur teilweise. Die Führung des NKTORG der TSFSR be­grün­dete das Scheitern der Kampagne zur Senkung der Kleinhandelspreise im Jahr 1926 vor allem mit der schwach ausgeprägten Infrastruktur des Handelsapparates.</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Die Schwäche des bestehenden Apparates, sein unzureichender Personalbestand besonders an der Peripherie [und] das Fehlen von Inspektoren in den Gebieten stellen für das Volkskommissariat die wichtigsten Hindernisse bei der Realisierung seiner Aufgaben dar. Die Kampagne zur Senkung der Kleinhandelspreise scheiterte hauptsächlich deshalb, weil das NKTORG vor Ort weder einen Apparat noch das Personal zur Verfügung hat, das die Durchführung der Kampagne organisiert und die Entwicklung der Preise und ihre Senkung überwacht hätte.</em>
							<footnote start="284">
								<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 234, l. 8.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Neben der mangelnden Präsenz in den Beschaffungsbezirken spielte die geringe Bezah­lung der NKTORG-Mitarbeiter eine nicht zu unterschätzende Rolle. Beamte, die in der Zentralverwaltung der Hauptstädte tätig waren, bezogen im Jahr 1925/26 ein durch­schnittliches Gehalt von rund 125 Rubel, das Einkommen von Verwaltungsangestellten auf Provinzebene betrug demgegenüber lediglich 77 Rubel.<footnote start="285">
						<p>Sternheimer, S.: Administration for Development: The Emerging Bureaucratic Elite, 1920-1930. In: Mc Kenzie Pintner, W./Rowney, D.K. (Hrsg.):<em> Russian Officialdom and the Bureaucratization of Russian Society from the 17</em>
							<em>
								<sup>th</sup>
							</em>
							<em> to 20</em>
							<em>
								<sup>th</sup>
							</em>
							<em> Century. </em>North Carolina 1980, <em>S. 316-</em>354, S. 333.</p>
					</footnote>Die niedrige Entlohnung führte offenbar nicht selten zum Schulterschluß zwischen den bäuerlichen Produzenten und lokalen NKTORG-Mitarbeitern, die durch eigenmächtig gewährte Zuschläge eine gezielte Senkung der Preise zunichte machten. Der weitverbreitete Lokalpatriotismus (mestni&#269;estvo) der NKTORG-Beamten in den Sowjetrepubliken erschwerte die Realisie­rung von Direktiven der Zentrale, die im Widerspruch zu den örtlichen Interessen stan­den.<footnote start="286">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 68, d. 494, l. 52. Bei der Quelle handelt es sich um ein protokolliertes Gespräch zwischen Evgen´ev (Leiter der orgraspred des ZK), Platonov (Kollegiumsmitglied des NKTORG) und Kasperovi&#269; (Leiter der orgraspred des NKTORG) vom 19.04.1927. Das Thema der Zusammenkunft war die Frage, inwieweit der Apparat des NKTORG die Realisierung der Parteidirektive zur Preissenkung gewährleisten könne. Platonov hob in diesem Zusammenhang nachdrücklich die problematische Lage in den Sowjetrepubliken hervor und wies dabei auch auf die unzureichende Ausstattung der lokalen Organe mit Personal sowie die schlechte Bezahlung der Mitarbeiter hin.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Auch die Verschmelzung der Zentralapparate war mit erheblichen Problemen behaftet. Die Vereinigung der Volkskommissariate für Außen- und Binnenhandel verfolgte im we­sentlichen zwei Zielsetzungen. Die operativen Außenhandelsfunktionen sollten aus dem Kompetenzbereich des Volkskommissariates herausgelöst und großen Export-Im­port-<pagenumber id="N11002" label="76" numbering="arabic" start="76"/>Aktiengesellschaften übertragen werden. Dreh- und Angelpunkt der Reform war die Durchsetzung warengebundenener Organisationsprinzipien sowohl im operativen als auch im regulierenden Bereich. Gleichzeitig sollte die staatliche Leitung des Außen- und Binnenhandels in einer Regierungsbehörde konzentriert werden. Bis zur Vereinigung der beiden Volkskommissariate war die Lenkung des Außenhandels in der Export- und Im­portabteilung konzentriert, die die Außenhandelspläne erarbeitete, den Warenumsatz im Ausland regulierte und die Aufbringung der wichtigsten Exportprodukte organisierte. Die­ses nach funktionalen Gesichtspunkten aufgebaute Referat bestand auch nach Ab­schluß der ersten Reorganisationsphase weiter. Die Regulierung des Binnenmarktes und die Organisation der Exportwarenbeschaffung oblag nun jedoch sogenannten Warenab­teilungen, die nach warengebundenen Prinzipien strukturiert waren. Auf diese Weise bestanden Abteilungen, die nach funktionalen Gesichtspunkten arbeiteten und solche, die nach dem Gegenstand ihrer Handelstätigkeit gegliedert waren.<footnote start="287">
						<p>RGA&#278;, f. 5240, op. 1, d. 10, l. 174f.. Zielsetzungen der Reorganisation des NKTORG-Apparates im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Volkskommissariate für Außen- und Binnenhandel. Vortrag im Rat für Arbeit und Verteidigung, gehalten wahrscheinlich im Juli 1926.