Aus der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
der Medizinischen Fakultät Charité
der Humboldt-Universität zu Berlin

Dissertation

Zur Geschichte der außerklinischen Geburtshilfe in der DDR

Zur Erlangung des akademischen Grades
Doctor medicinae









vorgelegt der Medizinischen Fakultät Charité
der Humboldt-Universität zu Berlin





von
Sabine Major
aus Berlin

































Prof. Dr. Joachim W. Dudenhausen

Prof. Dr. K. Vetter

Prof. Dr. H. Halle

Prof. Dr. Dr. R. Winau



Datum der Promotion: 14. Februar 2003







1EINLEITUNG



Definition: „Außerklinische Geburt: Geplante oder ungeplante Entbindung außerhalb der klinischen Geburtshilfe: zu Hause, in einem von freiberuflichen Hebammen geführten Geburtshaus, in der Arzt- bzw. Hebammenpraxis oder –immer als Notfall – auf dem Transport. Häufigkeit: zur Zeit 2 %, d.h. etwa 10000 Geburten in Deutschland“ (239)



Zu Beginn des 20.Jahrhunderts fanden nahezu alle Geburten im privaten Hause statt. Die Periode zwischen 1900 und 1950 etwa war geprägt vom Übergang der traditionellen Hausgeburtshilfe zur klinischen Geburtshilfe.

Nach dem zweiten Weltkrieg entstanden zwei deutsche Staaten mit zwei unterschiedlichen Gesellschafts- und somit auch Gesundheitssystemen. In der DDR wurde der Anteil der klinischen Geburten Anfang der 70er Jahre mit 99% angegeben. Mit dieser Arbeit soll die Entwicklung der außerklinischen Geburtshilfe auf dem Gebiet der DDR aufgezeigt und in ihrem medizinischen und gesellschaftlichen Kontext vom Ende der 40er Jahre bis 1989 dargestellt und diskutiert werden.



Die Arbeit ist in drei Hauptkapitel unterteilt:

Der erste Teil beschäftigt sich mit der Entstehung der klinischen Geburtshilfe in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Grundlage für die weitere Entwicklung der folgenden Jahrzehnte. Die Klinikgeburt stellte eine anfangs stark umstrittene Neuerung dar, die aber schließlich von den Frauen und den Geburtshelfern als soziale Errungenschaft angenommen und während des Dritten Reiches verteidigt wurde.

Das zweite Kapitel zeigt die Entwicklung in der neu gegründeten DDR in den 50er und 60er Jahren. Der rapide Übergang zur klinischen Geburtshilfe soll im Kontext des Gesundheitssystems der DDR, als Teil des Gesundheitsschutzes von Mutter und Kind, dargestellt werden.

Das dritte Kapitel umfasst die 70er und 80er Jahre in der DDR bis zur politischen Wende. In diesem Kapitel soll die weitere Entwicklung nach Erreichen der ‘99% - Grenze‘ der Klinikgeburten skizziert werden. Ausgehend von der Entwicklung in der damaligen Bundesrepublik in den 70er Jahren, die gekennzeichnet war von einem Wiederaufleben der Hausgeburt bzw. der außerklinischen Geburtshilfe (Geburts­häuser), soll ein kurzer Vergleich der Entwicklung in beiden Staaten während dieser Zeit angestellt werden.



Das Material dieser Arbeit ergab sich zunächst aus der Durchsicht der zu diesem Thema publizierten Arbeiten in den damals gängigen medizinischen Fachzeitschriften und Fachbüchern.

Für das erste Kapitel sind insbesondere das „Zentralblatt für Gynäkologie“ und das „Archiv Gynäkologie“ zu nennen. Die gängigen Fachzeitschriften für geburtshilfliche Themen in der DDR waren das „Zentralblatt für Gynäkologie“, die „Zeitschrift für ärztliche Fortbildung“, „Das Gesundheitswesen“ sowie die „Zeitschrift für die gesamte Hygiene und ihre Grenzgebiete“. (Kapitel zwei und drei)

Komplettiert wurde die Materialsammlung durch Dissertationen und Monographien, die in der DDR zu Themen der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe, der Mütter- und Säuglingssterblichkeit sowie der Sozialpolitik erschienen waren.

Eine weitere Grundlage stellt die Analyse der Gesetzestexte der DDR und offizieller Dokumente, wie „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheits­wesen“, dar sowie die Auswertung der statistischen Erhebungen der DDR.

Für den Vergleich zur Entwicklung der Problematik in den beiden deutschen Staaten wurde zusätzlich Literatur zur Sozialgeschichte und Geschichte der Frauenbewegung der DDR und BRD hinzugezogen.

Eine weitere wichtige Informationsquelle war die Befragung von und die Diskussion mit Zeitzeugen, sowohl aus dem medizinischen als auch aus dem nichtmedizinischen Bereich.

2DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG



2.1Die geburtshilfliche Situation bis zum Ende des 19. Jahrhunderts



In den Anfängen bestand die Geburtshilfe nur aus der „Hilfe bei der Geburt“. Frauen, meist selber Mütter, die eine besondere Begabung bei der Geburtshilfe zeigten, wurden zu Geburten herbeigerufen, um die Gebärenden zu unterstützen. Die Geburt wurde als natürlicher Vorgang im Leben einer Frau angesehen, war „Frauensache“ und fand selbstverständlich im eigenen Hause statt. Eine Alternative dazu gab es nicht.

Im 18.Jahrhundert rückte die Erforschung des menschlichen Körpers immer mehr in den Mittelpunkt der Medizin. Im Zuge dessen wurde auch die Geburtshilfe zunehmend zum Gegenstand der Wissenschaft und der medizinischen Forschung. Dies stand im Widerspruch zu der seit Jahrhunderten auf Erfahrungen basierenden Geburtshilfe der Hebammen. Es wurde eine massive Kritik an dieser Art unwissenschaftlicher Medizin geübt. Resultat dieser Kritik war die Errichtung von so genannten Accouchirhäusern. (29, 69)

Ziel dieser Anstalten war es zum einen, die erfahrungsorientierte Geburtshilfe der Hebammen durch eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung zu ersetzen. Dadurch entstand eine zunehmend staatlich geregelte Hebammenausbildung. Auf der anderen Seite wurde durch diese Anstalten eine wissenschaftliche Erforschung der Geburtshilfe möglich und zum ersten Mal konnten Studenten und Ärzte einen Einblick in den Geburtsablauf bekommen, der bis dato nur „Frauensache“ war. Somit avancierte die Geburtshilfe zunehmend zu einem akademischen Fach. (12, 156, 219)

Vor allem Frauen der Unterschicht kamen in die Accouchirhäuser, die sich eine Entbindung durch eine Hebamme nicht leisten konnten. Sie blieben während der Geburt und des Wochenbettes in den Anstalten und es wurde ihnen medizinische Hilfe zugesichert. Die Schwangeren mussten sich im Gegenzug als Lehrobjekt (bei Zangenentbindungen und später auch Kaiserschnittoperationen) und zu wissenschaftlichen Untersuchungen zur Verfügung stellen. (69, 60, 207)

Die Frauen versuchten allerdings diese Anstalten so weit wie möglich zu meiden. Sie fürchteten die vielen Untersuchungen vor allem seitens der männlichen Praktikanten. Aufgrund der räumlichen Enge und der mangelnden Hygiene grassierte außerdem in diesen Anstalten das so gefürchtete Puerperalfieber.

Die Angst vor dem Kindbettfieber konnte den Frauen im 19. Jahrhundert allmählich genommen werden. Die Erkenntnisse von Ignaz Phillip Semmelweis „über die Verhütung der Wundinfektion durch Fernhaltung von Schmutz und Eiter“ trugen in großem Maße zu einer Senkung der Todesfälle an Kindbettfieber bei. (22, 76, 219)

Seine Lehren von der Aseptik und Antiseptik stellen eine entscheidende Entdeckung nicht nur für die Geburtshilfe, sondern für die gesamte Medizin dar. Besonders den operativen Fächern kamen sie zu gute, konnte doch dadurch die größte Gefahr der Operation, die Infektion, eingedämmt werden. Neben diesen Lehren trugen Weiter­entwicklungen auf dem Gebiet der Operations- und Nahttechniken dazu bei, dass die Mortalität des Kaiserschnittes erheblich verringert werden konnte. Während diese Mitte des 19.Jahrhunderts noch 50% betrug, konnte sie bis zur Jahrhundertwende auf 5 - 10% gesenkt werden. Entscheidend für diese Fortschritte waren natürlich auch die Entwicklungen auf dem Gebiet der Anästhesie. Erst durch die sichere Schmerz­ausschaltung sind operative Eingriffe in diesem Maße möglich geworden. Besonders der Kaiserschnitt verlor so nach und nach seinen Schrecken. (12, 60)

Durch diese Fortschritte entwickelten sich die Accouchirhäuser und Gebäranstalten der Universitätskliniken, die einst für arme und unverheiratete Frauen entstanden waren und wo das Gros der operativen Eingriffe stattfand, von einer Ergänzung zu einer Alternative zur häuslichen Geburtshilfe.















