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Für die elektronische Veröffentlichung einer Habilitationsschrift sind abzugeben:
- Digitales Druckexemplar im PDF/A-Format
- Abstracts in englischer und deutscher Sprache
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max. 2000 Zeichen (ohne Leerzeichen), das
entspricht ca. ½
DIN-A4-Seite
-
reine Textdateien ohne jede Formatierung
(fett, kursiv, Exponenten,
Indizes, Formeln, ...) und ohne Sonderzeichen (mit Ausnahme der direkt
auf der PC-Tastatur enthaltenen)
- Schlagwörter in englischer und deutscher Sprache
-
reine Textdateien ohne jede Formatierung
(fett, kursiv, Exponenten,
Indizes, Formeln, ...) und ohne Sonderzeichen (mit Ausnahme der direkt
auf der PC-Tastatur enthaltenen)
Diese digitalen Dokumente sollten möglichst über die Übertragungsseite
an die AG Elektronisches Publizieren übermittelt werden. Sollte dies
nicht möglich sein, sind die Dokumente auf CD per Post an die AG
Elektronisches Publizieren zu schicken oder nach Vorabsprache
dort persönlich zu übergeben.
Die Dokumente werden dann überprüft, ob sie den Bedingungen für das
elektronische Publizieren genügen. Bei Akzeptanz erfolgt eine
Benachrichtigung per E-Mail.
- Definition einer Creative Commons Lizenz auf der Übertragungsseite
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