<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1"?><cms:container xmlns:cms="http://edoc.hu-berlin.de/diml/module/cms"><cms:document><cms:meta><cms:entry id="front" part="front" ref="front" type="front"/><cms:entry type="title">"Die unschuldig verfolgte und später rehabilitierte Ehefrau." Untersuchung zur Frau im 15. Jahrhundert am Beispiel der Crescentia- und Sibillen-Erzählungen</cms:entry><cms:entry type="author">Frauke Stiller </cms:entry><cms:entry id="N1003C" part="front" ref="N1003C" type="pagenumber">2</cms:entry><cms:entry id="chapter1" part="chapter1" ref="chapter1" type="chapter">1</cms:entry><cms:entry id="N100A8" part="chapter1" ref="N100A8" type="pagenumber">8</cms:entry><cms:entry id="N100B3" part="chapter1" ref="N100B3" type="section">1.1</cms:entry><cms:entry id="N100D5" part="chapter1" ref="N100D5" type="pagenumber">9</cms:entry><cms:entry id="N10112" part="chapter1" ref="N10112" type="pagenumber">10</cms:entry><cms:entry id="N1014F" part="chapter1" ref="N1014F" type="pagenumber">11</cms:entry><cms:entry id="N1016A" part="chapter1" ref="N1016A" type="section">1.2</cms:entry><cms:entry id="N1016E" part="chapter1" ref="N1016E" type="pagenumber">12</cms:entry><cms:entry id="N10173" part="chapter1" ref="N10173" type="subsection">1.2.1</cms:entry><cms:entry id="N101D0" part="chapter1" ref="N101D0" type="pagenumber">13</cms:entry><cms:entry id="N10246" part="chapter1" ref="N10246" type="pagenumber">14</cms:entry><cms:entry id="N1029F" part="chapter1" ref="N1029F" type="pagenumber">15</cms:entry><cms:entry id="N102D4" part="chapter1" ref="N102D4" type="pagenumber">16</cms:entry><cms:entry id="N10301" part="chapter1" ref="N10301" type="subsection">1.2.2</cms:entry><cms:entry id="N10308" part="chapter1" ref="N10308" type="pagenumber">17</cms:entry><cms:entry id="N1033E" part="chapter1" ref="N1033E" type="pagenumber">18</cms:entry><cms:entry id="N1034B" part="chapter1" ref="N1034B" type="section">1.3</cms:entry><cms:entry id="N1034F" part="chapter1" ref="N1034F" type="pagenumber">19</cms:entry><cms:entry id="N1037A" part="chapter1" ref="N1037A" type="pagenumber">20</cms:entry><cms:entry id="N103AF" part="chapter1" ref="N103AF" type="pagenumber">21</cms:entry><cms:entry id="N103B8" part="chapter1" ref="N103B8" type="section">1.4</cms:entry><cms:entry id="N103BC" part="chapter1" ref="N103BC" type="pagenumber">22</cms:entry><cms:entry id="N10404" part="chapter1" ref="N10404" type="pagenumber">23</cms:entry><cms:entry id="N1045F" part="chapter1" ref="N1045F" type="pagenumber">24</cms:entry><cms:entry id="N1047A" part="chapter1" ref="N1047A" type="section">1.5</cms:entry><cms:entry id="N1047E" part="chapter1" ref="N1047E" type="pagenumber">25</cms:entry><cms:entry id="chapter2" part="chapter2" ref="chapter2" type="chapter">2</cms:entry><cms:entry id="N1048F" part="chapter2" ref="N1048F" type="pagenumber">26</cms:entry><cms:entry id="N10494" part="chapter2" ref="N10494" type="section">2.1</cms:entry><cms:entry id="N10509" part="chapter2" ref="N10509" type="pagenumber">27</cms:entry><cms:entry id="N10555" part="chapter2" ref="N10555" type="section">2.2</cms:entry><cms:entry id="N10559" part="chapter2" ref="N10559" type="pagenumber">28</cms:entry><cms:entry id="N1055E" part="chapter2" ref="N1055E" type="subsection">2.2.1</cms:entry><cms:entry id="N105CB" part="chapter2" ref="N105CB" type="subsection">2.2.2</cms:entry><cms:entry id="N105CF" part="chapter2" ref="N105CF" type="pagenumber">29</cms:entry><cms:entry id="N1062D" part="chapter2" ref="N1062D" type="block">2.2.2.1</cms:entry><cms:entry id="N10631" part="chapter2" ref="N10631" type="pagenumber">30</cms:entry><cms:entry id="N106AD" part="chapter2" ref="N106AD" type="pagenumber">31</cms:entry><cms:entry id="N10737" part="chapter2" ref="N10737" type="block">2.2.2.2</cms:entry><cms:entry id="N10746" part="chapter2" ref="N10746" type="pagenumber">32</cms:entry><cms:entry id="N1074A" part="chapter2" ref="N1074A" type="pagenumber">33</cms:entry><cms:entry id="N107D8" part="chapter2" ref="N107D8" type="pagenumber">34</cms:entry><cms:entry id="N10853" part="chapter2" ref="N10853" type="pagenumber">35</cms:entry><cms:entry id="N108DE" part="chapter2" ref="N108DE" type="pagenumber">36</cms:entry><cms:entry id="N10968" part="chapter2" ref="N10968" type="pagenumber">37</cms:entry><cms:entry id="N109D5" part="chapter2" ref="N109D5" type="block">2.2.2.3</cms:entry><cms:entry id="N109D9" part="chapter2" ref="N109D9" type="pagenumber">38</cms:entry><cms:entry id="N10A6A" part="chapter2" ref="N10A6A" type="pagenumber">39</cms:entry><cms:entry id="N10B28" part="chapter2" ref="N10B28" type="pagenumber">40</cms:entry><cms:entry id="N10BE9" part="chapter2" ref="N10BE9" type="pagenumber">41</cms:entry><cms:entry id="N10C50" part="chapter2" ref="N10C50" type="pagenumber">42</cms:entry><cms:entry id="N10C5F" part="chapter2" ref="N10C5F" type="block">2.2.2.4</cms:entry><cms:entry id="N10CB4" part="chapter2" ref="N10CB4" type="pagenumber">43</cms:entry><cms:entry id="N10D1E" part="chapter2" ref="N10D1E" type="pagenumber">44</cms:entry><cms:entry id="N10DA1" part="chapter2" ref="N10DA1" type="pagenumber">45</cms:entry><cms:entry id="N10DCF" part="chapter2" ref="N10DCF" type="subsection">2.2.3</cms:entry><cms:entry id="N10DD4" part="chapter2" ref="N10DD4" type="block">2.2.3.1</cms:entry><cms:entry id="N10DE4" part="chapter2" ref="N10DE4" type="pagenumber">46</cms:entry><cms:entry id="N10DEA" part="chapter2" ref="N10DEA" type="block">2.2.3.2</cms:entry><cms:entry id="N10E1D" part="chapter2" ref="N10E1D" type="block">2.2.3.3</cms:entry><cms:entry id="N10E21" part="chapter2" ref="N10E21" type="pagenumber">47</cms:entry><cms:entry id="N10E4A" part="chapter2" ref="N10E4A" type="section">2.3</cms:entry><cms:entry id="N10E4E" part="chapter2" ref="N10E4E" type="pagenumber">48</cms:entry><cms:entry id="N10E53" part="chapter2" ref="N10E53" type="subsection">2.3.1</cms:entry><cms:entry id="N10E86" part="chapter2" ref="N10E86" type="subsection">2.3.2</cms:entry><cms:entry id="N10E8B" part="chapter2" ref="N10E8B" type="block">2.3.2.1</cms:entry><cms:entry id="N10EA8" part="chapter2" ref="N10EA8" type="block">2.3.2.2</cms:entry><cms:entry id="N10EB5" part="chapter2" ref="N10EB5" type="pagenumber">49</cms:entry><cms:entry id="N10EC3" part="chapter2" ref="N10EC3" type="subblock">2.3.2.2.1</cms:entry><cms:entry id="N10F23" part="chapter2" ref="N10F23" type="subblock">2.3.2.2.2</cms:entry><cms:entry id="N10F4B" part="chapter2" ref="N10F4B" type="pagenumber">50</cms:entry><cms:entry id="N10FED" part="chapter2" ref="N10FED" type="subblock">2.3.2.2.3</cms:entry><cms:entry id="N10FF1" part="chapter2" ref="N10FF1" type="pagenumber">51</cms:entry><cms:entry id="N11003" part="chapter2" ref="N11003" type="subblock">2.3.2.2.4</cms:entry><cms:entry id="N1103D" part="chapter2" ref="N1103D" type="pagenumber">52</cms:entry><cms:entry id="N1104C" part="chapter2" ref="N1104C" type="subsection">2.3.3</cms:entry><cms:entry id="N11051" part="chapter2" ref="N11051" type="block">2.3.3.1</cms:entry><cms:entry id="N1109F" part="chapter2" ref="N1109F" type="block">2.3.3.2</cms:entry><cms:entry id="N110A3" part="chapter2" ref="N110A3" type="pagenumber">53</cms:entry><cms:entry id="N110A8" part="chapter2" ref="N110A8" type="subblock">2.3.3.2.1</cms:entry><cms:entry id="N11102" part="chapter2" ref="N11102" type="subblock">2.3.3.2.2</cms:entry><cms:entry id="N11128" part="chapter2" ref="N11128" type="pagenumber">54</cms:entry><cms:entry id="N111A2" part="chapter2" ref="N111A2" type="subblock">2.3.3.2.3</cms:entry><cms:entry id="N111B9" part="chapter2" ref="N111B9" type="pagenumber">55</cms:entry><cms:entry id="N11212" part="chapter2" ref="N11212" type="subblock">2.3.3.2.4</cms:entry><cms:entry id="N11223" part="chapter2" ref="N11223" type="pagenumber">56</cms:entry><cms:entry id="N1127C" part="chapter2" ref="N1127C" type="pagenumber">57</cms:entry><cms:entry id="N112CD" part="chapter2" ref="N112CD" type="pagenumber">58</cms:entry><cms:entry id="N112D5" part="chapter2" ref="N112D5" type="subsection">2.3.4</cms:entry><cms:entry id="N112DA" part="chapter2" ref="N112DA" type="block">2.3.4.1</cms:entry><cms:entry id="N11352" part="chapter2" ref="N11352" type="pagenumber">59</cms:entry><cms:entry id="N11370" part="chapter2" ref="N11370" type="block">2.3.4.2</cms:entry><cms:entry id="N113A8" part="chapter2" ref="N113A8" type="pagenumber">60</cms:entry><cms:entry id="N1143D" part="chapter2" ref="N1143D" type="pagenumber">61</cms:entry><cms:entry id="N11463" part="chapter2" ref="N11463" type="block">2.3.4.3</cms:entry><cms:entry id="N114AF" part="chapter2" ref="N114AF" type="pagenumber">62</cms:entry><cms:entry id="N114B9" part="chapter2" ref="N114B9" type="subsection">2.3.5</cms:entry><cms:entry id="N114D8" part="chapter2" ref="N114D8" type="section">2.4</cms:entry><cms:entry id="N114DC" part="chapter2" ref="N114DC" type="pagenumber">63</cms:entry><cms:entry id="N114E1" part="chapter2" ref="N114E1" type="subsection">2.4.1</cms:entry><cms:entry id="N11547" part="chapter2" ref="N11547" type="subsection">2.4.2</cms:entry><cms:entry id="N11551" part="chapter2" ref="N11551" type="pagenumber">64</cms:entry><cms:entry id="N1156C" part="chapter2" ref="N1156C" type="block">2.4.2.1</cms:entry><cms:entry id="N115C9" part="chapter2" ref="N115C9" type="pagenumber">65</cms:entry><cms:entry id="N11619" part="chapter2" ref="N11619" type="block">2.4.2.2</cms:entry><cms:entry id="N11629" part="chapter2" ref="N11629" type="pagenumber">66</cms:entry><cms:entry id="N116A2" part="chapter2" ref="N116A2" type="pagenumber">67</cms:entry><cms:entry id="N116E6" part="chapter2" ref="N116E6" type="block">2.4.2.3</cms:entry><cms:entry id="N11726" part="chapter2" ref="N11726" type="pagenumber">68</cms:entry><cms:entry id="N1179D" part="chapter2" ref="N1179D" type="pagenumber">69</cms:entry><cms:entry id="N117A4" part="chapter2" ref="N117A4" type="subsection">2.4.3</cms:entry><cms:entry id="N117CB" part="chapter2" ref="N117CB" type="pagenumber">70</cms:entry><cms:entry id="N117DF" part="chapter2" ref="N117DF" type="section">2.5</cms:entry><cms:entry id="N117E3" part="chapter2" ref="N117E3" type="pagenumber">71</cms:entry><cms:entry id="N117E8" part="chapter2" ref="N117E8" type="subsection">2.5.1</cms:entry><cms:entry id="N1186E" part="chapter2" ref="N1186E" type="pagenumber">72</cms:entry><cms:entry id="N11889" part="chapter2" ref="N11889" type="subsection">2.5.2</cms:entry><cms:entry id="N118CD" part="chapter2" ref="N118CD" type="pagenumber">73</cms:entry><cms:entry id="N11901" part="chapter2" ref="N11901" type="block">2.5.2.1</cms:entry><cms:entry id="N11922" part="chapter2" ref="N11922" type="pagenumber">74</cms:entry><cms:entry id="N11982" part="chapter2" ref="N11982" type="block">2.5.2.2</cms:entry><cms:entry id="N1198F" part="chapter2" ref="N1198F" type="pagenumber">75</cms:entry><cms:entry id="N11A13" part="chapter2" ref="N11A13" type="pagenumber">76</cms:entry><cms:entry id="N11A49" part="chapter2" ref="N11A49" type="block">2.5.2.3</cms:entry><cms:entry id="N11A62" part="chapter2" ref="N11A62" type="pagenumber">77</cms:entry><cms:entry id="N11AB6" part="chapter2" ref="N11AB6" type="pagenumber">78</cms:entry><cms:entry id="N11B1A" part="chapter2" ref="N11B1A" type="pagenumber">79</cms:entry><cms:entry id="N11B40" part="chapter2" ref="N11B40" type="block">2.5.2.4</cms:entry><cms:entry id="N11B5F" part="chapter2" ref="N11B5F" type="pagenumber">80</cms:entry><cms:entry id="N11BB4" part="chapter2" ref="N11BB4" type="pagenumber">81</cms:entry><cms:entry id="N11BC5" part="chapter2" ref="N11BC5" type="subsection">2.5.3</cms:entry><cms:entry id="N11BF6" part="chapter2" ref="N11BF6" type="pagenumber">82</cms:entry><cms:entry id="N11C2E" part="chapter2" ref="N11C2E" type="section">2.6</cms:entry><cms:entry id="N11C32" part="chapter2" ref="N11C32" type="pagenumber">83</cms:entry><cms:entry id="N11C3D" part="chapter2" ref="N11C3D" type="subsection">2.6.1</cms:entry><cms:entry id="N11C42" part="chapter2" ref="N11C42" type="block">2.6.1.1</cms:entry><cms:entry id="N11C8F" part="chapter2" ref="N11C8F" type="pagenumber">84</cms:entry><cms:entry id="N11D08" part="chapter2" ref="N11D08" type="block">2.6.1.2</cms:entry><cms:entry id="N11D1C" part="chapter2" ref="N11D1C" type="pagenumber">85</cms:entry><cms:entry id="N11D21" part="chapter2" ref="N11D21" type="subblock">2.6.1.2.1</cms:entry><cms:entry id="N11D7D" part="chapter2" ref="N11D7D" type="subblock">2.6.1.2.2</cms:entry><cms:entry id="N11D81" part="chapter2" ref="N11D81" type="pagenumber">86</cms:entry><cms:entry id="N11DDE" part="chapter2" ref="N11DDE" type="subblock">2.6.1.2.3</cms:entry><cms:entry id="N11DE2" part="chapter2" ref="N11DE2" type="pagenumber">87</cms:entry><cms:entry id="N11E21" part="chapter2" ref="N11E21" type="subblock">2.6.1.2.4</cms:entry><cms:entry id="N11E4C" part="chapter2" ref="N11E4C" type="pagenumber">88</cms:entry><cms:entry id="N11E7D" part="chapter2" ref="N11E7D" type="block">2.6.1.3</cms:entry><cms:entry id="N11E97" part="chapter2" ref="N11E97" type="subsection">2.6.2</cms:entry><cms:entry id="N11E9C" part="chapter2" ref="N11E9C" type="block">2.6.2.1</cms:entry><cms:entry id="N11EAA" part="chapter2" ref="N11EAA" type="pagenumber">89</cms:entry><cms:entry id="N11F0B" part="chapter2" ref="N11F0B" type="pagenumber">90</cms:entry><cms:entry id="N11F50" part="chapter2" ref="N11F50" type="block">2.6.2.2</cms:entry><cms:entry id="N11F5B" part="chapter2" ref="N11F5B" type="subblock">2.6.2.2.1</cms:entry><cms:entry id="N11F5F" part="chapter2" ref="N11F5F" type="pagenumber">91</cms:entry><cms:entry id="N11FD9" part="chapter2" ref="N11FD9" type="pagenumber">92</cms:entry><cms:entry id="N12030" part="chapter2" ref="N12030" type="subblock">2.6.2.2.2</cms:entry><cms:entry id="N1203D" part="chapter2" ref="N1203D" type="pagenumber">93</cms:entry><cms:entry id="N1209D" part="chapter2" ref="N1209D" type="pagenumber">94</cms:entry><cms:entry id="N120FB" part="chapter2" ref="N120FB" type="pagenumber">95</cms:entry><cms:entry id="N12129" part="chapter2" ref="N12129" type="subblock">2.6.2.2.3</cms:entry><cms:entry id="N1215A" part="chapter2" ref="N1215A" type="pagenumber">96</cms:entry><cms:entry id="N121CB" part="chapter2" ref="N121CB" type="pagenumber">97</cms:entry><cms:entry id="N121DB" part="chapter2" ref="N121DB" type="subblock">2.6.2.2.4</cms:entry><cms:entry id="N1223B" part="chapter2" ref="N1223B" type="pagenumber">98</cms:entry><cms:entry id="N1226D" part="chapter2" ref="N1226D" type="block">2.6.2.3</cms:entry><cms:entry id="N12278" part="chapter2" ref="N12278" type="section">2.7</cms:entry><cms:entry id="N1227C" part="chapter2" ref="N1227C" type="pagenumber">99</cms:entry><cms:entry id="N122F5" part="chapter2" ref="N122F5" type="pagenumber">100</cms:entry><cms:entry id="N1234B" part="chapter2" ref="N1234B" type="pagenumber">101</cms:entry><cms:entry id="N12350" part="chapter2" ref="N12350" type="subsection">2.7.1</cms:entry><cms:entry id="N1237D" part="chapter2" ref="N1237D" type="pagenumber">102</cms:entry><cms:entry id="N123A4" part="chapter2" ref="N123A4" type="subsection">2.7.2</cms:entry><cms:entry id="N123A8" part="chapter2" ref="N123A8" type="pagenumber">103</cms:entry><cms:entry id="N123E1" part="chapter2" ref="N123E1" type="pagenumber">104</cms:entry><cms:entry id="N123F3" part="chapter2" ref="N123F3" type="subsection">2.7.3</cms:entry><cms:entry id="N12418" part="chapter2" ref="N12418" type="pagenumber">105</cms:entry><cms:entry id="N12435" part="chapter2" ref="N12435" type="subsection">2.7.4</cms:entry><cms:entry id="N12442" part="chapter2" ref="N12442" type="pagenumber">106</cms:entry><cms:entry id="N12466" part="chapter2" ref="N12466" type="section">2.8</cms:entry><cms:entry id="N1246A" part="chapter2" ref="N1246A" type="pagenumber">107</cms:entry><cms:entry id="N1249E" part="chapter2" ref="N1249E" type="subsection">2.8.1</cms:entry><cms:entry id="N124A8" part="chapter2" ref="N124A8" type="pagenumber">108</cms:entry><cms:entry id="N124E2" part="chapter2" ref="N124E2" type="subsection">2.8.2</cms:entry><cms:entry id="N124EC" part="chapter2" ref="N124EC" type="pagenumber">109</cms:entry><cms:entry id="N1250F" part="chapter2" ref="N1250F" type="subsection">2.8.3</cms:entry><cms:entry id="N12528" part="chapter2" ref="N12528" type="pagenumber">110</cms:entry><cms:entry id="N1252E" part="chapter2" ref="N1252E" type="subsection">2.8.4</cms:entry><cms:entry ref="chapter3" type="chapter">3</cms:entry><cms:entry ref="N12552" type="pagenumber">111</cms:entry><cms:entry ref="N12557" type="section">3.1</cms:entry><cms:entry ref="N12593" type="section">3.2</cms:entry><cms:entry ref="N12597" type="pagenumber">112</cms:entry><cms:entry ref="N1259C" type="subsection">3.2.1</cms:entry><cms:entry ref="N12619" type="pagenumber">113</cms:entry><cms:entry ref="N1268B" type="subsection">3.2.2</cms:entry><cms:entry ref="N12695" type="pagenumber">114</cms:entry><cms:entry ref="N1269A" type="block">3.2.2.1</cms:entry><cms:entry ref="N126EC" type="block">3.2.2.2</cms:entry><cms:entry ref="N126F1" type="subblock">3.2.2.2.1</cms:entry><cms:entry ref="N1271B" type="pagenumber">115</cms:entry><cms:entry ref="N1278E" type="pagenumber">116</cms:entry><cms:entry ref="N127C5" type="subblock">3.2.2.2.2</cms:entry><cms:entry ref="N127F3" type="pagenumber">117</cms:entry><cms:entry ref="N12823" type="block">3.2.2.3</cms:entry><cms:entry ref="N12828" type="subblock">3.2.2.3.1</cms:entry><cms:entry ref="N1286B" type="pagenumber">118</cms:entry><cms:entry ref="N128B5" type="subblock">3.2.2.3.2</cms:entry><cms:entry ref="N128F0" type="pagenumber">119</cms:entry><cms:entry ref="N128FE" type="block">3.2.2.4</cms:entry><cms:entry ref="N1297B" type="pagenumber">120</cms:entry><cms:entry ref="N129A6" type="block">3.2.2.5</cms:entry><cms:entry ref="N129D4" type="pagenumber">121</cms:entry><cms:entry ref="N12A47" type="pagenumber">122</cms:entry><cms:entry ref="N12A83" type="subsection">3.2.3</cms:entry><cms:entry ref="N12A8D" type="section">3.3</cms:entry><cms:entry ref="N12A91" type="pagenumber">123</cms:entry><cms:entry ref="N12A96" type="subsection">3.3.1</cms:entry><cms:entry ref="N12AF8" type="subsection">3.3.2</cms:entry><cms:entry ref="N12B0A" type="block">3.3.2.1</cms:entry><cms:entry ref="N12B0E" type="pagenumber">124</cms:entry><cms:entry ref="N12B68" type="pagenumber">125</cms:entry><cms:entry ref="N12B95" type="block">3.3.2.2</cms:entry><cms:entry ref="N12B9A" type="subblock">3.3.2.2.1</cms:entry><cms:entry ref="N12BD5" type="pagenumber">126</cms:entry><cms:entry ref="N12C26" type="subblock">3.3.2.2.2</cms:entry><cms:entry ref="N12C2A" type="pagenumber">127</cms:entry><cms:entry ref="N12C8D" type="block">3.3.2.3</cms:entry><cms:entry ref="N12C92" type="subblock">3.3.2.3.1</cms:entry><cms:entry ref="N12CB5" type="pagenumber">128</cms:entry><cms:entry ref="N12CF8" type="subblock">3.3.2.3.2</cms:entry><cms:entry ref="N12D02" type="pagenumber">129</cms:entry><cms:entry ref="N12D22" type="block">3.3.2.4</cms:entry><cms:entry ref="N12D73" type="pagenumber">130</cms:entry><cms:entry ref="N12DD8" type="block">3.3.2.5</cms:entry><cms:entry ref="N12DEB" type="pagenumber">131</cms:entry><cms:entry ref="N12E42" type="pagenumber">132</cms:entry><cms:entry ref="N12E7D" type="subsection">3.3.3</cms:entry><cms:entry ref="N12E8A" type="section">3.4</cms:entry><cms:entry ref="N12E8E" type="pagenumber">133</cms:entry><cms:entry ref="N12E93" type="subsection">3.4.1</cms:entry><cms:entry ref="N12EFD" type="pagenumber">134</cms:entry><cms:entry ref="N12F64" type="pagenumber">135</cms:entry><cms:entry ref="N12F8F" type="subsection">3.4.2</cms:entry><cms:entry ref="N12F94" type="block">3.4.2.1</cms:entry><cms:entry ref="N12FDB" type="pagenumber">136</cms:entry><cms:entry ref="N12FE4" type="block">3.4.2.2</cms:entry><cms:entry ref="N12FE9" type="subblock">3.4.2.2.1</cms:entry><cms:entry ref="N13026" type="pagenumber">137</cms:entry><cms:entry ref="N1308A" type="pagenumber">138</cms:entry><cms:entry ref="N130F2" type="pagenumber">139</cms:entry><cms:entry ref="N1312C" type="subblock">3.4.2.2.2</cms:entry><cms:entry ref="N1315A" type="pagenumber">140</cms:entry><cms:entry ref="N131C6" type="block">3.4.2.3</cms:entry><cms:entry ref="N131CB" type="subblock">3.4.2.3.1</cms:entry><cms:entry ref="N131D5" type="pagenumber">141</cms:entry><cms:entry ref="N13264" type="pagenumber">142</cms:entry><cms:entry ref="N13290" type="subblock">3.4.2.3.2</cms:entry><cms:entry ref="N132D1" type="pagenumber">143</cms:entry><cms:entry ref="N13341" type="pagenumber">144</cms:entry><cms:entry ref="N1334B" type="block">3.4.2.4</cms:entry><cms:entry ref="N13350" type="subblock">3.4.2.4.1</cms:entry><cms:entry ref="N133C0" type="pagenumber">145</cms:entry><cms:entry ref="N13429" type="pagenumber">146</cms:entry><cms:entry ref="N13482" type="subblock">3.4.2.4.2</cms:entry><cms:entry ref="N134C2" type="pagenumber">147</cms:entry><cms:entry ref="N134DC" type="subblock">3.4.2.4.3</cms:entry><cms:entry ref="N13535" type="pagenumber">148</cms:entry><cms:entry ref="N1356C" type="subblock">3.4.2.4.4</cms:entry><cms:entry ref="N135C2" type="pagenumber">149</cms:entry><cms:entry ref="N1361B" type="pagenumber">150</cms:entry><cms:entry ref="N1369B" type="pagenumber">151</cms:entry><cms:entry ref="N13756" type="pagenumber">152</cms:entry><cms:entry ref="N137CE" type="pagenumber">153</cms:entry><cms:entry ref="N137D5" type="block">3.4.2.5</cms:entry><cms:entry ref="N1386F" type="subsection">3.4.3</cms:entry><cms:entry ref="N13873" type="pagenumber">154</cms:entry><cms:entry ref="N138B6" type="section">3.5</cms:entry><cms:entry ref="N138BA" type="pagenumber">155</cms:entry><cms:entry ref="N138BF" type="subsection">3.5.1</cms:entry><cms:entry ref="N13902" type="pagenumber">156</cms:entry><cms:entry ref="N1392A" type="subsection">3.5.2</cms:entry><cms:entry ref="N13941" type="pagenumber">157</cms:entry><cms:entry ref="N139DA" type="pagenumber">158</cms:entry><cms:entry ref="N13A57" type="pagenumber">159</cms:entry><cms:entry ref="N13A76" type="subsection">3.5.3</cms:entry><cms:entry ref="N13AAB" type="pagenumber">160</cms:entry><cms:entry ref="N13AC1" type="subsection">3.5.4</cms:entry><cms:entry ref="N13AE9" type="pagenumber">161</cms:entry><cms:entry ref="N13AFC" type="subsection">3.5.5</cms:entry><cms:entry ref="N13B38" type="pagenumber">162</cms:entry><cms:entry ref="N13B72" type="pagenumber">163</cms:entry><cms:entry ref="N13B8C" type="subsection">3.5.6</cms:entry><cms:entry ref="N13BB7" type="pagenumber">164</cms:entry><cms:entry ref="N13C04" type="pagenumber">165</cms:entry><cms:entry ref="N13C36" type="section">3.6</cms:entry><cms:entry ref="N13C3A" type="pagenumber">166</cms:entry><cms:entry ref="N13C3F" type="subsection">3.6.1</cms:entry><cms:entry ref="N13C5C" type="subsection">3.6.2</cms:entry><cms:entry ref="N13C6E" type="pagenumber">167</cms:entry><cms:entry ref="N13C74" type="subsection">3.6.3</cms:entry><cms:entry ref="N13CA1" type="pagenumber">168</cms:entry><cms:entry ref="N13CBF" type="subsection">3.6.4</cms:entry><cms:entry ref="N13CD8" type="pagenumber">169</cms:entry><cms:entry ref="N13D14" type="pagenumber">170</cms:entry><cms:entry id="chapter4" part="chapter4" ref="chapter4" type="chapter">4</cms:entry><cms:entry id="N13D54" part="chapter4" ref="N13D54" type="pagenumber">171</cms:entry><cms:entry id="N13D5C" part="chapter4" ref="N13D5C" type="section">4.1</cms:entry><cms:entry id="N13D67" part="chapter4" ref="N13D67" type="subsection">4.1.1</cms:entry><cms:entry id="N13D92" part="chapter4" ref="N13D92" type="pagenumber">172</cms:entry><cms:entry id="N13DE7" part="chapter4" ref="N13DE7" type="pagenumber">173</cms:entry><cms:entry id="N13DFB" part="chapter4" ref="N13DFB" type="subsection">4.1.2</cms:entry><cms:entry id="N13E23" part="chapter4" ref="N13E23" type="pagenumber">174</cms:entry><cms:entry id="N13E7C" part="chapter4" ref="N13E7C" type="pagenumber">175</cms:entry><cms:entry id="N13EB4" part="chapter4" ref="N13EB4" type="pagenumber">176</cms:entry><cms:entry id="N13EE8" part="chapter4" ref="N13EE8" type="section">4.2</cms:entry><cms:entry id="N13EEC" part="chapter4" ref="N13EEC" type="pagenumber">177</cms:entry><cms:entry id="N13EF4" part="chapter4" ref="N13EF4" type="subsection">4.2.1</cms:entry><cms:entry id="N13F09" part="chapter4" ref="N13F09" type="subsection">4.2.2</cms:entry><cms:entry id="N13F19" part="chapter4" ref="N13F19" type="pagenumber">178</cms:entry><cms:entry id="N13F41" part="chapter4" ref="N13F41" type="pagenumber">179</cms:entry><cms:entry id="N13F4A" part="chapter4" ref="N13F4A" type="subsection">4.2.3</cms:entry><cms:entry id="N13F75" part="chapter4" ref="N13F75" type="section">4.3</cms:entry><cms:entry id="N13F79" part="chapter4" ref="N13F79" type="pagenumber">180</cms:entry><cms:entry id="N13F7E" part="chapter4" ref="N13F7E" type="subsection">4.3.1</cms:entry><cms:entry id="N13FAE" part="chapter4" ref="N13FAE" type="pagenumber">181</cms:entry><cms:entry id="N13FC8" part="chapter4" ref="N13FC8" type="subsection">4.3.2</cms:entry><cms:entry id="N13FFF" part="chapter4" ref="N13FFF" type="pagenumber">182</cms:entry><cms:entry id="N14055" part="chapter4" ref="N14055" type="pagenumber">183</cms:entry><cms:entry id="N1405B" part="chapter4" ref="N1405B" type="subsection">4.3.3</cms:entry><cms:entry id="N14087" part="chapter4" ref="N14087" type="pagenumber">184</cms:entry><cms:entry id="N140D5" part="chapter4" ref="N140D5" type="pagenumber">185</cms:entry><cms:entry id="chapter5" part="chapter5" ref="chapter5" type="chapter">5</cms:entry><cms:entry id="N140E1" part="chapter5" ref="N140E1" type="pagenumber">186</cms:entry><cms:entry id="N14108" part="N14108" ref="N14108" type="bibliography">
				Literaturverzeichnis</cms:entry><cms:entry id="N1410C" part="N14108" ref="N1410C" type="pagenumber">187</cms:entry><cms:entry id="N14272" part="N14108" ref="N14272" type="pagenumber">188</cms:entry><cms:entry id="N14282" part="N14108" ref="N14282" type="pagenumber">189</cms:entry><cms:entry id="N1443E" part="N14108" ref="N1443E" type="pagenumber">190</cms:entry><cms:entry id="N145F0" part="N14108" ref="N145F0" type="pagenumber">191</cms:entry><cms:entry id="N147BE" part="N14108" ref="N147BE" type="pagenumber">192</cms:entry><cms:entry id="N14993" part="N14108" ref="N14993" type="pagenumber">193</cms:entry><cms:entry id="N14B42" part="N14108" ref="N14B42" type="pagenumber">194</cms:entry><cms:entry type=":lang">de</cms:entry><cms:entry id=":contents" part="front" ref=":contents" type=":contents">Inhaltsverzeichnis</cms:entry><cms:entry type=":help"><url href="http://...">Hilfe</url></cms:entry></cms:meta><cms:content><chapter id="chapter3" label="3">
			<head>
				<pagenumber id="N12552" label="111" numbering="arabic" start="111"/>Die Sibillen-Erzählungen</head>
			<section id="N12557" label="3.1">
				<head>Die Textgruppe der Sibillen-Erzählungen</head>
				<p>Zur Gruppe der Sibillentexte gehören die <em>Königin von Frankreich</em>
					<em/>des Autors Schondoch, Elisabeths von Nassau-Saarbrücken<em/>
					<em>Königin Sibille</em> sowie eine anonyme Prosaerzählung mit dem Titel: &#8222;<em>Das ist eyne cronica von eynem herczogin von osterreuch und von seynir swester und von eyme konige von franckreich wy is den irging</em>.&#8220; Ihre gemeinsame Textgeschichte, Überlieferung und Forschungsgeschichte werden im folgenden erläutert. </p>
				<p>Unzweifelhaft scheint für den deutschen Sprachraum die Rezeption der französischen Tradition des Stoffes zu sein, aus der alle deutschen Bearbeitungen hervorgegangen sind. Doch ob dies immer durch die Lektüre französischer Fassungen oder bereits durch diejenige deutscher Bearbeitungen geschehen ist, läßt sich nicht klären. Die Versuche, Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Fassungen aufzuzeigen, sind zahlreich, aber sie lassen sich nicht beweisen, weil die französische Ausgangsfassung verlorengegangen ist. In der Forschung wurde immer davon ausgegangen, daß die Prosaerzählung <em>eine </em>
					<em>cronika</em> auf Schondochs Märe basiert und aktualisierend in Prosa bearbeitet worden ist.<footnote start="477">
						<p>So z.B. Liepe, 1920, S. 273.</p>
					</footnote> Obwohl die Länge des Textes und zahlreiche Handlungsbezüge ein solches Verhältnis nahelegen, lassen sich auch Abweichungen finden, die vielleicht auf eine andere Quelle als ausschließlich Schondochs Erzählung weisen könnten. Gegen Schondochs Text als alleinige Quelle lassen sich außerdem einzelne Übereinstimmungen mit Elisabeths <em>Königin Sibille</em> anführen.<footnote start="478">
						<p>So beispielsweise einzelne listige Fähigkeiten und komische Situationen der Köhlerfigur in der Prosafassung, die diese in der <em>Königin von Frankreich</em> völlig entbehrt, wie z.B. der Witz in der Wiedererkennungsszene oder die Unfähigkeit auf einem Pferd zu reiten.</p>
					</footnote> Deshalb kann insgesamt keine lineare Rezeptionskette konstruiert werden und der Interpretation werden folglich kein Rezeptionsverhältnis und keine Abhängigkeiten der Texte zugrunde gelegt.</p>
				<p>Trotz der Tatsache, daß Überlieferung eine willkürliche Selektionsgröße historischer Texte darstellt und von den überlieferten Zeugnissen nicht linear auf den historischen Bestand zurückgeschlossen werden kann, lassen sich einige Aussagen über die besonders große oder eher geringe Rezeptionswirkung der einzelnen Bearbeitungen aus ihrer Überlieferung erschließen. Die über einen vergleichsweise langen Zeitraum erfolgende und sich in zahlreichen Handschriften manifestierende breite Überlieferung der <em>Königin von Frankreich</em> dominiert das literarische Feld der Erzählungen von der unschuldig verfolgten und später rehabilitierten Ehefrau im deutschsprachigen Raum im Vergleich zu Elisabeths <em>Königin Sibille</em> und der Prosaerzählung.</p>
			</section>
			<section id="N12593" label="3.2">
				<head>
					<pagenumber id="N12597" label="112" numbering="arabic" start="112"/>Schondochs Königin von Frankreich</head>
				<subsection id="N1259C" label="3.2.1">
					<head>Königin von Frankreich: Überlieferung und Forschung</head>
					<p>Das Märe von der <em>Königin von Frankreich</em>ist bereits im 19. Jahrhundert mehrfach ediert worden, allerdings nur als Abdruck jeweils einzelner vorliegender Handschriften oder als Ausgabe auf geringer Handschriftenbasis.<footnote start="479">
							<p>Vgl. Heintz, 1908, S. 56.</p>
						</footnote> Die erste kritische Ausgabe des Textes stammt von Heintz aus dem Jahre 1908.<footnote start="480">
							<p>Vgl. Heintz, 1908. Diese Ausgabe basiert im wesentlichen auf der Handschrift M, doch waren Heintz insgesamt 12 Handschriften bekannt.</p>
						</footnote> Dieser Arbeit liegt jedoch die neueste kritische Textausgabe von Strippel zugrunde, die erstmals den Anspruch erhebt, alle erhaltenen Handschriften zur Erstellung des kritischen Textes heranzuziehen.<footnote start="481">
							<p>Strippel, 1978, S. 3, hat den kritischen Text auf der Grundlage von 19 zugänglichen Handschriften der <em>Königin von Frankreich</em> erstellt. Diese kritische Ausgabe liegt meiner Interpretation zugrunde, obwohl Ziegeler, 1985, S. 259, Fußnote 7, darauf hingewiesen hat, daß Strippel unter den Handschriften, die Schondochs <em>Königin von Frankreich </em>enthalten, nicht die Handschrift der Heidelberger Bibliothek erwähnt: &#8222;Die Handschrift liegt sei 1936 in der Heidelberger UB, vgl. Wilfried Werner: Cimelia Heidelbergensia. 30 illuminierte Handschriften der Universitätsbibliothek Heidelberg.&#8220;</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Rassek hat in seiner Dissertation 1899 Schondoch als Verfasser des <em>Littauers</em> und der <em>Königin von Frankreich</em> nachgewiesen.<footnote start="482">
							<p>Rassek, 1899.</p>
						</footnote> Über den Autor Schondoch ist nichts bekannt außer seiner Namensnennung am Ende des <em>Littauers</em> und dem Titelhinweis in der Abschrift einer verlorenen Handschrift von 1402 aus dem Jahre 1645, welcher lautet: <em>&#8220;</em>
						<em>hat geticht ein varunder man, der hiez Schondoch</em>
						<em>&#8220;. </em>
						<footnote start="483">
							<p>Vgl. Heintz 1908, S. 1.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Roethes Datierung des Textes auf das Ende des 14. Jahrhunderts ist inzwischen von Arnold mittels der Datierung des <em>Littauers</em> bestätigt.<footnote start="484">
							<p>Vgl. Arnold, 1966/1967.</p>
						</footnote>
						<em>Die Königin von Frankreich</em> wie auch der <em>Littauer</em> sind demnach zwischen 1365 und 1402 entstanden. Auch Strippel bestätigt im wesentlichen diese Datierung, plädiert aber für eine weitere Eingrenzung der Entstehungszeit auf das Ende des 14. Jahrhunderts. Sie argumentiert damit, daß bei der weiten Verbreitung, die Schondochs Märe gefunden habe,<footnote start="485">
							<p>Strippel legt ihrer Arbeit 19 Handschriften zugrunde: &#8222;Diese im Vergleich zu anderen Mären auffal­lend weite Verbreitung läßt auf eine große Beliebtheit des Gedichts und unverminderte Attraktivität des Erzählstoffs während des ganzen 15. Jahrhunderts schließen.&#8220; Strippel, 1978, S. 4.</p>
						</footnote> die Tatsache, daß es in keiner der großen Märensammlungen des 13. und 14. Jahrhunderts enthalten sei, nur den Grund haben könne, daß es später als diese Märensammlungen entstanden sein müsse. Sie nimmt daher einen Entstehungszeitraum an, der als Terminus post quem vom Ende des 14. Jahrhunderts ausgeht und als Terminus ante quem das Datum der Abfassung der Neidensteiner Handschrift von 1402 ansetzt.<footnote start="486">
							<p>Strippel, 1978, S. 153-154.</p>
						</footnote> Diese Datierung ist einleuchtend, wenn auch der Terminus post quem keinerlei Beweischarakter hat. </p>
					<p>Die erste bekannte Handschrift der <em>Königin von Frankreich</em> stammt von 1402, und für das 15. Jahrhundert läßt sich eine weite Verbreitung des Textes nachweisen. Die Arbeit von Jutta Strippel leistet eine umfassende Beschreibung und Rekonstruktion der Überlieferung in den Handschriften.<footnote start="487">
							<p>Strippel, 1978.</p>
						</footnote> Sie gelangt dabei zu dem Ergebnis, die Überlieferung sei von einer &#8222;vergleichsweise auffälligen Kongruenz&#8220; gekennzeichnet.<footnote start="488">
							<p>Strippel, 1978, S. 151.</p>
						</footnote> Deshalb konnte auf einen Vergleich der einzelnen Handschriften für diese Arbeit verzichtet werden und der kritische Text von Strippel <pagenumber id="N12619" label="113" numbering="arabic" start="113"/>zugrunde gelegt werden, obwohl Ziegeler inzwischen auf eine von Strippel übersehene Handschrift aufmerksam gemacht hat.<footnote start="489">
							<p>Ziegeler, 1985, S. 259.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Rasseks Untersuchung des Sprachgebrauchs der Texte kommt zum Ergebnis der Autor sei alemannischer Herkunft und nimmt an, daß Schondoch Nordostschweizer gewesen sei. Diese Annahme wird von Strippel bestätigt, die den Verlauf der Verbreitung rekonstruiert hat und zu dem Schluß kommt, daß die Verbreitung von der nordöstlichen Schweiz ausging und der Dialekt des Verfassers alemannisch war.<footnote start="490">
							<p>Strippel, 1978, S. 158.</p>
						</footnote> Eine Verbindung zu den anderen Sibillenerzählungen sieht Strippel nur in Anlehnung an die älteren Arbeiten von Heintz<footnote start="491">
							<p>Heintz, 1908.</p>
						</footnote> und Köhler.<footnote start="492">
							<p>Köhler, 1871.</p>
						</footnote> Sie betrachtet die anonyme Prosafassung mit dem Titel &#8222;<em>Das ist eyne cronica von eynem herczogin von osterreich und von seynir swester vnd von eyme konige von franckreich wy es den irging</em>
						<em>.</em>&#8220; als eine späte Bearbeitung von Schondochs Märe und sieht Schondochs Gedicht als mit der französischen Sibillenlegende verwandt an, ohne diese Bezüge weiter zu konkretisieren.<footnote start="493">
							<p>Strippel, 1978, S. 5 und S.182.</p>
						</footnote> Köhler hat versucht, die Abhängigkeiten der Überlieferung zu klären, und ist zu einem Stemma gelangt.<footnote start="494">
							<p>Köhler, 1871, S. 286-316.</p>
						</footnote> Nach Heintz gehört die <em>Königin von Frankreich</em>
					</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8220; [...] dem Zweige des karolingischen Sagenkreises an, der von den unschuldig verleumdeten und verfolgten Gemahlinnen Karls des Großen erzählt.&#8220;<footnote start="495">