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Die ersten Schritte zur Vereinigung der Volkskommissariate für Außen- und Binnenhan­del, die der damalige Außenhandelskommissar Kamenev in der ersten Hälfte des Jahres 1926 in die Wege leitete, wurden in der Parteispitze scharf kritisiert. Die Vertreter der RKI warfen der Führung des NKTORG vor, lediglich eine formale Verschmelzung der beiden Regierungsbehörden vorgenommen zu haben. Insbesondere die massiven Angriffe des ZK und des STO veranlaßten Kamenev schließlich zu seinem Rücktritt vom Amt des Volkskommissars. In einem Brief an das Politbüro vom 5. August 1926 begründete Ka­menev seinen Schritt folgendermaßen:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Der Partei und dem Zentralkomitee ist gut bekannt, in welchem Zustand sich der Apparat des NKTORG bei meiner Ernennung zum Volkskommissar für Handel be­fand. Nach kurzer Amtszeit habe ich mich davon überzeugt, daß die Reorganisa­tion des NKTORG, die Einführung einer genauen Rechnungsführung und das Ord­nen der verworrenen Abrechnungen und Pläne sogar bei voller Unterstützung und vollem Vertrauen von seiten des Politbüro und des STO eine langwierige und ru­hige Arbeit erfordern würden. Von Anfang an war diese Unterstützung und dieses Vertrauen in meine Arbeit im NKTORG von seiten des Politbüro und des STO nicht vorhanden. [...] Die Rede des Genossen Rudzutaks [...]zeigt deutlich, daß die Mängel des NKTORG-Apparates, die aus der Zeit stammen, als ich meine Arbeit im NKTORG noch gar nicht aufgenommen hatte, skrupellos zu meiner Diskreditie­rung nicht als Handelskommissar, sondern als Person, die mit der bekannten politi­schen Linie der Partei in Verbindung steht, genutzt werden.</em>
							<footnote start="288">
								<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 579. Politbüroprotokoll Nr. 45 vom 05.08.1926. Der Brief von Kamenev ist dem Protokoll als Beilage hinzugefügt. </p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Die Angriffe gegen Kamenev und sein Rücktritt als Handelskommissar standen in engem Zusammenhang mit der Unterwerfung der &#8222;linken&#8220; Opposition. Im Oktober 1926 verlo­ren Kamenev und Trotzki ihre Sitze im Politbüro. Bereits im Juli waren Andreev, Kirov, Kaga­novi&#269;, Mikojan und Ord&#382;onikidze zu Kandidaten des Politbüros aufgerückt. Durch die Ernennung Kujby&#353;evs und Rudzutaks zu stellvertretenden Vorsitzenden des SNK bzw. des STO wurde der Einfluß der Stalin-Gruppe auch in der Regierungsspitze ent­schei­dend gestärkt.</p>
				<p>Kamenev hatte in seinem Rücktrittsgesuch Mikojan als Nachfolger für das Amt des Han­delskommissars vorgeschlagen, der zu diesem Zeitpunkt als Parteisekretär im Nordkau­kasus tätig war. Die Parteiführung hatte diesen Vorschlag ohne vorherige Rücksprache mit Mikojan angenommen, der wenig später im Politbüro gegen seine Ernennung pro­testierte.<footnote start="289">
						<p>Ebd., f. 17, op. 3, d. 581. Politbüroprotokoll vom 16.08.1926, Pkt. 16.</p>
					</footnote>Schon zuvor hatte Mikojan in einem Telegramm an Stalin erklärt, daß er sich <pagenumber id="N11032" label="77" numbering="arabic" start="77"/>den Anforderungen als Volkskommissar nicht gewachsen fühle. Er verwies dabei auch auf die problematische Situation im NKTORG, in dem &#8222;so viele Reorganisationen&#8220; durchgeführt worden seien.<footnote start="290">
						<p>Mikojan, A.: <em>Tak bylo.</em>Moskau 1999, S. 273.</p>
					</footnote> Das Politbüro wies diese Einwände zurück und bekräf­tigte am 16. August 1926 die Ernennung zum Handelskommissar.</p>
				<p>Nach seiner Amtsübernahme leitete Mikojan neue Maßnahmen zur Vereinigung der Volkskommissariate ein. Nach wie vor stellte sich die Frage nach der organisatorischen Vereinigung der Abteilungen, die für die Regulierung des Außen- und Binnenhandels zuständig waren. Im Januar 1927 ordnete das Kollegium des Handelskommissariates die durchgängige Realisierung des warengebundenen Organisationsprinzips an. Die Export-Importabteilung wurde aufgelöst und durch die Abteilung für Auslandsoperationen (UZO) ersetzt, die die Tätigkeit aller auf den Auslandsmärkten operierenden Wirt­schaftsorgani­sationen zu koordinieren und kontrollieren hatte. Die UZO war in einzelne Sektionen ge­gliedert, die sich mit den Belangen der Handelsvertretungen in den verschie­denen Län­dern befaßten.<footnote start="291">
						<p>Die Sektion für die Handelsvertretungen umfaßte folgende, nach Ländern gegliederte Unterabteilungen: 1. baltische Staaten und Polen, 2. Zentraleuropa, 3. romanische Länder, 4. amerikanische Länder, 5. England und skandinavische Länder und 6. Ferner Osten. RGA&#278;, f. 5240, op. 1, d. 159, l. 44. Verordnung über die Abteilung für Auslandsoperationen des NKTORG der UdSSR.</p>
					</footnote>Die Sektion für die Handelsvertretungen analysierte die Tä­tigkeit der Auslandsvertretungen und entwickelte Methoden zur Rationalisierung der Außenhan­delsoperationen. Im Vordergrund standen dabei Fragen des Zolltarifs, des Transportes und der Finanzierung. Des weiteren bestand bei der Abteilung für Aus­landsoperationen eine Planungsabteilung, die die Export- und Importpläne für die einzel­nen Sowjetrepubli­ken erarbeitete und die Erfüllung dieser Pläne überwachte. Die Funk­tionen der UZO war eng mit dem Arbeitsbereich der Warenabteilungen verflochten. Die Warenabteilungen waren für die Bereitstellung der Exportprodukte zuständig und legten darüber hinaus in enger Zusammenarbeit mit dem Obersten Volkswirtschaftsrat den Be­darf der Industrie an Importwaren fest. Da die Abteilung für Auslandsoperationen die Rentabilität der Aus­landsgeschäfte gewährleisten mußte, beanspruchte sie ein Mitspra­cherecht bei der Or­ganisation der Exportwarenbeschaffung und bei der Festsetzung der Aufkaufpreise. Die UZO hatte auch an der Festlegung der Importquoten eine Interesse, da sie die für den Außenhandel zur Verfügung stehenden Valutaressourcen verwaltete und außerdem die Verteilung der Einfuhrkontingente auf einzelne Länder vornahm.<footnote start="292">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 85, l. 11f.. Vortrag über die Reorganisation des NKTORG der UdSSR.</p>
