Band 13 • 2010 | ISBN: 978-3-86004-262-5 | Berichte vom Historikertag 2010 | | Querschnittsberichte |  |
Didaktik der Geschichte
Martin Lücke Besprochene Sektionen
"Was ist guter Geschichtsunterricht? – Qualitätsmerkmale in der Kontroverse"
"Globalgeschichtliche Perspektiven im Geschichtsunterricht. Sektion des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands"
"Schulfach Geschichte: Geschichtslehrpläne ohne Inhalte?"
"Public History – Geschichte in der Öffentlichkeit. Das zwanzigjährige Jubiläum von „1989“ im Spannungsfeld von akademischer und öffentlicher Zeitgeschichte"
"Ansichts-Sachen. Fremd- und Selbstwahrnehmung des „Islam“ in Bildmedien"
Ist die Bundeskanzlerin eine Geschichtsdidaktikerin? Zumindest war Angela Merkel die erste, die beim 48. Historikertag in Berlin das Wort „Geschichtsbewusstsein“ in den Diskurs einführte, jene Zentralkategorie, mit der sich die Didaktik der Geschichte als wissenschaftliche Disziplin konstituiert. „Wir brauchen auch als Nation Geschichtsbewusstsein“, so die Politikerin in ihrer Eröffnungsansprache. Gerade solche nationalen Grenzziehungen zu überwinden hatte sich der Historikertag mit seinem Motto „Über Grenzen“ jedoch eigentlich zum Ziel gesetzt. Aus geschichtsdidaktischer Sicht also ein recht missratener Einstieg in die Veranstaltung. Welchen Beitrag konnte die Didaktik der Geschichte auf dieser Großveranstaltung leisten, um „Über Grenzen“ nachzudenken? Und konnte sie sich – eingeschnürt von fachhistorischer Forschung auf der einen (vertreten durch den Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands) und Schulpraxis auf der anderen Seite (vertreten durch den Verband der Geschichtslehrer Deutschlands) als eigene Disziplin behaupten oder gar profilieren?
Profilieren konnte sie sich zweifellos als empirisch arbeitendes Fach. Vor allem in der Sektion „Was ist guter Geschichtsunterricht? – Qualitätsmerkmale in der Kontroverse“ gelang es, vielfältige Zugriffsmöglichkeiten einer empirischen Erforschung historischer Lernprozesse aufzuzeigen, zu vergleichen und zu diskutieren. Ziel der Sektion war es, generell Chancen, Grenzen und konkrete Möglichkeiten einer empirischen Erforschung von Geschichtsunterricht am Beispiel einer videografierten und transkribierten Geschichtsstunde aufzuzeigen, in der sich ein Leistungskurs Geschichte aus Niedersachsen daran versucht hat, anhand des Themas „Der Sturm auf das Winterpalais 1917“ historisch zu lernen. Nicht um die Fixierung eines kanonisierten Methodenrepertoires empirischer Forschung ging es in der Sektion, als vielmehr darum, dicht am Material aufzuzeigen, wie empirisches Arbeiten in der Geschichtsdidaktik konkret funktionieren kann. Analysiert wurde empirisches Material aus Lehrer/innenperspektive, aus Schüler/innenperspektive und schließlich aus fachdidaktischer Perspektive. MEIK ZÜLSDORF-KERSTING (Osnabrück) verwies in seiner Einleitung auf die bisherigen Defizite in der Entwicklung von etablierten Messinstrumenten zur empirischen Erforschung historischer Lernprozesse, und zugleich auf die Pionierstudie „Guter Geschichtsunterricht“ von Peter Gautschi, die der Sektion nicht ohne Grund ihren Namen gab. HOLGER THÜNEMANN (Münster) untersuchte in seinem Referat Merkmale für guten Geschichtsunterricht aus Lehrerperspektive. Zur Auswertung kam bei ihm ein Interview mit dem Lehrer, der die zuvor präsentierte Unterrichtsstunde tatsächlich ‚gehalten’ hatte. Anhand seiner Analyse schälte Holger Thünemann dessen subjektive Theorie von gutem Geschichtsunterricht heraus, die sich sowohl durch einen „harten fachspezifischen Kern“ (zum Beispiel durch Qualitätsmerkmale wie Kontroversität und Quellenkritik, historisches Lernen als Prozess historischen Denkens) als auch durch fachunspezifische Anteile auszeichne. JOHANNES MEYER-HAMME (Hamburg) untersuchte Interviews mit Schüler/innen über die videografierte Geschichtsstunde und stelle heraus, dass Schüler/innen durchaus über die besondere Fachspezifik von Geschichtsunterricht reflektieren und dabei zum Beispiel historische Gattungs- und Methodenkompetenz als Kennzeichen von gutem Geschichtsunterricht benennen würden. Andererseits sei zu beobachten, dass das Fach auch als reines Lernfach wahrgenommen wurde, etwa, indem das Auswendiglernen eines Tafelbildes als Strategie des Leistungserwerbs genannt wurde. GERHARD HENKE-BOCKSCHATZ (Frankfurt am Main) analysierte die Geschichtsstunde aus fachdidaktischer Perspektive, nahm dabei Struktur und Materialauswahl in den Blick, beschäftigte sich aber schwerpunkthaft mit der Schüler-Lehrer-Kommunikation. Er stellte durch eine dichte hermeneutische Analyse der Gesprächsfäden zwischen Lehrer und Schüler/innen heraus, dass eine kognitiv anregende Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand in der Stunde (eher) nicht stattgefunden habe und dass zudem zu beobachten sei, dass auch in dieser Lernsequenz Geschichtsunterricht zu sehr auf ein Einüben der gängigen, gesellschaftlich und politisch dominierenden Standpunkte zu historischen Themen beschränke. PETER GAUTSCHI (Aarau) systematisierte das dem Prinzip der Triangulation entsprechende methodische Vorgehen seiner drei Vorredner. Vor allem hob er darauf ab, dass eine explizite Vermittlung des Prozesscharakters historischen Denkens zum Qualitätsmerkmal von gutem Geschichtsunterricht werden solle.
Die Sektion „Globalgeschichtliche Perspektiven im Geschichtsunterricht“, explizit als Sektion des Verbandes der Geschichtslehrer benannt, führte vor Augen, dass die Didaktik der Geschichte noch immer um ihren Platz zwischen fachhistorischer Forschung und den normativ-curricularen Setzungen des Geschichtsunterrichts kämpfen muss. So betonte HANS WOIDT (Tübingen) als Leiter der Sektion, dass die Integration globalgeschichtlicher Themen in die Curricula und in die schulische Praxis zwar notwendig sei, Ziel der Sektion sei es jedoch lediglich, neue Perspektiven für globalgeschichtliche Themen aufzuzeigen. Eine konsequente Neuorientierung institutionalisierten historischen Lernens, etwa durch ein konsequentes Umschreiben bisheriger Rahmenlehrpläne, solle einer Politik der „kleinen Schritte“ weichen. Als „didaktische Sektion mit starken fachwissenschaftlichen Anteilen“ angekündigt, gelang es nicht, eine Brücke zwischen zwei explizit fachwissenschaftlichen Referaten und den theoretischen und pragmatischen geschichtsdidaktischen Überlegungen zu bauen. Gewiss boten die Ausführungen von UNSUK HAN (Seoul) zur Globalisierung aus asiatischer Sicht und jene von HERMANN J. HIERY (Bayreuth) zu Globalisierung aus europäischer Perspektive zahlreiche Inspirationen zur Reflexion über Globalgeschichte aus fachhistorischer Sicht. So hätte zum Beispiel anhand beider Vorträge diskutiert werden können, inwieweit Globalgeschichte das Konzept der Nation benötigt, um historiografisch überhaupt arbeitsfähig zu sein oder inwieweit etwa das Konzept des Parlamentarismus als Kennzeichen eines kolonialen Eurozentrismus beschrieben werde könne. Inspirationen für ein Nachdenken über Globalgeschichte als Thema historischen Lernens boten beide fachwissenschaftlichen Beträge jedoch nicht. Zwar betonte Unsuk Han, man müsse aus globalgeschichtlicher Sicht die Schulbücher radikal neu schreiben (und geriet damit in Gegensatz zu Hans Woidts eher zurückhaltender Auffassung einer curricularen Revision), allein ein solcher Erkenntnisgewinn rechtfertigt es aber nicht, Fachwissenschaft lediglich isoliert neben die Geschichtsdidaktik zu stellen. Offenbar sah die Architektur der Sektion einen tatsächlichen Dialog zwischen fachhistorischer Forschung und Didaktik der Geschichte auch gar nicht vor, denn beide fachwissenschaftlichen Referate wurden isoliert als solche diskutiert und auch vom Publikum nicht auf deren geschichtsdidaktisches Potenzial hin befragt, so dass es zur Aufgabe der Sektionsmoderation wurde, explizit darauf hinzuweisen, dass sich nun noch ein didaktischer Teil anschließen würde. Hier hingegen boten HILKE GÜNTHER-ARNDT, URTE KOCKA und JUDITH MARTIN (alle Berlin) nicht nur einen gelungenen Gesamtabriss über die geschichtskulturelle Relevanz von Globalgeschichte, eine Reflektion über ein (notwendiges) problemorientiertes historisches Lernen und eine Einordnung in Kompetenzdebatten des Faches. Es gelang zudem, anhand ausgewählter Inhaltsfelder (Transnationales Erinnern an den 17. Juni 1953, Industrialisierung als ‚glokal’ verflochtene Geschichte, Ritter als globalhistorisches Phänomen, Sklaverei als globalgeschichtlicher Längsschnitt sowie globale Klimageschichte als interdisziplinäre Perspektive für historisches Lernen) zu verdeutlichen, dass alle Panik, eine Integration von Globalgeschichte in den Kanon historischen Lernens würde zu einer Komplettrevision der Inhalte von Geschichtsunterricht führen, unbegründet ist. Die didaktischen ‚Schlussplädoyers’, dass unter Berücksichtigung globalgeschichtlicher Fragestellungen gerade die bisher kanonischen und zumeist nationen- bzw. eurozentristisch entworfenen Inhalte historischen Lernens neu erzählt werden können (und sollten) und dass auch das Erzählen einer globalen „Big History“ in die Reichweite schulischen historischen Lernens geraten kann, rundeten zumindest den geschichtsdidaktischen Part dieser Sektion gelungen ab.
Ins Mark aktueller und überaus kontrovers geführter Debatten um Inhalte und Kompetenzen historischen Lernens stieß die Podiumsdiskussion „ Schulfach Geschichte: Geschichtslehrpläne ohne Inhalte?“ des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschland. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um neue Bildungsstandards für das Fach Geschichte in Hessen, an deren Fundamentalkritik eine Allianz aus Geschichtslehrerverband und Historikerverband maßgeblich mitgewirkt hatte und auf die von Seiten der Geschichtsdidaktik wiederum bisher nur von Ulrich Mayer angemessen reagiert wurde, stellte der Verband der Geschichtslehrer einen Entwurf für Bildungsstandards im Fach Geschichte für den gymnasialen Geschichtsunterricht vor. Warum der Verband der Geschichtslehrer nur Männer an diesem Entwurf mitarbeiten ließ, kam nicht zur Sprache. Dass es bisher keine „nationalen Bildungsstandards“ im Fach Geschichte gebe, führten die Autoren des Entwurfs auf die Nachlässigkeit der deutschen Kultusbürokratie zurück. Ob solche „nationalen“ Standards historischen Lernens überhaupt notwendig und vor dem Hintergrund einer heterogenen Gesellschaft auch wünschenswert sind (eine angesichts des Mottos des Historikertages mehr als berechtigte Frage), bleibt im Entwurf undiskutiert. Vorgestellt wurde ein Papier, das unter „historischer Kompetenz“ eine Entwicklung von Geschichtsbewusstsein und narrativer Kompetenz versteht und der die drei Teilkompetenzen einer „Deutungs- und Reflexionskompetenz“, einer „Sachkompetenz“ und einer „Medien-Methoden-Kompetenz“ zugeordnet werden. Als Gesamtentwurf erscheint eine solche Strukturierung von Kompetenzen historischen Lernens nicht unschlüssig, wünschenswert wäre jedoch eine stärkere Betonung einer historischen Orientierungskompetenz (die recht unscheinbar unter die Deutungs- und Reflexionskompetenz subsumiert wurde) und – eng damit verbunden – das explizite Ausweisen einer geschichtskulturellen Kompetenz (die im Entwurf bei der „historischen Kompetenz“ nur knapp mitverhandelt wird). So wird hier ein Kompetenzmodell historischen Lernens vorgestellt, das sich recht einseitig an Geschichte als reinem Denkfach und weit weniger an Geschichte als einem Orientierung stiftenden lebensweltlichen Erfahrungsraum orientiert. Betont wurde bei der Vorstellung, dass sich der Entwurf am „studienorientierten Gymnasium“ orientiere und dass deshalb ein curricularer Entwurf präsentiert werden müsse, der vor allem auf die spätere Studierfähigkeit von Schülerinnen und Schülern abheben solle. Hier soll nicht diskutiert werden, ob die Orientierung an einer Schulform, die bildungspolitisch gewaltig unter Druck geraten ist, den Aufwand des Verfassens eines solchen Papiers überhaupt rechtfertigen kann. Fragwürdig erscheint vielmehr der Vorschlag eines Katalogs von „Fachinhalten des Kerncurriculums in grobchronologischer Ordnung“, der dem Entwurf beigefügt ist, der verbindliche Inhalte von Geschichtsunterricht vorschlägt. Historisches Wissen wird hier strikt entlang einer chronologischen Achse geordnet, vom „Menschen in urgeschichtlicher Zeit“ bis in unsere Gegenwart hinein. Zudem bleibt die Auswahl von Themenzuschnitten seit dem Mittelalter zu eng einer nationalen Meta-Narration verpflichtet (so ist von einem „Deutschen Reich in der Ottonenzeit“ die Rede) und ist zudem stark politikgeschichtlich dominiert. Auch tauchen als handelnde Akteure im Entwurf ausschließlich Männer auf (von Homer bis Wolf Biermann, lediglich Sophie Scholl findet als „Hans und Sophie Scholl“ Erwähnung). Exemplarisch könne jedoch zum Beispiel am Thema „Frauen, Juden, Protestanten“ zu Menschen- und Bürgerrechten historisch gelernt werden. Ob ein solcher Wissenskatalog tatsächlich auf eine Studierfähigkeit hinarbeiten kann, darf beim Facettenreichtum der akademischen Geschichtswissenschaften stark bezweifelt werden, orientiert sich der Entwurf doch nur unzureichend an denjenigen Themenfeldern, mit denen heutige Studierende konfrontiert werden wie etwa die Neue Kulturgeschichte oder transnationale Ansätze. Ob die Themenauswahl dazu geeignet ist, gerade in einer heterogenen Gesellschaft, in der Migrationen, soziale Ungleichheiten und bunt durchmischte Geschlechterverhältnisse kennzeichnend sind, Geschichte vor allem in ihrer Orientierungsfunktion erlebbar zu machen, erscheint gleichermaßen zweifelhaft. Die hier vorgetragene Kritik an einem Entwurf von Männern aus der gymnasialen Schulpraxis führt jedoch gleichermaßen vor Augen, dass der Didaktik der Geschichte andere und eigene Antworten zur Strukturierung historischen Wissens fehlen oder dass sie zumindest nur noch selten nach ihrer eigenen Expertise hierzu befragt wird. Die Podiumsdiskussion markierte sehr deutlich, dass die Geschichtsdidaktik Gefahr läuft, ihre Deutungshoheit (oder doch zumindest ihre gleichberechtigte Teilnahme an solchen Deutungsdebatten) bei der Diskussion über die Inhalte historischen Lernens zu verlieren.
