Marketing-Optionen

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Medieninhalte, sei es Musik, Film, Text usw., lassen sich in unterschiedlichsten Angebotsformen vermarkten, z. B. auf CD oder als Datei im Internet, z. B. mit einem hohen oder einem niedrigen Preis, z. B. mit oder ohne Kopierschutz. Insgesamt können 27 verschiedene Eigenschaften von Angebotsformen unterschieden werden, jede Eigenschaft kann in mehreren, teilweise nur schematisch unterscheidbaren Ausprägungen auftreten. Für die Anbieter kommt es darauf an, durch die Wahl geeigneter Kombinationen von Ausprägungen das Marktpotenzial möglichst weit auszuschöpfen. Beispielsweise verspricht sich die Musikwirtschaft für den unkörperlichen Vertrieb von Musik bessere Chancen, wenn nicht wie meistens bei den CDs Bündelungen mehrerer Musikstücke mit einer Gesamtspieldauer von 65 bis 75 Minuten angeboten werden, sondern wenn die Musikstücke einzeln zu einem entsprechend niedrigen Preis aus dem Internet heruntergeladen werden können. Die Zusammenstellung aller Eigenschaften mit ihren möglichen Ausprägungen ergibt folgendes Bild [9]:

o Selbstgebündelt: Der Kunde stellt eine Auswahl von Musikstücken zusammen, die er gemeinsam erwirbt.

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o Fremdgebündelt: Der Anbieter verkauft die Musikstücke in von ihm definierten Bündelungen, z. B. bei der Maxi-Single.

o Synchrone Übertragung an den Kunden (z. B. beim Rundfunk oder beim Streaming in Datennetzen).

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o Analog gespeichert.

o Digital gespeichert.

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o Selbstbestimmt, d. h. der Kunde wählt den Zeitpunkt des Konsums, z. B. indem er eine CD in sein Gerät legt.

o Fremdbestimmt, aber bekannter Zeitpunkt, z. B. bei Filmsendungen, die in Programmzeitschriften angekündigt werden.

o Fremdbestimmt, aber unbekannter Zeitpunkt, z. B. bei Sendungen, wenn die einzelnen Musikstücke in der Sendung vorher nicht bekannt gegeben werden.

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o Normaler Umfang.

o Produktergänzung.

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o Produkterweiterung, z. B. eine Premium-Ausgabe eines Spielfilms auf DVD, die gegenüber der normalen Ausgabe eine Dokumentation der Dreharbeiten enthält.

o Ius usus: Der Kunde hat das Produkt mit dem Recht zur Nutzung erworben. Dateien können mit Digital-Rights-Management-Merkmalen versehen werden, die die Nutzung reglementieren, z. B. Überspielen auf einen anderen Träger verhindern.

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o Ius abusus: Bei dieser Art von Verfügungsrechten darf der Kunde das Produkt nicht nur nutzen, sondern auch verändern.

o Das Ius successionis schließt das Veräußerungsrecht ein.

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o Nicht-Ausschluss (frei).

o Ausschluss (limitiert).

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o Unbehindert (leicht).

o Vorbedingungen (mittel), beispielsweise wenn der Kunde sich vor der ersten Nutzung anmelden muss und ein Passwort erhält.

o Begrenzt (schwieriger Zugang, wenn der Kunde beispielsweise erst eine Software herunterladen muss, um das Angebot nutzen zu können).

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o Nicht nutzungsabhängig: Das ist beispielsweise bei Musik-CDs der Fall, die der Kunde einmalig bezahlt und beliebig oft hören kann.

o Nutzungsabhängige: Bezahlungen können von der Nutzungszeit oder der Menge (Datenvolumen) abhängig gemacht werden.

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Im Zeitverlauf hat seit den 1990er-Jahren die Zahl der realisierten Merkmalskombinationen zugenommen, beispielsweise reagierten 2004 Sony BMG, in 2005 auch Universal auf die Absatzkrise der Plattenkonzerne bei Neuerscheinungen der Popmusik mit der Differenzierung in preiswertere und hochpreisige Ausgaben; für 12,99 EUR werden neue Platten noch wenig bekannter Künstler angeboten und die Zweitverwertung für 9,99 EUR soll bald nach der Erstausgabe erfolgen.


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22.03.2007