									<p>Heintz, 1908, S. 2.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Heintz hat neben der Beschäftigung mit der handschriftlichen Überlieferung auch die Motivgeschichte zu klären versucht. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß zu keiner der anderen existierenden Bearbeitungen des Stoffes eine direkte Abhängigkeit besteht. </p>
					<p>Tiemann vertritt die These, daß Schondochs <em>Königin von Frankreich</em> nach der Sibillen-chanson und nicht nach dem <em>Macaire</em> gearbeitet sei. Er sieht Schondochs Text ebenso als Rezeptionszeugnis wie jene Fassung, die in Italien in die <em>storie Nerbonesi</em> Eingang gefunden hat.<footnote start="496">
							<p>Tiemann, 1977, S.12 </p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Heintz geht in seiner Untersuchung auf weitere Bearbeitungen des Stoffes ein, darunter ein später Meistersang, der wahrscheinlich nach Schondochs Märe entstanden ist, ebensogut aber auch nach der Prosafassung von 1465 gearbeitet sein könnte, sowie eine Komödie von Hans Sachs.<footnote start="497">
							<p>Das Lied trägt den Titel: &#8222;<em>Das lied von der Künigin von Franckreich, die der falsch Marschalck gegen dem Künig vbergab, do sie nicht wolt seines willen pflegen. In des Regenbogen langen thon</em>.&#8220; Von dem Gedicht sind verschiedene Fassungen überliefert: Ein Druck aus Erfurt von 1498 und einer von 1520, gedruckt bei Jobst Gutknecht in Nürnberg; Abdruck z.B. bei Heintz 1908, S. 143-155. Einen weiteren Druck, wahrscheinlich desselben Liedes, besitzt die Germanische Nationalbibliothek in Nürnberg. Die Komödie von Hans Sachs trägt den Titel<em>: Comedi mit dreyzehen personen, die königin auß Frankreich mit dem falschen marschalck hat fünf actus</em>, vgl. Heintz, 1908, S. 15.</p>
						</footnote> Beide Texte sind für diese Untersuchung nicht ausgewählt worden, da es sich bei ihnen nicht um Erzähltexte im engeren Sinn handelt.</p>
				</subsection>
				<subsection id="N1268B" label="3.2.2">
					<head>Untersuchung der Königin von Frankreich</head>
					<p>Die Erzählung von der <em>Königin von Frankreich</em> thematisiert in unterschiedlichen Facetten zwei Aspekte von Liebe und Ehe im Spätmittelalter, deren oppositioneller Charakter auch innerhalb der Erzählung nur sehr hybrid aufgehoben werden kann. Dabei wird die höfische Existenz mit <pagenumber id="N12695" label="114" numbering="arabic" start="114"/>distanzierender Bezugnahme auf das Minnemodell von Minnedame und Minneherr entworfen, dem unterstellt wird, sich nicht signifikant von der sexuellen Nachstellungen des Marschalls gegenüber der Königin zu unterscheiden. Dagegen werden im Exil in der Lebensgestaltung von Köhler und Königin ein keusches Eheideal und eine durchgängig fromme asketische Lebenspraxis vorgeführt. Beide Elemente und ihre Verbindung sollen im Hinblick auf die Konstruktion der Frau im folgenden herausgearbeitet werden. </p>
					<block id="N1269A" label="3.2.2.1">
						<head>Die Darstellung der Königin </head>
						<p>Schondochs Märe beginnt, indem zuerst die Königsfigur äußerst knapp charakterisiert wird. Er wird als guter König in hohen Ehren dargestellt:</p>
						<p>
							<em>&#8222;</em>
							<em>Der was vor wandel wol behuot,<br/>Er hette gros hussere</em>.<em>&#8220; </em>
							<footnote start="498">
								<p>KvF, V. 4-5, S. 212. Zur Bedeutung von <em>hussere</em> vgl. Dallapiazza, 1981, S. 39-46, der in einer Verwendung des Begriffs (dort:<em> hûsêre</em> ) in Verbindung mit dem männlichen Ehepartner einen Hinweis auf eine eher altmodische Bedeutung des Begriffs versteht. Er unterscheidet davon einen Gebrauch des Wortes nur als Bezeichnung für den Haushalt und in Verbindung mit dem weiblichen Ehepartner, der im 14. Jahrhundert beginnt.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Dabei wird von Beginn an Wert darauf gelegt, daß es sich um eine gute und ehrenvolle Königsfigur handelt, die mit einer angemessenen Gattin eine formvollendete Ehe führt.</p>
						<p>
							<em>&#8222;</em>
							<em>Der selbe künig here <br/>der hat ein minnekliches wip.<br/>Noch wunsch gestalt was ir lip,<br/>Zühtig und bescheiden, <br/>Das sy nieman m&#339;hte geleiden,<br/>Wer sy mit ögen ane sach,<br/>Das er ir grosse ere jach</em>
							<em>.&#8220; </em>
							<footnote start="499">
								<p>KvF, V. 6-12, S. 212-213.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Die Beschreibung der Königin in Schondochs <em>Königin von Frankreich</em> markiert bereits, welches die besonderen Kennzeichen der weiblichen Figur sind: Neben stereotyper Schönheit sind es vor allem ihre Züchtigkeit und Bescheidenheit, durch die sie große Ehre genießt.</p>
						<p>Im weiteren Verlauf der Handlung ist es genau die <em>Zuht</em>, welche die Königin unter Beweis stellen muß. Mit nichts außer diesen Tugenden ausgestattet, muß sie den Bedrängungen des Marschalls widerstehen. </p>
					</block>
					<block id="N126EC" label="3.2.2.2">
						<head>Nachstellung und Verleumdung und die Reaktionen der Frau </head>
						<subblock id="N126F1" label="3.2.2.2.1">
							<head>Nachstellung und Verleumdung </head>
							<p>Ein Marschall, von dem es heißt, <em>dem muest man leisten über al, was er do zuo hofe gebot</em> ,<footnote start="500">
									<p>KvF, V. 14-15, S.214.</p>
								</footnote> bedrängt in der <em>Königin von Frankreich</em>die Protagonistin mit seinem Begehren: <em>bat umb die mynne/ Wan er ir dicke heimelichen was</em>.<footnote start="501">
									<p>KvF, V. 18-19, S. 214.</p>
								</footnote>Dabei ist nicht nur sein großer Einfluß am Hofe augenfällig. Auch die Möglichkeit, mit der Königin allein zu sein, zeugen von der großen Macht und vom Vertrauen, das diese Figur genießt. Als der Marschall die Königin bedrängt und sie um ihre Minne bittet, weist sie ihn mit dem Hinweis ab, daß sie um keiner Bitte Willen ihre<em/>
								<em>Zuht</em>
								<footnote start="502">
									<p>KvF, V. 22, S. 215.</p>
								</footnote> je mißachten werde. Doch der Marschall versucht erneut, die Königin zum Beischlaf zu überreden, <pagenumber id="N1271B" label="115" numbering="arabic" start="115"/>indem er an seine treuen Dienste erinnert, die er ihr von Jugend an geleistet habe. </p>
							<p>Das Begehren des Marschalls wird nicht ausdrücklich negativiert, es ist als sexuelles Begehren entworfen, das ohne jede über sich hinausweisende Motivation erscheint. Neben der hartnäckigen Wiederholung ist auffällig, daß der Marschall in dem Versuch, sein Beischlafbegehren durchzusetzen, mit den Verbindlichkeiten argumentiert, die zwischen ihnen durch seinen Dienst entstanden seien. Dabei ist bemerkenswert, daß für sein Begehren der Begriff <em>mynne</em>
								<footnote start="503">
									<p>KvF, V. 18, S. 214.</p>
								</footnote> und als Druck ausübendes Argument der &#8222;Dienst&#8220;<footnote start="504">
									<p>KvF, V. 38-42, S. 218-219, die genaue Formulierung lautet:</p>
									<p>&#8222;Doch han ich üch on underscheit<br/>Gedienet von kindes jugent.<br/>Land mich uwer tugent<br/>Geniessen und erent mich,<br/>Vil zarte fröwe mynneclich!&#8220;</p>
								</footnote> angeführt wird, den der Marschall der Königin geleistet habe. Damit aber sind die beiden Komponenten einer klassischen Minnebeziehung aufgerufen, die Minne und Dienst durch den Minneherren ebenso einschließt wie dessen an die Dame gerichtete Forderung nach dem Minnelohn. Doch ist diese Minnebeziehung von Beginn an eindimensional, da die Darstellung des Dienstes fehlt und daher seine Funktion als Einübung männlicher Triebkontrolle im Versuch, die Frau unter Druck zu setzen, gerade als gescheitert vorgeführt wird.<footnote start="505">
									<p>Zumindest ist es eine ausgesprochen tendenziöse Darstellung eines Minneverhältnisses. Zur Konzeption höfischer Minne siehe Bumke, 1986, S. 513-529.</p>
								</footnote> Statt dessen wird das Minnemodell hier verworfen, indem seine Begrifflichkeiten zur Darstellung der sexuellen Belästigung der Königin durch einen Mann von niederem Rang benutzt werden, die zunehmend den Charakter einer Erpressung gewinnt. Erst durch den Verweis auf den bereits geleisteten &#8222;Dienst&#8220; gewinnt das Begehren seine erpresserische Komponente, die denn auch von der Königin abschlägig beantwortet wird. Schließlich droht sie dem Marschall, dem König von seinen unangemessenen Anträgen zu berichten. Dadurch ändert sich die Einstellung des Marschalls, sein Begehren wandelt sich in Furcht:</p>
							<p>&#8222;<em>So weis ich wol, das ich verlüre<br/>Lip, ere und alles guot</em>.<em>&#8220;</em>
								<footnote start="506">
									<p>KvF, V. 50-51, S. 220.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Der Marschall, der das Vertrauen des Königs so sehr genießt, daß ein ausdrücklicher Befehl existiert, keine Tür vor ihm verschlossen zu halten,<footnote start="507">
									<p>KvF, V. 65-66, S. 223.</p>
								</footnote> mißbraucht dieses Vertrauen: Er nimmt einen unschuldigen Zwerg, der im Saal schläft, verschafft sich Zutritt zum ehelichen Schlafgemach und legt den Zwerg ins Bett der schlafenden Königin. Anschließend eilt er in den Wald, wo der König jagt, und überzeugt ihn mit drastischen Worten von der Notwendigkeit einer sofortigen Heimkehr:</p>
							<p>&#8222;<em>Us valschem munde er do sprach<br/> &#8216;Lant birssen under wegen bliben<br/>Ir süllent anders triben,<br/>Das neher üch zuo hertzen gat <br/>Und kumbelichen mag werden rat</em>.&#8217;<br/>[...]<em>
									<br/>
								</em>
								<em>Der marschalg sprach &#8216;die künigin,<br/>die pfliget valscher mynne,<br/>Yr süllent sin werden ynnen.<br/>Kument mit mir vil getrat,<br/>Ir vindents an frischer getat</em>.<em>&#8220; </em>
								<footnote start="508">
									<p>KvF, V. 80-84, S. 226 u. V.86-89, S. 227.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die Niedertracht der Figur des Marschalls wird in der Parallelisierung des inszenierten mit dem von ihm selbst geplanten Ehebruch deutlich gemacht: Aus seiner Rede gegenüber dem König geht <pagenumber id="N1278E" label="116" numbering="arabic" start="116"/>bereits hervor, daß er von den Folgen eines Ehebruchs genaue Vorstellungen hat. Mittels seiner Inszenierung erreicht er, daß die Königin nun jener Strafe anheimzufallen droht, durch die sie auch gefährdet worden wäre, wenn sie das Drängen des Marschalls nicht tugendhaft abgewiesen hätte. </p>
							<p>Nachdem die Hinrichtung der Königin bis zur Geburt ihres Kindes aufgeschoben wurde, überläßt der Herzog sie der Obhut eines Ritters, der sie in <em>froemde lant</em> geleiten soll. Der Marschall lauert ihnen auf und ermordet den Ritter, als dieser die Königin durch einen Wald führt. Er versteckt die Leiche des Ritters und sucht nach der Frau:</p>
							<p>&#8222;<em>Wie gern er öch an der stette<br/>Die fröwe ermurdet hette,<br/>Do hat si sich verborgen.<br/>Do fuor er heym mit sorgen,<br/>Der gar verschante boesewiht</em>.<em>&#8220; </em>
								<footnote start="509">
									<p>KvF, V. 205-208, S. 248.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Dabei steht nur der Wunsch im Vordergrund, die Königin zu beseitigen, da sie, nachdem der Zwerg erschlagen wurde, die einzige ist, die neben dem Wissen um seine Nachstellungen auch noch das Wissen um seine Verleumdung mit ihm teilt. Damit aber ist die Qualität der Handlungen des Marschalls auch eindeutig geworden, er wird im Text als <em>verschante boesewiht</em>
								<footnote start="510">
									<p>KvF, V. 209, S. 249.</p>
								</footnote> bezeichnet.</p>
							<p>Das Begehren des <em>Marshalls</em> ist zunächst nicht negativ motiviert, doch gewinnt es durch die Hartnäckigkeit, mit der er seinen Wunsch immer wieder an die Königin heranträgt, zunehmend repressiven Charakter. Die Verleumdung ist bereits der Versuch, die Königin zu vernichten, indem ihre Reputation genau in jenem Bereich geschädigt wird, in dem ihre Tugend vom Marschall nicht überwunden werden konnte. Dabei ist von Bedeutung, daß die Drohung der Königin sein Begehren sofort in Furcht verwandelt und dazu führt, daß er der Königin nach dem Leben trachtet. So wird zwar nicht das Begehren selbst mit niederen Motiven begründet, aber die Nähe der unterschiedlichen Absichten und Möglichkeiten des schnellen Wandels zeugen von der Gefahr und der Bedrohung, die solchen Formen des Begehrens innewohnt. Durch die Verleumdung und den Tötungsversuch wird die Unehrenhaftigkeit des gesamten Verhaltens des Marschalls deutlich. Sein Begehren wird als erotisches Begehren ohne destruktive Motivation entworfen. Erst durch die Zurückweisung verschiebt es sich zur Tötungsabsicht. </p>
						</subblock>
						<subblock id="N127C5" label="3.2.2.2.2">
							<head>Die Reaktionen der Frau</head>
							<p>Zunächst zeigt die Frau ein angemessenes Verhalten im Umgang mit dem Marschall. Ihre Zucht führt dazu, daß sie genau weiß, welches Verhalten gegenüber den Anträgen des Marschalls gezeigt werden muß. Zu der Verkörperung der Züchtigkeit als Normengewißheit tritt ein weiteres Element hinzu: Selbst als der Marschall sie zum Beischlaf überreden will, antwortet sie ihm noch <em>tugenliche</em>,<footnote start="511">
									<p>KvF, 22, S. 215.</p>
								</footnote> obwohl kein Zweifel an ihrer Unzufriedenheit mit seinem Anliegen bestehen kann und sie die eindeutige Absicht hat, das Begehren des Marschalls abzuwehren. Ihre Tugendhaftigkeit manifestiert sich genau darin, daß sie nicht grob wird und nicht flucht, sondern den Antrag höflich zurückweist. Die Ablehnung des Marschalls erfolgt nicht aus dem Blickwinkel einer eigenen Perspektive der Königin, denn es wird allein mit den Macht- und Besitzverhältnissen argumentiert:</p>
							<p>&#8222;<em>War umb muetest du mir des? <br/>Du weist doch wol durch wes<br/>Willen du das lassen solt:<br/>Min herr ist dir so rehte holt,<br/>Er hat gesetzet in din hant<br/>Burge, stette und wite lant</em>.<em>&#8220; </em>
								<footnote start="512">
									<p>KvF, V. 25-30, S. 217.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>
								<pagenumber id="N127F3" label="117" numbering="arabic" start="117"/>In den Wendungen<em/>
								<em>durch wes Willen</em> ebenso wie <em>Min herr ist dir so rehte holt</em> wird deutlich, daß hier primär die Interessen des Ehemannes formuliert werden und für die Ablehnung Geltung haben. Die Tugendhaftigkeit besteht gerade darin, daß die Königin über sich selbst ausschließlich auf der Ebene ihrer gesellschaftlichen Rolle nachdenkt: &#8222;<em>Das mir gange an myn ere</em>.&#8220;<footnote start="513">
									<p>KvF, V. 34, S. 217.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Erst eine Drohung hilft ihr, daß der Marschall von seinem Anliegen Abstand nimmt. Das Argument, mit dem sie erreicht, daß er sein Vorhaben aufgibt, ist also nicht ihre Zurückweisung, sondern sind die für seine Nachstellungen in Aussicht gestellten Strafen.<footnote start="514">
									<p>KvF, V. 45-47,S. 219f:</p>
									<p>&#8222;<em>Erlas mich diser bette<br/>E das ich dich verwette<br/>In leit und in ungemach</em>.&#8220;</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die Königin verhält sich klar ablehnend, sie ist sich ihrer Verantwortung als Ehefrau ebenso bewußt, wie sie auch die Anforderungen ihrer eigenen Reputation kennt. Es werden keinerlei Verhaltensmängel der Königin erkennbar, die dennoch nicht vor der Verleumdung und Vertreibung bewahrt werden kann. Auf das Begehren reagiert sie eindeutig abwehrend. Es wird keine Notwendigkeit der Selbstbeherrschung eigener Triebe entworfen. Begehren oder Sexualität werden im Zusammenhang mit der Frau nicht thematisiert.</p>
						</subblock>
					</block>
					<block id="N12823" label="3.2.2.3">
						<head>Eheherrliche Gewalt und die Handlungsversuche der Frau</head>
						<subblock id="N12828" label="3.2.2.3.1">
							<head>Eheherrliche Gewalt</head>
							<p>Als dem König auf der Jagd vom Marschall zugetragen wird, <em>die künigin, die pfliget valscher mynne</em>,<footnote start="515">
									<p>KvF, V. 86-87, S. 226.</p>
								</footnote> bricht der König die Jagd ab und reitet zornig an den Hof zurück. Dort findet er, wie vom Marschall vorbereitet, den Zwerg im Bett der Königin. Er nimmt den schlafenden Zwerg und schlägt ihn gegen eine Wand, bis er tot ist. Der Text vermerkt, dies geschehe mit <em>ungetulde</em>, doch erscheint dies nicht eigentlich als Kritik an der Handlung des Königs. Die vom Marschall angekündigte Möglichkeit, der König könne die beiden Ehebrecher auf frischer Tat ertappen, hat die Voreiligkeit des Königs motiviert, ist ihm doch bereits genau das Bild in Aussicht gestellt worden, das er tatsächlich vorfindet. Die Gewißheit, mit eigenen Augen gesehen zu haben, was als Ergebnis des Blicks vorproduziert worden ist, prägt auch die Entscheidung des Königs hinsichtlich der Schuld seiner Frau. Ihren zaghaften Versuch, ihre Unschuld zu beteuern, unterbricht er mit scharfen Worten: </p>
							<p>&#8222;&#8216;<em>Swige und rede do wider nit! <br/>Ich han dich doch an diser geschiht<br/>So schemlichen funden<br/>Das du zuo disen stunden<br/>Den lip muost verlorn han,<br/>So balde ich das gefuegen kan!</em>
								<em>&#8217;&#8220; </em>
								<footnote start="516">
									<p>KvF, V. 113-118, S. 232.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Der herbeieilende Fürst Luitpold hat sofort den Verdacht, die Königin müsse verraten worden sein, kann aber den König nicht von dessen Position abbringen. Der König fordert für den Ehebruch seiner Frau den Feuertod. Als der Fürst noch einmal für die Königin bittet, ist er schließlich bereit, die Königin bis zur Geburt ihres Kindes zu verschonen, jedoch nur, wie ausdrücklich betont wird, um den Bittenden zu ehren.<footnote start="517">
									<p>KvF, V. 160-175, S. 240-242.</p>
								</footnote> Außerdem läßt er sich auf diese Verschonung der Königin nur unter der Bedingung ein, daß sie nach der Geburt des Kindes der Strafe zugeführt wird: </p>
							<p>
								<em>&#8222;</em>
								<em>Sy muos verliesen doch den lip<br/>
								</em>
								<pagenumber id="N1286B" label="118" numbering="arabic" start="118"/>
								<em>Vil snell das verschempte wip</em>.<em>&#8220;&#8217; </em>
								<footnote start="518">
									<p>KvF, V. 173-174, S. 242.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Diese Härte des Königs wird nicht eingehender motiviert. Sie ist Resultat des Vergehens, das er mit eigenen Augen gesehen zu haben meint. Sie ist keineswegs Ausdruck einer grundsätzlichen Distanz zu der Königin, sondern schlägt später anläßlich des Geständnisses des Marschalls in ihr Gegenteil um, wenn der König über seinen Verlust und sein Fehlurteil klagt und seine mangelnde Gnade ihm als Schuld erscheint.<footnote start="519">
									<p>KvF, V. 461-465, S. 297:</p>
									<p>&#8222;<em>Der Künig schrei &#8216;we mir, ach'!<br/>Hertzenleit und ungemach<br/>Muos mich iemer riten,<br/>Hüt und zu allen Ziten,<br/>Das ich der reinen fröwen zart<br/>Je so ungnedig wart</em>!&#8220;</p>
								</footnote> Starke Emotionalität und Sehnsucht<footnote start="520">
									<p>KvF, V. 472-480, S. 298-300. </p>
									<p>&#8222;&#8216;<em>Ach, wo bistu ellender gast?<br/>Ein suesse fruht, ein zarter lip,<br/>Ach du hochgebornes wip!<br/>Sol ich noch mins hertzen lüst<br/>Gerueren niemer me dine brust ?<br/>Ach her und got, so muot ich dir,<br/>Das du den tot sendest mir <br/>Umb die grosse missetat,<br/>Die min lip begangen hat!</em>&#8217;&#8220;</p>
								</footnote> nach seiner Frau zeigt er in diesem Zusammenhang, somit wird die Bindung an die Frau deutlich, seine Härte erscheint dann als Folge des &#8222;augenscheinlichen&#8220; Ehebruchs.</p>
						</subblock>
						<subblock id="N128B5" label="3.2.2.3.2">
							<head>Handlungsversuche der Frau </head>
							<p>Während der späteren Entdeckung des vermeintlichen Ehebruchs erwacht die Frau ahnungslos und erkundigt sich nach der Ursache für des Königs Zorn:</p>
							<p>
								<em>&#8222;</em>
								<em>Herre, was ist din ungemach,<br/>Das du bist zornes also vol?&#8220;</em>
								<em/>
								<footnote start="521">
									<p>KvF, V. 104-105.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Der König macht ihr schwere Vorwürfe: Sie sei schändlich, boshaft und untreu. Die Königin unternimmt lediglich einen knappen Rechtfertigungsversuch: </p>
							<p>
								<em>&#8222;</em>
								<em>'Ach, herre, halt dine sinne&#8217;<br/>sprach die edele fröwe zart,<br/>&#8216;Wisse, das ich nie schuldig wart.&#8217;</em>
								<em>" </em>
								<footnote start="522">
									<p>KvF, V. 110-112.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Das ist das einzige Mal, daß die Königin Gelegenheit erhält, sich zu äußern oder überhaupt mit dem König zu reden. </p>
							<p>Innerhalb der Logik des vorgeblichen Ehebruchs erscheint die Frau so ohne jedes Recht, ihr Versuch, den König an die Unwahrscheinlichkeit seiner Behauptung zu erinnern, findet kein Gehör. Die Bestrafung der Frau wird nicht in einem ordentlichen Gerichtsprozeß herbeigeführt, sondern resultiert allein aus den Anweisungen des Königs. So wird sie ohne Verfahren zum Tode verurteilt. Auch die Verwandlung der Strafe in vorläufige Verbannung wird nicht durch ihre eigene Einflußnahme erreicht, so wenig wie sie um ihretwillen erfolgt. Lediglich die Ehre des Bittstellers und der Umstand ihrer Schwangerschaft motivieren die vorübergehende Aussetzung der <pagenumber id="N128F0" label="119" numbering="arabic" start="119"/>Todesstrafe. Doch in der Sichtweise des Fürsten, der die Anschuldigung gegen die Frau mit ihrem sonstigen Lebenswandel unvereinbar findet,<footnote start="523">
									<p>Vgl. dazu KvF, V. 173-174, S. 242.</p>
								</footnote> wird die einzige Chance für die Frau sichtbar: Nur unzweifelhafte Tugend und Zucht können ihr diesen Fürsprecher verschaffen, der ihr Leben rettet. </p>
						</subblock>
					</block>
					<block id="N128FE" label="3.2.2.4">
						<head>Bewährung in der Isolation: Die gemeinsame Sorge um das Haus</head>
						<p>Allein im Wald, dem Marschall mit Mühe entkommen, geht die Königin in <em>leides pfliht</em>.<footnote start="524">
								<p>KvF, V. 210, S. 249.</p>
							</footnote> Sie ernährt sich von Laub, Wurzeln und Gras. Dieser elende Zustand wird kommentiert, indem an die Erscheinung der Königin erinnert wird: </p>
						<p>&#8222;<em>Ass si in dem gewilden<br/>Das minnecliche bilde</em>.&#8220; <footnote start="525">
								<p>KvF, V. 213-214, S. 249.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Der Aufenthalt im Wald, die unangemessene Speise sowie die Isolation von jeder menschlichen Gemeinschaft markieren die tiefe Krise und die gestörte Ordnung.<footnote start="526">
								<p>Vgl. Hufeland, 1976, 1-19.</p>
							</footnote> In dieser Situation trifft sie auf den Köhler, der im Wald seiner Arbeit nachgeht. Sie fragt ihn, Ausdruck ihres sozialen Befremdens über seinen Anblick, welcher Tätigkeit er nachgehe: &#8222;<em>ich mach kol</em>
							<em>&#8220;</em>, ist seine selbstverständliche Antwort, welche die Königin nicht zu befriedigen vermag, denn sie fragt:</p>
						<p>&#8222;&#8216;<em>wo mit ist dir dan wol?<br/>Es machet dich doch swartz gevar&#8217;</em>
							<br/>[...]<br/>&#8216;<em>Und machet dir bleich dinen lip</em>,&#8217;&#8220;<em/>
							<footnote start="527">
								<p>KvF, V. 220-224, S. 251.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Die soziale Differenz ist hier als Wahrnehmungsdifferenz erzählerisch realisiert, wenn die Königin über das merkwürdige Aussehen des Köhlers verwundert, den Grund einer solchen Beschäftigung nicht verstehen kann. Erst der Verweis auf die Ordnung Gottes, in der jeder seinen Platz hat, integriert beide in eine gemeinsame Kommunikation:</p>
						<p>&#8222;<em>Der koler sprach sunder hass<br/>&#8216;Wolte got , so het ichs bas<br/>Nuo muos ich hie durch hungers not<br/>Bliben untz an minen tot.</em>&#8217;&#8220;<em/>
							<footnote start="528">
								<p>KvF, V. 225-228, S. 252.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>In dieser kurzen Passage wird ein Bewußtsein von der großen sozialen Differenz zwischen der Königin und dem Köhler gestaltet, das die Erzählung in der Verwunderung der Königin über die merkwürdige Tätigkeit des Köhlers realisiert. Erst nachdem dessen Frömmigkeit in seiner Äußerung deutlich geworden ist, kann die soziale Differenz zugunsten von Vertrauen überwunden werden, ist die Königin doch sofort bereit, beim Köhler zu bleiben. Der Ausweis von Frömmigkeit ist auch ein Zeichen der Tugend, in diesem Fall konkretisiert als Akzeptanz des eigenen Platzes innerhalb der göttlichen Ordnung, überwindet die soziale Differenz zwischen der Frau und dem Köhler. Dabei wird eine Gemeinsamkeit betont, die in der Demut gegenüber Gottes Wirken liegt, und mit ihr auf der Erzählebene das Vertrauen der Frau zu dem Köhler hergestellt:</p>
						<p>
							<em>&#8222;</em>
							<em>Wiltu mich lassen by dir sin?<br/>Was du anvahest das hilff ich dir,<br/>Das soltu glouben mir</em>.<em>&#8220;</em>
							<footnote start="529">
								<p>KvF, V. 230-232, S. 253.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>
							<pagenumber id="N1297B" label="120" numbering="arabic" start="120"/>Der Köhler weist dann aber doch auf die sichtbare Differenz zwischen beiden noch einmal hin und stellt klar, daß er nichts anzubieten habe, was der Königin gemäß wäre. So bittet die Königin den Köhler, ihr Seidengarne aus der Stadt zu besorgen, und gibt ihm dafür ihr ganzes verbliebenes Geld. In der Folgezeit verfertigt sie aus diesen Seidengarnen feine Handarbeiten, während der Köhler das Material beschafft und die fertigen Arbeiten verkauft. Arbeitsteilig sorgen sie nun für ihren Lebensunterhalt, die Frau im Haus, der Mann im Außen; beide sind mit dem gemeinsamen Projekt, der Bewältigung ihres Alltages und der Organisation des Überlebens, beschäftigt. Auch nach der Geburt des Kindes wird in gleicher Weise verfahren, die Königin bleibt im Haus, betreut das Kind, verfertigt Borten, während der Köhler in die Stadt geht, den Verkauf des Produzierten und die Beschaffung der neuen Materialien regelt und damit alle Außenkontakte gewährleistet.</p>
						<p>Darin wird eine Konzeption der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern sichtbar, wie sie in der Antike<footnote start="530">
								<p>Foucault, 1986, Bd. 2,S. 181-233.</p>
							</footnote> als Ideal entwickelt und im Spätmittelalter<footnote start="531">
								<p>Auf die spätmittelalterliche Tradition der Rezeption und Produktion von Literatur zur Haushalts­führung hat jüngst Ehlert, 1991, hingewiesen.</p>
							</footnote> als ideale Verteilung<footnote start="532">
								<p>Die literarische Gestaltung einer gestörten Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern wird sichtbar bei Pleij, 1988.</p>
							</footnote> der Arbeiten zwischen Frau und Mann rezipiert wurde. In dieser Konzeption eines ideal geordneten <em>Oikos</em>
							<footnote start="533">
								<p>Zum Begriff des Oikos siehe Richarz, 1991.</p>
							</footnote> scheint in der Bewährungssituation ein Ideal keuschen ehelichen Lebens auf, in dem das Augenmerk auf die Bewältigung des Alltags und die optimale Organisation des Hauses gerichtet ist. Im Exil wird so die Tauglichkeit der Königin für eine Ehe unter Beweis gestellt, die auf den Erhalt des Hauses und seine wirtschaftlichen Aspekte gerichtet ist. Doch der Entwurf einer Haus­gemeinschaft zwischen Frau und Mann nach dem Vorbild des <em>oikos</em> ist hier gerade als Produktion und Handel thematisiert, also im Kontext grundsätzlich neuer, nach ganz anderen Bedingungen und Gesetzen funktionierender Ehen des städtischen Handwerker-, Bürger- und Patrizier-Haushalts thematisiert, welche die Rezeption des Oikos-Modells gesteuert haben dürften. Dabei bleibt jedoch der Zusammenhang von Produktion und Handel durch die Bezugnahme auf die Tätigkeit adliger Handarbeit noch dem alten Modell adliger Kunstfertigkeit verhaftet, womit adlige Kunstfertigkeit in den Zusammenhang mit Produktion und Handel gebracht und gemeinsam sichtbar gemacht werden können.</p>
					</block>
					<block id="N129A6" label="3.2.2.5">
						<head>Rücknahme der Königin</head>
						<p>Nachdem das Geständnis des Marschalls aufdeckt, daß die Königin verleumdet und unschuldig vertrieben worden ist, läßt der König sie suchen. Von der Krämerin, die der Köhler mit den Handarbeiten der Königin beliefert, erhält er einen Hinweis, der zur Identifizierung der Königin führt <footnote start="534">
								<p>KvF, V. 521-524, S. 308-309: Die Krämerin läßt den Köhler unter einem Vorwand warten und geht zum König: &#8222;<em>Und hiesche dem künige bottenbrot </em>/ <em>Und sprach &#8216;herre habend keine not! </em>/ <em>Ich wene, min fröwe wandels vri </em>/ <em>Mit gottes helfe funden si.&#8217;&#8220;</em>
								</p>
							</footnote> Dabei wird nicht motiviert, woher die Krämerin weiß, daß die Handarbeiten von der Königin angefertigt wurden, selbst im Gespräch mit dem König muß dies nicht weiter erklärt werden. Die Idee einer direkten Analogie zwischen dem adligen Status der Frau und der Qualität ihrer Handarbeiten, die eine eigene Motivtradition hat,<footnote start="535">
								<p>Zur Handarbeit als besonderem Ausweis adliger weiblicher Kunstfertigkeit, vgl. zB. die Bertha­Episode bei Lundt, 1996, S. 105-106.</p>
							</footnote> scheint hier auf.</p>
						<p>Der Köhler erweist sich als treuer Diener der Königin: Er behauptet zuerst, die Handarbeiten aus England nach Paris zu bringen. Als der König ihm zu verstehen gibt, daß er bereits weiß, daß die Arbeiten von einer adligen Frau gefertigt werden und er diese zu sehen wünscht, fordert der Köhler unter Tränen vom König das Versprechen, daß der Königin kein Leid geschehen möge. <footnote start="536">
								<p>KvF, V. 563-569, S. 317-318.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>
							<pagenumber id="N129D4" label="121" numbering="arabic" start="121"/>Dafür verbürgt sich der Herzog, woraufhin der Köhler beginnt, die Frau zu loben:</p>
						<p>&#8222;<em>Wellent ir dann schöwen<br/>Die minnecliche fröwen<br/>So kument mit mir in das holtz.<br/>Yr sehent wie die fröwe stoltz<br/>Sich hat so gar an got ergeben,<br/>An ein vil heilges leben.<br/>Kurtz sind die loecke,<br/>Si treit gröwe roecke</em>.&#8220;<footnote start="537">
								<p>KvF, V. 574-580, S.319-320.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Diese Rede des Köhlers, voller Bewunderung für die Frömmigkeit der Königin, wie auch seine Beschreibung ihres weltabgewandten Äußeren, entwerfen eine Frau, die ihr Leben Gott geweiht hat, und beschreiben ihre Tugendhaftigkeit glaubwürdig. Die Zweifel des Königs richten sich nun nicht mehr auf die Tugend und Treue seiner Gattin, er befürchtet vielmehr, daß sie, die auch ihr Äußeres dem neuen Leben angeglichen hat, nicht mehr als adlige Ehefrau verfügbar sein könnte.</p>
						<p>Folgerichtig beklagt er den Verlust des langen Haares und damit den Statuswechsel seiner Frau zu deren Körperzeichen als Königin ihr langes Haar gehörte.<footnote start="538">
								<p>KvF, V. 583-586, S. 320-321: &#8222;<em>Der künig was der mere unfro, / Das si sich beschoren het also / Als ein regelerinne/ Durch die gottes minne</em>.&#8220; Das lockige Haar war fester Bestandteil adligen Schönheitsideals, vgl. Bumke, 1986, S. 452.</p>
							</footnote> Sie hat auch äußerlich sichtbar, ihren eigentlichen Status als Königin und adlige Gattin verlassen und ist zu einer <em>regelerinne</em> geworden. Das veränderte Aussehen markiert den anderen sozialen Status, den die Königin in ihrer Verbannung annehmen mußte und der sich nicht mit ihrem Status als adlige Frau vereinbaren läßt, in den sie nun zurückkehren soll. </p>
						<p>Nachdem der König darauf hingewiesen worden ist, daß die Königin jede Pracht ablehnt, da sie gegen Gottes Willen sei, läßt er zwar das Gefolge in einiger Entfernung warten und nähert sich allein der Hütte des Köhlers, doch der Sohn bemerkt das Gefolge. Die Königin unternimmt einen verzweifelten Fluchtversuch:</p>
						<p>&#8222;<em>Do sach si, wo der künig har zoch.<br/>Si nam das kint und floch.<br/>Wie gerne si enpflohen were,<br/>Do was ir das kint zuo swere. <br/>Ungerne si bliben wolte</em>.&#8220; <footnote start="539">
								<p>KvF, V. 633-637, S. 329-330.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Der König holt sie jedoch ein, fällt seiner Frau zu Füßen und weint. Die Frau willigt in die Versöhnung ein, indem sie ebenfalls niederfällt und ihn küßt. Der König lobt die Stunde, in der seine Frau ihm wiedergegeben ist. Auch er küßt sie: </p>
						<p>&#8222;<em>Ein guoter sün und ein steter vride<br/>Von in beiden do ergie</em>.&#8220; <footnote start="540">
								<p>KvF, V. 658-660, S 334.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Es schließt sich eine lange Lobrede auf das Wirken Gottes an, in der sich der König für die Wiedererlangung seiner Frau und seines Sohnes bedankt.<footnote start="541">
								<p>KvF, V. 690-692, S. 340.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Die Reintegration der Königin und ihres Sohnes am Hof schließt auch eine reiche Entlohnung des Köhlers ein,<footnote start="542">
								<p>KvF, V. 684-687, S. 338-339. </p>
							</footnote> der außerdem den Sohn aus der Taufe heben darf. Gegenüber der Königin erweist er seine Ehrerbietung und organisiert ihre Wiedereinbindung in die Struktur des Hofes:</p>
						<p>
							<pagenumber id="N12A47" label="122" numbering="arabic" start="122"/>&#8222;<em>Ein richer hoff gerueffet wart<br/>Zuo dienst dem zarten bilde</em>,&#8220; <footnote start="543">
								<p>KvF, V. 690-691, S. 340.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Die Bewältigung von Verleumdung und Verbannung der Königin erfolgt insofern, als sie in ihrer Ehre rehabilitiert wird und mit allen Ehren und Rechten einer Gattin ausgestattet an den Königshof zurückkehren kann. </p>
						<p>Für die Situation der Frau haben sich weder auf der Ebene der Beziehung der Eheleute, noch in ihren Einflußmöglichkeiten oder im Bereich der Hoforganisation Veränderungen vollzogen. Eine erneute Verleumdung und Wiederholung des Geschehens erscheint daher jederzeit möglich. Gerade daraus aber ergibt sich die Notwendigkeit zu tugendhafter Lebensführung für die Frau, denn die Bedrohung ihres Rufes ist strukturell gegeben und kann nur durch vollständige Tugendhaftigkeit und makellose Lebensführung abgewendet werden. </p>
						<p>So schließt der Text, indem er hervorhebt, daß die einzige Garantie für einen häuslichen Frieden in der weiblichen Tugend gesucht werden muß. Denn nur sie kann im Konfliktfall dazu beitragen, daß die Frau über jeden Zweifel erhaben ist:</p>
						<p>
							<em>&#8222;</em>
							<em>Gedenckent guoter wiben,<br/>Die sich der schanden hant erwert.<br/>Wem got der eine hat beschert,<br/>Dem mag nit misselingen<br/>Zuo allen guoten dingen</em>.<em>&#8220;</em>
							<footnote start="544">
								<p>KvF, V. 696-700, S. 341-342.</p>
							</footnote>
							<em/>
						</p>
						<p>In diesem Schlußkommentar steht die Frau, die sich der Verleumdung in keiner Weise aktiv erwehrt hat, im Mittelpunkt des Interesses; sie hat ihr Schicksal im Vertrauen auf Gott fast klaglos ertragen. Dies ist als Aufforderung an die Frauen lesbar, Ungerechtuigkeuiten, Verleumdungen und Fehleinschätzungen unwidersprochen hinzunehmen und demütig zu ertragen, bis ihre Unschuld erwiesen wird, während sie auf Gott vertrauen.</p>
					</block>
				</subsection>
				<subsection id="N12A83" label="3.2.3">
					<head>Ergebnisse</head>