Ein vielversprechendes und recht junges Gebiet geschichtsdidaktischer Reflexion wurde in der Sektion „Public History – Geschichte in der Öffentlichkeit. Das zwanzigjährige Jubiläum von ‚1989’ im Spannungsfeld von akademischer und öffentlicher Zeitgeschichte“ betreten. Die Sektion verfolgte ein anspruchsvolles Ziel: Durch Dialoge zwischen Vertretern von Geschichte in der Öffentlichkeit und Repräsentanten akademischer Geschichtswissenschaft sollte ausgelotet werden, welche Deutungsangebote und Deutungskonkurrenzen in diesen beiden Sphären bestehen. FRANK BÖSCH (Gießen) und SVEN-FELIX KELLERHOFF (Berlin) führten einen solchen Dialog zum Thema „Historiker als Journalisten“, ROSEMARIE BEYER-DE HAAN (Berlin) und OLAF HARTUNG (Gießen) befassten sich mit Museen und Gedenkstätten, ANNA KAMINSKY (Berlin) und EDGAR WOLFRUM (Heidelberg) nahmen Historiker als „Aufarbeiter“ in den Blick, während THOMAS FISCHER (Konstanz) und HANNO HOCHMUTH (Berlin) sich mit Historikern als Filmemachern beschäftigten. Zu Beginn der Sektion bot jedoch zunächst MARTIN SABROW (Berlin/Potsdam) eine Einführung in die Besonderheit von „1989“ als in den Geschichtswissenschaften und der Geschichtskultur wirkungsmächtigem Gedenkjahr. SIMONE RAUTHE schärfte den Begriff der Public History, indem sie eine Systematisierung von Public History als einer „history by the public“, einer „history for the public“ und einer „history about the public“ vorlegte. Das geschichtsdidaktische Konzept der Geschichtskultur sah sie als nicht kongruent zu ihrer Systematisierung an, weil es ihr zufolge zu wenige anwendungsbezogene Anknüpfungspunkte biete. Hier hätte man sich gewünscht, dass eine solche Kritik am Konzept der Geschichtskultur weiter entfaltet und vor allem konkretisiert worden wäre. Wenn Simone Rauthe zum Beispiel die These vertrat, die Geschichtswissenschaften könnten von der Public History vor allem lernen, Vermittlungsfragen nicht zu vernachlässigen, so sind eben solche Vermittlungsfragen doch gerade durch das Konzept der Geschichtskultur bereits vorgedacht, in dem dort explizit beschrieben wird, wie sich kognitive, politische und ästhetische Dimensionen von Geschichtskultur gegenseitig überlappen. So sehr der Ruf Susanne Rauthes nach einem eigenen Lehrbuch zu Public History, in dem Methoden- und Vermittlungsfragen für Geschichte in der Öffentlichkeit im Zentrum stehen, dann auch berechtigt erschien (denn ein solches Werk fehlt in der Tat), so sehr hätte sie darauf verweisen können, dass ein solches Grundlagenwerk doch eigentlich „Handbuch Geschichtskultur“ heißen müsste.
Vielschichtige Überlegungen zu Geschichte in der Öffentlichkeit bot die Sektion „Ansichts-Sachen. Fremd- und Selbstwahrnehmung des ‚Islam’ in Bildmedien“. Hier gelang es vor allem, die Ebene der Vermittlung von Geschichte in Schulgeschichtsbüchern, die Repräsentation von Geschichte in populärwissenschaftlichen Geschichtsmagazinen, Entwürfe antiislamischer Bedrohungsszenarien in deutschen Massenmedien sowie die Bedeutung der visuellen Repräsentation des Holocaust in der (geschichts-)politischen Kultur im Nahost-Konflikt in einer Sektion zu integrieren. Ausgangspunkt waren Überlegungen zu Visual History und dem mittlerweile auch die Geschichtsdidaktik erreichten visual turn. MICHAEL WOBRING (Augsburg) konnte zunächst anhand einer methodisch überzeugenden und empirisch gesättigten Analyse von Schulgeschichtsbüchern aus Deutschland, Spanien und Frankreich nachweisen, dass die visuelle Darstellung des Islam in Bildmedien stets das ‚Andere’ der eigenen Kultur repräsentiert. Nur die Darstellung des mittelalterlichen Islam in Spanien wich hiervon ab, sollte der Islam wohl auf diese Weise zum historisch ‚Eigenen’ einer besonderen Zeitspanne spanischer Geschichte werden. Die Auswahl der drei Länder kann gerade deshalb überzeugen, weil alle drei über historisch bedingte unterschiedliche Beziehungen zum Islam verfügen. Anhand einer quantitativen Auswertung von Bildmaterial zum Islam zeigte Michael Wobring, dass zwar in Spanien und Frankreich die Anzahl von Bilddarstellungen mit islamisch konnotierten Bildinhalten von 1970 bis 2010 gesunken ist (während sie in Deutschland sehr stark anstieg), in allen drei Ländern ist jedoch ein deutlicher Anstieg von Darstellungen mit ‚negativen’ Bildinhalten zu beobachten. In qualitativer Hinsicht zeigte Michael Wobring überzeugend, dass es insbesondere spezielle Arrangements von Bild und Text sowie Mechanismen der Gegenüberstellung von Darstellungen (etwa Islam/Christentum) waren, durch die solche ‚Negativ’-Darstellungen narrativert werden konnten, ihnen also auf diese Weise ein historischer Sinn zugewiesen wurde. JUTTA SCHUMANN (Augsburg) entdeckte ganz ähnliche Mechanismen bei der visuellen Repräsentation des Islam in populären Print-Geschichtsmagazinen. Im Gegensatz zum Medium Schulbuch, das am Tropf staatlicher Vorgaben zum Geschichtsunterricht hängt, müssen populäre Geschichtsmagazine vor allem kommerziell erfolgreich und marktgängig sein. Nach einer Analyse eben dieses Marktes zeigte Jutta Schumann anhand der Magazine „Geo Epoche“, „Damals“, „P.M. History“ und „G-Geschichte“, dass – summa summarum – fünf Prozent der Heftthemen mit einem explizit „islamischen“ Thema (zum Beispiel Kreuzzüge, Anfänge des Islam/Mohammed, spanische Reconquista) aufwarten. Sie wies nach, dass bei einer Behandlung des Islam in diesen Magazinen überwiegend Titelbilder verwendet werden, die den Islam als eine aggressive Religion konnotieren, unter anderem, indem historische Bildinhalte mit aktuell-agressiven Bildelementen gepaart werden. Eine solche Tendenz, auch das zeigte Jutta Schumann, sei aber erst seit den Terroranschlägen des Jahres 2001 zu beobachten, geschichtliche Zusammenhänge auf diese Weise an neue, polarisierende Bedeutungszusammenhänge angebunden. SABINE SCHIFFER (Erlangen) schließlich arbeitete unter der Überschrift „Unheimliche Gäste“ heraus, dass Bedrohungsszenarien zum Thema Islam auch (und vielleicht zu allererst) in gedruckten Massenmedien vorzufinden sind. Aus medienwissenschaftlicher Sicht zeigte sie, dass sich mittlerweile ein scheinbar fest etablierter Bildcode bei der Darstellung des Islam konstituiert hat (etwa Moscheedarstellungen, von hinten fotografierte betende Männer). CHRISTOPH HAMANN (Ludwigsfelde) schließlich wob eine neue Perspektive in die Sektion ein. Er zeigte, auf welch unterschiedliche Weise Bild-Wissen über die Darstellung des Holocaust in den Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern in Nah-Ost zur Anwendung kommt – und wie auf diese Weise historisches Bildwissen zu einem global icon werden konnte. So präsentierte Christoph Hamann Bildmaterial vor allem aus dem Bereich der politischen Karikatur, mit dessen Hilfe er zeigte, wie die Transformation von historischem Bildwissen zur Genese politisch-nationaler Identitäten in Nahost beitragen konnte, und wie der Holocaust als „Gedächtnisreligion“ gerade visuell umgedeutet werden konnte. So bot die Sektion insgesamt einen vielschichtigen multiperspektivischen Zugang zu Aspekten von visueller Globalisierung im geschichtskulturellen Raum und überraschte mit inspirierenden Bildanalysen, die vor allem vor Augen führen, wie wichtig eine Integration der Methoden der Visual History in den Methodenkanon von Geschichtsdidaktik, Geschichtskultur und (wenn man hier begrifflich trenne möchte) Public History ist. Deutlich wurde aber auch – und damit schloss Michael Wobring die Diskussion der Sektion, dass wir eigentlich alle noch visuelle Analphabeten sind.
Was zeigt sich in der Zusammenschau? Glänzen (oder doch zumindest verheißungsvolle Perspektiven öffnen) konnte die Didaktik der Geschichte auf dem 48. Deutschen Historikertag nur dann, als sie selbstbewusst und ohne einen Reglementierungsdruck aus fachhistorischer Forschung und Geschichtslehrerzunft das Profil eines eigenen Faches zu schärfen versuchte, eines Faches, das sich derzeit mit der empirischen Erforschung historischen Lernens und mit der Repräsentation historischen Wissens in der Öffentlichkeit beschäftigt. Dem Motto des Historikertages „Über Grenzen“ konnte die Didaktik der Geschichte dabei durchaus gerecht werden. Geschichtsbewusstsein für die Nation hingegen bot sie nicht an. Die Bundeskanzlerin wird enttäuscht sein.
Geschichte jenseits des Nationalstaats - imperiale und staatenlose Perspektiven
Benno Gammerl Besprochene Sektionen
"An den Grenzen des Nationalstaats. Staatsbürger und Staatenlose zwischen Heimatlosigkeit und Weltbürgertum"
"Grenzüberschreitungen an imperialen Randzonen. Biographische Zugänge zum transkulturellen Austausch"
"Grenzgänger – Imperiale Biographien in Vielvölkerreichen. Das Habsburger, das Russische und das Osmanische Reich im Vergleich (1806–1914)"
"Die Darstellung von Grenzen und Grenzen ihrer Darstellung. Karten in Ostmitteleuropa als Medium von Geschichtskultur und Geschichtspolitik"
Über den Grenzen nationalstaatlicher Container sucht die Geschichtswissenschaft heutzutage immer häufiger ihr Glück. Neben globalhistorischen Ansätzen gibt es noch weitere Passagen ins Jenseits der Nationalstaatshistoriografie, von denen zwei hier im Zentrum stehen sollen: die Geschichte, die sich in den meist engen Lücken zwischen den nationalstaatlichen Behältern abspielte und die Geschichte von imperialen Formationen.
Auf dem Historikertag 2010 in Berlin nahmen mehrere Sektionen derlei nicht-nationalstaatliche Räume und Konstellationen in den Blick. Die folgende Zusammenfassung stellt drei Aspekte der dort geführten Diskussionen ins Zentrum: Erstens, das Verhältnis zwischen Nationalstaatstaatlichkeit einerseits, Imperialität andererseits sowie nicht-nationaler, etatistischer Staatlichkeit als einer dritten zentralen Dimension politischer Ordnung im 19. und 20. Jahrhundert; zweitens, die Raumvorstellungen und die Handlungsspielräume, die sich jenseits nationalstaatlicher Einhegungen eröffneten; und drittens, die ambivalenten Identitätspositionen, die sich in der Staatenlosigkeit und in imperialen Formationen entwickeln konnten.
Nationalstaat – Staat – Reich
Das Ausblenden imperialer und kolonialer Verwicklungen beim Schreiben nationaler Geschichtserzählungen stellt eine ebenso unzulässige Verkürzung dar wie umgekehrt das Unterschlagen der Relevanz nationalstaatlicher Konzepte bei der Beschreibung moderner Imperien. Die Verschränkung von Nationalstaatlichkeit und Imperialität äußert sich einerseits darin, dass sie sich in wechselseitiger Abgrenzung voneinander konstituierten, und andererseits darin, dass beide auf etatistische Staatlichkeit als ein drittes Modell politischer Ordnung rekurrieren konnten.
Dieses staatliche Regime gerät schnell in den Blick, wenn man sich mit Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit befasst. ANDREAS FAHRMEIR (Frankfurt am Main) betonte in seinem Beitrag den etatistischen Willen zur eindeutigen Zuordnung einer jeden Person zu einem bestimmten Staat im langen 19. Jahrhundert. Aus dieser Perspektive war die Staatenlosigkeit ein Fehler im System, ebenso wie die damals häufiger auftretenden und problematisierten Mehrfachstaatsangehörigkeiten. Erst in der Folge von zwei Weltkriegen sowie den angehörigkeitsrechtlichen Maßnahmen des Dritten Reichs und der Sowjetunion – beides Formationen, die nationalstaatliche und imperiale Elemente miteinander kombinierten –, also erst im Verlauf des 20. Jahrhunderts sei, so Fahrmeir, die Staatenlosigkeit zu einem relevanten Problem geworden. In der Diskussion wurde auf die Dekolonisierung als weiteren Produzenten von Staatenlosigkeit hingewiesen. In ähnlicher Weise betonte auch DIETER GOSEWINKEL (Berlin) in seinem Kommentar den etatistischen Ursprung der Staatsangehörigkeit um 1800. Erst später sei dieses Rechtsinstitut nationalisiert und die Staatenlosigkeit unter den Bedingungen der Nationalstaatlichkeit für die Betroffenen zu einem existentiellen Problem geworden.
Interessanter Weise zielten die Vorschläge zur Lösung dieses Problems wiederum auf transnationale oder globale Strukturen der Staatlichkeit. MIRIAM RÜRUP (Göttingen) analysierte zunächst die Lösungsversuche des Völkerbunds in der Zwischenkriegszeit, als das Prinzip der Nicht-Abschiebung von Staatenlosen und der Nansen-Pass durchgesetzt werden sollten. Erst 1954 entschärfte ein in den Strukturen der UNO vereinbartes internationales Abkommen, dessen Ratifizierung sich teilweise bis in die 1970er-Jahre verzögerte, das Problem ein Stück weit. Insgesamt ging die Staatengemeinschaft also dilatorisch mit der Frage der Staatenlosigkeit um. Weniger zögerlich, aber noch erfolgloser waren die zivilgesellschaftlichen Bemühungen der World-Government-Bewegung nach 1945, die JULIA KLEINSCHMIDT (Göttingen) untersuchte. Hier wurden gegen Staatenlosigkeit und Krieg als vom Nationalstaat verursachten Übeln Lösungsansätze im Sinne eines „Weltstaats“ entwickelt. Insgesamt blieb die von Elementen einer elitären Zivilisierungsmission geprägte Debatte über eine postnationale Weltordnung jedoch weitgehend wirkungslos. Erst später gewannen ähnliche Universal- und Menschenrechtsdiskurse für transnationale politische Strukturen breitere Relevanz.
