| ↓34 |
Geschlossene Unterbringungen von Minderjährigen werden sowohl auf den etwa 20 geschlossenen jugendpsychiatrischen Stationen bzw. Bereichen in der Bundesrepublik, in Abteilungen der Erwachsenenpsychiatrie, auf toxikologischen Stationen wie auch in der Jugendhilfe in geschlossen geführten Gruppen und in Heimeinrichtungen für geistig Behinderte vorgenommen. Gründe für eine geschlossene Unterbringung Minderjähriger bestehen folglich einerseits in ärztlich-jugendpsychiatrischen Indikationen, andererseits in erzieherischen und pflegerischen Bedürfnissen und Notwendigkeiten.
Während in der Psychiatrie und im Pflegebereich für geistig Behinderte geschlossene Unterbringung nur rudimentär in Frage gestellt wurde und wird, wurde in der Jugendhilfe die geschlossene Heimunterbringung bis in die 90-iger Jahre hinein überwiegend negativ konnotiert.
Die Zahl der Einrichtungen mit geschlossenen Gruppen ging zurück. Die Zahl der Anfragen nach geschlossenen Heimplätzen überstieg allerdings regelmäßig das Platzangebot. Auf den geschlossenen jugendpsychiatrischen Aufnahme- und Akutstationen bestehen aufgrund eines zunehmenden Aufnahmedrucks immer weniger Möglichkeiten, Jugendliche mit massiven Auffälligkeiten des Sozialverhaltens mittelfristig einem individuell notwendigen, aber variierbaren geschlossenen Rahmen zuzuführen (Rüth 1999).
| ↓35 |
Unklarheiten in zweierlei Hinsicht erschweren eine eindeutige Definition:
Bedeutet „geschlossene Unterbringung“ die Einschließung in einem einzelnen Raum („Zelle“) oder kann auch die Unterbringung in einem Komplex von Räumen als geschlossen gelten, wenn jedenfalls das Entweichen aus diesen Räumen verhindert wird ? Bedeutet sie die dauerhafte Einschließung oder können auch vorübergehende Maßnahmen hierunter fallen ? Wenn ja, wo ist die zeitliche Grenze zu ziehen, bei der „Geschlossenheit“ beginnt ? Bedeutet geschlossene Heimunterbringung Isolierung der Kinder von anderen Kindern ? Liegt sie bereits dann vor, wenn das Kind tagsüber zur Schule geht und nur am Nachmittag und nachts am Verlassen des Heimes gehindert wird ? Welche baulichen Anforderungen muss ein Heim erfüllen, um als „geschlossen“ zu gelten ?
Die zweite begriffliche Unklarheit entsteht durch die Präzisierung des Problems auf „geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe“. Ist damit allein die öffentliche Jugendhilfe oder auch die freie gemeint ? Welche Einrichtungen gehören zur Jugendhilfe ? Sind dies nur solche im Sinne des § 34 SGB VIII 2 oder können hierunter auch Institutionen fallen, die maßgeblich von der Jugendhilfe beeinflusst, aber ggf. in Kooperation mit anderen Stellen (Jugendpsychiatrie, Justiz) betrieben werden (Schlink 2001; 73)?
| ↓36 |
Im Jahr 1981 trat aufgrund eines Beschlusses der Jugendministerkonferenz eine gemeinsame Kommission der wichtigsten mit Jugendhilfefragen befassten Organisationen zusammen 3. Sie einigte sich auf folgende Begriffsbestimmung: „Eine geschlossene Unterbringung ist dadurch gekennzeichnet, dass besondere Eingrenzungs- und Abschließvoraussetzungen oder andere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sind, um ein Entweichen, also ein unerlaubtes Verlassen des abgeschlossenen oder gesicherten Bereiches zu erschweren oder zu verhindern und die Anwesenheit des Jugendlichen für die notwendige pädagogisch-therapeutische Arbeit mit ihm sicherzustellen“.
Dabei kann und will eine Jugendhilfeeinrichtung keine absolut entweichungssichere Unterbringung leisten, sondern will Entweichungen erschweren.
Die Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe e.V. ( AFET ) verwendet unter dem Begriff der „geschlossenen Unterbringung“ eine Erziehungshilfe, welche gekennzeichnet ist, „dass bestimmte bauliche Vorrichtungen ein Entweichen verhindern sollen, dass also zum Verlassen des Heimes oder einer geschlossenen Gruppe besondere Hindernisse überwunden werden müssen oder Gewaltanwendung notwendig ist“ (AFET Sonderdruck, 1979;1).
| ↓37 |
Dabei unterscheidet sie drei wesentliche Grundformen geschlossener Unterbringung: Das geschlossene Heim, die geschlossene Gruppe in einem offenen Heim und die individuell geschlossene Gruppe.