					</footnote>Um die Interessen der Warenabteilungen, der Abteilung für Auslandsoperationen und des VSNCH besser koordinieren zu können, entstanden sogenannte Direktorate, die als Zen­trum zur Regu­lierung des gesamten Handels fungieren sollten. Insgesamt bestanden in­nerhalb der UZO 15 Direktorate, die alle wichtigen Warengruppen des Außenhandels abdeckten. Diese Organe setzten sich aus je einem Vertreter der entsprechenden Waren­abteilung und der betoffenen Export-Import-Organisation des VSNCH zusammen. Die Leitung ob­lag einem Mitarbeiter der Abteilung für Auslandsoperationen.<footnote start="293">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 85, l. 12f..</p>
					</footnote> Die Direkto­rate dienten dem Interessenausgleich zwischen Industrie, Binnenmarkt und Außenhandel, der durch einen gezielten Informationsaustausch zwischen den beteiligten Vertretern herbeigeführt werden sollte. Diese Organe hatten außerdem die Tätigkeit der Auslands­vertretungen des NKTORG und der Handelsorganisationen des VSNCH aufeinander abzustimmen, die sich nach wie vor bei der Abwicklung von Auslandsgeschäften gegen­seitig Kon­kurrenz machten. Zudem hatte die mangelnde Rentabilität beim Verkauf vieler sowjeti­scher Produkte im Ausland zur Folge, daß die Produzenten den Vertrieb auf dem Bin­nenmarkt vorzogen, wodurch die Erfüllung der Exportquoten erschwert wurde. Die Di­rektorate hatten daher auch die Aufgabe, Exporte zur Erfüllung der Ausfuhrkontingente zu veranlassen.<footnote start="294">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 85, l. 13f..</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>
					<pagenumber id="N11062" label="78" numbering="arabic" start="78"/>Mitte 1927 inspizierte eine Untersuchungskommission der RKI unter der Leitung von Grossman das NKTORG. Die Inspektoren konstatierten, daß die von Mikojan eingeleite­ten Schritte zwar zu einer größeren Koordination bei der staatlichen Regulierung des Außen- und Binnenhandels geführt hätten. Jedoch könne man noch nicht von einer voll­ständigen Einheit der Apparate sprechen. Die RKI kritisierte vor allem die Existenz der Warenabteilungen einerseits und der Abteilung für Auslandsoperationen andererseits. Trotz der organisatorischen Verbindung durch die Direktorate bleibe der Binnenhandel auf diese Weise künstlich vom Außenhandel abgeschnitten.<footnote start="295">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 86, l. 98f. Beilage zum Sitzungsprotokoll des NK RKI vom 21. 07.1927.</p>
					</footnote> Die mangelnde Koordina­tion werde durch die unzureichende Kompetenzabgrenzung zwischen den einzelnen Ab­teilungen verstärkt. Überschneidungen im Tätigkeitsbereich beständen vor allem bei der UZO, den Warenabteilungen und der Verwaltungs- und Organisationsabteilung (AOU). Die Kompetenzstreitigkeiten zwischen der AOU und der Abteilung für Auslandsopera­tionen entfachten sich vor allem an Personalfragen, da die UZO insbesondere bei der Besetzung von Ämtern in den Handelsvertretungen ein Mitspracherecht beanspruchte. Mikojan unterstützte die Forderung und hatte bereits eine Verfügung erlassen, die der Organisationsabteilung eigenmächtiges Handeln bei der Auswahl des Personals unter­sagte und ausdrücklich eine Kooperation mit dem betroffenen Referat vorschrieb.<footnote start="296">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 86, l. 87. Rede Mikojans auf der Kollegiumssitzung des NKTORG der UdSSR anläßlich der Inspektion durch die RKI.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Nach Auffassung der RKI-Kommission maßte sich vor allem die UZO Kompetenzen an, die nicht in ihren Aufgabenbereich fielen. Die Inspektoren zogen daraus den Schluß, daß &#8222;die Tendenzen zur Isolierung des Apparates, der im Bereich des Außenhandels arbeitet, nicht aus der Welt geschaffen&#8220; seien.<footnote start="297">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 86, l. 99.</p>
					</footnote>In der Tat nahm die Abteilung für Auslandsope­rationen innerhalb des Volkskommissariates eine besonderen Status ein. Diese Sonder­stellung läßt sich vor allem auf die Aufgaben dieser Abteilung zurückführen, denn die Mitarbeiter leisteten einen entscheidenden Betrag zur Erwirtschaftung der Valutaeinnah­men des sowjetischen Staates. Mikojan warnte in seiner Rede vor dem NKTORG-Kolle­gium im Juli 1927 vor der Entstehung einer &#8222;Kaste&#8220; von Außenhandelsmitarbeitern. Es bestehe die Gefahr, daß sich die UZO mehr und mehr vom Volkskommissariat abgrenze und dabei die Interessen des Binnenmarktes vernachlässige.<footnote start="298">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 86, l. 84.</p>
					</footnote> Nach Auffassung der RKI-Kommission war eine weitere Konzentration der Befugnisse in der Abteilung für Aus­landsoperationen zu unterbinden. Statt dessen müsse ein allmähliches Zusammenwachsen der UZO mit den Warenabteilungen gewährleistet werden.<footnote start="299">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 86, l. 100.</p>
					</footnote>Der RKI war vor allem die Existenz der Abteilung für Auslandsoperationen ein Dorn im Auge. Die Sparpläne, die die Kommission aufgrund der Inspektion vorlegte, sahen bedeutende Stellenstreichungen in dieser Abteilung vor und lassen darauf schließen, daß es weniger um ein langsames Zusammenwachsen der beiden Referate als um eine Liquidation der Abteilung ging. Der Handelskommissar sprach sich entschieden gegen eine Auflösung der UZO und die Übergabe aller Außenhandelsfunktionen an die Warenabteilungen aus. Mikojan begrün­dete seine Auffassung wie folgt:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Nicht immer ist die einfachste [Lösung] auch die richtige. Und dies um so mehr, als daß wir es hier mit einer widersprüchlichen Wirklichkeit zu tun haben, wo ein heftiger Kampf der widerstreitenden Interessen unausweichlich ist und Sie diese Widersprüche nicht durch die einfache Lösung einer organisatorischen Frage be­seitigen werden.</em>
