Band 11 • 2008 | ISBN: 978-3-86004-224-3 | "Berichte vom Historikertag 2008" |
| Bei H-Soz-u-Kult erschienene Berichte über Sektionen des Historikertages 2008 |  |
Arenen der Ungleichheit. Sport, Ethnizität und Geschlecht in modernen GesellschaftenLeitung: Jürgen Martschukat, Universität Erfurt; Stefanie Schüler-Springorum, Universität Hamburg Bericht von: Miriam Rürup, Göttingen Sportgeschichte als Kulturgeschichte des Körpers zu schreiben – so naheliegend das scheinen mag, so selten wurde es bislang doch unternommen. Und dabei ging die Entwicklung der verschiedenen Sportarten in der Moderne immer auch mit Konzepten von Körperlichkeit einher – seien es die kollektiven Körpervorstellungen der frühen Turnbewegung, die individuelle Muskelkraft mit einem gemeinschaftlichen Nationalprojekt verbanden, oder seien es die heroischen Körper der naturverbundenen und jugendbewegten Jahrzehnte des frühen 20. Jahrhunderts oder die bekannten sportlichen, mit Riefenstahls rassistisch geprägter Bebilderung gekoppelten Sportlerkörper der Olympiade 1936, oder seien es schließlich die Körpervorstellungen des gesunden Individuums, das, den Jahren des Wirtschaftswunders entwachsen, auf Trimm-Dich-Pfaden auf die eigene Leistungssteigerung hintrainiert: Individuelle Körper und Kollektivkörper gehen hier nahtlos ineinander über und immer ist die Geschichte des Sports auch die Geschichte des ersehnten Körpers – der nicht zuletzt ethnische und geschlechtliche Differenzen markiert.
Auf der mit „Arenen der Ungleichheit“ betitelten Sektion von Jürgen Martschukat und Stefanie Schüler-Springorum wurde der Versuch unternommen, Körpergeschichte und Sportgeschichte zusammenzubringen und mit Hilfe der jeweiligen methodischen und konzeptionellen Perspektiven den Blick auf die Herstellung wie auch versuchte Überwindung von Ungleichheiten zu lenken.
In seinem einleitenden Beitrag umriß OLAF STIEGLITZ (Universität zu Köln) das Konzept der Sektion und des damit verbundenen Antrages für ein Forschungsprojekt zu einer Sportgeschichte als Kultur- und Gesellschaftsgeschichte der Moderne. Es ging ihm dabei weniger um Fragen nach Vereinsgeschichten, Sportlerbiographien oder der Rekonstruktion großer Sportereignisse. Vielmehr sollen die mit dem Sport verbundenen kulturellen Narrative ergründet werden. Sehr anschaulich verdeutlichte Stieglitz dies eingangs mit dem Beispiel des sagenumwobenen Alick Wickham, der zum Erfinder der modernen – australisch-national etikettierten – Kraulschwimmtechnik mutierte. Sein Hauptansatz ist, wie er betonte, Sport und Sportereignisse als Texte zu lesen. Nur so könne es gelingen, Fragen des Verhältnisses von Sport und Identitätsbildung, von der Herstellung von ethnischen oder geschlechtlichen Differenzen im Sport auf die Spur zu kommen. Sportereignisse werden hierbei als die Foren schlechthin angesehen, in denen „doing gender“ gleichermaßen wie „doing race“ stattfindet. Indem darüber auch ausgehandelt wird, wer an einer Gesellschaft partizipieren kann und wer von ihr ausgeschlossen bleibt, wird eine solcherart gewendete Sportgeschichte zugleich zu einer Kulturgeschichte des Politischen. Diese Kulturgeschichte muß sich über die reine Betrachtung des Sportes hinaus auch damit befassen, welche Koalition mit wissenschaftlicher Leistungssteigerung der vermeintlich „natürlichen“ Sportlichkeit jede Sportpraxis eingeht, wie sich also Wissenschaftlichkeit und Natürlichkeit im Sportkörper verbinden.
Wie eine Nationalbewegung Körperlichkeit und Körperkraft verband, um das ersehnte nationale Projekt umsetzen zu können, stellte YOTAM HOTAM (Hebrew University Jerusalem) am Beispiel der zionistischen Sportbewegung dar. Die zionistischen Sportvereine, die Ende des 19. Jahrhunderts in Europa entstanden, bezweckten die körperliche „Regeneration“ der europäischen Juden. Das jüdisch-nationale Konzept des „Muskeljudentums“ ist jedoch nicht das eigentliche Interesse von Hotam – er möchte vielmehr darüber hinausgehen, indem er danach fragt, welche Körperlichkeit die europäischen Zionisten anstrebten. Wie sehr diese Vorstellungen vom Orientalismusdiskurs der Jahrhundertwende geprägt waren, zeigte Hotam anhand der Sorge der zionistischen Sportler, im erstrebten, noch zu begründenden „Heimatland“ nicht anerkannt zu werden. Die zionistische Körpervorstellung sei demnach eine aus mythischen und biblischen Quellen gespeiste Suche nach einer Ursprünglichkeit gewesen. Diese Ursprünglichkeitsidee führte dazu, daß sich die zionistischen Sportler gewissermassen als „zurückgekehrte Eingeborene“ in Palästina phantasierten und unter anderem die dort ansässigen Beduinen als „Brudervolk“ betrachteten. Ob diese ehrgeizige These zu halten sein wird, möchte Hotam anhand von Bildmaterial zionistischer Künstler genauso wie anhand des in jüdischen Publikationen geführten Intellektuellendiskurses herausarbeiten. Letztlich könnte dieses Bemühen der zionistischen Sportler auch als Versuch gesehen werden, wenigstens in Palästina als „Ihresgleichen“ und nicht als „Eindringlinge“ angesehen zu werden – ein Bemühen, an dem die nichtzionistische jüdische Turnbewegung in Deutschland und Europa letztlich scheiterte.
Unter dem doch zunächst ob seiner Breite etwas irreführenden Titel „Fußball und Maskulinität in Afrika“ führte SUSANN BALLER (Universität Basel) vor, wie am Beispiel von Fußball-Nachbarschaftsvereinen im kolonialen und postkolonialen Senegal die erzieherische Rolle des Sportes zu einer Institution werden konnte, in der idealisierte Vorstellungen von Männlichkeit und den damit verbundenen Tugenden herausgebildet wurden. In den lokal entstandenen Fußballvereinen, die sich von einem reinen Freizeitvertreib ausgehend zu einem ernsthaft betriebenen Wettbewerbssport entwickelten, sollte das „nationale Subjekt“ entstehen – es ging mithin nicht nur darum, Männlichkeit einzuüben, sondern darüber hinaus um Staatsbürgerlichkeit. Sowohl die Vorstellungen von Männlichkeit als auch diejenigen von Staatsbürgertum entfalteten sich in dem Spannungsfeld zwischen offiziellem kolonialem wie postkolonialem Regierungsdiskurs und den in den Vereinen selbst herrschenden und sich entfaltenden Bildern von Männlichkeit. Bereits in diesem hochinteressanten Beitrag zeigte sich das Problem, in einer Sektion verschiedene Ansätze mit einem roten Faden zu bündeln. Denn Baller betrachtet die erzieherische Funktion des Sports weniger bezüglich ihrer Körperlichkeit, als vielmehr hinsichtlich der mit Männlichkeit verknüpften „Tugenden“ wie Disziplin, Pünktlichkeit und Teamgeist, die in der sozialen Praxis des Fußballspiels eingeübt werden sollten.
Besonders deutlich wurde der unterschiedliche Zugang zur „Sportgeschichte“ im Beitrag von THORALF KLEIN (Universität Erfurt), der sich dem Bemühen Chinas zuwandte, einen Platz in der Weltgeschichte des Sports zu erringen. Dabei setzte sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Interesse des nationalen Kollektivs das Prinzip der individuellen Leistungssteigerung durch. Um 1920 wurde mit Blick auf den erstrebten internationalen Weltruhm eine Synthese der Kampfkünste als „authentisch“ chinesischer Sport und zugleich als unter dem Namen „Kung Fu“ bekanntes Exportprodukt geschaffen. Wie unterschiedlich gleichermaßen beeindruckende Ansätze in der Sportgeschichtsschreibung sein können, zeigte sich in diesem Beitrag beispielhaft daran, daß Klein die vermeintlich naheliegenden Anschlußmöglichkeiten zu einer Körpergeschichte des chinesischen Sportes nicht nutzte und so die angesichts der Olympiade 2008 von ihm angesprochene aktuelle Debatte um das Alter der Turnerinnen nicht auf Fragen der Körperlichkeit rückbezog. Es ging Klein hingegen mehr um die Überwindung nationaler Ungleichheiten mittels sportlicher Rekorde bei internationalen Wettkämpfen. Zugleich jedoch fand sich in seinem Beitrag ein Anküpfungspunkt zur bereits bei Stieglitz angesprochenen Verbindung von „Natürlichkeit“ des Sportes und seiner wissenschaftlichen Überformung – so, wenn die Leitung der chinesischen Mannschaft einen erfolgversprechenden Hürdenläufer bei der Olympiade in Berlin 1936 wegen „schlechter Technik“ von der weiteren Teilnahme an den Spielen ausschloß.
In seinem die allgemeine Diskussion öffnenden Kommentar führte ALF LÜDTKE (Universität Erfurt) eine Vielzahl von Punkten an. Ein bereits beim ersten Beitrag von Olaf Stieglitz diskutierter Aspekt betraf die Vorstellung von Moderne, die zugleich Gefahr laufen könne, Körper als ahistorisch zu begreifen. Dieses Problem kann auch dann entstehen, wenn man Sport als Text liest und dabei von der Grundannahme ausgeht, alles, was als Sport begriffen wird, sei ein mit dem gleichen methodisch-theoretischen Instrumentarium gleich historisierbarer Gegenstand – dabei müssen auch, um im Bild zu bleiben, die „Grammatiken der Texte“ hinterfragt werden. Vielleicht allerdings gibt es Gesellschaften, die sich diesen Historisierungspunkten sperren, gab er zu bedenken und verwies dabei auf Dipesh Chakrabartys Kritik an der westlichen Geschichtsschreibung.
Zugleich müsse das skizzierte Forschungsvorhaben immer die begrenzte Reichweite der Einzelprojektstücke mit reflektieren. Dazu gehört dann auch die Frage, wer jeweils agiert – welche Bedeutung haben folglich reale Bilder für die Wahrnehmung nicht nur von Sport sondern auch von Körperlichkeit. Und welche Rolle spielt das Publikum, an das sich Sport ja schließlich auch richtet? Diese Frage stellt sich sowohl bei der Anwesenheit wie auch bei der Abwesenheit von Publikum wie auch Medien während des praktizierten Sports.
Dazu gehört dann auch der ästhetisierende Blick auf Sport als Bewegungskultur, der unter anderem im Beitrag von Yotam Hotam angesprochen war: welche Bilder von Körperlichkeit im Sport existieren tatsächlich und was transportieren sie? Hieran schließt sich unweigerlich die Frage an, die dann auch in der Diskussion mehrfach aufgegriffen wurde: wo sind die nicht zum Stereotyp passenden Körper bzw. Körpervorstellungen – zum Beispiel die versehrten Körper – und welche Bedeutung haben sie für die soziale Praxis? Bereits bei Susann Ballers Beitrag war diskutiert worden, ob eine Herabsetzung des Gegners durch Effeminisierung stattgefunden habe, über die dann im Gegenzug das Projekt der Männlichkeit propagiert werden konnte. Schließlich kam Lüdtke auf die Frage der „Natürlichkeit“ des Sports zu sprechen und verwies dabei auf die Verbindung dessen, was körperlich erreichbar ist und dem, was wissenschaftlich und vor allem technisch daraus entstehen kann – wie am Beispiel des südafrikanischen Sprinters mit technisch perfekt entworfener und ihn zu außerordentlicher Laufleistung befähigender Prothese.
Kaum eine Sportart vermag den Zusammenhang von Körperkonzepten, Körperlichkeit vereint mit durchgestylter Technisierung der Sportgeräte und Sportbekleidung so aufzuzeigen, wie das Skispringen, das alljährlich um die Jahreswende an prominenter Stelle im deutschen Fernsehen ausgestrahlt wird. Junge, meist sehr untergewichtige Männer springen dabei in figurbetonten und zugleich technisch die sportliche Höchstleistung unterstützenden Ganzkörperanzügen von Schanzen, um die dem menschlichen Körper fremde Erfahrung des Fliegens zumindest einige Dutzend Meter weit zu demonstrieren, bevor sie in möglichst synchroner Weise am Ende der Schanze aufkommen. Begleitet wird das Ereignis von Publikum und medialer Aufmerksamkeit sowie allgegenwärtigen Debatten über die angenommene Magersucht der Athleten, der Beschaffenheit des Schnees und der technischen Perfektion der Schanzen wie auch der sonstigen Sportgeräte.
In dieser Sektion wurde ein Forschungsprojekt skizziert, das sich den Zusammenhängen von Sport und Körperdiskursen, der Frage, welche Körperkonzepte durch den Sport beeinflusst werden wie auch der Frage, wie sich verändernde, womöglich neue Sportarten vorhandene Vorstellungen vom Körper modifizieren, zuwenden möchte. Den Schwierigkeiten, unterschiedliche Einzelprojekte in einem solchen Ansatz zu bündeln, ließe sich – so schlug Stefanie Schüler-Springorum in der Diskussion abschließend vor – gerade durch Betrachtungen der Thematik von ihren „Rändern“ bzw. den Grenzen der ersehnten Körperlichkeit her begegnen. Gerade wenn also die im Sport Marginalisierten – je nach Kontext die Frauen, die Verletzten, die Kolonisierten, die religiösen Aussenseiter oder andere – ins analytische Blickfeld geschoben würden, so zum Beispiel mithilfe von Egodokumenten, wie Martin Dinges in diesem Zusammenhang vorschlug, kann man sich den Zuschreibungen von Ethnizität und Geschlecht im modernen Sport womöglich am besten nähern.
Sektionsübersicht:
Jürgen Martschukat (Erfurt) / Stefanie Schüler-Springorum (Hamburg): Einleitung und Moderation
Olaf Stieglitz (Köln): Sport, Körper und Subjekt: Sportgeschichte als Kultur- und Gesellschaftsgeschichte der Moderne
Yotam Hotam (Jerusalem): Being an Arab Jew: Zionist Fantasies of Body, Masculinity and Ethnicity
Susann Baller (Basel): Fußball und Maskulinität in Afrika: Stadt, Jugend und Moderne im modernen Senegal
Thoralf Klein (Erfurt): Die Verkörperung der Nation: Sport, Gesellschaft und Politik im China des 20. Jahrhunderts Tagungsbericht Arenen der Ungleichheit. Sport, Ethnizität und Geschlecht in modernen Gesellschaften. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 04.12.2008. Bleibt im Vatikanischen Geheimarchiv vieles zu geheim? Historische Grundlagenforschung in Mittelalter und NeuzeitLeitung: Michael Matheus, Deutsches Historisches Institut Rom; Hubert Wolf, Universität Münster Bericht von: Patrick Bernhard, Deutsches Historisches Institut Rom Vom Nutzen editorischer Großprojekte für die historische Forschung: Unter diesem Leitmotiv stand auf dem Historikertag eine Sektion, die vom Deutschen Historischen Institut (DHI) in Rom und dem Seminar für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster organisiert worden war. Gut aufbereitete zentrale Quellenkorpora, führte der Direktor des DHI Michael Matheus in seinem Einleitungsreferat mit Verve aus, stellten ein nach wie vor unverzichtbares Instrumentarium für Historiker dar. Sie bildeten das Fundament empirisch gesättigter Studien. In diesem Sinne leisteten Einrichtungen wie das DHI mit ihren langfristigen Editionsvorhaben „Grundlagenforschung“, wie Matheus in Anlehnung an die naturwissenschaftliche Begrifflichkeit formulierte. Damit bezogen die Organisatoren der Sektion zugleich ausdrücklich Position gegen den leider nicht anwesenden Winfried Schulze, für den bekanntlich die Geschichtswissenschaft „prinzipiell auch ohne Editionen leben“ kann.
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Einen Schritt weiter noch ging Mitorganisator Hubert Wolf. Der Lehrstuhlinhaber für Kirchengeschichte sprach unter Rückgriff auf Thomas Nipperdey von „größerer Objektivität“, die durch eine möglichst große Zahl herangezogener Quellen gewährleistet werde. Das bewahre die Geschichtsschreibung vor „subjektivem Relativismus“, wie Wolf gegen die neue Kulturgeschichte gewandt weiter formulierte.
Die Vorzüge, die Quellensammlungen nach Meinung der Organisatoren grundsätzlich bieten, stellten die anderen Sektionsteilnehmer im Anschluss anhand ausgewählter Regesten- und Editionsprojekte aus dem Bereich der Mediävistik und der Neuzeitforschung dar.
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Dazu zählten das Repertorium Germanicum (Kerstin Rahn), das Repertorium Poenitentiarie Germanicum (Ludwig Schmugge), die Erschließung der Quellen zur Römischen Buchzensur (Judith Schepers), die Editionen der frühneuzeitlichen Hauptinstruktionen (Silvano Giordano) sowie die Nuntiaturberichte des 20. Jahrhunderts (Kirsi Salonen, Thomas Brechenmacher, Hubert Wolf).
Dass das systematische Erfassen von Quellen zu neuen Einsichten führen kann, unterstrichen vor allem Ludwig Schmugge, Hubert Wolf und Thomas Brechenmacher in ihren Vorträgen. Der Mediävist LUDWIG SCHMUGGE (Universität Zürich) unternahm anhand der Quellenedition zur Römischen Dispensbehörde eine Revision der bisherigen Forschung zum kirchlichen Eherecht. Entgegen früherer Behauptungen sei das Zusammenleben von Paaren „ohne Trauschein“ im Spätmittelalter nämlich durchaus verbreitet gewesen, so Schmugge. Zum anderen war es nach seinen Befunden Verheirateten nicht möglich, unter Berufung auf eine frühere klandestine Verbindung eine rechtsgültig geschlossene Ehe auflösen zu lassen. Für Schmugge konvergierten damit kirchliche und kommunale Ehegesetzgebung bereits vor der Reformation.
Auch HUBERT WOLF (Universität Münster) versuchte in seinem Vortrag bisherige Forschungspositionen zu korrigieren. Gestützt auf Berichte, die der Vatikanische Nuntius Eugenio Pacelli zwischen 1917 bis 1929 aus Deutschland nach Rom schickte, konnte Wolf tatsächlich deutlich machen, dass der künftige Papst Pius XII. keinesfalls die Koalition zwischen SPD und Zentrum ablehnte, wie bislang angenommen. Ganz im Gegenteil: Er versuchte sogar zu verhindern, dass der damalige Papst die Zusammenarbeit zwischen deutschem Katholizismus und Sozialdemokratie offiziell verurteilte.
Neue Einblicke versprach auch THOMAS BRECHENMACHER (Universität Potsdam) für die von ihm editierten Nuntiaturberichte von Pacellis Nachfolger Orsenigo. Die immerhin 2000 Dokumente umfassende Korrespondenz mit Rom habe eine der wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für die Politik des Vatikans gegenüber dem Dritten Reich dargestellt, so Brechenmacher. Die Berichte enthielten jedoch viele Fehleinschätzungen. Deshalb habe der Vatikan relativ lange gebraucht, um zu einer „zutreffende[n] Diagnose“ der NS-Diktatur zu gelangen.
Wie wichtig schließlich gerade bei großen Editionsprojekten eine zeitgemäße Erschließung des Materials ist, machte JÖRG HÖRNSCHEMEYER (Rom) in seinem Beitrag deutlich. Der IT-Experte stellte einige von ihm konzipierte Datenbanken für Historiker vor und demonstrierte an konkreten Beispielen die gänzlich neuen Recherche- und Verknüpfungsmöglichkeiten, die digitalisierte Quelleneditionen erlauben.
Die anschließende Diskussion innerhalb der Sektion litt sehr darunter, dass weder die Kritiker editorischer Großprojekte noch Vertreter der neuen Kulturgeschichte anwesend waren. So fand die semantische Umcodierung des Begriffs Grundlagenforschung ebenso wenig Widerspruch wie das Objektivitätspostulat, das offensichtlich für Wolf nicht deckungsgleich mit dem Gedanken der intersubjektiven Überprüfbarkeit ist. Stattdessen kam es nach einigen Detailnachfragen aus dem Publikum zu einer längeren, ausgesprochen konsensualen Aussprache über die Folgen des Bologna-Prozesses und der Einführung der BA/MA-Studiengänge für die universitäre und außeruniversitäre Editionstätigkeit. So sahen die Diskussionsteilnehmer die Gefahr, dass die zeitintensive Ausbildung des editorischen Nachwuchses durch allzu reglementierte Studiengänge gefährdet werden könnte.
Als Teilnehmer und Berichterstatter der Sektion hätte man sich fast eine kontroversere Diskussion gewünscht. Spannungsreicher wäre es zweifellos gewesen, wenn die Organisatoren einen ausgemachten Kritiker editorischer Großprojekte als Kommentator verpflichtet hätten. Dann wäre möglicherweise auch die vielleicht zentrale Frage diskutiert worden, nämlich in welchem Umfang die Forschung letztlich Quelleneditionen benötigt.
Sektionsübersicht:
Michael Matheus (Rom): Grundlagenforschung aus Leidenschaft. Oder: Vom bleibenden Wert kritischer Editionen: Einleitung
Jörg Hörnschemeyer (Rom) / Kerstin Rahn (Rom): Historische Grundlagenforschung und Friedensnobelpreis. Ludwig Quidde und das Repertorium Germanicum
Ludwig Schmugge (Rom): Ehen vor der römischen Ponitentarie
Silvano Giordano (Rom): Wirklichkeit und Wahrnehmung: Das Reich aus der Sicht Urbans VIII.
Hubert Wolf (Münster) / Judith Schepers (Münster): Das geheimste aller geheimen Archive: Zur Erforschung der Römischen Buchzensur im Archiv der Römischen Glaubenskongregation
Jörg Hornschemeyer (Rom) / Hubert Wolf (Münster) / Kirsi Salonen (Rom): Digitale Editionen neuzeitlicher Quellen (DENQ), Pius XII. als Nuntius in Deutschland. Oder: Vom Recht auf eine eigene Biographie anhand der Quellen
Thomas Brechenmacher (Potsdam): Nuntius Orsenigo und der Zwang zum schnellen Statement. Von der vorteilhaften Wirkung vollständig edierter Quellencorpora für die Urteilskraft des Historikers
[1] Siehe hierzu: Tagungsbericht Vom Nutzen des Edierens. 03.06.2004-05.06.2004, Wien. In: H-Soz-u-Kult, 06.07.2004, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=510> (19.01.2009). Deutlich zurückhaltender hat sich Winfried Schulze kurze Zeit später geäußert. Siehe Winfried Schulze, Editionstätigkeit und Forschungsorientierung in der neuen Geschichte. in: Brigitte Merta / Andrea Sommerlechner / Herwig Weigl, Vom Nutzen des Edierens. Akten des internationalen Kongresses zum 150-jährigen Bestehen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Wien, 3.-5. Juni 2004, Wien 2005, S. 339-348, hier: S. 348.
[2] Siehe die Abstracts der einzelnen Beiträge unter: <http://www.historikertag.de/Dresden2008/index.php/wissenschaftliches-programm/sektionen-am-3okt> (11.11.2008). Tagungsbericht Bleibt im Vatikanischen Geheimarchiv vieles zu geheim? Historische Grundlagenforschung in Mittelalter und Neuzeit. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 20.11.2008. Brauchen wir eine neue deutsche Meistererzählung? Perspektiven aus der Frühen NeuzeitLeitung: Johannes Burkhardt, Universität Augsburg Bericht von: Anuschka Tischer, Philipps-Universität Marburg Mit der Sektion griff Johannes Burkhardt (Universität Augsburg) ein Grundproblem der aktuellen Frühneuzeit-Historiographie auf: Die Erforschung dieser Epoche ist, wie sich erst vor einem Jahr auf dem Frühneuzeittag in Greifswald gezeigt hat,
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ebenso produktiv wie methodisch und thematisch innovativ, doch die breite Öffentlichkeit, einschließlich der Presse, nimmt die Frühe Neuzeit nur aus einem Jahrzehnte alten Forschungsstand wahr. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Frühe Neuzeit steht – selbst auf Historikertagen – oft eher am Rande der historischen Wahrnehmung. Die Frühneuzeitforschung hat aber auch ihrerseits bisher keine schlüssigen Wege gefunden, neue Methoden zu lehren und die diversen Innovationen der Öffentlichkeit zu vermitteln. Für die deutsche Geschichte stellte Burkhardt mit fünf anderen Referentinnen und Referenten deshalb aus der Perspektive der Frühen Neuzeit die Frage nach der „neuen deutschen Meistererzählung“, einer modernen Synthese der deutschen Geschichte, die diese in einen (neuen) Deutungszusammenhang stellt. Als Problem stand dabei von Anfang an im Raum, dass eine solche Meistererzählung eine Konstruktion von Geschichte ist und damit im Widerspruch steht zum dekonstruierenden Ansatz der Forschung. Geht man allerdings davon aus, dass es ein offensichtliches Bedürfnis nach einem zusammenhängenden Blick auf die Geschichte gibt, lautet die inakzeptable Alternative zu einer neuen Synthese der deutschen Geschichte, die für die Frühe Neuzeit „grotesk gewordenen Meistererzählungen“ (Burkhardt) weiter wirken zu lassen, die vielfach noch aus der nationalstaatlichen Perspektive des 19. Jahrhunderts konstruiert sind.
GEORG SCHMIDT (Friedrich-Schiller-Universität Jena) wies darauf hin, dass erst aus dieser Perspektive das Reich in der Frühen Neuzeit als zersplittert erscheint. Aus der frühneuzeitlichen Perspektive war das System der ungleichen Staatswesen, die vom Reich zusammengehalten wurden, ein wirksamer Schutz gegen Despotie und eine multiple Einheit. Das Fehlen des einheitlichen politischen Akteurs sei nicht gleichbedeutend mit Fremdbestimmung, seien doch die verschiedenen Akteure des Reiches in Europa präsent gewesen. Aus der frühneuzeitlichen Perspektive erscheine der deutsche Weg mithin als einer von vielen gangbaren Wegen. Schmidt erteilte dem Nationalstaat als weiterhin aktiver Kraft keine Absage, machte aber deutlich, dass der „komplementäre Reichsstaat“ der Frühen Neuzeit zahlreiche Ansätze für aktuelle Problemlagen bietet, und hinterfragte die Dominanz der Zeitgeschichte innerhalb der deutschen Geschichte.
Konkret dem Verhältnis des Ganzen und seiner Teile widmeten sich die Vorträge von DIETMAR SCHIERSNER (Phädagogische Hochschule Weingarten), GABRIELE HAUG-MORITZ (Karl-Franzens-Universität Graz) und REGINA DAUSER (Universität Augsburg). Auch Schiersner betonte die Vielfältigkeit der Frühen Neuzeit und machte deutlich, dass in der Reichsgeschichte ein Verständnis des Ganzen nur über seine Teile möglich sei. Regionalgeschichte bedeute weder eine Atomisierung noch einen überflüssigen zusätzlichen Blick auf einen Teil des Ganzen. Das Ganze werde vielmehr erst sichtbar im Zusammenwirken seiner Teile, in ihrer Vernetzung und spezifischen Kommunikation, insbesondere in Räumen ohne geschlossene Herrschaft. Was aus staatlicher Perspektive anachronistisch als nicht-staatlich abqualifiziert worden sei, müsse begriffen werden als alternative Funktionsweise zum Staat. Gerade dieser Blick, von der Region kommend statt vom Ganzen her, erlaube den Anschluss an die europäische Geschichte. Haug-Moritz erläuterte die Rolle der konfessionellen Ordnung in der Herausbildung des spezifisch deutschen Föderalismus, der sich in der zeitgenössischen Wahrnehmung und Selbstwahrnehmung des Reiches und seiner Nachfolgestaaten von anderen föderalen Modellen unterschied. Gerade aus der konfessionellen Spaltung resultierte im Reich die Entstehung einer politischen Körperschaft, des Corpus Evangelicorum. Auch wenn es keine kontinuierliche Linie vom Corpus Evangelicorum zum deutschen Föderalismus gebe, so komme dieser konfessionell-politischen Körperschaft doch eine wichtige Rolle bei dessen Ausprägung zu. Dausner stellte den Zäsur-Charakter des Jahres 1740 als den vermeintlichen Beginn eines Herauswachsens des habsburgischen Staates aus dem Reich in Frage, indem sie deutlich machte, dass Maria Theresia und mit ihr die Kaiser Franz Stefan und Josef II. am Reich interessiert blieben. Reichspolitik und die Politik der österreichisch-habsburgischen Territorien seien weiterhin verklammert gewesen, und insbesondere auf der internationalen Ebene hätten die Habsburger sich politisch des Prestiges von Reich und Kaisertum bedient. Von einem Ende kaiserlicher Reichspolitik in der Ära Maria Theresias könne mithin nicht gesprochen werden.
Aus der Außenperspektive der Vereinigten Staaten wies dann JÜRGEN OVERHOFF (Universität Potsdam) darauf hin, dass das Reich zeitgenössisch positive Wertschätzung erfuhr und zusammen mit anderen europäischen Konföderationen als politisches Modell bei der neuen Staatsgründung analysiert wurde. Benjamin Franklin verstand das Reich als Staat, dessen Glieder Staaten waren, dass aber anders als andere föderale Systeme im Kaiser ein Oberhaupt habe. Nach der Gründung der Vereinigten Staaten wurde die starke Stellung des amerikanischen Präsidenten mit der des Kaisers verglichen. Overhoff resümierte, man könne die Vereinigten Staaten aus der zeitgenössischen Entwicklung gleichsam als Fortsetzung des Reiches mit demokratischen Mitteln verstehen.
Burkhardt bekräftigte abschließend die frühneuzeitliche Wahrnehmung des Reiches als funktionierendem Staat: Samuel von Pufendorfs immer wieder zitierte Abqualifizierung des Reiches als „Monster“ müsse zeitgenössisch als Außenseiter-Meinung begriffen werden. In einem ironischen Blick auf die Bundesrepublik – einem Staat, dessen Polizei Ländersache ist und dessen Verfassungsgericht keine Exekutive besitzt – machte Burkhardt deutlich, dass die Wahrnehmung einer Staatsverfassung auch eine Frage der Perspektive ist. Aus einer zentralstaatlichen Perspektive könnten föderale Systeme wie das Reich oder eben die Bundesrepublik als scheinbar missglückt interpretiert werden, weil das andere Funktionieren als Nicht-Funktionieren erscheine. Den Föderalismus schlug Burkhardt dann abschließend als den „roten Faden“ einer neuen deutschen Meistererzählung vor.
In der Diskussion zeigte sich immer wieder das problematische Spannungsfeld zwischen einerseits einer notwendigen Konkretisierung und Synthese der Geschichte für das breitere gesellschaftliche Verständnis und andererseits der Gefahr der Vereinfachung eines komplexen Systems. Dabei bekräftigte Schmidt, dass Geschichtsschreibung eben immer auch als Konstruktion aus einer bestimmten – hier der deutschen – Perspektive zu verstehen sei, die aber offen und anschlussfähig sein müsse für andere Entwürfe. Zweifel kamen aus dem Auditorium an der Tragfähigkeit des Föderalismus als rotem Faden der deutschen Geschichte, da dieser nicht durchweg das Handeln der politischen Akteure bestimmt habe. Uneinigkeit herrschte vor allem darüber, wie sehr die Tradition des Föderalismus eben doch von Brüchen gekennzeichnet sei. Burkhardts These, die föderale Entwicklung Deutschlands weise eine deutliche Linie auf, die den nationalsozialistischen Zentralstaat als Ausnahme in der Entwicklung erscheinen lasse, stieß auf entschiedenen Widerspruch. Angesichts der deutschen Geschichte zwischen 1933 und 1945 blieb damit die Frage offen, ob und wie eine neue deutsche Meistererzählung überhaupt konstruierbar und konsensfähig durchsetzbar ist. Die Sektion implizierte die Aufforderung, sich an einer solchen Meistererzählung zu versuchen, deren tatsächliche Schlüssigkeit erst dann überprüft werden kann.
Sektionsübersicht:
Georg Schmidt (Jena): Das ungleiche Nebeneinander und die Einheit des historischen Erzählens
Dietmar Schiersner (Weingarten): Mesogeschichte. Modellerzählung zwischen Region und Reich
Gabriele Haug-Moritz (Graz): Vom Corpus Evangelicorum zum deutschen Föderalismus
Regina Dauser (Augsburg): In Europa ankommen: Das Theresianische Österreich, das ausgeliehene Kaisertum und die Signaturen der Macht
Jürgen Overhoff (Potsdam): Die Vereinigten Staaten – Gegenentwurf oder Fortsetzung des föderalen Reiches mit anderen Mitteln
Johannes Burkhardt (Augsburg): Nicht nur Ungleichheiten. Das Reich deutscher Nation und die Bundesrepublik Deutschland
[1] 7. Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft "Frühe Neuzeit" im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands, 20.-22. September 2007 in Greifswald:
<http://www.uni-greifswald.de/~histor/~neuzeit/AG_FnZ_2007/AG_FnZ_Flyer.pdf> (14.10.2008).
Tagungsbericht Brauchen wir eine neue deutsche Meistererzählung? Perspektiven aus der Frühen Neuzeit. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. Chancen und Grenzen von Remigration und Fach-Transfer in deutschen Geistes- und Sozialwissenschaften nach 1945Leitung: Rüdiger vom Bruch, Humboldt-Universität zu Berlin Bericht von: Hans-Christoph Liess, Lehrstuhl für Wissenschaftsgeschichte, Humboldt-Universität zu Berlin In der Emigrationsforschung entstanden in den letzten Jahren beachtliche Studien – auch und gerade mit Blick auf die Frage nach wissenschaftlichem Wandel. Das Anliegen dieser Sektion war es, aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften zusammenzuführen und in ein Gespräch über fächerübergreifende Perspektiven zu bringen. Ausgangspunkt für alle Beiträge war die Frage nach den institutionellen Rahmenbedingungen sowie den jeweiligen Dimensionen von Remigration und Fachtransfer – sowie insbesondere die Frage nach den Konsequenzen von Re-/Emigration für die inhaltliche Ausrichtung der Fächer nach dem Krieg.
Mit dem Carl Zuckmayer-Zitat "Die Fahrt ins Exil ist 'the journey of no return'" eröffnete MITCHELL ASH (Universität Wien) seinen einführenden Beitrag und verband damit das grundsätzliche Plädoyer für ein Bewusstsein in der Emigrationsforschung, dass Zitat im Sinne einer konsequenten Historisierung prinzipiell auch auf Rückkehrer anzuwenden. Denn die ersehnte Heimat habe sich grundsätzlich als Fiktion und Wunsch entpuppt - ein „Zurück“ sei nie gelungen. Auch für Remigrationsprozesse gelte somit, dass mehr Wandel denn Kontinuität die Realität gewesen sei. Im Folgenden skizzierte Ash wichtige allgemeine Dimensionen von Remigration, Rahmenbedingungen für Rückkehrentscheidungen, Vermittlungswege von Wissenstransfers sowie das Verhältnis von Wanderungsprozessen einerseits und fachlichen Wandlungsprozessen andererseits. Nach den enormen Wanderungsbewegungen in den Jahren 1933-45 seien nur etwa 10 Prozent der Auswanderer während ihrer aktiven Laufbahn nach Deutschland zurückgekehrt, meist jedoch nicht auf die ursprünglich besetzten Stellen. Dabei habe der Anteil je nach Fach zwischen ungefähr 4 Prozent (Kunstgeschichte) und 25 Prozent (Sozialwissenschaften) geschwankt. Ash sieht drei Generationen betroffen: Neben den Generationen, die noch im Berufsalter bzw. im Pensionsalter zurückkehrten, die Generation, die in der Kindheit emigrierte und als junge Akademiker zurückkehrte – oft auch nur für Kurzaufenthalte. Remigration sei in den ersten Nachkriegsjahren ein Politikum gewesen und hätte meist gegen die Ablehnung der Bevölkerung auf Druck der West-Alliierten organisiert werden müssen. Konkrete weitere Hinderungsgründe für Rückkehrentscheidungen sieht Ash in den schlechten Arbeitsbedingungen, dem allgemeinen Klima der Nachkriegsjahre, erniedrigenden Behördenläufen im Zusammenhang mit Wiedergutmachungsleistungen oder familiären Gründen. Begünstigende Faktoren seien dagegen beispielsweise weiterbestehende oder neu aufgenommene kollegiale Verbindungen bzw. ausbleibender Erfolg im Ausland gewesen. Wissen sei im Wesentlichen über vier Wege remigriert: Gastvorträge und Rockefeller-, bzw. Fulbright-Programme, internationale Korrespondenz und Netzwerke, durch die Vermittlung von in den USA prominenten Emigranten zur Remigration sowie durch die Rezeption ausländischer Literatur. Bei der Rückkehr in die Heimat hätten Rückkehrer aus dem Exil neue Erfahrungen, Perspektiven und theoretische Ansätze mitgebracht, was vielfach mit der allgemeinen Tendenz des Festhaltens an Forschungsansätzen aus der Vorkriegszeit in Konflikt geraten sei.
In der Diskussion zu den beiden ersten Beiträgen wurde zunächst eine Binnendifferenzierung von Ash’s Ausführungen bezüglich des Verhältnisses von Ostzone und Westzonen erörtert sowie von Herrn Rüdiger vom Bruch angemahnt, die Analysen nicht auf die Universitäten zu verengen, sondern nach Wissenschaftsorten zu differenzieren.
Für die Kunstgeschichte war die Re-/Emigration von Wissenschaftlern ein Segen, stellte KAREN MICHELS (Universität Hamburg) zu Beginn ihrer Ausführungen ihr Fazit voran. Der Wissenstransfer durch emigrierte Forscher habe die traditionelle, auf kunstimmanente Analyse ausgerichtete Kunstgeschichte für problemorientierte Forschung unter Einbezug von sozialen und historischen Kontexten geöffnet. Überraschenderweise zeige der Blick auf die konkreten Rückkehr-Dimensionen, dass diese fundamentale Neuausrichtung nicht durch die vergleichsweise wenigen Exil-Rückkehrer (ungefähr 4 Prozent), sondern vielmehr durch mittelbare Remigranten, im Wesentlichen durch Gastvorträge, bewirkt wurde. Von 252 Emigranten bis 1945 seien 13 zurückgekehrt; wobei keinem der Betroffenen eine prominente Rolle bei der methodischen und inhaltlichen Neuausrichtung des Faches zukam. Die Auseinandersetzung mit Ikonologie und Moderne, in Deutschland 1945 fast verschwunden, kehrte durch eingeladene, in den USA erfolgreiche Emigranten wie Erwin Panofsky zurück. Dabei habe sich gezeigt, wie eingangs von Ash fächerübergreifend dargestellt, dass auch in der Kunstgeschichte die Öffnung von amerikanischer Seite für theoretische Impulse aus dem Exil habe angestoßen werden müssen und sich erst in den 1960er-Jahren vollzogen habe. Eine interessante theorie-historische Beobachtung stelle in der Kunstgeschichte dabei der Umstand dar, dass durch den Umweg über die USA moderne Methoden in Deutschland zum Mainstream wurden, die sich vor dem Krieg an der Peripherie der deutschen Disziplin befunden hätten (Aby Warburg/ Erwin Panofsky). Das eingangs angedeutete positive Fazit der Fach-Entwicklung durch Re-/Emigration lautet für Michels in der Tat, dass erst hierdurch die deutsche Kunstgeschichte Teil einer internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft ohne nationale Beschränkung der Perspektiven werden konnte.
JAN-OTMAR HESSE (Georg-August-Universität Göttingen) beschrieb in seinem Beitrag die engen Verbindungen der Nachkriegs-Wirtschaftswissenschaften in den USA mit deutschen Entwicklungen vor dem Zweiten Weltkrieg und die Bedeutung dieser Verbindungen für die Entwicklung der bundesdeutschen Volkswirtschaftslehre in den 1960er-Jahren. Mit Joseph Schumpeters Berufung nach Bonn 1926 hat es in den ansonsten von der Jüngeren Historischen Schule der Nationalökonomie dominierten deutschen Wirtschaftswissenschaften eine Schule theoretisch orientierter Volkswirtschaftslehre gegeben, deren Mitglieder in den frühen 1930er-Jahren teilweise ebenso wie Schumpeter in die USA (oder andere westliche Staaten) emigrierten. Die Herausbildung einer modell-orientierten Wirtschaftswissenschaft in den USA nach dem Krieg sei von Schumpeter und insbesondere seinen Schülern stark geprägt worden. Für die deutsche Entwicklung, die durch eine schlagartige Neuorientierung in den 1960er-Jahren hin zu den Methoden und Gegenständen der theorie-orientierten, mathematischen Wirtschaftswissenschaft aus den USA gekennzeichnet gewesen sei, hätten die Vorkriegs-Verbindungen von Emigrierten zu in Deutschland verbliebenen Volkswirten eine bedeutende Rolle gespielt – bemerkenswert sei dabei, dass der transatlantische Austausch in der Volkswirtschaftslehre vergleichsweise unproblematisch verlaufen und stark von deutscher Seite vorangetrieben worden sei. Den Grund identifizierte Hesse darin, dass der Kontakt zu den emigrierten und inzwischen in den USA renommierten Volkswirten auf deutscher Seite nicht zu Kollegen derselben Generation oder der Schülergeneration entstand, sondern zur akademischen Enkelgeneration. An den Lehrer-Schüler-Verhältnissen von Fritz Machlup und Elisabeth Liefmann-Keil sowie von Wolfgang Stolper und Rudolf Richter zeigte Hesse, welche Wirkung solche individuellen akademischen Bindungen für die Entwicklung des Faches entfalten konnten. Institutionelle Rahmenbedingungen für Remigration von Wissen seien für die Volkswirtschaftslehre, ähnlich der Kunstgeschichte, bis in die 1960er-Jahre die Präsenz der Kriegsgeneration und wenig Fachinteresse an internationaler Öffnung gewesen. Noch hinzu gekommen sei für die Wirtschaftswissenschaften in diesem Zeitraum die innovations-hinderliche institutionelle Anbindung an die staats- und rechtswissenschaftlichen Fakultäten, was sich erst ab den 1960er-Jahren geändert habe. Nach dem Generationswechsel habe sich das Fach äußerst rasch an den amerikanischen Ansätzen von Keynes und neoklassischem Denken orientiert.
Gegenstand der Diskussion zu den beiden letzten Beiträgen waren zunächst Überlegungen, inwieweit man in den 1950er-Jahren von einer doppelten Provinzialisierung sprechen könne - einerseits durch das faktische Fehlen der emigrierten Kräfte und andererseits durch die aktive Bestätigung der lokalen und nationalen Färbungen der Forschung (Ash, vom Bruch). Des Weiteren wurden Überlegungen zur immer noch vorwiegend problematischen Datengrundlage für die einzelnen Fächer geäußert (Kraus), zum Entstehen neuer Forschungsfelder wie Antisemitismusforschung aufgrund der persönlichen Erfahrungen in der NS-Zeit (Ash), sowie darüber, dass sich das Bild der 1960er-Jahre als Scharnierzeit für eine Neuausrichtung zu bestätigen scheine (vom Bruch).
UTA GERHARDT (Universität Heidelberg) begann ihren Beitrag mit der Bestätigung der gerade zuvor diskutierten Provinzialisierungs-Hypothese für die Sozialwissenschaften und schloss sich der von Michels und Hesse betonten, grundsätzlich positiven Einschätzung der Re-/Emigrationsphase für die theoretische Entwicklung ihres Faches an. Zwar habe es in den Sozialwissenschaften vergleichsweise viele Remigranten ab 1959/60 gegeben, die für das Fach auch einen wichtigen Neuanfang verkörpert hätten (Schelsky, von Wiese). Da diese jedoch nicht auf dem internationalen Stand der theoretischen Ausrichtung gewesen seien, gekennzeichnet durch die in den 1930er-Jahren in den USA entwickelte Stochastik und Surveyforschung, hätten sie einen Anschluss an die neuen wissenschaftlichen Standards nicht leisten können. Die institutionellen Rahmenbedingungen seien für die ersten Jahre, wieder ähnlich der Kunstgeschichte, von massivem Engagement der Militärregierungen der Westzonen geprägt gewesen: Sie organisierten den 1. Soziologentag und Besatzungsoffiziere hielten beispielsweise die ersten Vorlesungen. Das besondere Interesse an der Gründung einer deutschen Soziologie habe im Zusammenhang mit dem Anliegen der Demokratisierung Deutschlands gestanden, für welche die wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden sollte. Mit den Universitäts-Neugründungen (z. B. Speyer, Mainz, Berlin) kehrten schließlich prominente Emigranten wie Max Horkheimer, Theodor Adorno und Helmuth Plessner zurück, die die Fachentwicklung entscheidend geprägt hatten.
Wie wichtig aber auch für die Soziologie die Remigration von Wissen, unabhängig von Remigranten gewesen sei, zeige das Beispiel von Max Webers Schriften (andere Beispiele wären Georg Simmel und Alfred Schütz). Während Weber in der Soziologie des NS-Deutschlands keine besondere Bedeutung zugemessen wurde, habe er nach dem Krieg der den Diskurs bestimmenden Frankfurter Schule als problematisches deutsches Erbe der Vorkriegszeit gegolten. Erst auf dem Heidelberger Soziologentag 1964 seien Webers Schriften via Talcott Parsons, der Weber in den USA zur Gallionsfigur der amerikanischen Soziologie gemacht habe, gegen den Widerstand Adornos, Horckheimers und Habermas' als wichtige theoretische Fundierung des Faches rehabilitiert worden.
ALFONS SÖLLNER (Technische Universität Chemnitz) explizierte die von Ash geforderte konsequente Historisierung mit der These, dass für die Politikwissenschaften Remigration und Emigration als ein Prozess anstelle von zweien zu verstehen sei. Das resultiere zum einen aus einer hohen Emigrations- als auch Remigrationsrate. Zudem spreche für diese Sicht, dass sich die Politikwissenschaften als eigenständiges Fach im Verlauf der Re-/Emigrationsbewegungen erst konstituiert haben. Institutionelle Rahmenbedingung für die Rückkehr der 17 von insgesamt 65 Emigranten sei, ähnlich der Soziologie und Kunstgeschichte, das ausgesprochen starke Interesse der Militärregierungen an einer Politikwissenschaft. Diese sei vor allem ein politisches Projekt gewesen, da sie als Teil der Demokratisierungsbemühungen verstanden worden sei. Die Orte der frühen Etablierung des Faches seien Berlin, Heidelberg und Freiburg. Ähnlich der Soziologie habe eine an amerikanischen Methoden orientierte Politikwissenschaft gegen viel Widerstand von deutscher Seite durchgesetzt werden müssen und sei in den ersten Jahren von Exil-Rückkehrern gestaltet worden. Dabei sei bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung interessant, dass bei prinzipieller theoretischer Orientierung an den amerikanischen Politikwissenschaften versucht worden sei, einen eigenen Weg zu finden, der deutsche bzw. europäische Traditionen mitberücksichtige. Gegenüber der gespaltenen Disziplin in den USA in Behavioristen einerseits und anti-empiristische, politische Philosophie andererseits könne die sich herausbildende deutsche theoretische Ausrichtung als Mittelweg bezeichnet werden, der auf Extrempositionen verzichtet habe. Das Ergebnis sei eine Integrationswissenschaft (Fränkel) im Sinne einer Demokratiewissenschaft. Das so entstehende Akulturationsprodukt, so Söllner, könne somit besser als „Verwestlichung“ denn als „Amerikanisierung“ beschrieben werden.
Die Diskussion zu den beiden letzten Vorträgen wandte sich zunächst der Frage nach Kontinuitäten in der stark an quantitativen Verfahren orientierten Nachkriegssoziologie aus der Vorkriegszeit zu (Gerhardt A. Ritter). Dabei zeigte sich, dass für Soziologie und Politikwissenschaft gleichermaßen gilt, dass bei ihrer Wiederbegründung sehr genau auf anschlussfähige deutsche Traditionen geachtet wurde, wobei im Fall der Soziologie die deutschen Ansätze aus der Vorkriegszeit gegenüber den modernen stochastischen Ansätzen weitestgehend obsolet geworden waren. Erst in den 1980er-Jahren lebte das Interesse an qualitativer Vorkriegssoziologie wieder auf. Ein weiterer Gegenstand der Diskussion war die Bedeutung des Erfahrungshintergrundes des Zusammenbruchs der Weimarer Republik für die sich neu formierende Soziologie nach 1945, wobei Mitchell Ash diese Überlegungen durch den Hinweis ergänzte, dass ein mindestens so relevanter Deutungskontext die Politisierung von Wissenschaft im Sinne einer Verwissenschaftlichung von Politik vor dem Hintergrund des Kalten Krieges sei.
Die Arbeit in der Sektion erwies sich als äußerst fruchtbar für eine fachübergreifende Sicht auf den Zusammenhang von Remigration und Fachentwicklung in den deutschen Geistes- und Sozialwissenschaften. Auch unter dem Vorbehalt der teilweise problematischen Datengrundlagen zeigten sich, neben allen interessanten Einzelentwicklungen der Fächer, einige beeindruckende Übereinstimmungen: Da ist zum einen die sich durch alle Fächer ziehende „Scharnierfunktion“ der 1960er-Jahre im Sinne eines raschen und vollständigen Wandels der Fächer - zwischen den durch Provinzialisierung und die Orientierung an Vorkriegstraditionen charakterisierten 1950er-Jahren einerseits und dem Anschluss an die internationalen wissenschaftlichen Standards und Entwicklungen ab den 1960er-Jahren andererseits. Weiter zeigte sich, dass die zurückkehrenden Wissenschaftler in allen vier Fächern oft nur eine mittelbare Rolle für die Re-/Emigration von Wissen hatten: Die inhaltlichen Ansätze der Remigranten hatten sich im Exil meist weiterentwickelt und verändert, vor allem aber erwies sich für alle untersuchten Disziplinen, dass der für die West-Öffnung der Fächer relevante Fachtransfer größtenteils nicht von dauerhaften Exil-Heimkehrern getragen wurde, sondern überwiegend durch mittelbare Re-/Emigration wie Gastvorträge und Stipendienprogramme erfolgte. Als unglücklich erwies sich in gewisser Hinsicht die Auswahl der Fächer und die damit zusammenhängende Frage nach der Vergleichbarkeit. Denn mit drei klassischen Sozialwissenschaften konnte die Mischung keinesfalls als repräsentativ für die Geistes- und Sozialwissenschaften gelten; für einen rein auf Sozialwissenschaften fokussierten Blick erwies sich wiederum die Kombination mit der Kunstgeschichte als ungeeignet. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Sektion inspirierend und ertragreich im Sinne der von Ash eingeforderten konsequenten Historisierung war und vor allem eines sehr klar zu Tage brachte: Der mit der Re-/Emigration von Wissenschaftlern einhergehende Fachtransfer nach 1945 erwies sich für alle Disziplinen, um Karen Michels’ Worte aufzugreifen, als Segen, da er den Anschluss an und die Integration in die internationale Forschung und ihre Standards brachte.
Sektionsübersicht:
Mitchell G. Ash (Wien): Remigration, Wissenschaftswandlung, Wissenschaftstransfer - Grundsätzliche Überlegungen
Karen Michels (Hamburg): Kunstgeschichte – erfolgreiche Emigration und Grenzen der
Remigration
Jan-Otmar Hesse (Frankfurt am Main / Göttingen): Wirtschaftswissenschaften - Remigrationsbarrieren und Selbst-Amerikanisierung
Uta Gerhardt (Heidelberg): Soziologie – Verwissenschaftlichung durch Amerikanisierung
Alfons Söllner (Chemnitz): Politikwissenschaft – Disziplingenese durch Anverwandlung? Tagungsbericht Chancen und Grenzen von Remigration und Fach-Transfer in deutschen Geistes- und Sozialwissenschaften nach 1945. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 20.11.2008. Der Schutz "bedrohter Völker" – Humanitäre Hilfe, Expertentum und die Konstruktion von Ungleichheit in der ModerneLeitung: Hubertus Büschel, Universität Potsdam Bericht von: Martin Rempe, DFG-Graduiertenkolleg „Verfassung jenseits des Staates“, Humboldt-Universität zu Berlin Claude Levi-Strauss’ „Traurige Tropen“ von 1955 dienten Sektionsleiter HUBERTUS BÜSCHEL (Universität Potsdam) als Einstieg in ein Thema, das wie kaum ein anderes dem Motto des diesjährigen Historikertages gerecht wurde, und das zugleich selbst innerhalb der Geschichte der Entwicklungshilfe bislang wenig Aufmerksamkeit erregte: der „Schutz bedrohter Völker“. Levi-Strauss geißelte in seinem Werk die Entwurzelung indigener Kulturen, die seiner Ansicht nach durch die „Berührung mit den Weißen“ ausgelöst wurde. Der „Schutz bedrohter Völker“ etablierte sich gegen Ende der 1960er-Jahre im Repertoire nationaler wie internationaler Entwicklungsapparate und bildete dabei einen irritierenden Kontrapunkt in dem ansonsten von Modernisierung, Industrialisierung und kultureller Anpassung dominierten Politikbereich. Anhand verschiedener Länder- bzw. Regionalstudien – Australien, Peru, Guatemala, Ostafrika – sowie anhand eines eher ideengeschichtlich orientierten Beitrags über Raphael Lemkins Genozidkonzept sollte sich die Sektion dem „Schutz bedrohter Völker“ aus historischer Perspektive widmen.
Nach den einleitenden Bemerkungen von Büschel eröffnete EWALD FRIE (Eberhard-Karls-Universität Tübingen) die Sektion mit einem Vortrag über „Indigene, Geschichtswissenschaft und Nation in Australien nach 1945“ und näherte sich dem Thema insoweit indirekt an, als er eine eher wissenschaftsgeschichtliche Fragestellung verfolgte. Frie ging es darum aufzuzeigen, wann, wie und warum die Aborigines Einzug in die australische Geschichtswissenschaft erhielten. Er führte aus, dass die Aborigines bis weit in die 1950er-Jahre hinein innerhalb der australischen Historikerzunft nicht als Australier, sondern als deren Vorgänger galten, die in naher Zukunft aussterben würden, weil sie es angeblich nicht vermochten, sich an die Lebensweise des ‚modernen’ Australiens anzupassen. Eine historische Auseinandersetzung vor Ort blieb somit aus; Themen über das Verhältnis zum ehemaligen Mutterland Großbritannien dominierten die Disziplin. Erst nachdem sich Archäologen wie auch Anthropologen in den 1960er-Jahren den Aborigines angenommen hatten – erstere entdeckten deren grundsätzliche Adaptionsfähigkeit über die Jahrhunderte, während letztere beobachteten, dass Aborigines auch in Städten überleben könnten – wurde auch die australische Geschichtswissenschaft auf das „bedrohte Volk“ aufmerksam. Nach und nach setzte sich die Einsicht durch, dass Australien keineswegs „terra nulla“ war, sondern ein bewohntes Territorium, das erst gegen den Widerstand seiner Bevölkerung erobert werden musste. Von da an gewannen die Ureinwohner verloren gegangenes Terrain zurück. Sie fingen an sich zu organisieren, forderten besondere, indigene Rechte ein und grenzten sich ihrerseits bewusst vom ‚Australier sein’ ab. Zugleich pochten sie mit Erfolg auf ihr angestammtes Land, das sie sich über den Rechtsweg zurückholten. All das löste in der Geschichtswissenschaft im Laufe der 1990er-Jahre einen Leitbildwandel aus: Der Australier als frohgemuter „Mate“ wurde ganz nach dem Motto „Aborigines vor 2000, Briten vor 200, Vietnamesen vor zehn Jahren“ durch den „Voyager“ ersetzt. Der gesamte Prozess, so Frie in seinen Schlussbemerkungen, habe dazu geführt, dass Nationalgeschichte in Australien mehr oder minder obsolet geworden sei. Der Trend gehe zur „transnationalen, heimatlosen Geschichte“.
Der anschließende Beitrag von DIRK MOSES (Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam) näherte sich den „bedrohten Völkern“ dagegen aus eher ideengeschichtlicher Perspektive. Er ging der Frage nach, wann und nach welchen Kriterien der Jurist polnisch-jüdischer Herkunft Raphael Lemkin (1900-1959) im Zuge der Ausarbeitung seines Genozidkonzepts von „bedrohten Völkern“ sprach. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Völker waren und sind bedroht, wenn sie Opfer genozidaler Verfolgung werden. Insofern fragte sich Lemkin, der maßgeblich die UNO-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 mitgestaltete, ab wann von einem Genozid die Rede sein sollte. Moses machte anschaulich, dass Lemkins Argumentation in Anlehnung an den Anthropologen Bronislaw Malinowski auf die Bedeutung kultureller Symbole von Völkern abhob, deren Zerstörung er bereits zu genozidalen Handlungen zählte, weil ohne diese das Überleben solcher Völker ernsthaft gefährdet sei. Dennoch blieb Lemkin in seinen zahlreichen Schriften eine klare Definition zum Genozidbegriff schuldig, was letztlich auch daran lag, dass er eben kein Anti-Imperalist à la Fanon oder Sartre war, sondern eher ein liberaler Menschenrechtler, der im Völkerrecht das zentrale Zivilisierungsinstrument der Zukunft erkannte und Modernisierungsprozesse einschließlich kulturellen Wandel solange befürwortete, als solche in einem geordneten, humanitären Rahmen abliefen. Letztlich lief seine Konzeption darauf hinaus, dass es richtigen und falschen, guten und bösen kulturellen Wandel geben konnte, wobei letztere Prozesse von Lemkin als genozidal eingestuft wurden. In seinem Ausblick gab Moses einen instruktiven Überblick über die gegenwärtige Debatte, insbesondere zur UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker vom vergangenen Jahr, die von den klassischen Siedlerkolonien USA, Kanada, Australien und Neuseeland nicht ratifiziert wurde. Lemkin, so folgerte Moses abschließend, habe insofern den indigenen Völkern kaum einen Dienst erwiesen, weil er sein Genozidkonzept nicht eindeutig genug gegen Entwicklungsideologien gerichtet hätte und diese heute nach wie vor das Maß aller Dinge seien.
Mit dem nächsten Beitrag wandte sich die Sektion Südamerika zu. ULRICH MÜCKE (Universität Hamburg) überraschte mit seinem Eingangsstatement, dass es in Peru weder eine Ethnisierung des Politischen noch eine Debatte über ein „bedrohtes Volk“ je gegeben habe, obwohl die peruanische Geschichte durchaus alle Voraussetzungen für beide Phänomene mitbringen würde. Er ordnete die Wendung vom „Schutz der bedrohten Völker“ dem klassischen spanischen Kolonialismus zu, welcher bewusst zwei Rechtssphären einrichtete, eine für die sogenannten Indios und eine für die Angehörigen der Kolonialmacht. Nach der Unabhängigkeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff des „Indio“ verboten und durch den „Indigena“ ersetzt. Die Gewinner der Dekolonisation waren zunächst jene „Indigenas“, die sich gegen Allmachtansprüche des neuen unabhängigen Staates zu wehren wussten. Diese Konstellation führte dazu, dass bereits in den 1920er-Jahren Symbole indigener Völker in staatliche Zeremonien aufgenommen wurden, was so weit reichte, dass der Staatspräsident Reden in indigenen Sprachen wie zum Beispiel Quechua hielt, die dieser selbst nicht verstand. Obwohl der lang währende Konflikt zwischen einfacher Bevölkerung und Großgrundbesitz in den 1960er- und 1970er-Jahren von einem Stadt-Land-Gegensatz abgelöst wurde, münzte die Landbevölkerung ihre Forderungen bis heute nicht in Ansprüche von „Indigenas“ um. Mücke betonte zum Schluss, dass Ethnizität innerhalb der peruanischen Gesellschaft durchaus eine Rolle spiele, dass sie aber eben nicht politisch instrumentalisiert werde. Um eine abschließende Erklärung für dieses Phänomen war Mücke zwar verlegen. Er stellte aber die Hypothese auf, dass der peruanische Staat zusammenbrechen würde, sobald es zu einer Ethnisierung des Politischen käme – eine Einsicht, die offensichtlich auch die peruanische Bevölkerung verinnerlicht hat.
Der folgende Vortrag der Sozialwissenschaftlerin ANNIKA OETTLER (German Institute of Global and Area Studies Hamburg) widmete sich der Situation „bedrohter Völker“ in Guatemala. Oettler betonte, dass das mittelamerikanische Land insofern ein Sonderfall sei, als die „Indigenas“ mit ca. 60 Prozent Bevölkerungsanteil die Mehrheit gegenüber den in Guatemala „Ladinos“ genannten Menschen mit europäischer Abstammung stellten. Die Konstruktion von „Indigenas“ und „Ladinos“ folgte dabei sowohl rassischen wie kulturellen Kriterien. Seit dem antikommunistisch motivierten Putsch auf Betreiben des CIA im Jahre 1954 kam es nicht nur zu einer starken Militarisierung innerhalb der guatemaltekischen Gesellschaft, sondern ebenso zu einer verstärkten Verbreitung eines Ladino-Patriotismus, der die „Indigenas“ ausgrenzte. Die Folge war, dass sich diese in dem seit 1960 andauernden Bürgerkrieg überwiegend auf Seiten der Landguerilla sammelten. Seit dem 1996 ausgehandelten Frieden versucht Guatemala dagegen, sich als multiethnisches, plurilinguales und multikulturelles Land zu präsentieren. Oettler zog daraus den Schluss, dass „bedrohte Völker“ wie die „Indigenas“ Guatemalas durchaus zum Standortvorteil werden könnten, insbesondere für die Tourismusindustrie. Ob die diversen Maya-Gruppen die ihnen zugeschriebene Folklorerolle im Dienste höherer Bettenbelegungszahlen freiwillig annahmen oder gar selbst davon profitierten, blieb am Ende jedoch offen.
Sektionsleiter HUBERTUS BÜSCHEL (Universität Potsdam) ging in seinem abschließenden Beitrag über die Entstehung moderner Ungleichheiten in Afrika in den 1960er- und 1970er-Jahren auf die Parallelen zwischen „Entwicklungspolitik“ einerseits und dem „Schutz bedrohter Völker“ andererseits ein. Modernisierungsprozesse wurden ebenso wie die Erhaltungsmaßnahmen bestimmter Ethnien von Mechanismen der Gewalt und Exklusion begleitet und trugen letztlich beide zur Entstehung neuer „Unterschichten“ in Afrika bei, so die zentrale These Büschels. Er führte aus, dass bereits zu Kolonialzeiten Ethnien wie die Massai in Tansania oder die !Ko in Botswana Gegenstand erster ‚Entwicklungsbemühungen’ wurden und sich dieser Prozess nach der Dekolonisierung dieser Länder noch verstärkte. Büschel hob besonders hervor, dass dieser kulturelle Wandel von außen nach innen angelegt war. So wurde beispielsweise den Massai in Tansania im Jahre 1970 verboten, in Ämtern und Schulen in ihrer traditionellen Aufmachung zu erscheinen. Doch zur gleichen Zeit wurde Kritik an Modernisierungsprogrammen immer lauter, nicht zuletzt, weil sich die Meldungen über gescheiterte Projekte häuften.
Mitte der 1970er-Jahre setzte in diesen Ländern in Kooperation mit der UNO ein Umdenken ein – die betroffenen Ethnien bekamen den Status „bedrohter Völker“ verliehen und Reservate zugeteilt, eine Maßnahme, die bei den Massai und !Ko nicht eben auf Zustimmung stieß. Bald darauf zog es mehr und mehr Angehörige der Volksgruppen in die Städte, an deren Rändern Elendsviertel entstanden. Im ‚modernen Leben’ wurden offensichtlich größere Überlebenschancen gesehen als im abgeschirmten Reservat ohne Krankenhäuser und Schulen. Das Vorgehen, Völker als ‚entwicklungsunfähig’ einzuordnen und sie in Reservate einzuhegen, erwies sich somit als ebenso irreführend wie auf dem Reißbrett angelegte Modernisierungsprogramme.
SEBASTIAN CONRAD (Europäisches Hochschulinstitut Florenz) verzichtete in seinem abschließenden Kommentar darauf, die Vorträge nacheinander zu behandeln, und beschränkte sich auf einige übergreifende Bemerkungen. Zunächst plädierte er für einen sorgfältigen Umgang mit zentralen Begriffen der Sektion, insbesondere mit „den bedrohten Völker(n)“ oder auch „den Indigenen“ und führte aus, dass Konstruktionsprozesse, die hinter diesen aus den Quellen stammenden Terminologien stünden, nicht aus den Augen verloren werden dürften. Anschließend skizzierte Conrad ein dreigestuftes Spannungsfeld, innerhalb dessen er den „Schutz bedrohter Völker“ für eine vertiefte historische Auseinandersetzung angesiedelt sehen wollte. Erstens verwies er auf die Dialektik zwischen Kolonialismus bzw. innerer Kolonisierung einerseits und Modernisierung andererseits, die gerade für den „Schutz bedrohter Völker“ nicht selten charakteristisch zeichnete, und überlegte, ob nicht ein Vergleich zwischen Modernisierungsprozessen in der postkolonialen Welt und jenen im Europa des 19. Jahrhunderts fruchtbare Ergebnisse zeitigen könnte, wobei insbesondere die Parallelität von Nationalstaatsbildungen berücksichtigt werden müsste. Zweitens und eng damit verbunden hob Conrad das Spannungsverhältnis zwischen Homogenisierungsbemühungen im Zeichen der Nation auf der einen Seite und Toleranz unterschiedlicher Kulturen auf der anderen Seiten hervor, das beim „Schutz bedrohter Völker“ stets eine Rolle spielte, wobei die Einsicht zur Toleranz mitunter ökonomischen Motiven geschuldet war, was Conrad die „Inwertsetzung von Differenz“ nannte. Abschließend ging er auf die übergeordnete Bedeutung von Rasse und Kultur ein, die nach wie vor Praktiken der Ausgrenzung strukturieren würden und dadurch kulturalistische Argumentationsweisen gerade in der Debatte um den „Schutz bedrohter Völker“ weiterleben ließen.
Die zweigeteilte Diskussion zeitigte teils konzeptionelle Kritik, teils weiterführende Fragestellungen. So wurden einerseits konkretere, differenziertere Zugänge angemahnt, was sich unter anderem an Forderungen manifestierte, Binnenstrukturen „bedrohter Völker“ stärker zu berücksichtigen. Andererseits kam die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen jene Völker nicht mehr nur von den Kolonialmächten oder Entwicklungsstrategen als „schutzbedürftig“ angesehen wurden, sondern selbst dazu übergingen, für ihre kulturelle, soziale und politische Integrität einzutreten. Damit betonten beide Punkte letztlich die Agency „bedrohter Völker“, eine Dimension, die bedauerlicherweise allzu oft in der Geschichte der Entwicklungshilfe zu kurz kommt, was jedoch angesichts rar gesäter Quellen auch nicht weiter verwundern dürfte. Dessen ungeachtet hat die – im übrigen sehr gut besuchte – Sektion insgesamt den „Schutz bedrohter Völker“ aus historischer Perspektive sinnvoll abgesteckt und mit den wichtigsten übergreifenden historischen Entwicklungen in Beziehung gesetzt. Ein Anfang ist gemacht – nun bleibt zu hoffen, wie auch Sektionsleiter Büschel in seinem Resümee bemerkte, dass das vorhandene Potential des Themas künftig ausgeschöpft wird.
Sektionsübersicht:
Ewald Frie (Duisburg-Essen): Sind Aborigines Australier? Indigene, Geschichtswissenschaft und Nation in Australien nach 1945
Dirk Moses (Sydney / Köln / Berlin): Raphael Lemkin, “Threatened People” and the Concept of Genocide
Ulrich Mücke (Hamburg): Indianer und Nation. Die Kritik am Schutz indianischer Kultur in Peru
Anika Oettler (Hamburg): Guatemala – „Bedrohte Völker“ als Standortvorteil
Hubertus Büschel (Potsdam): „Aus der Steinzeit in die Moderne“ – Massai, Buschleute und „Pygmäen“ und die Entstehung moderner Ungleichheiten in Afrika in den 1960er und 1970er Jahren
Sebastian Conrad (Florenz): Kommentar Tagungsbericht Der Schutz "bedrohter Völker" – Humanitäre Hilfe, Expertentum und die Konstruktion von Ungleichheit in der Moderne. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. Die Krise der Arbeitsgesellschaft 1973-1989. Die Bundesrepublik Deutschland im europäischen KontextLeitung: Andreas Wirsching, Universität Augsburg Bericht von: Agnes von Bressensdorf, Universität Augsburg Die „Krise der Arbeitsgesellschaft 1973-1989“ als Thema des Historikertages - Sind die 1970er-Jahre schon seit einiger Zeit Gegenstand geschichtswissenschaftlicher Forschung, so gerät zunehmend auch die wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitische Dimension dieses Jahrzehnts „nach dem Boom“ in den Blick des Historikers. Anders als in einer Veranstaltung des Historikertages zur „sozialen Ungleichheit im Sozialstaat“ standen in dieser Sektion unter Leitung von ANDREAS WIRSCHING (Augsburg) der Begriff der „Krise“ und der „Arbeit“ im Mittelpunkt. Bereits in seiner Einführung verwies Wirsching auf die interdisziplinäre Dimension des Themas: War die „Krise der Arbeitsgesellschaft“ noch 1982 Gegenstand des Soziologentages, so arbeiten heute Historiker, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler im gleichnamigen Projekt des Instituts für Zeitgeschichte (München - Berlin) und des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung (München) fachübergreifend zusammen. Da GEBHARD FLAIG (Ludwig-Maximilians-Universität München) als Vertreter des ifo-Instituts mit seinem Vortrag zu den „institutionellen Determinanten der Entwicklung europäischer Arbeitsmärkte“ leider verhindert war, musste die Sektion ohne dieses wichtige interdisziplinäre Element auskommen. Gleichwohl deckten die Referenten mit Beiträgen zur politischen Wahrnehmung und Reaktion sowie zur Erfahrungsgeschichte in Frankreich, Italien, Großbritannien und der Bundesrepublik ein breites thematisches und geographisches Spektrum ab. Unter dem Leitmotiv des Historikertages - „Ungleichheiten“ - wurde das Thema auf diese Weise in europäisch vergleichender Perspektive untersucht. Die unterschiedlichen Facetten des Strukturwandels der 1970er- und 1980er-Jahre, von der Krise des fordistischen Modells, über die Folgen des Wandels für die industriellen Arbeitsbeziehungen bis zu den institutionell bedingten Unterschieden auf den nationalen Arbeitsmärkten gerieten in den Blick.
Zunächst widmete sich THOMAS RAITHEL (Institut für Zeitgeschichte, München) der Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich und der Bundesrepublik und konstatierte für beide Länder eine quantitative Zunahme der jugendlichen Arbeitslosen über den gesamten Untersuchungszeitraum. In der Bundesrepublik stieg die Arbeitslosenquote dabei, ausgehend von einem bereits bestehenden Sockel, ab 1974 in mehreren Etappen stufenweise an. Im Nachbarland dagegen wuchs sie kontinuierlich auf insgesamt höherem Niveau. Gründe für die vergleichsweise günstige Entwicklung in der Bundesrepublik sah Raithel unter anderem in den unterschiedlichen demographischen Strukturen und der mangelhaften Integration von Migranten durch die französische Politik, aber auch in den Vorzügen des dualen westdeutschen Ausbildungssystems begründet. Angesichts der Jugendkrawalle im französischen Nachbarland sah man in den jugendlichen Arbeitslosen in der Bundesrepublik immer mehr ein gesellschaftliches Gefahrenpotential. Erst seit Mitte der 1970er-Jahre veränderte sich dieses Bild. Mit der schrittweisen Differenzierung dieser Sichtweise auf die arbeitslose Jugend ging auch eine Erweiterung des Arbeitsbegriffes selbst einher. Insgesamt verzeichnete Raithel ein Auseinanderklaffen zwischen Krisenerscheinung und Krisenwahrnehmung in den beiden Ländern, sowie die allmähliche Entwicklung eines differenzierten Problembewusstseins insbesondere auf bundesrepublikanischer Seite.
Auch THOMAS SCHLEMMER (Institut für Zeitgeschichte, München) fokussierte seinen Beitrag zur Langzeitarbeitslosigkeit im deutsch-italienischen Vergleich auf die politische Perzeption und Reaktion, ohne jedoch die psychosozialen Folgen für die Betroffenen zu vernachlässigen. Neben der unterschiedlichen sozioökonomischen Entwicklung der beiden Länder betonte er zunächst die Gemeinsamkeiten zwischen Westdeutschland und Italien: beide waren Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaften, beide gehören zur Gruppe der wichtigsten Industriestaaten (G7) und beide könnten entsprechend der Typologie Gösta Esping-Andersens dem konservativen Modell des modernen Wohlfahrtsstaates zugeordnet werden. Die Langzeitarbeitslosigkeit allerdings sei von 1973 bis 1989 in Italien deutlich stärker ausgeprägt gewesen als in der Bundesrepublik. Als Ursachen der Langzeitarbeitslosigkeit nennt Schlemmer für die deutsche Seite vor allem die Folgen des ökonomischen Strukturwandels hin zur Dienstleistungsgesellschaft. Die neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes seien besonders für alte und gering qualifizierte Arbeitnehmer in Fertigberufen zu einer schier unüberwindbaren Hürde für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben geworden. So weise die Gruppe der Langzeitarbeitslosen vor allem die Risikofaktoren Alter, Gesundheit und (mangelnde) Qualifikation auf. Geschlecht und Herkunft spielten demgegenüber eine untergeordnete Rolle. Je länger die Arbeitslosigkeit dauerte, desto schwerer fiel dabei die Reintegration in den Arbeitsmarkt und umso größer wurde die Gefahr, durch den Wegfall familialer Beziehungen, durch Suchtprobleme und psychosomatische Leiden in einen Abwärtssog zu geraten. Anders als in der Bundesrepublik seien in Italien besonders endogene Krisenfaktoren für die hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen ursächlich gewesen. Zur Gruppe der Betroffen zählten hier besonders junge Berufseinsteiger und Erwerbssuchende ohne vorherige Beschäftigung. Der verzögerte Berufseintritt vieler Jugendlicher wurde so zum Normalfall. Erfahrene Arbeiter – auch aus von der Strukturkrise besonders betroffenen Industriebranchen – zählten dagegen nicht zum harten Kern der Langzeitarbeitslosen. Die Gründe dafür seien in der politischen und gesellschaftlichen Kultur Italiens zu suchen: Die Überzeugung, dass verheiratete Familienväter gleichsam ein Recht auf einen Arbeitsplatz hätten und somit bevorzugt behandelt werden müssten, spiegelte sich in der rigiden Ordnung des italienischen Arbeitsmarktes wider. Mit der Cassa Integrazione wurde deshalb ein sozialpolitisches Instrument geschaffen, das die eigentlichen Opfer der Krise auf relativ hohem Niveau und durch erhebliche Belastung der Staatsfinanzen absicherte. Nicht zuletzt deshalb sah sich die italienische Regierung zu keiner Zeit einem ähnlichen politischen Handlungsdruck ausgesetzt wie die deutsche, die den Kampf gegen Arbeitslosigkeit zum Maßstab für den Erfolg ihrer Arbeit erhoben hatte und dementsprechend die Angriffe der Opposition und die Verunsicherung der Wähler zu spüren bekam. Insgesamt sei das System sozialer Sicherung, das Fragmentierung und Desintegration förderte, in beiden Ländern zu einem Motor der Ungleichheit geworden, zumindest in Italien aber nicht unbedingt zu einem Motor der Armut.
