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         <head>
            <link id="_Toc75835472"/>
            <link id="_Toc118557618"/>
            <link id="_Toc169065894"/>
            <link id="_Toc169068835"/>DIE RESSOURCE HUMANKAPITAL: BEGRIFF, EIGENSCHAFTEN, FOLGERUNGEN</head>
         <p><citenumber helper="true" id="N10A1A" start="24"/>Im Folgenden werden die Defizite bei der Regelung der Induzierung und Bindung von Humankapital untersucht. In Kapitel III,1 und III,2 werden in einem ersten Schritt  &#8211; nach ihrer grundlegenden Einordnung im sozio-ökonomischen Kontext &#8211; Humankapital und seine konstitutiven Bestandteile analysiert. In Kapitel III,3 werden die Institute dieser Regelung von Humankapital als Produktionsfaktor analysiert und es wird eine Bestandsaufnahme der Defizite vorgenommen. In Kapitel III,5 werden auf Grundlage der Ausführungen und Ergebnisse der vorherigen Kapitel die Thesen der Arbeit zusammengefasst. </p>
         <p>
            <link id="_Toc75835473"/>
         </p>
         <p>
            <link id="_Toc118557619"/>
         </p>
         <section id="N10A29" label="III.1">
            <head>
               <link id="_Toc169068836"/>Die Ressource Humankapital in der sich wandelnden Unternehmung der Informationsgesellschaft</head>
            <p>
               <link id="_Toc118557621"/>
            </p>
            <subsection id="N10A37" label="III.1.1">
               <head>
                  <link id="_Toc169068837"/>Die klassische Unternehmung, deren Kapitalstruktur und Governance</head>
               <p>
                  <citenumber id="N10A41" start="25"/>Die Unternehmenskapitalstruktur der Vor-Informationsgesellschaft, der Industriegesellschaft, wurde primär durch Finanz- und Sachkapital definiert. Die kritische Ressource war jenes physische Kapital der austauschbaren Arbeitnehmer. Die klassische Theorie ging vom Einzelunternehmer aus: Eigentümer und Kapitalgeber waren in der Unternehmerpersönlichkeit vereint:<footnote numbering="arabic" start="222">
                     <p> Siehe hierzu Ricketts (2002), S. 53 ff.</p>
                  </footnote> Eigentum und Kontrolle, Risikoübernahme, Verfügungsmacht, Gewinnansprüche und alle weiteren Faktoren bündelten sich hier<footnote numbering="arabic" start="223">
                     <p> Marris (1968), S. 3.</p>
                  </footnote> und waren durch Gewinnmaximierung motiviert.<footnote numbering="arabic" start="224">
                     <p> Jensen und Meckling (1976), S. 329.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Aus wachsendem Kapitalbedarf heraus entwickelten sich zahlreiche, anfangs noch eigentümergeführte Unternehmungen in Gesellschaftsformen der Aktiengesellschaft mit der Trennung von Kapital und Management.<footnote numbering="arabic" start="225">
                     <p> Berle und Means (1967), S. 119 ff.</p>
                  </footnote> Zusätzlich entwickelte sich im Rahmen des Generationenwechsels Bedarf an unternehmerischem Talent.<footnote numbering="arabic" start="226">
                     <p> Vergleiche Ricketts (2002), S. 80.</p>
                  </footnote> Die so genannte Modern Business Enterprise entstand<footnote numbering="arabic" start="227">
                     <p> Siehe Chandler (1977).</p>
                  </footnote> und war unter anderem durch folgende Hauptmerkmale charakterisiert: Trennung von Eigentum und Kontrolle, hohes Maß an vertikaler Integration, durch die Eigentümerschaft an kritischen Vermögensgegenständen (hier noch Finanz- und Sachvermögen) relativ eindeutig definierte Grenzen der Unternehmung und aufgrund der Größe häufig eine hierarchisch pyramidale Organisationsform. </p>
               <p>Die Führung und Kontrolle von Organisationen dieser Art beruht entscheidend auf dem Faktor des Eigentums: Die Führungskräfte kontrollieren die relevanten Unternehmensvermögensgegenstände und zwar auf Grund ihrer Organstellung in der juristische Person, die Eigentümerin dieser Gegenstände ist; sie selbst werden aber von den Eigentümern eben der juristischen Person kontrolliert.<footnote numbering="arabic" start="228">
                     <p> Rajan und Zingalis (2000).</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N10A85" start="26"/>Die Quelle der Macht des Managements ergibt sich aus dieser Verfügungsgewalt über die Vermögensgegenstände des Unternehmens, kombiniert mit der hierarchisch-pyramidalen Organisationsform der Unternehmung. Die hinzutretende Kontrollmacht der Anteilseigner der Unternehmung führt dann notwendigerweise zur Entwicklung einer komplexen Governance-Struktur. </p>
               <p>Grundlage der sich entwickelnden Corporate-Governance-Debatte ist das Werk &#8222;The Modern Corporation and Private Property&#8220; von Berle und Means<footnote numbering="arabic" start="229">
                     <p> Berle und Means (1932).</p>
                  </footnote> mit dem Schwerpunkt der Analyse der Trennung von Eigentümerschaft und Kontrolle in großen Unternehmen. Die sich ausweitende Corporate-Governance-Debatte wurde von drei Hauptelementen der finanzkapitalgeprägten Modern Business Enterprise bestimmt<footnote numbering="arabic" start="230">
                     <p> Siehe Rajan und Zingalis (2000), S. 11 ff. </p>
                  </footnote>: </p>
               <p>Erstens durch die Frage nach der Zuteilung von Gewinnen: Die Unternehmen waren durch die Eigentümerschaft an relevanten Vermögensgegenständen ausreichend eindeutig definiert. Die legalen Grenzen der Unternehmung konnten entlang dieser Vermögensgegenstände gezogen werden und stimmten mit den wirtschaftlichen Grenzen überein. Die Problematik liegt jedoch in der Frage, wie innerhalb dieser Grenzen die Gewinne zu welchen Quoten verteilt werden sollen. </p>
               <p>
                  <citenumber id="N10AA1" start="27"/>Zweitens benötigte, wie ausgeführt, die Unternehmung zusätzliche Investition in Form von Finanzkapital in Verbindung mit voller Risikoübernahme: Die Praxis der Trennung von Eigentum und Kontrolle weitete sich aus, es wurden zunehmend Außenstehende Eigentümer an der Unternehmung. Hierbei bewährte sich die Aktiengesellschaft als Rechtsform. Durch die Zerlegung des Eigentums in kleine, variable und stückelbare Anteile mit relativ begrenzten Pflichten und Risiken für die Anteilseigner, entsprechend den von ihnen gehaltenen Anteilsmengen, wurde eine schnelle und weit gestreute Veräußerung ermöglicht.<footnote numbering="arabic" start="231">
                     <p> Siehe insbesondere Alchian und Demsetz (1972).</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Hieraus ergibt sich das dritte Element der wachsenden Agency-Probleme: War der ursprüngliche Eigentümer der klassischen kapitalistischen Unternehmung noch zugleich der Unternehmer und erbrachte die notwendigen Managementleistungen, so waren die neuen Eigentümer nicht notwendigerweise mit unternehmerischen Fähigkeiten ausgestattet.<footnote numbering="arabic" start="232">
                     <p> Siehe Ricketts (2002), S. 80.</p>
                  </footnote> Die zunehmende Machtkonzentration bei den eingesetzten Führungskräften an der Spitze der Organisationspyramide, dem Management, einerseits und die Trennung von Eigentum und Kontrolle andererseits führen zu Agency-Problemen zwischen den Shareholdern und den Managern. </p>
               <p>Diese Probleme zählen auch noch heute zu den wichtigsten Fragestellungen der Corporate-Governance-Debatte. Wenn auch mit geänderter Bedeutung, ist Finanzkapital weiterhin notwendiger Bestandteil der Kapitalstruktur der Unternehmung, und somit ist die Frage der angemessenen Interessenberücksichtigung der Finanzkapitalgeber aktuell weiterhin von großer Relevanz.<footnote numbering="arabic" start="233">
                     <p> Ebd., S. 262 ff.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557622"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc169068838"/>
               </p>
            </subsection>
            <subsection id="N10AD0" label="III.1.2">
               <head>Der Wandel zur humankapitalintensiven Unternehmung</head>
               <p>
                  <citenumber id="N10AD7" start="28"/>Die Komplexität der Anforderungen an ein Corporate-Governance-System ist mit der veränderten Natur der Unternehmung gestiegen: Die angewachsene Bedeutung von Humankapital in Relation zu physischem Kapital stellt eine dramatische Entwicklung dar<footnote numbering="arabic" start="234">
                     <p> Siehe Rajan und Zingalis (2000), S. 12.</p>
                  </footnote> und wird als ein Indikator für den Wandel von der Industriegesellschaft zu einer modernen Informationsgesellschaft angesehen.<footnote numbering="arabic" start="235">
                     <p> Galor und Moav (2001), S. 5 und dort auch Anmerkung 8. Diesem Indikator vorgeschaltet ist die stetig zunehmende Arbeitsplatzabhängigkeit vom Grad der Bildung, siehe hierzu Mitch (1992), S. 14 ff.</p>
                  </footnote> Wissen &#8211; und das daraus folgende Humankapital &#8211; ist zu einem der wichtigsten Produktionsfaktoren geworden.<footnote numbering="arabic" start="236">
                     <p> Zur Bedeutung von Wissen und Humankapital für die Wirtschaft siehe die Ausführungen unten Kapitel III,2.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557623"/>
               </p>
               <p>Die Informations- beziehungsweise Wissensgesellschaft<footnote numbering="arabic" start="237">
                     <p> Zu möglichen begrifflichen Differenzierungen zwischen der Informations- und der Wissensgesellschaft siehe Weingart (2001), S. 11 ff. Lane (1966), S. 650, spricht von einer &#8222;knowledgeable society&#8220;; Bell (1973), S. 37, 213 f. spricht weitgehend synoym von &#8222;post-industrielle&#8220;, &#8222;professionelle&#8220;, &#8222;Informations-&#8220; und &#8222;Wissensgesellschaft&#8220;. Siehe weiterführend zur Entwicklung von der Industrie- zur Informationsgesellschaft und deren soziokulturellen Folgen: Glotz (2003), S. 1-8; zu den politischen Konsequenzen siehe Becker (2003); zu Wissen als öffentlichem Gut und den Problemen des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft Fücks (2003), S. 9-12. </p>
                  </footnote> mit globalen Märkten verleiht der Ressourcde Humankapital zunehmende Bedeutung, basierend auf dem exponentialen Anstieg der Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft sowie den daraus folgenden technischen Möglichkeiten.<footnote numbering="arabic" start="238">
                     <p> Zu Wachstum, Differenzierung, Expansion und Identitätswandel der Wissenschaft siehe Weingart (2001), S. 87 ff.; zur Entwicklung der globalen Informationsgesellschaft siehe Castells (2000), S. 28-163. </p>
                  </footnote> Von einer Wissensgesellschaft kann gesprochen werden, &#8222;wenn die Strukturen und Prozesse der materiellen und symbolischen Reproduktion einer Gesellschaft so von wissensabhängigen Operationen durchdrungen sind, dass Informationsverarbeitung, symbolische Analyse, und Expertensysteme gegenüber anderen Faktoren der Reproduktion vorrangig werden.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="239">
                     <p> Wilke (1998), S. 162.</p>
                  </footnote> Wissen und spezifische Fähigkeiten werden auf dem Weltgipfel über die Informationsgesellschaft als wesentliche Instrumente für wirtschaftliche Entwicklung angesehen: &#8222;Die globale Geschäftswelt sieht ihre Aufgabe darin, die Entwicklung einer wahrhaft weltweiten Informationsgesellschaft zu beschleunigen, die wirtschaftliches Wachstum und sozialen Wohlstand für alle fördern kann. Sie ist der Ansicht, dass auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) beruhende Fähigkeiten als ein wesentliches Werkzeug dienen können für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Verbreitung von Wissen, gesellschaftliche Interaktion und Meinungsfreiheit, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="240">
                     <p> Das Zitat ist entnommen worden der Erklärung der Wirtschaft zum Weltgipfel über die Informationsgesellschaft, abgegeben vom Koordinierungsausschuss der Wirtschaftsgesprächspartner (Coordinating Committee of Business Interlocutors &#8211; CCBI) am 19. November 2003 in Genf, siehe ICC (2003).</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Zur Bedeutung des Humankapitals sind hierzu insbesondere die Arbeiten von Goldin<footnote numbering="arabic" start="241">
                     <p> Goldin (2001).</p>
                  </footnote> und Abramowitz<footnote numbering="arabic" start="242">
                     <p> Abramowitz (1993), S. 224.</p>
                  </footnote> zu vergleichen: &#8222;In the nineteenth century, technological progress was heavily biased in a physical capital-using bias direction. (...) In the twentieth century, however, the physical capital-using bias weakened; it may have disappeared altogether. The bias shifted in an intangible (human and knowledge) capital-using direction and produced the substantial contribution of education and other intangible capital to this century productivity growth.&#8220;</p>
               <p>
                  <citenumber id="N10B31" start="29"/>Nach Goldin und Katz<footnote numbering="arabic" start="243">
                     <p> Goldin und Katz (2001).</p>
                  </footnote> sowie Abramowitz und David<footnote numbering="arabic" start="244">
                     <p> Abramowitz und David (2000), S. 220 ff.</p>
                  </footnote> hat sich der Beitrag der Humankapital-Akkumulation zum Wachstumsprozess in der Periode von 1890 bis 1999 nahezu verdoppelt. Goldin und Katz<footnote numbering="arabic" start="245">
                     <p> Goldin und Katz (2001).</p>
                  </footnote> zeigen, dass die Wachstumsrate der Ausbildungsproduktivität im Zeitraum von 1890 bis 1915 bei 0.29 Prozent pro Jahr lag, ein Beitrag von circa 11 Prozent der 1.8 Prozent jährlichen Wachstumsrate des Output per Capita in dieser Periode. In der Periode von 1915 bis 1999 lag die Wachstumsrate der Ausbildungsproduktivität bei 0.53 Prozent pro Jahr, ein Beitrag von circa 20 Prozent der jährlichen Wachstumsrate von 1.8 Prozent des Output per Capita in dieser Periode. </p>
               <p>Abramowitz und David<footnote numbering="arabic" start="246">
                     <p> Abramowitz und David (2000), S. 220 ff.</p>
                  </footnote> zeigen in ihrer Arbeit auch, dass sich der Anteil des Wachstums des Output per Capita, welcher direkt dem Beitrag der Akkumulation von physischem Kapital zugerechnet werden kann, verringert hat von durchschnittlich 56 Prozent in der Periode von 1800 bis 1890 auf 31 Prozent in der Periode von 1890 bis 1927 und 21 Prozent in der Periode von 1929 bis 1966.</p>
               <p>So zeigt auch Denison,<footnote numbering="arabic" start="247">
                     <p> Denison (1962), S. 270.</p>
                  </footnote> dass der Beitrag der Akkumulation von physischem Kapital abnehmend bei 22 Prozent des Wachstums der Output per Capita in der Periode von 1909 bis 1929 und bei 9 Prozent in der Periode von 1929 bis 1957 liegt. Demgegenüber liegt in diesen Perioden der Anteil der Akkumulation des Humankapitals zunehmend bei 15 Prozent und 21 Prozent.<footnote numbering="arabic" start="248">
                     <p> Zur wachsenden Bedeutung von Humankapital in Bezug auf das Wirtschaftswachstum vergleiche insbesondere Galor und Moav (2002), eine empirische Untersuchung zu Wachstum und Humankapital bei Bassani und Scarpetta (2001). </p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N10B6D" start="30"/>Die damit einhergehende Veränderung der Natur der Unternehmung und die Anforderungen von Märkten durch den globalen Handel, die Verfügbarkeit von Finanzierungen aufgrund globaler Finanzmärkte verleihen dem Humankapital als kritischer Ressource in Relation zu Finanz- und Sachkapital eine immens hohe Bedeutung.<footnote numbering="arabic" start="249">
                     <p> Zur Unternehmung in der Informationsgesellschaft, deren Kultur, Institutionen und Organisation siehe Castells (2000), S. 163 ff.</p>
                  </footnote> Die Quelle von Produktivität und Wachstum liegt in der Verarbeitung von Wissen,<footnote numbering="arabic" start="250">
                     <p> Castells (2000), S. 218. </p>
                  </footnote> Humankapital ist zu einer der wichtigsten Quellen der Unternehmensgewinne geworden.<footnote numbering="arabic" start="251">
                     <p> Siehe Rajan und Zingalis (2000), S. 14 ff.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Schon Alfred Marshall betont in seinem zukunftsweisenden Werk &#8222;Principles of Economics&#8220;:<footnote numbering="arabic" start="252">
                     <p> Marshall (1925), Buch IV, S. 38-39.</p>
                  </footnote> &#8222;Capital consists in a great part of knowledge and organisation&#8220;. Da Humankapital jedoch bezüglich seiner Eigenschaften, insbesondere seiner Property-Rights-Gestaltung stark problematisch ist &#8211; es können keine oder nur eingeschränkte Eigentumsrechte vertraglich annähernd geregelt werden<footnote numbering="arabic" start="253">
                     <p> Siehe hierzu unten Kapitel III,3.</p>
                  </footnote> &#8211;, müssen Einfluss und Macht über Humankapital mittels anderer Mechanismen als Eigentum erlangt werden.</p>
               <p>Hiermit gehen zahlreiche Konsequenzen einher: Die klassischen Organisations-strukturen erweisen sich nicht mehr als funktional, da die auf Eigentum von Vermögen ausgerichteten Führungs- und Kontrollsysteme geschwächt beziehungsweise im Extremfall wirkungslos werden. Notwendig für einen effizienten Einsatz sind entsprechende Organisationsformen.<footnote numbering="arabic" start="254">
                     <p> Vergleiche hierzu Ricketts (2002), S. 417 ff.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N10BA9" start="31"/>Ein Ergebnis ist das teilweise Auseinanderbrechen vertikal integrierter Unternehmungen,<footnote numbering="arabic" start="255">
                     <p> Siehe Rajan und Zingalis (2000), S. 12.</p>
                  </footnote> stark pyramidale Hierarchien lösen sich zugunsten flacher Strukturen und breiter Netzwerke auf, und Macht dezentralisiert sich von der Spitze.<footnote numbering="arabic" start="256">
                     <p> Die Tatsache der Dezentralisierung als Folge der Quantitäts-/Qualitätszunahme, Verbreitung und Bedeutungszunahme von Wissen wurde schon von Hayek (1945), S. 524, abgeleitet.</p>
                  </footnote> Die Unternehmen sehen sich einem Wettbewerb ausgesetzt, der nicht mehr über die ehemals kritische Ressource Finanzkapital entschieden wird: Finanzkapitalintensität und dessen Verfügbarkeit sind ein lediglich hinreichendes Kriterium für wirtschaftlichen Erfolg in wettbewerbsintensiver gewordenen Märkten mit zunehmend idealen globalen Finanzmärkten. Notwendig  ist die Entwicklung von Innovationen, die ihre Quelle in Humankapital haben.</p>
               <p>Die Bedeutung von Humankapital für eine Unternehmung ist als Produktionsfaktor grundsätzlich gegeben, jedoch ist die Bewertung über die Zeit veränderlich. Der unter anderem durch Humankapital geschaffene Wert hängt sowohl von den Eigenschaften einer Unternehmung als auch von jenen des Humankapitals ab. Der Wert und die Bedeutung des Humankapitals für die Unternehmung hängen  von dem Grad der Komplementarität zwischen den Humankapitaleigenschaften und denen der Unternehmung ab. Die Veränderungen der Unternehmenseigenschaften über die Zeit hinweg resultieren in Wertveränderungen des Humankapitals. <footnote numbering="arabic" start="257">
                     <p> Vergleiche hierzu Mailath et al. (2002), S. 9 ff.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Diese Interaktion zwischen der Strategie der Unternehmung und den Anreizen der Humankapitalträger ist Ausdruck des spezifischen Corporate-Governance-Systems, welches die Grenzen und Organisation der Unternehmung bestimmt. Die Bedeutung des Humankapitals kann insofern nicht als firmenspezifisch angesehen werden, als es nur in einer Unternehmung wertvoll ist beziehungsweise jenseits der Unternehmung keinen Wert hat. Nach diesem Grad der Wertabhängigkeit des Humankapitals von einer Unternehmung wird in der Literatur häufig die Spezifität des Humankapitals definiert.<footnote numbering="arabic" start="258">
                     <p> Vergleiche unten Kapitel III,2.3.1.</p>
                  </footnote> Diesem Ansatz folgend ist das firmenspezifische Humankapital für die Unternehmung einerseits von hoher Bedeutung, andererseits ist der Humankapitalinvestor einem großen Risiko ausgesetzt, zum Beispiel gegenüber der Hold-Up-Gefahr.<footnote numbering="arabic" start="259">
                     <p> Siehe hierzu Ricketts (2002), S. 36-38 und S. 204.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N10BDD" start="32"/>Es kann  mit dem Ansatz von Lazear<footnote numbering="arabic" start="260">
                     <p> Lazear (2003).</p>
                  </footnote> vermutet werden, dass es diese Spezifität über die Zeit und die daraus folgende Bedeutung nicht gibt, sondern dass Humankapital als ein Portfolio anzusehen ist, und unterschiedliche Unternehmen unterschiedliche Portfolios unterschiedlich hoch bewerten. Der Wert des Humankapitals hängt damit von der längerfristigen Unternehmensstrategie ab und auf individueller Seite zusätzlich von der alternativen Verwendung beziehungsweise Fähigkeit zur alternativen Verwendung.<footnote numbering="arabic" start="261">
                     <p> Siehe hierzu die Untersuchung von Mailath et al. (2003), S. 2-15.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557625"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc169068839"/>
               </p>
            </subsection>
         </section>
         <section id="N10BFF" label="III.2">
            <head>Exkurs: Wissen als konstitutiver Bestandteil der Ressource <br/>Humankapital</head>
            <p>
               <link id="_Toc118557626"/>
            </p>
            <subsection id="N10C0C" label="III.2.1">
               <head>
                  <link id="_Toc169068840"/>Definition des Begriffs Humankapital</head>
               <p>Humankapital bezeichnet die Produktionskapazitäten von Menschen in ihrer Eigenschaft als einkommenschaffende Wirtschaftssubjekte.<footnote numbering="arabic" start="262">
                     <p> Rosen (1987), S. 681.</p>
                  </footnote> Die folgende Definition beschreibt die den Produktionskapazitäten zugrunde liegenden Faktoren: </p>
               <p>Humankapital ist das im Menschen gebundene Wissen,<footnote numbering="arabic" start="263">
                     <p> Mailath et al. (2002), S. 3.</p>
                  </footnote> welches auch als seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Beziehungen umschrieben werden kann. Es wird von einer Kapitalisierung des Wissens ausgegangen.<footnote numbering="arabic" start="264">
                     <p> Siehe hierzu Weingart (2001), S. 171 ff.</p>