							<footnote start="300">
								<p>Ebd., f. 5240, op. 1, d. 86, l. 83.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>In den Warenabteilungen und der Abteilung für Auslandsoperationen kulminierten In­teressengegensätze, die sich aus den Prinzipien der NEP ergaben. Die Warenabteilun­<pagenumber id="N110A4" label="79" numbering="arabic" start="79"/>gen und die ihnen unterstellten Beschaffungsorganisationen sahen sich vor die Aufgabe ge­stellt, die erforderlichen Exportwaren zu einem möglichst geringen Preis aufzukaufen. Die bäuerlichen Produzenten waren jedoch häufig nicht bereit, ihre Erzeugnisse zu den vom Staat festgesetzten niedrigen Preisen zu verkaufen und wandten sich demzufolge an Privathändler, die wesentlich höhere Preise boten. Je weiter das NKTORG die Be­schaffungspreise heraufsetzte, um so weniger lukrativ wurde der Export ins Ausland. Gleichzeitig bestimmte der Außenhandelsumsatz die Höhe des Importvolumens und da­mit die Möglichkeit zur Einfuhr von Produktionsgütern und industriellen Rohstoffen. Die Importwünsche der staatlichen Großindustrie hatten sich demzufolge an den vorhande­nen Valutaressourcen zu orientieren.<footnote start="301">
						<p>Zum Verhältnis zwischen Binnenwirtschaft und Außenhandel sowie zu den Getreidebeschaffungskampagnen der Jahre 1927-29 vgl. exemplarisch Nötzold (1982), S.66-88; Merl (1981), S.50ff. und S. 466ff.; Lorenz (1976), S.220ff. und S. 175ff..</p>
					</footnote>Die Forderungen der RKI zielten letztendlich darauf ab, die bestehenden Interessengegensätze, die in erster Linie aus den ökonomi­schen Ge­gebenheiten resultierten, durch die Verschmelzung der betroffenen Verwal­tungsabteilun­gen auszugleichen. Organisatorische Maßnahmen zur Vereinheitlichung sollten demzu­folge wirtschaftspolitische Lösungen ersetzen.</p>
				<p>Auch die von Mikojan eingeleiteten Maßnahmen realisierten die Parteidirektiven zur Or­ganisation des Außenhandels vom Oktober 1925 nicht vollständig. Nach wie vor war das Handelskommissariat kein rein regulierendes Organ, da insbesondere die UZO auch operative Funktionen ausübte. Ebensowenig wurde durch die Reorganisation eine voll­ständige organisatorische Einheit zur Regulierung des gesamten Handels geschaffen. Allerdings gestaltete sich die durchgängige Vereinigung der beiden Regierungsbehörden aufgrund der bestehenden Diskrepanz zwischen privater Bauernwirtschaft und staatlicher Industrie- und Außenhandelswirtschaft in der Praxis außerordentlich problematisch. Der Anspruch, den überwiegend durch marktwirtschaftlichen Mechanismen gesteuerten landwirtschaftlichen Sektor der strikten Kontrolle durch den Staat zu unterwerfen, stellte einen Widerspruch in sich dar. Die Direktorate waren ein Forum, das dem Interessenaus­gleich zwischen den unterschiedlichen ökonomischen Kräften diente. Obwohl die Diffe­renzen zwischen den Wirtschaftsorganen, die mit handelspolitischen Belangen befaßt waren, dadurch nicht ausgeräumt wurden, war eine wichtige Voraussetzung zur Ent­schär­fung der bestehenden Konflikte geschaffen.</p>
				<p>Im weiteren Verlauf der Entwicklung überwachte die Verwaltungs- und Organisations­abteilung des NKTORG die Umsetzung der Anordnungen, die die RKI im Zusammen­hang mit der Inspektion des Apparates zur Reorganisation erteilt hatte. Im August 1928 legte die Verwaltungs- und Organisationsabteilung dem NKTORG-Kollegium ein The­senpapier vor, in dem Maßnahmen zur weiteren Realisierung der RKI-Beschlüsse vorge­stellt wurden.<footnote start="302">
						<p>RGA&#278;, f. 5240, op. 9, d. 301, l. 149f.. Thesen zum Vortrag im Kollegium über die Realisierung der Beschlüsse, die im Zuge der Inspektion der Tätigkeit des NKTORG der UdSSR gefaßt wurden.</p>
					</footnote> Kernpunkt des Maßnahmenkatalogs war die Liquidierung der Abteilung für Handelsvertretungen, deren Funktionen an die Planungsabteilung der UZO überge­hen sollten. Des weiteren sah das Thesenpapier die Verschmelzung von einigen Direkto­raten mit den Warenabteilungen vor. Betroffen waren vor allem die Direktorate, die mit der Beschaffung von für den Export bestimmten Rohstoffen befaßt waren. Hierzu gehör­ten Hanf, Därme, Seide sowie Tabak und Pelze. Als Vorbild sollte dabei die Getreideab­tei­lung des NKTORG dienen, die sowohl die Aufbringung des Getreides als auch den Ver­kauf auf dem Binnenmarkt und im Ausland abwickelte.</p>
				<p>&#352;lejfer sprach sich als Mitglied des Kollegiums in einer Stellungnahme zum Thesenpa­pier der AOU gegen dieses Vorhaben aus.<footnote start="303">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 9, d. 301, l. 163f.. &#352;lejfer an die Kollegiumsmitglieder desNKTORG am 13.09.1928.</p>
					</footnote> Er protestierte vor allem gegen die Auf­lösung der Sektion für die Handelsvertretungen und betonte, daß kein anderes Ressort im Volkskommissariat die Aufgaben dieser Abteilung wahrnehme. &#352;lejfer wies darauf hin, <pagenumber id="N110C6" label="80" numbering="arabic" start="80"/>daß eine Zusammenlegung mit der Planungsabteilung der UZO nicht angebracht sei, da diese völlig andere Funktionen erfülle. Zudem dürfe man sich nicht damit abfinden, daß der VSNCH, die RKI und andere Organe sich mit den organisatorischen Fragen des Volkskommissariates befaßten und das NKTORG lediglich deren Anweisungen ausführe. Der Widerstand im Volkskommissariat gegen das Vorhaben der Verwaltungs- und Orga­nisationsabteilung war langfristig nicht erfolgreich. Im Zuge der Ende 1929 einsetzenden Reorganisation wurde die Abteilung für Auslandsoperationen endgültig aufgelöst. Gleich­zeitig vollzog sich eine Neuordnung im Bereich der Außenhandelsorganisation, die vor allem für die Auslandsvertretungen des NKTORG weitreichende Folgen hatte.</p>
