7. Informationsethische Aspekte des Einsatzes von RFID in Öffentlichen Bibliotheken

7.1. Ethik in der Informationsgesellschaft

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Die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Reflexion über den ethischen Umgang mit Information ist gegeben, weil sich die Gesellschaft weg von einer Industriegesellschaft und hin zu einer Informationsgesellschaft entwickelt hat.

Der Zugang zu Informationen sowie die Kompetenz, sie richtig beurteilen zu können, sind heute eine wesentliche Voraussetzungen für das Bestehen in privaten, sozialen und öffentlichen Lebensräumen. Der schnelle Zugang zu den richtigen Informationen ist der Garant für ein erfolg-reiches, aktives Teilhaben an der Gesellschaft. Das Recht zur uneingeschränkten, individuellen Entwicklung kann nur durch den ungehinderten Zugang zu Informationen gewährleistet werden, denn Informationen spielen eine bedeutende Rolle bei der Herausbildung und Gestaltung der eigenen Identität und bei der persönlichen Entwicklung als individuell einmaliger Mensch.

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Das Recht zur freien Entwicklung jedes Menschen ist aber nicht nur auf der Ebene des Individuums zu suchen, sondern besteht auch auf nationaler Ebene. „Das Recht auf Entwicklung wird als ein kollektives Recht einer Nation oder eines Volkes angesehen, in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht Fortschritte zu machen, indem Armut, Analphabetismus und Krankheit beseitigt werden. Zugang zu wichtigen Märkten, internationaler Austausch und Unterstützung und Be-stimmung über Naturressourcen zum eigenen Erhalt sind wesentliche Grundlagen.“174 Das Recht auf menschliche Entwicklung ist darum eng verknüpft mit dem Ziel Armut zu beseitigen und die demokratische Partizipation der Menschen zu unterstützen. Im Kern bedeutet dies, dass der freie Zugang zu Informationen die Grundvoraussetzung für eine freie Entwicklung des einzelnen Menschen und damit auch die Grundvoraussetzung für die kollektive Entwicklung einer Gesellschaft ist. Nur wenn alle Individuen das gleiche Recht auf den Zugang zu Informationen haben, sind sie in der Lage, sich eine politische Meinung zu bilden und an Entscheidungsprozessen teilzuhaben.175 Dem ethischen Diskurs über den „Rohstoff“ Information wird heute aber auch eine solch enorme Wichtigkeit zugeschrieben, weil die Zunahme von Informationen und die Generierung von Wissen die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien bedingen. Weil neue Technologien immer neue Wege dafür eröffnen, wie Menschen miteinander umgehen und wie sie sich selbst wahrnehmen, stellt jede dieser technischen Entwicklungen eine Herausforderung an die Gesellschaft dar.176

Der jüdische Sozialphilosoph und Essayist Günther Anders hat, aus einer kulturpessimistischen Perspektive heraus behauptet, dass sich durch die rasanten Entwicklungen im Bereich der Technik, der Abstand zwischen dem Menschen, seinem Vorstellungsvermögen und seinen Produkten dramatisch vergrößert. Anders bezeichnet diesen Abstand als „prometheisches Gefälle“. Das bedeutet, dass technisch realisierbare Möglichkeiten immer schon weiter entwickelt sind, als die menschliche Fähigkeit, sie für humane Zwecke zu nutzen. Anders behauptet, dass der Mensch kaum noch in der Lage ist, die Folgen seiner Entwicklungen abzuschätzen.177 Auch wenn man einer solchen These nicht uneingeschränkt zustimmen möchte, wird doch an vielen Beispielen wie der Gentechnologie, dem Einsatz von Kernkraft oder der Arbeit mit RFID deutlich, dass ein dringender Diskussionsbedarf darüber besteht, wie mit technischen Errungenschaften umzugehen ist.

7.1.1. Was ist Ethik?

Mit Hilfe von Ethik und Moral ist es den Menschen einer Gesellschaft möglich, zwischen guten und bösen Taten, zwischen legitimen und illegitimen Handlungen zu unterschieden.

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Der Begründer der Ethik als eine selbständige Disziplin war der griechische Philosoph Aristoteles. In seinem Werk „Nikomachische Ethik” differenziert er zwischen zwei verschiedenen Arten von Tugenden (ἡ ἀρετή). Nach Aristoteles gibt es zum Ersten die Verstandestugenden und zum Zweiten die ethischen Tugenden. Während die Verstandestugenden durch Belehrung erworben werden, werden die ethischen Tugenden (τὸ ῆθος) durch Übung und Gewohnheit (τὸ ἔθος) ausgebildet. Keine dieser beiden Tugenden ist nach Aristoteles dem Menschen von Natur aus gegeben, jeder Mensch ist aber dazu veranlagt, im Laufe seines Lebens tugendhaft zu werden.

Die philosophische Disziplin der Ethik leitet sich demnach ursprünglich von dem griechischen Wort ethos her. Ethos mit Epsilon (τὸ ἔθος) im Sinne von Gewohnheit bzw. Sitte meint das Ausrichten der Handlungen an dem, was in der Gemeinschaft geboten oder verboten ist. Ethos mit Etha (τὸ ῆθος) meint das Hinterfragen der Normen und Werte, an denen Menschen ihr Handeln ausrichten. Das ἔθος im Sinne von Gewohnheit verfestigt sich zum ῆθος, also der Grundhaltung der Tugend.178 Hinsichtlich der Anwendung der Wörter Ethik und ethisch ist festzustellen, dass sowohl in der traditionellen Ethik als auch in der Umgangssprache das Adjektiv ethisch vielfach synonym mit den Adjektiven moralisch bzw. sittlich verwendet wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Rede von ethischen Handlungen oder sittlichem Tun ist. Diese Verwendung des Wortes ethisch ist keinesfalls unberechtigt, wenn man an die Herkunft des Wortes Ethik aus τὸ ἔθος denkt. Um die unterschiedlichen Reflexionsniveaus der Begriffe Ethik/ethisch und Moral/moralisch sprachlich klar gegeneinander abzugrenzen, ist man in der gegenwärtigen Ethikdiskussion dazu übergegangen, die Begriffe Ethik/ethisch ausschließlich der philosophischen Wissenschaft vom guten bzw. richtigen Handeln des Menschen vorzubehalten.