Im Anschluss daran nahm KIM CHRISTIAN PRIEMEL (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder) die Rolle der Gewerkschaften im deutsch-britischen Vergleich in den Blick. In seinem Beitrag zeigte er am Beispiel der Druckindustrie die Folgen des technologischen Umbruchs in den 1970er- und 1980-Jahren und die gewerkschaftlichen Reaktionen im Zusammenspiel mit der jeweiligen Regierungspolitik. Den Ausgangspunkt bildete dabei die Doppelfunktion der Gewerkschaften als Verhandlungsmacht der Interessen im Konflikt zwischen Kapital und Arbeit einerseits und ihrem Selbstverständnis als gesellschaftliche Säule, Solidar- und Sinndeutungsgemeinschaft andererseits. Die Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch das Ende des Nachkriegsbooms 1973 und die sich beschleunigende technologische Entwicklung hätten gerade die Druckindustrie wachsender Konkurrenz ausgesetzt. Dies hatte gravierende Folgen für die Beziehungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmerorganisation, aber auch für deren Verhältnis zu ihren Mitgliedern. Die Gewerkschaften hätten dabei vor einem Dilemma gestanden: Einerseits sahen sie in den Forderungen der Arbeitgeber nach Flexibilisierung der Arbeitsanforderungen die Chance auf Neu- und Höherqualifizierung und damit auf Arbeitsplatzsicherung. Andererseits standen dem die Steigerung des Arbeitstempos, die Abqualifizierung bisheriger Berufe und die Reduzierung des Personals im Zeichen neuer Technologien gegenüber. Dieser Drahtseilakt sollte mit der Forderung nach Umverteilung der verfügbaren Arbeit, nach Konservierung bestehender Berufsbilder, der Reservierung neuer Arbeitsplätze für Gewerkschaftsmitglieder und zugleich mit der Forderung nach Ausweitung der Bildungsangebote und Mitsprache bei der Einführung neuer Technologien gelingen. Neben diesen konkurrierenden Zielen hätten sich die Gewerkschaften jedoch einer zunehmenden Legitimitätskrise ausgesetzt gesehen, verloren sie doch als Vertreter der erwerbstätigen Arbeitnehmer mit dem strukturellen Anstieg der Massenarbeitslosigkeit mehr und mehr ihre Klientel. Ihr stand eine wachsende Zahl arbeitloser, nur noch potentieller Arbeitnehmer gegenüber, als deren Vertreter sich die Gewerkschaften nicht sahen oder sehen wollten. Hier kam die spannende Frage auf, wer sich denn – in Abhängigkeit von der politischen Kultur des jeweiligen Landes – als Vertreter der Arbeitslosen verstand.
Daran anknüpfend postulierte WINFRIED SÜß (Ludwig-Maximilians-Universität München) in seinem Kommentar „Arbeit“ als wichtigste Determinante von Ungleichheit und warf die Frage nach dem Gewicht der Arbeitsmarktpolitik innerhalb der Sozialpolitik eines Landes auf. In der anschließenden Diskussion wurde die Eignung des Krisen-, aber auch der Wandel des Arbeits- und Jugendbegriffs debattiert. Auch die Frage nach der Verschränkung von Sozial- und Bildungspolitik wurde angesprochen. Daneben forderten einige Teilnehmer eine genauere Untersuchung der psychosozialen Folgen von Arbeitslosigkeit für die Betroffenen. Ähnlich wie in anderen Sektionen dieses Historikertages, kamen auch hier die Frage nach der geschlechterspezifischen Binnendifferenzierung der einzelnen Themenkomplexe und damit die Frage nach sozial(politisch)en Ungleichheiten zwischen Mann und Frau auf. Insgesamt machte die Sektion eindrucksvoll den Facettenreichtum des Themas deutlich. Diese Vielschichtigkeit öffnet nicht nur den Raum für eine Renaissance der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften innerhalb der Geschichtswissenschaften, sondern lädt zugleich ein zu einer produktiven interdisziplinären Zusammenarbeit, wie sie mit den laufenden Projekten angestrebt wird.
Sektionsübersicht:
Andreas Wirsching (Augsburg): Einführung
Thomas Raithel (München): Jugendarbeitslosigkeit und Politik in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich
Thomas Schlemmer (München): Langzeitarbeitslosigkeit als Schicksal und politisches Problem. Die Bundesrepublik Deutschland und Italien im Vergleich
Kim Christian Priemel (Frankfurt an der Oder): Überdruck. Gewerkschaften in Westdeutschland und Großbritannien zwischen Krisenmanagement, Anpassung und Absturz
Gebhard Flaig (München): Institutionelle Determinanten der Entwicklung europäischer Arbeitsmärkte (entfallen)
Winfried Süß (München): Kommentar Tagungsbericht Die Krise der Arbeitsgesellschaft 1973-1989. Die Bundesrepublik Deutschland im europäischen Kontext. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 20.11.2008. Dresden und die unbekannten TotenLeitung: Landeshauptstadt Dresden, Kommission zur Ermittlung der Zahl der Todesopfer während der Luftangriffe vom 13. bis 15. Februar 1945 Bericht von: Holger Starke, Stadtmuseum Dresden, Museen der Stadt Dresden Auf einem Historikertag eine Diskussion über „Dresden und die unbekannten Toten“ zu führen, erscheint auf den ersten Blick ungewöhnlich. Nicht nur wegen der Konzentration auf ein Teilproblem eines Ereignisses in einer Stadt, sondern auch, weil keines der neun Referate Bezug zum Motto „Ungleichheiten“ herstellte. Auf den zweiten Blick erscheint es jedoch durchaus gerechtfertigt, dass am Ort des Ereignisses auch der Bericht der „Kommission zur Ermittlung der Zahl der Todesopfer während der Luftangriffe vom 13. bis 15. Februar 1945“ zur Diskussion kam. Erstens steht die Erzählung von der Zerstörung Dresdens exemplarisch für Gleichheiten und Ungleichheiten der Erinnerungskultur in Ost und West. Zweitens offenbart sich hieran in prägnanter Weise ein der Zeitgeschichte inhärentes Problem: das der Ungleichheit und des Widerstreits von individueller Erinnerung und den Ergebnissen zeithistorischer Forschung. Wobei für die Dresdner Überlebenden der Gegensatz zur Geschichtserzählung der SED bestimmend war, denn freie wissenschaftliche Forschung über dieses Ereignis hat es in der DDR nie gegeben.
In geschichtspolitischer Hinsicht reicht die Bedeutung der Debatte über die Zerstörung Dresdens weit über die Stadtgrenzen hinaus. Bis zum heutigen Tag ist der Name der Stadt ein weltweit abrufbares Symbol für die Vernichtungskraft und die Schrecken des modernen (Luft-) Krieges. Die Geschichte von ihrer Zerstörung steht für den Wandel einer kollektiven Erzählung, für deren Lösung von den historischen Fakten und ihren Transport in einen für rationale Erklärungen kaum noch erreichbaren Erzählraum. Sie steht aber auch für den Prozess von Versöhnung und Vergebung, für den demokratischen Aufbruch in der DDR, die Einbindung der Opferperspektive und die Neuausmittelung der Positionen auf demokratischer Grundlage, wie sie im Diskurs über den Bombenkrieg in Dresden und innerhalb der bundesdeutschen Gesellschaft in den 1990er-Jahren erfolgte.
[1]
Die Zweifel an der Zahl der Luftkriegsopfer waren damit jedoch nicht ausgeräumt; sie dienten in der Folgezeit rechtsextremen Kräften zur Relativierung der Kriegsschuld und des Holocaust. Daraufhin beauftragte der Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg 2004 eine „Historikerkommission“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Rolf-Dieter Müller (Militärgeschichtliches Forschungsamt der Bundeswehr) mit einer umfassenden Untersuchung. Interdisziplinäre Arbeitsweise, Methodenvielfalt und Forschungstransparenz zeigten sich in der Vielzahl von Professionen der in der Kommission vertretenen Fachleute (Historiker, Militärhistoriker, Publizisten, Museumsfachleute, Archivar, Archäologe, Ingenieur), in der methodischen Vielfalt der Teilprojekte bzw. bei der öffentlichen Diskussion der Methoden und ersten Forschungsergebnisse.
[2]
Im Januar 2007 präzisierte der Stadtrat Arbeitsschwerpunkte und Ziele und stellte die Finanzierung des Vorhabens auf eine sichere Grundlage.
Auf dem Historikertag 2008 wurde der vorläufige Abschlussbericht vorgestellt.
[3]
Vorbehaltlich noch ausstehender Teilergebnisse legte sich die Kommission auf die Zahl von maximal 25.000 Toten bei den Luftangriffen im Februar 1945 in Dresden fest. Die etwas überraschende Feststellung – war doch die Zahl von etwa 35.000 Toten noch lange Zeit nach 1990 weitgehend unbestritten geblieben – war Ausgangspunkt für das Referat von THOMAS WIDERA (Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, Dresden). Er skizzierte, auf Grundlage der Pionierarbeiten von Matthias Neutzner, die Rezeptionsgeschichte des Ereignisses und die Genese der Opferzahlen. Die Zahl von ca. 35.000 Toten, wie sie bis zum Ende der DDR offiziell galt, war demnach bereits 1946 durch eine auf Veranlassung der sowjetischen Stadtkommandantur einberufene, vom späteren Oberbürgermeister Walter Weidauer (SED) geleitete Kommission festgestellt worden. Da Quellen und Methoden jedoch nicht völlig offen gelegt wurden und in der Öffentlichkeit bereits die von der NS-Propaganda lancierte, stark überhöhte Zahl kursierte, blieb Raum für Spekulationen. Genährt wurden diese durch widersprüchliche Angaben sowie Fälschungen in Sachbüchern und Erinnerungsberichten in der Folgezeit. Der Umstand, dass der freie Zugang zu den Dresdner Akten nicht gegeben war, verhinderte bis 1990 eine Überprüfung, zumal wichtige Bestände, wie THOMAS KÜBLER (Stadtarchiv Dresden) ergänzte, erst danach erschlossen wurden.
ROLF-DIETER MÜLLER (Militärgeschichtliches Forschungsamt der Bundeswehr, Potsdam), Leiter des Teilprojekts „Prüfung der relevanten dokumentarischen Überlieferung/Genesis der Totenzahl“, unterzog die in jüngerer Zeit publizierten Erinnerungsberichte früherer Wehrmachtsoffiziere, in denen sehr hohe Opferzahlen auftauchen, der Kritik und ordnete diese zu Recht der Rezeptionsgeschichte zu. Ausgehend von der militärischen Lage vor dem Luftangriff und den Aufgaben der Wehrmachtkommandantur wies er schlüssig nach, dass die Befehlshaber vor Ort nicht in der Lage waren, sich einen genauen Überblick über die Zahl der Toten zu verschaffen. Keine einzige Quelle militärischer Provenienz lässt zudem Schlüsse auf höhere Zahlen als auf jene Zahlen zu, die damals im Generalstab des Heeres kursierten (25.000 bis 35.000).
HELMUT SCHNATZ (Koblenz) bot eine quellenkritische Analyse des öffentlichen Diskurses am Beispiel der Berichte über Tieffliegerangriffe. In Anknüpfung an die 1977 erstmals von Götz Bergander (Berlin) hieran geäußerten Zweifel hatte Schnatz 2000 ein Buch zum Thema vorgelegt.
[4]
Seine Kernaussage, dass es im Elbtal zwar Luftkämpfe gegeben hat, jedoch keinen systematischen Bordwaffenbeschuss auf Zivilisten, erfuhr nunmehr durch eine Vor-Ort-Untersuchung einer Arbeitsgruppe des Militärhistorischen Museums unter Leitung des Militärhistorikers Wolfgang Fleischer (Dresden) Bestätigung. Gemeinsam mit dem Kampfmittelräumdienst Sachsen waren, auf der Basis von 103 kartierten Augenzeugenberichten, sechs Verdachtsflächen untersucht worden, ohne dass Bordwaffenmunition gefunden worden wäre. Anschließend stellte Schnatz seine bereits 2006 im Detail präsentierte, vergleichende Analyse der Wirksamkeit britischer Flächenangriffe vor. Die methodisch bestechende Studie stellte die in 245 Angriffen durch Flugzeuge der Royal Air Force (RAF) auf deutsche Städte abgeworfene Bombenlast in Beziehung zur Zahl der Todesopfer. Das Ergebnis dieses Vergleichs lässt nur den Schluss zu, dass die Opferzahl in Dresden nicht höher als bisher angenommen (35.000) gewesen sein kann.
Ein innovatives Vorhaben, die „Statistisch-Geografische Analyse“, stellte der Ingenieur, Historiker und Publizist MATTHIAS NEUTZNER (Dresden) vor. Mit seinem Forschungsansatz, Massendaten der „Einzelfallperspektive“ zu erfassen, zeitlich und geografisch zu verorten und sie zu aggregierten Daten der Verwaltung in Beziehung zu setzen und damit auch die Qualität der dokumentarischen Überlieferung zu prüfen, beschritt Neutzner methodisches Neuland. Als Zwischenergebnisse präsentierte er die partielle Korrektur, Neubewertung bzw. Bestätigung von Teilzahlen und die Rekonstruktion des Ablaufs von Bergung, Registrierung und Bestattung der Toten in Grundzügen. Fallstudien zu drei Straßenzügen zeigen das große Potenzial des Forschungsansatzes. Nach bisherigem Stand des Teilprojekts sind mehr als 18.000 Opfer nachgewiesen, wobei sich die Zahl auf maximal 25.000 erhöhen kann. Die Dimension des Vorhabens erfordert zwar einen langen Atem, lässt jedoch, nach Georeferenzierung und Verknüpfung der Personendaten mit anderen Daten wie denen der Infrastruktur, weit reichende Erkenntnisse über das ursprüngliche avisierte Ziel hinaus erwarten.
THOMAS WESTFALEN (Archäologisches Landesamt Sachsen, Dresden) berichtete über die mit dem Ziel der Altersbestimmung seit 1993 vorgenommene Untersuchung der Keller in der Altstadt. Nach Abschluss eines Fünftels der Arbeiten hat sich bestätigt, dass die Keller nach dem Krieg systematisch beräumt, enttrümmert und versiegelt worden sind. Die Rekonstruktion des Brandgeschehens hat ergeben, dass eine rückstandsfreie Verbrennung menschlicher Körper nicht stattgefunden hat und somit die Dunkelziffer von nicht in den Akten verzeichneter Toter für die Innenstadt vernachlässigbar ist.
RÜDIGER OVERMANS (Freiburg), Leiter des Teilprojekts „Statistiken im Vergleich“, machte die bislang weitgehend ignorierten Quellen der Vermisstenforschung aus den Bereichen Personenstandswesen und Suchdienste zur Grundlage seiner Studie. Die Gesamtzahl der beim Standesamt Dresden verzeichneten und außerhalb der Stadt angezeigten Opfer der Luftangriffe vom 13.-15.2.1945 führte er mit den auf der Grundlage repräsentativer Stichproben gewonnenen Zahlen aus den beim Kirchlichen Suchdienst geführten Heimatortskarteien für Schlesien und dem seit 1938 beim Standesamt Berlin I geführten „Buch für Todeserklärungen“ zusammen. Damit gelang ihm sowohl die Bestätigung der Zahl von ungefähr 20.000 Toten, wie sie durch Leichenfunde belegt ist, als auch der erste schlüssige Nachweis dafür, dass sich Flüchtlinge aus Schlesien nur vereinzelt unter den Todesopfern der Luftangriffe befunden haben. Die Gesamtzahl der in Berlin verzeichneten zivilen Todesopfer seit 1938 lässt zudem den Schluss zu, dass weit höhere Opferzahlen ausgeschlossen werden können.
Die Historikerin NICOLE SCHÖNHERR (Stadtarchiv Dresden) berichtete eingangs von der aufwändigen, jedoch kaum ertragreichen Befragung von Archiven und Meldeämtern in der Dresdner Umgebung. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit standen jedoch die Auswertung von ungefähr 1.500 lebensgeschichtlichen Berichten/Interviews und die Quantifizierung relevanter Angaben, wovon bisher ein Viertel abgeschlossen werden konnte. Neu angefertigt wurden, nach Erarbeitung eines Auswahl- und Fragenkatalogs, 40 Interviews. Nicht unproblematisch erscheint, dass sich die Zeugnisse (Eigenbericht, Telefoninterview, Interview) hinsichtlich Quellenwert und Entstehungszusammenhang unterscheiden und die Mehrzahl erst in den 1990er-Jahren entstanden ist. Es ist anzunehmen, dass die erfassten Daten nur „das Bild subjektiver Erinnerung verdichten“ (Rolf-Dieter Müller). ALEXANDER VON PLATO (Institut für Geschichte und Biografie, Hagen), Leiter des Teilprojekts „Oral History“, wies jedoch darauf hin, dass im Einzelfall auch weiterführende Erkenntnisse möglich sind. So haben präzise Nachfragen für einzelne Straßen, hochgerechnet auf die Stadt, die mit anderen Methoden festgestellte Höchstzahl von 25.000 Toten mit erstaunlicher Genauigkeit bestätigt.
Der für Veranstaltungen mit diesem Thema in Dresden ungewöhnlich sachliche Verlauf war nicht nur das Ergebnis zuvor getroffener Sicherheitsvorkehrungen und der rücksichtsvollen Ansprache der Zeitzeugen durch die Referenten. Offensichtlich honorierte das Publikum damit auch die überzeugenden Forschungsergebnisse.
[5]
Es wird nun an den Dresdnern liegen, wie sie sich der Ergebnisse des Abschlussberichts, der 2009 erscheinen soll, bedienen werden. Die geschichtspolitischen Differenzen sind damit nicht beigelegt, wie die Ankündigung eines Aufmarschs von Rechtsextremisten zum 13. Februar 2009 und der darüber in der Stadtgesellschaft ausgebrochene Streit über die „richtige“ Reaktion bzw. Äußerungen über das „richtige“ Gedenken zeigen.
Sektionsübersicht:
Rolf-Dieter Müller (Potsdam/Berlin): Dresden und die Rolle des Militärs
Thomas Widera (Dresden): Rezeptionsgeschichte und Genesis der Opferzahlen
Thomas Kübler (Dresden): Relevante Quellen für die Historikerkommission im Stadtarchiv Dresden
Thomas Westfalen (Dresden): Grabungsfunde im Zentrum von Dresden
Helmut Schnatz (Koblenz): Quellenkritische Überprüfung von öffentlichen Diskursen
Rüdiger Overmans (Freiburg): Statistische Erhebungen zu Kriegsflüchtlingen und –opfern
Matthias Neutzner (Dresden): Statistisch-geografische Analyse der Bergung, Bestattung und Registrierung von Luftkriegstoten nach den Luftangriffen auf Dresden vom 13. bis 15. Februar 1945
Alexander von Plato (Stade): Die Bombardierung Dresdens im Gedächtnis von Dresdnern
Nicole Schönherr (Dresden): Erfassung und Auswertung der subjektiven Erinnerungszeugnisse zum 13.-15. Februar 1945
[1] Vgl. Matthias Neutzner, Vom Alltäglichen zum Exemplarischen. Dresden als Chiffre für den Luftkrieg der Alliierten, In: Das rote Leuchten. Dresden und der Bombenkrieg, Oliver Reinhard / Matthias Neutzner / Wolfgang Hesse (Hrsg.), Dresden 2005, S. 110-127; ders., Vom Anklagen zum Erinnern. Die Erzählung vom 13. Februar, in: ebd., S. 128-163.
[2] Tagungsbericht Quellen zum 13. Februar 1945. Arbeitsmethoden der Historiker. 26.04.2006, Dresden. In: H-Soz-u-Kult, 20.07.2006, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1254>(19.01.2009).
[3] Vgl. Erklärung der Dresdner Historikerkommission zur Ermittlung der Opferzahlen der Luftangriffe auf die Stadt Dresden am 13./14. Februar 1945, hrsg. v. d. Landeshauptstadt Dresden. Die Oberbürgermeisterin, 1.10.2008, Download unter <http:// www.dresden.de/media/pdf/presseamt/
Erklaerung_Historikerkommission.pdf> (26.11.2008).
[4] Helmut Schnatz, Tiefflieger über Dresden? Legenden und Wirklichkeit, Köln 2000.
[5] Auf der öffentlichen Abendveranstaltung meldete sich noch Kommissionsmitglied und Luftkriegsexperte HORST BOOG (Stegen) mit einem Beitrag zur Bewertung der Luftkriegsführung unter rechtshistorischen und moralischen Aspekten zu Wort. Tagungsbericht Dresden und die unbekannten Toten. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 04.12.2008. Geschichtsvermittlung durch Landes- und Regionalgeschichte. Ein deutsch-tschechischer VergleichLeitung: Manfred Treml, Museums-Pädagogisches Zentrum München; Rolf Brütting, Technische Universität Dortmund; Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e.V Bericht von: Martin Schlutow, Institut für Didaktik der Geschichte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster; Tim Völkering, Berlin Fragen nach der Auswahl der Inhalte für historisches Lernen müssen sich neben dem epochalen Zuschnitt, der erfassten Zeitdauer und der sektoralen Streuung vor allem mit der räumlichen Verteilung der Inhalte auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang spielt die Region eine bedeutende Rolle für historisches Lernen, ist doch das Lernpotential regionalgeschichtlich akzentuierten historischen Lernens beträchtlich. In seinen einführenden Bemerkungen zu dieser Sektion des 47. Deutschen Historikertages wies MANFRED TREML (Museums-Pädagogisches Zentrum München), Vorsitzender des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e.V., jedoch darauf hin, dass eine immer größere Konzentration auf den Raum Europa in gegenwärtigen historischen Bildungseinrichtungen festzustellen sei. Die erste der beiden Hauptfragestellungen dieser Sektion befasste sich darum mit aktuellen Tendenzen der Behandlung von Regionalgeschichte im Geschichtsunterricht. Bei der zweiten zentralen Fragestellung ging es auf pragmatischer Ebene darum, das Lernpotential regionalgeschichtlich orientierter Geschichtsvermittlung auszuloten. Der methodische Zuschnitt der Sektion war – nicht zuletzt vorgegeben durch die Wahl der Tschechischen Republik als Partnerland des diesjährigen Historikertages – mit einem deutsch-tschechischen Vergleich komparatistisch angelegt. Für die geschichtsdidaktische Beschäftigung mit Regionalgeschichte sei dieser Zugang, so Treml, besonders geeignet, da Regionalgeschichte stets vergleichend zu betreiben sei. Denn regionale Besonderheiten treten erst im Vergleich mit anderen Regionen in ihrer ganzen Deutlichkeit hervor. Zudem sollten die Vorteile eines komparatistischen Zugangs über landes- und regionalgeschichtliche Grenzen hinweg offenkundig werden, mit dessen Hilfe man historischen Belastungen entgegenwirken könne. Als Beispiel nannte er hierfür das in der Vergangenheit oftmals schwierige deutsch-tschechische Verhältnis: Sei es zum Beispiel nun – in historischer Perspektive – die weit verbreitete politische Funktionalisierung und Instrumentalisierung der Landesgeschichte im 19. Jahrhundert oder – in gegenwärtig-zeitgenössischer Perspektive – die Aktivitäten der deutschen Vertriebenenverbände.
Organisatorisch war die Sektion kooperativ ausgerichtet, da sie gemeinsam vom Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e.V. und dem Verband der Geschichtslehrer Deutschlands e.V. organisiert wurde. Personell spiegelte sich dies in der Leitung der Sektion wider: Neben Manfred Treml saß ihr mit Rolf Brütting der Vorsitzende des Landesverbandes nordrhein-westfälischer Geschichtslehrer e.V. vor.
Mit seiner systematisierenden Bestandsaufnahme zum regionalgeschichtlich akzentuierten Lernen verfolgte BERND SCHÖNEMANN (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) vier Ziele: Neben einer Verortung regionalgeschichtlichen Lernens in der disziplinären Matrix der Geschichtsdidaktik und einer Schärfung der Definition des Begriffs „Region“ ging es ihm vor allem um eine Analyse des Lernpotentials und um einen Ausblick auf aktuelle Entwicklungstendenzen der Behandlung von Regionalgeschichte im Geschichtsunterricht der Bundesrepublik Deutschland.
Wenngleich sich die moderne Geschichtsdidaktik seit den 1970er-Jahren nicht mehr ausschließlich mit Fragen der schulischen Vermittlung von Geschichte auseinandersetzt, sondern das Geschichtsbewusstsein in der Gesellschaft zum Hauptuntersuchungsgegenstand erklärt hat, bewegt man sich bei einer Analyse des Lernpotentials regionalgeschichtlichen historischen Lernens doch im Rahmen eben jenes traditionellen, aber weiterhin zentralen Forschungsbereichs der Unterrichtsfachdidaktik. Genauer gesagt handelt es sich hierbei um Fragen nach der Auswahl der Lerninhalte. Mit Bezug auf Hans-Jürgen Pandels Unterscheidung von drei verschiedenen Auswahlkonzepten von Unterrichtsinhalten – der Reduktion, der Strukturierung und der Konstruktion – sprach sich Schönemann für letzteres Auswahlkonzept aus. Nur das Konstruktionsprinzip erlaube eine hinreichende Berücksichtigung der Subjektseite historischen Lernens und ermögliche es, aus einer Koppelung von Lernziel und Inhalt ein spezifisches „Lernpotential“ (Karl-Ernst Jeismann) abzuleiten, auf Grundlage dessen eine Lernleistungserwartung des Lernsubjektes formuliert werden könne.
„‚Region’: Das war einmal eine realräumlich gegebene, im Erdraum scheinbar unverrückbar fixierbare, in einem Atlas (dem Inbegriff einer Sammlung positiven geographischen Wissens) darstellbare Raumeinheit. Für viele naturwissenschaftliche Geographen gilt diese Sichtweise auch heute noch. Für […] postpositivistische Humangeographen ist dieses naive Regionsverständnis allerdings unwiederbringlich dahin“
[1]
. Mit Hilfe dieses Fazits Hans Heinrich Blotevogels machte Schönemann deutlich, dass der Begriff „Region“ interdisziplinär einem fundamentalen Bedeutungswandel unterlag. Sowohl in der Humangeographie als auch in der Geschichtsdidaktik sei das positivistische Raumverständnis durch eine konstruktivistische Auffassung von „Region“ abgelöst worden. Regionen seien demnach Konstrukte – und zwar in einem doppelten Sinne: sowohl auf erkenntnistheoretischer als auch auf historisch-sozialer Ebene. Dies spiegele sich nicht nur in der von Ernst Hinrichs diagnostizierten Pluralität von Regionstypen, welche von der herrschaftlich-staatlichen über die naturräumliche, konfessionelle oder sprachgeographische Region bis zur mentalitätsgeschichtlichen Region reicht. Von ebenso großer Bedeutung ist nach Schönemann die Erkenntnis, dass Regionen auch als sozialräumliche Gebilde – als individuell und kollektiv erfahrbare Lebenswelten – existierten und damit auch als psychosoziale Raumkategorie zu verstehen seien. Um allerdings einer Begriffskonfusion entgegenzusteuern, betonte Schönemann darüber hinaus, dass Regionen in geschichtsdidaktischer Hinsicht zunächst vor allem als „mittlere Positionen im Raumspektrum“ zu verstehen seien, „sie also in jedem Falle translokal [zu] fassen und in der Regel als unterhalb der Reichs-, Bundes- oder Nationalstaatsebene angesiedelt [zu] verstehen, ohne damit grenzübergreifende Konstruktionen grundsätzlich auszuschließen“
[2]
.
Die Lernpotentialanalyse des regionalgeschichtlichen Zugangs – also der Geschichte des kleinen Raumes – ist nach Schönemann auf drei Ebenen durchzuführen: auf der Ebene der didaktischen Finalität, der Ebene des sektoralen Zuschnitts und der Frage nach den methodischen Optionen. Schönemann veranschaulichte diese drei Hauptaspekte mit konkreten Beispielen aus aktuellen Lehrplänen verschiedener Bundesländer, nicht ohne an einigen Lehrplankonzeptionen und -begründungen Kritik zu üben.
Bezüglich der didaktischen Finalität werde Regionalgeschichte in deutschen Lehrplänen entweder zur Identitätsstiftung oder als Orientierungshilfe eingesetzt. Ersterer Typus finde sich zum Beispiel im Bayerischen Gymnasiallehrplan von 2004 für die 7. Klasse. Dort ist auf naiv identifikatorische Weise von der Vermittlung mittelalterlicher Entwicklungen und Traditionen „unserer Heimat“ die Rede. Schönemann kritisierte diese Konzeption, weil Identitäten nicht Ziel, sondern Thema und Inhalt historischen Lernens sein sollten. Positiv setzte er daher einen Passus aus dem sächsischen Lehrplan für die 12. Klasse entgegen, wonach den Schülern Kenntnis von der sozial-historisch-räumlichen Konstruktion von Identitäten gegeben werden solle.
Bezüglich des sektoralen Zuschnitts prangerte Schönemann an, dass regionalgeschichtliche Themen zumeist als eine Art „Schwundform exemplarischer Fragmentierung“ dienten. Dominant sei im Geschichtsunterricht die Vermittlung von Politikgeschichte bzw. politischer Territorial- und Landesgeschichte. Wichtige Aspekte regionaler Kultur- und Mentalitätsgeschichte würden zumeist vernachlässigt und seien lediglich für Exkursionen vorgesehen. Diese Aspekte sollten jedoch, so Schönemann, zu integralen Bestandteilen der Behandlung von Regionalgeschichte im Geschichtsunterricht erhoben werden.
In methodischer Hinsicht könnten regionalgeschichtliche Inhalte im Spektrum zweier Methodentypen angewendet werden. Unter Verwendung der Terminologie Hilke Günther-Arndts böten sich die methodischen Alternativen „erarbeitender und aufgabenbasierter Unterricht“ oder „erkundender Unterricht und historische Projektarbeit“.
[3]
Schönemann vertrat die Auffassung, dass der erkundende Unterricht und die historische Projektarbeit geradezu prädestiniert für regionalgeschichtliches Lernen seien. Denn das heuristische Prinzip, das für historisches Lernen mit Regionalgeschichte konstitutiv sei, sei in diesen Methoden bereits inhärent vorhanden.
Hier hob Schönemann anhand der Veränderungen in den nordrheinwestfälischen Lehrplänen eine aus seiner Sicht bedauerliche Entwicklung hervor. Noch in den Lehrplänen für die Sekundarstufe I (Gymnasium) von 1993 wurde unter dem Stichwort „Freiraum und Obligatorik“ angeregt, „außerschulische Lernorte, die sich nicht auf Museen und Archive beschränken müssen, zu erkunden und auf diese Weise einen stärkeren Lokal- bzw. Regionalbezug des historischen Lernens herzustellen. Schließlich könnte die Verfügbarkeit eines Freiraumes den Anstoß dazu geben, überschaubare Projekte, die konkrete Bezüge zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler aufweisen, durchzuführen und dabei fragend-forschendes und handlungsorientiertes Geschichtslernen zu erproben.“
[4]
Diese positiv zu beurteilende Passage ist im neuen Kernlehrplan, der im Rahmen der Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf acht Jahre erarbeitet wurde, nicht mehr enthalten.
[5]
Vielmehr ist die Landes- und Regionalgeschichte dem Rotstift zum Opfer gefallen. Nunmehr sollen nur noch der nationale, europäische und weltgeschichtliche Raum für die Inhaltsauswahl zur Verfügung stehen. Es drängte sich darum für Schönemann der Verdacht auf, dass die Geschichte des kleinen Raumes an Bedeutung verliere, wenn Unterrichtseinheiten gekürzt oder Prüfungen zentralisiert würden.
Schönemann bilanzierte, dass mit dieser Kürzung des regionalgeschichtlichen Zugangs ein erhebliches Lernpotential des Geschichtsunterrichtes verschenkt werde.
ROLF BRÜTTING (Technische Universität Dortmund) stimmte den Ausführungen Bernd Schönemanns in seinem Vortrag zum Thema „Land und Region in deutschen Lehrplänen und Schulbüchern“ zu. Auch seine zentrale Aussage war: Die Kategorie „Region“ ist ein erkenntnistheoretisches und psycho-soziales Konstrukt. Somit eigne sich Regionalgeschichte im Geschichtsunterricht als ein heuristisches Instrument, um funktionale Raumverständnisse verschiedener Epochen zu erfassen und eben als sozial-historische Konstruktionen zu deuten. Mit Bezug auf Gerhard Brunn erläuterte Brütting, dass Regionalismus eine Trias aus Bewusstsein, Artikulation und Aktion sei: „das Bewußtsein von subnationaler regionaler Besonderheit und Verortung, die Artikulation dieser Besonderheit in Politik, Wirtschaft und Kultur mit Bezug auf die Macht und Deutungsansprüche eines staatlichen Zentrums sowie die Mobilisierung gesellschaftlicher Bewegungen zur rechtlichen und institutionellen Absicherung regionaler Besonderheit“
[6]
. Brütting verdeutlichte damit, dass die Regionalgeschichte sich einem hochkomplexen Phänomen widmet, das nur in seiner Gesamtheit historisch forschend zu durchdringen sei. Regionalgeschichte sei, so das Diktum Ludwig Petrys, „in Grenzen unbegrenzt“. In historischen Lernprozessen könne sie also der Einübung (sozial-)historischer Forschungsmethoden dienen. Neben der Regionalgeschichte betonte Brütting aber zugleich die Wichtigkeit zweier anderer historischer Raumkategorien: der Territorial-, Landes- oder Bundesgeschichte als Instrument historisch-politischer Bildung und der Heimatgeschichte als Instrument zur Erschließung der lebensweltlichen Umgebung des Lernsubjektes.
Er kritisierte daher diejenigen existierenden Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien, die regionalgeschichtliche Themen nur als kontrastierende Ergänzung bzw. Illustration (Abbilddidaktik und Addition) benützten, um die Geschichte des großen Raumes lediglich in naiver Weise auf den kleinen Raum hinunter zu brechen. Ziel eines guten Geschichtsunterrichts müsse sein, Schülern und Schülerinnen „Region“ als historisch veränderbare Größe deutlich zu machen, die in ihrer historischen Komplexität geprägt sei von Verspätungen, Verfrühungen, Alternativen und Gleichzeitigkeiten des Ungleichzeitigen der zumeist dominanten „nationalen Meisterzählungen“. Ein so verstandenes regionalgeschichtliches Lernen ermögliche es, Regionalgeschichte nicht als bloß ergänzendes, exemplifizierendes Konzept, sondern als ständiges Korrektiv zur Allgemeingeschichte einzusetzen.
ROBERT LUFT (Senior Researcher am Collegium Carolinum in München und Mitglied der deutsch-tschechischen Schulbuchkommission) gab einen Einblick in die schulischen und universitären Verhältnisse und Entwicklungen in der tschechischen Republik. Für den tschechischen Geschichtsunterricht konstatierte er anhand der aktuellen Abiturstandards, dass historisches Lernen in der Schule fakten- und ereignisorientiert sei. Die Ausbildung bestimmter methodischer Qualifikationen sei zwar in den neuen Lehrplänen angestrebt, in der geschichtsunterrichtlichen Wirklichkeit aber noch nicht durchgehend angekommen – was auch daran liege, dass die meisten tschechischen Lehrer noch in der Tschechoslowakei sozialisiert und ausgebildet worden sind. Zwar sind in Tschechien vier historisch-politische Raumkategorien benannt: die Lokalgeschichte (Mikroregion), die tschechische Nationalgeschichte, die großregionale Geschichte (Makrogeschichte Mitteleuropas) sowie die Allgemeine Geschichte/Weltgeschichte, unter der die Geschichte der Nachbarländer Tschechiens verstanden wird. Doch wie schon im 19. Jahrhundert und zu kommunistischer Zeit sei die Thematisierung der tschechischen Nationalgeschichte auch heute dominant, wobei der Begriff der Nation dabei mehrere thematische Komponenten in sich berge: Heimat, Staat, Klassenkämpfe und Verfassungsgeschichte. Die Erklärung dafür, dass eine spezifische Landes- und Regionalgeschichte bisher keine große Rolle spiele, liege unter anderem darin, dass es in der jüngeren Historie auf dem Gebiet des heutigen Tschechien häufige Veränderungen der territorialen und verwaltungstechnischen Grenzen gegeben habe – mit der Konsequenz, dass geschichtsbildende Traditionen nicht hätten entfaltet werden können.
Überdies würden die Schulbücher in Tschechien zumeist von Hochschullehrern in Prag geschrieben, die mit traditionell zentralistischer Feder tschechische Nationalstaatsgeschichte schreiben würden – und eben nicht von Lehrern und Didaktikern, die das Lernpotential des „kleinen Raumes“ zu nutzen wüssten. Nirgends sei bisher das Subjekt „Region“ zum Objekt des Geschichtsunterrichts gemacht worden.
Da aber in letzter Zeit die jüngere Forschung traditionelle Räume, moderne (Verwaltungs-) Regionen (Kreise, Euregio) und informelle moderne Regionen (Industriereviere) vermehrt in den Blick nehme, außerdem viele Institutionen wie Archive, Museen und Geschichtsvereine entstünden sowie das vormals zentralistische tschechische Universitätssystem einer Regionalisierung unterzogen werde, sei die Lage nicht „hoffnungslos“, so Luft, dass die Geschichte des kleinen Raumes in Zukunft einen größeren Stellenwert bekomme. Er stimmte hierin mit einigen Diskussionsbeiträgen, die nach dem Vortrag Schönemanns getroffen wurden, überein, dass Schulen mit anderen Institutionen historischer Bildung zusammenarbeiten könnten bzw. müssten, um Geschichtsunterricht und seinen Schülern kleine, aber lohnenswerte regionalgeschichtliche Studienerfahrungen zu ermöglichen.
Abschließend fasste Luft seinen Vortrag in vier Thesen zusammen: Erstens ist die Wirkungsmacht der historischen Regionen (der historischen Länder) vorhanden, aber nur schwach und nicht überall. Zweitens sind die modernen Regionen in Tschechien noch nicht geschichtsbildend. Drittens bestimmt das nationale Paradigma insbesondere das tschechische Geschichtsbuch und den Geschichtsunterricht. Und viertens zielen die Reformen des Geschichtsunterrichts auf eine makroregionalgeschichtliche Integration, nicht auf eine Regionalisierung unterhalb der staatlichen/nationalen Ebene.
Manfred Treml betonte in seinen einführenden Worten die Wichtigkeit bereits bestehender Institutionen und einiger neuerer Initiativen und Ausstellungsprojekte, die sich – vor allem – der deutsch-tschechischen Beziehungsgeschichte auf regionaler Ebene widmeten, und begründete so mit Nachdruck die komparatistische Konzeption der gesamten Sektion als einen weiteren Schritt der Zusammenarbeit. Er nannte als Beispiele das Collegium Carolinum in München und verschiedene Publikationen wie die Festschrift von 1983 für Karl Bosl mit dem Titel „Die böhmischen Länder zwischen Ost und West“
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. Auch Robert Luft wies die Zuhörer zu Beginn seines Vortrages auf die Bayerische Landesausstellung „Bayern und Böhmen: 1500 Jahre Nachbarschaft“ aus dem Jahr 2007 hin, für deren Vorbereitung eine große regionalgeschichtliche Tagung stattgefunden hatte.
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So war dann der letzte Vortrag der Sektion „Die Tradition der historischen Regionalarbeit im Raum Aussig“, gehalten von EDUARD MIKUŠEK (Mitarbeiter des Staatlichen Gebietsarchivs Litomĕříce, Leitmeritz), ein anschaulicher Praxisbericht regional- und landesgeschichtlicher Forschung, weil er die Entwicklung und Arbeitsschwerpunkte des Städtischen Archivs in Ústí nad Labem (Aussig) mit seiner wechselvollen institutionellen deutsch-tschechischen Geschichte seit dem 19. Jahrhundert verdeutlichte. Mikušek betonte, dass auch das Collegium Bohemicum Ergebnis kooperativer regionalgeschichtlicher Forschungsbemühungen im Raum Aussig sei.
Die Sektion als Ganze sollte, so die Hoffnung der Veranstalter, Plattform des wissenschaftlichen Austausches sein, um regionalgeschichtliche Initiativen zu vernetzen und Institutionen der historischen Bildung und Forschung zusammenzuführen. Betrachtet man die thematische Auswahl der theoretisch fundierten und praxisbezogenen Vorträge, so wurde dieses selbst gesteckte Ziel erfüllt. Auch die Diskussionsbeiträge der Zuhörerschaft verstärkten diesen Eindruck, da konstruktive Rückfragen sowohl von universitären Wissenschaftlern als auch von Archivaren und Fachleuten der Schuladministration gestellt wurden.
Die Vorträge dieser Sektion, so Manfred Treml, werden in den „Blättern für deutsche Landesgeschichte“ publiziert.
Sektionsübersicht:
Bernd Schönemann (Münster): Regionalgeschichtlich akzentuiertes historisches Lernen. Eine Bestandsaufnahme in systematisierender Absicht
Robert Luft (München): Welt-, National- und Regionalgeschichte als Zugänge im Schulunterricht und in der Universitätslehre der Tschechischen Republik
Rolf Brütting (Dortmund): Land und Region in deutschen Lehrplänen und Schulbüchern
Eduard Mikušek (Litomĕříce): Die Tradition der historischen Regionalarbeit im Raum Aussig
[1] Hans Heinrich Blotevogel, Auf dem Wege zu einer ‚Theorie der Regionalität’: Die Region als Forschungsobjekt der Geographie, in: Gerhard Brunn (Hrsg.), Region und Regionsbildung in Europa. Konzeptionen der Forschung und empirische Befunde, Baden-Baden 1996, S. 44-68, hier S. 64.
[2] Bernd Schönemann, Die Region als Konstrukt. Historiographiegeschichtliche Befunde und geschichtsdidaktische Reflexionen, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 135 (1999), S. 153-187, hier S. 157.
[3] Vgl. hierzu Hilke Günther-Arndt, Methodik des Geschichtsunterrichts, in: Dies. (Hrsg.), Geschichtsdidaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II, Berlin 2003, S. 151-196, hier S. 176-196.
[4] Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Richtlinien und Lehrpläne für das Gymnasium – Sekundarstufe I – in Nordrhein-Westfalen. Geschichte, Frechen 1993, S. 48 f.
[5] Vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Kernlehrplan für das Gymnasium – Sekundarstufe I (G8) in Nordrhein-Westfalen. Geschichte, Frechen 2007, S. 23.
[6] Gerhard Brunn, Regionalismus im (west)europäischen Kontext, in: Informationen zur Raumentwicklung (1993), 11, S. 739-747, hier S. 740.
[7] Ferdinand Seibt (Hrsg.), Die böhmischen Länder zwischen Ost und West. Festschrift für Karl Bosl zum 75. Geburtstag, München und Wien 1983 [Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Bd. 55].
[8] Robert Luft / Ludwig Eiber (Hrsg.), Bayern und Böhmen. Kontakt, Konflikt, Kultur. Vorträge der Tagung des Hauses der Bayerischen Geschichte und des Collegium Carolinum in Zwiesel vom 2. bis 4. Mai 2005, München 2007 [Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Bd. 111]; siehe hier vor allem das einleitende Vorwort der Herausgeber (inklusive eines Forschungsstandes), S. VII-XVI. Tagungsbericht Geschichtsvermittlung durch Landes- und Regionalgeschichte. Ein deutsch-tschechischer Vergleich. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. Geschlechtsspezifische Ungleichheit bei Gesundheit und Krankheit im 19. und 20. JahrhundertLeitung: Martin Dinges, Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung Stuttgart Bericht von: Marina Hilber, Institut für Geschichte und Ethnologie, Universität Innsbruck Mit seinem Werk zur Sozialen Ungleichheit vor Krankheit und Tod, so der Titel der 1981 erstmals publizierten Studie, umriss der Historiker Reinhard Spree bereits vor mehr als zwanzig Jahren einen Forschungsgegenstand, der bis heute nichts von seiner Relevanz für den medizinhistorischen Arbeitsbereich eingebüßt hat.
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Eben jenen Ungleichheiten widmete sich die diesjährige medizinhistorische Sektion des 47. Deutschen Historikertags in Dresden. Unter der Leitung von Martin Dinges wandte man sich im Speziellen den bisher kaum in den wissenschaftlichen Fokus gerückten geschlechterspezifischen Ungleichheiten bei Gesundheit und Krankheit im 19. und 20. Jahrhundert zu.
MARTIN DINGES (Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung Stuttgart) nutzte zunächst die einleitenden Worte, um den Forschungsgegenstand zu skizzieren und mögliche Forschungsfragen zu formulieren. Er akzentuierte nicht nur die Entwicklung der genderspezifischen gesundheitlichen Ungleichheit von Männern und Frauen seit der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts, sondern machte auch auf den aktuellen Stand der Lebenserwartung in den Industrienationen aufmerksam. Nach dem bisherigen Höchststand in den 1980er-Jahren habe sich die durchschnittliche Lebenserwartung der Geschlechter derzeit bei einer Differenz von sechs Jahren zugunsten der Frauen eingependelt. Neuesten Daten zufolge liegt die Lebenserwartung von Frauen in Deutschland bei 82 Jahren, jene der Männer bei knapp 76 Jahren (Stand: 2002/04). Dabei betonte Dinges am Beispiel klösterlicher Gesellschaften, in welchen Männer wie Frauen einen sehr ähnlichen Lebensstil pflegen, dass die unterschiedlichen genetischen Bausätze lediglich für einen geschlechtsspezifischen Unterschied von maximal zwei Jahren verantwortlich seien. Vielmehr seien es sozial konstruierte Genderleitbilder, geschlechtsspezifische Expositionen und unterschiedliche Gesundheitsverhalten, die für das Auseinanderklaffen der weiblichen und männlichen Lebenserwartung verantwortlich zeichnen. Im Folgenden gingen die Referent/innen den Fragen nach, wie sich der so genannte gender gap in seiner historischen Perspektive entwickelte und inwieweit gesellschaftliche Normkonstrukte in einem kausalen Zusammenhang mit der unterschiedlichen Lebenserwartung von Männern und Frauen in den Industriegesellschaften stehen. Erste Ergebnisse wurden bereits in dem von Martin Dinges 2008 herausgegebenen Sammelband zu Männlichkeit und Gesundheit im historischen Wandel publiziert.
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ANDREAS WEIGL (Universität Wien) zeichnete in seinem Vortrag einerseits die Entwicklung des gender gaps im 20. Jahrhundert nach und erörterte andererseits den Zusammenhang zwischen gender gap und social gap, der sich in der unterschiedlichen Einwirkung von Beruf und sozialem Status auf die Sterblichkeitsraten manifestiere.
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Als exemplifizierendes Beispiel zog er die allgemeinen und berufsspezifischen Sterblichkeitsraten der Stadt Wien heran. Weigl definierte in seinem Vortrag drei Phasen der „vollständigen Öffnung der Schere der männlichen und weiblichen Lebenserwartung“: Beginnend am Vorabend des Ersten Weltkriegs bis in die frühen 1950er-Jahre nahm der gender gap zugunsten der Frauen in den Industriestaaten bereits merklich zu (1-2 Jahre). Die Ungleichheit steigerte sich zusehends von den 1950er-Jahren bis in die 1980er-Jahre auf eine Spitze von sechs bis sieben Jahren, verringerte sich aber anschließend jedoch wiederum auf rund fünf bis sechs Jahre, die Frauen durchschnittlich länger lebten. Vor diesem Hintergrund erscheine es merkwürdig, dass in den 1920er-Jahren eine sozialmedizinische Debatte über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen weiblicher Erwerbstätigkeit entbrannte. Tatsächlich aber sahen sich besonders junge, erwerbstätige Frauen in den Sektoren Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft mit einem deutlich höheren Sterberisiko konfrontiert als ihre männlichen Pendants. Der Referent betonte, dass dieser Befund keineswegs auf eine erhöhte Müttersterblichkeit in dieser Gruppe zurückzuführen sei, sondern durch die größtenteils körperlich harte Arbeit in Verbindung mit gleichzeitiger Mangel- bzw. Unterernährung bedingt war. Gerade die erhöhte Tuberkulosesterblichkeit spiegelt diese ungünstige Konstellation für unqualifizierte Arbeiterinnen wider. Der Diskurs ebbte in der Zwischenkriegszeit, deutlich jedoch während des Naziregimes ab und auch die Übersterblichkeit der weiblichen Erwerbstätigen verschwand aus den Statistiken. Männer profitierten in der Regel weniger stark vom Wandel der Arbeitswelt. Selbst bei den Akademikern zeigten sich zunächst keine merklichen Zugewinne. Diese Erkenntnis stellt Weigl in deutlichen Gegensatz zu den bisherigen Ergebnissen der historischen Sozialforschung, die besonders die Benachteiligung erwerbstätiger Frauen herausarbeitete. Der oft postulierten Zunahme der „Doppelbelastung“ durch Berufstätigkeit und Haushaltsführung sei kritisch zu begegnen, da die Belastung vermutlich schon zuvor bestanden hatte und sich auch der Geburtenrückgang, verbesserte hygienische Verhältnisse und Erleichterungen im Haushalt durch technische Innovationen positiv auf die Überlebensverhältnisse von berufstätigen Frauen auswirkten. Bis in die 1950er-Jahre war die Sterblichkeit der Erwerbstätigen allerdings schon unter die Sterblichkeit der Gesamtbevölkerung in den jeweiligen Altersgruppen gesunken. Dies mag mit einem Ausscheiden körperlich Beeinträchtigter (chronisch Kranker, Invalide) aus der Arbeitswelt zu tun haben. Die Verkleinerung der geschlechtsspezifischen Ungleichheit seit den 1980er-Jahren brachte der Referent in Zusammenhang mit dem gesteigerten Gesundheitsbewusstsein, das sich zunächst bei hochqualifizierten Männern bemerken ließ. Zusammenfassend stellte Weigl fest, dass die Ergebnisse der Studie im Wesentlichen die (adaptierte) Emanzipationshypothese, die von einer Ausweitung des gender gaps aufgrund deutlicher Verbesserungen des arbeitsweltlichen Status der Frauen im 20. Jahrhundert ausgeht, stützen.
Der Bedeutung sozialer Netzwerke für deutsche Immigranten in den USA im 19. Jahrhundert und ihre Relevanz bei Themen der Gesundheitsfürsorge und Krankenbetreuung rückte NICOLE SCHWEIG (Institut für Medizingeschichte der Robert-Bosch-Stiftung Stuttgart) in den Fokus ihres Beitrags. Grundlage ihrer Untersuchungen bildete ein Korpus von fünf edierten Briefwechseln von Auswanderern in die Vereinigten Staaten, welche im Zeitraum zwischen 1834 und 1881 verfasst wurden. Bei den Auswanderern handelte es sich ausschließlich um Angehörige der Unterschichten, die allesamt unverheiratet ihr Glück in der Neuen Welt zu finden glaubten. Drei Briefwechsel stammten von jungen Männern, bei den anderen beiden handelte es sich um von Geschwistern gemeinschaftlich verfasste Briefe in die Heimat, die jedoch eine weibliche Dominanz erkennen lassen. Schweig sah die Stärke dieser Quellengattung in der zeitlichen Nähe zum Erlebten. In Bezug auf die Krankheitserfahrungen schloss dies meist eine genaue Beschreibung der Bewältigungsstrategien und der sozialen und gesundheitlichen Netzwerke mit ein. Dennoch merkte die Referentin kritisch an, dass im Allgemeinen nur schwerere Erkrankungen Niederschlag in den Briefen fanden, wogegen kleinere Unpässlichkeiten kaum genannt wurden. Ebenfalls zu bemängeln sei, dass man aus den Briefwechseln kaum relevantes Material über den sozialen Austausch zu gesundheitsförderlichen Maßnahmen erfahre. Die untersuchten historischen Akteur/innen bauten ihre sozialen Netzwerke durchwegs in Kreisen auf, die ihren Herkunftsgesellschaften sehr ähnlich waren. So suchten die Einwanderer schnell Kontakt zu anderen Deutschen, oft waren dies Personen aus dem eigenen Verwandtenkreis, die schon zuvor ausgewandert waren, teils Bekannte aus dem eigenen Dorf oder der unmittelbaren Herkunftsregion. Schweig arbeitete die genderspezifischen Ungleichheiten anhand der unterschiedlichen Bewältigungsstrategien im Krankheitsfall heraus. Es zeigte sich, dass im Fall der Auswanderer Frauen das soziale Networking besser beherrschten und generell bessere Strategien im Umgang mit ihrer Erkrankung entwickelten. Nicht nur die Tatsache, dass ledige Frauen meist als Dienstbotinnen im Haus beschäftigt waren und bei Krankheit vom Dienstgeber gepflegt wurden, brachte ihnen einen Vorteil gegenüber den Männern. In der Regel sprang auch das soziale Netzwerk – Schwestern oder andere weibliche Angehörige – ein, um die Pflege zu übernehmen. Die Männer waren darauf angewiesen, sich selbst finanzielle Rücklagen zu schaffen, um für anfallende Krankenpflege bezahlen zu können. Kirchliche Krankenvereine gewährten zwar eine kleine finanzielle Unterstützung, konnten eine umfassende Betreuung jedoch nicht garantieren. Umso wichtiger war es für die Männer, möglichst bald zu heiraten, um für den Krankheitsfall versorgt zu sein. Frauen waren die Hauptakteur/innen im gesundheitlichen Netzwerk und bildeten demnach das Zentrum der Gesundheitsfürsorge und Krankenversorgung. Ein Befund, den aktuelle Studien auch für die Gegenwart bestätigen. Leider konnte Schweig keine Vergleiche zu Bewältigungsstrategien und Netzwerken von Einwanderern aus anderen Ländern ziehen, da sie sich ausschließlich auf deutsche Schriftquellen stützte. Weigl erwähnte in diesem Zusammenhang eine Studie aus Schweden, die beispielsweise Frauen in Stockholm in einem engmaschigen Netz von Beziehungen zeigte.
Mit der Frage „Macht Arbeit Männer krank?“ leitete SUSANNE HOFFMANN (Universität Mannheim) ihren Vortrag zu Erwerbsarbeit, Geschlecht und gesundheitsrelevanten Lebensstilen im 20. Jahrhundert ein. Anhand einer systematischen Quotenstichprobe von 155 unveröffentlichten, populären Autobiographien aus Deutschland (ohne DDR), Österreich und der Schweiz versuchte die Referentin Fragenstellungen nach den gesundheitlichen Auswirkungen des so bezeichneten „Familienernäher-Modells“, der Pathogenität von Erwerbsarbeit und dem generellen Gesundheitsverhalten von Männern am Beispiel des Alkoholkonsums zu erörtern. Mit Hilfe der quantifizierenden Korpus- und einer qualitativen Textanalyse wurden die zwischen 1934 und 2006 von insgesamt 80 Frauen und 75 Männern verfassten Autobiographien erschlossen. Hoffmann stellte fest, dass die sich immer weiter ausdifferenzierende Arbeitsteilung negative Auswirkungen auf die Männer habe. Nicht nur übermäßiger körperlicher Arbeitseinsatz und das Ignorieren von frühen Krankheitssymptomen seien für die Gesundheit der Männer ungünstig. Auch das hohe psychische Stresspotential, das ob ihres Status als Alleinverdiener auf ihren Schultern lastet, könne negative Konsequenzen nach sich ziehen. Immerhin seien der Erfolgsdruck und das akute Risiko des persönlichen und sozialen Scheiterns bei Männern im 20. Jahrhundert immens gestiegen. In Bezug auf die Pathogenität von Arbeit ergab die Stichprobe, dass arbeitsbedingte Erkrankungen in ihrer Häufigkeit deutlich vor Arbeitsunfällen lagen. Während jedoch bei den Unfällen Männer mit 81 Prozent der Verunglückten deutlich überwogen, scheinen arbeitsbedingte Erkrankungen eher schicht-, denn geschlechterspezifisch zu sein. Körperliche Beeinträchtigungen etwa aufgrund von Abnutzungserscheinungen seien vor allem bei Personen beobachtbar, die lange Zeit in Industrie, Handwerk oder Landwirtschaft beschäftigt waren. Erwähnenswert dürfte auch die Tatsache sein, dass berufliche Belastung in Form von Stress quer durch alle Schichten und Geschlechter verspürt wurde, als Symptom oder Krankheitsursache jedoch erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts an Bedeutung gewann. Abschließend beleuchtete die Referentin männliches Gesundheitsverhalten am Beispiel des Alkoholkonsums. Dieser Zugang sei nicht zufällig gewählt, immerhin starben im Untersuchungszeitraum deutlich mehr Männer an Erkrankungen der Leber als Frauen, so Hoffmann. In ihrem Sample erkannte sie einen deutlichen Zusammenhang zwischen männlichem Arbeitsleben und individuellem Alkoholkonsum. So wurde das Trinken von Alkohol oft als obligater Bestandteil des kollegialen Gefüges am Arbeitsplatz empfunden. Zwei Thesen stehen am Ende dieser zeitgenössischen Studie: Einerseits habe die Polarisierung der Arbeits- und Lebensstile durch die genderspezifische Arbeitsteilung sich negativ auf die Männer ausgewirkt. Anderseits sei Geschlecht als stilprägende Dimension sozialer Ungleichheit in Intersektionalität mit anderen Dimensionen wie etwa sozialer Schichtzugehörigkeit, Wohnraum oder Generation zu definieren. Hoffmann schloss den Bogen und bejahte die eingangs gestellte Frage „Macht Arbeit Männer krank?“.
In der anschließenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob Arbeit nicht auch Frauen krank mache. Hoffmann und Dinges kamen hierbei zu keinem eindeutigen Befund, da es aktuell nur sehr widersprüchliche Studien dazu gäbe. Es sei jedoch schwierig, so Dinges, Arbeit und Krankheit für die beiden Geschlechter zu vergleichen, da die Vergleichsbasis nur sehr klein sei. Während nämlich Vollbeschäftigung ein eher männliches Phänomen sei, würden Frauen mit 92 Prozent bei den halbtags Beschäftigten überwiegen. Dinges verneinte den negativen Einfluss der oft propagierten „Doppelbelastung“, während Weigl den zunehmenden Stress bei Frauen in Führungspositionen und beispielsweise die zunehmende Zahl weiblicher Herzinfarkte zu bedenken gab. Einen weiteren Diskussionspunkt stellten Prognosen über die Entwicklung des gender gap in der Zukunft dar. Laut Weigl würde Gesundheit zunehmend einkommensabhängig werden, eine Tatsache, der Dinges vehement widersprach, indem er bemerkte, dass lediglich ein Viertel der Zugewinne bei der Lebenserwartung in den letzten 20 Jahren auf medizinische Aspekte, der Rest auf eine gesundheitsbewusste Lebensführung zurückzuführen sei.
Die Sektion bot eine gelungene Zusammenschau von aktuellen Studien zu geschlechterspezifischen Aspekten von Ungleichheit bei Gesundheit und Krankheit. Zwei der Referate zeigten einen deutlichen zeitlichen und thematischen Bezug aufeinander und sind trotz unterschiedlicher methodischer Herangehensweisen als vergleichende Studien zu den österreichischen und deutschen Entwicklungen im 20. Jahrhundert zu sehen. Auch Schweig knüpfte mit ihrer Studie zu den Netzwerken im 19. Jahrhundert an die aktuellen Diskussionen um die Rolle der Frau bei Krankheit bzw. Krankenbetreuung an. Die besprochene Sektion betonte neben der Vielfältigkeit und Aktualität potenzieller Themen sehr nachdrücklich den weiteren Forschungsbedarf auf diesem jungen Sektor der Medizingeschichte.
Sektionsübersicht:
Andreas Weigl (Wien): Soziale Ungleichheit vor dem Tod und der gender gap im 20. Jahrhundert: Die Bedeutung des Wandels der Arbeitswelt für geschlechtsspezifische Sterblichkeitsdifferentiale am Beispiel Wiens
Nicole Schweig (Stuttgart): Gesundheitliche Ungleichheiten in der Neuen Welt. Auswanderer und ihre sozialen Netzwerke in den USA im 19. Jahrhundert
Susanne Hoffmann (Mannheim): Macht Arbeit Männer krank? Erwerbsarbeit, Geschlecht und gesundheitsrelevante Lebensstile im 20. Jahrhundert
[1] Reinhard Spree, Soziale Ungleichheit vor Krankheit und Tod, Göttingen 1981.
[2] Martin Dinges (Hrsg.), Männlichkeit und Gesundheit im historischen Wandel ca. 1850- ca. 2000, Stuttgart 2007.
[3] Vgl. dazu die Habilitationsschrift: Andreas Weigl, Demographischer Wandel und Modernisierung in Wien, Wien 2000. Tagungsbericht Geschlechtsspezifische Ungleichheit bei Gesundheit und Krankheit im 19. und 20. Jahrhundert. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 13.11.2008. Grenzziehungen und Ausgrenzungen in neuzeitlichen Gesellschaften (16. bis frühes 20. Jahrhundert)Leitung: Lutz Raphael, Universität Trier; Rudolf Schlögl, Universität Konstanz Bericht von: Elizabeth Harding, Graduiertenkolleg „Gesellschaftliche Symbolik in Mittelalter und Früher Neuzeit“, Münster In mehrfacher Hinsicht überschritt die zu besprechende, die Frühneuzeit und Moderne umfassende, interdisziplinär ausgerichtete und ausdrücklich kulturwissenschaftlichen Ansätzen verpflichte Sektion institutionalisierte Grenzen der deutschen Historiographie. Unter der Leitung von Lutz Raphael und Rudolf Schlögl verfolgte die Veranstaltung, die in Korporation der Sonderforschungsbereiche „Fremdheit und Armut“ (Trier) und „Norm und Symbol“ (Konstanz) durchgeführt wurde, Prozesse der Differenzierung durch In- und Exklusion seit dem 16. Jahrhundert. Den beteiligten Referenten der Geschichts- und Literaturwissenschaft ging es insbesondere darum, nicht allein die Grenzziehung zum Gegenstand zu machen, sondern die Zwischenbereiche zu fassen, die als inkludierende Exklusion erscheinen. Besondere Aufmerksamkeit schenkte die Sektion daher den im Dazwischen angesiedelten ‚Grenzfiguren’. An ihnen spiegelt sich, wie LUTZ RAPHAEL (Universität Trier) in seiner Einführung erläuterte, die Grenzziehung in wechselseitiger Verschränkung mit dem Eingeschlossenen. Eine Fokussierung auf diese Personengruppen, die über sie entwickelten Wissensordnungen sowie die im Kommunikationsgeschehen produzierten Ideenwelten ermöglicht einen Einblick in die kulturellen Bedingungen von sozialer Homogenisierung einerseits und gesellschaftlicher Differenzierung andererseits. Das Interesse der Sektion galt daher primär den zeitgenössischen Diskursen, die bestimmte Vorstellungswelten verbreiteten sowie semantisch verdichtet unterfütterten. Aus ihnen können gesellschaftliche Ordnungsprinzipien erkennbar werden, die auf für vormoderne, ständische und moderne, pluralisierte Gesellschaften gleichermaßen in höchstem Maße relevante Mechanismen der Systemstabilisierung verweisen.
Im Anschluss an die kurze Einführung durch Raphael, in der er die Kernfragen der Sektion anriss, richteten PATRICK OELZE (Universität Konstanz) und PHILIP HOFFEMANN-REHNITZ (Universität Konstanz) ihren Blick auf die frühneuzeitliche Stadt. In einem Doppelvortrag untersuchten sie das ambivalente Verhältnis von Grenzziehung und die Infragestellung solcher Grenzen. Am Beispiel der Störer und Quacksalber, die sich im Begriff des Pfuschers kreuzten, zeigten sie, dass zwar einerseits diese Grenzfiguren als Gefahr für die Ordnung wahrgenommen und daher bekämpft werden mussten, aber andererseits eben durch die diskursive Erörterung der Grenzziehung Trennungslinien zugleich konstituiert und fortgeschrieben wurden. Der Störer, dem sich Philip Hoffmann-Rehnitz zuwandte, war dem Handlungs- und Wissensfeld des städtischen Handwerks zugeordnet. Im zeitgenössischen Diskurs, der sich in Quellen seit etwa 1500 finden lässt, traten Störer vor allem als heimliche, nicht in die ständische Gesellschaft integrierte Personengruppe in Erscheinung. Durch ihre Anwesenheit in der Stadt wurden die Macht der Zünfte und die Ehrkonzepte der Handwerker angegriffen, die es, so Hoffmann-Rehnitz, besonders in Zeiten unsicheren politischen Status zu erhalten galt. Als Reaktion entwickelte die städtische Bürgergesellschaft eine Fremdbeschreibung im Sinne einer Negativfolie, in der der Störer als heimlich agierender, rastloser Antipode der guten Ordnung erschien.
Dem Pfuscher der Heilkunde, dem Quacksalber, widmeten sich laut Patrick Oelze die öffentlichen Diskurse erst seit dem 17. Jahrhundert. Ähnlich wie im Falle der Störer kritisierten die Zeitgenossen die Rastlosigkeit der Wanderärzte und fahrenden Operateure. Quacksalber waren nicht in das soziale Gefüge einer Stadt eingebunden, sondern in besonderem Maße „ortlos“. Ihre Fremdheit mussten sie mit einer öffentlichen Inszenierung kompensieren, wozu sie diverse Medien und ein ausgefeiltes Symbolprogramm verwendeten. Zugleich versuchten diese Grenzfiguren, wie Oelze erläuterte, durch die Selbstdarstellung Vertrauen in ihre Fähigkeiten herzustellen. Die Abgrenzungsbemühungen des akademischen Ärztestandes jedoch hatten schließlich im Verlauf des 18. Jahrhunderts zur Folge, dass neue Grenzen gezogen wurden, die Wanderärzte und Operateure pauschal stigmatisiert und die Wissenskonzepte über sie – vergleichbar dem Umgang mit den Störern – diskursiv homogenisiert wurden. Diese Zuschreibung erfolgte ungeachtet der eigentlichen Kompetenzen und war dennoch von großer Wirkmacht.
Mit der Transformation frühneuzeitlicher Grenzen beschäftigte sich ebenfalls der Literaturwissenschaftler BENJAMIN BÜHLER (Universität Konstanz). Am Beispiel der frühneuzeitlichen politischen Theorie und der Experimentalwissenschaft untersuchte er die zeitgenössische Semantik von Natur und Kultur, wie sie im Verhältnis von Mensch und Tier zu Tage trat. Eine diskursive Auseinandersetzung mit dem Menschen erfolgte zum einen durch die medizinisch-analytische Wissenschaft, die dessen anatomische und physiologische Merkmale zu bestimmen suchte. In der Medizin wurde der menschliche Körper traditionell in Analogie zum Tier erforscht. Im Zuge wissenschaftlicher Neuerungen im Verlauf der Frühneuzeit transformierte sich jedoch die zeitgenössische Vorstellungswelt. Infolge dessen trat das Besondere der menschlichen Anatomie in den Vordergrund. Das Tier diente nun allein zur analytischen Abgrenzung des Menschen und seiner Besonderheiten. Allerdings musste nicht zuletzt in der Experimentalwissenschaft am Tier als Vergleichsfolie festgehalten werden, da es bei der wissenschaftlichen Bestimmung als Substitut des Menschen diente. Der von der Experimentalwissenschaft angestoßene Diskurs löste sich somit nie endgültig vom Tier. Zum anderen erfolgte der Diskurs über die Mensch-Tier-Grenze in der politischen Semantik, wo das Tier als soziales Wesen erschien. Dies wurde am Beispiel der Grenzfiguren des Fuchses und des Hobbes’schen Leviathan deutlich. So zeigt sich etwa bei Machiavelli, dass der Fuchs, der in der Dichtungstradition zur Unterscheidung von Recht und Unrecht, Moral und Unmoral eingesetzt wurde, als machttechnische Gestalt umgedeutet und entmoralisiert werden konnte. Der schlaue Fuchs erschien dort als vorbildhaftes Tier, dessen Kalkül der idealen Staatspolitik entspricht. Vergleichbares stellte Bühler mit Blick auf den von Thomas Hobbes beschriebenen Übergang vom Natur- zum Gesellschaftszustand im Leviathan fest. Staatsräson wurde bei Hobbes ebenfalls an der Grenze zwischen Mensch und Tier erörtert. So wird beispielsweise der Herrscher durch den Staatsvertrag zum besonders übermächtigen Wolf. Gleichzeitig wirke, so Bühler, die Staatsmacht jedoch ebenfalls auf die Bevölkerung, da sich selbst einer neuen Verfügungsmacht unterwirft. Die infolge dessen ihren Einzug haltende politische Ökonomie der Frühen Neuzeit habe zu einer veränderten, jedoch erneut die Semantiken der Natur betreffenden Herrschaftstechnik geführt.
Den Blick für das 19. Jahrhundert öffnend und somit die Schwelle zur Neuzeit überschreitend widmete sich die Kultur- und Literaturwissenschaftlerin JULIA-KARIN PATRUT (Universität Trier) ‚Zigeunern’ und Juden. Sie ging dabei der Frage nach, welche gesellschaftliche Funktion die Marginalisierung einer Personengruppe für eine Gemeinschaft hatte. Als Quellengrundlage dienten ihr sowohl literarische Werke als auch ethnographische und anthropologische Texte aus dem 16. bis 20. Jahrhundert. Anhand dieser Schriftzeugnisse spürte sie die Grenzziehungen einer sich zunächst als Volk, später auch als Nation entwerfenden Gesellschaft gegenüber ‚Zigeunern’ und Juden auf. Als Hintergrund der Grenzziehung im 19. Jahrhundert, auf die Patrut ihr Hauptaugenmerk legte, machte sie die um 1800 auftretende Konjunktur des Konzepts der Nation fest. Indem sich das Volk bzw. die Nation als eine soziale Gemeinschaft imaginierte, wurden zugleich Diskussionen über die Grenzen dieser Gesellschaft angestoßen. Die unterschiedlichen Reaktionen auf die Wahrnehmungen der Juden und ‚Zigeuner’ als differente Personengruppen an diesen Grenzen fielen dabei konträr und widersprüchlich aus. Johann Gottfried Herder etwa hielt eine Inklusion nach umfassender Integration und Assimilation für möglich. Dies äußerte sich auch in der rechtlichen Inklusion im neuen Staatsbürgerrecht von 1871. Andere Autoren sahen die sich aus ihrer Wesensart ergebende Differenz dieser ‚Grenzfiguren’ als unüberwindbar. Besonders am Beispiel der Mobilität, dem der zweite Abschnitt des Vortrags gewidmet war, zeigte sich, dass diese Exklusionssemantiken auf einer langen Tradition fußten. Diese Semantiken, und insbesondere die Vorstellung von der Wurzellosigkeit dieser Gruppen, wurden jeweils in unterschiedlichen Kontexten aktualisiert und angepasst. Allerdings, so konnte festgestellt werden, korrelierte diese Grenzziehung offensichtlich nicht mit der politischen Ebene. Denn allein in der Frage der Mobilität erfolgte laut Patrut eine Abgleichung zwischen der überwiegend exkludierend ausgerichteten Wissensproduktion und der ansonsten eher integrativ wirkenden politischen Verordnungsebene.
Die mit sozialer Mobilität verbundene gesellschaftliche Herausforderung griff BEATE ALTHAMMER (Universität Trier) erneut auf. Sie untersuchte den Vagabunden im ausgehenden 19. Jahrhundert, der sich zwar am Rande der Gesellschaft befand, allerdings ebenfalls politisch-rechtlich dem Staatsverband angehörte. Nach Ansicht der Sozialreformer der 1880er-Jahre, in denen die Vagabundenfrage aufgrund von Sozialreformen aufflammte, waren Vagabunden zu integrieren. Denn die prekäre Stellung des Vagabunden erschien in den Augen der Justiz, der Verwaltung und den Wohltätigkeitsvereinen als eine direkte Folge seiner wirtschaftlichen Lage. Inklusion mittels rechtlicher Intervention galt als Ideal des Verwaltungsstaates der 1880er-Jahre. Das Bild des Vagabunden, des armen Taugenichts, wandelte sich jedoch bald zur Vorstellung, dass es sich bei diesen Bettlern und Landstreichern um geistig defekte Menschen handle, deren Daseinsform somit pathologisch zu begründen sei. Hintergrund dieses Umbruchs war der mangelnde Erfolg von Integrationsversuchen, infolge dessen sich Psychiater für die Vagabunden zu interessieren und diese über wissenschaftliche Methoden zu erforschen begannen. Aus den detailreichen Studien resultierte dieses neue, bald zustimmend von diversen Bevölkerungsgruppen übernommene Wissenskonzept. Nicht nur formten die vorgestellten Psychiater damit eine neue Terminologie und Vorstellung biologischer Ungleichheit, die im 20. Jahrhundert von der Rassenhygiene fanatisch radikalisiert werden konnte, auch brachte sie neue gesellschaftliche Antworten hervor, wie mit diesen Menschen umzugehen sei. Nicht Inklusion erschien, so Althammer, nunmehr erstrebenswert, sondern eben die fürsorgerische Dauerinternierung. Da die Masse der Defekte von Vagabunden als erblich bedingt oder angeboren eingeschätzt wurde, sei folglich nach Ansicht der Zeitgenossen auch das soziale Scheitern bereits in ihrem Körper eingeschrieben gewesen.
In seinem Kommentar schließlich akzentuierte RUDOLF SCHLÖGL (Universität Konstanz) einige Schwerpunkte der Vorträge, indem er gezielt Fragen an die einzelnen Referenten richtete. Er hob dabei vor allem auf Devianzvorstellung und deren Veränderbarkeit sowie das vieldiskutierte gesellschaftliche Problem der regionalen Mobilität ab. Diesen Aspekt betonte Schlögl ebenfalls in seinem Ausblick, den er anschließend als Bündelung seiner allgemeinen Beobachtungen präsentierte. Dabei unterstrich er erneut den gesellschaftlich-konstitutiven Stellenwert von Grenzfiguren für eine soziale Ordnung und ihre Beständigkeit. Diese Stabilität resultiert nicht zuletzt auch aus neuen Diskursen, die (vermeintliche) Unterschiede benennen und somit folglich eine Ausgrenzung befördern. Da diese Prozesse jedoch überwiegend auf der Ebene der Semantiken angesiedelt sind, betonte Schlögl ferner die augenscheinliche Wissenschaftlichkeit der Grenzziehung. Abschließend widmete er sich der Frage nach den Unterschieden zwischen der Moderne und Vormoderne. Scheinbar ungeachtet des Prozesses funktionaler Differenzierung, so resümierte Schlögl, verlaufen Grenzziehungen entlang einer weitgehend einheitlichen Semantik. Dies konnte er etwa daran verdeutlichen, dass Zugehörigkeit durch Geburt auch in der Moderne ein entscheidendes Kriterium sozialer Bestimmung und Unterscheidung sein kann.
Die Sektion „Grenzziehungen und Ausgrenzungen in neuzeitlichen Gesellschaften“ hat einen Einblick in die Arbeitsformen und bisherigen Ergebnisse der Sonderforschungsbereiche gegeben. Deutlich wurde dabei das Erkenntnispotential interdisziplinärer und epochenübergreifender Ansätze. So erhellten sowohl die Vorträge als auch die Diskussion, inwiefern die Vergleichsperspektive dazu beitragen kann, vermeintliche Unterschiede zwischen den Epochen in Frage zu stellen. Dies zeigte sich etwa mit Blick auf die Frage der Mobilität und dem Ort des Sozialen. Entgegen klassischen Vorstellungen veränderte die funktionale Differenzierung in der Moderne, wie es scheint, das soziale Bedürfnis, Grenzfiguren zu verorten und verfügbar zu machen, nicht nachhaltig. Wanderschaft, Wurzellosigkeit und unrechter Aufenthalt können auch moderne Gesellschaften irritieren und als Begriffe argumentativ erfolgreich zur Grenzziehung eingesetzt werden.
Allerdings ist eine solche Ausrichtung trotz unbestrittenen Erkenntnisgewinns mit Problemen verbunden. „Semantiken langer Dauer“ verstellen den Blick für die Wandelbarkeit der hinter den Begriffen stehenden Konzepte. In der Diskussion ist daher betont worden, dass neben dem Diskurs auch die Praxis der Handelnden und Behandelten zu berücksichtigen ist. Damit würde im stärkeren Maße die Breitenwirkung der Wissens- und Ordnungsvorstellungen Berücksichtigung finden. Diese wurde weitgehend in den Vorträgen ausgeklammert, ist jedoch folgenreich für die Grenzziehung, Zuweisung und Identität der Grenzfiguren. Mit Blick auf die epochalen Unterschiede eröffnet diese erweiterte Perspektive dann vielleicht doch neue Sichtweisen auf die qualitativen Unterschiede der Grenzziehung in Vormoderne und Moderne. Dass jedoch gesellschaftliche Ordnung auf Mechanismen der Inklusion und Exklusion beruht und daher die Erforschung der Wissensproduktionen dazu beitragen kann, die kulturellen Begebenheiten sozialer Ungleichheit der Neuzeit zu erhellen, belegten die diskutierten Beiträge eindrücklich.