2.2Hausgeburt und / oder Klinikgeburt? – 
Die Entwicklung zu Beginn des 20.Jahrhunderts



2.2.1Die demografische Situation



Noch zur Jahrhundertwende fanden so gut wie alle Geburten in der Privatwohnung statt. 1896 betrug die Zahl der Hausentbindungen im Deutschen Reich 99%. Der Anteil der Klinikentbindungen stieg zu Beginn des 20.Jahrhunderts nur langsam an, da trotz des wissenschaftlichen Fortschrittes ein Vorurteil gegenüber den Entbindungsanstalten wie auch den Krankenhäusern bestand. Sie wurden immer noch als Einrichtungen des Armenwesens angesehen. Die folgenden Zahlen beschreiben die Entwicklung in Berlin, die aber in ähnlicher Weise auch in den anderen Großstädten Deutschlands stattfand: 1903 betrug der Anteil der Anstaltsentbindungen 8,1% und stieg auf 32,7% im Jahre 1916. Während des 1. Weltkrieges sank deren Anteil etwas ab (1917: 29,7%; 1919: 25%), um dann ab 1920 wieder anzusteigen (1920: 28,3%). 1933, im Jahre der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten, lag der Anteil der Anstaltsentbindungen bei 63%. Die klinische Geburtshilfe hatte sich innerhalb von 30 Jahren in den Großstädten zu einer echten Alternative der Hausgeburtshilfe herausgebildet. Über die Hälfte der Schwangeren brachte ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt. (240)

Der Übergang zur Klinikentbindung vollzog sich regional aber sehr unterschiedlich. So besteht ein Gefälle nicht nur zwischen Städten und ländlichen Gebieten, sondern auch zwischen industriellen und agrarischen Regionen. Dieses Phänomen kann als Ost – West – Gefälle festgehalten werden, das in etwa dem industriellen Entwicklungsstand entspricht. In den westdeutschen Städten war der Anteil der Anstaltsentbindung besonders hoch (z.B. in Wiesbaden 69%). Der Anteil der Anstaltsentbindungen in ländlichen Kreisen lag, abhängig von der jeweiligen Region, zwischen 1,8% (Königsberg) und 16% (Düsseldorf). (177)





2.2.2Die Diskussion um eine Neuordnung der Geburtshilfe



Nach den bedeutsamen wissenschaftlichen Fortschritten auf dem Gebiet der Geburtshilfe Ende des 19.Jahrhunderts stellte sich nun Anfang des 20.Jahrhunderts für die Ärzteschaft die Frage, wie man diese Erkenntnisse und Möglichkeiten möglichst vielen Frauen zugänglich machen könnte. Das Fach Geburtshilfe bezog sich nun nicht mehr nur auf die Geburt an sich, sondern auf den gesamten Vorgang von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Die Frage, wie pathologischen Vorgängen während dieser einzelnen Phasen am besten begegnet werden und wie eine Geburt möglichst optimal mit einer geringen Mütter- und Säuglingssterblichkeit erfolgen kann, stand im Mittelpunkt der Diskussionen. Besonders nach dem ersten Weltkrieg ging man diesen Fragen intensiv nach. Die Diskussion um Anstaltsgeburt und / oder Hausgeburt nahm dabei einen breiten Raum ein.

Zu Beginn dieser Diskussion versuchte man Modelle zu finden, die einen Kompromiss zwischen diesen beiden Extremen darstellten, da ein vollständiger Übergang zur Anstaltsgeburtshilfe aus Kapazitäts- und Finanzgründen nicht möglich war und von den meisten Ärzten auch nicht als notwendig angesehen wurde.

Die wichtigsten Modelle werden im Folgenden kurz beschrieben.



A) Die poliklinische Geburtshilfe

Diese Form der Geburtshilfe wurde vor allem in den Städten praktiziert. Basis der poliklinischen Geburtshilfe war immer noch die Hausgeburt. Wenn bei einer Geburt Komplikationen auftraten, wurden durch den Arzt oder die Hebamme Assistenten der geburtshilflichen Klinik zu Hilfe gerufen. Diese führten dann, wenn notwendig, operative Geburtsbeendigungen im Privathaus durch. (32, 42)

Die guten Ergebnisse dieser Form von Geburtshilfe wurden in den Auseinander­setzungen um eine Neuordnung als Beweis dafür herangezogen, dass auch häusliche Geburtshilfe, die in den Händen gut ausgebildeter Geburtshelfer liegt, ihre Daseins­berechtigung hat. (33, 34, 56, 80, 95, 157, 158, 257)

Die abdominellen Schnittentbindungen blieben weiter an die Krankenhäuser gebunden. Um nun die Frauen zu identifizieren, bei denen mit größter Wahrscheinlichkeit eine operative Entbindung vorgenommen werden musste und um diese primär in die geburtshilfliche Klinik einzuweisen, wurden von einigen Polikliniken Schwangeren­beratungsstellen eingerichtet. (42, 175, 248)

Negativ und begrenzend für dieses Modell wirkten die schlechten Wohnverhältnisse, gerade in den Großstädten während der Wirtschaftskrise, die ein aseptisches Vorgehen unmöglich machten.

Diese Form der Geburtshilfe konnte aber auch der immer wieder geforderten Ausbildung von Studenten gerecht werden, deren Zahl im Gegensatz zur allgemeinen Geburtenzahl stetig zunahm und für die Geburtshilfe im Medizinstudium ein obligatorisches Fach war. (34, 257)



B) Fachärzte in der häuslichen Geburtshilfe

Dieses Modell entsprach im weitesten Sinne dem Modell der poliklinischen Geburtshilfe. Bei kompliziert verlaufenden Geburten sollte von der Hebamme und dem praktischen Arzt ein Facharzt hinzugezogen werden. Auf diese Weise sollte dem Problem der als unzureichend geltenden Ausbildung im Fach der Geburtshilfe und der mangelnden operativen Erfahrung der praktischen Ärzte begegnet werden. (80, 146)

C) Geburtshilfliche Ambulatorien

Dieses Modell wurde von Alfred Dührssen im Jahre 1919 vorgeschlagen. (42) Unter dem Gesichtspunkt der Hygiene, auf die er das wesentliche Absinken der Mortalität an Kindbettfieber in den Anstalten seit der Einführung der Aseptik zurückführte, forderte Dührssen die Anstaltsgeburtshilfe idealerweise für jede schwangere Frau. In den geburtshilflichen Anstalten gab es aber bei weitem nicht ausreichend Betten und an Neubauten konnte nach dem Ersten Weltkrieg zunächst nicht gedacht werden. Deshalb forderte Dührssen, dass zumindest alle Schwangeren bei Geburtsbeginn in der Anstalt aufgenommen werden und nach komplikationslosem Verlauf einige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause gefahren werden. Der Transport sollte von der Anstalt gewährleistet sein. Die noch fehlenden Betten sollten aus frei werdenden Lazaretten des Ersten Weltkrieges zur Verfügung gestellt werden. (42)

Dührssen schlug weiter vor, dass sich jede schwangere Frau ungefähr vier Wochen vor Geburtstermin in der Anstalt vorstellen sollte, um eventuelle Geburtsstörungen oder Abnormitäten schon vor dem Beginn der Geburt herauszufinden.

Auch dieses Modell würde sich ausgezeichnet für die Ausbildung von Studenten im Pflichtfach Geburtshilfe eignen.



Die Geburtshilfe war im Begriff sich zu verändern. Die erste große Debatte über die zukünftige Organisation der Geburtshilfe wurde von Max Hirsch (Sozialgynäkologe in Berlin) ausgelöst. Er war der bedeutendste Verfechter einer kompletten Neuordnung der Geburtshilfe. In seinem Vortrag auf der 20. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in Bonn 1927 zeigte Hirsch auf, dass sich die Mütter- und Kindersterblichkeit sowie die Sterblichkeit an Kindbettfieber in den letzten Jahrzehnten nicht verändert hatten. Aus dieser Tatsache leitete er seine Forderungen für eine Neuorganisation der Geburtshilfe ab. (96)

Seine zwei Hauptforderungen waren:

Auch vaginal – operative Entbindungen wurden im Privathaushalt durchgeführt, in dem die hygienischen Verhältnisse oft zu wünschen übrig ließen. (95) Die praktischen Ärzte, die diese Eingriffe durchführten, hatten nach Ansicht Hirschs nicht ausreichend operative Erfahrung, da immer weniger Geburten von einem Arzt vorgenommen wurden. Gelang die Geburtsbeendigung nicht, so wurden die Gebärenden zum Teil anoperiert und zu einem Zeitpunkt mit schon ungewissem Ausgang für Mutter und Kind, in die Klinik überwiesen. Hirsch forderte eine restlose Verlegung der operativen Geburtshilfe in die Klinik, wobei die Fälle rechtzeitig und ‘keimfrei‘ in die Klinik kommen sollten, sodass jederzeit ein aseptisches Operieren durchgeführt werden könne. (95, 96, 97) Es sollte eine „grundsätzliche Überführung der operativen Geburtshilfe aus der antiseptischen in die aseptische Chirurgie“ erfolgen. (96)