In einem Satz formuliert ist Ethik die „philosophische Disziplin, die die Fragen zu beantworten sucht, an welchen Normen und Zielen […] die Menschen ihr Handeln orientieren sollen.“179

7.1.2. Was ist Information?

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Der Begriff Information soll im Rahmen dieser Arbeit nicht im Sinne des klassischen, informations-theoretischen Ansatzes nach Claude Elwood Shannon und Warren Weaver definiert werden. Es geht auch nicht darum, die unterschiedlichen Definitionen des Begriffes aus den verschiedenen Wissenschaftsbereichen vorzustellen oder zu analysieren.180 Vielmehr soll die Definition von Information vor dem Hintergrund der anzustellenden ethischen Betrachtung erfolgen. Folglich soll der Begriff in einen engen Zusammenhang mit seiner Nutzung, Bedeutung und Wirkung gestellt werden.181 Zu diesem Zweck soll seine Unterscheidung von den Begriffen Daten und Wissen erfolgen: Daten sind Einheiten, die „durch Beobachtung von natürlichen bzw. konstruierten oder simulierten Gegenständen oder Ereignissen gewonnen und nach syntaktisch wohlgeformten Regeln in einem vereinbarten Zeichensystem dargestellt werden.“182 Ein Datum wird erst dann zur Information, wenn es in einem bestimmten Kontext bzw. zu einem bestimmten Zweck abgerufen wird. Wenn Informationen in einen komplexen kognitiven Zusammenhang gestellt werden können, spricht man von Wissen. Im Gegensatz zu einer aktuellen Anwendung der Information ist Wissen nicht momentbezogen. Wissen ist anhaltend, im Sinne der Möglichkeit zu einer weiteren, zukünftigen Nutzung.183

7.1.3. Was ist Informationsethik?

Die Informationsethik ist eine Teildisziplin der Ethik, die sich parallel zur Computerrevolution in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelt hat. Sie beschäftigt sich mit der Ent-wicklung moralischen Verhaltens im Informationsbereich, sie diskutiert Machtstrukturen und Machtverhältnisse, die das Informationsverhalten bestimmen und beobachtet die Entwicklung informationsethischer Fragen.184

7.2. Ethische Verpflichtung von Öffentlichen Bibliotheken

Die heutigen abendländischen Vorstellungen von Moral und Ethik liegen in den Traditionen der griechischen Antike und der christlich-jüdischen Religion begründet. Zu denken ist hier an die Idee der Gleichheit, die erstmals in der griechischen Antike, in der sog. „ersten Aufklärung“ im 5. Jahrhundert v. Chr. proklamiert wurde185 und sich auch in der christlichen Religion, begründet durch die Gottebenbildlichkeit aller Menschen, niederschlug. Ein großer Teil der moralischen bzw. ethischen Normen, auf die sich westliche Demokratien berufen, ist aber auch auf die philosophischen Erkenntnisse der Aufklärung und die Entstehung der bürgerlichen Industrie-gesellschaft im 18. und 19. Jahrhundert zurückzuführen.

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Vor allem soziale Vereinbarungen, wie die Freiheit aller Menschen von Geburt an und die damit verbundene formale Gleichheit vor dem Gesetz oder das Recht aller Bürger, an demokratischen Entscheidungsprozessen partizipieren zu dürfen, sind Errungenschaften dieser Epoche. In fast allen westlichen Demokratien herrscht Einvernehmen darüber, dass alle Menschen einer Gesellschaft die gleichen Chancen auf Verwirklichung ihrer Ziele haben sollten.186 Da die Ideale von Freiheit und Gleichheit und die daraus resultierenden ethischen Verpflichtungen wie etwa soziale Verantwortung zugleich diejenigen Ideale sind, die unsere Gesellschaft verbinden187, sind Erscheinungen wie die zunehmende Individualisierung, Konkurrenzdruck und wirtschaftliche Nöte, Missstände, die der Staat durch Regulierung auszugleichen sucht. Die Unterhaltung von Öffentlichen Bibliotheken demonstriert daher ein spezifisch soziales Verständnis dieser Gesellschaft.

Durch den freien, ungehinderten Zugang zu Informationen verschiedenster Art, erhalten alle Bürger die gleiche Möglichkeit sich individuell zu entwickeln und ihr Leben zu gestalten. Erst durch den freien Zugang zu Informationen können Menschen zu Wissen gelangen. Wissen wiederum ist eine wesentliche Voraussetzung für Freiheit, wobei unter Freiheit sowohl Wahlfreiheit188, als auch Handlungsfreiheit189 und Willensfreiheit190 subsumiert werden sollen. Die Existenz Öffentlicher Bibliotheken ist daher als Resultat ethischer Reflexionen einer Gesellschaft im Hinblick auf Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zu verstehen.

Da das Aufgabenspektrum Öffentlicher Bibliotheken von Leseanimation und -förderung, der Unterstützung des individuellen und selbst bestimmten Lernens und der Bereitstellung von Angeboten zur kreativen Entwicklung des Einzelnen bis hin zur Förderung von Kenntnissen des kulturellen Erbes, der wissenschaftlichen Leistungen und Innovationen und zur Pflege des interkulturellen Dialogs reicht, sprechen Öffentliche Bibliotheken grundsätzlich alle Bürger jeden Alters an191 und haben darum eine ethische Verantwortung allen Individuen der Gesellschaft gegenüber.

7.3. Wird der freie Zugang zu Informationen durch RFID eingeschränkt?

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Stimmt man der These zu, dass Öffentliche Bibliotheken das Ergebnis moralischer Reflexion über Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sind und sie daher eine Verpflichtung gegenüber allen Menschen einer Gesellschaft haben, so stellt sich zwangsläufig die Frage, ob diese Pflicht Öffentlicher Bibliotheken durch den Einsatz von RFID behindert wird?

Öffentliche Bibliotheken sind ein Garant für den freien und uneingeschränkten Infor-mationszugang für alle Bürger. Ungeachtet ihres Geschlechts, ihres sozialen, religiösen, materiellen, ethnischen oder gesundheitlichen Zustandes, haben alle Bürger gleichermaßen ein Anrecht auf die Nutzung Öffentlicher Bibliotheken. Hergeleitet wird dieser Anspruch aus dem Selbstverständnis und dem Auftrag der Öffentlichen Bibliotheken (gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG), für alle Bürger das Grundrecht „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“192 garantierten zu können.

In dieser Arbeit wird die These vertreten, dass RFID grundsätzlich nicht das Recht auf freien Zugang zu Informationen einschränkt, der Einsatz der Technik aber sehr wohl prohibitiven Charakter hat und damit die Möglichkeit qualitativ hochwertige, aufbereitete Informationen zu beziehen, einschränkt. Niemand wird durch einen RFID-Selbstverbuchungsautomaten formal in seinem Recht beschnitten, eine Öffentliche Bibliothek zu besuchen und dort Medien zu entleihen. Praktisch besteht aber das Risiko, dass Bibliothekskunden aus intellektuellen oder emotionalen Vorbehalten nicht mit der Technik umgehen können oder wollen und darum auch Betreuungs- bzw. Erklärungsangebote seitens der Bibliotheksmitarbeiter nicht annehmen werden.

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Da für einen optimalen wirtschaftlich Einsatz von RFID die Selbstverbuchungsquote möglichst hoch sein sollte193 und also nur noch diejenigen Medien vom Personal verbucht werden, die Sonderfälle darstellen und aus irgendeinem Grund nicht am Automaten verbucht werden können, stehen Bibliothekskunden vor dem Zwang, die Automaten zu nutzen oder keine Medien zu entleihen. Die Einführung von Selbstverbuchungsterminals und Rückgabeautomaten erhöht die Zu-gangsvorausetzungen für die erfolgreiche Nutzung Öffentlicher Bibliotheken, so dass bestimmte Benutzergruppen potentiell oder real ausgeschlossen werden.