Sektionsübersicht:
Lutz Raphael (Trier) / Rudolf Schlögl (Konstanz): Moderation/Kommentierung
Philip Hoffmann-Rehnitz (Konstanz) / Patrick Oelze (Konstanz): Grenzfiguren und soziale Ordnung in der fruhneuzeitlichen Stadt
Benjamin Buhler (Konstanz): Zwischen Tier und Mensch. Grenzverschiebungen in der politischen Theorie und den Experimentalwissenschaften der Frühen Neuzeit
Iulia-Karin Patrut (Trier): ‚Zigeuner’ und Juden: Grenzfiguren mehrheitsgesellschaftlicher Selbstkonstruktion
Beate Althammer (Trier): Der Vagabund im psychiatrischen Blick: Nichtsesshaftigkeit als pathologisches Symptom
Rudolf Schlögl (Konstanz): Kommentar Tagungsbericht Grenzziehungen und Ausgrenzungen in neuzeitlichen Gesellschaften (16. bis frühes 20. Jahrhundert). 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 13.11.2008. Historische Erinnerung im Zeitalter des Internet - Ungleichheiten als MethodenproblemLeitung: Thomas Lange, Verband der Geschichtslehrer Deutschlands / Seminar für Didaktik der Geschichte Universität Frankfurt am Main; Clemens Rehm, Verband Deutscher Archivarinnen und Archivare e.V., Fulda / Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart Bericht von: Thomas Lange; Robert Kretzschmar, Landesarchiv
Baden-Württemberg, Stuttgart; Clemens Rehm Die Konkurrenz der Erinnerungsformen und -medien, mit der sich die beruflichen Vermittler von Geschichte an Hochschulen, Schulen und Archiven auseinandersetzen müssen, stand im Fokus dieser Sektion. Der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands und der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare hatten ausgewiesene Fachleute aus Hochschulen, Archiven, der Geschichtsdidaktik und der archivpädagogischen Arbeit zusammengebracht, die ihre Konzepte und Lösungsansätze vorstellen und damit zu einer intensiven Diskussion anregen sollten.
Wie sehr das Thema so verschiedene Berufsgruppen interessierte, zeigte sich daran, dass der ca. 100 Personen fassende Hörsaal lange vor Beginn völlig überfüllt war. THOMAS LANGE (Darmstadt) skizzierte einleitend kurz die Problematik: Professionelle Vermittler von Geschichte sehen sich dem Problem ausgesetzt, dass eine ungeheure Menge an historischen Informationen durch Fernsehen und Internet auf sie, ihre Schüler und Studenten einströmt, und zwar ungleich attraktiver verpackt, als ein in Klassenraum und Lehrplan gezwängter Pädagoge das je könnte.
Während die Schulverwaltungen darauf mit enger werdenden Plänen und Prüfungen sowie der Festlegung von sogenannten „Standards“ reagieren, wollen viele Geschichtsdidaktiker den Schülern historische Vorgänge mittels kritischer Lektüre von Quellen als Prozess begreiflich machen. In Archiven wiederum werden archivpädagogische Konzepte
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zur Arbeit mit originalen Quellenbeständen angeboten, um ein „forschendes Lernen“ zu ermöglichen. So nehmen alle zwei Jahre, Tausende von Schülern am Geschichtswettbewerb um den Preis des Bundespräsidenten teil und gehen in den Archiven auf Spurensuche.
Diese Bemühungen konkurrieren mit dem Ozean des Internets, in dem zu nahezu allen historischen Themen nicht nur Informationen, sondern zum Teil gleich fertige Ausarbeitungen abgerufen werden können. Die Bildungsserver der Bundesländer, der Archive und Museen wie auch der Verlage bieten zu unterschiedlichsten Themen und Niveaus ganze Lerneinheiten auf CD oder DVD an. Es ist nicht nur eine technische Ungleichheit zwischen der Perfektion vorgefertigter Angebote und dem individuell organisierten Lernangebot, das damit entsteht, sondern es stellt sich die Frage, ob hier nicht eine Ungleichheit in der historischen Erinnerung – zwischen der technisch-medial vermittelten einerseits und der selbst am Authentikum angeeigneten andererseits – entsteht. Lehrer, Geschichtsdidaktiker und Archivare sind angesichts dieser Situation aufgefordert, ihr Handwerk zwischen Wissensvermittlung und Identitätsstiftung neu zu überdenken.
Den ersten Abschnitt der Sektion „Reflexion über Faktoren der Erinnerung“ leitete MARTIN SABROW (Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam / Universität Potsdam) mit Überlegungen zum „Begriff der Erinnerung“ ein.
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Sabrow charakterisierte „Erinnerung“ als eine „Pathosformel“ der heutigen Geschichtskultur, der die historische Bedeutung des „organisierten Vergessens“ gegenübergestellt werden kann, wie sie in Hermann Lübbes Wort vom „kommunikativen Beschweigen“ der NS-Vergangenheit in der frühen Bundesrepublik durchaus positiv formuliert wurde. Die Generation der „68er“ wendete sich gegen das Verdrängen der Vergangenheit und gegen das Schweigen der Väter, indem sie in intensiver Suche nach der Geschichte geradezu eine „Sehnsucht nach Vergangenheit“ entwickelte. Die Konjunktur der biografischen Zeugnisse ersetzte wissenschaftliches Herangehen durch eine subjektive Authentizität, die zu einer „Privatisierung der Vergangenheit“ führte. Die narrativen Muster des „memorial turn“ laufen als Zeugnisse einer Nostalgie eher auf eine historische Selbstvergewisserung statt auf eine fachwissenschaftliche Darstellung hinaus.
CLEMENS REHM (Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart) akzentuierte sowohl Archive als Erinnerungsorte
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, als auch die Auswahlproblematik von Quellen: „Archive - Agenten der Erinnerung“. Ausgehend vom „Authentikum“ in den Archiven charakterisierte er medial vorliegende Angebote als vielfach ohne Kontext vagabundierende Quellen – gleichsam „Hehlerware“ am (Bildungs-)Markt – und als mundgerecht aufbereitete und dabei veränderte „Fast-Food-Quellen“. Davon seien belastbare archivische Quellen als „Rohstoff“ für Forschung und Bildungsarbeit zu unterscheiden. Den Archiven bleibt daher auch künftig eine wesentliche „Agenten“-Rolle als Lieferanten und Gestalter des Materials für die Erinnerungskultur. Diese Aufgabe wird mit Blick auf die genannten medialen Parallelangebote wohl stärker um die „Schiedsrichter“-Rolle ergänzt werden müssen, wenn im Web 2.0 die kontextfreie Präsentation und Interpretation von Quellen omnipräsent wird.
In Archiven, die als Institution öffentliche Glaubwürdigkeit beanspruchen dürfen, können Nutzer am „Original“ gleichzeitig durch das Material haptisch historische Distanz und durch den Inhalt einen lebensweltlichen Bezug erfahren. Damit ist über das Authentikum der unmittelbare Einstieg in die Auseinandersetzung mit Geschichte und eigener Erfahrung eröffnet – ein Prozess, der zur Identitätsbildung beiträgt.
In einem zweiten Aspekt wies Rehm darauf hin, dass die Entscheidungen über die Archivwürdigkeit von Unterlagen bislang die Archivarinnen und Archivare unbemerkt von den Gruppen treffen, die diese Unterlagen später benötigen. Archivarinnen und Archivare steuern damit wie unsichtbare Agenten der Erinnerung, was überhaupt „Geschichte“ werden kann.
VADIM OSWALT (Justus-Liebig-Universität Gießen) lenkte den Blick auf „Quellenkritik im Zeitalter des Internet“.
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Durch die Erfindung des Internet sind die historischen Quellen im „Zeitalter ihrer Reproduzierbarkeit“ angelangt. Im Internet entstehen riesige Speichergedächtnisse, deren Nutzung einen Wandel der „Kulturtechniken“ einläutet. Jede und Jeder kann im Internet Quellen suchen, aber auch Quellen einstellen. Quellenkritik ist daher von einem speziellen Methodenproblem der historischen Wissenschaften zu einem Prinzip geworden, das auch für jeden anderen fachlichen Kontext relevant ist.
Allerdings stellt sich die Frage, ob die traditionellen Formen der Quellenkritik für das Internet hinreichende Werkzeuge zur Verfügung stellen. Könnte man auf die Unzuverlässigkeit vieler Quellen noch durch eine Stärkung der äußeren Quellenkritik reagieren, so stellen sich in einem medienintegrativen System wie dem Internet eine ganze Reihe weiterer Fragen. Sie legen die Einbindung der Quellenkritik in allgemeine Aspekte einer „electronic literacy“ nahe. Diese berücksichtigt nicht nur, dass Quellengattungen aller Art in reicher Zahl verfügbar sind, sondern auch, dass sie einer beständigen Transformation unterworfen sind. Dabei werden auch Bilder immer wichtiger, die oft schon die Funktion von Begriffen übernehmen. Außerdem kann es sein, dass eine Bildquelle auf einer tertiären Ebene Teil einer Visualisierung – zum Beispiel einer rechtsradikalen Internetseite – ist. Am Beispiel der vielfach im Internet verfügbaren rechtsradikalen „Protokolle der Weisen von Zion“ legte Oswalt dar, wie die Deutungshoheit über Inhalte auf beliebige, nicht identifizierbare Teilnehmer von „Blogs“ übergehen kann. „Interpretierendes“ und „kompetentes Suchen“ wird unabdingbar.
Im zweiten Teil der Sektion wurde der Zugang und die Nutzung von Quellen vor allem im Bildungsbereich anhand innovativer Anwendungen aus der Praxis vorgestellt. Einleitend wies ANNICK PEGEON, als „professeur au service éducatif“ an das Département de l’Action culturelle et éducative der Archives Nationales in Paris abgeordnet, auf das französische Modell des „service éducatif“ hin. Dieses Angebot entstand 1949 auf Initiative von Charles Braibant, damals Direktor des Nationalarchivs. Heute bieten alle Staatsarchive (Archives départementales) und viele Kommunalarchive archivpädagogische Dienstleistungen an, die sich im Lauf von 50 Jahren in Zielen und pädagogischer Praxis verändert haben und sich nun der Herausforderung durch das Internet gegenüber sehen. Der service éducatif reagiert darauf, indem er die von Braibant formulierte Aufgabe weiterhin erfüllen will, nämlich „die Schüler in direktem Kontakt mit Geschichtsdokumenten mit Hilfe von Werkstätten und von kommentierten Besuchen“ mit der Geschichte Frankreichs vertraut zu machen. Pegeon schilderte die zahlreichen Aktivitäten, mit denen ein breites Publikum erreicht werden soll. Speziell für Schulen wurden „atéliers pédagogiques scolaires“ (pädagogische Werkstätten) entwickelt.
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Hier wenden sich Kostümspiele, Siegel-, Wappen- und Schriftübungen an jüngere Altersgruppen, für ältere stehen schriftliche Dokumente im Mittelpunkt, und auf Wunsch von Lehrern können auch weitere Themen vorbereitet werden. Alle Angebote sind auf die Lehrpläne abgestimmt. Die Archives nationales legen Wert darauf, dass der Archivbesuch in einer pädagogischen Kontinuität stattfindet, also vorbereitet und später auch in den Unterricht eingebunden wird. Seit 2007 steht die pädagogisch aufbereitete Ausstellung „1906, Dreyfus rehabilité“ im Internet, die historische und gemeinschaftskundliche Themen verbindet.
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Im Rahmen der Erinnerung an die vierhundertjährige Präsenz Frankreichs entstand 2004 aus der Zusammenarbeit der Archives de France, der Bibliothèque et Archives Canada und der kanadischen Botschaft in Paris das Internetprojekt „Nouvelle France. Horizons nouveaux. Histoire d'une terre française en Amérique“
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, das eine Ausstellung und eine Datenbank mit über einer Million Bildern enthält. Beide Internetprojekte sind auch in englischer Version verfügbar. Sie ermöglichen künftig auch Rückmeldungen zu Schwierigkeiten und Erfolgen bei der Lektüre von Archivdokumenten. So vielfältig die Anwendungen der digitalen Technik auch sein mögen und so notwendig ihr Gebrauch als Mittel, um breiten Bevölkerungsschichten Zugang zur Kultur zu verschaffen, so ist doch bewusst, dass mit dieser Technik eine Entfremdung zwischen historischem Dokument und Bürger geschaffen wird. Der direkte Kontakt mit dem Dokument ist unentbehrlich für die „Bildung eines Gedächtnisses, einer Identität und die Aneignung von gemeinsamem Kulturgut“.
JOACHIM PIEPER (Hauptstaatsarchiv Düsseldorf) präsentierte sein Modell zur „Standardisierung von Archivkontakten“: „Fit fürs Archiv! School’s Day“ als Praxismodul zum Methodentraining für Schüler und Lehrer“. Die Verkürzung der Schulzeit (G 8) und das Zentralabitur in vielen Bundesländern sowie der Trend zur Ganztagsschule stellen neue Herausforderungen an außerschulische Lernorte wie Museen, Gedenkstätten und Archive, bringen aber auch positive Veränderungen mit sich: Neue, interessenorientierte Lerngruppen außerhalb der traditionellen Klassen- und Kursverbände etablieren sich, wie zum Beispiel Geschichts-AGs oder Geschichtswerkstätten, die am Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten teilnehmen oder sich mit der Geschichte vor Ort auseinandersetzen wollen. Die Archivpädagogik kann mit diesen Gruppen langfristige Kooperationen eingehen und über sie die Schulen für die Möglichkeiten selbständigen Arbeitens und Forschens aufschließen. Um dies zu fördern und zu unterstützen, bieten die Archive Gelegenheit zur Begegnung mit der Originalquelle. Dafür ist School’s Day ein neues Modul des archivpädagogischen Angebots in Düsseldorf. Das Konzept ist darauf ausgerichtet, die für eine ergebnisorientierte Archivarbeit notwendigen Arbeitstechniken zu vermitteln, um für Schüler real existierende Hürden wie zum Beispiel Schrift und Sprache abzubauen, archivtypische Rechercheverfahren – vom Internet bis zur Recherche im Lesesaal – in praktischen Übungen kennen zu lernen, aber auch Arbeitstechniken zur Quellenanalyse zu vertiefen. Ein weiteres Angebot ist der Präsentationskurs, der in die Vielfalt von Ausstellungsformen sowohl thematisch-methodisch als auch rein technisch einführt. Der Umgang mit Pergament, Papier und Siegeln, das Schreiben und Dechiffrieren alter Schriften für die Sekundarstufe I und der Lesekurse für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe sind wichtige Angebote des School’s Day im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf.
HANS-CHRISTIAN HERRMANN (Sächsisches Staatsarchiv Leipzig) sprach über „Chancen und Grenzen der archivpädagogischen Nutzung von Filmen am Beispiel der DVD 'Land, Leute und Maschinen. Sachsen im Film 1912 - 1940'“.
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Fotos machen Geschichte und prägen ganz wesentlich auch die deutsche Erinnerungskultur. Der Einsatz von historischem Bildmaterial in der Archivpädagogik und im Geschichtsunterricht ist in seiner Wirksamkeit aber kritisch zu hinterfragen. Bildüberflutung und Animationsübersättigung behindern häufig eine effiziente Auswertung. Am Beispiel von Fotos des Bestandes „Leipziger Messeamt“ zeigte Herrmann Wege und Methoden auf, wie Schüler motiviert werden können, sich mit Fotos als Historiker zu beschäftigen, indem sie mögliche falsche Zuschreibungen von Daten oder Personen detektivisch aufklären. Damit erwerben sie Methodenkompetenz und können zugleich ihr politisches Bewusstsein in einer Mediengesellschaft schärfen. Die im Studium zunehmend vernachlässigten Hilfswissenschaften, die man besser „Befähigungswissenschaften“ nennen sollte, können auf diese Weise bei der Stärkung von Methodenkompetenzen sinnvoll eingebracht werden.
Nach beiden Abschnitten der Sektion fanden lebhafte Diskussionen statt, die zeigten, dass die angesprochenen Themen bei Archivaren, Lehrern, Geschichtsdidaktikern, aber auch bei Produzenten von historischen Internetportalen viele gemeinsam berührende Probleme angesprochen haben, für die auch weiterhin noch Diskussionsbedarf bestehen wird.
Von Seiten der Didaktiker wurde die Chance für die pädagogische Arbeit betont, durch Rückgriff auf Originale zur Lokal- und Regionalgeschichte der reinen Internetrecherche als Lernleistung zu entgehen und Wege einer aktiven Aneignung geschichtlicher Prozesse zu eröffnen. Bei der Zugänglichkeit von Quellen im Netz stelle allerdings die Frage nach dem Kontext der Quelle in diesem Medium in vielen Fällen ein methodisches Problem dar.
Von wissenschaftlicher Seite wurde eingefordert, jede und jeden, der mit Quellen arbeite, in den Stand zu versetzen, quellenkritisch die Echtheit bzw. Verwendbarkeit von Quellen auch im Internet überprüfen zu können. Die Tatsache, dass Autoritäten – Institutionen, Personen und Medien wie Archive, Lehrer und Printerzeugnisse – für die Echtheit von Quellen bürgen würden, reiche nicht mehr aus.
Dieser Diskurs führte zur Frage der „Authentizität“ von Quellen, die von Archivaren und Historikern unterschiedlich beantwortet wurde. Während die Rohstofflieferanten von Forschung und Bildungsarbeit vor allem auf das Wissen über den Entstehungszusammenhang von Quellen abhoben, fragte die Forschungsseite nach den Botschaften in den Quellen und den Interdependenzen bei der Auswertung; sie hielt den Archiven entgegen, das „Authentikum“ in die Aura des Unantastbaren zu heben. Diese Diskussion zog sich wie ein roter Faden durch die Debatte, sowohl bei den eher grundsätzlichen Beiträgen des ersten Teils, als auch bei den konkreten Beispielen im zweiten Teil.
Es ist in Dresden gelungen, den 2006 auf dem Historikertag in Konstanz wieder aufgenommenen, erforderlichen Dialog zwischen Forschung, Archiv und Didaktik beispielhaft fortzusetzen. Gerade die gegensätzlichen Sichtweisen beim Begriff des „Authentischen“ zeigten, wie notwendig dieser Austausch ist und bleiben wird. Für künftige Debatten ist sicher der den Archivaren vorgeworfene „Mythos des Authentikums“ in den Blick zu nehmen. Wenn die Forschung mit der Kategorie des Authentischen nur noch das „Affektive“ bezeichnet, nicht mehr jedoch den Beweiswert, wird in geradezu dramatischer Weise deutlich, wie weit sich die Vorstellungswelten der Archivare, der Historischen Forschung und der Didaktik auseinander entwickelt haben.
Quellenkritische Probleme im Umgang mit der zeitgeschichtlichen Überlieferung wurden beim Historikertag mehrfach offenkundig, teilweise sogar beklagt. Insofern bestand Konsens, dass vor dem Hintergrund von Internet und digitalen Dokumenten eine Weiterentwicklung und breite Verankerung der Historischen Hilfswissenschaften dringend nötig ist. Mit Interesse wurde daher aufgenommen, dass der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare derzeit die Gründung eines Arbeitskreises vorbereitet, um die Produkte der neuen Medien und das digitale Archivgut hilfswissenschaftlich beschreiben und analysieren zu können. Nur am Rande aufgegriffen wurden die Hinweise, dass sich Forschung und Bildung auch bei der Auswahl der archivwürdigen Quellen durch die Archive mit ihren Interessen einbringen könnten, gegebenenfalls sogar sollten. Auch hier ist Diskussionsbedarf absehbar.
Die gehaltenen Referate werden auf der Website des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. unter der Rubrik „Arbeitskreis Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit“ zugänglich sein.
Sektionsübersicht:
Thomas Lange (Darmstadt): Einführung
Martin Sabrow (Potsdam): Der Begriff der Erinnerung
Clemens Rehm (Karlsruhe): Archive – Agenten der Erinnerung
Vadim Oswalt (Gießen): Quellenkritik im Zeitalter des Internet
Thomas Lange (Darmstadt): Diskussionsleitung
Annick Pegeon (Paris): Le service éducatif des Archives nationales (site de Paris – France): entre tradition et innovation
Joachim Pieper (Düsseldorf): Fit für’s Archiv! „School’s day“ als Praxismodul zum Methodentraining für Schüler und Lehrer
Hans-Christian Herrmann (Leipzig): Chancen und Grenzen der archivpädagogischen Nutzung von Filmen am Beispiel der DVD „Land, Leute und Maschinen. Sachsen im Film 1912-1940“
Clemens Rehm (Karlsruhe): Abschlussdiskussion
[1] Thomas Lange / Thomas Lux, Historisches Lernen im Archiv, Schwalbach/Taunus. 2004.
[2] Martin Sabrow (Hrsg., zus. mit Konrad H. Jarausch), Verletztes Gedächtnis. Erinnerungskultur und Zeitgeschichte im Konflikt, Frankfurt a.M./New York 2002;
Martin Sabrow (Hrsg., zus. mit Klaus Große Kracht u. Ralph Jessen), Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Große Kontroversen seit 1945, München 2003.
[3] Vgl. den Bericht über die 9. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik am 7. März 2008, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2080> (5.10.2008)
[4] Vadim Oswalt, Multimediale Programme im Geschichtsunterricht. Geschichte am Computer Bd. 1 (Forum Historisches Lernen, hgg. v. Klaus Bergmann / Ulrich Mayer / Hans-Jürgen Pandel / Gerhard Schneider), Schwalbach/Taunus. 2002.
Forschungsbericht über Neue Medien im Geschichtsunterricht in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht H. 10/ 11 (2006).
[5] Vgl. <http://www.archivesnationales.culture.gouv.fr/chan/chan/
musee/action_educative/index.htm> (5.10. 2008)
[6] http://www.dreyfus.culture.fr/fr/ (6.10.2008)
[7] http://www.archivescanadafrance.org/francais/accueil.html (5.10.2008)
[8] Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs 2007: Video-DVD „Land, Leute und Maschinen. Sachsen im Film 1912–1940“, bearbeitet von Stefan Gööck, Musik von Hubertus Schmidt. Tagungsbericht Historische Erinnerung im Zeitalter des Internet - Ungleichheiten als Methodenproblem. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 29.10.2008. Institutionelle Stabilisierung von Ungleichheit. Historische Fallstudien von der Antike bis zur NeuzeitLeitung: Gert Melville, Sonderforschungsbereich 537, Technische Universität Dresden Bericht von: Jörg Sonntag, Sonderforschungsbereich 537, Technische Universität Dresden Gleichheit und Ungleichheit sind basale Pfeiler gesellschaftlicher Interaktion von permanenter Aktualität. Über ihre Strukturen in Praxis und Theorie diskutierten im Rahmen der Sektion „Institutionelle Stabilisierung von Ungleichheit. Historische Fallstudien von der Antike bis zur Neuzeit“ namhafte Vertreter und exponierte Mitglieder des zum Jahresende auslaufenden Dresdner Sonderforschungsbereiches 537 „Institutionalität und Geschichtlichkeit“, der auf ein ausgesprochen ertragreiches Wirken zurückblicken kann, wie es der Sektionsleiter und Sprecher des SFBs, Gert Melville, versicherte. Weil das Dresdner Forschungsdesign methodisch auf das Institutionelle gesellschaftlicher Strukturen und ihrer Mechanismen, also auf eine Dimension kultureller Ordnungsleistungen abziele, die mittels symbolischer Darstellung ihrer Prinzipien und Geltungsansprüche auf kulturelle Sinn- und Wertvorstellungen verwiesen und eben damit Verlaufsformen sozialen Handelns und Kommunizierens mit Stetigkeit und ritueller Wiederholbarkeit ausstatteten, spräche das Thema des Historikertages gerade auch einen Analyseaspekt des Dresdner Untersuchungsspektrums an. Darin ginge es nämlich nicht um eine Ontologie von Ordnungsleistungen, sondern um Ordnungsbehauptungen, nicht um unbefragte Geltungen, sondern um Geltungsansprüche, nicht um institutionelle Erfüllungen der Norm, sondern um Handlungs- und Rollenstilisierungen. Der Begriff „Institutionalität“ beschreibe in diesem Sinne Spannungszustände von Handlungs- und Kommunikationsstrukturen „zwischen Dauer und Wandel“, mit der Suggestion, die Geltungsansprüche von Verhaltensnormen, lebenspraktischen Regulationen, kommunikativen Gattungen, ästhetischen Ordnungen, politischen Systemen oder religiösen Weltdeutungsmodellen dauerhaft durchsetzen zu können. Die dank eines breit angelegten Untersuchungsfächers von der Antike bis zur Neuzeit stets aufs Neue eruierten paradoxen Spannungszustände zwischen der institutionellen Machtformierung durch gesteigerte Sichtbarkeit auf der einen und einer spezifisch institutionellen Machtverdrängung auf der anderen Seite beinhalteten auch die Kategorien der Gleichheit und der Ungleichheit als Momente der Stabilisation oder Destabilisierung in diversen symbolischen Ordnungen. Die Geschichtlichkeit freilich sei für alle institutionellen Formierungen grundlegend, obwohl es sich analytisch als besonders aufschlussreich zeige, dass das Institutionelle bekanntermaßen tendenziell seinen eigenen Prozesscharakter verberge.
Im direkt anschließenden Vortrag mit dem Thema „Gleichheit vor dem Gesetz? Der römische Senat als Verwalter der Privilegien und Hüter der dignitas“ demonstrierte MARTIN JEHNE (Technische Universität Dresden) dann auch gleich die spannungsreiche Durchwebung der Bürgerschaft mit hierarchisierenden und egalisierenden Elementen im antiken Rom. Jehne, dessen SFB-Teilprojekt sich den ritualisierten Formen politischer, religiöser und sozialer Interaktion des Epochenübergangs von der Republik zum Prinzipat sowie der Analyse der Selbstbeschreibung römischer Institutionalität widmet, begann mit der noch über 150 Jahre später literarisch verarbeiteten Anklage und der Prozesseröffnung gegen den Kriegshelden Scipio Africanus durch zwei Volkstribune im Jahr 187 v. Chr. Scipio, so schreibe Livius, sei es durch mitreißende Reden und großes Gefolge gelungen, dass die Anerkennung seines enormen Prestiges die eigentliche Anklage völlig verdeckt hätte und zur Farce habe werden lassen. Am Beispiel auch des livianischen Gracchus oder der misslungenen Klageführung gegen M. Aemilius Scaurus zeigte Jehne, dass es für viele durchaus angemessen schien, wenn verdiente und anerkannte Männer in eine unantastbare Stellung gelangten. Die hiesige Konfliktlage zwischen Gleichheits- und Ungleichheitsvorstellungen gestaltete sich derart, dass für die einen ein bedeutender Feldherr keinem öffentlich schädlichen Prozess ausgesetzt werden könne, für die anderen aber gleiches Recht für alle gelten müsse. Die Gleichheit vor dem Gesetz sei die basale Konsequenz der aequa libertas als gleicher Freiheitszumessung. Die ständige kommunikative Bestätigung solcher Grundregeln habe einzelne Senatoren nicht daran gehindert, im konkreten Fall Sonderrechte einzufordern bzw. einfach selbstverständlich in Anspruch zu nehmen. Solche Ausnahmen von den Rechtsregeln, Privilegien im eigentlichen Sinne, hätten sich wiederum kaum formalisieren lassen und wären zwangsläufig strittig geblieben. In einer von massiven und generell akzeptierten Ungleichheiten dominierten Gesellschaft, wie der römischen, seien die Zonen der Gleichheit ohnehin begrenzt, vielfältig durchdrungen und überlagert von Ungleichheiten gewesen, die aus anderen Feldern „herübergeschwappt“ wären. Als beweiskräftige Momente der Ungleichheit benannte Jehne in diesem Sinne die divergierende Autorität der Individuen, formalisierte Sonderrechte für Hochgestellte, die Propagierung der gradus dignitatis, die zugrundeliegende Theorie der Angemessenheit, die Kleiderordnung, die gesonderten Sitzplätze für Senatoren im Theater seit 194 v. Chr. oder private Legationen. Die Bereitschaft, solche Deformationen der bürgerlichen Gleichheit vor dem Gesetz hinzunehmen, brachte Jehne mit dem Erfolg jenes auch von Cicero beglaubigten Konzepts der gradus dignitatis zusammen: Gleichheit sei selbst ungleich, da sie keine Abstufungen nach Würde kenne. Nichtsdestotrotz pointierte Jehne auch die andere Seite, im Speziellen die in kommunikativen Ritualen mit dem Volk beschworene Gleichheit. Derartige Spannungen von „Gleichheits- und Ungleichheitssymbolisierungen“ hätten im Übrigen auch den Senat selbst betroffen. Mit Hilfe der institutionellen Perspektive präzisierte Jehne schließlich die Thesen von Jochen Bleicken, für den der Gleichheitsgedanke in Rom der bestehenden Sozialstruktur stets untergeordnet war, und doch zu dieser Struktur in keinem Widerspruch stand. Das hiesige Institutionelle, namentlich die symbolisch vermittelte „Aufdauerstellung von Ordnungsmustern“, sei gerade nicht „durch Widerspruchsfreiheit gekennzeichnet, im Gegenteil“. Vielmehr zähle die Stabilisierung von genau solchen Spannungszuständen zu den „größten Leistungen institutioneller Arrangements“. Mit der Gleichheit vor dem Gesetz und der Abstufung nach dignitas hätten sich merklich widersprüchliche, doch gleichermaßen akzeptierte und vertretene Geltungsansprüche verfestigt. In Konfliktfällen habe indes nicht selten „Unsicherheit“ bestanden und das Pendel zwischen den Geltungsbehauptungen in beide Richtungen ausschlagen können. Den Mangel an Dauerlösungen sah Jehne in der Tatsache, dass es nicht nur um das Verhältnis des Volkes zu den Großen der res publica, sondern nicht minder um die Reibungen zwischen egalitären und hierarchischen Symbolen und Praktiken innerhalb der senatorischen Führungsschicht gegangen sei.
Im Anschluss referierte GERD SCHWERHOFF (Technische Universität Dresden) über „Bürgerliche Gleichheit in der Ständegesellschaft? Die Stadt im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit“. Schwerhoff, dessen SFB-Teilprojekt die frühneuzeitlichen Öffentlichkeiten vom 16. bis zum 18. Jahrhundert erschließt, das heißt, mit dem Instrumentarium der institutionellen Analyse die sozialen Ordnungsarrangements in Wirtshäusern, Ratshäusern oder Kirchen erforscht, fragte nach Spannungsverhältnissen aus den Geltungsansprüchen von Gleichheit und Symbolisierungen ständischer Ungleichheit. Selbst dort, wo die städtischen Gemeinschaften keinen geschlossenen Geburtsstand ausgebildet hätten, seien durch nicht wenige „symbolische Ehrzuweisungen und Markierungen“ die ungleichen ständischen Qualitäten akzentuiert worden. Schwerhoff berief sich treffsicher auf die fünf Stände ansprechende Frankfurter Kleiderordnung von 1621, auf den Gründungsmythos der fünfzehn führenden Kölner Geschlechter, auf exklusive Zugänge zu speziellen Vergesellschaftungsorten, exponierte Sitzplätze im Gottesdienst oder privilegierte Grablegen, die Versuche der Obrigkeiten abbildeten, Ungleichheiten in öffentlichen Ritualen „sinnfällig“ zu reproduzieren und (respektive oder) „im Kreis der Bürgerrechtsinhaber ständisch zu zementieren“. Die Zeichenhaftigkeiten der politischen und kulturellen Renaissance des Patriziats blieben freilich immer wieder den Geltungsbehauptungen einfacher Bürger auf Gleichrangigkeit ausgesetzt. Neben derartigen Gleichheitspostulaten – Schwerhoff nannte den Kölner Jost Dünnwald und den dortigen Kornmesser Thomas Kramer – sei die Dimension der Gleichheit vor dem Gesetz und der gleichberechtigten Teilnahme an politischen Entscheidungen überhaupt als zentrale Normvorstellung perpetuiert worden, wie es beispielsweise der Schwur der Nürnberger Schultheißen im 14. Jahrhundert, die Einrichtung der Mainzer Kriegssteuer von 1444 oder die Abgabepflicht der Baseler Geistlichen von 1529 bis hin zur 1603 durch Althusius postulierten, amicitia, iustitia und aequitas einschließenden städtischen Eintracht unter den Bürgern kund täten. „Unbestechlichkeit, Unparteilichkeit und Uneigennützigkeit“ hätten die Gleichheitspostulate geheißen, die (wenn auch mit Einschränkung) im Rechts-, Wach- und Steuerwesen nicht selten eidlich zu beglaubigen gewesen wären. Jene „Verhärtung der Ständegesellschaft“ sah Schwerhoff als „kompensatorische Reaktion der Oberschichten auf die gewachsene Differenzierung der Gesellschaft […] vor dem Hintergrund [dieser] normativ vorgegebenen Gleichheit. Das sich hier dennoch scheinbar eröffnende institutionelle Defizit einer stärker öffentlich-rituellen Kommunizierung von Ungleichheit im Verhältnis zur Gleichheit löste Schwerhoff über die Relevanz der Gerechtigkeit auf. Als eine eminent darstellende Form der Gleichheit habe gerade sie über die Illustrationen des Jüngsten Gerichts oder über die Exempel der abwägenden iustitia bzw. anderen gerechten Richter, wie Kambyses und Salomo, „ihren festen Platz im Symbolhaushalt der Stadt besessen, und schon durch die griechische Philosophie wäre die Gleichheit als Mutter der Gerechtigkeit aufgetreten. Eine zweite „Säule des Gleichheitsdenkens“ erkannte Schwerhoff schließlich in „politischen Egalitätsansprüchen“, die zumeist auf der Ebene der Regeln, auch der städtischen Obrigkeit, hervortraten und sich maßgeblich in diversen repräsentativen Selbstdarstellungen ausdrückten, wie man es anhand verschiedener Ratswahlordnungen exemplifizieren könne. Resümierend wies Schwerhoff darauf hin, dass gerade das Spannungsverhältnis aus Gleichheit und Ungleichheit „die Möglichkeit [eröffne], die verschiedenen Modi institutioneller Ordnungen zu unterscheiden – sei es das im Kölner Verbundbrief von 1396 oder das im Nürnberger Idealtypus der Geschlechterherrschaft geprägte Bild. Jene Modi könnten die traditionellen Kategorien der Verfassungsgeschichte ebenso bestätigen wie variieren.
Den Weg in die neueste Zeit beschritt der Soziologe KARL-SIEGBERT REHBERG (Technische Universität Dresden), dessen SFB-Teilprojekt die Kunstinstitutionalisierung in der Moderne unter der Leitfrage der Spannungen zwischen „institutionengebundenen“ versus „autonomen“ Künsten untersucht und dabei auch die Feindsetzungen zwischen beiden deutschen Kunstprägungen nach 1945 erforscht. In seinem Vortrag über „Gleichheit durch Ungleichheit? Deutungen der Sozialstruktur von DDR und Bundesrepublik im Vergleich“ betonte Rehberg zunächst, dass erst die wirtschaftlichen Unwägbarkeiten nach 1990 und die Ungereimtheiten um zahlreiche Versprechen zur Heilung des Markts das „Verhältnis der Gruppen zueinander“ und nicht minder die Klassenstrukturen sichtbarer hätten werden lassen. Anhand zahlreicher Exkurse benannte Rehberg die Gleichheit der Bevölkerung in der DDR wie auch in der BRD als „Gründungsmythos“ des jeweiligen Staats. Dabei, und dies sei interessant, handele es sich um ein typisches Phänomen der deutschen Geschichte, dessen Kern bereits im 19. Jahrhundert von Philosophen und Soziologen als eine Antwort auf den immer stärker um sich greifenden Kapitalismus konstruiert worden sei. Die Gesellschaftsformen des Nationalsozialismus, des real existierenden Sozialismus in der DDR und ansatzweise die soziale Marktwirtschaft in der BRD hätten dieses Fundament nun aufgegriffen, ausgeweitet und „durchdekliniert“. An dieser Idee der quasi Invisibilisierung des Klassencharakters halte man bei genauerer Betrachtung selbst heute noch fest, so Rehberg, und das, obwohl sich die Geschichte offenkundig anders darstelle und entwickle. Die Ursprünge eines solchen ohne Frage institutionellen Mechanismus machte er mehr oder weniger im Lebensgefühl innerhalb einer „Gesellschaft des Aufbruchs“ in einer „gewissen Phase der 60er, 70er, 80er Jahre“ aus, geprägt von vergleichsweise verbesserten Lebensperspektiven oder bisweilen der Unabhängigkeit von der Herkunftsfamilie. Dieses Lebensgefühl habe eine solche Illusion nahe gelegt.
Die vorangegangenen Vorträge von Martin Jehne, Gerd Schwerhoff und Karl-Siegbert Rehberg band HANS VORLÄNDER (Technische Universität Dresden) dessen SFB-Teilprojekt das Gefüge aus symbolischen und instrumentellen Verfassungsformen analysiert, in seinem abschließenden Kommentar auch ausblickend zusammen. Mit Elvis Presleys Stationierung in Deutschland leitete er seine Schilderungen ein; sei doch der Musiktitan, der zunächst ostentativ als Gleicher zwei Wochen in einer Kaserne unterkam, dann aber als Ungleicher mit zahlreichen Sonderrechten in einer Villa logierte, quasi gleicher als seine Mitsoldaten gewesen. Vorländer erinnerte daran, dass Gleichheit erst durch den Unterschied erkannt und interessant würde, da es ohne Gleichheitsanspruch freilich keine Wahrnehmung des Privilegs, ohne den Sonderstatus keine „Gleichheitsaspiration“ gäbe. Er sprach von einem „wechselseitigen Prozess“ aus „Behaupten und Bestreiten“, aus „Gleichheit und Ungleichheit“, der allein im „Spannungsverhältnis des Geltungsanspruchs von Gleichheit und der faktischen Privilegienstruktur“ ein Muster erkennbar werden lasse. Solche Muster der Behauptung von Gleichheit und ihres Bestreitens durch faktische Ungleichheit seien es, an denen sich „jede soziale oder politische Ordnung“ abarbeite. Das von Martin Jehne am Beispiel des Scipio Africanus geschilderte Muster der Sonderbehandlung eines ausgewiesenen Ungleichen trotz eines allgemeinen Gleichheitspostulats 'aktualisierte' Vorländer nicht zu Unrecht um den Fall Helmut Kohl und die dortige „Durchbrechung des formalen Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz durch Privilegien, durch zugeschriebene Werte von Dignitas oder Ehre“. Die von Jehne offen gelegten Rituale, die sich durch choreographische Vergegenwärtigungen von Sonderrechten aber auch durch Dimensionen formaler Gleichheit auszeichneten, seien als „institutionelle Mechanismen zu verstehen, die einer Ordnung Stabilität zu geben“, sie aber ebenso zu destabilisieren vermocht hätten. Auch die von Gerd Schwerhoff pointierte These ständischer Ungleichheiten als Reaktion auf bürgerliche Gleichheitspostulate habe nicht nur „hohe Plausibilität“. Sie sei darüber hinaus der soziologischen Analyse des 20. Jahrhunderts, in der „dann wirklich entwickelten bürgerlichen Gesellschaft“, bekannt gewesen. Gemeint sei etwa die „Theory of the Leisure Class“ Thorstein Veblens und – beispielhaft – der demonstrative Konsum bestimmter Lebensmittel innerhalb einer egalitären Gesellschaft. Indes betonte Vorländer die Tatsache, dass sich die Gleichheitsvorstellungen, etwa die „formale Gleichheit vor dem Gesetz“ und die „Egalität der politischen Partizipation“ unterschieden und in Konkurrenz befunden hätten. Soziale Gleichheit sei ein Thema des 19. und 20. Jahrhunderts, formale Rechtsgleichheit aber schon in der griechischen Polis Betrachtungsgegenstand. Das Soziale habe erst als Element des Politischen begriffen werden müssen, ehe „soziale Unterschiede und soziale Umverteilung“ zu konkreten Formen der Politik hätten werden können.
Die rege Diskussion der gelungenen Beiträge im Anschluss zeigte einmal mehr, dass sich das in seiner Konstanz geradezu solide Spannungsverhältnis aus Gleichheits- und Ungleichheitspostulaten, näherhin aus ihrer sozialen Anerkennung und Negation, in differenten sozialen Strukturierungen und Ordnungsformationen zwar nicht minder different vorstellte. Die dahingehende Historizität aber lässt sich empirisch eruieren und in den Epochen von Antike, Mittelalter und Neuzeit jenseits der vermeintlichen Brüche und Wendungen (auch sprachlicher Art) mit dem Instrumentarium der institutionellen Analyse ergründen und für andere Sachverhalte vergleichend nutzbar machen. Hierarchisierende Binnendifferenzierungen trugen eigene Mechanismen zeichenhafter Generierung und Perpetuierung. Sie alle jedoch blieben in facettenreiche Horizonte egalitärer Prinzipien eingewoben, also kritisierbar. Das Empfinden von „Ungleichheit“ verfügt zweifelsfrei auch darum über eine lange, nur allzu menschliche Tradition, deren Ende schon deshalb ebenso zweifelsfrei nicht in Aussicht steht.
Sektionsübersicht:
Gert Melville (Dresden): Einleitung
Martin Jehne (Dresden): Gleichheit vor dem Gesetz? Der römische Senat als Verwalter der Privilegien und Hüter der dignitas
Gerd Schwerhoff (Dresden): Bürgerliche Gleichheit in der Ständegesellschaft? Die Stadt im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit
Karl-Siegbert Rehberg (Dresden): Gleichheit durch Ungleichheit? Deutungen der Sozialstruktur von DDR und Bundesrepublik im Vergleich
Hans Vorländer (Dresden): Kommentar Tagungsbericht Institutionelle Stabilisierung von Ungleichheit. Historische Fallstudien von der Antike bis zur Neuzeit. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 06.11.2008. Integration und Desintegration der Kulturen im europäischen MittelalterLeitung: Michael Borgolte, Humboldt-Universität zu Berlin; Bernd Schneidmüller, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Bericht von: Julia Dücker, Historisches Seminar, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Marcel Müllerburg, Lehrstuhl für mittelalterliche Geschichte I, Humboldt-Universität zu Berlin Im Zuge der jüngsten Erweiterungsrunden der Europäischen Union wurde immer wieder nach einem historisch fundierten Wesen oder einer Identität Europas gefragt, nach Gemeinsamkeiten im Innern und Abgrenzungen nach außen. Insbesondere vergleichende Perspektiven machen deutlich, dass sich Europa trotz aller Bemühungen und Erfolge hinsichtlich einer politischen Vereinigung europäischer Länder sowohl gegenwärtig als auch in historischer Betrachtung als ein Komplex der Gemeinsamkeiten und auch der Unterschiede begreifen lässt, der Verbindungen und auch der Trennungen, der Gleichheiten und auch der Ungleichheiten. Während der 47. Deutsche Historikertag „Ungleichheiten“ im Allgemeinen gewidmet war, bot die vierstündige Sektion des Schwerpunktprogramms 1173 „Integration und Desintegration der Kulturen im europäischen Mittelalter“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft Raum für Überlegungen zu Einheit und Vielfalt des mittelalterlichen Europa. Dabei wurden unter der Leitung der beiden Sprecher, Michael Borgolte und Bernd Schneidmüller sowie der Programmkoordination der vergangenen drei Jahre, Juliane Schiel und Annette Seitz, Einblicke in die Grundlagen, Arbeitsformen und bisherigen Ergebnisse transdisziplinärer Mittelalterforschung gegeben.
Nicht allein Abgrenzung und Entzweiung, so betonten JULIANE SCHIEL (Humboldt-Universität zu Berlin) und ANNETTE SEITZ (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) in ihren einleitenden Worten, bildeten im Mittelalter die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Vielmehr sei die europäische mittelalterliche Geschichte von Austausch- und Anpassungsprozessen geprägt gewesen, die gleichermaßen integrative wie desintegrative Wirkungen haben konnten. Die historische Betrachtung könne daher keine einheitliche Identität Europas begründen, sondern im Gegenteil den Einigungsprozess problematisieren, ohne ihn als Aufgabe der Politik in Frage zu stellen. Den Kristallisationspunkt europäischer Einheit und Differenz im Mittelalter bildeten die drei monotheistischen Religionen Christentum, Islam und Judentum, die damit auch den Ansatzpunkt für die Arbeit des Projekts darstellten. Aus diesem inhaltlichen Modell folgten drei konzeptionelle Säulen, die gleichermaßen als inhaltliche Hypothesen wie auch als Leitlinien für die Organisationsstruktur des Schwerpunktprogramms fungierten: Entsprechend den Prinzipien der Transdisziplinarität, Transkulturalität und dem Ende der Geradlinigkeit kooperierten die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Fachprovenienz kontinuierlich in Arbeitsgruppen, in denen sie gemeinsamen Fragestellungen transkulturell vergleichend nachgingen und auch ihre Ergebnisse kollaborativ in Schriftform brachten. Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit dem nun in die dritte Förderphase eintretenden Projekt sei es lohnenswert, so bilanzierten die beiden Koordinatorinnen, die Form einer derart vielversprechenden Erweiterung geisteswissenschaftlicher Arbeitsformen auch in Zukunft noch weiterzuentwickeln und zu etablieren, da sie in neuer Form individuelles Fachwissen in den Kontext transdisziplinärer Arbeit stelle. Die Vielfalt der zwölf am Schwerpunktprogramm beteiligten Fächer wurde in der Sektion durch die Vorstellung von vier Fallbeispielen durch Projektmitglieder abgebildet, die zugleich der Veranschaulichung und Problematisierung grundlegender Aspekte des Forschungsprojekts diente.
Welche Bedeutung partikulare Bemühungen für ein übergeordnetes Ganzes haben, präsentierte – freilich in ganz anderer Hinsicht – auch der Mediävist JAN RÜDIGER (Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main). Sein Referat „Unterschiede in kleinen Punkten. Heilsgeschichte und sprachliche Sonderung zwischen Island und Syrien“ behandelte die Entstehung diakritischer Zeichen im Syrischen und Altnordischen. Ausgehend von einem Verständnis sprachlicher Phänomene als einem integralen Bestandteil der europäischen Geschichte, beschrieb er das europäische Mittelalter im Gegensatz zur antiken Kultur als gewollt vielsprachig und kulturell vielfältig. Die Vorstellung von den heiligen drei Sprachen, Hebräisch, Griechisch und Lateinisch fördere zwar deren sprachliche Vormachtstellung, doch die biblischen Mythen der Zerstreuung der Söhne Noahs nach ihrer Sprache und des Pfingstwunders rechtfertigten zugleich die Existenz sprachlicher Vielfalt. Aus dieser Spannung ergäben sich Konstellationen der Aneignung und Abgrenzung, die Rüdiger an zwei Beispielen erläuterte. Jakob von Edessa (um 640–708), Verfasser einer syrischen Grammatik, machte den Vorschlag, das syrische Konsonantenalphabet durch die Integration der griechischen Vokale zu vervollständigen. Deren Einführung als diakritische Zeichen über oder unter den syrischen Konsonanten habe eine bedingte Aneignung dessen, was an der anderen Kultur als überlegen galt, bedeutet und somit zur Stärkung der eigenen Identität beigetragen. Ähnliches habe sich Mitte des 12. Jahrhunderts an der anderen Peripherie Europas abgespielt. Hier habe ein anonymer Grammatiker des Isländischen die Anverwandlung des lateinischen Alphabets an die Bedürfnisse des isländischen Lautstandes für Reflexionen über die Identität des isländischen Volkes genutzt.
Mit sprachlichen Formen von Integration und Desintegration beschäftigte sich auch die Germanistin STEPHANIE SEIDL (Ludwig-Maximilians-Universität München), die „Narrative Ungleichheiten. Heiden und Christen, Helden und Heilige im mittelhochdeutschen Rolandslied und in der altfranzösischen Chanson de Roland“ untersuchte. Unter Rückgriff auf Reinhart Koselleck setzte sie das asymmetrische Gegenbegriffspaar Christen/Heiden mit dem „symmetrischen“ Gegenbegriffspaar Held/Heiliger in Beziehung. Während Christ zu sein es unmöglich mache, Heide zu sein, könnten die Figuren des Helden und des Heiligen ineinander übergehen. Die altfranzösische Bearbeitung des Rolandstoffes betone das Heldentum ihrer christlichen Figuren. Da der Held eines heldenhaften Gegners bedürfe, entschärfe die Chanson de Roland den Gegensatz zwischen Christen und Heiden, indem sie den Heiden ihrerseits heldenhafte Züge verleihe. Das mittelhochdeutsche Rolandslied, eine Umarbeitung des altfranzösischen Textes auf dem Höhepunkt der Kreuzzugsbewegung, verschmelze indes die Figur des Helden mit der des Heiligen zum miles Christi; dadurch rücke der Kontrast zu den als „Kinder des Teufels“ beschriebenen Heiden in den Vordergrund.
MICHAEL BORGOLTE (Humboldt-Universität zu Berlin) griff die beschriebenen Unterschiede und Ungleichheiten in einem kurzen zusammenfassenden Kommentar nochmals auf. Er wertete insbesondere die gelungenen Nachweise von mittelalterlichen Integrationsleistungen bei Fortbestehen partikularer Unterschiede als Beleg für die Fruchtbarkeit der Arbeit des Schwerpunktprogramms.
Der zweite Teil der Sektion thematisierte Bekehrungsbewegungen und die Nutzung religiöser Ansprüche im politischen Bereich. Zu Beginn analysierte der Mediävist DANIEL KÖNIG (Deutsches Historisches Institut Paris) „Bekehrungsmotive als Indikator für Desintegrations- und Integrationsprozesse. Überlegungen zur Christianisierung Westeuropas im 4. bis 8. Jh.“ Durch die Analyse der Motive von Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft für die Hinwendung zum Christentum veranschaulichte König, dass mit der Christianisierung Westeuropas die Auflösung politischer, sozialer und auch mentaler Strukturen einherging. Indem das Christentum aber nicht nur bestehende Gefüge zerstört, sondern zusätzliche oder alternative Strukturen bereitgestellt habe, standen Integration und Desintegration stets in dialektischer Wechselwirkung. Das Paradigma der Ungleichheiten lasse die Christianisierung als vielschichtigen sozialen Prozess mit beträchtlichen regionalen und temporalen Unterschieden erscheinen. Dieser Aspekt sei auch für gegenwärtige Diskussionen von Nutzen: Untersuche man die Bekehrungsprozesse vergangener Epochen, immunisiere dies gegen schlichte Polemik, wie sie dieser Tage häufig gegen den Islam gerichtet werde. Dessen Expansion werde fast ausschließlich als eine gewalttätige wahrgenommen und die Vielschichtigkeit der Ausbreitungsprozesse von Religionen dabei verkannt. Das Studium der religiösen Großkulturen des Mittelalters und ihrer Beziehungen verhindere so den Kurzschluss, religiöse Phänomene voreilig mit Totalitarismus zu identifizieren.
Auch der Islamwissenschaftler ŞEVKET KÜÇÜKHÜSEYIN (Otto-Friedrich-Universität Bamberg) setzte sich in seinem Vortrag „Gotteskrieger und Eidbrecher. Zur Bedeutung des Motivs ‚Glaubenskampf‘ als Mittel osmanischer Herrschaftslegitimation“ mit dem Konfliktfeld Politik und Religion auseinander. Küçükhüseyin zeigte, dass die Osmanen das Motiv des Glaubenskampfes nicht nur in der Konfrontation mit dem christlichen ‚Abendland‘ einsetzten, sondern auch in ihren Auseinandersetzungen mit konkurrierenden muslimischen Herrschaften in Anatolien. So hätten etwa osmanische Geschichtsschreiber im späten 15. Jahrhundert die benachbarten Karamanen als Eidbrecher, Verräter und Ungläubige diffamiert, um die Herrschaft und Vorrangstellung der Osmanen historisch zu legitimieren. Der Begriff des Glaubenskampfes bezeichnete dabei ebenso den Krieg gegen die Christen wie gegen die muslimischen Rivalen. Küçükhüseyin unterstrich, dass die Vorstellung von einem monolithischen Block 'Islam' in Anatolien, der die Unterwerfung des christlichen Abendlandes unter Führung der osmanischen Dynastie verfolgte, korrigiert werden müsse und zeigte, dass die Osmanen sich weidlich des Glaubenskampfmotivs zu Zwecken der Legitimation ihrer aggressiven Politik und zur Motivation ihrer Kriegerschaft bedienten.
In seinem abschließenden Kommentar hob BERND SCHNEIDMÜLLER (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) den Bezug der Vortragsthemen zu aktuellen Fragestellungen als besonders vielversprechend hervor. So hätten die untersuchten Spannungsfelder die religiösen Großkulturen erfolgreich mit gelebten Realitäten kontrastiert und in diesem Zusammenhang bestehende Perspektiven dynamisiert und geweitet. Dies korrespondiere, so Schneidmüller, mit gegenwärtigen Überlegungen zur Position und Ausgestaltung der Kultur- und Geisteswissenschaften und ihrem Nutzen für aktuelle politische Probleme, denen sich das Schwerpunktprogramm im Besondern und die genannten Wissenschaften im Allgemeinen künftig zu stellen hätten.
In der anschließenden Diskussion wurde neben Fragen an die Referenten das Konzept des Schwerpunktprogramms reflektiert. Gerade die Einblicke in vier sehr unterschiedliche Einzelprojekte und ihre Arbeit vermochten zentrale Aspekte des Forschungsverbundes zu veranschaulichen. Jan Rüdigers Beispiele sprachlicher Partikularisation zeigten, wie Prozesse der Identitätsstiftung und der Abgrenzung nach außen häufig über den Weg der Aneignung und des Austausches führten und wie Integration und Desintegration meist in dialektischem Verhältnis standen. Stephanie Seidls Vortrag zur Chanson de Roland bzw. zum Rolandslied demonstrierte eindrücklich den Nutzen enger transdisziplinärer Zusammenarbeit, die neue Perspektiven auf vertraute Gegenstände eröffnen kann. Daniel Königs Beitrag dokumentierte nicht zuletzt das Anliegen des Schwerpunktprogramms, gegenwärtige Herausforderungen aufzunehmen und vom historischen Blickpunkt aus zu ihnen Stellung zu beziehen. Die Ausführungen Şevket Küçükhüseyins schließlich machten einmal mehr deutlich, dass die Geschichte des europäischen Mittelalters von dessen Zentrum wie von dessen Peripherien gleichermaßen her betrachtet werden muss. Insgesamt zeigte die Sektion, dass die Transdisziplinarität der Forschung keine bloße Beigabe, sondern eine Notwendigkeit ist, wenn man die Geschichte des europäischen Mittelalters als Geschichte der Integration und Desintegration religiös bestimmter Großkulturen beschreiben möchte.
Sektionsübersicht:
Juliane Schiel (Berlin) / Annette Seitz (Heidelberg): Einführung in Konzept und Methode der Arbeit des DFG-Schwerpunktes 1173
Jan Rüdiger (Frankfurt am Main): Unterschiede in kleinen Punkten. Heilsgeschichte und sprachliche Sonderung zwischen Island und Syrien
Stephanie Seidl (München): Narrative Ungleichheiten. Heiden und Christen, Helden und Heilige im mittelhochdeutschen “Rolandslied“ und in der altfranzösischen „Chanson de Roland“
Michael Borgolte (Berlin): Kommentar
Daniel König (Paris): Bekehrungsmotive als Indikator für Desintegrations- und Integrationsprozesse. Überlegungen zur Christianisierung Westeuropas im 4. Bis 8. Jahrhundert
Şevket Küçükhüseyin (Bamberg): Selbst- und Fremdwahrnehmung im Prozess kultureller Transformation. Muslimische Quellen aus Anatolien über Türken, Christen und Konvertiten
Bernd Schneidmüller (Heidelberg): Kommentar Tagungsbericht Integration und Desintegration der Kulturen im europäischen Mittelalter. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. Kollektives Gedächtnis und Beziehungsgeschichte. Binationale Erinnerungsorte im deutsch-polnischen VerhältnisLeitung: Hans Henning Hahn, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Bericht von: Agnieszka Wierzcholska, Berlin Die Ungleichheiten in der Erinnerung an die gemeinsame Vergangenheit Deutscher und Polen müssen für beide Seiten aushaltbar sein. Diesen Leitgedanken formulierte Hans Henning Hahn in seiner einleitenden Rede zur Sektion des 47. Historikertages 2008 in Dresden, die sich der Verflechtung von Erinnerungs- und Beziehungsgeschichte widmete.
Deutsche und Polen teilen eine 1000-jährige, bewegte Vergangenheit. Die Erinnerung an die gemeinsame Geschichte trennt vielmehr, als dass sie verbindet, aber dennoch gestaltet sie die Beziehung beider Länder. Wiederholt wird in jüngster Zeit die Geschichte dieser Nachbarschaft für die Durchsetzung von politischen Interessen instrumentalisiert, erwähnt sei hier nur der Streit um das Zentrum gegen Vertreibungen. Umso lohnenswerter erscheint sie als Untersuchungsfeld für Historiker, um Konstruktionen der Vergangenheit im Beziehungsgeflecht zweier Länder nachzuspüren. Hans Henning Hahn und Robert Traba riefen ein Forschungsprojekt ins Leben, dass sich der deutsch-polnischen Erinnerungsgeschichte widmet. Die methodologischen und inhaltlichen Implikationen eines solchen Unterfangens stellten sie in dieser Sektion vor.
Beide Historiker berufen sich in dem im Entstehen begriffenen Projekt auf die analytische Kategorie der von Pierre Nora eingeführten „Erinnerungsorte“ und verbinden sie mit dem Konzept Beziehungsgeschichte, wie es Klaus Zernack in den 1970er-Jahren entworfen hat. Dadurch wird die nationalgeschichtliche Perspektive, wie sie Nora forderte, erweitert und quasi aufgehoben. Was passiert jedoch mit dem Konzept und der identitätsstiftenden Funktion von Erinnerungsorten, wenn sie binational dekliniert werden? Können sich Nationen nur geschlossen erinnern oder auch zusammen, gegeneinander oder in Beziehung zueinander? Das große Verdienst der beiden Historiker besteht darin, dass sie in dem von ihnen vorgelegten Konzept die Rolle des „Anderen“ in der Konstruktion von nationalen Erinnerungen hervorheben und verstärkt nach Abgrenzungsmechanismen und Austauschprozessen fragen. Dass Identitätskonsolidierungen stark über das Wechselspiel von Zuschreibungen, Aneignungen und Abgrenzungen funktionieren, bekräftigte ÉTIENNE FRANÇOIS (Freie Universität Berlin), Herausgeber des dreibändigen Werks „Deutsche Erinnerungsorte“. Man beziehe sich immer, positiv oder negativ, auf den Nachbarn, er diene als Modell der Abschreckung oder der Identifikation, unterstrich François.
In der Untersuchung und Dekonstruktion solcher binationaler Erinnerungsorte sei jedoch Vorsicht geboten, betonte ROBERT TRABA (Freie Universität Berlin, Zentrum für Historische Forschung Berlin der Polnischen Akademie der Wissenschaften) . Denn Unterschiede zwischen der Ereignis- und Wahrnehmungsgeschichte würden all zu schnell verwischt. Vorstellungen, die eine Gemeinschaft von ihrer Vergangenheit bildet, haben sich oft von dem realen Ereignis abgekoppelt und erfüllen primär identitätsrelevante Funktionen in der Gegenwart. Die Aufgabe des Historikers sei es jedoch, jenen Prozess der Gestaltung der Erinnerung nachzuzeichnen, und auch nach dem Vergessenen zu fragen. Daher stellte Robert Traba zwei Grundsatzpostulate des Projekts vor. Traba und Hahn verzichten bewusst auf den von Nora favorisierten Begriff Metapher, da dieser sich zu sehr auf den Symbolgehalt der Erinnerungsorte beziehe. Vielmehr bevorzugt es Traba, von historischen Phänomenen zu sprechen, die sowohl in der Geschichte des ersten wie auch zweiten Grades verankert sind. Historische Phänomene definiert er als Ereignisse, Gestalten, Symbole Denkmäler und diskursive Ereignisse, die in ihrer Identitätsrelevanz für Kollektive wirkungsmächtig werden. Diese fänden, so das zweite Postulat, nicht im luftleeren Raum statt, sondern würden von Beziehungen bestimmt. Die Funktionsweisen dieser Bilateralität sollen in dem deutsch-polnischen Projekt herausgearbeitet werden.
Es ist eben diese Bilateralität, die eine Neuordnung der Begrifflichkeiten einfordert. HANS HENNING HAHN (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg) stellte drei Typen binationaler Erinnerungsorte vor: gemeinsame, geteilte und parallele Erinnerungsorte. Letztere beziehen sich auf unterschiedliche Objekte, erlangen aber in der Gegenwart vergleichbare oder parallele Bedeutungen. Geteilte Erinnerungsorte beziehen sich dagegen auf dasselbe Objekt, bedienen dabei jedoch unterschiedliche Identitätshaushalte. Ein Beispiel dafür sei Auschwitz, dessen binationale Dimension ZOFIA WÓYCICKA (Universität Warschau) vorstellte. Unter dem Titel „Auschwitz/Oświęcim – ein Ort vielerlei Erinnerungen“ präsentierte die Warschauer Historikerin die unterschiedlichen Bedeutungen des Ortes in der Bundesrepublik und in Polen. Während Auschwitz als Symbol für die Shoah und die industrielle Ermordung von sechs Millionen Juden in der Bundesrepublik galt, fungierte er in Polen lange Zeit als Gedenkstätte des nationalen Martyriums. Wóycicka schälte sorgfältig zeitliche Phasen heraus, in denen unterschiedlich, gemeinsam oder gegeneinander erinnert wurde. Dabei verdeutlichte diese Entwicklung den geschichtspolitischen und gesellschaftlichen Wandel in beiden Ländern.
Ein Beispiel für parallele Erinnerungsorte bot der Historiker HANS-JÜRGEN BÖMELBURG (Justus-Liebig-Universität Gießen) mit der Gegenüberstellung von Reich und Rzeczpospolita. Bömelburg zeigte verschiedene Phasen auf, in denen die Erinnerung an das Reich beziehungsweise an die Rzeczpospolita jeweils die Vorstellungen von der Nation prägte: Deutsche und Polen definierten sich als Sprach- und Kulturnation mit Reichsvergangenheit. Reich wie Rzeczpospolita erfuhren in der Romantik eine Aufladung mit religiösen Motiven, die das Bild von der Größe der Nation verstärkten. In diesem Sinne erfüllten beide eine vergleichbare Funktion für Deutsche und Polen in der Konstruktion des Bildes von der eigenen nationalen Vergangenheit.
Das Projekt bilateraler Erinnerungsorte überzeugte in dieser Sektion von dem Vorhaben, das kollektive Gedächtnis und die Beziehungsgeschichte zu verflechten. Doch gerade die politische Aufladung der deutsch-polnischen Beziehungen birgt die Gefahr, dass Historiker selbst zu Konstrukteuren von Erinnerungsorten werden. Historiker müssen sich davor bewahren, zu Instrumenten der Geschichtspolitik gemacht zu werden, die zur Versöhnungsrhetorik beitragen sollen. Traba und Hahn sind sich dieser Gefahr bewusst, daher widmeten sie in dieser Sektion den methodologischen Überlegungen viel Raum. Sie wollen einen wissenschaftlichen Beitrag leisten, um die Mechanismen des kollektiven Gedächtnisses in Deutschland und Polen sowohl mit ihren Ungleichheiten als auch Parallelen zu untersuchen.
Sektionsübersicht:
Étienne François (Berlin): Erinnerungsorte im binationalen und transnationalen Kontext
Robert Traba (Berlin): Historisches Bewusstsein und kollektives Gedächtnis. Eine polnische und deutsche Debatte
Zofia Wóycicka (Warschau): Auschwitz/Oświęcim – ein gemeinsamer oder geteilter Erinnerungsort?
Hans-Jürgen Bömelburg (Giessen): Zwei parallele Erinnerungsorte: Das Alte Reich und die erste Rzeczpospolita
Andreas Lawaty: Kommentar Tagungsbericht Kollektives Gedächtnis und Beziehungsgeschichte. Binationale Erinnerungsorte im deutsch-polnischen Verhältnis. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 20.11.2008. "Nature Incorporated". Business History and Environmental ChangeLeitung: Hartmut Berghoff, Deutsches Historisches Institut Washington / Georg-August-Universität Göttingen Bericht von: Ole Sparenberg, Göttingen Wenn Umwelthistoriker zusammentreffen, kommt häufig das Gespräch auf die geringe Beachtung, die diese Subdisziplin an Universitäten, Schulen oder in Überblicksdarstellungen fände. Auch der diesjährige Historikertag in Dresden war wenig geeignet, in dieser Hinsicht das Selbstbewusstsein der Umwelthistoriker zu heben, da sich lediglich eine Sektion umweltgeschichtlichen Fragen widmete. Die von Hartmut Berghoff und Mathias Mutz organisierte, englischsprachige Sektion schlug eine Brücke zwischen Umwelt- und Unternehmensgeschichte. Die Themenwahl entsprach dem gemeinsamen Hintergrund der beiden Organisatoren sowohl im Göttinger Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte als auch im Graduiertenkolleg Interdisziplinäre Umweltgeschichte (GK 1024), aber vor allem wurde in der Sektion deutlich, dass Umwelt- und Unternehmensgeschichte sich in der Tat in vielen Bereichen sinnvoll ergänzen können.
Wie HARTMUT BERGHOFF (Deutsches Historisches Institut Washington) und Mathias Mutz in der Einleitung "The Missing Link? Business History and Environmental Change" ausführten, hätten bisher Umwelt- und Unternehmensgeschichte kaum Notiz voneinander genommen, obwohl vielfältige Berührungspunkte bestünden und sich die Perspektiven sinnvoll ergänzen könnten. In der umweltgeschichtlichen Forschung zu Emissionen erschiene die Industrie vor allem als Übeltäter, während die staatlichen Regulierungsbemühungen im Mittelpunkt stünden. Die Innenperspektive der Unternehmen, der Blick auf ihre Handlungsoptionen und Entscheidungsfindung bleibe dagegen zumeist ausgeblendet. Auf der anderen Seite habe auch die Unternehmensgeschichte Umweltbezüge kaum beachtet, obgleich die Umwelt für Unternehmen in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung sei: Das betreffe in jüngerer Zeit das Image eines Unternehmens (mit den Stichwörtern "eco-marketing" oder "green-washing") und das Risiko von erheblichen Kompensationszahlungen bei Unfällen. Aber von jeher versteckten sich hinter dem Produktionsfaktor "Land" natürliche Ressourcen und damit eine unmittelbare Angewiesenheit auf die Umwelt. Unternehmen seien wesentliche Akteure ökologischer Veränderungen, und gleichzeitig verlange die natürliche Umwelt den Unternehmen Anpassungen ab.
Der erste Vortrag von CHRISTINE MEISNER ROSEN (University of California, Berkeley) "Business Leadership and Environmental Reform in Late 19th Century U.S." entstammte einem größeren Projekt über die industrielle Wasser- und Luftverschmutzung sowie entsprechende Gegenmaßnahmen in den USA zwischen den 1840er- und den 1930er-Jahren. Üblicherweise, so Meisner Rosen, sähe man – auch vor dem Hintergrund heutiger Erfahrungen – in der Industrie den Gegenspieler jeglicher Emissionskontrollen, und dies, so Meisner Rosen, treffe auch für den Untersuchungszeitraum in der Regel zu. Der überraschende Befund sei allerdings, dass Unternehmer ("reform minded businessmen") sich auch vielfach an den Spitzen von Bewegungen befunden hätten, die versuchten, Lösungen für die Probleme der Wasser- und Luftverschmutzung zu finden. Dieser Befund laufe der traditionellen Rollenverteilung in der Umweltgeschichtsschreibung entgegen, wonach Akteure wie Frauenvereine eher mit den Etiketten "gut", "selbstlos" und "fortschrittlich" versehen würden, Industrielle dagegen als "egoistisch" und "kurzsichtig" gälten. Meisner Rosen schloss ihren Vortrag mit der offenen Frage, wie sich ein derartiges Engagement von Unternehmern in einer Geschichte der Umweltverschmutzung fassen ließe, ohne einfach zu der Aussage Zuflucht zu nehmen, dass das Verhältnis von Unternehmern und Umweltschutz kompliziert sei.
In seinem Vortrag "Managing Resources. Water and Wood in the German Pulp and Paper Industry, 1870-1930" beschrieb MATHIAS MUTZ (Georg-August-Universität Göttingen) die Integration der Umwelt mit ihren räumlichen und materiellen Aspekten als einen entscheidenden Punkt der Unternehmensentwicklung. In besonderem Maße gelte dies Mutz zufolge, wenn man Alfred D. Chandlers Sicht der Unternehmensgeschichte als einem Wachstums- und Ausdifferenzierungsprozess folge. Obwohl Chandler sich nie mit Umweltfragen beschäftigte, könne sein Ansatz als Ausgangspunkt dienen, um den Trend zu einer vertikalen Integration von Umweltaspekten in die Unternehmen zu beschreiben. Im Zuge des Übergangs zur Massenproduktion habe die Nutzung natürlicher Ressourcen neue Wege im Umgang mit Lieferanten, der staatlichen Verwaltung und konkurrierenden Nutzern der Ressource erfordert. Die Rohstoffversorgung und die Entsorgung zu sichern sowie daraus entstehende Konflikte zu handhaben, sei zu einer wichtigen Voraussetzung unternehmerischen Wachstums und Erfolgs geworden. Mutz führte dies am Beispiel der Papierindustrie aus, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts ihre Rohstoffversorgung von Lumpen auf Holz umstellte. Seitdem habe ihr wachsender Holzbedarf einen großen Einfluss auf die Forstwirtschaft ausgeübt, gleichzeitig habe sich jedoch auch die Papierindustrie in der Wahl ihrer Standorte und ihrer Geschäftsstrategien auf den neuen Rohstoff einstellen müssen. Neben Holz habe Wasser die zweite Ressource dargestellt, die die Papierindustrie als Energieträger und für den Produktionsprozess in hohem Maße in Anspruch genommen habe. Die starke Belastung der Flüsse durch die Abwässer der Papierindustrie habe hierbei schon seit den 1870er-Jahren eine Quelle von Konflikten gebildet, die staatliche Regulierungen nach sich gezogen habe. Somit seien Umweltfragen aufgrund der starken Angewiesenheit auf die Ressourcen Holz und Wasser ein entscheidender Aspekt unternehmerischen Handelns in der Papierindustrie geworden. Als mögliche Reaktionen der Unternehmen auf Konflikte in Abwasserfragen und gegenüber staatlichen Vorschriften machte Mutz vier Handlungsstrategien aus: Verzögerung und Täuschung, Leugnung und Widerstand, teilweises Befolgen der Vorschriften sowie die ökonomische Internalisierung der Kosten.
Der folgende, dritte Vortrag der Sektion, "Who destroyed the Marsh? The Oil Industry's Role in Transforming the Environment of the Northern Gulf of Mexico since 1949" von TYLER PRIEST (University of Houston), thematisierte anhand einer Literaturübersicht die mögliche Verantwortung der Ölindustrie für den Verlust einer ökologisch wertvollen Landschaft. Schauplatz des Konflikts sind die Feuchtgebiete an der Küste von Louisiana, die die größte derartige Landschaft in den USA darstellen, den Lebensraum vieler Tierarten bilden und zugleich einen Schutz gegen Flutwellen bieten. Vor dieser Küste liegt allerdings auch eine große Anzahl von Bohrinseln, die 25 Prozent des amerikanischen Ölbedarfs decken. Im 20. Jahrhundert seien mit alarmierender Geschwindigkeit große Teile der Sumpfgebiete an das Meer verloren gegangen, ein Landverlust, der große Bedeutung in der amerikanischen Umweltdebatte gewonnen habe. Da die meisten Verluste zwischen den 1950er- und 1970er-Jahren in einer Zeit des intensiven Ausbaus der Erdölförderung aufgetreten seien, habe es nahe gelegen, hier einen Zusammenhang zu vermuten. Insbesondere der Bau von Kanälen, die für die Schifffahrt und für die Verlegung von Pipelines durch die Sümpfe gezogen wurden, hätte bald als Ursache für die Landverluste gegolten. Hinzu sei als weiterer möglicher Grund eine Absenkung des Landes durch die Gas- und Ölentnahme gekommen. In den 1990er-Jahren sei die Verantwortung der Ölindustrie für den Schwund der Feuchtgebiete in der Öffentlichkeit allgemein akzeptiert worden, obwohl der Sachverhalt bis heute hoch umstritten sei, da für die Gesellschaft und die Ölindustrie gleichermaßen viel auf dem Spiel stehe. Priest sah im Hinblick auf den Kern der Auseinandersetzung eine Parallele zu aktuellen Debatten um den Klimawandel, da in beiden Fällen die Frage im Mittelpunkt stünde, inwieweit der Wandel überwiegend anthropogenen oder natürlichen Ursachen zuzurechnen sei. Neuere Forschungsergebnisse deuteten tatsächlich in die Richtung, dass die Senkung des Landes und damit der Verlust der Sümpfe nicht primär auf die Aktivitäten der Ölindustrie zurückzuführen sei. Mit dieser Neubewertung verbände sich, so Priest abschließend, auch eine neue Sicht auf die Natur, die nun nicht mehr als etwas gesehen werde, das der Mensch aus eigener Kraft zerstören und wieder "reparieren" könne; insgesamt gehe die Vorstellung der Kontrollierbarkeit zurück.
MANFRED GRIEGER (Wolfsburg) stellte in dem Vortrag "The Disposal of PVC and Plastic at Volkswagen AG between Industrial Incineration and Landfilling" ein Beispiel auf der Ebene eines einzelnen Unternehmens vor. Griegers Vortrag stellte einen Typus umwelthistorischer Meistererzählung in Frage, in der den Unternehmen stets die Rolle des Bösewichts und Wissenschaftlern die der Helden zugewiesen werde, während der Staat, dem wiederum Non-Governmental Organisations kritisch auf die Finger schauten, den Konflikt entscheide. Abweichend hiervon schilderte der Vortrag die Abfallbeseitigung im Wolfsburger VW-Werk als eine Geschichte, bei der ein Fortschritt in der Umwelttechnik nicht von einem verstärkten ökologischen Bewusstsein in der Öffentlichkeit dem Unternehmen von außen aufgedrängt worden, sondern aus der Logik des Unternehmens und dem ingenieurtechnischen Denken heraus entstanden sei. Den Ausgangspunkt des Vortrags bildete die Einführung von Plastik im Automobilbau in den 1950er-Jahren. Dessen Verwendung steigerte sich seit der Ölkrise noch, da der neue Werkstoff Gewichts- und damit Effizienzvorteile bot. Damit habe sich aber zugleich die Zusammensetzung des Abfalls im Werk zu einem hohen Anteil von Kunststoffen hin verändert, so das die Abfälle nicht mehr, wie bisher, rasch auf Deponien verrotteten oder bei Bedarf in offenen Gruben verbrannt werden konnten. Als Reaktion habe Volkswagen 1958 seine erste Müllverbrennungsanlage eingerichtet, die nicht nur den Müll entsorgte, sondern, indem sie Energie für das Werk bereitstellte, zugleich dem Effizienzideal der Ingenieure entsprochen habe. Seit dem Ende der 1960er-Jahre hätten neue Luftreinhaltungsgesetze und die grundsätzliche Entscheidung des Staates zugunsten der Deponierung Volkswagen gezwungen, doch wieder zu deponieren. Erst nach einer Reihe von Konflikten sei es jedoch gelungen, geeignete Deponiemöglichkeiten für die Abfälle des Werkes zu schaffen. Seit den späten 1990er-Jahren dagegen habe sich der Kreis wieder geschlossen, da nun die staatlichen Vorschriften eine Kombination aus Recycling und Verbrennung forderten, was ebenfalls für die Abfälle von VW gälte.
Wie in der Einleitung und den Diskussionen mehrfach zum Ausdruck kam, lag das Ziel der Sektion nicht in dem "green-washing" der Industrie oder einzelner Unternehmen. Vielmehr gelang es, ein viel versprechendes und bislang vernachlässigtes Forschungsfeld zu umreißen. In der Sektion wurde deutlich, dass angesichts der Angewiesenheit auf natürliche Ressourcen und dem Stellenwert ökologischer Fragen in Politik und Öffentlichkeit die Unternehmensgeschichte heute in vielen Fällen einer umweltgeschichtlichen Erweiterung bedarf. Umgekehrt kann auch die Umweltgeschichte Unternehmen nicht länger als, starr auf ein Verhaltensmuster festgelegte, "Black Boxes" betrachten, ohne ihre Binnenperspektive, ihre vielfältigen Handlungsoptionen und Motive in den Blick zu nehmen. Ausgehend vom Thema der Sektion stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage, ob Unternehmen - die zweifellos partikulare Interessen verfolgen, und ihre Kosten zu minimieren bemüht sind - tatsächlich eine Sonderstellung im Bezug auf Umweltfragen einnehmen oder ob sich andere gesellschaftliche Akteure in dieser Beziehung gar nicht so weit von ihnen unterscheiden. In jedem Fall besteht Anlass, Unternehmen und ihre Interaktion mit der natürlichen Umwelt verstärkt zu betrachten.
Sektionsübersicht:
Hartmut Berghoff (Washington / Göttingen) / Mathias Mutz (Georg-August-Universität Göttingen): The Missing Link? Business History and Environmental Change
Christine Meisner Rosen (Berkeley): Business Leadership and Environmental Reform in Late 19th Century U.S.