Hirsch sprach sich für eine Erweiterung der Indikationen für eine klinische Aufnahme aus um bei Schwangeren mit zu erwartenden Komplikationen möglichst lange konservative Geburtshilfe betreiben zu können und um bei auftretenden Problemen sofort in optimaler Weise handeln zu können. Bis dahin umfassten die Indikationen für Anstaltsentbindungen nur das enge Becken, die Placenta praevia und die Eklampsie. Der erweiterte Katalog sollte unter anderem Lageanomalien, verzögerte Geburt, alte Erstgebärende, Schwangere mit organischen Erkrankungen, vorzeitiger Fruchtwasser­abgang, abnormer Verlauf früherer Schwangerschaften enthalten. (95, 97)

Da sich einige dieser Auffälligkeiten und Besonderheiten bereits während der Schwangerschaft erkennen lassen, sollte nach Ansicht Hirsch’ die Schwangeren­fürsorge, in der sich die Schwangeren im letzten Monat vorzustellen hätten, weiter ausgebaut werden. (95)

Die Aufgabe des Praktikers und der Hebamme sollte in Zukunft die Beurteilung der Schwangerschaft und die Frühdiagnostik geburtshilflicher Störungen sein. Dahin sollte auch die Ausbildung zukünftiger Ärzte zielen: „alle Mühen des Unterrichts (müssen) auf die praktische Ausbildung in der Diagnostik und Prognostik verwendet werden...“, so Hirsch. (95, 97) Die operative Therapie sollte in den Händen der Klinik liegen und in der Ausbildung nur noch als „Notfallgeburtshilfe“ gelehrt werden. (95, 96, 97)

Nur durch diese Neuordnung der Geburtshilfe könne, so Max Hirsch, „dem Mütter- und vor allem dem enormen Kindersterben bei der Geburt ein Ende bereitet werden.“ (97)



Stärkster Kontrahent dieser „Neuordnung“ von Max Hirsch war Georg Winter (Direktor der Universitäts – Frauenklinik in Königsberg). Er setzte sich vehement für eine Beibehaltung der operativen Geburtshilfe im Privathaus durch den praktischen Arzt ein. Er stellte die statistischen Analysen Hirschs in Frage und veröffentlichte eigene Ergebnisse, die von denen Hirschs stark abwichen. Die Daten hatte er in Form von Fragebögen von seinen ehemaligen Schülern gesammelt. (260) Mit diesen Ergebnissen versuchte er die Leistungsfähigkeit der praktischen Ärzte zu beweisen und auch die besseren Ergebnisse und Erfahrungen des abdominellen Kaiserschnittes. (257, 258, 259, 260)

Winter erkannte an, dass die Resultate der operativen Geburtshilfe verbessert werden müssen, stellt aber eigene Thesen auf um dieses Ziel zu erreichen. (260)

Er forderte:

  1. den Ausbau der Schwangerenfürsorge mit dem Ziel, dass sich jede Schwangere vier Wochen vor der Geburt untersuchen lässt um festzustellen, ob bei der Geburt ärztliche Hilfe notwendig ist oder sogar die Einweisung in eine Klinik erfolgen muss.

  2. dass der Schwerpunkt der Hebammenausbildung auf das Erkennen von Regel­widrigkeiten gelegt wird, damit so früh wie möglich ärztliche Hilfe geholt werden kann.

  3. dass Fälle mit schweren Komplikationen, die fachärztlich operatives Eingreifen erfordern, umgehend ohne vorheriges „Anoperieren“ durch den praktischen Arzt in die Klinik überwiesen werden.

  4. eine Verbesserung der Ausbildung der Studenten, wobei der Hauptschwerpunkt auf der Lehre der Pathologie der Schwangerschaft und der Aneignung operativer Techniken liegen soll. (257, 260)



In den folgenden Jahren nahm die Diskussion um eine „Neuordnung der Geburtshilfe“ einen breiten Raum ein. Von vielen Geburtshelfern wurden vergleichende Untersuchungen angestellt und bereits vorhandenes Zahlenmaterial ausgewertet um die Analysen und daraus abgeleiteten Forderungen Hirschs zu belegen bzw. abzulehnen. (68, 82, 104, 110, 126, 168, 224, 225, 226, 232, 253)

In vielen Arbeiten wurde die zu positive Zahlenauswahl Winters kritisiert. Gleichermaßen versuchte man die Schärfe von Hirschs Vorschlägen abzuschwächen. Sellheim (1929) meinte schließlich sogar, dass sich die „Neuordnung der Geburtshilfe“ ohnehin bereits in vollem Gange befinde. (224)

Letztendlich wurden aber die Forderungen Hirschs in immer größerem Maße anerkannt und angenommen. Als erstes erfolgte die weitestgehende Verlagerung der operativen Geburtshilfe in die Krankenhäuser. Der Indikationskatalog zur klinischen Entbindung wurde zunehmend erweitert. (101, 126, 127, 224, 225, 226, 250)

Und schließlich wurden auch die vaginalen Entbindungsmethoden immer mehr zu­gunsten der abdominalen Schnittentbindungen verlassen. So wurden also alle Forde­rungen Hirschs einer „Neuordnung der Geburtshilfe“ nach und nach in die Praxis umgesetzt. (56, 59, 73, 82, 126, 127, 146, 224, 225)

2.3Hausgeburt und / oder Klinikgeburt? – 
Die Entwicklung im Nationalsozialismus



Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten entbrannten erneut die Diskussionen um das Thema Hausgeburt und / oder Klinikgeburt. Von Seiten des Staates wurde die Hausgeburt gefördert. Dem Prozess der Verlagerung der Entbindungen in die Kliniken sollte Einhalt geboten, und wenn möglich, eine Rückverlagerung der Entbindungen in die Haushalte erreicht werden.

Hauptvertreter dieser Forderungen waren von offizieller Seite Frau Nanna Conti, die spätere Leiterin der Reichshebammenschaft, und deren Sohn Leonardo Conti, ab 1939 Reichsgesundheitsführer. Zu der Konstellation Mutter und Sohn schreiben J. Zander und E. Goetz in ihrer Abhandlung „Hausgeburt und klinische Entbindung im Dritten Reich“ folgendes: „Für die weitere Entwicklung dürfte ein offensichtlich intimes Zusammenspiel zwischen dem damaligen Staatskommissar für das Gesundheitswesen im Preußischen Innenministerium, Staatsrat Dr. Leonardo Conti, und seiner Mutter, der Hebamme und späteren Leiterin der Reichshebammenschaft, Frau Nanna Conti, kennzeichnend sein.“ (270)

Die erklärten Ziele der Regierung wurden in einem Runderlass des preußischen Ministeriums des Inneren im September 1934 verdeutlicht. (204) In diesem wurde vor allem Kritik an der Neuordnung der Geburtshilfe der letzten Jahre geübt.

Die klinische Entbindung einer Schwangeren, bei der ein pathologischer Geburtsverlauf zu erwarten war, stand dabei außer Frage. Ebenso wurde die klinische Entbindung bei schlechten Wohnverhältnissen anerkannt. Allerdings wurde die Entbindung von Frauen mit normalem Schwangerschaftsverlauf in einem Krankenhaus als unnütz angesehen. Es wurde behauptet, dass die Ergebnisse der Mütter- und Säuglingssterblichkeit keinen Vorteil für die Anstaltsentbindungen ergäben, eher einen Nachteil. Dem Nachteil der Hausgeburt, dass bei Komplikationen eine verspätete Klinikeinweisung erfolgen könnte, stünden nach Ansicht der Verfasser erhebliche Vorzüge gegenüber. So wurde die ununterbrochene Betreuung durch eine Hebamme erwähnt, der allmähliche Übergang zur häuslichen Tätigkeit und der ausgeprägtere Wille zum Stillen. Ein Argument – das der Familienzusammengehörigkeit – nahm einen besonderen Platz ein. „Die Förderung des Familiengedankens entsprach der nationalsozialistischen Weltanschauung, während die Werbung für die grundsätzliche Verlegung möglichst aller Entbindungen in Anstalten früher vielfach einer familienfeindlichen Anschauung entsprach.“ (204)

Ein weiterer wichtiger Punkt war der finanzielle Faktor, der im Laufe der Jahre in den Diskussionen noch an Bedeutung gewann. Die Mehrausgaben, die eine Klinik­entbindung forderte, müssten vom Staat aufgebracht werden und belasteten so die Allgemeinheit.