                  </footnote> Einer Analyse des Humankapitals und der Bindung und Induzierung von Humankapitalinvestitionen geht damit die nähere Untersuchung von Wissen als dessen Basis voraus. Dieses Wissen soll  in seinen spezifischen Ausprägungen und Definitionsformen näher analysiert werden, obgleich sich in der Literatur Ansätze finden, die Humankapital als bestimmte Form des Wissens erachten, die ohne eine wissenschaftliche Weiterentwicklung nicht systematisiert werden kann.<footnote numbering="arabic" start="265">
                     <p> Morrison und Wilhelm (2003), S. 2.</p>
                  </footnote> Den vorherrschenden Ansätzen entsprechend wird jedoch im Folgenden eine Systematisierung angestrebt. </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557627"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc169068841"/>
               </p>
            </subsection>
            <subsection id="N10C47" label="III.2.2">
               <head>Definition des Begriffs Wissen</head>
               <p>
                  <link id="_Toc118557628"/>
               </p>
               <block id="N10C52" label="III.2.2.1">
                  <head>
                     <link id="_Toc169068842"/>Wissensformen und Definitionen in der Literatur</head>
                  <p>
                     <citenumber id="N10C5C" start="33"/>Wissen als Grundlage des Humankapitals tritt in unterschiedlichen Formen auf und ist immer auch ein zentrales Element innerhalb der verschiedenen Wechselspiele von Herrschaft und politischer Macht.<footnote numbering="arabic" start="266">
                        <p> Siehe hierzu Weingart (2001), S. 127-170.</p>
                     </footnote> In der Literatur finden sich zahlreiche, zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen, wie dieses Wissen näher beschrieben und systematisiert werden kann.<footnote numbering="arabic" start="267">
                        <p> Muller und Subotzky (2001), S. 1 ff.; Schreyögg (1998), S. 118 ff. </p>
                     </footnote> Zwei Hauptkategorien des Wissens bilden das individuelle und das kollektive Wissen. Grundlage des kollektiven Wissens ist das individuelle Wissen, gewonnen durch individuelles Lernen.<footnote numbering="arabic" start="268">
                        <p> Zur Differenzierung des quantitativen Zuwachses des Wissenssektors der Gesellschaft von der gesellschaftlichen Verbreitung des experimentalen Lernens als Handlungsmodus: Weingart (2001), S. 351 ff. </p>
                     </footnote> Lernprozesse innerhalb von Organisationen sind nicht die Summe des individuellen Lernens, sondern der Transfer des individuellen Wissens zur Erweiterung beziehungsweise Veränderung der kollektiven, organisationalen Wissensbasis.<footnote numbering="arabic" start="269">
                        <p> Siehe Schreyögg (1998), S. 188.</p>
                     </footnote> Ist das Wissen kodifiziert, so ist es physisch, insbesondere auch physisch-nicht-humangebunden, gespeichert und unterliegt den Eigenschaften von Daten. Derartig gespeicherte Daten unterliegen nicht direkt der Humankapitalproblematik und werden aus diesem Grunde nicht weiter behandelt. Wissen über Verfügung und Nutzung dieser Daten wird im Verlauf der Arbeit betrachtet. </p>
                  <p>Ist es jedoch nicht kodifiziert &#8211; wie im Fall des für diese Untersuchung relevanten Wissens &#8211;, so ist es individuell im Menschen gebunden und stellt in der Summe den Humankapitalstock einer Organisation dar und unterliegt der Humankapitalproblematik.<footnote numbering="arabic" start="270">
                        <p> Hierbei kann mit Probst und Büchel (1994), S. 79, zum Beispiel die notwendige Weitergabe des Wissens blockiert und verzerrt werden, und Informationspathologien können auftreten, dort S. 61. </p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Die erste moderne Einteilung kollektiven Wissens stammt von Max Scheler. Die Soziologen Scheler<footnote numbering="arabic" start="271">
                        <p> Scheler (1925).</p>
                     </footnote> und Mannheim<footnote numbering="arabic" start="272">
                        <p> Mannheim (1964).</p>
                     </footnote> begründeten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Wissenssoziologie. Anders als bei den philosophischen Diskursen, die um die Frage nach der Wahrheit von Wissen zentriert sind, stand jetzt die Art und Weise im Vordergrund: Wie reguliert ein Kollektiv, zum Beispiel eine Gesellschaft oder eine Organisation, das Wissen? Nach Scheler ist Wissen der individuellen Erfahrung vorgegeben und diese wiederum in eine gesellschaftliche Sinnordnung eingebettet. Die Sinnordnung eines Kollektivs war damit eine Art Speichermedium für das objektiv vorliegende Wissen der Gesellschaft.</p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10CA0" start="34"/>In der Literatur finden sich zahlreiche Versuche, Wissen zu kategorisieren und zu definieren. Im Folgenden soll ein Überblick über die Vielzahl der Ansätze gegeben werden: Scheler unterscheidet die drei Kategorien Erlösungswissen, Bildungswissen und Herrschafts- beziehungsweise Leistungswissen. Die allgemeine Unterscheidung der neueren Literatur gliedert organisationales Wissen<footnote numbering="arabic" start="273">
                        <p> Siehe Oberschulte (1994).</p>
                     </footnote> in Regel- und Faktenwissen.<footnote numbering="arabic" start="274">
                        <p> Siehe Berger und Luckmann (1966), Pautzke (1989), Rehäuser und Krcmar (1996).</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Mit Kluwe<footnote numbering="arabic" start="275">
                        <p> Kluwe (1990).</p>
                     </footnote> können folgende Wissenstypen unterschieden werden: Das deklarative Wissen bezeichnet die Kenntnisse des Menschen über die Realität, das heißt über Sachverhalte, Vorgänge, Personen und Objekte. Deklaratives Wissen ist zwar interindividuell unterschiedlich repräsentiert, grundsätzlich aber verbalisierbar. Das prozedurale Wissen umfasst die verfügbaren geistigen Operationen und Prozesse zur Verarbeitung von Informationen. Derartige Prozesse liegen in Form diverser Produktionsregeln und Produktionssysteme vor wie Abstrahieren, Speichern, Wiedererkennen, Verknüpfen und anderem und sind nicht verbalisierbar. Schließlich identifiziert Kluwe das Metawissen als Wissen über Wissen. </p>
                  <p>Weitere Unterscheidungen von Wissen finden sich unter anderem bei Ryle<footnote numbering="arabic" start="276">
                        <p> Ryle (1949).</p>
                     </footnote> mit Knowing How und Knowing That, Jaenicke<footnote numbering="arabic" start="277">
                        <p> Jaenicke (2000).</p>
                     </footnote> mit Fakten-, Universal- und Praxiswissen, Polanyi<footnote numbering="arabic" start="278">
                        <p> Polanyi (1985).</p>
                     </footnote> mit explizitem und implizitem Wissen sowie bei Anderson<footnote numbering="arabic" start="279">
                        <p> Anderson (1983).</p>
                     </footnote> mit declarative Knowledge und procedurale Knowledge. </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10CE4" start="35"/>Spinner<footnote numbering="arabic" start="280">
                        <p> Spinner (1994), S. 79.</p>
                     </footnote> unterscheidet zwischen allgemeinem und besonderem Wissen: Das allgemeine Wissen kann untergliedert werden in theoretisches Wissen, Anwendungswissen, technologisches Wissen, kommerzielles Wissen und Metawissen. Das besondere Wissen wird untergliedert in das Alltagswissen, Erfahrungswissen und Ereigniswissen.</p>
                  <p>Schließlich sollen noch die vier Begriffseinteilungen von Sackmann<footnote numbering="arabic" start="281">
                        <p> Sackmann (1993).</p>
                     </footnote> genannt werden: Dictionary Knowledge als ein Situationswissen, das in Kollektiven allgemein geltende Beschreibungen für Situationen und Problemstellungen bezeichnet; Directory Knowledge als ein Erklärungswissen, das die in Kollektiven übliche Praxis bezeichnet, Ursache-Wirkungsketten zu bilden. Interpretationen finden vor dem Hintergrund der kulturell spezifisch geprägten Erklärungsschemata statt. Recipe Knowledge als das Rezeptwissen, welches die kollektiv-gebräuchlichen Empfehlungen, Vorschriften und Lösungsalgorithmen für anstehende Probleme umfasst. Axiomatic Knowledge als das Basiswissen eines Kollektivs, welches die grundlegenden Prämissen kollektiven Handelns umfasst, die als Letztbegründungen dienen beziehungsweise dienen können.</p>
                  <p>Hinsichtlich der Anwendung kann zwischen allgemeinem wissenschaftlichen Wissen und hochspezifisch anwendbarem idiosynkratischem Wissen, welches als Nebenprodukt einer Tätigkeit entsteht, unterschieden werden.<footnote numbering="arabic" start="282">
                        <p> Jensen und Meckling (1990), S. 6. </p>
                     </footnote>
                  </p>
               </block>
               <block id="N10D07" label="III.2.2.2">
                  <head>
                     <link id="_Toc118557629"/>
                     <link id="_Toc169068843"/>Hauptkategorien von Wissen </head>
                  <p>
                     <citenumber id="N10D14" start="36"/>Folgende Einteilung erscheint für das Verständnis des dem Humankapital zugrunde liegenden Wissens sinnvoll: explizites Wissen, implizites Wissen sowie soziales Wissen und holistisches Wissen.<footnote numbering="arabic" start="283">
                        <p> Brown und Duguid (2001), S. 200 ff.; Schreyögg (1996), Robertson und Swan (1998), S. 598.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557630"/>
                  </p>
                  <subblock id="N10D26" label="III.2.2.2.1">
                     <head>
                        <link id="_Toc169068844"/>Implizites Wissen</head>
                     <p>Implizites Wissen beinhaltet die zahlreichen Aspekte des Wissens von Individuen und Organisationen, die nicht in Worte gefasst sind und möglicherweise von ihrer Qualität her auch nicht in Worte gefasst werden können.<footnote numbering="arabic" start="284">
                           <p> Polanyi (1985).</p>
                        </footnote> Dieses Wissen liegt dem Handeln latent als so genanntes embodied Knowledge zugrunde.<footnote numbering="arabic" start="285">
                           <p> Siehe Schreyögg (1998), S. 191.</p>
                        </footnote> Die Weitergabe dieses Wissens erfolgt über Sozialisierungsprozesse, als weiterhin implizites Wissen, oder über die so genannte Externalisierung, nach Transformierung in explizites Wissen, der so genannten Wissenskonversion.<footnote numbering="arabic" start="286">
                           <p> Siehe Nonaka und Takeuchi (1997), S. 85.</p>
                        </footnote> Der Sozialisierungsprozess findet durch gemeinsame Übung, Beobachtung und Imitation statt. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, das Ausüben gemeinsamer Tätigkeiten, Verhaltensweisen und Rituale sind Vorraussetzungen der Sozialisierung, Mentoring unterstützt dieselbe. Die Entscheidung über den Zugang<footnote numbering="arabic" start="287">
                           <p> Siehe hierzu insbesondere in Kapitel IV,2.3.2, Abschnitt b) die Ausführungen über den Zugang als Anreiz für Induzierung und Bindung von Humankapitalinvestitionen. </p>
                        </footnote> zu den Konvertierungsprozessen und die gezielte Sozialisierung bestimmen den Grad der Wissenskultivierung und schließlich die daraus folgende Handlungsfähigkeit.<footnote numbering="arabic" start="288">
                           <p> Siehe Nonaka und Takeuchi (1997), S. 85; Schreyögg bezweifelt die Auffassung von Nonaka und Takeuchi (1997), dass implizites Wissen grundsätzlich in explizites Wissen überführt werden kann: &#8222;Zu eng ist häufig dieses Wissen mit individuellen Handlungsbezügen und Denkoperationen verknüpft.&#8220; Schreyögg (1998), S. 191; siehe auch Barney (1991).</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>In einer ähnlichen Bedeutung verwendet Giddens<footnote numbering="arabic" start="289">
                           <p> Giddens (1984), S. 21 ff.</p>
                        </footnote> den Begriff der Knowledgeability, mit dem in erster Linie so genanntes praktisches Wissen bezeichnet wird, welches sich im Handeln bewährt und nicht notwendig diskursiv verfügbar sein muss. Wissen ist also eine anthropologische Bedingung für Handeln generell. Praktisches Wissen ist zudem eine Bedingung für die so genannte reflexive Steuerung (reflexive monitoring) von Handeln. </p>
                     <p>
                        <citenumber id="N10D66" start="37"/>Gerade dieses eng am Handeln orientierte Wissenskonzept hebt einerseits die Bedeutung von Wissen als Handlungsbefähigung, -möglichkeit und -macht, andererseits die Bindung an das Individuum hervor. Diese Eigenschaften erweisen sich im so genannten Autoimmunisierungprozess des zentralen Humankapitals, dem Management, als besonders bedeutsam.<footnote numbering="arabic" start="290">
                           <p> Siehe hierzu insbesondere unten Kapitel III,4.</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>Damit einher geht die notwendige Gestaltung eines Corporate-Governance-Systems, welches einerseits durch geeignete Rahmenbedingungen diese Potenziale in Form von Humankapital der Organisation zur Verfügung stellt, denn: &#8222;die Definiton von Wissen als Handlungsvermögen signalisiert zudem, dass die Realisierung oder Anwendung von Wissen immer unter bestimmten sozialen und kognitiven Rahmenbedingungen stattfindet. Wissen transportiert damit nicht unbedingt konkrete Handlungschancen, sondern ist immer noch von einer aktiven Ausarbeitung oder Interpretation dieses Potenzials abhängig.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="291">
                           <p> Stehr (1994), S. 211.</p>
                        </footnote> Andererseits ist infolge des Kontrollproblems der damit verbundenen Autoimmunisierung Rechnung zu tragen. </p>
                     <p>Dieses praktische, dem Handeln implizite Wissen besitzt unter anderem durch die Befähigung zur Orientierung und Verständigung einen besonderen Ressourcencharakter. In Kopplung an Erlebnisse und Erfahrungen können so Verhaltensmuster und Routinen ausgebildet werden, die selber Teil der Wertschöpfung der Organisation sind beziehungsweise dazu beitragen.</p>
                     <p>
                        <citenumber id="N10D82" start="38"/>Einsatz und Explizierung sind funktional von Individualinteressen abhängig. Diese Interessen sinnvoll aufeinander abzustimmen, ist eine Aufgabe eines geeigneten Corporate-Governance-Systems.</p>
                     <p>
                        <link id="_Toc118557631"/>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc169068845"/>
                     </p>
                  </subblock>
                  <subblock id="N10D93" label="III.2.2.2.2">
                     <head>Explizites Wissen</head>
                     <p>Das explizite Wissen kann auch in Diskursen ausgedrückt werden, weshalb es, freier in der Beeinflussung von Meinungen innerhalb sozialer Beziehungen angewandt, auch als diskursives Wissen bezeichnet wird. Explizites Wissen kann artikuliert, transferiert und in Medien gespeichert werden, es ist nicht notwendig an ein Individuum gebunden. Auf den Transfer, dessen Probleme und Kosten in Abhängigkeit von der Spezifität des Wissens wird im Verlauf der Arbeit gesondert eingegangen.<footnote numbering="arabic" start="292">
                           <p> Siehe auch Jensen und Meckling (1990).</p>
                        </footnote> Wenn das explizite Wissen auch nicht notwendig im Menschen gebunden ist &#8211; in diesem Fall handelt es sich nicht direkt um Humankapital, sondern zählt als Daten zu den immateriellen Vermögensgegenständen wie zum Beispiel Datenbanken und ist nicht direkt Teil der Analyse &#8211;, so ist doch vielmehr der Umgang mit dem expliziten Wissen und der damit verbundene Zugang zu Informationen dem Menschen eigen und stellt damit einen wichtigen Teil des Humankapitals dar.<footnote numbering="arabic" start="293">
                           <p> Im Rahmen der Diskussion von &#8222;Kontrolle&#8220; im Verlauf der weiteren Arbeit erweist sich hinsichtlich der Machtausübung diese Wissensform als bedeutsam: Vor dem Hintergrund der sinkenden Bedeutung von Eigentum als Machtquelle kommt nach Crozier und Friedberg (1992), S. 50 ff., dem spezifischen Wissen und der Kontrolle von Informationen eine besondere Bedeutung als Machtquelle zu. Siehe hierzu die Ausführungen zu Zugang in Kapitel IV,2.3.2, Abschnitt b). </p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc118557632"/>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc169068846"/>
                     </p>
                  </subblock>
                  <subblock id="N10DB8" label="III.2.2.2.3">
                     <head>Soziales Wissen</head>
                     <p>Das soziale Wissen kann in zwei Bereiche unterteilt werden: in das Wissen um das soziale System<footnote numbering="arabic" start="294">
                           <p> Siehe Coopey (1995).</p>
                        </footnote> und das Wissen um sozialbezogene Information<footnote numbering="arabic" start="295">
                           <p> Siehe Pfeffer (1992), S. 7.</p>
                        </footnote>. Ersteres hat seinen Schwerpunkt im sozialen Beziehungsgeflecht innerhalb der Dialektik von Kontrolle und Kommunikation. Letzteres ist auf das Individuum und seine Eigenschaften, wie zum Beispiel seine Verhaltensmuster und deren Beeinflussung, bezogen.</p>
                     <p>
                        <citenumber id="N10DD2" start="39"/>Zum sozialen Wissen wird das Wissen über Netzwerke, Interessen- und Machtverteilung sowie Entscheidungsprozesse gerechnet. In Abhängigkeit von der Position in der Organisation steht der Zugang zu diesem Wissen und damit die Fähigkeit, dynamische Prozesse zielorientiert zu steuern. Der durch die Corporate-Governance-Struktur gegebene Platz des Individuums im Netzwerk der Kommunikation und die damit verbundene Unabhängigkeit bestimmen die Kontrolle und Fremdsteuerung des Individuums, welche wiederum Einfluss auf seine Humankapitalinvestition haben.<footnote numbering="arabic" start="296">
                           <p> Siehe hierzu auch Clegg (1989), Freemann (1979).</p>
                        </footnote> Auf die Gestaltungsmöglichkeiten wird im Verlauf der Arbeit eingegangen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Institut Zugang in Kapitel IV,2.3.2, Abschnitt b). </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc118557633"/>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc169068847"/>
                     </p>
                  </subblock>
                  <subblock id="N10DEB" label="III.2.2.2.4">
                     <head>Holistisches Wissen </head>
                     <p>Holistisches Wissen durchschaut die Gesamtheit eines Systems und Erkenntnisse daraus. Auf der Grundlage von holistischem Wissen können gezielte strategische Ausrichtungen vorgenommen werden. </p>
                     <p>Entscheidend für die Handlungsfähigkeit ist die unterschiedliche Distribution von Wissen: Verschiedene Individuen haben einen jeweils unterschiedlichen Zugang zu Wissen und zu Systemen und weisen zudem unterschiedliche Internalisierungsgrade dieses Wissens auf. Besonders deutlich wird dies dort, wo hohe Eintrittsbarrieren zu bestimmten Formen des Expertenwissens bestehen. Nur wer die erforderlichen Vorkenntnisse dazu bereits verinnerlicht hat, erhält Zugang zu den darauf aufbauenden komplexeren System- und Kausalzusammenhängen. Dieses Wissen, welches durch Ansammlung und Analyse von Wissen produziert wird, beinhaltet auch Erfahrungswissen. </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc118557634"/>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc169068848"/>
                     </p>
                  </subblock>
               </block>
            </subsection>
            <subsection id="N10E05" label="III.2.3">
               <head>Spezifische Eigenschaften von Wissen </head>
               <p>
                  <link id="_Toc118557635"/>
               </p>
               <block id="N10E10" label="III.2.3.1">
                  <head>
                     <link id="_Toc169068849"/>Die Dimension der Spezifität</head>
                  <p>
                     <citenumber id="N10E1A" start="40"/>Eine weitere Unterscheidung des Wissens kann hinsichtlich seiner Spezifität<footnote numbering="arabic" start="297">
                        <p> An dieser Stelle wird in einem ersten Schritt das spezifische Wissen definiert, die spezifische Investition wird unter Kapitel III,3. definiert. </p>
                     </footnote> vorgenommen werden. Aus transaktionskostenökonomischer Sicht erscheint die Definition über die Transferkosten sinnvoll:<footnote numbering="arabic" start="298">
                        <p> Siehe Jensen und Meckling (1990), S. 1-9.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Spezifisches Wissen ist jenes Wissen, dessen Transfer unter den Agenten kostenintensiv ist.<footnote numbering="arabic" start="299">
                        <p> Zur möglichen Vorteilhaftigkeit einer nichtkomplexen Organisationsstruktur und der daraus folgenden Konzentration siehe Richter und Furubotn (1999), S. 168; zur damit verwandten Vorstellung der &#8222;Informationsverkeilung&#8220; siehe Williamson (1975), S. 305.</p>
                     </footnote> Demgegenüber ist der Transfer von allgemeinem Wissen unter den Agenten nicht kostenintensiv. Die Kosten des Transfers hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Natur und Form des Wissens, dem organisationalen Umfeld mit der spezifischen Governance-Struktur, der Technologie der Wissensspeicherung und Weitergabe sowie der Natur der Interaktion der Individuen, der Agenten. Deutlich ist die wechselseitige Beeinflussung der genannten Faktoren. </p>
                  <p>Transfer von Wissen zielt hier auf handlungsorientierten effektiven Transfer, nicht allein auf Kommunikation von Wissen in Form von Daten und Information. Handlungsorientierter Transfer impliziert Speicherungs- und Verarbeitungskapazität sowie Input/Output-Kanäle des menschlichen Gehirns.<footnote numbering="arabic" start="300">
                        <p> Bei der so genannten Wissensdurchdringung können mit Hawkins (1994) der Lern-Level I (Korrektur bei der Abweichung von einer bestehenden Norm), der Lern-Level II (Korrektur der Norm selber) und der Lern-Level III (deutero-learning, Lernen zu lernen) unterschieden werden, die aufeinander aufbauen. Mit zunehmendem Lerngrad gewinnen Formen wie soziales Wissen und holistisches Wissen an Bedeutung. Argyris (1996) hebt in diesem Kontext die besondere Form des &#8222;double-loop-learnig&#8220; hervor. Zu dieser Selbstreflexion und diesem Infragestellen der eigenen Annahmen und Verhaltensweisen sind nur wenige befähigt, holistisches Wissen ist Voraussetzung. Zum Aspekt des effektiven Transfers siehe auch Jensen und Meckling (1990).</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557636"/>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc169068850"/>
                  </p>
               </block>
               <block id="N10E51" label="III.2.3.2">