Das geschlossene Heim
Heim, Schule und Werkstätten sind so gesichert, dass eine schulische und berufliche Förderung weitgehend sichergestellt werden kann. Anwesenheit ist durch absoluten Einschluss sichergestellt. Es gibt keine offenen Gruppen.
| ↓38 |
Völlig geschlossene Gruppe in einem offenen Heim
Hier gibt es innerhalb eines offenen Heimes eine oder mehrere geschlossene Gruppen. Diese sind baulich so gestaltet, dass eine Integration der geschlossenen Gruppe in das Heim möglich ist, um den Übergang in den offenen Bereich zu erleichtern. Der Vorteil für die Jugendlichen liegt darin, dass sie das Gefühl bekommen, in einer offenen Einrichtung gefördert zu werden.
Die individuell geschlossene Gruppe
| ↓39 |
In dieser Form könnte die gesamte Gruppe parallel zum Erziehungsstand der jungen Menschen schrittweise geöffnet und für alle Mitglieder der Freiheitsraum bis zu dem Punkt erweitert werden, dass die Gruppe offen geführt werden kann. Oder es könnte innerhalb der Gruppe einzelnen Jugendlichen je nach Stand ihrer Entwicklung ein nur sehr geringer Freiraum eingeräumt werden (starke Aufsicht und Kontrolle), während andere bereits sehr große Freiräume erhalten (Besuch öffentlicher Schulen, regelmäßiger Stadtausgang u.a.)
(AFET 1979; 4f.).
Wolffersdorf schreibt 1996: “Innerhalb des bestehenden Institutionenspektrums ist von erheblichen Unterschieden im Verständnis von „Geschlossenheit“ auszugehen. Die Bandbreite reicht von Heimen mit einem bewusst minimal gehaltenen Aufwand an baulichen Sicherungen bis hin zu solchen mit deutlich hervorstechender Sicherheitstechnologie. Anders als es der suggestive Gehalt des Begriffes nahegelegt, stellt sich die geschlossene Heimerziehung in der Praxis also keineswegs als klar umrissene Maßnahme mit eindeutigen Definitionskriterien dar ” (S. 58).
| ↓40 |
Dieser Auffassung ist im Jahr 2000 (und wohl auch bereits 1996) zu widersprechen: Die heute in der Bundesrepublik existierenden 13 geschlossenen Einrichtungen der Jugendhilfe arbeiten alle nach dem Konzept der „individuellen Geschlossenheit“. Die pädagogisch-therapeutischen Ansätze differieren nur noch in Nuancen - wie später noch zu begründen ist.
Geschlossene Heime mit ausschließlich freiheitsentziehendem Charakter existieren in der Bundesrepublik nicht (mehr).
Der Terminus „geschlossene Heimunterbringung“ bleibt trotz alledem unglücklich gewählt, weil er die Maßnahme durch ein institutionelles Kriterium, d.h. die „geschlossene Anstalt“ definiert. Der Begriff ist belastet durch Hypotheken aus der Geschichte der eingriffsorientierten Jugendwohlfahrt (Pohlmann 1995).
| ↓41 |
Der Terminus „geschlossene Unterbringung“ definiert die damit gemeinte Maßnahme durch institutionelle Kriterien (fluchtsichere Einrichtung, Eingriffshandeln) und nicht durch Kriterien, die sich auf die individuelle Problemlage einer Jugendlichen und den notwendigen pädagogischen Prozess beziehen.
Letztendlich geht es heute im Gegensatz zu früher um eine pädagogische Intensivmaßnahme, in der auf Grund einer hochspezifischen Problemlage verlaufsabhängig das Spektrum von freiheitsentziehenden und freiheitserprobenden Strukturen flexibel gehandhabt wird.
Freiheitseinschränkungen können auch mit Hilfe von Räumen erfolgen (BVkE 2000; 167): Bei begrenzenden, strukturierenden Räumen (Zimmer, Gruppenbereich bis hin zu entsprechenden Heimkonzeptionen) handelt es sich aber nicht um „Zellen“.
| ↓42 |
Angemessen können solche räumlichen Freiheitseinschränkungen besonders dann sein, wenn Grenzsetzungen und Halt gebende Rahmenbedingungen bei der fortgeschrittenen körperlichen Entwicklung der jungen Menschen nicht mehr durch Interventionen wie unmittelbares Festhalten geleistet werden können. Dies würde nur allzu leicht als unmittelbare/direkte Gewalt missverstanden und schnell zu sich aufschaukelnden Interaktionen von Gewalt und Gegengewalt führen.
