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RFID wird ohne Frage in der nahen Zukunft eine immer größere Rolle in unserem Leben spielen. Ob im Supermarkt, im Personennahverkehr, bei dem Besuch eines Konzertes oder in der Öffentlichen Bibliothek – die Arbeit mit RFID wird sich in all diesen Bereichen durchsetzen. Für viele Öffentliche Bibliotheken ist die Funkfrequenzerkennung interessant, weil sie sich zunehmend als moderne Dienstleitungszentren etablieren wollen, deren Hauptziel es ist, allen Benutzern die gewünschten Informationen so schnell und vollständig wie möglich zukommen zu lassen. Angesichts einer steigenden Zahl von Online-Katalogen, elektronischen Bestellmöglichkeiten und Dokumentlieferdiensten, sowie den im Zuge von Open Access immer weiter ausgebauten Möglichkeiten des Zugriffs auf elektronische Volltexte, die via Internet rund um die Uhr zugänglich sind, ist ein notwendiger Schritt in Richtung eines neuen Dienstleistungsverständnisses der Öffentlichen Bibliotheken, den Zugang zu den Medienbeständen optimal an die Bedürfnisse der Benutzer anzupassen und ein umfangreiches Betreuungs- und Serviceangebot bereitzustellen. RFID kann den Bibliotheken helfen, bei stärkerer Kosten- und Leistungsorientierung, diesen veränderten Kundenansprüchen gerecht zu werden. In Anlehnung an die RFID-Nutzung einiger Universitätsbibliotheken ist es theoretisch auch für die Öffentlichen Bibliotheken denkbar, das Konzept der Zugänglichkeit rund um die Uhr etwas abgeschwächt anzuwenden. Dies würde bedeuten, dass Wachdienste für die Sicherheit in der Bibliothek sorgen, kompetentes Bibliothekspersonal in den Kernöffnungszeiten anwesend wäre und die Bibliothek in den Randzeiten als Kulturzentrum, Lernort und Treffpunkt fungiert, der nicht von Bibliothekspersonal, sondern von anderen Berufsgruppen wie Pädagogen, Sozialarbeitern oder sogar Eventmanagern betreut wird. Eine so genutzte Bibliothek wäre die perfekte Synthese aus Schule, Volkshochschule, Kulturhaus und Bibliothek. Das öffentliche Leben könnte sich an einem Ort abspielen, an dem qualitativ aufbereitetes Wissen zur freien Verfügung steht und die Bibliothek würde so weiter in den Alltag und das Bewusstsein der Bevölkerung integriert werden.
Ohne Frage birgt RFID ein großes Potential an viel versprechenden Innovationsmöglichkeiten für die Öffentlichen Bibliotheken in sich. Die flächendeckende Etablierung wird daher nur noch eine Frage der Zeit sein.
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Die Kernanwendungen von RFID in Bibliotheken liegen zum jetzigen Zeitpunkt in den Bereichen Medienverbuchung, Ausleihe und Diebstahlsicherung. Die Erfahrungen von Anwenderbibliotheken haben gezeigt, dass RFID es ermöglicht, die Selbstverbuchungsquote im Vergleich zu Barcodesystemen auf über 90 Prozent zu erhöhen und damit Personal von Routinetätigkeiten zu befreien. Die unkomplizierte automatische Rückgabe kann mit Hilfe der Funkfrequenzerkennung erstmals realisiert werden und auch im Bereich der Mediensicherung verfügt RFID über große Vorzüge im Vergleich zu den aktuell angewendeten Mediensicherungssystemen. Aufgrund des Einsatzes der Technik können viele Arbeitsschritte in der alltäglichen Arbeit eines Bibliotheksmitarbeiters erleichtert oder gänzlich eingespart werden. Durch diese Möglichkeiten ist es realistisch anzunehmen, dass sich die hohen Investitionskosten für die Anschaffung der Technik bei viel frequentierten Bibliotheken wirtschaftlich rentieren werden.
Auch wenn von Skeptikern immer wieder befürchtet wird, dass RFID eine Reihe juristischer Probleme nach sich ziehen würde, ist klar zu sagen, dass dem nicht so ist: RFID bedeutet im Rahmen der genannten Kernanwendungen kein datenschutzrechtliches Risiko. Auch wenn sich die Anwendung von RFID in Bibliotheken noch nicht in der deutschen Rechtsprechung niedergeschlagen hat und Gerichtsurteile oder einschlägige Rechtsverordnungen zum Einsatz von RFID-Technologie in deutschen Bibliotheken bisher nicht bekannt sind, bedeutet dieser Umstand nicht, dass beim Einsatz von RFID-Transpondern in Bibliotheken keine rechtlichen Vorgaben zu beachten wären. Auch ohne entsprechend spezifizierte, gesetzliche Regelungen seitens der Bundesregierung, gibt es verbindliche Gesetze, die den Umgang mit der Technik regeln und daher keinen rechtsleereren Raum entstehen lassen. Angebliche rechtliche Bedenken sind darum kein Argument gegen die Einführung von RFID.
