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Die zahlreichen Versuche, Medienarten (synonym: Medientypen, Medienkategorien, Dokumenttypen; soweit es sich um publizierte Medien handelt: Publikationsformen) zu unterscheiden, sind allesamt unbefriedigend, weil mehrere Unterscheidungskriterien vermischt werden.
Wichtig, mit Blick auf die Distribution der Medien und die Praxis in Bibliotheken und anderen Mediensammlungen, ist die Unterscheidung zwischen körperlichen und unkörperlichen Medien. Allerdings verschwimmt die Abgrenzung, wenn beispielsweise eine CD-ROM nicht nur im Netz einer Bibliothek, sondern in einem Bibliotheksverbundnetz aufgelegt wird. Für die einzelne Bibliothek im Verbundnetz stellt sich die Nutzung dieses körperlichen Mediums dann wie die Nutzung einer unkörperlichen Ressource dar.
Auch der Terminus Online-Medien ist unscharf. Als Online-Medien bezeichnet man meistens den Teil der unkörperlichen Medien, der basierend auf Computern digital über Datennetze verteilt wird. Danach ist der Rundfunk, sei er über Funk oder ein Kabelnetz verbreitet, kein Online-Medium. Aber auch Hörfunk- und Fernsehprogramme werden in digitale Datennetze eingespeist und zukünftig interaktiv sein. Deshalb wurde in Deutschland diskutiert, ob Computer der Rundfunkgebührenpflicht unterworfen werden sollen – bis Ende 2006 ist das nicht der Fall; nur für PCs mit TV-/Radiokarte muss man Rundfunkgebühren bezahlen. Offline-Medien, z.B. CD-ROMs, sind körperliche Medien, zu deren Wiedergabe man einen Computer benötigt. Freilich hat man den Inhalt des Terminus ausgeweitet und auch auf alle körperlichen Nonprint-Medien, sogar auf Printmedien erstreckt.
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Nach dem Inhalt kann man zwischen Textmedien, Bildmedien (visuellen Medien), Tonträgern (auditiven Medien) und audiovisuellen Medien unterscheiden. Aber auch der Terminus audiovisuelle Medien wird uneinheitlich gebraucht: Teilweise werden sowohl reine Hör- wie reine Bildmedien dazugerechnet, teilweise wird der Ausdruck nur dann verwendet, wenn beide Merkmale im selben Medium kombiniert sind.
Nach der amtlichen Statistik der Europäischen Kommission bestehen die audiovisuellen Medien (d. i. der Dienstleistungsbereich, der sich mit der Herstellung und Verbreitung audiovisueller Software befasst) aus fünf Teilbereichen:
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Nicht zu den audiovisuellen Medien rechnet die EU-Verwaltung:
Es wird deutlich, dass die EU-Verwaltung hier einen Medienbegriff zugrunde legt, der auf Massenmedien abstellt, weil diese eine Rolle als Träger sozialer, ethischer und kultureller Werte spielen und – anders als die Individualkommunikation – Gegenstand politischer und rechtlicher Gestaltungen sein sollen. Dieser Medienbegriff ist aus bibliotheks- und informationswissenschaftlicher Sicht nicht zielführend.
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Der Terminus Bildschirmmedien scheint wenig tauglich zu sein. Er fasst solche körperlichen Medien (z.B. Videokassetten, Videospiele) und unkörperlichen Medien (z.B. Fernsehen) zusammen, die Bildschirm und Lautsprecher zur Anzeige benötigen, und assoziiert, dass Bildschirmmedien keinen oder kaum Text verwenden und deshalb für den Schrifterwerb wenig förderlich, ihr extensiver Gebrauch der Lesekompetenz sogar abträglich sei. Die Entwicklung der Multimedia-Technologie vereint allerdings zunehmend Text, Bild und Ton im selben Medium. Das Internet ist das erste Nonprint-Medium, bei dem Text eine bedeutende Rolle spielt. Die Medienforschung legt nahe, dass der freie Zugang zu vielen Medienarten und die Möglichkeit, eigenen Themen und Interessen nachzugehen, für den Schrifterwerb besonders förderlich sind. Die Bedeutung des Begriffs Textmedien (Schriftmedien) beruht auf der gut untermauerten Annahme, dass Text-lesen-Können eine essenzielle Kulturtechnik sei. Erst die Verschriftlichung ermöglicht die kulturellen Leistungen, auf denen die Informations- und Wissensgesellschaft beruht. Die Fähigkeit zum abstrakten Denken und zur Erfassung komplexer Strukturen ist an die Fertigkeit, Schrifttext lesen zu können, gebunden.
Statt eine der unbefriedigenden Typologien vorzutragen, sollen hier zehn Merkmale genannt werden, anhand derer – in uneinheitlicher Kombination der Merkmale – Medienarten unterschieden werden können (Tabelle 1).
Tabelle 1: Merkmale von Medienarten
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Merkmal |
Beispiele für Merkmalsausprägungen (Erläuterungen) |
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Zielgruppe |
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Beständigkeit |
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Speicher-verfahren |
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Datenformat |
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Periodizität |
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Publizierende Instanz |
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Content (Inhalt, Anlass) |
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Struktur |
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Originalität |
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Rechtliche Bedingungen |
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