Ebenso wie das Problem der Staatenlosigkeit verweist auch die Beschäftigung mit Reichen in verschiedenerlei Hinsicht auf das Spannungsfeld zwischen national, staatlich und imperial geprägten Ordnungsvorstellungen und Herrschaftspraktiken. Dabei geraten zunächst nationale Oppositionen gegen die imperiale Zentrale in den Blick, wie sie JULIA SCHMID (Tübingen) in der Sektion „Die Zentralität der Peripherie“ mit Blick auf die Bedeutung der „Sprachgrenze“ für den deutschösterreichischen (und den reichsdeutschen) Nationalismus im habsburgischen Kontext beschrieb. Das Erstarken von Nationalismen und die jeweiligen Wege, auf denen verschiedene Reiche diesem Phänomen begegneten, wurden auch in der Sektion über „Grenzgänger“ diskutiert. Dabei zeigte sich insbesondere, wie fruchtbar es sein kann, imperiale Kohäsions- und nationale Desintegrationskräfte nicht als einander ausschließende Faktoren, sondern in ihrer teilweisen Komplementarität und in ihrem Wechselspiel zu untersuchen.
Ähnliches gilt für das Verhältnis von Modernität und imperialen Formationen, welche die ältere Historiografie zumeist als Modernisierungsbremsen betrachtet hat. Demgegenüber eröffnen sich vielversprechende Forschungsperspektiven, wenn man Reiche als Katalysatoren von Modernisierungsprojekten begreift, die in je besonderer Weise mit etatistischen Handlungsmustern und nationalstaatlichen Vergleichsmaßstäben verknüpft waren. HANNES GRANDITS (Graz/Berlin) richtete seinen Blick auf den aus Österreich-Ungarn ausgewanderten Omer-paşa Latas und dessen Karriere im Osmanischen Reich, wo der zum Islam Konvertierte zum Hauslehrer des Kronprinzen und zum Kriegsminister avancierte. Anhand dieses Beispiels verwies Grandits auf die Ambivalenz zwischen militärischer Gewalt und (segensreicher) bürokratischer Modernisierung im Kontext des großen osmanischen Reformanlaufs im 19. Jahrhundert und auf die spezifischen Modernisierungswirkungen von Imperien.
Eine Habsburgische Variante imperialer Modernisierung, die die gängige Unterscheidung zwischen modernen, maritimen, westeuropäischen Kolonialreichen auf der einen und traditionalen, kontinentalen, mitteloseuropäischen Reichen auf der anderen Seite unterlief, präsentierte ALISON FRANK (Harvard), indem sie die maritimen Großmachtambitionen untersuchte, die im habsburgischen Adriahafen Triest kursierten. Auch dieses Beispiel verdeutlicht das imperiale Potenzial zum Aufbrechen traditionaler Strukturen. Bei der Analyse solcher imperialer Modernisierungsverläufe dürften sich vergleichende und transfergeschichtliche Ansätze als besonders lohnend erweisen.
Allerdings verdeutlicht gerade die Untersuchung konkreter imperial-peripherer Situationen, dass sich die Ablösung überkommener Muster zumeist nicht als eindeutig gerichteter Prozess, der von der Tradition in die Moderne führte und vom Zentrum in die Peripherie übertragen wurde, beschreiben lässt. TANJA BÜHRER (Bern) untersuchte in ihrem Vortrag über Emin Pascha – einen europäischen Regierungsbeamten im Sudan – die ambivalenten Beziehungs- und Transfergeflechte, innerhalb derer der ortsansässige Intermediär zwischen Kolonialmacht und lokalen Eliten handelte. Vor diesem Hintergrund wird klar, dass die Folgen solchen Handelns und Interagierens zu komplex sind, um in einem teleologischen Modernisierungsnarrativ aufgehen zu können.
Aus der Zusammenschau der Beiträge lässt sich also kein Argument ableiten, das Imperien vom Vorwurf der Rückständigkeit entlasten würde, indem es deren modernisierende Wirkungen aufzeigt. Vielmehr drängt sich eine profunde Skepsis gegenüber allen modernisierungstheoretischen oder anderweitig normativ aufgeladenen Überhöhungen sowohl nationaler als auch imperialer oder etatistischer Ordnungsmuster auf. Letztlich bergen Etatismus, Nationalstaatlichkeit und Imperialität jeweils spezifische Chancen und Gefahren, die es angemessen zu berücksichtigen gilt.
Räume und Akteure
Diese Möglichkeiten und Risiken werden insbesondere dann sichtbar, wenn man den Blick gezielt auf die Handlungsspielräume bestimmter Akteure richtet, wie es die Sektionen über „Grenzgänger“ und über „Grenzüberschreitungen“ taten, obwohl die letztlich immer mit thematisierten Grenzsetzungen und Eingrenzungen in den Titeln nicht auftauchten. In ähnlicher Weise verwies die Debatte über Staatenlosigkeit sowohl auf deren ermächtigende, weltbürgerliche als auch auf deren einschränkende, heimatlose Dimension. Miriam Rürup betonte unter Verweis auf Hannah Arendts Beschreibung der Staatenlosigkeit als Paradigma der Entrechtung deren entmachtende Auswirkungen. In eine ähnliche Richtung argumentierte CATHLEEN CANNING (Ann Arbor), die die konkreten Handlungsmöglichkeiten unterstrich, die ein aktives, partizipatorisches Verständnis der Staatsbürgerschaft eröffnete. Der Zugang zu diesem Potenzial war den Staatenlosen ebenso verwehrt wie den deutschen Frauen über weite Teile des langen 19. Jahrhunderts. KIRSTEN HEINSOHN (Hamburg) beschrieb Staatenlosigkeit und Diaspora dagegen eher in ihrer ermächtigenden Dimension als Imaginationsräume, die sich zum Kosmopolitischen hin öffnen konnten, und betonte den Chancenreichtum, den die Lücke zwischen den Nationalstaaten den Akteuren zu bieten hatte.
Ein anderes Beispiel für die Ermächtigung eines individuellen Akteurs in einer Lücke, die sich zwischen Staaten, Imperien und anderen Herrschaftsformationen auftat, lieferte BENEDIKT STUCHTEY (London), der die gleichsam privaten und staatsfreien Eroberungen schilderte, die James Brook Mitte des 19. Jahrhunderts zum „weißen“ Raja von Sarawak auf Borneo machten. In diesem Fall eröffnete ein spezifischer Gestus des Erschließens eines unerschlossenen Raums, der Abenteuer und evangelikale Zivilisierungsmission miteinander verknüpfte sowie in multiplen Identitäten und gespaltenen Loyalitäten resultierte, einem einzelnen aufgeklärt-kolonialen Despoten zumindest für eine gewisse Zeit enorme Handlungsspielräume. Auch MALTE ROLF (Hannover) konzentrierte sich in seinem Vortrag zum Romanov-Imperium auf individuelle Akteure, nämlich auf die Karrieren zweier Bürokraten. Dabei untersuchte er, wie das Überschreiten räumlicher Grenzen sowohl aufseiten der Verwalter als auch aufseiten der Verwalteten zu einer Multiplikation von Differenzwahrnehmungen führte, und zeigte, wie das imperiale Aufeinandertreffen unterschiedlicher Erfahrungshorizonte enorme Deutungsspielräume eröffnete, die sowohl Konflikt- als auch Kooperationspotenzial bargen. Stuchteys und Rolfs Beiträge vermitteln einen Eindruck von den vielfältigen Typen imperialer Grenzüberschreiter und Grenzgänger: friedfertige Vermittler trafen auf kulturelle Entdecker, die mitunter die Wege gewalttätiger Eroberer kreuzten.
Insgesamt fällt auf, dass viele Beiträge biografische Zugänge zur Imperiengeschichte wählten. Diese erlauben es, die Handlungsspielräume und Deutungshorizonte einzelner Akteure genau auszuleuchten. Allerdings bergen sie auch Risiken. Ein Blick auf die beiden Sektionen zu „Grenzgängern“ und „Grenzüberschreitungen“ verdeutlicht insbesondere die Gefahr, die Biografien von Angehörigen der Eliten zu privilegieren und darüber andere Akteure aus den Augen zu verlieren. Eine nicht- oder semi-elitäre Gruppe, die in den letzten Jahren zunehmend zum Gegenstand historischer Untersuchungen geworden ist, sind „nicht-europäische“ Agenten im Dienste der Kolonialmacht, wie die „schwarzen“ Kolonialsoldaten, deren ambivalente Position entlang der kolonialen frontier STEFANIE MICHELS (Frankfurt am Main) in ihrem Beitrag zur Sektion „Grenzmissverständnisse in der Globalgeschichtsschreibung“ thematisierte. Diese Akteure verdienen insbesondere deswegen die Aufmerksamkeit der Forschung, weil die Beschäftigung mit ihnen eine Perspektive nahe legt, welche die imperiale Heterogenität ernst nimmt und sich klaren bipolaren Zuordnungen verweigert.
Diese imperiale Komplexität können einerseits Untersuchungen von unterschiedlichen Akteursgruppen einfangen. Andererseits kann eine Fokussierung auf heterogene Räumlichkeiten und Raumwahrnehmungen ebenfalls anregend sein. Das zeigte die Sektion zur „Darstellung von Grenzen“, die Formen kartografischer Wissensproduktion diskutierte. Karten, so betonten VADIM OSWALT (Gießen) und PETER HASLINGER (Marburg/Gießen) in ihren Beiträgen, sind insbesondere deswegen als historische Quellen und als historiografisches Darstellungsmittel reizvoll, weil sie visuell und nicht-oppositional strukturiertes Wissen vermitteln sowie mit ihrer transmedialen Integration räumlicher und nicht-territorialer Dimensionen der Abbildung von Heterogenität in besonderer Weise gerecht werden können.
Diesen Prozess der Integration veranschaulichte UTE WARDENGA (Leipzig) anhand der redaktionellen Arbeit des Verlags Perthes, der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Berichte von Abenteurern, Entdeckern und Forschern aus Afrika in ein Darstellungsformat übersetzte, das mit westlichen Modi der Wissensabbildung kompatibel war. Dabei unterstrich Wardenga insbesondere den ambivalenten und instabilen Charakter der Beziehung zwischen Karte und Wirklichkeit. In noch stärker konstruktivistischer Manier beschäftigten sich SEBASTIAN BODE (Gießen) und MATHIAS RENZ (Gießen) mit Grenzdarstellungen auf oft mit politischen Ansprüchen und Forderungen verbundenen mittelosteuropäischen Geschichtskarten. Dabei unterschieden sie verschiedene, narrativ produzierte Grenzformen zwischen Inkongruenz, Suggestion, Labilität und Persistenz. Diese Beiträge verdeutlichen, wie fruchtbar Analysen kartografischer und anderer Raumkonstruktionen sein können. Sie liefern eine wichtige Ergänzung zu den biografischen Untersuchungen von Grenzgängern. Denn sie zeigen, dass diese sich nicht einfach nur von einem – stabilen, containerhaften – Raum in einen anderen begaben. Vielmehr trugen sie durch ihre Bewegungen zur – niemals gänzlich abgeschlossenen – Konstitution räumlicher Heterogenität bei.
Ambivalente Identitätsformationen
Diese Raumvielfalt wirkte sich wiederum auf das Selbstverständnis der Akteure aus. Die Diskussion über verschiedene Formen von Identitätsbildungsprozessen bildete einen dritten Schwerpunkt innerhalb der Sektionen, die sich mit Geschichte jenseits des Nationalstaats und in imperialen Zusammenhängen beschäftigten.
Ein klassisches Beispiel für eine heterogene Räumlichkeit, die ambivalente und gespaltene Identitätseffekte zeitigt, präsentierte Kirsten Heinsohn. Sie analysierte Eva Reichmann-Jungmanns im Londoner Exil entwickelte positive Lesart der staatenlosen Diaspora als chancenreichem Raum, der gleichzeitig die Erfahrung von Fremdheit und ein Gefühl der Zugehörigkeit ermögliche. Diese Interpretation war, so Heinsohn, einer spezifisch deutsch-jüdischen Denktradition verpflichtet, die weder einer Assimilation an die Mehrheitsgesellschaft noch der zionistischen Forderung nach der Gründung eines jüdischen Nationalstaats das Wort reden wollte und nach alternativen Auswegen suchte. Aus dieser Perspektive bildete die Situation der Diaspora, die sich nationalstaatlichen Homogenisierungen verweigerte, eine notwendige Voraussetzung für die Aufrechterhaltung und Pflege jüdischer kultureller Muster und Lebensweisen, die auf die Pluralisierung möglicher Identitäten jenseits eindeutiger Zuordnungen und letztlich auf ein kosmopolitisches Verständnis der Anerkennung des Anderen abzielten.
Ähnlich ambivalente Identitätseffekte zeigten sich auch in imperialen Kontaktzonen oder entlang kolonialer frontiers. Tanja Bührer verwies auf die postkolonialen Theorieangebote Homi Bhabas, der diese Zwischenzonen als Räume beschreibt, innerhalb derer binäre Gegensätze aufgehoben und stattdessen gespaltene und mehrdeutige Identifikationsprozesse in Gang gesetzt werden. Auf amüsante Art und Weise leuchtete STIG FÖRSTER (Bern) einen solchen Zwischenraum aus. Förster erzählte von James Achilles Kirkpatrick, der in den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts die British East India Company in Hyderabad repräsentierte, und von dessen Liebesbeziehung mit Khair-un-Nissa, einer jungen Muslima aus den lokalen Eliten, die Kirkpatrick nach seiner Konversion zum Islam heiratete. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Begegnungen, welche die imperialen Zwischenzonen ermöglichten, die Etablierung klarer Unterscheidungen zwischen Kolonisatoren und Kolonisierten durchkreuzen und gemischte oder hybride Identitäten hervorbringen konnten.
Vergleichbar komplexe Konstellationen waren auch für die Zwischenräume charakteristisch, die an den Rändern des Russischen Reiches entstanden. MICHAEL KHODARKOVSKY (Chicago) widmete sich dem Kaukasus und analysierte die fluiden und flexiblen Identitäten, die sich aus der Position lokaler Intermediäre zwischen imperialer Metropole und autochthoner Peripherie sowie zwischen Anpassung und der Formierung neuer Selbstbilder ergaben. Der Zerfall dieses Reichs in und nach der Revolution von 1917 kann ebenfalls als eine Zeit der intensivierten Verunsicherung von Identitätspositionen beschrieben werden. Dies zeigte DITTMAR DAHLMANN (Bonn) in seinen Anmerkungen zu Baron Robert Ungern-Sternberg, einem in Graz geborenen zaristischen Offizier mit deutschbaltischen Wurzeln, der in den Wirren des Bürgerkriegs „als Erbe Tschingis Khans“ für kurze Zeit die Kontrolle über das Territorium der Mongolei übernahm.
Eine weitere Dimension der Hybridität brachte TIM BUCHEN (Berlin) in seinen Überlegungen zu Joseph Samuel Bloch zur Sprache. Die Biographie des galizisch-jüdischen Abgeordneten im österreichischen Reichsrat des späten 19. Jahrhunderts belegt nicht nur ein weiteres Mal, wie imperiale Zwischenräume zur Entstehung ambivalenter Selbstbilder beitragen konnten, sondern sie zeigt auch, wie eine hybride Identität gezielt und im Sinne bestimmter politischer Zwecke konstruiert werden konnte. Blochs Entwurf einer „Österreichischen Identität“ steht paradigmatisch für den typisch cisleithanischen – und letztlich gescheiterten – Versuch, den nationalistischen Antagonismen mittels der Propagierung einer trans- oder multi-nationalen, staatszentrierten und mit der imperialen Ordnung kompatiblen Identität entgegenzuwirken.