                  <head>Soziale und wirtschaftliche Positionierung des Wissensträgers</head>
                  <p>
                     <citenumber id="N10E58" start="41"/>Wissen kann zur Durchsetzung eigener Interessen instrumentalisiert werden. Derjenige, der über Wissen verfügt, kann es für die Verbesserung seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation einsetzen. Wissen, genauer &#8222;unique human capital&#8220;, kann als nicht auf Vertrag oder Eigentumsrechten basierende Quelle der Handlungs- und Gestaltungsmacht bezeichnet werden.<footnote numbering="arabic" start="301">
                        <p>Vergleiche Zingalis (1997), S. 13. Es handelt sich bei menschlichem Wissen nicht allein um die Repräsentation objektivierter Informationen, sondern ein wesentlicher Bestandteil ist die Verknüpfung von Ursache und Wirkung sowie die damit verbundene Bildung von Algorithmen und Heuristiken. Im Sinn von Bacon ergibt sich hieraus primär der Machtfaktor des Wissens. Vergleiche auch Bacon (1990), S. 2: &#8222;Wissen ist Macht&#8220;, diese aus den spezifischen Eigenschaften und Potenzialen abgeleitete Identität stellt eine Ursache für viele Probleme im Umgang mit Wissen dar.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Der klassisch zu nennenden Macht-Definition von Max Weber<footnote numbering="arabic" start="302">
                        <p> Weber (1992), S. 80-96.</p>
                     </footnote> folgend, bedeutet Macht jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstände durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht. In diesem Sinn stellt Macht eine Residualgröße aus Macht und Gegenmacht, bezogen auf das Wissen auch immer auf einen qualitativen oder quantitativen Wissensvorsprung dar. Macht kann weiter auch definiert werden als die &#8222;Beziehung zwischen Menschen, welche, auf der Basis von Produktion und Erfahrungen, den Willen von Menschen beeinflussen, unter der potentiellen oder tatsächlichen Anwendung von Gewalt, physischer oder symbolischer.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="303">
                        <p> Castells (2000), S. 15.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>In diesem Sinn ist, der Property-Rights-Theorie<footnote numbering="arabic" start="304">
                        <p> Den Theorien von Grossman und Hart (1986) und Hart und Moore (1990) folgend.</p>
                     </footnote> folgend, Macht  vom Preismechanismus zu unterscheiden, denn sie beinhaltet gerade die Ausübung von Rechten, die nicht vertragsfähig sind, die so genannten Residualrechte der Kontrolle. </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10E84" start="42"/>Zusätzlich entscheidet die Stärke der Abhängigkeit des einen Mitglieds vom anderen über die Größe der Macht: &#8222;Es will scheinen, dass Macht, jemanden zu kontrollieren oder zu beeinflussen, in der Kontrolle über die Dinge liegt, die jener schätzt (...). Macht hat ihren Ursprung in der Abhängigkeit des Anderen.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="305">
                        <p> Emerson (1967), S. 32. Scott (1985), S. 367, merkt dazu an: &#8222;Ein wesentlicher Vorteil dieses Ansatzes besteht darin, dass er (...) anwendbar ist: auf Beziehungen zwischen Individuen ebenso wie auf die zwischen Gruppen und Organisationen.&#8220; Demzufolge liegt das Phänomen &#8222;Wissen ist Macht&#8220; nicht nur zwischen Individuen, sondern auch zwischen Gruppen und Organisationen vor.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Crozier und Friedberg haben in ihrer breiten Studie über Macht in Organisationen<footnote numbering="arabic" start="306">
                        <p> Crozier und Friedberg (1982).</p>
                     </footnote> die Allgegenwärtigkeit des Phänomens Macht in Organisationen herausgearbeitet: &#8222;Macht ist (...) eine unausweichliche, nicht aus der Welt zu schaffende Dimension des Werdens wie des Bestehens, der Bewegung wie der Stabilität, mit einem Wort sozialen Handelns überhaupt.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="307">
                        <p> Crozier und Friedberg (1982), S. 82.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Wissen und Macht stehen  im Allgemeinen und im Besonderen in Organisationen auf das Engste in wechselseitiger Beziehung.<footnote numbering="arabic" start="308">
                        <p> Blackler und McDonald (1999), S. 2: &#8222;Knowledge and power are intimately interrelated&#8220;.</p>
                     </footnote> Zugleich sind Wissen und Macht jeweils Medium und Produkt:<footnote numbering="arabic" start="309">
                        <p> Siehe Blackler und McDonald (1999), S. 3.</p>
                     </footnote> Durch das Medium Wissen kann neues Wissen als Produkt generiert werden. Analog generiert Macht wieder Macht. </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10EB8" start="43"/>Die Identität von Wissen und Macht sehen Crozier und Friedberg in vier Machtquellen, die zugleich Wissensformen sind: erstens im spezifischen Sachwissen und der funktionalen Spezialisierung; zweitens in der Kontrolle von Informationen und Kommunikationskanälen; drittens in den speziellen Beziehungen zwischen der Organisation und der Umwelt und viertens in den organisatorischen Regeln.<footnote numbering="arabic" start="310">
                        <p> Crozier und Friederg (1982), S. 85.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Die Notwendigkeit, das Problem der Macht im Sinn von Max Weber einzubeziehen, wird deutlich, indem betont wird, dass alle vier Machtquellen zugleich Ausprägungen von Humankapital darstellen, das heißt in Menschen gebundenes Wissen. Damit wurde zugleich gezeigt, dass die Ressource Humankapital einen Machtfaktor darstellt.</p>
                  <p>Motive für die Machtausübung, die Herrschaft über Dritte, liegen im organisationalen Kontext unter anderem im Willen der Organisationsmitglieder, ihre eigenen Ziele durchzusetzen und sich insbesondere gegen Kontrolle durch Dritte und/oder Regelwerke zu immunisieren, der so genannte Autoimmunisierungsprozess.<footnote numbering="arabic" start="311">
                        <p> Im Sinn von Hellwig (2000), S. 98.</p>
                     </footnote> Ziel kann die Absicherung einer bestehenden Vorteilssituation oder die Erlangung neuer sozialer und wirtschaftlicher Vorteile sein.<footnote numbering="arabic" start="312">
                        <p> Vergleiche hierzu die empirische Studie von Blackler und McDonald (1999) mit Beispielen für Gründe der Durchsetzung der eigenen Interessen. </p>
                     </footnote> Insbesondere bietet Macht den Schutz und die Pflege von beziehungsspezifischen Investitionen, Formen von Humankapital, in einem Umfeld von unvollständigen Verträgen.<footnote numbering="arabic" start="313">
                        <p> Rajan und Zingalis (1998), S. 1.</p>
                     </footnote> Je kleiner der verbleibende regelbare Bereich ist, desto wichtiger ist die Rolle der Residualrechte der Kontrolle und demzufolge die Macht. Mit der abgeleiteten Identität von Wissen beziehungsweise Humankapital und Macht und der Möglichkeit der Instrumentalisierung von Wissen als Machtfaktor besteht die Gefahr des dysfunktionalen Machtmissbrauchs und Machtstrebens. Dieses kann zum Beispiel wertsteigernde Transaktionen verhindern und zu suboptimalen Humankapitalinvestitionen entlang des individuellen politischen Kalküls, in Abgrenzung zum unternehmensausgerichteten Kalkül, führen.<footnote numbering="arabic" start="314">
                        <p> Rajan und Zingalis (1997).</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10EEC" start="44"/>Hierbei ist die Geheimhaltung des Wissens relevant: &#8222;Das Ideal der offenen, allgemein zugänglichen Kommunikation ist so alt wie die Anfänge der Wissenschaft in der Antike. (...) Der Erwerb von solchem Wissen setzte privilegierten Zugang voraus und versprach Privilegien.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="315">
                        <p> Weingart (2001), S. 221.</p>
                     </footnote> Die Spannung zwischen Wissensweitergabe und Wissensgeheimhaltung, unter anderem aus Machtmotiven, besteht fort.<footnote numbering="arabic" start="316">
                        <p> Siehe McMullin (1987), S. 14 ff.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Den Machteigenschaften von Wissen und deren Implikationen ist in einem Corporate-Governance-Ansatz Rechnung zu tragen. Inwieweit dieser Mechanismus zum Zwecke der Induzierung und Bindung von Humankapital genutzt werden könnte, wird im Rahmen der Ausführungen in Kapitel IV der vorliegenden Arbeit analysiert. </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557637"/>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc169068851"/>
                  </p>
               </block>
               <block id="N10F10" label="III.2.3.3">
                  <head>Wissen und Entscheidungskompetenz</head>
                  <p>Es ist gezeigt worden,<footnote numbering="arabic" start="317">
                        <p> Insbesondere .Kapitel III,2.2 der vorliegenden Arbeit.</p>
                     </footnote> dass die Wissensform, deren Generierung und Anwendung beziehungsweise Nutzung, immer auch eine Funktion der individuellen Position in der Organisationsstruktur und den daraus folgenden Kompetenzen ist. Demzufolge ist die Entscheidung über Kompetenzen zugleich eine Entscheidung über die Zuteilung und Verteilung von Wissen. </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10F22" start="45"/>Schon Hayek<footnote numbering="arabic" start="318">
                        <p> Hayek (1945): &#8222;The Use of Knowledge in Society&#8220;.</p>
                     </footnote> betonte die Bedeutung von Wissen und dessen Zuteilung und Verteilung in einer gut funktionierenden Wirtschaft: &#8222;The economic problem of society is (...) not merely a problem of how to allocate given resources &#8211; if given is taken to mean given to a singel mind (...). It is rather a problem of how to secure the best use of resources known to any of the members of society, (&#8230;) a problem of the utilization of knowledge which is not given to anyone in its totality.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="319">
                        <p> Ebd., S. 519 ff.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Die Erkenntnis der kompetenzabhängigen Wissensgenerierung und Wissensnutzung einerseits und die wissensabhängige Entscheidungskompetenz andererseits, diese wechselseitige Beeinflussung, führt bei Hayek zu der Kernaussage, dass die Leistungsentwicklung einer Organisation von der Zuordnung von Entscheidungskompetenz zu entscheidungsrelevantem Wissen und umgekehrt abhängt. </p>
                  <p>Eine zunehmende Wissensgenerierung und deren Verbreitung in der Gesellschaft ist der Natur des Wissens entsprechend notwendigerweise mit dezentralen Strukturen verbunden: &#8222;If we (...) agree that the economic problem of society is mainly one of rapid adaptation to changes in the particular circumstances of time and place, (&#8230;) decisions must be left to the people who are familiar with these circumstances, who know directly of the relevant changes and of the resources immediately available to meet them. We cannot expect that this knowledge to a central board which, after integrating all knowledge, issues its orders. We must solve it by some form of decentralisation.&#8221;<footnote numbering="arabic" start="320">
                        <p> Ebd., S. 524.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10F46" start="46"/>Analog zu anderen Ressourcen erfolgt die effiziente Verschiebung von Entscheidungsrechten zu Agenten mit relevantem Wissen und vice versa, auf Märkten zum Beispiel über Preis- und andere Mechanismen.<footnote numbering="arabic" start="321">
                        <p> Ebd. und Jensen (1990), S. 9 ff. </p>
                     </footnote> Die Analyse dieser Mechanismen auf Märkten gibt erkenntnisreiche Einblicke in organisationale Mechanismen und Probleme. </p>
                  <p>Als ein Ergebnis lässt sich zusammenfassen, dass die Organisationsstruktur mittels der Entscheidungskompetenzen die Wissensformen beeinflusst und vice versa die Verteilung von Wissen die Organisationsstrukur beeinflusst. </p>
                  <p>Damit stellt sich die Frage, inwieweit ein geeignetes Corporate-Governance-System die Generierung und Verteilung von Wissen und damit auch, wie gezeigt wurde, von Humankapital beeinflussen kann, wobei hier die Ansammlung und Bindung von Wissen und Humankapital eingeschlossen ist.</p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10F5A" start="47"/>Diese Fragen und die zugrunde liegenden Mechanismen sollen im folgenden Kapitel III,2 analysiert und, mit den daraus folgenden Ergebnissen, in Kapitel IV weiter einbezogen werden.</p>
               </block>
               <block id="N10F5F" label="III.2.3.4">
                  <head>
                     <link id="_Toc118557638"/>
                     <link id="_Toc169068852"/>Kapazitätsgrenzen, Transmission und Bindung von Wissen </head>
                  <p>Vor der Analyse der Besonderheiten von Humankapitalinvestitonen als Unternehmensressource und Produktionsfaktor im Kontext spezieller Corporate-Governance-Ansätze soll auf die damit verbundenen grundlegenden Phänomene der Wissensteilung und -weitergabe eingegangen werden.</p>
                  <p>Wertgenerierung hängt positiv vom Ausmaß der Wissensteilung und Wissensweitergabe, der so genannten Transmission ab,<footnote numbering="arabic" start="322">
                        <p> Die Wichtigkeit der freien Wissensweitergabe und Wissensteilung wurde insbesondere in empirischen Studien herausgearbeitet von: Bhattacharya et al. (1992), Gandal und Scotchmer (1993) und d&#8217;Aspremont et al. (1995). </p>
                     </footnote> wobei jedoch die Organisationskomplexität mit steigender Wissensdiffusion anwächst.<footnote numbering="arabic" start="323">
                        <p> Morrison und Wilhelm (2003), S. 2.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10F82" start="48"/>Die Instrumentalisierung von Wissen als Machtfaktor und Wertfaktor stellt jedoch einen Filter für Informationen und Wissen dar. Nicht das notwendige und maximal mögliche Wissen wird in den (Produktions-) Prozess eingebracht, sondern der hinsichtlich des individuellen Nutzens gefilterte Anteil. Der Prozess der Wissensteilung, der auch immer ein Transferprozess ist, verläuft zeitintensiv und weder automatisch noch im freien Fluss, und stellt damit einen kostenintensiven Prozess dar.<footnote numbering="arabic" start="324">
                        <p> Jensen (1990), S. 5; Blackler und McDonald (1999), S. 4.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>In ihrer empirischen Studie über Determinanten der Wissensteilung innerhalb von Organisationen, die zugleich immer eine Form der spezifischen Humankapitalinvestition ist, kommen Blackler und McDonald<footnote numbering="arabic" start="325">
                        <p> Blackler und McDonald (1999), S. 7.</p>
                     </footnote> zu folgendem Ergebnis: Innerhalb des komplexen Prozesses der Wissensteilung entscheiden die Organisationsteilnehmer sehr genau, welches Wissen mit wem geteilt wird, wenn es überhaupt geteilt wird. Wissen wird als ein &#8222;wertvolles Gut&#8220;<footnote numbering="arabic" start="326">
                        <p> Ebd., S. 6 und S. 8.</p>
                     </footnote> eingeschätzt. Überlegungen zur Wissensteilung erfolgen aus Sicht eines &#8222;gesunden Egoismus&#8220;.<footnote numbering="arabic" start="327">
                        <p> Ebd., S. 7.</p>
                     </footnote> Dies beinhaltet Filterprozesse. Blackler und McDonald prägen hierfür den Begriff der &#8222;psychosozialen Filter&#8220;,<footnote numbering="arabic" start="328">
                        <p> Ebd., S. 9.</p>
                     </footnote> der Wissensaufnahme (Knowledge Inputs) und Wissensweitergabe (Knowledge Outputs) bezüglich folgender Kriterien: Erstens bezüglich der Auswahl der Qualität des Wissens: Ist das Wissen, die Information, wahr oder falsch,<footnote numbering="arabic" start="329">
                        <p> Von einer philosophischen Diskussion von wahr und falsch wird abgesehen.</p>
                     </footnote> liegt Wahrhaftigkeit vor.<footnote numbering="arabic" start="330">
                        <p> Wahrhaftigkeit im Sinn der Übereinstimmung von Wort und Gedanke beziehungsweise Überzeugung des Redenden. Das Vertrauen darauf besitzt in Organisationen eine große Bedeutung.</p>
                     </footnote> Zweitens bezüglich der Quantität des Wissens: Wird das gesamte Wissen in den Prozess eingebracht oder wird Wissen zurückgehalten?<footnote numbering="arabic" start="331">
                        <p> Zur Geheimhaltung von Wissen vergleiche Weingart (2001), S. 221, und besonders McMullin (1987), S. 14-23.</p>
                     </footnote> Drittens bezüglich des Zeitpunktes der Wissenseinbringung in den Prozess: Der Wert des Wissens, der Informationen ist eng an die zeitliche Einordnung gebunden. Schließlich bezüglich der Zugehörigkeit innerhalb der Organisation: Hierüber erfolgt eine indirekte Steuerung der Wissenszuteilung und Wissensverteilung. In empirischen Studien<footnote numbering="arabic" start="332">
                        <p> Huber (1991), Huber und Daft (1987).</p>
                     </footnote> wurde gezeigt, dass diese Transmission von Wissen und Information erstens von Macht abhängt und zweitens durch Macht, Status des Empfängers und durch die erwartete Belohnung positiv beeinflusst wird. Aus lerntheoretischer Sicht kann Wissenstransmission, Wissensfreigabe und die damit verbundene Humankapitalinvestition als ein Lernprozess moduliert werden.<footnote numbering="arabic" start="333">
                        <p> Crozier und Friedberg (1987), Weingart (2001), S. 351.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Die Induzierung und Bindung von Humankapitalinvestitionen beinhaltet damit unter anderem die Schaffung von Anreizen zum Lernen im System durch eine geeignete Corporate-Governance-Struktur.</p>
                  <p>
                     <citenumber id="N10FDE" start="49"/>Die Notwendigkeit, Anreizen zum Lernen im System unter den ausgeführten Bedingungen zu schaffen, wird in die Ausführungen in Kapitel IV einbezogen.</p>
                  <p>Die Wissensteilung und Transmission &#8211; die Humankapitalbereitstellung &#8211; stellen durch die erhöhte Wertgenerierung eine Art der &#8222;kooperativen Investition&#8220; dar.<footnote numbering="arabic" start="334">
                        <p> Im Sinn von Che und Hausch (1997).</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Hierauf aufbauend werden in Kapitel IV,2.2 die Anreize für Wissensteilung und Transmission in Form von Humankapitalinvestitionen analysiert, insbesondere im Zusammenhang mit den Möglichkeiten aus der Property-Rights-Gestaltung.<footnote numbering="arabic" start="335">
                        <p> Im Sinn von Hart und Moore (1990), siehe auch Rosenkranz und Schmitz (1998).</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc75835474"/>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557639"/>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc169068853"/>
                  </p>
               </block>
            </subsection>
         </section>
         <section id="N1100D" label="III.3">
            <head>Humankapitalinvestition </head>
            <p>
               <citenumber id="N11014" start="50"/>Der Begriff der Humankapitalinvestition ist in der neueren Literatur ein verbreiteter Begriff.<footnote numbering="arabic" start="336">
                  <p> Zum Beispiel Richter und Furubotn (1999), Ricketts (2002) und jeweils dort angegebene Literatur.</p>
               </footnote> Humankapital kann durch eine individuelle Investitionsentscheidung geschaffen werden.<footnote numbering="arabic" start="337">
                  <p> Siehe Richter und Furubotn (1999), S. 295: Die Autoren sprechen von der Möglichkeit, Sach- und Humankapital durch eine individuelle Investitionsentscheidung zu schaffen.</p>
               </footnote> Der Begriff der Humankapitalinvestition ist jedoch häufig zweideutig, beziehungsweise wird er in zwei unterschiedlichen Definitionen verwendet:<footnote numbering="arabic" start="338">
                  <p> Siehe hierzu auch Wößmann (2000), S. 1.</p>
               </footnote> erstens als Investition in das Humankapital eines Individuums und zweitens als Investition von Humankapital durch ein Individuum.</p>
            <p>
               <link id="_Toc118557640"/>
            </p>
            <subsection id="N11036" label="III.3.1">
               <head>
                  <link id="_Toc169068854"/>Investition in das Humankapital eines Individuums</head>
               <p>Die Investition in das Humankapital eines Individuums kann definiert werden als Investition in den Humankapitalbestand des Individuums mit dem Ziel, diesen zu erhöhen. Infolge dieser Wissenserweiterung ist eine höhere &#8222;Verzinsung&#8220; des Humankapitals innerhalb des Produktionsprozesses zu erwarten, aus der zum Beispiel höhere Leistung und Effizienz resultieren können. Investition in Humankapital kann folgendermaßen differenziert werden: erstens als Investition von physischem Kapital (Finanz- und Sachkapital) durch einen Dritten, zum Beispiel den Arbeitgeber, in einen Menschen zur Ausbildung und Schaffung von spezifischem, anwendungsorientiertem Wissen.<footnote numbering="arabic" start="339">
                     <p> Siehe schon bei Alfred Marshall, Marshall (1890/1922), S. 564, Principles of Economics:  &#8222;The most valuable of all capital is that invested in human beings.&#8220;</p>
                  </footnote> Diese Ausbildung erhöht die zukünftige Arbeitsproduktivität, ist allerdings im Menschen spezifisch gebunden.<footnote numbering="arabic" start="340">
                     <p> Vergleiche Solow (1957), S. 317.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Investition in Humankapital kann zweitens auch definiert werden als die private Investitionsentscheidung durch den Humankapitalträger.<footnote numbering="arabic" start="341">
                     <p> Morten und Poutvaare (2001), S. 3 ff.</p>
                  </footnote> Der Bestand an Humankapital hängt von den Ressourcen ab, die vom Individuum für die Ausbildung oder anderweitige Humankapitalbildung<footnote numbering="arabic" start="342">
                     <p> Vergleiche hierzu  Kapitel III,3.2.</p>
                  </footnote> aufgewendet werden. </p>
               <p>
                  <citenumber id="N11066" start="51"/>In diesem Sinn kann jeder optimal investieren und seinen Nutzen maximieren, indem er seine eigenen Kenntnisse über seine persönlichen Fähigkeiten und über die Menge der tatsächlich erwarteten Marktpreise für Güter und Dienstleistungen in Rechnung zieht und sein Verhalten entsprechend gestaltet.<footnote numbering="arabic" start="343">
                     <p> Vergleiche Richter und Furubotn (1999), S. 91.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Grundlage hierfür ist das Recht der Selbstbestimmung, welches als effizienzförderliche Vorkehrung verstanden werden kann, indem angenommen wird, dass jeder seine eigenen Präferenzen und Fähigkeiten besser als Dritte kennt. </p>