Eine Hauptthese der hiesigen Dissertation lautet:
Ein strukturierender und grenzsetzender Lernraum und der dadurch gegebene Rahmen für stringente und kontingente Lernprozesse kann bei schwerer und verfestigter Dissozialität eine unverzichtbare Voraussetzung für wirkungsvolle therapeutische Prozesse sein, wie die Erfahrungen mit erlebnispädagogischen Projekten oder in „geschlossenen Gruppen“ zeigen !
| ↓43 |
Räume entlasten den Menschen von Handlungszwängen und können die Bearbeitung von nötigen Handlungszielen entlastend und strukturierend unterstützen. Freiheitseinschränkende und Sicherheit und Schutz vermittelnde Raumsysteme schaffen oft erst die Voraussetzungen für ein wirkungsvolles erzieherisches und therapeutisches Handeln, besonders wenn dieses aktuell und sofort verfügbar sein muss. Solche mit Räumen arbeitenden Ansätze können aber immer nur, ja müssen eine dem Einzelfall vorbehaltene Intervention sein und brauchen entsprechend befähigte und kompetente Fachkräfte !
Die räumliche Gewährleistung einer freiheitseinschränkenden, die Ansprechbarkeit und Behandelbarkeit jedoch erst ermöglichenden Begrenzung ist kein fixierendes Einsperren und kein Unterbinden unmittelbarer motorischer Beweglichkeit. Eine in den genannten Einzelfällen pädagogisch gebotene und fachlich fundierte Geschlossenheit stellt eine Grenzen gewährleistende Einschränkung dar, innerhalb derer ein menschliches Miteinander in einer entsprechenden sozialen Gruppe – mit allen Formen von Alltagserfahrungen des Aufeinander-angewiesen-Seins und der Rücksichtnahme – erlebbar sein muss. Entgegen weit verbreiteter Auffassung ermöglicht eine geschlossene Unterbringung Beziehungserfahrungen, die zu einer inneren Strukturbildung dieser Kinder und Jugendlichen beitragen können (Ahrbeck 1997; 56). Spaltungsprozesse werden dadurch erschwert, gewinnbringende Identifizierungsprozesse ermöglicht.
„Raumsysteme, die diesem Anspruch gerecht werden, müssen die Dialektik von Rückzug und Gesellung, von Ruhe und unterschiedlichen Beschäftigungen und Aktivitäten ermöglichen. Als äußere Rahmenbedingungen sind für die betroffenen jungen Menschen Räume zu gewährleisten, in denen sie ein Angebot vorfinden, das ihren Lern- und Gestaltungsbedürfnissen entspricht und ihnen entsprechend förderliche pädagogische, therapeutische, schulische und berufliche Lernerfahrungen ermöglicht“ (BVKE 2000; 168).
| ↓44 |
Diese Erfahrungen müssen von Mitarbeiterinnen innerhalb eines multiprofessionellen therapeutischen Teams vermittelt werden. Eine regelmäßige Supervision ist unverzichtbarer Bestandteil dieser Arbeit.
Wenn für Einzelne zur raschen Krisenintervention therapeutisch-pädagogische Angebote mit räumlichen Möglichkeiten einer vorübergehenden Freiheitseinschränkung vorgehalten und zur Anwendung kommen sollen, dann fordert der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste e.V. (BVkE 2000) dafür als Standard:
| ↓45 |
Integrierter Teil eines solchen Angebotes muss eine organisierbare Fortsetzung der erzieherischen Hilfe in geeigneten, auch offeneren Formen als verlässliche Anschlussmaßnahme sein. Dabei sind die Potentiale der aufgebauten Beziehungen und Handlungskompetenzen zu sichern und fortzuführen.
Für alle, auch für die freiheitseinschränkenden Formen erzieherischer Hilfen müssen mindestens dieselben Anforderungen und Standards selbstverständlich sein, die in anderen Bereichen erzieherischer Hilfen an Qualitätsentwicklung (Fremd-/Eigenevaluation, Praxisforschung) Anwendung finden.