Dieses Wechselspiel zwischen zentrifugalen Nationalisierungs- und zentripetalen Integrationstendenzen war entscheidend für die Modi der Identitätsbildung innerhalb imperialer Formationen im 19. und 20. Jahrhundert. Im Hinblick auf die Diskrepanzen zwischen imperialisierenden und nationalisierenden Formen kartografischer Identitätsproduktion zeigte das VERONIKA WENDLAND (Marburg) in ihrer Analyse von Darstellungen der Ukraine zwischen dem 16. und dem 20. Jahrhundert. Dieser Raum erschien dabei zunächst als nicht umgrenztes, ungefähres Gelände, später als peripherer und unbezeichneter Teil des Russischen Reichs sowie zuletzt als ein von national-ethnografischen Grenzen durchzogenes Gebiet. Ähnliche Beobachtungen stellte auch VYTAUTAS PETRONIS (Marburg) an, der den Streit um die Verortung von Vilnius auf ethnografischen Karten des frühen 20. Jahrhunderts – in der litauisch-sprachigen oder der russisch-sprachigen Zone – schilderte.
Von der kosmopolitisierenden Diaspora über hybridisierende Zwischenräume und pluralisierende Imperien bis hin zu nationalisierenden Peripherien, die einzelnen Beiträge zeigten eine Fülle von ambivalenten Identitätsformationen, die (vielleicht nicht nur) jenseits des Nationalstaats wirksam und denkbar waren. Eine genauere Untersuchung und vergleichende Analyse dieser in je spezifischen Kontexten auftretenden Identitätseffekte, das macht die Synopse ebenfalls deutlich, steht allerdings noch aus und verspricht weitere Einsichten.
Die Beschäftigung mit den Lücken zwischen den (National-)Staaten und mit imperialen Konstellationen ist gewinnbringend und eröffnet neue, aussichtsreiche Forschungsperspektiven, die die Geschichtsschreibung sowohl aus dem nationalstaatlichen Container heraus als auch über die Fokussierung auf Europa hinaus führen können.
Scheinbar bieten biografische Herangehensweisen einen besonders reizvollen Zugang zu diesem Forschungsfeld. Der Versuch, dabei auch nicht-elitäre Perspektiven und Praktiken in den Blick zu bekommen, darf allerdings auf Dauer genauso wenig unterbleiben wie eine Ergänzung solcher biographischer Forschungen durch andersartige Ansätze und Analysen.
Besonders vielversprechend scheinen in dieser Richtung die teilweise angedeuteten vergleichenden und transfergeschichtlichen Perspektiven zu sein, die nicht nur die Verflechtungen innerhalb einzelner, sondern auch zwischen verschiedenen Imperien untersuchen. Es wäre zu wünschen, dass dabei in Zukunft die auf diesem Historikertag noch weitgehend aufrecht erhaltene Grenze zwischen östlich-kontinentalen und westlich-kolonialen Imperien häufiger überschritten wird.
'Humanitarismus' und 'Entwicklung'
Martin Rempe Besprochene Sektionen
"Humanitäre Entwicklung und Rassismus in Afrika südlich der Sahara 1920-1990"
"Genealogien der Menschenrechte"
"Humanitäre Interventionen und transnationale Öffentlichkeiten seit dem 19. Jahrhundert"
"Creating a World Population: The Global Transfer of Population Control in the 20th Century"
Der Versuch, vier Sektionen des Berliner Historikertages aneinander binden zu wollen, birgt unweigerlich die Gefahr, tendenziell Inkompatibles auf Biegen und Brechen passend zu machen. Die gemeinsame Betrachtung der Oberthemen Rassismus und Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Interventionen, Menschenrechte sowie Bevölkerungspolitik droht in der Tat recht assoziativ zu werden, gehört doch keines dieser Themen zu den traditionellen und lang bearbeiteten Forschungsfeldern der deutschen Geschichtswissenschaft. Dass hinsichtlich methodologischer und thematischer Bandbreite, forschungspraktischer Fragen und inner- wie interdisziplinärer Schnittstellen dadurch ein weites Feld eröffnet wird, lässt sich jedoch umgekehrt auch als erste Gemeinsamkeit aller vier Bereiche deklarieren. Diese Offenheit bringt Vor- und Nachteile: Argumentative Kantersiege und kanonische innerdisziplinäre Bezüge scheinen im Vergleich mit anderen Forschungsfeldern seltener, dafür sind ungeklärte Fragen und neue Ansätze Legion. So verwundert es nicht, dass die Zahl an Forschungsprojekten, Qualifikationsarbeiten und sonstigen Publikationen in den letzten Jahren geradezu sprunghaft angestiegen ist. Alle vier Themen sind in den letzten Jahren – etwas salopp gesagt – sexy geworden. Doch was verbindet sie darüber hinaus?
Im Hinblick auf die Anlage aller vier Sektionen wäre da zunächst einmal die trans- und internationale Perspektive zu nennen – das Motto des diesjährigen Historikertages „Über Grenzen“ wurde somit durchwegs und in beispielhafter Art und Weise aufgegriffen. In der Zusammenschau lässt sich ein klarer Trend innerhalb der Geschichtswissenschaft erkennen, internationale Geschichte nicht mehr ausschließlich als Diplomatie- oder Politikgeschichte zu deuten, sondern den Akteursradius zu erweitern: Neben Internationalen Organisationen rücken zunehmend halbstaatliche und private Entwicklungsagenturen, wissenschaftliche Experten, aber auch zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen in den Fokus. Zweifellos verspricht eine derartige Erweiterung grundlegende neue Einsichten hervorzubringen. Die vielfältigen Handlungsradien unterschiedlicher Akteure in den Blick zu nehmen, ergänzt die ehedem staatsfixierte Perspektive um eine wesentliche, namentlich transnationale Dimension. Neue Formen von Governance jenseits des Nationalstaates, die sich etwa im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit oder des international relief herausbildeten, bedürfen einer Integration in historische Forschungsdesigns, nicht zuletzt um die zumeist recht statischen politikwissenschaftlichen Governancemodelle zu ergänzen und historisch zu perspektivieren. Es ist ein großes Verdienst aller vier Sektionen, dabei Themenbereiche auf die Tagesordnung gesetzt zu haben, die vor wenigen Jahren noch außerhalb des Blickfeldes der historischen Zunft lagen.
Gemeinsam war allen Sektionen zudem ein äußerst breiter, teils auch interdisziplinärer Zugriff auf ihr jeweiliges Oberthema. So brachte STEFAN-LUDWIG HOFFMANN (Potsdam) in seinem konzeptionell sehr überzeugend aufgestellten Panel ganz unterschiedliche Menschenrechtsnarrative miteinander ins Gespräch. Bereits in der Einführung stellte er klar, dass es der historischen Forschung zum vergleichsweise jungen Themenfeld Menschrechte nicht um gefällige Scheindebatten gehen dürfe. Unterschiedliche Ansätze und Perspektiven der Ideengeschichte, der Politik-, Rechts- und Mediengeschichte, aber auch anderer wissenschaftlicher Disziplinen müssten miteinander in Dialog treten, um sich gegenseitig in Frage stellen und so Synergieeffekte erzielen zu können. Paradigmatisch zeigte sich dies an der Einbeziehung von HANS JOAS (Erfurt/Chicago), dessen Thesen durchaus den Sozialwissenschaftler und Philosophen verrieten. Dennoch gelang es ihm, seine Überlegungen als Diskussionsgrundlage für darüber hinaus gehendes historisches Arbeiten anzubieten. Im Hinblick auf die Erweiterung von Perspektiven internationaler Geschichte lässt sich ferner JAN ECKELs (Freiburg) Vortrag hervorheben. Sein Beitrag lenkte den Blick auf eine menschenrechtsgeleitete Neuausrichtung und damit eine Humanitarisierung der internationalen Beziehungen in den 1970er-Jahren. Während einige seiner Beispiele durchaus im Rahmen konventioneller bilateraler Politik- und Diplomatiegeschichte blieben, stellte die Betonung des Faktors Menschenrechtsaktivismus durch NGOs und andere kollektive Akteure eine interessante und lohnenswerte Ergänzung dieser Perspektive dar.
Eine gleichfalls erweiterte, in diesem Fall wissenschaftsgeschichtlich orientierte Perspektive ließ sich in der von VERONIKA LIPPHARDT (Berlin) und CORINNA R. UNGER (Bremen) geleiteten Sektion zu „Population Control“ im 20 Jahrhundert beobachten. Neben einer globalgeschichtlichen Makroperspektive auf die Entstehung verschiedener Wissenssysteme von und über „Weltbevölkerung“ sollten auch Implementierungsprozesse und Rückkoppelungen von Mikro- und Makrostrukturen in den Blick genommen werden. Während „Population Control“ bisher häufig als „top down“ Prozess untersucht werde, müssten künftig auch gegenläufige Entwicklungen und Implementierungs- und Adaptionspraktiken von „Wissen“ vor Ort untersucht werden. Gerade das Forschungsfeld „Bevölkerungskontrolle“ müsse als multidimensionaler Prozess erforscht werden, der Wissenstransfers und wissenschaftliche Verarbeitung von vermeintlich neutralem Wissen vor einem bestimmten politisch-kulturellen Hintergrund untersuche. Diese Agenda erwies sich allerdings als voraussetzungsreich. Analysen, die die Entwicklung von Technologien, Institutionen und das Nebeneinander oftmals disparater Diskurse auf globalem wie lokalem Niveau in den Fokus nehmen und zueinander in Beziehung setzen, scheinen beim gegenwärtigen Stand der Forschung noch etwas verfrüht, da die Vortragenden dem Anspruch der Sektionsleiterinnen nicht vollständig gerecht werden konnten. Ungeachtet dessen machte die Einbeziehung medizinhistorischer Forschungsprojekte deutlich, dass es nicht immer die unmittelbar am Wegesrand liegenden Themen sein müssen, die wesentliche Einsichten in ein übergeordnetes Thema versprechen. So konnte JESSE OLSZYNKO-GRYN (Cambridge) in seinem Vortrag zur (Weiter-)Entwicklung von Sterilisierungspraktiken bei Frauen in den USA, Indien und Pakistan ab den 1960er-Jahren illustrieren, dass die Produktion und Anwendung wissenschaftlichen „Wissens“ niemals losgelöst vom jeweiligen soziokulturellen Kontext betrachtet werden kann und soziale Errungenschaften nicht in jedem Umfeld auch als solche funktionieren.
Das hier identifizierte Problem der Rückbindung spezifischer Fallstudien an den größeren politischen, gesellschaftlichen und nicht zuletzt ökonomischen Kontext wurde ebenso in der Sektion zu Rassismus und Entwicklungszusammenarbeit in Afrika im 20. Jahrhundert sichtbar. In diesem Panel dominierte, etwa in den Beiträgen von HUBERTUS BÜSCHEL (Gießen), RICHARD HÖLZL (Göttingen) und MARCEL DREIER (Basel), der kulturgeschichtliche Blick auf die konkrete (post)koloniale Situation und rassistisch konnotierte Begegnungen zwischen (weißen) Entwicklungshelfern und (schwarzer) indigener Bevölkerung. Erst im Vergleich mit dem wissensgeschichtlich angelegten Beitrag von DANIEL SPEICH (Zürich), der das Verschwinden der Kategorie ‚Rasse’ innerhalb der Entwicklungsökonomie nach 1945 nachzeichnete, gewann das eingangs von den Sektionsleitern diagnostizierte Paradoxon zwischen diskreditierten rassistischen Denkweisen in Theorie sowie Wissenschaft und gelebten Rassismen in der entwicklungspolitischen Praxis an Plausibilität.
Das von MARTIN H. GEYER (München) geleitete Panel setzte demgegenüber – zumindest dem Titel nach – humanitäre Interventionen in Bezug zur Entstehung transnationaler Öffentlichkeiten und zielte dadurch auf eine Erweiterung der internationalen Geschichte in gleich doppelter Hinsicht ab, zumal mediengeschichtliche Dimensionen ebenso akzentuiert werden sollten wie das politische Handeln transnationaler Akteure im Rahmen humanitärer Interventionen. So aufschlussreich die drei Vorträge von FABIAN KLOSE (München), VOLKER BARTH (Köln) und DANIEL MAUL (Gießen) für sich genommen waren, so gelang es nur letzterem in seiner Analyse von internationalen relief Aktionen des amerikanischen Roten Kreuzes ansatzweise, einen Bogen zwischen beiden Ansätzen zu spannen und Reaktionen der Öffentlichkeit mit einzustreuen.
Auch in dieser Sektion wäre deshalb weniger vielleicht mehr gewesen, zumal das in der anschließenden Diskussion zu beobachtende Ringen um Begrifflichkeiten allein bereits den großen Mehrwert des Panels verdeutlichte. Begriffsbildung ist und bleibt eine zentrale Aufgabe der Geschichtswissenschaft, und so zeigte es sich in allen vier Sektionen, dass es behutsamer begrifflicher Annäherungen bedarf, um das jeweilige Forschungsfeld erst einmal zu ‚sichern’ und eine gemeinsame Basis für darauf folgende Analysen zu finden.
Dabei traf der Versuch, den Begriff der „humanitären Intervention“ für verschiedene Prozesse des 19. Jahrhunderts fruchtbar zu machen, auf deutliche Ablehnung im Publikum. Heutzutage verstanden als militärisches Eingreifen, dessen Rechtfertigung in der Verletzung von Menschenrechten gründet, wertete Fabian Klose demgegenüber den Aufbau einer transnationalen Gerichtsbarkeit – der sogenannten mixed commissions – in verschiedenen westafrikanischen Kolonien zur Durchsetzung des 1807 in London verabschiedeten Verbots des Sklavenhandels als erste und längste humanitäre Intervention in der Geschichte. Kloses Begründung basierte im Wesentlichen auf einem Quellenzitat, demzufolge jene Maßnahme „in the cause of humanity“ erfolgt sei. Abgesehen davon, dass jene Gerichte dazu dienten, die imperiale Kontrolle des Empire zu festigen, wie Kommentator SAMUEL MOYN (New York) und andere herausstrichen, wurde in Kloses Argumentation auch nicht erkennbar, wie sich eine britische Politik der ‚humanitären Intervention’ von ‚regulärer’ britischer Kolonialpolitik abgrenzen ließe. Kurzum überwogen letztendlich starke Zweifel darüber, jenen Begriff derart weit zu fassen.
In der Sektion zu ‚Population Control‘ wurde ebenfalls deutlich, dass die „Weltbevölkerung“ ein schwer fassbarer Begriff sei, den es letztlich zu dekonstruieren gelte. Wer ab wann von wem als Teil dieser verallgemeinerten Kategorie gesetzt wurde, muss sehr genau differenziert werden. Dies zeigte beispielsweise auch die Diskussion im Anschluss an den Vortrag von SYBILLA NIKOLOV (Bielefeld), die zur graphischen Darstellung von Bevölkerungsstatistiken am Beispiel Otto Neuraths referierte.
Abgesehen davon sollte Bevölkerungspolitik keineswegs mit Bevölkerungsbegrenzung gleichgesetzt werden, wie ALEXANDRA WIDMERs (Berlin) Vortrag zur Verbesserung der Geburtsmedizin durch die britische Kolonialverwaltung in Vanuatu illustrierte. Den vor Ort implementierten medizinischen Vor- und Nachsorgepraktiken ging die von Beamten und christlichen Missionaren artikulierte Sorge über einen massiven Bevölkerungsrückgang auf der südpazifischen Inselgruppe voraus.