Auf einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft Mutter und Kind im Mai 1937 hielt L. Conti einen Vortrag zu dem Thema „Geburtshilfe und Hebammenwesen in Deutschland“. (25)

In diesem Vortrag zeichnete L. Conti die Gründe für eine Zunahme der Anstalts­entbindungen auf, analysierte die einzelnen Punkte und stellte die Vorteile und Nachteile einer Hausgeburt und einer Klinikentbindung gegenüber. Dabei wurde seine Position dazu deutlich: Die Darlegung der Vorteile der Hausgeburt nahm einen wesentlich größeren Raum ein als die der Klinikentbindungen, die lediglich auf den Vorteil der Möglichkeiten bei komplizierten Entbindungen limitiert war. Einige Mängel der Hausgeburtshilfe wurden als nichtig und behebbar dargestellt. „Die aus Wohnungsgründen in die Anstalten erfolgenden Überweisungen sind in den seltensten Fällen wirklich notwendig. Erfahrungsgemäß verlaufen Entbindungen auch in primitiven Wohnverhältnissen ausgezeichnet, ...“ „Pflegekräfte ließen sich heranziehen aus der Verwandtschaft, Nachbarschaft oder durch Organisationen der Bewegung.“ „Der Familienzusammenhang ist auch ideell gewahrt. Der Übergang zur Wiederaufnahme der Tätigkeit erfolgt im Hause gleichmäßiger.“ (25)

Aus seinen Betrachtungen folgernd warf er die Frage auf, „... ob es nicht erfolg­versprechender ist, nur denjenigen Geburten die Vorzüge der klinischen Entbindung zugute kommen zu lassen, die ihrer bedürfen, und vor den Nachteilen der klinischen Entbindung alle die zu bewahren, bei denen kein ausreichender ärztlicher Grund vorliegt.“ Daraus leitete sich für ihn die Notwendigkeit eines geordneten Hebammen­wesens ab. Er kritisierte die Vernachlässigung des Hebammenstandes und forderte für das neue Hebammengesetz eine Hinzuziehungspflicht der Hebamme bei allen Entbindungen, eine geordnete Altersversorgung und ein Mindesteinkommen. (25, 270)

Insgesamt wurde national eine massive Propaganda zu Gunsten der Hausgeburtshilfe geführt, die von Nanna und Leonard Conti initiiert wurde. Gleichzeitig griffen diese progressiv denkende Kliniker an, die die Klinikentbindung als eine soziale Errungenschaft betrachteten, die sich auf sehr gute Ergebnisse für Mutter und Kind berufen konnten. Unter den führenden Vertretern der klinischen Geburtshilfe war man sich einig, dass die klinische Geburtshilfe die optimale Form der Geburtshilfe darstellte. Die Diskussionen der 20er Jahre zwischen den Geburtshelfern um eine „Neuordnung der Geburtshilfe“ waren beendet. Zwei Strömungen polarisierten sich. Die Contis vertraten mit der offiziellen staatlichen Propaganda für Hausgeburten die eine Seite, die meisten Kliniker als Vertreter der wissenschaftlichen Geburtshilfe die andere Seite. Die starken Angriffe von staatlicher Seite lösten bei den Klinikern eine Fülle von Untersuchungen aus, mit denen die Vorteile und Fähigkeiten der Anstaltsentbindung belegt werden sollten. (17, 31, 48, 83, 105, 123, 127, 160, 189, 242)

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in sämtlichen Untersuchungen nur nach Hausgeburt und Anstaltsgeburt unterteilt. Diese Betrachtungsweise wurde aber zunehmend als nicht korrekt angesehen, da die Hausgeburten „eine Auslese darstellen, indem die ‘schweren Fälle‘ bereits abgeschoben sind“ und „die Klinikgeburten andererseits durch die ‘schweren Fälle‘ belastet sind“. (160) Von Martius und Haselhorst wurde angeregt, das Zahlenmaterial in primäre Anstaltsentbindungen, sekundäre Anstaltsentbindungen und Hausgeburten zu unterteilen. (83) Man versteht unter einer primären Klinikentbindung „Fälle, die unberührt und möglichst von Anfang der Geburt an unter der Leitung der Klinik gestanden haben“. (83) Als sekundäre Fälle bezeichnet man solche, „die anbehandelt oder erst nach Auftreten von Komplikationen der Klinik zugewiesen worden sind“. (83)

In den folgenden Untersuchungen wurde immer wieder die Korrektheit dieser Unterteilung betont und sämtliches Zahlenmaterial dahingehend gegliedert und analysiert. (17, 31, 48, 62, 105, 106, 123, 160, 189, 242)

Anhand dieser Resultate konnten zwei zentrale Thesen endgültig bestätigt werden (Rodecurt 1939):

  1. „Die Resultate der Klinikgeburten sind selbst dann viel besser, wenn sich die Anstalt derselben Verfahren bedient als die häusliche Praxis.“

  2. „Die Anstaltsergebnisse übertreffen die des Privathauses in erster Linie nicht wegen der Möglichkeit chirurgischer Eingriffe.“ (189)



Am 21. Dezember 1938 wurde das neue Hebammengesetz erlassen. Es war das erste reichsweite Hebammengesetz. Die wesentliche Neuerung des Gesetzes bestand in der Hinzuziehungspflicht der Hebamme, d.h. bei jeder Geburt sollte eine Hebamme Geburtshilfe leisten. Diese Pflicht galt sowohl für die Schwangere als auch für den Arzt im Privathaus oder in einer Entbindungsanstalt. Weiter war in dem Gesetz die Niederlassung der Hebammen geregelt, die sich nach Bevölkerungsdichte, Geburten­frequenz und Entfernungs- und Verkehrsverhältnissen richtete. Eng mit der Nieder­lassungserlaubnis verknüpft war die Gewährung eines Mindesteinkommens. Im Zusammenhang mit dem Reichshebammengesetz wurde die „Reichsfachschaft Deutscher Hebammen“ mit ihren einzelnen Landesgruppen sowie weitere Ver­einigungen von Hebammen aufgelöst und unter dem Namen „Reichshebammenschaft“ neu zusammengefasst. Als erste Leiterin wurde Nanna Conti ernannt. Mit der Berufsanerkennung bestand für jede Hebamme Mitgliedspflicht in der Reichs­hebammenschaft. (27, 28, 29, 76, 78, 142, 270)

Insgesamt betrachtet war dieses Gesetz eine große Errungenschaft für die Hebammen. Ihr Beruf wurde als selbständiger Beruf anerkannt und sozial aufgewertet. Es wurde ein umfangreiches Arbeitsgebiet mit Zuspruch neuer Kompetenzen geschaffen sowie ein Anspruch auf ein Mindesteinkommen gesetzlich gewährleistet.

In den folgenden Jahren wurden durch weitere Erlasse die Befugnisse der Hebammen erweitert. Am 30. Oktober 1939 und 2. Juli 1940 wurde die „Anwendung von Arzneimitteln und sonstigen Maßnahmen durch Hebammen bei drohender Lebensgefahr von Mutter und Kind“ zugelassen. Eine Hebamme durfte nun nach eigenem Ermessen wehenfördernde Mittel verabreichen und subkutane Injektionen in der Nachgeburtsperiode durchführen, wenn ein Arzt auch fernmündlich nicht zu erreichen war. Bisher durfte die Hebamme nur nach ärztlicher Anordnung Medikamente verabreichen. In einem weiteren Erlass vom 18. Juni 1940 wurde der Hebamme die Schwangeren-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge zugesprochen. (26, 206, 260)



Da trotz aller Propaganda die Anzahl der Hausgeburten immer weiter abnahm, wurden nun am 6. September 1939 eindeutige staatliche Maßnahmen ergriffen, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Vom Reichsministerium des Inneren wurde eine Anordnung erlassen, in der es hieß: „Der zu erwartende Bedarf an Krankenhausbetten macht es notwendig, dass die im Laufe der letzten Jahre auf Kosten der Hausentbindungen stark gestiegenen Zahl der Anstaltsentbindungen auf das unbedingt notwendige Maß zurückgeführt wird. Ich ersuche daher, die Leiter der Krankenhäuser und Entbindungsanstalten mit Ausnahme der Lehranstalten anzuweisen, Schwangere zur Entbindung nur dann aufzunehmen, wenn entweder eine ärztliche Notwendigkeit für die Aufnahme vorliegt oder die genaue Erfragung der Wohnungs- und Pflege­verhältnisse dies dringend notwendig erscheinen lässt. Hierbei ist jedoch von der Erkenntnis auszugehen, dass die Durchführung der Entbindung auch unter dürftigen Wohnverhältnissen unter der Einzelbetreuung der Hebamme weit bessere Ergebnisse für Mutter und Kind zeitigt, als die Entbindung im gegebenenfalls überfüllten oder mit Erkrankten verschiedener Art gefüllten Krankenanstalten ohne die für die Geburtshilfe erforderliche reichliche Zahl von nur hierfür zur Verfügung stehenden Ärzten und Pflegekräften und Isolierungsmöglichkeiten es vermag. Es ist daher bei der Beurteilung der Aufnahme aufgrund mangelhafter häuslicher Wohn- und Pflegeverhältnisse im Interesse der Schwangeren selber ein strengerer Maßstab anzulegen, als dies im allgemeinen bisher der Fall ist.“ (205)

