| Bernhard Stadler: „Therapie unter geschlossenen Bedingungen – ein Widerspruch ?“ |
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D i s s e r t a t i o n
zur Erlangung des akademischen Grades
Dr. phil.
eingereicht am 21. Juni 2004
Fachbereich Rehabilitationswissenschaften
der Humboldt-Universität zu Berlin
von Bernhard
Stadler
geb. am 2.12.1953 in München
Präsidentin der
Humboldt-Universität zu Berlin
Dekan: Dekan/Dekanin des
Fachbereiches Rehabilitationswissenschaften
Gutachter:
1. Prof. Dr. B. Ahrbeck
2. PD Dr. Jörg Reichert
3. Prof. Dr. Heike Schnoor
Tag der mündlichen Prüfung: 26. Januar 2005
„Therapie unter geschlossenen Bedingungen – ein Widerspruch ?“
Eine Forschungsstudie einer
Intensivtherapeutischen individuell-geschlossenen Heimunterbringung dissozialer Mädchen
am Beispiel des Mädchenheims Gauting
Inhaltsverzeichnis
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Vorwort
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1 Einführung: Ziel und Relevanz der Studie
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1.1 Ausgangsbedingungen für Heimerziehung im allgemeinen
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1.2 Ausgangsbedingungen für geschlossene Heimerziehung im Besonderen
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1.3 Die Studie
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1.3.1 Untersuchungsgegenstand
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1.3.2 Einrichtung
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1.3.3 Erfassungsbereich
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1.3.4 Ziele der Forschungsstudie
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2 Anlage und Durchführung der Untersuchung
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2.1 Kurzbeschreibung des Mädchenheims Gauting
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2.2 Qualitätsentwicklung und Evaluation
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2.3 Erhebungsinstrument und –durchführung
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2.4 Datenauswertung
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2.5 Nochmals: Zur Frage der Interpretation von Effekten
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3 Geschlossene Heimunterbringung – Definition, Selbstverständnis, Häufigkeit und Verteilung
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3.1 Definition
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3.2 Selbstverständnis der geschlossenen Heime aus heutiger Sicht
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3.3 Die Praxis der geschlossenen Heimunterbringung und ihre Häufigkeit/Verteilung in Deutschland
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4 Geschichte der (geschlossenen) Heimunterbringung – die Entwicklung einer „Fürsorge“ für Jugendliche zu einer „Hilfe“ im Rahmen einer Jugendhilfe
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5 Juristische Grundlagen der geschlossenen Heimunterbringung
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5.1 Das alte Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG)
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5.2 Das KJHG
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5.3 § 1631 b BGB
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5.4 Der § 42 KJHG
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5.5 Die Paragrafen 71 und 72 JGG
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5.5.1 Vorläufige Erziehungsanordnungen nach § 71 JGG
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5.5.2 Untersuchungshaft nach § 72 JGG
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5.6 Die Kritik an der geschlossenen Unterbringung aus rechtlicher Sicht
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5.7 Exkurs: Die familienrichterliche Praxis im Mädchenheim Gauting
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6 Darstellung und Interpretationen der Ergebnisse
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6.1 Klientelbeschreibung
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6.1.1 Soziographische Merkmale
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6.1.1.1 Anzahl der Aufnahmen im Erhebungszeitraum
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6.1.1.2 Aufnahmealter, Verweildauer und Entlassalter
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6.1.1.3 Nationalität und Konfession
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6.1.1.4 Ort vor der geschlossenen Heimunterbringung und Wohnort
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6.1.1.5 Bundesland
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6.1.1.6 Wohnortwechsel
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6.1.1.7 Heimaufenthalte vor Aufnahme
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6.1.2 Familienkonstellation
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6.2 Außergewöhnliche Belastungen und Indikationsfaktoren zur geschlossenen Heimunterbringung
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6.2.1 Chronische und aktuelle Belastungen
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6.2.2 Indikationsfaktoren für die geschlossene Unterbringung
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6.3 Prozess- und Ergebnisqualität – Effekte
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6.3.1 Fremd- und Eigeneinschätzung der (Lern-) Erfahrungen bzgl. der geschlossenen Unterbringung
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6.3.2 Prä-/Posttestung geschlossen untergebrachter Mädchen mittels zweier unterschiedlicher Persönlichkeitsverfahren
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6.3.3 Entlassungsdaten geschlossen untergebrachter junger Menschen
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6.3.4 EVAS (Evaluationsstudie erzieherischer Hilfen)
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6.3.4.1 Zielsetzungen von EVAS
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6.3.4.2 Untersuchungsdesign und Erhebungsinstrumente
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6.3.4.3 EVAS Ergebnisse 1999
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6.3.4.4 EVAS-Ergebnisse I/2001
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6.3.4.5 EVAS-Ergebnisse II/2000
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7 Therapeutisch-offene vs. Therapeutisch-geschlossene Heimgruppe: eine Einzelfallanalyse
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7.1 Definition von Einzelfallanalyse
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7.2 Eigen- und Familienanamnese
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7.3 Entwicklungsverlauf von Anna in der offenen Intensivgruppe
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7.4 Entwicklungsverlauf von Anna im geschlossenen Bereich:
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7.5 Abschiedsphase im geschlossenen Setting
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7.6 Zusammenfassung und Interpretation
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8 Zusammenfassung und Ausblick
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8.1 Zusammenfassung
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8.2 Ausblick
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Literaturverzeichnis:
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Anhang 1
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Anhang 2
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Anhang 3 a
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Anhang 3 b
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Anhang 4
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Anhang 5
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Anhang 6
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Anhang 8
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Anhang 9
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Eidesstattliche Erklärung
Tabellen
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