			</section>
			<section id="N110CC">
				<head>2.5 Reorganisation des Außenhandelsapparates 1929/30</head>
				<p>Die Außenhandelsreform zu Beginn des Jahres 1926 hatte die Übergabe der operativen Außenhandelsfunktionen an Export- und Importgesellschaften unter der Leitung des VSNCH und damit eine branchengebundene Spezialisierung des Handels bezweckt. Noch Mitte 1929 konnte von einer lückenlosen Realisierung dieser Pläne nicht die Rede sein. Ein Großteil der Auslandsoperationen wurde nach wie vor vom Außenhandelskom­missa­riat, vor allem von der UZO, abgewickelt. Eine Kommission unter der Leitung des stell­vertretenden Außenhandelskommissars Maksimov, die sich im November 1929 mit der weiteren Rationalisierung des Apparates befaßte, begründete den geringen Einfluß der Außenhandelsgesellschaften wie folgt:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Die bestehende Praxis bei der Kaderausbildung und der Auswahl des Personals gibt den Spezialgesellschaften nicht die Möglichkeit, den Auslandsapparat plan­mäßig [mit Personal] auszustatten und ihm die volle Verantwortung zu übertra­gen.</em>
							<footnote start="304">
								<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 74, d. 57, l. 26. Verordnung der Kommission des stellvertretenden Außenhandelskommissars Maksimov, 25.11.1929.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Ohne Zweifel erschwerte in der zweiten Hälfte der 20er Jahre der akute Mangel an quali­fizierten Kadern den Aufbau von neuen Wirtschaftsorganen. Zudem boykottierten das NKTORG und die Handelsvertretungen die Weisungen des ZK vom Oktober 1925 und schränkten dadurch die Handlungsfähigkeit der Außenhandelsgesellschaften entschei­dend ein. Analog zu den Handelsgesellschaften sollten der Verordnung zufolge in den Han­delsvertretungen Spezialabteilungen (specotdely) errichtet werden. So bestanden bei­spielsweise parallel zur Gesellschaft Technoimport, die auf die Einfuhr von techni­schen Ausrüstungen spezialisiert war, gleichnamige Spezialabteilungen in den Handels­ver­tretungen. Die Abteilungen waren in administrativer Hinsicht dem Handelsvertreter un­terstellt, die operative Geschäftsabwicklung lag hingegen ausschließlich in der Verant­wortung der entsprechenden specotdel. Da die Weisungen der ZK-Verordnung unklar formuliert waren, führte die Reorganisation in den Handelsvertretungen oftmals zu einer &#8222;Doppelherrschaft&#8220;.<footnote start="305">
						<p>Rapoport (1981), S. 131.</p>
					</footnote> Mit dem Hinweis darauf, daß das Mitspracherecht der Wirt­schaftsorgane durch die Spezialabteilungen in ausreichendem Maße gewährleistet werde, hatte man 1926 alle anderen in den Auslandsvertretungen bestehenden Interes­senver­tretungen aufgelöst.<footnote start="306">
						<p>RGA&#278;, f. 5240, op. 1, d. 85, l. 11. Vortrag über die Reorganisation des NKTORG der UdSSR.</p>
					</footnote> Allerdings waren specotdely zur Kooperation mit den Außen­han­delsgesellschaften häufig gar nicht eingerichtet worden. Im Jahr 1929 existier­ten in den meisten Handelsvertretungen keine Spezialabteilungen und wo solche Abtei­lungen be­standen, fehlte die juristische Grundlage für eine effektive Zusammenarbeit mit den Außen­handelsgesellschaften.<footnote start="307">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 74, d. 57, l. 25f.. Auch Rapoport verweist auf die juristischen Defizite der ZK-Verordnung. Rapoport (1981), S. 131.</p>
					</footnote> Die unzulängliche Koordination zwischen den Ex­port-Importgesellschaften und den Handelsvertretungen führte insbesondere bei der Ab­wick­lung von Einfuhrgeschäften immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen und damit zu überteuerten Importen. </p>
				<p>
					<pagenumber id="N11103" label="81" numbering="arabic" start="81"/>Mitte Dezember 1929 wies das Politbüro die RKI und das NKTORG an, dem ZK inner­halb von zwei Wochen einen Entwurf zur Reorganisation der UZO und der Export-Im­port-Gesellschaften vorzulegen. Ord&#382;onikidze, Loba&#269;ev, Mikojan und Chin&#269;uk arbeiteten dar­aufhin einen Maßnahmenkatalog aus, den das Politbüro am 15. Januar 1930 mit ge­ring­fügigen Änderungen bestätigte.<footnote start="308">
						<p>RCCHIDNI, f. 17., op. 3, d. 773, Politbüroprotokoll Nr. 114 vom 20.01.1930, Pkt. 11.</p>
					</footnote> Kernpunkt der Verordnung war die Bündelung aller operativen Außenhandelsfunktionen in den Export-Importgesellschaften, die den Status selbständiger juristischer Körperschaften erlangten. Um die staatliche Finanzierung des Außenhandels zu vereinfachen, konnten die Export- und Importorganisationen nun, ne­ben dem Handel auf Kommissionsbasis, ihre Geschäfte auch auf Festrechnung (tverdyj s&#269;et) abwickeln. Dabei wurden die Handelsgesellschaften bereits vor der Veräußerung der Waren im Ausland ausgezahlt. Da zwischen Lieferung und Verkauf der Exportwaren oftmals eine erhebliche Zeitspanne lag, konnten bei dieser Vorgehensweise durch kon­junkturbedingte Schwankungen materielle Einbußen entstehen. Die Parteiführung kalku­lierte derartige Verluste von vornherein ein, indem sie die Einrichtung eines Reserve­fonds zur Versicherung gegen den Preisverfall auf dem Weltmarkt anordnete. Die Ver­sorgung der Wirtschaft auf Gebiets- und Republikebene erfolgte über die Absatz- und Versorgungsorgane der Industrie sowie den GOSTORG, der den entsprechenden Außen­handelsgesellschaften unterstellt wurde. Die Handelskontore verloren dadurch endgültig ihre Bedeutung, was 1931 zu ihrer Liquidation führte.<footnote start="309">