Dieser Erlass sorgte für große Unsicherheit unter der Ärzteschaft und stellt den Höhepunkt der Auseinandersetzungen zwischen Gynäkologen und der Gesundheits­führung des Dritten Reiches dar. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), dabei besonders zu erwähnen sind die Professoren Döderlein und Stoeckel, trat in der Diskussion um die Frage der ‘Hausentbindungen – Anstalts­entbindungen‘ als Vertreter der Kliniker auf. Von der DGGG wurde eine Denkschrift erarbeitet, die kritisch Stellung zu folgenden Fragen nahm:

  1. Hausgeburt oder Anstaltsentbindung,

  2. Befugniserweiterung für Hebammen

  3. Vorsichtsuntersuchungen bei Schwangeren



Diese Denkschrift sollte an alle Mitglieder der Gesellschaft verschickt werden. Vorerst wurde inoffiziell ein Abdruck dem Reichsgesundheitsführer L. Conti zugeleitet, der daraufhin Professor Stoeckel zu einem Gespräch empfing. (236) Nach mehreren Briefwechseln und Gesprächen wurde ein Kompromiss gefunden. Die DGGG verzichtete auf die Versendung ihrer Denkschrift. Vom Reichsgesundheitsminister wurden „24 Leitsätze für die Ordnung der Geburtshilfe“ entworfen. Sie entsprachen im Wesentlichen Stoeckels Thesen zur Geburtshilfe. (236) In diesen Richtlinien wurde klargestellt, dass die Schwangere selbst über den Entbindungsort entscheiden kann. Die Hausgeburt unter Leitung einer Hebamme sollte bei sogenannter normaler Entbindung weiter gefördert werden. Auf der anderen Seite wurden aber auch die Vorteile der Krankenhausentbindungen genannt und ihre Bedeutung in der Vergangenheit und in der Zukunft für den Fortschritt der modernen, wissenschaftlichen Geburtshilfe erwähnt. Des Weiteren wurde eine Ausweitung der Schwangerenvorsorge gefordert, um Entbindungen, die möglicherweise oder sicher pathologisch verlaufen werden, herauszufiltern und primär in ein Krankenhaus einzuweisen. Diese Leitsätze wurden nun anstelle der Denkschrift an die Mitglieder der DGGG verschickt und auch in der Zeitschrift „Der öffentliche Gesundheitsdienst“ veröffentlicht. (24, 270)

In den darauffolgenden Jahren fand man nur noch wenige Beiträge zu dem Streitthema ’Hausgeburt – Anstaltsentbindung’. Die Überlegenheit der Anstaltsentbindung war anerkannt worden, nicht nur in der wissenschaftlichen Geburtshilfe, sondern auch unter der Bevölkerung. Bis 1931 hatte der Anteil der Anstaltsentbindungen stetig zugenommen und lag bei 64,3%. In den darauffolgenden Jahren, bis 1936 musste man einen leichten Rückgang des Anteils an Anstaltsentbindungen verzeichnen, mit einem Tiefpunkt im Jahre 1934 mit 61,3%. Danach stieg die Zahl wieder an, um 1937 wieder in etwa die Werte von 1931 zu erreichen (64%). (240)



















3DIE 50ER UND 60ER JAHRE – 
DER WEG ZUR KLINIKENTBINDUNG IN DER DDR



3.1Die Gesundheitspolitik in der Nachkriegszeit



3.1.1Die Sowjetische Besatzungszone



Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945 begann der Neuaufbau Deutschlands unter den vier Besatzungsmächten. In der sowjetisch kontrollierten Zone wurde am 9. Juni 1945 die Sowjetische Militäradministration (SMAD) errichtet. Durch den Erlass von Befehlen wurde der Aufbau der sogenannten Ostzone geregelt und dadurch Einfluss auf die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft in diesem Teil Deutschlands genommen.

Insgesamt herrschte ein sehr desolater Zustand auf dem Gebiet des Gesundheits­wesens, der in der Sowjetischen Besatzungszone noch wesentlich ernster war als in den westlichen Zonen. Obwohl es in der Nachkriegszeit durch die forcierte Ausbildung während des Krieges ein relatives Überangebot an Ärzten gab, waren diese ungleichmäßig verteilt. Viele Ärzte und Pflegepersonal hatten sich auf der Flucht vor der Roten Armee in den westlichen Besatzungszonen niedergelassen. (153, 229)

Die Gesundheitsämter und Gesundheitsverwaltungen waren personell verwaist und größtenteils nicht mehr arbeitsfähig. Der Großteil der Krankenhäuser war im Krieg stark zerstört worden und nur sehr eingeschränkt nutzbar. Es herrschte ein akuter Mangel an Krankenhausbetten. Bis Ende 1945 konnte eine Zahl von 185 000 Betten wieder notdürftig hergerichtet werden. Ebenso fehlten Arznei- und Verbandsstoffe. (165, 261)

Durch die große Zerstörung (mehr als die Hälfte des Wohnraums in den Grosstädten) waren die Wohnmöglichkeiten für die Bevölkerung sehr beschränkt. Licht-, Wasser- und Gasanlagen waren entweder völlig zerstört oder nur bedingt nutzbar. Gerade im Osten Deutschlands ließen sich viele Umsiedler nieder, die z.T. auf kleinstem Wohnraum lebten. Die Ernährungslage war katastrophal. Sie hatte sich in vielen Fällen auch negativ auf die Schwangerschaftsentwicklung ausgewirkt. Die Abort– und Fehlgeburtenrate war in den ersten Nachkriegsjahren stark angestiegen. Es wurden vermehrt untergewichtige Kinder geboren. Die Unterernährung der Mütter beeinflusste die Qualität der Muttermilch und wirkte sich somit wiederum negativ auf die Entwicklung des Neugeborenen aus. Die Säuglingssterblichkeit war bedenklich angestiegen. Infektionskrankheiten und Seuchen, wie Fleckfieber, Typhus, Tuberkulose, Ruhr und Geschlechtskrankheiten, drohten sich in gefährlichen Maß auszubreiten. (15, 40, 92, 111, 117, 150, 153, 165, 261, 262)

Die allgemeine Sterblichkeit stieg auf Werte von über 20 / 1000 Einwohner. Im Jahre 1946 betrug die Säuglingssterblichkeit in der Sowjetischen Besatzungszone 131 gestorbene Säuglinge auf 1000 Geborene. (15)



Bereits im Juli 1945 erließ die SMAD Befehle, die das Gesundheitswesen betrafen. Der Befehl Nr.17 umfasste die Bildung der „Deutschen Zentralverwaltungen“, wobei der Gesundheitsdienst als eine gleichberechtigte und selbständige Zentralverwaltung aufgeführt war. (161)

Dieser und nachfolgende Befehle (Befehl Nr. 105, 234, 272) zielten auf den Aufbau eines neuen Gesundheitssystems nach sozialistischen Grundprinzipien.

Diese Prinzipien beinhalten:

Mit Befehl Nr.28 vom 27.01.1947 der SMAD wurde eine einheitliche Sozialversicherung eingeführt.

Bereits bis Ende 1947 waren in der Sowjetischen Besatzungszone zahlreiche poliklinische Einrichtungen entstanden. Um die flächendeckende ärztliche Versorgung der Bevölkerung in den Städten und auf dem Land sicherzustellen, wurde am 11.12.1947 der Befehl 272 der SMAD erlassen, der das Ziel hatte den systematischen Aufbau von öffentlichen Polikliniken und Ambulatorien fortzuführen. Der Befehl Nr.234 vom 9.10.1947 schuf die Grundlage für das Betriebsgesundheitswesen. Er verpflichtete die Betriebe, die erforderlichen Gebäude für die Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Verfügung zu stellen bzw. zu errichten. Diese Befehle stellten eine einheitliche Entwicklungsgrundlage für das spätere Gebiet der DDR dar. In ihnen wurden auch die Organisation und die Aufgaben der Einrichtungen beschrieben. Polikliniken sollten mindestens fünf Fachabteilungen umfassen (Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderheilkunde und Zahnheilkunde) sowie ausgestattet sein mit Röntgen- und Labordiagnostik. Sie sollten die diagnostisch – therapeutischen und prophylaktischen Aufgaben der medizinischen Grundbetreuung erfüllen. Ambulatorien sollten mindestens zwei Fachabteilungen umfassen. (15, 52, 117, 121, 161, 165, 178, 263)

Mit dem Befehl Nr. 156 wurde festgestellt, dass zu den Aufgaben des Gesundheits­wesens auch die Schwangerenfürsorge und die Säuglings- und Kleinkinderfürsorge gehört. Dies bedeutete die Anregung zur Errichtung von „Beratungsstellen für Frauen und Kinder“, von Säuglings- und Kleinkinderheimen, auch Frauenmilchsammelstellen und die Kontrolle der bereits vorhandenen Einrichtungen. (40)