Alle in der Bundesrepublik bestehenden geschlossenen Einrichtungen verstehen sich als pädagogisch-therapeutische Intensivstationen. Sie wollen gefährdeten, massiv delinquenten und dissozialen Jugendlichen eine pädagogische Hilfe geben, die sich im Rahmen einer offenen Erziehung nicht mehr realisieren lässt. Das heißt, dass die Geschlossenheit als ein notwendiger äußerer Rahmen verstanden wird, der pädagogische Prozesse überhaupt erst wieder ermöglicht.
| ↓46 |
„Das Prinzip der individuellen Geschlossenheit bedeutet konkret, dass die aufgenommenen Jugendlichen die Einrichtung für einen überschaubaren Zeitraum nicht verlassen dürfen. Dieser Zeitraum variiert - je nach dem Einzelfall - zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten. Schnellstmöglich wird die Geschlossenheit gelockert, so dass die Minderjährigen nicht über die gesamte Aufenthaltsdauer geschlossen untergebracht sind“ (Ahrbeck/Stadler 2000; 23).
Innerhalb des individuell-geschlossenen Rahmens leben die jungen Menschen und das pädagogische Personal im therapeutischen Milieu. Sie bilden eine therapeutische Gemeinschaft, in der sie gemeinsam Verantwortung für den therapeutischen Prozess tragen. Die regelmäßige Reflektion aller Vorgänge im Beziehungsgefüge der Gemeinschaft ist Grundlage der therapeutischen Intervention und bildet die Basis für soziales Lernen (Ahrbeck/Stadler 2000; 25).
Das erste Verlassen des Hauses, in Begleitung eines Erwachsenen, ist für die meisten Jugendlichen ein Schlüsselerlebnis. Sie erleben ein Stück Freiheit, die mit einer Erziehenden verbunden ist. Sie schenkt ihnen Aufmerksamkeit und macht ein wesentliches Stück ihrer Erfahrung aus. An der Seite einer pädagogischen Bezugsbetreuerin werden Freiräume erprobt und getestet, inwieweit eine eigene Verantwortung für das Handeln schon übernommen werden kann. Ihrem Entwicklungsstand entsprechend erhält die einzelne Jugendliche immer größere Freiheiten. Der Ausgang orientiert sich an einem Stufenmodell mit dem Ziel, einen „normalen“ Umgang mit dem Alltagsleben einzuüben. Wichtig ist auch hier die Erkenntnis, dass Veränderungen Zeit brauchen.
| ↓47 |
Das Leben im individuell-geschlossenen Bereich ist von Anfang an auf ein Leben in einer offenen Gruppe ausgerichtet. Die Geschlossenheit stellt für diese Jugendlichen eine unumgängliche Rahmenbedingung dar, damit Beziehungen hergestellt und pädagogische Prozesse überhaupt erst wieder in Gang kommen können. Denn "dass eine Freiheit im äußeren Sinne nicht heilt, ist durch die Lebensgeschichte der betroffenen Jungen und Mädchen hinreichend belegt. Sie brauchen Menschen, die fürsorglich über sie verfügen und sie bedürfen auch eines Schutzes vor sich selbst. Die verbindliche Unterbringung nimmt den Jugendlichen für eine Zeit äußere Freiräume, aber nur, um sie einem veränderten Jugendlichen in anderer Form wiederzugeben" (Ahrbeck/Stadler 2000; 25).
Neben einem schützenden Rahmen muss auch ein therapeutischer Raum für intensive persönliche Auseinandersetzungen bereitgestellt sein. Dazu gehören u.a. ein strukturierter Tagesablauf, normverdeutlichende Grenzsetzungen und Konfrontationen mit der inneren und äußeren Realität. Die pädagogisch-therapeutischen Interventionen orientieren sich dabei an der inneren Entwicklungslogik der Betroffenen und gleichermaßen an unerlässlichen Anforderungen der äußeren Realität (Ahrbeck 1998).
Therapie- und Gruppenprozesse spielen sich im Spannungsfeld von Polaritäten wie „Individuum vs. Gruppe“, „Anpassung vs. Abgrenzung“, „regressive vs. progressive Bedürfnisse“, „Disziplin vs. freie Interaktion“ ab (Mangold 1986). Am wichtigsten ist die Polarität „Konfrontieren vs. Beschützen“. Konfrontieren bedeutet die direkte Auseinandersetzung mit Beziehungsproblemen sowie das Ansprechen und Lösen von Konflikten mit dem Ziel einer besseren, aktiven Integration in die Gemeinschaft und der realitätsgerechteren Bewältigung von Entwicklungskrisen. Beschützen heißt, den Jugendlichen Sicherheit in Krisen zu geben. So soll verhindert werden, dass sie auf einen regressiven Selbstschutz zurückgreifen, der sich beispielsweise in psychosomatischen Reaktionen, Problemverleugnungen, Isolation oder schizoidem Rückzug zeigen kann. Dass innere Katastrophen keine äußeren Katastrophen wie Abwertung, Verstoßung und Kommunikationsabbruch nach sich ziehen müssen, ist eine wichtige Beziehungserfahrung für die jungen Menschen, die Therapie erst möglich macht.