						<p>Freymuth (1963), S. 70.</p>
					</footnote> Im Gegensatz zu den bisherigen Verordnungen des Politbüros erteilte die Parteiführung nun detaillierte Anwei­sungen hinsichtlich der Organisationsstruktur im NKTORG, so daß das Volkskommissa­riat kei­nen Handlungsspielraum bei der Umsetzung der Verordnung hatte. Die Direktorate der UZO wurden aufgelöst. Die Regulierung der Außenhandelsgeschäfte oblag von nun an der Abteilung für Außenhandel, die sich in die Sektoren Export, Import, allgemeine Pla­nung und Handelspolitik, Finanzen/Valuta und Organisation gliederte.<footnote start="310">
						<p>RGA&#278;, f. 5240, op. 18, d. 129, l. 61f., Beilage zum Politbüroprotokoll Nr. 114 vom 20.01.1930, Pkt.11.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>Bereits Ende November 1929 hatte das Politbüro die RKI beauftragt, konkrete Maßnah­men zur Reorganisation des Außenhandelsapparates auszuarbeiten. Im wesentlichen ging es um die Ausweitung der Kontrollfunktionen des Zentralapparates und eine maxi­male Kürzung des Personalbestandes in den Handelsvertretungen.<footnote start="311">
						<p>Ebd., f. 5240, op. 3., d. 767, Politbüroprotokoll Nr.108 vom 30.11.1929, Pkt. 70.</p>
					</footnote> Am 15. Dezem­ber 1929 stand die Frage erneut auf der Tagesordnung.<footnote start="312">
						<p>Laut Protokoll beteiligten sich Ord&#382;odikidze, Mikojan, Kujby&#353;ev, Ljubimov, Rojzenman, Fu&#353;man, Chin&#269;uk, Platonov, &#352;lejfer, Moroz und Gurevi&#269; an der Diskussion. Ljubimov, der zu diesem Zeitpunkt als Vorsitzender von Textilimport amtierte, wurde auf der Politbürositzung zum Handelsvertreter in Berlin und stellvertretenden Außenhandelskommissar ernannt. Ebd., f. 5240, op. 3, d. 768, Politbüroprotokoll Nr. 109 vom 15.12.1929, Pkt. 13.</p>
					</footnote> Das Politbüro instruierte den VSNCH und das NKTORG, anhand eines von der RKI vorgelegten Entwurfes die wich­tigsten Absatzmärkte in Europa zu bestimmen. Hier sollten sog. Warenzentren zum Ex­port be­stimmter Warengruppen entstehen, die der Berliner Handelsvertretung unterstellt waren. Gleichzeitig wurden die Handelsvertretungen der UdSSR in Polen, Estland, Lett­land, Litauen, Dänemark, Norwegen und Schweden aufgelöst. Statt dessen hatte das NKTORG bei den entsprechenden diplomatischen Vertretungen Handelsagenturen ein­zurichten. Die Vertretungen in Frankreich, England, Italien, der Tschechoslowakei und anderen europäi­schen Ländern waren von nun an Filialen der Berliner Handelsvertre­tung, wobei jedoch offiziell die Bezeichnung Handelsvertretung bestehen blieb.<footnote start="313">
						<p>RGA&#278;, f. 5240, op. 18, d. 129, l. 63f.. Beilage zum Politbüroprotokoll Nr. 109 vom 15.12.1929, Pkt. 13.</p>
					</footnote>Gleichzeitig wurde ein Großteil der Außenhandelsabwicklung in den Zentralapparat ver­<pagenumber id="N11134" label="82" numbering="arabic" start="82"/>legt. Beim Import von industriellen Investitionsgütern führte das NKTORG in Moskau die technischen Vorver­handlungen mit ausländischen Firmen, erarbeitete die Spezifikation der Industrieaus­rüstungen und organisierte die Warenabnahme. Dem Auslandsapparat oblag somit nur noch die Ausarbeitung der Geschäftsverträge. Außerdem sollten Gene­ralverträge zur Versorgung der UdSSR mit Maschinen und Maschinenteilen eine maxi­male Beteiligung des Zentralapparates an den Importgeschäften ermöglichen. Die RKI und das NKTORG hatten zudem das System der Rechnungsführung in den Handelsver­tretungen zu prüfen, da ein möglichst großer Teil der Buchführung in den Zentralapparat überführt werden sollte. </p>
				<p>Mikojan begründete die Reorganisation des Auslandsapparats des NKTORG auf einer internen Sitzung im Volkskommissariat am 26.12.1929 folgendermaßen:</p>
				<p>
					<blockquote>
						<p>
							<em color="#808080" slant="roman">Die grundlegende Aufgabe der Reorganisation besteht darin, einen offensiven, qualifizierten und zahlenmäßig gestrafften Kader an Handelsagenten zu schaffen, einen ausländischen Operationskader, der mit einem kleinen Dienstleistungsappa­rat die Interessen der Sowjetunion verteidigt, der wirklich in unserem Auftrag han­delt und uns vor Treulosigkeit, Verrat und Schädlingstätigkeit schützt, die oft daraus re­sultieren, daß wir unseren Apparat schlecht auswählen. Je weniger Leute wir ha­ben, desto besser können wir sie auswählen.</em>
							<footnote start="314">
								<p>Ebd., f. 5240, op. 18, d. 128, l. 16. Material zum Sitzungsprotokoll beim Gen. Mikojan am 26.12.1929.</p>
							</footnote>
						</p>
					</blockquote>
				</p>
				<p>Nach der Verabschiedung des 1. Fünfjahrplans setzten sich immer mehr sowjetische Be­amte ins westeuropäische Ausland ab. Dadurch wurde das internationale Ansehen der UdSSR erheblich geschädigt und der akute Mangel an Fachkräften verschärft. Die Neu­ordnung der Außenhandelsorganisation zielte darauf ab, diesen Vorgängen so rasch wie möglich einen Riegel vorzuschieben. Die ökonomische Zweckmäßigkeit der Maßnahmen rückte dabei in den Hintergrund, denn die Parteiführung nahm die Möglichkeit kommer­zieller Einbußen in Kauf, die die Beschränkung des Exportes auf nur wenige Absatz­märkte mit sich bringen mußte.</p>