Den absoluten Schwerpunkt der Gesundheitspolitik und –verwaltung bildeten die öffentliche Hygiene und Seuchenbekämpfung. Die Seuchenbekämpfung wurde zur wichtigsten Aufgabe sämtlicher Gesundheitseinrichtungen erklärt. Dazu wurden zahlreiche Bestimmungen erlassen. Darunter zählen die Befehle Nr. 25, 030 und 273 zur Verhütung und Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten, Befehl Nr.297 zum Kampf gegen die Tuberkulose, Befehl Nr. 46 und 105 für die Lebensmittel­überwachung. (161, 165, 261)



Schon in der unmittelbaren Nachkriegszeit nahm die „Frauenfrage“, als Bestandteil der „sozialen Frage“, einen großen Platz ein. (K. Winter 1949) So ging die Gestaltung der Frauenpolitik von der Zielsetzung aus, durch die dauerhafte Einbeziehung der Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft ihre gesellschaftliche Stellung grundlegend zu verändern. Nur dadurch könne die sozialistisch proklamierte Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau erreicht werden. (256, 262)

Am 19.02.1947 wurden mit dem Befehl Nr. 39 der SMAD gesetzliche Regelungen erlassen, die bei Wahrung des Frauenschutzes Hemmnisse für die Gleichberechtigung der Frauen beseitigten sollten. Für die Entwicklung der gesellschaftlichen Stellung der Frau waren politische Organisationen wichtig, die ihre Interessen vertraten und Einfluss auf das politische Leben ausübten. Mit Befehl dem Nr.080 wurde die Arbeit der demokratisch – antifaschistischen Frauenausschüsse bei den Stadtverwaltungen in der sowjetischen Besatzungszone organisatorisch geregelt, aus denen im März 1947 der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) hervorging. (256)

Für das Gesundheitswesen stand nun die Aufgabe, „... der Frau die Erleichterungen und die Voraussetzungen bei der Arbeit zu schaffen, die ihre physische Eigenart erforderlich macht. Wir müssen ihr helfen, dass sie ihre Arbeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit durchführen kann.“ (K. Winter 1949)

Um die Entwicklung auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge der Frau voranzutreiben, wird das Jahr 1949 unter das Motto „Jahr der Fürsorge für Mutter und Kind“ gestellt. (262)





3.1.2Die ersten Jahre nach der Gründung der DDR



Am 7.10.1949 wurde die DDR gegründet. In der Verfassung wurde die Gleich­berechtigung zwischen Mann und Frau festgeschrieben. Die Ehe und die Familie wurden unter besonderen Schutz des Staates gestellt.

Unmittelbar nach der Gründung erfolgte eine umfangreiche Ausgestaltung der sozialen Rechte der Bürger, die für die Entwicklung des Gesundheitsschutzes von prägender Bedeutung war. Der III. Parteitag der SED im Juli 1950 beschloss für den ersten Fünfjahresplan 1951 – 1955 wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung des Gesund­heitszustandes der Bevölkerung. Im Vordergrund des Beschlusses stand die Ent­wicklung des Gesundheitsschutzes, insbesondere die Erweiterung prophylaktischer Maßnahmen.

Von besonderer Bedeutung war das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27. September 1950. (71) Mit diesem Gesetz sollte der Frau die Möglichkeit gegeben werden, Mutterschaft und Berufstätigkeit zu vereinbaren, ohne die Gefahr der Überforderung und Doppelbelastung einzugehen. Gleichzeitig sollte der Kinderwunsch gefördert werden.

Das Gesetz gliedert sich in vier Abschnitte.

1. Der erste Abschnitt betrifft die staatliche Hilfe für Mütter und Kinder. Es wurde eine Geburtenbeihilfe festgelegt, die ab dem dritten Kind und dann steigernd für jedes weitere Kind gezahlt wurde.

In § 4 wurde zur Verbesserung der ärztlichen Betreuung der Kinder die Errichtung von Kinderpolikliniken, Kinderabteilungen in Krankenhäusern und Kinderheime für Klein­kinder festgeschrieben.

„Um die Heranziehung der Frauen zur gesellschaftlichen schöpferischen Arbeit ... zu ermöglichen,...“ wurde in § 5 die Errichtung von Kinderkrippen und Kindertagesstätten angeordnet.

Im folgenden Paragraf wurde die weitere Eröffnung von 190 Mütter- und Kinderberatungsstellen festgelegt, mit dem Ziel, dass in jedem Kreis durchschnittlich nicht weniger als drei Beratungsstellen vorhanden waren. Es wurden auch die Aufgaben der Beratungsstellen genannt. Ihnen oblag:

  1. die Registrierung sämtlicher schwangeren Frauen,

  2. die laufende ärztliche Betreuung ihrer Gesundheit,

  3. die hygienische Erziehung der schwangeren Frauen,

  4. die allgemeine Beratung in sozialen und rechtlichen Fragen,

  5. die ärztliche Betreuung der stillenden Mütter,

  6. die ärztliche Beobachtung der Gesundheit und Entwicklung der Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr. (71)

Nach §7 erhielten schwangere Frauen ab dem 6. Monat und stillende Mütter während der ganzen Periode des Stillens die doppelte Lebensmittelration.

Des Weiteren wurde in § 8 auf die Anzahl der Entbindungsbetten eingegangen. In Grosstädten und Industriezentren sollten 10 Entbindungsheime mit je 60 bis 100 Betten errichtet werden. In den vorhandenen Krankenhäusern sollten neue Entbindungs­abteilungen mit einer Erhöhung der Gesamtbettenzahl auf 2000 geschaffen werden.

Mit § 10 wurde für arbeitende Frauen ein Schwangerschafts- und Wochenurlaub von fünf Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt unter Fortzahlung des durchschnittlichen Nettoeinkommens gewährt. Von der Sozialversicherung war eine Unterstützung zur Anschaffung einer Wäscheausstattung für jedes Neugeborene in Höhe von 50 DM zu zahlen.

Die künstliche Unterbrechung der Schwangerschaft stand unter Strafe. Ausnahmen bildeten die medizinische und eugenische Indikation.



2. Der zweite Abschnitt betrifft die Ehe und die Familie: „Eine gesunde Familie ist einer der Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft.“

Er umfasst das Familienrecht, das gemeinsame Entscheidungsrecht der Eheleute in Fragen der Kindererziehung, der Wahl des Wohnsitzes und der Wohnung und der Haushaltsführung. Die Diskriminierung der unehelichen Mutter wurde beseitigt: „Die nichteheliche Geburt ist kein Makel.“



3. Der dritte Abschnitt befasst sich mit der „Frau in der Produktion und der Schutz ihrer Arbeit“. Er enthält Förderungsmaßnahmen für die berufstätige Frau, die die Ausbildung, die Qualifizierung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen betreffen. Insbe­sondere waren Schutzbestimmungen für die in einem Beruf arbeitende Frau, sowie gesundheitliche und soziale Maßnahmen festgelegt worden.



4. Der vierte Abschnitt beinhaltet die Tätigkeit der Frau im staatlichen und gesellschaftlichen Leben.



Um die Forderungen des Gesetzes praktisch zu verwirklichen, wurden in der Periode von 1953 bis 1961 zahlreiche Beschlüsse, Durchführungsbestimmungen und Richtlinien erlassen.

Am 03.06.1953 wurde eine Durchführungsbestimmung zum „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ und am 02.01.1954 Richtlinien für die Tätigkeit der Schwangerenberatungsstellen erlassen. Sie stellten die Basis dar zur Realisierung einer systematischen gesundheitlichen Vorsorge, sozialen Fürsorge und hygienischen Erziehung aller werdenden Mütter zur Verhinderung, Früherkennung und Beseitigung von Störungen des Schwangerschaftsverlaufes. In den Bestimmungen waren die Organisation und die Aufgaben der Schwangerenberatungsstelle näher erläutert. Die Beratungsstellen wurden nun offiziell „Schwangeren- und Mütter­beratungsstellen“ genannt. Weitere Richtlinien dazu wurden 1955 und 1964 erlassen.