| ↓48 |
Die personelle Ausstattung individuell-geschlossener Heime besteht in der Regel aus Psychologinnen, Sozialpädagoginnen, Erzieherinnen und Sonderpädagoginnen, die in den angegliederten Schulen arbeiten. Ein Psychiater mit regelmäßigen Sprechstunden im Heim ist heutzutage fast überall Usus. Das Betreuungsverhältnis ist eng, in der Regel eine Relation von eins zu eins.
In Deutschland existieren zum derzeitigen Zeitpunkt (Januar 2005) 13 geschlossene Heimeinrichtungen4:
| ↓49 |
Somit stehen derzeit der Jugendhilfe 188 geschlossene Heimplätze zur Verfügung, ein Wiederanstieg zu 1996 (122 Plätze), aber immer noch deutlich weniger als Anfang der 90-iger Jahre (ca. 400 Plätze; Schmitt 1996; 28).
Ohne Ausnahme arbeiten alle nach dem Prinzip der individuellen Geschlossenheit. Das heißt, anfängliche Freiheitseinschränkungen werden abhängig von der zeitlichen Anwesenheit der betroffenen Jugendlichen und entsprechenden Verhaltensfortschritten gemäß einem für die Klientel überschaubaren Ausgangsmodell allmählich aufgehoben.
Die z.T. unterschiedlichen Benennungen der Gruppen in den verschiedenen Heimen sind dabei vernachlässigbar.
| ↓50 |
Im folgenden werden die wichtigsten Daten/Parameter zu den einzelnen Einrichtungen aufgeführt:
Caritas Mädchenheim Gauting
Starnberger Str. 42
82131 Gauting
Ansprechpartner: Herr Stadler
Telefon: 089/893249-0
mhg@caritasmuenchen.de
www.maedchenheim-gauting.de
|
Bundesland |
Bayern |
|
Zielgruppe |
Mädchen |
|
Rechtliche Grundlage 5 |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
6 |
|
Gruppengröße |
7 |
|
Betreuungsschlüssel |
1 : 1 |
|
Aufnahmealter |
12 bis 17 Jahre |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
11 Monate |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Schule E und L, Berufsschule Verkauf und Hauswirtschaft |
|
Therapieangebote |
Psychotherapie (Verhaltens-, Gestalt-, und Gesprächstherapie), Motopädagogik |
|
Pflegesatz |
€ 249,93 |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
1982 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Inte-gration und Schulbesuch/Arbeit |
Ca. 65 % |
|
Heiminterne Betreuungskette |
1 Intensivtherapeutisch-offene Gruppe |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
28 |
| ↓51 |
Evang. Mädchenheim Niefernburg
Schloßstr. 57
75223 Niefern
Ansprechpartnerin: Frau Fritz
Telefon: 07233/960013
mailto:Martina.fritz@niefernburg.de
www.niefernburg.de
|
Bundesland |
Baden-Württemberg |
|
Zielgruppe |
Mädchen |
|
Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
3 |
|
Gruppengröße |
6 |
|
Betreuungsschlüssel |
1 : 1 |
|
Aufnahmealter |
12 – 17 Jahre |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
9 – 12 Monate |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Außenstelle der E-Schule Hoberghaus |
|
Therapieangebote |
Verhaltens- und systemische Familientherapie |
|
Pflegesatz |
€ 237,47 |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
Oktober 1997 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
Keine Angaben |
|
Heiminterne Betreuungskette |
Offene Heimgruppen, Betreutes Wohnen, Kooperation mit „Courage“ (familiengestützter Prozess in Irland) |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
28, davon Irland : 10 |
St. Franziskusheim
Pelzgasse 10
77836 Rheinmünster
Ansprechpartnerinnen: Frau Konzelmann, Frau Marschall
Telefon: 07227/5080
Stfranziskus1@aol.com
www.st-franziskusheim.de
| ↓52 |
|
Bundesland |
Baden-Württemberg |
|
Zielgruppe |
Mädchen |
|
Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
2 |
|
Gruppengröße |
6,5 |
|
Betreuungsschlüssel |
1 : 1,1 |
|
Aufnahmealter |
12 – 15 Jahre |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
18 Monate |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Hauptschule E, Förderschule, Realschule |
|
Therapieangebote |
Gesprächs- und Verhaltenstherapie, |
|
Pflegesatz |
€ 150,-- |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
1986 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
60 % |
|
Heiminterne Betreuungskette |
4 Wohngruppen, Verselbständigungsgruppe, Betreutes Wohnen |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
29 |
Longuicher Mühle
Riolaweg 3
54340 Longuich
Ansprechpartner: Herr und Frau Konsdorf
Telefon: 06502/9166-0
Konsdorf@Longuicher-Muehle.de
|
Bundesland |
Rheinland-Pfalz |
|
Zielgruppe |
Mädchen |
|
Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
1 |
|
Gruppengröße |
4 |
|
Betreuungsschlüssel |
1:1 |
|
Aufnahmealter |
12 – 18 Jahre |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
0,5 bis 2 Jahre |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Nein |