7.3.1. Ältere Menschen

Auch wenn Marianne Pohl und Eva Schubert aus der Münchner Zentralbibliothek am Gasteig da-rüber berichten, dass ausgerechnet eine über 70-Jährige Kundin gefragt habe, warum Selbstverbuchungsanlagen nicht schon lange eingeführt worden seien194, erscheint diese ausnehmend positiv geschilderte Reaktion von älteren Bibliothekskunden auf RFID angesichts der großen Skepsis älterer Menschen im Hinblick auf Veränderungen von gewohnten Strukturen und der geringeren Technikaffinität als bei der jüngeren Generation überaus fraglich. Viele Senioren haben große Schwierigkeiten mit moderner Technik. Immer neue Geräte mit immer neuen Funktionen stellen ältere Menschen vor enorme Probleme im Alltag. Untersuchungen195 haben gezeigt, dass Senioren der zunehmenden Technisierung partiell mit Skepsis und Ablehnung gegenüberstehen. Die Vorbehalte richten sich dabei nicht allein gegen technische Produkte, die potentiell für gefährlich gehalten werden, sondern die Vorbehalte richten sich ganz allgemein gegen technische Neuerungen. Beispielweise ist der Gebrauch von Bankautomaten, Kartentelefonen und Fahrscheinautomaten bei älteren Menschen generell geringer ausgeprägt als bei jüngeren Leuten.196 65 Prozent der 55 - 74 Jahre alten Menschen verfügen über keinerlei Computerkenntnisse.197 Nur 35,5 Prozent der über 60-Jährigen nutzen das Internet. Bei den über 70-Jährigen sind es sogar nur noch 13,2 Prozent.198 Da RFID-Selbstverbuchungsterminals computergestützte Geräte sind, ist zu erwarten, dass hier die gleichen Nutzungsängste wie bei herkömmlichen PC’s und dem Internet bestehen.

Senioren können daher die Vorteile der Automatisierung von Prozessen nur schwer verstehen. Aus ihrer Sicht ergibt sich primär eine Reihe von Nachteilen, die mit der Nutzung von Selbstverbuchungsautomaten verbunden ist. Die aus diesen Nachteilen abgeleiteten psychischen Anstrengungen der Automatennutzung sind für sie groß, da geläufige Verhaltensweisen aufgegeben und neue Handlungsmuster für die Bedienung der Automaten erlernt werden müssen. Dies bedeutet, es muss ein Prozess des Um- bzw. Neulernens erfolgen, der besonders älteren Menschen schwer fällt. Es ist daher einsichtig, dass gerade ältere Menschen eine persönliche Hilfestellung bei dem Entleihen und Zurückgeben von Bibliotheksmedien mit RFID benötigen. Folglich entstehen große Probleme, wenn die Beratungsintensität nach einer erfolgreichen Einführungsphase nachlässt. Nicht jeder ältere Bibliothekskunde möchte seine Ängste im Umgang mit der Technik offenbaren und gegebenenfalls auch wiederholt um Hilfe bitten. Um sich diese Blöße nicht geben zu müssen, wird die logische Konsequenz das Fernbleiben von der Bibliothek sein.

7.3.2. Menschen mit defizitären Sprachkenntnissen

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Ähnliche Probleme treten auf, wenn RFID-Selbstverbuchungsterminals durch Bibliothekskunden mit mangelhaften Sprachkenntnissen genutzt werden sollen. In großen Städten wie Berlin, in denen es einen hohen Anteil an Migranten gibt, ist es 1. kaum realisierbar, ein Selbstverbuchungsterminal mit allen potentiell gewünschten Sprachen auszustatten und 2. ist auch hier allein das Vorhandensein eines solchen Automaten aus emotionalen und intellektuellen Vorbehalten eng mit der Befürchtung verbunden, daran zu scheitern. Erschwerend kommt bei dieser Benutzergruppe hinzu, dass das Bitten um Hilfe infolge lückenhafter Sprachkenntnisse potentiell gar nicht möglich ist, so dass diese Benutzergruppe gänzlich von der Nutzung der Automaten ausgeschlossen wird.

Ähnliche Probleme eröffnen sich auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie bei Legasthenikern oder Menschen mit Sprachbehinderung. Genau wie bei älteren Menschen wird auch bei diesem Teil der Bibliothekskunden die Umstellung von gewohnten Handlungen als große Last empfunden werden, die nicht jeder auf sich nehmen möchte.

7.3.3. Menschen mit Aktivitätsbeschränkung

Eine dritte potentiell von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossene Gruppe, sind meines Erachtens nach Menschen, die in ihrer Aktivität eingeschränkt sind.199 Gemeint sind damit Menschen mit Beeinträchtigungen wie Lernbehinderungen oder Verhaltensstörungen sowie sehbehinderte Men-schen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit spastischen Erkrankungen. All diese Gruppen nutzen Öffentliche Bibliotheken, sind aber von der Nutzung RFID-gesteuerter Selbstverbuchungs-terminals gänzlich ausgeschlossen200 und permanent auf fremde Hilfe angewiesen, sofern nicht flächendeckend auf Barrierefreiheit geachtet wird. Der Begriff Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gebäude Öffentlicher Bibliotheken und die darin vorhandenen technischen Gerätschaften ebenso wie die Informationsverarbeitungssysteme, die akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen Menschen mit Aktivitäts-beschränkung in der allgemein üblichen Weise zugänglich sein müssen und von ihnen ohne nennenswerte Schwierigkeiten und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden können.201 RFID-Selbstverbuchungsterminals, die mit Brailleschrift ausgestattet sind, Terminals, die auch für Rollstuhlfahrer erreichbar sind sowie sinnvolle Alternativen zu Touchscreen Bildschirmen, die für Menschen mit spastischen Erkrankungen kaum zu benutzen sind, sollten darum zum Standard in Öffentlichen Bibliotheken gehören, wenn RFID nicht prohibitiv wirken soll. Im Zuge der Recherche für diese Arbeit konnte bedauerlicher Weise keinerlei Information zur geplanten Herstellung oder erfolgreichen Anwendung solcher Geräte in Öffentlichen Bibliotheken gefunden werden. Aus diesem Grund wird die These vertreten, dass RFID in Öffentlichen Bibliotheken Menschen mit Aktivitätsbeschränkung von der allgemein üblichen Benutzungsweise ausschließt. Die einzigen Optionen für diese Menschen sind daher die Bitte um Hilfe bei der Verbuchung durch einen Mitarbeiter oder das Fernbleiben aus der Bibliothek. Dass die zweite Option keine wirkliche Wahl sein kann und darf ist einsichtig. Inwiefern der Verweis dieser Bibliothekskunden an einen Mitarbeiter, mit der Bitte um manuelle Verbuchung, immer auch eine Form der Diskriminierung darstellt, sollte unbedingt diskutiert werden.202

7.4. Privatheit

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An der Humboldt-Universität zu Berlin und im Auto-ID Center wurden im Jahr 2005 empirische Analysen durchgeführt, die herausfinden sollten, welche konkreten Befürchtungen die Bürger mit RFID verbinden. Mit Hilfe der Fokusgruppenanalyse konnte ermittelt werden, dass die Angst vor dem Verlust an Privatsphäre noch vor der Angst vor Gesundheitsschäden und dem Arbeitsplatz-verlust am deutlichsten ausgeprägt war.203 