				<p>Die Regelungen vom Dezember 1929 waren keineswegs endgültig. Im Februar konnten Chin&#269;uk und Litvinov durchsetzen, daß die in Handelsagenturen umgewandelten Ver­tretungen des NKTORG in den nordeuropäischen Ländern weiterhin die Bezeichnung Handelsvertretung führen durften.<footnote start="315">
						<p>RCCHIDNI, f. 17, op. 3, d. 776. Politbüroprotokoll Nr. 17 vom 15.02. 1930, Pkt. 85.</p>
					</footnote>Eine Entschließung des ZK vom April 1930 be­zeichnete die schleppende Verwirklichung der Weisungen zur Reorganisation als &#8222;völlig unannehmbar&#8220;.<footnote start="316">
						<p>Ebd., f. 17, op. 3, d. 783. Beilage zum Politbüroprotokoll Nr. 124 vom 25.04.1930, Pkt. 83. Über den Zustand der Parteiorganisationen und der sowjetischen Apparate in Westeuropa.</p>
					</footnote> Insbesondere die Maßnahmen zur Reduzierung des Personals wur­den nicht umgesetzt. Da die Handelsvertretungen die Möglichkeit hatten, aus dem eige­nen Budget Mitarbeiter zu finanzieren, konnten diesbezügliche Anweisungen leicht um­gan­gen werden. Die Vertretungen verloren aus diesem Grund das Recht, Posten, die in der offiziellen Nomenklatur nicht vorgesehen waren, auf eigene Kosten zu besetzten und wurden dazu verpflichtet, feste Stellenpläne vorzulegen. Die Auslandsinspektion der RKI hatte die Realisierung dieser Verordnung zu kontrollieren. Die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Parteibeschlüsse zeigen, daß die Politik der Parteiführung im Apparat des NKTORG auf beträchtlichen Widerstand stieß. Daher kam es im Juli 1930 auf Be­treiben Stalins zu einer Zentralisierung der Entscheidungsbefugnisse im Volkskommissa­riat. Das Politbüro entzog den Abteilungsleitern des NKTORG das Recht, verbindliche Anordnungen zu erteilen, so daß zukünftig nur noch der Volkskommissar oder sein Stell­vertreter gegenüber den Auslandsorganen des NKTORG weisungsbefugt waren.<footnote start="317">
						<p>Ebd., f. 17, op. 3, d. 789 und 790. Politbüroprotokolle Nr. 1 vom 15.07.1930, Pkt. 1 und Nr. 2 vom 25.07.1930, Pkt. 58.</p>
					</footnote>
				</p>
				<p>
					<pagenumber id="N1116E" label="83" numbering="arabic" start="83"/>Der Export von Nahrungsmitteln war für die Erfüllung des 1. Fünfjahrplans von ent­schei­dender Bedeutung. Bereits im August 1929 hatte man das NKTORG mit der Ausar­bei­tung der Versorgungspläne und ihrer Realisierung betraut. Parallel dazu setzte der Auf­bau von Syndikaten ein, die die Aufbringung, Weiterverarbeitung und Verteilung be­stimmter Lebensmittel zentral organisierten und der unmittelbaren Leitung des NKTORG unterstanden. Die umfangreichen Nahrungsmittelexporte sowie die forcierte Beseitigung des Privatsektors im Binnenhandel verschärften die Versorgungsprobleme beträchtlich. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wurde das NKTORG am 22.09.1930 erneut in zwei selbständige Volkskommissariate geteilt &#8211; das Volkskommis­sariat für Außenhandel und das für Versorgung (NKSNAB).<footnote start="318">
						<p>Freymuth (1963), S. 91.</p>
					</footnote> Ausschlaggebend für die Aufspaltung waren nicht nur wirtschaftspolitische Überlegungen, sondern auch das machtpolitische Kalkül Stalins. Mikojan bezweifelte den Nutzen der neuen Reorganisa­tion. Seit dem Bestehen der Direktorate hatten sich die Beziehungen zwischen dem Obersten Volkswirtschaftsrat und dem NKTORG merklich verbessert. Vor allem in der Planarbeit verständigten sich Kujby&#353;ev und Mikojan immer häufiger auf Kompromisse, so daß sich der VSNCH kaum noch mit Beschwerden über das NKTORG an das Polit­büro oder den Generalsekretär wandte. Auf diese Weise waren seit 1928 Fragen des Ex­portes und Importes in der Re­gel ohne vorherige Absprache mit dem Generalsekretär entschieden worden. Bereits im Frühjahr 1930 hatte Stalin darauf gedrungen, Rozengol´c zum stellvertretenden Handels­kommissar zu ernennen, der zu diesem Zeitpunkt in leiten­der Funktion in der RKI tätig war. Offensichtlich hatte Stalin sein Vorgehen mit Ord&#382;onikidze abgesprochen, denn dieser stimmte der Abberufung von Rozengol´c aus der RKI ohne Einwände zu. Nach der Teilung des NKTORG leitete Mikojan das NKSNAB und Rozengol´c das Volkskommissa­riat für Außenhandel. Diese Personalentscheidung sicherte Stalin einen größeren Einfluß auf die Planentscheidungen im Bereich des Außen­handels.<footnote start="319">
						<p>Mikojan (1999), S. 293f..</p>
					</footnote>
				</p>
			</section>
			<section id="N11182">
				<head>Zusammenfassung</head>
				<p>Der nach Abruch der Handelsblockade einsetzende Ausbau der Außenhandelsorganisa­tion stand vor allem im Zeichen der Kompetenzabgrenzung zwischen den einzelnen Volkskommissariaten und war eng mit der schrittweisen Entmachtung des VSNCH ver­knüpft, der unmittelbar nach der Revolution als oberstes Leitungsorgan der gesamten Volkswirtschaft eingesetzt worden war. In den ersten Jahren nach der Revolution mußte das NKVT immer wieder seine Position als alleiniger Träger des staatlichen Außenhan­delsmonopols verteidigen. Diese Auseinandersetzungen erreichten beim Übergang zur NEP einen ersten Höhepunkt. Obwohl Lenin und Krasin schließlich eine eindeutige Ent­scheidung zugunsten des Monopols herbeiführen konnten, bestanden hinsichtlich der praktischen Ausgestaltung der Außenhandelsorganisation weiterhin unterschiedliche Vor­stellungen. Als Hauptgegner des Monopols traten das NKINDEL, der VSNCH und das NKFIN auf, die vor allem ihre jeweiligen Eigeninteressen in den Mittelpunkt der Diskus­sion rückten. </p>