|
Therapieangebote |
Im heiminternen Rahmen |
|
Pflegesatz |
€ 248,-- |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
Juni 2002 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
Noch keine Einschätzung möglich |
|
Heiminterne Betreuungskette |
ja |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
60 |
| ↓53 |
Schloss Dilborn
Kriseninterventionszentrum
Kiffhauserstr. 5
41061 Mönchengladbach
Ansprechpartner: Herr Kersting
Telefon: 02161/406370
info@dilborn.de
www.dilborn.de
|
Bundesland |
Nordrhein-Westfalen |
|
Zielgruppe |
Mädchen und Jungen (gemischt) |
|
Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
1 |
|
Gruppengröße |
7 (+2 Notplätze) |
|
Betreuungsschlüssel |
1: 0,63 |
|
Aufnahmealter |
12 – 17 Jahre |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
6 Monate |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Heiminterne Schule E |
|
Therapieangebote |
Psychotherapie, Gestalt- und Spieltherapie (Heilpädagogischer Dienst) |
|
Pflegesatz |
€ 330,39 |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
Juni 2003 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
Noch keine Einschätzung möglich |
|
Heiminterne Betreuungskette |
ja |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
160 |
Jugendhilfezentrum
Pädagogisch-Therapeutische Intensivabteilung
Rummelsberg 27
90592 Schwarzenbrück
Ansprechpartner: Herr Enser
Telefon: 09128/50 27 54
Jugendhilfe-rummelsberg-pti@rummelsberger.net
www.rummelsberg.de
| ↓54 |
|
Bundesland |
Bayern |
|
Zielgruppe |
Jungen |
|
Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
3 |
|
Gruppengröße |
2 x 6, 1 x 7 |
|
Betreuungsschlüssel |
1 : 0,93 |
|
Aufnahmealter |
12 – 16 Jahre (im Einzelfall bis 18 Jahre) |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
18 – 24 Monate (ca. zwei Schuljahre) |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Schule zur Erziehungshilfe mit integrierten ILF-Klassen, im Einzelfall berufsvorbereitende Maßnahmen und ISE für nicht mehr schulpflichtige, aber nicht ausbildungs- oder arbeitsfähige Jugendliche |
|
Therapieangebote |
Einzel- und Gruppentherapie, Erlebnispädagogische Angebote, Werkerzieher (handwerklich orientierte Projektarbeit, fallbezogene Einzelarbeit) Anti-Aggressionstraining |
|
Pflegesatz |
€ 239,33 |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
1977 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
50 % - 70 % |
|
Heiminterne Betreuungskette |
1 offene Intensivgruppe (6 Plätze) |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
Ca. 160 |
Martinistift
Buxtrupp 11
48301 Nottuln
Ansprechpartner: Herr Pohlmann
Telefon: 02509/88-0
martinistift@web.de
www.martinistift.de
|
Bundesland |
Nordrhein-Westfalen |
|
Zielgruppe |
Jungen |
|
Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
3 |
|
Gruppengröße |
9 |
|
Betreuungsschlüssel |
1 : 1 |
|
Aufnahmealter |
12 – 16 Jahre |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
9 Monate |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Hauptschule E und L, TOP-Kurs (Alternative 10. Pflichtschuljahr) |
|
Therapieangebote |
Verschiedene Angebote durch psychiatrischen Dienst; Familientherapie; externe Psychotherapie |
|
Pflegesatz |
€ 239,-- |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
Beginn der Fürsorgeerziehung, ca. 1920 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
ca. 50 % |
|
Heiminterne Betreuungskette |
5 Wohngruppen in Stammeinrichtung, 10 Außenwohngruppen; Einzelbetreutes Wohnen (auch im Ausland) |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
150 |
| ↓55 |
Jugendhilfezentrum St. Anton
Hauptstr. 63
79359 Riegel
Ansprechpartnerin: Frau Furtwängler
Telefon: 07642/688-200
welter@jugendhilfezentrum-riegel.de
www.jugendhilfezentrum-riegel.de
|
Bundesland |
Baden-Württemberg |
|
Zielgruppe |
Jungen |
|
Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
1 |
|
Gruppengröße |
5 |
|
Betreuungsschlüssel |
1 : 1,2 |
|
Aufnahmealter |
10 – 15 Jahre |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
12 bis 16 Monate |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Geschlossener Bereich: 10 Schulplätze |
|
Therapieangebote |
Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, analytisch orientierte Therapie, (angestellte Fachärztin für Jugendpsychiatrie), systemische Familientherapie |
|
Pflegesatz |
€ 224,45 zzgl. Entgelt für Schule: € 8,17 pro Schultag |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
1.10.2000 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
Ca. 60 % |
|
Heiminterne Betreuungskette |