Im Rahmen der Analyse wurde ermittelt, dass sich die Ängste in sechs konkreten Befürchtungen bezüglich der Privatsphäre äußerten. Die größten Ängste verursachte die Vorstellung, dass ein heimliches Auslesen von Transpondern möglich ist. Hierbei war die grundlegende Sorge, durch die Unsichtbarkeit und Unbemerkbarkeit der Technologie die Kontrolle verlieren zu können. Die Befragten ängstigten sich zudem vor der Option der Verfolgbarkeit durch RFID-Transponder. Befürchtet wurde, dass Menschen durch RFID zu den von ihnen aktuell oder früher besessenen Objekten zugeordnet werden könnten. Die Angst wurde damit begründet, dass man für den Missbrauch oder Verlust von Objekten verantwortlich gemacht werden könnte. Weiterhin befürchteten viele der Befragten eine potentielle Technologiebevormundung, d.h. es wurde befürchtet, dass durch die, der Technologie eigene Objekt-Objekt-Erkennung, kleinste Fehltritte erkannt und automatisch, möglicherweise sogar öffentlich, sanktioniert werden könnten. So wäre es denkbar, dass eine Papiertonne erkennt, dass fälschlicherweise eine Batterie in ihr entsorgt werden soll. Durch ein Warnsignal könnte dem Menschen sein Fehlverhalten angezeigt und dieses automatisch geahndet werden. Ein weiteres potentielles Risiko sahen die Befragten in der Option der Informationssammlung und Personalisierung. Konkret wurde befürchtet, dass Produktnummern auf Transpondern ausgelesen, gesammelt, ausgewertet und genutzt werden könnten, um Personen auf Basis der ihnen zugehörigen Objekte wieder zu erkennen und einordnen zu können. Faktisch würde das bedeuten, dass auch eine potenziell falsche Zuordnung von Personen zu Segmenten geschehen könnte, die sich dann z.B. darin zeigt, dass einem vermeintlichen Schnäppchenjäger nur noch Billigware angeboten wird. Nicht alle diese Szenarien sind hinsichtlich des Einsatzes von RFID in Bibliotheken tatsächlich relevant, sie illustrieren aber deutlich, welche Ängste in der Bevölkerung in Bezug auf die Privatsphäre und den Einsatz von RFID entstanden sind.

7.4.1. Was ist Privatheit? 

Der Einsatz von RFID löst bei vielen Menschen ein Unbehagen aus wenn sie an ihre Privatsphäre denken. Was aber ist die Privatsphäre eines Menschen, die durch RFID potentiell gefährdet wird? Privat ist nicht allein das, was sich hinter verschlossenen Türen in den eigenen vier Wänden ereignet. Privat sind auch Dinge, zu denen jeder Einzelne selbst den Zugang kontrollieren können sollte. Dies gilt zum Beispiel für die Verwendung von personenbezogenen Daten. Aber auch die Freiheit, das Leben nach eigenen Ansichten planen und gestalten zu können, gehört zur Privatsphäre eines Menschen.

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Die Philosophin Beate Rössler hat in ihrem Buch „Der Wert des Privaten“204 drei verschiedene Bedeutungsdimensionen von Privatheit definiert, nämlich die lokale, dezisionale und die informationale Privatheit. Die lokale Privatheit entspricht dem Bedürfnis, „vor dem Zutritt anderer in Räumen und Bereichen geschützt zu werden.“205 Dieser Teilaspekt des Begriffs Privatheit wurde schon 1890 von Louis Brandeis und Samuel Warren in dem Aufsatz „The Right to Privacy“ als „the right to be let alone“ beschrieben.206 Informationale Privatheit definiert Beate Rössler als den Anspruch von Personen „vor unerwünschtem Zugang im Sinne eines Eingriffs in persönliche Daten über sich geschützt zu werden, also vor dem Zugang zu Informationen über sie, die sie nicht in den falschen Händen sehen wollen“.207 Dezisionale Privatheit schließlich ist der Anspruch „vor unerwünschtem Zutritt im Sinne von unerwünschtem Hineinreden, vor Fremdbestimmen bei Entscheidungen und Handlungen geschützt zu sein“.208 Der Einsatz von RFID weckt bei vielen Menschen Ängste, die in wesentlichen Teilen die informationale, sowie die dezisionale Privatheit berühren und die aus diesem Grund den Einsatz von RFID pauschal ablehnen.

Der Ausgangspunkt für den Wunsch und die damit verbundene Verteidigung der Privatheit, ist nach Beate Rössler das Streben nach Autonomie. Autonom ist eine Person nur dann, wenn „ihre Wünsche und Handlungen authentisch die ihren sind, in dem Sinne, dass sie sich im Prinzip mit ihren Wünschen und Handlungen als den ihren eigenen identifizieren kann.“209 Um zu wissen, ob Wünsche und Handlungen wirklich authentisch und die eigenen sind, braucht man jedoch geeignete Umstände, d.h. eine Person muss die Möglichkeit haben Abstand zu gewinnen von der sie umgebenden Umwelt, um sich über das „Eigene“ klar zu werden. Privatheit ist nach Beate Rössler schützenswert, weil nur in ihr der Raum besteht, die eigenen Wünsche und Handlungen von dem zu unterscheiden, was andere für uns wollen, dass wir wünschen oder handeln. Nur unter den Bedingungen von geschützter Privatheit ist die Realisierung von Freiheit in Form einer autonomen Lebensführung möglich.

7.4.2. Privatheit als Menschenrecht

Menschenrechte sind moralische Rechte, die jeder einzelne Mensch gegenüber anderen Menschen geltend machen kann. Es sind diejenigen Rechte, die die Kraft haben, alle anderen Menschen zu deren Gewährung zu zwingen, weil sie Ansprüche eines Menschen, eines Mitglieds der menschlichen Gemeinschaft, an andere Menschen sind.210 Ein wesentlicher Bestandteil des Ensembles der Menschenrechte ist das Recht aller Menschen auf Privatheit. „Das Recht auf Achtung der Privatheit ist ein Menschenrecht und ist unabdingbar für die freie und selbstbestimmte Entfaltung von Menschen in der Wissensgesellschaft. Die Achtung der Privatheit ermöglicht gleichermaßen die aktive Teilhabe wie auch die Distanznahme von den Möglichkeiten und Angeboten der Gesellschaft. Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, ob und auf welche Art und Weise er sich informieren und mit anderen kommunizieren will. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass jeder sich anonym – aus was für Quellen auch immer – informieren kann.“211 

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Nicht nur in der von zivilgesellschaftlichen Gruppierungen zur Vorbereitung des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft 2003 formulierten „Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft“ ist das Recht auf Privatheit als Menschenrecht fixiert, auch Art. 7 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ und die Artikel 3 und 12212 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ schützen die Privatheit als Recht aller Menschen. Diese Beispiele illustrieren, dass Privatheit nach herrschender Meinung, vor allem in den westlichen Demokratien, zu den Voraussetzungen und Grundlagen eines selbst bestimmten Lebens der Menschen gezählt wird. Privatheit ist darum sehr eng mit den Rechten auf Freiheit, Intimität und Autonomie verknüpft. Nur dort, wo Privatheit vorhanden ist, kann der erforderliche Abstand zwischen Menschen herrschen, der zum würdigen Menschsein ebenso gehört wie die Möglichkeit des nahen Kontakts zu anderen Menschen. Folglich ist Privatheit im 21. Jahrhundert kein Überbleibsel vergangener Epochen213, sondern gerade in der Informationsgesellschaft ein unveräußerliches Menschenrecht, das nicht durch den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik ausgehöhlt oder ganz außer Kraft gesetzt werden darf. Weil Privatheit ein unveräußerliches Menschenrecht ist, wird es heute legistisch geregelt - das zeigen die Beispiele zu Beginn dieses Abschnitts.