					<p>In der Abfolge von Verleumdung, Exil und Rücknahme tritt in verschiedenen Varianten immer wieder vor allem der Nutzen und die Notwendigkeit weiblicher Tugend und Unterwerfung deutlich hervor. In der Bedrohung durch den Marschall wird auf eine Konstellation höfischer Liebe Bezug genommen und dieses Ideal gesellschaftlicher Repräsentation am Hof wird noch einmal am Ende der Erzählung in den Befürchtungen des Königs aufgerufen, seine Frau könnte sich durch die kurzgeschorenen Haare und die einfache Art der Kleidung vom höfischen Ideal und ihrer Aufgabe als adlige Gattin zu weit entfernt haben und als solche nicht mehr kenntlich sein. Im Kontrast dazu steht das Ideal des keuschen gemeinsamen Lebens von Mann und Frau, wie es in der Gemeinschaft von Köhler und Königin im Exil sichtbar wird. In ihrer Frömmigkeit gestärkt und in ihrer äußeren Erscheinung verändert, kehrt die Königin zu ihrem Mann zurück, dies muß als Verknüpfungsversuch zwischen den beiden unterschiedlichen Konzeptionen gewertet werden. Dabei werden die unterschiedlichen Anforderungen beider Konzeptionen mit Hilfe der ihnen als gemeinsam unterstellten Tugendanforderung an die Frau miteinander verbunden. Da es jeweils ausschließlich eine Reglementierung der Frau ist, die in beiden Aspekten erforderlich ist, können sie scheinbar integriert werden. Indem diese Tugend- und Reglementierungsanforderung an die Frau herangetragen wird, die keinerlei Schuld an ihrer Verleumdung traf, wird der repressive Charakter der Konstruktion der Frau deutlich. </p>
				</subsection>
			</section>
			<section id="N12A8D" label="3.3">
				<head>
					<pagenumber id="N12A91" label="123" numbering="arabic" start="123"/>Die Prosafassung der Sibillen-Erzählung: &#8222;Das ist eyne cronica...&#8220;</head>
				<subsection id="N12A96" label="3.3.1">
					<head>Prosafassung: Überlieferung und Forschung</head>
					<p>Liepe erwähnt eine niederschlesische Prosaauflösung der Königin von Frankreich im Bestand der Stadtbibliothek von Breslau. Diese Handschrift hat Süssmann 1940 abgedruckt, ihr genauer Titel lautet: &#8222;<em>Das ist eyne cronica von eynem herczogin von osterreich und von seynir swester vnd von eyme konige von franckreich wy es den irging</em>
						<em>.&#8220;</em>
					</p>
					<p>Der Text befindet sich in derselben Handschrift wie der von Seelmann edierte Text: <em>Valentin und Namelos</em>
						<em>.</em>
						<footnote start="545">
							<p>Vgl. Süssmann, 1940, S. 259.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Die Hs. hat Folioformat. Der Text ist in sauberer gotischer Schrift auf etwa 32-35 Zeilen pro Seite niedergeschrieben. Initialen, Rubriken und Überschriften sind rot. Leider ist das Stück zum größten Teile mit Glaspapier überklebt, wodurch die Les­barkeit teilweise beeinträchtigt wird. Einzelne Blatteile sind stark beschädigt, be­sonders Blatt 1 weist eine große Lücke auf.&#8220;<footnote start="546">
									<p>Süssmann, 1940, S. 245.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Schließt man sich Seelmann an, so muß der Text vor 1465 verfaßt sein, da die vorliegende Handschrift eine Kopie ist, die das Jahr 1465 als Abfassungsjahr enthält.<footnote start="547">
							<p>Süssmann, 1940, S. 260.</p>
						</footnote> Diese Argumentation ist überzeugend. </p>
					<p>Die Handschrift enthält sechs Stücke: Die hier zugrunde gelegte Prosabearbeitung der <em>Königin von Frankreich</em>, die Prosabearbeitung des Gedichts <em>Valentin und Namelos</em>, eine Nacherzählung Heinrichs von Steinhövel: <em>Apollonius v. Tyrus</em>, Heinrichs von Mügeln: <em>Chronik von Ungarn</em>, Guido de Columna: <em>Troianus sive liber de excidio Troiae</em>, sowie eine Deutsche Übersetzung von Pulkawa: <em>Chronica Boemorum</em>.</p>
					<p>Als Schreiber der ersten vier Stücke und somit auch der Königin von Frankreich in Prosa wird Johannes Clemens genannt, das Jahr der Niederschrift ist 1465. Clemens war katholischer Parochus und Probst in Waldau bei Liegnitz. Obwohl der Dialekt des Textes in diese Gegend weist, ist die Autorenschaft des Clemens durch nichts zu belegen. Es ist sonst kein literarische Betätigung des Johannes Clemens nachweisbar und in der Handschrift selbst kann man zeigen, daß der vierte Text, die Chronik von Ungarn, nur abgeschrieben und nicht bearbeitet worden ist.<footnote start="548">
							<p>Süssmann, 1940, S. 262.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Weitere Forschung liegt nicht vor. Der Verbleib der Handschrift ist ungeklärt. Süssmann sieht eine enge Verbindung zu Schondochs Gedicht, wobei er die besondere Stellung des Herzogs von Österreich noch weiter betont sieht.<footnote start="549">
							<p>Süssmann, 1940, S. 262.</p>
						</footnote>
					</p>
				</subsection>
				<subsection id="N12AF8" label="3.3.2">
					<head>Untersuchung der Prosafassung</head>
					<p>Die Erzählung &#8222;<em>Das ist eyne cronica von eynem herczogin von osterreich und von seynir swester vnd von eyme konige von franckreich wy es den irging</em>&#8220;<footnote start="550">
							<p>Alle Zitate nach dem Abdruck von Süssmann, 1940.</p>
						</footnote> ist gegenüber von Schondochs Königin von Frankreich durch etliche Veränderungen gekennzeichnet, die vor allem im Fehlen ständischer Verhaltensmotivationen sichtbar werden. Statt dessen erscheinen die Beziehungen der Figuren familiarisiert, durch konkrete Beziehungen innerhalb des Lebensverbandes gekennzeichnet. Höfische Gesellschaftsmodelle werden kaum sichtbar, der Hof ist nur Kulisse der Handlung, nie aber höfisch. Daraus ergeben sich Veränderungen der Konstruktion der Frau, da diese nun in einem neuen, ebenfalls familiarisierten Zusammenhang produziert wird. </p>
					<block id="N12B0A" label="3.3.2.1">
						<head>
							<pagenumber id="N12B0E" label="124" numbering="arabic" start="124"/>Darstellung der Königin</head>
						<p>Die Einführung der Figur des Königs ist in der Erzählung &#8222;<em>Das ist eyne cronica von eynem herczogin von osterreich und von seynir swester vnd von eyme konige von franckreich wy es den irging</em>&#8220; noch formelhafter als in der Königin von Frankreich: Der König regiert Frankreich und beschließt einvernehmlich mit seinen Räten, die Brautwerbung vorzunehmen.</p>
						<p>Im Rahmen der Brautwerbung wird die Figur der Königin vorgestellt, sie ist auch in der Prosabearbeitung<footnote start="551">
								<p>Im folgenden wird die Erzählung &#8222;<em>Das ist eyne cronica</em>...&#8220; häufig als Prosabearbeitung oder Prosafassung (P) bezeichnet. Dies ist eine wenig befriedigende Lösung. Einerseits stellt Prosa das signifikante äußerliche Unterscheidungskriterium zu den beiden anderen Sibillen-Texten dar, andererseits ist der Titel der Handschrift ausgesprochen sperrig und gestattet leider auch keine treffende Verkürzung.</p>
							</footnote> bereits von Beginn an durch Tugendhaftigkeit markiert, die sogar einen Grund für die Werbung des Königs darstellt:</p>
						<p>&#8222;[...]<em>dy was schone weyse vnd togundsam vnd also togundsam das man yn allen landen groß lob von ir sagte Nw was eyn konig yn franckreich gesessin dem wart gesaget von der selbigin iucfraw wy wunder schone vnd clug vnd demütig sy were</em>[...]&#8220;<em/>
							<footnote start="552">
								<p>P, Z. 2-5, S. 245.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Als die daraufhin entsandten Werber am Hof eintreffen, fragt der Herzog seine Schwester nach ihrer Meinung zu der Werbung, doch die Frau beweist auch in dieser Situation ihre Tugend: Zur Absicherung der Entscheidung wird die Zustimmung der Braut erbeten. Eine Szene, die dazu dient, die Tugendhaftigkeit der Braut in ihrem Verhalten sichtbar werden zu lassen: <em>&#8222;</em>
							<em>Dy iuncfraw was zuchtig vnd schemet sich vnd torste nicht geredin.</em>&#8220; <footnote start="553">
								<p>P, Z. 22-23, S. 245.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Der Wunsch nach der Einwilligung der Braut mag zwar durch das Fehlen des Vaters und Absicherung des Bruders sinnvoll sein, aber die eigentliche Logik einer solchen Einwilligung der Braut offenbart sich, wenn die Räte gegenüber der Braut, die vor Schamhaftigkeit nicht zu reden vermag, keinen Zweifel daran lassen, in welche Richtung die Entscheidung ihrer Meinung nach gehen soll.<footnote start="554">
								<p>P, Z. 22-24, S. 245.</p>
							</footnote> Schröter hat in seiner Untersuchung mittelalterlicher Eheschließungsvorgänge auch die Stellung der Wil­lensbekundung der Tochter untersucht. Diese ist in vielen Fällen allenfalls Formel<footnote start="555">
								<p>Schröter, 1990, S. 69, spricht sogar von einer &#8222;Willensübereinstimmungsformel&#8217;.</p>
							</footnote> und dient dazu auszudrücken, daß die Tochter eines Willens mit dem Wunsch des Vaters ist. Umrahmt wird diese Sitte durch die Ausgestaltung des Vorganges, der durch Erröten, Stottern, gesenkten Blick und die Unfähigkeit, vor Scham zu sprechen, ein ganzes Set von erreichten Erziehungszielen belegt, von dessen Vorhandensein sich der Bräutigam oder, wie im vorliegenden Text, die Werber gleich selbst überzeugen können. Der Wert der Braut steigt damit sowohl durch die Äußerung ihrer jungfräulichen Scham, als auch durch die Bekundung ihres Willens zur Unterordnung unter die Wünsche ihres Vaters, oder ihres Bruders. Denn schließlich steht nun der Bräutigam gerade im Begriff, an dessen Stelle zu treten, zumindest was die Gehorsamspflicht der Braut angeht. Es handelt sich also um eine soziale Insze­nierung und nicht, wie es vordergründig den Eindruck macht, um eine Willensbekundung der Braut; jedenfalls gibt es keinen Hinweis auf eine wirkliche Entscheidungsmöglichkeit der Braut: </p>
						<p>
							<blockquote>
								<p>&#8222;Man hat angesichts dieser Belege kein Recht zu bezweifeln, daß hier mehr als nur ein literarischer Topos vorliegt. Der völlig dominierende Maßstab, an dem das Verhalten junger Mädchen mehr und mehr gemessen wird [...], ist ein Ideal jungfräulicher Schamhaftigkeit, das um das Verbot der Kontaktaufnahme mit jungen Männern und damit um eine spezifische, auf Handlungen zentrierte Sexualabwehr kreist.&#8220; <footnote start="556">
										<p>Schröter, 1990, S. 75.</p>
									</footnote>
								</p>
							</blockquote>
						</p>
						<p>Als die Frau in ihrer perfekten Inszenierung ohne Stellungnahme bleibt, teilen ihr die Räte schließlich mit, daß es sich um ein ausgezeichnetes Heiratsangebot handele und eine Ehe mit dem <pagenumber id="N12B68" label="125" numbering="arabic" start="125"/>König ihrer ganzen Familie zur Ehre gereichen werde. Die Braut willigt schließlich ein<footnote start="557">
								<p>Der genaue Wortlaut der Einwilligung kann hier nicht interpretiert werden, da die Überlieferung des Textes an dieser Stelle lückenhaft ist; es fehlt fast ein halbes Blatt.</p>
							</footnote> und zieht mitsamt Gefolge, zu dem auch ihr Bruder gehört, nach Frankreich, wo die Hochzeit stattfindet. </p>
						<p>Bei aller Formelhaftigkeit der Figurenkonzeption wird die Zuneigung zwischen den Ehepartnern von Beginn an stärker betont. Der König empfängt die Braut bereits mit großer Liebe; anläßlich der Hochzeit ist der König: </p>
						<p>&#8222;<em>ausdirmassin fro vnd hatte dy iuncfraw gar lib wenne sy was gar cloug vnd togundsam vnd schone</em>.&#8220; <footnote start="558">
								<p>P, Z. 8, S. 246.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Die Liebe zwischen den Ehepartnern wird nur wenige Zeilen später noch einmal betont: &#8222;<em>der konig und die konigynne hatten sich außdirmole lyb</em>.&#8220; <footnote start="559">
								<p>P, Z. 16-17, S. 246.</p>
							</footnote> Der hohe Stellenwert der Liebe der Ehepartner innerhalb des Textes wird in dieser Wiederholung auch deshalb sichtbar, weil die Erzählung ansonsten sehr knapp verfährt. Die Gründe allerdings, die der Text für die große Liebe benennt, sind eher stereotyp: Klugheit, Tugend und Schönheit begründen die Liebe des Königs. </p>
						<p>Die hier entworfene Figur steht weniger im Zentrum einer traditionell höfischen Inszenierung, als in ihr Elemente personaler Bindung sichtbar werden. Doch werden auch jenseits eines höfischen Zusammenhangs die Tugendhaftigkeit der Braut, ihre Scham und ihre Zurückhaltung in der Brautwerbung ausgeführt und eingängig dargestellt. </p>
					</block>
					<block id="N12B95" label="3.3.2.2">
						<head>Nachstellungen und Abwehr unrechtmäßigen Begehrens</head>
						<subblock id="N12B9A" label="3.3.2.2.1">
							<head>Bedrohung und Verleumdung</head>
							<p>Auch in der Prosafassung ist es ein reicher Marschall, der die Königin zum Beischlaf überreden will, wobei der Text zusätzlich erwähnt, wie er zu diesem Reichtum gekommen sei: er habe<em/>
								<em>eyne reiche alde frawe </em>genommen. Sein Reichtum ist so groß, daß &#8222;<em>keyn herre nicht ober en was yn ganz frankreich</em>.&#8220; <footnote start="560">
									<p>P, Z. 23, S. 246.</p>
								</footnote> Der Marschall ist ein gesellschaftlicher Emporkömmling, der zwar reich geworden ist, aber in seiner Ehe keine Zufriedenheit finden kann, denn er</p>
							<p>&#8222;<em>was doch zeu heymelich bekummirt das her also eyne alde frawe hatte vnd sach das dy konigynne gar schone was</em>[...]&#8220; <footnote start="561">
									<p>P, Z. 23-24, S. 246.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Aus diesem Grund begehrt er die Königin. Mit einer solchen Begründung wird im Text kommentiert, was von Eheschließungen aus Geldgier zu halten ist. Ehefrieden kann mit Geld nicht zufriedenstellend hergestellt werden. Und das misogyne Stereotyp der alten reichen Frau, deren Reichtum materiell verlockend ist, aber deren mangelnde erotische Attraktivität den Trieb des Mannes nicht zu binden vermag, motiviert hier die Übergriffe des Marschalls gegen die Königin. Damit wird aber auch gegen Eheschließungen aus materiellen Gründen polemisiert, denn des Marschalls Begehren richtet sich auf die Frauen anderer Männer und stört damit weitere Ehen. Zwar wird auf eine explizite Moralisierung an dieser Stelle verzichtet, doch stellen das Verhalten des Marschalls und die Todesstrafe, die ihn nach Entdeckung seiner Taten ereilt, eine implizite Bewertung dar.</p>
							<p>Schließlich formuliert der Marschall gegenüber der Königin sein Begehren:</p>
							<p>&#8222;<em>Nw gehorit sich eynis molis das der marschalk zeu der konigin qwam vnd vand sy alleye vnd rethe sy an mit vnordenlicher lybe vnd was begernde mit ir zeu sloffin</em>.&#8220;<em/>
								<footnote start="562">
									<p>P, Z. 25-27, S. 246.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>
								<pagenumber id="N12BD5" label="126" numbering="arabic" start="126"/>Die Königin weist sein Begehren ab und warnt ihn vor einer Wiederholung seines Antrages. Daraufhin geht er beschämt weg und dient ihr einige Zeit wie zuvor. Aber nach ungefähr einem Monat bedrängt er die Frau erneut, mit ihm zu schlafen. Der Marschall versucht, die Königin umzustimmen, redet von seiner Liebe und bietet ihr <em>groß gut</em>.<footnote start="563">
									<p>P, Z. 1, S. 247.</p>
								</footnote> Die Königin antwortet ihm, seine Liebe sei umsonst und seines Gutes bedürfe sie nicht. Gerade weil der Marschall der Königin seinen Reichtum als Lohn für den Liebesdienst anträgt, wird in ihrer Abweisung sein Dilemma noch einmal moralisch vorgeführt: Sein ganzer Reichtum vermag ihm die Zuneigung der Frau und ihre Einwilligung zum Beischlaf nicht zu verschaffen. Voller Scham und Furcht geht der Marschall davon. Er dient ihr weiterhin und auch die Königin läßt niemanden etwas von den Nachstellungen des Marschalls merken.</p>
							<p>Doch nach kurzer Zeit denkt der Marschall, <em>&#8222;</em>
								<em>das her wol dor an were mit der konnigynne vnd das des vorigin allis vorgessin hette</em>
								<em>,&#8220;</em>
								<footnote start="564">
									<p>P, Z. 7-8, S. 247.</p>
								</footnote> also geht er sie zum dritten Mal darum an, mit ihm zu schlafen. Er bedrängt sie intensiver als zuvor und bietet ihr erneut materiellen Wohlstand an. Sie droht ihm jetzt explizit damit, daß sie nun ihrem Bruder und ihrem Mann von seinen Nachstellungen berichten werde.</p>
							<p>Die Angst vor der Ankündigung der Königin, sein Begehren ihrer Familie mitzuteilen, verschieben das Begehren des Marschalls, sie zu besitzen, zum Begehren, sie zu beseitigen. Diese Absicht wird deutlich ausgesprochen:</p>
							<p>&#8222;<em>Der marschalk irschrak vnd wart greymig vnd boßhafftig vnd gedochte tag vnde nacht wy her dy konnigynne vmb den hals brechte mit seynen bosen lysten</em>.&#8220;<em/>
								<footnote start="565">
									<p>P, Z. 16-17,S. 247.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Schließlich wird die Königin im Bett mit dem Zwerg überrascht, den der Marschall dort plazierte. Bis zur Geburt des Kindes wird sie einem Ritter anvertraut, der sie in die Fremde begleitet. Der Marschall, der von den Reisevorbereitungen weiß, hat sein Gefolge gesammelt und ist dem Ritter in den Wald vorangeritten. Dort kommt es zum Kampf zwischen den beiden Parteien, in dessen Verlauf der Ritter erschlagen wird und die Königin entflieht. Der Marschall versteckt die Leiche in einem hohlen Baum und läßt die getöteten Diener in eine Grube werfen. Verzweifelt sucht er die Königin, doch er kann sie nicht finden, &#8222;<em>weil got wolde nicht das sy sy findin</em>.&#8220; <footnote start="566">
									<p>P, Z. 27-28, S. 248.</p>
								</footnote> Der Marschall, sehr bekümmert darüber, daß es ihm nicht gelungen ist, alle Beweise für seine Übeltat aus der Welt zu schaffen, reitet schließlich an den Hof zurück.</p>
							<p>Das Begehren des Marschalls ist hier mit seiner eigenen ehelichen und familiären Situation begründet; der Mißstand in seiner Ehe wird zum Auslöser seines persönlichen Begehrens gegenüber der Königin. Damit aber ist nicht, wie in der <em>Königin von Frankreich</em>,<em/>auf ein gesellschaftliches Modell außerehelicher Liebe und Sexualität angespielt, vielmehr wird eine falsche Heiratspolitik für die problematische Verbindung des Marschalls verantwortlich gemacht. Damit ist zunächst eine psychologisierende Deutung vorgenommen, die Kritik an der ausschließlich materiell orientierten Heiratspraxis übt, dabei jedoch keineswegs mehr primär an adlige Lebensformen anknüpft, sondern auf die problematische Heiratspolitik auch gerade städtischer Mittel- und Oberschichten im Spätmittelalter anspielt.<footnote start="567">
									<p>Siehe dazu Schröter,1990, S.266-277. Er beschreibt dort, wie der Ehevertrag als Datum der Eheschließung seine Bedeutung in der Geste des Zusammengebens erhält. Darin wird sichtbar, daß im 14. und 15. Jahrhundert die Eheschließung als Bildung eines &#8222;Hauses&#8220; aus zwei Vermögen und zwei Personen an Bedeutung gewinnt und die frühere Konzeption einer möglichst großen Verwandtschaft langsam verdrängt. Dabei können materielle Überlegungen eine immer stärkere Rolle gewinnen. Auf die wichtige Funktion der Vermögensregelung in der Eheabkunft weist für Basel noch einmal hin, Hagemann / Wunder, 1995, S. 157-166. Dort wird neben den ökonomischen Faktoren auch eine räumliche wie soziale Nähe als mögliches Kriterium bei der Gattenwahl in Betracht gezogen. Schließlich siehe im Zusammenhang mit der Betonung der Ehe als ökonomischer Gemeinschaft, Ehlert,1991.</p>
								</footnote>
							</p>
						</subblock>
						<subblock id="N12C26" label="3.3.2.2.2">
							<head>
								<pagenumber id="N12C2A" label="127" numbering="arabic" start="127"/>Abwehr des Begehrens durch die Frau</head>
							<p>Die Königin, mit dem Begehren des Marschalls konfrontiert, antwortet ihm, indem sie zu allererst damit argumentiert, daß ihr sozialer Status eine solche Verbindung abwegig erscheinen läßt: <em>&#8222;</em>
								<em>das ich euch zeu hoch am adil byn</em>
								<em>;&#8220;</em>
								<footnote start="568">
									<p>P, Z. 30-31, S. 246.</p>
								</footnote>erst danach ist ihre Ehe Gegenstand der Argumentation: &#8222;<em>vnd ewirs herren eliche frawe vn konigynne byn</em>.&#8220;<footnote start="569">
									<p>P, Z. 31, S. 246.</p>
								</footnote> Die soziale Differenz zwischen der Königin und dem reichen aber nicht hochadligen Marschall wird hier das wichtigste Argument für die Abwehr seines Begehrens. Die Königin gibt dabei ihrem Befremden über seinen Antrag Ausdruck, fordert den Marschall auf, ein solches Begehren nicht zu wiederholen und droht ihm damit, daß sie es andernfalls<em> meynem herren sagin</em> müßte.</p>
							<p>Als der Marschall sie kurze Zeit später erneut sexuell bedrängt, antwortet sie ihm mit <em>toguntsamen</em> Worten, daß sie ihn doch gebeten habe, sie &#8222;<em>vmb sulche schentliche sache nicht mehe sullit anlangin</em>;&#8220;<em/>
								<footnote start="570">
									<p>P, Z. 41, S. 246.</p>
								</footnote> sie erinnert ihn daran, daß sie ihn um Leib und Gut bringen könne.</p>
							<p>Die Tugend der Heldin, ihre Sanftmut und Zucht sind der Grund dafür, daß sie mit Zurückhaltung versucht, den Marschall von seinem Begehren abzubringen: </p>
							<p>&#8222;<em>dy konnigynne was so toguntsam das sy nymende do von sagete&#8220;</em>
								<em/>
								<footnote start="571">
									<p>P, Z. 6-7, S. 247.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die Prosafassung zeigt auch, welche Möglichkeiten des Mißverstehens in einem solch tugendhaften Verhalten liegen, denn schon nach kurzer Zeit traut sich der Marschall erneut, der Königin nachzustellen. Doch da reagiert die Königin grundsätzlicher, sie wirft ihm vor, sie um ihre Ehre bringen und sozial ruinieren zu wollen: <em>&#8222;</em>
								<em>das ich meynis herrin bette vorvnraynen welle vnd meyn geslechte das do gar edele fursten seyn beschemen welle</em>
								<em>.&#8220;</em>
								<em/>
								<footnote start="572">
									<p>P, Z. 11-12, S. 247.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Obwohl die Königin dem Marschall gegenüber eindeutig ablehnend reagiert, läßt sich dieser erst von seiner Absicht abbringen, sie zum Beischlaf zu überreden, als sie ihm mit der Bestrafung durch die männlichen Instanzen ihrer Familie, Ehemann und Bruder, droht. Ihr eigenes abwehrendes Verhalten reicht offenbar, so wird im Text behauptet, nicht aus. Sie bleibt jedoch auch in ihrer Abwehr an Formen weiblichen Verhaltens gebunden, die drastische Zurückweisung ausschließen.</p>
						</subblock>
					</block>
					<block id="N12C8D" label="3.3.2.3">
						<head>Eheherrliche Gewalt und die Reaktion der Königin </head>
						<subblock id="N12C92" label="3.3.2.3.1">
							<head>Eheherrliche Gewalt</head>
							<p>Der Marschall deutet dem König an, in welcher Schande er seine Frau finden könne,<footnote start="573">
									<p>P, Z. 32 -33, S. 247.</p>
								</footnote> dieser begibt sich sofort an den Hof zurück und findet in seinem Schlafzimmer den Zwerg neben seiner Frau im Bett.<footnote start="574">
									<p>P, Z. 35, S. 247.</p>
								</footnote> Er nimmt den Zwerg, erschlägt ihn und zieht den Degen, um auch seine Frau zu töten.<footnote start="575">
									<p>P, Z. 36-37, S. 247.</p>
								</footnote> Doch der hinzukommende Herzog, der der Bruder der Königin ist, hindert ihn daran. Diese Tötung des augenscheinlichen Ehebrechers widerspricht nicht der gängigen Rechtspraxis: Für den männlichen Ehebrecher, der inflagranti ertappt wurde, war die Todesstrafe vorgesehen.<footnote start="576">
									<p>Lieberwirth,1971, I, Sp. 836-839. Auch Schröter, 1990, S. 66-67, verweist auf das prinzipielle Recht des Ehemannes auf Tötung seiner Frau, sofern er sie auf frischer Tat beim Ehebruch ertappt.</p>
								</footnote> Auch <pagenumber id="N12CB5" label="128" numbering="arabic" start="128"/>die Vorwegnahme dieser Strafe durch eine Eifersuchtsreaktion des Ehemannes fand vor den Gerichten Verständnis: </p>
							<p>
								<blockquote>
									<p>&#8222;Da dem Ehebrecher ohnehin gemäß vielen lokalen Rechten so wie nach römi­schem Recht die Todesstrafe drohte, sah man keinen großen Schaden darin, wenn er gleich am Ort der Tat erschlagen wurde.&#8220; <footnote start="577">
											<p>Belloni, 1994, S. 57.</p>
										</footnote>
									</p>
								</blockquote>
							</p>
							<p>Der Herzog bittet mit dem Hinweis auf die Schwangerschaft, ihm die Königin vor­übergehend zu überlassen: </p>
							<p>&#8222;<em>Genediger herre ewir gnode weiß wol das dy frawe meyne swestir swangir ist. Dorvmb bete ich euch durch got vnd durch mexnios dinstis wille das ir symir gebit biß das sy dy frucht gebirt zo wil ich sy euch bey meynen trewin wedir antwertin</em>.&#8220;<footnote start="578">
									<p>P, Z. 38-42, S. 247.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Dabei geht es keineswegs um das Leben seiner Schwester, sondern lediglich um den Erhalt der Leibesfrucht. Auch die Motivation des Königs, dieser Bitte zu entsprechen, hat nichts mit der Königin selbst zu tun, sondern wegen seiner Wertschätzung für den Herzog erklärt er sich einverstanden. </p>
							<p>In dieser Form des ehelichen Konfliktes wird keinerlei Öffentlichkeit hergestellt, der Bruder der Königin, der ihre sofortige Tötung abwenden kann, entscheidet allein mit dem König über den Verbleib der Frau, ohne daß diese überhaupt angehört wird. In dieser Familiarisierung der Schande des vorgeblichen Ehebruchs wird deutlich, daß der Hof eher ein Haushalt in städtischem Zusammenhang, denn ein öffentlicher Ort ist.<footnote start="579">
									<p>Als eine wichtige Entwicklung der Ehe und ihrer Funktion innerhalb der Gliederung der europäischen Gesellschaft in Spätmittelalter und früher Neuzeit beschreibt Wunder, 1992, S. 89-117, mit der &#8222;Familiarisierung von Arbeiten und Leben&#8220; die zunehmende Bedeutung des Haushaltes als soziale und wirtschaftliche Einheit.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die Erzählung ändert hier den Verlauf des Konfliktes gegenüber der <em>Königin von Frankreich</em>, indem keine Öffentlichkeit hergestellt wird und niemand von außen hinzukommt, keine Beratung stattfindet und niemand ohne familiäres Interesse für die Königin bittet. Der Konflikt wird so als ein innerfamiliärer entfaltet. Die direkte affektive Tötungsabsicht ist mit dem Zorn des Königs motiviert und hat nicht die Qualität eines Urteils. Die Figur wird zwar als König eingeführt, doch funktioniert sie durchgängig in der Logik des Ehemannes und nicht des Herrschers, ist also ebenso familiarisiert. Die starke emotionale Bindung an die Frau, die hier noch in der Wut des Königs aufscheint, wird später noch einmal angesichts des Geständnisses des Marschalls deutlich, als der König seine Trauer über den ungerechtfertigten Verlust seiner Frau und sein Fehlurteil kaum zu beherrschen vermag. <footnote start="580">
									<p>P, Z. 22-26, S. 253:<em> Do das der könig horthe her rawffte zeyn hor vnd bart vnd zeu reyß seyne cleyder vnd sprach O dw allirbostir vndir allin mannen wo hostu mogin so ey boßhaftig hercze gebabin das dw host wellin machin das ich sulches edel blut sulde toten also dy konigynne meyne allirlibiste O dw valschir bosir mensche was machistu mir armen manne bekupnisse.</em>
									</p>
								</footnote>
							</p>
						</subblock>
						<subblock id="N12CF8" label="3.3.2.3.2">
							<head>Die Ohnmacht der Frau</head>
							<p>Als das weitere Schicksal der Königin beraten wird, schläft sie, und ist dadurch den männlichen Familienmitgliedern ausgeliefert. Auch während sie sich anschließend in der Obhut ihres Bruders befindet, wird kein Gespräch zwischen den beiden entworfen, weder wird erzählt, wie die Königin von ihrer angeblichen Verfehlung erfährt, noch wird in ihrem Beisein über ihren weiteren Aufenthalt beraten. In einem Gespräch zwischen dem Herzog und dem Ritter, der die Königin begleiten soll, wird deutlich, daß der Herzog keineswegs der Unschuld seiner Schwester sicher ist: </p>
							<p>
								<pagenumber id="N12D02" label="129" numbering="arabic" start="129"/>&#8222;[...]<em>vnd ich hoff zeu dem al mechtigin gote daz dy sachin nicht also zeu gegangin seyn also man dem konige hot gesagit</em>.&#8220;<em/>
								<footnote start="581">
									<p>P, Z. 5-7, S. 248.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Hier wird deutlich, daß der Text nicht von einem Gespräch zwischen Schwester und Bruder ausgeht, sondern daß die Frau von der Urteils- wie der Wahrheitsfindung ausgeschlossen wird. Daraus resultiert eine Konzeption der Königin, die sie zum &#8222;Spielball&#8220; männlicher Entscheidungen werden läßt. </p>
							<p>An keiner Stelle gibt die Prosafassung der Königin die Möglichkeit zur Rechtfer­tigung, es werden keinerlei Handlungsspielräume entworfen.<footnote start="582">
									<p>Auf die Besonderheit, daß sich der Text an dieser Stelle gegenüber der KvF &#8222;kürzend verhalte&#8220;, obwohl er sonst eher &#8222;reicher&#8220; sei, hat Schon Süssmann,1940, S. 262 hingewiesen.</p>
								</footnote>
							</p>
						</subblock>
					</block>
					<block id="N12D22" label="3.3.2.4">
						<head>Bewältigung der Isolation: Hierarchischer Dienst</head>
						<p>Nachdem die Königin dem Marschall entflohen ist, irrt sie im Wald herum, bis sie von fern das Schlagen von Holz vernimmt. Sie geht dem Geräusch nach und erreicht schließlich den Köhler. Diese Begegnung verläuft gänzlich anders als in der <em>Königin von Frankreich</em>
							<em>:</em>
						</p>
						<p>&#8222;[...]<em>vnd das was eyn koler gar eyn eynfeldigir man vnd gar ey fromir. Die konigynne sprach got grusse dich lib&#8217; frunth Der koler sach sy an vnd danckte ir gar fruntlich vnd her sach wol das dy frawe von edelim stamme was vnd blodit sich von ir</em>[...]&#8220;<em/>
							<footnote start="583">
								<p>P, Z. 38-41, S. 248.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Nicht die Einschätzung der Königin vom Köhler, sondern die Einschätzung des Köhlers von der Königin wird im Text wiedergegeben. Die soziale Hierarchie gibt die Folie ab, auf der die Figuren einander betrachten und begegnen werden. Der Köhler sieht vor allem die edle Herkunft der Königin und fürchtet sich vor ihr.</p>
						<p>Die Königin bittet um Brot, doch der Köhler verweist sofort darauf, daß er zwar trockenes Brot habe, dieses ihr aber keinesfalls als Speise angemessen sei. Er schließt eine schlichte, aber deutliche Standesdefinition an, um den Unterschied zwischen ihnen zu verdeutlichen:</p>
						<p>&#8222;[...]<em>wenne ich byn von pawerem stamme vnd ir seit von edelim stamme</em>.&#8220;<em/>
							<footnote start="584">
								<p>P, Z. 43, S. 248.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Zwar fungiert die Unterschiedlichkeit der Herkunft auf der Ebene der Erzähllogik als Entschuldigung des Köhlers dafür, daß er nur Wasser und Brot anzubieten hat. Gleichzeitig ist er es, der damit die Standesschranken zwischen ihnen betont. Die Königin muß ausdrücklich darum bitten und darauf hinweisen, daß sie schon seit einem Tag nichts mehr gegessen hat, damit der Köhler ihr von seinem Wasser und seinem Brot gibt. Er markiert erneut die Standesdifferenz zwischen ihnen, als die Königin ihn um ein Nachtquartier bittet: </p>
						<p>&#8222;<em>libe frawe ir seyt eynis edelin mannes tochtir vnd eynis edelin mannes frawe. So byn ich eines kolirs son vnd eyn kolir vnd byn eynfaldig.&#8220;</em>
							<footnote start="585">
								<p>P, Z. 7-9, S. 249.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Sie insistiert darauf, bei ihm gerade deshalb gut aufgehoben zu sein, weil sie &#8222;<em>tar nicht zeu lewtin komen</em>,&#8220; <footnote start="586">
								<p>P, Z. 12, S. 249.</p>
							</footnote> woraufhin er ihr gestattet, unter der Bedingung bei ihm zu bleiben, daß er sie nur für eine Nacht beherbergen muß. Doch am nächsten Morgen will die Königin dem Köhler den Grund für ihr merkwürdiges Verhalten offenbaren. Er wehrt sich erneut gegen den Versuch der Königin, ihn in ihre Angelegenheiten zu verwickeln, indem er ihr zu verstehen gibt, daß ihn ihre Probleme nichts angehen. Er beugt, ihrem möglichen Wunsch zu bleiben, vor, indem er auf die unzureichende Ausstattung seines Haushaltes rekurriert.</p>
						<p>
							<pagenumber id="N12D73" label="130" numbering="arabic" start="130"/>&#8222;<em>vnd kan ouch ewir nicht gewartin ich habe wedir kannen noch pfannen noch schossiln noch leffil noch tisch noch tischtuchen</em>[...]&#8220; <footnote start="587">
								<p>P, Z. 21-22, S. 249.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Die Königin erreicht schließlich durch erneutes Bitten und Weinen, daß der Köhler ihr gestattet zu bleiben, wenn</p>
						<p>&#8222;<em>ir euch lossin genugin an deme das mir got verleit ich kan euch nicht<br/>awssloen.&#8220;</em>
							<footnote start="588">
								<p>P, Z. 26-27, S. 249.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>
							<em>Sie </em>stimmt mit dem Hinweis zu, daß sie zufrieden sei, wenn ihr nur ermöglicht werde, das Leben zu fristen. </p>
						<p>Nachdem auf diese Weise die soziale Differenz im Text konturiert worden ist, kann die Königin auch in das ihr nun wieder angemessene Verhalten gegenüber dem Köhler zurückkehren und ohne Rekurs auf das vorher gemachte Versprechen, mit allem zufrieden zu sein, ihre Befehlsgewalt betonen: &#8222;<em>mir volgen zo thw was ich dich heisse</em>.&#8220;<footnote start="589">
								<p>P, Z. 5, S. 250.</p>
							</footnote> Damit ist zunächst keine schreckliche Drohung verbunden, sondern nur das Angebot der Königin für beider Lebensunterhalt Sorge zu tragen.<footnote start="590">
								<p>Ausdrücklich ist dabei vom Wunsch der Königin den Köhler zu ernähren die Rede: <em>&#8222;</em>
									<em>so darfftu keyne arbeit nicht thun wenne ich wil dich wol dirnern mit der hulffe gotis</em>
									<em>&#8220;</em>, P, Z. 5-6, S. 250.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Nachdem der Köhler nun nicht mehr über die Identität der Frau im Unklaren ist, definiert er sich in seinem Verhältnis zur Königin neu, und zwar als ihr Diener: </p>
						<p>
							<em>&#8222;</em>
							<em>Gnedige frawe was ewere gnode gebewd das wil ich thun.</em>&#8220;<footnote start="591">
								<p>P, Z. 7-8, S. 250.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>In der sozialen Vereindeutigung der Figuren-Beziehung in der Fremde wird ausschließlich eine starke, soziale Differenz erzeugt und vor allen anderen Differenzierungsmöglichkeiten bevorzugt, wie sie z.B. in der Differenzierung nach Geschlecht bestanden hätten.</p>
						<p>Die Bewegung führt somit von der abweisenden Haltung des Mannes gegenüber der Quartier suchenden Frau, zur Dienstfertigkeit des Untertanen gegenüber der Königin, die ihn zu ernähren verspricht. Für das wenige Geld, das die Königin bei sich trägt, kauft der Köhler Seide und Seidengarne, Nadel und Schere sowie Leinen. Die Königin verfertigt daraus Tücher, die der Köhler in der Stadt verkauft. Aus dem so erzielten Ertrag leben sie auch nach der Geburt des Kindes. Dieser Aufenthalt im Wald dauert viereinhalb Jahre, in denen die Königin ihre Befehlsgewalt über den Köhler nachträglich legitimiert, indem sie zum Lebensunterhalt des Köhler in einer Weise beiträgt, daß es diesem an nichts mangelt.<footnote start="592">
								<p>P, Z. 19, S. 250.</p>
							</footnote>
						</p>
					</block>
					<block id="N12DD8" label="3.3.2.5">
						<head>Rückkehr</head>
						<p>Innerhalb der Erzählung von der Entdeckung und Heimkehr der Königin werden sowohl der soziale, als auch der familiäre Diskurs noch einmal stark hervorgehoben. </p>
						<p>Als der Köhler versucht, die Arbeiten der Königin in der Stadt an eine reiche Krämerin zu verkaufen, erkennt diese in den Tüchern die Arbeiten der Königin, da sie früher am Hof gedient hat. Die Krämerin bittet den Köhler zu warten und läuft an den Hof, wo sie dem König und dem Herzog erzählt, daß sie die Arbeit ihrer Herrin erkannt habe:</p>
						<p>
							<em>&#8222;</em>
							<em>gar eyn eynfeldiger gast der hot mir genete brocht gar hobschis vnd das hot meyne genedige </em>
							<pagenumber id="N12DEB" label="131" numbering="arabic" start="131"/>
							<em>frawe geneet mit yrer hand wenne ich kenne is wol</em>.<em>&#8220;</em>
							<footnote start="593">
								<p>P, Z. 34-36, S. 254.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Sie kehren mit der Krämerin zu ihrem Geschäft zurück und fragen den Köhler, wer er sei und woher er das Genähte gebracht habe. Der Köhler versucht eine Ausflucht und behauptet, er sei von Paris gekommen.<footnote start="594">
								<p>P, Z. 5, S. 255. Schon Süssmann, 1940, S. 263, weist darauf hin, daß es sich hier um eine Ungenauigkeit handelt, wenn der Köhler Paris als Herkunftsort angibt, obwohl er doch in Paris weilt.</p>
							</footnote> Schließlich eskaliert die Situation, indem der König sein Schwert zieht und dem Köhler mit dem Tod droht, wenn er nicht den Aufenthaltsort der Frau preisgäbe, die die Handarbeiten verfertigt habe. Darin ist ein weiteres Mal die emotionale Gewalt der familiären Bindung des Königs an die Königin eindrücklich gemacht. Der Köhler weist darauf hin, daß es dem König nicht wohl anstehe, ihn als einfachen Mann zu bedrohen.<footnote start="595">