Die Idee der Schwangerenberatungsstellen war nicht neu, aber zum ersten Mal waren ihre Aufgabenbereiche und das Ziel der systematischen Schwangerenvorsorge gesetzlich festgehalten worden. Bereits Max Hirsch hatte auf die Bedeutung der Schwangerenberatung hingewiesen um z. B. pathologische Schwangerschaftsverläufe aufzudecken. Gustav Döderlein stellte in den 40er Jahren konkrete und gut detaillierte Vorschläge für eine systematische Schwangerenberatung vor. Dabei unterschied er zwischen Schwangerschaftsvorsorge, d.h. der somatischen Betreuung, und der Schwangerschaftsfürsorge, also der sozialen Betreuung der Schwangeren. Er sah in einer intensiven Schwangerenbetreuung eine wesentliche Voraussetzung für eine weitere Verminderung der peripartalen und perinatalen Mortalität. (60, 36, 50, 57, 170, 198, 203, 227, 244)

1953 schreibt Kraatz in einem Artikel „Über die Notwendigkeit der Schwangeren­beratung brauche ich kein Wort zu verlieren.“ (128)

Um die schwangeren Frauen zu einem regelmäßigen Besuch der Schwangeren­beratung von einem möglichst frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft an zu veranlassen (und der Forderung nach der Registrierung sämtlicher schwangeren Frauen Folge zu leisten), wurde einmal die Notwendigkeit der Aufklärung über den regelmäßigen Besuch der Schwangerenberatungsstelle unterstrichen, zum anderen wurde durch den Staat ein gewisser materieller Anreiz geschaffen. Die Aufklärung erfolgte in Vorträgen der Beratungsstellen, z. B. Mütterschulungskurse oder Vorträgen des DFD, Rundfunk, Kino, Informationsblättern und im persönlichen Gespräch, mit dem Ziel, die Frauen für eine freiwillige Inanspruchnahme der Schwangerenberatung zu gewinnen. (133, 144, 184, 185, 186, 198, 199, 252)

Die gesonderte Erwähnung der Notwendigkeit der Aufklärung der Schwangeren über die Bedeutung und Wichtigkeit der Schwangerenberatung findet man ab der „Richtlinie über die Schwangerenberatungsstellen“ von 1964 nicht mehr.

Bis 1949 war der Besuch der Schwangerenberatungsstellen mit der Gewährung von Milch- und Weißbrotscheinen an Frauen mit reduziertem Ernährungszustand verbunden. (144, 207) Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau" 1950 hatte, wie bereits erwähnt, jede schwangere Frau vom 6. Monat der Schwangerschaft an das Recht auf eine zusätzliche Lebensmittelration. 1958 wurde das Lebensmittelkartensystem abgeschafft und in dem Gesetz zur Änderung des "Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau" vom 28.05.1958 die Auszahlung von Kinderbeihilfen festgelegt. Diese Beihilfen waren einmalige Zahlungen, die bereits bei der Geburt des ersten Kindes gezahlt wurden. Für das erste Kind erhielt die Frau 500 DM, für das zweite 600 DM, das dritte 700 DM, für das vierte 850 DM und jedes weitere Kind 1000 DM. Für die Auszahlung dieser Geldbeträge war die Mütter- und Stillkarte erforderlich, die nur von den Schwangerenberatungsstellen ausgestellt wurden. (72) Die Auszahlung erfolgte in Teilbeträgen, von der ersten Beratung an bis 3 Monate nach der Entbindung. Um die Mütter zu einem möglichst frühzeitigen Besuch der Schwangerenberatung zu bewegen, wurde die erste Rate des Schwangerengeldes reduziert, wenn die Vorstellung später als bis zum Ablauf des 4. Monats erfolgte. (198, 229)

Des Weiteren wurden die Anzahl der ärztlichen Untersuchungen sowie die jeweils durchzuführenden Untersuchungen und Beratungen festgelegt. 1954 sind vier Untersuchungen erwähnt, 1978 sind Konsultationen im Vier – Wochen – Abstand bis zur 28. Schwangerschaftswoche, Drei – Wochen – Abstand von der 29. – 36. Schwangerschaftswoche und alle ein bis zwei Wochen von der 37. – 40. Schwangerschaftswoche vorgesehen. (184)

In der ersten Richtlinie über die Tätigkeit der Schwangerenberatungsstellen von 1954 steht unter „Aufgaben der Ärzte und Hebammen“: „Die Beratungsstelle weist in allen Fällen auf die Vorzüge einer gut geleiteten Anstalts- vor der Hausentbindung hin.“ Anschließend werden kurz die Vorteile einer Anstaltsentbindung genannt. Es werden auch die Indikationen für eine Klinikentbindung aufgeführt und auf die rechtzeitige Überweisung in die Klinik hingewiesen. (184) In den Richtlinien vom 28.02.1955, in denen der Plan für die Mütterschulungskurse bekannt gegeben wurde, steht im Programm die Erläuterung der „Vorteile der Anstaltsentbindung“. (185) Eine grundsätzliche Forderung nach einer Klinikentbindung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, da noch nicht ausreichend Entbindungsbetten zur Verfügung standen.

Noch 1953 wurde gefordert, die Beratungsstellen in geeigneten Räumen der staatlichen Verwaltung, möglichst in Räumen der stationären oder ambulanten Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens zu errichten. (43) In den Richtlinien von 1964 ist vermerkt, dass die Schwangerenberatungsstellen den geburtshilflich – gynäkologischen Fachabteilungen der Krankenhäuser zuzuordnen sind. Dadurch sollte eine bessere Koordinierung der Arbeit zwischen den Schwangerenberatungsstellen mit den zuständigen stationären geburtshilflichen Kliniken erreicht werden. (186) Durch den regelmäßigen Besuch eines Krankenhauses sollte den Frauen wohl auch die Angst vor einer klinischen Geburt und dem damit verbundenen Krankenhausaufenthalt ge­nommen werden.

Des Weiteren heißt es: „Grundsätzlich ist für jede Schwangere eine klinische Entbindung anzustreben.“ Bis 1963 waren so viele Entbindungsbetten in fachärztlich geleiteten stationären Abteilungen eingerichtet worden, dass theoretisch alle Ent­bindungen stationär hätten durchgeführt werden können, wenn dies von den Schwangeren gewünscht worden wäre.

Auch die personelle Besetzung der Schwangerenberatungsstellen wurde in den Richtlinien festgelegt. Es sollten Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe bzw. in der Geburtshilfe erfahrene Ärzte, Hebammen und Fürsorgerinnen tätig sein. In Schwangerenberatungsstellen, die Krankenhäusern angeschlossen waren, sollten möglichst in der Klinik tätige Ärzte die Beratungen durchführen. Dadurch war nicht mehr nur die örtliche Nähe zwischen Beratungsstelle und Krankenhaus gegeben, sondern die Zusammenarbeit konnte „personifiziert“ und so ein größeres Vertrauen der Schwangeren gewonnen werden. (184, 186) Ruck und Jungnickel (1954) schrieben dazu: „Ein weiterer Vorteil gehäufter Untersuchungen und Beratungen im letzten Schwangerschaftsdrittel ist schließlich, jedenfalls für die an Kliniken, geburtshilflichen Abteilungen und Entbindungsanstalten angeschlossenen Beratungsstellen, in der verstärkten persönlichen Fühlungsnahme zwischen der Schwangeren und dem Arzte zu sehen, .... Das hieraus erwachsende unbedingte Vertrauen und nicht zuletzt die Gewöhnung an das klinische Milieu vermögen die Haltung der Kreißenden unter der Geburt, vielleicht sogar ihre Einstellung zu künftigen Schwangerschaften entscheidend zu beeinflussen, ....“ (203)

Ähnliche Vorteile über diese Symbiose zwischen Beratungsstelle und Krankenhaus und dem dazugehörigen Personal beschreibt auch Krüger bereits Ende der 50er Jahre und forderte damit eine Umorganisation der Schwangerenberatungsstellen. (136)

Betrachtet man die Statistik über die Beratungen in den Schwangerenberatungsstellen, so sieht man, dass die Zahl der erfassten Frauen stetig stieg. Ab 1958 übersteigt die Zahl der erfassten Schwangeren sogar die Anzahl der Geburten. Ob diese Tatsache auf Ungenauigkeiten bei der Registrierung zurückzuführen ist oder ob auch die Frauen in der Frühschwangerschaft beraten wurden, die später einen Abort erlitten, bleibt ungeklärt. (198)

Das Ziel, die Erfassung sämtlicher schwangerer Frauen, kann jedenfalls somit als erreicht angesehen werden. (64, 65, 141, 198, 200)



Durch die systematische Erfassung nahezu aller werdenden Mütter durch die Beratungsstellen, die Zusammenfassung vieler Schwangerer in großen Einrichtungen und die starke Zunahme der Klinikentbindungen konnte man den Anforderungen einer umfassenden psychischen Betreuung der schwangeren Frau während der Schwangerschaft und der Geburt, die früher durch die Hebamme erfolgte, oft nicht mehr ausreichend gerecht werden. Bereits in den 50er Jahren gewann die sogenannte psychoprophylaktische Methode der Geburtsvorbereitung, die auf Grundlage der Pawlowschen Lehre entwickelt wurde, immer mehr an Bedeutung. Der Ministerratsbeschluss vom 08.07.1954 forderte eine verstärkte „Anwendung der psychoprophylaktischen Methode zur Linderung des Geburtsschmerzes nach dem Beispiel der Leipziger Universitätsfrauenklinik“. Es entstanden psychoprophylaktische Geburts­vorbereitungsprogramme, die von den Beratungsstellen angeboten wurden. Zunehmend wurde nun den Aufgaben der Schwangerenberatung neben der Vorsorge und der Fürsorge ein dritter Punkt zugefügt, die sogenannte Psychoprophylaxe, also die psychische Vorbereitung auf die Geburt. (14, 131, 185, 198) Somit umfassen die Aufgabenbereiche der Schwangerenberatung die Schwangerenvorsorge, die Schwan­gerenfürsorge und die Psychoprophylaxe.