7.4.3. Gefährdet RFID die Privatsphäre?

In der einschlägigen Literatur und den Praxisberichten von Bibliotheken zum Thema RFID werden kaum Bedenken hinsichtlich der Gefährdung der Privatsphäre eines Bibliothekskunden durch den Einsatz von RFID geäußert. Dass RFID ein Risiko für die Privatheit bedeutet, wird immer nur im Zusammenhang des unerlaubten Auslesens der Etiketten und der Option, aus den darauf gespeicherten Daten Informationen über den Bibliothekskunden zu erhalten, diskutiert. Wäre dem so, so wird eingeräumt, wäre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit der Grundpfeiler des Schutzes der Privatheit zerstört. Bibliotheken und andere RFID-Anwender versuchen darum, Hand in Hand mit den Herstellerfirmen und dem Gesetzgeber, durch Verschlüsselungstechniken, sparsame Datenstandards und die geltenden Datenschutz-gesetze die Technik als vertrauenswürdig und sicher darzustellen. Für den bisherigen Einsatz von RFID in Öffentlichen Bibliotheken ist dies sicher richtig und auch begründet, da für die derzeitigen Anwendungen von RFID in Bibliotheken im Hinblick auf unbefugtes Auslesen und Profilbildung kein konkretes Risiko für die Privatsphäre der Bibliothekskunden besteht. Dennoch wird in dieser Arbeit die These vertreten, dass RFID negative Folgen für die Privatheit der Bibliothekskunden haben wird.

Der Bamberger Philosophieprofessor Walter Zimmerli unterscheidet in seinem Aufsatz „Wandelt sich die Verantwortung mit dem technischen Wandel?“214 vier verschiedene Stufen der Beziehung von Mensch, Technik, Natur und Kultur.215 In einer ersten Stufe versucht der Mensch im Kontext der sich herausbildenden neuzeitlichen Wissenschaften, die Naturgesetzmäßigkeiten zu verstehen und sich diese nutzbar zu machen. Mit der industriellen Revolution beginnt die zweite Stufe, die gekennzeichnet ist durch die Zunahme der Technisierung, die sich in der Herausbildung von Manufakturen äußert und deren Folge die sukzessive Verdrängung von menschlichen Arbeitskräften durch Maschinen ist. Die dritte Stufe ereignete sich nach Zimmerli vor dem Hintergrund der wissenschaftlich, technischen Revolution, deren Folge die Verwissenschaftlichung des Alltags ist. „An die Stelle der ölverschmierten Monteure […] treten nun die Herren im weißen Kittel, die die hochkomplizierten Instrumente etwa in einer spezialisierten Autowerkstätte […] ablesen und interpretieren.“216 Die vierte Stufe der Beziehung von Mensch, Technik, Natur und Kultur ist unsere Gegenwart, die Zimmerli als „reflexive Wendung“ bezeichnet. Der technokratische Traum von der Verbesserung und Beherrschung der Welt durch Technisierung immer weiterer Lebensbereiche […] ist ausgeträumt, und wir schrecken aus diesem Traum gleichsam in den Wachzustand auf, im Erwachen die Problematik der gegenwärtigen Situation realisierend.“217 Die ungewollten Folgeerscheinungen der Technisierung rücken nun in das Zentrum der Betrachtung. Die Menschen begreifen, dass zusätzlicher Komfort nur mit noch mehr Technisierung des Alltags zu erreichen ist. Je mehr die Technisierung aber mit allen ungewollten und unberechenbaren Folgeerscheinungen voranschreitet, desto höher wird der Preis für knappe Ressourcen wie intakte Ökosysteme und unverletzte Privatheit. Die Folge der von Zimmerli konstatierten „reflexiven Wende“ ist eine große Verunsicherung des Menschen in der Gegenwart. „Mit der geläufigen Rückprojektion der Beschreibungselemente des Produktes auf den Produzenten und der damit gekoppelten Omni-potenzvorstellung des technischen Machens geht ein Bewusstsein der Ohnmacht einher, weil die Möglichkeit zur Kontrolle und Einschränkung der nicht beabsichtigten Folgen fehlt.“218 Zimmerli charakterisiert die heute lebenden Menschen daher als verunsichert, zerrissen und in sich gespalten. Einerseits sehnen sie sich nach technischem Fortschritt und Erleichterung des Alltags, andererseits verängstigt sie die Technik, weil sie wissen, dass sie vollständig von ihr umgeben und daher abhängig sind.

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Vor diesem Hinterrund wird die Anwendung von RFID in einer Öffentlichen Bibliothek als Teil eines großen zusammengehörigen Systems – des Ubiquitus Computering – angesehen werden, das selbst wiederum nur ein kleiner Ausschnitt aus der technisierten Umwelt des heutigen Menschen ist. Die Verunsicherung und die Angst vor den nicht abschätzbaren Möglichkeiten von RFID sind groß. Wie sehen die heute sinnvollen und unbedenklichen Anwendungen der Funkfrequenzerkennung in wenigen Jahren aus? Die Menschen der Gegenwart sind beunruhigt, weil die realen und potentiellen Möglichkeiten von RFID für sie nicht begreifbar sind und die Auswirkungen der Technik langfristig als kaum kontrollierbar erscheinen.

Aufgrund dieser Risikoeinschätzung besteht die Gefahr, dass sich das Verständnis von Selbstbestimmung und autonomen Entscheidungen in der Gegenwart langsam verändert. In allen Bereichen des Lebens beginnt sich das Verhalten von Menschen zu sich selbst und untereinander zu wandeln. Unbewusst wird künftig mehr darauf geachtet werden wie man sich selbst benimmt, wie man sich im Angesicht von Kameras im öffentlichen Raum bewegt, wem man welche Informationen in der Kommunikation zukommen lässt oder eben welche Medien aus der Öffentlichen Bibliothek unbedenklich entliehen werden können. Auch wenn diese Bedenken eher auf einer intuitiven Beurteilung der Risikolage beruhen und daher durch die Vermittlung von technischem Wissen ausgeräumt werden könnten, ist bei vielen Menschen dennoch ein Gefühl der Unsicherheit vorhanden, das auf lange Sicht zu einer Verhaltensänderung führen wird. Die Befürchtung: „Man weiß ja nie, wer doch alles zugucken oder zu hören kann und wohin alle meine Daten gehen.“, ist latent vorhanden. Wenn sich durch dieses Gefühl der Verunsicherung marginale Verhaltensänderungen einstellen, so hat diese unterschwellige Verunsicherung einen Eingriff in die Autonomie zur Folge und bedeutet damit einen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen. Denn wenn ich befürchte, dass alle meine Aktionen und Interaktionen registriert und gespeichert werden, gibt es für mich keine Möglichkeit mehr, mich zurückzuziehen und Abstand zu gewinnen, um zu prüfen, ob die von mir getroffenen bzw. zu treffenden Entscheidungen auch wirklich meine eigenen sind. Autonome Entscheidungen sind darum in einer vernetzten Welt, in der RFID nur ein Baustein unter vielen des Ubiquitous Computering ist, nur noch schwer möglich.