Hingegen wiegen die informationsethischen Bedenken gegenüber der Technik schwer. In den USA hat die Einführung von RFID in Bibliotheken zu lautstarken Protesten geführt. Diese Proteste sind vor dem Hintergrund zu verstehen, dass zahlreiche US-Amerikaner in großer Sorge um den Schutz ihrer personenbezogenen Daten sind. Mitte der 1980-er Jahre haben US-Regierungsbehörden im Rahmen des sog. „Library Awareness Program“ sämtliche wissen-schaftliche Bibliotheken durch das FBI überwachen lassen. Datenschützer befürchten, dass sich dies infolge der Vorfälle der Anti-Terror-Gesetzgebung der Busch-Regierung wiederholen und durch den Einsatz von RFID-Technik in den Bibliotheken sogar noch erleichtert werden könnte. Ein solches Szenario ist auch in Deutschland nicht ausgeschlossen, was die jüngsten Bestrebungen des Innenministers in Bezug auf Telefon- und Internetüberwachung bestätigen.
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Geschürt durch eine uns alle umgebende technisierte Umwelt und die hitzig geführten Debatten um den Einsatz von RFID und dessen potentielle Möglichkeiten wird die Funkfrequenzerkennung heute als ein Bestandteil eines zusammenhängenden Systems von technologischen Möglichkeiten verstanden, das viele Menschen verängstigt und beunruhigt und in der Folge dazu führen wird, dass sich Verhaltensweisen aus Angst vor Beobachtung verändern. Augrund dieses Bedrohungsgefühls - das, nur weil es ein subjektiv empfundenes Gefühl ist, nicht weniger real und verhaltensbestimmend ist - besteht die Gefahr, dass sich Bibliothekskunden nicht mehr ungezwungen in Bibliotheken bewegen und sich dadurch selbst von den Dienstleistungen ausschließen werden.
Noch drastischer als diese potentielle Verhaltensänderung der Bibliothekskunden wiegt die Tatsache, dass die Technik allein durch ihr Vorhandensein in Form von Selbstverbuchungsautomaten eine enorme Zugangsbarriere für einige Benutzergruppen darstellt. Verschärft wird dieser Konflikt zusätzlich durch Überlegungen der Kostenumlage, wie sie z.B. Rainer Sprengel in dem RFID-Prüfgutachten anstellt. Sprengel schreibt dazu: „Die Selbstverbuchung bleibt kostenfrei, während ein weiteres Zurückgreifen ohne Not auf Bibliotheksmitarbeiter für die Verbuchung dann, nach einer gewissen Zeit kostenpflichtig wird […]“.224 Auf diese Weise die wirtschaftliche Rentabilität der RFID-Anlagen zu forcieren, wird angesichts leerer Haushaltsetats nicht abwegig sein, ist m. E. aber zutiefst unsozial und stellt eine Form der Diskriminierung für diejenigen Menschen dar, deren „Not“ im Umgang mit der Technik nicht offensichtlich ist. Der Einsatz von RFID in Öffentlichen Bibliotheken birgt daher das übergroße Risiko in sich, die Grundideen von sozialer Verantwortung und Gerechtigkeit, denen Öffentliche Bibliotheken verpflichtet sind, zu untergraben.
Die Einführung der Funkfrequenzerkennung sollte aber nicht als eine Entscheidung für Wirtschaftlichkeit und gegen die Moral aufgefasst werden. Vielmehr liegt es in der Hand von allen Herstellerfirmen, Bibliotheken und Politikern für Barrierefreiheit und Vertrauen in die Technik zu sorgen und den Einsatz von RFID in Bibliotheken so zu gestalten, dass keine Benutzergruppe potentiell oder real ausgeschlossen wird. Dies kann u.a. dadurch realisiert werden, dass nicht eine annähernd 100-prozentige Selbstverbuchungsquote angestrebt wird, sondern die Selbstverbuchung als gleichberechtigte Option neben der Verbuchung durch Bibliothekspersonal besteht, wobei auch die Verbuchung durch Bibliotheksmitarbeiter mit Hilfe von RFID durchgeführt werden kann und so gegenüber der Verbuchung mit Barcodes immer noch Zeit gespart wird. Letztlich bietet RFID die Maßnahmen, die nötig sind, um das Öffentliche Bibliothekssystem in Deutschland zu reformieren:
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Damit diese win-win-Situation tatsächlich eintreten kann, muss das Verständnis um die grund-sätzliche Notwendigkeit der Existenz Öffentlicher Bibliotheken mit Hilfe eines Bibliotheksgesetzes untermauert werden. Nur wenn genügend, angemessen dotierte Stellen erhalten bleiben, sich das Berufsbild der Bibliotheksmitarbeiter wandelt und die versprochenen Serviceverbesserungen wirklich bei den Bibliothekskunden ankommen, kann RFID dazu beitragen, das Öffentliche Bibliothekssystem aus der Krise zu führen.
224 Sprengel 2007, S. 100.
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