               <p>Die hieraus folgenden Konsequenzen und Probleme werden im weiteren Verlauf der Arbeit thematisiert.</p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557641"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc169068855"/>
               </p>
            </subsection>
            <subsection id="N11085" label="III.3.2">
               <head>Investition von Humankapital durch ein Individuum</head>
               <p>
                  <citenumber id="N1108C" start="52"/>Bei der Investition durch den Humankapitalträger selbst,<footnote numbering="arabic" start="344">
                     <p> In diesem Sinn findet sich der Investitionsbegriff auch bei: Lau et al. (2001), Wößmann (2000) und Zingalis (2000), S. 14.</p>
                  </footnote> zum Beispiel den Manager, wird der Aspekt der Bereitstellung von Humankapitalbeständen betont: </p>
               <p>In einem ersten Schritt wird die Akkumulation eines Humankapitalbestandes betrachtet: die Aneignung von spezifischem Wissen und neuen Fähigkeiten &#8211;  mit oder ohne kurzfristigen Verzicht auf Konsum und/oder Einkommen &#8211; mit dem Ziel, das zukünftige Einkommen zu erhöhen,<footnote numbering="arabic" start="345">
                     <p> Siehe auch schon bei Adam Smith (1925), S. 118: Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations (zuerst 1776 veröffentlicht): &#8222;A man educated at expence of much labour and time to any of those employments which require extraordinary dexterity and skill, may be compared to (an) expensive machin(e). The work which he learns to perform, it must be expected, over and above the usual wages of common labor, will replace to him the whole expence of his education, which at least the ordinary profits of an equally valuable capital.&#8220; </p>
                  </footnote> sowie der Aufbau von spezifischen Beziehungsnetzwerken.<footnote numbering="arabic" start="346">
                     <p> Diese Definition von Humankapital folgt unter anderem der Definition bei Zingalis (2000), S. 12.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Damit wird Humankapitalakkumulation &#8222;typischerweise als Aktivität von ihr Eigeninteresse verfolgenden Personen verstanden. Im Hinblick auf Arbeitsplatzsuche und Wanderung liegt diese Auffassung nahe, jedoch befinden sich in vielen Ländern Gesundheitswesen, Bildungswesen, Informationsgewinnung und Berufsausbildung entweder vollständig oder teilweise in den Händen des Staates.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="347">
                     <p> Blaug (1976), S. 830.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N110B8" start="53"/>In einem zweiten Schritt werden &#8211; in Abgrenzung zu der Investition in ein Individuum &#8211; die Einbringung des Humankapitals in den spezifischen Produktionsprozess und die Bereitstellung des Kapitals beziehungsweise die Investition mit der Absicht der Verzinsung und &#8222;Rückzahlung&#8220;<footnote numbering="arabic" start="348">
                     <p> Eine hinsichtlich des Investitionsverhaltens erkenntnisreiche empirische Untersuchung findet sich bei: Bai und Wang (2001), S. 1-39. Die Autoren stellen in ihrer empirischen Arbeit &#8222;Uncertainty in Labor Productivity and Specific Human Capital Investition&#8220; einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Faktoren fest. Die Arbeit der Autoren bietet insbesondere eine neue Wettbewerbserklärung der internationalen Unterschiede in den Anstellungspraktiken und deren vertraglicher Ausgestaltung. Hier sind an erster Stelle die US-japanischen Unterschiede in der Anstellungsstabilität und Humankapitalinvestition zu nennen (vergleiche hierzu insbesondere Abeglen (1958), Prendergast (1989) und Glaeser (1991) mit der Einführung der selbstdurchsetzenden multiplen Gleichgewichte. Zu den unterschiedlichen Specific-Humancapital-Investitionsraten siehe auch Mincer und Higuchi (1988), Hashimoto (1990). Die Wirkungsweise zwischen dem Faktor ULP (Uncertainty in Labor Productivity) und SHC(Specific Human Capital)-Investition hängt stark vom Ausgangsniveau ab: Spontan nachvollziehbar ist, dass ein extrem hoher ULP die SHC-Investition abschreckt und damit die Produktivität verringert. Das Modell bestätigt den negativen Zusammenhang von ULP und SHC-Investition, wenn das Ausgangslevel von ULP hoch ist. Ihr Modell zeigt auch, spontan nicht unbedingt nachvollziehbar, dass ein extrem niedriges Level von Unsicherheit die Produktivität verringert (Bai und Wang sehen hier Selbstzufriedenheit als eine Quelle der Ineffizienz).</p>
                  </footnote> betrachtet. </p>
               <p>Damit wird zugleich die Interdependenz der Möglichkeiten eines Individuums von den staatlich zugrunde liegenden Sozialinvestitionen einerseits deutlich. Andererseits sind diese Investitionen dann relativ spezifisch an das Arbeitsvertragsverhältnis gebunden.<footnote numbering="arabic" start="349">
                     <p> Zur Bedeutung des damit verbundenen Risikos siehe auch Zingalis (2000), S. 32.</p>
                  </footnote> Die Besonderheit des Humankapitals ergibt sich aus seinem Wert außerhalb des originären Vertragsverhältnisses.<footnote numbering="arabic" start="350">
                     <p> Zum Begriff der Spezifität vergleiche Kapitel III,2.3.</p>
                  </footnote> Ist das Humankapital spezifisch im Hinblick auf ein Unternehmen akkumuliert worden und ist diese Akkumulation mit Investitionskosten für den Humankapitalträger verbunden, so versagt die neoklassische Logik.<footnote numbering="arabic" start="351">
                     <p> Vergleiche Richter und Furubotn (1999), S. 428 und 434 ff.</p>
                  </footnote> Die Neue Institutionsökonomik dagegen stellt unter anderem die aus den transaktionsspezifischen Investitionen, in Verbindung mit asymmetrischer Information, resultierenden Fragen in den Mittelpunkt der Analyse. Humankapitalinvestitionen mit dem Faktor Humankapital stellen spezifische Investitionen dar:<footnote numbering="arabic" start="352">
                     <p> Williamson (1985), S. 108 ff., unterscheidet vier Arten der Spezifität von Investitionen: 1) Standortspezifität 2) Sachkapitalspezifität 3) Humankapitalspezifität 4) Zweckgebundene Sachwerte; siehe auch Rajan und Zingalis (2000), S. 7 und dort Anmerkung 9: &#8222;Specific Investition can be with respect to the firm&#8217;s assets (the employee learns to use a specialized lathe or write in a specialized software language). Alternatively, it can be with respect to other employees (the secretary learns to work with his boss).&#8220;</p>
                     <p>Vergleiche hierzu auch Richter und Furubotn (1999), S. 143. </p>
                  </footnote> Humankapitalspezifität ergibt sich &#8222;aus Learning-by-Doing, d. h. Investitionen in Gestalt der Erlernung von Fertigkeiten, die für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis spezifisch sind.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="353">
                     <p> Joskow (1985), S. 38.</p>
                  </footnote> Der Fall der spezifischen (Humankapital-) Investition mit dem Ziel, Leistung zu erbringen, bevor sie vollständig entgolten wird, ermöglicht in besonderem Maße opportunistisches Verhalten. Die Zuweisung von Eigentum betrifft hierbei die spezifische Investition und somit die Effizienz.<footnote numbering="arabic" start="354">
                     <p> Holmström und Tirole (1989), S. 71.</p>
                  </footnote> Diese und weitere kritische Punkte werden im Verlauf der Arbeit einbezogen. Insbesondere werden im folgenden Kapitel III,4 die Defizite im Umgang mit Humankapital aufgezeigt und in Kapitel III,5 die Rolle des betrachteten primären Humankapitals, dem Management, innerhalb der Interessenkonflikte herausgearbeitet. </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557642"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc169068856"/>
               </p>
            </subsection>
            <subsection id="N11107" label="III.3.3">
               <head>Humankapital: Investitionskalkül</head>
               <p>Humankapitalinvestitionen und dauerhafte Humankapitalbindung unterliegen spezifischen Investitionskalkülen der Humankapitalinvestoren.<footnote numbering="arabic" start="355">
                     <p> Im Rahmen des innovativen unternehmerischen Handelns im Schumpeterschen Sinn, siehe Ricketts (2002), S. 65-69.</p>
                  </footnote> Dem Wissenstransfer und der Wissensoffenlegung durch die Wissensträger kommt aufgrund einer weiteren spezifischen Eigenschaft des Humankapitals eine besondere Bedeutung zu:<footnote numbering="arabic" start="356">
                     <p> Siehe auch Rifkin (2000), S. 29.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N11121" start="54"/>Die Akkumulation von Humankapital unterscheidet sich grundsätzlich von der von physischem Kapital. Das in ihm gebundene Wissen, die Informationen und Beziehungsnetzwerke sind Teil seiner Individualität. Die Akkumulation auf individueller Ebene ist durch physiologische Beschränkungen der Gehirnkapazität einem abnehmenden marginalen Grenznutzen unterworfen. </p>
               <p>So ist die Akkumulation von Humankapital und physischem Kapital hinsichtlich von Quantität und Qualität diametral voneinander verschieden: Der Nutzen auf die Investition ist demzufolge maximiert, wenn der marginale Grenznutzen unter den Individuen im Sinn des Open-Source-Models angeglichen wird.<footnote numbering="arabic" start="357">
                     <p> Vergleiche hierzu die Diskussion des Modells der so genannten Open-Source-Production von informationsreichen Gütern, zum Beispiel medizinische Forschung und Software: Das Produkt wird geteilt, nicht verkauft. Siehe hierzu: The Economist Vol. 371, Nr. 8379, S. 16, und The Economist &#8211; Technology Quarterly 06-12-04, S. 15. </p>
                  </footnote> Der aggregierte Bestand an Humankapital würde demzufolge umso größer sein, je weiter dessen Akkumulation unter den Individuen verteilt wäre.<footnote numbering="arabic" start="358">
                     <p> Siehe hierzu insbesondere Galor et al. (2002).</p>
                  </footnote> Unter der Bedingung der notwendigen Humankapitalakkumulation durch Arbeitnehmer in einer Unternehmung, insbesondere unter Finanzkapitalaufwand, versagt die simple neoklassische Logik.<footnote numbering="arabic" start="359">
                     <p> Richter und Furubotn (1999), S. 428.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Diese in einer Organisation homogene Akkumulation von Humankapital ist notwendigerweise mit Wissenstransmission, insbesondere über die Zeit hinweg, verbunden. Hierbei greift jedoch individuelles Investitionskalkül. Den damit auftretenden problematischen Eigenschaften<footnote numbering="arabic" start="360">
                     <p> Siehe die Ausführungen in Kapitel III, ??.</p>
                  </footnote> hat ein spezifisches Corporate-Governance-System Rechnung zu tragen. </p>
               <p>
                  <link id="_Toc75835475"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557643"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc169068857"/>
               </p>
            </subsection>
         </section>
         <section id="N1115F" label="III.4">
            <head>Verfügungsrechtliche Regelung der Ressource Humankapital:<br/> Gestaltungseigenschaften und Defizite </head>
            <p>
               <citenumber id="N11168" start="55"/>Ziel des folgenden Kapitels ist die Analyse der Sicherung von Rechten an der Ressource Humankapital zur Schaffung und Erhaltung von Anreizen für die Induzierung und Bindung von Humankapitalinvestitionen vor dem Hintergrund der Trennung von Eigentum und Kontrolle.<footnote numbering="arabic" start="361">
                  <p> Im Sinn von Berle und Means (1932).</p>
               </footnote>
            </p>
            <p>An dieser Stelle sei explizit auf die oben<footnote numbering="arabic" start="362">
                  <p> Siehe Kapitel II,1.</p>
               </footnote> vorgenommene Differenzierung und begriffliche Definition hingewiesen: Es kann zwischen dem zentralen Humankapital oder Primärhumankapital, dem so genannten Topmanagement, und dem Sekundärhumankapital unterschieden werden. Hinsichtlich der zentralen Problematik der Trennung von Eigentum und Kontrolle liegt der Schwerpunkt im Verlauf der Arbeit auf dem entscheidenden zentralen Humankapital.<footnote numbering="arabic" start="363">
                  <p> Siehe Ricketts (2002), S. 271-273.</p>
               </footnote> Das sekundäre Humankapital sei, unter anderem aufgrund der geringeren Freiheitsgrade und der Ableitung über das zentrale Humankapital, als über den relationalen Vertrag regelbar angenommen. Von einer weiteren Analyse an dieser Stelle wird abgesehen. </p>
            <p>Kann  das Ziel der Hci-Corporate-Governance mittels der verfügungsrechtlichen Gestaltung vom zentralen Humankapital erreicht werden? Abgeleitet aus der Institution des idealtypischen liberalen Staates werden auch in einer Institution wie einer Unternehmung die elementaren konstitutionellen Regeln auf das Prinzip der Unverletzlichkeit individueller Verfügungsrechte gegründet. Dieses Prinzip verlangt eine elementare Rechtsordnung und einen Durchsetzungsmechanismus zur Sicherung ihrer Einhaltung. Grundsätzlich zu regeln sind die Verfügungsrechte der Einzelnen gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Privateigentums, die einverständliche Übertragung dieser Rechte gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit sowie die Haftung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen. Im Folgenden werden diese Grundsätze auf ihre Anwendbarkeit hinsichtlich der Ressource Humankapital in einer Unternehmung geprüft. Es werden insbesondere die bestehenden funktionalen Defizite von absoluten/relativen Verfügungsrechten und die bestehenden Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen in Corporate-Governance-Systemen aufgezeigt.</p>
            <p>
               <link id="_Toc118557646"/>
            </p>
            <subsection id="N11190" label="III.4.1">
               <head>
                  <link id="_Toc169068858"/>Absolute Verfügungsrechte: Eigentum zur Regelung der Ressource   Humankapital</head>
               <p>
                  <citenumber id="N1119A" start="56"/>Ist die Rolle des Humankapitals für die Entwicklung von Governance-Strukturen für humankapitalintensive Unternehmen zentral, stellt sich die Frage, ob &#8211; wie beim physischen Kapital &#8211; auch am Humankapital Eigentum begründet werden kann.<footnote numbering="arabic" start="364">
                     <p> Stone (2001), S. 1.</p>
                  </footnote> Grundsätzlich ist in einer Welt ohne Leibeigenschaft das Individuum Eigentümer seines Humankapitals.<footnote numbering="arabic" start="365">
                     <p> Richter und Furubotn (1999), S. 91.</p>
                  </footnote> Ökonomisch und rechtswissenschaftlich erweist sich der Eigentumsstatus von Humankapital jedoch als sehr problematisch. Die Diskussion über das Eigentum von Humankapital entwickelt sich im Rahmen der Debatten über geistiges Eigentum an sich, immaterielle Rechte und Intellectual Property Rights.<footnote numbering="arabic" start="366">
                     <p> Neben zahlreicher weiterführender Literatur zum Thema Intellectual Property Rights siehe auch: Castells (2000), S. 114, S. 120.</p>
                  </footnote> Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein Problem, das sich international stellt. Es hat unterschiedliche philosophische und ökonomische Wurzeln.</p>
               <p>Im Folgenden soll nun, ausgehend von einem kurzen rechtshistorischen Exkurs, der Status von Humankapital hinsichtlich seiner absoluten Verfügungsrechte analysiert werden. </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557647"/>
               </p>
               <block id="N111BF" label="III.4.1.1">
                  <head>
                     <link id="_Toc169068859"/>Rechtshistorischer Exkurs </head>
                  <p>Das geistige Eigentum, zu dem auch das Eigentum an Humankapital gehört, ist rechtsgeschichtlich noch sehr jung. Erst im 18. und 19. Jahrhundert wurde es im westlichen Europa und den USA Bestandteil der Rechtsentwicklung, Rechte an Immateriellem anzuerkennen und zu schützen.<footnote numbering="arabic" start="367">
                        <p> Im Jahr 1709 (Richter und Furubotn (1999), S. 90) verabschiedete die englische Regierung das erste Urhebergesetz der Geschichte: Statut of Anne (nach der damaligen Königin Anne Stuart). Das Ziel des Statutes war &#8222;Encouragement of Learned Men to Compose and Write Useful Books&#8220;. Mittel waren so genannte Autorenrechte mit dem Zweck, durch wirtschaftliche Sicherheit ein Fundament für Kreativität und Leistung zu setzen. Die Rechtssicherheit stellt einen Anreiz dar. Nach den USA im Jahre 1790 (Richter und Furubotn (1999), S. 90) wurde auch in Frankreich nach der Französischen Revolution das Autorenrecht im Jahre 1791 (Richter und Furubotn (1999), S. 90) entwickelt. Die Rechtsentwicklung in Deutschland stand der in England, den USA und Frankreich nach. Seit 1837 (Richter und Furubotn (1999), S. 90) gab es das Urheberrecht in Preußen und im gesamten Deutschen Reich erst seit seiner Gründung 1871. Das geistige Eigentum, Urheberrecht und Recht an Humankapital ist damit schon länger ein Thema der rechtswissenschaftlichen und interdisziplinären internationalen Diskussion: 1886 trat die erste internationale Konvention in Kraft, die &#8222;Berner Übereinkunft&#8220;. In dieser Konvention werden die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, einen gewissen Rechtsschutz für geistige Schöpfungen einzuführen.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N111D4" start="57"/>Die rechtstheoretischen Grundlagen sind gelegt, doch die Praxis der Informationsgesellschaft stellt neue Herausforderungen.<footnote numbering="arabic" start="368">
                        <p> Eine frühe Reaktion ist die Gründung der World Intellectual Property Organization der Vereinten Nationen im Jahr 1967.</p>
                     </footnote> Im Allgemeinen stehen die Gesetzgeber weltweit vor der Herausforderung, einen gerechten Ausgleich zu finden zwischen den Interessen der Urheber von geistigen Werken und der Rechteinhaber von Wissen und Informationen einerseits und den Interessen der Nutzer beziehungsweise den Belangen des Gemeinwohls andererseits.<footnote numbering="arabic" start="369">
                        <p> Zu den aktuellen Diskussionen zum Urhebervertragsgesetz und insbesondere den bestehenden Interessenkonflikten zwischen den Autoren &#8211; der Berufsgruppe der Urheber &#8211; und Verlagen siehe: Vogel (2004). Die Umsetzung zum Beispiel der EU-Durchsetzungsrichtlinie für geistiges Eigentum gilt in Deutschland seit dem 13. September 2003.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>So ist neben anderen internationalen Vereinbarungen &#8211; wie der Berner Konvention, WIPO Urheberrechtsvertrag, das Abkommen über Trade Related Aspects of Intellectual Property (TRIPS) und zahlreichen anderen EU-Richtlinien &#8211; das Urhebergesetz zur Verhinderung von Raubkopien DMCA (Digital Millenium Copyright Act)  mit seiner so genannten Umgehungsklausel<footnote numbering="arabic" start="370">
                        <p> DMCA, Abschnitt 1201.</p>
                     </footnote> sehr umstritten. Die neuen Entwicklungen der Technik und des Rechts könnten das Gemeinwohl in Gefahr bringen, indem sie den Inhalteanbietern die totale Kontrolle über das geistige Eigentum gewähren. Das Problem des geistigen Eigentums von Humankapital in organisationalem Kontext kann als Spezialfall untersucht werden.</p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557648"/>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc169068860"/>
                  </p>
               </block>
               <block id="N11200" label="III.4.1.2">
                  <head>Eigentum an Humankapital</head>
                  <p>Im Folgenden soll Eigentum<footnote numbering="arabic" start="371">
                        <p> Zur Frage von Eigentum und dessen Struktur in einer Organisation vergleiche: Jensen (2000b).</p>
                     </footnote> von Humankapital analysiert werden.<footnote numbering="arabic" start="372">
                        <p> Vergleiche auch die Rede der Deutschen Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, zur Eröffnung des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs am 10. November 2003, siehe BMJ (2003).</p>
                     </footnote> &#8222;Eigentumsrechte an Humankapital sind, ebenso wie Eigentumsrechte an Information,<footnote numbering="arabic" start="373">
                        <p> In diesem Fall, ergänzend zu der in Menschen gebundenen Information, die unter Humankapital zu subsumieren wäre, die in anderen Formen gebundene Information, zum Beispiel elektronische Datenspeicher.</p>
                     </footnote> aus offensichtlichen Gründen schwer zu etablieren und zu schützen, und demzufolge angreifbar.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="374">
                        <p> Ricketts (2002), S. 205.</p>
                     </footnote> Das Individuum ist grundsätzlich Eigentümer seines Humankapitals, genauso wie es Eigentümer seiner Arbeitskraft ist.<footnote numbering="arabic" start="375">
                        <p> Richter und Furubotn (1999), S. 373.</p>
                     </footnote> Üblicherweise können  die Eigentumsverhältnisse von Vermögenswerten gestaltet werden, das Recht des Eigentums an einer Sache impliziert das Recht des Gebrauches, das Recht der Veränderung von Aussehen und Substanz sowie das Recht der Übertragung aller oder einzelner Rechte daran.<footnote numbering="arabic" start="376">
                        <p> Ebd., S. 82.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N1123A" start="58"/>Die Spezifika der Humankapitalgrundelemente Wissen, Informationen und Beziehungen implizieren zahlreiche kritische Eigenschaften von Humankapital hinsichtlich der Eigentumsrechte, insbesondere als Ressource und Produktionsfaktor.</p>
                  <p>Theoretisch ist der Humankapitalträger Eigentümer von Humankapital. Die üblichen Mechanismen von Eigentum stellen sich jedoch als wirkungslos dar, die Rechte des Eigentums existieren rein theoretisch.<footnote numbering="arabic" start="377">
                        <p> Siehe Rajan und Zingalis (2000), S. 13 ff.</p>
                     </footnote> Die grundlegendste Implikation der spezifischen Eigenschaften der Ressource liegt in der relativen Wirkungslosigkeit des wesentlichen Mechanismus des Rechts, dem Eigentum.</p>
                  <p>Für eine systematische grundlegende Prüfung des Eigentumsbegriffs im Fall Humankapital wird im Folgenden, von dem allgemeinen verfügungsrechtlichen Bereich der Menschenrechte<footnote numbering="arabic" start="378">