Die Bemühungen Öffentlicher Bibliotheken um soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit werden ad absurdum geführt, wenn unsichere Kunden überlegen, welches Medium sie besser nicht entleihen, weil sie nicht abschätzen können, welche potentiellen Eingriffe in die Privatsphäre mit dem Ausleihen eines Bibliotheksmediums mit RFID-Etikett möglich sind. RFID trägt aber nicht nur zu einer allgemeinen Verunsicherung bei und stellt so eine Bedrohung für die Privatheit dar, RFID ist auch ein Risiko, weil sich unser Verständnis von Autonomie unter der Hand ganz grundsätzlich verändern wird. Wir können in einer technisierten Welt auf unsere eigene Privatheit bestehen und detailliert nachfragen, was mit unseren Daten in der Bibliothek geschieht und welche Auswirkungen RFID darauf hat. Ebenso können wir dies im Supermarkt, der Bank und der Versicherung tun, nur ist dies angesichts der vielen potentiellen und realen Eingriffsmöglichkeiten, die die fortschreitende Technisierung der Welt mit sich gebracht hat, sehr mühselig und umständlich. Viele Menschen werden im günstigsten Fall ein oder zweimal die Richtigstellung oder Löschung ihrer Daten fordern, es ist aber unrealistisch anzunehmen, dass ein Mensch sein ganzes Leben lang mit dem nötigen Enthusiasmus für seine Privatheit kämpfen wird. Vielmehr befinden wir uns schon mitten in einem Gewöhnungsprozess, vor dessen Hintergrund es normal erscheint, dass Privatheit nur noch mit Einschränkungen existiert. Privatheit wird im 21. Jahrhundert anders verstanden als noch vor 100 Jahren und sie hat in der Gesellschaft einen anderen Stellenwert bekommen.

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Dass sich Werte und Normen verändern, ist üblich219 und soll auch nicht bestritten werden. Es sollte aber sehr wohl kritisch darüber reflektiert werden, ob die eintretenden Veränderungen nachhaltig positiv sein werden.

7.5. Veränderung von Arbeitsmärkten und Arbeitsorganisation

Der Einsatz von RFID in Öffentlichen Bibliotheken ist nicht nur hinsichtlich der potentiellen Zugangsbeschränkungen durch die Technik und des sich eröffnenden Problemfeldes der Privatheit ethisch relevant; die Einführung von RFID bedeutet auch ein enormes Freisetzungspotential, dem die Bibliotheksmitarbeiter ausgesetzt sind.

7.5.1. Bedeutung von Arbeit 

Angesichts des Mangels an Möglichkeiten zur Erwerbsarbeit ist es in der jüngeren Vergangenheit üblich geworden, Arbeit als einen intrinsisch guten Begriff zu benutzen. Soziale Teilhabe, Eigentum und die persönliche Identität sind in der heutigen Gesellschaft auf das Engste gekoppelt an Erwerbsarbeit.220  

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Arbeiten ist eine zutiefst soziale Tätigkeit. Arbeit erfordert Kommunikation, Organisation und Interaktion mit anderen Menschen. Wer arbeitet, kann durch sein Tun einen Besitzanspruch auf das Geschaffene erwerben. Dieser Besitz kann zusammengefasst und auch vererbt werden. Schon Thomas von Aquin hat im 13. Jh. den Zusammenhang von Beruf und Berufung im Sinne von Arbeit erkannt. So ist es in den modernen Gesellschaften der heutigen Zeit nicht überraschend, dass sich die Identität eines Menschen in erheblichem Maß über den Sinn seiner Arbeit definiert. In vielen Fällen vermittelt der Beruf die Identität. Diese enorme Bedeutung, die der Arbeit in der Gegenwart beigemessen wird, ist zum Problem geworden. Sie ist ein Problem, weil nicht alle Bürger eines Staates die Möglichkeit haben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Aus diesem Grund geht der Verlust des Arbeitsplatzes in vielen Fällen mit einer Identitätskrise und dem sozialen Abstieg einher.

7.5.2. Arbeitsplatzverlust durch Technisierung

Der Zusammenhang von Technik und Arbeit ist grundlegend. Einerseits ist Arbeit ohne technische Hilfsmittel fast nicht mehr denkbar, andererseits führt der Einsatz immer neuer Technik und die Entwicklung komplexer Technologien wie RFID zu einer tendenziellen Ersetzung menschlicher Arbeit durch Maschinen.

Begonnen hat dieser Prozess mit der industriellen Revolution. Durch die Ausbildung und Durchsetzung maschineller und taylorscher Produktionsweisen war es erstmals möglich, menschliche Arbeitskraft zu ersetzen. Die folgenden Entwicklungen im Bereich der Technik führten diesen Trend fort und konfrontieren uns in der Gegenwart mit der Situation von Fahrkartenautomaten statt Ticketverkäufern, Bankautomaten statt Menschen hinter Schaltern oder RFID-Selbstverbuchungsautomaten statt Bibliotheksmitarbeitern.

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Die Grundidee von RFID ist es, Arbeitsabläufe zu optimieren und gegebenenfalls auch ohne menschliches Zutun durchführbar zu machen. Der Hauptantrieb für die Einführung von RFID liegt demnach im ökonomischen Bereich. Angesichts leerer Haushalte setzten die Träger Öffentlicher Bibliotheken, wie die Inhaber privatwirtschaftlicher Unternehmen auch, auf Einsparpotenziale durch Rationalisierungseffekte. In der Konsequenz wird die Einführung der Funkfrequenzerkennung zu einem geringeren Arbeitskräfteeinsatz führen. Es ist einsichtig, dass bei einer Selbstverbuchungsquote von 95 Prozent nicht mehr die gleiche Anzahl der Mitarbeiter an der Theke benötigt wird, wie vor der Arbeit mit RFID. Es ist genauso einsichtig, dass angesichts der vielerorts schlechten Haushaltssituation der Kommunen das Einsparpotential ausgereizt werden wird und Politiker auch gegen den Willen und Wunsch der Bibliotheksmitarbeiter Stellen streichen werden. Es ist darum zu befürchten, dass aus Kostengründen Billig-Konzepte Priorität haben und interessante Kombinationen von technischer und menschlicher Dienstleistung, die tatsächlich eine Verbesserung des Serviceangebotes darstellen würden, nicht realisiert werden.

Meines Erachtens ist es unrealistisch, wenn Dr. Christian Kern auf dem Symposium „Verwaltung integriert sichere Informationstechnologie“ im Sommer 2006 in seinem Vortrag „RFID in Bibliotheken und in Kliniken - Auswirkungen auf die Arbeitswirtschaft und den Datenschutz“ die These vertritt, dass sich der Einsatz von RFID „vordergründig nicht dadurch bemerkbar macht, dass Angestellte entlassen werden, sondern dass eben mehr Leistungen angeboten werden können.“ 221 Dass dem nicht so ist, zeigt die Praxis in München. Marianne Pohl und Eva Schubert berichten mehrfach, dass im Zuge der RFID-Implementierung Stellen gestrichen wurden 222 bzw. dass die Finanzierung des RFID-Projektes in der Münchener Zentralbibliothek teilweise über Stelleneinsparungen geschah 223 . Insofern drängt sich die Frage auf, ob die Interessen der Arbeitnehmer und die der Bibliothekskunden auf der Strecke bleiben. Wie sollen Bibliothekare die Stellen in ihren Bibliotheken verteidigen und verdeutlichen, dass nur eine Kombination von Technik und Mensch eine zukunftsträchtige Option darstellt, wenn es in Deutschland nicht einmal ein Bibliotheksgesetz gibt, dass die Belange der Bibliotheken regelt und ihre grundsätzliche Notwendigkeit für die Gesellschaft anerkennt? Sofern dies nicht gelingt, birgt RFID das Risiko von massenhaften Stellenstreichungen und der traurigen Zukunftsvision von Öffentlichen Bibliotheken ohne Bibliotheksmitarbeiter in sich.

