| edoc-Server der Humboldt-Universität zu Berlin |
| Publikationsart: | Artikel |
| Autor(en): | Stefan Grundmann |
| Titel: | Der Schadensersatzanspruch aus Vertrag – System und Perspektiven |
| Erschienen in: |
Archiv für die civilistische Praxis (AcP) 204 S. 569-605 |
| ISSN: | 0003-8997 |
| Erstveröffentlichung: | 2004 |
| Einreichung: | 2003 |
| Veröffentlichung auf edoc: | 20.01.2008 |
| Status: |
published peer_reviewed |
| Volltext: | pdf (urn:nbn:de:kobv:11-10083698) |
| Fachgebiet(e): | Recht |
| Einrichtung: | Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät |
| Verlagsinformation: | Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Postfach 2040 72010 Tübingen Deutschland |
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Endnote Bibtex |
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| Abstract (ger): | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Schuldrechtsmodernisierung war die tiefgreifendste Reform des BGB im Vermögensrecht seit 1900. System- und Kategorienbildung ist jetzt wichtig. Die großen „Systementdeckungen“ zum BGB wurden fast alle in den ersten gut zwei Jahrzehnten nach 1900 gemacht. Kategorienbildung ist ein Gleichheits- und Rechtssicherheitspostulat, in der Europäischen Diskussion aber auch conditio sine qua non, um neue Lösungen des BGB „transportieren“ zu können. Für den Schadensersatzanspruch aus Vertrag, wohl das Herzstück des neuen Leistungsstörungsrechts, wird im Folgenden argumentiert, dass die Differenzierung nach Verstoßtatbeständen praktisch keine Rolle mehr spielt, obwohl sie gesetzgebungstechnisch 2001 wieder „rehabilitiert“ (Canaris) wurde. Prägend ist vielmehr die Abschichtung in den Rechtsfolgen. Dies wird für Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und Verzug durchgespielt. Darin wird der Übergang von einem Konzept der Freiheitsethik um 1900, in dem Verpflichtungen aus einzelnen „Verbots-“ oder Verstoßtatbeständen abgeleitet wurden und diese daher zu individualisieren waren, hin zu einem Recht für Märkte im Jahre 2000 gesehen, in dem unzählige, häufig anonyme Transaktionen zu bewältigen sind und daher das Resultat „Abweichung vom Plan des Vertrags“ ganz im Vordergrund steht. All dies hat auch erhebliche praktische Konsequenzen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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