                        <p> Der theoretische Eigentümer von Humankapital ist der Humankapitalträger selbst (Richter und Furubotn (1999), S. 373). Siehe zu den unterschiedlichen Auffassungen von Humankapitaleigentum und den daraus folgenden Rechtsstreitigkeiten: Closius und Schaffer (1984), Withmore (1990). Dieser Tatbestand ist notwendige Konsequenz einer Welt ohne Leibeigenschaft zum Beispiel gemäß den Grundsätzen des deutschen Grundgesetzes (siehe Art. 2 im Zusammenhang mit Art. 1 GG). In einem liberalen Staat ist das bestehende Recht auf Selbstbestimmung zu achten (Richter und Furubotn (1999), S. 91). &#8222;Obwohl die Erde und alle niederen Wesen allen Menschen gemeinsam gehören, so hat doch jeder Mensch ein Eigentum an seiner Person. Auf diese hat niemand ein Recht als nur er allein.&#8220; (Locke (1967), II/§27, S. 218.). Der Humankapitalträger ist per definitionem Eigentümer an seiner Person. Damit ist er grundsätzlich auch Eigentümer an dem in ihm gebundenen Humankapital, sofern keine immateriellen Rechte dem entgegenstehen (vergleiche dazu unten die Ausführungen zu immateriellen Rechten). Im Rahmen der Diskussion der uneingeschränkten Eigentumsrechte wird jedoch deutlich, dass hierbei nicht der Begriff des frei übertragbaren Privateigentums (Locke (1967), II/§27, S. 218) angewendet werden kann. Fraglich ist damit, inwieweit die in den verschiedenen Kategorien verwendeten Rechtsbegriffe des Eigentums, einschließlich ihrer Funktionalität hinsichtlich der Anreizeffekte und Kontrolleffekte, auf die Ressource Humankapital anwendbar sind. </p>
                     </footnote> ausgehend, zuerst der allgemeine Begriff der uneingeschränkten Eigentumsrechte herangezogen und danach der Spezialfall der immateriellen Rechte.</p>
                  <subblock id="N11254" label="III.4.1.2.1">
                     <head>
                        <link id="_Toc169068861"/>Vom Eigentum an Sachen zum Eigentum am Humankapital</head>
                     <p>
                        <citenumber id="N1125E" start="59"/>Ausgangspunkt ist das Eigentum an körperlichen Gegenständen, d.h. Sachen. Zusammen mit Forderungen und Immaterialgütern bilden Sachen die Klasse der Vermögensgegenstände. Es ist nun zu fragen, ob man vom Sacheigentum allgemeine Aussagen zum Eigentum an anderen Vermögensgegenständen, und damit auch am Humankapital, machen kann. Das Sacheigentum läßt sich als Bündel von drei Rechtspositionen begreifen, nämlich (1) das Recht die Sache zu nutzen und gegebenenfalls zu verbrauchen und in den Gegenstand des Eigentumsrechts gegebenenfalls zu verändern, (2) das Recht, andere von der Nutzung auszuschließen und Störungen abzuwehren, und (3) das Verfügungsrecht. Eigentum kann definiert werden als die &#8222;einzige und despotische Herrschaft, die ein Mensch beansprucht und über die äußerlichen Dinge der Welt ausübt, wobei er das Recht jedes anderen Individuums ausschließt.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="379">
                           <p> Blackstone (1825), S. 1.</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <freehead>1. Das Recht des Gebrauches des Vermögensgegenstandes</freehead>
                     <p>A: Der Humankapitalträger ist der Humankapitalinvestor: Der Träger von Humankapital kann sein Humankapital gebrauchen im Sinn der funktionalen Verwendung von Wissen, Informationen und Beziehungen. Ist das Humankapital spezifisch durch den Humankapitalträger akkumuliert worden und entfällt die ursprüngliche Verwendungsmöglichkeit, so ist der Wert des Humankapitals gesunken, die Eigentumsfrage könnte davon jedoch unberührt bleiben: Eigentümer ist der Humankapitalträger. Jedoch erst dem Spezialitätsprinzip zufolge, die genaue Spezifizierung des Vermögensgegenstandes, kann die Ausschlussbarkeit gegeben sein. Humankapital ist seiner Natur nach nicht genau zu spezifizieren.<footnote numbering="arabic" start="380">
                           <p> Vergleiche die obigen Ausführungen zu Wissen.</p>
                        </footnote> Dem Tatbestand der mangelnden Ausschlussbarkeit<footnote numbering="arabic" start="381">
                           <p> Stone (2001), hierzu insbesondere: Closius und Schaffer (1984), Withmore (1990).</p>
                        </footnote> Dritter des zur Verfügung gestellten Humankapitals folgt, dass dem Eigentümer in diesem Fall keine ausschließliche Verfügungsgewalt gegeben ist. </p>
                     <p>B: Der Humankapitalträger ist nicht der Humankapitalinvestor: Investiert eine dritte Partei, zum Beispiel die Organisation, in das Humankapital des Humankapitalträgers, so ist der unmittelbare Gebrauch des Humankapitals durch den Kapitaleigentümer, den Investor, nicht gegeben. Mit Aufnahme von Wissen, Informationen und Beziehungen geht dieses Humankapital in das Eigentum des Humankapitalträgers über, gemäß dem Grundsatz der Selbstbestimmung des Individuums.<footnote numbering="arabic" start="382">
                           <p> Vergleiche obige Ausführungen.</p>
                        </footnote> Der Gebrauch ist vom Willen des Humankapitalträgers abhängig. Demgegenüber kann allenfalls die Steuerung der Unterlassung des Gebrauches stehen, in Form von kodifiziertem patent- und urheberrechtlich geschütztem Wissen.<footnote numbering="arabic" start="383">
                           <p> Vergleiche die folgenden Ausführungen zu immateriellem Recht. </p>
                        </footnote> Unter der Prämisse, dass relevantes Humankapital nur zu geringen Teilen aus kodifiziertem Wissen besteht,<footnote numbering="arabic" start="384">
                           <p> Vergleiche die obigen Ausführungen zu Wissen.</p>
                        </footnote> kann das Recht auf Erwirkung der Unterlassung die Defizite im Bereich des Gebrauchsrechts nicht ausgleichen. </p>
                     <freehead>
                        <link id="_Toc118557651"/>2. Das Recht, den Vermögensgegenstand in Aussehen und Substanz zu verändern</freehead>
                     <p>
                        <citenumber id="N112A3" start="60"/>A: Der Humankapitalträger ist der Humankapitalinvestor: Grundsätzlich und laut Humankapitalinvestition kann der Humankapitalträger gemäß seiner Investitionstätigkeiten die Substanz des Humankapitals ändern. Erlernung und Korrektur von Wissen, Aufnahme und Korrektur von Informationen und Beziehungen können als Beispiele herangezogen werden.</p>
                     <p>B: Der Humankapitalträger ist nicht der Humankapitalinvestor: Grundsätzlich und laut Humankapitalinvestition kann der Humankapitalinvestor gemäß seiner Investitionstätigkeiten in das Individuum die Substanz des Humankapitals ändern, zum Beispiel durch Lehren und Korrigieren von Wissen, Weitergabe und Korrigieren von Informationen und Beziehungen. Die Verifizierung dieser Investition hinsichtlich des Ergebnisses ist nur sehr eingeschränkt und zum Teil nicht möglich.</p>
                     <freehead>
                        <link id="_Toc118557652"/>3. Das Recht, den Vermögensgegenstand respektive die Rechte an ihm zu übertragen/zu verkaufen</freehead>
                     <p>A: Der Humankapitalträger ist der Humankapitalinvestor: Grundsätzlich besteht für den Humankapitalträger und Eigentümer das Recht, Wissen, Informationen und Beziehungen auf Dritte zu übertragen. Die Spezifizierung und Verifizierung<footnote numbering="arabic" start="385">
                           <p> Stone (2001).</p>
                        </footnote> ist jedoch eingeschränkt und zum Teil nicht möglich. Aufgrund der daraus folgenden mangelnden Ausschlussmöglichkeiten,<footnote numbering="arabic" start="386">
                           <p> Ebd., hierzu insbesondere: Closius und Schaffer (1984), Withmore (1990).</p>
                        </footnote> mit Ausnahme des geringen Anteils von kodifiziertem und immateriell-rechtlich geschütztem Humankapital, besteht grundsätzlich eine gewisse freie Zugänglichkeit (open access). In diesem Fall greift der Eigentumsbegriff nicht, die Rechtsdurchsetzung ist zweifelhaft. Wie in den Ausführungen zu immateriellem Recht aufgezeigt werden wird, ist auch im Fall des spezifizierten und kodifizierten Humankapitals die rechtliche Sicherung nicht immer gegeben. </p>
                     <p>
                        <citenumber id="N112C5" start="61"/>B: Der Humankapitalträger ist nicht der Humankapitalinvestor: Wissen, Informationen und Beziehungen können grundsätzlich mit Recht übertragen werden. Ein Verkauf dieser Rechte an Wissen, Informationen und Beziehungen erscheint nur im Fall einer gegebenen Ausschlussmöglichkeit ökonomisch nachvollziehbar, wie zum Beispiel bei Patenten oder Nachrichten in Medienträgern gebunden.<footnote numbering="arabic" start="387">
                           <p> Vergleiche die folgenden Ausführungen zu immateriellem Recht.</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>Humankapital ist jedoch in Menschen gebundenes Wissen, Informationen, Beziehungen. Ist Humankapital damit einmal durch einen Investor in einem Individuum gebunden, so ist gemäß dem Grundsatz der Selbstbestimmung das Individuum der Eigentümer. Damit hat der Investor ab dem Zeitpunkt der Bindung von Humankapital im Individuum keine Eigentumsrechte am Humankapital, kein praktikables Recht, dieses Humankapital an Dritte zu übertragen oder zu veräußern. </p>
                     <p>Die Summe des in den Mitarbeitern einer Organisation gebundenen Humankapitals stellt einen Wert dar und kann für einen Verkauf von Bedeutung sein. Das Recht am Humankapital selbst liegt jedoch beim Träger des Humankapitals, er kann nicht von der freien Entscheidung über das Humankapital ausgeschlossen werden. Die Rechte an Humankapital, als in einem Menschen gebundenes Wissen, lassen sich nicht oder nur sehr eingeschränkt verkaufen.<footnote numbering="arabic" start="388">
                           <p> Rajan und Zingalis (2000), S. 3.</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <freehead>
                        <link id="_Toc118557653"/>4. Das Recht, die Erträge aus diesem Verkauf einzubehalten, ist nicht anwendbar</freehead>
                     <p>
                        <citenumber id="N112E7" start="62"/>A: Der Humankapitalträger ist der Humankapitalinvestor: Der Humankapitalträger hat das theoretische Recht, faktisch ist dieses aufgrund der genannten Defizite im Bereich Spezifizierung und Ausschluss nicht durchzusetzen.<footnote numbering="arabic" start="389">
                           <p> Ausnahmen sind Fälle im Bereich immaterieller Rechte, wo Humankapital jedoch nicht eindeutig einzuordnen ist. </p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>B: Der Humankapitalträger ist nicht der Humankapitalinvestor: In Schlussfolgerung von (03) sind in den Fällen des Humankapitals keine direkten Veräußerungen möglich, woraus sich auch keine Erträge ergeben. Die Zuweisung der Property Rights<footnote numbering="arabic" start="390">
                           <p> Rajan und Zingalis (2000), S. 14.</p>
                        </footnote> einerseits und die Verfizierung<footnote numbering="arabic" start="391">
                           <p> Stone (2001).</p>
                        </footnote> des Humankapitals andererseits könnten nicht eindeutig durchzuführen sein, es könnte weiterhin eine mangelnde Ausschlussbarkeit der Humankapitalnutzung gegenüber weiterer Verwendung bestehen. </p>
                     <p>Aus der Analyse ist deutlich geworden, dass die Anwendung des Begriffs der uneingeschränkten Eigentumsrechte auf Humankapital für ein besseres Problemverständnis von Bedeutung ist. Die festgestellten Defizite könnten den Schluss zulassen, dass der Eigentumsbegriff im Bereich Humankapital nicht greift. Es könnte  die moderne Art der Verfügungsrechte, die immateriellen Rechte, auf den Vermögensgegenstand Humankapital anwendbar sein, was im Folgenden geprüft werden soll. </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc118557654"/>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc169068862"/>
                     </p>
                  </subblock>
                  <subblock id="N11316" label="III.4.1.2.2">
                     <head>Immaterielle Rechte</head>
                     <p>
                        <citenumber id="N1131D" start="63"/>Es liegt nahe, zuerst die moderne Form der Verfügungsrechte, die immateriellen Rechte zu prüfen, denn die immateriellen Rechte umfassen geistiges Eigentum, Urheberrechte, Handelsmarken, Geschäftsgeheimnisse und Patente. Der Begriff geistiges Eigentum ist in der wissenschaftlichen Literatur umstritten,<footnote numbering="arabic" start="392">
                           <p> Richter und Furubotn (1999), S. 90.</p>
                        </footnote> es wird häufig der Begriff immaterielles Recht vorgezogen, da das schutzwürdige Gut wesensverschieden von einem wohl definierten materiellen Gut, einer Sache ist. Humankapital lässt sich ebenso wie die Gegenstände der immateriellen Rechte nicht leicht messen und/oder überwachen, stellt ebenfalls ein &#8222;geistiges Gut&#8220; dar. Die Eigentumsfragen im Fall des &#8222;geistigen Guts&#8220; Humankapital könnten demzufolge den Fragen des Urheberrechts nahe stehen, sind jedoch in wesentlichen Punkten davon verschieden: </p>
                     <p>Das Urheberrecht sichert Eigentumsrechte an geistigen Werken. Diese sind als explizierte Werke im Allgemeinen vom Schöpfer und geistigen Eigentümer physisch getrennt und grundsätzlich zu spezifizieren, wenn auch nur schwer zu messen und zu überwachen.<footnote numbering="arabic" start="393">
                           <p> Ebd.</p>
                        </footnote> Humankapital ist im Menschen gebunden, es ist nicht eindeutig zu definieren und als solches zu verifizieren und demzufolge auch schwer zu messen und zu überwachen. </p>
                     <p>Urheberrechte sichern Ergebnisse geistiger Leistung, demgegenüber stellt Humankapital potenzielle geistige Leistung und potenzielle Kapazität &#8211;gebunden in Wissen, Informationen und Beziehungen &#8211; selbst dar. </p>
                     <p>
                        <citenumber id="N11339" start="64"/>Die immateriellen Rechte haben denselben Zweck wie Rechte im materiellen Bereich: Der Inhaber des Rechts soll gegen die unbefugte Nutzung seines Eigentums geschützt werden. Die kontinuierliche Angleichung der Normen des immateriellen Rechts an die technische Entwicklung, zum Beispiel im Bereich der digitalen Musikdateien, erfasst grundsätzlich den Zweck des Schutzes von Privateigentum mit der Folge von Anreiz- und Kontrolleffekt. Vermehrte Auseinandersetzungen über Eigentumsfragen und insbesondere Verletzungen von Eigentumsrechten können als Folge der Ausschlusskosten gesehen werden. Defizite im Bereich des immateriellen Rechts haben zwei Gründe: </p>
                     <p>Die Ausarbeitung und Angleichung der Rechtsnormen steht in der Entwicklungsgeschwindigkeit der technischen Entwicklung nach. Mediale Verwertungsmöglichkeiten stellen neue Anforderungen an die Ausarbeitung von Normen des immateriellen Rechts. Der Rechtsbegriff als solcher ist jedoch weiterhin anwendbar.</p>
                     <p>Zweitens stellen die Ausschlusskosten eine Hürde des immateriellen Rechts dar: Die Kosten der Spezifikation und Zuweisung sowie die Kosten der Überwachung und Zuweisung: Diese Ausschlusskosten sind zum Teil unerschwinglich hoch und führen zu Effizienzproblemen. </p>
                     <p>
                        <citenumber id="N11345" start="65"/>Der Rechtsbegriff des immateriellen Rechts könnte im Fall des Humankapitals jedoch zu kurz greifen: Das zur Verfügung gestellte Humankapital &#8211; Wissen, Information, Beziehungen &#8211; unterliegt weder dem Ausschlussprinzip noch dem Spezialitätsprinzip, die Ausschlusskosten laufen gegen unendlich. Die Güter des Bereichs immaterieller Rechte sind zwar wesensverschieden von Sachen, die Prinzipien des Privateigentums können jedoch, unter Anwendung des Begriffs immaterielles Recht, auf dieser Güter angewendet werden: So besteht zum Beispiel das Recht des Eigentums an einem Urheberrecht ebenfalls am Recht des Gebrauchs, dem Recht der Veränderung und dem Recht der Übertragung. </p>
                     <p>Wie oben gezeigt worden ist, könnten sich diese Rechtsbegriffe jedoch als nicht auf Humankapital anwendbar erweisen.</p>
                     <p>
                        <link id="_Toc118557655"/>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc169068863"/>
                     </p>
                  </subblock>
               </block>
               <block id="N1135A" label="III.4.1.3">
                  <head>Rechtsinstitut Eigentum: Defizite und Konsequenzen der mangelnden Wirksamkeit </head>
                  <p>Frei übertragbares Privateigentum stellt einen integralen Bestandteil eines funktionierenden Marktsystems dar. Verfügungsrechtliche Defizite, die diesen Tausch in einer Wirtschaft behindern, wirken sich effizienzmindernd aus,<footnote numbering="arabic" start="394">
                        <p> Ebd., S. 86. </p>
                     </footnote> indem folgende Mechanismen unwirksam sein könnten und als eine Konsequenz der Tatbestand der Rechtsunsicherheit folgen könnte:</p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557656"/>
                  </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N11372" start="66"/>
                     <ul>
                        <li>
                           <p>Dysfunktionalität von den Eigentumsrechten Inklusion und Exklusion: Die entscheidenden Charakteristika des Eigentumsbegriffs,<footnote numbering="arabic" start="395">
                                 <p> McPherson (1973), 133 ff.</p>
                              </footnote> andere auszuschließen, Exklusion, sowie nicht von anderen ausgeschlossen werden zu können, Inklusion, könnten bei der Anwendung auf Humankapital nicht zutreffen.</p>
                        </li>
                     </ul>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557658"/>
                  </p>
                  <p>
                     <ul>
                        <li>
                           <p>Mangelnder Anreizeffekt des Privateigentums: Die ökonomischen Anreize des Privateigentums tragen zu einem effizienten Einsatz knapper Ressourcen<footnote numbering="arabic" start="396">
                                 <p> Richter und Furubotn (1999), S. 81 und 86. </p>
                              </footnote> bei und bestimmen das Investitionsverhalten der Wirtschaftssubjekte. Die aufgezeigten verfügungsrechtlichen Defizite könnten den Anreizeffekt des Privateigentums verhindern beziehungsweise einschränken. </p>
                        </li>
                     </ul>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557659"/>
                  </p>
                  <p>
                     <ul>
                        <li>
                           <p>Mangelnder Kontrolleffekt des Privateigentums: Der Kontrolleffekt<footnote numbering="arabic" start="397">
                                 <p> Ebd., S. 86. </p>
                              </footnote> umfasst die Kontrolle, Zuweisung und Aufteilung von Vermögensgegenständen in Unternehmen.<footnote numbering="arabic" start="398">
                                 <p> Vergleiche auch Ricketts (2002), S. 116.</p>
                              </footnote>
                           </p>
                        </li>
                     </ul>
                  </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N113C5" start="67"/>Diese Eigentümerschaft an Vermögen und Entscheidungsrechten gibt einem Eigentümer die legitime Kontrolle und Handlungsmacht über den Nutzen eines Vermögens. Die Handlungsmacht hängt von der Größe des Residualrechts der Kontrolle ab. Mangels Festschreibung eindeutiger Eigentumsverhältnisse kann jedoch keine Kontrolle und Handlungsmacht über diesen Mechanismus ausgeübt werden:<footnote numbering="arabic" start="399">
                        <p> Siehe Schmitz (2001), S. 12.</p>
                     </footnote> Der Eigentumsmechanismus könnte sich als relativ wirkungslos erweisen. </p>
                  <p>Insbesondere auf die Defizite, die aus diesem Tatbestand im Zusammenhang von Verfügungsrechten und Verträgen folgen, wird im nächsten Abschnitt &#8222;Relative Verfügungsrechte&#8220; hingewiesen. </p>
                  <p>Die Anwendung des Begriffes Eigentums auf Humankapital könnte damit zu kurz greifen: Eigentum zur Regelung der Ressource Humankapital weist funktionale Defizite auf und könnte im Ergebnis hinsichtlich seiner Anreiz- und Kontrolleffekte relativ wirkungslos sein.<footnote numbering="arabic" start="400">
                        <p> Vergleiche hierzu auch die Schlussfolgerungen bei Rajan und Zingalis (2000), S. 14 ff.</p>
                     </footnote> Auf die Konsequenzen dieser Defizite wird im Rahmen der Thesenerläuterung in Kapitel III,5 eingegangen.</p>
                  <p>
                     <citenumber id="N113E1" start="68"/>Wenn  die Anwendung des Eigentumsbegriffs nicht ausreichen sollte, könnte Humankapital über den Vertrag geregelt werden, was im Folgenden zu analysieren ist.</p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557660"/>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc169068864"/>
                  </p>
               </block>
            </subsection>
            <subsection id="N113F3" label="III.4.2">
               <head>Relative Verfügungsrechte: Vertrag zur Regelung der Ressource <br/>Humankapital</head>
               <p>Im vorangehenden Abschnitt wurden die Defizite im Bereich der absoluten Verfügungsrechte mit der möglichen Konsequenz einer relativen Wirkungslosigkeit von Anreiz- und Kontrolleffekten aufgezeigt. </p>
               <p>Wenn der absolute Eigentumsbegriff nicht für eine Regelung und Gestaltung von Humankapitalinvestitionen ausreichen sollte, stellt sich die Frage nach vertragstheoretischen Gestaltungsfaktoren. Im Folgenden soll die Frage geprüft werden, ob der einfache Vertrag, der relationale Vertrag oder die vertragliche Regelung innerhalb von Corporate-Governance-Systemen zielführend sein könnten.</p>
               <p>
                  <citenumber id="N11402" start="69"/>Die eng mit Eigentum verbundenen Entscheidungsrechte und deren Zuweisung sind in modernen Gesellschaften per Gesetzgebung geregelt. Sind diese Entscheidungsrechte einmal zugeordnet, so werden sie regulär neugeordnet durch Verträge, Kauf und Verkauf und durch Zuweisungen.<footnote numbering="arabic" start="401">
                     <p> Jensen und Meckling (1990), S. 10 ff.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557661"/>
               </p>
               <block id="N11414" label="III.4.2.1">
                  <head>
                     <link id="_Toc169068865"/>Humankapital als direkter Vertragsgegenstand </head>
                  <p>Verträge und vertragliche Lösungen spielen in der modernen Institutionenökonomik eine tragende Rolle.<footnote numbering="arabic" start="402">
                        <p> Richter und Furubotn (1999), S. 155.</p>
                     </footnote> Wenn der Literatur zufolge der Vertrag auch ein mehrdeutiger Begriff ist,<footnote numbering="arabic" start="403">
                        <p> Llewellyn (1931), S. 708.</p>
                     </footnote> sowohl in der Wirtschafts- als auch in der Rechtswissenschaft, kann jedoch einheitlich der klassische, vollständige Vertrag von dem relationalen Vertrag unterschieden werden. Beide Vertragsformen stellen verschiedene Pole von relationalen Verträgen dar.<footnote numbering="arabic" start="404">