Wie wichtig die Arbeit an der begrifflichen Basis sein kann, zeigte sich ferner auch in der Menschenrechtssektion. Die in der Diskussion aufgebrachte Frage nach „sozialistischen“ Menschenrechtskonzeptionen – man könnte aber ebenso an die Entstehung islamischer Menschenrechte denken – führte allen Teilnehmenden klar vor Augen, dass es sich bei „den Menschenrechten“ um einen sehr dehnbaren Begriff für oftmals sehr unterschiedliche Narrative handelt, der nicht mit dem abschließenden Verweis auf die Französische Revolution oder die UN-Charta von 1948 als definiert betrachtet werden kann. Die Frage, ob sich komparative Annäherungen zwischen sozialen Rechten und den besonders von Samuel Moyn betonten disparaten „westlichen“ Menschenrechtsnarrativen anbieten, offenbarte zudem mögliche Fallstricke und terminologische Geflechte, die sehr vorsichtig entworren und neu zusammengesetzt werden wollen. So sagt der performative Akt einer Berufung auf Menschenrechte noch nichts über die zu Grunde liegende Menschenrechtskonzeption aus. Vielmehr sollten Menschenrechte als Teil verschiedener Diskurse und daraus folgender Praktiken untersucht werden.
Schließlich blieben auch in der Diskussion um Rassismus in der Entwicklungszusammenarbeit kritische Töne am Rassismusverständnis der ReferentInnen nicht aus, die ihren Vorträgen insoweit eine weiche Definition von Rassismus zugrunde legten, als jegliches othering zwischen Europäern und Afrikanern mit Rassismus in Verbindung gebracht wurde. Kommentator PATRICK HARRIES (Basel) wies demgegenüber zurecht daraufhin, dass Konflikte und daraus resultierende Differenzkonstruktionen nicht ausschließlich rassistisch motiviert sein mussten, sondern beispielsweise ebenso auf Klassenunterschiede oder Geschlechterverhältnisse zurückgeführt werden könnten. Gerade in dieser Hinsicht machte sich ein Stück weit die fehlende Rückbindung an den politischen Diskurs bemerkbar, da sich beispielsweise afrikanische Regierungsvertreter nicht selten einer ganz ähnlichen Sprache in Bezug auf ihre Landbevölkerung bedienten wie europäische Entwicklungsexperten.
Die teils sehr ausführlichen Diskussionen um Terminologien verweisen darauf, dass die jeweiligen Forschungsfelder noch eine Menge Arbeit vor sich haben, zugleich in ihnen aber auch einiges an Potential schlummert. Was schließlich bleibt, ist ein caveat – und viel Zuversicht: Anzumahnen ist, dass gerade bei den thematisch durchaus reizvollen Detailstudien auch Grenzen historischer Erkenntnis und teils auch methodisch-perspektivische Fallstricke manifest wurden. So hätte es einigen Vorträgen gut getan, ein wenig über rein deskriptive Ebenen hinaus zu blicken, verstärkt nach Erklärungen zu suchen und nicht zuletzt eine konsequentere Rückbindung an politische, aber auch gesellschaftliche und ökonomische Strukturen und Entwicklungen anzustreben. Die Anlehnung an sozial- oder politikwissenschaftliche Theoreme oder die Historisierung derselben hätte sicherlich einiges an Tiefenschärfe und Stringenz erbracht. Man muss nicht zwingend eine detaillierte Netzwerkanalyse betreiben, um der Frage nach den Beziehungen verschiedener Akteure Aufmerksamkeit zu widmen. Dies in Rechnung gestellt, überwiegt dennoch die Zuversicht darüber, dass die internationale Geschichte durch neue Themenfelder und innovative interdisziplinäre Perspektiven in den nächsten Jahren eine ungemeine Bereicherung erfahren wird. Besonders die Sektion zu Bevölkerungskontrolle fiel positiv durch die regen und ergebnisoffenen Diskussionen im Anschluss an die Vorträge auf. Doch auch insgesamt stimmt optimistisch, dass in Berlin ein konstruktiver und offener Austausch der historischen Zunft beobachtet werden konnte, was darauf schließen lässt, dass selbst die letzten Verfechter des methodischen Nationalismus inzwischen die Notwendigkeit der Einbeziehung transnationaler Perspektiven in die geschichtliche Forschung anerkannt haben. So werden die vorgestellten und in Angriff genommenen Projekte von Vanuatu bis Indien, von Tokio bis San Francisco und von der afrikanischen bis zur chilenischen Westküste sicherlich wesentlich dazu beitragen, die in aller Munde geführte Globalgeschichte mit weiterer und vor allem empirisch gesättigter Nahrung zu versorgen.
Wirtschaftsgeschichte
Mathias Mutz Besprochene Sektionen:
"Immigrant Entrepreneurship. The German-American Experience in the 19th and 20th Century"
"Die Entstehung des modernen Unternehmens: Aufkommen, Form und Grenzen der Institutionalisierung und Diffusion in Europa 1400–1900"
"Abschied von der Industrie? Die Bundesrepublik im wirtschaftlichen Strukturwandel der 1970er Jahre"
"Grenzgänge zwischen Wirtschaft und Wirtschaftswissenschaften. Zur Historischen Semantik einer gesellschaftlichen „Leitwissenschaft“"
Ein großer Teil der Sektionen des 48. Historikertags in Berlin (28.9.-1.10.2010) näherte sich dem Motto „Über Grenzen“ aus einer räumlichen Perspektive an, indem transnationalen Themen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Insofern ist es aus wirtschaftshistorischer Perspektive erstaunlich, dass sich im Programm keine eigenen Sektionen zum globalen Handel oder zur Rolle transnationaler Konzerne fanden. Dies kann Zufall sein oder darin begründet, dass solche Themen schon lange zum Repertoire der Wirtschaftsgeschichte gehören. Diese Forschungsfelder stellen jedenfalls wichtige Verknüpfungspunkte zu anderen Teildisziplinen und aktuellen Forschungstrends dar. Andererseits war die insgesamt deutlich feststellbare Tendenz zur Internationalisierung des Historikertags in den wirtschaftshistorischen Sektionen besonders stark ausgeprägt, so wurden immerhin sieben der im Programmheft ausgewiesenen 28 Vorträge zur Wirtschaftsgeschichte in englischer Sprache gehalten. Unabhängig davon, das heißt in einem nicht geographisch-politischen Sinne, können jedoch alle für diesen Querschnittsbericht besuchten Sektionen als mehr oder weniger expliziter Debattenbeitrag zum Überwinden und Ziehen von Grenzen in der Wirtschaftsgeschichte gelesen werden. Eben nicht nur räumlich, sondern vielmehr zeitlich, thematisch und konzeptionell.
Im klassisch-räumlichen Kontext bewegte sich hier vor allem die vom Deutschen Historischen Institut (DHI) in Washington initiierte Sektion „Immigrant Entrepreneurship. The German-American Experience in the 19th and 20th Century“. Wie HARTMUT BERGHOFF (Washington) erläuterte, wurde hier ein größeres Forschungsprojekt vorgestellt, das durch eine systematische Beschäftigung mit Unternehmerbiographien die Bedeutung deutschstämmiger Immigranten für das amerikanische Wirtschaftsleben herausarbeiten will. Damit wird eine zweifelsohne interessante Forschungslücke der deutsch-amerikanischen Geschichte angegangen, die gerade auch angesichts der gegenwärtigen Integrationsdebatten von Interesse ist. Allerdings wurde die durch die Perspektive implizierte Frage, was das Besondere an deutschen Einwandererunternehmern in den USA darstellen soll, in den exemplarischen Studien der Vorträge nicht eindeutig beantwortet. Während sich CRISTINA STANCA MUSTEA (Heidelberg) und UWE SPIEKERMANN (Washington) in ihren Beiträgen zum Hollywood-Pionier Carl Laemmle und zur kalifornischen Industriellendynastie Spreckels von vorne herein auf herausragende Einzelbeispiele konzentrierten, stellten SUSAN INGALL LEWIS (New York) und GILES HOYT (Indianapolis) die Relevanz deutscher Einwanderer bzw. Einwanderinnen in der lokalen Wirtschaft von Indiana und Albany/New York heraus. Dass dabei Netzwerke zwischen deutschen Einwanderern und die deutsche Sprache als Kommunikationsmittel besonders hervortreten, erscheint angesichts der quantitativen Bedeutung dieser Gruppen wenig überraschend. Spannender sind hier die vor allem von Susan Ingall Lewis aufgeworfenen Fragen, inwiefern deutsche Unternehmer/innen einen besonderen Ruf genossen und wie sie sich möglicherweise von anderen (Einwanderer-)Gruppen unterschieden. Uwe Spiekermann begründete den Erfolg der Spreckels, die mit ihren Unternehmungen wesentlich zur infrastrukturellen Entwicklung Kaliforniens beitrugen, weniger mit den vorhandenen deutschen Netzwerken als mit der schnellen Anpassung an die Regeln des amerikanischen Wirtschaftslebens. Insofern bleibt zu klären, ob ein biographischer Ansatz nicht wichtige Chancen einer mehrdimensionalen Transfergeschichte verpasst: Hier müssten etwa auch mögliche Rückwirkungen auf Deutschland thematisiert werden. Auch geht es dann letztlich weniger um die Besonderheiten deutscher Wirtschaftsmigranten, sondern vielleicht eher um die Integrationskraft des US-Wirtschaftssystems. Letztlich riskiert ein am Einzelfall orientiertes Vorgehen in Erfolgsgeschichten ähnlich denen der traditionellen Unternehmergeschichte stecken zu bleiben, auch wenn alle Referent/innen diesen Punkt kritisch reflektierten und eine Einbeziehung des unternehmerischen Scheiterns forderten.
Zeitliche Grenzziehungen der Disziplin überschritt im Unterschied dazu die Sektion zur Entstehung des modernen Unternehmens, deren Referenten die Fokussierung der Unternehmensgeschichte auf das späte 19. und 20. Jahrhundert kritisierten, um stattdessen spätmittelalterliche, frühneuzeitliche und frühindustrielle unternehmerische Organisationsformen zu untersuchen. Wie RALF BANKEN (Frankfurt am Main) einleitend bemerkte, sollte diese Ausweitung des Unternehmens-Begriffs neue konzeptionelle Perspektiven auf die heute „alles dominierende Organisationsform Unternehmen“ ermöglichen, da nur so die Veränderungen ab 1800 in den Blick genommen werden könnten. Im Fokus der Beiträge standen dementsprechend Domänenwirtschaft, Bergbau und Bankwesen als frühe Unternehmungen (MICHAEL ROTHMANN, Gießen), das protoindustrielle Textil- und Metallverarbeitungsgewerbe (STEFAN GORIßEN, Bielefeld), die gesellschaftsrechtliche Entwicklung der Sattelzeit (Ralf Banken) sowie der Charakter frühindustrieller Aktiengesellschaften (ALFRED RECKENDREES, Kopenhagen). Hierbei machten die Referenten deutlich, dass die Gleichsetzung von Unternehmen und Industrialisierung zu kurz greift und die Herausbildung von Unternehmen im weiteren Sinne (verstanden als längerfristiger Institutionalisierungsprozess) nicht zwingend auf die industrielle Produktion verweisen muss. Ausgehend von einem funktionalen Unternehmensbegriff finden sich zahlreiche Vorformen von Unternehmen, während einige frühe Aktiengesellschaften eher nicht als moderne Unternehmen funktionierten. Als entscheidende Frage kristallisierte sich dabei heraus, wie Unternehmen vor diesem Hintergrund überhaupt zu definieren seien und welche Funktion der Begriff zu erfüllen habe. Der wissenschaftliche Wert dieser Begriffsschärfung zwischen heuristischer Beschreibung und Analyse der Institutionenbildung blieb hierbei umstritten. Am weitesten ging in seinem Kommentar CLEMENS WISCHERMANN (Konstanz), der die Suche nach Kontinuitäten und Umbrüchen hin zu einem Idealtyp des modernen Unternehmens insgesamt verwarf und stattdessen die Untersuchung sich wandelnder Konfigurationen der Faktoren Produktion, Koordination und Kooperation forderte. Für ihn sind industrielle Großunternehmen lediglich eine von vielen Formen der koordinierten ökonomischen Leistungserstellung in einer Gesellschaft. Die begriffliche Fokussierung auf Unternehmen sorgt in diesem Sinne für eine zu enge Sicht auf den Untersuchungsgegenstand, während die Beiträge der Sektion auf eine Konkretisierung des Begriffs zielten, um eine Erweiterung zu ermöglichen. Diese unterschiedlichen konzeptionellen Ansatzpunkte deuten angesichts des gemeinsamen Ziels, einer Neubestimmung des Untersuchungsgegenstands, eine gewisse Unzufriedenheit mit dem Status quo der unternehmensgeschichtlichen Forschung an. Gerade hier boten die Vorträge der Sektion aber vielversprechende neue Pfade an.
Konzeptionelle Grenzziehungen durch Begriffe bestimmten auch die von ANDRÉ STEINER und RALF AHRENS (beide Potsdam) organisierte Sektion zum „Abschied von der Industrie?“. Das von den Referent/innen diskutierte Konzept des Strukturwandels ebenso wie das damit verknüpfte Drei-Sektoren-Modell (Rohstoffgewinnung, Rohstoffverarbeitung, Dienstleistungen) haben wesentliche Implikationen für die wirtschaftshistorische Forschung. Mit dem vor allem seit den 1970er-Jahren diagnostizierten wirtschaftlichen Strukturwandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft wird nicht zuletzt die wirtschaftshistorische Fokussierung auf die Industrieproduktion in Frage gestellt. Ralf Ahrens beleuchtete in seinem Beitrag spiegelbildlich dazu die These vom Niedergang der Traditionsindustrien am Beispiel des Maschinenbaus in der Bundesrepublik und in der DDR. Dabei kam er zum Schluss, dass es in der Branche nach einer durch strukturelle Defizite verursachten Krise zu erfolgreichen Anpassungsleistungen kam. Auch INGO KÖHLERs (Göttingen) Vortrag zeichnete für die westdeutsche Automobilindustrie ein ähnliches Bild. Veränderte Nachfragestrukturen durch gesamtwirtschaftliche Krisen und die Ölpreisschocks der 1970er-Jahre führten hier zu Anpassungsproblemen, die langfristig durch eine Neuausrichtung der Produktpalette und Marketingstrategien gemeistert wurden. Konträr dazu, die Befunde jedoch bestätigend, schilderte SILKE FENGLER (Wien) die Entwicklung der deutsch-deutschen Fotoindustrie als eine Geschichte des Scheiterns am Druck eines erhöhten internationalen Wettbewerbs bei traditionellen Innovationsmustern. Schließlich untersuchte JÖRG LESCZENSKI (Frankfurt am Main) Entwicklungen im Dienstleistungssektor am Beispiel der Tourismusbranche. Dabei standen für Ost- und Westdeutschland einerseits die Ausdifferenzierung der Nachfrage und andererseits Rationalisierungsbemühungen der Unternehmen (durch elektronische Reservierungssysteme und ähnliches) im Mittelpunkt. Angesichts dieser Befunde scheint es durchaus bedenkenswert, von einer „Industrialisierung des Dienstleistungssektors“ ebenso wie von einer „Tertiärisierung der Industrie“ insbesondere durch den Bedeutungsgewinn des Marketings in verschiedenen Branchen zu sprechen. Will man die Entwicklungen nicht darauf reduzieren, ist zumindest festzuhalten, dass die vorgestellten Branchenstudien zu einem Verwischen klarer Grenzziehungen und Entwicklungslinien beitragen. Auch ANDREAS WIRSCHING (Augsburg) betonte in seinem Kommentar dieses Aufbrechen des Großnarrativs Strukturwandel, an dessen Stelle er Fragen nach dem branchenspezifischen Umgang mit Wettbewerbsdruck, Innovationsblockaden und Konsumentengesellschaft setzte. Für diesen Punkt scheint der in den meisten Beiträgen angelegte Ost-West-Vergleich besonders erhellend, weil sich hier in unterschiedlichen Kontexten durchaus ähnliche Tendenzen ablesen lassen. Auffällig ist jedoch auch, dass die Mehrheit der Beiträge den Strukturwandel wiederum von der industriellen Seite betrachtete und die Debatte somit zumindest teilweise eine Rückbesinnung auf die Industrieproduktion darstellte, ohne Dienstleistungen selbständig zu würdigen.