								<p>P, Z. 10-11, S. 255: &#8222;<em>Das stehit nicht wol eyme konige an das her obir eynen armen eynfeldigin man sal eyn messir zehin.</em>&#8220;</p>
							</footnote> Erst als der Herzog eingreift und dem Köhler erläutert, man wisse bereits sicher, daß das Genähte von der Königin stamme, vergewissert sich der Köhler, daß der Königin kein Leid geschehen werde, und erklärt sich bereit, König und Herzog zu ihr zu führen. </p>
						<p>Nachdem der Köhler selbst betont hat, ein einfacher Mann zu sein, wird im Gelächter der Hofgesellschaft das unhöfische Verhalten des Köhlers verspottet, der nicht mal angemessen auf einem Pferd sitzen kann, sondern im Damensitz reitet. In dieser Konzeption, die keine Eheutopie im Exil entwickelt, muß der Köhler sozial vereindeutigt und eine Dienstbeziehung etabliert und immer wieder betont werden, damit der eigentliche Status der Königin präsent gehalten wird und ihre Rückkehr zum König als Wiederaufstieg erscheinen kann. </p>
						<p>Von ihrem Sohn gewarnt, der Köhler würde in Begleitung zweier anderer Männer erscheinen, versucht die Königin, mit ihm zu fliehen. Der König holt sie jedoch ein, wirft sich ihr zu Füßen und bittet um Verzeihung. Sie verzeiht ihm: <em>is sey euch allis vorgebin</em>.<em/>
							<footnote start="596">
								<p>P, Z. 20. S. 256.</p>
							</footnote> Alle weinen vor Freude, der Köhler scherzt, er hätte sie nicht her gebracht, wenn er gewußt hätte, daß alle nur weinen würden. Der König seinerseits lacht darüber, daß das Kind den Köhler Vater nennt.<footnote start="597">
								<p>P, Z. 33. S. 256.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Die weltabgewandte Kleidung der Königin und ihre kurz geschorenen Haare rühren das Gefolge zu Tränen. Die Wiederherstellung der herrschaftlichen Ehe scheint zu gelingen, wird durch den Erfahrungshorizont des Kindes jedoch erneut gestört, als es verlangt, mit dem Köhler zu reiten, und sich weigert, gemeinsam mit dem König auf einem Pferd zu sitzen. Es wird dem Köhler gereicht, während die Königin mit ihrem Mann reitet. In einem Gespräch zwischen Königin und König erkundigt sich der Ehemann nach der Lebensführung seiner Frau,</p>
						<p>&#8222;[Er] <em>frogete sy von mancherlei sachin wy sy ir lebin gefurt hette das sagit sy ym allis Sunderlichin vrogete her vom dem koler wy her sy gehaldin hette dy konigynne sprach O allirlibister hirre js ist gar eyn fromiß mensch vnd hot mich zo erberlich gehaldin des was der konig fro</em>.<em>&#8220; </em>
							<footnote start="598">
								<p>P, Z. 3-7, S. 257.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>In diesem Gespräch ist die Schwierigkeit sichtbar, die es für den König bedeutet, die Abwesenheit der Königin im Wald und ihr Leben beim Köhler zu akzeptieren und in die Rehabilitierung zu integrieren. Diese Integrationsbemühungen sind notwendige Versicherungen, die der König braucht, um sich von der Treue seiner Frau zu überzeugen. Im Gespräch kann geklärt werden, ob und welchem Umfang die Frau Unbilden ausgesetzt war, was in der Szene anläßlich der Vertreibung nicht möglich war. In diesem Sinne ist das Gespräch auch eine Hervorhebung ehelichen Einverständnisses.</p>
						<p>Die Betonung der Nähe des Kindes zum Köhler gegenüber der Blutsverwandtschaft mit dem leiblichen Vater zeigt wie heikel diese Konstruktion einer Familie ist, die gerade keine sein darf: Was im Hierarchieverhältnis zwischen Königin und Köhler aufgefangen werden kann, wird in der <pagenumber id="N12E42" label="132" numbering="arabic" start="132"/>Beziehung des Kindes zum Köhler problematisch. In der konkreten Bindung des Kindes wird sichtbar, daß familiäre Bindungen eben nicht nur innerhalb der blutsverwandten Sippe möglich sind, sondern emotionale familiäre Beziehungen in einer alltäglichen Lebenswelt und funktionierenden Versorgungsgemeinschaft sein können. Damit aber steht dem adlig-feudalen, Familienbegriff ein moralischer, ökonomisch-privater Familienbegriff gegnüber.</p>
						<p>Die Leistung des Köhlers wird ausgiebig gewürdigt. Selbstloser Dienst an der Herrschaft kann demnach mit Gottes Hilfe ebenso wie mit weltlichem Wohlstand rechnen:</p>
						<p>&#8222;<em>Dorvmbe sulle wir allesampt trachtin das wir getrewlichin dynen zo wirt vns got helffin hy vnd dorth amen</em>.&#8220;<em/>
							<footnote start="599">
								<p>P, Z. 37-38, S. 257.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Es handelt sich hier keinesfalls nur um eine standardisierte Schlußformel, die in einem frommen Bekenntnis zum Gottesdienst besteht. Die Aufforderung zum Dienst ist mit der vorangehenden Erzählung von den reichen Gaben linear verknüpft, die der Köhler für seine Dienste, die er der Königin in ihrem Exil leistete, erhalten hat. Obwohl der Köhler schon vom königlichen Vater seines Ziehsohnes des &#8222;<em>marschalks eygin vnd gutter"</em> sowie &#8222;<em>stete vn land" </em>erhalten hatte und von ihm zu &#8222;<em>eynem grossin hirren"</em>
							<footnote start="600">
								<p>P, Z. 23-24, S. 257.</p>
							</footnote> gemacht worden war. So belohnt ihn der Sohn weiter, nachdem er die Herrschaft übernommen hat, indem er dem Köhler &#8222;<em>eynis landhirrin tochter" </em>zur Ehe gibt und &#8222;<em>en gar gewaldig" </em>
							<footnote start="601">
								<p>P, Z. 35-36, S. 257.</p>
							</footnote>
							<em/>macht. Genau darauf bezieht sich aber das Lob des Dienstes, das sich an diese Passage anschließt. Auf den radikalen sozialen Aufstieg, der aus dem Köhler den einflußreichen Herren und besonderen Vertrauten des Königs macht, folgt eine Entlohnung, die so reichlich ausfällt, daß sie Anlaß zu Träumen von sozialem Aufstieg geben kann. </p>
					</block>
				</subsection>
				<subsection id="N12E7D" label="3.3.3">
					<head>Ergebnisse</head>
					<p>In der Erzählung &#8222;<em>Das ist eyne cronica von eynem herczogin von osterreich und von seynir swester vnd von eyme konige von franckreich wy es den irging</em>&#8220; werden für die Frau zwei unterschiedliche Konzeptionen von Handlungsfähigkeit entworfen. Einerseits hat sie im Verhältnis zu ihrem Ehemann keinerlei eigenen Willen, was mit dem gesenkten Blick bei der Brautwerbung beginnt, setzt sich als Rechtlosigkeit der Frau und totale Unterwerfung unter den Willen des Ehemannes in der Ehe bruchlos fort. Gegenüber dem Verleumder und dem Köhler vertritt die Frau andererseits ihre Interessen wesentlich aktiver und erreicht auch zunächst ihr Ziel. Doch gerade in der Gefährdung durch Verleumdung und Exil, die die Königin trotzdem auf sich nehmen muß, wird ein Konzept entworfen, in dem die Frau zusätzlich zur perfekten Verkörperung der Tugend auch noch völlige Passivität und Duldungsbereitschaft abverlangt wird. Bei der gleichzeitigen Familiarisierung aller Beziehungen zieht dies für die weibliche Figur einen weitreichenden Mangel an Handlungsspielraum nach sich.</p>
				</subsection>
			</section>
			<section id="N12E8A" label="3.4">
				<head>
					<pagenumber id="N12E8E" label="133" numbering="arabic" start="133"/>Elisabeth von Nassau-Saarbrücken: Die Königin Sibille</head>
				<subsection id="N12E93" label="3.4.1">
					<head>Königin Sibille: Überlieferung und Forschung</head>
					<p>Die vier Prosabearbeitungen französischer Chansons de geste durch Elisabeth von Nassau-Saarbrücken gehören zu den Anfängen der Geschichte des Prosaromans in Deutschland. Die <em>Königin Sibille</em> ist eine dieser Prosabearbeitungen, vermutlich die zweite nach <em>Herpin</em>; später folgen noch <em>Loher und Maller</em> und <em>Huge Scheppel</em>. Der Sibillenroman wird vor das Jahr 1437 datiert, das als Jahr der Fertigstellung des Loher und Maller überliefert ist. Die französische Vorlage <em>Reine Sébile</em>
						<em/>blieb nur in wenigen Bruchstücken erhalten,<footnote start="602">
							<p>Tiemann, 1977, hat in seiner Ausgabe auch die Fragmente der Chanson de geste abgedruckt. Ein Fragment liegt in Königlichen Bibliothek in Brüssel und ist bei Tiemann im Anhang zugänglich. Ein weiteres Bruchstück in anglonormannischen Dialekt ist ebenfalls im Anhang der Ausgabe veröffentlicht. Das zuletzt entdeckte Fragment, das im Kantonalarchiv Sion in der Schweiz aufbewahrt wird, ist ebenfalls im Anhang von Tiemanns Edition abgedruckt.</p>
						</footnote> ein Vergleich des deutschen Textes mit der französischen Vorlage ist daher nicht möglich. Der deutsche Text liegt seit 1977 zusammen mit einer spanischen und einer französischen Prosafassung in einer Ausgabe von Tiemann vor.<footnote start="603">
							<p>Vgl. Tiemann, 1977.</p>
						</footnote> Diese Ausgabe wird hier zugrunde gelegt, obwohl darüber hinaus eine Faksimilie Ausgabe von Müller existiert.<footnote start="604">
							<p>Vgl. Müller, 1993. Es handelt sich dabei um eine Mikrofiche-Edition.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Eine literaturwissenschaftliche Interpretation des Textes steht bis heute aus. Inzwischen liegen jedoch zwei Monographien zu Elisabeths Werk insgesamt vor, die sich unter anderem auch mit der <em>Königin Sibille</em> beschäftigen. </p>
					<p>Bereits 1920 hat Wolfgang Liepe eine Untersuchung der Romane Elisabeths vorge­legt, wobei ihm das Verdienst zukommt, anhand von stilistischen Kriterien und der Rekonstruktion des Erzählzyklus der Epenvorlagen Elisabeth als Verfasserin der <em>Königin Sibille</em> und des <em>Herpin</em> nachgewiesen zu haben.<footnote start="605">
							<p>Liepe, 1920, S. 84-103.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Liepe rekonstruiert den Zusammenhang der Vorlagen vergleichend für die verschiedenen Romane Elisabeths, da er eine Vorlage annimmt, die Elisabeths Bearbeitung zugrunde gelegen hat. Dabei geht er davon aus, daß eine bildlose Handschriftenvorlage um 1405 durch Auftrag von Elisabeths Mutter angefertigt worden sei.<footnote start="606">
							<p>Liepe, 1920, S. 100.</p>
						</footnote> Nach dieser Vorlage seien die Bearbeitungen erfolgt. Die Bilder der deutschen Prachthandschrift datiert Liepe nach einer zweiten späteren Vorlage, die Elisabeth durch ihren Sohn zugänglich gemacht worden sei, und infolge der es für <em>Hug Schapler</em> und <em>Herpin</em>, nicht jedoch für <em>Königin Sibille</em> sowie <em>Loher und Maller</em> zu einer zweiten Redaktion gekommen sei.<footnote start="607">
							<p>Liepe, 1920, S. 101-102.</p>
						</footnote> Diese zweite Handschrift ließe sich, wenn die Bilder der deutschen Prachthandschrift wirklich nach ihr gearbeitet sind, laut Liepe mittels der darin enthaltenen Kostümvorgaben ziemlich genau auf die Jahre zwischen 1420-1430 datieren. Wenn diese These stimmt, dann wäre zumindest klar, daß die Vorlagen für die Bilder der deutschen Prachthandschrift nicht von Margarete auf Elisabeth gekommen sein können.<footnote start="608">
							<p>Liepe, 1920, S. 102.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Demgegenüber kann Liepes Versuch, die literaturgeschichtlichen Grundlagen und kulturellen Voraussetzungen von Elisabeths schriftstellerischer Tätigkeit zu beschreiben, heute nicht mehr genügen: Einfühlung ersetzt die literaturwissenschaftliche Analyse, die Zuschreibung nationaler Mentalitäten und weiblicher Sensibilität im Kulturbereich erfolgt ohne überzeugende wissenschaftliche Grundlage. Insofern stehen die sozialhistorische Verortung der Texte sowie eine Beschreibung ihrer Produktionsbedingungen und ihres Funktionszusammenhanges nach wie vor aus. Ein weiterer Schwerpunkt von Liepes Arbeit liegt für den Sibillenroman im Vergleich der Bearbeitung Elisabeths mit der französischen und spanischen Prosafassung, wobei er zum Teil <pagenumber id="N12EFD" label="134" numbering="arabic" start="134"/>Ergebnisse erzielt, die er zur Interpretation des Textes nicht heranzieht.</p>
					<p>Die Arbeit Bernhard Burcherts widmet sich demgegenüber vor allem Gattungsfragen.<footnote start="609">
							<p>Burchert, 1987.</p>
						</footnote> Dabei steht das Verhältnis der Strukturmuster des Epos und des Romans in den Erzählungen Elisabeths im Mittelpunkt. Burcherts wichtigstes Untersuchungskriterium ist in diesem Zusammenhang das jeweilige Verhältnis von Held und der ihn umgebenden literarischen Umwelt. Müller hat in seinem Forschungsbericht auf die Unmöglichkeit hingewiesen, die Gattungszugehörigkeit mittels einzelner Kriterien zu fassen.<footnote start="610">
							<p>Müller,1985,S. 1-112.</p>
						</footnote> In Bezug auf <em>Königin Sibille</em> wird das Problem von Burcherts Heldenkonzeption deutlich, da er die weibliche Heldin <em>Sibille</em>, deren Konzeption ja gerade in Auseinandersetzung mit passiv wirkender Tugendhaftigkeit und benötigten Handlungsspielräumen besteht, nicht angemessen beurteilen kann und daher auf eine ihrer männlichen Helferfiguren als Träger der Handlung ausweichen muß. Entsprechend erfolgt die Auseinandersetzung mit der <em>Königin Sibille</em> nur am Rande seiner Arbeit und er konzentriert sich deshalb auf die männlichen Helden Hug Schapler, Loher und Herpin.</p>
					<p>Burchert bindet die Texte Elisabeths eng an ihre politische Tätigkeit und seinen Versuch der Rekonstruktion ihres Lebens. Müller hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß Burchert die historischen Zeugnisse zu sehr auf das Zivilisationsmodell, die zunehmende Herausbildung von Affektkontrolle und Rationalität des Handelns hin interpretiert und dabei Johann III. "gründlich verzeichnet".<footnote start="611">
							<p>Müller,1989, S. 213, Anm. 28.</p>
						</footnote> Überhaupt scheint eine Anwendung von Elias' Modell der langsamen Herausbildung von Affektkontrolle zu linear verstanden, wenn es direkt auf einzelne historische Personen bezogen wird. Es erhält eine teleologische Dimension, die bei Elias nicht in dieser Weise angelegt ist.</p>
					<p>Die Vorlage zu Elisabeths Prosabearbeitung der <em>Königin Sibille</em> ist nicht erhalten. Es existieren lediglich wenige Fragmente der französischen Vorlage, der Sibillenchanson <em>Reine Sébile</em>.<footnote start="612">
							<p>Liepe, 1920, S. 180.</p>
						</footnote> Dennoch lassen sich eine ganze Reihe von Texten und Textfragmenten finden, die es ermöglichen, zumindest einen Einblick in die Verbreitung und die Gestalt des Stoffes zu gewinnen.</p>
					<p>Die älteste überlieferte verwandte Erzählung des französischen Sprachraums ist der Macaire. Die Sibillenchanson selbst ist verloren, obwohl die Überlieferung von drei Fragmentgruppen unterschiedlicher regionaler Herkunft auf eine starke Verbreitung im französischen Sprachraum verweisen. Erhalten ist jedoch eine mittelfranzösische Sibillenprosa, die laut Tiemann aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammt. Beschriftet ist der Buchrücken mit Monglenne; es handelt sich also um den Chanson-Zyklus, des Garin von Monglane, der eigentlich die Wilhelms- und Aimeri-geste enthält.<footnote start="613">
							<p>Tiemann, 1977, S. 21.</p>
						</footnote> Der Kompilator hat die Sibillenchanson darin aufgenommen und auch versucht, einen Zusammenhang herzustellen, der jedoch nicht überzeugend gelingt. Vorlage sei, so Tiemann, die alte Sibillenchanson gewesen, aber der Kompilator habe die alte Vorlage sehr ungleichmäßig behandelt, &#8222;bald kürzend, bald unmäßig erweiternd&#8220;, <footnote start="614">
							<p>Tiemann, 1977, S. 21.</p>
						</footnote> zum Teil sei das &#8222;burleske Element verstärkt worden&#8220;:<footnote start="615">
							<p>Tiemann, 1977, S. 21.</p>
						</footnote> &#8222;Die Prosa-Paraphrase ist also selbständig in Aufschwellung und Erläuterung, eine Nachdichtung im Stil der Zeit eher als eine Umsetzung.&#8220;<footnote start="616">
							<p>Tiemann, 1977, S. 21.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Überliefert ist außerdem eine spanische Fassung des Textes, der <em>Cuento</em> aus dem 14. oder dem Anfang des 15. Jahrhunderts.<footnote start="617">
							<p>Tiemann, 1977, S. 7-18.</p>
						</footnote> Dies ist die älteste und wohl auch am engsten an die altfranzösische Chanson anschließende überlieferte Bearbeitung des Stoffes.</p>
					<p>
						<pagenumber id="N12F64" label="135" numbering="arabic" start="135"/>Darüber hinaus setzt sich die Tradierung des Textes in Spanien in einer Prosabearbeitung (Volksbuch) fort, die eine breite Drucküberlieferung von 1532-1553 erlebt.<footnote start="618">
							<p>Tiemann, 1977, S. 12f.</p>
						</footnote> Infolge der territorialen Expansion Spaniens wurde der Text auch in den Niederlanden rezipiert, was sich im Druck einer niederländischen Volksbuchfassung aus dem 16. Jahrhundert manifestiert.<footnote start="619">
							<p>Tiemann, 1977, S. 13, vgl. Ferdinand Wolf, 1857.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Es existieren zwei Erwähnungen oder Nacherzählungen des Stoffes in Chroniken: Eine bereits aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts in der <em>Chronica</em> des Alberich von Trois Fontaines,<footnote start="620">
							<p>Nach Tiemann, 1977, S. 9.</p>
						</footnote> der von der ersten verstoßenen Frau Karls des Großen unter dem Jahr 770 berichtet. Das andere Zeugnis stammt aus dem 14. Jahrhundert und ist von Jean des Preis dit d&#8217;Outremeuse aus Lüttich abgefaßt, der in seiner Chronik <em>Ly Myreur des Histors</em> den Sibillenroman nacherzählt, wobei diese Erzählung verschiedene selbständige Züge aufweist.<footnote start="621">
							<p>Nach Tiemann, S. 1977, S. 13.</p>
						</footnote>
					</p>
				</subsection>
				<subsection id="N12F8F" label="3.4.2">
					<head>Untersuchung der Königin Sibille</head>
					<block id="N12F94" label="3.4.2.1">
						<head>Darstellung der Frau </head>
						<p>In der <em>Königin Sibille</em> wird zuerst die Königsfigur eingeführt, die von Beginn an als regierender Herrscher im Zentrum der Erzählung steht. So nimmt der König das Pfingstfest zum Anlaß, die Belehnung seiner Leute zu wiederholen.<footnote start="622">
								<p>Sib, 58rb, Z. 15-25, S. 117.</p>
							</footnote> Als ihm seine Gefolgsleute bei dieser Zusammenkunft ihren Wunsch mitteilen, ihr Herr möge sich verheiraten, regt der König an, daß Boten entsendet werden, um für ihn die Königstochter des Kaisers von Konstantinopel zu freien. Die Figur des Königs ist hier ideale Herrscherfigur, seinen Ratgebern verpflichtet und nicht autokratisch, eine perfekte höfische Szenerie. </p>
						<p>Als die Figur der Königin eingeführt wird, ist auffällig, daß die Beschreibung der<em> Sibille</em> ohne einen Hinweis auf ihre moralischen Qualitäten auskommt und sich statt dessen allein auf die Darstellung der perfekten adligen Erscheinung und höfischen Ausstattung der Heldin konzentriert. Dort ist über die Gründe, die den König um die Hand der Tochter des Kaisers von Konstantinopel werben lassen, nichts zu erfahren.</p>
						<p>
							<em>&#8222;</em>[...]<em>Des keyssers dochter was angedan mit eym gulden mantel / der was mit perlyn wol gesticket / Das fuder dar vnder was gar kostlich / Sy hat ouch vff yrme heubte ein gulden krone volle edelles gesteynes.</em>
							<br/>[...]<br/>
							<em>Des keysers dochter von Constantynopel / die was wiß glich als der snee vnd hat gar eynen schonen lyp vnd gude gelider in rechte lydemasse / jr antlytz nit vollen zü achten. Man konde in keynen landen / ein schoner junffrouwe fünden haben</em>[...]&#8221;<footnote start="623">
								<p>Sib, 58 va, Z. 17-24, S. 118.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Der Anblick ihrer Schönheit und Pracht läßt die als Werber gesandten Ritter zu der Überzeugung gelangen, diese Frau sei genau die richtige, um in Frankreich zur Königin gemacht zu werden. Dabei spielen die sittlichen und moralischen Qualitäten der Figur keine eigenständige Rolle, sondern sind in einer Synthese von Innen und Außen in der Erscheinung enthalten und mit ihr aufgerufen, ohne daß dies eigener Erwähnung bedarf. </p>
						<p>
							<blockquote>
								<p>&#8222;Für die scholastische Ästhetik war Schönheit die Anschaubarkeit des Wahren und Guten [...]. Daher ließ sich an der äußeren Schönheit der Dinge ihre innere Schönheit erkennen.&#8220;<footnote start="624">
										<p>Bumke, 1986, S. 423. </p>
									</footnote>
								</p>
							</blockquote>
						</p>
						<p>Damit ist nicht unbedingt gesagt, daß hinter der schönen Erscheinung <em>Sibilles</em> grundsätzlich andere <pagenumber id="N12FDB" label="136" numbering="arabic" start="136"/>Vorstellungen von der idealen Frau stehen als in den anderen beiden Texten. Vielmehr wird hier jedoch deutlich, daß diese eine anderes Gewicht haben und als moralisch-charakterliche Fähigkeiten nicht eigens erwähnt werden müssen, sondern mit dem herrschaftlichen Äußeren einhergehend gedacht werden können. Dabei evoziert das adlige Äußere die moralischen Fähigkeiten und nicht umgekehrt. Dies setzt sich auch im weiteren Verlauf der Erzählung fort, <em>Sibille</em> wird niemals mit der Frage von Tugendhaftigkeit konfrontiert, statt dessen geht es ausschließlich um den Beweis ihrer Schuld bzw. ihrer Unschuld an dem Ehebruch.</p>
					</block>
					<block id="N12FE4" label="3.4.2.2">
						<head>Unhöfisches Begehren und die Abwehrmöglichkeiten der Frau</head>
						<subblock id="N12FE9" label="3.4.2.2.1">
							<head>Unhöfisches Begehren, Lügen und Verrat</head>
							<p>In der<em/>
								<em>Königin Sibille</em> ist die Figur, die <em>Sibille</em> bedrängt, ein Zwerg. Dieser gehört eigentlich gar nicht zum Hof, sondern findet dort Aufnahme durch den König, nachdem die Ehe des Königs bereits geschlossen ist.<footnote start="625">
									<p>Der Zwerg huldigt dem König, der Königin und der Ritterschaft. Der König spricht mit ihm, fragt ihn nach seinem Namen. Er bittet Syweron, an seinem Tisch Platz zu nehmen, und lädt ihn ein zu bleiben.</p>
									<p>Das Hofgesinde jedoch fürchtet sich vor ihm und seiner greulichen Erscheinung, Sib, 59 rb, Z. 15-16, S. 120: <em>&#8222;Das en ist ye kein mensch / dan e ist der duffel / Verflucht sye der müder die yne ye getrug.&#8220;</em>
									</p>
								</footnote> Bei seinem Eintreffen am Hof des Königs von Frankreich wird der Zwerg detailliert beschrieben:</p>
							<p>&#8222;<em>da tratt in dem pallas eyn heßlicher getwerch / des fleysch was also swartz / als obe er zehen jare jn dem rauch gehangen hette / Syn antlitz stünde als eyn breit küssen / vnd sin nase dar jnn als eyme affen / Syn hare stünt zü berge gerecket / als eyns swynes bürsten / Syn oren vnd sin armen vnd aller sin lip was heryg / Syn ougen stünden yme dieff jn syme heubte / als ratten ougen / Syn zene stünden yme als eyme eber swyne / vnd waren gele / Er hat ouch den hoffer beyde hinten vnd vorne / vnd syne beyne waren beyde als slecht / als eyn sichel / Er hatte ouch grosse hesselich vnd breyde füsse / Man mochte keyn heßlicher mensch erdacht han</em> /&#8220; <footnote start="626">
									<p>Sib., 59 rb, S. 119, Z. 30-S. 120, Z. 3.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die auffällige Erscheinung des Zwerges unterstreicht seine Andersartigkeit und verdeutlicht, daß er nicht zum Hof gehört, denn er ist zu dessen Ästhetik konträr entworfen. Diese Gegenbildlichkeit läßt sich kontrastierend herausarbeiten, obwohl es schwierig ist, eine Folie männlicher adliger Schönheit zu finden.<footnote start="627">
									<p>Bumke, 1986, S. 423.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Bumke rekonstruiert deshalb das männliche Schönheitsideal anhand von Konrad Flecks Beschreibung des Ritters Flore.<footnote start="628">
									<p>&#8222;Flore hatte schönes Haar, eher blond als braun und überall leicht gelockt. Seine Stirn war weiß und hoch, ohne jeden Makel; dazu passend feine Augenbrauen, in der richtigen Höhe und ganz vollkommen, in der Farbe des Haares. Seine Augen waren strahlend und groß und blickten so lieblich, als ob sie häufig lachen wollten, was ihm gut stand. Seine Nase war ebenso makellos, gerade und gleichmäßig geformt. Die Natur hatte seine Wangen rot und weiß geschaffen, wie Milch und Blut. Der Mund war ohne jeden Tadel, gleichbleibend rosenfarben. Die ebenmäßigen Zähne strahlten von weißem Glanz. Das Kinn war rund, Hals und Kehle schön, seine Arme stark und lang, seine Hände gerade und weiß, die Finger ohne Fehl und an der Spitze die Fingernägel hell wie Glas. Seine Brust war schön gewölbt, in der Körpermitte war er schlank, seine ganze Gestalt war gerade wie ein Rohr. Er hatte herrliche Beine und schön geformte Waden, nicht zu dünn und nicht zu dick, und was man schmalgewölbte Füße nennt [...].&#8220; Zitiert nach Bumke, 1986, S. 423-424: Konrad Fleck: Flore und Blanscheflur, V. 6816-1863.</p>
								</footnote> Betrachtet man den Zwerg auf der Folie der Erscheinung des Ritters Flore, so ist der Zwerg bis ins Detail die systematische Verkehrung adliger Schönheit: Ist die Farbe der Haut des Zwerges schwarz, so ist die Weiße der Haut Flores mehrfach betont. Das Antlitz des Zwerges ist breit, doch die Stirn Flores hoch und schmal; die Nase des Zwerges ist <pagenumber id="N13026" label="137" numbering="arabic" start="137"/>breit, die Flores gerade und schmal. Dem Zwerg stehen die Haare zu Berge, während die Flores leicht ge­lockt sind. Die Augen des Zwerges sind klein wie Rattenaugen und liegen tief im Kopf, die Augen Flores sind groß, strahlend und blicken lieblich. Die Zähne des Zwerges sind hervorstehend und gelb, während die Zähne Flores vor weißem Glanz strahlen und ebenmäßig sind. Hat der Zwerg vorne wie hinten einen Buckel, besticht Flores Erscheinung durch eine gewölbte Brust mit schmaler Taille, seine ganze Gestalt ist gerade wie ein Rohr. Die Beine des Zwerges sind krumm wie eine Sichel, seine Füße breit und häßlich; die Beine Flores sind herrlich, er hat schön geformte Waden, seine Beine sind nicht zu dick und nicht zu dünn, außerdem hat er schmal gewölbte Füße. Die Gegenbildlichkeit der beiden Entwürfe führt bis in den Schlußsatz der Beschreibung. Heißt es über den Zwerg:<em/>
								<em>&#8222;</em>
								<em>Man mochte keyn heßlicher mensch erdacht han</em>
								<em>&#8220;</em>, so steht bei Fleck: <em>&#8222;</em>
								<em>wan diu nâtûre vergaz an im deheiner zierde</em>
								<em>.</em>
								<footnote start="629">
									<p>Sib, 59 rb, Z.1, S. 120 und Konrad Fleck. Flore und Blanscheflur, V. 6862f, zitiert nach Bumke, 1986, S. 424.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Diese wirklich grauenhafte Erscheinung des Zwerges löst denn auch beim <em>hoffegesinde</em> nichts als Furcht und böse Vorahnungen aus: <em>&#8222;</em>
								<em>Alle die yne an gesahen / die meynten es were der duffel</em>
								<em>.&#8220; </em>
								<footnote start="630">
									<p>Sib, 59 rb,S. 119, Z. 30 - S. 120, Z. 3.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Der Zwerg betritt die Kammer der Königin, während der König auf der Jagd ist. Da die Königin schläft, sind ihre Jungfrauen in den Garten gegangen und haben die Tür offen gelassen. Der Zwerg vergewissert sich, daß er mit der Königin allein ist, geht zu ihrem Bett, betrachtet sie und spricht zu sich selbst:</p>
							<p>&#8222;<em>Ach herre got von hymelrich wie selig were der man / der mit der konigynne synen willen mochte gehan / dann sij ist die schoneste / die uff ertrich gesin mag / Mocht ich mit ir mynen willen gehan / dar vor enwolde ich nit got sin. Hette sie mich zü eyme male nackent an yr arme genommen ich lebet zehen jar deste lenger / Aber so mir der got / der mich geschaffen hatt / solde ich wol darvmb sterben / ich wil sye von grosser liebe zu dryen malen küssen</em>.&#8220;<em/>
								<footnote start="631">
									<p>Sib, 59 vb, S.120, Z. 34 - S. 121, Z. 5.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Als er zu ihr herantritt, um sie zu küssen, erwacht die Königin. Der Zwerg bittet sie, sich ihm in Gnade zu zuwenden. Denn würde ihm ihre Liebe nicht zu Teil, so müsse er sterben. Er konkretisiert seine Bitte sogleich:</p>
							<p>&#8222;<em>jr lassent mich dan bij üch slaffen vnd nement mich nackent in uwer arme / so müß ich sterben</em>.&#8220;<footnote start="632">
									<p>Sib, 59 vb, Z. 13-14, S. 121.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die Königin schlägt den Zwerg, doch dieser entkommt ihr. Die außerordentliche Häßlichkeit des Zwerges und seine Gegenbildlichkeit zu höfischer Schönheit verneinen auf der Ebene sozialer wie ästhetischer Symmetrie die Möglichkeit der Realisierung von dessen Begehren. Die extreme Polarisierung zwischen den beiden Figuren wird damit einerseits zum Argument für die Unschuld der Königin, andererseits erzeugt sie in der konkreten Begegnung zwischen Königin und Zwerg eine Situation, die ihre Dynamik aus der sozialen und der ästhetischen Grenzüberschreitung der Imagination gewinnt: Die Gegenbildlichkeit des häßlichen, körperlich abstoßenden Zwerges am Bett der idealen, adligen Königin wird in der unmittelbaren körperlichen Begegnung der beiden Körper, die im Antrag des Zwerges vorgeschlagen wird, verdichtet.</p>
							<p>Doch die Grenze, die dabei überschritten wird, ist nicht nur die der sozial definierten Körper. Zwar sind die Körper der Figuren primär sozial bestimmt, sind Zeichen ihrer gesellschaftlichen Existenz und Ausdruck ihres Status, doch erst als der soziale Gegensatz um die geschlechtsspezifische sexuelle Dimension erweitert wird, so daß zu den sozialen Definitionen die Zuschreibungen des Geschlechtes hinzutreten, werden diese unverträglich.<footnote start="633">
									<p>Die Verdichtung der sozial definierten Körper und die darin liegende Grenzüberschreitung vermag auch von der Gewalt der Reglementierungen zu entlasten, mit denen sie erzeugt werden.</p>
								</footnote> Es ist der Körper der adligen Frau, in den das Un- und Gegenhöfische hier einzudringen trachtet und an dem es sein Begehren formuliert. Damit aber ist hinsichtlich des als weiblich und im Zentrum der Macht definiertem Körpers eine Situation aufgerufen, in der die unmittelbare Bedrohung, welche die imaginierte Penetration des <pagenumber id="N1308A" label="138" numbering="arabic" start="138"/>höfischen weiblichen Körpers durch das Ausgeschlossene, Nichthöfische, Nichtintelligible bedeutet, im Rückgriff auf die ebenfalls unmittelbare und unverhüllte Macht körperlicher Gewaltausübung, abgewehrt werden muß. Diese Struktur der imaginierten sexuellen Inbesitznahme ist als Sexualisierung der sozialen Differenz nicht umkehrbar. Die dabei entstandene Spannung entlädt sich in der physischen Abwehr der Königin. Die Figur des Zwerges wird im weiteren Verlauf der Handlung entschärft.<footnote start="634">
									<p>Die weitere Darstellung des Zwerges vereindeutigt diese Figur als niederträchtig und böse, nur geneigt seine eigene Haut zu retten und dabei bestechlich. Jede Ambivalenz, die dem Zwerg in der Szene mit seinen Liebesbeteuerungen noch zugestanden werden konnte, geht dabei völlig verloren.</p>
								</footnote> Das unhöfische Begehren aber konnte, dies ist die ausdrückliche Botschaft des Textes, innerhalb der höfischen Ordnung abgewehrt werden. </p>
							<p>Doch der Zwerg, der auf diese nachdrückliche Art zurückgewiesen worden ist, sinnt auf Genugtuung. Er versteckt sich in der Kammer des Königspaars und, nachdem der König nachts zur Messe gegangen ist, entkleidet er sich und legt sich zur Königin ins Bett. Die Szene ist von Ambivalenz durchzogen: Einerseits ist die Absicht der Rache ausgesprochen:</p>
							<p>&#8222;<em>Der twerg gedachte / solde er wol dar vmb sterben / so wolde er doch die frouwe vmb yre ere brengen</em>.&#8220;<footnote start="635">
									<p>Sib, 60 ra, Z. 9-11, S. 122.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Andererseits ist auch das ursprüngliche Begehren, bzw. die Erinnerung an die vehemente Abwehr desselben noch präsent, denn der Zwerg liegt zwar entkleidet neben der Königin: &#8222;<em>Aber er gedorst sye nit an rüren. </em>
								<footnote start="636">
									<p>Sib, 60 ra, Z. 9, S. 122.</p>
								</footnote> Während er über seine Absicht nachdenkt, die Königin um ihre Ehre zu bringen, schläft er schließlich ein, bis er vom König entdeckt wird. Das Begehren des Zwerges ist nicht aufgrund moralischer Kategorien unzulässig, sondern wegen der in allen Aspekten seiner physischen Erscheinung sichtbaren Unhöfischheit und Gegenbildlichkeit. </p>
							<p>Zu Beginn ihrer späteren Verbannung ist <em>Sibille</em> noch einem weiteren Übergriff gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung ausgesetzt.<footnote start="637">
									<p>Insgesamt ist die Figur der <em>Sibille</em> viermal mehr oder weniger bedrohlichen Situationen ausgesetzt, in denen die mögliche Erzwingung von Geschlechtsverkehr droht. Die anderen Situationen werden im Rahmen des Exils verhandelt.</p>
								</footnote> Kaum dem Scheiterhaufen entkommen, wird sie erneut bedrängt. Die Figur Marckair ist Bestandteil des Hofes und Angehöriger dieser Ordnung. Er hat es im Gegensatz zum Zwerg nicht gewagt, sich gegenüber der Königin zu seinem Begehren zu bekennen, sondern wartet ab, bis die Königin nach ihrer Vertreibung sozial und räumlich isoliert ist und sich außerhalb der höfischen Ordnung befindet. Dann erst bricht er in den Wald auf, denn er &#8222;<em>wolde der konnigynne nochryden / vnd wolde synen willen mit ir dun</em>&#8220;.<footnote start="638">
									<p>Sib, 62 rb, Z. 14-15,S. 128.</p>
								</footnote> Die Handlungen des Marckair werden sehr viel weniger motiviert als die des Zwerges, dessen Begeisterung für die König zumindest anfänglich eher lächerlich als bedrohlich wirkt, doch gehört er zu der Verrätersippe am Hofe Karls und schon seine Eltern waren Verräter.<footnote start="639">
									<p>So heißt es über ihn:&#8222;<em>vnd hait in syme hoffe eynen bösen schalck / vnd verreder / der was geheyssen Mayrkar / vnd was geborn von den verredern / die hertzog Herpin verrieden</em>&#8220; Sib, 62 va, Z. 9-11, S. 128. Dies ist gleichzeitig einer der Verweise innerhalb des Sibillenromans, der die Verbundenheit der vier von Elisabeth übersetzten Texte betont.</p>
								</footnote> Als er sieht, daß der König zu Tisch sitzt, sattelt er ein Pferd, reitet <em>Abrye</em> und der Königin nach und ruft <em>Abrye</em> zu: </p>
							<p>&#8222;<em>Abrye hebe die konnigynne balde vff wan der konnig hat her nach geschickt viel boßwichte die ir noch grosser schande andün sollent / Dar vmb bin ich her vor gerantten / vff das ich ir vnd dir mocht gehelffen</em>&#8220; <footnote start="640">
									<p>Sib, 62 rb, Z. 21-23, S. 128.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>
								<em>Abrye</em> reagiert sofort, hilft der Königin aufs Pferd, während er selber aufsteigen will, ruft Marckair:</p>
							<p>
								<pagenumber id="N130F2" label="139" numbering="arabic" start="139"/>&#8222;<em>Abrye laß mir die konnygynne. Jch will mynen willen mit jr dun</em>&#8220; <footnote start="641">
									<p>Sib, 62 rb, Z. 27, S. 128.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>
								<em>Abrye</em> ist sehr besorgt und betet zu Gott, daß er ihm helfen möge, die Königin zu be­hüten. Marckair verlangt, daß ihm die Königin gegeben werde. <em>Abrye</em> erwidert, so Gott wolle, würde dies nicht passieren. Doch <em>Abrye</em> wird erschlagen, die Königin kann nur mit der Hilfe Gottes entkommen. </p>
							<p>Das Begehren des <em>Marckair</em>s ist eher Ausdruck einer demütigenden und destruktiven Motivation, steht ihm doch der Ausgang seines Abenteuers deutlich vor Augen: </p>
							<p>&#8222;<em>Er hat gantzen willen hette er die konnigynnen fünden / so wolde er synen willen mit ir gedan han // vnd wolde dan darnach ir heubt han abgeslagen.&#8220;</em>
								<em/>
								<footnote start="642">
									<p>Sib, 62 vb, Z. 30-33, S. 129.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die Figur des <em>Marckair</em> hat aber mit den Ereignissen, die zur Vertreibung der Königin geführt haben, nichts zu tun. Während in den beiden anderen Fassungen die Tötungsabsicht aus dem vorher geäußerten unrechtmäßigen Begehren resultierte, wird hier eine zweite Figur eingeführt, welche die Königin begehrt, sie vergewaltigen und danach töten will.</p>