7.6. Fazit: Was bedeutet die Einführung von RFID in einer Öffentlichen Bibliothek aus informationsethischer Sicht?

Konstatiert man eine moralische Motivation hinter der Gründung von Öffentlichen Bibliotheken und stimmt man der These zu, dass diese eine besondere moralische Verpflichtung allen Bürgern der Gesellschaft gegenüber haben, so ist die Einführung von RFID aus informationsethischer Sicht problematisch.

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Auch wenn mit der Einführung von RFID das hehre Ziel verbunden ist, das Serviceangebot zu erhöhen und die Bibliothek dadurch attraktiver zu gestalten, so werden einige Benutzergruppen - die aus welchen Gründen auch immer - nicht mit der Technik umgehen können oder wollen, nicht an den potentiell neuen Serviceangeboten teilhaben können, weil sie durch RFID von der allgemein üblichen Benutzungsweise der Bibliothek ausgeschlossen werden und diese in der Konsequenz vielleicht gar nicht mehr besuchen.

Hinsichtlich der Privatheit von Bibliothekskunden bedeutet die Einführung von RFID ein Risiko. Nicht, weil Transponder auslesbar wären, sondern weil gegenwärtig ein allgemeiner Zustand von Verunsicherung bezüglich des Einsatzes von Technik und deren Folgen erkennbar ist. Der Einsatz von RFID in einer Öffentlichen Bibliothek wird, trotz intensiver Aufklärung, ein Gefühl der latenten Beunruhigung zur Folge haben. Die damit einhergehenden Verhaltensänderungen und Selbstbeschränkungen der Bibliothekskunden sind in keiner Weise vereinbar mit der Aufgabe, die Öffentliche Bibliotheken in der Gesellschaft ausüben. Gerade eine öffentliche Einrichtung, die für die Wahrung von Chancengleichheit und sozialer Verantwortung steht, sollte solche Veränderungen besonders genau analysieren.

Ein weiterer informationsethisch relevanter Aspekt der Einführung von RFID in einer Öffentlichen Bibliothek ist das Risiko des Arbeitsplatzverlustes von Bibliotheksmitarbeitern und die Zukunftsvision einer Öffentlichen Bibliothek mit nur noch rudimentärer Personalausstattung.

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Aus informationsethischer Sicht ist die Einführung von RFID daher sehr heikel und bedarf besonders kritischer Überlegungen.


Fußnoten und Endnoten

174  Koren, Marian (1997): Das Recht auf Information als Bedingung für menschliche Entwicklung / 63rd IFLA General Conference - Conference Programme ans Proceedings - August 31- September 5, 1997; online zugänglich unter: http://www.ifla.org/IV/ifla63/63kormg.htm.

175  Vgl. ebd.

176  Vgl. Hartmann, Frank (2000): Medienphilosophie / Frank Hartmann. - Wien : WUV, 2000, S. 18.

177  Vgl. dazu: Dries, Christian (2004): Technik als Subjekt der Geschichte? : Technik- und Gesellschaftsphilosophie bei Günther Anders. Darstellung und Kritik / Magisterarbeit zur Erlangung der Würde des Magister Artium der Philosophischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Feiburg i.Br.. - Freiburg, 2004; online zugänglich unter: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/1382/pdf/Technik_als_Subjekt.pdf.

178  Vgl. Pieper, Annemarie (1998): Philosophische Disziplinen : ein Handbuch / hrsg. von Annemarie Pieper. - Orig.-Ausg., 1. Aufl.. - Leipzig : Reclam, 1998. S. 72 ff.

179   Red. für Philosophie d. Bibliogr. Inst. unter d. Leitung von Gerhard Kwiatkowski (Hrsg.) 1985, S. 128.

180  Vgl. dazu: Kuhlen, Rainer (2004a): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation / Rainer Kuhlen ... (Hrsg.). begr. von Klaus Laisiepen .... - 5., völlig neu gefasste Ausg.. - München : Saur, 2004, S. 4f. und Gaus, Wilhelm (2005): Dokumentations- und Ordnungslehre : Theorie und Praxis des Information-Retrieval / Wilhelm Gaus. - 5., überarb. Aufl.. - Berlin ; Heidelberg ; New York : Springer, 2005, S. 29ff.

181  Vgl. zu diesem Ansatz: Kuhlen, Rainer (2004): Informationsethik : Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen / Rainer Kuhlen. – Konstanz : UVK-Verl-Ges., 2004, S. 158.

182  Kuhlen 2004, S. 159.

183  Ebd. S. 160.

184  Vgl. Capurro, Rafael (2003): Informationsethik : eine Standortbestimmung, 2003; online zugänglich unter: http://www.capurro.de/infoethik_standort.htm.

185  Nach Ansicht der Stoiker waren alle Menschen gleich, weil sie allesamt über die Fähigkeit der Sprache und die Voraussetzungen zu vernünftigem Denken verfügten.

186  Das Verständnis von Chancengleichheit kann in einigen Gesellschaften aber auch über das Prinzip einer formalen Chancengleichheit (alle Kinder dürfen die Schule besuchen) hinausgehen und auch materielle Aspekte z.B. in Form von Lehrmittelfreiheit einschließen. Damit haben nicht nur alle Kinder formal die gleichen Chancen auf Bildung, sondern auch praktisch.

187  Unter Gesellschaft soll eine Gruppe von Menschen verstanden werden, die durch Konvention und Vertrag (das GG) zusammengehört. „Eine Gesellschaft wird wesentlich durch […] Faktoren wie Sprache, Rechtsauffassung, Erziehungsziele, materielle Gegebenheiten, Religion und Weltanschauung, spezielle Geschichte u.a. geprägt.“ Vgl.: Red. für Philosophie d. Bibliogr. Inst. unter d. Leitung von Gerhard Kwiatkowski (Hrsg.) 1985, S. 160.

188  Die Wahlfreiheit ist die Fähigkeit des Menschen willentlich zu handeln, wobei er in der Lage ist, zwischen Alternativen zu wählen und zu einer Entscheidung zu kommen. Um aber zwischen Alternativen wählen zu können müssen diese bekannt und deren Konsequenzen einsichtig sein. Wissen ist demnach eine Voraussetzung für die Wahlfreiheit. Vgl. Red. für Philosophie d. Bibliogr. Inst. unter d. Leitung von Gerhard Kwiatkowski (Hrsg.) 1985, S. 146.

189  Handlungsfreiheit ist die Option, gemäß dem eigenen Willen handeln zu können. Über Handlungsfreiheit verfügt nur der, der nicht abhängig ist von inneren oder äußeren Zwängen. Die Erkenntnis von inneren oder äußeren Zwängen wiederum verlangt Wissen. Vgl. Red. Für Philosophie d. Bibliogr. Inst. unter d. Leitung von Gerhard Kwiatkowski (Hrsg.) 1985, S. 146.