Mathias Mutz (Göttingen): Managing Resources. Water and Wood in the German Pulp and Paper Industry, 1870-1930
Tyler Priest (Houston): Who Destroyed the Marsh? The Oil Industry's Role in Transforming the Environment of the Northern Gulf of Mexico since 1945
Manfred Grieger (Wolfsburg): The Disposal of PVC and Plastic at Volkswagen AG Between Industrial Incineration and Landfilling, 1955-1980 Tagungsbericht "Nature Incorporated". Business History and Environmental Change. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. 'Neuständische Gesellschaft' – Europäische Geschichte im globalen Kontext (1750-1830/40)Leitung: Reinhard Blänkner, Europa-Universität Viadrina Frankfurt an der Oder; Ina Ulrike Paul, Friedrich-Meinecke Institut, Freie Universität Berlin Bericht von: Anne K. Kohlrausch, Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Universität Berlin Die Sektion „’Neuständische Gesellschaft’ – Europäische Geschichte im globalen Kontext (1750-1830/40)“ unter Leitung von Ina Ulrike Paul und Reinhard Blänkner wollte an den Forschungsfeldern Politik, Kultur, Ökonomie, Wissen und Geschlechterordnung im Zeitraum von 1750 bis 1840 den Erkenntniswert des von Blänkner als ‚Neuständische Gesellschaft’ bezeichneten Konzeptes ausloten. Dazu dienten vier an den genannten Forschungsfeldern orientierte Vorträge und zwei anschließende Kommentare. Mit Barbara Stollberg-Rilinger und Eckhart Hellmuth waren Kommentatoren geladen, von denen ein kritischer Blick auf das Konzept zu erwarten war. Somit war es erklärtes Anliegen der Sektion, die aktuelle wissenschaftliche Debatte um die Begriffe ‚Sattelzeit’, ‚Übergangszeit’ oder eben ‚Neuständische Gesellschaft’ aufzuzeigen, vor Ort weiterzuführen und einen weiterreichenden Diskussionszusammenhang zu begründen.
In seinem einleitenden Vortrag erläuterte REINHARD BLÄNKNER (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder) Inhalt und Perspektiven des Konzepts der Neuständischen Gesellschaft, welches er von den Begriffen der Sattelzeit und der Übergangszeit abgrenzte. Neuständische Gesellschaft erfasse als Konzept die zwischen der altständischen Ordnung und der fabrikindustriellen Klassengesellschaft gelegene eigenständige soziale Figuration, die durch die Entstehung der Gebildeten Stände geprägt gewesen sei, die als neue Elite Teile des altständischen Bürgertums und des Adels in sich fassten. Zudem schließe es sich mit seiner Ausdifferenzierung in die Forschungsfelder Ökonomie, Politik, kulturelle Vergesellschaftung, Wissen und Geschlechterordnung an die zeitgenössische Semantik an, wie beispielsweise entsprechende Begriffe der politischen Ökonomie und der Gesellschaft in jener Zeit erst entstanden seien. Gemeinsam wiederum sei diesen Feldern die globale Kommerzialisierung, die im Wesentlichen auch Grund für den anvisierten „globalen Kontext“ ist, weshalb das Konzept der Neuständischen Gesellschaft in engem Bezug zum Begriff der ‚commercial society’ stehe, der – ebenfalls zeitgenössisch – von der Forschung seit einigen Jahren wieder aufgegriffen werde. So zeigte sich deutlich die mit dem Konzept verbundene Intention, die Zeit zwischen 1750 und 1840 mit Begriffen zu beschreiben, die, weil sie dem Selbstverständnis der Zeit entstammen, dessen Eigenheit analytisch zu erfassen vermögen. Fragwürdig bleibt die auch in dieser Begriffsfindung sich abzeichnende Fokussierung auf die Eliten der Zeit und eine lediglich auf die Kommerzialisierung gründende globale Perspektive, die wiederum nur diese Eliten als Akteure aufzeigt.
GISELA METTELE (University of Leicester) stellte in ihrem Vortrag „Die Ordnung der Geschlechter. Bürgerinnen und weibliches Standesbewusstsein“ die Frage nach der Tragfähigkeit des Konzeptes Neuständische Gesellschaft aus der Perspektive der Geschlechtergeschichte. Diese Frage nutzte sie, um ein differenziertes Bild der Geschlechterordnung um 1800 zu zeichnen, die sie durch eine Gleichzeitigkeit vom Fortbestand ständischer Rechte und Denkmodelle und von einem im Rückblick vom 19. Jahrhundert leicht zu übersehenden Experimentieren gekennzeichnet sieht. In diesen neuen Kommunikations- und Interaktionsformen eröffneten sich Frauen der Gebildeten Stände vielfältige Handlungsspielräume. Zwei wesentliche Bereiche legte Mettele näher dar: Erstens die Geselligkeitsformen, die ihren Raum um 1800 im Haus der Gebildeten Stände fanden, und zweitens die Verwandschaftsnetzwerke, die häufig von Frauen geknüpft und aufrechterhalten wurden. Deren eingehende Untersuchung – dies ein Ausblick des Vortrages – vermöge Aufschluss über die „Kohäsionskräfte der neuständischen Gesellschaft“ zu geben. Insofern zeigte Mettele aus der Sicht der Geschlechtergeschichte vielfältige Aspekte auf, die das Konzept der Neuständischen Gesellschaft inhaltlich bestätigten, wies aber zugleich darauf hin, dass aufgrund des Fortbestandes ständischer Strukturen in der Geschlechterordnung eine Anlehnung an ein Konzept des langen 18. Jahrhunderts ebenso angemessen sei.
Im ihrem Vortrag „Markt macht Meinung. Zur Nationalisierung des enzyklopädischen Wissens in Europa“ skizzierte INA ULRIKE PAUL (Freie Universität Berlin) Ergebnisse ihres Forschungsprojekts „Alle Kreter lügen. Nationale Stereotypen in Enzyklopädien, Wörterbüchern und Konversationslexika Europas vom 17. bis zum frühen 19. Jahrhundert“ hinsichtlich der Frage, inwieweit die Käufer und Leser von Enzyklopädien und Konversationslexika im 18. und frühen 19. Jahrhundert jenen zuvor beschriebenen Eliten der Neuständischen Gesellschaft entsprachen. Anhand einer detailreichen Darstellung erläuterte Paul die Gleichzeitigkeit transnationaler Entstehungszusammenhänge und einer Nationalisierung des Marktes von Enzyklopädien und Konversationslexika: Europaweit gingen diese auf die gleichen Vorgänger zurück und wandten sich an ein Publikum aus Gelehrten, Gebildeten (Männer wie Frauen) und an jene, die gebildete Konversationen zu führen beabsichtigten. Zugleich waren die landessprachlich verfassten Werke um eine Konturierung der jeweiligen Identität im politisch-kulturelle Sinne bemüht. Die Entwicklung dieses Marktes aus Verfassern, Verlegern und Leser/innen setzte, so Paul, weit vor der Französischen Revolution ein und zeigt die kontinuierliche Herausbildung der Gebildeten Stände, auf die das Konzept Neuständische Gesellschaft zielt. So stützte Paul einerseits dessen zentrale Konzeptualisierung der Gebildeten Stände, wies aber andererseits durch den dargestellten Zeitraum auch darauf hin, dass deren Entstehung bereits vor dem der Sektion überschriebenen Zeitrahmen anzusiedeln ist.
JULIA SCHMIDT-FUNKE (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz) stellte im Vortrag „Kommerz, Kultur und neuständische Identitäten“ dar, wie die Gebildeten Stände zwischen 1750 und 1830 als spezifische Konsumgemeinschaft auftraten. Dabei arbeitete sie heraus, wie sich die Gebildeten Stände im Bereich des Lesens, im Kleidungsstil vornehmer Bescheidenheit und in der Inneneinrichtung des Biedermeier als Funktionselite in ihrem Selbstverständnis konstituierten und sich gegenüber niederen Ständen, auch dem gemeinen Bürgertum, vermittels des guten Geschmacks, den Schmidt-Funke als Bildungswissen auffasst, abgrenzten. Am Beispiel des Surrogats zeigt sie auf, dass dieser Konsum von einem expliziten Streben nach Innovation geprägt war. Zudem vollzog Funke sowohl anhand der konkreten Waren als auch anhand ihrer Darstellungen in der Presse nach, wie sich einerseits die Konsumkultur international entwickelte, wie sich aber schließlich in der Bezeichnung eines Nationalgeschmacks auch nationale Interessen und Traditionen ausdrückten. Auch erläuterte sie am Beispiel der Mode, wie dem Konsum geschlechtliche und ständische Eigenschaften zugeschrieben wurden und wie somit die politische Ausgrenzung der Frauen einher ging mit der Zuschreibung von Verschwendungssucht. So zeigte Schmidt-Funke an ihrem Gegenstand deutlich die Herausbildung und das Selbstverständnis der neuständischen Gebildeten Stände sowie deren internationale Zusammenhänge und Ähnlichkeit bei zugleich nationaler Ausprägung.
Im folgenden und letzten Vortrag „Strukturwandel des Politischen. Verfassung als politisch-soziale Integration der neuständischen Gesellschaft“ führte REINHARD BLÄNKNER (Frankfurt an der Oder)aus, wie die Verfassung als „Problemlösungsformel“ die Integrationskrise der altständischen Ordnung in der Mitte des 18. Jahrhunderts beantwortete. Blänkner betonte, dass Aufgabe der Verfassung nicht allein die Konstitution bürgerlicher Rechte war, sondern ebenso eine Reorganisation der ständischen Ordnung, die in der neuständischen Verfassung mündete, deren „soziales Substrat“ jene in den vorherigen Vorträgen dargestellten Gebildeten Stände gewesen seien. Zugleich habe die symbolische Ordnung der Verfassung, die hier nicht allein politisch-rechtlich aufgefasst wird, durch Semantik und symbolisches Handeln eine integrative Funktion eingenommen. Zudem seien die internationalen Verflechtungen und das Verständnis des politischen Raumes als über Europa hinausgehend dem zeitgenössischen Begriff der Konstitution als Verfassung nach innen und nach außen inhärent gewesen. Daher plädierte Blänkner dafür, in der Konzeptualisierung der betrachteten Periode dem hier anhand der Verfassung dargelegten Strukturwandel des Politischen deutlicher Rechnung zu tragen.
In ihrem Kommentar stellte BARBARA STOLLBERG-RILINGER (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) den Zugewinn an Erkenntnis über die Zeit von 1750 – 1830 durch das Konzept der Neuständischen Gesellschaft grundsätzlich in Frage. Diesem gegenüber betonte sie, dass der Begriff der Sattelzeit die Epoche als Zeit beschleunigter Veränderungen zwischen zwei Zeiten institutioneller Verfestigung treffender erfasse. Gerade die Vorträge hätten gezeigt, dass eine epochale Abgrenzung wegen der vielfältigen dargestellten Phänomene des Übergangs nicht deutlich auszumachen sei. Die Begriffe des Neuständischen und der Gebildeten Stände, mit welchen die eigenständige politisch-soziale Figuration zentral beschrieben und behauptet werde, verkennen Stollberg-Rilinger zufolge, dass diese Figuration gerade nicht mehr ständisch gewesen sei. So kam Stollberg-Rilinger zu dem Schluss, dass der in den Vorträgen diskutierte Zeitraum gegenüber dem 18. und 19. Jahrhundert keine hinreichend eigenständige Figuration aufweise, um einen Epochenbegriff, der dieses konstatiere, zu rechtfertigen, zumal dieser die eigentliche Zäsur der Zeit zu wenig betone. Zugleich gestand sie zu, dass die Übergänge dieser Zeit noch weiterer Forschung und präziser Konzeptualisierung bedürften.
ECKHART HELLMUTH (Ludwig-Maximilians-Universität München) schließlich bezog sich in seinem Kommentar auf die Vorträge von Blänkner und Schmidt-Funke. Dabei kritisierte er Blänkners Ausführungen zur Verfassung als zu uneindeutig zwischen ihrer rechtlich-politischen und ihrer diskursiven Auffassung verortet. Zudem wies er darauf hin, dass die Beobachtungen zur Verfassung für den englischen Raum nicht gelten könnten. Zweitens zweifelte Hellmuth die zugrundeliegende Argumentationsstruktur einer von Komplexitätssteigerung ausgelösten Krise des Politischen und einer darauffolgenden Wiederherstellung als zu sehr den Modernisierungstheorien der Soziologie folgend an. Dem Beitrag von Schmidt-Funke hielt Hellmuth eine auf Campbell zurückgehende alternative Epochenbezeichnung entgegen. Diesem zufolge ist der Ursprung der Konsumgesellschaft in einem romantischen Charakterideal zu suchen, weshalb Hellmuth die Bezeichnung ‚romantische Periode’ für die Geschichte des Konsums dieser Zeit als angemessener vorschlug, zumal in dieser auch die Elemente des Exotischen, nicht nur des Schlichten enthalten seien.
In der darauffolgenden offenen Diskussion gelang es Schmidt-Funke, die Kritik Hellmuths zu entkräften, da Campbells Konzept zum einen nur für den englischen Raum gelten könne und zum anderen die Zeit um 1800, auch in der Auffassung des Exotischen, zu sehr vom Ergebnis her konzeptualisiere. Zudem wies sie – im Hinblick auf die Kritik Stollberg-Rilingers – darauf hin, dass die diskutierte Zäsur um 1800 für die Konsumgeschichte nicht von so tragender Bedeutung sei wie in anderen Bereichen.
Ob die Zeit von 1750 bis 1830 eher dem langen 18. oder dem langen 19. Jahrhundert zuzurechnen sei, ob diese Zeit eine hinreichend eigenständige Figuration aufweise, um als eigene Epoche zu gelten, wie diese zu bezeichnen sei und wie die Zäsur um 1800 in ihren Bedingungen und Auswirkungen zu bewerten sei, sind Fragen, die diese Sektion gestellt hat und aufgrund detailreicher, einander zu einem vielfältigen Bild der Epoche ergänzenden Vorträge in Ansätzen beantwortet hat. Die abschließende Diskussion zeigte erneut den Erklärungsbedarf, den das Konzept der Neuständischen Gesellschaft mit sich bringt, zugleich aber auch, dass die alternativ vorgeschlagenen Epochenbezeichnungen und –einordnungen auch jeweils nur von begrenztem erklärenden Wert sind. Insofern haben die Vorträge wie auch die Diskussion die Spezifik einer Zeit aufgezeigt, die von einer „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen“ geprägt war und zu deren Verständnis ein Nebeneinander verschiedener Epochenkonzepte und deren Diskussion nur beitragen kann.
Sektionsübersicht:
Reinhard Blänkner (Frankfurt an der Oder), Ina Ulrike Paul (Berlin): „Neuständische Gesellschaft“ – Erklärungskonzept für die Strukturveränderungen der europäischen Gesellschaften im globalen Kontext (1750-1840)
Gisela Mettele (Leicester): Die Ordnung der Geschlechter. Bürgerinnen und weibliches Standesbewusstsein
Ina Ulrike Paul (Berlin): Markt macht Meinung. Zur Nationalisierung des Wissens in enzyklopädischen Lexika Europas
Barbara Stollberg-Rilinger (Münster): Kommentar
Julia Schmidt-Funke (Mainz): Kommerz, Kultur und neuständische Identitäten. Konsumgesellschaft um 1800
Reinhard Blänkner (Frankfurt an der Oder): Strukturwandel des Politischen. Verfassung als politisch-soziale Integration der neuständischen Gesellschaft
Eckhart Hellmuth (München): Kommentar Tagungsbericht 'Neuständische Gesellschaft' – Europäische Geschichte im globalen Kontext (1750-1830/40). 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 20.11.2008. Politische Korruption in historischer Perspektive. Westeuropäische Erfahrungen vom 15. bis 20. JahrhundertLeitung: Andreas Suter, Simona Slanicka, Niels Grüne, Universität Bielefeld Bericht von: Tom Tölle, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld Korruption, also das Ausnutzen einer Stellung in Politik, Wirtschaft und Verwaltung zur Erlangung eines persönlichen Vorteils, kann Ungleichheiten in der Gesellschaft stützen und den Machtvollen zusätzliche Vorteile zufließen lassen. In dieser Form beschrieb ANDREAS SUTER (Bielefeld) einen bis in die heutige Zeit gültigen Aspekt des Konnexes zwischen Korruption und Ungleichheit, der die Einbettung eines wissenschaftlichen Austausches über Korruption unter dem Motto Ungleichheit(en) evident werden lässt. Die Sektion „Politische Korruption in historischer Perspektive. Westeuropäische Erfahrungen vom 15. bis 20. Jahrhundert“ versprach also neben einem Brückenschlag zwischen Vormoderne und Moderne auch neue Ansätze für das Verständnis von Ungleichheiten in der Geschichte. Die Beiträge von sieben Teilnehmern spiegelten wider, dass die analytische Erschließung des Korruptionsbegriffes und korruptiver Praktiken in der Vergangenheit im Werden begriffen, die Sektion somit im positiven Sinne Ausdruck laufender Arbeit in verschiedenen Projektkontexten ist. Der einleitenden Frage Suters, wie Korruption in der gegenwärtigen Forschung behandelt wird, wurde hierbei ausgehend von politischen Theorien der Frühen Neuzeit über die Dimension von Korruptionskritik als Partizipationsdiskurs bis hin zur möglichen Sonderrolle der Korruption in der Moderne ebenso eindrücklich wie vielfältig nachgegangen.
Im ersten Vortrag betonte SIMONA SLANICKA (Universität Bielefeld), es habe im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit – vorrangig in Fürstenspiegeln – Spielarten von Antikorruptionsdiskursen gegeben, die ein fester Bestandteil vormoderner Herrschaftskritik gewesen seien. Zumeist ließen sich diese jedoch dem Bestreben nach einer correctio principis zuordnen, die sie anhand von Bildbeispielen illustrierte. Der fürstliche Verstoß gegen Gemeinwohl und gute Regierung habe eine bildliche Zuspitzung etwa in der Darstellung eines animalischen Tyrannen gefunden. Begrifflich rühre diese personifizierte corruptio von den theologischen Erörterungen klerikaler Autoren her. Als Beispiel nannte Slanicka das Traktat On Simony des englischen Theologen John Wyclif, der die Simonie in eine Reihe mit Apostasie und Blasphemie stellte. Corruptio verkörpere Fäulnis, Krankheit, Zerfall, lepröse Erscheinungen und sei von Gestank gekennzeichnet, so die facettenreichen Zuschreibungen, die auch Ambrogio Lorenzetti in seinem Gemälde Das Schlechte Regiment im Rathaus von Siena zur Darstellung brachte. Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert habe zweitens der „reformatio“-Gedanke im Sinn einer Reform des regnum zur Wiederherstellung der ursprünglichen guten forma, an Bedeutung gewonnen. Versinnbildlicht durch einen Hobel, der neue Auswüchse abschleift, sei dieses konservative Programm zyklisch im Falle von Regierungskrisen durch Kriegsniederlagen, Gefangennahme oder Krankheit des Fürsten aufgetreten. Laut Slanicka wurden vorrangig steuerliche Veränderungen beklagt und Korruptionsvorwürfe gegen Amtsträger und Günstlinge vorgebracht. In Anlehnung an Gerard Davids Gemälde Das Urteil des Cambyses wies Slanicka in einem dritten Beispiel auf den direkten Schnittpunkt zwischen Regierung und Alltag im Amt des Richters hin. Die topisch am bestechlichen Richter festgemachte Ungerechtigkeit habe dem Wunsch nach unparteiischer Rechtsprechung gegenübergestanden, derer der Fürst als Stellvertreter Gottes gemahnt wurde. Der mit der Haut des Richters bespannte Stuhl, der dem Sohn und Nachfolger Sisamnes im Gemälde Davids als Platz zugewiesen wird, spielt auf die Bestrafung des Ungerechten, das Bezahlen mit der eigenen Haut an. Abschließend bilanzierte Slanicka im Rückgriff auf den personalen Charakter der Korruptionsdiskurse, die Kritik an Qualitäten des Einzelnen habe nicht zu strukturellen Korrekturen führen können, weshalb sie eher hilflose Aufrufe denn wirksame Maßnahmen gegen Korruption gewesen seien.
HILLARD VON THIESSEN (Universität zu Köln) entfaltete anhand eines Fallbeispiels im Spannungsfeld zwischen Kurie, päpstlichen Nuntiaturen und spanischem Hof den Umgang mit korruptiven Praktiken in der Diplomatie der Frühen Neuzeit. Ein päpstlicher Nuntius hatte am zuständigen Kardinal vorbei eine Amtserhöhung eines nahen Verwandten am spanischen Hof betrieben, die die Familie des Kardnials selbst anstrebte, woraufhin der Nuntius nicht mehr vom Papst begünstigt und nicht – wie üblich – selbst zum Kardinal erhoben wurde. Ein Fall, so scheint es, der eindeutig Züge von Korruption trug. Von Thiessen verneinte jedoch die Exzeptionalität des Vorgehens des Nuntius und erklärte die mangelnde Rollentrennung von Privat- und Amtmann in der Vormoderne zur Ursache. In Abgrenzung vom kasuistischen parfait ambassadeur, dem Idealbild des Botschafters in der Traktatliteratur, wies von Thiessen die vielfältigen Abhängigkeiten und Verpflichtungen der Botschafter nach, die sie regelmäßig zu Geschenken oder Einflussnahme in eigener Sache veranlassten. Im Rückgriff auf Toby Osbornes Studien stellte von Thiessen heraus, dass die Einflussnahme für nahe Verwandte oder in eigener Sache eine gängige Praxis in der Frühen Neuzeit gewesen sei. Das soziale Erfordernis, die Familie zu fördern, der Gabentausch, als Abbildung der Beziehung zwischen zwei Individuen, als deren konstitutives Moment, habe der Befolgung des Normengebäudes der Traktatliteratur entgegen gestanden. Hätte ein Botschafter im Besitz eines großen Machtpotentials dieses nicht zur Begünstigung der Familie genutzt, wäre seine Stellung in der heimischen Gesellschaft gefährdet gewesen. Ansprechpartner an fremden Höfen durch Geschenke zu gewinnen, mit Hilfe von Zusatzeinnahmen den Dienstherrn angemessen repräsentieren und überdies finanziell entlasten zu können, sei vielmehr eine Aufgabe des adligen Botschafters in Diensten des Fürsten gewesen. Der Fürst bedurfte einer zuverlässigen Elite zur Repräsentation und suchte daher die Attraktivität des Diplomatenamtes zu erhalten. Sanktionen wurden daher selten verhängt. Im Falle des genannten Nuntius waren sie aber nötig, hatte er sein Anliegen doch heimlich und in Konkurrenz zum Kardinal betrieben. Dass kaum jemand den einmal geäußerten Korruptionsvorwurf zu entkräften vermochte, lag - so von Thiessen - in der Omnipräsenz korruptiver Praktiken in der Diplomatie begründet.
PIETER WAGENAAR (Vrije Universiteit Amsterdam) kritisierte den Anachronismus, moderne Definitionen von Korruption auf frühneuzeitliche Gesellschaften übertragen zu wollen. Hiervon grenzte er den Ansatz ab, nach den Veränderungen zu fragen, die Korruption durch die Normen und Werten der betrachteten Gesellschaft erfuhr. Dies veranschaulichte er anhand zweier Fallstudien aus der Republik der Vereinigten Niederlande. Erster Ansatzpunkt war der beginnende Französisch-Holländische Krieg von 1672, in dessen Verlauf Holland bedroht wurde, so dass der Stadt Schoonhoven in Südholland eine Frontstellung bei der Verteidigung zufiel. Den Plan, das umgebende Land zu fluten, habe Bürgermeister Hugo van Arckel gegen die übrigen Amtsinhaber nur durchsetzen können, indem er sie mit Hilfe Wilhelms III. von Oranien entmachtete und sich zum alleinigen Entscheidungsträger aufschwang. Nach der erfolgreichen Verteidigung ernannte Wilhelm III. van Arckels unmündigen Sohn zum Bailiff (Amtmann), wodurch van Arckel als dessen Vater ein weiteres Amt zufiel. Diese Ämterfülle habe van Arckel anschließend in verschiedenster Weise zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Durch contracts of correspondence versuchte er eine Kartellstruktur aufzubauen, die ihm allein unterstand. Diese Praxis war jedoch insofern tolerabel, als die Ausschaltung von Konkurrenz durch Wilhelm III. gewünscht und gefördert worden war. Der zweite Fall behandelte den contract of correspondence der Stadt Leiden, der eine Mehrheit von politischer Einflussnahme ausschloss. Amtmann Van den Bergh war während der französischen Invasion zum Deichgraf ernannt worden, nicht ohne jedoch anderen Städten im Gegenzug Versprechungen zu machen. Als er diese in der Folge nicht einhielt, begann ein Wechsel von Pamphleten über die nicht standesgemäße Verhaltensweise van den Berghs. In Folge der Bildung einer revolutionären Gegenregierung seiner Gegner wurde indes schnell deutlich, dass diese Antwort auf eine vermeintlich korruptive Praxis nicht zu tolerieren war. Einer der Rädelsführer, Schrevelius, musste zurücktreten, während van den Bergh im Amt blieb. Wagenaar stellte abschließend klar, eine ungleich verfasste, ständische Gesellschaft könne dennoch rechtsstaatlich verfasst sein, so dass dem vormodernen Rechtssystem keineswegs pauschal Willkür zu unterstellen sei. Änderungen in den Wertesystemen, auf die Korruptionsdiskurse Impulswirkung haben konnten, stellten unter dem Gesichtspunkt der Ungleichheit häufig Rufe nach einem höheren Maß an Gerechtigkeit dar.
Anschließend stellte NIELS GRÜNE (Universität Bielefeld) im Rahmen dreier Fallbeispiele aus dem Herzogtum Württemberg und der Reichsstadt Köln Möglichkeiten vor, Korruptionskritik als einen Partizipationsdiskurs in der Frühen Neuzeit zu deuten, mittels derer politisch-soziale Eliten um herrschaftliche Teilhabechancen gestritten hätten. Als erstes Beispiel führte Grüne einen der zahlreichen Versuche der Herzöge von Württemberg an, die Stellung der württembergischen Landstände aufzuweichen und bürgerliche Vertreter aus ihren Ämtern in der Verwaltung zu drängen. Nach dem Tod Friedrichs I. von Württemberg hatte dessen Sohn versucht, sowohl das Andenken seines Vaters zu wahren, als auch dem Wunsch der Ehrbarkeit nachzukommen, die aggressiven Praktiken in dessen Regierung zu verurteilen. Für die Umsetzung dieses Plans eröffnete er einen Korruptionsprozess gegen die namhaften Fürstendiener Enzlin und Eßlinger und transponierte so die vom Vater forcierte Amtsaneignung zu Ungunsten des Patriziates auf einzelne Beamte, denen in verschiedenen Fällen Schmieralien vorgeworfen wurden. Zur Emanzipation von der Ehrbarkeit bedienten sich die Herzöge, so Grüne im zweiten Fallbeispiel, später des Diensthandels. Die von der Ehrbarkeit beklagten Schatullgelder, die die Herzöge auf diese Weise einnahmen, waren aus zwei Gründen für die landständische Elite kritikabel. Zum Einen füllten sie zusätzlich die Kassen des Herzogs, zum Anderen eröffneten sie neuen aufstrebenden Gruppen den Zutritt zu wichtigen politischen Ämtern und Würden. Öffentlich beklagten die Landstände, die jeweiligen Beamten würden sich den Preis, den sie zu Anfang entrichtet hatten, zurückholen, also selbst korrupt handeln, um sich zu bereichern. Im Kölner Beispiel hingegen habe die zunehmende Aristokratisierung der städtischen Ämter zu einer Exklusion bestimmter kaufmännischer Eliten von Ratsherren- und Bürgermeisterposten geführt, so dass es im Zusammenhang mit einer schlechten allgemeinen Lage und auf Druck der Bürgerschaft zur Einrichtung einer Kommission kam, die einen Sumpf korruptiver Praktiken aufdeckte. In diesem Fall habe das Korruptionsverfahren jedoch über die Verurteilung von Einzelpersonen hinaus die Systemfrage aufgeworfen, die schließlich in einer Revolte gipfelte. In Zusammenschau der drei Beispiele formulierte Grüne fünf Thesen zu korruptionsbezogenen Partizipationsdiskursen. Art und Ausmaß des Diskurse seien erstens nicht direkter Ausdruck einer Zu- oder Abnahme der Normverletzung, das auslösende Moment für Korruptionszuschreibungen seien zweitens häufig Elitenkonflikte, die Art und Intensität der Verfahren hinge drittens davon ab, ob Einzelne oder ein Gesamtsystem betroffen seien, mit den Diskursen sei viertens kein generelles Gleichheitspostulat verbunden. Vielmehr handele es sich fünftens häufig um die Verletzung als legitim empfundener Ungleichheiten oder für rechtmäßig erachteter Privilegien. Zuletzt stellte Grüne die Frage nach langfristigen Wandlungsprozessen. In der Veränderung der politischen Systembedingungen sowie in der Verrechtlichung des Korruptionsdiskurses durch Verengung der Primärbedeutung erkannte er diejenigen Ansatzpunkte, an denen sich der Übergang von der Vormoderne zur Moderne im Bereich der Korruptionsforschung festmachen lassen könne.
Für ANDRÉ KRISCHER (Universität Münster), der sich mit der forensischen Konstruktion politischer Devianz in England befasste, stand die juristische Aufarbeitung korruptiver Praktiken in öffentlichen Verfahren im Vordergrund. Die ambivalente Sachlage zur Korruption verdeutlichte Krischer anhand der berühmten Impeachments gegen den Lord Chancellor Sir Francis Bacon 1621 und gegen Warren Hastings, den Governor-General of India, 1781. Sie spiegelten gleichermaßen den Wandel im öffentlichen Umgang mit Korruption und die wachsende Differenzierung zwischen Wirtschaftssphäre und Gesellschaft wider, die monetäre Zuwendungen im politischen System zunehmend anrüchig erscheinen ließ. Der erste Prozess richtete sich gegen Francis Bacon, dem vorgeworfen wurde, innerhalb laufender Gerichstverfahren Geschenke angenommen zu haben. Nicht diese Tatsache allein sei ihm zum Verhängnis geworden, sondern seine Tendenz, dennoch nicht zugunsten derjenigen zu entscheiden, die ihn beschenkt hatten. Das durch den Hauptankläger Edward Coke in Form eines Impeachment geführte Verfahren sollte sich durch seine besondere Form den strengen Verfahrensregeln regulärer Prozesse entziehen und individuelle Verfehlungen Bacons untersuchen, ohne die Systemfrage zu stellen. Bacons Geständnis, er habe Aufwandsentschädigungen angenommen, die der Beschleunigung des Verfahrens dienen sollten, die aber nicht verheimlicht worden seien und überdies das Urteil nicht beeinflusst hätten, versteht Krischer als symptomatisch für ein strukturelles Phänomen der gesamten Richterschaft als organisation of hypocrisy. Der fundamentale Bruch zwischen talk und action sei typisch für diese Kultur organisierter Heuchelei gewesen. Das öffentliche Bekenntnis zur Norm und die Formulierung eigener Ausnahmen sei erst durch die disambiguierende Wirkung des Verfahrens außer Kraft gesetzt worden. Für das 18. Jahrhundert beschrieb Krischer einen grundlegenden Wandel des Begriffs der Unbestechlichkeit. Nicht mehr die Verfehlung des Individuums Warren Hastings in Indien habe im Mittelpunkt des vierzehnjährigen Verfahrens des Anklägers Edward Burke gestanden. Stattdessen sei der gesamte Komplex der old corruption in Übertragung auf kulturell-differente Praktiken und in kultureller Chiffrierung durch indische Begriffe öffentlich seziert worden. Der Korruptionsdiskurs sei dadurch jahrelang auf der politischen Agenda geblieben und Korruption zum öffentlichen Skandal geworden. In der Qualität der Prozessöffentlichkeit sah Krischer eine entscheidende Entwicklung vom Fall Bacon zum Fall Hastings. Während der Fall Bacon in der herrschenden Elite ausgetragen und nicht auf das System übertragen wurde, verhandelte man das zweite Impeachment vor einer tendenziell transnationalen Öffentlichkeit. Überdies seien ausdifferenzierte Systemgrenzen, inbesondere die Evolution von Wirtschaft nach dem ersten Prozess maßgeblich daran beteiligt gewesen, dass monetäre Zuwendungen ihren Charakter als Symbolgaben verloren hätten und Burke in der Lage gewesen sei, den tatsächlichen Wert der Geschenke zu betonen sowie die skandalöse rechnerische Bilanz hieraus zu ziehen. Diese Zahlungen aber, die ihres Geschenkcharakters entkleidet waren, darin war sich die öffentliche Meinung einig, gehörten nicht in das politische System. Eine strukturelle Intoleranz gegenüber Ämterüberschneidungen und Grenzübertritten, ergänzt um eine öffentliche Intoleranz gegenüber Scheinheiligkeit, sei entstanden.
ANDREAS SUTER (Universität Bielefeld) arbeitete zunächst im Rückgriff auf Jean Bodin die gängige außenpolitische Praxis Frankreichs heraus, sich durch monetäre Zuwendungen günstige politische Entscheidungen in anderen Herrschaftsräumen zu kaufen. Zum Einen sei dies durch pensions ordinaires an befreundete Herrschaftsgebiete, zum Anderen aber durch pensions extraordinaires oder particulaires, das heißt geheime Zahlungen an Einzelpersonen, geschehen. Anhand der Alten Eidgenossenschaft verdeutlichte Suter anschließend den immensen Einfluss der regulären Zahlungen, aber auch der geheimen Treuebeziehungen zum französischen König, die zusammen genommen 30 bis 70 Prozent der Einnahmen in den öffentlichen Haushalten ausgemacht und 900 Inhaber eidgenössischer Ämter betroffen hätten. Die Bestochenen seien in den Städteorten unter den Mitgliedern der Ratsfamilien, im Falle der Länderorte, mit direktdemokratischen Landsgemeinden, sowohl Häupterfamilien als auch einfache Stimmbürger gewesen. Die Bestechung habe sich überdies von den Häupterfamilien nach unten verteilt, wenn diese Geschenke vor wichtigen politischen Entscheidungen verteilten, so dass man gar von Maßnahmen der Umverteilung ausländischer Zuwendungen sprechen könne, mittels derer die Volksversammlung sich ihre Souveränität durch eigene Häupter und europäische Fürsten teuer habe abkaufen lassen. Der Kampf gegen Korruption in den aristokratischen und demokratischen Gebieten weise jedoch frappierende Unterschiede auf. Die Städteorte hätten die Konflikte selten öffentlich ausgetragen. In den Länderorten hingegen sei es seit dem 18. Jahrhundert vermehrt zu entsprechenden Diskussionen der popularen Öffentlichkeit gekommen. Bei augenfälligen Krisensituationen, wie dem Verlust von großen Söldnerheeren, dem Kampf von Häupterfamilien untereinander oder im Falle des Versiegens der Finanzströme aus dem Ausland, sei die populare Opposition gegen die ausländischen Bestechungen vorgegangen. Anhand des Kantons Zug lasse sich das fundamentale Paradoxon dieser popularen Opposition verdeutlichen. Joseph Anton Schuhmacher habe sich im 18. Jahrhundert an die Spitze einer isolationistischen Bewegung gestellt, die Bestochenen aus ihren Ämtern entfernt und die Beziehungen zu ausländischen Mächten abgebrochen. 1735 war er jedoch bereits auf dem Weg, eine mehrjährige Galeerenstrafe in Turin anzutreten, die franzosenfreundlichen Häupter waren längst zurückgekehrt und sein Programm gescheitert. Die Stimmbürger waren leicht für die Ideale vaterländischer Freiheit zu mobilisieren, sofern sich dies nicht in ihren Geldbeuteln niederschlug. Stellten aber die ausländischen Potentaten die Zahlungen ein, wurde den Bürgern die Dimension der Abhängigkeit bewusst. Die Opposition indes, die sich häufig außerordentlicher Landsgemeinden bediente und diese überdies bestach, um die politischen Entscheidungen abzusichern, war anschließend mit Leichtigkeit zu diskreditieren, da sie selbst zumeist zum Instrumentarium korruptiver Praktiken gegriffen hatte.
Der Vortrag von JENS IVO ENGELS (Universität Freiburg) kündigte schon durch seinen Titel „Korruption und Moderne - Eine feste Beziehung“ den Sprung in die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts an. Engels stellte zunächst heraus, die Forschungszweige in Vormoderne und Moderne betrieben gemeinsam eine Archäologie des modernen Korruptionsbegriffes in Korruptionsdebatten, die man jedoch nicht im Sinne eines Kausalmodells als Auslöser von Modernisierung verstehen dürfe, und stellte sich hierdurch in eine Reihe mit den übrigen Vortragenden. Ebenso wenig sei das zeitweilige Verstummen von Korruptionsdebatten in den Quellen ein Indiz für geschichtlichen Stillstand, sondern vielmehr ein kommunikatives Phänomen. Im Anschluss versuchte Engels anhand von maßgeblichen Modernisierungsprozessen die besondere Bedeutung von Korruption in modernen Gesellschaften herauszustellen, die postulierte feste Beziehung zwischen Korruption und Moderne näher zu bestimmen. Die zuerst angesprochene Differenzierung zwischen öffentlicher und privater Sphäre sei ursächlich für die Bestimmung illegitimer Vermischungen gewesen und Resultat einer Dekonstruktion der anderen Normengebäude im öffentlichen Bereich. Hierbei habe die Korruptionskritik gewissermaßen als Agent der Modernisierung fungiert, die eine Eindeutigkeit der Kategorien hervorgebracht habe. Die Definitionen bestimmter Praktiken hätten sich zunehmend an der Widerspenstigkeit der Realität gerieben, Unvollkommenheiten offenbar werden lassen, wobei beispielsweise der Korruption ein Bruch mit öffentlich sagbaren Normen und damit einhergehend eine Verlagerung ins Verborgene zugesprochen werden muss. Durch die Ausweitung der Öffentlichkeit vor allem in medialer Hinsicht sei ein größerer Resonanzraum entstanden. Die Korruption vor einem fundamentalpolitisierten Massenpublikum zu thematisieren, habe der Debatte eine neue Wirkung gegeben, Korruptionskritiker hätten sich als Sachwalter der kleinen Leute positionieren können. Die Moderne kennzeichne überdies eine reflexive Selbstverständigung über den Grad ihrer Modernität, in deren Rahmen man sich vom Ancien Régime habe abgrenzen wollen. Korruptive Praktiken wurden der Vergangenheit zugeordnet, sich ihrer zu bedienen und hierdurch in die Vormoderne zurückzufallen, sei symptomatisch für die Überforderung des Individuums in Ansehung der komplexer werdenden Welt geworden und somit eine Erscheinung der Peripherie. Als letzten Prozess führte Engels die Änderung wirtschaftlicher Praktiken in der Industrialisierung an. Einzelne Personen oder Familien hätten in kurzer Zeit Kapital akkumuliert, um bestimmte Ziele zu erreichen. Geld sei also seines symbolischen Wertes entkleidet zum Mittel geworden, abweichende Praktiken hätten sich herausgebildet.
Die abschließende Diskussion problematisierte die Besonderheit von Korruptionsdiskursen in der Moderne. Hier wurde konkret, was in der Sektion Gibt es eine Einheit der Geschichte? bewusst abstrakt gehalten war. Die Diskussionen, ob sich vormoderne Korruptionsdiskurse von ihrer modernen Form fundamental unterscheiden, über den Grad dieser Unterscheidung und die Formulierung von Brüchen und Verbindungen, stellen in diesem Fall keine Probleme der klassischen Periodisierung dar, deren ständige Diskussion in der Tat verzichtbar ist, wie Winfried Schulze in oben genannter Sektion zu Recht anmerkte. Sie sind im Gegenteil unverzichtbar und notwendig für das Verständnis korruptiver Praktiken und ihrer Darstellung als gesamtgeschichtliches Phänomen.
Sektionsübersicht:
Simona Slanicka (Bielefeld): Korruption in der politischen Theorie des 14. bis 16. Jahrhunderts
Hillard von Thiessen (Köln): Korruption und Normenkonkurrenz in der Diplomatie der Frühen Neuzeit
Pieter Wagenaar (Amsterdam): Approaches to and Results of Corruption Research on the Netherlands, 1650-1950
Niels Grüne (Bielefeld): Korruptionskritik als Partizipationsdiskurs im Alten Reich (16.-18. Jahrhundert)
André Krischer (Münster): Korruption vor Gericht: die forensische Konstruktion politischer Devianz in England, 17.-19. Jahrhundert
Andreas Suter (Bielefeld): Korruption und Korruptionsdiskurse in der Alten Eidgenossenschaft
Jens Ivo Engels (Freiburg): Korruption und Moderne: eine feste Beziehung Tagungsbericht Politische Korruption in historischer Perspektive. Westeuropäische Erfahrungen vom 15. bis 20. Jahrhundert. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 13.11.2008. Politisch-kulturelle Ungleichheiten im Spannungsverhältnis zwischen »Orient« und »Okzident«Leitung: Sitta von Reden, Universität Augsburg Bericht von: Astrid Möller, Seminar für Alte Geschichte, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Diese Sektion hatte es sich zur Aufgabe gemacht, das Thema „Ungleichheiten“ des Historikertags 2008 aus der Perspektive der Wahrnehmung und Erfahrung von Ungleichheiten im Kontext imperialer Ausdehnungen der griechisch-römischen Welt (Alexander und hellenistische Großreiche, Ausdehnung Roms in den Osten) zu beleuchten. So stellte sich die Frage, ob sich die Wahrnehmung und der Umgang mit dem kulturell Anderen verändern, wenn er der unterworfene Gegner ist. Ausgegangen wurde von einem in der Antike im Gegensatz zur Moderne verschiedenartig konstituierten Ungleichheitsbegriff, der nicht soziale Ungleichheit bewertete, sondern die Grenze grundsätzlich zwischen Bürgern und Nichtbürgern zog. Die moderne Vorstellung, dass alle Menschen prinzipiell gleich seien, kann jedenfalls nicht vorausgesetzt werden. Den Referenten lag ein Fragenkatalog vor, dem sich jeder auf eigene Weise näherte: Erstens: Wie wurde im jeweiligen Zeit- und Kulturhorizont kulturelle Ungleichheit konstituiert, repräsentiert oder konzeptionell verarbeitet? Zweitens: Gibt es Anzeichen dafür, dass kulturelle Ungleichheit hierarchisiert wurde und sich daraus ein unterschiedlicher Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen (Status, Ämter, wirtschaftliche Güter) ergab? Drittens: Welche machtpolitischen Funktionen und Konsequenzen hatte die Darstellung kultureller Ungleichheit bzw. ihre Aufhebung? Viertens: Welches waren die Trägerschichten des Ungleichheitsdiskurses und welche Institutionen trugen und verbreiteten ihn? Fünftens: Wie interagierten möglicherweise verschiedene ‚Achsen der Ungleichheit’, das heißt ethnisch-kulturelle, soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheit?
Gemeinsam war den Beiträgen die Frage nach dem Verhältnis zwischen gesellschaftlicher Kommunikation und konkreter gesellschaftlicher Realität, wobei durchaus unterschiedliche und widerstreitende Wahrnehmungen und Repräsentationen von Ungleichheiten in unterschiedlichen sozialen und politischen Situationen (innerhalb der Elite, im Alltag, in der Königsideologie usw.) behandelt wurden. Gemeinsam ist die Erkenntnis, dass Ungleichheitsdiskurse wesentlich durch funktionalisierte Vergangenheiten als Beweis kultureller Divergenz oder Konvergenz bestimmt werden und man – wie fast immer – weniger über Realitäten, tatsächliche Motive und Folgen der Ungleichheitsdiskurse als über das Wesen dieser Diskurse selbst erfährt.
JOSEF WIESEHÖFER (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) betrachtete politisch-kulturelle Ungleichheit aus der Sicht eines orientalischen Reiches, dem Iran, dessen „Nationalgeschichte“ das Ziel verfolgte, Rum (= der Westen, das heißt griechisch-makedonische Welt, Rom, dann oströmische Welt) als ewigen Erzfeind erscheinen zu lassen, was sich durchaus mit der bildlichen Darstellung zum Beispiel der Sasaniden deckt, die die römischen Kaiser als Gefangene und Opfer abbilden. Ganz anders hingegen in der diplomatischen Korrespondenz, in der sich beide Herrscher gegenseitig als Brüder bezeichnen. Als schriftliche Quelle diente ihm das so genannte Herrenbuch, das eine Art „Iranische Nationalgeschichte“ darstellt. Diese nur indirekt überlieferte, aber eine lange Tradition begründende Schrift stellt eine Mischung aus heroischen Stoffen, Sprüchen von Königen und Weisen, priesterlichen Streitgesprächen, philosophischen Betrachtungen, moralischen Vorschriften sowie königlichen Testamenten und Thronreden dar, deren Ziel die Vermittlung herrschaftlicher Legitimität, Gerechtigkeit, Religiosität und vorbildhaften Lebenswandels, mithin die moralischen und politisch-sozialen Ideale und Tugenden von Herrschern und Untertanen war, auf die sich die Sasaniden bei ihrer Herrschaft stützen wollten. Hier wird eine „intentionale Geschichte“ vermittelt, die den Sasaniden geholfen habe, sich als gleichsam naturgesetzlichen Höhepunkt der iranischen Geschichte zu präsentieren und die Überlegenheit bzw. Ungleichheit mit ihrem westlichen Gegner herauszustreichen. In diesem Beitrag ließ sich gut verfolgen, wie Ungleichheitsdiskurse mit Hilfe funktionalisierter Vergangenheiten als Beweis kultureller Divergenz dienen konnten und sich weniger über die realen Hintergründe des Ungleichheitsdiskurses als über das Wesen dieses Diskurses selbst erfahren ließ. Hinzuzufügen wäre ein Element kultureller Gleichheit zwischen westlicher und östlicher Welt – was aber nicht Thema sein konnte, da es ja um Ungleichheiten ging –, das durch die Quellenlage selbst konstituiert wird: Bei den Griechen und Römern ordneten sich Geschichtserzählungen ebenfalls Interessen nach Legitimität und exemplarischen Verhalten unter, wenn auch in einem ganz anderen politisch-sozialen Umfeld.
Drei der Vorträge bezogen sich auf das hellenistische Ägypten, in denen die durch die griechisch-makedonische Fremdherrschaft entstandene soziale, ethnische und kulturelle Ungleichheit beleuchtet wurde.
GREGOR WEBER (Universität Augsburg) stellte die Frage, ob die ethnische und kulturelle Ungleichheit, wie sie im ptolemäischen Ägypten zwischen den herrschenden Griechen bzw. Makedonen und den indigenen Ägyptern herrschte, als solche empfunden wurde. Besonders in den Blick nahm er die vielgestaltige kultische Verehrung des Herrschers, des Herrscherpaares und der gesamten Dynastie, die er als Kommunikationszusammenhang zwischen König und Bevölkerung verstanden wissen wollte, und die ein dialektisches Gefüge von Erwartungshaltung der Bevölkerung und Selbstdarstellung des Herrschers in unterschiedlichen Kontexten bildete. Die Ptolemäer besaßen kein fertiges Konzept zur kultischen Verehrung ihrer selbst, ihrer Familienmitglieder und ihrer Ahnen, sondern fügten schrittweise neue Elemente hinzu und experimentierten mit diesen. Die große Bandbreite parallel existierender Vorstellungen, die sich auch widersprechen konnten, wirkt fast beliebig. Aber gerade hierin dürfte das Geheimnis des Erfolges liegen, der sich einstellen konnte, weil die durch die Göttlichkeit proklamierte Macht auch durch deren reale Präsenz im Alltag und in der Geschichte gedeckt war. Den Mitgliedern der griechischen Elite am Hof und im Land sei eine Vorbildfunktion zugekommen, indem sie die kultische Verehrung ihres Königs bzw. der Dynastie prägten und dabei gleichzeitig auch selbst kreativ erweiterten. Der ägyptischen Seite sei es jedoch zum Teil gelungen, ihre kulturellen wie religiösen Bedürfnisse aktiv mitzugestalten, wodurch sich der Herrscherkult als Institution der Ungleichheit präsentiert habe. Wie sich die Ägypter auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen von der griechischen Kultur tangiert fühlten, bleibt uns allerdings verborgen, da wir aus ägyptischen Quellen kaum etwas über die Griechen erfahren. Dieser Beitrag hob deutlich auf die griechisch-makedonische Elite als Trägerschicht des Ungleichheitsdiskurses ab.
STEFAN PFEIFFER (Universität Mannheim) betrachtete den Herrscher- und Dynastiekult aus der ägyptischen Perspektive und fragte danach, was am indigenen Kult für den ptolemäischen König gegenüber dem alten Pharaonenkult neu war. Über die ägyptischen Varianten des hellenistischen Herrscherkults gibt es Nachrichten, da sich die ägyptischen Priester vermutlich jährlich beim König versammelten und dort Ehrenbeschlüsse verabschiedeten, von denen knapp 17 Dekrete überliefert sind. In jedem ägyptischen Tempel gab es einen Kult für die gesamte ptolemäische Dynastie. Am Beispiel des Dekrets von Rosette zeigte er die Vermischung griechischer und ägyptischer Elemente auf. Um einen ptolemäischen Herrscher zu einem ägyptischen Gott zu machen, habe es der Anwesenheit seines Kultbildes im Allerheiligsten des Tempels und eines besonderen Tempelfestes bedurft, das durch die Prozession die lokale Bevölkerung einbezogen habe. Durch die Einfügung des Namens Ptolemaios’ V. in die Priestertitulatur sei er verwaltungsrechtlich zu einer Gottheit jedes Heiligtums geworden. Diese Erhebung des Königs zum ägyptischen Gott habe handfeste Vorteile für die Priester, die an dem Opfergut partizipierten und so ihr Einkommen erweiterten, gehabt. Einerseits seien aus den Königen einheimische Götter, andererseits eine neue Dimension der Ungleichheit hergestellt worden, indem die lebenden Herrscher nun mit einer sakralen Weihe umgeben waren. Dieser ägyptisch ausgestaltete Herrscherkult sei aber keinesfalls als Übernahme des altägyptischen Königskults zu verstehen. Nie zuvor war der ägyptische Pharao zu einem Gott des ägyptischen Tempels geworden, er war der oberste Priester des Landes. Göttlich verehrt wurde nur seine Wesenskraft. Hier übernahmen die ägyptischen Priester das Vorbild des griechischen Herrscherkults und statteten ihn mit ägyptischen Konventionen aus. Auch der Einbezug der königlichen Gemahlinnen zeige einen fundamentalen Unterschied zum traditionellen Pharaonenkult auf, wodurch sich der ägyptisch-griechische Dynastiekult als eine eigenständige Entwicklung erweise, die aber in bekannten Traditionen wurzelte. Dieser Beitrag legte den Fokus auf den Umgang der unterlegenen Seite mit der durch die Eroberung entstandenen Ungleichheit.
SITTA VON REDEN (Universität Augsburg) sprach über die machtpolitische Bedeutung mythologischer Komplexe und Mythen als Verhandlungsfeld politisch konstituierter Ungleichheiten. Die ersten Ptolemäer bemühten sich, ein neues symbolisches System zu schaffen, mit dessen Hilfe sie die Ressourcen Ägyptens kontrollieren wollten. Die Fremdherrscher hatten zwar Zugriff auf Steuern, Geld, Positionen in Militär, Verwaltung, griechischem Kult und am Hof, doch der Getreidereichtum wurde von den Tempeln noch mitkontrolliert. Im Prozess der graduellen Ausgestaltung einer politischen und sozialen Herrschaftssymbolik über Gesamtägypten spielten der Kult und die Religion als Kommunikationsmedium eine wesentliche Rolle. Der Versuch der Integration und teilweisen Aneignung ägyptischer Symbolik war ein wesentlicher Aspekt der ptolemäischen Politik. Aus der traditionellen Wahrnehmung Ägyptens als der ältesten Kultur und dem Geburtsort der Götter speiste sich das Rollenverständnis der Fremdherrscher als Vollendern nicht Unterdrücker dieser Kultur. Das Füllhorn, obwohl ein griechisches Symbol, diente als Vehikel der Harmonisierung, als Horn der Amaltheia, die in der Version der Mutter des Gottes Dionysos eine spezielle Bedeutung bekam, denn die Ptolemäer verbanden sich ganz besonders mit dem Dionysoskult und identifizierten sich in zunehmendem Maße mit Dionysos selbst. Dionysos sprach alle sozialen Gruppen an, Männer ebenso wie Frauen, und konnte Fremdheit und Eigenheit durch das Motiv der Reise und Rückkehr vereinen. Die beliebte Darstellung der vergöttlichten Arsinoe als Isis erfolgte in einer Bildsprache, die den Ägyptern als griechisch und den Griechen als ägyptisch erschienen sein muss. Die mythologischen Erzählungen seien aus der Verbindung griechischer, ägyptischer und ptolemäischer Theologien entstanden, deren rivalisierende Versionen durch verschiedene Priesterschaften propagiert worden. Die Dynamik religiös-kultureller Annäherung habe eine Form der politischen Kommunikation geschaffen, mit deren Hilfe die gegenseitige Legitimation erreicht werden konnte, von der der soziale Frieden in Ägypten abhing. Mithin zeige die gräko-ägyptische Mythenentwicklung im hellenistischen Ägypten einen ganz eigenen Umgang mit kultureller Ungleichheit, der unsere Konzepte von Toleranz und Ausgrenzung grundlegend in Frage stellt.
Der klassische Archäologe ROLF MICHAEL SCHNEIDER (Ludwigs-Maximilian-Universität München) betrachtete das Fremde im Zentrum der Macht der römischen Kaiserzeit. Hier konnte er zeigen, wie der Diskurs über kulturelle Ungleichheit im Medium der Bilder nicht asymmetrisch, sondern dialektisch geführt wurde, unter bewusster Einbindung vermeintlicher Gegensätze und Widersprüche. Bilder und Monumente des Fremden verbanden die Kulturen des Orients und Roms, indem sie sich komplex aufeinander bezogen. Rom eignete sich sowohl Freunde wie Feinde aus den östlichen Gebieten in der griechisch-römischen Ikonographie des schönen Orientalen und mit Hilfe des Konzepts der göttlichen Ur-Mutter und trojanischer Ur-Väter an. Diese Bilder fehlen jedoch für Ägypten. Stattdessen wurden riesige Obelisken ins Zentrum der Macht nach Rom transportiert und ägyptische Götter in römischen Heiligtümern und Häusern aufgenommen. Genuin asiatische Monumente waren hingegen aus dem Stadtbild Roms ausgeschlossen. In dem die römische Elite Diskurse aus dem frühen Hellenismus aufgriffen habe, gleichzeitig aber programmatisch weiterentwickelte, sei ein spezifisch römischer Umgang mit kultureller Ungleichheit entstanden. Hier wies Schneider auf das Konzept der Toleranz des Frankfurter Sozialphilosophen Rainer Forst hin, wonach Toleranz gegenüber fremden Einstellungen immer beides ist: Sowohl ein begrenztes Ja wie auch ein begrenztes Nein, das heist im kulturellen Diskurs die gleichermaßen begrenzte Anerkennung wie Ablehnung. Dieser Beitrag zeigte den vielgestaltigen Umgang des siegreichen Rom mit den Kulturen seiner unterlegenen Gegner, dessen Elite sich einerseits das Fremde begierig aneignete, anderseits aber stets der politisch wie kulturell überlegene Herrscher blieb, mithin Ungleichheit fraglos akzeptierte.
Die Diskussionen nach den einzelnen Beiträgen waren zumeist auf spezielle Fragen gerichtet. In der Schlußdiskussion wurde eine klare Positionierung der Ungleichheit eingefordert. Als Antwort wurde besonders betont, dass die Vorträge zeigen sollten, wie unsere Vorstellungen und Konzepte von hierarchischer Ungleichheit anhand der vorgestellten Beispiele aufgebrochen werden können. Es blieb indes die Frage im Raum, ob die griechisch-römische Aneignung der Welt nicht doch als Schaffung einer hierarchischen Ungleichheit zu verstehen sei. Die Vorträge hatten sich jedenfalls um ein wesentlich differenzierteres Bild bemüht.
Sektionsübersicht:
Joseph Wiesehofer (Kiel): Politisch-kulturelle Ungleichheit aus östlicher Sicht: Rum und Iran in der ‚Iranischen Nationalgeschichte’
Gregor Weber (Augsburg): Herrscher- und Dynastiekult in griechisch-makedonischer Perspektive
Sitta von Reden (Augsburg): Isis – Aphrodite – Arsinoe: Zur machtpolitischen Bedeutung eines mythologischen Komplexes
Stefan Pfeiffer (Trier): Herrscher- und Dynastiekult in ägyptischer Perspektive
Rolf Michael Schneider (München): Der Orient in Rom: Das Fremde im Zentrum der Macht Tagungsbericht Politisch-kulturelle Ungleichheiten im Spannungsverhältnis zwischen »Orient« und »Okzident«. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 06.11.2008. Raumkulturelle Disparitäten in europäischen Stadtregionen des 20. JahrhundertsLeitung: Christoph Bernhardt, Leibniz-Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Erkner; Julia Obertreis, Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Bericht von: Hans-Christian Petersen, Historisches Seminar, Abteilung für Osteuropäische Geschichte, Johannes Gutenberg-Universität Mainz „Ungleichheiten“ – das Thema des 47. Deutschen Historikertages in Dresden ist in den Kommentaren und Feuilletons der Presse zumeist als Reaktion der deutschen Geschichtswissenschaft auf sich aktuell vollziehende Prozesse zunehmender gesellschaftlicher Polarisierungen wahrgenommen worden. Stichworte wie Prekarisierung, Gentrifizierung oder die derzeitige Krise an den Finanzmärkten wurden in Verbindung gebracht mit einer Wiederentdeckung der sozialen Frage durch die Historikerzunft – „Harte Fakten für harte Zeiten“ also, wie die taz prägnant formulierte
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, und damit eine Ablösung kulturgeschichtlicher Ansätze durch eine Wiederkehr der Sozialgeschichte?
Ein Blick auf das Dresdener Programm macht rasch deutlich, dass von einer solchen Kehrtwende nicht die Rede sein kann und dass eine dichotome Gegenüberstellung von Sozial- und Kulturgeschichte auch wenig erkenntnisfördernd ist. Zielführender scheint es zu sein, die jeweiligen Stärken und Schwächen zu beleuchten und hiervon ausgehend zu einer Modifikation und Verbesserung bestehender Ansätze zu gelangen. Ein hochinteressantes Beispiel für ein solches Vorgehen stellte die von Christoph Bernhardt (Berlin) und Julia Obertreis (Freiburg) organisierte Sektion „Raumkulturelle Disparitäten in europäischen Stadtregionen des 20. Jahrhunderts“ dar.
CHRISTOPH BERNHARDT (Leibniz-Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung Erkner bei Berlin) formulierte in seinem Eröffnungsvortrag die der Sektion zugrunde liegende Kernfrage wie folgt: „Welche grundlegenden, raumbezogenen sozialkulturellen Disparitäten lassen sich in europäischen Stadtregionen im 20. Jahrhundert erkennen?“ Er konkretisierte dies anhand dreier Punkte: Zum ersten gehe es um die kulturgeschichtliche „Weiterentwicklung“ traditioneller Disparitätsanalysen, deren Fokus vor allem auf Phänomene sozialräumlicher Segregation gerichtet gewesen sei. Zum Zweiten gelte es, für das 20. Jahrhundert nicht allein den engeren Bereich einer Stadt, sondern auch die suburbanen Regionen mit in den Blick zu nehmen. Drittens sei es notwendig, eine vergleichende gesamteuropäische Perspektive einzunehmen, um bestehende, nationalgeschichtliche Zuschreibungen („die deutsche Stadt“, „die polnische Stadt“ etc.) zu hinterfragen und gegebenenfalls zu korrigieren. Dieser letzte Punkt spiegelte sich dann auch in der Zusammensetzung der Sektion wieder, deren städtische Untersuchungsgegenstände von Süditalien und Frankreich über Berlin bis ins weißrussische Grodno und in die Sowjetunion reichten. Bernhardt selbst demonstrierte den Erkenntnisgewinn kulturgeschichtlicher Fortentwicklungen der Analyse städtischer Räume unter anderem am Beispiel des Berliner Scheunenviertels: Während der Bezirk in der Zwischenkriegszeit gemäß traditioneller Segregations- und Disparitätskriterien als durchschnittlich und unauffällig erschien, wurde seine tatsächliche Entwicklung maßgeblich durch die in ihm entstandenen Lebenswelten und durch sein von Kriminalität und Gewalt geprägtes Negativ-Image bestimmt. Solche „Stadtteilbilder“ müssten, so Bernhardt, in die Analyse miteinbezogen werden, da sie nachhaltig den Alltag der Bewohner geprägt hätten und zugleich beständig von Staat und Öffentlichkeit produziert würden.
Der zweite Vortrag der Sektion war dem Thema „Städte und Stadtregionen im Mezzogiorno des 20. Jahrhunderts. Modernisierung ohne Entwicklung?“ gewidmet. MARTIN BAUMEISTER (Ludwig-Maximilians-Universität München) untersuchte hierbei die diskursive Konstruktion von Ungleichheiten. Am Beispiel der Städte Süditaliens, insbesondere Neapels, zeigte er auf, dass die Formel von „den süditalienischen Städten“ weit mehr ist als nur eine geographische Zuordnung. Der Begriff „Mezzogiorno“ stand im inneritalienischen Diskurs seit dem 19. Jahrhundert für die dunkle Seite des in den 1860er-Jahren begründeten Nationalstaats. In einer scharfen Kontrastierung mit „dem Norden“ galt „der Süden“ zunächst als, so Baumeister unter Verweis auf zeitgenössische Schriften, „stadtlose Wüste“ (deserto urbano), in welcher vormoderne Sozialstrukturen jegliche Entwicklung verhindern würden. Mit zunehmender Urbanisierung des italienischen Südens ließ sich dieses Urteil dann im 20. Jahrhundert so nicht mehr aufrecht erhalten – was blieb, waren jedoch die mit der norditalienischen Entwicklung kontrastierten, negativ konnotierten Zuschreibungen. Die „Urbanisierung der Südfrage“ habe, so Baumeister am Beispiel Neapels, die Nord-Süd-Dichotomie auf den europäischen Mental Maps nicht durchbrochen, sondern lediglich zu anderen Erklärungsmustern wie etwa dem einer „passiven Modernisierung“ Süditaliens geführt. An der „essentialistischen Verräumlichung“ von Ungleichheiten habe dies jedoch nichts geändert.
So überzeugend die von Baumeister präsentierte Kritik an der Wirkungsmächtigkeit diskursiver Zuordnungen ausfiel, so schwierig gestaltet sich allerdings die Beantwortung der Frage nach alternativen Verfahrensweisen. Grundsätzlich ist seinem Plädoyer für eine Abkehr von nord(italien)zentrierten Erklärungsmodellen und einer Hinwendung zur „Vielfalt städtischer Entwicklungspfade“ zweifellos zuzustimmen. Eine vergleichbare Traditionskritik hat es in den letzten Jahren auch in der Osteuropaforschung gegeben, wobei hier die westliche Sicht auf „den Osten“ den Stein des Anstoßes bildete.
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Hier wie dort bleibt jedoch, wie auch Baumeister selbst am Ende seines Vortrags konstatierte, die Frage, mit welchen Kategorien sich stattdessen unterschiedliche Entwicklungen erfassen lassen.
FRIEDRICH LENGER (Justus-Liebig-Universität Gießen) griff diese Problematik in seinem Kommentar auf, indem er darauf verwies, dass die Analyse nicht bei der Dekonstruktion des „Othering“ stehen bleiben könne, sondern dass es trotz allem die Notwendigkeit von Typisierungen gebe. Als Konsequenz forderte Lenger eine beständige Reflektion der eigenen Ordnungskriterien ein. Zugleich betonte er, dass die von Bernhardt und Baumeister präsentierten Beispiele nachdrücklich die Relevanz kulturgeschichtlicher Weiterungen der Stadtgeschichtsschreibung verdeutlicht hätten; die „kulturelle Praxis“ der Bewohner sowie die Bedeutung bestimmter Selbst- und Fremdbeschreibungen eines Stadtteils oder einer Region seien von der bisherigen Forschung nicht erfasst worden.
Die folgenden beiden Vorträge lösten dann das ein, was Bernhardt eingangs als ein Ziel der Sektion ausgegeben hatte – einen gesamteuropäischen Kontext aufzuspannen, in dem nicht zuletzt das östliche Europa einen gewichtigen Platz einnimmt.
FELIX ACKERMANN (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder) machte hierbei den Anfang, indem er Ergebnisse seiner bei Karl Schlögel geschriebenen Dissertation über die Sowjetisierung der weißrussischen Stadt Grodno/Hrodna vorstellte. Als Ausgangspunkt diente ihm hierbei die Frage, weshalb im heutigen Grodno trotz einer mehrheitlich weißrussischen und polnischen Bevölkerung das Russische die dominierende Alltagssprache bildet. Ackermann betonte, dass das Leben im multireligiösen Grodno vor dem Zweiten Weltkrieg in erster Linie nicht von ethnischen Grenzlinien geprägt gewesen sei, sondern primär von den Unterschieden zwischen Arm und Reich. Dementsprechend habe sich auch bis 1940 keine maßgebliche weißrussische Identität im urbanen Raum entwickelt. Anders habe sich dies auf dem Land dargestellt, wo das Weißrussische die dominierende Sprache gewesen sei.
Die deutsche Besatzungs- und Vernichtungspolitik, die jeden zweiten Bürger des zu rund 50 Prozent von Juden bewohnten Grodno das Leben kostete, habe dann zu einer „fast vollständigen demographischen Zerstörung“ der Stadt geführt. Trotz dieser existentiellen Zäsur und einer damit einher gehenden grundlegenden Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung blieben dennoch, wie Ackermann zeigen konnte, die Zuschreibungen zwischen „Land“ und „Stadt“ erstaunlich stabil. „Ländlich“ wurde, ungeachtet der Tatsache, dass infolge von Kollektivierung und Industrialisierung Zehntausende von Dorfbewohnern binnen kürzester Zeit in die Stadt zogen, weiterhin mit „weißrussisch“ und „rückständig“ gleichgesetzt. Hieran änderte auch der Umstand nichts, dass diese Arbeitsmigranten in der neuen Umgebung bestrebt waren, ihre dörfliche Herkunft möglichst schnell abzulegen und sich der russisch dominierten neuen Sowjetkultur anzupassen. Als „Hauptmarker“ der eigenen Identität fungierte hierbei die Sprache, woraus sich der Umstand erklärt, dass das Weißrussische bis heute im Stadtleben nur wenig präsent ist. Das Beispiel Grodnos, das von Ackermann als repräsentativ für die Sowjetisierung Weißrusslands bezeichnet wurde, verweist damit auf die zentrale Bedeutung, die Akkulturation sowie Stadt- und Landzuschreibungen in diesem Prozess spielten.
JULIA OBERTREIS (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) unternahm es dann in ihrem Vortrag, zunächst thesenartig einige Spezifika der Stadtgeschichte Osteuropas, vor allem Russlands bzw. der Sowjetunion, zu benennen. Als Charakteristikum der Urbanisierung in der östlichen Hälfte Europas benannte sie eine spezifische Stadt-Land-Beziehung, bei der vor allem die Bauern als „Mittler zwischen den Welten“ in den letzten Jahren eine zunehmende Aufmerksamkeit erfahren hätten. Der (zeitweise) Wechsel in die Stadt sei hierbei einerseits als Möglichkeit zum sozialen Aufstieg wahrgenommen werden, was jedoch, wie von Ackermann am Beispiel Grodnos gezeigt, entsprechende kulturelle Anpassungsleistungen erforderte. Andererseits existierten aber auch Zeugnisse über bäuerliche Migranten, die ihre ländliche Existenz in die Stadt importierten, was in der Forschung immer wieder zu Debatten über eine „Ruralisierung“ der osteuropäischen Städte führe – eine These, die von Obertreis im Verhältnis zur „Sogwirkung der Stadt“ eher skeptisch betrachtet wurde. Als weitere wichtige Merkmale der osteuropäischen Stadtentwicklung nannte sie die zentrale Bedeutung der Hauptstadt in realsozialistischer Zeit sowie eine auch unter sowjetischen Vorzeichen fortbestehende soziale Segregation, die sich jedoch im Unterschied zu Westeuropa weniger am Stadtviertel als an der Wohnform sowie der Größe und Ausstattung der Wohnung festgemacht habe. Ebenso wie bei der Frage von Multiethnizität und ethnischer Segregation plädierte Obertreis hier für kleinräumige Analysen, denn nur so ließen sich die Umkodierungen bestimmter Städte und Regionen über einen längeren Zeitraum hinweg differenziert verfolgen.
Anschließend fasste sie dann noch einmal die aus ihrer Sicht bestehenden Vorzüge kulturgeschichtlicher und interdisziplinärer Ansätze zusammen: Die neuen „Impulse“ ermöglichten es, die verschiedenen, schichten- und/oder stadtspezifischen Identitäten und die aus ihnen resultierenden Wahrnehmungen und Handlungen zu erfassen. Zugleich begreife eine kulturgeschichtlich inspirierte Forschung städtische Räume als vieldimensionale Gebilde, die sowohl „’von oben’“ als auch „’von unten’“ umkämpft seien und beständig neu konstruiert würden. Besonders augenfällig werde dies in Zeiten historischer Krisen und Umbrüche, so etwa bei der Verhüllung des zarischen Doppelkopfadlers mit einer roten Fahne während der Revolution 1917 oder bei der Inbesitznahme öffentlicher Räume durch die Gewerkschaft Solidarność in Danzig 1980. Unter Verweis auf diese und weitere Beispiele plädierte Obertreis nachdrücklich dafür, dieser „kulturellen Seite“ der Stadtgeschichte mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Den abschließenden Kommentar hielt THOMAS MERGEL (Humboldt-Universität zu Berlin). Er brachte eine gewisse Skepsis gegenüber der These von der schnellen Urbanisierung der ländlichen Migranten im neuen städtischen Umfeld zum Ausdruck und sprach sich dafür aus, auch zukünftig ein Hauptaugenmerk der Forschung auf die wechselseitigen Beziehungen von Stadt und Land und deren „Zwischenzonen“ zu richten. Des Weiteren forderte er eine eingehendere Beschäftigung mit den Differenzen zwischen bestehenden Makrobeschreibungen und den Selbstwahrnehmungen der städtischen Akteure ein. Die Fluktuation und der Wandel der Identitäten sei höher gewesen, als dies ein von außen auf den städtischen Raum gerichteter Blick erfassen könne. Notwendig für eine solche Betrachtung sei hierbei, so Mergel, eine diachrone Perspektive: Nur über einen längeren Zeitraum ließen sich solche Prozesse wirklich fundiert verfolgen. Lohnenswert sei zudem, so sein vierter und letzter Punkt, eine intensivere Analyse des Verhältnisses von Staat und kulturellen städtischen Räumen: Es sei verstärkt danach zu fragen, weshalb bestimmte kulturgeschichtliche Phänomene trotz Wandels oder Umbruchs des staatlichen Rahmens eine relativ starke Stabilität aufwiesen.
Die von Bernhardt eingangs genannten Punkte wie die Einbeziehung suburbaner Regionen oder eine gesamteuropäische Perspektive sind in der Sektion aufgegriffen worden, die Vorträge standen nicht disparat nebeneinander, sondern verfolgten tatsächlich eine gemeinsame Fragestellung. Die präsentierten Ergebnisse sowie die aufgezeigten Perspektiven für die zukünftige Forschung stellten überzeugende Beispiele für den Erkenntnisgewinn dar, den eine intensivere Einbeziehung kulturhistorischer Zugänge der Stadtgeschichte bietet. Zugleich sollte jedoch kein Antagonismus zwischen sozial- und kulturräumlichen Ansätzen errichtet werden: Die Diskurse und kulturellen Praktiken konstituierten den sozialen Raum, der jedoch zugleich seinerseits auf das Handeln der Akteure wirkte. Hier wäre es perspektivisch sicher lohnenswert, auch die raumtheoretischen Erkenntnisse anderer Disziplinen noch verstärkt mit einzubeziehen, so etwa die jüngsten Forschungen im Bereich der Raumsoziologie.
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Dass kulturgeschichtliche Ansätze hierzu einen zentralen Beitrag zu leisten vermögen, hat die von Christoph Bernhardt und Julia Obertreis organisierte Sektion nachdrücklich deutlich gemacht.
Sektionsübersicht:
Christoph Bernhardt (Berlin): Raumkulturelle Disparitäten zwischen und in europäischen Metropolregionen des 20. Jahrhunderts: Forschungsstand und Perspektiven
Martin Baumeister (München): Städte und Stadtregionen im Mezzogiorno des 20. Jahrhunderts. Modernisierung ohne Entwicklung?
Friedrich Lenger (Gießen): Kommentar
Felix Ackermann (Frankfurt/Oder): Stadt-Landbeziehungen und „ Weißrussifizierung“ am Beispiel der sowjetischen Stadt Hrodna nach 1944
Julia Obertreis (Freiburg): Räumlich-soziale Disparitäten in europäischen Stadtregionen aus kulturgeschichtlicher Sicht
Thomas Mergel (Berlin): Kommentar
[1] Ralph Bollmann, Harte Fakten für harte Zeiten. Auf dem 47. Deutschen Historikertag in Dresden entdeckt das Fach das Thema Ungleichheit wieder. Eine Rückkehr zur Sozialgeschichte alten Stils ist damit nicht verbunden. die tageszeitung, 06.10.2008, URL: <http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ku&dig=2008%2F10%2F06%2Fa0090&cHash=96fe5ba521> (06.11.2008).
[2] Hierzu u.a. Hans Lemberg, Zur Entstehung des Osteuropabegriffs im 19. Jahrhundert. Vom “Norden” zum “Osten” Europas, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 33 (1985), S. 48-91; Egbert Jahn, Wo befindet sich Osteuropa?, in: Osteuropa 40 (1990), S. 418-440; Larry Wolf, Inventing Eastern Europe: The Map of Civilization on the Mind of the Enlightenment, Stanford, California 1994.
[3] Martina Löw, Raumsoziologie, Frankfurt am Main 2001; Markus Schroer, Räume, Orte, Grenzen. Auf dem Weg zu einer Soziologie des Raum, Frankfurt/Main 2006; Martina Löw / Silke Steets / Sergej Stoetzer, Einführung in die Stadt- und Raumsoziologie, Opladen und Farmington Hills 2007. Tagungsbericht Raumkulturelle Disparitäten in europäischen Stadtregionen des 20. Jahrhunderts. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 06.11.2008. Reisen für Alle? Tourismus in den USA und Deutschland im 20. JahrhundertLeitung: Heike Bungert, Westfälische Wilhelms-Universität Münster; Anke Ortlepp, German Historical Institute, Washington Bericht von: Maren Möhring, Universität Zürich/Universität zu Köln Die von Heike Bungert und Anke Ortlepp geleitete Sektion „Reisen für alle? Tourismus in den USA und Deutschland im 20. Jahrhundert“ befasste sich historisch komparativ und im Ländervergleich mit der Frage, inwiefern sich die Durchsetzung des Massentourismus als Demokratisierung des Reisens und/oder als Prozess verstehen lässt, der neue Formen der Distinktion und Ungleichheit hervorbrachte. Wie Bungert in ihrer Einleitung herausstellte, ging es dem Panel zum einen um die Zusammenführung der US-amerikanischen und der – gerade in der Geschichtswissenschaft – noch immer marginalen deutschen Tourismusforschung. Zum anderen plädierte Bungert für die Verknüpfung wirtschafts-, sozial- und kulturhistorischer Ansätze, um die historische Entwicklung und Bedeutung des weltweit größten Wirtschaftszweiges umfassend in den Blick nehmen zu können.
Die präsentierten Fallstudien zum deutschen Bädertourismus, dem heritage tourism im US-amerikanischen Süden, der Flugreise in den USA und dem Pauschaltourismus in der Bundesrepublik fokussierten jeweils ganz unterschiedliche Aspekte des Reisens, nämlich das Reiseziel, das Reisemittel oder spezifische (Angebots-)Formen des Reisens. Eine Vergleichsbasis wurde vor allem darüber hergestellt, dass sich die Beiträge, wenn auch in unterschiedlichem Maße und unterschiedlicher Gewichtung, mit den Kategorien „Klasse“, „Geschlecht“ und „Ethnizität“ und damit den zentralen Achsen sozialer Ungleichheit auseinandersetzten.