				<p>Für die Reform der Außenhandelsgesetzgebung vom Oktober 1925 zeichnete in erster Linie die RKI verantwortlich. Die neuen Regelungen berücksichtigten vor allem die In­teressen des VSNCH am Außenhandel und orientierten sich an den Anforderungen des industriellen Aufbaus. Die Handelsvertretungen traten ihre führende Rolle im Bereich der operativen Außenhandelsabwicklung an große Export-Importgesellschaften ab, die nach warengebundenen Organisationsprinzipien strukturiert waren und de facto vom Obersten Volkswirtschaftsrat geleitet wurden. Allerdings bestand die Reform bis 1929 überwie­gend auf dem Papier. Die beabsichtigte Ausgliederung der operativen Handelsfunktionen aus dem Kompetenzbereich des Außenhandelskommissariates war nicht erfolgt, denn der akute Mangel an Fachkräften erschwerte den Aufbau von neuen Wirtschaftsorganen zur Erfüllung dieser Aufgaben. Zudem widersetzten sich die Handelsvertretungen der Neu­ordnung im Bereich des Auslandshandels, indem sie sich weigerten, die verwaltungs­<pagenumber id="N1118C" label="84" numbering="arabic" start="84"/>tech­nischen Voraussetzungen für eine geregelte Zusammenarbeit mit den Export-Im­portge­sellschaften zu schaffen.</p>
				<p>Nach der im November 1925 dekretierten Zusammenlegung der Volkskommissariate für Außen- und Binnenhandel beanspruchte die Regierungsbehörde sämtliche Befugnisse bei der Organisation und Durchführung der Exportwarenbeschaffung in den Sowjetrepu­bli­ken und setzte dabei vefassungsmäßig garantierte Rechte der Republiken außer Kraft. Die Führung des Außenhandelskommissariates begründete diesen Schritt mit der man­gelnden Personalausstattung in den einzelnen Regionen. Jedoch waren die Zentralisie­rungsmaß­nahmen nicht dazu geeignet, die bestehenden Defizite zu beheben. Die mangeln­de Leistungs­fähigkeit der lokalen Organe und der weit verbreitete Lokalpatrio­tismus, den die Beamten an der Peripherie bei der Ausübung ihres Amtes an den Tag legten, verhinderten immer wieder die Realisierung einer einheitlichen Handelspolitik.</p>
				<p>Auch die Verschmelzung der Zentralbehörden gestaltete sich außerordentlich schwierig. Zwar ließ die unzureichende Koordination bei der Steuerung von Außen- und Binnen­handel die Reorganisation folgerichtig erscheinen, jedoch hatte Krasin bereits Ende 1925 berechtigte Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit des Vorhabens geäußert. Dabei stellte sich vor allem die Frage, inwieweit strikte staatliche Kontrolle über den überwie­gend marktwirtschaftlich organisierten Binnenhandel überhaupt möglich war. Seit 1927 griff die RKI immer stärker in die interne Reorganisation des Apparates ein. Besondere Probleme bereitete die Vereinigung der Referate, die mit der Exportwarenbeschaffung auf dem Binnenmarkt bzw. der Außenhandelsplanung und -abwicklung befaßt waren. Die Warenabteilungen und der Sektor für Auslandsoperationen bildeten eine Schnittstelle, an der die widerstreitenden Interessen der am Außenhandel beteiligten Wirtschaftsorgane aufeinanderprallten. Diese Interessengegensätze wurden in erster Linie durch die Prinzi­pien der NEP bedingt und erforderten wirtschaftspolitische Lösungsstrategien. Die von der RKI vorgebrachten Vorschläge zur Reorganisation zielten darauf ab, die Konflikte durch organisatorische Maßnahmen zur Vereinheitlichung zu neutralisieren. Die Kritik, die die Arbeiter- und Bauerninspektion im Rahmen ihrer Untersuchungen äußerte, rich­tete sich insbesondere gegen die Handelsvertretungen und die Abteilungen im Zentralap­parat, die Außenhandelsgeschäfte abwickelten. Tatsächlich verfügten diese Referate ebenso wie die Handelsvertretungen über einen Sonderstatus, der während der gesam­ten 20er Jahre zu einer Spaltung der Belegschaft im Außenhandelskommissariat führte.</p>
				<p>Das Volkskommissariat konnte die Vorstöße der RKI zur internen Reorganisation des Apparates bis 1929 weitestgehend erfolgreich abwehren. Mit der Ende 1929 einsetzen­den Neuordnung im Bereich der Außenhandelsorganisation reagierte die Parteiführung in erster Linie auf die wachsende Illoyalität der Auslandsmitarbeiter, die sich im Verlauf des Jahres 1929 immer zahlreicher ins westliche Ausland absetzten. Die Schließung etlicher Handelsvertretungen in Westeuropa zielte auf eine maximale Kürzung des Personalbe­standes im Auslandsapparat ab. Gleichzeitig wurde ein Großteil der Außenhandelsab­wicklung in den Zentralapparat verlegt. Die Maßnahmen zur Reorganisation orientierten sich weniger an der ökonomischen Zweckmäßigkeit, denn die Parteiführung nahm be­wußt kommerzielle Verluste in Kauf, die aus dem neuen System resultieren konnten. Das Politbüro liquidierte gleichzeitig die im Volkskommissariat bestehende Abteilung für Aus­landsoperationen und erteilte erstmalig detaillierte Anweisungen zur Reorganisation im Zentralapparat. Wie jedoch die schleppende Verwirklichung der Parteidirektiven zeigt, war der Widerstand im Volkskommissariat gegen die &#8222;Generallinie&#8220; der Partei im Jahr 1930 noch nicht vollständig gebrochen. Daher konnten die Regierungsbehörden noch im Jahr 1930 die Parteipolitik in gewissem Maße beeinflussen. Der Ausgangspunkt für den Protest gegen Einzelentscheidungen der Parteispitze waren oftmals gemeinsame be­hörd­liche Interessen, wobei sich jedoch niemals eine dauerhafte Konstellation herausbil­den konnte, die ein ernstzunehmendes Gegengewicht zur offiziellen Parteipolitik gebildet hätte. <footnote start="320">
						<p>Zu diesem Schluß kommt auch Chlevnjuk, O.V.: <em>Politbjuro: mechanizmy politi&#269;eskoj vlasti v 1930-e gody</em>. Moskau 1996, S. 21 und S. 264.</p>
					</footnote>
				</p>
			</section>
		</chapter></cms:content></cms:document></cms:container>