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Dissertation

Autor(en): Sabine Engelhardt
Titel: Die missglückte Regelung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das Eheschließungsrechtsgesetz 1998
Gutachter: Hans-Peter Benöhr; Johannes Klinkert
Erscheinungsdatum: 08.03.2005
Volltext: html (urn:nbn:de:kobv:11-10053033)
pdf (urn:nbn:de:kobv:11-10039337)
xml (urn:nbn:de:kobv:11-10053045)
Fachgebiet(e): Recht
Schlagwörter (ger): Eheschließungsrechtsgesetz 1998, fehlerhafte Ehe, Eheaufhebung, Ehenichtigkeit, Aufhebungsgründe, Aufhebungsfolgen
Schlagwörter (eng): Eheschließungsrechtsgesetz 1998, invalid marriage, annulment of marriage, annulment reasons, annulment consequences
Einrichtung: Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät
Zitationshinweis: Engelhardt, Sabine: Die missglückte Regelung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das Eheschließungsrechtsgesetz 1998; Dissertation, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät , publiziert am 08.03.2005, urn:nbn:de:kobv:11-10053045
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Abstract (ger):
Durch das Eheschließungsrechtsgesetz (EheschlRG) 1998 wurde die Materie der fehlerhaften Ehe und ihrer Folgen völlig umstrukturiert und zum Teil neu geregelt. Die Regelung der Folgen eines fehlerhaften Zusammenschlusses zweier Personen zu einer Ehe ist äußerst heikel und diffizil, sind doch in aller Regel sehr persönliche Bereiche betroffen und bleiben, sofern Kinder vorhanden sind, die Auswirkungen nicht auf die Partner beschränkt. Zudem berührt die Auflösung einer Ehe unter Umständen gegenläufige Vermögensinteressen, die zu einem billigen Ausgleich gebracht werden müssen. Obschon die praktische Bedeutung fehlerhafter Ehen gering ist, gab und gibt es detaillierte Regelungen zu dieser Thematik. Hauptziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Bestimmungen des EheschlRG 1998 zur fehlerhaften Ehe daraufhin zu überprüfen, ob sie für die betreffenden Lebenssachverhalte angemessene Regelungen treffen und zu sachgerechten und praktikablen Lösungen führen. Hierzu wird die Berechtigung der beibehaltenen Aufhebungsgründe untersucht. Ferner werden das Aufhebungsverfahren und die Regelung der Aufhebungsfolgen kritisch beleuchtet. Geben die Regelungen Anlass zu Kritik, wird über annehmbarere Regelungen nachgedacht und werden eigene Lösungsvorschläge unterbreitet. Nicht zuletzt wird die Neuregelung an ihren Vorläufern gemessen. Die Untersuchung hat gezeigt, dass fehlerhafte Ehen einer wohldurchdachten und ausgewogenen gesetzlichen Regelung bedürfen, die das EheschlRG 1998 nicht zu bieten vermag. Die Neuordnung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das EheschlRG 1998 stellt insgesamt keine Verbesserung gegenüber der alten Rechtslage dar. Zwar gibt es manche begrüßenswerte Änderung, doch weist das Gesetz auch beträchtliche Schwächen auf.
Abstract (eng):
The German Marriage Act ("Eheschließungsrechtsgesetz") 1998 has led to an entire restructuring of the field of invalid marriages and their consequences and to substantial adjustments as regards content. It is extremely delicate to create statutory provisions governing the consequences of an invalid union of two persons because most of the times very private spheres are involved and - in case there are children - the consequences are not restricted to the partners. Additionally, the annulment of a marriage might affect contrary financial interests, which have to be fairly balanced. Albeit in practice the importance of invalid marriages is quite low there have been and are detailed provisions concerning that subject matter. The principal aim of that thesis is to examine the terms of the act with regard to their ability to appropriately govern the respective circumstances of life and whether they provide for proper and practical solutions. This includes an analysis of the legitimacy of the annulment reasons as well as a scrutiny of the annulment procedure and of the provisions concerning the consequences of an annulled marriage. If the stipulations give rise to concern more acceptable provisions are contemplated and own solutions are proposed. Furthermore, the new act is compared with its predecessors. The examination has shown that invalid marriages require a well thought-out and balanced statutory regulation, which the act is not able to deliver. Compared with the former statutory situation the reform of the invalid marriage law by the Eheschließungsrechtsgesetz 1998 cannot be viewed as an improvement. While there are some welcome amendments, the act also contains considerable weakness.
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Generiert am 22.05.2013, 10:19:59