WIEBKE KOLBE (Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg) stellte in einem konzisen Überblick über „Gleichheiten und Ungleichheiten am Strand. Deutsche Seebäder und ihre Gäste vom Kaiserreich bis zum Zweiten Weltkrieg“ die quantitative und qualitative Entwicklung des deutschen Bädertourismus dar und zeigte, dass der Anstieg des Reiseaufkommens in diesem Zeitraum weitgehend auf bürgerliche Schichten begrenzt blieb und zu einem Prozess zunehmender Ausdifferenzierung zwischen den Badeorten sowie innerhalb der einzelnen Bäder führte, die insgesamt an Exklusivität verloren. Die Rolle des „Kraft durch Freude“-Tourismus für den Übergang zum Massentourismus schätzte Kolbe eher gering ein, thematisierte aber die (oftmals ablehnende) Reaktion der Seebäder angesichts dieser neuen Urlaubergruppe. Drastische Formen der Ausgrenzung, die sich bereits lange vor 1933 ausgebildet hatten, beschränkten sich auf jüdische Gäste, die – wie bereits Frank Bajohr gezeigt hat – in vielen Bädern „unerwünscht“ waren. Im Hinblick auf die Ungleichheit der Geschlechter konnte Kolbe demonstrieren, dass der sich am Ende des 19. Jahrhunderts durchsetzende Familienurlaub für Frauen, die nicht der Oberschicht angehörten und ohne Personal reisten, bedeutete, dass Hausarbeit und Kinderbetreuung auch die Ferienreise strukturierten, die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung also im Urlaub perpetuiert wurde. Eine Egalisierung vollzog sich laut Kolbe hingegen in der Angleichung der männlichen und weiblichen Badebekleidung in den 1920er-Jahren. Die Frage, ob die ähnliche Badebekleidung tatsächlich als Angleichung der Geschlechter verstanden werden kann oder nicht vielmehr als Verlagerung geschlechtsspezifischer Normen von der Kleidung auf den Körper (und damit vielleicht sogar als verschärfte Ausrichtung an weiblichen und männlichen Schönheitsnormen) gelesen werden müsste, blieb offen.
Der Geograph STEVEN HOELSCHER (University of Texas Austin) wandte sich in seinem Vortrag über „Tourismus und Rassismus im amerikanischen Süden. Ungleichheiten in schwarz und weiß“ der Seite der Tourismusanbieter bzw. -anbieterinnen zu und fragte nach den (ungleichen) Bedingungen und Effekten der Produktion touristischer Landschaften. Am Beispiel des Ortes Natchez, Mississippi, ging Hoelscher der Erfindung und Vermarktung einer spezifischen (weißen) Südstaatenvergangenheit nach, die er als „white pillar past“ charakterisierte – und damit auf die Bedeutung der (Herrschafts-)Architektur für touristische Landschaften verwies. Es waren vor allem weiße Oberschichtfrauen, die mit Führungen durch ihre Häuser den heritage tourism zu einer überaus lukrativen Einnahmequelle machten. Ihre um Familiengenealogien, Architekturstil und Mobiliar kreisenden Erzählungen sind spätestens seit der Bürgerrechtsbewegung massiv in die Kritik geraten und haben in den letzten Jahren zu Gegenerzählungen und der Etablierung anderer Erinnerungsorte geführt, die der einseitigen „white pillar past“ die Geschichte der Sklaverei entgegenstellen. Während Hoelscher überzeugend die Verwobenheit von Narration und Raum (nicht nur) im heritage tourism herausstellte, blieb die Frage der Wirkungsmacht der gegensätzlichen Erzählungen und vor allem auch ihres Verhältnisses zueinander weitgehend offen. Modelle der Koexistenz, der Überlagerung und Verdrängung, die auch für entsprechende Einschreibungen an anderen (touristischen) Orten von Interesse gewesen wären, wurden nicht erörtert.
ANKE ORTLEPP (German Historical Institute Washington) betonte in ihrem Vortrag über „Demokratie mit Flügeln? Reisen mit dem Flugzeug im Amerika der Nachkriegszeit“ den Mobilitätsschub, den das Flugzeug zweifellos für einen immer größeren Teil der Bevölkerung bedeutete; eine Demokratisierung des Fliegens sah sie allerdings erst ab den 1970er-Jahren gegeben. Prägnant thematisierte Ortlepp die Frage schichtspezifischer Ungleichheit anhand der 1948 eingeführten Kabinenklassen. Die Aufteilung der Flugzeugkabine in verschiedene Tarif- und Servicebereiche diente dabei vornehmlich der Ausweitung des Kundenkreises. Mittels speziell auf Frauen und Afroamerikaner/innen abzielenden Werbemitteln suchten die Fluggesellschaften über die Gruppe weißer Geschäftsmänner hinaus, neue Kundenkreise zu erschließen. Dabei waren afroamerikanische Reisende zwar nicht im Flugzeug, aber auf den Flughäfen im Süden der USA mit segregierten Bodeneinrichtungen konfrontiert, die zum Teil erst als Reaktion auf die Zunahme afroamerikanischer Reisender eingeführt wurden. Auch wenn sich das Flugzeug seit den 1960er-Jahren von einem elitären zu einem Massentransportmittel wandelte, so nahmen die Binnendifferenzierungen zu und auch die Nutzungsmuster unterschieden sich weiterhin je nach Geschlecht, sozialer Schicht oder ethnischer Herkunft.
Auf diese Trias struktureller Ungleichheiten ging CHRISTOPHER KOPPER (Universität Bielefeld) in seinem Vortrag „Die Reise als Ware. Überlegungen zu einer Geschichte der Pauschalreise im Nachkriegsdeutschland“ weniger ein. Sein Fokus lag vielmehr auf der Frage, warum sich die Pauschalreise in den 1950er- und 1960er-Jahren auf dem Tourismusmarkt durchsetzen konnte, wobei auch er die Bedeutung des KdF-Tourismus als Vorreiter des Massentourismus eher gering einschätzte. Stärker als bei den anderen Beiträgen kamen bei Kopper ökonomische Aspekte zur Sprache, wie etwa die niedrigeren Transaktionskosten bei einer Pauschalreise, die gemeinsam mit soziokulturellen Faktoren – wie dem Wegfall der (potentiell kritischen) Musterung alleinreisender Frauen oder unverheirateter Paare bei der Zimmerbuchung – die Attraktivität der Pauschalreise ausmachten. Ferner wies Kopper auf das dieser Reiseform inhärente Versprechen hin, Konsum für alle zu ermöglichen, was er am Beispiel Neckermann ausführte.
Den Vorträgen schlossen sich Kommentare von HARTMUT BERGHOFF (German Historical Institute Washington/Universität Göttingen) und von HASSO SPODE (Freie Universität Berlin) an, die in die (leider nur kurze) Abschlussdiskussion überleiteten. Berghoff fragte nach, ob die KdF-Reisen nicht doch eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Durchsetzung des Massentourismus gespielt hätten – und sei es nur in Form eines virtuellen Konsums, der Urlaub für alle als Nahziel erscheinen ließ. In diesem Zusammenhang problematisierte er auch den Begriff der Masse, der in den Überlegungen zum Massentourismus weitgehend unhinterfragt geblieben war. In der Abschlussdiskussion schlug TILL MANNING (Universität Göttingen) vor, „Masse“ weniger quantitativ als vielmehr auf der Basis zeitgenössischer Wahrnehmung zu definieren, die ja erst den Wunsch nach Distinktion geweckt habe.
Weiterhin kritisierten sowohl Berghoff als auch Spode den moralischen Impetus, der ihrer Ansicht nach dem Vortrag von Hoelscher zugrunde gelegen hatte, und betonten, dass die Tourismusbranche keine historische Aufklärungsagentur sei, sondern eine bestimmte Nachfrage bediene. Wenn dieser Einwand auch richtig sein mag, so scheinen die von Hoelscher herausgestellten konkurrierenden Ansprüche auf einen bestimmten (touristischen) Ort und die in diesen eingelagerten widerstreitenden Erinnerungen dennoch als ein viel versprechender Weg, um die produktionsästhetische Seite touristischer Ensembles (nicht nur im heritage tourism) stärker zu berücksichtigen, zudem einer homogenisierenden Lesart touristischer Orte vorzubeugen und insgesamt die Dimension des Raumes in der Tourismusforschung weit mehr und in systematischer Weise zu beachten. Denn seien es die bis zum Ersten Weltkrieg räumlich getrennten Frauen- und Männerbäder an der Ostsee, die segregierten Flughafeneinrichtungen im Süden der USA oder die vorne im Flugzeug befindliche Erste Klasse – in allen präsentierten Fallstudien zeigte sich, dass sich soziale Ungleichheiten wie auch der Kampf gegen diese immer auch räumlich niederschlagen. In diesem Zusammenhang erwies sich auch die bisweilen vollzogene körperhistorische Perspektivierung als interessant, welche die Tourismusforschung produktiv erweitern und auch die erfahrungsgeschichtliche Dimension stärken könnte. Das von Ortlepp thematisierte beengte Sitzen in der Touristenklasse und die unterschiedliche Verpflegung an Bord wie auch die von Kolbe für die 1920er-Jahre herausgestellte Angleichung der Badebekleidung von Männern und Frauen deuteten Möglichkeiten für einen solchen körperhistorischen Zugang an, der es erlauben würde, die Analyse von sozialen (Un)Gleichheiten und Distinktionsversuchen durch die Untersuchung beispielsweise unterschiedlicher Habitusformen zu verdichten.
Der Ländervergleich blieb in der Sektion insofern fragmentarisch, als die behandelten Themen und Zeiträume für einen konzisen Vergleich zu disparat waren. Dennoch fiel auf, dass die Beiträge – und dies spiegelt selbstverständlich die in den USA und der Bundesrepublik unterschiedlichen Forschungsschwerpunkte (nicht nur) in der Tourismusgeschichte wider – zur US-amerikanischen Geschichte die Kategorie race bzw. Ethnizität weit ausgiebiger behandelten, während die Vorträge zum Tourismus in Deutschland klassen- und schichtspezifische Unterschiede besonders hervorhoben. Auch wenn die Kopplung bzw. Überlagerung dieser Strukturkategorien bisweilen angerissen wurde, sind hier noch zahlreiche Forschungsdesiderata zu konstatieren. Für den deutschen Kontext wäre die Frage nach ethnisch oder religiös differenzierten touristischen Konsummustern nicht nur auf Juden und Jüdinnen zu beziehen, wie Kolbe dies überzeugend getan hat, sondern auch auf andere ‚Minderheiten’ auszuweiten. Ortlepp etwa ging kurz auf die von einigen US-amerikanischen Airlines extra für puertoricanische Migrant/innen eingeführten preiswerten Reisen ins Herkunftsland ein und verwies damit auf die Überlappung von race und class. Angesichts dieser wenig erforschten Dimensionen der Tourismusgeschichte wäre nicht nur die Frage nach dem Verhältnis von Individual- und Massentourismus zu behandeln, sondern auch nach dem Zusammenhang von Massentourismus und Massenmigration zu fragen, um auf diese Weise die beiden zentralen Mobilitätsformen des 20. Jahrhunderts auf ihre Gemeinsamkeiten, Unterschiede und vor allem auch Wechselwirkungen hin zu untersuchen.
Sektionsübersicht:
Heike Bungert (Münster) / Anke Ortlepp (Washington): Einführung
Wiebke Kolbe (Bielefeld): Gleichheiten und Ungleichheiten am Strand: Deutsche Seebäder und ihre Gäste im frühen 20. Jahrhundert
Steven Hoelscher (Austin): Tourism Inequality in White and Black: Landscapes of Race in the American South
Anke Ortlepp (Washington): Demokratie mit Flügeln? Reisen mit dem Flugzeug im Amerika der Nachkriegszeit
Christopher Kopper (Bielefeld): Die Entwicklung der Pauschalreise zum Massenkonsumgut und die soziale Demokratisierung des Reisens nach 1945
Hartmut Berghoff (Göttingen, Washington) / Hasso Spode (Berlin): Kommentare Tagungsbericht Reisen für Alle? Tourismus in den USA und Deutschland im 20. Jahrhundert. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. Soziale Ungleichheit im Sozialstaat. Großbritannien und die Bundesrepublik im VergleichLeitung: Hans Günter Hockers, Ludwig-Maximilians-Universität München; Winfried Süß, Zentrum für zeithistorische Studien Potsdam; Wilfried Rudloff, Universität Kassel Bericht von: Ulrike Lindner, Fakultät für Sozialwissenschaften, Historisches Institut, Universität der Bundeswehr München Soziale Ungleichheit ist ein Thema, das in jüngster Zeit Presse und Öffentlichkeit wieder stark beschäftigt. Die Tendenz, Ungleichheiten „wegzuindividualisieren“, die noch vor wenigen Jahren im öffentlichen Diskurs bestimmend zu sein schien, weicht mittlerweile einer neuen Aufmerksamkeit gegenüber den Strukturen sozialer Ungleichheit. Dies ist zum Beispiel in den aktuellen Diskussionen über Bildungsgerechtigkeit und wachsende Armut zu beobachten. Gleichzeitig wird die Lage des Sozialstaats in Europa, der vielen als Garant zwar nicht gleicher, aber abgesicherter Lebenschancen gilt, als zunehmend prekär empfunden. Sowohl die Sicherheit der Renten als auch die Leistungsfähigkeit anderer Sozialsysteme sind angesichts eines tiefgreifenden Wandels der ökonomischen, sozialstrukturellen und demographischen Rahmenbedingungen in Bedrängnis geraten. Den konzeptionellen Ausgangspunkt für die von Hans Günter Hockerts eingeleitete Sektion stellte nun eine Verknüpfung der Themen Ungleichheit und Sozialstaat dar, die zugleich in einen deutsch-britischen Vergleich eingebettet wurde und so ein höchst komplexes Themenfeld in Angriff nahm.
In seiner Einführung hob HANS GÜNTER HOCKERTS (Ludwig-Maximilians-Universität München) zunächst hervor, dass das Grundversprechen des Sozialstaats nicht eigentlich „Gleichheit“, sondern „Sicherheit“ sei. Soweit der Sozialstaat erworbene Lebensverhältnisse sichere, lasse er die Klassen- und Chancenstruktur einer Gesellschaft unangetastet und schreibe Statusunterschiede fest. Er könne soziale Ungleichheit jedoch nicht nur konservieren und legitimieren, sondern auch limitieren und reduzieren. Wenn er sich die Wertidee „mehr Gleichheit“ zu eigen mache, hege er Ungleichheitsräume ein oder verändere die Chancenstruktur der Gesellschaft im Sinne des sozialen Ausgleichs. Schließlich könne der Sozialstaat aber auch selbst soziale Ungleichheit hervorbringen, auf dem Wege der Inklusion und Exklusion oder im Zuge einer klientelistisch überformten Sozialpolitik. Der vergleichende Blick auf Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland könne dabei helfen, die Variabilität im Beziehungsverhältnis zwischen Sozialstaat und Ungleichheit genauer zu bestimmen. Denn diese beiden Sozialstaaten/Wohlfahrtsstaaten (beide Begriffe wurden in der Sektion synonym verwendet) unterschieden sich in ihrer grundsätzlichen Konstruktion deutlich. Hockerts stellte einige einschlägige Typologien vor, insbesondere die Typisierung von Gøsta Esping-Andersen. Esping-Andersen zählt Großbritannien zu den liberalen Wohlfahrtsstaatsregimes, die sich auf eine egalitäre, niedrige Grundsicherung der gesamten Bevölkerung konzentrieren und den freien Markt im Bereich der sozialen Sicherung wenig regulieren, während er die Bundesrepublik als konservativ-korporatistisches System einstuft, das als Sozialversicherungsstaat vor allem auf eine Sicherstellung des erarbeiteten Status zielt und Sozialleistungen stark an die Erwerbsbiographie knüpft. Hockerts wandte ein, dass solche Typisierungen stets problematisch seien, weil sie den „komplexen Eigensinn“ der nationalen Arrangements auf einzelne Klassifizierungsmerkmale reduzierten. In Wirklichkeit habe man es fast immer mit Mischformen dieser Typisierungen zu tun – ein Befund, den die folgenden Vorträge überwiegend bestätigten.
WINFRIED SÜß (Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam/Ludwig-Maximilians-Universität München) befasste sich im ersten Vortrag des Panels mit dem Thema Armut im Wohlfahrtsstaat und konzentrierte sich besonders auf die Zeit nach der Wirtschaftkrise der 1970er-Jahre. In beiden Staaten folgte damals auf eine Periode der Prosperität im Zeichen von Sozialstaatsexpansion und dem Abbau sozialer Ungleichheit eine Phase der Sparzwänge, die zu wachsenden Einkommensunterschieden in der Bevölkerung führte. Die unterschiedliche Konzeption sozialpolitischen Eingreifens machte sich in dieser Situation deutlich bemerkbar. In Großbritannien lag das Niveau von Pensionen und Arbeitslosenunterstützung bei ca. 20 Prozent der Nettoeinkommen, gegenüber 50-70 Prozent in der Bundesrepublik. Die lediglich auf eine Grundsicherung abzielenden sozialstaatlichen Leistungen in Großbritannien wurden durch den Politikwechsel unter Margaret Thatcher, die grundsätzlich einen harten Sparkurs und einen Abbau sozialer Leistungen verfolgte, nochmals deutlich vermindert, mit erheblichen Folgen für die Bevölkerung: Die Armutsquote in Großbritannien stieg von 1978 bis 1988 von 7 auf 18 Prozent, während es in Westdeutschland bei einem eher leichten Anstieg blieb (von 7 auf 8 Prozent). Als aufschlussreich erwies sich Süß’ Analyse des Armutsdiskurses, in dem die unterschiedlichen gesellschaftlichen Konzeptionen von Gleichheit und Ungleichheit in den beiden Länder hervortraten: In der Bundesrepublik überwogen demnach Gesellschaftskonzeptionen, die soziale Unterschiede und Konflikte „überwölbten“; Armut wurde disparaten Gruppen zugeschrieben und die Diskussion über das Thema in entpolitisierte, von Verwaltungsexperten geprägte Räume verbannt. In der stärker von Klassenunterschieden geprägten Gesellschaft Großbritanniens hatten Armut und Ungleichheit dagegen stärkere gesellschaftliche Brisanz, auf die in politischen Kampagnen immer wieder rekurriert wurde. Süß verwies zudem auf die unterschiedliche Prägekraft historischer Erfahrungen: Während sich in der Bundesrepublik Kürzungen von Sozialleistungen und mögliche Massenarmut quer durch das politische Spektrum mit der Furcht vor einer politischen Radikalisierung wie in den 1930er-Jahren verbanden, verknüpfte man in Großbritannien – zumindest in konservativen Kreisen – mit einem Abbau von Sozialleistungen die Vorstellung eines Neubeginns aus eigener Kraft, der die Menschen aus ihrer von der Fürsorge des Sozialstaats verursachten Lethargie reißen werde. Generell trat Süß dafür ein, Wohlstandsgesellschaften stärker aus der Perspektive der Armut zu betrachten und die Prosperität der Nachkriegszeit als eine durchaus exzeptionelle Phase einzuordnen.
Beim sich anschließenden Thema der Bildungspolitik waren zunächst grundsätzliche strukturelle Probleme zu verhandeln: Während Bildung in Großbritannien stets als Teil des welfare state verstanden wurde, betrachtete man dies in der Bundesrepublik eher als ein ideologisch und strukturell abgekoppeltes Politikfeld. WILFRIED RUDLOFF (Universität Kassel) plädierte in seinem Vortrag vehement dafür, Bildung grundsätzlich unter sozialpolitischen Prämissen zu diskutieren, da Bildungseinrichtungen bedeutende „Stratifikationsinstrumente“ der Gesellschaft seien. In den 1960er-Jahren konnte sich, besonders in Großbritannien, ein sozialdemokratisches Verständnis von Bildungspolitik durchsetzen, das Schule als sozialpolitischen Direktionsmechanismus identifizierte und mit Hilfe von comprehensive schools bzw. Gesamtschulen versuchte, dem Ziel sozialer Gerechtigkeit näher zu kommen. Dabei konnte Rudloff zeigen, dass in Großbritannien die Diskussion um Chancenverteilung und Bildungsgerechtigkeit wesentlich früher und ausführlicher geführt wurde als in Westdeutschland. Auch in der Praxis klafften deutliche Unterschiede: In der Bundesrepublik besuchten 1980 lediglich 4 Prozent aller Schüler der Sekundarstufe Gesamtschulen, dagegen wurden bereits 80 Prozent der britischen Schüler (gegenüber 4 Prozent im Jahr 1960) in comprehensive schools unterrichtet. Hier kam ein weiteres Strukturmerkmal zum Tragen: Während Bildungspolitik in der Bundesrepublik im Wesentlichen auf der Ebene der Länder entschieden wurde, die bundesweite Bildungsreformen fast immer blockierten, konnte Großbritannien mit seiner zentralistischen Organisation politische Richtungsentscheidungen im Bildungswesen wesentlich einschneidender und schneller durchsetzen. Seit den 1980er-Jahren setzte in beiden Ländern ein Ernüchterungsprozess ein, da sich durch Bildungsexpansion und Bildungsreformen zwar die Bildungschancen der Geschlechter angeglichen hatten, soziale Unterschiede aber in beiden Gesellschaften weiterhin überaus prägend blieben. Hier wäre hinzuzufügen, dass die teuren Privatschulen (public schools) die britische Gesellschaft bis heute stark prägen, denn sie ermöglichen es den oberen Einkommensklassen, ihren Nachwuchs jenseits aller Streitigkeiten um das öffentliche Schulsystem auf eine erfolgreiche Karriere vorzubereiten. Die für die Elitenproduktion so zentralen Privatschulen trugen zur Reproduktion von Ungleichheiten in hohem Maße bei, während dieses Element in Deutschland weitgehend fehlt; insofern müssten sie in eine Untersuchung von Bildungspolitik und Ungleichheit mit einbezogen werden.
Den Ungleichheiten der Geschlechter im Wohlfahrtsstaat widmete sich CHRISTIANE KULLER (Ludwig-Maximilians-Universität München), die sich in ihrem Vortrag auf die Alterssicherung und die ganz unterschiedlichen Risiken für Altersarmut bei Männern und Frauen in der Bundesrepublik und Großbritannien konzentrierte. Generell konstatierte sie, dass besonders im bundesdeutschen Sozialstaat mit der Ausrichtung seiner Leistungen auf eine Normalarbeitsbiographie, die Frauen nur selten erreichten, die Geschlechtszugehörigkeit eine entscheidende Rolle spiele. In beiden Staaten dominierte lange Zeit das Modell des strong male breadwinner, also die Ausrichtung der Sozialleistungen auf eine Normalfamilie mit erwerbstätigem Vater und Familienarbeit leistender Mutter. Dies galt auch für die Alterssicherung, die in beiden Ländern für Frauen meist aus abgeleiteten Leistungen bestand. Obwohl eigentlich zu vermuten wäre, dass die egalitäre Grundrente des britischen Systems zu größerer Geschlechtergerechtigkeit führen würde als das deutsche System, zeigte Kuller, dass dies gerade nicht der Fall war. Denn die britische Regierung förderte an die Erwerbsarbeit geknüpfte betriebliche Zusatzrenten, zu denen Frauen mit einer unregelmäßigen Erwerbsbiographie kaum Zugang hatten. Bis Mitte der 1970er-Jahre konnten Frauen zudem nicht individuell, sondern lediglich über Einzahlungen des Ehemanns zusätzliche Rentenansprüche erwerben, eine andere Möglichkeit war der komplette Ausstieg aus der Rentenversicherung, den viele Frauen wählten. Gerade jene Option führte dazu, dass die Mehrzahl der Frauen in Großbritannien heute lediglich Anspruch auf eine sehr niedrige Grundrente hat, so das das Altersarmutsrisiko von Frauen in Großbritannien mittlerweile signifikant höher liegt als in der Bundesrepublik. Der bundesdeutsche Staat schuf dagegen zunehmend Möglichkeiten für Frauen, zum Beispiel über Teilzeitarbeit eine eigene, wenn auch selten ausreichende, Rentenanwartschaft aufzubauen. Mit diesem Beispiel konnte Kuller überzeugend darlegen, dass die Kategorie Geschlecht oftmals quer zur traditionellen Wohlfahrtsstaatstypologie steht und dass Geschlechterarrangements bei der Wirkungsweise von sozialstaatlichen Maßnahmen generell eine hohe Bedeutung zukommt.
LUTZ LEISERING (Universität Bielefeld) beschäftigte sich ebenfalls mit der Rentenversicherung – der „heiligen Kuh“ des deutschen Wohlfahrtsstaates, während in Großbritannien der öffentliche Gesundheitsdienst (NHS) als unantastbares Element gilt, vor dem sogar Margaret Thatchers Reformwut zurückschreckte. Leisering prägte in seiner Analyse den einleuchtenden Begriff der „Ungleichheitsräume“, die durch sozialstaatliche Maßnahmen geöffnet oder „eingehegt“ würden. Am Beispiel der bundesdeutschen Rentenreform von 1957 führte er aus, dass diese einen neuen Ungleichheitsraum eröffnete, indem sie die Status erhaltende gesetzliche Rente zur wichtigsten Quelle für das Alterseinkommen machte und so Ungleichheitsverhältnisse des Arbeitsmarktes in das Alter transferierte. In Deutschland zielte die Rentenpolitik in den nächsten Jahrzehnten vor allem darauf, die „Fiktion der Lebensstandardsicherung“ aufrecht zu erhalten. Erst mit der Riesterrente von 2001 wurde das deutsche System stärker zu den Vorsorgemärkten geöffnet. Damit entstanden neue Ungleichheitsräume, die allerdings politisch wiederum stark eingegrenzt wurden. Solch eine Öffnung war in Großbritannien weit früher eingetreten, denn die 1948 eingeführte einheitliche Rentengrundsicherung schuf von Anfang an viel Raum für zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge, die nur wenig reguliert wurde. Hier wandte sich das Rentensystem grundsätzlich stärker dem Markt zu. Allerdings funktionierte dieses Modell nicht überzeugend, so das die Politik in den nächsten Dekaden immer wieder mit Reformen der staatlichen und privaten Vorsorge eingriff. Leisering beschäftigte sich in seinen Überlegungen auch mit den Unterschieden der jeweiligen Regierungsformen und deren Einfluss auf sozialpolitische Regelungen: In Deutschland waren durch Föderalismus und den Einfluss starker Verbände nur langsame Veränderungen möglich, während es im zentralistisch organisierten Großbritannien ohne föderale Ebene und Blockaden durch starke Verbände gerade in den letzten Jahren unter New Labour zu ständigen Änderungen in der Rentenversicherung kam. Die rasche Abfolge von Eingriffen bürdete aber den Bürgern Entscheidungen innerhalb eines kaum noch durchschaubaren, hochkomplexen Rentensystems auf. Leisering konstatierte in beiden Ländern einen Trend zu mehr Ungleichheit und zur Individualisierung der Ungleichheit, auch wenn in Deutschland die Einhegungsstrategien ausgeprägter blieben. Seine Überlegungen zum Entstehen von Sicherungsfiktionen, die vor allem in Deutschland tatsächliche Ungleichheiten überlagerten, eröffneten einen höchst anregenden, neuen Blick auf wohlfahrtsstaatliche Systeme.
Abschließend unternahm es CORNELIUS TORP (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg/European University Institute Florenz), das Thema des Panels auf einem höheren Abstraktionsniveau anzugehen und unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen in der Konstruktion der beiden Sozialstaaten zu identifizieren. Er stellte zunächst die für die Wohlfahrtsstaatsanalyse entscheidenden Prinzipien distributiver Gerechtigkeit vor: Bedarf (need), Leistung (merit) und Gleichheit (equity), anhand derer er verschiedene Bereiche der Sozialpolitik – Gesundheit, Alter und Arbeitslosigkeit – durchdeklinierte, wobei die Fokussierung auf die Gerechtigkeitsprinzipien allerdings die Frage der Ungleichheit etwas in den Hintergrund treten ließ. In der Gesundheitspolitik zeigten sich trotz der ganz unterschiedlichen Systeme ähnliche Gerechtigkeitsprinzipien: Die Finanzierung funktionierte in beiden Staaten über das Leistungsprinzip, während der Zugang durch Gleichheits- und Bedürftigkeitsüberlegungen geregelt wurde. Im Bereich der Altersvorsorge differierten dagegen nicht nur die Systeme, sondern auch die Gerechtigkeitsvorstellungen: In Deutschland war die Rente deutlich an Leistungsgerechtigkeit orientiert, während in Großbritannien das Bedürftigkeitsprinzip stets eine hohe Relevanz behielt. Grundsätzlich kam Torp zu dem Schluss, dass in Großbritannien wie in Deutschland seit Beginn der 1980er-Jahre die Ausrichtung an need zunehmend in den Vordergrund trete. Dies ließe sich gerade am Beispiel der Arbeitslosigkeit verdeutlichen, wo sich mit „Hartz IV“ auch in Deutschland das Bedürftigkeitsprinzip in der Arbeitslosenhilfe durchsetzte. Sehr interessant erschien Torps Überlegung, dass die Akzeptanz sozialer Sicherungssysteme ganz erheblich von den im jeweiligen System vorherrschenden Gerechtigkeitsvorstellungen geprägt sei.
In seinen beiden, pointiert vorgetragenen Kommentaren rekurrierte LUTZ RAPHAEL (Universität Trier) unter anderem darauf, dass Ungleichheitsfragen die gesamte Gesellschaft beträfen und Ungleichheit im Sozialstaat meist nur wahrgenommen werde, wenn sie sich mit anderen Problemen und Defiziten verbinde. In allen Bereichen des Sozialstaats sei zudem eine Zäsur am Ende der 1970er-Jahre auszumachen, die „nach dem Boom“ die prinzipielle Ausrichtung beider Sozialstaaten deutlich verändert habe. Er verwies auch auf den wichtigen Effekt der „Übereinanderlagerung von Zeiten“: Gerade bei der Rentenpolitik träten die Auswirkungen von Entscheidungen oft erst eine Generation später auf, während andere Maßnahmen sofortige Wirkung zeitigten, was die Kalkulation von Auswirkungen erschwere und sozialpolitisches Handeln deutlich verkompliziere.
Insgesamt förderte die Sektion mit ihrem komparativen Ansatz und der Verknüpfung von abstrakten Ungleichheitsvorstellungen und konkreter Sozialpolitik höchst interessante Ergebnisse zu Tage. Dabei fokussierten die Beiträge allerdings etwas stark auf die Rentenversicherung. Grundsätzliche politische und gesellschaftliche Unterschiede der beiden Staaten, die auch auf die Rahmenbedingungen von sozialpolitischen Entscheidungen einen erheblichen Einfluss hatten, so zum Beispiel die in Großbritannien größere Akzeptanz von sozialen und ökonomischen Unterschieden, blieben bei der Untersuchung der oft hochkomplexen Einzelphänomene, denen sich die Referenten widmeten, etwas blass. Diese Aspekte griff dafür die Diskussion verstärkt auf, in der auch dafür plädierte wurde, die DDR und den größeren europäischen Kontext intensiver in den Untersuchungsrahmen einzubinden. Die Sektion zeigte insgesamt, wie produktiv eine Sozialstaatsanalyse unter neuen Prämissen sein kann und unterstrich gleichzeitig den Wert eines komparativen Vorgehens in diesem Feld sehr deutlich.
Sektionsübersicht:
Hans Günter Hockerts (München): Einführung
Winfried Süß (Potsdam): Armut im Wohlfahrtsstaat
Wilfried Rudloff (Kassel): Ungleiche Bildungschancen als sozialpolitische Herausforderung
Christiane Kuller (München): Geschlechterdifferenzen in der sozialen Sicherung
Lutz Leisering (Bielefeld): Vom Wohlfahrtsstaat zum Wohlfahrtsmarkt? Neue Tendenzen sozialpolitischer Regulierung
Cornelius Torp (Halle/Florenz): Gerechtigkeitsvorstellungen in der Konstruktion sozialer Sicherung
Lutz Raphael (Trier): Kommentar Tagungsbericht Soziale Ungleichheit im Sozialstaat. Großbritannien und die Bundesrepublik im Vergleich. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 05.11.2008. Soziologische Ungleichheitstheorien und die ständische Gesellschaft der Frühen NeuzeitLeitung: Barbara Stollberg-Rilinger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster; Marian Füssel, Georg-August-Universität Göttingen; Thomas Weller, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Bericht von: Matthias Köhler, Leibniz-Projekt "Vormoderne Verfahren", Westfälische Wilhelms-Universität Münster Trotz zahlreicher theoretischer Bezüge in neueren Forschungen sei man heute weiter denn je von einer Theorie sozialer Ungleichheit in der ständischen Gesellschaft entfernt, so THOMAS WELLER (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) in seiner Einleitung zur Sektion "Soziologische Ungleichheitstheorien und die ständische Gesellschaft der Frühen Neuzeit". Ausgehend von dieser Diagnose und den Forschungen des Münsteraner SFB-Projekts "Zur symbolischen Konstituierung von Stand und Rang in der Frühen Neuzeit"
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, an dem die drei Veranstalter beteiligt waren oder sind, sollte in dieser Sektion nach dem Erkenntnisgewinn gefragt werden, den soziologische Theorien der sozialen Ungleichheit für die Erforschung der ständischen Gesellschaft versprechen. Dazu wurden vier Theorien bzw. Theoriestränge überwiegend des späten 20. Jahrhunderts in den Blick genommen.
Weller benannte zunächst einige grundsätzliche Unterschiede zwischen Früher Neuzeit und Gegenwart in Bezug auf soziale Ungleichheit. Während heute Ungleichheit nur als legitim erlebt werden könne, wenn sie mit sozialer Mobilität verbunden sei, sei soziale Ordnung in der ständischen Gesellschaft für die Zeitgenossen überhaupt nur als Hierarchie vorstellbar gewesen – wenngleich auch die ständische Gesellschaft faktisch ein hohes Maß an Mobilität aufgewiesen habe. Die verhältnismäßig starke Konturierung sozialer Ungleichheit durch soziale Ehre im Gegensatz zu ökonomischen Unterschieden sei ein weiteres besonderes Merkmal der ständischen Gesellschaft, das diese im Übrigen wohl deutlicher kennzeichne als ihre vermeintliche Statik. Schließlich wiesen Phänomene wie Rangstreitigkeiten und Kleiderordnungen auf einen hohen Bedarf an Symbolisierung sozialer Ungleichheit in der ständischen Gesellschaft hin.
Dass Theoriebezug von Einzelforschungen zu sozialer Ungleichheit und die theoretische Erfassung der ständischen Gesellschaft bislang keineswegs Hand in Hand gegangen seien, habe mehrere Gründe: Eine generelle Wendung gegen Großtheorien, die Probleme vieler soziologischer Theorien mit sozialem Wandel und ihre Fixierung auf die Moderne, den verbreiteten Eklektizismus in der Theorieanwendung unter Historikern, schließlich die wohlfeile Praxis, Theorien am eigenen Einzelfall zu "falsifizieren". In dieser Lage bestehe durchaus Anlass, am Bezug zwischen Einzelforschungen und Theorie zu arbeiten und zu fragen, welchen Beitrag soziologische Ungleichheitstheorien zur Erforschung der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit leisten könnten. Obwohl man keine neue Theorie der ständischen Gesellschaft anstrebe, sei doch zu fragen, ob nicht gerade in der spezifischen Form sozialer Ungleichheit eine Art Epochensignatur der Frühen Neuzeit liege, die auf diese Weise deutlicher herausgearbeitet werden könne.
Es konnte natürlich nur eine enge Auswahl an Theorien herangezogen werden. Für Weber habe, so Weller, seine klassische Differenzierung von Stand und Klasse gesprochen, die für die Untersuchung der ständischen Gesellschaft grundlegend gewesen sei. Bourdieus Habitustheorie sei ein wichtiges und vielgenutztes Angebot und binde mit Marx auch einen weiteren Klassiker der Ungleichheitsforschung ein. Luhmann biete zwar nicht in erster Linie eine Theorie sozialer Ungleichheit, mache aber mit der Unterscheidung zwischen funktionaler und stratifikatorischer Differenzierung ein interessantes Angebot, um den Wandel von ständischer zu moderner Gesellschaft zu fassen. Um einen möglichen blinden Fleck der Theorien der "großen Männer" sichtbar zu machen, sei ein Vortrag zu Gender als Kategorie sozialer Ungleichheit vorgesehen.
Die Einleitung abschließend wies Weller auf weitere potentielle blinde Flecken hin, auf die in Bezug auf die herkömmliche Forschung zur ständischen Gesellschaft und die Angebote der Sektion besonders zu achten sei. So sei nach „Rasse“, Ethnie und Religion als Elementen sozialer Ungleichheit zu fragen, nach dem Raumbezug von Ungleichheit und ihrem Verhältnis zu Netzwerken, nach Veränderungen innerhalb der ständischen Gesellschaft und gegenüber dem Mittelalter, schließlich nach der noch nicht befriedigend gelösten Reintegration "harter" und "weicher" Faktoren sozialer Ungleichheit.
Als erster Theoretiker wurde Max Weber von JUTTA NOWOSADTKO (Helmut-Schmidt-Universität – Universität der Bundeswehr Hamburg) unter die Lupe genommen. Sie ging zunächst auf Webers kompliziertes Verhältnis zur Geschichtswissenschaft ein, das sie auf seine Sonderstellung zwischen Geschichte und Soziologie zurückführte. Vier Aspekte von Webers Werk hätten für die Geschichtswissenschaft besondere Bedeutung erlangt: Zunächst seine methodische Abgrenzung der verstehenden Soziologie von der hermeneutisch operierenden Geschichtswissenschaft seiner Zeit; dann der genuin historische Charakter seiner Forschungsfelder; in Bezug auf diese besonders die These von der okzidentalen Rationalisierung, die schon früh – angefangen mit Otto Hintze – von Historikern rezipiert worden sei; schließlich die sowohl methodischen wie inhaltlichen Anregungen, die er der historischen Sozialwissenschaft geliefert habe, die gerade mit der Frage nach der Einmaligkeit der Moderne an Weber anschließen konnte.
Webers Beitrag zur Erforschung der ständischen Gesellschaft könne, so Nowosadtko, nicht ohne Bezug auf seine methodischen Grundsätze bewertet werden. Sie beschrieb deshalb zunächst die idealtypische Methode als die für Weber spezifische Form der Abstraktion in den Sozialwissenschaften, die die Konstruktion "historischer Individuen" erlaube – gemeint seien Strukturmomente und Konfigurationen jeweils spezifischer Gesellschaften, nicht Personen. Diese Methode führe zu einem Bild von Entwicklung als Stufenfolge, wobei die Stufen sich mit Hilfe abstrakter Begriffe klar abgrenzen ließen, die Beschreibung von Übergängen sich aber als problematisch erweise.
Die Hauptthesen Webers zur sozialen Ungleichheit seien von Wehler in den 1970er-Jahren klar herausgearbeitet worden. Grundsätzlich habe von den drei Weberschen Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur in der ständischen Gesellschaft die Kultur eine höhere Bedeutung für soziale Ungleichheit als in späteren Gesellschaftsformationen. Nowosadtko arbeitete darauf die bekannte Unterscheidung von Klassenlage und ständischer Lage heraus – erstere durch Marktchancen bestimmt, letztere grundlegend durch Sozialprestige und Konsumption. Die Definition von Stand bei Weber beinhalte, so Nowosadtko, ausdrücklich nicht politische Standschaft.
Wenn sich auch die tatsächliche Ständegesellschaft als sehr viel komplizierter erweise als Webers Begriffe, so sei zu berücksichtigen, dass diese auf Abstraktion ausgelegt und gerade wegen der daraus folgenden Klarheit noch heute vielfach in Gebrauch seien. Dennoch stellten sich einige grundlegende Probleme. So hätten Forschungen zu vormodernen Ehrbegriffen ergeben, dass diese sich besser mit Bourdieu erfassen ließen, was sehr problematisch sei, da es sich um ein zentrales Element von Webers Begriff von Stand handele. Zudem sei aus postmoderner Perspektive zu fragen, welche Bedeutung die in Webers Theorie angelegte Auffassung von der Einmaligkeit der Moderne für den Umgang mit seinen Begriffen habe.
MARIAN FÜSSEL (Georg-August-Universität Göttingen) beschäftigte sich mit der Theorie Pierre Bourdieus als einer kulturtheoretischen Erweiterung klassischer Ansätze der Forschung zur sozialen Ungleichheit. Sie habe der Frühneuzeitforschung wichtige Impulse vermittelt. Im Vortrag wollte Füssel mit der Frage nach dem Verhältnis von Statik und Dynamik einen verbreiteten Kritikpunkt an Bourdieus Konzeption aufgreifen und zudem die auch in den anderen Vorträgen zentrale Kategorie der Ehre besonders berücksichtigen.
Füssel kennzeichnete als zentrale Elemente von Bourdieus Theorie die Aufhebung der Unterschiede von Klasse und Stand, die vermittelnde Position zwischen Objektivismus und Subjektivismus, den Begriff des praktischen Sinns und die differenztheoretische Reformulierung des Machtbegriffs. Bourdieu könne mittlerweile als moderner Klassiker gelten. Insbesondere die Begriffe des symbolischen Kapitals und des Habitus seien auch weit über den Kreis seiner Leser hinaus eingebürgert. In der Geschichtswissenschaft sei er besonders intensiv in den 1990er-Jahren im Kontext der Bürgertumsforschung und der Debatte um eine erneuerte Sozialgeschichte rezipiert worden.
Um Bourdieus Theorie für die Analyse der ständischen Gesellschaft anwendbar zu machen, müsse die eher auf Klassen ausgerichtete Begrifflichkeit in einiger Hinsicht neu justiert werden. Dabei sei etwa die Dominanz relationaler gegenüber distributiven Ressourcen in der ständischen Gesellschaft zu berücksichtigen. Dann ließe sich allerdings mit Bourdieu relativ einleuchtend beschreiben, wie individuelle Distinktionspraktiken an der Herstellung kultureller Hegemonie und der Produktion und Reproduktion von Wahrnehmungs- und Handlungsmustern beteiligt waren, die ihrerseits für die Herstellung ständischer Ungleichheit als "Objektivität zweiter Ordnung" konstitutiv waren. Dabei würden weitere Eigenarten der ständischen Gesellschaft sichtbar, nämlich dass die Ungleichheiten herstellende und legitimierende Prestigeordnung mit der Ungleichheiten zusätzlich absichernden Rechtsordnung in gewisser Hinsicht in eins fiele und dass – auch deshalb – explizite Zugehörigkeitsbehauptungen der Akteure konstitutiv für die ständische Ordnung seien. Auch Bourdieus Theorie der unterschiedlichen Kapitalsorten sei gut auf die ständische Gesellschaft anwendbar, insbesondere in Bezug auf die Analyse von Ehre als symbolischem Kapital. Unverzichtbar in diesem Zusammenhang sei auch der Begriff des Feldes als eines Raums, in dem soziales Handeln auf spezifische Weise geregelt ist. Da unterschiedliche Felder, anders als Luhmannsche Systeme, nicht isoliert nebeneinander stünden, sei dieses Konzept für die ständische Gesellschaft besonders anschlussfähig.
Erster Ansatzpunkt für Kritik sei das Konzept des Habitus gewesen, der manchen zu rational, den meisten umgekehrt zu deterministisch und akteursfeindlich sei. Zudem stelle sich die Frage, ob eine Theorie, die für das 19. Jahrhundert ausgesprochen produktiv sei, um sich von der Perspektive der Akteure zu lösen, nicht für die ständische Gesellschaft weniger Nutzen verspreche, da hier die von Bourdieu aufgedeckten Distinktionsstrategien weitaus weniger subtil verliefen. Wenn die scheinbar zu hohe Statik kritisiert werde, sei zu berücksichtigen, dass Bourdieus Frage sei, wie überhaupt Ordnungen stabilisiert werden könnten. Dennoch ergäben sich hier Probleme für eine Kulturgeschichte, die gerade die Dynamik innerhalb vermeintlich stabiler Normen aufdecken wolle – und auch für die Erfassung eines grundlegenden Wandels von der ständischen Gesellschaft zu den nachfolgenden Formationen.
Gleichwohl biete Bourdieu wichtige Anregungen für die Untersuchung von Ungleichheiten in der ständischen Gesellschaft. So könne seine Theorie mit ihrer Betonung der Bedeutung des ökonomischen Kapitals in seinen Verhältnissen zu den anderen Kapitalsorten als Gegenmittel zur Überkulturalisierung sozialer Ungleichheit dienen. Das Konzept symbolischer Macht lenke den Blick auf die alltägliche Reproduktion von Ungleichheit. Die Theorie biete die Möglichkeit, die Erforschung sozialer Ungleichheit mit einer handlungsbezogenen Fokussierung auf die Akteure zu verbinden. Schließlich biete der Begriff des Habitus Möglichkeiten zum Einbezug von Geschlecht und Körper in die Erforschung sozialer Ungleichheit. Insgesamt ermöglichten die Konzepte der Theorie, die Rationalität der ständischen Vergesellschaftung zu erkennen, sie mithin nicht nur im Sinne des "noch-nicht" zu beschreiben.
RUDOLF SCHLÖGL (Universität Konstanz) versuchte am intensivsten von allen Vortragenden, eine Theorie anzuwenden, um ein umfassendes Bild der Struktur sozialer Ungleichheit in der ständischen Gesellschaft zu entwerfen – vielleicht auch deshalb, weil der seinem Vortrag zu Grunde liegenden Systemtheorie Luhmanns der Ruf theoretischer Hermetik vorauseilt. Dabei ging Schlögl zunächst von allgemeinen systemtheoretischen Konzepten aus: Aufbau und Erhalt sozialer Ordnungsmuster sei unwahrscheinlich. Gesellschaft nutze dazu drei Muster sozialer Differenzierung, nämlich segmentäre, stratifikatorische und funktionale. Grundlegend für jede gesellschaftliche Ordnungsleistung sei Kommunikation, die durch Medien ("Verbreitungsmedien" wie Buchdruck und "Erfolgsmedien" wie Geld) gesteuert werde. Das Problem sozialer Ungleichheit finde sich nun in der Systemtheorie wieder als die Frage der Adressierbarkeit von Personen in der Gesellschaft, das sich als das Problem ihrer Inklusion und Exklusion in soziale Systeme stelle. In stratifizierten Gesellschaften seien Personen, die in erster Linie über ihre Herkunftsfamilie definiert seien, über Gruppenzugehörigkeit an der Gesellschaft beteiligt und diese Gruppen zueinander in Oben-Unten-Verhältnisse gesetzt. In- und Exklusion wirkten strukturbildend. In funktional differenzierten Gesellschaften werde dagegen gesellschaftliche Strukturbildung durch die jeweils eigene Logik nebeneinander stehender Funktionssysteme geleistet, die auch In- und Exklusion steuere.
In der Frühen Neuzeit vollziehe sich Vergesellschaftung grundsätzlich im Rahmen von Kommunikation unter Anwesenden. Im Laufe der Frühen Neuzeit werde allerdings Kommunikation durch Schrift und Drucktechnik transformiert, was schließlich zur Ausbildung einer funktional differenzierten Gesellschaft führe. Für die Steuerung der Kommunikation unter Anwesenden sei Ehre von besonderer Bedeutung. Diese lasse sich überzeugender als Kommunikationsmedium fassen denn als symbolisches Kapital: Nur so lasse sich die Instabilität und das Konfliktpotential dieser Form von Kommunikation angemessen erfassen – welches wiederum die Möglichkeiten der Gesellschaft zum Umgang mit Verschiedenheit entscheidend beschränkt habe. Für den Umgang mit den Problemen von Kommunikation unter Anwesenden im Medium der Ehre hätten prinzipiell drei Strategien zur Verfügung gestanden: Erstens zeremonielle Kommunikation, die Kommunikation unter Anwesenden und ihre schriftliche Beobachtung kombinierte; zweitens die Bildung kommunikativer Enklaven (Wissenschaft); schließlich die Verrechtlichung der Ehrkonflikte – wobei auf lange Sicht alle drei Strategien In- und Exklusionsansprüche aufgrund von Funktion nicht aufhalten konnten.
In Bezug auf den primären Differenzierungsmodus seien für die ständische Gesellschaft gerade die Spannungen zwischen stratifikatorischer und funktionaler Differenzierung charakteristisch. Hierarchie müsse mit hoher kommunikativer Energie gegen Erfolgsmedien wie Geld und Distanzkommunikation, die neben die Kommunikation unter Anwesenden träten, behauptet und aufrecht erhalten werden. Dazu würden das Medium Herrschaft in den Dienst der Reproduktion der Hierarchie gestellt und Formen abgestufter Kommunikation geschaffen (etwa bestimmte Räume, die andernfalls ausgeschlossene Kommunikation erlaubten) – was aber ebenfalls keine dauerhafte Stabilisierung gegen funktionsbasierte In- und Exklusion erlaubte. Wo sich symbolisch generalisierte Kommunikationsmedien (Geld, Liebe, Recht etc.) gegenüber Kommunikation unter Anwesenden durchsetzten, brächen sie schließlich die ständisch-stratifikatorische Ordnung endgültig auf.
Der Blick auf die Selbstbeschreibungen der Gesellschaft richte sich aus systemtheoretischer Perspektive darauf, wie sie gegen notwendige Paradoxien immunisiert würden. Erst am Ende der Frühen Neuzeit werde dabei klar, dass der Versuch, mit Talent und Funktion nicht nur Differenzen, sondern eine Hierarchie zu begründen, diese zersetze, auch wenn man von ihrer Notwendigkeit überzeugt sei.
Während die übrigen Vorträge sich jeweils mit einem Theoretiker befassten, stand CLAUDIA ULBRICH (Freie Universität Berlin) vor der Aufgabe, 20 Jahre feministische Theoriediskussion auf ihre Bezüge zur ständischen Gesellschaft zu hinterfragen. Sie betonte, eine angemessene Beschreibung sozialer Ungleichheit dürfe die Kategorie Geschlecht nicht nur additiv und als Sonderfall behandeln. Die Dekonstruktion der Vorstellung der Natürlichkeit von Geschlecht ziehe die Frage nach der Rolle der Kategorie Geschlecht bei der Erzeugung sozialer Ungleichheit unmittelbar nach sich.
Im Anschluss an Joan Scott beschrieb sie Gender als ein auf wahrgenommenen Unterschieden zwischen den Geschlechtern aufbauendes, konstitutives Element sozialer (Macht-) Beziehungen. Damit ergäben sich Fragen nach dem Verhältnis von Gender zu anderen Kategorien sozialer Ungleichheit, wie sie sich etwa in der Debatte um das Verhältnis von Gender zu "Race" und "Class" niedergeschlagen habe. Ob diese drei "Achsen" sozialer Ungleichheit auch für die Frühneuzeitforschung Verwendung finden könnten, sei zumindest fraglich; unstrittiges Ergebnis der Debatte sei dagegen, dass Gender als eine unter mehreren mehrfach relationalen Kategorien von Ungleichheit gedacht werden müsse. Allerdings stelle sich dann die Frage, wie sich Eigenständigkeit und Abhängigkeit der Kategorien schlüssig kombinieren ließen. Für die vormoderne Gesellschaft hielt sie die Frage nach Ähnlichkeiten und Unterschieden für geeigneter, um nicht etwa fixe Grenzen zwischen Geschlechtern aus dem 19. Jahrhundert zu importieren.
Schließlich thematisierte Ulbrich ausgehend von Judith Butler das Konzept der Performativität von Geschlechteridentitäten. Ulbrich sah hier bei aller Kritik wichtige Anregungen, um die Einbeziehung des Körpers in die Geschichte der Ständegesellschaft zu leisten – zumal der Körper eben nicht nur geschlechtlich, sondern auch durch andere Kategorien definiert sei.
Ulbrich schloss mit einem Plädoyer, die Kategorie Geschlecht nicht nur stärker in die Geschichte sozialer Ungleichheit, sondern in alle anderen Bereiche der Geschichte einzubeziehen. Ein Austausch von Konzepten zwischen Gender Studies und Kulturwissenschaften sei zwar nicht ausreichend, aber immerhin ein Anfang.
REINHARD KRECKEL (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) zeigte sich in seinem Kommentar zunächst zufrieden mit der Auswahl der Theorieangebote, die allerdings einen bestehenden sehr deutsch geprägten Diskurs fortschreibe. Zudem betonte er ausdrücklich seine Sympathie für einen eklektizistischen Theoriegebrauch.
Anschließend beschäftigte er sich mit den Gründen, die überhaupt für eine Anwendung soziologischer Theorien auf ihnen vermeintlich fremde historische Verhältnisse sprächen. Zunächst seien Theorien ein Mittel, soziale Ungleichheiten auch dort zu thematisieren, wo die Zeitgenossen sie nicht als solche beschrieben, etwa in Bezug auf die Kategorie Geschlecht, die von den Akteuren regelmäßig naturalisiert werde. Wenn die Theorien auch an anderen Verhältnissen entwickelt worden seien, spreche zudem vieles dafür, ausreichende Gemeinsamkeiten des Gegenstands zu unterstellen, die die Anwendung von Theorien mit hinreichendem Abstraktionsgrad sinnvoll mache: So sei insbesondere anzunehmen, dass, so lange unterschiedliche Zugänge zu Ressourcen existierten, Strukturen und Prozesse zu finden seien, die diese Unterschiede stabilisierten. Schließlich ging Kreckel auf die einzelnen Vorträge ein: Er wies unter anderem auf den Zusammenhang der These der Dominanz relationaler Ungleichheiten mit dem Konzept der Kommunikation unter Anwesenden hin. Die unterschiedlichen Kategorien von Ungleichheit, die im Gender-Vortrag angesprochen waren, hielt er für noch erweiterbar.
In der Diskussion sah Marian Füssel ebenfalls Chancen, die Ergebnisse, die im Rahmen der Theorien Luhmanns und Bourdieus erzielt wurden, für einander nutzbar zu machen. Rudolf Schlögl wies allerdings darauf hin, dass es einen grundlegenden Unterschied bedeute, ob man Ehre als Medium oder als Kapital betrachte. Nachdem in den Vorträgen vor allem die Epochengrenze zur Moderne im Mittelpunkt stand, wurde nach der Abgrenzung der behandelten Epoche im Verhältnis zum Mittelalter gefragt. Die Beteiligten beriefen sich – in unterschiedlicher Akzentuierung – auf den Aufstieg von Schriftmedien, Differenzierungsprozesse, Verrechtlichung und die Multiplikation von Rollen innerhalb einer hierarchischen Gesellschaft.
Der Anspruch, vier Theoriestränge in einer Sektion vorzustellen und anzuwenden, produzierte herausfordernde, aber auch sehr dichte Vorträge. Nicht zuletzt deshalb wäre es wohl eher unproduktiv, an dieser Stelle vermisste Themen und Theorien zu beklagen, eine Praxis, die ein Historikertag natürlich schon aus seiner Anlage heraus hervorzubringen tendiert. Die Sektion stellte präzise und aufschlussreich die unterschiedlichen Ansätze vor, durch die Struktur der Sektion aber zunächst nebeneinander. Damit wurde das analytische Potential der einzelnen Ansätze vor Augen geführt. Da aber eventuelle Grenzen des Eklektizismus und die Frage einer Epochensignatur ausdrücklich angesprochen waren, stellt sich auch die Frage nach den synthetischen Potentialen der Theorien und die Anschlussfrage, inwiefern diese nicht stärker als Einzelresultate an den jeweiligen theoretischen Rahmen gebunden sind – Fragen, bei denen das Mitdenken der Zuhörer gefragt war. Die Diskussion bot immerhin Aussichten auf die Kompatibilität mancher Ergebnisse, die sich aus den Vorträgen zu Bourdieu und Luhmann ergaben, wobei diese ohnehin am stärksten auf aktuelle Forschungsprobleme zur ständischen Gesellschaft ausgerichtet waren. Über epochenspezifische Elemente sozialer Ungleichheit konnte somit durchaus ein gewisser Konsens erzielt werden, der in manchen über Bekanntes hinausging. Hier wäre aber neben der Sektions- sicher auch noch die weitere Diskussion gefragt.
Sektionsübersicht:
Barbara Stollberg-Rilinger (Münster): Moderation
Jutta Nowosadtko (Hamburg): Max Weber in der Frühneuzeithistorie
Marian Füssel (Göttingen): Die feinen Unterschiede in der Ständegesellschaft. Der praxeologische Ansatz Pierre Bourdieus
Rudolf Schlögl (Konstanz): Hierarchie und Funktion. Zur Transformation der stratifikatorischen Ordnung in der Frühen Neuzeit
Claudia Ulbrich (Berlin): Ständische Ungleichheit und Geschlechterforschung
Reinhard Kreckel (Halle-Wittenberg): Kommentar aus soziologischer Perspektive
[1] <http://www.uni-muenster.de/SFB496/projekte/c1-abstract-d.html> (04.11.2008) Tagungsbericht Soziologische Ungleichheitstheorien und die ständische Gesellschaft der Frühen Neuzeit. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 13.11.2008. Strategien gegen Ungleichheiten in Ehe, Recht und Beruf: Jüdische Frauen im vormodernen AschkenasLeitung: Robert Jütte, Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart; Gesellschaft zur Erforschung der Geschichte der Juden (GEGJ) e. V. Bericht von: Christoph Cluse, FB III - Arye Maimon-Institut, Universität Trier Mit ihrer Veranstaltung in Dresden setzte die 1988 in Bamberg gegründete „Gesellschaft zur Erforschung der Geschichte der Juden e. V.“ die Reihe ihrer Sektionen auf den Deutschen Historikertagen fort. Die Sektion bot zugleich einen eindrucksvollen Einblick in Stand und Werkstatt der gender-geschichtlichen Forschung zur jüdischen Geschichte. Diese hat seit den frühen 1990er-Jahren, ausgehend von der historischen Frauenforschung, die spezifischen Probleme jüdischer Geschichte in den vormodernen Gesellschaften Europas vor allem in sozial- und kulturgeschichtlicher Perspektive beleuchtet
[1]
. Gleichwohl ist der Forschungsstand besonders für die Frühe Neuzeit noch unbefriedigend. Vor diesem Hintergrund sind die in Dresden gesetzten Akzente auf Fragen des Rechts (des traditional-jüdischen einerseits und andererseits des römischen in seiner Rezeption) und der Wirtschaftsgeschichte als wegweisende Fortsetzung jener Kontextualisierung zu verstehen, die gender als historische Kategorie fruchtbar zu machen vermag.
In seiner Einführung wies ROBERT JÜTTE (Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart) auf den zweifachen Charakter der rechtlichen Ungleichheit hin, der jüdische Frauen in der Vormoderne unterworfen waren: Rechtliche Ungleichheit charakterisierte die Verhältnisse sowohl zwischen Mehrheiten und Minderheiten als auch zwischen den Geschlechtern. Vor dem 19. Jahrhundert galten für Juden auf Reichsebene wie auch in den einzelnen Territorien und Städten besondere, nicht selten diskriminierende Bestimmungen im Recht. Aus der kategorialen Differenz der Geschlechter ergab und ergibt sich darüber hinaus, vermittelt durch die Machtverhältnisse sowie Rollenzuweisungen bzw. -stereotype, eine rechtliche „Schieflage“, die nicht nur in der vormodernen Rechtsordnung im Allgemeinen, sondern ebenso bzw. speziell innerhalb des tradierten jüdischen Rechts zu beobachten ist. So ist das jüdische Ehe- und Erbrecht infolge seiner antiken Grundlagen von vielfachen Ungleichheiten zugunsten des männlichen Geschlechts geprägt.
Die vier Vorträge der Sektion fokussierten in chronologischer Abfolge zum einen die verschiedenen Rechtssphären (rabbinisches Recht, obrigkeitliches Recht) und zum anderen individuelle und kollektive Strategien der betroffenen Frauen bzw. ihrer Familien in Mittelalter und früher Neuzeit.
In ihrem Beitrag „Aguna: Strategien gegen die Benachteiligung der jüdischen Frau im Eherecht“ thematisierte MARTHA KEIL (Institut für jüdische Geschichte Österreichs, St. Pölten) die prinzipielle Ungleichheit des jüdischen Eherechts, die darin besteht, dass ein Mann unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Frau heiraten kann, eine Frau jedoch „von der Tora her und damit ausnahmslos zur Monogamie verpflichtet“ ist. Allein der Tod oder der einseitig ausgestellte Scheidebrief (Get) des Mannes entbindet sie von der Ehe. Wenn sie der Ehemann verlässt oder jahrelang verschollen bleibt, bleibt die Frau als „Aguna“ (wörtlich: „die Verankerte“) zurück und ist materieller Not und sozialer Isolierung ausgesetzt, weil sie nicht erneut heiraten kann. Den Rabbinern war diese Ungerechtigkeit durchaus bewusst – sie konnte schließlich auch ihre eigenen Töchter treffen – sie scheuten aber vor dem Risiko zurück, einen eventuellen Ehebruch zu erlauben, aus dem illegitim gezeugte Kinder, so genannte „Mamserim“, hervorgehen könnten. Entscheidungen, die „Freigabe“ einer Aguna betreffend, wurden zumeist nur unter Einholung auswärtiger Gutachten gefällt.
Die Referentin beschrieb drei Strategien, welche den Zustand als Aguna möglichst verkürzen oder von vornherein verhindern sollten. Erstens: Während die jüdische Rechtsnorm in der Regel zwei volljährige, männliche und jüdische Zeugen für einen Beweis forderte, ließen die Rabbiner schon seit talmudischer Zeit im Fall des vermuteten Todes eines Ehemannes auch andere Aussagen zu. Wichtiger als der Status der Zeugen war die Frage, ob der Verstorbene hinreichend klar identifiziert werden konnte, beziehungsweise die Umstände seines Todes.
Zweitens: Das Recht erlaubte einem Ehemann einseitig Bedingungen für die Erteilung eines get festzulegen; dieses Mittel konnte er auch zugunsten seiner Frau einsetzen, um ihr die Möglichkeit der Wiederverheiratung nach Ablauf einer bestimmten Frist einzuräumen.
Drittens: Für Verfügungen auf dem Totenbett galten gewisse Rechtserleichterungen; auf dieser Basis war es in Einzelfällen möglich, dass ein Mann eine (sofortige) Scheidung aussprach, wenn die Gefahr drohte, dass seine Frau dauerhaft an einen Schwerstbehinderten gebunden blieb, der künftig nicht in der Lage wäre, eine gültige Scheidung auszusprechen. In einer Zusatzklausel konnte die Wiederverheiratung im Fall der Gesundung vereinbart werden. Oft erzwang die Familie der Ehefrau solche Verfügungen.
Obwohl die beiden zuletzt genannten Möglichkeiten in Quellen aus der mediterran-arabischen Welt häufiger dokumentiert sind und auch darüber hinaus prominente Befürworter fanden, lassen sie sich in den aschkenasischen Rechtsgutachten der Zeit zwischen ca. 1250 und 1600 nicht nachweisen. Für diese lange Absenz einer an sich abgesicherten Rechtsform kommen Keil zufolge mehrere Gründe in Frage: der Einfluss der nichtjüdischen Umwelt und deren Haltung zu Polygamie und Ehescheidung, die sich in der Zeit um 1600 unter dem Einfluss der Reformation teilweise änderte, sowie die psychologische Barriere der Angst vor einer „self fulfilling prophecy“. In der Diskussion wurde auch auf die späte Rezeption einschlägiger Modelle in der jüdischen Traditionsliteratur (Schulchan Aruch, erstmals gedruckt 1565) hingewiesen. Die Brisanz der Aguna-Frage hat seit der Vormoderne eher zu- als abgenommen.
Während die jüdische Rechtsnorm den Strategien gegen die Ungleichbehandlung der Geschlechter mithin recht starre Grenzen setzte, boten andererseits die Institutionen des römischen Rechts den Frauen insbesondere in ihren Beziehungen zu christlichen Geschäftspartnern spezifische Chancen, worauf BARBARA STAUDINGER (Institut für jüdische Geschichte Österreichs, St. Pölten) in ihrem Beitrag „Ungleichheiten als Chance? Jüdinnen vor dem kaiserlichen Reichshofrat“ hinwies. Am Beispiel des Prozesses, den der kaiserliche Kriegszahlmeister von Siebenbürgen, Georg Reichel von Reichelsberg, seit 1617 gegen die Prager Jüdin Anna Goldscheiderin führte, wies die Referentin auf die Privilegien hin, die christlichen und jüdischen Ehefrauen gemäß dem Senatus Consultum Velleianum nach römischem Recht zukamen.
Reichel hatte zunächst erfolgreich gegen die Jüdin vor dem Obersthofmarschallamt in Prag geklagt. Anna Goldscheiderin reichte zwar Revision am Reichshofrat ein; weil das Revisionsverfahren sich aber aufgrund der Wirren des Böhmischen Aufstands verzögerte, beantragte Reichel mit Erfolg ein Exekutionsmandat. Die Voraussetzungen waren für Anna Goldscheiderin zu Beginn der Auseinandersetzungen also nicht gerade günstig. Doch profitierte sie davon, dass Georg Reichel das gewonnene Reskript zur Exekution des Urteils erst beim Altstädter Rat einreichte, als dieser mit Aufständischen besetzt war. Nachdem sich das Blatt mit der Schlacht am Weißen Berg gewendet hatte, konnte die Jüdin geltend machen, Reichel habe das oberstrichterliche Amt des Kaisers missachtet. Im vorliegenden Zusammenhang ist der Umstand von besonderem Interesse, dass Anna Goldscheiderin jeden Vorsatz abstritt und sich als „einfältiges Weib“ bezeichnete. Dieser Rückgriff auf das Stereotyp der einfältigen Frau war mit Bedacht gewählt, wie die Referentin im Weiteren ausführte: Die Jüdin berief sich damit auf das SC Velleianum, wonach Ehefrauen nicht in Bürgschaften eintreten, noch für die Schulden ihrer Ehemänner aufkommen konnten. Auf der anderen Seite versicherte Annas Ehemann, sie würde das Geschäft alleine betreiben. Diese gegenseitige Berufung auf die „weiblichen Rechtswohltaten“ erwies sich im konkreten Fall als geschickter Schachzug.
Da Jüdinnen häufig als Geschäftsfrauen auftraten, wurde die Gültigkeit des SC Velleianum nicht selten in Frage gestellt und zuweilen grundsätzlich diskutiert. Dies zeigte Staudinger anhand eines weiteren Beispiels. Im Prozess der Gläubiger des Samuel Schay aus Halberstadt und seiner beiden Schwiegersöhne wurden die Ehefrauen und Kinder der flüchtigen Juden festgenommen. Die Kläger argumentierten, dass die Ehefrauen ihren Männern „quasi iure societatis“ verbunden seien. Dagegen berief sich der Rechtsvertreter der betroffenen Jüdinnen, der Prager Gemeindevorsteher Josef Fanta, auf das SC Velleianum und argumentierte, die Ehefrauen könnten ebensowenig wie etwa die Diener der beklagten Juden für deren Schulden verantwortlich gemacht werden – „ob sie ihnen gleich bisweilen per otium in der nahrung wie eheleuthe zuthun pflegen, mögen beygesprungen sein“. Im Übrigen bestehe kein Grund, Jüdinnen von jenen Privilegien auszunehmen, „welche die uralten römischen kaiser aus sondern ursachen den ganzen weiblichen geschlechtt gegebenn“. Freilich standen Jüdinnen mehr als nichtjüdische Frauen grundsätzlich in Verdacht, Kauffrauen zu sein. Wenn sich dies nicht von der Hand weisen ließ, wurden die „weiblichen Rechtswohltaten“ auch nicht unbedingt bemüht. „Jüdische Frauen aus der Oberschicht“, so fasst Staudinger zusammen, „wussten auf dem Parkett der Vorurteile zu tanzen und präsentierten sich je nach Erfordernis als einfältige Frau oder clevere Jüdin, als sorgendes Eheweib und Mutter oder harte Geschäftsfrau“.
BIRGIT E. KLEIN (Hochschule für Jüdische Studien, Heidelberg) setzte die Diskussion um die möglichen Handlungsspielräume, die rechtliche Ungleich-Kategorisierungen bieten konnten, an dieser Stelle fort („Ungleichheiten als Chance? Jüdinnen und das jüdische Ehegüterrecht in Norm und Praxis“).
Jüdische Ehefrauen klagten unter Hinweis auf die römisch-rechtlichen Mitgiftprivilegien bisweilen vor nichtjüdischen Gerichten den Schutz ihrer Mitgift vor Forderungen Dritter ein, mussten sich aber dafür auf den Status als unselbstständige Ehefrauen berufen. Tatsächlich ging die jüdische Rechtsnorm, wie Klein dann näher ausführte, von ungleichen, asymmetrischen Güterverhältnissen aus. Zwar legte die Heiratsverschreibung (ketubba) eine Mindestsumme fest, die der Frau bei Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung zu zahlen war. Doch für die Dauer der Ehe ging das Eingebrachte bzw. die Mitgift in die Verfügungsgewalt des Mannes über. Das antike Rollenmodell, das sich als „Versorgungsehe“ beschreiben lässt, hatte nicht die geschäftstüchtigen Ehefrauen vor Augen, wie sie in Aschkenas seit dem Mittelalter bezeugt sind. Ehefrauen mussten also entweder zu Agentinnen ihrer Männer erklärt werden, oder aber der Mann musste vertraglich seiner Verfügungsgewalt über das von der Frau Eingebrachte entsagen. Ein Entsagungsvertrag (Shtar silluk) war grundsätzlich das Ergebnis von Verhandlungen und konnte deshalb sehr unterschiedlich ausfallen, was in quantitativer Hinsicht noch nicht untersucht ist.
Am Beispiel der Hamburger Kauffrau Glikl (gest. 1724) schilderte die Referentin die Folgen eines Verzichts auf den Shtar silluk: Glikl war im Alter von 44 Jahren Witwe geworden und hatte aus erster Ehe noch acht minderjährige Kinder zu versorgen. Sie entschloss sich nach elf Jahren (1699) zu einer erneuten Heirat mit dem Metzer Juden Hirsch (Cerf) Levy. Sie brachte ihm eine Mitgift von 1500 Reichstalern ein und handelte dafür die (unübliche) Bedingung aus, dass im Falle ihres Todes ihre Kinder sie beerben sollten. Allerdings ging Hirsch Levy schon anderthalb Jahre nach der Hochzeit bankrott. Glikl verlor alles, was sie selbst hätte beanspruchen können und konnte nur noch dafür sorgen, die Versorgung ihrer jüngsten Kinder zu retten.
Durch ein differenziertes Vertragsrecht, so schloss Klein ihre Ausführungen, ließ sich die normative Rechtsungleichheit nur in Teilen ausgleichen, „da Rechtsungleichheit und ungleiche Machtverhältnisse sich zumeist gegenseitig bedingen“.
Unter dem Motto „Chuzpe, Kalkül und Phantasie“ stellte abschließend ROTRAUD RIES (Jüdisches Museum Berlin) „Karriere und Nachruhm der Unternehmerin Madame Kaulla (1739–1809)“ vor. Wie der erhaltene Epitaph der Kaul bat Rafael auf dem jüdischen Friedhof der hohenzollerischen Residenz Hechingen bezeugt, hat sie „ihr Haus mit einem Namen geziert“ – das heist Kaullas Vorname wurde von ihren Brüdern und Nachkommen als Familienname übernommen. In ihrem Vortrag stellte Ries die Frage in den Vordergrund, wie die Unternehmerin Madame Kaulla ihr Leben vor dem Hintergrund weiblicher (jüdischer) Rollenmuster gestaltete und welche kreativen Formen ihre Familie für ihre Memoria wählte.
Schon Kaullas Vater hatte zur regionalen jüdischen Elite gehört und als Hoffaktor gewirkt; als seine Mitarbeiterin knüpfte Madame Kaulla erste Hofkontakte. Während ihr Mann sich dem Studium von Tora und Talmud widmete, führte sie nach dem Tod des Vaters das Geschäft und zog sich ihren jüngeren Bruder Jakob als Kompagnon heran. Ihren Aufstieg verdankten die Geschwister dem steigenden Bedarf an Heereslieferungen und Krediten während der Napoleonischen Kriege. Jakob (nur dieser) wurde zum württembergischen Hofbankier und 1801 zum kaiserlich-österreichischen Rat ernannt. Im Jahr 1802 gründeten die Geschwister zusammen mit dem Herzog die württembergische Hofbank. Auch die Leitung der jüdischen Gemeinde von Hechingen lag in den Händen der Familie – aber eben nur der Männer.
Als nicht verwitwete Geschäftsfrau war Madame Kaulla eine Ausnahmeerscheinung. Während jüdische Frauen im Mittelalter noch einen Anteil von bis zu 25 Prozent unter den jüdischen Geldhändlern ausmachten, wurden sie von den Kapitalverlusten und Siedlungsdiskontinuitäten im Übergang zur Frühen Neuzeit besonders stark betroffen – Ries unterstrich in diesem Kontext die strukturellen Benachteiligungen „im Bereich der Bildung, der Auslandserfahrungen, bei der Kontaktaufnahme mit Hofangehörigen, in der Vernetzung und der Höhe des ‚Kredits’“. Als Hoffaktorinnen traten lediglich einige wenige Frauen, zumeist Witwen, für begrenzte Zeiträume in Erscheinung. Die faktischen Grenzen ihres Handlungsspielraums werden insbesondere dort sichtbar, wo es um Rechtspositionen und institutionelle Titel (wie den des „Hofbankiers“ im Falle der Kaulla) ging.
Von besonderem Interesse hinsichtlich der Memoria in der Familie Kaulla sind die erhaltenen und von der Referentin aufgespürten Bildnisse von Madame und ihrem Bruder Jakob. Vermutlich nach dem Vorbild von Pendant-Bildnissen eines Ehepaars gearbeitet, demonstrieren diese Bilder durch die spezifische, einander ähnliche Wahl der Kleidung, die die Referentin als halb-öffentlich interpretierte, „eine selbstbewusste Gleichheit der Geschwister, die die Differenzen der Geschlechterrollen ignorierte“. Eine ähnliche Spannung ergibt sich aus der vergleichenden Betrachtung der Grabmäler und ihrer Inschriften. Stand für Männer „eine ungleich differenziertere Memorialsprache“ zur Verfügung, so wurde für Madame dieses Ungleichgewicht durch Anordnung und Gestaltung der Gräber auf dem Hechinger Friedhof wettgemacht: Das Ensemble wird dominiert von dem zentralen klassizistischen Steinsarkophag für Madame Kaulla, dem seitlich die Stelen für ihren Bruder Jakob (gestorben 1810) und ihren Mann Akiba (gestorben 1812) zugeordnet sind.
Die Normen beider Rechtssphären, der obrigkeitlichen wie der innerjüdischen, und ihre Ungleichheiten waren mithin zwar konstitutiv für die Rechtsstellung von Jüdinnen. In der Praxis kollidierten sie aber mit der sozialen Wirklichkeit, sodass in vielen Bereichen Strategien gegen rechtliche Benachteiligungen entwickelt werden konnten. Die grundlegenden Machtstrukturen veränderten sich dadurch zwar zumeist nicht, noch weniger war an den tradierten Rechtsgrundsätzen zu rütteln; doch entstand ein Verhandlungsraum bezüglich der Auslegung und Umsetzung der Gesetze. Dieser Spielraum erlaubte Jüdinnen einerseits, die Folgen rechtlicher Ungleichheit abzuschwächen, andererseits aber auch, ihre spezifische Rechtsstellung strategisch für eigene Interessen auszunützen.
In der Diskussion um die vier Beiträge standen zwei Fragenkomplexe im Mittelpunkt. Zum einen ging es um die Fortwirkung der normativen Kategorisierungen im jüdischen Recht bis auf den heutigen Tag und um die Möglichkeiten einer praktischen Angleichung der Rechtsstellungen unter den Zielvorgaben der Moderne. Neben dem Aguna-Problem ist dabei zum Beispiel auch an die Leviratsehe und die damit verbundenen Rechtsanforderungen zu denken. Zum anderen wurden bestimmte Gruppen von Frauen in den Blick genommen, deren „Strategien gegen Ungleichheit“ besondere Aussichten auf Erfolg haben konnten. Unter diesen treten, wie gesehen, die Witwen hervor. Die Einbettung der behandelten Konflikte in die Interessen von Familien und Gemeinden ermöglichte zudem spezifische Allianzen, die es verbieten, sie vordergründig als „Geschlechterkämpfe“ zu interpretieren.