							<p>Unbestreitbar ist dabei die Isolation und Verbannung der Königin die Voraussetzung für sein Handeln, da sie nur noch mangelhaften Schutz genießt und zunächst weitgehend machtlos geworden ist. Verkörpert der Zwerg das unhöfische Begehren, das von der Königin innerhalb ihrer Machtsphäre mit körperlicher Gewalt sicher abgewehrt werden kann, so befindet sie sich, als der Marschall sie zu vergewaltigen versucht, schutzlos außerhalb des Geltungsbereichs der höfischen Ordnung und verfügt daher nicht über die notwendigen Machtmittel, sich gegen den Marschall anders zur Wehr zu setzen, als sich ihm mit Gottes Hilfe zu entziehen.</p>
						</subblock>
						<subblock id="N1312C" label="3.4.2.2.2">
							<head>Reaktionen der Frau</head>
							<p>Als der Zwerg in die Kammer der Königin schleicht, in der sie alleine schläft, erwacht sie und weist den Zwerg zurecht. Bereits die Art und Weise, wie die Königin dem Zwerg verdeutlicht, wer die Normen setzt und wie sie funktionieren, definiert sie als Herrscherin.</p>
							<p>Die Königin verhält sich, in Bezug auf die Bitte des Zwerges, sich ihm in Gnade zu zuwenden, keineswegs tugendhaft erklärend, sondern wird wütend: <em>&#8222;</em>
								<em>da begonde von grosseme zorn alles ir blüt zu grysselen.&#8220; </em>
								<footnote start="643">
									<p>Sib, 59 vb, Z. 15-16, S. 121.</p>
								</footnote> Folgerichtig beginnt sie kein Gespräch mit dem Zwerg, in dem sie die Unmöglichkeit eines solchen Begehrens diskutiert, sondern hebt ihre Faust und schlägt zu, dem Zwerg mitten ins Gesicht: &#8222;<em>vnd traff den twerg als eben an synen mont</em>
								<em>"</em>.<footnote start="644">
									<p>Sib, 59 vb, Z. 17, S. 121.</p>
								</footnote> Damit springt sie aus dem Bett, um den Zwerg weiter zu verprügeln, doch der Zwerg entkommt ihr. </p>
							<p>Was sich in den Schlägen der Königin entlädt, funktioniert als Entlastung vom Leiden an der sozialen Determinierung der Körper und den Ausschlüssen, die diese produziert. Ebenso sehr ist es aber die Abwehr gegenüber einer Phantasie, die die Inbesitznahme des höfischen weiblichen Körpers durch das in der Definition dieser Körper Ausgeschlossene imaginiert.<footnote start="645">
									<p>Die Phantasie ist, obwohl die gesellschaftlichen Grenzen in ihr überschritten werden, keine in erster Linie befreiende. Vielmehr erweist sie sich als hochgradig mit Angst besetzt. Das hat mit einer doppelten Präsenz der geltenden Regeln in der Phantasie für die lesenden oder Zuhörenden Adligen zu tun: Der individuellen Befreiung von den Reglementierungen sozialer Differenz einerseits und dem eigenen Hervorgebrachtsein von dieser Ordnung andererseits, in dem der produzierte Ausschluß immer Grundlage eigener sozialer Exklusivität ist.</p>
								</footnote> Darüber hinaus hat die Königin hier eindeutig andere Handlungsmöglichkeiten als in den beiden anderen Erzählungen der Sibillen-Gruppe, denn sie reagiert auf den unangemessenen Antrag des Zwerges mit direkter körperlicher Gewalt. Dies scheint zu ihren, der Situation angemessenen Handlungsmöglichkeiten zu gehören, auch wenn offen bleiben muß, ob die Verletzung der ehelichen Besitzverhältnisse, der sozialen Integrität der adligen Frau oder die Absurdität des <pagenumber id="N1315A" label="140" numbering="arabic" start="140"/>Begehrens des Zwerges, einschließlich seiner &#8222;Unhöfischheit&#8220;, hier den Handlungsspielraum öffnen. Ein Horizont der friedvollen tugendhaften Abwehr dieses ungebührenden Begehrens ist jedenfalls nicht zu erkennen, und die Königin handelt direkt.</p>
							<p>Nachdem <em>Sibille</em> in Begleitung des verdienten Ritter <em>Abrye</em> den Hof verlassen hat, reiten sie durch einen Wald, bis sie an einen Brunnen kommen, an dem sie Rast halten. Die Königin äußert ihre Verzweiflung angesichts der Aussicht, hinter den Wäldern ohne ihren Begleiter <em>Abrye</em> allein weiterreiten zu müssen. <em>Abrye</em> versucht, ihr Mut zu machen. Da werden sie von dem Verräter <em>Marckair</em> attackiert, der die Herausgabe der Königin fordert.</p>
							<p>Die Königin ruft ihrem Helfer <em>Abrye</em> zu:</p>
							<p>&#8222;<em>Abrye</em> [...] <em>erbarmet üch myn vnd helffet mir myn ere behalden vor dem verreder / wan ich wolde lieber sterben / dann ich übel dede</em>.&#8220;<em/>
								<footnote start="646">
									<p>Sib, 62 rb, Z. 3-5, S. 129.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Als <em>Marckair</em> die Worte der Königin hört, wird er sehr wütend, zieht sofort sein Schwert und sticht auf <em>Abrye</em> ein. Dieser kann zwar gerade noch sein Schwert ziehen, aber es gelingt ihm nicht, seinen Schild zu heben, so daß er an der Achsel getroffen wird. Als die Königin dies sieht, ruft sie die Gottesmutter an:</p>
							<p>&#8222;<em>Merge godes muder / erbarme dich myn vnd behude mir myn lip vnd myn<br/>ere </em>&#8220;<em/>
								<footnote start="647">
									<p>Sib, 62 va, Z. 13-14, S. 129.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Sie wendet ihr Reittier und flüchtet. Der Kampf zwischen <em>Abrye</em> und Marckair endet mit <em>Abrye</em>s Tod. Marckair tötet auch dessen Pferd und macht sich auf die Suche nach der Königin:</p>
							<p>&#8222;<em>Da reyt Marckair her vnd dar als wyt der walt was / vnd suchte die konnigynnne / aber er enkünde jr niergen fynden / Er hat gantzen willen hette er die konnigynnen fünden / so wolde er synen willen mit ir gedan han // vnd wolde das darnach ir heubt han abegeslagen /<br/>Aber got wolde sye behuden</em> &#8220; <footnote start="648">
									<p>Sib, 62 va, Z. 29-33, S. 129.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>In der Begegnung mit <em>Marckair</em> verhält sich die Königin nicht weniger entschieden als in der Begegnung mit dem Zwerg, doch sind die äußeren Umstände andere: Während die Königin in der ersten Szene an der Spitze der Hierarchie des Hofes eine Fülle von Macht hatte, ist sie in dieser zweiten Bedrohung ganz auf ihren Begleiter angewiesen. Dennoch bezieht sie eindeutig Position, läßt keinen Zweifel an ihrer äußersten Gegenwehr und ruft als letzten Ausweg die Mutter Gottes um Hilfe an.</p>
							<p>Was in diesen beiden Begegnungen vor Augen geführt wird, ist die enorme Differenz von Handlungsmacht der adligen Frau innerhalb und außerhalb der höfischen Ordnung. Innerhalb der Ordnung kann sie das unhöfische störende Element leicht abwehren. Von der Ordnung ausgeschlossen, werden ihr Angehörige dieser Ordnung selbst zur Gefahr. Hier zeigt sich der enge Konnex, der zwischen den Handlungsmöglichkeiten der Frau und ihrem Platz innerhalb der höfischen Ordnung besteht: Je stärker sie in diese Ordnung eingebunden ist, so lautet die unmißverständliche Botschaft des Textes, desto sicherer ist sie und desto größer sind die Handlungspielräume, die ihr aus ihrer Machtstellung innerhalb der Ordnung als adliger Frau erwachsen. </p>
						</subblock>
					</block>
					<block id="N131C6" label="3.4.2.3">
						<head>Eheherrliche Gewalt und die Verteidigung der Frau</head>
						<subblock id="N131CB" label="3.4.2.3.1">
							<head>Eheherrliche Gewalt</head>
							<p>Nachdem die Frau beim Ehebruch mit dem Zwerg entdeckt scheint, stellt die Königsfigur sofort Öffentlichkeit her und macht die erlittenen Schande am Hof bekannt, indem er seine Ritterschaft am Ehebett zusammenruft: </p>
							<p>
								<pagenumber id="N131D5" label="141" numbering="arabic" start="141"/>&#8222;<em>Jr herren komment her / vnd sehent groß wonder / Myn husfrouwe hat mich bracht zu grossen schanden</em>.&#8220;<footnote start="649">
									<p>Sib, 60 rb, Z. 23-24, S. 122. </p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Ist dabei wiederum die höfische Dimension der Königsfigur betont, so dominiert im Moment der Entdeckung des Ehebruchs die emotionale Beteiligung der Figur, deren Schmerz über eine Ehrverletzung weit hinausgeht:</p>
							<p>&#8222;<em>Da erschrack der konnig sere / vnd ließ das gedecke widder niderfallen / vnd begonde heyß weynen / vnd sprach - O du ewiger got wie groß wonder ist das / daz mir myn hertz nit enbrichet / Got wolle yme verfluchen / der vmmer me frouwen getrüwet / dan die frouwe hat mich betrogen</em>.&#8220;<footnote start="650">
									<p>Sib, 60 ra-60 rb, Z. 16-20, S. 122.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>In der Öffentlichkeit des Hofes tritt dieser persönliche Schmerz hinter den Rechtstatbestand zurück, es ist lediglich von der erlittenen Schande die Rede: <em>&#8222;</em>
								<em>helffent mir diese frouwe vrtelen vmb die grosse schande / die sije mir gedann hait</em>
								<em>.&#8220;</em>
								<footnote start="651">
									<p>Sib, 60 vb, Z. 11-12, S. 124.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Der König zeigt sich gegenüber dem Flehen seiner Frau zuerst höchst unerbittlich. In dem Moment, in dem er den Befehl gibt, sie ins Feuer zu werfen, fühlt er trotz der erlittenen Schande intensiven Schmerz: &#8222;<em>Wan ich sy ansehen / so wil myr myn hertze in myme libe brechen</em>.&#8220;<footnote start="652">
									<p>Sib, 61 ra, Z. 17, S. 125.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Als sich endlich ein Teil der Räte entschließt, unter der Führung von <em>Nymo</em> von Bayern für die Königin zu bitten, gesteht der König seine Verzweiflung ein:</p>
							<p>&#8222;<em>Vff myn truwe sprach der konnig / jch enweyß nit weß gedencken / Jch befinden in myme hertzen als solich bedrübnis / das ich es nummer vberwinden / Heyssent das getwerg her widder komen / daß ich yne baß moge gefragen wie es sye ergangen</em>.&#8220;<em/>
								<footnote start="653">
									<p>Sib, 61 va, Z. 1-4, S. 126.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Der Zwerg wiederholt und verstärkt, was er vorher schon über den Tathergang erzählt hat. Als er allerdings versucht, sich als <em>lame weych mensch</em> darzustellen, der sich der Königin nicht habe erwehren können, übertreibt er so offensichtlich, daß der König aufhört, ihm zu glauben und ihn auf der Stelle verbrennen läßt.<footnote start="654">
									<p>Sib, 61 va, Z. 18. S. 126.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Er befiehlt, der Königin die Fesseln abzunehmen und sie wieder anzukleiden; er verwandelt die Strafe von Feuertod in Verbannung. Obwohl der einzige Zeuge unglaubwürdig geworden ist, steht die Schuld der Königin anscheinend außer Frage, denn der König hat mit eigenen Augen die Königin mit dem Zwerg in einem Bett gesehen und die Öffentlichkeit des Hofes an seiner Entdeckung teilhaben lassen. Deshalb begnadigt er denn die Königin auch mit dem Argument ihrer Schwangerschaft.<footnote start="655">
									<p>Sib, 61 vb, Z. 30-32, S. 126: &#8222;<em>Frauwe sprach der konnig / jr hant mir groß schande angedan / als keym man ye geschach / Aber hettent ir myme vader vergeben / so künde ich üch doch vff diß zijt keyn leyt gedun.</em>&#8220;</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Im weiteren Verlauf der Handlung, als der tote <em>Abrye</em>, gefunden wird, sorgt sich der König um das Wohlergehen seiner verbannten Gattin.<footnote start="656">
									<p>Sib, 64 vb, Z. 3-4, S. 136: &#8222;<em>Jch en weyß aber leider nit war sye komen ist / Jch versorgen hie sye mit veredderye vmbgangen</em> ...&#8220;</p>
								</footnote> Nachdem <em>Marckair</em> den Mord gestanden hat, kommen dem König sogar Zweifel an der Verbannung.<footnote start="657">
									<p>Sib, 66 vb, Z, 1-2, S. 143:<em/>&#8222;<em>Ach edele konnigynne sprach konnig Karl / jch besorgen sere jr sint verrederij halb vertrieben worden.</em>&#8220;</p>
								</footnote> Aus dieser Sorge resultiert allerdings nichts und auf struktureller Ebene ist dies folgerichtig, denn im Gegensatz zu den anderen Texten ist der Verleumder der Königin ja nicht identisch mit dem Mörder des Ritters <em>Abrye</em>, so daß das <pagenumber id="N13264" label="142" numbering="arabic" start="142"/>Geständnis <em>Marckairs</em> nicht die Intrige des Zwerges aufzudecken vermag. Daher wird die Unschuld der Königin auch nicht im Geständnis <em>Marckairs</em> offenbart und der König läßt nicht wie in den anderen Fassungen nach der Königin suchen.</p>
							<p>Angesichts des augenscheinlichen Ehebruchs seiner eigenen Frau verhält sich der König in der <em>Königin Sibille</em> vorbildlich, weil er persönlichen Schmerz und die Notwendigkeit einer gerechten Strafe gegeneinander abwägt, die Öffentlichkeit an seiner Entscheidungsfindung teilhaben und den Zwerg nicht voreilig tötet läßt.</p>
							<p>Die in allen Texten der Sibillen-Gruppe durch den Ehemann geforderte Tötung der Frau wird vom im Mittelalter geltenden Recht nur dann in Betracht gezogen, wenn sich kein Kloster findet, das bereit ist, die Sünderin gegen den Erhalt ihres Vermögens aufzunehmen. Für diesen Fall ist der Feuertod der Sünderin vorgesehen.<footnote start="658">
									<p>Lieberwirth, 1971, I, Sp. 836-839 sowie Belloni, 1994, S. 58.</p>
								</footnote> Keinesfalls aber ist diese Strafe nach mittelalterlichem Rechtsverständnis auf die weibliche Hauptfigur anzuwenden, selbst wenn ihre Schuld angenommen wird, denn eine &#8222;schwangere Frau darf weder hingerichtet werden, noch gefoltert.&#8220;<footnote start="659">
									<p>Belloni, 1994, S. 78.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>In der <em>Sibille</em> ist es dann auch der König selbst, der nachdem ein Teil seiner Räte um das Leben der Königin gebeten hat, in der Öffentlichkeit mit dem Argument der Schwangerschaft das Todesurteil in Verbannung abwandelt.</p>
							<p>Die eheherrliche Gewalt ist hier primär herrschaftliche Gewalt, denn jeder Eindruck persönlichen Engagements des Königs, das ihn von der korrekten Bestrafung der Frau abhalten könnte, wird hier ausdrücklich vermieden. Deshalb erfolgt die Begnadigung auch erst aufgrund der Bitte durch die Räte.</p>
						</subblock>
						<subblock id="N13290" label="3.4.2.3.2">
							<head>Die Verteidigung der Frau</head>
							<p>Nachdem der König von der Messe zurückgekehrt ist und die Königin mit dem Zwerg im Bett vorgefunden hat, ruft er die Ritterschaft zusammen. Von dem Lärm erwacht die Königin und erschreckt, weil alle ihr Bett umstehen, sie richtet sich auf, um ihr Bett zu verlassen, doch der König fordert sie auf sich wieder zu ihrem Liebhaber zu legen, und verhöhnt sie. Die Königin weiß nicht, was passiert ist. Sofort verteidigt sie sich:</p>
							<p>&#8222;<em>Herre so mir der got / der alle ding geschaffen hait / jch engedet noch nye widder üch / vnd enwil es ouch nummer gedün / solde ich wol dar vmb <br/>sterben</em>.&#8220; <footnote start="660">
									<p>Sib, 60 va, Z. 7-9, S. 123.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Nun erst offenbart der König, daß er annimmt, der Zwerg habe seinen Willen mit der Königin gehabt. In diesem Moment entdeckt die Königin den Zwerg neben sich und schlägt ihn in sein Gesicht. Als dieser sich vor dem König zu entlasten versucht, verteidigt sie sich selbstbewußt:</p>
							<p>&#8222;<em>Herre sprach die konigynne / so mir die muder die vnser erloser drug / ffindent jr an der zijt / so ich nü kindes sol geligen / da es ist / als der twerg sagt / so sollent ir mich verbornen</em>.&#8220; <footnote start="661">
									<p>Sib, 60 va, Z. 26-28, S. 123.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Doch der König weist sie ab:</p>
							<p>&#8222;<em>Jr enkünnent des dinges nit geleucken. (...) Jch will uch dun sleuffen / vnd dar nach in eyn fuwer werffen</em>&#8220;<em/>
								<footnote start="662">
									<p>Sib, 60 vb, Z. 7-8, S. 124.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Nach dieser Drohung wird die Königin ohnmächtig. Als sie erwacht, beginnt sie erneut, ihre Unschuld zu beteuern:</p>
							<p>&#8222;<em>Herre vmb des willen / der den doit leyt vmb vnsern willen erbarmet uch uber mich armes </em>
								<pagenumber id="N132D1" label="143" numbering="arabic" start="143"/>
								<em>vnseliges mensch / dan ich han der übeldat nit gedan / der ir mich zyhent / Vff den dot den ich lyden sal vnd muß / jch hab nit gewist / das der falsche schalcke by mir gelegen hatt / Er hat sich an myn wyssen vnd willen jn diß bette gelacht / Edeler konnig bedenckent die sach jch wolte ee sterben / dan ich eyme solichen duffel von liebde ein gert wart zu rete</em> &#8220; <footnote start="663">
									<p>Sib, 60 vb, Z. 1-6, S. 124.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Sie wird jedoch zum Feuertod verurteilt und zum Scheiterhaufen gebracht:</p>
							<p>&#8222;<em>Die konnygynne hat keyn hube vff / jr hare hing yre zü rucke / das stünt alles als golt fedeme / vnd sye ging an schühe / Jr hals was als wyß / als keyn milch ye wart. Man künde in allen landen yren glichen nit han fünden / Der getwerg stunt bij ir / als eyn düffel bij eyme engel</em>&#8220; <footnote start="664">
									<p>Sib, 61 ra, Z. 22-25, S. 124.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Sie spricht noch einmal den König an, bittet ihn um Gnade und darum, die Strafe bis zur Geburt ihres Kindes auszusetzen. Sie selbst will die Strafe wegen ihrer Sünden gerne leiden, obwohl sie, wie sie betont, unschuldig ist. Die Königin ergreift das Wort und spricht zum anwesenden Volk:</p>
							<p>&#8222;<em>Jr lieben lude han ich ye widder üch gedan / das myn sele besweren mag / das verzijhent mir vmb goddes willen / dan ich werde hude vnschuldig gedodet</em>&#8220; <footnote start="665">
									<p>Sib, 61 rb, Z. 10-11, S. 125.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Da hebt das Volk an, gemeinsam zu schreien und furchtbar zu weinen, doch fürchtet die Ritterschaft König Karl so sehr, daß es niemand wagt, für die Königin zu bitten. Als der König das Volk so heftig schreien hört, gibt er Anweisung, die Frau sofort zu verbrennen. Die Königin wird auf den Rücken geworfen, an Händen und Füßen gebunden, sie beginnt zu beten, zu weinen und zu klagen. Vier der zwölf Räte verständigen sich darauf, für die Königin zu bitten, und fallen dem König zu Füßen. Die Königin soll statt des Feuertodes verbannt werden, da die Tötung ihres Kindes vor Gott nicht gesühnt werden könne. Schließlich läßt der König seiner Frau die Fesseln abnehmen und verspricht ihr Leben zu bewahren:</p>
							<p>&#8222;<em>Frauwe </em>
								<em>[</em>
								<em>...</em>
								<em>]</em>
								<em> jr hant mir groß schande angedan / als keym man ye geschach / Aber hettent ir myme vader vergeben / so künde ich üch doch vff diß zijt keyn leyt gedun / Doch gedencknet das ich uch morn nit hie en finde / Wan wo ich uch affter hude hie funde / so mocht uch der wernde gut nit dar von gehelffen</em>&#8220;<footnote start="666">
									<p>Sib, 61 vb, Z. 30-2, S. 126-127.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Selbst in dieser Situation ist die Königin nicht demütig schweigsam, sondern kämpft für ihre Interessen:</p>
							<p>&#8222;<em>Herre sprach ie konnigynne / war sal ich arme vnselige vmmer me / jch en weyß nit war ich salle / vnd müß doch mit grossen schanden hinweg / vnd geschiet mir doch vnrecht / Es en wart nye vnseliger mensch geborn / dan ich bin</em>&#8220; <footnote start="667">
									<p>Sib, 61 vb, Z. 3-5, S. 127.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>In der Menge erblickt sie einen verdienten, frommen Ritter und bittet den König, diesen mit sich reiten zu lassen.<footnote start="668">
									<p>Sib, 61 vb, Z. 10-12, S. 127.</p>
								</footnote> Der König weist <em>Abrye</em> an, die Königin durch seine Waldungen Richtung Rom zu begleiten und sie dann allein weiterziehen zu lassen. </p>
							<p>Innerhalb der öffentlichen Verurteilung und Bestrafung erhält die Königin mehrmals Gelegenheit, sich an den König zu wenden. Selbst wenn er ihr keinen Glauben schenkt, so ist er doch gezwungen, ihre Argumente anzuhören. Zwar ist auch <em>Sibille</em> dem Urteil ihres Mannes unterworfen, doch weil das Urteil im öffentliche Raum des Hofes gefällt wird, an dem Gelegenheit zu Rede und Gegenrede besteht, besitzt die Königin durchaus eine Stimme mit Gewicht. Die Öffentlichkeit ist dabei sehr weit gefaßt, schließt sie doch sogar das Volk ein, das zur Hinrichtung der Königin erscheint. Selbst der Scheiterhaufen als ein Ort besonders breiter Öffentlichkeit wird zur Kulisse der Rechtsfindung; die Königin erhält Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und für ihre Unschuld zu kämpfen. </p>
							<p>
								<pagenumber id="N13341" label="144" numbering="arabic" start="144"/>Die Figur der <em>Sibille</em> hat Handlungsspielräume, die viel größer sind als die der Königinnen in den beiden anderen Texten. Die Königin erhält selbstverständlich das Recht zu reden und die Möglichkeit, in der Öffentlichkeit das Wort zu ergreifen sowie ihre eigenen Interessen zu vertreten.</p>
						</subblock>
					</block>
					<block id="N1334B" label="3.4.2.4">
						<head>Die Bewältigung der Isolation</head>
						<subblock id="N13350" label="3.4.2.4.1">
							<head>Die Macht weiblicher adliger Schönheit</head>
							<p>Die Königin reitet die ganze Nacht durch den Wald und erreicht weinend den Waldrand: </p>
							<p>&#8222;<em>War sal ich armes wip nü hin / Wie komen ich so gar vnschuldiclichen jn diß gerücht Verflucht sie die stunde / da daz falsche getwerch ye in den hoff kame.&#8220;</em>
								<footnote start="669">
									<p>Sib, 63 ra, Z. 11-13, S. 130.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Mitten in ihrer Verzweiflung begegnet ihr ein Mann, <em>Warakir</em>, von auffälliger Erscheinung. Als die Figur <em>Warakir</em> anläßlich der Begegnung mit der Königin beschrieben wird, gibt es zunächst Zeichen, die auf die soziale Differenz der Figur hinweisen. Darüber hinaus existieren Auffälligkeiten in der Erscheinung <em>Warakirs</em>, die nicht durch die soziale Differenz produziert werden, sondern in ein Bildarsenal gehören, in dem nicht Differenzen innerhalb der weltlichen Ordnung gestaltet werden, sondern mythische Andersartigkeit ihren Ausdruck findet. So erscheint <em>Warakir</em> vor der Königin mit nur einem Schuh bekleidet: </p>
							<p>&#8222;<em>Er ginge an eyme fuß barfuß / vnd an dem andern hait er eynen schug an</em> /&#8220;<em/>
								<footnote start="670">
									<p>Sib, 63 ra, Z. 17-18, S. 130.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Der Träger von nur einem Schuh gilt in der Mythologie als der Wanderer zwischen den Welten, als Figur, die sich zwischen dem Diesseits und dem Jenseits zu bewegen vermag.<footnote start="671">
									<p>Allerdings kann das Vorhandensein von nur einem Schuh auch Teufelsnähe bezeugen. In jedem Fall verweist es auf besondere, jenseits des Gewöhnlichen liegende Möglichkeiten der Figur, die positiv, aber auch negativ besetzt sein können. Vgl. Jungbauer, 1935 / 1936, S. 1292&#8211;1353.</p>
								</footnote> Ohne daß die Bedeutung im weiteren Verlauf der Handlung konkretisiert würde, verweist diese Markierung auf Fähigkeiten der Figur, welche die Handlungsmöglichkeiten eines Köhlers<footnote start="672">
									<p>In der <em>Königin von Frankreich</em> und der Prosafassung ist diese Helferfigur ein Köhler, der u.a. auch in Ausübung seiner Tätigkeit von der Königin angetroffen wird. Da <em>Warakir</em> aber Holz auf seinem Esel heimführt und keine Kohle macht, scheint seine Tätigkeit eher in illegalem Schlagen von Holz bestanden zu haben, wobei das die Verarbeitung zu Kohle natürlich nicht ausschließt. Folgerichtig vermutet seine Frau nach seinem Ausbleiben auch, <em>die waltfurster hetten yn gefangen</em>, Sib, 63 va, Z. 23, S. 131.</p>
								</footnote> deutlich überschreiten. Einem anderen Raum, der ebenfalls Ort phantastischer Zuschreibungen ist, gehört die zweite Markierung an, die ungewöhnliche Farbe der Augen <em>Warakirs</em>:</p>
							<p>&#8222;<em>der hat eyn ouge das was ytel wyß / vnd das ander zü male swartz</em>&#8220; <footnote start="673">
									<p>Sib, 63 ra, Z. 16-17, S. 130.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die Zweifarbigkeit der Augen aber verweist auf die Möglichkeit der Teufelsnähe, sie kann allerdings auch die Ambivalenz besonderer Listigkeit bezeichnen. Zweifarbige Augen wurden oft als Zeichen für die Möglichkeit der Manipulation eines Gegenübers durch Blicke, zum Guten, wie zum Bösen angesehen. Verschiedenfarbige Augen verweisen, wie bereits das Fehlen des einen Schuhs, auf besondere, jenseits des Gewöhnlichen liegende Möglichkeiten der Figur.<footnote start="674">
									<p>Vgl. Seligmann, 1927, S. 694.</p>
								</footnote> In ihren Handlungen stellt die Figur im folgenden stets ihren außrordentlichen Erfindungsreichtum und eine mutige Listigkeit unter Beweis, die ebenso in gekonnten Lügen, wie im waghalsigen Diebstahl des Pferdes des französischen Königs bestehen kann. Diese Markierungen sollen hier nicht überstrapaziert werden; wichtig ist jedoch, daß von Beginn an auf die<em/>phantastischen Möglichkeiten der Figur <em>Warakir </em>verwiesen wird.<em/>
							</p>
							<p>
								<pagenumber id="N133C0" label="145" numbering="arabic" start="145"/>
								<em>Warakir</em>s Wahrnehmung der Königin gleitet von der Idee der Vergewaltigung, über die Möglichkeit vom Teufel mit einer Versuchung betrogen zu werden oder <em>Sibille</em> könne zu einer Gruppe Umherziehender gehören, hin zur Einschätzung, diese Frau müsse wegen ihrer überbordenden Schönheit adlig sein und es könne also nur die Königin von Frankreich sein. Diese gedankliche Bewegung ist von zentraler Bedeutung für die Konstruktion der adligen Frau und soll deshalb im folgenden eingehend untersucht werden: </p>
							<p>Sofort, nachdem <em>Warakir </em>die Königin gesehen hat, macht er sich Gedanken darüber, was diese Begegnung für ihn bedeutet. Dabei verhält er sich keineswegs abwartend und zeigt auch keine Angst, sondern geht vielmehr wie die anderen männlichen Figuren von der sexuellen Verfügbarkeit der Königin für seine eigenen Wünsche aus:</p>
							<p>&#8222;<em>Nü sye es got gelobt / jch han hie eyn abentüre fünden mit der sal ich mich ergetzen</em>&#8220; <footnote start="675">
									<p>Sib, 63 ra, Z. 21-22, S. 130.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Diese Idee setzt sich auch im weiteren Gespräch mit der Königin fort, als der Mann auf die Frage der Königin, wo er das Holz denn hinbringen wolle, antwortet: </p>
							<p>&#8222;<em>Frouwe sprach der man / der duffel hat uch so fru her gedragen. Jr sint wolgestalt / das ir wol soldent loesen</em>.&#8220; <footnote start="676">
									<p>Sib, 63 ra - 63 rb, Z. 25-26, S. 130.</p>
								</footnote>
								<em/>
							</p>
							<p>Der Gedanke an ein schnelles Abenteuer ist im Ausspruch, daß Schönheit vergolten werden müsse; noch deutlich vorhanden, doch die Überlegungen zur ungewöhnlichen Zeit des Erscheinens der Frau lassen schon Zweifel am wirklichen Vorhandensein einer solchen Gelegenheit erkennen. </p>
							<p>So wandelt sich die Vorstellung davon, wen <em>Warakir</em> hier vor sich habe, zuerst einmal zu einer unter Berücksichtigung von Ort und Zeit naheliegenden Lösung, die Frau gehöre zu einer Gruppe Umherziehender:</p>
							<p>&#8222;<em>wo sint üwer gesellen / die mit uch uber felt lauffent / Doch ist mir sicher leyt / das ir übel sollent dun jr sint zü vil schone dar zü</em> /&#8220; <footnote start="677">
									<p>Sib, 63 rb, Z. 26-28, S. 130.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Er fragt nach ihren Gesellen, kommt aber vom Gedanken, eine so schöne Frau könne gezwungen sein, Böses zu tun, zugunsten seines starken Eindrucks ihrer Schönheit wieder ab:</p>
							<p>&#8222;<em>dan ich engesach nye keyn schoner fröuwe an alleyn die konnygynne von Frankerich die der konnig kurtzlich hat lassen verbornen</em> [...]&#8221;<em/>
								<footnote start="678">
									<p>Sib, 63 rb, Z. 28-30, S. 130.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>So stellt sich die wahre Identität der Königin heraus, indem sich äußere Schönheit und sozialer Status eng aufeinander beziehen lassen.</p>
							<p>In diesem Prozeß hat sich die ursprüngliche Absicht <em>Warakirs</em>, sich mit der Frau zu vergnügen, in ihr Gegenteil verkehrt, nachdem er erkannt hat, daß es sich um die verbannte Frau des Königs handelt. </p>
							<p>Indem die Schönheit der Frau, die das Begehren weckt, sich zugleich sozial vereindeutigen läßt, kann die Möglichkeit der Vergewaltigung ausgeschlossen werden. Die Schönheit der Frau wird damit so stark zum Zeichen ihrer exklusiven adligen Existenz, die die Macht in so eindeutiger Weise verkörpert, daß sie in die Geschlechterhierarchie strukturierend einzugreifen vermag: Die Vergewaltigungsdrohung als Effekt der Machtdifferenz zwischen Mann und Frau kann abgewendet werden, weil die Zeichen adliger Identität in der Schönheit des Körpers der <em>Sibille</em> so unverkennbar sichtbar bleiben, daß sie selbst nach rasender Flucht und Herumirren im Wald identifiziert werden können. Die Logik der Macht, die dabei aufgerufen wird, ist offenbar zwingend, da sie die Wahrnehmungsprozesse geschlechtlicher Hierarchie zu steuern in der Lage ist.Im Erkenntnisprozeß <em>Warakirs</em> hinsichtlich der Identität der Königin ist ein Verhalten veranschaulicht, das die soziale Hierarchie akzeptiert und den Trieb daraufhin sublimiert. Hier wird die geglückte <pagenumber id="N13429" label="146" numbering="arabic" start="146"/>Überwindung der sexuellen Bedrohung durch die soziale Ordnung inszeniert. </p>
							<p>Es ist die exklusive körperliche Schönheit der weiblichen Adligen, der diese Macht ihres Körpers zugeschrieben wird. Statt sich mit der Königin <em>ergetzen</em> zu wollen, hat <em>Warakir</em> nun andere Pläne:</p>
							<p>&#8222;<em>ju sollent numme alleyn riden / dan ich wil wybe vnd kinde lassen / vnd wil mit üch gene zü Constantionopel konnig Richart üwern vader süchen. Dem wollen wir clagen / von dem konnige von Franckrich / das er uch also versmehet hait /</em>
								<em>[</em>
								<em>...</em>
								<em>]</em>
								<em> vnd wan uch got eins kindes gehylffet / so enbedorfft ir nit sorgen jch wil uch gnüg hererbeyden / das ir keynen mangel dorffent liden</em>
								<em>&#8220;</em>
								<footnote start="679">
									<p>Sib, 63 rb, Z. 5-10, S. 131.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die Königin erkundigt sich nach seinem Namen, willigt in seine Begleitung ein und bittet ihn, sie in die nächste Stadt zu bringen, denn sie habe großen Hunger. Mit wenigen Gesten bereitet sich <em>Warakir</em> auf seine Reise vor, er schickt seiner Familie einen mit Holz beladenen Esel.<footnote start="680">
									<p>Das Eintreffen des Esels löst bei der Familie <em>Warakirs</em> die Befürchtung aus, <em>Warakir</em> müsse getötet oder gefangen worden sein.</p>
								</footnote> Er bricht zusammen mit <em>Sibill</em>
								<em>e</em> auf, um ihr bei der Geburt ihres Sohnes und der Reise nach Konstantinopel behilflich zu sein, und übernimmt Aufgaben, die <em>Sibille</em> nicht erfüllen kann oder deren Übernahme mit ihrem sozialen Status nicht zu vereinbaren wäre. Er trifft Abmachungen hinsichtlich der Quartiere, regelt alle Außenbeziehungen, verkauft den Besitz der Königin und erhandelt die für die Reise benötigten Güter. Er trägt das Kind zur Taufe und sorgt dabei dafür, daß eine Absprache hinsichtlich der Erziehung des Kindes mit dem ungarischen Königs zustande kommt. Er übernimmt also zahlreiche Pflichten eines Vaters. <em>Warakir </em>sorgt außerdem für die Königin, indem er ihr Schutz gewährt und für sie kämpft. Er kehrt später mit ihr und dem Heer aus Konstantinopel zurück, provoziert den französischen König und treibt die Auseinandersetzung um <em>Sibilles</em> Rückkehr damit voran.</p>
							<p>Mit <em>Warakir</em> wird der Königin ein zuverlässiger Gefährte und Gefolgsmann an die Seite gestellt. Diesen vermag sich <em>Sibille</em> durch die Überzeugungskraft der Macht adliger Schönheit gewinnen. Dabei begründet die Schönheit des Körpers sich selbst, sie ist Ausdruck der Geburt und der Identität. Gerade in dieser Szene wird so eine Autonomie der weiblichen adligen Macht begründet, die der Figur einen riesigen Handlungsspielraum durch den neugewonnenen Gefolgsmann eröffnet, der ohne jeden Bezug zum Hof ist, von dem sie verbannt wurde. Das Verhältnis zwischen <em>Warakir</em> und der Königin ist eine personale Bindung.</p>
						</subblock>
						<subblock id="N13482" label="3.4.2.4.2">
							<head>Die genealogische Macht der weiblichen Adligen</head>
							<p>Die sexuellen Bedrohungen sind nicht abgeschlossen, denn etliche Jahre später, als <em>Sibille</em> in Begleitung ihres nun schon herangewachsenen Sohnes und <em>Warakirs</em> die Reise zu ihrem Vater fortsetzt, wird sie erneut bedroht. Auf ihrem Ritt gelangt die kleine Gruppe in einen Wald, der von zwölf Räubern bewohnt wird, die beschließen, die Gruppe zu überfallen und deshalb in ihre Nähe reiten. Als der Anführer die <em>Königin Sibille</em> sieht, begehrt er sie sofort und setzt ein erhebliches Potential ausgesprochen erniedrigender Phantasien frei. Dabei ist es eine besonders demütigende Aussicht, die der Räuber für <em>Sibille</em> entwirft, gekennzeichnet von der deutlichen Annahme des Objektstatus der Frau, jenseits geltender Ordnung im Wald unter Räubern:</p>
							<p>&#8222;<em>Die frouwe ist zu mal schone / Sy sol noch hint an myme arme lygen / vnd wan sie dan eyn nacht by mir geslefft / so wil ich sie üch die ander nacht vorbas lassen / das ir dan ouch bij jr slaffent. Wir wollen den alden geburen zü stünt zü dode slagen / vnd ouch das kint das mit yme rydent</em>&#8220;<em/>
								<footnote start="681">
									<p>Sib, 67 vb, Z. 25-29, S. 146.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die sexuelle Bedrohung hält an und kann auch durch die Begleitung <em>Warakirs</em> nicht verhindert werden. Selbst der Sohn vermag die Absicht der Räuber, sich der Frau zu bemächtigen, nicht erschüttern, denn er ist noch zu jung, um diesen abschreckend zu erscheinen. Doch es gelingt <em>Warakir</em> und <em>Sibilles</em> Sohn <em>Ludwig</em>, die Räuber im Kampf zu besiegen, wobei die Prädestination <em>Ludwigs</em> zur Hrrschaft sowie die außerordentlichen Möglichkeiten der Figur <em>Warakir</em> von Bedeutung sind. Aus Gründen ihrer besonderer Motivation personaler Bindung an <em>Sibille</em> erwachsen ihnen spezifische Kräfte, ganz im Sinne der Fähigkeiten, welche die Figur <em>Warakir </em>verkörpert.</p>
							<p>
								<pagenumber id="N134C2" label="147" numbering="arabic" start="147"/>Was hier entworfen wird, ist eine Logik der Genealogie, in der der herangewachsene Sohn nun den Schutz der Mutter gewährleistet. Gegenüber den Angriffen von immerhin zwölf Räubern ist <em>Sibille</em> durch ihre Macht von Sohn und Gefolgsmann geschützt. Mit dem Sohn gewinnt <em>Sibille</em> eine weitere Komponente des Konzeptes der Sicherung des Lebens durch die Stärke des eigenen Verbandes aus Angehörigen der Sippe und Gefolgsleuten. Einer der Räuber wirft sich <em>Ludwig</em>
								<em/>zu Füßen und bietet ihm seine Dienste an. Damit erhält die Gruppe noch einen Helfer, der sich schon bei der Unterwerfung mit seinen Zauberkräften empfiehlt; außerdem ist <em>Grymmener</em> ortskundig und führt sie zur Einsiedelei, in der ein Oheim <em>Sibilles</em> ein frommes Leben führt.</p>
							<p>Mit Hilfe der listigen und magischen Begleiter gelingt es der Königin, sich mit neuer Macht auszustatten, zusätzlich zur Aktivierung der eigenen Familie. Deutlich wird hier die genealogische Kompetenz der weiblichen Adligen, die ihren Schutz auch durch die männlichen Nachkommen und deren Gefolgsleute sichert. Dies ist eine Kompetenz adliger Abstammung und wie explizit vorgeführt wird, nicht an den höfischen Zusammenhang gebunden.</p>
						</subblock>
						<subblock id="N134DC" label="3.4.2.4.3">
							<head>Der soziale Diskurs</head>
							<p>Auf der Reise von <em>Warakir</em> und der Königin kommt es wiederholt zu Begegnungen mit anderem Personal, so zum Beispiel mit den Bürgern der Stadt. Dabei löst das ungleiche Paar immer wieder Irritationen aus, in denen konzeptionelle Vorstellungen von angemessener Ehe mit der konkreten Form gemeinsamer Lebensbewältigung in Konflikt geraten.</p>
							<p>Nachdem <em>Warakir</em> beschlossen hat, mit der vertriebenen Königin die Reise zu deren Vater anzutreten, führt ihr Weg auf der Suche nach einem Quartier in eine Stadt. Dort wundern sich die Bewohner über das ungleiche Paar.<footnote start="682">
