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Verordneter Ruhestand Untersuchung zum Transfer sozialstaatlicher Institutionen im deutschen Vereinigungsprozeß am Beispiel des Vorruhestands.

D i s s e r t a t i o n zur Erlangung des akademischen Grades doctor rerum socialium (Dr. rer. soc.)

eingereicht an der Fakultät Philosophie III der Humboldt-Universität zu Berlin

von Dipl.-Soziologe Heiko Lehmann geboren am 16. August 1961 in Lübtheen

Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Prof. Dr. Dr. Hans Meyer

Dekanin der Philosophischen Fakultät III Prof. Dr. Christina von Braun

1. Prof. Dr. Hildegard-Maria Nickel 2. Prof. Dr. Jürgen Rosenow

Tag der mündlichen Prüfung: 14. Februar 1997

Zusammenfassung

Im Mittelpunkt steht die Frage, was der Vorruhestand für die Ostdeutschen lebensbiographisch bedeutet und welche Funktion und Effekte dieser Aspekt des Institutionentransfers arbeitsmarkt- und sozialpolitisch hatte. Der Autor entwickelt zur Charakterisierung dieses Vorgangs den Begriff des “Verordneten Ruhestands”.

Eine theoretisch modellierte umfangreiche Empirie zeigt die subjektiv biographischen Erfahrung und Verarbeitung des “Verordneten Ruhestands” im Kontext der umfassenden Probleme der deutschen Einigung. Die Darstellung macht deutlich, daß der Institutionentransfer im Zuge der Einigung zwar eine Einheit institutioneller Regeln, zugleich aber auch eine Differenz der Mentalitäten erzeugt und verstärkt hat.

Im Ergebnis entwirft der Autor eine theoretisch begründete und empirisch differenzierte Typologie kultureller Handlungs- und Rückzugsmuster. Die Darstellung zeigt, wie differenziert Lebens- und Systemgeschichte zusammengehören.

Unübersehbar, daß Probleme des Wohlfahrsstaates im Zuge fortschreitender Modernisierung von den Menschen Anstrengungen, Neuarrangements und Verantwortung verlangen.

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