190  Willensfreiheit bezeichnet die Fähigkeit eines Menschen, sich Handlungsziele zu setzen, wobei diese Handlungsziele in Übereinstimmung mit den sittlichen Normen der Gesellschaft stehen und folglich andere Freiheit bejahen. Manifestiert ist die so verstandene Willensfreiheit in Artikel 4 der „Erklärung der Menschenrechte“. Es ist einsichtig, dass Wissen nötig ist, um in Übereinstimmung mit den sittlichen Normen einer Gesellschaft handeln zu können. Vgl. Red. für Philosophie d. Bibliogr. Inst. unter d. Leitung von Gerhard Kwiatkowski (Hrsg.) 1985, S. 146.

191  Anders ist die Lage in Wissenschaftlichen Bibliotheken. Von ihrer Aufgabe ausgehend, werden nur wenige Prozent der Bevölkerung als reale oder potentielle Kunden aufgefasst.

192  Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland 2007, S. 9.

193  Vgl. Abschnitt 5.4.

194  Pohl, Marianne ; Schubert, Eva (2007a): „Warum haben Sie das nicht schon längst gemacht?“ : Ein Jahr Selbstverbuchung in der Münchner Stadtbibliothek. In: BuB 59 (2007), H.4, S. 263 - 264, hier S. 263.

195  Vgl. Hesse-Gottschalk, Barbara (2003): Ältere Menschen und Kommunikationsmedien : Mediennutzung, Medienfunktion und Konzepte sozialpädagogischer Medienarbeit / Diplomarbeit zur Diplomprüfung an der Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Soziales, WS 2002/2003, Vorgelegt von Barbara Hesse-Gottschalk. – Dortmund, 2003; online zugänglich unter: http://www.angewandte-sozialwissenschaften.fh-dortmund.de/diederichs/pdfs/Hesse-Gottschalk.pdf. und Kaspar, Roman (2003): Die Bedeutung der Technik für das Erleben von Einsamkeit im höheren Lebensalter / Arbeit zur Erlangung des Diplomgrades, Roman Kaspar. - Heidelberg, 2003; online zugänglich unter: http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/volltexte/2004/5072/pdf/RKaspar_Doplomarbeit.pdf.

196  Marcellini, Fiorella ; Mollenkopf, Heidrun ; Spazzafumo, Liana ; Ruoppila, ISto (2000): Akzeptanz und Nutzung öffentlicher Automaten durch Ältere : Ergebnisse einer europäischen Untersuchung. In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, 33 (2000), H. 3, S. 169 - 177.

197  Gehrke, Barbara (2006): Ältere Menschen entdecken die neuen Medien / Vortrag von Dr. Barbara Gehrke. : ecmc Europäisches Zentrum für Medienkompetenz GmbH, 2006; online zugänglich unter: http://www.mekonet.de/doku/aufsaetze/bg_vortrag_senaktiv_2006.pdf, S. 6.

198  TNS Infrartest ; Initiative D21 (Hrsg.) 2007, S. 12.

199  Vgl. zu diesem Thema Hasenclever, Jörn (2005): Barrierefreie Berliner Öffentliche Bibliotheken? Ein Schlaglicht auf die Situation von behinderten Nutzerinnen und Nutzern in der Berliner Bibliothekslandschaft / von Jörn Hasenclever. - Berlin : Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, 2005. - (Berliner Handreichungen zur Bibliothekswissenschaft ; 160)

200  Bei der Recherche zu dieser Arbeit habe ich keinerlei Hinweise darauf erhalten, dass Selbstverbuchungsterminals standardmäßig Barrierefrei gestaltet werden.

201  Vgl. BGG § 4.

202  Wenn die Standardsituation bei einem Entleihungsvorgang der Weg zum Selbstverbuchungsterminal ist, ist es m. E. eine Form der Diskriminierung, wenn bestimmte Benutzergruppen aufgrund der technischen Gegebenheiten gezwungen sind, dies auf eine andere Art zu bewerkstelligen.

203  Vgl. zu den folgenden Ausführungen: Berthold, Oliver ; Günther, Oliver ; Spiekermann, Sarah (2005): RFID - Verbraucherängste und Verbraucherschutz. In: Wirtschaftsinformatik, 47 (2005), H. 6, S. 422 - 430, hier S. 423 ff.

204  Rössler, Beate (2001): Der Wert des Privaten / Beate Rössler. – Frankfurt am Main : Suhrkamp, 2001.

205  Vgl. Rössler 2001, S. 25.

206  Vgl. Langheinrich, Marc (2005): Die Privatsphäre im Ubiquitous Computering – Datenschutzaspekte der RFID-Technologie. In: Das Internet der Dinge : ubiquitous computing und RFID in der Praxis: Visionen, Technologien, Anwendungen, Handlungsanleitungen ; mit 21 Tabellen / Elgar Fleisch ; Friedemann Mattern (Hrsg.). - Berlin ; Heidelberg ; New York : Springer, 2005, S. 330 - 362, hier S. 331.

207  Vgl. Rössler 2001, S. 25.

208  Ebd.

209  Ebd. S. 103.

210  Menke, Christoph (2007): Philosophie der Menschenrechte zur Einführung / Christoph Menke / Arnd Pollmann. – Hamburg : Junius, 2007, S. 25ff.

211  Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft (2003) / Charter of Civil Rights for Sustainable Knowledge Societies; online zugänglich unter: http://www.worldsummit2005.de/download_de/Charta-Flyer-deutsch.pdf.

212  In Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe und Beeinträchtigungen.“ Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) : Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 / Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; online zugänglich unter: http:// www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/TH2004001.

213  Dennoch gibt es Tendenzen hinsichtlich der globalen Dimension heutiger Informationsgesellschaften zu bezweifeln, dass der individualistisch verstandene Begriff Privatheit, wie er in diesem Abschnitt geschildert wurde, generelle Gültigkeit hat. Der amerikanische Physik- Professor und Science-Fiction-Autor David Brin entwirft in seinem Buch „The Transparent Society“ die Vision einer Gesellschaft, in der Privatheit als individueller, subjektiver Wert nicht mehr absolut ist.

214  Zimmerli, Walter: Wandelt sich die Verantwortung mit dem technischen Wandel? In: Lenk, Hans ; Rophol, Günter (1993): Technik und Ethik / hrsg. von Hans Lenk und Günter Ropohl. – [2.,rev. und erw. Aufl.]. - Stuttgart : Reclam, 1993, S. 92 - 111.

215  Vgl. zu den folgenden Ausführungen: Zimmerli 1993, S. 92 - 99.

216  Zimmerli 1993, S. 96.

217  Zimmerli 1993, S. 96.

218  Ebd. S. 97.

219  Vgl. Abschnitt 7.1.1.

220  Vgl. zu den folgenden Ausführungen: Rosenstiel, Lutz von (2006): Die Bedeutung der Arbeit. In: Lehrbuch der Personalpsychologie / hrsg. von Heinz Schuler. - 2., überarb. und erw. Aufl.. - Göttingen ; Bern ; Wien ; Toronto ; Seattle ; Oxford ; Prag : Hogrefe, 2006, S. 15 - 43.

221  Kern, Christian (2006): RFID in Bibliotheken und Kliniken – Auswirkungen auf die Arbeitswirtschaft und den Datenschutz; online zugänglich unter: http://www.visit.isb.admin.ch/papers/kern_paper.pdf, S. 7.

222  Pohl ; Schubert 2007a, S. 263.

223  Pohl ; Schubert 2007, S. 38.



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05.06.2008