									<p>Sib, 63 va, Z. 27 u. Z. 30, S. 131: Zunächst werden sie nur auf die Differenz in ihrer Erscheinung angesprochen: &#8222;<em>Gebür sprachen die burger war furestu die schone frouwe</em>&#8220;, dann werden die Nachfragen drohender:<em/>&#8222;<em>Hörestü nit du böser gebüre war wiltu mit der frouwen.</em>&#8220;</p>
								</footnote> Der Text changiert zwischen der Darstellung der sozialen Differenz der Figuren in der Wahrnehmung der sie umgebenden Gemeinschaft und einem Miteinander der beiden jenseits gesellschaftlicher Grenzen, das in seiner Aufgabenteilung fast an eine Ehe erinnert. </p>
							<p>Die disparate Erscheinung des Paares bedarf unbedingt der Klärung, so daß schließlich <em>Sibille</em> versucht, ihren Begleiter mit einer Lüge aus der Bedrängnis zu retten, indem sie ihr Verhältnis präzisiert: </p>
							<p>&#8222;<em>Jr herren sprach die konnigynne jr scheldent den man ane recht / dann er ist myn elich hußwirt</em>.&#8220;<footnote start="683">
									<p>Sib, 63 va, Z. 31-32, S. 131.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Diese Aussage ist insofern logisch, als sie vorgibt, zwischen ihr und <em>Warakir</em> bestünde eine legitime Bindung, die unbedingt akzeptiert werden muß. Doch selbst diese Legitimation und das Eingeständnis der Frau, sie sei mit dem häßlichen <em>gebür</em> verheiratet, vermögen die Zweifel der Bürger angesichts der ins Auge stechenden Ungleichheit des Paares nicht auszuräumen.<footnote start="684">
									<p>Sib, 63 va, Z. 33-35, S. 131:<em/>&#8222;<em>Frouwe sprachen die bürgere / so hat yne der düffel by uch ge­dragen / das er also ein schone frouwe erworben hait.</em>&#8220;</p>
								</footnote> Ungeachtet der Provokationen der Bürger, setzt <em>Warakir</em> seinen Weg an der Seite der Frau fort, bis es ihnen gelingt, eine Herberge zu finden. Der Wirt ist aus Mitleid mit der verheulten Frau sogar bereit, sie umsonst zu beherbergen. Obwohl er sie unterstützt, kann auch er sich die eigenartige Kombination der beiden nicht erklären. Er nutzt deshalb eine Gelegenheit, <em>Warakir</em> zu fragen, ob <em>Sibille </em>wirklich seine Ehefrau sei. <em>Warakir </em>antwortet mit einer neuen Lüge, in dem er behauptet, daß sie kein Paar seien, sondern er der Knecht der Frau aus fremden Landen. Ihre Absicht sei es, miteinander eine Wallfahrt nach Rom zu unternehmen. Einerseits ist diese Aussage näher an der Wahrheit, andererseits kann sie wohl vor allem deshalb unangezweifelt bleiben, weil die soziale Differenz in der Erscheinung der beiden Figuren ein Hierarchieverhältnis zwischen ihnen wahrscheinlich macht.</p>
							<p>Als die Königin niederkommt und in den Wehen liegt, ruft die Bürgersfrau, die ihnen Herberge gewährt hat, andere Frauen herbei, die </p>
							<p>
								<pagenumber id="N13535" label="148" numbering="arabic" start="148"/>&#8222;<em>kamen der konnigynne zu helffe / das ir got eynen jungen sone beschert / Die frouwen wickelten das kint jn wiß dücher/ vnd brachten es Warakir</em>.&#8220;<em/>
								<footnote start="685">
									<p>Sib, 67 ra, Z. 16-17, S. 143.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Sie bringt den Neugeborenen <em>Warakir</em>, ganz so als wäre dieser der Vater des Kindes. Die Möglichkeit einer solchen Interpretation wird jedoch dadurch verhindert, daß auf das Zeichen hingewiesen wird, mit dem das Kind geboren wurde. Ein rotes Kreuz an der Achsel des Kindes verweist auf seine Herrschaftsberechtigung und legitime Abstammung. Im Gebet klärt <em>Warakir</em> die Verhältnisse und präzisiert seine Rolle:</p>
							<p>&#8222;<em>Ewiger got sprach Warakir nü wollest das kint behüden / vnd yme wider in recht erbe helffen</em>&#8220; <footnote start="686">
									<p>Sib, 67 ra, Z. 20-21, S. 143.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Während die Königin im Wochenbett liegt, wird das Kind zur Taufe gebracht, der König von Ungarn wird sein Pate. Die Adligkeit des Paten sichert die rechtmäßigen Ansprüche noch einmal ab. Der König von Ungarn bittet den Wirt, sich um Kind und Königin zu kümmern, und schenkt der Königin ein Taufgeschenk. </p>
							<p>Während <em>Warakir</em> die Königin und ihr Kind beschützt und umsorgt, als wäre es seine eigene Familie, wird wiederum die Wahrnehmung des Standesunterschiedes durch Bezugnahme auf die Exklusivität der adligen Körper <em>Sibilles</em> und ihres Sohnes geregelt. Der adlige Körper gewinnt im Prädestinationszeichen ebenso wie in der Schönheit <em>Sibilles</em> eine so starke Materialität, daß diese immer wieder sichtbar wird.</p>
						</subblock>
						<subblock id="N1356C" label="3.4.2.4.4">
							<head>Eine eigenes Heer: Die Gefolgschaft Sibilles im Kampf gegen den König </head>
							<p>Im folgenden werden nur die Teile der Reise interpretiert, die für den Status der Heldin eine spezifische Funktion haben, wichtige Abschnitte bei ihrer Rehabilitierung darstellen oder das Verhältnis von genealogischer Macht und Gefolgschaft an die Frage zentrale Gewalt versus adlige Autonomie zurückbinden, wie dies z. B. bei direkter Begegnung mit dem König geschieht. </p>
							<p>Durch die Begegnung mit ihrem Oheim kann der Papst in Rom als Bundesgenosse der Königin gewonnen werden, er begleitet sie nach Konstantinopel:</p>
							<p>&#8222;<em>Als der babest das gehort / da was er sere bedrübt / vnd sprach er wolde mit yne gheen Constantinopel / vnd wolde dar zu dün was er gudes vermochte</em>&#8220;<em/>
								<footnote start="687">
									<p>Sib, 70 rb, Z. 16-18, S. 154.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Nachdem der Kaiser hört, daß der Papst auf dem Weg zu ihm sei, geht er ihm entgegen; nur unter Schwierigkeiten erkennt er seine Tochter, die ihm ihre Geschichte erzählt. <em>Sibille</em> weist dabei darauf hin, daß <em>Warakir</em> an ihr wie ein <em>biderber</em> Mann gehandelt habe und sie es gar nicht geschafft hätte, ohne seine Hilfe nach Konstantinopel zu gelangen.<footnote start="688">
									<p>Sib, 70 va, Z. 13, S. 155.</p>
								</footnote> Der Kaiser verspricht, Zeit seines Lebens an <em>Warakir</em> zu denken und befiehlt alle waffenfähigen Männer innerhalb eines Monats zu sich. Mit einem Schiff bricht man nach Venedig auf und reist von dort zu Pferde nach Frankreich, um <em>Sibilles</em> Recht einzufordern.</p>
							<p>
								<em>Sibille</em> hat an den sich vollziehenden Handlungen des letzten Teils kaum mehr Anteil, dies scheint für die Kämpfe mit Waffengewalt durchaus nachvollziehbar. Darüber hinaus sind eine Reihe von Episoden kennzeichnend, die nur sehr lose mit dem Projekt der Rehabilitierung der Königin verbunden sind. Der Text zerfällt dabei erstens in einen relativ unmotivierten Streich <em>Grymmeners,</em>
								<footnote start="689">
									<p>Sib, 69 ra, Z. 19-70 ra, Z. 19, S. 150-153.</p>
								</footnote> zweitens eine Treueprobe <em>Warakirs</em> gegenüber seiner eigenen Frau<footnote start="690">
									<p>Sib, 71 vb, Z. 13 - 72 rb, Z. 25, S. 157-159.</p>
								</footnote> und drittens in eine Episode, die von der Auseinandersetzung mit dem französischen König erzählt.<footnote start="691">
									<p>Sib 72 va - 75 va, S.160-171.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>
								<pagenumber id="N135C2" label="149" numbering="arabic" start="149"/>Mit der ersten Episode ändert sich der Ton der Erzählung grundlegend: Sie folgt nicht mehr primär dem Weg der <em>Sibille</em>, sondern erzählt von den kriegerischen und listigen Auseinandersetzungen mit König Karl, der sich weigert, seine Frau zurückzunehmen. Dabei markiert die Erzählung von <em>Grymmeners</em> Proviantbeschaffung mit magischen Mitteln den Übergang von dem einen Teil der Erzählung zum anderen. War die Erzählung bislang chronologisch, so löst sie sich nun in eine Reihenstruktur aus Einzelepisoden auf, die lediglich lose verbunden bleiben, dabei wechselt auch der Erzählgestus.<footnote start="692">
									<p>Unter dem Wechsel des Erzählgestus wird hier die episodenhafte Erzählweise verstanden, die auf die einzelne Begebenheit gerichtet ist und diese mit Fokus auf das komische Moment oder die Pointe erzählt.</p>
								</footnote> In der folgenden Interpretation der einzelnen Episoden sollen ihre Funktionen für die Konstruktion der Frau, die Lösung des Konflikts und die dabei entworfenen Allianzen herausgearbeitet werden.</p>
							<p>1. Der Helfer <em>Grymmener</em> wird in die nächste Stadt gesendet, um Proviant zu beschaffen. Nachdem er festgestellt hat, daß sein Geld zum Erwerb von Waren nicht ausreicht, verkleidet er sich als Krüppel und verschafft sich so Zutritt zum Haus des reichsten Bürgers der Stadt. Der Schultheiß läßt ihn nur ein, weil er in dem behinderten Krüppel keine Gefahr sieht, <em>Grymmener </em>hingegen beraubt ihn, während er alle Bewohner in einen künstlichen Schlaf versetzt. Mit Zauberkräften öffnet er das Stadttor und verschwindet mit der Beute zu seinem Versteck.</p>
							<p>Diese Episode lebt von der Faszination für die zauberischen Fähigkeiten <em>Grymmeners</em> sowie seine Überlistungen der Stadtbürger, die nicht in die Handlung eingebunden werden muß. Die Freude angesichts der diebischen Fähigkeiten und der Verwandlungskünste <em>Grymmeners</em>, aber vor allem auch eine Freude an der Überlistung des reichen Schultheiß wird deutlich, als <em>Grymmener</em> nach seinem Raub noch einmal, nun wieder in seine Ausgangsgestalt zurückverwandelt, zu dem bestohlenen Bürger zurückkehrt und in einem Gespräch so tut, als würde er diesen bedauern.<footnote start="693">
									<p>Sib, 69 va, Z. 12-17, S. 152: &#8222;<em>Lieber herre hat üch der das groß gut entragen den ich nechten vor uwer dure sach / Er stonde doch / als obe er einen kroch niergen mochte kommen // Zwar man sal solicher buben nummer keyme me glouben / - Lieber frünt sprach der schultheyß / es ist das alt recht wer den schaden hat der sol ouch den spot darzü han / Gang hinweg vnd laß mich mit gemachen.</em>&#8220;</p>
								</footnote> Für den Fortgang der Handlung ist diese Episode ohne Bedeutung, die gewinnt ihre Funktion allein in der sozialen Verortung der Figur <em>Grymmener</em>, der so an adlige Interessen, jedenfalls an antibürgerliche und antistädtische Interessen gebunden wird. </p>
							<p>Auf dem Rückweg zur Hütte des Einsiedlers raubt er den Esel eines armen Mannes, um die Diebesbeute zu transportieren. Ist die Freude an der Überlistung des reichen Bürgers nicht zu übersehen, so wird sie später wieder relativiert und damit der Versuch gemacht, die Episode als Nahrungsbeschaffung für die Königin und ihre Begleiter in das Gesamtgeschehen einzubinden.<footnote start="694">
									<p>Zu den Relativierungsversuchen gehört, daß <em>Grymmener</em> zuerst versucht, Nahrung zu kaufen, und erst stiehlt, als er weiß, daß sein Geld dafür nicht ausreicht. Außerdem kennen die Königin und ihre Begleiter die Herkunft der Nahrung nicht und die Speise wird vom Einsiedler gesegnet.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Einerseits wird in dieser Episode die Figur <em>Grymmener</em> mit den Möglichkeiten etabliert, die sie auch später in den Dienst <em>Ludwigs</em> stellen wird. Andererseits wird diese Figur als nicht einer städtischen Logik verhaftet dargestellt. Wenn er die Stadtbürger überlistet und die Nahrung für das adlige Gefolge von dem reichen Stadtbürger beschafft, so stellt er eine ideologische Zugehörigkeit zur adligen Gesellschaft unter Beweis.<footnote start="695">
									<p>Zu den anhaltenden Spannungen und Konflikten zwischen Landadligen und den städtischen Oberschichten siehe die Arbeit von Graf, 1993. Gerade wegen der starken Verbereitung von Stereotypen und Vorurteilen in dieser Auseinandersetzung, reicht die kurze Bezugnahme auf die Überlistung des reichen Schultheiß aus, um <em>Grymmeners</em> ideologische Position deutlich werden zu lassen.</p>
								</footnote> Diese Zuordnung, einerseits auf die Seite der Interessen <em>Ludwigs</em> und <em>Sibilles</em>, in deren Dienst er sich bedingungslos stellt, andererseits auf die Seite adliger Ansprüche, ist von großer Bedeutung, damit sein Engagement in der Auseinandersetzung mit dem König und den Angehörigen seiner Partei richtig und unzweifelhaft als eine Engagement in einer <pagenumber id="N1361B" label="150" numbering="arabic" start="150"/>Auseinandersetzung für adlige Interessen gelesen werden kann. Erst dadurch eröffnet der Rückgriff auf seine zauberischen Fähigkeiten eine Möglichkeit zur Unterstützung der Auseinandersetzung mit dem König, mit der sich der Adel solidarisieren kann. Damit wird die Figur <em>Grymmener</em>
								<em/>vereindeutigt und zwar genau in jener Logik genuin adliger Interessen, die im folgenden den ganzen Konflikt um <em>Sibilles</em> Rückkehr als Ziel adliger Interessen gegen die Zentralmacht des Königs strukturieren werden. Für die Figur der Frau ist dabei wichtig, daß in ihrem Gefolge jede einzelne Figur als verläßlich für adlige Interessen kämpfend etabliert ist.</p>
							<p>2. Als das Heer in Troye liegt, erinnert sich <em>Warakir</em> an seine Familie und beschließt, diese zu sehen. <em>Ludwig</em> ist über diese Absicht <em>Warakirs </em>ebenso besorgt<footnote start="696">
									<p>Sib, 71 va - 71 vb, Z. 7-8, S. 157: &#8222;<em>Warakir (...) komment ir von mir so werden ich nummer fro / dann wo üch daz ander volck herhaschent / so werden si üch viel leydes dün</em>.&#8220;</p>
								</footnote> wie seine Mutter, die sich für die weiteren Pläne <em>Warakirs</em> außerordentlich interessiert. <footnote start="697">
									<p>Sib, 71 vb, Z. 13, S. 157: &#8222;<em>Lieber Warakir wollent ir üch von mir scheyden.</em>&#8220;</p>
								</footnote>
								<em>Warakir </em>erhält von <em>Sibille</em> einen Rock und etwas Geld und erscheint als Pilger verkleidet im Haus seiner Familie. Er findet seine Frau vor, als sie voller Verzweiflung mit den Kindern gerade ein Gespräch führt:</p>
							<p>&#8222;<em>Ir lieben kinde wie han ich uch so recht lip / Aber verflucht sy üwerm vader / dan er hat mich hie gelassen in grossem armut / jch </em>
								<em>[</em>
								<em>enhan</em>
								<em>]</em>
								<em> wedder zu essen noch zü drincken / jch sehen wol das kein grosser bedrüpsal ist dan armut / Da mit lenete sy ir heubt vff ir hende / vnd begonde sere heyß zü weynen</em> /&#8220; <footnote start="698">
									<p>Sib, 71 vb, Z. 27-30, S. 157.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Die Zeit seiner Abwesenheit scheint an seiner Familie jenseits der ökonomischen Not spurlos vorüber gegangen zu sein, denn die Rede über den Verlust der ökonomischen Möglichkeiten hätte eigentlich direkt nach dem Weggang des Vaters erfolgen müssen, außerdem sind seine Kinder nicht herangewachsen.<footnote start="699">
									<p>Sib, 72 ra, Z. 9, S. 158: So spricht seine Frau: &#8222;<em>der hat mir vier cleyner kinde gelassen</em>.&#8220;</p>
								</footnote> Dies ist um so auffälliger, als <em>Warakir</em>
								<em>Ludwig</em> von seiner Geburt bis zu dessen Waffenfähigkeit betreut, also mindestens zwölf Jahre.</p>
							<p>Die Begegnung mit der Familie wird als Treueprobe inszeniert: <em>Warakir</em> betritt als frommer Pilger das Haus, er bittet um ein Quartier für die Nacht und gibt seinen hungernden Kindern Geld für Essen. Während seine Familie tatsächlich an den Besuch eines frommen Pilgers glaubt, erkennt sein Esel <em>Warakir</em> sofort. Die Frau bietet ihm ein Nachtlager im Keller an, doch er macht ihr den Vorschlag, mit ihm das Bett zu teilen, und bietet ihr dafür Geld an. Sie reagiert wütend, weist ihn aus dem Haus und droht, ihren Nachbarn zu Hilfe zu rufen.<footnote start="700">
									<p>Sib, 72 ra,Z. 26 - 3, S. 158-159.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>Damit gilt die Treueprobe als bestanden, <em>Warakir</em> fängt an zu lachen und gibt sich zu erkennen. Mit der Frage, warum sein Esel weniger Schwierigkeiten gehabt habe, ihn zu erkennen als seine Frau, demütigt er sie. Die Treueprobe betont, daß es unverzeihlich gewesen wäre, wenn die Frau nach der jahrelangen, ungeklärten Abwesenheit ihres Ehemannes mit einem anderen Mann das Lager geteilt hätte, selbst wenn es nur um des Geldes willen geschehen wäre. Zusätzlich muß sie sich den Vorwurf gefallen lassen, ihre Fähigkeit, den eigenen Ehemann zu erkennen, sei geringer als die seines Esels. </p>
							<p>In dieser Szene wird selbstverständlich von der Notwendigkeit, die Treue der Ehefrau zu prüfen, ausgegangen und damit ein misogynes Vorverständnis produziert. Die Treue, die von der Ehefrau gefordert wird, ist maßlos absolut: Ohne Kenntnis von den Ursachen der Abwesenheit des Ehemannes, ohne Nachricht über seinen Verbleib und in größter materieller Not jahrelang zurückgelassen, wird eine bedingungslose Treue eingefordert. Die Treue besteht also nicht nur in der keuschen Lebensführung, denn die Ehefrau soll jederzeit der Rückkehr ihres Mannes gewärtig, ihre Konzentration auf die Erinnerung an ihren Mann und die Möglichkeit seiner unverhofften Rückkehr gerichtet halten. </p>
							<p>Die Treueprobe in der <em>Warakir</em> seine Frau prüft, stellt eine Gegenszene zur Rechtmäßigkeit her, <pagenumber id="N1369B" label="151" numbering="arabic" start="151"/>mit der <em>Sibille</em> ihre Position noch angesichts der starken Verdachtsmomente vertreten durfte. Wie sich hier zeigt, handelt es sich nicht um großzügige Entwürfe für weibliches Verhalten oder die Vertretung weiblicher Interessen. Die Freiheit, die <em>Sibille </em>genießt, ist Ausdruck ihrer adligen Herkunft und bleibt, das wird in dieser Szene deutlich, ständisch exklusiv. Die verlassene Frau <em>Warakirs</em>, die keine ständischen Privilegien genießt, hat die Pflicht, geduldig und treu auf die Rückkehr ihres Mannes zu warten, um dann auch noch auf die Probe gestellt zu werden. </p>
							<p>3. In seiner Verkleidung in Paris angekommen, begegnet <em>Warakir </em>dem König und erzählt, er sei als Pilger aus dem heiligen Land zurückgekehrt, unterwegs habe er das stattliche Heer des Kaisers von Konstantinopel gesehen.<footnote start="701">
									<p>Sib, 72 va, Z. 25-30, S. 160.</p>
								</footnote> Während dieses Gespräches mutmaßt ein Verräter, <em>Warakir</em> sei ein Späher und fordert, ihn zu blenden. Der König weist diesen Vorschlag zurück und fragt <em>Warakir</em> statt dessen, was er beherrsche, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. <em>Warakir</em> behauptet, er könne gut mit Pferden umgehen.<footnote start="702">
									<p>Sib, 72 vb, Z. 8-10, 161.</p>
								</footnote> Sofort läßt der König ein prächtiges Pferd holen, das noch eingeritten werden muß. Nur mit Mühe gelingt es <em>Warakir </em>hinaufzukommen und sich darauf zu halten, doch sein Entschluß, dieses Pferd zu stehlen und es <em>Ludwig</em> zu bringen, steht bereits fest. Er klärt den König und sein Gefolge über die wahren Motive seines Handelns auf und reitet davon, ohne daß es einem der nachsetztenden Verfolger gelingt, ihn einzuholen. Schließlich erreicht er <em>Ludwig</em>, übergibt diesem das Pferd und vermeldet, daß der König nur sieben Meilen entfernt sei. <em>Ludwig</em> beschließt, mit einem Beutezug den König zu fangen und ihn zur Rehabilitierung <em>Sibilles</em> zu zwingen. Das ganze Heer reitet auf den König zu, doch <em>Nymo</em> von Bayern bemerkt rechtzeitig <em>Ludwigs</em> Ankunft und warnt den König.<footnote start="703">
									<p>Sib, 73 va, Z. 30-35, S. 163:&#8222;<em>Herre her konnig / es geet vns nü übel das uweer sone vnd das gantze here kommet alles mit ein ander. Wir han dem alden schalcke zu serer nach gerandt / So wollent ir den verrreder folgen / vnd uwer husfrouwe nit widder nemen / dar vmb geschehe vns etwas / so geschehe vns sere recht. Wie sollen wir vns nü geweren.&#8220;</em>
									</p>
								</footnote> Er schlägt ihm vor, im nahegelegenen <em>Hattwil</em> Zuflucht zu nehmen, doch es ist bereits zu spät.<footnote start="704">
									<p>Dieser Hinweis ist sicherlich Elisabeths Zutat, <em>Hattwil</em> ist der Name eines ihrer Schlösser. die Anspielung verrät, daß sie um die genealogischen Bezüge des Genres wußte und damit spielt. Vgl. dazu Liepe, 1920, S. 209 und 229, vgl. auch Müller, 1989, S. 210.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>
								<em>Ludwig</em> nimmt fünfundzwanzig Ritter aus dem Gefolge des Königs gefangen, die anderen ziehen sich in die Burg zurück. Zwei von ihnen, die seinen Tod gefordert und über die Promiskuität der Königin gehöhnt hatten, erkennt <em>Warakir </em>von seiner früheren Begegnung mit dem König wieder. <em>Ludwig</em> läßt die beiden hängen, die anderen werden jedoch auf freien Fuß gesetzt. Sie sollen <em>Otger</em> und <em>Nymo</em> seine Grüße überbringen und sie auffordern, dem König zur Rücknahme seiner Frau zu raten.<footnote start="705">
									<p>Sib, 74 ra, Z. 6-10, S. 165.</p>
								</footnote>
								<em>Otger</em> von Dänemark, der König und Nymo beschließen gemeinsam, daß sie versuchen wollen, heimlich aus der Burg zu reiten. In der Nähe der belagernden Truppe provozieren sie mit Montigoy-Rufen. Doch die Truppen <em>Ludwigs</em> zwingen sie, wieder in die Burg zurückzukehren; dabei gelingt es jedoch, <em>Warakir</em> gefangenzunehmen. Während seiner Gefangennahme schlägt <em>Warakir</em> einen Mann aus dem Gefolge des Königs nieder. Der König beschließt deshalb, <em>Warakir </em>sofort zu hängen. Am Galgen beginnt <em>Warakir</em> ein Gespräch mit <em>Otger</em> und <em>Nymo</em> und berichtet, lange Zeit der Begleiter der Königin gewesen zu sein. Sie schneiden ihn vom Galgen los, doch der König läßt <em>Warakir </em>festsetzen, um ihn später der Strafe zuzuführen. <em>Ludwig</em> hingegen trauert um den Verlust <em>Warakirs</em>, der Kaiser wie der Papst können ihn nur mit Verhaltensratschlägen trösten. <footnote start="706">
									<p>Sib, 74 va, Z. 27-28, S. 167: &#8222;<em>jr sollent üch nit also übel gehalden. </em>
										<em>Got sol yne wol behüden</em>&#8220;.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>
								<em>Grymmener</em> bietet <em>Ludwig</em> seine Hilfe an und verspricht, <em>Warakir</em> zurückzubringen: </p>
							<p>&#8222;<em>Herre sprach Grymmyner / dar vmb nit entrürent / dann ee es morn werde / so wil ich üch Warakiren antwürten/&#8220;</em>
								<em/>
								<footnote start="707">
									<p>Sib, 74 vb, Z. 8-9, S. 168.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>
								<pagenumber id="N13756" label="152" numbering="arabic" start="152"/>Er versetzt die ganze Burg in einen tiefen Schlaf, betritt die Kammer des Königs, befreit den gefesselten <em>Warakir</em> und nimmt beim Verlassen der Burg des Kaisers Schwert an sich. <em>Ludwig</em> reagiert auf die Befreiung <em>Warakirs</em> ausgesprochen emotional:</p>
							<p>&#8222;<em>da helsete er yne vnd kuste yne vnd sprach - Got sye gelobet lieber vader / das ich uch widder han</em> &#8220;<footnote start="708">
									<p>Sib, 75 ra, Z. 20-22, S. 169.</p>
								</footnote>
							</p>
							<p>In der Burg des Königs erwacht man erst bei Tag aus dem künstlichen Schlaf und stellt fest, daß die Burg offensteht, das Schwert des Königs fehlt und <em>Warakir</em> entkommen ist. Als der König nach dem Verbleib seines Schwertes fragt, erhält er von <em>Nymo</em> die lakonische Antwort: &#8222;<em>das wissent jr bas dan wir</em>.&#8220; <footnote start="709">
									<p>Sib, 75 ra, Z. 2, S. 170.</p>
								</footnote> Dies kann als Zeichen der zunehmenden Distanz zwischen dem König und seinem Gefolge gelesen werden, die bereits in der Erhängungsszene <em>Warakirs</em> offenbar wurde.</p>
							<p>Dieser Konflikt um die Rückkehr der Königin ist kaum eine Auseinandersetzung zweier kämpfender adliger Parteien, vielmehr entwickelt sich zwischen dem König und den Helferfiguren eine Reihe von Provokationen. Einzelne listige Streiche, wie der Diebstahl der Pferdes, die Gefangenahme und Befreiung <em>Warakirs </em>sowie die Entwendung des königlichen Schwertes kennzeichnen die Streitigkeiten. Es etabliert sich dabei eine Überlagerung der Interessen zwischen den guten, positiv besetzten Adligen aus dem Gefolge des Königs und den Helfern der <em>Sibille</em>, die in der solidarischen Bewahrung <em>Warakirs</em> vom Galgen durch <em>Nymo</em> und <em>Otger</em> gipfelt.<footnote start="710">
									<p>Bereits zuvor hat <em>Nymo</em> den Standpunkt vertreten, daß er die Forderungen der gegnerischen Partei nach Rücknahme der Frau für berechtigt hält, so z.B. Sib, 72, va, Z. 5-12, S. 160.</p>
								</footnote> Alle Beteiligten sind sich einig, daß die Frau zurückgenommen werden soll, lediglich der König und die Verräter sind weiterhin dagegen. Die hier sichtbare Kritik am König nimmt jedoch niemals Züge einer offenen Rebellion an.<footnote start="711">
									<p>Zum Interesse an der Auseinandersetzung zwischen Feudalität und König, die gerade auch im Spätmittelalter in der Bearbeitung vieler Empörerepen zu Prosaromanen ihren Ausdruck findet, vgl. Buschinger, 1989, S. 106: Die dargestellten Konflikte um Herrschaft erscheinen dabei in viele Rich­tungen für unterschiedlichste Bezüge offen, sind aber immer gezeichnet von &#8222;(...) der starken Anteilnahme des Dichters am Schicksal der Empörer, deren Rebellion als Rebellion gegen jegliche Tyrannei interpretiert werden kann.&#8220;</p>
								</footnote> Deutlich wird hingegen, daß die adligen Interessen keineswegs mit denen des Königs identisch sondern unabhänig sind und seinen Interessen sogar entgegengesetzt sein können. Sie können in dem Verhältnis fragiler Machtbalance zwischen Zentralgewalt und Adel jedoch nicht gegen ihn durchgesetzt werden.<footnote start="712">
									<p>Zur Auseinandersetzung zwischen Adel und König, vgl. Heintze, 1991, S.202-253, der an Chansons de geste des 13. und 14. Jahrhunderts zeigt, daß die Machtbalance, wodurch auch immer sie gestört sein mag, am Ende der Chanson in der Versöhnung mit dem König gipfelt. Als Ursachen für offene Auseinandersetzungen mit dem König kommen nur Rechtsverletzungen und Sippeninteressen, nicht aber politische Meinungsverschiedenheiten in Frage.</p>
								</footnote> So erklärt sich der Wechsel zwischen den Vorstößen, die <em>Nymo</em> mehrfach unternimmt, um den König zu einer Versöhnung mit der Königin zu überreden, und seiner gleichzeitig erfolgenden Unterwerfung unter die Wünsche und Entscheidungen des Königs. </p>
							<p>Kommt es auf der faktischen Ebene nicht zu einer Rebellion, so ist jedoch die unverhohlene Freude an der Herabsetzung des Königs durch die Streiche <em>Warakirs</em> und <em>Grymmeners</em> nicht zu übersehen. Diese sind nur unter der Bedingung möglich, daß sie gerade durch Figuren erfolgen, die nicht die fragile politische Ordnung repräsentieren und sie deshalb auch nicht ernsthaft bedrohen können. Der Konflikt kann nur unter Zuhilfenahme solcher, nicht dem konkreten politischen Gefüge entstammenden, Instanzen gelöst werden. Zwar sympathisieren <em>Nymo</em> und <em>Otger </em>mit <em>Warakir</em>, doch eine unüberschreitbare soziale und politische Grenze verläuft zwischen den Streichen <em>Warakirs</em> und <em>Grymmeners</em> und der als offizielles politisches Handeln geltenden Einflußnahme. Ähnlich wie die Helferfiguren für <em>Sibille</em> alle Aufgaben übernehmen, die diese nicht bewältigen könnte, ohne mit den für sie geltenen Normen, der entworfenen sozialen Wirklichkeit und ihrem Status in Konflikt zu geraten, übernehmen die Helferfiguen in den Streitigkeiten den Part der offenen Provokation des Königs, die den Räten in dieser Form nicht möglich ist. Dadurch aber <pagenumber id="N137CE" label="153" numbering="arabic" start="153"/>wird der Fortgang der Handlung in der Zuspitzung einmal mehr in die Hände der Helferfiguren gelegt, die einer Wunschlogik folgen und außerdem die Interessen der guten französischen Adligen im Gefolge des Königs tragen.</p>
						</subblock>
					</block>
					<block id="N137D5" label="3.4.2.5">
						<head>Die erzwungene Rehabilitierung</head>
						<p>Im Unterschied zu den anderen Erzählungen erfolgt die Rücknahme der <em>Sibille</em> nicht durch Einsicht und auf Betreiben des Königs, sondern <em>Sibille</em>, vertreten durch ihre männlichen Unterstützer, betreibt diese selbst in Form kriegerischer Bedrohung und Auseinandersetzung.</p>
						<p>Gleichzeitig arbeitet auf der anderen Seite der Papst einer Eskalation des Konfliktes entgegen, wodurch die französische Ordnung eine weitere Unterstützung erhält und der fragile Konsens zwischen französischen Adel und der Königsgewalt erhalten bleiben kann: Der Papst, der bis dahin nur am Rand des Geschehens vorkam, ruft <em>Ludwig, Sibille</em> und den Kaiser zusammen und fordert sie auf, gemeinsam mit ihrem ganzen Heer einen Bußzug gegen den König von Frankreich zu unternehmen.</p>
						<p>&#8222;<em>Jr herrren man findet beschrieben / got hat otmüdicheit aller liebeste. Wolt ir mir nü folgen / so wollen wir durch das here dun rüffen / das sich die manne alle sollen vß dun bis vff yre hembde / Also wollen wir dem konnige entghein gene / so müste er gar ein hart hertz han / er neme sin husfrouwe widder / Dann es ist gar vnczemlich / das vatter vnd kint widder ein sin sollen</em>&#8220; <footnote start="713">
								<p>Sib, 75 va - 75 vb, Z. 22-27, S. 171.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Als sich dieser merkwürdige Zug nähert, ist sich der König über seine Bedeutung im unklaren und fragt: &#8222;<em>Waß folcks ist daß / Sehent zü. Rasent sie</em>.&#8220;<footnote start="714">
								<p>Sib, 76 ra, Z. 7, S. 172.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>
							<em>Nymo</em> erklärt ihm, daß es sein Sohn <em>Ludwig</em> mit dessen Gefolge sei, die kämen, um zusammen mit dem Kaiser von Konstantinopel, dem Papst und seiner Frau um Gnade zu bitten. Nun ersuchen auch alle zwölf Räte den König um die Rücknahme seiner Frau:</p>
						<p>&#8222;<em>Edeler konnig / nement uwer husfrouw widder / dann es lebet kein biderber frouwe wan sy en ist / Jr ist gewalt vnd v</em>
							<em>[</em>
							<em>n</em>
							<em>]</em>
							<em>recht gescheen / als ir wol horttent von Markiren dem verrreder</em>&#8220;<em/>
							<footnote start="715">
								<p>Sib, 76 ra, Z. 12-14, S. 172.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Der König überlegt und tritt auf seine Ehefrau zu, die sofort vor ihm niederfällt: </p>
						<p>
							<em>&#8222;</em>
							<em>Herre lassent üwern zorn ghein mir armes wip / Dann mir ist gewalt vnd vnrecht geschehen</em>
							<em>&#8220; </em>
							<footnote start="716">
								<p>Sib, 76 rb, Z. 17-18, S. 172.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Zum Zeichen seines Verzeihens hebt er sie vom Boden auf, schlägt seinen Mantel um sie, umarmt und küßt sie und seinen Sohn <em>Ludwig</em>. Bei dieser Gelegenheit weist <em>Ludwig</em> seinen Vater darauf hin, daß <em>Warakir </em>an ihrer Errettung wesentlich Anteil hatte. In dessen Namen bittet er um Verzeihung für alles, &#8222;<em>was er wider uch gedann hat</em>.&#8220; <footnote start="717">
								<p>Sib, 76 rb, Z. 25, S. 172.</p>
							</footnote>
						</p>
						<p>Der König weist <em>Nymo</em> und <em>Otger</em> an, die Verräter ausfindig zu machen, zu schleifen und anschließend zu hängen. Da die zehn identifizierten Verräter jedoch fliehen können, wird niemand einer Strafe zugeführt. Der Ausgang des Textes entwirft eine Genealogie und schafft damit die gattungsspezifische Anbindung an andere Chanson de geste.<footnote start="718">
								<p>Hier an die Figur des Loher und Isenbart. Sib, 76 va, Z. 8-12, S. 173.</p>
							</footnote>Die kurze Schlußformel lautet: &#8222;<em>Got alle noit von vns wende</em>.&#8220;<footnote start="719">
								<p>Sib, 76 va, Z. 13, S.173.</p>
							</footnote>
						</p>
					</block>
				</subsection>
				<subsection id="N1386F" label="3.4.3">
					<head>
						<pagenumber id="N13873" label="154" numbering="arabic" start="154"/>Ergebnisse</head>
					<p>Die vier sexuellen Bedrohungen, denen <em>Sibille</em> ausgesetzt ist, lassen sich unterscheiden. Den ersten beiden Bedrohungen ist <em>Sibille</em> am Hof oder in dessen Umfeld augesetzt. Dabei wehrt sie den unangemessenen Antrag des Zwerges mit physischer Gewalt ab, die ihr innerhalb des Hofgefüges aus ihrer Macht erwächst. Die zweite Bedrohung erfolgt direkt nach ihrer Verbannung durch einen Verräter des Hofes. Dieser entgeht sie durch den Einsatz des Ritters des Königs, der ihr Begleiter ist, und im Vertrauen auf Gottes Hilfe. In diesen beiden Situationen ist die Figur der <em>Sibille</em> noch eng mit dem französischen König und dem Machtgefüge des Hofes verbunden. </p>
					<p>Doch bereits in der Begegnung mit <em>Warakir</em> ist es nicht länger höfische Macht, sondern ihre adlige Identität, die mittels der Macht und der damit einhergehenden Körperschönheit die Vergewaltigungsabsicht <em>Warakirs</em> überwinden und ihn zu einem Gefährten machen kann. Auch die Bewältigung der sexuellen Bedrohung durch die Räuber erfolgt nicht durch die Königsmacht, sondern durch die genealogische Kompetenz der weiblichen Adligen. </p>
					<p>Was also im Exil vorgeführt wird, ist die adlige Unabhängigkeit <em>Sibilles</em> vom französischen König. Diese Bezugnahme auf Adligkeit als exklusiven gesellschaftlichen Status wird auch in den immer wieder thematisierten Unterschieden der Erscheinungen von <em>Warakir</em> und der Protagonistin verdeutlicht.</p>
					<p>Anläßlich der Auseinandersetzung um die Rücknahme etabliert sich im Text explizit eine enge Anbindung der Interessen <em>Sibilles</em>, die auf Rückkehr an ihren angemessenen Platz an der Seite des Königs gerichtet sind, und den Interessen der französischen Feudalität, deren herausgehobene Vertreter ebenfalls <em>Sibilles</em> Interessen gegen den König vertreten. Damit aber nähert sich die <em>Königin Sibille</em> den Genrekonventionen der Empörer-Epen an, die dadurch gekennzeichnet sind, daß die Interessendivergenz zwischen dem französischen König und seiner Feudalität offen auszubrechen droht und nur in letzter Minute ausbalanciert werden kann.</p>
					<p>Im Büßerhemd zwar, aber in Begleitung ihres gesamten Heeres, des Kaisers und des Papstes zieht <em>Sibille</em> vor den König von Frankreich und unterwirft sich ihm, indem sie um die Rücknahme bittet. Dabei wird augenfällig, daß die Macht in dieser Situation, in der sich die Königin dem König unterwirft, in ihrer ganzen Fülle präsentiert wird. Die militärische Durchsetzungsfähigkeit der Königin besteht unvermindert fort, sie verleiht der Bitte um Rücknahme den entsprechenden Nachdruck. Anerkennt der König diese Bitte, kann die Unterwerfung zu einer Machtdemonstration für ihn werden. Nimmt er sie jedoch nicht an, so wird die ernste Bedrohung, der er sich durch die Erneuerung und Verstärkung der Gegnerschaft mit seiner Gattin aussetzen wird, bereits hier in vollem Umfang sichtbar gemacht. Deshalb ist die Unterwerfung rituellen Charakters, die von der Genrekonvention vorgegeben ist, ohne daß die Stärke der Königin darin verlorengeht.</p>
					<p>
						<em>Sibilles</em> große Handlungsspielräume resultieren in diesem Text aus der Verschränkung des Erzählmodells der zu Unrecht vertriebenen und später rehabilitierten Ehefrau mit der Betonung der exklusiven ständischen Unabhängigkeit der französischen Feudalität. Der Königin <em>Sibille</em> Elisabeths von Nassau-Saarbrücken liegt somit eine ständisch ausgesprochen differenzierte Konstruktion der Frau zugrunde. Am Beispiel der Treueprobe wird unmißverständlich klar, daß es nicht um eine Aussage über das Frausein jenseits der Standesgrenzen geht. Die Begründung für die starke Figur der <em>Sibille</em> in diesem Text liegt in der Betonung ihrer Adligkeit. Aus dieser erwachsen ihr Handlungsspielräume ständischer und genealogischer Exklusivität, wie sie auch die französische Feudalität in ihren Auseinandersetzungen mit der Zentralgewalt beansprucht.</p>
				</subsection>
			</section>
			<section id="N138B6" label="3.5">
				<head>
					<pagenumber id="N138BA" label="155" numbering="arabic" start="155"/>Erkenntnisse des Textvergleichs</head>
				<subsection id="N138BF" label="3.5.1">
					<head>Tugend und Schönheit: Diskursive Zuschreibungen an die Frau</head>