Sektionsübersicht:
Martha Keil (St. Pölten): Aguna: Strategien gegen die Benachteiligung der jüdischen Frau im Eherecht
Barbara Staudinger (St. Pölten): Ungleichheiten als Chance? Jüdinnen vor dem kaiserlichen Reichshofrat
Birgit E. Klein (Heidelberg): Ungleichheiten als Chance? Jüdinnen und das jüdische Ehegüterrecht in Norm und Praxis
Rotraud Ries (Berlin): Chuzpe, Kalkül und Phantasie: Karriere und Nachruhm der Unternehmerin Madame Kaulla (1739–1809)
[1] Vgl. Christiane E. Müller / Andrea Schatz (Hgg.), Der Differenz auf der Spur. Frauen und Gender in Aschkenas, Berlin 2004 (minima judaica 4). Tagungsbericht Strategien gegen Ungleichheiten in Ehe, Recht und Beruf: Jüdische Frauen im vormodernen Aschkenas. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 13.01.2009. Szenarien der Macht. Repräsentation von Herrschaft im späten Zarenreich und in der frühen SowjetunionLeitung: Jörg Baberowski, Humboldt-Universität zu Berlin Bericht von: Martin Aust, Historisches Seminar, Christian-Albrechts-Universität Kiel Vier Vorträge – je zwei über das späte Zarenreich und die frühe Sowjetunion – standen auf dem Programm einer Sektion, die nach Repräsentationen von Herrschaft fragte. Den Anfang machte FRITHJOF BENJAMIN SCHENK (Ludwig-Maximilians-Universität München) mit seinem Vortrag „Der Zar und das Reich. Herrschermobilität und Repräsentation von Macht in Russland im späten 19. Jahrhundert“. Schenk konzentrierte sich dabei auf die Herrscherreisen von 1825 bis 1914/17 und beleuchtete unterschiedliche Aspekte seines Themas. Im Einzelnen behandelte er die Reisen der Zaren in die Krönungshauptstadt Moskau sowie die Reisen der Thronfolger im Russländischen Reich und schloss mit einer Analyse der Funktionen der Zarenreisen im 19. Jahrhundert. Die Reisen der Zaren dienten zunächst als symbolische Beschreibung der Einheit des Reiches. Sie boten ferner die Möglichkeit, Orte, die die Zaren bereisten, als Bühnen zu nutzen, auf denen sich der slawophile Mythos von der Ergebenheit des Volkes gegenüber dem Zaren inszenieren ließ. Schließlich konnten die Zaren Reisen in die Regionen auch nutzen, um bestimmte politische Botschaften an die dortigen Eliten direkt zu übermitteln. In diesem Sinn hat Alexander II. (Zar 1855-81) den vielfältigsten Gebrauch vom Instrument der Herrscherreise gemacht. Mit einem Seitenblick auf Napoleon III. hatte er die Bedeutung der Reisen als Instrument zur Generierung quasi plebiszitärer Zustimmung zu monarchischer Herrschaft erkannt. Maßgebliche politische Grundsätze wie die Notwendigkeit, die Leibeigenschaft aufzuheben, und den Imperativ, Polen fest im Reich zu halten, kommunizierte Alexander II. zudem auf seinen Reisen.
Der folgende Vortrag von DAVID FEEST (Georg-August-Universität Göttingen) über „Staatsrepräsentation und Staatsrepräsentanten“ begab sich auf die Suche nach dem Staat auf dem Dorf in der Zeit unmittelbar nach der Aufhebung der Leibeigenschaft. Im Zentrum standen die Bauernbeamten, die für die Einziehung von Steuern und Abgaben verantwortlich waren. Sein Material bezog Feest aus Revisionsberichten aus den 1870er-Jahren der Selbstverwaltung des Gouvernements Rjazan’. Als Kennzeichen des modernen Verwaltungsstaats setzte Feest die Fähigkeit voraus, Handlungsmodi und Personen abstrakt als staatlich repräsentieren zu können. Die empirischen Befunde des Steuereinzugs auf dem russischen Dorf zeigen jedoch erhebliche Diskrepanzen zur gängigen Annahme moderner Verwaltungsstaatlichkeit. Die obrigkeitlichen Regeln des, in Zahlen schriftlich fixierten, Steuereinzugs wurden von den Bauernbeamten allzu oft substituiert, indem Praktiken, die auf Mündlichkeit und Gedächtnis wie auch gegenständlicher Fixierung von Geldsummen etwa auf Kerbhölzern beruhten, zur Anwendung kamen. Häufig war für die Bauern im Akt des Steuereinzugs die staatliche Steuer nicht als solche erkennbar, da die Bauernbeamten einen Pauschalbetrag, der neben der Steuer noch andere Abgaben beinhaltete, einnahmen. Obwohl die staatlichen Vorgaben, wie die Steuern einzunehmen seien, mithin häufig unterlaufen wurden, ist nicht zu übersehen, dass es eine Ordnung gab, die einen letztlich doch stetigen Fluss der Steuereinnahmen sicherstellte. Die theoretische Annahme modernen Verwaltungshandelns und die russische Praxis des Steuereinzugs stehen damit in einem komplexen Verhältnis. Es wäre zu kurz gegriffen, die russische Steuergeschichte allein als Differenz zwischen Theorie und Praxis zu erzählen.
SANDRA DAHLKE (Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg) thematisierte ihr Vortragsthema „Ein Parteiführer spricht zu den Massen. Oder wie bringt man bolschewistische Herrschaft nach Sibirien?“ am Beispiel Emel’jan Jaroslavskijs, der von 1919 bis 1922 im Dienste des Zentralkomitees der Bol’ševiki im Ural und in Sibirien reisend, die Botschaft der neuen Machthaber unter das Volk zu bringen bemüht war. Dahlke siedelte ihre Ausführungen auf drei Ebenen an. Auf der ersten Ebene verwies sie darauf, dass die Bol’ ševiki sich dem semantischen Feld der Religion bedienten, um ihre Herrschaftsauffassung und Zukunftsvision in eine Sprache zu übersetzen, die den Menschen verständlich war. Auf der zweiten Ebene hob sie auf ein Narrativ ab, das Jaroslavskij gerne in seine Reden einfließen ließ, um die Distanz zwischen Herrschern und Beherrschten nicht nur zu reduzieren, sondern gar in Nähe umzuwandeln. Es handelt von einer bäuerlichen Delegation aus Perm, die im Moskauer Kreml’ bei Lenin vorstellig geworden war, um sich über die Willkür lokaler Funktionäre der Bol’ ševiki bei der Getreiderequirierung zu beklagen. Lenins Direktive griff sodann direkt nach Perm durch, wo die eigenmächtigen Funktionäre ihrer Posten enthoben und die Bauern entschädigt wurden. Diese Geschichte diente dazu, Herrschaft als unmittelbare Kommunikation darzustellen. Auf der dritten Ebene stellte Dahlke die Praxis des Erzählens über den Großen Oktober in den Zentren Petrograd und Moskau sowie in der Provinz dar, die es dem Publikum in den Regionen erlauben sollte, Teilhabe am Umbruch zu haben und sich mit den neuen Herrschern zu identifizieren. In ihrem Schlussteil hob Dahlke dann vor allem darauf ab, dass das Reisen durch die Regionen, der Auftritt vor Publikum und die Rückmeldungen zumindest Einzelner aus dem Auditorium für Jaroslavskij eine immens bedeutende Quelle seiner eigenen Identität gewesen sind. Erst im Moment des Auftritts und der öffentlichen Rede erlebte Jaroslavskij sich einig mit sich selbst und imaginierte seine Reden vor Publikum als einigendes Gemeinschaftserlebnis der bolschewistischen Führung und des Volkes.
Im vierten und letzten Vortrag „Von Menschen und Mücken. Krankheit und Moderne an der muslimischen Peripherie des sowjetischen Vielvölkerreichs“ sprach MATTHIAS BRAUN (Humboldt-Universität zu Berlin) von der Kluft, die die sowjetische zivilisatorische Mission zwischen den Bol’ševiki und ihren muslimischen Untertanen in Azerbajdžan aufzeigte. Braun schilderte zunächst die Anfänge der sowjetischen Bakteriologie und Mikrobiologie. Nicht zuletzt im vorbeugenden Kampf gegen Krankheiten wie die Malaria und die Pest erblickte das 1918 gegründete Volkskommissariat für Gesundheitswesen seine Aufgabe. In den Randregionen der Sowjetunion lief dies darauf hinaus, dass Ärzte gegenüber Bauern und Muslimen als Sendboten der sowjetischen Moderne auftraten und davon sprachen, wie ein neues Leben zu führen sei. Hygienische Maßnahmen wie die Verbrennung der an Malaria oder Pest Gestorbenen und die Desinfektion von Wohnräumen stießen dabei auf die Ablehnung und den Widerstand einer in Traditionen lebenden Bevölkerung.
In seinem Kommentar verwies MALTE ROLF (Leibnitz Universität Hannover) eingangs auf das klassische Referenzwerk des New Yorker Historiker Richard S. Wortman, dessen Titel die Sektion sich zu Eigen gemacht hatte: Scenarios of Power.
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Im Folgenden empfahl Rolf mehrere Perspektiven auf das Thema der Herrschaftsrepräsentation, die er in Abgrenzung von Wortmans Standardwerk vorstellte. Während in den Scenarios of Power vorrangig die medialen Oberflächen der Repräsentationen erfasst seien, gehe es in der aktuellen und künftigen Forschung darum, Herrschaftsrepräsentation noch ausführlicher als kommunikative Interaktion der Herrschenden und Beherrschten zu analysieren. Im einzelnen empfahl Rolf dabei folgende Fragen und Punkte für die Diskussion der Sektion: Konkurrierende Vorstellungen von Herrschaft sollten in ihrer Prozesshaftigkeit deutlicher akzentuiert werden. Kommunikation sei dabei gerade auch als gegenseitiges Missverstehen darzustellen. Ferner interessiere die Stellung jener Akteure, die Repräsentationen von Herrschaft entwarfen, in der Hierarchie aller maßgeblichen Akteure. Die Frage der Durchsetzung von Herrschaft könne nicht allein als Geschichte medial vermittelter Repräsentation geschrieben werden, sondern müsse im Fall des Zarenreichs und erst recht der Sowjetunion von Macht und Gewalt handeln. Ferner stelle sich grundlegend die Frage nach der Integrationswirkung der behandelten Repräsentationen. Und schließlich sei auch das Problem von Kontinuität und Wandel zu diskutieren, das das Jahr 1917 in der Geschichte Russlands aufwerfe.
Das Plenum brachte in der Diskussion die an das Jahr 1917 geknüpfte Kontinuitätsfrage wiederholt ins Spiel, fokussierte sich jedoch vor allem auf die Frage nach der Durchsetzung von Herrschaft. Die gewaltgestützte Erzwingung von Loyalität rückte so in den Mittelpunkt des Gesprächs, für das nach vier Vorträgen und einem Kommentar bei einer Gesamtsektionsdauer von drei Stunden leider zu wenig Zeit blieb. So geriet manches ins Hintertreffen, das mehr Aufmerksamkeit verdient hätte. Es blieb der Eindruck im Raum stehen, die Vorträge hätten das Desiderat, die Erforschung von Herrschaftsrepräsentation über den von Wortman erreichten Stand hinauszubringen, kaum erfüllt. Dieser Eindruck basiert jedoch auf der Prämisse, Wortman habe primär die Oberflächen der Herrschaftspräsentation beschrieben, die nun interaktionsgeschichtlich behandelt werden sollen. Hierbei gerät aus dem Blick, dass sich das Werk Wortmans auch durchaus noch auf weiteren Wegen fruchtbar aufgreifen und fortentwickeln lässt, ohne damit die Plausibilität, Interaktionen und Konkurrenzen zu untersuchen, in Frage zu stellen.
Zunächst lässt sich die Untersuchung von Herrschaftspräsentationen nicht allein an den zwei Polen „mediale Oberflächen der Repräsentation“ und „Kommunikation zwischen Herrschern und Beherrschten“ aufhängen. Begreift man Wortmans Scenarios of Power als eine Arbeit über Herrschaftsdarstellung im Zentrum, die sich in der Selbstbeschreibung der Figur des Monarchen verdichtet, so lässt sich daran die Frage nach der Projektion des zentral generierten Herrschaftsbildes in die Weiten des imperialen Raumes anknüpfen. Diese Perspektive verweist auf lange Sicht sicherlich auch auf den Punkt der Interaktion. Sie beinhaltet jedoch mehr. Denn neben dem Verhältnis zwischen Sender und Empfänger einer Nachricht ist bereits die Analyse der Botschaften der Sender eine vielschichtige Angelegenheit, in der auch und gerade die Komplexität der Sektion „Szenarien der Macht“ lag. Die vier Vorträge der Sektion ergeben nämlich in typologischer Hinsicht ein äußerst vielgestaltiges Bild. Sie thematisierten verschiedene Sektoren von Herrschaft und ihrer Präsentation: das Verkehrswesen, das Steuerwesen, die Propaganda und die Medizin. Die Ansprache der Empfänger war in jedem Vortrag hochgradig unterschiedlich – und zwar sowohl auf der zeitlichen Ebene als auch in der impliziten Aufforderung zu einem bestimmten Verhalten. Die Begegnungen mit dem Thronfolger oder Zaren auf Reisen sprachen das Publikum erstrangig visuell an und zielten auf ehrfürchtige Ergriffenheit. Es war ein einmaliger Appell, der jedoch auf eine langfristige Wirkung abhob. Diesem Fall noch am ähnlichsten waren die Propagandareisen Jaroslavskijs. Auch hier handelte es sich um eine einmalige Ansprache des Publikums, die auf langfristige Loyalität zielte, jedoch ist die Botschaft hier in Gestalt der Rede überbracht worden und forderte damit auf, nicht allein zu schauen, sondern vor allem zu hören. Das Steuerwesen teilte sich den Untertanen zwar auch punktuell kurzfristig mit, jedoch in einer bestimmten Frequenz, die im Modus der jährlichen Wiederholung ihre Permanenz unterstrich. Die Ansprache zielte hier nicht mehr allein darauf ab, zu sehen und zu hören, sondern zu zahlen, forderte Loyalität mithin nicht mental, sondern pekuniär ein. Die sowjetische Medizin schließlich teilte mit den Auftritten des Zaren und Jaroslavskijs zwar partiell den Umstand, dass Ärzte umherreisten und hygienische Standards propagierten, griff allerdings im Gegensatz zu den Präsentationsformen der anderen drei Vorträge erheblich tiefer in den Alltag der Menschen ein und verlangte von ihnen, sich in eine völlig andere Mentalität einzuüben und tradierte religiöse Gewohnheiten abzulegen, um die Standards des modernen Fürsorgestaates zu erfüllen.
Vor der sicherlich nötigen und hoffentlich ertragreichen Diskussion von Interaktionen lohnt mithin ein eingehender Blick auf die Varianz der Instrumente auf der Seite der Sender. Sie zeigt, im Fall der Sektion „Szenarien der Macht“, wie groß die Spannbreite der Vortragsthemen war und wie enorm damit auch die Herausforderung gewesen ist, diese in einer Sektion zu diskutieren. Neben dem Desiderat der Interaktion sollte die Sektion auch nicht den Blick auf ein pointenreiches Ergebnis der Vorträge versperren: Sowohl für Nikolaus II. als auch Jaroslavskij scheint eine ganz wesentliche Funktion der Herrschaftspräsentation gerade nicht in der Interaktion, sondern vielmehr in der Flucht vor ihr gelegen zu haben. Nikolaus II. schätzte seinen Eisenbahnwaggon schließlich als einen Ort, der ihn selbst für seine Minister unerreichbar machte. Hier, im Zug, konnte sich der Zar allein der Vorstellung hingeben, im Einklang mit seiner Vision des unbeschränkten Autokraten zu leben. Und auch Jaroslavskijs Interaktion mit dem Publikum scheint ganz wesentlich ein Produkt seiner Imaginationskraft zu sein, die er in seinen Briefen bemühte, um ein stabiles Bild seiner selbst zu schaffen. Gefestigte Identität gewann Jaroslavskij dann nicht so sehr aus tatsächlicher Interaktion, sondern aus seiner schriftlich fixierten Selbstimagination. Herrschaftspräsentation erfüllte ihren Zweck dann nicht in der Form, den Massen eine Botschaft zu überbringen und sie auf Loyalität abzustellen, sondern darin, die Sender der Botschaften in einer bestimmten Selbstsicht zu stabilisieren, die ihnen zusagte und ihnen mentalen Halt verlieh. Der Interaktionsgeschichte von Herrschaftspräsentationen wird damit nicht der Boden entzogen, allein die Vielfalt der Blickrichtungen und Deutungsmöglichkeiten dieses Forschungsfeldes soll damit noch einmal in Erinnerung gerufen werden. Alles in allem gab die Sektion „Szenarien der Macht“ damit einen weit ausgreifenden Einblick in die Vielfalt der Historiographie Russlands und der Sowjetunion.
Sektionsübersicht:
Frithjof Benjamin Schenk (München): Der Zar und das Reich. Herrschermobilität und Repräsentation von Macht in Russland im späten 19. Jahrhundert
David Feest (Göttingen): Staatsrepräsentanten und Staatsrepräsentationen. Russische Lokalverwaltung nach den Großen Reformen
Sandra Dahlke (Hamburg): Ein Parteiführer spricht zu den „Massen“. Oder: wie bringt man bolschewistische Herrschaft nach Sibirien?
Matthias Braun (Berlin): Von Menschen und Mücken. Krankheit und Moderne an der muslimischen Peripherie des sowjetischen Vielvölkerreichs
Malte Rolf (Hannover): Kommentar
[1] Richard S. Wortman, Scenarios of Power. Myth and Ceremony in Russian Monarchy. Vol. 1. From Peter the Great to the Death of Nicholas I, Princeton/NJ 1995, Vol. 2: From Alexander II to the Abdication of Nicholas II, Princeton/NJ 2000. Tagungsbericht Szenarien der Macht. Repräsentation von Herrschaft im späten Zarenreich und in der frühen Sowjetunion. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 29.10.2008. Ungleiche Pfade? Innovationskulturen im deutsch-deutschen VergleichLeitung: Thomas Hänseroth, Technische Universität Dresden Bericht von: Sylvia Wölfel, Lehrstuhl für Technik- und Technikwissenschaftsgeschichte, TU Dresden Innovationen in Gestalt neuer Produkte oder Produktionsverfahren erfahren in modernen Industriegesellschaften höchste Wertschätzung und gelten als Königsweg zu Wachstum und Wohlstand. Daran anschließend besitzt die Beschäftigung mit technischen Innovationen als Motor des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels eine lange Tradition, die sich mittlerweile in einer unüberschaubaren Vielfalt von Forschungsarbeiten verschiedener Wissenschaftsdisziplinen niedergeschlagen hat. Die Vorträge der von Thomas Hänseroth organisierten Sektion „Ungleiche Pfade? Innovationskulturen im deutsch-deutschen Vergleich“ des 47. Deutschen Historikertages nahmen aus Sicht der Technikgeschichte Bezug auf das Konzept der Innovationskultur für einen vergleichenden Blick auf Innovationshandeln in der Bundesrepublik und der DDR. Dabei wurden Ergebnisse des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragenen Forschungsverbundes „Innovationskultur in Deutschland“, der DFG-Forschergruppe zur Geschichte der DFG 1920-1970 sowie des DFG-Schwerpunktprogramms „Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Deutschland im internationalen Zusammenhang im späten 19. und 20. Jahrhundert“ referiert. Gemeinsamer Ausgangspunkt war der erklärungsbedürftige Befund einer überwiegend symmetrischen Teilung von Stärken und Schwächen in der technologischen Entwicklung von Bundesrepublik und DDR trotz unterschiedlicher wirtschaftlicher und politischer Systeme.
[1]
In den nachfolgenden Beiträgen wurde daran anschließend die Frage nach der Bedeutung von langfristig wirksamen kulturellen Prägungen der am Innovationsgeschehen Beteiligten für die Konservierung einer spezifischen Innovationskultur in Deutschland gestellt, wobei sich ein vielschichtiges Bild der geteilten und getrennten Pfade technologischer Entwicklung in so verschiedenen Branchen wie der Biotechnologie, Informatik und im Maschinenbau ergab.
In seinen einleitenden Bemerkungen zeichnete Hänseroth die Genese des Konzepts der Innovationskultur nach. Ausgehend von Joseph Schumpeter kann mittlerweile ein beeindruckender Wandel des Innovationsbegriffs sowie der theoretischen Konzepte zur Deutung des Innovationsprozesses nachvollzogen werden. Zwischen Technikdeterminismus und Sozialkonstruktivismus wurde die Frage nach den Faktoren, welche technischen Fortschritt beeinflussen und Innovationsprozesse befördern bzw. steuern können, immer wieder neu verhandelt. In diesem Zusammenhang steht auch die Entwicklung des theoretischen Konzepts des Nationalen Innovationssystems (NIS) in den 1980er-Jahren. Dieser Ansatz brachte umfangreiche Erkenntnisse zu institutionellen Rahmenbedingungen erfolgreicher Innovationsprozesse in modernen Industriestaaten.
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Durch die Identifikation von Industrie, Wissenschaft und staatlicher Administration als zentralen Institutionen im Innovationsgeschehen („triple helix“) wendete sich die Forschung vorwiegend dem Handeln von Organisationen zu, wobei die Einflussmöglichkeiten staatlicher Forschungs- und Technologiepolitik auf die Entwicklung technischer Neuerungen von besonderem Interesse war. Aufgrund der Konzentration auf einen Institutionenbegriff, der auf systemische Komponenten fokussierte, blieben allerdings kulturelle Faktoren als Erklärungsansatz für Innovationshandeln ausgeblendet. Mit der Erweiterung des Konzepts des nationalen Innovationssystems zum Konzept der nationalen Innovationskultur rückten nun jene langfristig wirkenden kulturellen Prägungen in den Mittelpunkt, die den Innovationsprozess strukturieren und Strategien zur Bewältigung wirtschaftlicher und technischer Herausforderungen bereitstellen können.
[3]
Diesbezüglich ergänzen Fragen nach Sinnschichten, geteilten Überzeugungen und auf deren Basis errichteten Routinen von Akteuren im Innovationsgeschehen die Ergebnisse der Forschung über Nationale Innovationssysteme. In einem Resümee bisheriger Arbeiten mit diesem Konzept bemerkte Hänseroth, dass es zukünftig vor allem um ein kritisches Hinterfragen des Verhältnisses zwischen strukturellen und kulturellen Faktoren für das Innovationsgeschehen gehen müsse, um in diesem Zusammenhang auch den Kulturbegriff dieses Ansatzes schärfer als bisher zu bestimmen.
MIRKO BUSCHMANN (Technische Universität Dresden) lenkte in seinem Beitrag zu Industrie-Hochschulkooperationen im Maschinenbau des „Dritten Reiches“, der Bundesrepublik und der DDR den Blick auf die bemerkenswerte Persistenz einer spezifischen Innovationskultur trotz aller Unterschiede der politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Als markantes Merkmal der Innovationsmuster dieser Branche kristallisierte sich ein besonderer Stellenwert der Konstruktion gegenüber der Erforschung von Fertigungsprozessen und Werkstoffen heraus. Dies zeigte sich nicht nur in der Ressourcenausstattung des Faches, sondern schlug sich auch im Selbstverständnis der deutschen Ingenieure nieder. Erfolgreiches Konstruieren erschöpfe sich nicht im bloßen Befolgen mathematisch-technischer Regeln, sondern müsse als Kunst oder schöpferisches Gestalten angesehen werden. Auf der Suche nach optimalen technischen Lösungen, die dem Leitbild des Vorrangs von Grundlagen- vor anwendungsbezogener Forschung folgte, offenbarte sich die Prägekraft einer klassischen deutschen Maschinenbaukultur. Buschmann weist auf starke Kontinuitäten bzw. Beharrungstendenzen auf diesem Entwicklungspfad vom Ende der 1930er- bis zum Beginn der 1970er-Jahre hin. Im Zuge von Fertigungsproblemen in der deutschen Rüstungsproduktion während des Zweiten Weltkrieges gerieten zwar verstärkt Fragen einer kostengünstigeren und flexibleren Fertigung zur Steigerung des Outputs in den Fokus der Akteure. Dies resultierte jedoch nicht in einem grundlegenden Pfadwechsel des deutschen Maschinenbaus. Nach 1945 wurden in beiden deutschen Staaten Strukturen einer modernen Technologiepolitik aufgebaut, die an Entwicklungen der 1930er-Jahre anknüpften und zur Stabilisierung etablierter Pfade im Maschinenbau beitrugen. So spricht Buschmann von gemeinsamen Pfaden in ungleichen Systemen, betrachtet man die enge Zusammenführung von Hochschulen und Unternehmen unter den Schlagworten Verwissenschaftlichung und Flexibilisierung, den hohen Stellenwert von Facharbeitern sowie die Reaktion auf die Herausforderung durch US-amerikanische Basisinnovationen (NC-Technik) in der Bundesrepublik und der DDR.
Auf die Bedeutung eines Wertetransfers für die Prägung der deutschen Hochschulforschung im Spannungsfeld von Amerikanisierung und Sowjetisierung wies der Vortrag von CHRISTINE PIEPER (Technische Universität Bergakademie Freiberg) zur Informatik im „dialektischen Viereck“ zwischen deutsch-deutschen, amerikanischen und sowjetischen Interessen hin. Indem sich Ihre Leitfragen vor allem transnationalen Transfermechanismen und -vorgängen bei der Übernahme von Leitbildern in der Hochschulinformatik zuwendeten, sollten die Dimensionen einer Beziehungsgeschichte zwischen den deutschen Staaten, den USA und der Sowjetunion in den Blick geraten, die zum besseren Verständnis der Entwicklung und Funktionsweise des Ost-West-Konfliktes beitragen können. Hinter dem Ziel beider deutscher Staaten, weltmarktfähige Technologien in diesem Sektor zu entwickeln, lassen sich jene Prozesse des Wertetransfers sichtbar machen. Über eine starke Orientierung an der US-amerikanischen Informatik wurden, so Pieper Werte, Normen, Verhaltensweisen und Institutionen in die Handlungspraxis der bundesdeutschen Akteure eingebunden. Dies zeigte sich unter anderem über Programme zum Austausch von Gastprofessuren, die Beratungstätigkeit amerikanischer Wissenschaftler oder der DFG-Förderung für Großrechenanlagen mit Vielfachzugriff nach amerikanischem Vorbild. Experten des Massachusetts Institute of Technology forderten darüber hinaus eine verstärkte Ausbildung von Spezialisten für Elektronische Datenverarbeitung in der Bundesrepublik, da sonst die Gefahr drohte, den Anschluss an internationale Entwicklungen zu verlieren. Die Einrichtung eines bundesdeutschen Forschungsprogramms Informatik führte schließlich zur Institutionalisierung eines eigenständigen Studiengangs sowie zur Förderung von diesbezüglichen Forschungsgruppen. Neben der Installation von Großrechnern amerikanischer Herkunft an den relevanten Forschungseinrichtungen wies Pieper auf den ebenso erfolgten Ankauf deutscher Rechner von Siemens und AEG-Telefunken als übergeordnete Strategie der „Gegenamerikanisierung“ hin. In der DDR hingegen vollzog sich trotz der staatlich verordneten Anlehnung an sowjetische Vorbilder in der Ausbildung und Fortbildung von Informatikern eine inoffizielle bzw. technische Amerikanisierung in der Hochschulinformatik. Pieper begründete dies mit der grundlegenden Orientierung der Hochschulinformatiker an US-Großrechnern im Zuge des Imports ganzer Anlagen sowie des daran anschließenden Informationstransfers. Auch die Entwicklung eines Einheitlichen Systems der Elektronischen Rechentechnik (ESER) im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Reduzierung der Importquote konnte der umfassenden Ausrichtung von Informatikern an westlichen Großrechenanlagen nicht entgegenwirken. Abschließend lässt sich sagen, dass es weder der Bundesrepublik noch der DDR gelungen ist, trotz Informations- und Technologietransfer die oft beschworene „technologische Lücke“ zu den USA zu überbrücken. In der anschließenden Diskussion wurden die Paradoxien der Importstrategie amerikanischer Rechenanlagen für die Hochschulinformatik der DDR erwähnt. Zum Einen sei der Großteil der Importrechner nie für Forschungszwecke verwendet worden, da sie für die Verwendung in Fachministerien der DDR vorgesehen waren, zum Anderen viele der Rechner aufgrund fehlender Software bzw. Kompatibilität mit osteuropäischen Anlagen nicht benutzt worden. Darüber hinaus wurde eine präzisere Bestimmung der Wege und Funktionsmechanismen von Wertetransfer als weitergehendes Forschungsvorhaben bestimmt.
Unter dem anschaulichen Titel „Steaks aus Erdöl? Pfadabhängigkeiten der biotechnologischen Forschung der DDR im internationalen Vergleich“ wurde die Produktion von Einzellereiweißen zur Herstellung von Tierfutter und Versorgung von Menschen mit Protein auf Basis von Hefe, Sulfitablauge oder Erdöl betrachtet. Charakteristisch für die deutsche Innovationskultur seien, so UWE FRAUNHOLZ (Technische Universität Dresden) eine starke Autarkieorientierung und Ersatzstoffkultur, welche sich während und in Folge des Ersten Weltkrieges herausgebildet hatten. Im diachronen Vergleich zwischen den Innovationssystemen des Nationalsozialismus und der DDR konnte Fraunholz herausarbeiten, dass es sich bei den biotechnischen Forschungen und Ernährungsgroßversuchen im Nationalsozialismus um eine intendierte Autarkiepolitik im Zeichen der Nahrungsfreiheit handelte. Erste Forschungsarbeiten zur Herstellung von Einzellereiweißen für die menschliche Ernährung auf Basis von Hefetrockenextrakten im Jahr 1911 wurden während des Nationalsozialismus im Rahmen einer engen Verflechtung von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen fortgeführt. Die auf Basis von Sulfitlabauge hergestellte „Biosyn Vegetabilwurst“ wurde 1943 und 1944 in Versuchen zur „rationellen Hungerversorgung“ im Konzentrationslager Mauthausen getestet, was zum Tod von Häftlingen führte. Dagegen steht der Befund einer erzwungenen Autarkieorientierung in der DDR. Deren biotechnische Forschung knüpfte zunächst an NS-Versuche an, verharrte jedoch in der Folgezeit vor allem aufgrund der politisch geforderten Einsparung von Devisen auf dem Pfad der Ersatzstoffwirtschaft. Seit Mitte der 1970er-Jahre wurden dementsprechend verstärkt biotechnische Forschungsarbeiten für landwirtschaftliche Zwecke gefördert, deren Hauptziel die Ablösung von Futtermittelimporten war. Ergänzt durch eine synchrone Vergleichsebene zur Bundesrepublik und Westeuropa, wurde deutlich, dass die DDR dabei zunächst durchaus internationalen Entwicklungen folgte. Euphorisch wurde von der internationalen Forschung zunächst die Lösung des Welthungerproblems durch petrochemisch produziertes Eiweiß verkündet. Doch verließ die westliche Welt diesen Entwicklungspfad Anfang der 1980er-Jahre aufgrund der hohen Produktionskosten, die auf dem Weltmarkt nicht konkurrenzfähig waren und der massiven Ängste vieler Konsumenten vor der Krebsgefahr durch Eiweiße auf Erdölbasis. Die DDR konnte nur eingeschränkt auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren und vermochte der Dynamik steigender Öl- und sinkender Futtermittelpreise nicht zu folgen. Ein Pfadwechsel wäre trotz der unrentabel gewordenen Eigenproduktion von Futtermitteln zu teuer gewesen, wurde doch gerade in den frühen 1980er-Jahren die größte derartige Fabrik Europas in Schwedt fertig gestellt.
Daran anschließend gab THOMAS WIELAND (Technische Universität München) einen Einblick in die langsame Entfaltung der neuen Biotechnologie in der Bundesrepublik Deutschland. Trotz enormer politischer Förderung seit Ende der 1960er-Jahre muss die molekularbiologische Forschung in der Bundesrepublik als Spätstarter bezeichnet werden, die erst in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre Anschluss an internationale Entwicklungen gefunden hat. Für höchste politische Aufregung in diesem Kontext sorgte 1981 die Ankündigung der Firma Hoechst, einen Millionenbetrag in das Massachusetts General Hospital zu investieren, um mit dortigen Forschern gemeinsam ein molekularbiologisches Forschungslabor zu betreiben. Im Subtext dieser Ankündigung steckte der Vorwurf, die bundesdeutsche Forschung sei trotz umfangreicher Bundesmittel nicht konkurrenzfähig. Neben strukturellen Komponenten wie rigiden rechtlichen Rahmenbedingungen oder einem fehlendem Markt für Risikokapital in der Bundesrepublik analysierte Wieland in seinem Beitrag die Bedeutung kultureller Faktoren für das verzögerte Innovationsgeschehen in der bundesdeutschen Biotechnologie. Als spezifisch deutsches Hindernis für einen Pfadwechsel in Richtung Gentechnik gestaltete sich in der Wissenschaftsdisziplin Biologie die Deutung „reiner“ Grundlagenwissenschaft als moralisch überlegen in Folge des Fehlverhaltens vieler Biologen im Nationalsozialismus. Dies spiegelte sich in massiven öffentlichen Bedenken in der Bundesrepublik gegenüber einer neuen Eugenik wider. Auch von Seiten der Industrie wurde der Wissenschaftsdisziplin Biologie immer wieder ihr mangelndes Interesse an einer Öffnung der Forschung für Anwendungskontexte vorgeworfen. In diesem Zusammenhang geriet die Pfadabhängigkeit der pharmazeutisch-chemischen Industrie in der Bundesrepublik in den Blick, deren Kennzeichen eine Konzentration auf die chemische Synthese von Ersatzstoffen unter Vernachlässigung molekularbiologischer Methoden war. In den Unternehmen selbst fanden sich aufgrund der erwähnten Pfadabhängigkeit kaum Einsatzfelder für Biologen, da vor allem Chemiker in der Industrieforschung zum Einsatz kamen. An der Schnittstelle von Unternehmen und Hochschulen ergaben sich somit gravierende Probleme, den eingeschlagenen Pfad bei einer ungenügenden „science base“ zu überwinden. Diese Schnittstelle wurde in der Diskussion noch einmal aufgegriffen, wobei insbesondere die Rolle der Unternehmen als Impulsgeber für einen Pfadwechsel hin zur Gentechnik nachgefragt wurde. Inwiefern hier noch eine weitere Dimension des Kulturbegriffs in Bezug auf Unternehmenskultur und Innovationshandeln angesprochen wurde, bleibt zu klären.
In seinem abschließenden Kommentar resümierte MANUEL SCHRAMM (Technische Universität Chemnitz) Erwartungen an und Erfahrungen mit dem Konzept der Innovationskultur. Eine kritische Wertung des Konzepts der Innovationskultur als belastbarer theoretischer Ansatz zur Deutung von Innovationsprozessen müsse sich insbesondere mit den Dimensionen des verwendeten Kulturbegriffs auseinandersetzen. Als gemeinsamer Ausgangspunkt für die Betrachtung von Innovationskulturen erwiesen sich Vorstellungen der Persistenz wertbezogener Wahrnehmungs- und Handlungsmuster, mit denen Wissenschaftler und Techniker auf wirtschaftliche, politische und soziokulturelle Problemlagen reagierten. Die Herkunft des hier verwendeten Kulturbegriffes aus der evolutorischen Ökonomik resultierte demnach in einer Privilegierung von Pfadabhängigkeiten und einem ganzheitlichen Zugriff auf nationaler Ebene. In Bezug auf die einleitenden Bemerkungen von Hänseroth sieht Schramm den weiteren Kulturbegriff der neuen Kulturgeschichte in Anlehnung an Clifford Geertz in einem ungelösten Spannungsverhältnis zur Erklärungskraft des Konzeptes der Innovationskultur. Die Integration von kulturellen Praktiken, des Habitus-Konzeptes, von Mythen, Symbolen und Ritualen in das Konzept bleibe als Herausforderung bestehen. Insgesamt müsse das Verhältnis zwischen strukturellen und kulturellen Faktoren als zentraler Aspekt für die Relevanz des Konzeptes immer wieder neu verhandelt werden: Sind kulturelle Faktoren ausschlaggebend? Unter diesem Aspekt wurden die gehörten Beiträge noch einmal eingehend betrachtet, wobei die zuvor in Stellung gebrachten Argumente wie der Wertetransfer in der Hochschulinformatik, die Konstruktionsorientierung im Maschinenbau oder die Autarkieausrichtung und mangelnde Bereitschaft zur Anwendungsorientierung in der Biotechnologie in ihrer Zuordnung zu kulturellen Faktoren des Innovationsgeschehens problematisiert wurden. Auch die Vereinbarkeit der Leitbegriffe Amerikanisierung und Sowjetisierung mit dem Konzept der Innovationskultur wurde angesprochen. Betonen diese Leitbegriffe doch eher Wandlungsprozesse im Gegensatz zur longue durée der Innovationskultur. Neben den Dimensionen des Kulturbegriffs stand die Methodik des Vergleichs im Mittelpunkt der Kritik. Dieser verblieb für Schramm zu stark im deutsch-deutschen Rahmen und vernachlässigte die Potenziale transnationaler Bezüge, die sich im Hinblick auf Schlagwörter wie Globalisierung oder Westernisierung ergeben. Das implizite Mitdenken von Vergleichspartnern wie den USA müsse thematisiert werden. Ebenso von Interesse wäre, ob sich eher Gemeinsamkeiten oder Unterschiede als Kennzeichen europäischer Innovationskulturen herausarbeiten lassen. Die Frage nach einem Vergleich der bundesdeutschen Entwicklung in der Biotechnologie mit dem britischen Entwicklungsmuster wurde hier stellvertretend aufgeworfen.
Auch wenn Schramms implizit gestellte Forderung nach einem Paradigmenwechsel von der Geschichte der Innovationskultur hin zu einer Kulturgeschichte der Innovation durchaus zu bekräftigen ist, kann die bisherige Beschäftigung mit dem Konzept der Innovationskultur doch als ertragreich angesehen werden. Insbesondere für die Erklärung langfristiger Persistenzen des Innovationsgeschehens besitzt der Ansatz heuristischen Wert. Denn Pfadabhängigkeiten wurden in den Sektionsbeiträgen nicht einfach ökonomistisch auf die Kosten von Pfadwechseln reduziert, sondern mit langfristigen kulturellen Prägungen erklärt. Dass die empirischen Befunde dabei nicht immer ein eindeutiges Bild der Kontinuitäten und des Wandels im Vergleich deutsch-deutscher Technikentwicklung ergeben, muss kein Schaden sein. Vielmehr sollten die einzelnen Forschungsergebnisse dazu genutzt werden, das Konzept fortzuentwickeln und wenn nötig zu modifizieren. Eine gemeinsame Publikation der Sektionsbeiträge, die diesen Zweck verfolgt, ist in Vorbereitung.
Sektionsübersicht:
Thomas Hänseroth (Dresden): Einführung
Mirko Buschmann (Dresden): Gemeinsame Pfade – ungleiche Systeme. Industrie-Hochschulkooperationen im Maschinenbau des „Dritten Reiches“, der Bundesrepublik und der DDR
Christine Pieper (Freiberg): Informatik im „dialektischen Viereck“ – ein Vergleich zwischen deutsch-deutschen, amerikanischen und sowjetischen Interessen
Uwe Fraunholz (Dresden): Steaks aus Erdöl? Pfadabhängigkeiten der biotechnologischen Forschung der DDR im internationalen Vergleich
Thomas Wieland (München): Technologiepfade, Innovationskultur und Spitzentechnik – Die langsame Entfaltung der neuen Biotechnologie in der Bundesrepublik Deutschland
Manuel Schramm (Chemnitz): Kommentar
[1] Vgl. Hariolf Grupp / Icíar Dominguez-Lacasa / Monika Friedrich-Nishio, Das deutsche Innovationssystem seit der Reichsgründung. Indikatoren einer nationalen Wissenschafts- und Technikgeschichte in unterschiedlichen Regierungs- und Gebietsstrukturen, Heidelberg 2002.
[2] Vgl. Charles Edquist (Hrsg.), Systems of Innovation. Technologies, Institutions and Organizations, London et al. 1997; Bengt-Åke Lundvall (Hrsg.), National Systems of Innovation. Towards a Theory of Innovation and Interactive Learning, London et al. 1992; Richard R. Nelson (Hrsg.), National Innovation Systems. A Comparative Analysis, New York et al. 1993.
[3] Vgl. Ulrich Wengenroth, Vom Innovationssystem zur Innovationskultur. Perspektivwechsel in der Innovationsforschung, in: Johannes Abele / Gerhard Barkleit / Thomas Hänseroth (Hrsg.), Innovationskulturen und Fortschrittserwartungen im geteilten Deutschland, Köln et al. 2001, S. 23-32. Tagungsbericht Ungleiche Pfade? Innovationskulturen im deutsch-deutschen Vergleich. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 05.11.2008. Ungleichheit der Gleichen. Religiöse Egalität und soziale Distinktion in sakralen Räumen des SpätmittelaltersLeitung: Matthias Meinhardt / Andreas Ranft, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Bericht von: Gerrit Deutschländer, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Das Wissen um den Eintritt in einen sakralen Raum wird längst nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt. Besucher der wiedererstandenen Dresdner Frauenkirche werden am Eingang auf großen Schrifttafeln darauf hingewiesen, dass sie ein Gotteshaus betreten und sich entsprechend zu verhalten haben. Die meist von Schaulust getriebenen Besucher erleben ein Gebäude, das sie durch seine Ausmaße und Schönheit beeindruckt. Wer von ihnen aber wird die Grabdenkmäler und sonstigen Ausstattungsgegenstände vermissen, die sich in anderen Kirchen über die Zeiten angesammelt haben und die von denen zeugen, die sich ausgerechnet im Versammlungsraum der Gemeinde aus der Masse der Gläubigen herausheben wollten? In der Frauenkirche findet sich kaum Platz für die bildliche Darstellung von gesellschaftlichen Unterschieden. An die Stifter der Sitzbänke erinnern lediglich Schildchen von einheitlicher Größe und Gestalt.
Die Historikertagssektion über soziale Distinktion in sakralen Räumen des Spätmittelalters wurde indes gerade angeregt durch die Spannung, die entstehen musste, wenn sich die Gläubigen in ihrer Pfarrkirche versammelten und daran erinnert werden sollten, wie unnütz das Streben nach irdischen Gütern sei und gleichzeitig, wenn sie ihre Blicke schweifen ließen, soziale Ungleichheit vor Augen hatten. Diese zeigte sich etwa darin, wer welche Kleidung trug, wer welchen Sitzplatz oder Begräbnisplatz beanspruchte oder wer wie viel Aufwand bei Hochzeiten und Begräbnissen trieb bzw. treiben durfte. Behandelt worden ist dieses wichtige Themenfeld bisher vor allem für die Frühe Neuzeit. Nun sollte es fachübergreifend für das ausgehende Mittelalter in den Blick genommen werden, wie Andreas Ranft in seiner Einführung darlegte, in der er Forschungsstand und Fragehorizonte umriss.
Sodann machte der Theologe und Kirchenhistoriker THOMAS LENTES (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) deutlich, dass die Sakralität des Kirchenraumes nicht von Anfang an gegeben war, denn die frühen Christen hatten in Abgrenzung zu den jüdischen Vorstellungen die Heiligkeit der Gemeinde betont. Erst im Laufe des Mittelalters sei eine zunehmende Sakralisierung des Raumes zu beobachten gewesen, die anfangs in der Anwesenheit der Heiligenkörper begründet lag und schließlich durch Kirchweihrituale bewusst erzeugt wurde. Häretiker und Kirchenreformer stellten diese Heiligkeit des Raumes freilich immer wieder in Frage – und auch dadurch die kirchlichen Hierarchien. Bei Luther, der eine Sakralität des Raumes ebenfalls verneinte, bleibt freilich der Ordnungsgedanke. Entscheidend ist für Lentes jedoch, dass sich eine gestufte Sakralität des Raumes herausbildete: Kirchenschiff, Chor und Sanktuarium erforderten einen unterschiedlichen Grad an Reinheit. Diese gestufte Sakralität, so Lentes’ These, habe Distinktion geschafft, die auch nach außen wirkte. Andererseits betonte er, dass im Kirchenraum nicht nur Grenzen gezogen, sondern ebenso aufgehoben worden seien: zwischen Diesseits und Jenseits, Vergangenheit und Gegenwart, Orstgebundenheit und Universalität sowie zwischen öffentlichem Kultus und persönlicher Frömmigkeit.
In den von Lentes ausgewerteten Liturgiekommentaren und theologischen Traktaten findet sich allerdings ebenso wenig Kritik an sozialer Ungleichheit wie in dem Bericht, den Joachim von Pflummern, altgläubiger Kirchmeister der einzigen Pfarrkirche zu Biberach, über die Gewohnheiten an seiner Kirche vor der Reformation aufzeichnete. Gestützt auf diesen Gewährsmann und ergänzende Quellen aus anderen Städten, vor allem Rechnungen, Testamente und Stiftungsbriefe, konnte ARND REITEMEIER (Georg-August-Universität Göttingen) eine Vielzahl an Möglichkeiten vorführen, die genutzt wurden, um soziale Unterschiede im Kirchenraum zur Schau zu stellen. Das Nebeneinander von Arm und Reich sei in diesem Bild und auf dieser Quellengrundlage sehr wohlgeordnet und nahezu konfliktfrei erschienen, als wäre die Spannung zwischen religiöser Egalität und sozialer Distinktion nicht zu spüren gewesen, aber genau darauf kam es dem Biberacher Kirchmeister wohl an: Während die Alte Kirche ein geordnetes Nebeneinander ermöglicht hat, haben gerade diejenigen, die auf religiöse Gleichheit verwiesen, größte Verwirrung gestiftet.
Aus kunsthistorischer Sicht stellte auch ANTJE HELING-GREWOLLS (Lübeck) eindrucksvolle Zeugnisse sozialer Distinktion vor. In den von ihr untersuchten Kirchen des Hanseraums wurde erheblicher Aufwand für Seitenaltäre und den Bau und Ausbau von Seitenkapellen oder Kirchstühlen betrieben. Hervorzuheben ist dabei, dass die Seitenkapellen räumlich abgetrennt und dennoch mit dem Gesamtraum verbunden waren, sowohl dauerhaft durch bildliche und architektonische Bezüge als auch vorübergehend durch Prozessionen und andere performative Handlungen. Gitter und Schranken ermöglichten Zurückgezogenheit, aber noch keine Privatheit.
Kapellen waren es schließlich auch, wo am frühesten kunstvoll durchgestaltete Kirchenmusik aufgeführt wurde. Wie der Musikwissenschaftler WOLFGANG HIRSCHMANN (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) zeigte, gehörten mehrstimmige Kompositionen seit dem 15. Jahrhundert zu den wirkungsvollsten und exklusivsten Mitteln sozialer Distinktion im Kirchenraum, wobei geradezu eine musikalische Trennung von Chor und Kapelle feststellbar sei. Im Übergang zu einer zunehmend individualisierten Andachtspraxis, die sich übrigens auch in der Entwicklung der Stifterporträts zeigte, verlangte es hochrangige Stifter nach musikalischer Ausschmückung feststehender Texte, ohne dass die Musik sofort ihre Funktionalität verloren hätte und als eigenständiges Kunstwerk aufgefasst worden wäre.
Der Kirchenraum, so lässt sich festhalten, war im Spätmittelalter ein öffentlicher Raum, der sich trotz religiöser Gleichheitsvorstellungen zu einem bevorzugten Darstellungsraum sozialer Ungleichheit entwickelte. Als solcher ist er Ergebnis und Spiegel gesellschaftlicher Wirklichkeit, denn durch die Formierung der Pfarrgemeinden waren Ungleichheiten und Unterschiede nicht aufgehoben. In seiner Zusammenfassung verwies Matthias Meinhardt auf die Notwendigkeit, die in der Sektion vorrangig in den Blick genommenen Pfarrkirchen mit anderen öffentlichen Darstellungsräumen zu vergleichen und den interdisziplinären Zugang auszuweiten. Zuvor hatte er die zentralen Begriffsfelder in Erinnerung gerufen: Raum, Sakralität und Ungleichheit, die bereits im Sektionstitel aufschienen, sowie eng damit verbunden die Begriffe der Repräsentation, Öffentlichkeit und Kommunikation.
Eindrucksvoll dargelegt wurden in dieser Sektion die theologischen Grundlagen sowie die Formen und Medien sozialer Distinktion im Kirchenraum. Anregend war sie auch in Bezug auf den Dualismus von Sakralität und Profanität: Es gab anscheinend keine sakrale Ganzheit, in die das Profane wie ein ungebetener Gast von Außen eindrang. Vielmehr gab es eine gestufte Sakralität des Raumes, so dass profane Nutzungen unterschiedlich geduldet werden konnten.
Weiterhin schwer zu fassen bleibt allerdings die Spannung zwischen religiöser Gleichheit und gesellschaftlicher Ungleichheit. Möglicherweise trug gerade der Umstand, dass im spätmittelalterlichen Kirchenraum „alles getrennt und trotzdem zusammen“ (Lentes) war, dazu bei, diese Spannung auszuhalten. In der sozialen Ungleichheit ist jedoch nach wie vor die Hauptantriebskraft für die Ausgestaltung des Kirchenraums zu sehen, doch ist dabei nicht nur an Geltungssucht zu denken. Oftmals bestand für die Reichen ein sozialer Zwang zur Repräsentation und zur Leistung ihres Beitrags für die Gemeinde. Antworten auf die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Reicher in den Himmel kommt, oder ob die Überwindung von Ungleichheit Erlösung bringt, brauchte diese „profane Sektion“ zum Glück nicht liefern.
Sektionsübersicht:
Andreas Ranft (Halle-Wittenberg): Raumperspektiven. Eine Einführung
Thomas Lentes (Münster): Templum und Corpus. Die Sakralhierarchie des Kirchenraumes zwischen Ungleichheit und Einheit
Arnd Reitemeier (Kiel): Die Pfarrkirche als Ort sozialer Distinktion
Antje Heling-Grewolls (Lubeck): Privat und privilegiert – Seitenkapellen und Nebenaltäre in norddeutschen Kirchen
Wolfgang Hirschmann (Halle-Wittenberg): Chorus und capella – musikgeschichtliche Implikationen einer räumlichen Dichotomie
Matthias Meinhardt (Halle-Wittenberg): Reflektierte Räume. Zusammenfassung und Ausblick
Tagungsbericht Ungleichheit der Gleichen. Religiöse Egalität und soziale Distinktion in sakralen Räumen des Spätmittelalters. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 20.11.2008. Ungleichheiten im ostdeutschen Transitionsprozess 1989/90Leitung: Clemens Vollnhals, Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. an der Technischen Universität Dresden Bericht von: Anke Geier, Dresden „Ungleichheiten“, übergeordnetes Motto des 47. Historikertages, waren auch Gegenstand der Sektion des Hannah-Arendt-Institutes für Totalitarismusforschung in Dresden am 1. Oktober 2008. Genauer: „Ungleichheiten im ostdeutschen Transitionsprozess 1989/90“. Fünf Vorträge zu verschiedenen Aspekten der innenpolitischen Transformation und die abschließende Diskussion machten deutlich, dass die Interpretation des Geschehens von 1989/90, knapp 20 Jahre danach, noch vieldeutig ist. Clemens Vollnhals, der Moderator der Veranstaltung, zeigte einführend auf, dass der Systemwechsel von Diktatur zu Demokratie zwangsläufig mit einer Fülle von Konflikten verbunden war: der Prozess des Wandels selbst und auch die nachträgliche Deutung. Schwierigkeiten bereitet freilich bereits die Terminologie. Selbst Politikwissenschaftler geraten in analytische Konfusion bei der Vielzahl an Definitionen im Gefolge der Analysen zu historischen Transformationsprozessen.
[1]
Der Begriff „Transition“, lateinisch für „Übergang“, wird hier als Teil des Transformationsprozesses verstanden, der Systemgrenzen überschritten hat. Nach dem Abhalten der ersten freien demokratischen Volkskammerwahl am 18. März 1990 war der Transitionsprozess, der zum Ende der Staatlichkeit der DDR führte, abgeschlossen.
Zum Auftakt der Sektion stieg MATTHIAS DAMM (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) gleich in die schwer zu fassende Nomenklatur des Systemwechsels ein: „Wende oder friedliche Revolution? Ungleiche Deutungen einer historischen Zäsur“ lautete der Vortrag, den der Doktorand zusammen mit Mark R. Thompson ausgearbeitet hatte.
Damm betrachtete die Ereignisse des Herbst 1989 und kritisierte, dass sie eher mit dem Begriff „Wende“, denn mit „Friedliche Revolution“ umschrieben würden. Da unter „Revolution“ gemeinhin ein gewalttätiges Ereignis verstanden werde, aber der Umbruch 1989 durch Gewaltlosigkeit gekennzeichnet war, rücke diese Betrachtungsweise aus dem Blickfeld der Forschung. Es existiere ein blinder Fleck für Fälle wie die „Friedliche Revolution“ in der DDR, in denen sich gerade die fehlende Organisation einer Bewegung als Stärke herausstelle. Das von Damm angewandte Bild des „Politischen Jiu-Jitsu“, ein der Gewaltlosigkeitsforschung entlehnter Begriff, stieß allerdings auf Kritik aus dem Auditorium, doch spricht es treffend für die „Friedliche Revolution“ in der DDR. Die demonstrierenden Massen boten dem Regime durch ihren Gewaltverzicht keine Angriffsmöglichkeit und trugen so zur Destabilisierung des Systems nach innen bei.
Der Referent ordnete folglich die Geschehnisse von 1989/90 dem in der Politikwissenschaft benutzten Terminus der „demokratischen Revolution“ zu: diese verlaufe friedlich, verfolge keine utopischen Ziele, sondern ziele auf Demokratisierung ab. Keine revolutionäre Clique sei der Akteur, sondern das Volk, welches die Regierung durch zivilen Ungehorsam zum Aufgeben bringe. Aber selbst in der Kategorisierung der „friedlichen Revolution“ bilde die DDR einen Sonderfall, was Damm an der spontanen Entstehung der Demonstrationsbewegung aufzeigte. Er hob die Rolle der Oppositions- und Demonstrationsbewegung hervor: Es sei das Volk gewesen, welches durch das Beharren auf Gewaltlosigkeit und Spontaneität effektiv die zur Genüge zur Verfügung stehenden Machtmittel des Staates unterwanderte, Zugeständnisse erzwang und somit entscheidend den Zeitpunkt und die Art des Zusammenbruchs der DDR bestimmte.
GUNNER PETERS (Universität Rostock) hob die enorme Bedeutung der 10. Volkskammer für den ostdeutschen Transitionsprozess in seinem Vortrag „Ungleiche Parlamente: 10. Volkskammer und 11. Bundestag 1990“ hervor. Die 10. Volkskammer ging am 18. März 1990 aus der ersten freien und geheimen Wahl der DDR hervor. Gemeinsam mit dem 11. Bundestag stellte die Volkskammer sicher, dass sich die Wiedervereinigung 1990 demokratisch legitimiert vollzog. Peters verglich in seinem Referat Akteure, Infrastruktur, Verfahrensweisen und Entscheidungen der beiden Parlamente und kam zu dem Schluss, dass sich die Unterschiede insgesamt relativierten. Auch wenn die Volkskammerabgeordneten politische Seiteneinsteiger und parlamentarische Neulinge waren, hätte sich kein anders gearteter Parlamentarismus entwickelt, so der Referent: Die Volkskammer orientierte sich im Gesetzgebungsprozess stets am Bundestag. Zwar hätten in der Infrastruktur große Unterschiede bestanden, so fehlten der 10. Volkskammer zu Beginn ihrer Arbeit Räume, Technik und ein angemessener Verwaltungsapparat, die Arbeit wurde aber nicht entscheidend gehemmt. Grundlegende Entscheidungen, die die Volkskammer traf, initiierten die deutsche Einheit auf staatsrechtlicher Ebene: Verfassungsgrundsätze wurden beschlossen, die den sozialistischen Kern der DDR-Verfassung formell außer Kraft setzten, weiterhin eine Kommunalverfassung und ein Ländereinführungsgesetz verabschiedet. Zudem wurden innerdeutsche Verträge, die die Beitrittsmodalitäten bestimmten, beschlossen, wie der Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion beider deutscher Staaten, Wahlvertrag und Einigungsvertrag. Von essentieller Bedeutung, so Peters, war dann der Beschluss der Volkskammer vom 23. August 1990, dass die DDR am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik beitritt.
FRANCESCA WEIL (Hannah-Arendt-Institut Dresden) stellte in „Runde Tische: Ungleiche Ziele, ungleiche Chancen“ ihre Forschungsergebnisse des DFG-geförderten Projektes zu den Runden Tischen der Bezirke vor. Ihre Arbeit ergänzt bereits vorliegende Untersuchungen zum Zentralen Runden Tisch und soll eine wichtige Forschungslücke zur Demokratisierung Ostdeutschlands schließen. Für 2009 ist zu diesem Thema eine zeitgeschichtliche Monographie vorgesehen. Weil hob hervor, dass die fünfzehn Runden Tische der Bezirke entscheidende Institutionen der Transformationsdemokratie in den Regionen waren. Ende 1989 ins Leben gerufen, versuchten die Runden Tische das Machtvakuum, welches durch die Vertrauenskrise bezüglich der SED-Führung entstanden war, zu füllen. Obwohl ohne demokratische Legitimation, trugen die Runden Tische zum Demokratisierungsprozess bei, indem sie die Voraussetzungen für eine Verfassungsreform und für freie Wahlen schufen. Ihre Teilnehmer waren Vertreter der neuen politischen Gruppierungen, der Kirchen und auch der SED. Ein wesentlicher Verdienst ihrer Arbeit sei gewesen, so Weil, dass sie bei der Auflösung der Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit, Chaos und Gewalt verhinderten. Die Referentin betonte in ihrem Vortrag die Vielfalt der Runden Tische in den Bezirken. Sie arbeitete sieben Varianten der Zusammenarbeit mit den Bezirkstagen und –räten heraus. Abhängig von den gestellten Zielen und Herangehensweisen, den regionalen Machtstrukturen und den handelnden Personen vor Ort zeigte sie auf, dass das Spektrum der Zusammenarbeit in den Bezirken different war und vom reinen Informationsaustausch, über Beratungs- sowie Kontrolltätigkeit reichte. Doch letztlich wären die Möglichkeiten der Kontrolle und Einflussnahme auf Entscheidungen beim Rat des Bezirkes gering gewesen. Erstens war die Zusammenarbeit vom Ausmaß der Bereitschaft der jeweiligen Bezirksbehörden abhängig und zweitens fehlten den neuen Gruppierungen der Runden Tische kompetente Fachleute, die eine wirksame Kontrolle hätten bewerkstelligen können. Die Funktion der Runden Tische der Bezirke hatte demnach einzig Symbolcharakter besessen. Dieser war aber immanent wichtig im Demokratisierungsprozess; zeigte er den Entscheidungsträgern in den Bezirken, dass sie kontrolliert wurden. Lediglich dem Runden Tisch im Bezirk Dresden sei es gelungen, die Bezirksbehörden bei den machtrelevanten Vorbereitungen zur Bildung des Freistaates Sachsen auszuschalten.
In dem Vortrag „Masse und Eliten: Ungleiche Ziele im Transitionsprozess“ befasste sich MICHAEL RICHTER (Hannah-Arendt-Institut Dresden) auf der Grundlage einer empirischen Datenanalyse mit den unterschiedlichen Zielen der Bevölkerung und der verschiedenen Akteursgruppen (Eliten) im ostdeutschen Transitionsprozess. Im Rahmen des Projektes des Hannah-Arendt-Institutes Dresden stellte er am Beispiel Sachsens bereits bekannte, aber noch nicht verifizierte, Ergebnisse vor, die demnächst veröffentlicht werden sollen. In seinen Ausführungen wurde deutlich, dass ungleiche Ziele von Massen und Eliten im Umbruchprozess bestanden, weiterhin, dass sich letztlich der politische Wille der Masse ohne die sozialistische Intelligenz vollzogen hatte.
Um die Ziele der demonstrierenden Bevölkerung quantitativ zu erfassen, wurden 4170 Parolen und Losungen, die in den Berichten des MfS, der Volkspolizei und der SED vorliegen, ausgewertet. Die Hauptforderungen der protestierenden Masse wären bis zum Fall der Mauer „Freiheit“ und „Demokratie“ gewesen, die anfänglichen Forderungen nach Reformen und einer Zulassung des Neuen Forums wären bis Mitte November 1989 rasch abgeklungen. Nach dem Mauerfall konzentrierte sich das Hauptziel auf die deutsche Einheit.
Die Ziele der „schweigenden Mehrheit“ ließen sich aus den Stimmungsberichten des MfS und der SED sowie 1990 aus den Ergebnissen der ersten freien Wahlen im März 1990 ersehen, so Richter. Ihre Forderungen wichen von denen auf den Demonstrationen ab: Im Vordergrund stand der Wunsch nach einer besseren Versorgung.
Die Bestrebungen der unterschiedlichen Elitegruppen wichen von denen der Masse ab. Zu den Elitegruppen zählten vor allem die Akteure der oppositionellen Bürgerbewegung, die Intellektuellen und Künstler, Reformkräfte in der SED und in den Blockparteien. Die Ziele der verschiedenen Eliten wurden aus den veröffentlichten Interviews und programmatischen Erklärungen entnommen. Darin drücke sich, vor dem Fall der Mauer am 9. November 1989, der Wunsch nach einer Reform des Sozialismus aus. Der große, das öffentliche Bild bestimmende Teil der Intellektuellen hätte die staatliche Einheit abgelehnt. Nach dem Fall der Mauer differenzierten sich die Ziele der einzelnen Elitegruppen in drei Richtungen: Reform des Sozialismus bei Erhalt der DDR, Schaffung freiheitlich-demokratischer Verhältnisse bei Erhalt der DDR und deutsche Einheit. Den entscheidenden Impuls gab dann aber ab November 1989 die Bundesregierung unter Helmut Kohl, welche die Forderungen der Demonstranten nach deutscher Einheit aufgegriffen hatten. Zusammenfassend stellte Richter fest, dass die Elitegruppen, die den Ruf nach deutscher Einheit mitsamt sozialer Marktwirtschaft und freiheitlicher Demokratie aufnahmen, wie die Regierung Kohl, Ost-CDU, Demokratischer Aufbruch, Teile des Neuen Forums oder die Sozialdemokratische Partei der DDR, binnen kurzer Zeit zu Hauptakteuren des Umbruchprozesses avancierten.
Im letzten Vortrag der Sektion „Blühende Landschaften oder entvölkerte Landkreise? Die neuen Bundesländer zwischen Wachstum- und Schrumpfungsprozessen“ betrachtete GÜNTER HEYDEMANN (Universität Leipzig) die demografische Entwicklung in Deutschland im Zusammenhang mit der Transition der zentralen Planverwaltungswirtschaft der DDR in die soziale Marktwirtschaft der BRD. Die vorab angebrachten Negativ-Beispiele verdeutlichten den fundamentalen sozioökonomischen Wandel seit 1989/90 und zeigten die noch immer bestehenden Ungleichheiten der Arbeits- und Lebensbedingungen im vereinten Deutschland auf: Allein die ehemalige industrielle Vorzeigestadt Weißwasser in Ostsachsen, die 1987 37.000, 2003 gerade noch 23.000 Einwohner zählte, verlor jährlich rund vier Prozent seiner Einwohner.
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Die Prognosen deuten daraufhin, dass bis 2020 zahlreiche ostdeutsche Landkreise gegenüber 1990 über die Hälfte ihrer Einwohner verlieren werden.
Heydemann fragte nach den Ursachen des einschneidenden Schrumpfungsprozesses, denn trotz massiver Finanz- und Investitionsleistungen seit fast 20 Jahren sei Ostdeutschland weit davon entfernt, sozioökonomisch zu Westdeutschland aufzuschließen. Die Ursache und gleichzeitige Folge dessen sei der innerdeutsche Migrationsprozess von Ost nach West. Die Entwicklung sei umso gravierender, da mit den sogenannten „Berufs- und Bildungswanderern“ zwischen 18 und 30 Jahren die Generation mit der größten Fertilitätsrate abwandere, was wiederum zu schrumpfender Fertilität, sukzessiver Überalterung der Bevölkerung und damit zu reduzierter Steuerleistung und sinkender Kaufkraft in den neuen Bundesländern führe. Dagegen würden wirtschaftsstarke Gegenden im Westen Deutschlands von den ostdeutschen Binnenwanderern profitieren.
Als Folge der Abwanderung bildeten sich in den neuen Bundesländern zwei polarisierte Raumtypen heraus: „blühende Landschaften“ und entvölkerte Landkreise. Seit der Wende, so der Referent, entstanden nur einige wenige Wachstumsinseln, wie die ökonomisch starken Regionen Berlin/Potsdam, Dresden und Leipzig. Die sich zugleich entwickelnden großflächigen, strukturschwachen, bevölkerungsarmen und überalterten Regionen auf dem Land und an der Peripherie überwögen dennoch und gelten als Indiz für die gescheiterte staatliche und privatwirtschaftliche Wirtschafts- und Infrastrukturförderung im Osten.
Sein Resümee daraus: Flächendeckend waren im bisherigen sozioökonomischen Transformationsprozess keine Erfolge zu verbuchen. Heydemann nannte Gründe für den Misserfolg: 1989/90 sei der tatsächliche Zustand der DDR-Wirtschaft unterschätzt und die Leistungsfähigkeit der westdeutschen Wirtschaft überschätzt worden. Die Probleme in den neuen Bundesländern, wie zum Beispiel der Mangel an Arbeitsplätzen oder der Produktivitätsrückstand, hätten sich seit der Wende teilweise verschärft bzw. konnten nicht aufgelöst werden. Mittel- und langfristig seien radikal defizitäre, industrielle Produktionsanlagen abgebaut worden, damit verbunden war aber ein rascher Arbeitsplatzabbau, welcher Hauptgrund für die massive Binnenwanderung in Deutschland gewesen sei.
Die Referate boten tiefere Einblicke in den Transitionsprozess 1989/90. Zugegebenermaßen sind die vorgetragenen Ergebnisse bereits vertraut. Die Neuerung besteht allerdings darin, dieses Wissen neu verortet und einige der Ergebnisse endlich quantitativ und qualitativ erfasst zu haben. Die anschließend mitunter kontrovers geführte Diskussion der Vorträge, die sich am Begriff der Ungleichheiten entzündete, zeigte das Interesse an der Thematik, die auch Gegenstand der großen, mit Zeitzeugen besetzten Podiumsdiskussion zum Thema „Die friedliche Revolution und die deutsche Vereinigung 1989/90: das Volk, die Volkswirtschaft“ am letzten Veranstaltungstag des 47. Historikerkongresses in Dresden war. Es ist vorgesehen, die Vorträge der Sektion in erweiterter Form in der Zeitschrift des Hannah-Arendt-Institutes „Totalitarismus und Demokratie“ zu publizieren.
Sektionsübersicht:
Matthias Damm (Erlangen-Nürnberg): Wende oder friedliche Revolution? Ungleiche Deutungen einer historischen Zäsur
Gunner Peters (Rostock): Ungleiche Parlamente: 10. Volkskammer und 11. Bundestag 1990
Francesca Weil (Dresden) Runde Tische: Ungleiche Ziele, ungleiche Chancen
Michael Richter (Dresden): Masse und Eliten: Ungleiche Ziele im Transitionsprozess
Günter Heydemann (Leipzig): „Blühende Landschaften“ oder entvölkerte Landkreise? Die neuen Bundesländer zwischen Wachstum- und Schrumpfungsprozessen
[1] Vgl. Wolfgang Merkel (Hrsg.), Systemwechsel, Bd. 1: Theorien, Ansätze und Konzepte der Transitionsforschung, 2., rev. Auflage, Opladen, 1996, S. 10.
[2] Matthias Bernt / Andreas Peter, Bevölkerungsrückgang und Alterung als maßgebliche Entwicklungsdeterminanten: der Fall Weißwasser, in: Raumforschung und Raumordnung 3 (2005), S. 217f. Tagungsbericht Ungleichheiten im ostdeutschen Transitionsprozess 1989/90. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 06.11.2008. Ungleichheiten in der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft"Leitung: Frank Bajohr, Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg; Michael Wildt, Hamburger Institut für Sozialforschung Bericht von: Malte Thießen, Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg Dass die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ als Forschungsgegenstand nach wie vor auf großes Interesse stößt, zeigte zuletzt die Auszeichnung von Michael Wildts Buch „Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung“ mit dem Publikumspreis von H-Soz-u-Kult.
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Nun wird man die „Volksgemeinschaft“ womöglich nicht sofort mit dem Motto des 47. Deutschen Historikertages „Ungleichheiten“ in Verbindung bringen, auf dem Frank Bajohr und Michael Wildt zu ihrer Sektion über „Ungleichheiten in der nationalsozialistischen ‚Volksgemeinschaft’“ luden: Dieser Leitbegriff des „Dritten Reichs“ scheint ja vielmehr auf Gleichheit zu zielen, wie Götz Aly in seinem Buch „Hitlers Volksstaat“ vor kurzem noch einmal insinuiert hat. Aber war die „Volksgemeinschaft“ allein ein Konzept der sozialen Homogenisierung? Nicht nur wegen dieser Frage bleibt der heuristische Nutzen dieses Begriffs unter Historikern nach wie vor umstritten. Da er komplexe gesellschaftliche Prozesse verdecke und zudem ein Begriff der NS-Propaganda ist, hat Hans Mommsen vor kurzem sogar vorgeschlagen, „auf den Begriff der ‚Volksgemeinschaft’ […] im analytischen Kontext zu verzichten.“
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Handelt es sich bei der „Volksgemeinschaft“ also nur um einen reinen Propaganda-Begriff oder doch um eine sozialwissenschaftliche Kategorie, vielleicht sogar um eine Beschreibung realer sozialer Zustände? Was können neue Untersuchungen zur „Volksgemeinschaft“ für die Analyse des Verhältnisses von Herrschaft und Gesellschaft im Nationalsozialismus beitragen? Mit diesen Fragen eröffnete MICHAEL WILDT (Hamburger Institut für Sozialforschung) die Sektion und skizzierte Fragestellung und Zielsetzung der Veranstaltung. Da die „Volksgemeinschaft“ im Deutungsrepertoire der NS-Propaganda einen zentralen Platz einnahm, könne man von ihr zwar keineswegs auf reale gesellschaftliche Zustände schließen. Und doch sei die „Volksgemeinschaft“ als suggestiver Verheißungsbegriff für große Teile der Bevölkerung ein erstrebenswertes Ziel gewesen, so dass sie das Feld von individueller Zustimmung und Selbstmobilisierung, Mitlaufen oder Abwehr eröffne, auf dem Forschungen zur Gesellschaft im Nationalsozialismus zu neuen Erkenntnissen kommen könnten. In einem zweiten Teil der Einführung bot FRANK BAJOHR (Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg) einen Einblick, wie sich die Vortragenden dieser Analyse annehmen würden. Die Frage nach Zugehörigkeit und Ausgrenzung, nach Gleichheit und Ungleichheit zwischen den „Volksgenossen“ stelle sich bei der Rüstungsmobilisierung ebenso wie bei der „Volkstumspolitik“ in den besetzten Gebieten oder bei den Funktionsprinzipien der NSDAP. Zugleich müsse die „Volksgemeinschaft“ historisiert werden, so dass ihre Genese unter den Bedingungen des Bombenkrieges ebenso in den Blick genommen werde wie ihre „Vorgeschichte“ im Kaiserreich und in der Weimarer Republik.
Diesen Ursprüngen widmete sich Michael Wildt im ersten Vortrag, genau genommen: der Erfolgsgeschichte der „Volksgemeinschaft“ seit dem Ersten Weltkrieg. Hier, im „Augusterlebnis“ von 1914, habe der Glaube an nationale Geschlossenheit als Garant des militärischen Sieges eine erste Hochkonjunktur erfahren. Diese Vorstellung riss auch nach 1918 nicht ab, war allerdings für die Nutzung in unterschiedlichen politischen Lagern deutungsoffen. Neben völkische und konservative Konzepte mischten sich liberale, sozialdemokratische und sozialistische Entwürfe eines „Volksstaates“, den DDP-Politiker wie Hugo Preuß oder Sozialdemokraten wie Hermann Heller gegen die soziale Zersplitterung und Unterdrückung einzelner Schichten propagierten. Obwohl die „Volksgemeinschaft“ in der Weimarer Republik zum Symbolhaushalt verschiedener Parteien gehörte, arbeitete Michael Wildt Unterschiede zwischen liberalen sowie sozialdemokratischen Konzepten, die auf soziale Einheit zielten, und völkischen bzw. nationalsozialistischen Entwürfen heraus, bei denen der Homogenitäts-Gedanke im Vordergrund gestanden habe. Insbesondere die Nationalsozialisten formulierten demnach in der „Volksgemeinschaft“ weniger einen Begriff der Inklusion als der Exklusion. Ihrer sprachlichen Ausgrenzung von „Gemeinschaftsfremden“ entsprach zudem eine Politik der Gewalt, die seit den frühen 1920er-Jahren die politische Kultur der Weimarer Republik nachhaltig prägte. In diesem „Antisemitismus der Tat“ der NSDAP, mit dem die biologistische Konzeption einer „Volksgemeinschaft“ als Ausgrenzungsbegriff ihre schärfsten Konturen erhielt, beschrieb Michael Wildt das Differenzkriterium, mit dem sich die NS-„Volksgemeinschaft“ als „biopolitische Ordnung tödlicher Ungleichheit“ von anderen Entwürfen abgrenzen lasse: Hier lag jene organische-biologische Konstruktion des Volkes begründet, die im eigentlichen Wortsinne in einem gesunden „Volkskörper“ münden sollte – und in der Vernichtung des Heterogenen.
Wie solche Prozesse der Vergemeinschaftung nach der „Machtergreifung“ vor sich gingen, zeigte anschließend ARMIN NOLZEN (Ruhr-Universität Bochum), wobei er das Begriffspaar Inklusion und Exklusion noch um den Begriff der Distinktion erweiterte. An der Funktionsweise der NSDAP ließen sich nach Nolzen sowohl Prozesse der Inklusion zeigen – wurde doch ein Großteil der Deutschen durch Partei und Massenorganisationen in die „Volksgemeinschaft“ eingebunden – als auch Prozesse der Ab- und Ausgrenzung. Denn die NSDAP schloss nicht nur politische Gegner und „Volksfremde“ aus der „Volksgemeinschaft“ aus. Sie schuf durch Distinktionspraktiken zudem ein Netz an Hierarchisierungen und Binnendifferenzierungen innerhalb ihrer Organisationen, von denen die Selbstmobilisierung der „Volksgenossen“ gefördert worden sei. Die NSDAP bot damit zahlreiche Möglichkeitsstrukturen und Gelegenheiten zur Selbstmobilisierung, die vielen „Volksgenossen“ Aufstiegschancen und erhöhtes Sozialprestige versprachen. Ungleichheiten in der „Volksgemeinschaft“ waren sowohl eine existenzielle Bedrohung für Verfolgte des NS-Regimes, als auch konstitutiv für die Parteistruktur und damit eine wichtige Grundlage für die Attraktivität der NSDAP.
Frank Bajohr erweiterte die Frage nach Ungleichheiten innerhalb der „Volksgemeinschaft“ um einen vergleichenden Blick auf rüstungswirtschaftliche Entwicklungen im „Dritten Reich“. An der nationalsozialistischen Rüstungspolitik und an ihrer Förderung „luftsicherer“ Regionen konnte Frank Bajohr zeigen, dass Ungleichheiten bzw. Disparitäten zwischen verschiedenen Wirtschaftsstandorten eine ausgesprochen starke Dynamik entwickeln konnten: Während exportorientierte Handlungszentren oder grenznahe Gebiete nach 1933 häufig in wirtschaftliche Bedrängnis gerieten, profitierten Regionen in Mitteldeutschland ganz erheblich vom Rüstungsboom, der Städten wie Magdeburg, Rostock, Dessau oder Halle neue Industrie- und Zulieferbetriebe bescherte. Auch innerhalb einzelner Branchen ließ sich eine Zunahme von Ungleichheiten beobachten, wie Bajohr hervorhob. Rüstungssektoren wie die Metallverarbeitung verzeichneten erheblich größere Lohnzuwächse als die Konsumgüterindustrie oder die Landwirtschaft. Diese Entwicklung habe sich sogar auf der Mikroebene, in einzelnen Betrieben, fortgesetzt. Aufgrund individualisierter Prämien, Akkordzulagen und Lohndisparitäten kam es auch innerhalb der Arbeiterschaft zu verschärften Ungleichheiten, wie Bajohr unter anderem an der Flugzeugindustrie und am Bergbau nachzeichnen konnte. Die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ gründete also auf Produktivitäts- und Effektivitätskriterien, die soziale Disparitäten förderten, aber gerade diese Ungleichheiten bildeten eine Wurzel für ihre Kohäsionskraft. In der „Volks-“ als „Leistungsgemeinschaft“ verkörperte sich jene Aufbruchshoffnung, von dem sich die „Volksgenossen“ ihren persönlichen Aufstieg versprachen. In diesem Sinne spiegelten sich in der „Volksgemeinschaft“ allerdings auch die Grenzen der Zustimmung: Denn mit dem Stagnieren der Lohnsteigerungen, mit erhöhten Restriktionen und Anstrengungen in den letzten Kriegsjahren schwand unter den „Volksgenossen“ nicht nur die Hoffnung auf individuelle Vergütung und beruflichen Aufstieg, sondern auch die Kohäsionskraft der „Volksgemeinschaft“.