1 offen-intensivpädagogische Gruppe, 8 offene Wohngruppen, davon 1 Intensivtherapeutisch, 1 Außenwohngruppe |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
51 |
Jugendheim Mühlkopf
Zweibrücker Str. 50
66976 Rodalben
Ansprechpartner: Herr Teufel
Telefon: 06331/2391-0
uteufel@internationaler-bund.de
www.internationaler-bund.de
| ↓56 |
|
Bundesland |
Rheinland-Pfalz |
|
Zielgruppe |
Jungen |
|
Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
2 |
|
Gruppengröße |
8 |
|
Betreuungsschlüssel |
1 : 1 |
|
Aufnahmealter |
12 – 16 Jahre |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
10 Monate |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Heiminterne Beschulung, Berufsschule extern, eigene Maler- und Tischlerlehre möglich |
|
Therapieangebote |
Anti-Gewalt-Training, Psychotherapie in- und extern, Heilpädagogische Angebote |
|
Pflegesatz |
€ 200,80 zzgl. Entgelt für Schule: € 19,97 pro Schultag |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
1979 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
70 % für einen Zeitraum von 2-4 Jahren |
|
Heiminterne Betreuungskette |
1 offene und 1 intensivtherapeut. Gruppe, 2 Außenwohngruppen, Betreutes Wohnen, Familienstelle, Intensiv-heilpädag. Kleingruppe Familienstelle, (3 Plätze) |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
28 |
Landesjugendheim Schloss Stutensee
Heinrich-Wetzlar-Haus
76297 Stutensee
Ansprechpartner: Herr Weiß
Telefon: 07249/9441-60
m.weiss@lwb-jugend.de
www.lwb-jugend.de
|
Bundesland |
Baden-Württemberg |
|
Zielgruppe |
Jungen |
|
Rechtliche Grundlage |
71, 72 JGG |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
1 |
|
Gruppengröße |
12 |
|
Betreuungsschlüssel (Jugendliche : pädag. Personal) |
1 : 1 |
|
Aufnahmealter |
14 – 17 Jahre |
|
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
3,5 Monate |
|
Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Hauptschule |
|
Therapieangebote |
Keine Angaben |
|
Pflegesatz |
€ 210,-- |
|
Spezielle Art der Unterbringung seit: |
1984 |
|
Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
65 bis 80 % |
|
Heiminterne Betreuungskette |
13 offene Gruppen |
|
Platzkapazität im offenen Bereich |
120 |
| ↓57 |
Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung
Feuerbergstr. 43
22337 Hamburg
Ansprechpartner: Herr Weylandt
Telefon: 040/42888-4531
Wolfgang.Weylandt@LEB.hamburg.de
|
Bundesland |
Hamburg |
|
Zielgruppe |
Jungen |
|
Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
|
Anzahl der geschlossenen Gruppen |
3 |
|
Gruppengröße |
6 |
|
Betreuungsschlüssel |
1 : 0,83 |
|
Aufnahmealter |
14 – 16 Jahre (Im Ausnahmefall 12–13 Jahre) |
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Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
12 Monate |
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Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Interne Beschulung zur Vorbereitung auf Regelangebote |
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Therapieangebote |
Nur extern |
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Pflegesatz |
€ 239,97 |
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Spezielle Art der Unterbringung seit: |
2002 |
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Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
Noch keine Einschätzung möglich |
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Heiminterne Betreuungskette |
Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung verfügt über eine Vielzahl an Jugendhilfeangebote sowie Angebote im BB-Bereich |
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Platzkapazität im offenen Bereich |
s.o. |
Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Würzburg
Lindleinstr. 7
97080 Würzburg
Ansprechpartner: Frau Holler
Telefon: 0931/2508016
Holler.jugendhilfe@diakonie-wuerzburg.de
| ↓58 |
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Bundesland |
Bayern |
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Zielgruppe |
Mädchen und Jungen (gemischt) |
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Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
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Anzahl der geschlossenen Gruppen |
1 |
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Gruppengröße |
3 geschlossen, 3 offen |
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Betreuungsschlüssel |
1:1 |
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Aufnahmealter |
10 bis 13,11 Jahre, Ausnahme 14/15 Jahre |
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Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