					<p>Die weibliche Hauptfigur in den drei Sibillen-Erzählungen ist auf sehr unterschiedliche Weise konzipiert, wobei Elisabeths von Nassau-Saarbrücken <em>Königin Sibille</em> deutlich von Schondochs <em>Königin von Frankreich</em> und der Prosabearbeitung abweicht. In den beiden kürzeren Erzählungen P und KvF steht die Tugendhaftigkeit der Frau im Zentrum des Figurenentwurfs. Dabei wird die Frau in der <em>Königin von Frankreich</em> in einem Gefüge höfischer Ordnung konzipiert, das nach ihrer Verbannung im Exil beim Köhler mit dem Entwurf eines weltabgewandten keuschen Ehe- und Lebensideals kontrastiert wird. Dieses Ideal ist auf die Arbeitsteilung der Geschlechter in einer optimalen Haushaltsführung gerichtet. Die Verbindung zwischen beiden Idealen für die Frau wird hergestellt, indem die Frau wieder in den höfischen Kontext integriert werden kann, weil die im Exil erworbene Tugendhaftigkeit auch im höfischen Zusammenhang für Frauen von Nutzen ist. In der Erzählung <em>Das ist eyne cronica</em>
						<em>...</em> ist der Hof zwar noch Ort der Handlung und die Figuren werden als Adlige konzipiert, doch ist dies nur ein narratives Mittel, um die Handlung ebenso wie die moralischen Konzepte herauszuheben. In der Prosafasung wird die Verwandtschaft zwischen den Protagonisten betont: So ist neben dem Ehemann auch der Bruder der Frau am Hof des Königs anwesend. Damit aber geht im Konflikt um den vorgeblichen Ehebruch jede Ebene von Öffentlichkeit verloren. Die Entscheidung über den Verbleib der Frau, getroffen durch ihre männlichen Verwandten, weist auf ein Konzept häuslich-familiärer Kommunikation. Darin wird erkennbar was die Forderung nach der Tugendhaftigkeit der Frau in der Prosafassung bedeutet. Keineswegs muß die Frau befragt werden, sie erhält keine Möglichkeit zur Verteidigung und auch sonst keine Möglichkeit zur Stellungnahme, denn sie kommt überhaupt nicht zu Wort. In der Ehe, zu der sie ihre Zustimmung dadurch gegeben hatte, daß sie ihre Tugendhaftigkeit im Nicht-Sprechen-Können zum Ausdruck brachte, hat die Figur jede Möglichkeit zur Rede verloren, so daß sie in der Auseinandersetzung um den ihr zur Last gelegten Ehebruch nur noch zum Objekt männlicher Interessen wird, vertreten durch ihren Bruder, der die Interessen der Herkunftsfamilie vertritt, und ihrem Ehemann, der für die erlittene Schmach den Tod der Frau fordert. Der Entwurf ist nicht mehr auf adlige Herrschaft, sondern auf männliche Herrschaft bzw. weibliche Unterwerfung innerhalb häuslicher Konflikte in familiärem Umfeld hin perspektiviert. In der anonymen Prosafassung ist die Vorstellung von weiblicher Tugend als Unterwerfung unter die Interessen des Ehemannes dahingehend vereindeutigt, daß die Frau in Gegenwart ihres Mannes nicht spricht und nur Befehlsempfängerin ist, die sich durch Gehorsamkeit und Passivität auszeichnet.</p>
					<p>Die weiblichen Figuren sind in den beiden Texten von einem Tugendentwurf gekennzeichnet, der sie ganz bestimmt, und dabei dennoch unspezifisch und allgemein bleibt. Schondochs Text schließt, indem der Nutzen solch weiblicher Tugend und Duldsamkeit durchaus benannt wird: </p>
					<p>Zweifarbige Augen wurden oft als Zeichen für die Möglichkeit der Manipulation eines Gegenübers durch Blicke, zum Guten, wie zum Bösen angesehen. Verschiedene Augen verweisen, wie bereits das Fehlen des einen Schuhs, auf besondere, jenseits des Gewöhnlichen liegende Möglichkeiten der Figur. </p>
					<p>&#8220;<em>Gedenckent guoter wiben,<br/>Die sich der schanden hant erwert.<br/>Wem got der eine hat beschert, <br/>Dem mag nit misselingen<br/>Zuo allen guoten dingen</em>. <footnote start="720">
							<p>KvF, V. 696-700.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Der misogyne Entwurf gewinnt zwar die Kontur eines Lobes der Frau, indem <em>guoter wiben</em> die Fähigkeit zugesprochen wird, für ihre Männer alles <em>zuo guoten dingen </em>werden zu lassen, doch wird die absolute Funktionalisierung der Frau für die Bedürfnisse des Mannes in ihrer ganzen Selbstverständlichkeit hier noch einmal deutlich betont.</p>
					<p>Die Anforderungen, die an die weibliche Hauptfigur in der <em>Königin Sibille</em> gestellt werden, unterscheiden sich von diesen primär auf Tugendhaftigkeit gerichteten sehr stark: Die weibliche Figur wird als adlige Frau konzipiert, was sich zunächst in ihrer Schönheit zeigt, die adlige Identität exklusiv verkörpert. In ihren Handlungen ist <em>Sibille</em> wesentlich weniger reglementiert und es wird <pagenumber id="N13902" label="156" numbering="arabic" start="156"/>keine tugendhafte Abwehr unerwünschten Begehrens erwartet. Im Gegenteil steht ihr sogar körperliche Gewalt zur Verteidigung zur Verfügung. Die Figur der <em>Sibille</em> gewinnt ihre Handlungsfähigkeit aus zwei Komponenten, deren Gewichtung sich innerhalb des Textes verschiebt: Zunächst verkörpert sie die adlige Frau am Hof, die sich zu inszenieren weiß und im höfischen Gefüge funktioniert. In der Ordnung des Hofes steht ihr auch ein Recht auf öffentliche Rede zu. Später wird gegen die höfische Ordnung die adlige Unabhängigkeit der Figur betont. Zu der Einschätzung, daß die Möglichkeit der Rede zu den besonderen Handlungsspielräumen von Elisabeths <em>Sibille</em> gehören, gelangt auch Morrison in ihrem Aufsatz über &#8222;Women Writers&#8220; im 15. Jahrhundert:</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;The authors emphasize the importance of listening to women. [...] In these texts the dominant role figured out for women is that of political diplomat.&#8220;<footnote start="721">
									<p>Morrison, 1994, S. 39-40. Ich stimme jedoch nicht mit Morrison überein, daß es in erster Linie um &#8222;Truthtelling&#8220; geht. Alein schon deshalb, weil die Heldin einerseits selbst lügt und andererseits der Text nur geringe Schwierigkeiten hat die Gaunereien <em>Grymmeners</em> zu Gunsten der Königin zu integrieren.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>
						<em>Sibille</em> ist zunächst die Gattin des Königs in einem Gefüge, welches für sie Pflichten und Rechte organisiert. Ihre Qualität besteht darin, daß sie diese kennt und sich in ihnen zu verhalten weiß. Ihr Wort ist noch vom Scheiterhaufen aus so mächtig, daß es die Ratgeber des Königs dazu bringt, für sie zu bitten. Die Figur der <em>Sibille</em> ist immer zugleich Frau und Herrscherin. DieHandlungsspielräume resultieren aus ihrer sozialen Macht. Scheint diese zuerst an das Gefüge des Hofes gebunden, so wird nach ihrer Verbannung deutlich, daß sie sich auch außerhalb der höfischen Ordnung durchzusetzen weiß.</p>
				</subsection>
				<subsection id="N1392A" label="3.5.2">
					<head>Exkurs: Tugendsysteme und Verhaltensnormen für die Frau</head>
					<p>Bei der Konzeption der weiblichen Figuren in der <em>Königin von Frankreich</em> und der Prosafassung wird immer wieder die Tugendhaftigkeit der Figuren betont, sie wird fast zum einzigen Inhalt ihrer Darstellung. Dies geschieht sicherlich mit dem Ziel, die Tugendhaftigkeit als vorbildlich zu präsentieren, ermöglichen die Protagonistinnen doch, indem sie strikt an tugendhafter Lebensführung festhalten, daß später ihre Rückkehr und Rehabilitation durch Einsicht der Könige erfolgen kann. Die Tugendhaftigkeit der weiblichen Figuren ist zwar von großer Bedeutung, weil ihre Tugend den Verlauf der Handlung in beeinflußt; doch bleiben die Tugendkonzeptionen selbst sehr allgemein: Weder enthalten die Texte ein differenziertes Tugendkonzept für die weiblichen Figuren, noch läßt sich ohne weiteres von der dargestellten Tugendhaftigkeit auf einen Bezug zu einer näher bestimmbaren zeitgenössischen Tugendkonzeption schließen. Allein der Verweis auf die Tugendhaftigkeit der Heldin wird in den Texten immer wieder vorgenommen. Im folgenden wird daher gefragt, inwieweit sich diese Betonung mit einem bestimmten zeitgenössischen Tugendkonzept in Beziehung setzen läßt oder welche anderen Entwicklungen die starke Betonung der Tugend in den beiden Texten erklären können.</p>
					<p>Didaktische Texte, die sich explizit mit Anweisungen für weibliches Verhalten beschäftigen, stellen ins Zentrum der weiblichen Lebensentwürfe stets die Ehe, für diese werden Mädchen erzogen, für das Leben in der Ehe werden Verhaltensregeln für Frauen entworfen.<footnote start="722">
							<p>Vgl. Thoss, 1986, S. 313.</p>
						</footnote> Betrachtet man solche Tugendkonzeptionen für Frauen, tritt ein Problem zutage, das mit der mangelnden Spezifik von Verhaltensnormen selbst zu tun hat: Die Tugendkonzeptionen für Frauen verändern sich nur sehr langsam. Über lange Zeit scheinen die Forderungen an korrektes weibliches Verhalten konstant zu bleiben. Deshalb finden sich in den didaktischen Erziehungsschriften vom 13. bis ins 16. Jahrhundert Verhaltensregeln, die von den Adressatinnen stets dasselbe fordern. Im folgenden sind einige der wesentlichen Forderungen aus Ehelehren und didaktischen Texten dieser Zeit zusammengestellt, was die Stereotypie der Verhaltensnormen für Frauen über einen langen Zeitraum hinweg deutlich macht.</p>
					<p>Vinzenz von Beauvais hat im wesentlichen vier verschiedene Bereiche unterschieden, die eine heranwachsende Frau zu lernen hatte: Schamhaftigkeit und Keuschheit, Demut, Schweigsamkeit, <pagenumber id="N13941" label="157" numbering="arabic" start="157"/>Würde der Sitten und Gebärden.<footnote start="723">
							<p>Siehe das ausführliche Referat der Lehren von Vincenz von Beauvais <em>De eruditione filiorum regalium</em> bei Bumke, 1986, S. 470-471.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>So wird unter Tugendhaftigkeit immer ein bestimmter Umgang mit dem Körper, der in gesenktem Blick, gemäßigtem Gang und zurückhaltender Art der Kleidung besteht, verstanden: </p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Das junge Mädchen soll nicht laufen oder hüpfen, sondern langsam mit kleinen Schritten gehen, dabei nicht nach rechts und links schauen und in der Öffentlichkeit überhaupt immer die Augen gesenkt halten.&#8220;<footnote start="724">
									<p>Thoss, 1986, S. 306.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>In ähnlicher Weise äußert sich bereits früher Tomasin von Zerklaere.<footnote start="725">
							<p>Vgl. Bumke, 1986, und sein Referat von Thomasins von Zirklaere: Der wälsche Gast, S. 477. So soll die junge Frau u.a. den fremden Mann nicht direkt ansehen, immer ausreichend bekleidet sein, beim Gehen nicht zu stark auftreten, keine großen Schritte machen sowie geradeaus schauen und sich nicht zuviel umsehen.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Mit einer solchen Kontrolle über den Körper korrespondiert ein zweiter Ebene, in der die Kontrolle über das Verhalten und die Gefühle gefordert wird. Zurückhaltung und Sanftmut, Frömmigkeit und Tugend sind Schlüsselbegriffe in diesem Zusammenhang: </p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Für die Frauen bestand tugendhaftes Verhalten vor allen Dingen in der Reinerhaltung ihre guten Rufs, der sich fast ausschließlich nach ihrem sexuellen Verhalten bemaß. Schamhaftigkeit, Keuschheit, Reinheit standen in den Tugendkatalogen für Frauen obenan, gefolgt von Werten des eher passiven Verhaltens: Sanftmütigkeit, Bescheidenheit, Barmherzigkeit, Güte und Demut.&#8220;<footnote start="726">
									<p>Bumke, 1986, S. 481.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Auch bei Bertold von Regensburg kann man ähnliche Vorstellungen von weiblichem Verhalten lesen. Bertold beschreibt das positive Verhalten, das von einer Frau gegenüber ihrem Mann erwartet werden kann. Zurückhaltung ist das wichtigste Moment in der Begegnung mit dem Ehemann, sanftmütig und geduldig sind seine Launen zu ertragen: </p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Sî er niht guotes muotes swenne er in gêt, dar umbe soltû imz niht unwirdeclîche derbieten mit rede noch mit gebærden: dû enweist niht, waz in hie ûz beswæret hât. Daz solzû im mit guoter rede benemen undee mit guoter handelunge[...]&#8220;<footnote start="727">
									<p>Bertold von Regensburg. <em>Von der ê,</em> S. 331, Z. 1-5.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Ein ebenso integraler Bestandteil im Kanon des angemessenen und sittsamen Benehmens der Frau ist es &#8222;wenig oder nichts zu reden&#8220;.<footnote start="728">
							<p>Thoss, 1986, kommt zu dieser Beschreibung nach Analyse der Quellen: <em>Livre du Chevalier de la Tour Landry pour L&#8217;ensignement desses filles</em>., hrsg. von Anatole de Montaiglon, Paris 1854, sowie <em>Le Ménagier de Paris</em>, Traité de moraleet d&#8217;économie domestique composé vers 1393, hrsg. von Jérôme Pichon, Paris 1846, aber auch Francesco Barberinos Eheschrift und Vivès Traktat.</p>
						</footnote> Dies ist eine Forderung, die ebenfalls weit verbreitet war, von Vinzenz von Beauvais<footnote start="729">
							<p>Schweigsamkeit ist ebenso ein wichtiger Bereich, auf den bei der Erziehung von Frauen Wert gelegt werden soll. Siehe dazu Bumke, 1986, S. 471.</p>
						</footnote> bis zu Albrechts von Eyb Ehebüchlein, der dieser Frage ein ganzes Kapitel widmet:<footnote start="730">
							<p>Albrecht von Eyb, Ehebüchlein:<em/>
								<em>Ob einem manne sey zunemen ein eelichs weyb oder nicht</em>
								<em>, </em>Teil 1, Kapitel 4:<em/>
								<em>So die fraw wolredende vnd zornig ist</em>, S. 31.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Hat em man ein wolredende vnd cleffige frawen genumen der ist wol bekumert vnd beschwert.&#8220; <footnote start="731">
									<p>Albrecht von Eyb, Ehebüchlein:<em/>
										<em>Ob einem manne sey zunemen ein eelichs weyb oder nicht</em>., S.31.</p>
								</footnote>
								<em/>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>
						<pagenumber id="N139DA" label="158" numbering="arabic" start="158"/>Eine weiteres Set von Regeln fordert die mehr oder weniger bedingungslose Unterwerfung unter die Wünsche des Ehemanns, obwohl alle Verhaltensnormen ohnehin ihren Zielpunkt in der Ehe finden, wird auf die Unterordnung unter den Ehemann meistens ausdrücklich hingewiesen. Die wohl gängigste Herleitung dieses Hierarchieverhältnisses wird hier anhand von Bertold referiert: </p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>
								<em>&#8222;</em>Dô unser herrre des aller êrsten diue ê satzete in dem paradîse mit Adâme unde mit Êven, dô satzte er, daz diu frouwe dem manne undertænig wære unde der man der frouwen hêrscher wære.<em>&#8220;</em>
								<footnote start="732">
									<p>Bertold von Regensburg. Von der ê, S. 325, Z. 11-14.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Bertold beklagt, daß die Frauen damit angefangen hätten, sich gegen die Herrschaft ihrer Männer aufzulehnen, und führt im Anschluß daran aus, was er von solchen Frauen hält:</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>
								<em>&#8222;</em>Pfî, dû verschamter unflât gote unde der werlte <em>!&#8220;</em>
								<footnote start="733">
									<p>Bertold von Regensburg. Von der ê, S. 325, Z. 20.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Die Klage über die mangelnde Unterwerfung der Frauen ist in fast gleicher Weise noch drei Jahrhunderte später zu hören. In dieser Kritik werden die implizierten Vorstellungen weiblichen Verhaltens offenbar:</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>
								<em>&#8222;</em>Das man wenig Weiber findet / die jhren Ehemaennern gehorsam vnnd underthaenig sein woellen / sondern seind mehrern theyls stoltz / fraech / hartnaeckig vnnd eigensinnig / woellen sich nicht regieren lassen&#8220;<em/>
								<footnote start="734">
									<p>Cyriacus Spangenberg, Ehespiegel, Straßburg 1563, 12. Predigt, zitiert nach Röckelein, 1995, S. 182.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Durch die Mischung herbei zitierter Verhaltensnormen unterschiedlicher Tugendlehren entsteht der Eindruck von immer gleichen Forderungen an die Frauen, doch kann dabei lediglich den einzelnen Verhaltensnormen eine relative Konstanz bescheinigt werden: </p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Eine genauere Analyse einzelner Texte aus diesem Zeitraum und ein Vergleich mit entsprechenden Texten aus dem 13. und 14. Jahrhundert dagegen erweckt den Eindruck, daß es sich bei diesem Thema [Liebe und Sexualität, Ehe und Familie] um ein Phänomen der »longue durée« handelt, bei dem auch über einen größeren Zeitraum hinweg keine signifikanten Brüche zu entdecken sind.&#8220;<footnote start="735">
									<p>Bachorski, 1991, S. 13-14.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Damit soll jedoch keinesfalls behauptet sein, daß die Tugendkonzeptionen keiner Veränderung unterliegen, denn gerade der &#8222;langsame Umbau im Denken&#8220;<footnote start="736">
							<p>Bachorski, 1991, S. 14.</p>
						</footnote> innerhalb des &#8222;Diskursfeld(es) Ehe&#8220;<footnote start="737">
							<p>Bachorski, 1991a, S. 513, unter dem &#8222;diskursiven Feld&#8220; werden im Anschluß an Link &#8222;spezielle Wissensbereiche verstanden, deren Wissen geregelt und institutionalisiert mit bestimmten Hand­lungen gekoppelt ist&#8220;.</p>
						</footnote> ist in den letzten Jahren intensiv diskutiert worden.<footnote start="738">
							<p>Siehe dazu Müller, 1988; Bachorski, 1991 und Ehlert, 1991.</p>
						</footnote> Veränderungen lassen sich insbesondere hinsichtlich der Einbettung der Anweisungen in Ehekonzepte, einer größer werdenden gesellschaftlichen Relevanz und der produzierten wie rezipierten Menge an Texten feststellen, die solche Verhaltensregeln enthalten.<footnote start="739">
							<p>So verortet Dallapiazza, 1984, S. 161, die Funktion der Ehedidaktik im städtischen Zusammenhang in der &#8222;sozialen Dynamik einer sich wandelnden Welt&#8220;, worunter er vor allem die &#8222;Wandlung der mittelalterlichen Sippenfamilie zur neuzeitlichen Hausfamilie, in den veränderten Bedingungen von Produktion und Dienstleistung&#8220; faßt, die er von einer &#8222;theoretisch- belehrende(n) Diskussion über die Rolle von Mann und Frau als Privatpersonen in Ehe, Haushalt und Gesellschaft&#8220; und über die Wechselwirkungen zwischen privaten und öffentlichem Leben in den veränderten sozialen Bezugssystemen&#8220; begleitet sieht.</p>
						</footnote> Dabei nimmt die Intensität zu, mit der Entwürfe nach und nach flächendeckend vorhanden sind. Dies dürfte sich auch auf die Zahl der Rezipientinnen steigernd ausgewirkt haben, wobei zwischen adligen und nicht adligen Frauen kaum grundsätzlich unterschieden wird. Die Anweisungen für weibliches Verhalten unterscheiden <pagenumber id="N13A57" label="159" numbering="arabic" start="159"/>sich in verschiedenen sozialen Gruppen nur noch graduell.</p>
					<p>Diese Veränderungen aber sind somit eher auf den Kontext bezogen und an die sich verändernde gesellschaftliche Wirklichkeit gekoppelt, als daß sie sich in einer Entwicklung der einzelnen Verhaltensnormen ausdrücken würden, die von den Frauen gefordert werden:</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Nicht zuletzt müßte für die Erklärung der Veränderungen in den propagierten Normen und in den verwendeten Argumentationsstrategien auch die generellen Umschichtungen in den Produktions- und Rezeptionsbedingungen von Literatur in dieser Zeit herangezogen, also das breitere und sozial differenziertere Lesepublikum berücksichtigt werden.&#8220; <footnote start="740">
									<p>Bachorski, 1991, S. 14.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Somit wird der Versuch, den Bezug zu zeitgenössischen Tugendsystemen herzustellen und diese zur Interpretation heranzuziehen, durch die Allgemeinheit der Forderung nach Tugendhaftigkeit nahezu unmöglich gemacht, welche die untersuchten Texte für die weibliche Figur entwerfen. Gleichzeitig kann die Allgemeinheit der Forderungen als Spezifikum der Tugendkonzepte selbst gelten, die ihre jeweils besondere Funktion erst bei der Herausbildung von Tugendsystemen in konkreten gesellschaftlichen und sozialen Räumen entfalten. Die besondere literarische Funktion der <em>Königin von Frankreich</em> sowie der anonymen Prosabearbeitung bestünde dann gerade in der Allgemeinheit der Reproduktion von weiblichen Verhaltensregeln und eventuell damit auch darin, das sie diese über die Verknüpfung unterschiedlicher Lebensbereiche der Frau am Hof und im Exil in ihrer allgemeinen Gültigkeit betonen. </p>
				</subsection>
				<subsection id="N13A76" label="3.5.3">
					<head>Funktionen männlichen Begehrens und die Konzeption von Sexualität</head>
					<p>In allen drei Texten bleibt eheliche Sexualität nicht völlig ausgeklammert, weil die Schwangerschaft der Königin nicht nur ihrer Begnadigung dienlich ist, sondern auch auf das Funktionieren der Ehen unter genealogischem Aspekt hinweist. In der <em>Sibille </em>wird die sexuelle Dimension der Ehe sogar selbst thematisiert, denn der König ertappt seine Frau mit dem Zwerg im Bett, als er ihre Kammer betritt &#8222;<em>vff das er sich mit ire ergetzete / als er allewege zu dun plage</em>.&#8220;<footnote start="741">
							<p>Sib, 59 vb, Z. 13-14, S. 122.</p>
						</footnote> Dieses vergleichsweise offene Reden über Sexualität ist ein Kennzeichen der <em>Königin Sibille</em>, während in den beiden anderen Texten Aussagen über Sexualität nur ein einziges Mal anläßlich des Begehrens des Marschalls gemacht werden.</p>
					<p>In allen drei Texten ist sexuelles Begehren an männliche Figuren gebunden, die dieses mehr oder weniger gewaltsam an die weiblichen Figuren herantragen. Dabei unterscheiden sich die <em>Königin von Frankreich </em>und die anonyme Prosafassung von der <em>Königin Sibille</em> dadurch, daß das Begehren nicht gewalttätig konnotiert ist und auf die Überredung der jeweiligen Protagonistin zielt. Während die sexuellen Bedrohungen in der <em>Königin Sibille</em> fast nie auf das Einverständnis der Königin zum Beischlaf zielen, sondern z. B. durch die extreme Häßlichkeit des Zwerges von vornherein negativiert werden.</p>
					<p>In der <em>Königin von Frankreich</em> wie in der Prosafassung kommt die Verleumderfigur aus dem Inneren der gesellschaftlichen Ordnung; sie genießt eine Vertrauensstellung am Hof und ist fast genauso mächtig wie der König. Dabei wird der Versuch, die Königin zum Ehebruch zu überreden, in der <em>Königin von Frankreich</em> kaum motiviert, sondern erscheint als ein besonderer Fall, der sich ereignet, ohne daß eine Aussage über den strukturellen oder singulären Charakter der Bedrohung damit verbunden wird. Allerdings wird mit der Form, in der sich das Begehren realisiert, auf das Konzept höfischer Minne angespielt.</p>
					<p>In der Prosafassung ist ein Interesse an der Dimension gesellschaftlicher Ordnung durch die Institutionen Ehe und Familie zu erkennen. Der Verleumder wird dabei als Figur angelegt, die zwar wie in der <em>Königin von Frankreich</em> im Inneren der dargestellten Gesellschaft agiert. Er muß jedoch im Unterschied zur <em>Königin von Frankreich</em> die Institution der Ehe fast zwangsläufig stören, da er in der eigenen Ehe keine Befriedigung findet, weil er die Ehe nur aus finanziellen Gründen einging. Damit aber ist eine Konzeption von Gesellschaft angedeutet in der Ehe zumindest potentiell zwei konkurrierende Bedeutungen haben kann. Einerseits ist möglicherweise ein Zugewinn an Reichtum, Macht und gesellschaftlichem Prestige damit verbunden und andererseits wird die Ehe <pagenumber id="N13AAB" label="160" numbering="arabic" start="160"/>als ein Ort notwendiger Triebbefriedigung entworfen. Beide Möglichkeiten sind in der Prosafassung einander entgegengesetzt. So stellt der Marschall den schlechten Fall einer nur aus materiellen Motiven geschlossenen Ehe dar.</p>
					<p>In<em/>der<em/>
						<em>Königin Sibille</em> hingegen wird die Figur des Bedrängers als nichthöfisch und nichtadlig entworfen und verkörpert diese Gegenbildlichkeit bis in jeden Zug ihres Körpers hinein. Der Entwurf des Zwerges, der das Ausgeschlossene repräsentiert, ist für die Imagination eines Innenraumes der höfischen Ordnung absolut notwendig. Zu diesem Innenraum der höfischen Ordnung existiert ein Außen als ein durchgängig bedrohlicher Ort. Verkörpert der Zwerg die Gefahr, die Frau könne innerhalb des Hofes von einem fremden Element in Besitz genommen werden, so steht Marckair für das Schicksal, das in der Logik des Textes der verbannten ungeschützten Frau außerhalb der höfischen Ordnung auch durch Angehörige dieser Ordnung droht. Diese Bedrohung symbolisiert den vollständigen Verlust angemessenen Schutzes durch die höfische Ordnung: Die Frau wird permanent Nachstellungen und Vergewaltigungsversuchen ausgesetzt sein. Aus dieser Bedrohung aber resultiert die Notwendigkeit der adligen Frau sich selbst mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen unrechtmäßiges Begehren zu schützen. In der <em>Königin Sibille </em>wird die Bedrohung der sexuellen Selbstbestimmung <em>Sibilles</em> immer wieder dargestellt; sie erscheint als die höchste Gefährdung der Frau.</p>
				</subsection>
				<subsection id="N13AC1" label="3.5.4">
					<head>Weiblicher Umgang mit männlichem Begehren</head>
					<p>In der <em>Königin von Frankreich</em> und in der Prosafassung sind die Figuren, die die Königin begehren, genuiner Bestandteil der Ordnung des Hofes, der als Ort des Geschehens imaginiert wird, obwohl er gerade alle höfischen Züge, vor allem aber jede höfische Öffentlichkeit vermissen läßt und in der Prosafassung fast Züge eines familiären Zusammenhanges, eines Hauses annimmt. Mitten in ihrem Lebensbereich wird die Frau bedroht, verleumdet und unschuldig um ihre Ehre gebracht. Dabei leuchtet ein, daß als einziges Mittel gegen eine solche Bedrohung im unmittelbaren Lebensbereich nur eine Tugend helfen kann, die im Inneren der Person anzusiedeln ist. Gegen einen Gesellschaftsentwurf, in dem die Bedrohung der sexuellen Selbstbestimmung der Frau nicht mehr als Störung der Ordnung erscheint, sondern ihr als Möglichkeit inhärent ist, kann allein die Etablierung von Kontrollmechanismen im Inneren der Person helfen. Nur durch eine strenge Kontrolle ihres Lebens durch internalisierte Tugenden kann es der Frau gelingen, daß sie im besten Fall, dem Verdacht der Untugend oder des Ehebruchs entgehen kann.</p>
					<p>Die Bewahrung ihrer sexuellen Unversehrtheit für ihren rechtmäßigen Ehemann ist auch in der <em>Königin Sibille</em> die Aufgabe, der die Königin sich gewachsen zeigen muß. Hierzu erhält sie die Hilfe <em>Warakirs</em>, der in seiner ersten Begegnung mit der Königin zuerst wie alle anderen Figuren Vergewaltigungsabsichten hegt, dann aber in einem Prozeß, aufgrund der besonderen Schönheit, die Ausdruck der adligen Macht der Königin ist, deren wahre Identität erkennt und sein Begehren sublimiert, um ihr statt dessen zu helfen.</p>
					<p>Auch in der <em>Königin Sibille</em> steht die Darstellung der Bewahrung der sexuellen Unversehrtheit im Zentrum, wobei damit auf eine Konzeption von Frau abgezielt wird, deren Funktion in erster Linie in der Sicherung des genealogischen Bestandes besteht. Diese Konzeption, die eine ausschließliche sexuelle Verfügbarkeit für den Ehemann sicherstellen muß, um die Legitimität der Nachkommen zu sichern, muß zwischen Vergewaltigungsdrohung und drohender Verführung nicht unterscheiden. Denn nur das Ergebnis, das in der Sicherung der Genealogie oder möglichen Illegitimität der Nachkommen besteht, erscheint relevant. </p>
					<p>In einer so archaisch genealogischen Konstruktion, die in erster Linie an der Legitimität der Nachkommen, nicht aber an ihrer Entstehung interessiert ist, ist allein das Ergebnis der Treue der Frau entscheidend. Wenn aber nur das Ergebnis interessant ist, kann die Bedrohung äußerlich bleiben, die geforderte Leistung der Frau fällt so mit ihrer sexuellen Selbstbestimmung zusammenfallen. Ein Konflikt zwischen gefordertem und gewünschtem Verhalten muß nicht thematisiert werden und es wird kein Tugendkonzept notwendig, das auf die Internalisierung der Normen zielt, ihre äußerlich sichtbare Erfüllung reicht völlig aus.</p>
					<p>Während in der <em>Königin von Frankreich</em> und der Prosafassung das Begehren tugendhaft abgewehrt wird, überwindet <em>Sibille </em>die ersten beiden Nachstellungen mittels Gewalt oder Flucht. Im Exil ganz auf sich allein gestellt, gelingt es ihr, <em>Warakir</em> durch ihre adlige Schönheit von seiner Vergewaltigungsabsicht abzubringen. Das wird noch in einem zweiten Beispiel deutlich: Wenn die Königin durch ihre eigene genealogische Macht und ihr eigenes Gefolge die Bedrohung der <pagenumber id="N13AE9" label="161" numbering="arabic" start="161"/>Räuber abzuwehren vermag, sind es wiederum adlige Qualitäten, die dies ermöglichen. Damit aber wird die Bewältigung der sexuellen Bedrohungen in der <em>Sibille</em> an die Adligkeit der Figur gebunden. Dieser Sieg der Logik des exklusiv adligen Körpers über die Geschlechterhierarchie ist zugleich auch ein Sieg der feudalen Gesellschaftsordnung über die Zentralgewalt des Königs. Die Figur <em>Sibille</em> beweist damit ihre Fähigkeit, unabhängig vom König ihre Keuschheit zu bewahren und sich gerade damit zu bewähren.<footnote start="742">
							<p>Unter Keuschheit wird hier nicht prinzipiell absolute Keuschheit, sondern eigentlich eheliche Treue, die jedes außereheliche Begehren abwehren muß, verstanden. Da nur außereheliche Sexualität in den Texten diskutiert wird, geht es für die Protagonistin um einen keuschen Lebenswandel.</p>
						</footnote> Dies gelingt wegen ihrer Adligkeit und durch sie.</p>
				</subsection>
				<subsection id="N13AFC" label="3.5.5">
					<head>Die Handlungsspielräume</head>
					<p>Bereits am Hof zeigt sich, in der Auseinandersetzung um den Verbleib der Königin nach dem vorgeblichen Ehebruch, daß für die Frauenfigur in Schondochs Text und der Prosaerzählung <em>Das ist eyne cronica</em>... nur geringe beziehungsweise keine Handlungsspielräume vorgesehen sind. Ein einziges Mal macht die Protagonistin in der <em>Königin von Frankreich</em> den Versuch das Wort zu ergreifen, während die Frau in der Prosabearbeitung gänzlich schweigt. Insofern ist es konsequent, daß die Protagonistin das Exil klaglos erträgt und im Vertrauen auf die Erlösung ihre Zuflucht bei Gott sucht. Darin wird ihre eigentliche Leistung und gleichzeitig die Praxis weiblicher Tugend sichtbar.</p>
					<p>Im Exil wird für die Königin in der <em>Königin von Frankreich</em> ein Eheideal entworfen, das in der Lebensgemeinschaft mit dem Köhler sichtbar wird. Dabei wird die soziale Distanz zwischen den Figuren überbrückt, sie leben in keuscher Gemeinschaft miteinander. Die Keuschheit ist ohnehin eine Forderung der spätmittelalterlichen Ehelehren, so daß keine körperliche Nähe in der Ehe imaginiert werden muß. Denn zumindest die vorbildliche Ehe, die ohne den Weg über das Fegefeuer ins Paradies zu führen vermag, kommt ohne Beischlaf aus: </p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>
								<em>&#8222;</em>Swer aber für baz got êren wil danne got geboten hât, die werden ouch der aller hoehsten in dem himelrîche, die mit der ê dar kumet. Unde diz ist daz dritte: wenne zwei ze samen kument êliche, den worten daz sie ir kiusche deste baz ehalten, alse sant Cecilije unde Valerianus etc.<em>&#8220; </em>
								<footnote start="743">
									<p>Bertold von Regensburg: Von der ê. S. 328-329, Z. 36-3.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Außerdem finden sich alle anderen Werte des spätmittelalterlichen Eheideals versammelt: Eine Aufgabenverteilung, die der Frau den Raum im Haus, dem Mann hingegen alle Außenbeziehungen zuweist; die starke Interdependenz der einzelnen Bereiche der ehelichen Gemeinschaft als Lebens-, Versorgungs- und Wirtschaftsgemeinschaft; die Isolation des ehelichen Paares, die zur Weltabgewandten frommen Einkehr genutzt wird und in diesem Sinne Ehe als Gottesdienst versteht.</p>
					<p>Die Frau sorgt im Haus für die Reproduktion und in der <em>Königin von Frankreich</em> auch für die Produktion der Handarbeiten, die der Mann im Außen vertreibt. In der Akzeptanz dieser spezifischen Bereiche ergibt sich ein friedvolles Miteinander, wie es Bertold von Regensburg empfohlen hat: Grundlage der Ehepartner ist der gemeinsame Glaube, die gemeinsame Sorge für den Lebensunterhalt und die gemeinsame Aufzucht der Kinder.<footnote start="744">
							<p>Bertold von Regensburg: Von der ê, passim.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>In der Prosafassung wird bereits in der ersten Begegnung zwischen Köhler und Königin deutlich, daß die soziale Differenz nicht suspendiert werden kann und hier eine Dienstbeziehung entworfen wird. Der Entwurf eines ehelichen Ideals ist nur im Einklang mit der sozialen Hierarchie möglich, so daß die ideale Ehe lediglich zwischen König und Königin imaginiert werden kann. Dieses Ideal wurde bereits im Konflikt des ersten Teils erläutert: In der Ehe genießt der Mann uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Frau, während sie zur passiven Befehlsempfängerin und auch zur Dulderin berufen ist. Alle anderen zwischenmenschlichen Verhältnisse aber sind ausschließlich durch die soziale Hierarchie strukturiert. Deshalb ist das Verhältnis zwischen Königin und Köhler in dem Moment, in dem er um ihre soziale Identität weiß, ein hierarchisches, das den Köhler zum <pagenumber id="N13B38" label="162" numbering="arabic" start="162"/>Dienst an der Frau verpflichtet. Zwar ernährt sie den Köhler mit adligen Handarbeiten, doch bildet sich genau darin die Doppelfunktion dieser Tätigkeit ab. Selbst die verbannte adlige Frau ist dem Köhler noch überlegen und diese Überlegenheit wird als ständische, aber auch als ökonomische sichtbar gemacht.</p>
					<p>In beiden Fällen erhalten die Frauenfiguren in der Fremde nur ein Minimum an Handlungsfreiheit: Beschränkt auf traditionelle weibliche adlige Tätigkeiten, das Verfassen kunstfertiger Borten und andere Handarbeiten, warten sie passiv und isoliert in ihrem Versteck auf die Einsicht des Königs. Das intellektuelle und emotionale Mittel zur Bewältigung dieser Situation ist für die Frau Gottesfurcht und Frömmigkeit.</p>
					<p>Die Handlungsfreiheit der weiblichen Figur und ihre Möglichkeiten, sich in der Verbannung zu wehren, sind in Elisabeths <em>Königin Sibille</em> weitreichender als in der <em>Königin von Frankreich</em>
						<em/>und der Prosafassung. Diese unterschiedliche Handlungskompetenz ist untrennbar mit der Art und Weise verbunden, wie in den drei Texten die Konstruktion des weiblichen Geschlechts in Verbindung mit der Konstruktion der sozialen Differenz vorgenommen wird. In der Darstellung des Exils unterscheidet sich die Handlungsfreiheit der weiblichen Figur durch einen anderen Umgang mit Geschlecht beziehungsweise der Geschlechterkonstruktion und der Konstruktion sozialer Differenz: In der <em>Königin von Frankreich</em>
						<em/>ist die Figur vor allem durch die Geschlechterkonstruktion bestimmt, soziale Differenzen treten hinter das Bemühen zurück, den Beweis der idealen Königin in der Darstellung des Verhältnisses zum Köhler deutlich werden zu lassen. Dabei werden die sozialen Differenzen suspendiert, um ein allgemeingültiges Eheideal der frommen ehelichen Gemeinschaft als Ideal ohne soziale Differenzierungskriterien zu propagieren. In der Prosafassung hingegen existiert eine Geschlechterhierarchie, die als Strukturprinzip vertikal wirkt und in der das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in und außerhalb der Ehe streng geschieden wird. In der Ehe ist die Position der Frau jeweils durch die bedingungslose Unterwerfung unter den Willen ihres Mannes gekennzeichnet ist. Komplementär dazu werden aber alle anderen Begegnungen mittels der sozialen Hierarchie strukturiert: So ist das Verhältnis zwischen Königin und Köhler als Dienstbeziehung konstruiert.</p>
					<p>In der <em>Königin Sibille</em>
						<em/>ist der gesellschaftliche Status das wichtigste Merkmal der Figuren, die ihre soziale Identität in einem Arsenal von Zeichen verkörpern. So ist die Königin <em>Sibille</em> an ihrem Körper zu erkennen und eine &#8222;falsche&#8220; Verbindung wie die zwischen <em>Warakir</em> und der Königin, wird durch Augenschein sichtbar. Die besonderen Handlungsmöglichkeiten der Frau resultieren aus ihrem adligen Status, ihrer Herkunft und Möglichkeit zur Fortsetzung adliger Genealogie, ihrer Schönheit und edlen Erscheinung, die auch das Geschlechterverhältnis steuert und für die adlige Frau besondere, gesellschaftlich exklusive Handlungsmöglichkeiten organisiert. Ist die Basis der sozialen Hierarchie in der Prosafassung immer schon die Kontrolle über die Frau und die Geschlechterkonstruktion mit ihrem hierarchischen Gefälle, so ist die Grundlage des Geschlechterverhältnisses in der <em>Königin Sibille</em>