Mit dem Verhältnis von wirtschaftlichem Handeln und wissenschaftlicher Theorie führte auch die von ROMAN KÖSTER (München) und JAN-OTMAR HESSE (Bielefeld) organisierte Sektion zur Wissenschaftsgeschichte der Wirtschaftswissenschaft dem Publikum eine weitere Grenzziehung vor Augen. Gleichzeitig boten die Vorträge Anknüpfungspunkte für ein Reflektieren wissenschaftsimmanenter Abgrenzungsmechanismen. Gemeinsamer Tenor der Referent/innen war es, die Historizität und punktuelle Veränderbarkeit dieser Grenzziehungen zu betonen. Vier der fünf Vorträge thematisierten dabei die Zwischenkriegszeit als entscheidenden Ausgangspunkt der (Neu-)Definition der Wirtschaftswissenschaft. NILS GOLDSCHMIDT (München) setzte sich mit dem „Scheitern der Historische Schule an der sozialen Frage“ auseinander. Aus der Kritik am fehlenden systematischen Vorgehen der normativ orientierten klassischen Nationalökonomie ergab sich in der zeitgenössischen Debatte eine Ökonomisierung der Sozialpolitik, da man sich auf die Suche nach ökonomischen Gesetzmäßigkeiten im Rahmen eines systemischen Ansatzes konzentrierte. Roman Köster schilderte die Krise der Nationalökonomie nach dem Ersten Weltkrieg als Konflikt zwischen gestiegener öffentlicher Aufmerksamkeit und fachinterner Orientierungssuche nach dem Ersten Weltkrieg. Er diagnostizierte dabei einen Wandel des Selbstbildes als „Arzt der Gesellschaft“ hin zu einem eher technischen Verständnis der Wirtschaftswissenschaft als Handwerk. Eine engere Grenzziehung wurde dabei als pragmatische Lösung der Wahrheitsfrage und als Möglichkeit gesehen, durch eine stärkere Einheit der Disziplin gesteigerte Praxisrelevanz zu erzielen. Mit dieser praktischen Wirkung setzte sich JEFF FEAR (Redlands) anhand der Arbeiten von Eugen Schmalenbach (1873-1955), dem „intellektuellen Vater der Betriebswirtschaftslehre“, auseinander. Mit dem Blick auf direkte und indirekte Einflüsse vor 1945 einerseits und der Rolle als unbelastete Symbolfigur und Ausgangspunkt von Netzwerken in Nachkriegsdeutschland andererseits konnte er die diskutierten Verknüpfungen zwischen wissenschaftlichem Werk und praktischem Einfluss in Betriebsorganisation und Wirtschaftspolitik konkretisieren. Vorwiegend biographisch argumentierte auch Jan-Otmar Hesse in seinem Beitrag zum erfolgreichen Bankier und anerkannten Geldtheoretiker Albert Hahn (1889-1968), den er als „Personifikation der Grenzüberschreitung“ vorstellte. Einerseits legitimierte sich Hahn in beiden Sphären über seine Kenntnisse in der jeweils anderen, andererseits irritierte er die „Scientific Community“ durch seine am Marktwettbewerb orientierte wissenschaftliche Selbstdarstellung. Diese Konflikte unterschiedlicher Logiken interpretierte Jan-Otmar Hesse als Indikatoren von Grenzziehungen in der fachwissenschaftlichen Kommunikation, die Grenzgänger nur in bestimmten Ausnahmen zuließ. Mit einem anders gelagerten, aber ebenso konkreten Fall des Grenzgängertums befasste sich schließlich ESTHER-MIRJAM SENT (Nijmegen) am Beispiel des Spieltheoretikers und Nobelpreisträgers Thomas Schelling (*1921). Dabei unterschied sie sich nicht nur in ihrem regionalen (USA) und zeitlichen Fokus (Kalter Krieg) von den anderen Beiträgen, sondern auch in der Form des Praxisbezugs. Im Mittelpunkt stand die Heranziehung der ökonomischen Spieltheorie für militärische Zwecke, die Schelling zu einem führenden Strategieexperten des Vietnam-Kriegs machte, wobei die Praxis die Theorie der Konfliktbegrenzung gravierend widerlegte. Sents Beitrag ergänzte damit die Überlegungen zu disziplinären Grenzziehungen um Perspektiven auf den viel diskutierten Hegemonialanspruch der Wirtschaftswissenschaft sowie die Grenzen einer sich methodisch abschließenden, mathematisierten Wirtschaftswissenschaft.
Die Grenzen der Wirtschaftswissenschaften sind in gewisser Weise immer auch Grenzen der wirtschaftsgeschichtlichen Forschung. Der Reiz der wissenschaftsgeschichtlichen Perspektive liegt deshalb nicht zuletzt darin, theoretische Überlegungen über die Historizität von Disziplinengrenzen sowie deren Öffnung und Abschließung auf die Wirtschaftsgeschichte selbst anzuwenden. Schließlich fungiert diese nicht nur als Selbstreflexionssystem der Wirtschaftswissenschaften. Wenn sich die deutschen Wirtschaftshistoriker auf dem Historikertag 2010 an einigen ihrer thematischen Grenzen abarbeiteten, stellt sich deshalb zwangsläufig die Frage, in welche Richtung Grenzen möglicherweise verschoben werden oder aus Sicht der Beteiligten verschoben werden sollten. Die Erweiterung der Unternehmergeschichte um die besondere Situation von Migranten, der Versuch einer Neufassung des Unternehmens-Begriffs, die Konkretisierung des ökonomischen Strukturwandels als zentrale Entwicklung der Zeitgeschichte und die Wissenschafts- und Praxisgeschichte der Wirtschaftswissenschaften zielten hier in ihrem Selbstverständnis bewusst auf Grenzüberschreitungen. Sie repräsentieren wichtige Themen, um die Konturen des Faches zu stärken. Bei genauerem Hinsehen stellen die Versuche der Erweiterung in den besprochenen Sektionen aber auch eine konzeptionelle Selbstbegrenzung dar, indem sie die neuen Fragen am Ende wieder auf zuletzt klassisch gewordene Kernthemen wie Unternehmen, Branchen und wirtschaftstheoretische Ansätze fokussieren. Die Grenzen des Faches werden dadurch eng definiert und Querverbindungen zu anderen historischen Themenfeldern tendenziell vernachlässigt. Das ist eine erfolgsversprechende Strategie der Selbstbehauptung, die aber gleichzeitig dazu führen könnte, nur scheinbar periphere thematische und methodische Chancen aus dem Blick zu verlieren. Es ist zumindest bezeichnend, dass auf dem Historikertag beispielsweise Reichtum (frühneuzeitlicher Händler) und Macht (durch ökonomisch wirksame Infrastrukturen) von Wissenschaftler/innen jenseits der selbst gesetzten Grenzen der Disziplin Wirtschaftsgeschichte verhandelt wurden.
Wissenschaftsgeschichte
Désirée Schauz Besprochene Sektionen
"Geschichten von Menschen und Dingen – Potentiale und Grenzen der Verwendung der ANT"
"Kulturen des Wahnsinns. Grenzphänomene einer urbanen Moderne"
"Ökonomien der Aufmerksamkeit im 20. Jahrhundert"
"Was als wissenschaftlich gelten darf"
Wissenschaftsgeschichte fristete lange Zeit als Teildisziplin ein Schattendasein innerhalb der Geschichtswissenschaft. Einerseits ist das Fachwissen hochgradig spezialisiert, da insbesondere die Geschichte der Naturwissenschaften und der Mathematik profunde Vorkenntnisse verlangen. Andererseits begünstigten disziplinäre Barrieren die Randständigkeit: Die Medizingeschichte etwa war und ist Teil der Medizinerausbildung und daher in der Regel an den Medizinischen Fakultäten angesiedelt. Nur selten sind Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftsgeschichte sowohl geschichtswissenschaftlich als auch naturwissenschaftlich ausgebildet, so dass es häufig an gegenseitiger Akzeptanz mangelt. Hinzu kamen lange Zeit die perspektivischen Differenzen einer Fach- und Institutionengeschichte einerseits und der Frage nach der gesellschaftlichen Rolle von Wissenschaft andererseits. Die von Percy Snow 1959 kritisierte Trennung der „zwei Kulturen“ – der naturwissenschaftlich-technischen einerseits und der geisteswissenschaftlich-literarischen andererseits – scheint auch in der Wissenschaftsgeschichte ihre Spuren hinterlassen zu haben.
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Angesichts dieser Vorgeschichte darf es als Zeichen gewertet werden, dass mit LORRAINE DASTON (Berlin) die Wahl der Festrednerin auf dem diesjährigen Historikertag nicht nur auf eine amerikanisch-deutsche Grenzüberschreiterin sondern vor allem auf eine Wissenschaftshistorikerin fiel, deren Schriften gerade in den letzten Jahren innerhalb der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft große Anerkennung fanden. Die trennenden Grenzen zwischen Wissenschafts- und Allgemeiner Geschichte seien inzwischen überwunden, so konstatierte Daston unter anderem in ihrer Rede auf der Festveranstaltung des Verbandes Deutscher Historiker und Historikerinnen am 30. September 2010 im Deutschen Historischen Museum. Doch sie setzte nach: Der Grenzabbau sei vorrangig einseitig, vonseiten der Wissenschaftsgeschichte geleistet worden, während die Historikerzunft wissenschaftsgeschichtliche Beiträge immer noch weitgehend ignoriere.
Die Abkehr von einer rein wissenschaftsimmanenten Perspektive und die konzeptionelle Vergesellschaftung von Wissenschaft und Forschung in den „Science and Technology Studies“ seit den 1980er-Jahren trug sicherlich dazu bei, wissenschaftshistorische Studien für die Allgemeine Geschichte anschlussfähiger zu machen. Inwieweit Dastons Einwand eines nur einseitigen Rückbaus der Wahrnehmungsbarrieren berechtigt ist, lässt sich auf der Grundlage des Programms des Historikertages zwar nicht abschließend beurteilen. Festhalten kann man jedoch, dass es gleich mehrere Sektionen gab, die, wenn sie wissenschaftliches Wissen auch nicht zum Hauptgegenstand, so aber doch zum integralen Bestand geschichtswissenschaftlicher Analysen zur Neuzeit machten.
Neben der Sektion „Technisierung der Ernährung“ der Teildisziplin Technikgeschichte, wo die Grenzen zur Wissenschaftsgeschichte ohnehin traditionell fließend sind, standen die Definitionsmacht der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie die wissenschaftliche Fundierung der Bevölkerungspolitik zur Diskussion.
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Auch das aktuell große Interesse an den Neurowissenschaften, in deren Versprechen, kognitive wie emotionale Fähigkeiten prognostizierbar zu machen, die Gesellschaft momentan geradezu übergroße Erwartungen setzt, spiegelt sich inzwischen im historiographischen Themenspektrum wider.
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Ein im Vergleich dazu fast schon altbekanntes Thema ist „der“ Wahnsinn, der, wie eine andere Sektion des Historikertages verdeutlicht, weiterhin einen attraktiven Zugriff auf die Geschichte der gesellschaftlichen Moderne bietet. Neben der Neueren Geschichte findet Wissenschaftsgeschichte ebenso im Bereich der Frühen Neuzeit Beachtung: Eine ganze Sektion widmete sich den Grenzziehungsversuchen vormoderner Gelehrtenkultur. Schließlich bleibt festzuhalten, dass die Wissenschaftsgeschichte momentan nicht nur thematisch auf die Geschichtswissenschaft ausstrahlt. Bruno Latours „Actor-Network-Theory“ – kurz ANT genannt –, die ursprünglich im Kontext der Wissenschaftsforschung entwickelt wurde und die in der Wissenschafts- und Technikgeschichte bereits seit längerer Zeit große Resonanz findet, stößt mit zeitlicher Verzögerung auch in der Allgemeinen Geschichtswissenschaft auf breiteres Interesse.
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Der folgende Bericht versucht auf der Grundlage von vier Sektionen einige Trends zur Bedeutung wissenschaftsgeschichtlicher Perspektiven innerhalb der Allgemeinen Geschichte herauszuarbeiten.
Die „Potentiale und Grenzen“ der Actor-Network-Theory für die Geschichtswissenschaft auszuloten, das hatte sich eine von CHRISTINA BENNINGHAUS (Bielefeld) organisierte Sektion zur Aufgabe gemacht. Bruno Latour ist in den letzten Jahren definitiv zum neuen französischen Star-Theoretiker aufgestiegen, der sowohl international als auch disziplinenübergreifend Beachtung findet. Den Anspruch, mit seiner Actor-Network-Theory neue Perspektiven für die Wissenschaftsforschung zu eröffnen, hat Latour selbst längst ausgeweitet und seinen Ansatz als Kritik und Alternative zu klassischen soziologischen Denkansätzen reformuliert. So war es nur konsequent, dass sich die Sektionsbeiträge nicht allein auf dem Feld der Wissenschaftsgeschichte bewegten. Neben Themen mit medizingeschichtlichem Bezug wie KLAUS WEINHAUERs (Wassenaar) Geschichte des Heroins, „Vom Hustenmittel zur illegalen Droge“, und Benninghaus’ Beitrag zur Geschichte der Unfruchtbarkeit am Beispiel der Untersuchungsmethode der „Tubendurchblasung“ waren DAGMAR ELLERBROCKs (Bielefeld) Vortrag zu waffentechnischen Innovationen und ihren gesellschaftlichen Folgen sowie MARTIN KOHLRAUSCHs (Bochum) Professionalisierungsgeschichte deutscher Architekten nach dem Ersten Weltkrieg fernab der Wissenschaftsgeschichte angesiedelt.
Die Beiträge von Martin Kohlrausch und Klaus Weinhauer hatten zum Ziel, die Fruchtbarkeit des Netzwerkgedankens für ihre Analysen herauszustellen. Dass sich Heroin als pharmazeutische Alternative zu den bis dahin bekannten Opiumderivaten trotz bekannter Nachteile zeitweise durchsetzen konnte, begründete Weinhauer mit dem Netz von Medizinern und pharmazeutischen Unternehmen und ihren Interessenkoalitionen. Martin Kohlrausch beschränkte sein Interesse auf die unter den Architekten aufgebauten Netzwerke, die zu ihrer professionellen Formierung beitrugen, wobei er mit Verweis auf Latour vor allem die dynamischen Momente der Gruppenbildung betonte. Im Anschluss an diese Anwendungsbeispiele stellt sich allerdings die Frage, was der Mehrwert der Latour’schen ANT gegenüber anderen zurzeit diskutierten Netzwerktheorien ist. Wie die Kommentatorin und als Technikhistorikerin vertraute Latour-Leserin MARTINA HEßLER (Hamburg) treffend bemerkte, hebt sich die ANT nicht durch den Netzwerkgedanken an sich von anderen (in der Wissenschaftsgeschichte schon länger verwandten) Konzepten ab. Vielmehr besteht das Spezifische des Ansatzes in den Aktanten, das heißt in den Artefakten und nicht-menschlichen Organismen, deren Wirkmächtigkeit Latour im Sozialen einklagt, sowie in der damit verbundenen Vorstellung von Hybriden aus Natur/Gesellschaft und dem infolge veränderten Handlungsbegriff.