Ca. 5 Monate / 3 – 6 Monate geplant |
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Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Schule extern |
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Therapieangebote |
Psychotherapie/Heilpädagogik (KJP) |
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Pflegesatz |
€ 261,47 |
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Spezielle Art der Unterbringung seit: |
15.09.2003 |
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Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
Noch keine Einschätzung möglich |
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Heiminterne Betreuungskette |
Intensivtherapeutisch-offene Gruppen, Heilpädagogisch therapeutische Wohngruppen, Außenwohngruppen, Mobile Betreuung, Familienwohngruppen, Einzelbetreutes Wohnen auch im Ausland (Finnland), Heilpädagogische Tagesstätten |
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Platzkapazität im offenen Bereich |
Ca. 150 |
Kinderzentrum St. Vincent
Johann-Hösl-Str. 4
93053 Regensburg
Ansprechpartner: Herr Waizhofer
Telefon: 0941/78740
info@vincent-regensburg.de
www.vincent-regensburg.de
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Bundesland |
Bayern |
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Zielgruppe |
Mädchen und Jungen (gemischt) |
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Rechtliche Grundlage |
§§ 27, 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und 1631 b BGB |
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Anzahl der geschlossenen Gruppen |
1 |
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Gruppengröße |
4 geschlossene (+ 3 offene Plätze im Rahmen der Clearingstelle) |
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Betreuungsschlüssel |
1: 1,3 |
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Aufnahmealter |
10 – 13 Jahre |
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Durchschnittliche Aufenthaltsdauer |
Max. 3 Monate im geschlossenen Bereich, |
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Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten |
Integrierte Beschulung einzeln und in Kleingruppen |
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Therapieangebote |
Heilpädag. Förderung/Psych. Psychotherapie, kinder- und jugendpsychiatrische Betreuung |
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Pflegesatz |
€ 283,47 geschlossen / € 214,46 offen |
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Spezielle Art der Unterbringung seit: |
01.11.2003 |
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Subjektive Einschätzung des Erfolges nach den Kriterien: Legalität, soziale Integration und Schulbesuch/Arbeit |
Noch keine Einschätzung möglich |
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Heiminterne Betreuungskette |
differenziert vorhanden |
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Platzkapazität im offenen Bereich |
Ca. 120 Plätze |
2 Das Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1991 legt Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung (§ 27—35) für alle Jugendlichen fest, die sie für ihre Entwicklung brauchen. Es handelt sich dabei um Unterstützungsformen unterschiedlicher Intensität.
Anlage zur Niederschrift der Sitzung der gemeinsamen Kommission vom 16./17.02.1982, S.1, zitiert nach
Wolffersdorf 1990; 22.
Im Jahr 2001/2002 haben zwei geschlossene Einrichtungen ihre Betriebserlaubnis abgegeben: Das Evang.-Luth.-
Wichernstift in Ganderkesee und das Jugendheim Schönbühl in Baden-Württemberg. Beide Heime schlossen aus trägerinternen Gründen, nicht wegen mangelnder Nachfrage nach Heimplätzen. 2003 haben in Bayern zwei geschlossene Clearingstellen ihren Betrieb aufgenommen (s.o.). Eine weitere wird voraussichtlich Mitte 2005 zur Verfügung stehen.
Soll ein Minderjähriger geschlossen untergebracht werden, bedarf es stets einer familienrichterlichen Genehmigung des entsprechenden Antrags des Personensorgeberechtigten gemäß 1631 b BGB.
§ 71 JGG kann ein Richter nur anordnen, wenn es sich um einen jugendlichen Täter handelt, bei dem ein Verdacht auf eine Straftat besteht und damit ein Urteil zu erwarten ist und die Notwendigkeit besteht, die erzieherischen Ziele des Jugendstrafverfahrens in der Zeit bis zur Urteilsverkündung zu sichern.
Der Jugendrichter kann anstelle von U-Haft eine einstweilige Unterbringung anordnen. Gemäß § 72 JGG kann sie zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnet werden.
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