						<em/>die soziale Differenz, die für die Gattin des Königs besondere Verteidigungsmöglichkeiten und wo notwendig auch Helferfiguren mit listigen Handlungspotentialen vorsieht.</p>
					<p>Die Königin kehrt in der <em>Königin von Frankreich</em>
						<em/>wie auch in der Prosafassung aus dem Exil zurück, indem der König die Königin direkt in der Hütte im Wald aufsucht. Dabei wird sie von dem Ort, der ihr provisorisch Schutz sowie Gelegenheit zu Gottesdienst und frommer Lebensweise geboten hat, abgeholt und, nachdem sie um Verzeihung gebeten worden ist, an der Seite ihres Ehemanns in ihr altes und zugleich neues Leben zurückgeleitet. Der König geht ihr entgegen, wirft sich ihr zu Füßen, küßt sie und anerkennt damit ihre Unschuld und ihren Status als Königin. Weil sie im Recht gewesen ist, so die Botschaft dieser Rehabilitierung, mußte sie nur auf Gott vertrauen, bis ihre Unschuld sichtbar wird. Ihre Unschuld und ihre Rechtsposition werden gerade darin offenbar, daß von ihrer Seite keine Handlungen zur Rehabilitierung notwendig sind. Die Rehabilitierung muß das Ergebnis der tätigen Einsicht des Königs sein, während die Position der Königin statisch richtig ist und in der Kontinuität ihrer frommen Lebensweise und der geduldigen Tugend ihren nachdrücklichsten Ausdruck findet.</p>
					<p>In der <em>Königin Sibille</em>
						<em/>hingegen wird die Königin rehabilitiert, weil sie sich dem König zu Füßen wirft und um ihre Rücknahme bittet. Durch das Handeln des Verbandes der Königin gerät der König von Frankreich zunehmend in Bedrängnis und es setzt sich die Erkenntnis durch, daß die Vertreibung ein Fehler war. Diese Einschätzung wird von allen konstruktiven Kräften des Reiches geteilt. Dennoch weigert sich der König hartnäckig, seinen Fehler einzugestehen oder die Frau zurückzunehmen. Daher werden die gesamten Kampfhandlungen und auch die Listen ausgesetzt, nachdem sich die kämpfenden Parteien als gleich stark erwiesen haben. Es muß eine andere <pagenumber id="N13B72" label="163" numbering="arabic" start="163"/>Möglichkeit gesucht werden, um die Königin zurückkehren zu lassen. </p>
					<p>Die Rehabilitierung vollzieht sich, ohne daß der König von Frankreich besiegt wird, denn dies hätte nicht nur die Ehre der an seine Seite zurückkehrenden Königin geschmälert, sondern auch das Ende des französischen Reiches bedeutet.</p>
					<p>Die auf diese Weise herbeigeführte Lösung des Konfliktes ist als ein Genremerkmal des Textes zu betrachten, denn unabhängig von welcher Seite der König angegriffen worden ist und unabhängig vom Verlauf des Konfliktes wird die Macht des Königs in allen Chanson de geste wieder hergestellt. In solcher Weise wird auch in anderen Chanson de geste die Handlung abgebrochen und ein Ende des Konfliktes herbeigeführt, das den König in seiner Würde beläßt und die Einheit Frankreichs garantiert, selbst wenn dieses Ende nur um den Preis der Glaubwürdigkeit und im Bruch aller Motivierungen des Textes geschehen kann.<footnote start="745">
							<p>Solche Brüche sind besonders in den Empörerepen deutlich zu sehen, in den spätmittelalterlichen Bearbeitungen und in den Prosafassungen erscheinen sie zum Teil noch verstärkt. Vgl. Buschinger,1989.</p>
						</footnote> Durch die Flucht der Verräter werden die strukturelle Dimension des Konfliktes und seine Unlösbarkeit betont. Das Ausbleiben einer strukturellen Lösung, die Besinnung auf die Erhaltung des Königs von Frankreich als Repräsentanten der geeinten Macht, nicht aber des Befehlsoberhauptes der Erzählrahmen aller Karls-chansons, sind Gattungsgesetz.<footnote start="746">
							<p>Zum fragilen Verhältnis von König und Feudalität, der komplexen Machtbalance, der Revolte und der Versöhnung, vgl. Adler,1963, Heintze,1991 sowie Grisward,1993.</p>
						</footnote> Gerade aber die starke Konventionalisierung des Machterhaltes und der Machtbestätigung des Königs erlauben eine subversive Lesart, wenn nämlich jede Binnenmotivation zur Machterhaltung fehlt und diese gegen alle Tendenzen des Handlungsverlaufes gesetzt wird. Somit ist die Lösung des Konfliktes eine, die auf die Stärke der weiblichen Protagonistin verweist.</p>
				</subsection>
				<subsection id="N13B8C" label="3.5.6">
					<head>Veränderungen innerhalb der Textreihe</head>
					<p>In einer Verknüpfung der Abnahme weiblicher Kompetenzen mit einer Verschärfung der Forderungen für weibliches Verhalten einerseits und der Etablierung eines Diskurses sozialer Mobilität mittels Leistung und Dienst einschließlich des dafür in Aussicht gestellten Lohnes andererseits,<footnote start="747">
							<p>In der reichen Entlohnung des Köhlers und dessen Aufstieg wird ein starkes Interesse am Zusammenhang von Lohn und Dienst deutlich. Der Dienst des Köhlers wird auch als eigentlicher Orientierungspunkt für das Verhalten der Leser im Schlußkommentar noch einmal hervorgehoben.</p>
						</footnote> den die Prosafassung favorisiert, wird ein Muster sichtbar, das im späten 15. und 16. Jahrhundert in den Diskussionen über Ehe und Familie und über weibliches Verhalten höchst produktiv geworden ist. Eine solche Verknüpfung fehlt in Schondochs Text, sein didaktisches Motivationsmittel ist das Frauenlob der Tugendhaften, bei Betonung des Nutzens dieser Tugendhaftigkeit für den Mann. So paßt denn zu dieser Position auch das traditionelle Verständnis des Textes von <em>hussêre</em>, das darunter noch allein die Ehre des Mannes versteht, nicht jedoch einen Aufgabenbereich der Frau.<footnote start="748">
							<p>KvF, V. 4-5, S. 212. Zur Bedeutung von <em>hussere</em> vgl. Dallapiazza, 1981, S. 39-46, der in einer Verwendung des Begriffs (dort:<em> hûsêre</em> ) in Verbindung mit dem männlichen Ehepartner einen Hinweis auf eine eher altmodische Bedeutung des Begriffs versteht. Er unterscheidet davon einen Gebrauch des Wortes als Bezeichnung für den Haushalt und in Verbindung mit dem weiblichen Ehepartner, der im 14. Jahrhundert beginnt.</p>
						</footnote> In der <em>Königin von Frankreich</em> sind die Handlungsmöglichkeiten der weiblichen Figur auf ein Minimum beschränkt, doch wird der weiblichen Figur wenigstens eine eigene Stimme belassen und sie erhält zumindest einmal Gelegenheit, einen Versuch zu ihrer Selbstverteidigung zu unternehmen. </p>
					<p>Dallapiazza hat in seiner Arbeit über &#8222;Minne, hûsêre und das ehlich Leben&#8220; eine grundsätzliche Periodisierung für das Ordnungssystem der Geschlechter hinsichtlich von Minne und Ehe vorgeschlagen.<footnote start="749">
							<p>Dallapiazza, 1981. Seine Argumentation ist dabei stark auf Elias&#8217; Zivilisationstheorie bezogen. Dieser Aspekt kann hier nicht diskutiert werden, soll aber keinesfalls implizit übernommen werden. Es geht in diesem Zusammenhang nur um einen ersten Vorschlag der Periodisierung, der einen Überblick über die Entwicklung gibt und mit anderen Belegen ergänzt wird.</p>
						</footnote> Er sieht das Geschlechterverhältnis seit Beginn des 13. Jahrhunderts in der <pagenumber id="N13BB7" label="164" numbering="arabic" start="164"/>Krise und bis 1400 durch &#8222;zahlreiche sich weitgehend oder teilweise widersprechende Muster und Systeme die Diskussion um die verbindliche Ordnung&#8220;<footnote start="750">
							<p>Dallapiazza, 1981, S. 28 und 29.</p>
						</footnote> beherrscht. Doch erreichen die &#8222;gesellschaftlichen Institutionen von Ehe, Familie und Haushalt (...) einen ersten Punkt der Konsolidierung innerhalb der allgemeinen zivilisatorischen Entwicklung etwa um 1500.&#8220;<footnote start="751">
							<p>Dallapiazza, 1981, S. 28. Ob die Entwicklung eine &#8222;zivilisatorische&#8220; ist, steht in Zweifel, nicht aber, daß es zur Konsolidierung eines breiten Diskurses über die Ehe und weibliches Verhalten der Ehe kommt.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Diese Vorstellung der zeitlichen Entwicklung wird von neueren Arbeiten teilweise widerlegt, die ihr Augenmerk auf das komplexe Phänomen der stark ansteigenden Produktion von Eheliteratur im 15. und 16. Jahrhundert gerichtet und es unter verschiedenen Gesichtspunkten in den letzten Jahren erforscht haben.<footnote start="752">
							<p>Wichtige Ergebnisse enthalten z.B. Müller, 1988, Bachorski, 1991 sowie Hörauf-Erfle, 1991.</p>
						</footnote> Die Vorstellung einer &#8222;Konsolidierung um 1500&#8220; konnte dabei zugunsten eines Verständnisses von tiefgreifenden Veränderungen in der gesellschaftlichen Bedeutung von Ehe und dem Verhältnis zwischen Männern und Frauen aufgelöst werden, die in einem Diskurs sichtbar und produziert werden: </p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Die [...] deutschsprachigen Ehelehren sind Teil eines europaweit geführten Diskurses, der um 1400 einsetzte, im Laufe des 15. Jahrhunderts an Dynamik gewann und sich im 16. Jahrhundert in einer wahren Flut von Einzelschriften niederschlug.&#8220;<footnote start="753">
									<p>Kartschoke, 1996, S. VII.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Dabei werden Entwürfe entwickelt und diskutiert, die einem Prozeß entstammen, der in den reformatorischen Konzeptionen des &#8222;ganzen Hauses&#8220; als Ort der familiären Ordnung und Keimzelle des Staates am deutlichsten wahrzunehmen ist. Der Beginn der vermehrten Produktion von pragmatischer Literatur wird allgemein auf die Mitte des 15. Jahrhunderts datiert.<footnote start="754">
							<p>Kartschoke, 1996, S. VII.</p>
						</footnote> Dieser Boom ist von der Mitte des 15. Jahrhunderts nachweisbar,<footnote start="755">
							<p>Hier ist nur von der deutschen Tradition die Rede. Bei Zimmermann,1991, wird augenfällig, wie eng der Zusammenhang zwischen sozioökonomischen Veränderungen und dem Eheverständnis ist.</p>
						</footnote> wobei die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts als diffuse Phase der Herausbildung der Eheliteratur betrachtet wird, während die Konzeptionen und ihre Durchsetzung selbst erst in engem Zusammenhang mit den Veränderungen gegen Ende des 15. und der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts betrachtet und in diesem Umfeld auch fast durchgängig interpretiert werden.<footnote start="756">
							<p>Zum Boom von Eheliteratur im 15. und 16. Jahrhundert, vgl. Kartschoke, 1996. Dort ist die prag­matisch-didaktische Eheliteratur, die sich in der Berliner Staatsbibliothek befindet, zusammengestellt und kommentierend aufgearbeitet. Dabei wird deutlich, daß der Boom, der auch durch die Rezeption von Texten der italienischen Renaissance beeinflusst ist, in Deutschland erst in im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts beginnt.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Alle drei der Sibillengruppe zugehörenden Texte liegen vor dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts. Sie fallen damit in einen Zeitraum relativ zu Beginn des sich konsolidierenden Ordnungsdiskurses über Ehe und Familie. Sie gehören folglich in eine Phase, in der die unterschiedlichsten neuen und alten Vorstellungen, Gewichtungen und Zusammenstellungen von Argumenten aus der Tradition, als diskursive Strategien zur Produktion gesellschaftlicher Ordnung erprobt werden und miteinander konkurrieren. Das diskursive Feld strukturiert sich gerade erst und es wird bis ins 16. Jahrhundert dauern, bis ausgemacht werden kann, welche Argumentation gesellschaftlich durchgesetzt werden und in die reformatorischen Konzeptionen einmünden, die häufig als deutliches Zeichen eines veränderten Geschlechterverhältnisses verstanden worden sind. Betrachtet man die <em>Königin von Frankreich</em> und die Prosafassung aus diesem Blickwinkel, so werden in noch sehr fragmentarischer Weise, eingebettet in die etablierte Erzählstruktur in den Veränderungen zwischen Schondochs <em>Königin von Frankreich</em> und der Prosafassung, Elemente <pagenumber id="N13C04" label="165" numbering="arabic" start="165"/>eines zeitgenössisch modernen Diskurses über Ehe und weibliches Verhalten sichtbar.</p>
					<p>Von einer solchen Umarbeitung der tugendhaften weiblichen Figur in der <em>Königin von Frankreich</em> zu der weiblichen Figur der Prosafassung hebt sich die <em>Königin Sibille</em>
						<em/>Elisabeths von Nassau-Saarbrücken mit ihrer Figurengestaltung ab: Die Handlungsspielräume der <em>Sibille</em> sind wesentlich größer und ihre Kompetenzen weitreichender. In der Verleumdung der Königin wird eine Konzeption präsentiert, die diese Figur an den Hof bindet und das Geschehen in einer exklusiven Öffentlichkeit situiert. In diesem Rahmen hat sie die Möglichkeit zur Rede, zur Verteidigung und zur Beteiligung an der Gestaltung ihres Exils. Obwohl dieses Maß an Handlungsmöglichkeiten überrascht, läßt sich der Entwurf der <em>Sibille</em> nicht als innovative Konzeption lesen.<footnote start="757">
							<p>Die Herkunft des von Elisabeth bearbeiteten Textes ist je nach dem, welche Datierung des Stoffes und Geschichte der Erzählung bevorzugt wird, doch zumindest ins 14. Jahrhundert zu datieren. Vgl. Liepe, 1920, S. 181.</p>
						</footnote> Der Entwurf ist statt dessen durch eine ständisch stabile feudale Gesellschaft gekennzeichnet, in der die höfische Konzeption der Erscheinung der Königin sowie der gegenhöfische Entwurf der Verleumderfigur ihren Platz haben. Gerade die Korrespondenz zwischen äußerer körperlicher Erscheinung und inneren Qualitäten der Person können als wichtiges Kennzeichen eines feudaladligen Figurenentwurfes gelten, in dem die Abgrenzung adliger Autonomie gegen die Zentralgewalt des Königs der Figur der <em>Sibille</em> deutlich wird.<footnote start="758">
							<p>Bumke,1986, S. 419-422.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Für die diskursive Kategorie der Frau muß im 15. Jahrhundert von einem noch offenen literarischen Feld ausgegangen werden, das verschiedene Konzeptionen weiblicher Handlungsfähigkeit und Verhaltensnormen zuläßt. Neben den Unterschieden in den Tugendentwürfen in der <em>Königin von Frankreich</em> und der Prosafassung findet gleichzeitig auch die <em>Sibille</em> einen Platz, deren Figurenentwurf der Handlungsfähigkeit der weiblichen Figur wesentlich größere Spielräume läßt, diese in ihren Handlungen auch im öffentlichen Rahmen souverän sein läßt und sich so als Gegenentwurf zur Tendenz der stärkeren Einbindung der weiblichen Figur in Tugendentwürfe lesen läßt.</p>
				</subsection>
			</section>
			<section id="N13C36" label="3.6">
				<head>
					<pagenumber id="N13C3A" label="166" numbering="arabic" start="166"/>Die Konstruktion der Frau in der Sibillen-Textgruppe im Vergleich</head>
				<subsection id="N13C3F" label="3.6.1">
					<head>Geschlechterdifferenz im Fokus sozialer Hierarchie</head>
					<p>Die Frauenfiguren werden produziert, in dem Geschlechterzuschreibungen als Vorstellungen einer grundlegenden Geschlechterdifferenz<footnote start="759">
							<p>Unter Geschlechterdifferenz wird hier nach Butler die Produktion einer binären Geschlechter­struktur verstanden, die in unterschiedlichen Modi, z.B. der Komplementarität oder Gegensätzlichkeit, mit Zuschreibungen stabilisiert wird, deren Ziel es immer ist, die kulturelle Konstruktion dieser erzwungenen Zweigeschlechtlichkeit zu verbergen. Vgl. Butler, 1991, S. 23-24 und 48-49.</p>
						</footnote> sowie auch Vorstellungen von der ständischen, sozialen und hierarchischen Strukturierung der Gesellschaft in die Konstruktion Eingang finden. Dabei wird in der <em>Königin von Frankreich</em> eine Konstruktion der Frau vorgenommen, die an den sozialen Hierarchien<footnote start="760">
							<p>Der Begriff der sozialen Hierarchie bezeichnet hier eine Gliederungskategorie der Gesellschaft, die als zentrale Ordnungskategorie eine Vorstellung von den einzelnen Funktionsbereichen der Gesellschaft vermittelt. Im Mittelalter kann von einer verbreiteten Vorstellung der ständischen Gliederung der Gesellschaft ausgegangen werden, wobei die Stabilisierung mittels einer qua Geburt zugeschriebenen grundlegenden binären Differenz zwischen adlig und nichtadlig gedacht und immer wieder literarisch affirmiert wird. Doch im Spätmittelalter ist diese Vorstellung immer weniger mit einer sozialen Wirklichkeit zur Deckung zu bringen und wird deshalb von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zunehmend in Zweifel gezogen. Siehe Graf,1993.</p>
						</footnote> der Ständegesellschaft kaum interessiert ist, sondern die Konstruktion der Frau allein auf der Basis geschlechtlicher Zuschreibungen vornimmt. In der Prosafassung tritt zu dieser Konstruktion ein Interesse an gesellschaftlicher Hierarchie hinzu, daß die Geschlechterdifferenz als stabilisierende Binnenstruktur funktionalisiert, da es einer Stabilisierung jenseits der ständischen Gliederung selbst in den Beziehungen der Geschlechter bedarf. In dieser Konstruktion kommt der Geschlechterdifferenz die Funktion einer stabilisierenden Basis für die Reflexionsmöglichkeit und Entwicklung gesellschaftlicher Hierarchien zu. Dabei bleibt aber das Primat der grundlegenden Geschlechterdifferenz erhalten, die in dieser Konzeption den gesellschaftlichen Hierarchien schon immer zugrunde liegt und ihre horizontale Gliederung um eine vertikale Ebene ergänzt. Geschlechterdifferenz ist in die soziale Hierarchie als Binnendifferenz eingeschrieben. Neben diesen beiden Entwürfen, die einander ergänzen bzw. aufeinander aufbauen, existiert in der Gruppe der Sibillen-Texte mit Elisabeths <em>Sibille</em> eine Konstruktion der Frau, die immer auf der gesellschaftlichen Hierarchie basiert. Diese Geschlechterkonstruktion ist immer schon durch die ständische Differenz gegliedert, die Machtmöglichkeiten sind durch sie präfiguriert.</p>
				</subsection>
				<subsection id="N13C5C" label="3.6.2">
					<head>Geschlechterdifferenz als Binnendifferenz: Königin von Frankreich und Prosafassung</head>
					<p>Schon bei der Auseinandersetzung mit den Tugendkonzeptionen wurde erkennbar, daß die einzelnen Tugendentwürfe sich hinsichtlich der Verhaltensmaßregeln nicht wesentlich unterscheiden. Die Frauenfiguren sind vom Tugendentwurf durchdrungen, der sogar ihre äußere Beschreibung weitgehend ersetzt.</p>
					<p>Die Konstruktionen der Frau in der <em>Königin von Frankreich</em>
						<em/>und der Prosafassung unterscheiden sich jedoch in der Funktion, welche die Disziplinierung der Frau in ihnen hat. So ließe sich für Schondochs Text sagen, daß seine Konzeption der weiblichen Tugendhaftigkeit wesentlich auf die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Männern und Frauen gerichtet ist. Der Text bemüht sich, die Frau mittels der Tugend zu disziplinieren, um das Geschlechterverhältnis in einer klaren Hierarchie zu stabilisieren, mit dem Ziel, eine arbeitsteilig funktionierende Ehe als Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung zu etablieren. Dabei besteht das Eheideal in einem genauso reinen, keuschen, friedlichen, fleißigen ehelichen Miteinander, wie es zwischen der Königin und dem Köhler in der isolierten Notgemeinschaft beschrieben wird.</p>
					<p>Wesentlich anders, wenn auch auf denselben Tugendkanon reagierend, läßt sich das Ziel der Geschlechterkonzeption in der Prosafassung beschreiben, in der es um die Herausbildung einer <pagenumber id="N13C6E" label="167" numbering="arabic" start="167"/>verläßlichen Binnenstruktur im Verhältnis zwischen Männern und Frauen geht, die in erster Linie gesellschaftlich gedacht wird. Dabei wird die Forderung nach Unterordnung der Frau verschärft und ihre Handlungsspielräume weiter eingeengt; es entsteht eine Familiarisierung der Figurenbeziehungen. Die Geschlechterkonstruktion stützt hier einen nicht mehr ausschließlich ständischen Gesellschaftsentwurf: Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit eines stabilen Geschlechterverhältnisses. Die unbedingte Unterordnung der Frau unter den Mann und seine Verfügungsgewalt über sie müssen als allgemeine, unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen zugrundeliegende Geschlechterkonstruktion etabliert werden. In der Prosafassung ist die Geschlechterkonstruktion als Binnendifferenz beziehungsweise -hierarchie, als stabile Unterwerfung der Frau unter den Willen des Mannes organisiert. Jenseits der Geschlechterhierarchie prägt jedoch die soziale Differenz die Begegnung zwischen Königin und Köhler. Das Verhältnis von gesellschaftlicher Hierarchie und Geschlechterkonstruktion ist in der Prosafassung untrennbar miteinander verwoben, weil die angestrebte Mobilisierung gesellschaftlicher Hierarchie notwendigerweise eine beruhigte und stabile Geschlechterkonstruktion nach sich zieht. Weil dies das Interesse des Textes ist, kann so stark mit der Dienstidee argumentiert werden. Einen Hinweis zur Verknüpfung der beiden Konzepte gibt es dabei in der Figur des Marschalls, dessen falsche Ehepolitk ihm zwar den sozialen Aufstieg über das Vermögen seiner Frau zu sichern vermag, aber dafür die wichtige Funktion der Ehe als Ort der Realisierung sexueller Wünsche und Triebbedürfnisse aufgegeben werden muß. In der reichlichen Entlohnung des Köhlers mit den Gütern des Marschalls zeigt sich, daß der soziale Aufstieg durch Dienst und nicht durch Heirat bewältigt werden soll. Darin wird eine nicht mehr ständisch gebundene Leistungsidee beziehungsweise eine Tugendadelkonzeption sichtbar.</p>
				</subsection>
				<subsection id="N13C74" label="3.6.3">
					<head>Geschlechterdifferenz als Resultat ständischer Einschreibungen</head>
					<p>Bereits als <em>Sibille</em> eingeführt wird, ist sie nach allen Gesetzen adliger Schönheit gestaltet, sie verkörpert geradezu die adlige Ästhetik. Dies wird dadurch verstärkt, daß in der Szene mit dem Zwerg erneut auf ihre ideale Erscheinung rekurriert wird, indem er als Gegenbild entworfen wird. Bereits auf dieser Ebene läßt sich erkennen, daß die Konstruktion der Frau aus einem ständisch differenzierten Interesse erfolgt. Die Handlungsspielräume und Redemöglichkeiten bleiben sehr eng an die adlige Öffentlichkeit des Hofes und somit an eine Vorstellung potentieller Ebenbürtigkeit der dort Anwesenden gebunden, die eine Figurierung sozialer Exklusivität sind. Im Exil wird die schützende Umgebung des Hofes verlassen. Nachdem der gefährdende Horizont in den fortwährenden Bedrohungen der sexuellen Unversehrtheit der Heldin entworfen ist, wird in der Szene mit <em>Warakir</em> der Kern der Konstruktion erkennbar, in der die soziale Exklusivität der Körper die Effekte der sozialen Hierarchie und ihre Wahrnehmung zu kontrollieren vermag und zudem in der Lage ist, die sexuelle Bedrohung durch die Stabilität dieser Kontrolle abzuwehren. In dieser Szene erweist sich <em>Sibille</em> nicht nur als vollständige Gestaltung des adligen Körperideals, sondern setzt auch eine der wichtigsten Grundlagen adliger Repräsentation durch. Die Gültigkeit dieser Grundlage wurde im Mittelalter immer wieder diskutiert:</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Die Signifikanz von Körperzeichen ist für die Einschätzung von Herrschaftsrechten, von Rangansprüchen und Rangdifferenzen unverzichtbar. Aber jenseits einer relativen Übereinstimmung hinsichtlich der materiellen Ausstattung von Macht (der Kleider, des Schmucks, der Herrschaftsinsignien) besteht in den Äußerungen der Zeitgenossen eine anhaltende Unsicherheit darüber, inwiefern die schöne Erscheinung auch tatsächlich Ausdruck von Recht, von Statusqualität sein mag und ob die legitime Macht ein moralisches Äquivalent zu der von ihr beanspruchten Schönheit besitzt. Die gleichzeitige Geltung zweier widersprüchlicher Sätze - &#8216;das Äußere ist das Abbild des Inneren&#8217; und &#8216;das Äußere ist das Gegenbild des Inneren&#8217; - hält die Diskussion über die Verläßlichkeit der Zeichen in Bewegung.&#8220;<footnote start="761">
									<p>Wenzel, 1994, S. 193.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>In der Erkennungsszene durch <em>Warakir</em> wird so eine problematische Voraussetzung adligen Herrschaftsanspruchs durchgesetzt, die Abwehr der sexuellen Bedrohung mit dem Kern adliger Überzeugung verbunden und damit in der Verknüpfung abgesichert.</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Die Uneindeutigkeit der Zeichen gibt einer Gesellschaft, die auf die Lesbarkeit der Körper ganz besonders angewiesen ist, den Spielraum für heimliches (nichtöffentliches) <pagenumber id="N13CA1" label="168" numbering="arabic" start="168"/>Handeln, das sich als höfische Intrige (politische Pragmatik) oder kaufmännische List (ökonomische Rationalität) den Zwängen einer veräußerlichten Repräsentation entzieht, führt aber auch wieder zurück auf die Theologie, auf das Eingeständnis, daß nur Gott allein das Verborgene kennt. Verläßlich sind für die Augen der Menschen weder die natürlichen noch die gesetzten Zeichen. Doch die gesetzten Zeichen sind durch Konsens und Kontrolle eher zu sichern. Deshalb tendiert das Mittelalter dazu, die Welt mit einem Netz von Zeichen zu überziehen und die Herrschaft so zu arrangieren, daß die Lesbarkeit der Körper garantiert bleibt.&#8220;<footnote start="762">
									<p>Wenzel, 1994, S. 217-218.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Eine solche Konstruktion produziert die Geschlechterdifferenz auf der Basis der ständischen Differenzierung der Gesellschaft. Daß diese enge Verbindung der Bestätigung adliger Herrschaftsrechte mit den Ansprüchen auf Rehabilitierung der Frau durchgängiges Interesse des Textes ist, wird im Ausklang der Erzählung erneut erkennbar: In Übereinstimmung mit dem Genre, das am Schluß jeweils eine Betonung der Hierarchie und Gewalt des Königs setzt, unabhängig davon, wie äußerlich diese sein mag, gibt es eine Anbindung der Frau an die Interessen der Feudalität, indem sich diese überlagern und gemeinsam vertreten werden können. Das Machtpotential der Königin wird selbst in ihrer symbolischen Unterwerfung unter den König sichtbar. Dieser Entwurf sozial exklusiver weiblicher Macht, wird auf zwei Ebenen wieder eingegrenzt: Einerseits finden sich im Text traditionelle misogyne Vorstellungen (Treueprobe <em>Warakirs</em>), in denen über die mangelnde Treue und Zuverlässigkeit der Frau räsoniert wird. Indem misogyne Stereotype herbeizitiert werden, wird die soziale Exklusivität betont, über die sich die Machtpotentiale der Frau organisieren.</p>
					<p>In der <em>Sibille</em> ist die Geschlechterkonstruktion als Resultat der besonderen exklusiven Zugehörigkeit der Protagonistin zur herrschenden Gruppe entworfen. Aus dieser gesellschaftlichen Exklusivität, die in der Rezeption in einer Identifizierung zwischen Publikum und Protagonistin geteilt worden sein dürfte, erwachsen die größeren Handlungsspielräume der <em>Sibille</em>. Genau diese Exklusivität und die Identifikation mit ihr ermöglichen den gesellschaftlichen Spielraum der Frau als an der Spitze der Macht stehend. Diesem Konzept von Geschlechterdifferenz liegt die soziale Hierarchie strukturierend zugrunde.</p>
				</subsection>
				<subsection id="N13CBF" label="3.6.4">
					<head>Tugendkonzept und adlige Selbstvergewisserung</head>
					<p>Versucht man die drei Texte im sich herausbildenden Feld der Diskussion über die Rechte und Pflichten, die Eigenschaften und Normen, die für die Frau Geltung haben sollen, zu bestimmen, so läßt sich für die <em>Königin von Frankreich</em>
						<em/>und die Prosafassung feststellen, daß ihre Vorstellungen für die Positionen, die in dieser Diskussion bezogen werden, typisch sind. Um so mehr als die konstatierte Allgemeinheit der Tugendvorstellungen auf die sich gerade erst formierende Diskussion weisen, die ihre Spezifik erst in den protestantischen Ehelehren erlangen wird, Herausbildung in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts einsetzt. Dabei läßt sich die Intensität der geführten Diskussion mit einer Flut von Publikationen, die immer wieder das gleiche fordern, mit Butlers Kategorie der Wiederholung beschreiben, die davon ausgeht, daß die heterosexistischen Machtsysteme der andauernden diskursiven Wiederholung ihrer Logiken, Metaphysik und naturalisierten Ontologien bedürfen, um diese zu stabilisieren, aber auch zu modernisieren.<footnote start="763">
							<p>Butler, 1991, S. 59.</p>
						</footnote>
					</p>
					<p>Denkt man das Verhältnis der einzelnen Tugendkonzeptionen in diesen Kategorien, so gewinnt in Butlers Bestimmung jene Flut der Publikationen den Charakter der stabilisierenden Wiederholung, so daß es nur zur langsamen Veränderung der jeweils reinszenierten Normen kommen kann, bis diese nicht mehr in einem Verhältnis einer primär durch Wiederholung charakterisierten Beziehung stehen. In einem solchen Verhältnis steht die Prosafassung zur <em>Königin von Frankreich</em>, da hier nicht mehr der Entwurf einer Ehekonzeption im Zentrum steht, der ein keusches Miteinander der Gatten in der idealen Ehe fordert, sondern ohne, daß sich die Forderungen an weibliches Verhalten verändert haben, wird ein Entwurf herausgebildet, der an der Keuschheit nicht mehr interessiert ist. Denn die Möglichkeit der Realisierung sexueller Wünsche in der Ehe trägt dazu bei, diese zu einer Institution gesellschaftlicher Stabilität zu machen und damit vor allem männliche <pagenumber id="N13CD8" label="169" numbering="arabic" start="169"/>Energien gesellschaftlich produktiv umzulenken.</p>
					<p>Elisabeths <em>Königin Sibille</em> bezieht zu diesen Entwürfen kritisch Position, da sie gegen den zunehmend allgemeingültig geschlechterhierarchisierenden Diskurs die adlige Exklusivität ins Feld führt. Es ist kein Zufall, daß diese Resignifizierung<footnote start="764">
							<p>Die Probleme mit den subversiven Möglichkeiten der Resignifizierung in Butlers Argumentation sind vielfältig, weil die Größe der Abweichungen der Resignifizierungen durch den Zwangscharakter der Wiederholung begrenzt scheinen. Gerade aber ein &#8222;veraltetes Modell&#8220; kann dabei einen performativen Charakter haben. Vgl. Butler, 1991, S.59 und S. 190f.</p>
						</footnote> der Normen für weibliches Verhalten, gerade im Rückgriff auf ein eigentlich veraltetes Genre gelingt. Denn in dessen Modell gesellschaftlicher Ordnung ist eine Konzeption anderer Repräsentation des Geschlechterverhältnisses ausgearbeitet und hat sich in der Rezeption unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen bewährt. Sein kritisches Potential entfaltet es jedoch erst im neuen Kontext. Unabhängig von der politischen Qualität eines solchen Entwurfes, bietet er eine doppelte Identifikationseinladung für die adlige Frau und den adligen Mann. Mit größeren Handlungskompetenzen für die weibliche Figur und die Betonung der eigenen gesellschaftlichen Exklusivität sind für die adlige Frau nur Vorteile verbunden; werden Rechte als alte Rechte eingefordert. Für männliche Rezipienten bleibt dabei die Möglichkeit adliger Selbstvergewisserung erhalten. In dieser Verknüpfung, die den gesellschaftlichen Notwendigkeiten adliger männlicher Selbstvergewisserung das Zugeständnis weiblicher Handlungskompetenz abverlangt, könnte begründet liegen, warum dieser Bearbeitung Elisabeths kein Rezeptionserfolg beschieden war. Gerade die Verknüpfung adliger Selbstvergewisserung mit der Sicherung weiblicher Handlungsspielräume könnte aber auch erklären, was Elisabeth von Nassau-Saarbrücken zur Bearbeitung dieses Textes motiviert haben könnte. Eine solche Erklärung wäre sicher tauglicher als die These, sie habe die Bearbeitungen zur Erziehung ihres Sohnes gefertigt.<footnote start="765">
							<p>Zuletzt bei Burchert, 1987, S. 6 und 15-48. Müller, 1989, S. 213, hält das Bild des Sohnes bei Burchert jedoch für &#8222;gründlich verzeichnet&#8220;.</p>
						</footnote> Zumal sich dieses Annahme auf nichts weiter als auf die Möglichkeit gründet, Elisabeth habe die Vorlagentexte in einer zweiten Redaktion eventuell durch ihren Sohn erhalten. Auch die Bemühungen ihres Sohnes eine Prachthandschrift mit den Übersetzungen Elisabeths anfertigen zu lassen, wurden in diese Richtung interpretiert.<footnote start="766">
							<p>Burchert, 1987, S. 15.</p>
						</footnote> Bisher sind niemals Überlegungen hinsichtlich eines möglichen inhaltlichen Nutzens der Texte für die Erziehung eines Sohnes angestellt worden, diese würden wohl auch keinen Sinn ergeben.</p>
					<p>Die Darstellung weiblicher Handlungsspielräume und die Betonung adliger weiblicher Exklusivität stellen in einem historischen Kontext, in dem sich in den Verhaltenskonzepten die gesellschaftlichen Differenzierungen gerade verschleifen, eine politisch relevante Position dar. Dann aber ist die These Liebertz-Grüns nicht haltbar, die Elisabeths weiblichen Protagonistinnen nicht viel Gutes zu bescheinigen hat:</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Bei allen Unterscheiden ist den beiden Autorinnen (Eleonore und Elisabeth) eines gemeinsam: In Abwesenheit bzw. nach dem Tod ihrer Ehegatten haben sie zwar ihre Terrritorien jahrelang selbständig regiert, aber ihre Frauengestalten sind männerfixiert, unselbständig und etwas dümmlich. Man tut beiden Autorinnen gewiß kein Unrecht, wenn man ihr Frauenbild als wenig aufgeklärt - oder im heutigen Sprachgebrauch schlichtweg als repressiv bezeichnet.&#8220;<footnote start="767">
									<p>Liebertz-Grün, 1989, S. 32-33. Eine solche Einschätzung von Frauenfiguren trifft der Vorwurf mangelnder Historizität zurecht. Gegen eine solche Beurteilung anhand des Grades der Aufgeklärtheit hat sich mit dem Vorwurf mangelnder Historizität der Betrachtungsweise bereits Morrison,1994, verwahrt.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Einer der wenigen Versuche, Elisabeths Texte im Zusammenhang mit einer sich verändernden politischen und sozialen Wirklichkeit zu sehen, stammt von Müller. Er betrachtet den Bildbereich der Handschriften und kommt zu dem Schluß, daß sie eine Funktion im Rahmen adliger Selbstvergewisserung gehabt haben mögen:</p>
					<p>
						<blockquote>
							<p>&#8222;Verständigung über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Feudalherrren, die untereinander genealogisch und politisch eng verbunden sind, sich als Träger des Reiches <pagenumber id="N13D14" label="170" numbering="arabic" start="170"/>begreifen und vor allem durch epenwürdige Kriegstaten ihren Geltungsanspruch begründen.&#8220;<footnote start="768">
									<p>Müller, 1989, S. 221-222.</p>
								</footnote>
							</p>
						</blockquote>
					</p>
					<p>Dabei stand die Betonung der Kontinuität dieser Zugehörigkeit gegen die &#8222;wechselnden territorialen Koalitionen&#8220;<footnote start="769">
							<p>Müller, 1989, S. 224.</p>
						</footnote> im Zentrum und stützte das &#8222;Geschichts- und Gesellschaftsbild des selbstbewußten Dynasten&#8220;.<footnote start="770">
							<p>Müller, 1989, S. 213.</p>
						</footnote> Von dieser Beschreibung nimmt Müller die <em>Königin Sibille</em> jedoch ausdrücklich aus, da sie in dieser Hinsicht unergiebig sei.<footnote start="771">
							<p>Müller, 1989, S. 209.</p>
						</footnote> In seiner Einleitung zur Edition des Textes hat Müller als mögliches Faszinosum der Texte Elisabeths für ein historisches Publikum &#8222;herrscherliche Selbstdarstellung und historisch-dynastisches Gedenken&#8220; wahrscheinlich gemacht: &#8222;Überhöhung der eigenen Welt durch eine heroische, trotz allem als wirklich geltende Vergangenheit.&#8220;<footnote start="772">
							<p>Müller, 1993, S. 21.</p>
						</footnote> Damit aber übernehmen die Texte die Funktion einer Selbstvergewisserung in der Identifikation mit der erzählten Vergangenheit. An adlige Selbstvergewisserung läßt sich Elisabeths Bearbeitung der <em>Sibille</em>, wie bereits gezeigt wurde, aber sehr gut anschließen. Gerade angesichts der bedrohlich zunehmenden Diskussion um die Zurichtung der Frau mit der Nivellierung sozialer Spezifik, wird das Potential weiblicher adliger Selbstvergewisserung deutlich, das in aktivem Handeln, genealogischer Macht und adlig verkörperter Exklusivität der Figur der <em>Sibille</em> begründet liegt. Im Roman von der <em>Königin Sibille</em> entfaltet die weibliche Variante historisch notwendig gewordener adliger Selbstvergewisserung ihr Potential.</p>
				</subsection>
			</section>
		</chapter></cms:content></cms:document></cms:container>