                        <p> Macneil (1974), S. 738.</p>
                     </footnote> Der vollständige Vertrag als Idealtypus des klassischen Vertrages ist durch die problemlose Durchsetzung, vollständige Formulierung und Nachprüfbarkeit aller möglichen Kontingenzen, wie es Arrow und Debreu in ihrer Zeit-Zustands-Präferenztheorie annehmen, sowie die Vernachlässigung jeder persönlichen Beziehung gekennzeichnet:<footnote numbering="arabic" start="405">
                        <p> Richter und Furubotn (1999), S. 157 und S. 160.</p>
                     </footnote> Vollständige Verträge sind explizit vereinbarte Verträge mit symmetrischer Information. Sie sind in einem im Vorhinein eindeutig definierten Sinn verbindlich, gleichgültig ob es sich dabei um formale (schriftlich abgefasste) oder informelle (mündliche) Vereinbarungen handelt. Sie können langfristig oder kurzfristig sein, Standardform haben oder komplex sein. Sie werden mit Hilfe Dritter durchgesetzt, das heißt ihre relevante Information ist durch die Gerichte überprüfbar.<footnote numbering="arabic" start="406">
                        <p> Ebd., S. 160.</p>
                     </footnote> Werden Verträge, im Rechtssinn des Wortes oder nicht, grundsätzlich zu einem Problem, wenn man sich von dem theoretischen, kontingenten Vertragsmodell entfernt, so verschärft sich das Problem angesichts des Vertragsgegenstandes Humankapital um ein Vielfaches. Im Folgenden werden die Defizite der vertraglichen Gestaltung von Humankapital, insbesondere unter der Prämisse der Existenz von Transaktionskosten, asymmetrischer Information und transaktionsspezifischen Investitionen aufgezeigt. </p>
                  <p>Die direkte vertragliche Regelung von Humankapitalinvestitionen durch vollständige Verträge ist im zweifachen Sinn ein rein theoretisches Konstrukt. </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N1144C" start="70"/>Des Rechtsinstitut Eigentum ist nur bedingt wirksam: Humankapitalinvestitionen stellen zwar eine Ressource dar, Humankapital ist ein wesentlicher Teil der Kapitalstruktur eines Unternehmens und ein wesentlicher Vermögenswert des Individuums; Humankapital weist jedoch, wie im vorhergehenden Abschnitt gezeigt wurde, große Defizite im Bereich der Property Rights auf. </p>
                  <p>In der Realität sind Verträge unvollständig, die Vertragspartner sind mit einer ungewissen Zukunft, unvollständiger Information und Transaktionskosten konfrontiert. Im Hinblick auf die Transaktionskosten<footnote numbering="arabic" start="407">
                        <p> Vergleiche insbesondere Richter und Furubotn (1999), S. 47 ff.</p>
                     </footnote> kann es sogar durchaus zweckmäßig sein, einen Vertrag unvollständig zu belassen.<footnote numbering="arabic" start="408">
                        <p> Hadfield (1990), S. 927.</p>
                     </footnote> In einer Welt mit Friktionen entstehen Vertragsprobleme infolge asymmetrischer Informationen.</p>
                  <p>Die Probleme aus den spezifischen Investitionen und asymmetrischen Informationen ergeben sich aus der Existenz der Transaktionskosten und dem zeitlichen Abstand zwischen Vertragsschluss und Leistung.</p>
                  <p>
                     <citenumber id="N11468" start="71"/>Humankapitalinvestitionen, als in hohem Grade spezifische Investitionen, stellen Vorleistungen dar, die erbracht werden müssen, damit Hauptleistungen erbracht werden können, die wiederum entgolten werden. Opportunistisches Verhalten, sowohl ex ante als auch ex post bezüglich des Vertragsabschlusses, könnte grundsätzlich folgen aus: der zeitlichen Verschiebung, dem zeitlichen Auseinanderfallen von Leistung und Gegenleistung und den Defizite im Bereich der absoluten Verfügungsrechte an Humankapital. </p>
                  <p>Die Bereiche der Vertragsprobleme können folgendermaßen unterschieden werden: Die Phase vor Vertragsschluss beinhaltet die Probleme der so genannten adversen Selektion, und die Phase nach Vertragsschluss beinhaltet die Probleme des moralischen Risikos.</p>
                  <p>Die Vertragspartner sind entsprechend der Höhe der spezifischen Investitionen in das Vertragsverhältnis &#8222;eingesperrt&#8220;.<footnote numbering="arabic" start="409">
                        <p> Richter und Furubotn (1999), S. 154.</p>
                     </footnote> Hieraus folgt die Gefahr des Hold-Up in Form der Enteignung der Quasierente des Vertragspartners. Im Folgenden soll nach Opportunismus vor und nach Vertragsschluss unterschieden werden. Zugleich soll das Rechtsinstitut Vertrag, der die Kontrolle über humane Ressourcen, die &#8222;Kontrolle über den Menschen&#8220;, zum Gegenstand hat, hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf Humankapital weiter geprüft werden. </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557662"/>
                  </p>
                  <subblock id="N11480" label="III.4.2.1.1">
                     <head>
                        <link id="_Toc169068866"/>Die Form des Arbeits- und des Dienstleistungsvertrages</head>
                     <p>
                        <citenumber id="N1148A" start="72"/>Gegenstand des Arbeitsvertrages sind Dienstleistungen, die nach Anweisung erbracht werden, Gegenstand des Dienstleistungsvertrages sind Dienstleistungen, die nicht nach Anweisung erbracht werden. Gemeinsam ist den Vertragsformen, dass die Vertragspartner mit opportunistischem Verhalten konfrontiert werden können, die Verletzlichkeit gegenüber Opportunismus ist bei dem Vertragsgegenstand Humankapital sehr groß.</p>
                     <p>Die Kombination einer spezifischen Investition, dem Humankapital mit seinen problemverschärfenden Spezifika,<footnote numbering="arabic" start="410">
                           <p> Siehe oben Kapitel III,2, insbesondere 2.3.</p>
                        </footnote> in Verbindung mit unvollständigen Verträgen, aufgrund der eingeschränkten Rationalität, ermöglicht die Durchsetzung der eigenen Interessen, notfalls mit List, ermöglicht Opportunismus in hohem Grade.<footnote numbering="arabic" start="411">
                           <p> Williamson (2000), S, 8 ff.</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>Die Verletzlichkeit von spezifischen Investitionen in Form von Humankapital ist ausgesprochen hoch.<footnote numbering="arabic" start="412">
                           <p> Siehe hierzu Ricketts (2002), S. 450 ff.</p>
                        </footnote> Auch ist jene Verletzlichkeit gegenüber Ex-post-Verhandlungen, vor dem Hintergrund der unvollständigen Verträge, die Basis des Property-Rights-Ansatzes zur Eigentümerschaft.<footnote numbering="arabic" start="413">
                           <p> Ebd.</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>
                        <citenumber id="N114B6" start="73"/>Insbesondere Verträge im Bereich Humankapital sind anfällig für Informationsasymmetrien und verletzlich gegenüber Opportunismus, wie zum Beispiel dem Hold-Up.<footnote numbering="arabic" start="414">
                           <p> Ebd., S. 417.</p>
                        </footnote> Im Fall des Humankapitals erhalten strategische Betrachtungen Bedeutung, Opportunismus ist die Handlungsbedingung.<footnote numbering="arabic" start="415">
                           <p> Williamson (2000), S. 9.</p>
                        </footnote> Hierbei kann Opportunismus vor Vertragsschluss und Opportunismus nach Vertragsschluss unterschieden werden.</p>
                     <p>Aufgrund der hohen Komplexität des Vertragsgegenstandes und der notwendigen hohen Anzahl von Handlungs-Freiheitsgraden könnte davon ausgegangen werden, dass eine klassische direkte vertragliche Regelung mittels des Arbeits- und des Dienstleitungsvertrages nicht für das zentrale Humankapital in Betracht kommt. </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc118557663"/>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc169068867"/>
                     </p>
                  </subblock>
                  <subblock id="N114DA" label="III.4.2.1.2">
                     <head>Mögliche Optimierung durch die Vertragstheorie der relationalen <br/>Verträge</head>
                     <p>Im Zusammenhang mit der Vertragsfähigkeit von Humankapital liegt unser Hauptaugenmerk auf Situationen, in denen Investitionen nicht durch Dritte verifiziert werden können und in denen infolge transaktionspezifischer Investitionen eine zweiseitige Abhängigkeit der Vertragsparteien gegeben ist. Es ist mit der Neuen Institutionsökonomik von einer fundamentalen Transformation gesprochen werden.<footnote numbering="arabic" start="416">
                           <p> Williamson (1985), S. 70.</p>
                        </footnote> Im Arbeitsmarkt erfolgt sie zum Beispiel dann, wenn ursprünglich ungelernte Arbeiter gezwungen sind, mit der Zeit firmenspezifisches Humankapital zu erwerben, und das Unternehmen in steigendem Maße von der Verfügbarkeit von Arbeitskräften mit solchem Kapital abhängig ist:<footnote numbering="arabic" start="417">
                           <p> Richter und Furubotn (1999), S. 174.</p>
                        </footnote> &#8222;Was (...) zunächst ein Bieter-Prozess mit einer großen Anzahl von Teilnehmern war, wird in der Folge effektiv zu einer Situation bilateralen Angebotes. Diese fundamentale Transformation hat tiefgreifende Folgen für den Vertrag.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="418">
                           <p> Williamson (1985), S. 70.</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>
                        <citenumber id="N114FE" start="74"/>Für die Tatsache, dass dieser Aspekt so lange unbeachtet blieb, werden drei Gründe genannt,<footnote numbering="arabic" start="419">
                           <p> Williamson (1999), S. 174.</p>
                        </footnote> deren Betrachtung für die Humankapitalproblematik von Erkenntnisinteresse ist und die Humankapitalinvestition als eine fundamentale Transformation verdeutlicht: &#8222;dass solche Transformationen im Zusammenhang mit erschöpfenden, ein für alle Male abgeschlossenen Verträgen nicht vorkommen&#8220;, &#8222;dass die Transformation bei Abwesenheit von Opportunismus nicht zustande kommt&#8220;, &#8222;selbst wenn begrenzte Rationalität und Opportunismus zugestanden werden, tritt die fundamentale Transformation nur im Verein mit einer Bedingung der Faktorspezifität auf, einem Aspekt des Vertrages, der erst in jüngerer Zeit herausgearbeitet wurde.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="420">
                           <p> Ebd., S. 174.</p>
                        </footnote> Jene Faktorspezifität ist im betrachteten Fall des Faktors Humankapital sehr groß, die Bedeutung nimmt, wie oben ausgeführt, stetig zu.</p>
                     <p>Durchsetzbare Verträge als Grundlage von Investitionsanreizen können auch aus diesem Grund nicht geschrieben werden. Die Charakterisierung der nicht direkten Vertragsfähigkeit von Humankapital wird geradezu durch die Definition von relationalen Verträgen vorgenommen: &#8222;Ein Vertrag ist insoweit relational, als die Vertragspartner nicht imstande sind, wichtige Bestandteile ihrer Vereinbarung auf wohldefinierte Verpflichtungen zu reduzieren.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="421">
                           <p> Goetz/Scott (1982), S. 1091.</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc118557664"/>
                     </p>
                     <p>
                        <link id="_Toc169068868"/>
                     </p>
                  </subblock>
                  <subblock id="N1152A" label="III.4.2.1.3">
                     <head>Konsequenzen des mangelnden Rechtsschutzes durch den Vertrag</head>
                     <freehead>
                        <link id="_Toc118557665"/>Relative Nichtvertragsfähigkeit von Humankapital </freehead>
                     <p>Den obigen Ausführungen zufolge ist die Vertragsschließung mit einem Anbieter von Humankapital nicht oder nur begrenzt möglich, da die Erfüllung nicht verifizierbar ist, es könnte eine Non-Contractible-Quality vorliegen.<footnote numbering="arabic" start="422">
                           <p> Im Sinn von Ricketts (2002), S. 450.</p>
                        </footnote> Eine weitere wissenschaftliche Diskussion des Property-Rights-Ansatzes erscheint dennoch für die Frage der Humankapitalinduzierung erkenntnisreich, da hier von der Prämisse einer Verletzlichkeit von spezifischen Investitionen, so auch Humankapitalinvestitionen, gegenüber Neuverhandlungen bei unvollständigen Verträgen ausgegangen wird.<footnote numbering="arabic" start="423">
                           <p> Ricketts (2002), S. 446.</p>
                        </footnote>
                     </p>
                     <p>
                        <citenumber id="N1154A" start="75"/>Mit der Wirkungslosigkeit des Eigentumsmechanismus ist auch die Frage der optimalen Zuteilung von Humankapital-Vermögenseigentümerschaft im Rahmen der Vertragsmodelle der Property-Rights-Theorie<footnote numbering="arabic" start="424">
                           <p> Zum Beispiel Grossmann und Hart (1986).</p>
                        </footnote> hinfällig. </p>
                     <p>Eine weitere Diskussion der Übertragung und Anwendung der Theorien und deren Erkenntnissen für die Induzierung und Bindung von Humankapitalinvestitionen erfolgt in Kapitel IV. Durch die Unwirksamkeit von Eigentumsmechanismen fällt jedoch zusätzlich ein übliches Substitut des Vertrages hinsichtlich der Kontrolle sowie Entscheidung von und über Humankapital aus. </p>
                     <p>Dem klassischen Property-Rights-Ansatz<footnote numbering="arabic" start="425">
                           <p> Ebd.</p>
                        </footnote> zufolge werden Entscheidungen, die ex ante nicht geregelt werden können, ex post regelbar über das Residualrecht. Die Größe des Residualrechts der Kontrolle hängt davon ab, wie sehr bedeutende Eventualitäten im Vertrag unspezifiziert geblieben und Handlungsfreiheitsgrade offen gelassen worden sind.<footnote numbering="arabic" start="426">
                           <p> Rajan und Zingalis (2000), S. 6.</p>
                        </footnote> Es gibt allerdings Fälle, in denen Entscheidungen ex post nicht regelbar sind und ausschließlich über den Transfer von Eigentümerschaft geregelt werden können.<footnote numbering="arabic" start="427">
                           <p> Siehe zu diesem fortentwickelten Property-Rights-Ansatz: Hart und Holmström (2002), S. 33 ff.</p>
                        </footnote> In diesem Fall kann Eigentum beziehungsweise der Austausch von Eigentum ein Substitut für einen Vertrag darstellen.<footnote numbering="arabic" start="428">
                           <p> Ricketts (2002), S. 116.</p>
                        </footnote> Dieses Substitut besteht hinsichtlich des Vermögensgegenstandes Humankapital nicht.</p>
                     <freehead>
                        <link id="_Toc118557666"/>Relative Nichtveräußerbarkeit</freehead>
                     <p>
                        <citenumber id="N11584" start="76"/>Die spezifischen Eigenschaften von Humankapital und Wissen stellen eine extreme Form der Nichtveräußerbarkeit dar.<footnote numbering="arabic" start="429">
                           <p> Jensen und Meckling (1990), S. 14.</p>
                        </footnote> Die Veräußerbarkeit von Rechten erfüllt jedoch in Märkten und Organisationen eine besondere Funktion und wird im Folgenden für ein besseres Verständnis dieser notwendigen Funktionen erläutert. Grundsätzlich ist die Veräußerbarkeit an sich eine effektive Kombination von zwei Rechten:<footnote numbering="arabic" start="430">
                           <p> Siehe Jensen und Meckling (1990), S. 12 ff.</p>
                        </footnote>  dem Recht, Rechte zu verkaufen oder zu transferieren, und dem Recht, den aus dem Austausch stammenden Ertrag zu erhalten. Veräußerbarkeit ist damit nicht nur eine notwendige Bedingung des Austausches, sondern auch die Grundlage von Märkten und Organisationen, indem es ein Instrument ist, durch welches insbesondere Wissen mit Entscheidungsrechten und Kontrollentscheidungsträgern verbunden wird.</p>
                     <p>Die freiwillige Veräußerung stellt sicher, dass die Entscheidungsrechte durch jene erlangt werden, die diese Rechte am höchsten bewerten. Damit löst Veräußerbarkeit ein elementares Kontrollproblem, denn durch die Verknüpfung von Entscheidungsrechten mit Rechten an deren Kapitalwert, sorgt die Veräußerbarkeit sowohl für Leistungsmessung als auch für die Belohnung beziehungsweise Sanktion der individuellen Entscheidungsträger. Das motiviert, die Rechte effizient zu nutzen. Menschliches Verhalten und Ressourcenfluss werden somit gesteuert.</p>
                     <p>Wie oben ausgeführt, lassen sich die Rechte an Humankapital nicht oder nur sehr eingeschränkt festschreiben und veräußern.<footnote numbering="arabic" start="431">
                           <p> Siehe oben Kapitel III,4.1 die Ausführungen zu Eigentum.</p>
                        </footnote> Humankapitalträger als Vermögensträger erhalten zum Beispiel, wenn überhaupt praktikabel, nicht oder nur sehr eingeschränkt das Recht ihr Humankapital, Wissen, Netzwerkposition oder Ähnliches unter ihrer Kontrolle zu veräußern und den Ertrag zu erhalten.<footnote numbering="arabic" start="432">
                           <p> Jensen und Meckling (1990), S. 14.</p>
                        </footnote> Damit sind Substitute für die Veräußerbarkeit in Form von expliziten Anweisungen und der Schaffung von geeigneten Mechanismen notwendig. Das Fehlen der Eigenschaft Veräußerbarkeit ist eine weitere problemverschärfende Implikation der Humankapitaleigenschaften und könnte damit notwendigerweise ein spezifisches substitutschaffendes Corporate-Governance-System erfordern. </p>
                     <p>
                        <citenumber id="N115B0" start="77"/>Mit den Defiziten aus den Instituten Vertrag und Eigentum folgen entsprechende Defizite der bedeutsamen Residualrechte der Kontrolle. Verträge jedoch sind unvollständig<footnote numbering="arabic" start="433">
                           <p> Richter und Furubotn, (1999), S. 247.</p>
                        </footnote> und spezifizieren dementsprechend nicht alle Rechte und Pflichten für alle Eventualitäten. Hier greifen die so genannten Residualrechte der Kontrolle, die das Gesetz durch legale Mechanismen, wie den Mechanismus des Eigentums, ermöglicht<footnote numbering="arabic" start="434">
                           <p> Rajan und Zingalis (2000), S. 5.</p>
                        </footnote>: Eigentum ist implizit mit Residualansprüchen verbunden.<footnote numbering="arabic" start="435">
                           <p> Ricketts (2002), S. 114; Demsetz (1967).</p>
                        </footnote>
                     </p>
                  </subblock>
               </block>
               <block id="N115CE" label="III.4.2.2">
                  <head>
                     <link id="_Toc118557667"/>
                     <link id="_Toc169068869"/>Defizite der verfügungsrechtlichen Regelung: Resümee</head>
                  <p>Im Fall der Regelung von Humankapital und Humankapitalinvestitionen sind die Vertragspartner aufgrund transaktionsspezifischer Investitionen in ihrem gegenseitigen Vertragsverhältnis &#8222;eingesperrt&#8220;.<footnote numbering="arabic" start="436">
                        <p> Richter und Furubotn (1999), S. 185.</p>
                     </footnote> Verfügungsrechtliche Regelungen der Ressource Humankapital bieten den Vertragspartnern keinen ausreichenden Rechtsschutz. Das Institut des relationalen Vertrages lässt bewusst Freiheitsgrade in einer Vereinbarung, da eingeschränkte Rationalität und hohe Transaktionskosten es unmöglich machen sich ex ante auf alle zukünftigen Kontingenzen zu einigen und/oder die gesamte relevante Information für Dritte, wie zum Beispiel Gerichte, verifizierbar zu machen. Die durch die Freiheitsgrade entstandenen Lücken können nicht durch das Vertragsrecht geschlossen werden, relationale Verträge sind nur sehr beschränkt durch das Recht garantiert.<footnote numbering="arabic" start="437">
                        <p> Ebd., S. 175.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Als Konsequenz sind Ergänzungen in Form von Arrangements notwendig, die man als &#8222;außerrechtliche Sanktionen&#8220; oder &#8222;Private Regelungen&#8220;<footnote numbering="arabic" start="438">
                        <p> Ebd.</p>
                     </footnote> bezeichnet: Überwachungs- und Durchsetzungssysteme werden für die Gestaltung der Vertragsbeziehungen benötigt, insbesondere mit dem Ziel, Opportunismus zu verhindern. Im Folgenden soll anhand bestehender Ansätze für derartige &#8222;Corporate-Governance-Systeme&#8220; geprüft werden, inwieweit der Humankapitalproblematik adäquate Lösungen vorliegen. </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557668"/>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc169068870"/>
                  </p>
               </block>
            </subsection>
            <subsection id="N11605" label="III.4.3">
               <head>Problemlösung: Regelung des Humankapitals über spezifische <br/>Corporate-Governance-Strukturen</head>
               <p>
                  <citenumber id="N1160E" start="78"/>Unter dem Abschnitt &#8222;Verfügungsrechtliche Regelung der Ressource Humankapital&#8220; wurden die Defizite in der direkten Zuordnung von Verfügungsrechten an Humankapital mit der Konsequenz der relativen Wirkungslosigkeit von Anreiz- und Kontrolleffekten mit seinen Implikationen aufgezeigt. Die verfügungsrechtlichen Defizite haben die Konsequenz, dass &#8222;die Erforschung des Vertrages entsprechend ausgedehnt wird: Von Rechtsregeln bis zu einer Beurteilung alternativer Überwachungs- und Durchsetzungssysteme, von denen die Gerichte nur eines sind.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="439">
                     <p> Williamson (1983), S. 537.</p>
                  </footnote> Es erscheint sinnvoll, die Organisation als gegliederte Gruppen von Personen, die gemeinsame Ziele verfolgen,<footnote numbering="arabic" start="440">
                     <p> Vergleiche Richter und Furubotn (1999), S. 8.</p>
                  </footnote> näher zu analysieren. Im Fall des humankapitalintensiven Unternehmens liegen die gemeinsamen Ziele, unter der Prämisse der positiven Korrelation von Humankapitalinvestition und ökonomischen Zielen,<footnote numbering="arabic" start="441">
                     <p> Siehe zur ökonomischen Bedeutung oben Kapitel III,3.</p>
                  </footnote> in der Sicherung der transaktionsspezifischen Humankapitalinvestitionen der Parteien um damit die Verzinsung der Humankapitalinvestitionen zu maximieren.<footnote numbering="arabic" start="442">
                     <p> Vergleiche Richter und Furubotn (1999), S. 292.</p>
                  </footnote> Hierbei kommt der Sicherung der Humankapitalinvestition eine hohe Bedeutung zu, die eine notwendige Bedingung für die Induzierung und Bindung von weiteren Humankapitalinvestitionen ist. Positive Transaktionskosten und eingeschränkte Rationalität geben der Organisation eine besondere Bedeutung.<footnote numbering="arabic" start="443">