Genau an diesen Gedanken der ANT knüpfte Dagmar Ellerbrocks Vortrag an. Nachdem sie keine sozialen Ursachen für den sprunghaften Anstieg von tödlichen Gewaltdelikten im Kaiserreich ausmachen konnte, griff sie Latours Beispiel des hybriden Waffenschützen (Waffe + Schütze) auf. Gegenüber traditionellen, ritualisierten und meist nur mit leichteren Verletzungen ausgehenden Messerstechereien nahmen private Streitfälle durch den vermehrten Einsatz moderner Schusswaffen im Kaiserreich immer häufiger einen tödlichen Ausgang, da sich bei den mit der neuen Technik meist wenig vertrauten Waffenbesitzern im Zuge von Drohgebärden oder Mutproben vielfach unabsichtlich Schüsse lösten. Ebenso gewinnbringend konnte Christina Benninghaus die Aktanten, in ihrem Fall die Eileiter der untersuchten Frauen, als eigensinnige Akteure in ihre Geschichte der „Tubendurchblasung“ einbauen. Die technisch einfach umsetzbare und kostengünstige Methode zum Test der weiblichen Unfruchtbarkeit kam nicht zuletzt aufgrund der Interessenallianz zwischen Medizinern und Frauen in den 1920er-Jahren sehr häufig zum Einsatz, und das obwohl die Eileiter nicht immer mitspielten und daher nur selten zuverlässige Ergebnisse zu erwarten waren.
Die Referentinnen und Referenten bewerteten durchweg die ANT als fruchtbaren Ansatz für ihre Studien. Die „Grenzen“ und möglichen Probleme des Ansatzes standen daher weniger zur Debatte. Allein Christina Benninghaus formulierte für sich die offene Frage nach der politischen bzw. gesellschaftskritischen Dimension des Latourschen Analyserahmens, der ja nicht im klassischen Sinne als Gesellschaftstheorie bezeichnet werden kann. Die bereits an anderer Stelle von Kritikern vorgebrachten Einwände, das Latoursche Denken sei konservativ bis unpolitisch, regten hier nicht zur Diskussion an. Möglicherweise benötigt es Zeit, bis der „Entdeckung“ des Latourschen Ansatz in der Allgemeinen Geschichte eine Phase folgt, in der Vor- und Nachteil in Bezug auf die Actor-Netwerk-Theory abgewogen wird.
Die Vielschichtigkeit des Mottobegriffs der Grenze des Berliner Historikertags ermöglichte ganz unterschiedliche thematische Umsetzungen, was unter den hier berücksichtigten Veranstaltungen vor allem die von VOLKER HESS (Berlin) und RÜDIGER VOM BRUCH (Berlin) organisierte Sektion „Kulturen des Wahnsinns. Grenzphänomene einer urbanen Moderne“ unter Beweis stellte. Das Panel setzte sich über die engeren disziplinären Grenzen der Geschichtswissenschaft hinweg und versammelte Referentinnen und Referenten aus den Kultur- und Literaturwissenschaften sowie aus der Medizin- und Allgemeinen Geschichte. Neben der Interdisziplinarität führten die Beiträge vor allem die inhaltliche und konzeptionelle Vielfalt der Möglichkeiten vor Augen, das vorgegebene Thema zu fassen. In seiner Einführung nahm Volker Hess Bezug auf Victor Turners Konzept des Schwellenraumes, dessen unterschiedliche Dimensionen er in topographischer, performativer und epistemischer Hinsicht herausstellte. Mit der Denkfigur des Schwellenraums grenzte Hess die Vorträge ausdrücklich von älteren Perspektiven ab, die im Umgang mit abweichendem Verhalten vor allem Grenzenziehungen eines Normalisierungsdiskurses sahen, der relativ eindeutig ausgrenzte und klar zwischen Innen und Außen unterschied.
Gemeinsam mit SOPHIE LEDBUR (Berlin) stellte Volker Hess die Neuerung der psychiatrischen Poliklinik der Berliner Charité als solchen mehrdimensionalen Schwellenraum vor. Im Gegensatz zur geschlossenen Psychiatrie, die in der Tradition von Foucault und Goffman lange Zeit im Mittelpunkt der Forschung stand, öffnete sich die Charité mit ihrer Einrichtung zur ambulanten Behandlung gegenüber dem städtischen Raum und damit auch gegenüber neuen Patientengruppen. Am Beispiel der Agoraphobie, der sogenannten Platzfurcht, führte der Beitrag vor, wie unter dieser veränderten institutionellen Praxis neue und gerade für die städtische Bevölkerung typische Erkrankungen in das Gesichtsfeld der Psychiatrie rückten. Die Poliklinik entwickelte sich zu einem Ort der Wissensgenerierung, an dem Krankheitsbilder im Bereich der Nervenheilkunde weitere Differenzierung erfuhren.
Mit seiner Studie zur psychiatrischen Kinderbeobachtungsstation der Charité siedelte THOMAS BEDDIES (Berlin) seinen Beitrag gleichfalls außerhalb der traditionellen Anstaltsgeschichte an. Im Umgang mit psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen entwickelte sich in den 1920er-Jahren eine intensive Zusammenarbeit zwischen Medizinern, Pädagogen und Vertreterinnen der Jugendfürsorge. Obwohl Beddies’ Fallspiele durchaus längjährige Karrieren von Heranwachsenden in verschiedenen Einrichtungen dokumentieren, bewertete er – anders als ältere Studien zur Jugendfürsorge und Jugendkriminalität – die Entwicklungen in der Weimer Zeit im Vergleich zum Kaiserreich positiver: Die Pubertät wurde als alterspezifischer Schwellenraum anerkannt, dem eine vorschnelle Pathologisierung widersprach.
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Als weitere Argumente führte Beddies sowohl die Pluralisierung der Normen im städtischen Bereich als auch die Pluralisierung der Behandlungsstrategien an, die neben der Anstaltsunterbringung immer häufiger individuell abgestimmte Therapien vorsahen.
Mit der Konzentration auf Einrichtungen der Charité, der Volker Hess eine Vorreiterrolle im psychiatrischen Diskurs zuschrieb, blieb bei diesen beiden Beiträgen lediglich die Frage offen, wie repräsentativ die vorgestellten Entwicklungen für ihre Zeit waren. Ein Vergleich mit ländlichen Praktiken – gerade auch um das spezifisch Urbane herauszuarbeiten – oder mit Tendenzen in anderen Städten oder nationalen Gesellschaften dieser Zeit könnte für die Weiterführung dieser interessanten Projekte fernab der klassischen Anstaltsgeschichte durchaus gewinnbringend sein.
Die kultur- und literaturwissenschaftlichen Beiträge der Sektion thematisierten beide die verwischten Grenzen zwischen der künstlerischen und der wissenschaftlichen Begegnung mit dem Phänomen des Wahnsinns. GABRIELE DIETZE (Berlin) und DOROTHEA DORNHOF (Frankfurt an der Oder) sprachen über den „Transferraum Trance“. Mit Traumtänzerinnen und der Traumbühne von Ernst Schertel identifizieren die beiden Kulturwissenschaftlerinnen einen Ort der Moderne, an dem Hysterie und Manien nicht nur einseitig pathologisiert wurden, sondern an dem Sehnsüchte nach Ursprünglichem und alternativen Erkenntnismöglichkeiten artikuliert wurden, um eine als defizitär wahrgenommene Moderne zu kompensieren. Wissenschaft und wissenschaftliche Experten beteiligten sich an dieser künstlerischen Bewegung und trugen die Frage über den Stellenwert der Hypnose als medizinische Methode in die Fachöffentlichkeit hinein.
Die literarische Auseinandersetzung mit den psychischen Folgen des von Reizüberflutung geprägten Großstadtlebens in der klassischen Moderne ist ein etabliertes Thema in der Literaturwissenschaft. Mit Oskar Panizza hat sich SOPHIA KÖNEMANN (Berlin) einen im Vergleich zu Gottfried Benn weniger bekannten Schriftsteller ausgesucht, der als ausgebildeter Mediziner ebenso wie Benn Erfahrungen in der Nervenheilkunde mitbrachte. Wie Könemann unter anderem zeigte, spiegelt sich in der Erzählung „Corsetten-Fritz“ der damalige Psychiatriediskurs auf vielfältige Weise wider. Für Psychiatrie und die neu aufkommenden Sexualwissenschaften stellte der darin thematisierte Fetischismus ein zu dieser Zeit viel diskutiertes Konzept dar. Darüber hinaus ist die Psychiatrie selbst Gegenstand der Erzählung. Der Fall liest sich als Patientengeschichte; das psychiatrische Gespräch wird zum Ort literarischer Produktion.
Beide Beiträge ließen erkennen, wie Rüdiger vom Bruch in seinem Kommentar resümierte, wie sich in der urbanen Kultur Prozesse der Ent- und Verzauberung bzw. der Rationalisierung und Emotionalisierung miteinander verzahnten – eine Deutung, die ganz der aktuellen Revision des klassischen Narratives der Moderne entspricht. Der Bedeutungsgewinn der wissenschaftlichen Deutungskultur ist nur eine Seite der Geschichte des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Gesellschaftliche Wechselbeziehungen und die Gleichzeitigkeit von Gegenbewegungen müssen – wie die Beiträge verdeutlichen – ebenso in das Bild der (urbanen) Moderne eingebaut werden. Obwohl dieser veränderte Blick auf die Moderne prinzipiell nicht neu ist, scheint es gerade angesichts der aktuellen Periodisierungsdebatte um die Hochmoderne, bei der es zugleich um Kerncharakteristika der Moderne geht, weiterhin notwendig, die Eindimensionalität des klassischen Narrativs der Moderne zu kritisieren.
Neben Medizin und Psychiatrie spiegelte der diesjährige Historikertag auch das geschichtswissenschaftliche Interesse an der Entwicklung der Sozialwissenschaften wider. Dieses Interesse hat in der Allgemeinen Geschichte – hauptsächlich in ihrer sozialgeschichtlichen Ausprägung – durchaus eine längere Tradition. Die Geschichtswissenschaft widmete sich bereits im Kontext bürgerlicher Sozialreform den frühen Vertretern der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und machte sie unter anderem zum Gegenstand einer Intellektuellengeschichte. Das sozialgeschichtliche Interesse an Gesellschaftstheorien beförderte nicht zuletzt eine regelrechte Konjunktur historischer Max-Weber-Forschung.
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Die Sektion „Ökonomien der Aufmerksamkeit im 20. Jahrhundert“ stellte die Sozialwissenschaften nun vorrangig in den Kontext der Mediengeschichte, die derzeit in der Geschichtswissenschaft Konjunktur hat. In der von den Organisatoren des Panels, MALTE ZIERENBERG (Berlin) und CHRISTIANE REINECKE (Berlin), vorgegebenen theoretischen Perspektive wurde sozialwissenschaftliches Wissen in Form von Zuschauer-, Wahl- und Umfrageforschung als wichtiges Kapital in der „Mediengesellschaft“ des 20. Jahrhunderts interpretiert. Im Anschluss an den medientheoretischen Ansatz von Georg Franck gingen die Beiträge von der Marktförmigkeit der medialen Öffentlichkeit aus, infolge derer Forschung für die mediale Öffentlichkeit verwertbares, Aufmerksamkeit erzeugendes Wissen generiert.
Malte Zierenberg betrachtete in seinem Beitrag die westdeutsche Publikumsforschung in ihrem internationalen Entstehungskontext. Im Vergleich zu den angloamerikanischen Vorbildern unterschied sich die in den 1960er-Jahren eingeführte telemetrische Forschung dadurch, dass sie zwar von privaten Firmen durchgeführt wurde, zugleich jedoch unter der Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten stand, die vorrangig aus erzieherischen Motiven Interesse an den Daten hatten. Die Teleskopie, so die These, habe jedoch einen wichtigen Anteil an der Formierung einer westdeutschen Mediengemeinschaft gehabt. Nachdem die Zuschauerbefragung direkter Bestandteil bestimmter Sendeformate wurde, schrieb ihr Zierenberg die Funktion eines Aushandlungsprozesses über Partizipation der Zuschauer an der bundesrepublikanischen Mediengesellschaft zu.
Die Entstehungsgeschichte des Eurobarometers, die ANJA KRUKE (Bonn) in ihrem Vortrag „Aufmerksamkeit für Europa“ verfolgte, verweist ebenso auf erzieherische Motive der Umfrageforschung. Mit dem Ziel, die Öffentlichkeitsarbeit der Europäischen Union zu befördern und zur Bildung einer europäischen Identität beizutragen, führte die Europäische Kommission die serielle Umfrage des Eurobarometers ein. Doch dem volkserzieherischen Projekt, für das unter anderem der renommierte Sozialwissenschaftler Ronald Inglehart als Kooperationspartner gewonnen werden konnte, war nur geringer Erfolg beschieden. Die schwerfällige EU-Bürokratie habe die an sich schon aufwendige Datenerhebung derart verlangsamt, dass die Umfrage nicht mit den Diskussionskonjunkturen der politischen Meinungsbildung Schritt halten konnte. Im technokratischen Erbe und volkserzieherischer Ideal machte Anja Kruke schließlich die Hauptursachen dafür aus, dass das Eurobarometer für Europaforschung für lange Zeit ein konzeptionell rückständiges Instrument blieb.
Während die Marktorientierung im Fall der öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Europäischen Kommission doch eher eine untergeordnete Rolle spielte, führte BERNHARD FULDA (Cambridge) in seinen Beitrag zur politischen Meinungsforschung der 1930er-bis 1950er-Jahre vor, wie eng die Entstehung von Wählerumfragen mit dem Ringen amerikanischer Printmedien um die Gunst der Leser verbunden war. Nach dem Vorbild der sich in den 1930er-Jahren etablierten Marktforschung erarbeitete George Gallup eine neue Methode des „scientific polling“. Infolge der erfolgreichen Vermarktung seiner Umfrageforschung eröffnete Gallup Institute rund um den Erdball. Doch das Erfolgsmodell dieser kommerziellen politischen Meinungsforschung geriet in den 1940er-Jahren bereits in die Kritik. Der Inszenierung einer wissenschaftlichen Objektivität widersprach die Entscheidung für kostengünstige Stichproben, die nicht repräsentativ waren und unter anderem Proteste der Civil Rights Bewegung evozierten.
In einem ebenso kritischen Licht beleuchtete KERSTIN BRÜCKWEH (London) die „Vermarktung sozio-kultureller Daten in Großbritannien“. Großbritannien hat eine lange Tradition sozialgeographischer Datenerhebung, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht und aus sozialreformerischen Motiven erwachsen ist. Diese Tradition der „Geodemographics“ wurde in den 1970er-Jahren fortgeschrieben, als die Sozialwissenschaften ihre Expertise in den Dienst der Stadt- und Sozialplanung stellten. Die Dominanz der Marktforschung, die sich seit den 1980er-Jahren zunehmend dieser Form der Datenerhebung bemächtigte, wertete Brückweh jedoch als Bruch mit dieser Tradition: Die Einteilung in soziale Klassen ist inzwischen in Konsum-Charaktere überführt worden; statt wissenschaftlicher Objektivität und Transparenz prägen nun Hochglanzhefte und Patente für die Datenerfassung das Image der Geodemographics. Die Auswirkung der Mächtigkeit der Marktorientierung machte die Referentin sowohl im Transfer öffentlichen Wissens in die Privatwirtschaft als auch in veränderten Strategien der politischen Parteien aus.