Nach diesen sozial- und wirtschaftspolitischen Einblicken lenkte SYBILLE STEINBACHER (Friedrich-Schiller-Universität Jena) den Blick auf geschlechtsspezifische Faktoren für Gleich- oder Ungleichheiten in der „Volksgemeinschaft“. Obgleich im Nationalsozialismus die wichtigsten politischen Funktionen Männern vorbehalten blieben, habe die rassisch begründete Aufwertung der Mutterschaft sowie die Schaffung neuer Ämter und Positionen den Frauen durchaus politische Partizipationsmöglichkeiten und berufliche Aufstiegschancen eröffnet. Begünstigt wurde diese Entwicklung noch durch die Zuspitzung der Kriegssituation. Spätestens seit der Niederlage von Stalingrad stand die „Volksgemeinschaft“ im Dienste einer nationalen „Wehrhaftmachung“, die sich in einer zunehmend pragmatischeren Umsetzung der Geschlechterpolitik ausdrückte. Mit der intensivierten Einbindung in die Rüstungswirtschaft und Verwaltung eröffneten sich Frauen neue Handlungsräume, so dass Sybille Steinbacher gar von einer Nivellierung der Geschlechterdifferenz sprach. Gleichwohl bestanden auch in der Kriegsgesellschaft Ungleichheiten fort, nicht zuletzt unter den „Volksgenossinnen“ selbst: Während meist junge Frauen Aufstiegschancen nutzen konnten, blieb den Angehörigen der älteren Generation oft die traditionelle Mutterrolle vorbehalten. Zudem fand die von der militärischen Expansion begünstigte Erodierung von Geschlechterdifferenzen nach Kriegsende ihr jähes Ende: Nach 1945 kamen nicht nur die Männer zurück in das besiegte Deutsche Reich, sondern mit ihnen auch die traditionellen Geschlechterrollen.
BIRTHE KUNDRUS (Hamburger Institut für Sozialforschung) nahm sich in ihrem Vortrag ebenfalls dem Zusammenhang von „Volksgemeinschaft“ und militärischer Expansion an, genau genommen: der Ordnung und Durchsetzung der „Volksgemeinschaft“ unter den Bedingungen des Krieges um „Lebensraum“ im Osten. In besetzten Ländern wie Polen stieß eine einheitliche Regelung der deutschen „Volkstumspolitik“ schnell auf gravierende Probleme, wie sie Birthe Kundrus an einigen Beispielen nachzeichnete. Während Ausgrenzung und Verfolgung „Fremdrassiger“, also vor allem der jüdischen Bevölkerung, in bürokratischer Hinsicht klar geregelt war, stellte eine „Germanisierung“ polnischer Bevölkerungsteile die Behörden immer wieder vor erhebliche Schwierigkeiten, mussten bürokratische Kriterien für die Volkszugehörigkeit doch von Fall zu Fall begründet werden. Die Klärung der Frage, wer denn eigentlich in die deutsche „Volksgemeinschaft“ aufgenommen werden sollte, warf demnach grundlegende Fragen zu den Zielen und Grenzen der „Volkstumspolitik“ auf – und umgekehrt. Die Anwendung des Staatsangehörigkeitsrechts in den besetzten Gebieten lässt sich nach Kundrus folglich als „Vehikel für die Volksgemeinschaftspolitik“ verstehen. Die recht pragmatische Lösung dieser Probleme beschrieb sie in einer sukzessiven Flexibilisierung der Selektionskriterien, die sich stets am jeweiligen Nutzen der Besatzungspolitik ausrichteten. „Volksgemeinschaft“, so könnte man diese Ergebnisse in Anlehnung an Michael Wildts und Frank Bajohrs einleitende Bemerkungen zusammenfassen, war ein dynamisches Konzept, das Antworten auf aktuelle Probleme – nicht nur in der Volkstumspolitik – versprach.
Der verschärfte Luftkrieg der Alliierten stellte für die Kohäsionskraft der „Volksgemeinschaft“ ab 1942 eine besondere Herausforderung dar. Aber führte die Bombardierung deutscher Städte tatsächlich zum Niedergang der Kriegsmoral oder stützte sie die „Volksgemeinschaft“, da sich die „Volksgenossen“ in den rauchenden Trümmern umso enger zusammenschlossen? DIETMAR SUESS (Friedrich-Schiller-Universität Jena) nahm sich dieser Ausgangsfrage an, um Vergemeinschaftungs- oder Auflösungsprozessen unter den Bedingungen des „totalen Krieges“ nachzuspüren. Dass der Luftkrieg sowohl soziale Kohäsionskraft entfaltete als auch eine existenzielle Erfahrung von Ungleichheit war, zeigte Dietmar Süß an unterschiedlichen Orten des Luftkriegs. Neben den Kriegsschädenämtern, in denen die Versorgung der „Volksgenossen“ nach den Angriffen gesichert werden sollte, und den Gräbern für die Bombentoten konzentrierte sich Süß für seine Überlegungen auf die Verlagerung der „Volksgemeinschaft“ unter die Erde. In den Luftschutzkellern und Bunkern sei ein „volksgemeinschaftliches Laboratorium“ entstanden, in denen sich Prozesse der Inklusion und Exklusion tagtäglich bzw. jede Nacht beobachten ließen. Innen und Außen des Bunkers markierten demnach die Grenzen der „Volksgemeinschaft“, war der sichere Aufenthalt doch von einer „rassischen Normalbiografie“ und vom angepassten Verhalten abhängig. Gleichwohl habe es im Bunker keine Gleichheit aller Schutzsuchenden gegeben. Die Angst vieler „Volksgenossen“, die ständige Konkurrenz um Bunkerplätze oder die problematischen hygienischen Zustände markierten jene ambivalenten Formen der Vergesellschaftung, die Süß treffend als Gemeinschaft der „ungleichen Gleichen“ charakterisierte.
Mit diesem Resümee ließe sich auch ein Fazit der gesamten Sektion ziehen. Denn die hier präsentierten Forschungen betonten in erster Linie Ungleichheiten, Disparitäten und Gegensätze innerhalb der „Volksgemeinschaft“, was nicht zuletzt auf der Perspektive der Vortragenden fußte, von denen die „Volksgemeinschaft“ vor allem als soziale Praxis in den Blick genommen wurde. Obgleich die soziale Kohäsionskraft der Volksgemeinschafts-Ideologie nicht unterschätzt werden sollte, wirkten egalisierende und mobilisierende Entwicklungen allenfalls für Teile der „Volksgenossen“ und oft erst unter spezifischen Bedingungen wie denen des „totalen Krieges“. Darüber hinaus blieb die „Volksgemeinschaft“ allenfalls politische Absichtserklärung oder propagandistisches Leitbild, das seit der Weimarer Republik gepflegt worden war. Mit diesen Ergebnissen ließe sich die „Volksgemeinschaft“ als analytischer Begriff also durchaus rehabilitieren. Der Blick auf alltägliche Exklusions- und Inklusionsprozesse unter den „Volksgenossen“ erweitert unser Verständnis von der Gesellschaft im „Dritten Reich“ erheblich. Die „Volksgemeinschaft“, so fasste ALF LUEDTKE (Universität Erfurt) die Tendenzen der Sektion in seinem Kommentar treffend zusammen, habe qua Selbstmobilisierung egozentrische Entwicklungen gefördert und soziale Disparitäten verschärft, selbst wenn sie als emotionale „Allzweckwaffe“ ein wirkungsvoller Verheißungsbegriff gewesen sei. Dass eine europäisch-vergleichende Perspektive, wie sie Ulrich Herbert (Freiburg) in der Abschlussdiskussion einforderte, diesen Blick auf Ein- und Ausgrenzungsprozesse erweitern könne, wäre mit zukünftigen Forschungen zu prüfen. Zweifellos fanden sich in europäischen Staaten, so im schwedischen „Folkhemmet“, dem „Volksheim“-Konzept, vergleichbare Modelle, wie Michael Wildt hinzufügte. Dietmar Süß griff Herberts Anregungen ebenfalls auf und bezog die „Volksgemeinschafts“-Ideologie auf zeitgenössische britische Vorstellungen vom „People's War“, um auf gravierende Unterschiede zwischen deutschen und britischen Konzepten hinzuweisen. Dieser Feststellung schloss sich Detlef Schmiechen-Ackermann (Hannover) in der Diskussion an: Obgleich eine vergleichende Perspektive zweifellos sinnvoll sei, bleibe die „Volksgemeinschaft“ in ihrer antisemitisch-eliminatorischen Umsetzung typisch deutsch, bzw. nationalsozialistisch. Dass dieses Modell nicht nur unter biologistischen Gesichtspunkten, sondern auch unter den „Volksgenossen“ Disparitäten förderte und der Vergemeinschaftungs- bzw. Volksvergemeinschaftungs-Prozess eine Gemeinschaft von Ungleichen hervorbrachte, ist daher nur ein, allerdings besonders wichtiges Ergebnis dieser Sektion.
Sektionsübersicht:
Michael Wildt (Hamburg): Die Ungleichheit des Volkes. Volksgemeinschaft in der politischen Kommunikation der Weimarer Republik
Armin Nolzen (Bochum): Exklusion, Inklusion und Distinktion im ‚Massenstaat‘. Das Beispiel NSDAP
Frank Bajohr (Hamburg): Dynamik und Disparität. Die nationalsozialistische Rüstungsmobilisierung und die Volksgemeinschaft
Sybille Steinbacher (Jena): Differenz der Geschlechter? Chancen und Schranken für die ‚Volksgemeinschaft‘
Birthe Kundrus (Hamburg): Regime der Differenz: Volkstumspolitische Inklusionen und Exklusionen im Warthegau und im Generalgouvernement 1939-1944
Dietmar Süß (Jena): Der Kampf um die Moral: ‚Volksgemeinschaft‘ und Luftkrieg 1939-45
[1] Vgl. den Essay zum Publikumspreis von Rüdiger Hohls, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/index.asp?pn=texte&id=1019> (29.09.2008).
[2] Hans Mommsen, Forschungskontroversen zum Nationalsozialismus, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 14-15/2007, S. 14-21, hier S. 20. Tagungsbericht Ungleichheiten in der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft". 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. Ungleichheiten oder Gleichheiten? Transkulturelle Vergleiche zwischen Ost und WestLeitung: Jenny Rahel Oesterle, Ruhr-Universität Bochum; Wolfgang Drews, Humboldt-Universität zu Berlin, Universität zu Köln Bericht von: Alexander Berner, Ruhr-Universität Bochum Im 19. Jahrhundert wurde in der geschichtswissenschaftlichen Forschung, bedingt durch Imperialismus und Kolonialismus, die Trennung von Europa und Nicht-Europa festgeschrieben. Seitdem wurden allgemeine Aussagen über historische Strukturen und Entwicklungen stets aus europäischer und nordamerikanischer Sicht entwickelt. Diese Aussagen waren allerdings in Methodik und Inhalten defizitär, wurde doch die Perspektive Nicht-Europas nicht berücksichtigt. Der Göttinger Arbeitskreis für transkulturelle Geschichte der Vormoderne hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Defizite mit interdisziplinärer Forschung und geschärfter Methodik auszugleichen. Die Gründungsmitglieder des Arbeitskreises (Wolfram Drews, Almut Höfert, Jenny Rahel Oesterle, Dorothea Weltecke) ergänzt von Dirk Jäckel und Eva-Maria Stolberg luden ein zu der Sektion „Ungleichheiten oder Gleichheiten? Transkulturelle Vergleiche zwischen Ost und West“ und gaben sechs Kostproben ihres Vorhabens und Könnens.
Die Sektion wurde von WOLFRAM DREWS (Humboldt-Universität zu Berlin/Universität zu Köln) eröffnet, der mit seinem Vortrag über „Die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen als Problem historischer Komparatistik am Beispiel frühmittelalterlicher Herrschaftslegitimation“ den programmatischen und komplexen methodischen Rahmen der Sektion absteckte. Konkret zeigte Drews anhand frühmittelalterlicher Herrschaftslegitimation im lateinischen Christentum und im Islam, wie die Methode des transkulturell angelegten historischen Vergleichs die „Voraussetzungen und Bedingungen der Handlungsoptionen von Zeitgenossen“ für die Forschung erhellen kann.
In der anschließenden Diskussion wurde bemerkt, dass die westliche Forschung auch bei transkulturellen Vergleichen eine kulturell bedingte spezifische Perspektive einnimmt – folglich ist eine gleichgewichtige Behandlung der Forschungsgegenstände nur schwer zu erreichen.
ALMUT HÖFERT (Universität Basel) sprach im Anschluss über „die Politik des Sakralen im transkulturellen Vergleich“. Nach einer kurzen methodischen Einleitung, die den Beitrag ihres Vorredners zum Teil aufgriff und betonte, die Ungleichheiten vor der Folie der Gleichheiten betrachten zu müssen, gelangte sie zu ihrer eigentlichen Fragestellung: Wie positionierte sich das sakrale Königtum im Islam und Christentum zwischen weltlich-politischer und religiöser Sphäre im historischen Verlauf? In einem ersten Arbeitsschritt legte Höfert dar, dass bereits seit der Spätantike (die sie bewusst weit fasst) sowohl in der lateinischen Christenheit als auch in Byzanz und im Islam eine „Dualität von weltlichem und religiösem Bereich innerhalb der göttlichen Ordnung“ vorlag, zeitgenössisch unter anderem formuliert durch Papst Gelasius I., Johannes v. Damaskus und Ibn al-Muqaffa. In einem zweiten Schritt untersuchte sie die konkrete Verortung des jeweiligen Herrschers im beschriebenen Spannungsfeld. Höfert kam zu dem Schluss, dass in allen drei Kulturkreisen ein Prozess zu beobachten ist, in dem der sakrale Herrscher zunächst Einfluss auf die religiöse Sphäre ausüben konnte. Ab einem gewissen Punkt in der jeweiligen historischen Entwicklung in Lateineuropa, Byzanz und dem abbasidischen Kalifat war die religiöse Elite so weit, „ihr Monopol auf dogmatische Fragen oder kirchenpolitische Vorgänge zu verteidigen“ bzw. ein auch faktisches Monopol auf solche Vorgänge zu errichten. Auch wenn sich kulturelle Eigenheiten in diesem Prozess als Ungleichheiten im transkulturellen historischen Vergleich auffassen lassen, kann man mit Höfert dennoch von einer überwiegenden Ähnlichkeit der historischen Entwicklung sprechen. Diskutiert wurde im Anschluss insbesondere, ob der Begriff „sakral“ überhaupt ohne weiteres gleichermaßen auf den islamischen wie christlich-jüdischen Bereich angewendet werden kann.
„Institutionen des Schutzes. Formen und Funktionen des Asyls im christlichen und islamischen Kulturraum des Mittelalters“ lautete der Titel des nächsten Vortrags. JENNY RAHEL OESTERLE (Ruhr-Universität Bochum) demonstrierte die Möglichkeiten des transkulturellen historischen Vergleichs anhand der Schutzgewährung in Lateineuropa und im arabisch-islamischen Kulturraum. Sie begann ihre Ausführungen mit der Kategorisierung der Schutzgewähr als anthropologische Konstante in menschlichen Gesellschaften. Als solche ist sie ein transkulturelles Phänomen, allerdings in ihrer Form oder institutionellen Ausprägung stark abhängig von den spezifischen Vorstellungswelten einer bestimmten Kultur und Zeit, insofern keine historische Konstante. Nicht nur deshalb, sondern auch wegen ihrer wichtigen gesellschaftlichen Funktionen („Indikator des Umgangs einer Gesellschaft mit Krisen“, „Sollbruchstelle des sozialen und politischen Ordnungszusammenhangs“, „institutionelle Spannungsverarbeitung faktischer Ordnungskollisionen, Gewaltlatenzen und Konfliktpotentiale“) ist die Schutzgewähr prädestiniert für eine Untersuchung aus transkultureller historisch-komparatistischer Perspektive. Oesterle blieb bei der zu erwartenden Feststellung der Andersartigkeit des Phänomens in den verschiedenen Kulturkreisen allerdings keinesfalls stehen. Statt dessen verwies sie weiter auf die Ungleichheiten der Funktionen der Schutzgewähr in den verglichenen Kulturräumen. Während in Lateineuropa Ordnungs- und Friedensstiftung bzw. –wahrung im Vordergrund standen, fungierte der Schutzstatus „Aman“ als temporärer Integrationsmechanismus von Fremden in das Ordnungsgefüge des Dar al-Islam. In der Diskussion wurde die Perspektive unter anderem auf den Missbrauch der Schutzgewähr in Lateineuropa und dem Abbasidenkalifat ausgeweitet.
Nach dieser eindrucksvollen Demonstration der Möglichkeiten der transnationalen historischen Komparatistik übernahm DOROTHEA WELTECKE (Universität Konstanz) das Rednerpult. Der Titel ihres Vortrages lautete „Christliches Abendland und orientalische Christen: Ungleichheiten, Narrative und wissenschaftliche Perspektiven“, und in diesem vertrat Weltecke sechs pointierte Thesen über die Ungleichheiten, Narrative und die historischen Perspektiven, die sich aus dem „lateineuropäischen Alleinvertretungsanspruch des Christentums gegenüber Orthodoxie und orientalischen Christen“ ergeben. Die Hartnäckigkeit der größtenteils selbstreferentiellen Tradition innerhalb der lateinischen Historiographie habe sich, so ihre erste These, auch auf moderne Interpretationen der Geschichte des gesamten Christentums übertragen, so dass bis heute kein historisches Narrativ existiere, das ein geschichtswissenschaftlich begründbares Konzept für die Geschichte des ganzen Christentums in seiner mittelalterlichen Vielfalt bietet. Lediglich in der historiographischen Behandlung von Häresien fänden die orientalischen Kirchen Beachtung, was sich heute in der immer noch häufigen Nutzung von pejorativen Fremdbezeichnungen für beispielsweise die Angehörigen der Orthodoxen Kirche des Ostens als „Nestorianer“ äußere. Daran werde sich, laut Welteckes zweiter These, auch so bald nichts ändern, da es fast keine Historiker gebe, die sich als solche der Erforschung der orientalischen Kirchen widmen – der Stellenabbau in den Orientinstituten tue sein Übriges, so dass die Orientchristen bald völlig im wissenschaftlichen Interpretationsraum der Theologen und Philologen liegen könnten. Welteckes dritte These besagte, dass man das lateinische Christentum endlich als Teilmenge der gesamten Christenheit begreifen müsse, wenn man es historisch verstehen wolle. Die historische wie aktuelle Relevanz der orientalischen Kirchen (Ausschreitungen gegen Christen in Indien, Exodus der Christen aus dem Nordirak) gebe dazu genügend Anlass. Über diesen Gedanken gelangte sie zu ihrer vierten These: Theologisch legitimierte Gewalt sei innerhalb des Gesamtchristentums ein ausschließlich dem lateinischen Christentum eigenes Konzept (zum Beispiel in Form des Heiligen Kriegs). Dieser Befund solle Anlass geben, über seine historischen Bedingungen und Ursachen nachzudenken, und zwar im Vergleich mit Orthodoxie und den orientalischen Kirchen und über den Hinweis auf eine essentialistisch oder aus ihren Offenbarungstexten begründete Natur der monotheistischen Religionen hinaus. Mit diesem Gedankengang gab sie zugleich ein Beispiel für die Fruchtbarkeit des transkulturellen Vergleichs, erweiterte Weltecke ihren Blick doch von hier aus auf Fragen der Spezifik des lateinischen Christentums in Hinblick auf das Verhältnis zwischen Kirche und Welt, Schriftlichkeit und Mündlichkeit und mehr. In ihrer fünften These warnte sie aufgrund der extrem unterschiedlichen Forschungslage vor Schwierigkeiten bei transkulturellen Vergleichen zwischen lateinischem und orientalischem Christentum – eine Entwicklung von ergebnisoffenen Forschungsfragen durch den Vergleich erscheine allerdings ausgesprochen fruchtbar. In ihrer letzten These schlug Weltecke vor, das grundsätzlich papstzentrierte Bild der Geschichte des Christentums zugunsten einer die gesamtchristliche Entwicklung stärker berücksichtigenden Perspektive fallen zu lassen. Damit schloss sie ihr Plädoyer für eine Überarbeitung der historischen Narrative des Christentums.
Das Plenum interessierte anschließend, ob die momentan starke Immigration der orientalischen Christen der Forschung neue Impulse gebe. Weltecke sieht diesbezüglich kein Licht am Ende des Tunnels, da schlicht und einfach der wissenschaftliche Nachwuchs fehle.
DIRK JÄCKEL (Regesta Imperii Köln/Ruhr-Universität Bochum) sprach über „Deutungen der christlichen Niederlagen im Heiligen Land (12. Jahrhundert): Ein Vergleich okzidentaler und christlich-orientalischer Bewältigungsstrategien“ und löste damit eine der gerade formulierten Forderungen Dorothea Welteckes ein, nämlich die stärkere Einbeziehung der Orientchristen in die Narrative des Gesamtchristentums. Jäckel konzentrierte sich bei der Untersuchung der orientalischen Christen auf Armenier und Syrisch-Orthodoxe. Er demonstrierte in seinem Vortrag anhand der Deutungsmuster christlicher Niederlagen im Heiligen Land einerseits, wie der transkulturelle Vergleich Ähnlichkeiten (in der Typologisierung der Muslime) und Unähnlichkeiten (bei der Rolle christlicher Gewalt) zwischen Lateinern, Armeniern und syrisch-orthodoxen Christen herausarbeiten kann. Andererseits legte er durch seine unterschiedlichen Befunde bei Armeniern und Syrisch-Orthodoxen dar, wie gesellschaftliche und historische Besonderheiten bereits das Konstrukt der „christlichen Orientalen“ konterkarieren können.
In der Diskussion wurde versucht, die religiöse Dimension von Gewalt als „Argument der Starken“ auf den aktuellen US-Wahlkampf zu beziehen. Jäckel bremste hier den Elan der Diskutanten und verwies in Ergänzung zu seinen Ausführungen darauf, dass auch im apokalyptischen Schriftgut innerhalb der militärisch irrelevanten syrisch-orthodoxen Kirche die Hoffnung auf eine endzeitliche Rache an den Muslimen mitschwang.
Den Abschluss dieser Sektion markierte der Vortrag von EVA-MARIA STOLBERG (Universität Duisburg-Essen). Sie sprach über „Nomaden und Sesshafte: Kulturelle Un(-gleichheiten) zwischen Steppenislam und russischer Orthodoxie". Nach einer knappen Einleitung spezifizierte sie ihr Thema genauer: Besonders die „orthodoxe Kirche als identitätsstiftendes Element und Reichseinigerin“ sowie die „Entstehung von Parallelgesellschaften von christlich-orthodoxen Russen und Steppenislam“ als „Aspekte der Beziehungen Russlands zur Steppe und die Einbeziehung in den Kontext eurasischer Beziehungen“ standen im Mittelpunkt ihrer Untersuchung. Sie kam zu dem Schluss, dass die orthodoxe Kirche ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts (zum Beispiel in Gestalt des Metropoliten Makarij I.) auf Unabhängigkeit sowohl von Byzanz als auch von den Tataren zielte, womit sie den ideologischen Grundstein für eine eigenstaatliche Entwicklung der Rus‘ und die moskovitische Expansion nach Osten legte. Weiterhin stellte sie fest, dass eine Akkulturation zwischen Tataren und russisch-orthodoxen Christen nicht stattgefunden hatte – zum einen waren die sozioökonomischen Strukturen zu unterschiedlich, zum anderen war die Kulturkonkurrenz der islamischen Herrschaften des Nahen und Mittleren Ostens bedingt durch umfassende Handelsbeziehungen zu stark, sodass sich die Goldene Horde kulturell nach Süden orientierte.
In der Diskussion wurde die Rolle der tatarischen Toleranz beim Aufstieg Moskaus hinterfragt. Stolberg legte dar, dass diese Toleranz auch in Gestalt von Steuerbefreiungen und der Vergabe des Großfürstentitels nach Moskau sehr wohl eine Rolle gespielt habe.
Die hier zusammengefasste Sektion „Ungleichheiten oder Gleichheiten? Transkulturelle Vergleiche zwischen Ost und West“ bestach einerseits durch ihr methodisch ausgefeiltes Gesamtkonzept, andererseits wurde dieses Konzept von erfreulich vielen Vortragenden vorbildlich umgesetzt. Die hier durchgeführten transkulturellen Vergleiche machten nicht bei der reinen Feststellung Halt, das Gleichheiten oder Ungleichheiten bestanden und wie diese aussahen, sondern eröffneten davon ausgehend zum Teil neue Perspektiven historischer Forschung mit hoher Anschlussfähigkeit an bestehende Diskurse. In jedem Fall bleibt der Gesamteindruck, dass der Göttinger Arbeitskreis für transkulturelle Geschichte der Vormoderne auch in Zukunft Antworten finden und Fragen entwickeln wird, die bisher von der Forschung übersehen worden sind. Aus dieser Richtung ist also noch viel zu erwarten.
Sektionsübersicht:
Wolfgang Drews (Köln/Bonn): Die „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen“ als Problem historischer Komparatistik am Beispiel frühmittelalterlicher Herrschaftslegitimation
Almut Höfert (Basel): Die Politik des Sakralen im transkulturellen Vergleich (10./12. Jahrhundert)
Jenny Rahel Oesterle (Bochum): Institutionen des Schutzes. Formen und Funktionen des Asyls im christlichen und islamischen Kulturraum des Mittelalters
Dorothea Weltecke (Konstanz): Christliches Abendland und orientalische Christen: Ungleichheiten, Narrative und wissenschaftliche Perspektiven
Dirk Jäckel (Hagen): Deutungen der christlichen Niederlagen im Heiligen Land (12./13. Jahrundert): Ein Vergleich okzidentaler und christlich-orientalischer Bewältigungsstrategien
Eva-Maria Stolberg (Duisburg-Essen): Nomaden und Sesshafte: Kulturelle Ungleichheiten zwischen Steppenislam und russischer Orthodoxie Tagungsbericht Ungleichheiten oder Gleichheiten? Transkulturelle Vergleiche zwischen Ost und West. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 20.11.2008. Vergangenheitsnarrative – Narrations of the PastLeitung: Mary Fulbrook, Christiane Winkler, University College London Bericht von: Martina Steber, Deutsches Historisches Institut London Während im Hörsaal nebenan über die deutsche Revolution 1989/90 debattiert wurde und Erinnerungen von Zeitzeugen und professionelle Deutungen aufeinandertrafen, reflektierten Historikerinnen und Historiker aus Großbritannien über die Bedeutung von erzählter Vergangenheit für die Geschichtsschreibung im Allgemeinen und die Erinnerungskulturen der Bundesrepublik und der DDR im Besonderen. In der Sektion „Vergangenheitsnarrative“ stellten sie an vier ausgewählten Beispielen ihren gleichnamigen Ansatz zur Diskussion.
Ausgehend von der Einsicht in den Konstruktcharakter von Erinnerung betonten sie die Bedeutung narrativer Strukturen und Prozesse für den individuellen wie kollektiven Umgang mit Vergangenheit. Julia Riddiford, Christiane Winkler, Mary Fulbrook und Bill Niven gingen im Wesentlichen drei Leitfragen nach: Sie suchten erstens die historische Bedingtheit von Vergangenheitsnarrativen zu verfolgen. Zweitens stellten sie Überlegungen zur Verbindung von individueller und kollektiver Erinnerung an. Drittens reflektierten sie über die Interdependenz von Struktur und individueller Handlung. Ihren Angelpunkt fanden sie in der Fokussierung auf die Erzählung als Mittel zur Aktualisierung von Vergangenheit, die unter anderem durch kulturell geprägte Regelhaftigkeit, formale Gebundenheit und eine spezifische Topik charakterisiert sei. Vergangenheitsnarrative, so Julia Riddiford in ihrer Einführung, hätten sich immer wieder neu zu verorten im Spannungsfeld von Faktizität und Fiktion. Werde ein akteursorientierter Akzent gesetzt, so könne über eine solche erzähltheoretisch inspirierte Forschungsperspektive die Interdependenz von Identitäts- und Vergangenheitskonstruktion aus neuer Warte in den Blick genommen werden.
Es wurde durchweg work in progress vorgestellt, und die Vortragenden wollten die Sektion ganz ausdrücklich als Problemaufriss denn als ausgefeilte Vorstellung eines Konzepts oder gar neuen Paradigmas verstanden wissen. Dementsprechend näherten sie sich auf unterschiedlichen Wegen und aus unterschiedlichen Blickwinkeln dem Sektionsthema. Während Bill Niven sich mit der Literatur über Flucht und Vertreibung seit den 1950er-Jahren auseinandersetzte und sich damit auf klassische narrative Angebote konzentrierte, die auf den öffentlichen Raum zielten, gingen Julia Riddiford, Christiane Winkler und Mary Fulbrook von individuellen Vergangenheitskonstruktionen aus und interessierten sich für die gegenseitige Durchdringung von individueller und kollektiver Ebene. Alle Vorträge kreisten um die spätere Erinnerung an das NS-Regime und den Holocaust.
Dass das Sprechen über Flucht und Vertreibung der deutschen Bevölkerung in Osteuropa nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der Bonner Republik wie in der DDR (wenn auch aus unterschiedlichen Gründen) ein Tabu gewesen sei, gehört zu den Topoi der gegenwärtigen Diskussion. BILL NIVEN (Nottingham Trent University) entlarvte diesen Topos indes selbst als „erzähltes Konstrukt“. Die Annahme, dass das Thema ausgespart worden sei, sei gerade das eigentlich Interessante, für das er unterschiedliche Erklärungsansätze bot: Unter Verweis auf Foucault wollte er es als Streben nach diskursiver Hoheit verstanden wissen und vermutete gleichzeitig eine Rekontextualisierung des Themas nach dem Tod der unmittelbar Betroffenen. In erzähltheoretischer Perspektive folge die Tabubehauptung der Logik des bundesdeutschen Vergangenheitsbewältigungsdiskurses.
Statt über die Erfahrung gewaltsamer Vertreibung zu schweigen, begann die Literatur der Bundesrepublik und der DDR unmittelbar nach den Ereignissen, so Niven, von ihnen zu erzählen. In der jungen Bundesrepublik wurde die Vertreibungsliteratur gefördert. Sie erschien bei namhaften Verlagen, wählte zwar in überwiegendem Maße die erzählerische Form, doch konstituierte sich auch in Lyrik und Drama und brachte nicht nur Triviales hervor. In den 1970er-Jahren ebbte das Interesse temporär ab, was Niven auf den Einfluss der Neuen Ostpolitik zurückführte, im folgenden Jahrzehnt schwoll es dann aber wieder an. Obschon das Thema in der bundesrepublikanischen Literatur prominenter belegt wurde als in der ostdeutschen, finden sich in vielen DDR-Romanen trotz der engen Grenzen, die das SED-Regime dem Schreiben über die „Bruderstaaten“ setzte, Hinweise auf die Gewalterfahrung der deutschen Bevölkerung am Ende des Krieges.
Seiner Forderung nach einer „Morphologie der Literatur zu Flucht und Vertreibung“ suchte Niven über einen ersten großflächigen Aufriss näherzukommen, in dem er vor allem die Verwobenheit der literarischen Erzählung über Flucht und Vertreibung mit der deutschen Auseinandersetzung mit dem NS-Regime aufzeigte. Beschrieben die Romane der frühen Bundesrepublik
[1]
das Leiden der Vertriebenen in narrativer räumlicher Synchronizität mit dem von Juden oder Wehrmachtssoldaten, beschwor die ostdeutsche Literatur
[2]
die Deutung eines universellen Leidens. Ost- und westdeutschen Narrativen gemein war die Darstellung eines kollektiven Martyriums, die Niven als Mittel der Schuldabwehr deutete. Die Romane seit den 1960er-Jahren setzten genau an diesem Punkt an: Sie erzählten ihre Geschichte in weiter diachroner Perspektive, so dass Flucht und Vertreibung entweder als tragisches Schlusskapitel einer langen deutschen Siedlungsgeschichte erschienen, wie etwa bei Siegfried Lenz, oder als Scharnierstelle der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts interpretiert wurden. Das Bekenntnis zu deutscher Verantwortung erhielt im Rahmen dieser neu arrangierten narrativen Struktur bald topische Gestalt. Im neuen Interesse an solcher Literatur am Ende der 1970er- und in den 1980er-Jahren wollte Niven eine „zweite Flucht“ erkennen, eine mentale Flucht mithin in die „verlorenen Landschaften des Ostens“. Sie verband sich mit der Neukontextualisierung des „Heimatromans“ zum „Heimatverlustroman“, so dass Niven Edgar Reitz’ „Heimat“ in diesen Kontext als Abwendung vom Osten und als Aussöhnung mit der „Heimat“ im Westen analytisch einzupassen suchte. Die literarischen Erzählungen nach 1989/90 verschoben ihren Fokus auf die Nachkriegszeit, um mit dem „Mythos von der gelungenen Integration“ aufzuräumen und die Leiden der zweiten und dritten Generation zu akzentuieren. Nach Nivens historischem Durchgang durch die Literatur zu Flucht und Vertreibung blieb ihm nur mehr die Beobachtung übrig, dass es die direkte Empfindung des Leidens war, über die bislang nicht erzählt wurde. Der angebliche Tabubruch ist in dieser Lesart nichts anderes als eine abermalige Verschiebung in der Tektonik einer über sechs Jahrzehnte hinweg tradierten Erzählung.
Streng formalisierten Konstruktionen von Narrativen nahm sich JULIA RIDDIFORD (University College London) an, die nach Vergangenheitsnarrativen in westdeutschen Justizverfahren zur Ahndung von Verbrechen im NS-Regime im Allgemeinen und der Rolle von sogenannten „Nazijägern“ im Besonderen fragte. Gerichtsverfahren verstand sie als komplexes Geflecht individueller und kollektiver Narrative, aus denen nach verfahrensrechtlichen Vorgaben ein Narrativ zu schaffen sei, das eindeutig und faktengestützt zu sein und allein dem Nachweis individueller Schuld zu dienen habe. Das dabei entstehende Narrativ sei ein „Kondensat unterschiedlicher Teilnarrative“, dem deren Widersprüche weiterhin inhärent seien. Aus der Vielzahl von Narrativen griff Riddiford drei heraus und analysierte sie in ihrer Wechselwirkung: das Ermittlernarrativ, das Zeugennarrativ und das Narrativ der „Nazijäger“. Das Ermittlernarrativ zeichnete sich durch Standardisierung und Formalisierung aus, enthielt Fragezeichen und Lücken und präsentierte letztlich eine Version des „wie es gewesen sein könnte“. Die ermittelnden Staatsanwälte arbeiteten auf den einzelnen Prozess hin, stellten Fragen an die Vergangenheit, die allein auf den Nachweis individueller Schuld zielten, und beschäftigten sich folglich mit der NS-Geschichte nur als Mittel zum Zweck.
Zeugennarrative hingegen, die in Form von Vernehmungen und Gerichtsaussagen in das Gesamtnarrativ Eingang fanden, widersetzten sich oftmals den juristischen Vorgaben und Notwendigkeiten. Weil die Überlebenden der Shoa mit den traumatischen Erlebnissen zurande zu kommen versuchten, mit größtem Unbehagen vor ein deutsches Gericht traten und ihre Erinnerung in hohem Maße emotional geprägt war, passten sie sich selten in das Narrativ ein, das die Ermittler konstruiert hatten. Jene standen der Erinnerung der Verfolgten kritisch gegenüber, gaben Akten und Dokumenten Vorrang und ließen Zeugen nicht zu, deren Erzählungen die Verurteilung des Angeklagten gar gefährden konnten, weil die Logik individueller Vergangenheitsnarration den juristischen Regeln zuwiderlief.
Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung der sogenannten „Nazijäger“ für die Verfahren offensichtlich: Sie vermittelten zwischen Zeugen und Staatsanwaltschaft, erklärten den Opfern der NS-Herrschaft die juristischen Vorgänge und unterstützen gleichermaßen die Ermittler, etwa wenn Akten aus den Staaten des Warschauer Paktes benötigt wurden. Dies galt in besonderem Maße für die erste Generation von „Nazijägern“, wie Simon Wiesenthal oder Hermann Langbein, die selbst Überlebende der Shoa waren und im Mittelpunkt von Riddifords Analyse standen. Über die Zeit professionalisierte sich deren Arbeit. Zunehmend orientierten sie sich an den für die juristischen Ermittlungen bedeutenden Eckpunkten. Ihre Narrative passten sich damit dem Ermittlernarrativ immer stärker an. Trotz der teilweise engen Zusammenarbeit entspannen sich wiederholt tiefgreifende Konflikte zwischen Staatsanwaltschaften und „Nazijägern“. Nicht nur wurde ihnen vorgeworfen, über die Beeinflussung von Zeugen und Medien den Ausgang der Prozesse lenken zu wollen und damit die Strategien der Ankläger zu durchkreuzen, vielmehr hatten sie in der Logik der Massenmedien zu handeln, waren auf Publizität schon allein aus finanziellen Gründen angewiesen. Die dort verlangten Narrative mussten andere sein als jene, die im formalisierten juristischen Prozess angezeigt waren. Doch auch wenn das Ermittlernarrativ den Prozess dominierte, lernten die Staatsanwälte von den „Nazijägern“: Sie adaptierten Techniken der medialen Selbstdarstellung und veränderten damit auch ihre in der medialen Öffentlichkeit vertretenen Vergangenheitsnarrative. Im komplexen Geflecht von individueller Erinnerung, juristischer Konstruktion und medial konstituiertem öffentlichen Diskurs bündelten die Verfahren zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen daher individuelle und kollektive Erzählungen über die Vergangenheit. Und mehr noch: Sie schufen selbst solche Vergangenheitsnarrative.
CHRISTIANE WINKLER (University College London) wählte die Autobiographie Bernt von Kügelgens, um detailliert der Konstruktion eines Vergangenheitsnarrativs im Schnittpunkt von individueller Erinnerung, geschichtspolitischem Interesse und ideologischer Überzeugung nachzugehen und dessen Adaption bzw. Abwehr im öffentlichen Raum zu analysieren. Anstelle der Differenzierung von individueller und kollektiver Erinnerung plädierte sie für ein vielschichtiges Modell von „Erinnerungsnetzwerken“, das das Zusammenspiel von „Erinnerungsproduzenten und -konsumenten“ (Wulf Kansteiner) und den interessegeleiteten Handlungsaspekt hervorhebt.
Bernt von Kügelgen (1914-2002) gehörte zu jenen Mitgliedern des „Nationalkomitees Freies Deutschland“, die wichtige Funktionen in der DDR besetzten. Von 1957 bis 1976 fungierte er als Chefredakteur der kulturpolitischen Wochenzeitschrift „Sonntag“, war Informeller Mitarbeiter der Stasi und Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere“. Seine Autobiographie, die 1983 in der DDR („Nacht der Entscheidung. Erinnerungen an Familie und Jugend“) und 1984 als unveränderte Lizenzausgabe in der BRD („Nacht der Entscheidung. Der Weg eines deutschen Offiziers zum Nationalkomitee Freies Deutschland“) erschien, erzählt seine persönliche „Konversion“ vom Offizier in der nationalsozialistischen Wehrmacht zum antifaschistischen Widerstandskämpfer und späteren KPD-Mitglied während seiner Zeit in sowjetischer Kriegsgefangenschaft zwischen 1942 und 1945. Neben der Adaption des in der DDR gängigen Narrativs von der „antifaschistischen Konversion“ bestimmte ein zweites Narrativ Kügelgens Autobiographie: die Integrationsgeschichte eines Bürgerlichen und von Bürgerlichkeit in den sozialistischen Staat und die sozialistische Gesellschaft. Dabei griff Bernt von Kügelgen auf die Autobiographie eines Vorfahren als Beispiel einer bürgerlichen Bildungserzählung aus humanistischem Geist zurück und knüpfte so an eine in der DDR immer wieder bemühte humanistische Bildungstradition an. Neben der für Zensur zuständigen Instanzen, dem Verlag und den Gutachtern hatte die Antizipation von (politischen) Reaktionen in Ost- und Westdeutschland Einfluss auf die autobiographische Erzählung.
Während in der Bundesrepublik die öffentliche Reaktion ablehnend und kritisch war, zeigten die individuellen Leserreaktionen ein disparates Bild, das von Zustimmung bis zu entschiedener Abwehr ging. In der DDR dagegen wurde das Werk – kaum überraschend – positiv aufgenommen, wobei besonders Männer im Alter von Kügelgens in dem angebotenen Vergangenheitsnarrativ Anknüpfungspunkte an die eigene Biographie fanden und die vermeintliche Authentizität des Dargestellten unterstrichen. Sowohl der „Erinnerungsdiskurs“ wie die „persönliche Haltung“, so folgerte Winkler, nähmen Einfluss auf die individuelle Rezeption der autobiographischen Erzählung. Als sich mit der Revolution 1989/90 der politische und ideologische Rahmen änderte und von Kügelgens Erzählung in der Öffentlichkeit der Berliner Republik kaum mehr plausibel erschien, suchte er sein persönliches Vergangenheitsnarrativ den veränderten Bedingungen anzupassen. Doch trotz mancher Konzessionen an die veränderte Situation: Er hielt an seiner antifaschistischen und sozialistischen Überzeugung fest. Die Struktur der Konversionserzählung veränderte von Kügelgen nicht. Diese war, so schloss Winkler, daher nicht allein rhetorisches Konstrukt, um in der geschichtspolitischen Landschaft der DDR Erfolg zu haben, sondern gehörte zum Kern von Kügelgens Identitätsentwurf.
Die Autobiographie Bernt von Kügelgens, so resümierte Winkler, ist als „prozesshaftes Erinnerungsprojekt“ zu lesen, in dem sich „unterschiedliche Stränge eines komplexen Erinnerungsnetzwerkes“ verdichteten. Es integrierte und antizipierte Topoi und narrative Angebote des öffentlichen Diskurses, prägte diesen aber gleichermaßen mit. Individuelles und kollektives Erinnern sind aus dieser Sicht eng miteinander verknüpft und werden von den Akteuren entscheidend mitgeprägt. Drei Modi von Erinnerung identifizierte Winkler davon ausgehend abschließend: Historisierung (das Ziel, die öffentliche Geschichtskonstruktion zu beeinflussen), Memoralisierung (die Tradierung von Vergangenheit in kontextgebundener Form) und Aktualisierung (Einpassen von Erinnerung in aktuelle, politische und soziale Kontexte). In wechselseitiger Verschränkung bestimmten und dynamisierten sie den „sozialen Handlungskomplex“ Erinnerung.
Über die Verbindung der Konzepte „Vergangenheitsnarrativ“ und „Generation“ gelangte MARY FULBROOK (University College London) zu neuen Perspektiven auf die Geschichte der DDR. Geleitet von einer streng auf das Individuum und individuelles Erleben konzentrierten Sichtweise („history from within“) wollte sie Generationenanalyse nicht als Erklärung, sondern als Ansatz verstanden wissen. Generation sei zum einen „Realität“ in einer historischen Situation, die an den Einzelnen bestimmte Herausforderungen herantrage und das Individuum zu Entscheidungen zwinge. Struktur und Individuum verschränkten sich demnach in der historischen „Ereignisarena“. Wichtiger als individuelle Motive und Intentionen seien, so Fulbrook, daher die strukturelle und kulturelle Verfügbarkeit des Einzelnen für Prozesse der politischen Mobilisierung, die Potenziale von innerer Distanz genauso wie zu Rollenspielen beinhalte.
Zum anderen aber sei Generation eine retrospektive Konstruktion, die in späteren Diskursen über „unsolved issues“ der Vergangenheit, über die oben beschriebenen individuellen Schlüsselsituationen mithin, im Nachhinein „geboren“ werde. Generation als Vergangenheitsnarrativ werde von einer kleinen, diskursmächtigen Gruppe konstruiert und erst dann wirkmächtig, wenn diese Erzählung als Deutungsangebot individuellen Erlebnissen und prägenden Erfahrungen einen sinnvoll erscheinenden Rahmen zu geben vermöge. Das kollektive Gedächtnis sei daher, so folgerte Fulbrook, im Gegensatz zu den von Jan und Aleida Assmann oder Harald Welzer vorgeschlagenen Definitionen, zu verstehen als Kombination von „Engrams“, individuellen „Bildern im Kopf“, und narrativen Deutungsstrukturen, die in einem bestimmten historischen Kontext sozial vermittelt und ausgehandelt werden und zu historischer Bedeutung gelangen können.
Am Beispiel der prominenten „Kriegsjugendgeneration“ (Geburtsjahrgänge 1900-1912), der „ersten HJ-Generation“ (Geburtsjahrgänge 1913-1924) sowie der „zweiten HJ-Generation“ (Geburtsjahrgänge 1925-1932) – letztere mochte Fulbrook als „1929er“ bezeichnet wissen – veranschaulichte die Londoner Historikerin ihre theoretischen Prämissen. Im Besonderen suchte sie zu erklären, warum in der DDR Angehörige des Jahrgangs 1929 in hohem Maße öffentliche Funktionen bekleideten, während die „Kinder des Dritten Reiches“, worunter sie die Geburtsjahrgänge 1933 bis 1945 fasste, sich in den sozialistischen Einparteienstaat nicht an vorderster Stelle einbinden ließen. Auf einer breiten Quellenbasis aufbauend, die unter anderem von Tagebüchern über Autobiographien und Briefe bis hin zu 271 Fragebögen und 40 qualitativen Interviews reichte, identifizierte Fulbrook drei Gründe für das Engagement der „1929er“: erstens demographische Faktoren, zweitens politisch-strukturelle Karrieremöglichkeiten für vorgeblich „Unbelastete“ und für jene, die nicht in den Westen geflüchtet waren, in der frühen DDR und drittens lebensgeschichtliche Deutungen und Vergangenheitsnarrative. Die Angehörigen dieser Alterskohorte nahmen, so Fulbrook, die DDR als Chance für die Konsolidierung des persönlichen Lebens wahr, aber auch als Angebot, die aus dem jugendlichen Erlebnis der NS-Herrschaft erwachsenden bewussten und unbewussten Schuldgefühle im Einsatz für den sozialistischen Staat abzuarbeiten. Genau hier ortete Fulbrook den entscheidenden Unterschied zu den „Kindern des Dritten Reiches“, die sich von individuellen Schuldgefühlen frei machen konnten. Den Start im „Arbeiter- und Bauernstaat“, als der Aufbau des Staates und die Konsolidierung der persönlichen Lebenssituation zusammenfielen, charakterisierten die „1929er“ als lebensgeschichtlich „gute Zeit“. Das Leben im NS-Regime sowie die Erfahrung von dessen Zusammenbruch wurden dazu in scharfen Kontrast gesetzt und die persönliche Identifikation mit der DDR deshalb nur noch enger. Das aus der Konstruktion von Vergangenheit gespeiste Narrativ diente zur Gestaltung von individueller und kollektiver Zukunft im sozialistischen Staat.
Die ständige Vergegenwärtigung der Vergangenheit sowie ihre konstruierende Aneignung durch die Zeitgenossen sei in die historische Analyse einzubeziehen, appellierte Fulbrook abschließend. Zudem biete sich auf diesem Wege eine Möglichkeit, sowohl strukturelle Analyse als auch lebensgeschichtliche Perspektive in die historische Erzählung zu integrieren.
Die in der Diskussion angesprochene Gefahr, individuellen Selbstkonstruktionen „aufzusitzen“, die Forderung nach Differenzierung von formalen Traditionen der gewählten Textgattung und Strukturen kollektiver Erinnerung, sowie das thematisierte Dilemma, über einen Gegenstand wie „Flucht und Vertreibung“ zu schreiben und gleichzeitig von dessen Konstruktcharakter auszugehen, zielten ins Zentrum der methodischen Schwierigkeiten des vorgestellten Ansatzes „Vergangenheitsnarrative“. Darüber hinaus wurde auf die Problematik des zeitgenössischen Begriffs „Nazijäger“ verwiesen und zudem eine stärkere Historisierung von deren Rolle im Verlauf bundesdeutscher „Vergangenheitsbewältigung“ gefordert.
Der Ansatz wurde im Großen und Ganzen zustimmend aufgenommen und dessen Potenziale in den vier sehr unterschiedlichen Annäherungen der Vortragenden deutlich, auch wenn dieser als gemeinsame Klammer an der einen oder anderen Stelle hätte deutlicher profiliert werden können. Erstaunlich war allerdings, dass Sprache – abgesehen von einem Hinweis Fulbrooks auf die Bedeutung von Sprache für die Internalisierung von gesellschaftlichen Regelsystemen – in keinem der Vorträge eine Rolle spielte. Dass Erzählungen erst sprachlich gefasst wirksam werden, dass die Einpassung von individuell Erzähltem in Diskurszusammenhänge über Begrifflichkeiten und linguistische Strukturen erfolgt, müsste in zukünftigen Untersuchungen, die sich das Konzept „Vergangenheitsnarrativ“ zu eigen machen, mit bedacht werden. Darüber hinaus wäre es sicherlich fruchtbar, über die Gewichtung von „struktureller Verfügbarkeit“ auf der einen und der Bedeutung von Ideologie, von Wertvorstellungen und persönlichen Überzeugungen auf der anderen Seite weiter nachzudenken, wenn Mobilisierung und Selbstmobilisierung in diktatorischen Regimen erklärt werden sollen. Der Konstruktion von Vergangenheit über Erzählungen nachzugehen, eröffnet auch in dieser Hinsicht wichtige weiterführende Perspektiven.
Sektionsübersicht:
Bill Niven (Nottingham): Literatur zu Flucht und Vertreibung im Spannungsfeld des kulturellen Gedächtnisses
Julia Riddiford (London): Konkurrierende Narrative. „Nazijäger“ in westdeutschen Justizverfahren
Christiane Winkler (London): Erinnerter Wandel und Wandel der Erinnerung. Die „Konversions“-Erzählung des Heimkehrers Bernt von Kügelgen
Mary Fulbrook (London): Die Ungleichheit des Gleichzeitigen. Generation, Gedächtnis und Geschichten
[1] So z.B. Heinz-Werner Hübner, Das Floß der Vertriebenen, 1954; Herbert Cysarz, Neumond, 1953; Jens Rehn, Feuer im Schnee, 1956.
[2] Explizit nannte Niven Fritz Selbmann, Die Heimkehr des Joachim Otto, 1962. Tagungsbericht Vergangenheitsnarrative – Narrations of the Past. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 08.11.2008. Vergessene Kategorien sozialer Integration: Ehre, Treue und Vertrauen als Aspekte einer Kulturgeschichte der PolitikLeitung: Birgit Aschmann, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Nikolaus Buschmann, Eberhard Karls Universität Tübingen Bericht von: Benno Gammerl, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin Eröffnet die Betonung emotionaler Dimensionen der Historiografie neue und fruchtbare Perspektiven? Dieser Frage widmete sich am Nachmittag des deutschen Nationalfeiertags eine von Birgit Aschmann und Nikolaus Buschmann organisierte Sektion auf dem Historikertag. In ihrer Einführung sagte Aschmann, dass diese Veranstaltung das Potenzial einer Integration kulturhistorischer Ansätze in die Politikgeschichte ausloten wolle, wobei der Schwerpunkt auf Emotionen als Kategorien sozialer Integration und Differenzierung liege. Damit knüpfte sie einerseits an die tags zuvor geführte Diskussion über die „neue Politikgeschichte“ an. Andererseits bezog sie sich auf das wachsende Interesse an Gefühlen, das sich in der Psychologie und in den anglo-amerikanischen Humanwissenschaften bereits seit längerem regt und nun auch die deutschsprachige Historiografie zu erreichen scheint.
Nach einem einführenden Vortrag von GUNILLA BUDDE (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), der den methodischen und theoretischen Rahmen absteckte, sprach BIRGIT ASCHMANN (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) über die Rolle von Ehrvorstellungen im Vorfeld des deutsch-französischen Krieges von 1870, NIKOLAUS BUSCHMANN (Eberhard Karls Universität Tübingen) über die Reinterpretationen und Umdeutungen des Treuebegriffs im 19. und frühen 20. Jahrhundert und UTE FREVERT (Max-Plank-Institut für Bildungsforschung, Berlin) über die Rolle des Vertrauens in den verschiedenen deutschen Staaten und politischen Systemen der Moderne. In den Vorträgen und Diskussionen wurden zahlreiche Fragen und Aspekte angesprochen, von denen hier vier genannt sein sollen: das Problem der Definition und Beschreibung von Emotionen, das Modell der Gefühlsmanipulation, die Vorstellung von historischen Konjunkturen bestimmter Emotionen und das Konzept der Übertragung von Gefühlssemantiken.
Was ist eine Emotion und wie beschreibt man Gefühle? Diese sehr grundsätzliche Frage wurde eher angerissen als beantwortet. Einen Hinweis lieferte Budde, die zwischen Basisemotionen und komplexen Gefühlen unterschied, wobei letztere sozial erlernt werden müssten und deswegen als historisch bezeichnet werden könnten. Ob die daraus implizit folgende Annahme transhistorisch konstanter Basisemotionen für den Historiker problematisch sein könnte, wurde nicht diskutiert. Ein Redner fragte jedoch, ob Vertrauen eine Emotion oder nicht vielmehr eine Kategorie soziologischer Analyse sei. Frevert unterstrich demgegenüber ihren Begriff von Vertrauen als komplexes, historisches Gefühl. Außerdem beschrieb sie das Vertrauen als eine – im Unterschied zur Treue – begrenzte, reversible und einseitige Emotion. Damit lieferte sie zumindest Ansätze für eine beschreibende Differenzierung zwischen verschiedenen Gefühlen.
Eine weitere theoretische Positionierung bezog Budde, indem sie sich – interessanterweise mit Max Weber – von der gängigen Gegenüberstellung von Rationalität und Emotionalität klar distanzierte. Eine historische Herangehensweise an Gefühle sollte diese demnach nicht als irrationale Phänomene verstehen, sondern vielmehr im Sinne des in der Psychologie und Neurologie geprägten Begriffs der cogmotion von einer engen Verschränkung kognitiver, verstandesmäßiger und emotionaler, gefühlsmäßiger Dimensionen menschlichen Handelns ausgehen. In einem gewissen Widerspruch zu dieser eingangs formulierten Leitlinie stand der in den Vorträgen teils stark betonte manipulative Charakter von Gefühlen in der Politik. Dieses Manipulations-Modell geht davon aus, dass einflussreiche Personen, zumeist Männer, die Emotionen des Publikums, vulgo der Massen, rational handhaben und ihren Interessen gemäß steuern können. Am deutlichsten wurde dieses Schema im Vortrag von Aschmann, die Bismarcks Aktivitäten im Vorfeld des deutsch-französischen Krieges mit der Absicht erklärte, die Deutschen gleichsam durch die Produktion eines „emotionalen Integrationskitts“ zu einen. In der Diskussion wurde angemerkt, dass ein solcher Ansatz Gefahr laufe, historiografische Stereotype über den kühlen Strategen Bismarck zu reproduzieren, insbesondere weil Aschmann zugleich von der Hitzköpfigkeit seiner französischen Gegenspieler sprach. Nicht ausführlich diskutiert wurden in diesem Kontext hingegen die Fragen, inwiefern – jenseits einer Geschichte der Emotionen und des Kalküls gleichsam großer Männer – die Gefühle, die im Publikum hervorgerufen werden sollten, tatsächlich gesellschaftlich relevant wurden, und wovon der Erfolg oder das Scheitern solcher Emotionsproduktionsabsichten abhingen.
Eine im engeren Sinn historische Dimension erschloss die Vorstellung von Konjunkturen bestimmter Gefühle im Lauf der Geschichte. Buschmann wies darauf hin, dass die Treue-Semantik insbesondere in Phasen des Umbruchs und der Unsicherheit an Bedeutung gewonnen habe. Die zentrale These von Frevert postulierte in ähnlicher Weise einen Konnex zwischen politisch-juridischen Strukturen und der Ausprägung und Durchsetzung bestimmter Muster von Vertrauen. So trugen nach Frevert die Konstitutionalisierungstendenzen im Vormärz zur gleichzeitigen Ablösung des Treue- durch den Vertrauensbegriff als bestimmende Vokabel im politischen Diskurs bei. Auch für spätere Phasen beschrieb sie ähnliche Zusammenhänge zwischen Vertrauen und Demokratie, Treue und Nationalsozialismus, sowie Misstrauen und DDR-Regime. In der frühen BRD sei hingegen der Wunsch der Bevölkerung, jemandem vertrauen zu können, ausschlaggebend gewesen. Dieser habe entscheidend zur ausgeprägten Stabilität des politischen Personals beigetragen. Später sei hingegen, so Frevert, im Kontext der sozialen Bewegungen der Konnex von Selbstvertrauen und Demokratie bedeutsam geworden. Die Figur der Gefühlskonjunkturen erlaubt es also nicht nur, historischen Wandel in emotionalen Kategorien zu beschreiben. Sie liefert zugleich auch Hinweise darauf, wie diese Prozesse kontextuell eingeordnet und erklärt werden können, welche Institutionen und Strukturen jeweils dafür verantwortlich waren, dass sich bestimmte emotionale Muster etablieren konnten und erhalten ließen.
Auffällig war schließlich auch die große Bedeutung, die in allen Vorträgen dem Konzept der Übertragung zukam, obwohl diese Gemeinsamkeit nicht explizit thematisiert wurde. Aschmann sprach von Rückkoppelungen zwischen den Emotionen der Politiker und den Emotionen in der Öffentlichkeit, innerhalb derer die angestachelten Gefühle eine nicht mehr steuerbare Eigendynamik entwickeln könnten. Diese Vorstellung kommt dem sehr nahe, was Lucien Febvre in seinen Überlegungen zu „Sensibilität und Geschichte“ als Ansteckung beschrieben hat. In den anderen Vorträgen war hingegen eher von Begriffsübertragungen die Rede. Frevert sprach vom Transport der Vertrauenssemantik aus dem Nahbereich sozialer Beziehungen zwischen Individuen gleichsam in den Fernbereich politischer Relationen, wodurch abstrakten Einheiten Emotionalität und personale Züge zugeschrieben worden seien. Und Buschmann konzentrierte sich auf die Übertragung des Treuebegriffs in verschiedene historische Kontexte, wenn er von der Integration des Treuebegriffs in konstitutionelle Strukturen in Form des Verfassungseides sprach oder den anachronistischen Rückgriff auf die Treuesemantik seitens der Rechtskonservativen in den 1920er-Jahren beschrieb. Diese hätten die Treue allerdings nicht mehr auf die Institutionen der Macht, sondern auf gleichsam verinnerlichte Werte bezogen, so dass die anachronistische Wortwahl nach Buschmann trotz anti-moderner und anti-demokratischer Absichten eher zur Modernisierung des Treuebegriffs als zur Entschleunigung des politischen und sozialen Wandels beigetragen habe. In der Diskussion wurde moniert, dass sich diese Thesen und Beobachtungen fast ausschließlich auf die Übertragung von Semantiken und Begriffen konzentrierten. Eine Rednerin fragte, ob die eigentliche Chance einer Geschichte der Gefühle nicht vielmehr darin liege, jenseits diskursanalytischer Ansätze nach methodischen Zugängen zu emotionalen Erfahrungen und zu gesellschaftlich relevanten emotionalen Mustern zu suchen.
Der hier beobachtete Hang emotionshistorischer Ansätze zum Konzept der Übertragung verweist zugleich auf eine Schwäche und auf eine Stärke dieser historiografischen Perspektive. Einerseits sind Gefühle sehr volatil und nicht zuletzt deswegen, wie eingangs bemerkt, nur schwer fass- und definierbar. Andererseits stellen sie aber auch besonders interessante Gegenstände der Geschichtsschreibung dar, die neue Blickwinkel eröffnen und interessante Verknüpfungen ermöglichen. Letztlich kann man also festhalten, dass das Panel in der Tat das große Potenzial emotionsgeschichtlicher Zugänge aufgezeigt hat, zugleich aber auch deutlich wurde, dass noch einige spannende methodische und theoretische Fragen zu klären sind.
Sektionsübersicht:
Gunilla Budde (Oldenburg): Neue Wege zu einer Kulturgeschichte der Politik. Ehre, Treue und Vertrauen als Kategorien sozialer Integration
Birgit Aschmann (Kiel): Ehre – Zur Relevanz des Ehrkonzepts bei der Auslosung des deutsch-französischen Krieges 1870
Nikolaus Buschmann (Tübingen): Treue – Über den Funktionswandel des politischen Treuediskurses nach dem Untergang des Kaiserreichs
Ute Frevert (Berlin): Vertrauen – Politische Semantik zwischen Herausforderung und Besänftigung vom Vormärz bis zum Nationalsozialismus Tagungsbericht Vergessene Kategorien sozialer Integration: Ehre, Treue und Vertrauen als Aspekte einer Kulturgeschichte der Politik. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 20.11.2008. Versehrt durch Arbeit, Krieg und Strafe. Ursachen und Folgen körperlicher Beeinträchtigung im MittelalterLeitung: Cordula Nolte, Universität Bremen Bericht von: Jana Sonntag CORDULA NOLTE (Universität Bremen) präsentierte auf dem 47. Deutschen Historikertag in Dresden, die Sektion „Versehrt durch Arbeit, Krieg und Strafe. Ursachen und Folgen körperlicher Beeinträchtigung im Mittelalter“. Die Beschäftigung mit beeinträchtigten Menschen ist in der Mediävistik ein noch junges Forschungsgebiet. Wichtige Anstöße gibt es dafür aus der, seit den 1990er-Jahren auch in Deutschland vertretenen disability history, in der Behinderung als soziokulturelle Zuschreibung aus historischer Perspektive untersucht wird und die die Etablierung von Behinderung als eine allgemeine Analysekategorie anstrebt. In ihrer Einführung verwies Nolte auf die hohe Bedeutung körperlicher Funktionsfähigkeit in allen sozialen Schichten der mittelalterlichen Gesellschaft. Sie fragte nach den entscheidenden Folgen, die Beeinträchtigungen für die Betroffenen gehabt haben und vermutete, dass diese vielfach in ihren sozialen Netzwerken aufgefangen worden seien. Für die Mediävistik bleibe indes noch zu klären, ob und inwieweit überhaupt von Behinderung im Sinne gesellschaftlicher Ausgrenzung und Benachteiligung gesprochen werden kann. Gleichwohl gebe es zahlreiche Belege für Beeinträchtigungen.
Die Bremer Archäologin UTA HALLE (Universität Bremen) stellte die Ursachen und Folgen von Bleivergiftungen anhand archäologischer und historischer Quellen vor. Blei fiel als Nebenprodukt der Silbergewinnung in großen Mengen an und wurde auf vielfältige Weise, vor allem in der Metallgewinnung und Keramik- und Glasproduktion intensiv genutzt. Die toxische Wirkung des Schwermetalls, wie Koliken oder auch Fertilitätsstörungen, war dabei schon seit der Antike bekannt. Halle zeigte verschiedene Einsatzbereiche der Bleiverwendung und die damit verbundenen Wege des Bleis in den Körper der Menschen auf. So führe beispielsweise bereits die Herstellung bleihaltiger Produkte, etwa von bleiglasierter Keramik oder Bleipfannen in der Salzsiede, aber auch in der Bautechnik (Bleiverglasung, Wasserleitungen) zu erheblichen Belastungen der Arbeiter. Das Metall lagerte sich im Knochen ab und kann daher in Skelettuntersuchungen nachgewiesen werden. Die Untersuchungen verschiedener Gräberfelder machten deutlich, dass die Bleibelastung mit steigendem Lebensalter zunahm, aber bereits bei Kindern nachgewiesen werden könne. Zudem gab es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. Halle kam zu dem Schluss, dass die Vergiftungen durch den beruflichen Umgang mit Blei nicht so gravierend waren, wie die durch die allgemeine Umweltbelastung. Bei der Verwendung bleihaltiger Gefäße wurde das Blei direkt über die Nahrung aufgenommen, gelangte aber auch über Verseuchungen von Trinkwasser, Äckern und Weideflächen in die Körper von Schlachttieren und in die der Menschen. In ihren Ausführungen wies Halle immer wieder darauf hin, dass es bislang kaum Untersuchungen über die Verwendung von Blei und seine ökonomischen und ökologischen Wechselwirkungen gäbe. Auch über das Bewusstsein der Menschen unterschiedlicher sozialer Schichtung für die Gefahr im Umgang mit Blei sei kaum etwas bekannt. Trotz besseren Wissens sei es aber wohl schwierig gewesen, das Blei durch geeignete gefahrlosere Stoffe zu ersetzen.
OLIVER AUGE (Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald) stieg in seinen Vortrag über kampfversehrte Adelige auf ungewöhnliche Weise ein. Er führte eine Szene aus Monty Pythons „Rittern der Kokosnuss“ vor, in der der Schwarze Ritter im Kampfeseifer mit König Artus seine zunehmende Invalidität gleichmütig hinnimmt, obwohl sie ihn für weitere Kämpfe unfähig macht. Auge sprach dieser stereotypen und satirisch überzeichneten Darstellung des mittelalterlichen Ritterethos das Vorhandensein mittelalterlicher Vorlagen, beispielsweise in der Epik nicht ab, wies aber auf deren fiktiven Charakter hin. Sowohl die mittelalterlichen Quellen als auch die bisherigen Forschungen schweigen sich weitgehend über im Krieg oder Turnier invalide gewordene Adelige aus. Dabei sei zu unterstellen, dass Adelige nicht selten unheilbare Schäden davontrugen. Gerade durch Kernelemente adeligen Handelns wie Kämpfen oder Jagen seien sie, laut Auge, besonderen Gefahren ausgesetzt gewesen. Der adelige Agon setze, um Ruhm und Ehre zu erlangen, wiederum körperliche Fitness und Vitalität voraus, was sich in einem ausgesprochenen Körperkult niederschlage. Auge bilanzierte, dass sich adelige Invalidität offenbar zwischen Ausgrenzung und Anerkennung bewegt habe. Da die meisten Quellen das adelige Weiterleben mit der Invalidität übergehen, folgert Auge, dass die Betroffenen in ihrer gesellschaftlichen Gruppe als störende Elemente angesehen wurden oder sich selbst als solche wahrnahmen. Versehrte, die beweisen konnten, dass sie ihre Verwundung im Kampf erworben hatten oder die außergewöhnliche Fähigkeiten bewiesen, seien jedoch durchaus anerkannt gewesen. Auge führte als Beispiele den Ritter Götz von Berlichingen und den erfolgreichen Feldherrn Federico da Montefeltro an.
In der Diskussion stellte Auge klar, dass in den von ihm gesichteten Quellen der Männlichkeitsdiskurs dominant sei. Perspektiven, in denen Invalidität als Chance für eine besondere Frömmigkeit oder Hinwendung zur Familie gedeutet werde, wie etwa in Leichenpredigten, mögen aber gleichwohl eine Rolle gespielt haben.
JAN ULRICH BÜTTNER (Universität Bremen), der für Gesine Jordan (Universität des Saarlandes / Saarbrücken) eingesprungen war, referierte über „Die Strafe der Blendung und das Leben blinder Menschen“. Er machte deutlich, dass Blendungen die Bestraften so hilflos wie bei keiner anderen Verstümmelung machten, da sie eine erhebliche Einschränkung des Handlungsspielraums bedeuteten und den Bestraften deutlich zeichneten. Für die Verwendung dieser Strafe sei ein Wandel festzustellen. Vom 8. bis 12. Jahrhundert seien Blendungen vor allem als politische Beseitigungsmaßnahmen bei Verbrechen gegen den König eingesetzt worden. Die Blendung habe königliche Macht demonstriert und könne somit der Tötung des Widersachers gleichgesetzt werden. Der Verlust des Augenlichts habe dessen körperliche Unversehrtheit zerstört und somit eine fortgesetzte Auflehnung verhindert. Als Kriminalitätsstrafe habe Blendung in der alltäglichen Rechtspraxis, laut Büttner, nur eine geringe Rolle gespielt, erst ab dem 11. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung gewonnen. Aus den Quellen sei nur wenig über das Leben blinder und geblendeter Personen zu entnehmen. Wer nicht in einen starken sozialen Verband eingebunden gewesen war, wurde von Armut und Ausgrenzung bedroht. In den Polizei- und Bettelordnungen der Städte traten Blinde oftmals in der Gruppe von Bettlern und Bedürftigen auf und seien als solche in der zeitgenössischen Wahrnehmung zunehmend in die Nähe von Kriminellen und Gesindel gerückt. Davor schütze offenbar auch nicht der Verlust der Sehkraft durch ehrbare Ursachen. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass Glasaugen wegen des schrecklichen Anblicks der Geblendeten schon früh aufkamen, zumindest für die adelige Schicht. Abschließend bemerkte Büttner, dass der Ursprung der Blendung als Strafe in der Rechtsgeschichte heftig umstritten sei und die Historiker ihre Herkunft gerne immer weiter Richtung Osten verschöben.
Im abschließenden Vortrag thematisierte KLAUS VAN EICKELS (Otto-Friedrich-Universität Bamberg) die männliche Zeugungsunfähigkeit im Mittelalter. Die Fähigkeit, Nachkommen zu zeugen, habe für die männliche Ehre eine hohe Bedeutung gehabt. Sie war somit ein wichtiger Aspekt der sozialen Handlungsfähigkeit mittelalterlicher Adeliger. Aus kirchenrechtlicher Sicht sei indessen lediglich Impotenz, nicht aber Zeugungsunfähigkeit ein Kriterium zur Auflösung der Ehe gewesen. Van Eickels ging davon aus, dass männliche Adelige wohl relativ leicht durch vor- und außereheliche sexuelle Kontakte feststellen konnten, ob sie zeugungsfähig waren. Die Ursachen für Zeugungsunfähigkeit seien nur selten sichtbar gewesen. Söhne mit angeborenen erkennbaren Anzeichen seien wohl für geistliche Laufbahnen vorgesehen worden, während die Entmannung wohl einer Hinrichtung gleichkam. Über das Leben der Betroffenen sei bislang kaum etwas bekannt, doch folgte vermutlich der soziale Abstieg. Das Wissen um die eigene Zeugungsunfähigkeit adeliger Männer könnte erklären, so van Eickels, weshalb sich einige Herrscher mit ihrer Kinderlosigkeit tatenlos abfanden. So deute beispielsweise das Heiraten kindlicher Bräute oder unnötig lange räumliche Trennungen von der Ehefrau darauf hin, dass keine großen Anstrengungen unternommen wurden, Kinder zu zeugen. Dieses Verhalten erscheine rationaler, wenn man davon ausgehe, dass die Männer um ihre Zeugungsunfähigkeit wussten.
In der anschließenden Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass behinderte Adelige für geistliche Laufbahnen Dispense benötigten, da sie das Gebot priesterlicher Unversehrtheit nicht erfüllten. Im Notfall sei aber auch eine bloße klösterliche Unterbringung denkbar gewesen. Der Kinderlosigkeit über eine Zeugung durch andere beizukommen, hielt van Eickels für unwahrscheinlich. Es sei kaum möglich gewesen, dies vor der Hofgesellschaft verborgen zu halten und Zweifel an der Legitimität der Nachkommen hätten eine unsichere Situation zur Folge gehabt.
In der Sektion wurden exemplarisch verschiedene Aspekte von Beeinträchtigung im Mittelalter aufgezeigt. Deutlich wurde vor allem, dass Beeinträchtigungen keineswegs selten in der Lebenswelt aller sozialen Schichten vorkamen. Der Umgang mit Beeinträchtigten und ihre zeitgenössische Wahrnehmung wurde dagegen bislang wenig erforscht, so dass hier noch viel zu tun bleibt. Ursache dafür ist möglicherweise die größtenteils schlechte Quellensituation, worauf auch alle Vortragenden hinwiesen. Ob und inwiefern bei Beeinträchtigungen im Mittelalter von Behinderungen im Sinne einer soziokulturellen Benachteiligung gesprochen werden kann, kam in den Vorträgen kaum zur Sprache und muss sicher noch diskutiert werden.
Sektionsübersicht:
Uta Halle (Bremen): „Harte leibes verstoffunge und grosse schmertzen“ – Ursachen und Folgen mittelalterlicher Bleivergiftungen im Spiegel archäologischer und historischer Quellen
Oliver Auge (Greifswald): Versehrt durch Krieg, Kampf, Turnier – Körperlich beeinträchtigte Adelige im Spannungsfeld von Ehrpostulat und eigener Leistungsfähigkeit
Jan Ulrich Büttner (Bremen): Die Strafe der Blendung und das Leben blinder Menschen
Klaus van Eickels (Bamberg): Männliche Zeugungsunfähigkeit im Mittelalter Tagungsbericht Versehrt durch Arbeit, Krieg und Strafe. Ursachen und Folgen körperlicher Beeinträchtigung im Mittelalter. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 06.11.2008. Visualisierungen der Ungleichheit. Repräsentationen und Wandel von demografisch-statistischem WissenLeitung: Petra Overath, Centre Marc Bloch Berlin; Sylvia Kesper-Biermann, Universität Bayreuth; Jakob Vogel, Universität zu Köln Bericht von: Anne Seitz, Centre Marc Bloch Berlin Wissen und Visualisierung waren immer schon eng miteinander verbunden. Die Entwicklungen in der technischen Ausgestaltung und in der Reproduzierbarkeit grafischer Darstellungen des 19. und vor allem des frühen 20. Jahrhunderts haben aber dazu beigetragen, dass die Bildsprache im Bereich der Wissensvermittlung zunehmend an Bedeutung gewann. Das Ziel der Sektion von Petra Overath, Sylvia Kesper-Biermann und Jakob Vogel bestand darin, eine Historisierung der Darstellungen von Ungleichheit in unterschiedlichen Wissensfeldern der Bevölkerungslehren vorzunehmen. Im Mittelpunkt standen die Repräsentationen und der Wandel von Visualisierungsstrategien, ihr implizites Wissen und ihre Auswirkungen für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Die Beispiele wurden aus verschiedenen Wissensformationen, etwa des Strafrechts, der militärischen Kartografie oder aus biologischen Lehrbüchern ausgewählt.
Repräsentationen statistischen Wissens präfigurieren und inszenieren Wissen über Bevölkerung und transportieren Inhalte und Prognosen, die eine ungeheure Wirkmächtigkeit in Wissenschaft und Öffentlichkeit entfalten können. So wurden bereits die Krisendiskurse des 19. Jahrhunderts von einschlägigen Illustrationen begleitet. Die stereotypisierte Formensprache prägt unsere Wahrnehmungen aber bis heute. In ihrer Einleitung belegte Sylvia Kesper-Biermann dies beispielhaft an einer grafischen Prognose der Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahre 2100, die in ihrer formalen Gestaltung an die apokalyptischen Krisendiskurse des frühen 20. Jahrhunderts anknüpfte.
HEINRICH HARTMANN (Freie Universität Berlin/Universität zu Köln) eröffnete das Panel mit seinem Beitrag „Die schraffierten Armeen“, in denen er die Wehrkraftsdebatten des ausgehenden 19. Jahrhunderts in Deutschland am Beispiel der Kartografie untersuchte. Dabei zeigte er, wie sich demografische und militärische Wissensbestände unter dem Einfluss einer rassistisch ausgerichteten Anthropologie verbanden und zu einer Form des wissenschaftlichen nation-building beitrugen.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatten über Dekadenz und Degeneration suchten Wissenschaftler die Befürchtungen hinsichtlich einer schwindenden Wehrkraft statistisch fassbar und grafisch sichtbar zu machen. Laut Heinrich Hartmann diente die Darstellung militärisch-statistischen Wissens über die Rekruten der Erzeugung „demografischer Evidenz“. Dabei verwies er auf die Bedeutung des nationalen Referenzrahmens: Sowohl bei der Datenerhebung als auch in der Erstellung der Karten stellte der Nationalstaat die Folie für die räumliche Anordnung dar und führte zu der Erzeugung und Konsolidierung nationaler Gefüge. Dass sich auch die anthropologischen Untersuchungen der Rekruten nationaler Perspektive bedienten, obwohl diese für die Beschreibung von Rassentypen gemeinhin abgelehnt wurden, verweist auf die Wirkmächtigkeit nationalstaatlicher Darstellung.
Hinsichtlich der Darstellung selbst ging Heinrich Hartmann vor allem auf die Farbgebung ein. Am Beispiel der Antropometria militare von Rudolfo Livi (1896) zeigte er, wie die Körpergröße über die Verwendung von Komplementärfarben als konstitutives Distinktionsmerkmal zwischen dem italienischen Norden und dem italienischen Süden herangezogen wurde. Damit betonte Heinrich Hartmann, dass die Geschichte der Visualisierungen auch eine Geschichte des Sehens und der Sehgewohnheiten ist.