                     <p> Ebd., S. 136.</p>
                  </footnote> Der Organisation kommt unter dem Aspekt einer ihrer Entstehungsgründe, Information ist kein freies Gut, eine wichtige Aufgabe zu: die Erzeugung, Übertragung und Glaubhaftmachung von Informationen.<footnote numbering="arabic" start="444">
                     <p> Ebd., S. 293.</p>
                  </footnote> Information wiederum ist, wie gezeigt worden ist,<footnote numbering="arabic" start="445">
                     <p> Siehe oben Kapitel III.</p>
                  </footnote> ein wichtiger Bestandteil von Humankapital. Die Regelung der Ressourcen erfolgt in der Organisation mittels ihres Überwachungs- und Durchsetzungssystems. In Kapitel II,1 wurden im Rahmen der Diskussion von bestehenden Corporate-Governance-Ansätzen zwei effizienzsenkende gegenläufige Phänomene herausgestellt, denen ein System Rechnung tragen sollte: der Opportunismus des Managements einerseits, die reduzierten Anreizeffekte für Humankapitalinvestitionen infolge eingeschränkter Handlungsinstrumente andererseits. Unter der eingangs geforderten Einbeziehung der Managementperspektive liegt das Problem in der Suche derjenigen Instrumente, die das Ziel der optimierten Humankapitalinvestitionen erreichen, ohne zugleich unintendierte adverse Konsequenzen mit sich zu bringen.<footnote numbering="arabic" start="446">
                     <p> Vergleiche Kirchner und Richter (2004), S. 4: Die Autoren sprechen sich ebenfalls für eine Betrachtung aus Sicht der Managementperspektive aus.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Auf Grund des bisher Gesagten kann festgestellt werden: Es existiert kein Hci-adäquater Corporate-Governance-Ansatz der explizit die simultane Betrachtung sowohl der Shareholderperspektive als auch der Managementperspektive zur Grundlage hat. Die Verfolgung eines modifizierten Ansatzes erscheint zielführend. Dementsprechend wird nach der Thesenzusammenfassung in Kapitel III,5 die Darstellung von Lösungsansätzen für ein Hci-Corporate-Governance- Unternehmen angestrebt.</p>
               <p>
                  <link id="_Toc75835476"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557669"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc169068871"/>
               </p>
            </subsection>
         </section>
         <section id="N11669" label="III.5">
            <head>Thesenzusammenfassung: Unterinvestition von Humankapital mit dem Ergebnis von Ineffizienzen</head>
            <p>Folgendes Dilemma ergibt sich aus dem Interessenkonflikt zwischen Shareholder und Management: einerseits verstärkte Fähigkeit seitens des Managements sich externer Kontrolle zu entziehen, da aus Sicht der Shareholder Humankapital schwer kontrollierbar ist; andererseits keine maximale Humankapitalinvestition, da sich aus Sicht des Managements Rechte an Humankapital als nicht direkt sicherbar erweisen. Bei bestehender Auffassung der Unternehmung und seiner Ausprägung in Corporate-Governance-Systemen führt dies zu Ineffizienzen.</p>
            <subsection id="N11671" label="III.5.1">
               <head>
                  <link id="_Toc169068872"/>These</head>
               <p>
                  <citenumber id="N1167B" start="79"/>Die einseitige traditionelle Prinzipal-Agent-Theorie gibt keine Antwort auf das Berle-und-Means<footnote numbering="arabic" start="447">
                     <p> Im Sinn von Berle und Means (1932).</p>
                  </footnote>-Problem, vielmehr erhöht die zunehmende Bedeutung von Humankapital die Autoimmunisierungsfähigkeit des Managements. Die Beziehung zwischen Finanziers und Management bleibt weiterhin durch hohe Transaktionsrisiken innerhalb des Wirtschaftslebens definiert.<footnote numbering="arabic" start="448">
                     <p> Ricketts (2002), S. 269.</p>
                  </footnote> Gleichzeitig verhindert diese einseitige Shareholderperspektive einen optimierten Betrag der Induzierung und Bindung von Humankapital als Produktionsfaktor, indem die Sicherung der Humankapitalinvestoren-Interessen nicht explizit berücksichtigt wird. In der Konsequenz wird ein geringerer Nutzen der beiden Main-Stakeholder (Shareholder und Management) angenommen, der sich in geringerer Verzinsung des eingesetzten Kapitals ausdrückt. </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557671"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc169068873"/>
               </p>
            </subsection>
            <subsection id="N1169C" label="III.5.2">
               <head>Argumentationskette</head>
               <freehead>
                  <link id="_Toc118557672"/>Zunahme der Bedeutung von Humankapital als wettbewerbsentscheidendem Produktionsfaktor</freehead>
               <p>Wie ausgeführt nimmt die Bedeutung von Humankapital als wettbewerbsentscheidendem Produktionsfaktor stark zu.<footnote numbering="arabic" start="449">
                     <p> Siehe Kapitel III,1 und zum Beispiel Rajan und Zingalis (2000), S. 12 ff., Ricketts (2002), S. 410, S. 417.</p>
                  </footnote> Neben dem Sekundärhumankapital der Facharbeiter, welches über den klassischen Arbeitsvertrag geregelt ist, kommt dem zentralen Primärhumankapital des Managements innerhalb der Corporate-Governance-Systeme als Ressource große Bedeutung zu. </p>
               <freehead>Ungeeignete Ansätze zur Regelung der Beziehung von Shareholder und Management</freehead>
               <p>Die Modellannahme der ausschließlichen klassischen Prizipal-Agent-Beziehung ist ungeeignet und führt zu Ineffizienz, der Prinzipal-Agent-Ansatz scheint keine Antwort auf das Berle und Means beschriebene Problem der Trennung von Eigentum und Kontrolle zu sein:<link id="_Toc118557674"/>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N116BD" start="80"/>
                  <ul>
                     <li>
                        <p>
                           <strong>Verstärkung der &#8222;Prinzipalisierung&#8220; des so genannten Agenten durch Zunahme der Bedeutung von Humankapital mit Erhöhung der Autoi</strong>
                           <strong>m</strong>
                           <strong>munisierungsfähigkeit</strong>
                        </p>
                     </li>
                  </ul>
               </p>
               <p>Der Agent ist fähig, sich durch Autoimmunisierung aktiv jeder ex ante geregelten Kontrolle zu entziehen. Jeder Ansatz, der versucht ex post Regelungen zur Kontrolle des Agenten zu entwerfen, geht von unzureichenden Annahmen aus. Damit bestehen Kontrollineffizienzen, deren Ursachen in den Modellannahmen gelegt worden sind. Der beabsichtigte Ursache-Wirkungsmechanismus ist ineffizient, da mit dem Prinzipal-Agent-Ansatz von einseitigen Annahmen ausgegangen wird. Es scheint sinnvoll, sich die einsichtsvolle<footnote numbering="arabic" start="450">
                     <p> Berle und Means (1932), S. 116.</p>
                  </footnote> Analogie von Berle und Means zu vergegenwärtigen: &#8222;Die Konzentration von wirtschaftlicher Macht, getrennt von Eigentümerschaft, hat, faktisch, wirtschaftliche Imperien geschaffen und diese Imperien der Hand einer neuen Form des Absolutismus ausgehändigt, die &#8218;Eigentümer&#8216; auf eine Position derjenigen verweisend, die die (Geld-) Mittel zur Verfügung stellen, mit welchen die neuen Hoheiten ihre Macht ausüben.&#8220; </p>
               <p>Durch die relative Bedeutungszunahme von Humankapital haben sich auch die Machtverhältnisse weiter zugunsten des Managements verschoben, indem Residualmacht durch Eigentum im Verhältnis gesunken ist. Kontrollmechanismen, die von dem traditionellen PA-Ansatz ausgehen, werden hierdurch weiter funktional verzerrt und ineffizient. Der Versuch, die bestehenden Kontrollmechanismen zu verbessern, führt in eine Sackgasse, beziehungsweise wird er aufgrund der Fehlinterpretation der Situation ineffizient und wirkungslos bleiben. An dieser Stelle sei der Begriff der &#8222;Plastic Ressource&#8220;<footnote numbering="arabic" start="451">
                     <p> Im Sinn von Alchian und Woodward (1987), S. 110-136.</p>
                  </footnote> eingeführt und seine Bedeutung hinsichtlich der Kontrolle und dem notwendigen Monitoring erläutert: Kann das Anstreben einer optimalen Wirksamkeit qua natura des Humankapitals schon als nur von theoretischem Interesse, fernab von praktischer Umsetzung, angesehen werden, so sprechen damit auch die Kosten des Monitoring gegen eine Weiterverfolgung der bestehenden Ansätze: Humankapital kann als eine &#8222;Plastic Ressource&#8220; angesehen werden: &#8222;Wir bezeichnen Ressourcen oder Investitions &#8218;plastic&#8216; um zum Ausdruck zu bringen, dass sie einen weiten Bereich von legitimen Entscheidungen durch den Nutzer der Ressource beinhalten, oder auch dass jemand die Entscheidung nur mit geringem Vertrauen beobachten und bewerten kann.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="452">
                     <p> Ebd., S. 117.</p>
                  </footnote> Diesem Ansatz folgend kann die Ressource Humankapital, insbesondere das mit hohen Freiheitsgraden angesehene zentrale Humankapital, als gegen unendlich &#8218;plastic&#8216; angesehen werden mit dementsprechend hohen Monitoring-Kosten einerseits, einem großen Ermessensspielraum hinsichtlich der Nutzung und hohem Grad der Autoimmunisierungsfähigkeit andererseits.<footnote numbering="arabic" start="453">
                     <p> Vergleiche Ricketts (2002), S. 283. Als Beispiel für eine &#8222;implastic Ressource&#8220; wird Öl genannt.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557675"/>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N11701" start="81"/>
                  <ul>
                     <li>
                        <p>
                           <strong>Verstärkung der Autoimmunisierung durch Politisierung der Humankapitalinvest</strong>
                           <strong>i</strong>
                           <strong>tion</strong>
                        </p>
                     </li>
                  </ul>
               </p>
               <p>Humankapitalinvestitionen als soziales Handeln stellen damit einen politischen Prozess dar. Politische Prozesse sind immer mit Macht verbunden &#8211; wobei Macht im Sinn von Handlungsmacht nicht notwendig negativ als vielmehr elementar-funktional attribuiert werden kann &#8211; und können nicht auf einen sachlich-rationalen Prozess reduziert werden.<footnote numbering="arabic" start="454">
                     <p> Siehe hierzu zum Beispiel Mintzberg (1983), Pfeffer (1992) und French und Raven (1959), S. 117-134.</p>
                  </footnote> Politik in Unternehmen kann durch die Grundannahme definiert werden, dass &#8222;ein Unternehmen eine politische Koalition ist und dass der &#8218;Executiv&#8216; ein politischer Makler ist. Die Zusammensetzung der Unternehmung ist nicht gegeben, sie ist ausgehandelt. Die Ziele sind nicht gegeben, sie sind vereinbart.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="455">
                     <p> March (1962), S. 145.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Die unsichere Verteilung der Quasirenten der Humankapitalinvestoren einerseits sowie die Wertentwicklung des Humankapitalbestandes durch strategische Entscheidungen<footnote numbering="arabic" start="456">
                     <p> Siehe Postlewaite et al. (2002), S. 3.</p>
                  </footnote> kann durch das Verhalten anderer Mitglieder der Koalition beeinträchtigt werden.<footnote numbering="arabic" start="457">
                     <p> Vergleiche Richter und Furubotn (1999), S. 430.</p>
                  </footnote> Aus Sicht des Humankapitalinvestors können Abhängigkeiten für die Durchsetzung politischer Interessen genutzt werden. Insbesondere der Ressourcenaspekt des Humankapitals ist Grundlage für die Politisierung in Verbindung mit Opportunismus: &#8222;Politisches Verhalten wird definiert als Verhalten von Individuen (&#8230;), das einen Anspruch an das ressourcen-verteilende System der Organisation stellt.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="458">
                     <p> Pettigrew (1973).</p>
                  </footnote> Damit erfolgt das qualitative und quantitative Ausmaß einer Humankapitalinvestition nicht notwendigerweise und ausschließlich sachproblemorientiert, sondern entlang der Organisationsstruktur mit ihrer jeweiligen Machtverteilung: Strategische Betrachtungen erhalten Bedeutung, Opportunismus ist Handlungsbedingung.<footnote numbering="arabic" start="459">
                     <p> Siehe Williamson (2000), S. 9.</p>
                  </footnote> Es gilt: &#8222;Die Dynamiken von Macht, Herrschaft und kollektiver Wissensteilung sind nicht voneinander trennbar.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="460">
                     <p> Blackler und McDonald (1999), S. 15; vergleiche insbesondere auch die empirische Studie zu Wissen und Macht bei: Robertson und Swan (1998), S. 548 ff.</p>
                  </footnote> Macht entsteht dabei durch Kontrolle über wertvolle Ressourcen, so auch über Humankapital.<footnote numbering="arabic" start="461">
                     <p> Rajan und Zingalis (2000), S. 19.</p>
                  </footnote> Kontrolle über immaterielle Vermögenswerte,<footnote numbering="arabic" start="462">
                     <p> Siehe auch Rifkin (2000), S. 98.</p>
                  </footnote> insbesondere Humankapital, scheint demnach eine größere Quelle der Macht zu sein als Kontrolle über physische Vermögensgegenstände: Es liegt eine erhöhte Autoimmunisierungsfähigkeit der Humankapitalträger vor. Im Fall des Humankapitals sind nahezu alle Rechte Residualrechte, das heißt sie sind nicht durch Vertrag regelbar.<footnote numbering="arabic" start="463">
                     <p> Vergleiche den obigen Abschnitt zu den Verfügungsrechten, sowie Rajan und Zingalis (2000), S. 19.</p>
                  </footnote> Opportunismus zeigt sich hierbei in Form von Bemühungen und Verhaltensmustern,<footnote numbering="arabic" start="464">
                     <p> Zu den relevanten Attributen zur Beschreibung der Transaktionen zwischen den Parteien siehe Williamson (2002), S. 15. </p>
                  </footnote> die systemeigenen materiellen und humanen Ressourcen, insbesondere das eigene Humankapital sowie das Dritter, zur Erreichung der eigenen Ziele zu verwenden sowie zur Sicherung und Verbesserung der individuellen Existenzbedingungen.<footnote numbering="arabic" start="465">
                     <p> Siehe insbesondere Bosetzky (1972), S. 382.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557676"/>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N11785" start="82"/>
                  <ul>
                     <li>
                        <p>
                           <strong>Effizienzverzerrungen</strong>
                        </p>
                     </li>
                  </ul>
               </p>
               <p>Die Effizienz der Unternehmensführung und der Unternehmung als Ganzes wird zusätzlich durch die Art und Weise, in der die Individuen ihre Humankapitalinvestitionen zu sichern beabsichtigen, beeinträchtigt:<footnote numbering="arabic" start="466">
                     <p> Siehe Richter und Furubotn (1999), S. 430, und vergleiche auch den obigen Abschnitt zum Machtfaktor Wissen. </p>
                  </footnote> Die Humankapitalinvestition wird nicht länger entlang den Notwendigkeiten aus ökonomischen Effizienzkriterien getätigt, sondern als machtpolitisches Kalkül mit den daraus folgenden Verzerrungen betrachtet.<footnote numbering="arabic" start="467">
                     <p> Blackler und McDonald (1999), S. 1, sprechen von Wissensteilung in &#8222;not (...) a frictionless way&#8220;, vergleiche Eckert (2004), S. 321, Steinmann und Schreyögg (1981), S. 533.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557677"/>
               </p>
               <p>
                  <ul>
                     <li>
                        <p>
                           <strong>Optimierungsansätze unter ausschließlicher Beachtung der Shareho</strong>
                           <strong>l</strong>
                           <strong>der- und nicht der Managementperspektive führen zu Humankapitalunteri</strong>
                           <strong>n</strong>
                           <strong>vestition</strong>
                        </p>
                     </li>
                  </ul>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N117CB" start="83"/>Die systemische Nichtbeachtung beziehungsweise Nichteinbeziehung der Managementperspektive führt zusätzlich zu suboptimalen Humankapitalinvestitionen durch das Management. Die Fehlinterpretation der Situation und der Verhaltensmechanismen verhindert systembedingt eine optimierte Hebung des Humankapitalpotenzials. Unter Beachtung der Bedeutung von Humankapital führt dies zu Ineffizienzen mit suboptimaler Produktivität und submaximalem Wachstum. </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557678"/>
               </p>
               <p>
                  <ul>
                     <li>
                        <p>
                           <strong>Ursache: Mangelnde Rechtssicherheit und Kontrolle</strong>
                        </p>
                     </li>
                  </ul>
               </p>
               <p>In der klassischen sowie der neoklassischen Wirtschaftstheorie ist Eigentum ein Datum. Es ist nicht Gegenstand der Analyse.<footnote numbering="arabic" start="468">
                     <p> Richter und Furubotn (1999), S. 80.</p>
                  </footnote> Die drei fundamentalen Gesetze der Natur in der individualistischen Eigentumslehre nach dem Philosophen Hume liegen in der Stabilität des Besitzes, der einvernehmlichen Übertragung von Eigentum und der Vertragstreue.<footnote numbering="arabic" start="469">
                     <p> Hume (1739), S. 228.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N117F9" start="84"/>Diese Lehren zog Hume aus der Feststellung, dass Instabilität der Verfügungsrechte über Güter, zusammen mit ihrer Knappheit, ein wesentliches Hindernis für sozialen Wohlstand bildet. Fehlentwicklungen im Bereich der verfügungsrechtlichen Sicherheit führen zu einer geringeren Leistungswilligkeit der Individuen. Der Eigentümer hat im Allgemeinen einen Anreiz, sich um sein Eigentum gemäß dem tatsächlichen oder erwarteten Marktwert zu kümmern.<footnote numbering="arabic" start="470">
                     <p> Richter und Furubotn (1999), S. 85.</p>
                  </footnote> Dementsprechend stellt die Rechtssicherheit, insbesondere auch für die Investitionsbereitschaft eines Individuums, eine notwendige Grundlage dar, beziehungsweise korrelieren Quantität und Qualität der Investition mit dem Grad der Rechtssicherheit. Jede Form der Investition, und damit auch die Humankapitalinvestition, hat notwendigerweise eine vertragliche Grundlage unter Einbeziehung des Instituts Eigentum, Property-Rights. </p>
               <p>In einer reinen Termingeschäftswirtschaft von Arrow und Debreu mit symmetrischer Information und vollkommener Voraussicht gibt es keinen Markt für Eigentum. Eigentum ist nicht von Bedeutung, da es in einer friktionslosen Welt mit Verträgen, die vollkommen erfüllt werden, keine Kontrollprobleme gibt. </p>
               <p>In der realen Welt mit Transaktionskosten herrschen jedoch andere Bedingungen:<footnote numbering="arabic" start="471">
                     <p> Vergleiche ebd., S. 81.</p>
                  </footnote> Es herrscht Unsicherheit durch unvollkommene Voraussicht und asymmetrische Information. Für die Wirtschaftssubjekte ist es von größter Bedeutung, wer Eigentümer der Produktionsmittel und Ressourcen ist. Das Verhalten der Wirtschaftssubjekte richtet sich nach den Bedingungen der Eigentumsordnungen, die ihrerseits die ökonomischen Anreize bestimmten. In Kapitel III,4 wurden die Defizite in gerade diesen Bereichen herausgearbeitet: <br/>Das bewährte Rechtsinstitut Eigentum ist hinsichtlich des Anreiz- und Kontrolleffektes nicht beziehungsweise nur sehr eingeschränkt wirksam. Die relativen verfügungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erweisen sich aufgrund der Spezifika des Vertragsgegenstandes Humankapital ebenfalls als sehr eingeschränkt und funktional mangelhaft. </p>
               <p>
                  <citenumber id="N11817" start="85"/>Als Ergebnis ist bei der verfügungsrechtlichen Gestaltung von Humankapital mit dem Ziel der Induzierung und Bindung von Humankapitalinvestitionen von dem Tatbestand der groben Rechtsunsicherheit und Kontrollunsicherheit für die Vertragspartner auszugehen. </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557679"/>
               </p>
               <p>
                  <ul>
                     <li>
                        <p>
                           <strong>Wirkung: Unterinvestition als Konsequenz auf Opportunismus und Hold-Up</strong>
                        </p>
                     </li>
                  </ul>
               </p>
               <p>Opportunismus und Hold-Up als Folge von spezifischen Investitionen unter der Prämisse der Rechtsunsicherheit finden sich insbesondere im Bereich Humankapital. So genannte Märkte für Humankapital sind in erhöhtem Maß anfällig für Informationsasymmetrien, verletzlich gegenüber Opportunismus und Hold-Up:<footnote numbering="arabic" start="472">
                     <p> Siehe Ricketts (2002), S. 417-418.</p>
                  </footnote> Indem Humankapital für Wachstum signifikanter ist als Finanz- und Sachkapital, Wissen zu dem entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden ist,<footnote numbering="arabic" start="473">
                     <p> Hiervon zu differenzieren sind weiterhin die Nicht-hci-Unternehmen, die jedoch nicht Gegenstand der Analyse sind.</p>
                  </footnote> ist nachzuvollziehen, dass insbesondere diese Bereiche durch Transaktionsrisiken gekennzeichnet sind.<footnote numbering="arabic" start="474">
                     <p> Ricketts (2002), S. 417.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N1184D" start="86"/>Humankapitalinvestoren, die dauerhafte unternehmensspezifische beziehungsweise transaktionsspezifische Investitionen<footnote numbering="arabic" start="475">
                     <p> Vergleiche zum Beispiel Ricketts (2002), S. 407.</p>
                  </footnote> vornehmen, binden sich an diese spezifische Unternehmung und sind damit von ihr abhängig und in dieser Eigenschaft in der Ausgangsbedingung gegenüber Opportunismus verwundbar. Der Großteil der spezifischen Vermögensgegenstände hat innerhalb der Unternehmung einen größeren Wert als bei alternativer externer Verwendung und ist dementsprechend verletzlich gegenüber Opportunismus, zum Beispiel in Form von opportunistischer Regel- und Strukturänderung.<footnote numbering="arabic" start="476">
                     <p> Ricketts (2002), S. 511, betrachtet diesen Fall auch im Kontext der &#8222;Public Policy and Economic Organisation&#8220;-Diskussion, in der unter anderem die humankapitalintensive Unternehmung mit ihren Investitionen als Ganzes dem potenziellen Opportunismus der Politik ausgesetzt ist.</p>
                  </footnote> Hierzu zählen auch die Effekte der endogenen Determinierung von den Eigenschaften einer Unternehmung über die Zeit auf Management- (Primärhumankapitalträger-) Anreize im Angesicht von Moral-Hazard.<footnote numbering="arabic" start="477">