Einen deutsch-deutschen Vergleich für die Umfrageforschung machte sich Christiane Reinecke in ihrem Vortrag „Meinung mit und ohne Markt“ zur Aufgabe. Dem praxisnahen Wissenschaftsideal der Ostblockstaaten entsprechend wertet Reinecke die Umfrageforschung in DDR als vorrangig am Zweck der gesellschaftlichen Planung ausgerichtet. Aufgrund der primären ideologischen Aufgabe, Informationen über die Stabilität der sozialen Lage sowie Daten zum materiellen Bedarf zu sammeln, sei die Umfrageforschung sehr eingeschränkt gewesen. Die politische Führung habe neben dem planerischen Nutzen auch die Gefahren einer möglichen gesellschaftlichen Artikulation von Unzufriedenheit abgewogen. Der politisch regulierten Umfrageforschung in der DDR stellte die Referentin die westdeutsche Umfrageforschung im Zeichen der Vermarktung gegenüber. Umfragedaten in Frauenzeitschriften und Unterhaltungsblättern dienten fürs erste als Belege.
Während AXEL SCHILDT (Hamburg) seinen anregenden Kommentar aus der vorgegeben Perspektive der Mediengesellschaft verfasste, hätten sich von einem wissenschaftsgeschichtlichen Standpunkt ausgehend durchaus andere Akzente setzen lassen. Nahezu alle Themen können einen Beitrag für die in der Wissenschaftsgeschichte aktuelle Debatte über angewandte Forschung und den gesellschaftlichen Erwartungs- und Verwertungskontext von Wissenschaft anbieten, ohne dass in dieser Sektion freilich der Begriff der angewandten Forschung selbst eine Rolle gespielt hätte. Das Verhältnis von Öffentlichkeit und Wissenschaft bzw. die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen für Wissenschaft in einer „Mediengesellschaft“ sind ebenso ein aktuelles Thema der Wissenschaftsforschung.
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Die negativen Konsequenzen der Vermarktung, der medialen Vermittlung von Forschung sowie deren Zweckorientierung für die Sozialwissenschaften und den gesellschaftlichen Status von wissenschaftlichem Wissen haben Kerstin Brückweh, Anja Kruke und Bernhard Fulda angesprochen: mangelnde Nachprüfbarkeit, Abfluss von „öffentlichem Wissen“ in die private Wirtschaft, fehlende Repräsentativität der Daten sowie mangelnde konzeptionelle Weiterentwicklung. Christiane Reinecke hob dagegen die finanzielle Förderung und Popularisierungsfunktion durch die Medien als Vorteile hervor. Die These, dass beide Seiten, die gesellschaftliche Öffentlichkeit und die Wissenschaft, voneinander profitieren, wird in der Wissenschaftsgeschichte schon seit längerem betont.
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Die in dieser Sektion verfolge transnationale Perspektive und die damit einhergehende Frage nach dem Wissenstransfer ist für die Wissenschaftsgeschichte schließlich ein weiterer attraktiver Aspekt. Die Mehrzahl der Vorträge betonte die Vorbildfunktion der amerikanischen Umfrageforschung für die deutschen Sozialwissenschaften. Diese Urteile sind anschlussfähig an aktuelle Studien über die Bedeutung der amerikanischen Soziologie insbesondere für den demokratischen Neuanfang der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft.
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Obwohl die für die Geschichte der Sozialwissenschaften relevante Frage nach den eigenen deutschsprachigen Traditionen der Umfrageforschung in der Sektion keine Rolle spielte, gaben die Beiträge insgesamt ein wissenschaftsgeschichtlich anregendes Panel ab.
Schließlich lohnt es sich, die etablierten Epochengrenzen zu überschreiten und einen Blick zurück in die vormoderne Welt der Wissenschaft zu werfen. „Was als Wissenschaft gelten darf?“, diese klassische und zugleich immer wieder aktuelle Grenzziehungsfrage diskutierten Vertreter spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Geschichte sowie eine Volkskundlerin. In seinem einführenden Referat schloss FRANK REXROTH (Göttingen) die grundlegende Fragestellung der Sektion an systemtheoretische Überlegungen an. Gerade für die Vormoderne sei lange Zeit die Autonomie der Wissenschaft bestritten worden. Doch die Universitäten ließen sich seiner Meinung nach sehr wohl als institutioneller Ort einer autonomen, selbstregulierten Wissenschaft definieren. Rexroth betonte mit Blick auf die Scholastik, dass sich trotz der Verknüpfung von Glaube und Gelehrtentum genuin philosophische Regeln herausbildeten. Auch das vorherrschende Bild, die Scholastik habe nicht dem modernen wissenschaftlichen Kriterium der Generierung von neuem Wissen entsprochen, wollte er revidiert sehen.
CASPAR HIRSCHI (Zürich) betonte in seinem Beitrag „Die Grenzen der Gelehrtenrepublik“ sogleich den Unterschied der frühneuzeitlichen Gelehrtenwelt gegenüber dem Mittelalter einerseits und der modernen Wissenschaft andererseits: Sie sei eben nicht gekennzeichnet durch eine institutionelle Gebundenheit und habe daher andere Strategien der In- und Exklusion finden müssen. Die Metapher der Gelehrtenrepublik, in der republikanisch-wissenschaftliche Tugenden vorherrschen, in der – satirisch gewendet – Gerichte Urteile über wissenschaftliche Kontroversen fällen und Barbiere als Kritiker den Autoren den Bart stutzen, kommunizierte die Unabhängigkeit des wissenschaftlichen Denkens. Hirschi verortete die Bedeutung dieser Metapher im Konflikt von humanistischen Idealen mit den Normen der Hofkultur. In dieser konkreten historischen Situation erfüllte die Metapher die Funktion der Reinigung und Verschleierung, um Autonomie zu inszenieren und zu behaupten.
Die Ambivalenz der Differenz „wissenschaftlich/nicht-wissenschaftlich“ stellten insbesondere der Vortrag von SABINE DOERING-MANTEUFFEL (Augsburg) über „Seher und Propheten in der Volkskultur des 17. und 18. Jahrhunderts“ sowie MATTHIAS HEIDUKs (Göttingen) Beitrag über die Gruppe der Hermetiker im 12. und 13. Jahrhundert heraus. Die hermetische Lehre begründete ihre Tradition als mythisches Offenbarungswissen, das nur für Auserwählte zugänglich war, die der Geheimhaltung verpflichtet waren. Diese Kriterien genügten lange Zeit der Forschung, um die finale Exklusion der hermetischen Disziplin aus dem universitären Kanon zu erklären. Doch Heiduk hielt dagegen, dass Geheimwissen und Geheimsprache durchaus auch Strategien der Selbstbehauptung und der Prestigesteigerung der anerkannten Disziplinen waren. Das Wissen über und die Bezugnahme auf hermetische Schriften wies Heiduk nicht zuletzt als Teil dieser Strategien in den etablierten Disziplinen aus. Spiegelbildlich dazu hob Sabine Doering-Manteuffel für den Bereich des Okkultismus Prozesse der Verschriftlichung und der offenen Kommunikation hervor. Die Grenze zwischen Geheimwissen und offenem Austausch sowie von religiös und rational sei nicht sauber zu ziehen.
Mit seinem Beitrag zum intellektuellen Prekariat fügte MARTIN MULSOW (Erfurt/Gotha) aus einer stärker sozialgeschichtlichen Perspektive weitere Aspekte der Unschärfe wissenschaftlicher Grenzziehungen hinzu. Die Inflation auf dem akademischen Markt in der Frühen Neuzeit bedeutete für viele Gelehrte eine unsichere Lebenssituation, die Anpassungsleistungen erforderte und insbesondere den Gang an die Herrscherhöfe beförderte. Neben dem existentiellen Prekariat identifizierte Mulsow des Weiteren intellektuelle Doppelexistenzen, die sich einerseits als akademische Gelehrte etabliert hatten, zugleich aber im Geheimen und unter Pseudonymen nicht anerkannte und disqualifizierte Lehren vertraten und sich damit in prekäre, für ihre gesellschaftliche Stellung risikoreiche Sprechsituationen begaben.
Nach der eingangs von Frank Rexroth gestellten Forderung, dass die üblichen epochalen Zuschreibungen einer Revision bedürften, ist es schade, dass die Sektion selbst nicht die Grenze zur Neueren und Neusten Geschichte überschritten hat. Allein der Vergleich zwischen Mittelalter und Früher Neuzeit verdeutlichte bereits, dass sich erstens keine lineare Geschichte der (institutionellen) Ausdifferenzierung des Wissenschaftssystems erzählen lässt und dass sich zweitens Grenzen nicht unbedingt in festen institutionellen Ordnungen niederschlagen müssen. Angesichts der wiederkehrenden Virulenz der Grenzziehungsdebatten erscheint das geschichtswissenschaftliche Wagnis einer Diskussion über mehrere Epochengrenzen hinweg durchaus lohnenswert. In der aktuellen Wissenschaftsforschung stehen die Bedeutung von Grenzziehungsarbeit sowie die Aussagekraft des soziologischen Paradigmas der Ausdifferenzierung zur Diskussion. Bruno Latour etwa kritisiert die trennende Reinigungsarbeit als spezifische Strategie der Moderne, um die hybriden sozialen Netzwerke zu verschleiern. Während Latour eben gerade nicht mehr nach den Grenzen fragen möchte, stellen andere Wissenschaftsforscher wie etwa Thomas F. Gieryn die Grenzziehungsarbeit in den Vordergrund.
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Dabei betont letzterer gerade die Pluralität und situative Flexibilität des wissenschaftlichen „boundary work“, infolge dessen scheinbar widersprüchliche Grenzen durchaus gleichzeitig gezogen werden. Die Sektion hat jedenfalls gezeigt, dass die Geschichtswissenschaft einen wichtigen Beitrag zu dieser aktuellen wissenschaftstheoretischen Debatte leisten kann: Grenzziehungsdebatten bzw. Verschleierungstechniken sind nichts spezifisch Modernes. Zugleich zeigen die verschiedenen historischen Beispiele, dass Grenzen sowohl in synchroner wie auch in diachroner Perspektive recht variabel sein können.
Auf der Grundlage der hier vorgestellten Sektionen lässt sich aus wissenschaftsgeschichtlicher Perspektive über den Historikertag folgendes Fazit ziehen: Erstens hat in Bezug auf das Oberthema die Mehrzahl der Beiträge verdeutlicht, dass Grenzziehungen für die Wissenschaft selbst und ihre gesellschaftliche Verortung ein wichtiges und aktuelles Thema sind. Der Blick auf die Grenzthematik hat sich in den letzten Jahren jedoch deutlich verändert: Gesellschaftliche Differenzierungsleistungen und ihre hervorgebrachten Trennungen werden nicht mehr als stabile, vorgegebene institutionelle Ordnungen interpretiert. Vielmehr betonen aktuelle Studien stärker die Uneindeutigkeit, Flexibilität und Komplexität von Grenzen, so dass zum einen der dynamische Aushandlungsprozess selbst und zum anderen die Schwellen- und Zwischenräume ins Zentrum des Interesses rücken. Wissenschaftliche Autonomiebestrebungen einerseits und der gesellschaftliche Entstehungs- und Verwertungsprozess von wissenschaftlichem Wissen müssen in ihrer Gleichzeitigkeit und Reziprozität untersucht werden.
Zweitens lässt sich im Hinblick auf den disziplinären Standort der Wissenschaftsgeschichte festhalten, dass sich wissenschaftliches Wissen inzwischen in der Allgemeinen Geschichte als feste Untersuchungskategorie etabliert hat. Trotzdem scheint es noch immer gewisse Hemmnisse zu geben, sich auch mit den „harten“ Wissenschaften auseinanderzusetzen. Die unterschiedlichen epistemischen Kulturen von Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften mögen eine Erklärung sein. Das grundsätzlich gestiegene Interesse an wissenschaftsgeschichtlichen Aspekten bildet jedenfalls eine gute Voraussetzung, den Austausch mit der Wissenschaftsgeschichte zu intensivieren. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die gegenseitigen Aufmerksamkeitskonjunkturen nicht verschieben und sich die Wissenschaftsgeschichte bereits wieder auf dem Rückzug zu einer immanenten, vorrangig wissenschaftsphilosophisch motivierten Perspektive befindet.
[1] Charles P. Snow, The Two Cultures and the Scientific Revolution, Cambridge 1959.
[2] Vgl. folgende Sektionen: Die Technisierung der Ernährung und die Grenzen des „Natürlichen“. Beiträge zur Technikgeschichte der Ernährung vom ausgehenden 19. bis ins 21. Jahrhundert; Grenzgänge zwischen Wirtschaft und Wirtschaftswissenschaften. Zur Historischen Semantik einer gesellschaftlichen „Leitwissenschaft“; Creating a World Population: The Global Transfer of Techniques of Population Control in the 20th Century; Ökonomien der Aufmerksamkeit im 20. Jahrhundert. Eine transnationale Perspektive auf Techniken der Messung, Vermarktung und Generierung von Aufmerksamkeit.
[3] Über Grenzen der Disziplinen: Das Zeitalter der Extreme und seine Deutung im Schnittpunkt von Geistes-, Rechts- und Neurowissenschaften. Leider wurde diese Sektion kurzfristig abgesagt.
[4] 2007 erschien bei suhrkamp die deutsche Übersetzung von Latours „Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft“. Siehe die hier besprochene Sektion „Geschichten von Menschen und Dingen – Potentiale und Grenzen der Verwendung der ANT“.
[5] Zu älteren Wertungen vgl. z.B. Detlev Peukert, Grenzen der Sozialdisziplinierung. Aufstieg und Krise der deutschen Jugendfürsorge von 1878 bis 1932, Köln 1986.
[6] Siehe etwa die neu edierten Aufsätze von Rüdiger vom Bruch, Gelehrtenpolitik, Sozialwissenschaften und akademische Diskurse in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 2006; außerdem die ebenfalls neu edierten Aufsätze von Gangolf Hübinger, Gelehrte, Politik und Öffentlichkeit. Eine Intellektuellengeschichte, Göttingen 2006; Detlev Peukert, Max Webers Diagnose der Moderne, Göttingen 1989 sowie die vielen Schriften von Wolfgang Mommsen zu Max Weber.
[7] Vgl. etwa Peter Weingart, Die Stunde der Wahrheit. Zum Verhältnis der Wissenschaft zu Politik, Wirtschaft und Medien in der Wissensgesellschaft, Weilerswist 2001.
[8] Beispielsweise Sybilla Nikolow (Hrsg.), Wissenschaft und Öffentlichkeit als Ressourcen füreinander: Studien zur Wissenschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main 2007.
[9] Uta Gerhardt, Denken der Demokratie. Die Soziologie im atlantischen Transfer des Besatzungsregimes – vier Abhandlungen, Stuttgart 2007; Dies., Soziologie im zwanzigsten Jahrhundert. Studien zu ihrer Geschichte in Deutschland, Stuttgart 2009, Kap. III u. IV.
[10] Thomas F. Gieryn, Cultural Boundaries of Science. Credibility on the Line, Chicago 1999. Hinweis:
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