Im Unterschied zu den Militärstatistiken wurden die Kriminalitätsstatistiken zwar ebenfalls auf der Grundlage nationaler Erhebungen erstellt, konstruierten sich aber nicht in Abgrenzung zu anderen staatlichen Räumen. SYLVIA KESPER-BIERMANN (Universität Bayreuth) unterstrich hingegen die Bedeutung des statistischen Wissens und der visuellen Darstellungen für die öffentliche Diskussion über die Reform des Strafrechts oder allgemeiner über den Umgang mit Verbrechen und Verbrechern im ausgehenden 19. Jahrhundert. Durch die Kriminalitätsstatistiken, die zunächst als verwaltungsinterne Instrumente konzipiert waren, gerieten zunehmend Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsteilen ins Blickfeld, auf deren Grundlage kriminalpolitische Forderungen geltend gemacht wurden. Die Visualisierungen ermöglichten dabei nicht nur eine Verbreitung des Wissens, sondern auch eine Verknüpfung verschiedener Wissensfelder. Dabei entstanden oft Kausalitäten, die in weiteren Argumentationen als implizites Wissen zugrunde gelegt wurden. In der Untersuchung der Ungleichheiten wurde etwa die soziale Dimension in den Vordergrund gerückt, indem Getreidepreise oder die Schulausbildung in Bezug zu den Kriminalitätsraten gesetzt wurden.
In den 1920er-Jahren erfuhren die Visualisierungen eine zunehmende Ausdifferenzierung und Verbreitung. Die Darstellung der Ungleichheit zielte dabei unter anderem auf biologische Einordnungsversuche und auf eine Verbindung von anthropologischem mit kriminalstatistischem Wissen ab. Besonders deutlich wurde dies in den so genannten Verbrecherbildern, in denen eine biologische Klassifizierung der Verbrechertypen vorgenommen werden sollte.
Schließlich wies Sylvia Kesper-Biermann mit einer Abbildung „verdächtiger Hirnareale“ auf das gegenwärtige Interesse an der Veranschaulichung biologischen Wissens hin. In der Darstellung wurde gleichermaßen die Bemühung um Komplexitätsreduktion wie die tatsächliche Komplexitätszunahme deutlich, die aus der Spannung zwischen Evidenz und implizitem Wissen resultiert.
Der Beitrag „Blicke nach drüben“ der Politikwissenschaftler DANIEL SCHMIDT und MAXIMILIAN SCHOCHOW (Universität Leipzig) beschäftigte sich demgegenüber mit der innerdeutschen Abgrenzung und mit der Wahrnehmung der jeweils anderen Bevölkerungspolitik. Trotz der Proklamation einer marxistischen Bevölkerungswissenschaft fand sich bis in die 1970er-Jahre in beiden deutschen Teilstaaten die gleiche Formsprache: Die Bevölkerungspyramide nach Friedrich Burgdörfer (1932) wirkte auf beiden Seiten der innerdeutschen Grenze auf die Wahrnehmung und Problematisierung des Bevölkerungswachstums zurück. Als Verkörperung eines stabilen und auf Wachstum ausgerichteten Idealzustands – im Gegensatz zu Glocke und Urne –, leistete sie als wertende Beschreibungskategorie nicht nur einen wesentlichen Beitrag zu der Popularisierung der Demografie in Ost- und Westdeutschland, sondern reproduzierte auch die Logik eines notwendigen Bevölkerungswachstums. Trotz des gleichen formalen Bezugssystems blieb der Blick der DDR-Demografen selbstreferentiell, was sich etwa in dem Versuch der Entwicklung eines sozialistischen Bevölkerungsgesetzes in den 1980er-Jahren oder in der Umdeutung der Bevölkerungspyramide als Lebensbaum manifestierte. Die Bemühungen um eine eigene Bevölkerungswissenschaft und ihrer visuellen Vermittlung wurden in der BRD mit Interesse verfolgt, wenn die politischen Maßnahmen auch als Option grundsätzlich ausgeschlossen wurden. Hinsichtlich der aktuellen Debatten im vereinigten Deutschland sind diese Diskurse der systemischen Gegensätzlichkeit aber weiterhin wirkmächtig, was etwa die jüngeren Diskussionen um die Kinderbetreuung gezeigt haben.
Auch die Bildsprache prägt bis heute die politischen Diskurse über den demografischen Wandel. Daniel Schmidt belegte die Verselbständigung demografischer Bilder exemplarisch an einem Ausschnitt des Berichts der Enquete-Kommission des sächsischen Landtages dieses Jahres, in dem die Bevölkerungspyramide in blumiger Sprache als „Pilzform“ mit „jährlich enger werdendem Jungendsockel“ und „Altenkrone“ beschrieben wurde.
[1]
Auch in VERONIKA LIPPHARDTs (Humboldt-Universität zu Berlin) Beitrag „Populationen des Homo sapiens“ spielen apokalyptische Zukunftsentwürfe eine Rolle. Sie untersuchte biologische Bevölkerungsexpertisen am Beispiel von Biologie- und Ökologie-Lehrbüchern der 1970er- und 1980er-Jahre auf die Darstellung der „Populationsökologie des Menschen“. In den Repräsentationen demografischen Wissens setzten sich im Untersuchungszeitraum neben den Bevölkerungskurven kybernetische Regelkreise und Gleichgewichtsmodelle durch. Übertragungen von Tierpopulationen auf die Menschenpopulation – die somit als eine Population begriffen wurde – waren sehr häufig, wobei dem „natürlichen“, begrenzten Wachstum der Populationen aus dem Tierreich das ungebremste Bevölkerungswachstum der Menschen gegenübergestellt wurde. Die Bedrohung drückte sich gleichermaßen visuell, etwa in der Darstellung exponentiell steigender Graphen, wie verbal aus, da die Texte dem Wachstum der Bevölkerungen eine dramatisch inszenierte Endlichkeit der Ressourcen gegenüberstellten.
Hinsichtlich des weltweiten Bevölkerungswachstums wurde darüber hinaus zwischen Entwicklungs- und Industriestaaten differenziert, wobei ausschließlich erstere für das unkontrollierte Wachstum verantwortlich gemacht wurden. In diesem Zusammenhang erfuhr die Formensprache eine Umdeutung: War in den Bevölkerungsdiskursen bislang die Pyramide die Verkörperung von stabilem Wachstum, so stand sie nun für eine unnatürliche und ungesunde Vermehrungsrate. Die Bevölkerungsglocke oder gar die Bevölkerungsurne wurden zu den beispielhaften und in sich ruhenden Formen eines gemäßigten und kontrollierten Wachstums stilisiert. Zugleich wies Veronika Lipphardt aber auf die Widersprüchlichkeit nationaler Wachstumsdiskurse und internationaler Gleichgewichtsmodelle hin, da zumindest in den Industrienationen der Rückgang der Geburtenrate weiterhin problematisiert wurde.
In seinem Kommentar plädierte JAKOB VOGEL (Universität zu Köln) dafür, die Geschichte der Repräsentationen im Bereich des Bevölkerungswissens in einen breiteren Forschungsrahmen einzuordnen. Als mögliche Untersuchungsfelder führte er dabei die Wissenschaftsgeschichte der Demografie, die Geschichte der Statistik sowie die Nationalgeschichte und ihre Visualisierungsformen an. Hinsichtlich des Forschungsstands zitierte er die einschlägigen Untersuchungen von Morgane Labbé (EHESS Paris) zum Bereich der demografischen Kartografie und von Sybilla Nikolow (Universität Bielefeld) zur Geschichte der Statistik.
In einem zweiten Schritt schlug er in Anlehnung an die Beiträge eine Periodisierung vor, nach der sich die Formensprache der Demografie mit der Herausbildung ihrer akademischen Disziplin entwickelt habe. Für den deutschen Raum habe die Demografie erst mit Burgdörfers Bevölkerungspyramide zu einer eigenen und autoreferentiellen Darstellungsform gefunden. Diese sei in ihrer Ausschließlichkeit in den 1960er- und 1970er-Jahren durch Gleichgewichts- und Regelkreismodelle abgelöst worden. Diese Periodisierung sei angesichts der erst beginnenden Forschung vorläufig, zumal die Beiträge sich in der Mehrheit auf die Visualisierung statistischen Wissens konzentriert hätten. Eine umfassende Analyse semiotischen Bevölkerungswissens stehe noch aus und müsse neben den angesprochenen Visualisierungsformen verstärkt auch Karten, Bilder, Fotografien und sprachliche Bilder in die Untersuchung miteinbeziehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Panel einen zeitlich wie thematisch sehr weiten Bogen gespannt hat, der einen erhellenden Einblick in die Komplexität der Geschichte visueller Darstellung vermittelt. Angesichts der schlaglichtartigen Beleuchtung bleibt allerdings nicht nur die von Jakob Vogel angerissene Frage der Periodisierung bedeutsam, sondern auch die Notwendigkeit einer methodischen Auseinandersetzung mit grafischen Darstellungen, auf deren Grundlage eine systematische Analyse visualisierten Wissens im Bereich der Bevölkerungswissenschaften durchgeführt werden kann, um diese anschließend in den größeren Zusammenhang der Bildanalyse innerhalb der Geschichtswissenschaften zu stellen.
Sektionsübersicht:
Heinrich Hartmann (Freie Universität Berlin): Die schraffierten Armeen. Visualisierungsstrategien in der europäischen Wehrkraftdebatte, 1900 – 1914
Sylvia Kesper-Biermann (Universität Bayreuth): Kriminalität und Ungleichheit(en) in Repräsentationen demografisch-statistischen Wissens
Daniel Schmidt (Universität Leipzig): Blicke nach drüben. Bevölkerungspolitiken in der nationalen Konkurrenz
Veronika Lipphardt (Humboldt-Universität zu Berlin): Populationen des Homo sapiens. Demografische Visualisierungen in den Biowissenschaften
Jakob Vogel (Universität Köln): Kommentar
[1] Sächsischer Landtag (Hrsg.), Demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensbereiche der Menschen im Freistaat Sachsen sowie ihre Folgen für die politischen Handlungsfelder. Bericht der Enquete-Kommission, Dresden 2008, S. 70. Tagungsbericht Visualisierungen der Ungleichheit. Repräsentationen und Wandel von demografisch-statistischem Wissen. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 20.11.2008. Wie gut sind unsere Fachzeitschriften? Qualitätssicherung in der GeschichtswissenschaftLeitung: Ulrike Gleixner, Herzog August Bibliothek, Wolfenbüttel; Dietlind Hüchtker, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Christine von Oertzen, Max Planck Institut für Wissenschaftsgeschichte, Berlin Bericht von: Ulrike Gleixner; Dietlind Hüchtker; Christine von Oertzen Verunsicherung macht sich breit angesichts der Behauptung, das double blind peer review sei das allein qualitätssichernde Verfahren für Fachzeitschriften. Da die deutschsprachigen historischen Fachzeitschriften, gemäß ihrer Tradition und Kultur, verschiedene Redaktionsverfahren zur Qualitätssicherung praktizieren, stellt sich die Frage, ob unsere Verfahren der Qualitätssicherung ausreichend sind oder ob wir uns in einer Qualitätskrise befinden. Die Politik der Förderinstitutionen ist eng mit dieser Diskussion verknüpft, und auch deshalb besteht die Notwendigkeit der Positionierung durch das Fach selbst. WerkstattGeschichte hat daher Sachverständige zu einem von Ulrike Gleixner, Dietlind Hüchtker und Christine von Oertzen konzipierten Expertengespräch eingeladen, in dem verschiedene Fragen diskutiert wurden: Gibt es eine Qualitätskrise? Lässt sich Qualität messen? Wie sichern unsere Zeitschriften Qualität? Sind diese Verfahren ausreichend, und wenn ja, welchen Handlungsbedarf gibt es, um sich in der gegenwärtigen Debatte zu positionieren?
Die eingeladenen Experten und Expertinnen wurden gebeten, die an sie gerichtete Frage mit den wichtigsten Aspekten des Problems kurz zu beantworten. Daran schloss sich eine Diskussion mit dem Publikum an. Die Experten und Expertinnen gaben am Ende noch ein Schlussstatement ab. Nach einer lebhaften und konzentrierten 90minütigen Präsentation und Diskussion lassen sich folgende acht Punkte als Ergebnis formulieren.
Erstens macht sich die Mehrheit der Diskutierenden deutlich für eine Pluralität von Verfahren der Qualitätssicherung stark. Verschiedene Verfahren sichern Qualität. Umgekehrt lässt sich feststellen: Allein das gewählte Verfahren, wie etwa double blind peer review, kann nicht die Sicherung von Qualität gewährleisten.
Zweiten werden Redaktionsverfahren vehement verteidigt und deren Stärken hervorgehoben, gerade auch, wenn Zeitschriften Themenhefte konzipieren. Die Zeitschriften sehen das Redaktionsverfahren als Kommunikationsform, als intensive und kreative Auseinandersetzung mit den Autoren und Autorinnen zur Qualitätsverbesserung der Beiträge an. Alle Redaktionsverfahren schließen peer reviews (Gutachten) mit ein, setzen aber auf zusätzliche Diskussion der Beiträge innerhalb der Redaktionen bzw. des Herausgeberkreises.
Drittens besteht der Wunsch nach selbstbewussterem Auftreten der Geisteswissenschaften hinsichtlich der praktizierten Kultur der Redaktionsverfahren.
Viertens sind Verfahren der Qualitätssicherung eng mit gewachsenen Wissenschaftskulturen verwoben. Diese müssen berücksichtigt werden.
Fünftens ist die ausdifferenzierte Zeitschriftenlandschaft in Deutschland ein Faktor der Qualitätssicherung. Sie basiert auf unterschiedlichen Redaktionsverfahren und ermöglicht auch, dass junge Autoren und Autorinnen veröffentlichen können.
Sechstens wird eine größere Transparenz der jeweiligen Redaktionsverfahren für Autoren und Autorinnen gewünscht. Es wäre zweckmäßig, das durch die Herausgeber angewandte Verfahren auf der Website der jeweiligen Zeitschriften zu skizzieren.
Siebtens wurde die Rankingliste für Zeitschriften der European Science Foundation mit dem Titel: European Reference Index for the Humanities (ERIH) einhellig abgelehnt. Mehrere Diskutanten und Diskutantinnen berichteten über den in England und Deutschland begonnenen Boykott dieser Beurteilungsliste (etwa durch Past&Present oder Berichte zur Wissenschaftsgeschichte und andere wissenschaftshistorische Zeitschriften), der mit Beifall begrüßt wurde.
Achtens werden die Internetpräsenzen der Zeitschriften neue Kriterien der Qualitätsmessung (Zählung von downloads einzelner Aufsätze, bessere Wahrnehmung kleinerer Zeitschriften) von Zeitschriften hervorbringen. Die Mehrzahl der Zeitschriften bzw. ihrer Verlage stehen einem offenen Zugang zu ihren Online-Versionen derzeit noch reserviert gegenüber. Mehrere Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Diskussion betonten jedoch, dass es im Sinne der Verfügbarkeit wichtig sei, vor allem ältere Jahrgänge kostenlos zum download zur Verfügung zu stellen, ein Verfahren, das einige Verlage (Klartext Verlag, Oldenbourg Verlag) eingeführt haben.
Neuntens sollten sich der Verband und die Herausgebergremien der Zeitschriften des Themas verstärkt annehmen.
Sektionsübersicht:
I. QUALITÄT MESSEN?:
Lässt sich Qualität in den Geisteswissenschaften überhaupt messen?
Welche Instrumentarien der Qualitätssicherung sind sinnvoll im Hinblick auf Zeitschriften?
Sonja Berghoff (Centrum für Hochschulentwicklung, Gütersloh)
Stefan Hornbostel (Berlin)
Cornelius Torp (Halle)
II. PRAXIS DEUTSCHSPRACHIGER FACHZEITSCHRIFTEN
Wie sichern Zeitschriften wie „Geschichte und Gesellschaft“, „Zeitschrift für Historische Forschung“, „WerkstattGeschichte“, „Historische Anthropologie“ und „Zeitschrift für Ideengeschichte“ ihre Qualität? Welche Verfahren werden angewendet? Welche Rolle spielt der Internet-Auftritt?
Rudolf Schlögl (Konstanz)
Barbara Stollberg-Rilinger (Münster)
Christine von Oertzen (Berlin)
Alf Lüdtke (Erfurt/Göttingen)
Helwig Schmidt-Glintzer (HAB Wolfenbüttel)
III. QS HISTORISCHER FACHZEITSCHRIFTEN IM INTERNATIONALEN VERGLEICH
Wie steht es mit der Qualitätssicherung für historische Fachzeitschriften in den USA/in Osteuropa/Westeuropa? Was sind die dort praktizierten Methoden?
Helmut Puff (Ann Arbor): USA
Martin Schulze Wessel (München): Osteuropa
Christoph Conrad (Genf): Westeuropa Tagungsbericht Wie gut sind unsere Fachzeitschriften? Qualitätssicherung in der Geschichtswissenschaft. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 29.10.2008. Wirtschaftliche Ungleichheit als globales Problem des 20. JahrhundertsLeitung: Alexander Nützenadel, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder; Daniel Speich, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich Bericht von: Martina Heßler, Hochschule für Gestaltung, Offenbach am Main Wirtschaftliche Ungleichheit war in der Wirtschaftsgeschichte in den letzten Dekaden kein prominentes Thema. Die von Alexander Nützenadel und Daniel Speich geleitete Sektion thematisierte nun dieses alte und wichtige Forschungsfeld auf innovative Weise neu. So ging es in der Sektion nicht, wie in einer traditionellen Perspektive üblich, um quantitative Vergleiche in nationalstaatlicher Perspektive. Vielmehr rollten das Einleitungsreferat von Alexander Nützenadel, die vier Vorträge sowie die Intervention von Andreas Eckert das Feld zum einen in kulturhistorischer Perspektive auf, zum anderen mit konsequent globalgeschichtlichem Blick. In den Fokus gerieten neben der empirischen Entwicklung von Ungleichheit auch die kulturelle Wahrnehmung, die statistische Konstruktion und die Politisierung dieses Phänomens im „langen 20. Jahrhundert“.
In einem prägnanten Einleitungsreferat steckte ALEXANDER NÜTZENADEL (Europa Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder) den Rahmen ab, in dem sich die folgenden Vorträge bewegten. Ausgehend von einem im American Economic Journal erschienen Artikel „Inequality among World Citizens“, dessen These, die Ungleichheit habe im globalen Maßstab in den vergangenen 200 Jahren fast kontinuierlich zugenommen, zu heftigen Kontroversen und Gegenthesen führte, entwickelte Nützenadel sechs Perspektiven, die für eine Globalgeschichte wirtschaftlicher Ungleichheit im 20. Jahrhundert unerlässlich sind: die Abkehr von der nationalstaatlichen Perspektive, die die Ungleichheitsforschung noch immer dominiere, die Reflexion empirischer Probleme des statistischen Makrovergleichs und die stärkere Fokussierung auf Fallstudien, die Freilegung normativer Grundlagen, die wissenschaftlichen Aussagen zur Ungleichheit oft implizit sind, die Reflexion der politischen Dimension des Themas sowie die Einbettung des Phänomens Ungleichheit in die „Globalgeschichte des 20. Jahrhunderts“.
Nachdem der Raum der Forschungsfragen auf diese Weise abgesteckt war, präsentierte PEER VRIES (Universität Wien) souverän und inspirierend einige grundlegende Überlegungen zur Frage von Wachstum, Ungleichheit und Globalisierung. Eingangs stellte er eine der scheinbar banalen Fragen, die komplexe Antworten erfordern, nämlich die Frage, warum einige Länder reich sind, andere arm und wie und warum sich dieser Zustand historisch häufig über eine lange Zeit hält. Er gab einen knappen, skizzenhaften Überblick über die Antworten auf diese Frage, wie sie seit dem 20. Jahrhundert gegeben wurden. Er schlug einen Bogen vom Eurozentrismus Max Webers, Karl Marx' und David Landes bis hin zu den neomarxistischen Forschungen, die allesamt in der Besonderheit des Europäischen den Grund für den wirtschaftlichen Aufstieg Europas sahen. Anschließend setzte er sich mit der scharfen Kritik an diesen Positionen auseinander, wie sie seit den 1980er-Jahren in wichtigen Publikationen der sich konstituierenden Globalgeschichte geübt wird. Peer Vries erwähnte vor allem die California School mit ihrer Kritik am Eurozentrismus und dem neuen Blick auf Asien, insbesondere China, und der Betonung dessen Wirtschaftskraft in der Frühen Neuzeit, die das „Ereignis“ der Industriellen Revolution in Europa vielmehr kontingent erscheinen lassen und Europa als „latecomer“ definierte. Heutige Ansätze würden nun die Rolle von Ressourcen für die Entstehung der „Industriellen Revolution“ betonen. Vries stellte dem jedoch die Rolle des Staates entgegen. Er unterstrich, welche Bedeutung der Staat auch in einer globalen Welt habe und forderte eine global orientierte Wirtschaftsgeschichte auf, dies wieder stärker in den Blick zu nehmen. In der Diskussion wurde diese Forderung sogleich mit der Nachfrage konfrontiert, inwieweit dies nicht wieder zu einer nationalgeschichtlich orientierten Geschichtsschreibung führen würde und damit wieder einen Schritt zurück. Auch die Bedeutung des Militärs für die wirtschaftliche Entwicklung wurde als wichtiger Faktor eingeklagt.
DANIEL SPEICH (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) wechselte die Perspektive auf wirtschaftliche Ungleichheit, indem er mit einem an der konstruktivistischen Wissenschaftsforschung geschulten Blick die Datenbasis der Wirtschaftshistoriker kritisch analysierte. Sein Ziel war es, „die konzeptionelle Weltordnung historisch (zu) erforschen, die durch Wirtschaftsstatistiker in den letzten 70 Jahren konstruiert worden ist“. Er vertrat dabei zwei zentrale Thesen. Zum Ersten konstatierte er, dass in den 1940er- und 1950er-Jahren ein paradigmatischer Wandel im Wissen über globale Ungleichheit stattfand, insofern quantitatives Wissen zur dominanten Wissensform wurde. Speich widmete sich vor allem dem Problem der Vergleichbarkeit der so erzeugten Daten, die einerseits Ungleichheit sichtbar machen, andererseits nur aufgrund eines universellen Referenzrahmens funktionierten, dabei jedoch historische, lokale oder regionale Besonderheiten ignorierten und vielmehr westliche, industriegesellschaftliche Denkweisen verabsolutierten und auf andere Regionen und Zeiten übertrugen. Diese volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wirkten damit normbildend und erzeugten einen homogenen Raum, um vergleichbares Wissen verfügbar zu machen. Zum Zweiten ging dieses Paradigma des Quantitiven mit einer ingenieurswissenschaftlichen Perspektive einher. Wirtschaftliches Wissen wurde zu Anwendungswissen, mit dem gesellschaftlicher Wandel gesteuert werden sollte. Auch dies blieb nicht ohne Wirkung. So wurden rassistische Theorien von der genuinen Unterentwickeltheit bestimmter Rassen ersetzt durch universalistische Theorien. Nicht mehr wurde die Unvergleichbarkeit der Europäer betont, sondern dem eine universalistische Denkweise entgegengesetzt, nach der sich jede Wirtschaftseinheit prinzipiell entwickeln könne und damit Interventionen offen stand. Zentraler Ertrag des Vortrags von Speich ist die Kritik der epistemischen Grundlagen der Wirtschaftsgeschichte und vor allem das Aufzeigen der Wirkungen von Paradigmen und unterschiedlichen Wissensformen.
Nach diesen beiden eher überblicksartigen und grundsätzlichen Beiträgen lieferten ALEXANDER NÜTZENADEL (Europa Universität Viadrina Frankfurt /Oder) und CORINNA UNGER (Deutsches Historisches Institut Washington) zwei Fallstudien, die immer wieder Fragen der vorherigen Vorträge aufnahmen und weiterführten.
Alexander Nützenadel widmete sich dem Problem wirtschaftlicher Ungleichheit am Fallbeispiel des Hungers. Hunger gilt seit 1945 als extremster Ausdruck von Armut und Ungleichheit und bietet daher ein bedeutendes Untersuchungsfeld für eine Geschichte globaler Ungleichheit im 20. Jahrhundert. Nützenadels Interesse lag darauf, „wie sich Hunger in Politik, Wissenschaft und Ökonomie als globales Problem konfiguriert hat“. Er analysierte, wie sich eine neue Thematisierung des Hungers etablierte, die sich erheblich von der Perspektive des 19. Jahrhunderts unterschied, als Hunger als regional begrenztes Phänomen galt. Die beiden Weltkriege hatten erheblichen Anteil daran, dass Hunger im 20. Jahrhundert als globales Phänomen wahrgenommen wurde, dem schließlich mit internationalen Organisationen entgegengewirkt werden sollte. Der Erste Weltkrieg brachte Hunger als Phänomen zurück nach Europa. Damit einher gingen eine Renaissance neomalthusianischer Theorien sowie die „Geburtsstunde“ einer neuen international orientierten Ernährungspolitik. Die Wissenschaft, so Nützenadel weiter, begann Hunger und Unterernährung vor allem in den 1930er- und 1940er-Jahren zu vermessen, Normen festzulegen und technokratische Lösungen anzubieten. Ein Befund, der in direktem Zusammenhang mit Daniel Speichs These des paradigmatischen Wandels der Wissensformen zu sehen ist. Im Zweiten Weltkrieg bildeten sich schließlich die Konturen einer internationalen Ernährungspolitik heraus. Nützenadel ordnete dies historisch ein in eine Politik des „Economic Appeasement“, die versuche das internationale politische System zu stabilisieren. Zugleich wurde die Welternährungspolitik ein wichtiges Element für die internationale Wirtschaftsordnung der Nachkriegszeit.
Mit dem letzten Teil seiner Ausführungen schlug Nützenadel bereits die Brücke zu Corinna Ungers Vortrag, der sich mit den Versuchen der Rockefeller und Ford Foundation in den 1950er- und 1960er-Jahren beschäftigte, die Armut in den Ländern der so genannten Dritten Welt zu lindern und wirtschaftlichen Aufschwung zu initiieren und zu fördern. Das Motiv dieses Engagements, so Ungers These, die anschaulich und empirisch dicht bewiesen wurde, war die Wahrnehmung, dass wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den Industrie- und den sogenannten Entwicklungsländern eine Bedrohung der Stabilität und des Wohlstands des Westens darstellte. Unger fokussierte in ihrem Vortrag auf das Beispiel Indien und die Bemühungen der beiden Stiftungen, dort die landwirtschaftliche Produktion zu steigern und die Geburtenrate zu verlangsamen. Unger nahm dabei Abstand von einer simplen Kritik an den Modernisierten, die an die Veränderbarkeit der Welt mit wissenschaftlichen Mitteln geglaubt hatten. Vielmehr ging es ihr darum „die Wahrnehmung von Ungleichheit zu historisieren ebenso wie den Glauben an die Möglichkeit, diese Ungleichheit zu mindern“. Entsprechend präsentierte sie eine breite historische Kontextualisierung und Erklärung der Politik der Stiftungen. Dominant war hier die Modernisierungstheorie, die mit ihrem universalistischen Anspruch versprach, ein Modell für alle Gesellschaften zu bieten. Unger zeigte am Beispiel Indiens anschaulich, wie die Modernisierungstheorie mit der Dynamik von Dekolonisation, Kaltem Krieg, technologischer Innovation und Globalisierung zusammenwirkte. Sowohl die Versuche der Modernisierung der Landwirtschaft, zum Beispiel die Entwicklung eines „Wunderreises“, als auch die Bemühungen zur „Bevölkerungskontrolle“ scheiterten jedoch. Doch trotz des Scheiterns hat sich die prophezeite Bevölkerungsexplosion nicht eingestellt, genauso wenig wie die Grüne Revolution die Armut auf dem Land behoben hat. Entsprechend kam es seit Ende der 1960er-Jahre zu einer Revision der Entwicklungspolitik innerhalb der beiden Stiftungen. Unger zeigte mit ihrem Vortrag, wie eine Krisenwahrnehmung, die Wahrnehmung wirtschaftlicher Ungleichheit und die daraus resultierenden Besorgnisse um die Stabilität des Westens mit einem Fortschrittsparadigma beantwortet wurden, das letztlich scheiterte. In der Diskussion wurde wiederum die enorme Bedeutung der Zäsur 1945 und des Kalten Krieges für die Politik der Stiftungen zu relativieren versucht und beispielsweise vergleichend nach der sowjetischen Entwicklungspolitik gefragt.
ANDREAS ECKERT (Humboldt-Universität zu Berlin) leitetet mit einer Intervention in die Abschlussdiskussion ein, in der er vor allem Probleme und Perspektiven einer Globalgeschichte anriss. So stellte er erstens die Frage, ob die globalgeschichtliche Debatte nicht immer noch von einem impliziten oder auch expliziten Europamodell geprägt ist, das dazu führe, dass das, was anders sei, erklärungsbedürftig ist. Zweitens sah er in der globalgeschichtlichen Debatte noch immer die Tendenz der Zuschreibung der „otherness of the others“ am Werk, die mit einer reduktionistischen Perspektive einhergehe und die kulturelle Zuschreibungen des Andersseins als Erklärung betrachte. Drittens unterstrich er Peer Vries Forderung, die Nationalstaaten als zentrale Akteure im globalen Kontext nicht abzuwerten. Viertens warnte er davor, das Reden über Ungleichheit nicht als ein Reden der Europäer zu untersuchen, da dieser Diskurs auch stark von Stimmen der sogenannten Dritten Welt geprägt sei. Fünftens gelte es, den kommerziellen Aspekt nicht zu unterschätzen. Ungleichheit eröffne auch immer neue Märkte. Sechstens betonte er das Spannungsverhältnis zwischen dem Bemühen, Rückständigkeit zu beseitigen und sie gleichzeitig zu perpetuieren und schließlich betonte er die bedeutende Rolle des Zweiten Weltkriegs für die Entwicklungspolitik. Er nannte sie eine „Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln“, insofern im Krieg eingeübte Denkweisen und Praktiken auf die Entwicklungspolitik übertragen worden seien.
In der lebendigen Abschlussdiskussion ging es um die Akteure der Entwicklungspolitik, beispielsweise die Frage, inwieweit diese nicht auch sehr stark von einem Netzwerk alter Kolonialmächte geprägt gewesen sei. Weiter wurde, als Antwort auf Eckarts Intervention, auf die Rolle des Idealismus, eine Aufbruchsstimmung nach dem Zweiten Weltkrieg hingewiesen, die sich ja gerade in Nützenadels und Ungers Beiträgen deutlich gezeigt habe und die uns dazu zwinge, die Entwicklungspolitik historisch anders einzuordnen. Nachgefragt wurde nach den wirtschaftlichen Modellen, die der Entwicklungspolitik zugrunde lagen und erneut die wichtige Rolle von Institutionen für eine Globalgeschichte betont.
Die Sektion präsentierte zweifellos fundierte und innovative Perspektiven auf eine Globalgeschichte wirtschaftlicher Ungleichheit samt ihrer wichtigen politischen Kontextuierung. Dabei dominierten zumeist kulturgeschichtliche Perspektiven: Fragen nach der Wahrnehmung von Ungleichheit, der Konstruktion von Daten, der Konfiguration von Phänomenen wie Hunger als zentrale Themen der Politik. Eine Perspektive fehlte jedoch, sowohl in den Vorträgen als auch in der Diskussion: die Perspektive der Bevölkerung, derjenigen, die in Ungleichheit leben, die eben nicht nur „Objekt“ der Entwicklungspolitik sind, die Perspektive derjenigen, deren Lebensumstände in den Daten sichtbar gemacht werden. Alexander Nützenadel streifte in seinem Vortrag die Konsumenten, Corinna Unger reflektierte die „elitäre Position aus der Perspektive der Stiftungen“ – doch neben diesem kurzen Innehalten blieb diese Gruppe unsichtbar. Vielleicht eine weitere, zweifellos große Herausforderung einer Globalgeschichte der Ungleichheit.
Sektionsübersicht:
Peer Vries (Wien): Wachstum, Globalisierung und Ungleichheit in historischer Perspektive
Daniel Speich (Zürich): Abstraktion im Weltmaßstab. Wissen über Ungleichheit im Deutungssystem der Entwicklungsökonomie
Corinna Unger (Washington): „Levelling Up“: Amerikanische “Modernisierungspolitik” in der Dritten Welt am Beispiel der Rockefeller und Ford Foundation
Alexander Nützenadel (Frankfurt an der Oder): Feeding the World. Hunger als globales Problem seit dem Zweiten Weltkrieg Tagungsbericht Wirtschaftliche Ungleichheit als globales Problem des 20. Jahrhunderts. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. Wissenstransfer und Mission vom 17. bis zum 19. JahrhundertLeitung: Renate Dürr, Universität Kassel; Anne-Charlott Trepp, Georg-August-Universität Göttingen Bericht von: Michael Müller, Historisches Seminar, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Das Konzept „Wissenstransfer“ hat seit geraumer Zeit „Hochkonjunktur“ insbesondere in der Erforschung der europäischen Expansion nach Übersee in der Neuzeit. In diesem Kontext verortet sich die von Renate Dürr und Anne-Charlotte Trepp organisierte Sektion, die in fünf Vorträgen exemplarisch die durch die christliche Mission vom 17.-19. Jahrhundert ermöglichten Formen des Wissenstransfers thematisierte. Dabei wurden die konfessionsübergreifend über drei Jahrhunderte hinweg zu beobachtenden jeweiligen Strukturen, Formen und Inhalte eruiert. Gemeinsam war allen Vorträgen der Ansatz, „Mission“ nicht mehr nur allein als zentrales Instrument europäischer Expansion und kolonialer Herrschaft zu betrachten – auch wenn dieser Aspekt „weder verharmlost noch wegdiskutiert“ werden dürfe, so Anne-Charlotte Trepp in ihrem Einführungsvortrag: Vielmehr müsse „Mission“ im Sinne der neueren Kulturtransferforschung als „Kontaktzone“, als Ort der Verdichtung kulturell grenzüberschreitender „globaler“ Wissens- und Transferprozesse verstanden werden. Dass sich diese Austauschbeziehungen aufgrund der für den Missionierungsprozess“ konstitutiven asymmetrischen Beziehung zwischen dem „Missionar“ und den „zu Missionierenden“ in einem Kontext „ungleicher“ Machtverhältnisse abspielte (hier knüpft die Sektion thematisch an den Leitbegriff des Historikertages: „Ungleichheiten“ an), liegt auf der Hand. Als hochinteressant aber erwies sich, wie sehr diese „Ungleichheiten“ im Missionsalltag in der Interaktion der beteiligten Akteure relativiert und z.T. sogar nivelliert werden konnten. Auch wenn die Mission zunächst von einseitigem Wissens- und Glaubenstransfer von Seiten der Christen ausging, funktionierte sie in der Praxis wesentlich auf gegenseitiger Vermittlung europäischer und außereuropäischer Kulturgüter. Immer wieder relativierte die Mission selbst die Ungleichheiten, deren Existenz sie sich erst verdankte – und eine der Haupttriebkräfte in diesem Prozess waren die von der Mission selbst initiierten Wissenstransferprozesse, was die fünf hier zu besprechenden, zeitlich wie räumlich weit gefächerten Vorträge an verschiedenen Beispielen sehr eindrucksvoll und überzeugend veranschaulichten. Dabei sind, neben dem Transfer von bereits vorhandenem Wissen von Europa nach Übersee bzw. umgekehrt von Übersee nach Europa insbesondere auch die in Folge der Mission neu entstehenden Wissensbestände von herausragendem Interesse, sowie, davon ausgehend, die Fragestellung, welche wechselseitige Bedeutung Mission und Wissensgenerierung in den dynamischen Kommunikations- und Kulturprozessen füreinander hatten: „Mission“ war nämlich nie eine „Einbahnstrasse“ von einer missionierenden Ausgangs- zu einer zu missionierenden Zielkultur, sondern generierte komplexe Transferprozesse unterschiedlicher, daher auch „ungleicher“ kultureller Wissenstableaus, wobei in den Sektionsvorträgen die von Missionaren verfassten Wörterbücher und Grammatiken indigener Sprachen (Renate Dürr), ihre geographischen und kartographischen Forschungen (Ulrike Strasser), ihre Sklavenmission in Britisch-Nordamerika (Aaron Fogleman), ihre Naturforschungen in Indien (Anne-Charlotte Trepp) und ihre Bedeutung für die Entstehung der vergleichenden Religionswissenschaft (Rebekka Habermas) exemplarisch untersucht wurden.
RENATE DÜRR (Universität Kassel) untersuchte, ausgehend von der Prämisse, dass christliche Mission nur durch Kommunikation möglich war, am Beispiel der Guaraní-Wörterbücher der Jesuiten Antonio Ruiz de Montoya (1639-1640) und Paolo Restivo (1722), wie es Missionaren gelang, eine gemeinsame Sprachbasis mit den zu Missionierenden zu schaffen. Nicht umsonst waren es linguistische Arbeiten von Jesuiten, die im Mittelpunkt dieses Beitrages standen, haben doch Angehörige dieses Missionsordens weltweit mindestens 123 Sprachen verschriftlicht, davon 55 in Südamerika, und damit im Bereich der überseeischen Ethnolinguistik eine Schlüsselstellung eingenommen. Die angesprochenen Instrumente – Wörterbücher und Grammatiken – dienten primär der Übersetzung der Inhalte der christlichen Religion in eine fremde, indigene Kultur, wobei „Übersetzung“ nach Dürr nicht als „Brückenbau zwischen Kulturen“, sondern als Resultat komplexer, auch von Irrtümern begleiteter gegenseitiger Verstehens- und Beeinflussungsprozesse verstanden werden muss, als „Agentur der Differenz“ (Anselm Haverkamp). Diese Übersetzungsprozesse analysierte Dürr anhand verschiedener Wortfelder bei Ruiz de Montoya, insbesondere aus dem religiösen Bereich. Ein sehr anschauliches, auch umstrittenes Beispiel war die Frage nach der „richtigen“ Übersetzung für Gott. Montoya schlug das bereits in vorchristlicher Zeit gebräuchliche Guaraníwort „Tupã“ vor, welches sich nach seinem Verständnis als Kompositum aus zwei sich gegenseitig verstärkenden, zugleich Be- und Verwunderung ausdrückenden Partikeln zusammensetzt und mit: „Was ist das denn!“ übersetzt werden kann - und insofern an das hebräische „manhu“ (das „Manna“ aus dem 2. Buch Mose) erinnert. Der mit den Jesuiten in mancherlei kirchenpolitischen Konflikten verhaftete franziskanische Bischof von Asunción, Bernardino de Cárdenas kritisierte diese Übersetzung scharf: dieses Wort bedeute im Guaraní „Donnergott“ bzw. „Dämon“, und sei daher keine geeignete Übersetzung für „Gott“. Paolo Restivo listete 1722 mehrere Übersetzungmöglichkeiten für „Christ“ auf, darunter das Wort „karai“, welches auch einen „Schamanen“ bezeichnete – nach Dürr ein weiteres Beispiel für den offenbaren Einfluss der Guaraní auf die Übersetzungsleistung!
Neuere Forschungen von Chamorro und Meliá über die Sprachpraxis der Guaraní ermöglichen heute, die immensen Pionierleistungen, aber auch die unübersehbaren Begrenztheiten der jesuitischen Guaraní-Wörterbücher aufzuzeigen. Ihr bleibendes Erbe besteht fraglos darin, das Guaraní verschriftlicht und damit als Medium der Evangelisierung erschlossen zu haben. Entgegen der von der spanischen Kolonialmacht geförderten Tendenz zur Durchsetzung des Kastilischen als einheitlicher Verkehrssprache in ganz Hispanoamerika, ließen sich die Jesuiten auf das Wagnis ein, die Glaubensverbereitung unter Respektierung der vorgefundenen indianischen Sprachenvielfalt zu versuchen, was beiderseitige Akkulturationsprozesse erforderlich machte. Für die Guaraní bedeutete dies die „sprachliche Reduktion“ (Bartomeu Meliá) – sie konnten in ihrer eigenen Sprache den Weg zum Christentum finden, ohne gezwungen zu werden, sich dieser anfänglich für sie doch so fremden Religion auch noch in einer fremden Sprache nähern zu müssen. Diese Wörterbücher aber sind darüber hinaus auch entscheidende Hilfsmittel für den Wissenstransfer innerhalb des Jesuitenordens gewesen, denn alle späteren Missionare haben sich mit ihnen in der neuen Sprache orientiert.
In der anschließenden Diskussion wurden sowohl der praktische Gebrauch und Nutzen der Wörterbücher im Missionsalltag sowie deren sprachnormierende Funktion bei der Herausbildung einer verschriftlichten Guaraní-Standardsprache thematisiert. Dabei wies Dürr darauf hin, dass Jesuiten wie Ruiz de Montoya nicht nur einfach ein vorhandenes Guaraní kodifiziert haben, sondern eine „Standardsprache“ neu kreierten, die sich aus Elementen verschiedener vorher existierender, sich durchaus merklich voneinander unterscheidender Dialekte des Guaraní zusammensetzte.
Daran anschließend beschrieb ULRIKE STRASSER (University of California Berkeley) die geographisch-kartographische Erschließung einer „neuen Welt“ am Beispiel der Entstehung und Rezeption der ersten europäischen Karten der Palaos-Inseln im Pazifischen Ozean, den heutigen Karolinen. In diesem Prozess spielten zwei Jesuitenmissionare, Paul Klein und Juan Cantova, eine zentrale Rolle als Wissensvermittler. Ihre Arbeiten erschienen in mehreren renommierten europäischen Publikationen wie zum Beispiel Le Gobiens „Lettres edifiantes et curieuses“ sowie deren deutschem Pendant, dem „Neuen Welt-Bott“ Joseph Stöckleins, und in den „Philosophical Transactions of the Royal Society“. Strasser hob hervor, dass Kleins und Cantovas Karten und Berichte ausschließlich auf Informationen gestrandeter Insulaner basierten, welche den Jesuiten die genaue Lage ihrer Heimatinseln mittels Kieselsteinen erläuterten. Dabei flossen indigene Vorstellungen geographischer Räume in die jesuitische Wissensproduktion mit ein: so übernahm Klein den Usus der Insulaner, sich an „Referenzinseln“ zu orientieren und Entfernungen in „Segeltagen“ statt in Seemeilen anzugeben. Nicht das europäische „Wie weit?“, sondern das insulare „Wie lange?“ bestimmte die „Erfahrung von Raum“. Kleins Karte gilt somit nach Strasser, als Beispiel für ein „hybrides Zeichensystem“ mit europäischen und insularen Elementen - eine „kulturelle Hybridform“, die erst in der Publikation durch Joseph Stöcklein „korrigiert“ wurde, der die “Fehler der armen Barbaren” bemängelte. Ein Beispiel dafür, dass Missionare vor Ort wie Paul Klein eher als in Europa gebliebene Ordensbrüder wie Stöcklein bereit waren, sich auf indigene Wissenstableaus wie die Navigationskunst der Insulaner einzulassen. Die wechselseitige Bedingtheit von Mission, Wissenserwerb und Kolonialpolitik illustriert schon der auf den Provinzprokurator Serrano zurückgehende Titel der Karte: „Carte des Nouvelles Philippines decouvertes sous les Auspices de Philippe V Roy de Espagne“. Dies belegt sehr anschaulich, wie stark im Falle der jesuitischen Kartographie auch die geostrategischen Interessen der Kolonialmacht Spanien mit einflossen.
In der Diskussion hob Strasser hervor, dass die Jesuiten vom Ansatz her global, im Alltag aber lokal organisiert und orientiert waren, und dass sie als die ersten Theoretiker des Kulturtransfers gelten können - was, so TREPP, auch daher rührt, dass sie viel mehr Zeit hatten, die Wissenskulturen der Indigenen kennen zu lernen, als z.B. ein Georg Forster.
AARON FOGLEMAN (University of Illinois) analysierte den „dreiseitigen Kulturkampf“ zwischen pietistischen Herrnhuter Missionaren, weißen Plantagenbesitzern und schwarzen Sklaven in Purrysburg/South Carolina in den 1730er-Jahren, wobei auch für ihn der Aspekt des Wissenstransfers im Mittelpunkt stand, welcher sich hier aber in einem gänzlich anderen Umfeld als in den bisher gezeigten Beispielen vollzog.
Schon vor der Ankunft der Herrnhuter glich South Carolina einem sozialen Pulverfass. Zwischen der Mehrheit der 35.000 Sklaven und den nur etwa 15.000 Weißen im Land, zumeist französische, deutsche, schweizer und englische Siedler, gärte es, und tatsächlich entluden sich die massiven Spannungen im Herbst 1739 in dem so genannten „Stono-Aufstand“, dem, wie Fogleman hervorhebt, größten und blutigsten Sklavenaufstand in der Geschichte Britisch-Nordamerikas. Unter diesen Voraussetzungen war das Missionswerk der Herrnhuter von Anfang an mit größten Schwierigkeiten belastet, die schließlich zu seinem Scheitern führten. Die Plantagenbesitzer hatten den Missionaren die Ansiedlung gestattet, da sie deren Schulwesen schätzten und gute Lehrer für ihre Kinder brauchten. Erste Konflikte entspannen sich, als die Herrnhuter begannen, ihre missionarischen Bemühungen auf die afrikanischen Sklaven auszudehnen und sie im Glauben zu unterrichten und zu taufen. Aus Sicht der Plantagenbesitzer gab es Gründe genug, sich der Missionierung „ihrer“ Sklaven zu widersetzen - fürchteten sie doch, nicht ganz zu Unrecht, dass getaufte Sklaven sich ihrer neu erworbenen Würde als Christen und Kinder Gottes bewusst würden, Freiheit und Gleichheit einforderten und sich der Versklavung durch andere Christen widersetzten. Die Herrnhuter dagegen wurden nicht müde, den Farmern zu versichern, dass von ihrer Mission keine Gefahr ausgehe: schließlich lehrten sie die Schwarzen mit dem Christentum auch den Gehorsam gegenüber ihren Herren. Mithin blieben auch getaufte Schwarze weiterhin Sklaven. Diese Argumentation war nicht nur theologisch äußerst anfechtbar, sondern verfehlte auch ihren Zweck und vermochte das Misstrauen der Siedler keineswegs zu besänftigen. Auch von Seiten der Sklaven blieb das Interesse an der Mission eher gering. Nur wenige ließen sich unterrichten und taufen. Grund war, so Fogleman, dass die Teilnahme freiwillig war und die Mehrheit von ihnen im Christentum die Religion ihrer Unterdrücker und Peiniger sah und sich von einer Taufe keine Verbesserung ihrer Lage versprach. Zu differenzieren ist diese Einschätzung, so der Referent, lediglich im Hinblick auf die Geschlechter: Es waren mehr Frauen als Männer, die sich auf das Missionsangebot der Pietisten einließen.
Die Herrnhuter Sklavenmission begann also 1738 unter denkbar schlechten Voraussetzungen und wurde schon kurze Zeit später durch den großen Sklavenaufstand beendet. In dessen Folge verließen die Herrnhuter, die von den Siedlern für dessen Ausbruch mitverantwortlich gemacht wurden und keine Perspektive mehr für die Fortsetzung ihrer Arbeit sahen, im Frühjahr 1740 South Carolina. Kann man in einem solch kurzen Zeitraum unter diesen Bedingungen von einem „Wissenstransfer“ sprechen? Fogleman bejaht dies dahingehend, dass es zumindest den Versuch dazu gab. Die Missionare bemühten sich um den Aufbau eines Schulwesens, und zwar, den gesellschaftlichen Voraussetzungen entsprechend, mit streng getrenntem Unterricht für Weiße und Schwarze. Im Frühjahr 1739 zählte die Missionsschule dank ausreichender finanzieller Unterstützung einiger Siedler 30-40 weiße Kinder. In den „schwarzen“ Klassen war die Lage ungleich schwieriger, schon aus sprachlichen Gründen: Diese Kinder beherrschten, in der Regel, keine europäische Sprachen in dem Umfang, der für einen erfolgreichen Unterricht notwendig gewesen wäre, und auch den Herrnhutern fehlten umgekehrt entsprechende Kenntnisse der afrikanischen Sprachen. Unter diesen Umständen war an Unterweisung und Bekehrung nicht ernsthaft zu denken. In diesem Kontext untersucht Fogleman, wie er selbst betont, also kein Beispiel eines gelungenen Wissenstransfers, sondern die Gründe für dessen Scheitern, die er auf die eingangs erwähnte These vom „dreiseitigen Kulturkampf“ verdichtet: Da die Missionare von den beiden übrigen sozialen Gruppen - Siedlern und Sklaven - überwiegend Argwohn, Misstrauen und mangelndes Engagement erfuhren, gelang es ihnen nicht, eine ausreichende soziale Basis für ein dauerhaftes Missionswerk zu schaffen. Anders als die Jesuiten in den Guaraní-Reduktionen Paraguays trafen die pietistischen Herrnhuter auf zu Missionierende, die aufgrund schlechter Erfahrungen mit Christen bereits eine negative Voreingenommenheit gegenüber der Religion der Missionare hegten, zumal diese sie nicht, wie dies die Jesuiten Paraguays vermochten, vor dem Los der Sklaverei schützen konnten. Der Versuch einer „Separation“ der zu Missionierenden vor einer bedrohlichen kolonialen Umwelt, der in den Missionsstädten Südamerikas so erfolgreich gelang, war in South Carolina vollkommen illusorisch.
ANNE-CHARLOTTE TREPP (Max-Planck-Institut für Geschichte Göttingen) zeigte in ihrem Vortrag auf, dass Mission und Naturwissenschaft bzw. Glaube und Wissen, für die Dänisch-Halleschen Tamilen-Missionare im 18. Jahrhundert keine Gegensatzpaare bildeten, sondern im Rahmen einer physikotheologischen Position zu einer Synthese verschmolzen. Erst die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts hat in ihrer Kritik der – angeblichen oder tatsächlichen – Erfolglosigkeit der Missionare des 18. Jahrhunderts nachträglich die Unvereinbarkeit von Missionierungsauftrag und Naturforschung behauptet, was in dem Vorwurf eines Nachlassen des Missionsinteresses gipfelte. Dadurch sei die Evangelisierungsarbeit zugunsten eher privater naturkundlicher Forschungsinteressen vernachlässigt worden. Trepp weist dagegen nach, dass dieser konstruierte Gegensatz der historischen Realität nicht gerecht wird und vielmehr der bekannten Antipathie großer Teile der protestantischen Missionshistoriker des 19. Jahrhunderts gegenüber der Aufklärungszeit und der modernen Welt seit der Französischen Revolution entsprang. Der postulierte „Bruch“ zwischen Aufklärung und Pietismus entsprach aber, so Trepp, keineswegs dem Selbstverständnis der Missionare des 18. Jahrhunderts. Unter denen, die sich sehr intensiv mit naturkundlichen Fragen beschäftigten, sind nach Trepp insbesondere die in den 1770er-Jahren nach Tranquebar gekommenen Christoph Samuel John und Johann Peter Rottler zu nennen. Während sich John der Zoologie widmete, tat sich Rottler in der Botanik hervor. Beide waren passionierte Naturaliensammler, die mit zahlreichen Wissenschaftlern in Europa in Verbindung standen, so zum Beispiel John mit Georg Forster, und ihre Forschungsergebnisse in den „Halleschen Berichten“ veröffentlichten. Trepp betonte dabei, dass die Naturforschung zu einer Missionsstrategie, zu einem vermittelnden Medium zwischen Europäern und Ureinwohnern wurde. Sie diente mithin nicht nur dem Selbstzweck, Wissen zu generieren, sondern bildete auch die Kommunikationsgrundlage zwischen christlichen Missionaren und indischen Brahmanen. Ausgehend von der Prämisse, dass nur der freie Willensentschluss den Menschen zur Annahme der Religion führe und der Bekehrung die Unterweisung vorausgehe, postulierte John mehrfach explizit die Möglichkeit einer Erkenntnis Gottes aus der Natur. Diese überbrückte den scheinbar so tiefen Gegensatz zwischen Christentum und autochthoner Religiösität, wie Trepp am Beispiel von Johns Idee eines Naturkatechismus von 1792 illustriert, welche ihn allerdings in Konflikt mit seinen Vorgesetzten brachte. Das „Ins-Gespräch-Kommen über Natur“ (Trepp), so z.B. der Austausch des Heilwissens bzw. die Übersetzung der Tamilsprache, in welche die Gemeinden aktiv miteingebunden wurden, trugen zu einer der Mission förderlichen teilweisen Nivellierung von Asymmetrien bei.
REBEKKA HABERMAS (Georg-August-Universität Göttingen) untersuchte anhand des in den 1880er-Jahren von nicht wenigen protestantischen wie auch katholischen Missionaren proklamierten „Kreuzzugs gegen den Islam in Afrika“ die doppelte Frage, inwiefern die in diesem Kontext entstandenen Beschreibungen nicht-christlicher Religionen einen Wissenstransfer bewirkten, der einerseits wesentlichen Anteil an der Entstehung der vergleichenden Religionswissenschaft hatte, und andererseits sogar – als sicherlich nicht-intendierte Folge – das Bewusstsein von der Vielfalt menschlicher Religionen und damit den religiösen Pluralismus gefördert hat. Auf dem afrikanischen Kontinent, der seit der Expansion der europäischen Kolonialmächte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Missionierung offen zu stehen schien, begegnete das Christentum, anders als in Amerika und Asien, einer anderen, ebenfalls expansiven konkurrierenden Religion, dem Islam, der insbesondere in Nord- und Ostafrika auf dem Vormarsch war. „Halbmond oder Kreuz über Afrika?“ wurde zum Schlachtruf nicht weniger Missionare, die in ihren Berichten sowohl eine angebliche Bedrohung Europas durch den Islam als auch Schreckensmeldungen über die grausame Praxis der Versklavung von Schwarzafrikanern durch arabische islamische Sklavenjäger als Legitimationsgrundlage einer verstärkten christlichen Missionstätigkeit verbreiteten. Dies bezweckte, ein entsprechendes öffentliches zu Klima schaffen, das einer forcierten christlichen Afrikamission dienlich war. Habermas analysiert sehr plausibel, wie das in dieser Debatte generierte „Wissen“ über afrikanische Gesellschaftsordnungen, Sklaverei und den Islam den europäischen Orient- und Afrika-Diskurs bestimmte und inwiefern es Rückwirkungen auf die eigenen wissenschaftlichen, kulturellen und religiösen Ordnungen nach sich zog. Diese Missionsberichte enthielten nämlich auch, wie Habermas unter anderem am Beispiel des Afrika-Missionars Alexander Merensky aufzeigt, ausführliche Beschreibungen der afrikanischen „Heidenbräuche“, die in der Folgezeit zu einer intensiven Beschäftigung mit anderen Religionen und zur Entstehung der Religionswissenschaft führte. Mehr noch, das sich schnell verbreitende Wissen um eine Vielzahl religiöser Optionen vermochte auch bisherige Weltbilder in Frage zu stellen. Daran, dass das 19. Jahrhundert, wie Habermas betont, nicht durch Säkularisierung, sondern Pluralisierung bestimmt wurde, hatte „Mission“ einen nicht zu unterschätzenden Anteil, auch wenn in der anschließenden Diskussion die These der Erosion des Protestantismus durch eine von Missionsberichten initiierte Pluralisierung nicht unwidersprochen blieb und die beschriebene europäische Angst vor dem Islam im 19. Jahrhundert in einem merkwürdigen Spannungsverhältnis zu der gleichzeitig zu beobachtenden Bewunderung für das „märchenhafte Morgenland“ zu stehen schien.
Insgesamt vermochten die fünf vorgestellten, durchweg überaus aufschlußreichen und sehr überzeugenden Sektionsbeiträge wichtige Impulse für eine neue Akzentuierung der Missionsgeschichte anhand der Konzepte und Methoden der neueren Wissens- und Kulturtransferforschung zu geben. Die Ergebnisse dieser ausgesprochen gelungenen Sektion dürften jedenfalls, wie auch die von Dürr moderierte Schlussdiskussion noch einmal deutlich machte, zu neuen Forschungen auf diesem Gebiet anspornen.
Sektionsübersicht:
Anne-Charlotte Trepp (Göttingen): Einleitung
Renate Dürr (Kassel): Übersetzung als Wissenstransfer: das Beispiel der Guaraní-Wörterbücher von Antonio Ruiz de Montoya SJ (1639-1640)
Ulrike Strasser (Kalifornien): Kieselsteine, Kichererbsen und Kartographen: Geographische Imagination und Wissenstransfer zwischen europäischen Jesuiten und mikronesischen Insulanern um 1700
Aaron Fogleman (Illinois): Kontakt und Wissenstransfer im atlantischen Raum im 18. Jahrhundert: Religiöse Belehrung, Erziehung und Widerstand
Anne-Charlotte Trepp (Göttingen): Naturforschung als Missionsstrategie in der Dänisch-Halleschen Mission in Tranquebar/Indien (18. Jahrhundert)
Rebekka Habermas (Göttingen): Wissenstransfer und Mission: Die Religion der Missionare Tagungsbericht Wissenstransfer und Mission vom 17. bis zum 19. Jahrhundert. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. Zentrum und Peripherie? Das universale Papsttum und die europäischen Regionen im HochmittelalterLeitung: Jochen Johrendt, Ludwig-Maximilians-Universität München; Harald Müller, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Bericht von: Lioba Geis, Lehrstuhl für Mittlere Geschichte, Historisches Institut, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Seit langem gilt die Zeit von der Mitte des 11. Jahrhunderts bis zum 4. Laterankonzil 1215 in der Mediävistik als Periode, in der sich die Ansprüche und das Selbstverständnis des Papsttums grundlegend wandelten. Während dieser so genannten papstgeschichtlichen Wende vollzog sich ein Zentralisierungsprozess, der zunächst die Forderung nach Ausrichtung der gesamten lateinischen Kirche auf Rom hin und nach Ausweitung des päpstlichen Wirkungsbereichs in der ganzen Christenheit umfasste. Spätestens seit dem Ende des Reformpapsttums erfolgte dann die konkrete Umsetzung dieser päpstlichen Leitungsansprüche, deren geglückter Abschluss in der Regel mit Innozenz III. (1198-1216) in Verbindung gebracht und mit Begriffen wie „Vollendung“ (J. Haller) oder „Höhepunkt der Macht“ (B. Schimmelpfennig) belegt worden ist, welche auf die einheitsstiftende Kraft des Papsttums in jener Zeit verweisen.
[1]
Bislang hat sich die Mediävistik diesem Thema vor allem aus der Sicht des Papsttums genähert, indem etwa die kirchenrechtlichen Grundlagen, auf die die römischen Bischöfe zur theoretischen Begründung ihres gesteigerten Führungsanspruchs zurückgreifen konnten, oder die vom Papsttum eingeleiteten Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Vorstellungen untersucht wurden. Dabei ist vielfach ein Einheitsbild der Kirche konstruiert worden, das eine planmäßige, von Rom aus veranlasste und geradlinig durchgeführte Umsetzung der päpstlichen Zentralisierungsbestrebungen annahm und die regionalen Unterschiede wie Eigenheiten der lateinischen Kirchen, die mit den päpstlichen Vorstellungen konfrontiert wurden, weitgehend ausblendete.
[2]
Diesen Befund hat das von Jochen Johrendt und Harald Müller geleitete DFG-Netzwerk „Zentrum und Peripherie? Das universale Papsttum und die europäischen Regionen im Hochmittelalter“
[3]
zum Anlass genommen, die Wechselwirkung zwischen dem als „Zentrum“ verstandenen Papsttum und den als „Peripherie“ betrachteten Kirchen genauer zu untersuchen. Dies erfolgt in doppelter Weise, indem einerseits die Interaktionsmöglichkeiten Roms mit den Kirchen verschiedener Regionen beleuchtet werden, andererseits in Einzelstudien die kirchlichen Reaktionen auf die päpstlichen Vorgaben von der Iberischen Halbinsel bis nach Polen analysiert werden, wobei hier ein besonderes Augenmerk auf die historisch gewachsenen Unterschiede der verschiedenen Kirchen und ihre je eigenen Entwicklungsstadien gelegt wird.
[4]
Auf dem 47. Deutschen Historikertag in Dresden sind vier der im DFG-Netzwerk behandelten Themen in einer gleichnamigen Sektion vorgestellt worden, von denen die ersten beiden Beiträge aus dem Blickwinkel des „Zentrums“, die anderen beiden aus der Perspektive der „Peripherie“ gewählt worden sind. Ihnen vorangestellt wurde eine Einleitung der beiden Sektionsleiter JOCHEN JOHRENDT (Ludwig-Maximilians-Universität München) und HARALD MÜLLER (Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen), die einerseits das Thema innerhalb des Historikertagsmottos „Ungleichheiten“ verorteten, andererseits auf die Vorhaben und ersten Ergebnisse des DFG-Netzwerks verwiesen.
[5]
Für den Zuhörer wurde damit nicht nur am Beispiel Kalabriens der Ansatz des Netzwerks verdeutlicht und die gegenüber der älteren Forschung notwendige Korrektur angedeutet, sondern auch ein Rahmen geschaffen, vor dessen Hintergrund die folgenden Vorträge zu verstehen waren.
THOMAS WETZSTEIN (Universität Heidelberg) betrachtete in seinem Beitrag „Wege nach Rom? Das hochmittelalterliche Papsttum im Licht der Kommunikationsgeschichte“ die Frage, wie bestimmte päpstliche Vorstellungen mit den Kirchen der „Peripherie“ kommuniziert wurden, welcher Mittel sich das Papsttum dabei bedienen konnte und wie die Kirchen ihrerseits auf päpstliche Informationen reagierten. Mit den Zentralisierungsbestrebungen des Papsttums seit der Mitte des 11. Jahrhunderts, so Wetzstein, war die Schaffung eines außergewöhnlichen Kommunikationsraums verbunden, der es nicht nur den Päpsten ermöglichte, die Kirchen auch entlegener Regionen zu erreichen – wie etwa die Einladungsschreiben Alexanders III. zum 3. Laterankonzil 1179 belegen –, sondern auch den umgekehrten Kommunikationsraum von der „Peripherie“ nach Rom selbst zuließ – wie das Antwortschreiben des Mönchs und späteren Bischofs von Chartres, Petrus von Celle (1115-83), auf die päpstliche Konzilseinladung dokumentiert. Als entscheidendes Mittel, welches den Päpsten zur Durchsetzung ihrer Kommunikation zur Verfügung stand, diente hierbei die Schrift. Neben Papsturkunden, die seit Leo IX. (1049-54) die Herrscherurkunden zahlenmäßig übertrafen, lässt sich die Enzyklika als neuer Brieftypus in dieser Zeit nachweisen, die grenzüberschreitend eingesetzt wurde und nach Wetzstein eine wichtige Stütze der päpstlichen Universalherrschaft bildete. Doch Schrift allein ermöglichte den Päpsten noch keine Kommunikation mit der kirchlichen „Peripherie“, solange die Verbreitung der Schriftstücke nicht gewährleistet war: Kommunikation musste sich demnach mit Mobilität verbinden. Päpstliche Boten und Legaten, aber auch die Visitationen und Reisen des Papstes selbst zeugen von dieser Notwendigkeit einer weiten räumlichen Präsenz des römischen Bischofs zur Durchführung seiner Vorhaben. Dabei sind für Wetzstein die materiellen Grundlagen der Mobilität – etwa die Frage nach der Finanzierung der päpstlichen Reisen – ebenso zu beachten wie die rechtliche Stellung der päpstlichen Beauftragten. Es handelt sich hierbei um Mechanismen, so die abschließende These, die dazu dienten, den universalen Anspruch Roms umzusetzen und den Kommunikationsaustausch des „Zentrums“ mit der „Peripherie“ zu intensivieren. Die verschiedenen Facetten der hochmittelalterlichen Kommunikationswege wurden im Beitrag von Wetzstein eingehend behandelt und präsentiert. Am Ende hätte man sich jedoch anstelle allgemeiner Überlegungen zu möglichen Motiven für eine Romreise nicht nur eine stärkere Bündelung der Ergebnisse, sondern auch einen Ausblick auf die Kommunikationssituation während des 4. Laterankonzils gewünscht, da diese Synode den zeitlichen Abschluss des Untersuchungszeitraums gebildet und sich ein direkter Vergleich mit den Verhältnissen während des angeführten 3. Laterankonzils ermöglicht hätte.
LOTTE KÉRY (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) untersuchte in ihrem Vortrag „Klosterfreiheit und päpstliche Organisationsgewalt. Exemtion als Herrschaftsinstrument des Papsttums?“ den Stellenwert von Exemtionen für die päpstlichen Zentralisierungsbestrebungen im Zeitraum vom Ende des 10. bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts und fragte danach, inwieweit sich Exemtionen während dieser Zeit veränderten und welche regionalen Ungleichheiten sich bei der Exemtionspraxis nachweisen lassen. Nach einer kurzen Definition von Exemtion als Herausnahme von Klöstern aus der Verfügungsgewalt des Diözesanbischofs durch Unterstellung unter den apostolischen Stuhl führte Kéry unmittelbar auf eine methodische Schwierigkeit ihres Themas hin: Bis zum 13. Jahrhundert lässt sich den Quellen keine eindeutige kirchenrechtliche Definition im Sinne der oben genannten entnehmen, so dass jedes päpstliche Privileg einer genauen Prüfung zu unterziehen ist, ob eine Exemtion, eine Teilexemtion oder nur eine päpstliche Privilegierung vorliegt. Als Beleg diente die Instruktion Alexanders III. für seinen Legaten Albertus de Summa (um 1177), in der der Papst nur das bestehende Gewohnheitsrecht, nicht aber Exemtion grundsätzlich definiert habe. Vor dem Hintergrund dieser Problematik wurden im Folgenden drei Beispiele für die Exemtionsentwicklung im genannten Zeitraum erörtert. Die Exemtion des Klosters Fleury durch Papst Gregor V. 997 erfolgte auf Initiative des Klosters selbst und führte 1007 zu einer ablehnenden Reaktion der Bischöfe auf der Synode von Orléans. Das Kloster Gandersheim wurde 948 durch Agapit II. sowie 968 durch Johannes XIII. privilegiert, indem die Reichsunmittelbarkeit des Klosters wiederhergestellt, nicht aber eine Herauslösung aus dem Diözesanverband vorgenommen wurde. Erst im 13. Jahrhundert wurden diese Urkunden durch Innozenz III. bestätigt und als Exemtion gedeutet. Das Kloster Corbie erhielt bereits im 7. und 9. Jahrhundert Bischofs- und Papstprivilegien, durch die die Rechte des Bischofs eingeschränkt wurden, allerdings nicht im Sinne einer vollen Exemtion. Diese erfolgte in Ansätzen erst unter Leo IX., als dem Abt von Corbie die Insignien des Bischofs unter der Bedingung, dem Papst jährlich Bericht zu erstatten, verliehen wurden. Diese zeitlich und räumlich unterschiedlichen Beispiele verdeutlichen nach Kéry, dass die Initiative zur Exemtion anfangs von den Klöstern selbst ausging – etwa aufgrund eines aktuellen Konflikts mit dem Diözesanbischofs – und von den Päpsten zunächst sparsam und zurückhaltend gewährt wurde, um die Beziehungen zu den Bischöfen nicht zu verschlechtern. Entscheidend war dabei die Berufung auf frühere Privilegien, die ermöglichten, das bestehende Gewohnheitsrecht zu bestätigen bzw. dieses schrittweise auszuweiten. Spätestens mit Innozenz III. erfolgte dann eine zielgerichtete Exemtionspolitik, indem nicht mehr nur alte Privilegien neu interpretiert, sondern auch grundsätzlich neues Exemtionsrecht geschaffen wurde. Lotte Kéry gelang in ihrem Vortrag ein präziser und quellengebundener Überblick über die Entwicklung der Exemtion im genannten Zeitraum, bei dem die eingangs angedeuteten methodischen Schwierigkeiten stets berücksichtigt blieben. Die übergeordnete Frage nach dem Verhältnis von römischem Zentrum und kirchlicher Peripherie wurde allerdings weniger behandelt, so dass erst in der Diskussion die Relevanz der Exemtionen für die Durchsetzung der päpstlichen Zentralisierungen konkretisiert wurde.
Der Beitrag „Päpstliche Instrumente der Zentralisierung in der Lombardei: Experimente und Verstetigung“ von NICOLANGELO D’ACUNTO (Università Cattolica del Sacro Cuore Brescia) befasste sich mit dem Verhältnis der oberitalienischen Kirchen zum Papsttum von der Mitte des 11. bis zum Ende des 12. Jahrhunderts. Zu Beginn seines Beitrags stellte D’Acunto die Besonderheiten dieser Region vor, indem auf ihre politische und kirchliche Zersplitterung wie auf die selbstbewusste Rolle der Städte und Kirchen verwiesen wurde. Der Erfolg der päpstlichen Zentralisierung hing im Fall der Lombardei demnach von der Fähigkeit der römischen Bischöfe ab, mit den örtlichen Gemeinschaften – etwa der Kirche von Mailand – zu einer wechselseitigen Anerkennung zu gelangen. Eine Intensivierung der Beziehungen zwischen dem Papsttum und der Lombardei lässt sich zu Beginn des 12. Jahrhunderts verzeichnen: Einerseits steigerten die Päpste ihre Präsenz in diesem Gebiet, wie sich aus ihren Itineraren ablesen lässt, andererseits wurden zunehmend lombardische Kardinäle ernannt, die damit zu einer absoluten Treue gegenüber dem apostolischen Stuhl verpflichtet wurden. Darüber hinaus wandten sich Kirchen und Klöster häufiger an das Papsttum als Appellationsinstanz, wodurch der römische Bischof in die Region verstärkt eingreifen konnte; durch den Einsatz von delegierten Richtern wurde schließlich ein Bindeglied zwischen den Ortskirchen und Rom geschaffen, das die lombardische Kirche weiter an das Papsttum band. Hemmte die Heterogenität in Oberitalien zunächst die Zentralisierungsbemühungen Roms, so gelang es dem Papsttum doch schrittweise, durch unterschiedliche „experimentelle“ Maßnahmen eine Beziehung zu den lombardischen Kirchen aufzubauen, die nach Beendigung der vielfachen Krisen dieser Region zu einer Bindung der Lombardei an die päpstliche Kurie und den römischen Bischof führte. Diese These D’Acuntos erscheint überzeugend, wenngleich einige Einschränkungen zu formulieren sind. So unterblieb im Vortrag eine quellengestützte Absicherung der Überlegungen genauso wie eine eingehende Analyse des Vierecksverhältnisses von lombardischen Kirchen, Kommunen, Papsttum und Kaiser, das lediglich am Beispiel des päpstlichen Bündnisses mit der lombardischen Liga gegen Friedrich I. Barbarossa angedeutet wurde.
Das Verhältnis zwischen dem Erzbistum Salzburg und dem Eigenbistum Gurk stand im Zentrum der Überlegungen RAINER MURAUERS (Österreichisches Historisches Institut Rom) „Die Peripherie der Peripherie – das Salzburger Eigenbistum Gurk zwischen Papst, König und Erzbischof“. Unter Erzbischof Gebhard (1025-1088), der als Kanzler und Hofkaplan Heinrichs III. wirkte, wurde das Eigenbistum Gurk 1072 gegründet, das dem Erzbischof als Entlastung bei der Verwaltung seiner weit ausgedehnten Kirchenprovinz dienen sollte. Vorbild für die Schaffung eines solchen Bistums war die Institution der Chorbischöfe im Frühmittelalter, die als Stellvertreter des Erzbischofs in Missionsgebieten fungiert hatten. Entscheidend für die weitere Entwicklung Gurks wurde, dass der Erzbischof im Sinne des Eigenkirchenrechts die volle Verfügungsgewalt über das Eigenbistum erhielt und König wie Papst zunächst kein Mitspracherecht etwa in Fragen der Besetzung des Bistums beanspruchten. Dies änderte sich jedoch im Zuge der Kirchenreform. Die von Gebhard bislang verweigerte Ausstattung Gurks, die der materiellen Abhängigkeit des Eigenbistums vom Erzbistum diente, wurde nun von Papst Gregor VII. 1075 angemahnt und musste schließlich von Gebhards Nachfolger Konrad 1144 vollzogen werden. Unter Roman I., der seit 1131 als Bischof von Gurk wirkte, setzten schließlich Bemühungen ein, Gurk vom Erzbistum zu entbinden. Von diesen Unabhängigkeitbestrebungen zeugt nach Murauer nicht nur die Einflussnahme Romans I. bei der Wahl Eberhards I. zum Erzbischof von Salzburg, sondern auch die Auszeichnung des Eigenbischofs durch Barbarossa. Dennoch blieb die Rechtsstellung Gurks bis in die Zeit Papst Gregors IX. (1227-1241) undurchsichtig und streitbar, wie eine gefälschte Urkunde Lothars III. belegt, in der die Reichsunmittelbarkeit Gurks festgehalten wurde. Der Vortrag Murauers war insofern instruktiv, als er die Besonderheiten des Erzbistums Salzburg wie die Stellung des Eigenbistums Gurk von seiner Gründung bis ins 12. Jahrhundert aufzeigte und damit ein eher weniger prominentes Thema in den Blick nahm. Das Beziehungsgeflecht zwischen Erzbistum, Eigenbistum und Papsttum wurde dabei allerdings kaum berücksichtigt. Fragen, wie das Papsttum auf die Konstellation in Salzburg reagierte oder welche Bestrebung Gurk unternahm, um den römischen Bischof um Unterstützung in den Unabhängigkeitsbestrebungen vom Erzbistum zu bitten, wurden lediglich am Beispiel Gregors VII. angedeutet, so dass letztlich offen bleiben musste, welche Bedeutung die „Peripherie der Peripherie“ für die Durchsetzung der päpstlichen Zentralisierung einnahm.
Die sich anschließende Diskussion der Sektion diente einerseits dazu, konkrete Sachfragen zu den gehaltenen Vorträgen zu stellen, andererseits aber auch grundsätzlich über die Vorgehensweisen und Ergebnisse des DFG-Netzwerks zu reflektieren und weiterführende Anregungen zu formulieren. Vor allem die Tragfähigkeit des institutionen- und regionalgeschichtlichen Ansatzes des Projekts wurde dabei diskutiert. Die Anregung, über Häresien, welche oftmals von den Päpsten in die Peripherie abgedrängt wurden, nachzudenken und diese Thematik gegebenenfalls in das Projekt einzubinden, wurde dankend aufgenommen, zumal sich dadurch eine Erweiterung der vorrangig auf Papsturkunden basierenden Quellenlage ergeben könnte. Die konstruktive Diskussion der einzelnen Vorträge wie des gesamten Projekts hat gezeigt, dass trotz mancher Schwächen der Vorträge das Netzwerk „Zentrum und Peripherie“ in der auf dem Historikertag präsentierten Weise einen tragfähigen Zugang zur Erforschung des hochmittelalterlichen Papsttums bietet. Man darf auf den Abschluss des Projekts und weitere Publikationen gespannt sein.
Sektionsübersicht:
Jochen Johrendt (München) / Harald Müller (Mainz): Einleitung
Thomas Wetzstein (Heidelberg): Wege nach Rom? Das hochmittelalterliche Papsttum im Licht der Kommunikationsgeschichte
Lotte Kery (Bonn): Klosterfreiheit und papstliche Organisationsgewalt. Exemtion als Herrschaftsinstrument des Papsttums?
Nicolangelo D’Acunto (Brescia): Papstliche Instrumente der Zentralisierung in der Lombardei: Experimente und Verstetigung
Rainer Murauer (Wien, Rom): Die Peripherie der Peripherie – das Salzburger Eigenbistum Gurk zwischen Papst, Konig und Erzbischof
[1] Vgl. Johannes Haller, Das Papsttum. Idee und Wirklichkeit, Bd. 2,1: Vollendung, Stuttgart 1939 sowie Bernhard Schimmelpfennig, Das Papsttum. Von der Antike bis zur Renaissance, Darmstadt, 4. Aufl. 1996, S. 191ff.
[2] Zu diesen Grundlinien der Forschung vgl. Jochen Johrendt / Harald Müller, Zentrum und Peripherie. Prozesse des Austausches, der Durchdringung und der Zentralisierung der lateinischen Kirche im Hochmittelalter, in: dies. (Hrsg.), Römisches Zentrum und kirchliche Peripherie. Das universale Papsttum als Bezugspunkt der Kirchen von den Reformpäpsten bis zu Innozenz III., Berlin/New York 2007, S. 1-16, hier S. 2-7.
[3] Vgl. <http://zentrumundperipherie.de> (10.10.2008)
[4] Vgl. Johrendt / Müller (wie Anm. 2) S. 14: „Was im hochmittelalterlichen Frankreich bereits lange geübter Brauch war, trug zur selben Zeit in Polen möglicherweise noch Züge des Neuen, Unerhörten.“
[5] Vgl. Jochen Johrendt / Harald Müller (Hrsg.), Römisches Zentrum und kirchliche Peripherie, Berlin 2008; u.a. mit Beiträgen der Referenten. Tagungsbericht Zentrum und Peripherie? Das universale Papsttum und die europäischen Regionen im Hochmittelalter. 30.09.2008-03.10.2008, Dresden. In: H-Soz-u-Kult 24.10.2008. Hinweis:
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