                     <p> Vergleiche Postlewaite et al. (2002), S. 3 ff.</p>
                  </footnote> Aufgrund dieser Verbindung zwischen Unternehmensorganisation und dem Wert des Humankapitals eines Managers beeinflusst die Internalisierung von Externalitäten die Ex-ante-Anreize, indem die Gegebenheiten der ex post getätigten Transaktionen geändert werden.<footnote numbering="arabic" start="478">
                     <p> Ebd., S. 9.</p>
                  </footnote> Infolge transaktionsspezifischer Investitionen in Form von Humankapital kann damit häufig auch eine zweiseitige Abhängigkeit der Vertragspartner gegeben sein.<footnote numbering="arabic" start="479">
                     <p> Richter und Furubotn, (1999), S. 174.</p>
                  </footnote> Dies kann vorliegen, wenn das Management, als Primärhumankapitalträger,<footnote numbering="arabic" start="480">
                     <p> Betrachtet wird das Problem der Humankapitalinvestition durch das Management, Träger von Primärhumankapital im Rahmen der Problematik &#8222;Trennung von Kapital und Kontrolle&#8220;.</p>
                  </footnote> im Laufe der Zeit firmenspezifische Humankapitalinvestitionen tätigen muss und das Unternehmen in zunehmendem Maß von diesem Humankapital abhängig ist. Die Existenz von spezifischem Vermögen, hier Humankapital, ist von wesentlicher Bedeutung für die Beziehung zwischen der Unternehmung und dem Management, den Humankapitalinvestoren<footnote numbering="arabic" start="481">
                     <p> Vergleiche Ricketts (2002), S. 37.</p>
                  </footnote>.</p>
               <p>Ein signifikanter Teil der Unternehmenserlöse, in einer Grenzwertbetrachtung der gesamte Erlös, ist eine Verzinsung des Humankapitals.<footnote numbering="arabic" start="482">
                     <p> Ebd.</p>
                  </footnote> Das Management tätigt zum Teil gezwungenermaßen substanzielle Investitionen, deren Wert nur erhalten werden kann, wenn sie für ihren Kapitalgeber kontinuierlich weiterarbeiten, das heißt Wenn eine einvernehmliche Vertragsbeziehung bestehen bleibt beziehungsweise ihnen die Rechte an definierten Erträgen gesichert sind. Diese firmenspezifischen Investitionen können in einer festen Beziehung zur Arbeit stehen, wie zum Beispiel die Aneignung von auf die Unternehmung spezialisierten Fähigkeiten oder Wissen. </p>
               <p>Investitionen dieser Art sind grundsätzlich schwer zu schützen,<footnote numbering="arabic" start="483">
                     <p> Hansmann (1997), S. 6.</p>
                  </footnote> schaffen das Potenzial des Opportunismus durch den Vertragspartner, Hold-Up, der in der Lage ist, deren Ertrag durch geringere Verzinsung oder ungünstigere Rahmenbedingungen zu erlangen. Ist das Wissen auf andere Tätigkeitsbereiche ausreichend übertragbar, so kann der Humankapitalträger das ursprüngliche Vertragsverhältnis brechen und mit dem in ihm gebundenen Humankapital in ein anderes Vertragsverhältnis treten. Ist das Wissen jedoch spezifisch und damit für den Humankapitalträger außerhalb des ursprünglichen Vertragsverhältnisses relativ nutzlos beziehungsweise der Transfer mit Nettokosten verbunden, so kann der Vertragspartner nach Investition durch den Humankapitalträger seinerseits das Vertragsverhältnis brechen.</p>
               <p>
                  <citenumber id="N118A1" start="87"/>Damit liegt in beiden Fällen der Investition das potenzielle Phänomen der Quasirente in Folge einer spezifischen Investition vor. Allgemeiner formuliert kann bei der Verteilung der durch spezifische Investitionen entstandenen Quasirenten und bei dem Aufbau von Humankapitalbeständen des Humankapitalinvestors opportunistisches Verhalten seitens anderer Mitglieder der so genannten Koalition auftreten: <br/>Unter der Prämisse der eingeschränkten Möglichkeiten der verfügungsrechtlichen und institutionellen Sicherheiten erleiden Humankapitalinvestoren potenziell den Hold-Up ihres Mehrwertes aus den Humankapitalinvestitionen. </p>
               <p>Eine wesentliche Rolle spielt zusätzlich die Konzentration der Kontrolle:<footnote numbering="arabic" start="484">
                     <p> Zu den adversen Effekten von Kontrollzuweisung einerseits und Anreizen zu Humankapitalinvestitionen siehe Bolton und Scharfstein (1998), S. 107 ff.</p>
                  </footnote><br/>Konzentrierte Kontrollrechte in der Hand eines einzigen Managers oder eines Kontrollgremiums reduzieren die Anreize der übrigen Beteiligten für spezifische Investitionen und unternehmerisches<footnote numbering="arabic" start="485">
                     <p> Unternehmer im Schumpeterschen Sinn, siehe Ricketts (2002), S. 65-69. </p>
                  </footnote> Verhalten im Sinn von Generierung, Transfer und Verwendung von Humankapital.<footnote numbering="arabic" start="486">
                     <p> Siehe Ricketts (2002), S. 236.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Eine zusätzliche Problematik liegt im Wandel der Arbeitsbeziehungen, sowohl im Fall des Sekundär- als auch des Primärhumankapitals, wenn auch das Letztere davon tendenziell geringer betroffen ist: Die Natur der Arbeitsbeziehung verändert sich dergestalt, dass Arbeitsplatzsicherheit, Langzeitarbeitsanstellung und damit antizipierbare Karriereentwicklung zunehmend schwinden zugunsten größerer Flexibilität mit geringerer Arbeitsplatzverweildauer.<footnote numbering="arabic" start="487">
                     <p> BLS (2000).</p>
                  </footnote> In der Ausgangslage hatte tendenziell der Träger sein Humankapital in das Unternehmen investiert und als Verzinsung sowohl die Weiterentwicklung als auch eine entsprechende Bewertung erwartet. Parallel konnte die Organisation im Rahmen von dieser Humankapitalentwicklung von der langfristigen Bereitstellung durch den Humankapitalträger ausgehen.<footnote numbering="arabic" start="488">
                     <p> Vergleiche hierzu Stone (2001), S. 2 ff.</p>
                  </footnote> Die mit der veränderten Natur der Anstellungsbeziehung einhergehende beiderseitige Unsicherheit wird von beiden Vertragspartnern antizipiert und stellt ein Investitionshemmnis dar.<footnote numbering="arabic" start="489">
                     <p> Stone (2001), S. 3 ff.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557680"/>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N118E6" start="88"/>
                  <ul>
                     <li>
                        <p>
                           <strong>Unterinvestition als Konsequenz</strong>
                        </p>
                     </li>
                  </ul>
               </p>
               <p>Einer nachhaltigen Nutzung der Humankapitalpotenziale und des optimalen Betrags der Humankapitalinvestitionen liegen zwei Kriterien zugrunde: Als hinreichendes Kriterium muss erstens der Tatbestand der Investitionsfähigkeit erfüllt sein. Zweitens muss als notwendiges Kriterium die Sicherung der Investition und damit der Verzinsung erfüllt sein. Ist das notwendige Kriterium nicht erfüllt, antizipieren die Humankapitalinvestoren die Konsequenzen mit der Folge einer suboptimalen Investition, einer Unterinvestition aufgrund der eingeschränkten Investitionsbereitschaft.</p>
               <p>Damit liegen der erfolgreichen Induzierung und Bindung von Humankapitalinvestitionen zwei zu erfüllende Kriterien zugrunde. Welche Konsequenzen haben die im vorherigen Kapitel III,4 dargestellten Defizite innerhalb der Gestaltung durch die Institute der Verfügungsrechte und der Unternehmung? Es herrscht Rechtsunsicherheit und Kontrollungleichgewichte bei der Gestaltung von Humankapitalinvestitionen und Opportunismus, und Hold-Up treten potenziell als Folge auf: Die Konsequenz ist Unterinvestition. Der Property-Rights-Theorie<footnote numbering="arabic" start="490">
                     <p> Siehe insbesondere Grossmann und Hart (1986).</p>
                  </footnote> folgend sind gerade die kombinierten Investitionsanreize für Leistung und Vertrauen von der eindeutigen und gesicherten Zuweisung von den Property Rights abhängig.<footnote numbering="arabic" start="491">
                     <p> Siehe hierzu Ricketts (2002), S. 119.</p>
                  </footnote> Die Auswirkungen werden vor dem Ergebnis einer empirischen Studie deutlich: &#8222;Ohne Vertrauen wird Wissen nicht (uneingeschränkt) geteilt.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="492">
                     <p> Blackler und McDonald (1999), S. 8.</p>
                  </footnote> Rechtssicherheit als Grundlage für Vertrauen besteht im Fall der Humankapitalinvestition nicht. Die Humankapitalträger antizipieren im Zusammenhang mit der spezifischen Investition die Gefahr des dargestellten Opportunismus und Hold-Up und kalkulieren jede Form der Humankapitalinvestition, um diese Verletzlichkeit zu verhindern beziehungsweise zu kompensieren. Es wird ein lediglich suboptimaler Betrag an Humankapitalinvestitionen getätigt, der grundsätzlich sowohl für sie als auch den Vertragspartner, in der Regel das Unternehmen als Ganzes beziehungsweise der Shareholder, weniger wertvoll ist. Mangelnde Residualrechte können damit die notwendige Weiterentwicklung der Unternehmung durch die Humankapitalträger, das Management, verhindern.<footnote numbering="arabic" start="493">
                     <p> Siehe hierzu das Beispiel bei Ricketts (2002), S. 286.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N1191E" start="89"/>Der modernen Unternehmenstheorie zufolge tragen alle Faktoreigner, so auch die Eigner des Produktionsfaktors Humankapital, Risiko und müssen nichtkompensierte Verluste kompensieren. Damit haben die Eigner der Produktionsfaktoren berechtigtes Interesse, Kontrollrechte an dem Untenehmen zu besitzen. Die kritische Fragestellung liegt in der Sensitivität der Investition hinsichtlich der Entwicklung und des Vertauens zu dem Eigentum von Residualkontrollrechten.<footnote numbering="arabic" start="494">
                     <p> Vergleiche Ricketts (2002), S. 119.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Humankapitalinvestoren werden in der Regel nicht in die Gruppe der Kapitalgeber der Unternehmung eingegliedert, mit der Folge, dass sie nicht an der Kontrolle der Unternehmung teilhaben. Darin besteht ein Großteil der Anreize der Unternehmung, den Investitionen ihrer Humankapitalträger mit Hold-Up zu begegnen.<footnote numbering="arabic" start="495">
                     <p> Dies ist eine Basis der Argumentation pro Arbeitnehmereigentümerschaft, siehe auch Blair (1995).</p>
                  </footnote> Die dem Risiko ausgesetzten Humankapitalinvestoren könnten demgegenüber durch spezifische Hci-Governance-Strukturen in ihrer Fähigkeit beeinflusst werden, mit den Problemen umzugehen,<footnote numbering="arabic" start="496">
                     <p> Vergleiche Ricketts (2002), S. 350.</p>
                  </footnote> woraus ein optimierter Betrag an Humankapitalinvestition und Humankapitalbindung folgen könnte. Innerhalb eines spezifischen Corporate-Governance-Systems wird der Prozess der Verteilung von Quasirenten grundsätzlich durch die Institutionen der Eigentümerschaft, Kapitalstrukturen, Managementanreize,<footnote numbering="arabic" start="497">
                     <p> Hierbei ist explizit die drohende Fusion, Organisationsstrukturänderung mit der impliziten Wertveränderung als Anreiz zu nennen: siehe Postlewaite et al. (2002), S. 9. </p>
                  </footnote> Wettbewerb, Organisationsform und anderes gestaltet werden.<footnote numbering="arabic" start="498">
                     <p> Zingalis (2000), S. 4 ff.</p>
                  </footnote> Demzufolge haben Eigentümer von unternehmenspezifischem Kapital großes Interesse, Kontrollrechte an dem Unternehmen zu besitzen:<footnote numbering="arabic" start="499">
                     <p> Siehe Richter und Furubotn (1999), S. 430.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>&#8222;Die Personen, die eine Koalition leiten und führen, sind zugleich die Eigentümer der koalitionsspezifischen Ressource. Die Eigentümer dieser Ressource haben bei einem Versagen der Koalition am meisten zu verlieren. Sie haben einen größeren Anreiz, die Koalition zu führen oder für deren Führung verantwortlich zu sein. Die so genannten Anteilseigner sind nicht weniger risikoscheu (als andere Koalitionspartner); vielmehr wollen die Eigentümer koalitionsspezifischer Ressourcen lieber in Führungspositionen sein als Eigentümer allgemeiner Ressourcen. Es stimmt zwar, dass Unsicherheit und Risiko vorhanden sind, aber Anteilseigner und Manager tragen dieses Risiko nicht, um dadurch motiviert zu werden. Das Risiko ist vielmehr unumgänglich gegeben, und diejenigen, die es tragen, haben größere Anreize, zu kontrollieren und zu führen.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="500">
                     <p> Alchian (1984), S. 12.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>
                  <citenumber id="N11962" start="90"/>Damit haben sowohl die Finanzkapitalisten, Shareholder, als auch die Humankapitalinvestoren, das Management, ein berechtigtes Interesse zu kontrollieren und zu führen. Die Frage stellt sich jedoch, wie Kontrolle &#8211; sowohl vom Individuum über sein Humankapital als auch von der Unternehmung über ihre Einheiten, die sich vollständig aus Humankapital zusammensetzen &#8211; erlangt und ausgeübt werden kann, wenn Recht und Verfügungsrechte nicht greifen, das Institut Eigentum nicht wirksam ist.<footnote numbering="arabic" start="501">
                     <p> Rajan und Zingalis (2000), S. 19.</p>
                  </footnote>
               </p>
               <p>Indem die Ressource Humankapital großer Rechtsunsicherheit mit der Folge des potenziellen oder tatsächlichen Opportunismus und Hold-Up ausgesetzt ist und bestehende Corporate-Governance-Systeme der gewachsenen Bedeutung von Humankapital nicht in ausreichendem Maße gerecht werden, besteht zunehmend der Tatbestand der Unterinvestition von Humankapital. Vor dem Hintergrund der in obigem Kapitel III,1 aufgezeigten Bedeutung von Humankapital werden die wechselseitigen Konsequenzen deutlich: geringere Möglichkeit der Wissensteilung und Weiterentwicklung, geringere Effizienz, geringeres Wachstum, geringere Wohlfahrt, um nur einige Aspekte zu nennen.</p>
               <freehead>
                  <link id="_Toc118557681"/>Überwindung des Interessenkonflikts durch Interessenbalance mit der Folge einer für beide Main-Stakeholder erhöhten Nutzenfunktion </freehead>
               <p>Notwendig ist ein Hci-Corporate-Governance-Ansatz, der zur Optimierung der Effizienz einer humankapitalintensiven Unternehmung zwei Problemlösungen einander annähert: die Sicherung der Finanzkapitalisten-Interessen und die Sicherung der Humankapitalinvestoren-Interessen. Erst die Anerkennung des systeminhärenten Interessenkonflikts kann zu einem Lösungsansatz mit höherem Effizienzgrad führen. </p>
               <p>
                  <link id="_Toc118557682"/>
               </p>
               <p>
                  <link id="_Toc169068874"/>
               </p>
            </subsection>
            <subsection id="N11987" label="III.5.3">
               <head>Möglichkeiten der konkreten Optimierung</head>
               <p>
                  <link id="_Toc118557684"/>
               </p>
               <block id="N11992" label="III.5.3.1">
                  <head>
                     <link id="_Toc169068875"/>Verfügungsrechte: Eigentum und Vertrag</head>
                  <p>
                     <citenumber id="N1199C" start="91"/>Die Defizite absoluter Verfügungsrechte &#8211; wie die des Eigentums &#8211; ergeben sich aus der mangelnden Übertragbarkeit der Position eines Eigentümers einer Sache auf einen &#8218;Eigentümer an Humankapital&#8217;. Auch eine rechtswissenschaftliche Erweiterung des Eigentumsbegriffs würde angesichts der erörterten Sachprobleme nicht weiterhelfen. </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557685"/>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc169068876"/>
                  </p>
               </block>
               <block id="N119AD" label="III.5.3.2">
                  <head>Ergebnis: Keine weitere Eruierung der Verfügungsrechte</head>
                  <p>Eine weitere Eruierung im Bereich der Verfügungsrechte selbst erscheint nicht zielführend. Die Verfügungsrechtstheorien, sowohl zu den absoluten Verfügungsrechten, dem Eigentum, als auch zu den relativen Verfügungsrechten, finden ihre Anwendungsgrenzen regelmäßig in den Spezifika der verfügungsrechtlich zu regelnden Ressource Humankapital. Die einschlägige Literatur gibt keine fundamentalen Einsichten in Verbesserungsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Humankapitalinvestitionen.<footnote numbering="arabic" start="502">
                        <p> Siehe hierzu Richter und Furubotn (1999), S. 82 ff. und S. 137 ff. sowie die dort angegebene Literatur.</p>
                     </footnote> In der Literatur wird insbesondere auf die Notwendigkeit hingewiesen, verfügungsrechtliche Regelungen für eine ausreichende Rechtssicherheit mit Überwachungs- und Durchsetzungsstrukturen zu ergänzen. Für die Optimierung von Eigentums- und Vertragsverhältnissen ist die Art des Corporate-Governance-Systems von ausschlaggebender Bedeutung.<footnote numbering="arabic" start="503">
                        <p> Vergleiche Richter und Furubotn (1999), S. 185.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>Bestehende Erkenntnisse und Ansätze der Prinzipal-Agent-Theorie, den Theorien sich selbst durchsetzender Verträge und den Theorien relationaler Verträge, werden in die Hci-Corporate-Governance-Ansätze einbezogen.</p>
                  <p>
                     <link id="_Toc118557686"/>
                  </p>
                  <p>
                     <link id="_Toc169068877"/>
                  </p>
               </block>
               <block id="N119D5" label="III.5.3.3">
                  <head>Adäquate Corporate-Governance-Problemlösung</head>
                  <p>
                     <citenumber id="N119DC" start="92"/>Die bestehenden verfügungsrechtlichen Institute Eigentum und Vertrag mit ihren bestehenden qualitativen Möglichkeiten der Humankapitalgestaltung, im Sinn der Kontroll- und Anreizeffekte, sind um eine zielführende Corporate-Governance-Struktur zu ergänzen. Bestehende Corporate-Governance-Systeme werden der gewachsenen Bedeutung von Humankapital nicht ausreichend gerecht. </p>
                  <p>Die Aufgabe besteht darin, &#8222;eine Effizienz bewirkende Verfassung für einen relationalen Vertrag zu finden&#8220;,<footnote numbering="arabic" start="504">
                        <p> Ebd., S. 182.</p>
                     </footnote> eine Verfassung, die das Ziel der maximalen Induzierung und Bindung von Humankapitalinvestitionen unter Beachtung der eingeschränkten verfügungsrechtlichen Möglichkeiten mit der minimalen Summe an Transaktionskosten zu erreichen verspricht. </p>
                  <p>Dem Entwickeln einer theoretischen, der Humankapitalproblematik adäquaten Corporate-Governance-Lösung, folgt die mit Widrigkeiten verbundene praktische Umsetzung in einer entsprechenden Organisationsform. Praktisch müsste die alle Ressourcen und Güter umfassende Verfügungsrechtsstruktur einer Unternehmung festgelegt werden,<footnote numbering="arabic" start="505">
                        <p> An dieser Stelle sei auf den die Lösungsfindung erschwerenden Dissens über die normativen Grundlagen in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion hingewiesen bei: Blair (1995a), S. 12 ff., Blair (1995b), S. 16 ff., Kay und Silverston (1995), S. 84 ff.</p>
                     </footnote> um effiziente Anreize für die einzelnen Beteiligten, insbesondere die potenziellen Humankapitalinvestoren, zu schaffen: &#8222;Dabei sind Transaktionskosten tunlichst einzusparen, und die Struktur muss im Ergebnis genügend flexibel sein, um die ex post entstehenden Kosten der Fehlanpassung, des Feilschens, der im nachhinein auftretenden Streitigkeiten, Kautionen usw. in Grenzen zu halten.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="506">
                        <p> Richter und Furubotn (1999), S. 182.</p>
                     </footnote>
                  </p>
                  <p>
                     <citenumber id="N11A00" start="93"/>Hierbei korreliert der Grad an Glaubwürdigkeit, Transparenz und Rechtssicherheit positiv mit der Bereitschaft für die Investition und der Haltung der Investition seitens der Humankapitalinvestoren.<footnote numbering="arabic" start="507">
                        <p> Vergleiche Ebd., S. 182 und 185.</p>
                     </footnote> Die Tatsache, dass Organisationspolitik immer auch ein kollektiver Prozess ist, und die Ungewissheit über die zukünftige Wirtschaftslage vergrößern darüber hinaus die Probleme bei der Entwicklung und Findung einer optimalen Corporate-Governance-Lösung.<footnote numbering="arabic" start="508">
                        <p> Vergleiche Richter und Furubotn (1991), S. 24 ff. </p>
                     </footnote> Für die Entwicklung eines hci-adäquaten Coporate-Governance-Systems ist die Häufigkeit der Transaktionen zwischen den Parteien und ihrer spezifischen Investitionen, dem Humankapital, bestimmend.<footnote numbering="arabic" start="509">
                        <p> Vergleiche Williamson (1985).</p>
                     </footnote> Hinsichtlich des klassischen Ausgangsproblems, Trennung von Kapital und Kontrolle, könnte eine Optimierung verfolgt werden:<footnote numbering="arabic" start="510">
                        <p> Vergleiche Ricketts (2002), S. 265.</p>
                     </footnote> Theoretisch könnte weiterhin die ultimative Kontrolle seitens der Shareholder über das Management bestehen. Hiervon ausgehend könnten die Mechanismen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit analysiert und optimiert werden. Dieser Ansatz würde jedoch eine Weiterführung im Sinn der traditionellen Prinzipal-Agent-Theorie darstellen, deren Erkenntnisse wichtige Einsichten bringen, jedoch unter Umständen nicht ausreichend den geänderten Umständen Rechnung tragen. Vor dem Hintergrund der Differenzierung zweier Perspektiven, Shareholder und Management, erscheint jedoch ein moderner Ansatz im Bereich der Hci-Unternehmung sinnvoll. </p>
                  <p>Die Frage nach der Gültigkeit der so genannten Goldenen Regel des Kapitalismus &#8211; dort wo das Risiko liegt, liegt auch die Kontrolle &#8211; kann wie folgt beantwortet werden: &#8222;Die zweite und wesentlich radikalere Antwort liegt darin, einerseits die Aufgabe der Shareholderkontrolle zu akzeptieren andererseits jedoch die Abhängigkeit der Shareholder in Frage zu stellen.&#8220;<footnote numbering="arabic" start="511">
                        <p> Ricketts (2002), S. 265.</p>
                     </footnote> Im Folgenden sollen Schlussfolgerungen für einen Hci-Corporate-Governance-Ansatz gezogen werden, der den Gedanken &#8222;Kapital sucht Management&#8220; ergänzt um den Gedanken &#8222;Management sucht Kapital&#8220;. </p>
               </block>
            </subsection>
         </section>
      </chapter></cms:content></cms:document></cms:container>