Im Jahre 1951 wurde die Errichtung von Frauenmilchsammelstellen gesetzlich angeordnet. Sie existierten bereits vor dieser Anordnung, unterlagen aber keiner gesetzlichen Regelung. Besonders verdient gemacht haben sich um deren Aufbau M.E. Kayser und ihr Mann K. Kayser aus Erfurt (118, 119, 120) Von vielen Geburts­helfern wurde immer wieder auf die Bedeutung der Frauenmilchsammelstellen hinge­wiesen, da Frauenmilch die beste Nahrung für das Neugeborene darstellt. (54, 118, 212, 243) Man hatte herausgefunden, dass die Säuglingssterblichkeit, vor allem der Säuglinge, die künstlich ernährt wurden, wesentlich höher war als die von gestillten Säuglingen. Besonders bedeutsam war die gesammelte Frauenmilch für Frühgeburten. Sie hatten durch die Ernährung mit Frauenmilch eine höhere Überlebenschance. (46, 118, 149, 150) Des Weiteren waren die Frauenmilchsammelstellen zur damaligen Zeit insofern von Bedeutung, als noch nicht genügend hochwertige künstliche Säuglingsnahrung zur Verfügung stand. (8, 44)



Auf dem V. Parteitag der SED im Juli 1958 wurden weitere Aufgaben für die Ent­wicklung des Gesundheitswesens festgelegt. Für den Gesundheitsschutz von Mutter- und Kind wurden folgende Aufgaben formuliert: Die Förderung der Geburtenent­wicklung, die Senkung der Säuglingssterblichkeit, die Verstärkung der Reihenunter­suchungen der Frauen, die Förderung der Anstaltsentbindung und die Verbesserung der Frühgeburtenbetreuung. Den letzten beiden Punkten wird dabei eine besondere Bedeutung beigemessen. (117)



Am 24.02.1949 wurde von der Deutschen Wirtschaftskommission die Anordnung über die Niederlassung der Ärzte verabschiedet. Danach wurden Neueröffnungen von ärztlichen Praxen nur genehmigt, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Planung des ambulanten Gesundheitswesens und den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechend, eine Verstärkung der öffentlichen Behandlungsstellen notwendig war. Die Niederlassung konnte versagt werden, wenn die ärztliche Versorgung in dem betreffenden Gebiet gesichert war oder wenn es sich um die erste Niederlassung handelte oder wenn dem Antragsteller eine entsprechende Stelle im öffentlichen Gesundheitssystem nachgewiesen werden konnte. (165, 202, 261) Viele private Arztpraxen wurden, „aus ideologischer Gründen“, in staatliche Praxen umgewandelt. Aufgrund dieser Beschränkungen wanderten viele Ärzte in die westlichen Besatzungszonen ab. Infolge dieser Fluchtbewegung herrschte ein akuter Mangel an Ärzten und Pflegepersonal. Im Jahre 1949 waren 7,0 Ärzte je 10 000 der Bevölkerung registriert. (233) Die Zahl der tätigen Ärzte stieg nur langsam an, gerade die erste Hälfte der 50er Jahre war geprägt von der Ärzteabwanderung. (1953 7,6, 1954 7,7, 1955 7,7 Ärzte je 10 000 der Bevölkerung) (233)

Mitte 1951 wurde eine Steuervergünstigung für Einnahmen aus „freiberuflicher Tätigkeit“ verabschiedet. (165) Diese Maßnahme reichte aber nicht aus, um die Ärzte im Land zu halten. Nachdem 1959 rückläufige Zahlen beim Verlassen der DDR zu verzeichnen waren, stieg deren Zahl 1960 wieder massiv an. Die Versorgungs­schwierigkeiten in der medizinischen Betreuung spitzten sich dramatisch zu, sodass am 18.12.1960 ein Kommuniqué über „Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Gesundheitswesens und zur Förderung der Arbeit der medizinischen Intelligenz“ veröffentlicht wurde. (229) Es gestattete unter anderem eine Weiterführung der Praxen durch die Kinder niedergelassener Ärzte sowie die Genehmigung neuer Nieder­lassungen. Kurz nach dieser Veröffentlichung wurde am 13.08.1961 die Staatsgrenze zur BRD militärisch geschlossen. Die Beschlüsse blieben erhalten, aber die Genehmi­gungszahlen für private Niederlassungen blieben äußerst gering. Nach der Schließung der Grenzen stabilisierte sich langsam die Situation. (1961 8,5 Ärzte je 10 000 der Bevölkerung, 1962 bereits 9,1) (229, 233)

Für die mittleren medizinischen Berufe, z. B. Hebammen, galten ähnliche Regelungen, die im Abschnitt „verändertes Berufbild der Hebamme“ besprochen werden.

















3.2Die Diskussionen um das Thema Hausgeburt und / oder Klinikgeburt in der DDR



3.2.1Demographische Entwicklung



Ein Jahr nach Kriegsende, im Jahre 1946 betrug in der sowjetischen Besatzungszone der Anteil der Anstaltsentbindungen je 100 Geborene insgesamt 27%. Es waren natürlich, wie auch in der bisherigen Entwicklung, bedeutende Unterschiede zwischen den Grosstädten und den ländlichen Regionen zu verzeichnen. Auf dem Lande fanden vor allem Hausgeburten statt. Insgesamt überwiegen auf dem Gebiet der DDR die ländlichen Regionen. Die Anzahl der Anstaltsentbindungen nahm Jahr für Jahr kontinuierlich zu. 1950 wurde ein Anteil von 38% vermerkt, 1952 bereits von 48,2% und 1955 von 71,0%. (Abb.1)

Innerhalb der DDR gab es zwischen den Bezirken große Unterschiede. So fanden 1955 im Bezirk Suhl erst 53,8% der Geburten in einer geburtshilflichen Anstalt statt. In den Bezirken Erfurt (61,5%), Cottbus (66,5%), Magdeburg (68,0%), Halle (67,1%), Gera (70,5%) und Leipzig (70,9%) lag der Anteil der Anstaltsentbindungen zum Teil weit unter dem DDR – Gesamtdurchschnitt. Frankfurt und Potsdam führten mit 77,8% Anstaltsgeburten.

In den folgenden Jahren war der Zuwachs nicht mehr so stark, aber dennoch stetig. Innerhalb der Bezirke lässt sich diese Entwicklung, nur von unterschiedlichen Ausgangswerten aus verfolgen. Bereits 1961 war die 90% - Grenze überschritten worden. 1964 wurden 95,5% der Kinder in einem Krankenhaus geboren. Ende der 60er Jahre waren es dann 98,9%. 1967 erfolgte in den statistischen Erhebungen zum letzten Mal die Differenzierung nach Hausgeburt und Anstaltsentbindung für alle Bezirke. Suhl (95,7% Klinikentbindungen), Erfurt (95,2%), Magdeburg (97,3%) und Cottbus (97,4%) liegen weiterhin unter dem DDR Durchschnitt von 98,1%. In Karl – Marx – Stadt ist mit 99,4% die höchste Rate an Klinikgeburten zu verzeichnen, gefolgt von Gera mit 99,3%. Im Jahr 1970 wurde der Anteil der Anstaltsentbindungen für das gesamte Gebiet der DDR mit 99,1% angegeben. In den folgenden Jahren wurde der Prozentsatz der Anstaltsgeborenen nicht mehr statistisch aufgeführt. Er wurde nahezu als 100% angesehen. (233)

Abbildung 1: Hausgeburten je 100 Geborene auf dem Gebiet der damaligen DDR

(zusammengestellt aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR 1950 - 1971)



Ähnlich vollzog sich die Entwicklung der Entbindungsbetten. Um den Forderungen in dem „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ Folge zu leisten, d.h. Entbindungsheime zu schaffen und die Bettenzahl in den vorhandenen Krankenhäusern zu erhöhen, stieg die Anzahl der Entbindungsbetten in den ersten Jahren rasch an. (71, 184) Insgesamt gab es Entbindungsbetten in Krankenhäusern, in Polikliniken und Ambulatorien sowie in Mütter- und Säuglingsheimen. Daneben gab es noch selbständige Entbindungsheime. Diese Heime wurden meist in Verbindung mit Landambulatorien errichtet um jeder Frau, besonders in ländlichen Regionen, die Möglichkeit zu geben unter hygienisch einwandfreien Bedingungen und unter ärztlicher Kontrolle ihr Kind zur Welt zu bringen. Die Schwangeren konnten längere Zeit vor und nach der Entbindung in dem Heim aufgenommen werden. Man erhoffte sich dadurch eine Senkung der Säuglingssterblichkeit, die auf dem Lande bedeutend höher war als in den Städten. (15)

1951 wurden 5007 Entbindungsbetten in Krankenhäusern registriert, in ambulanten Behandlungsstellen waren es 521. Die Entbindungsbetten in Mütter- und Säuglings­heimen waren mit 301 angegeben.

Die Zahl der stationären Entbindungsbetten stieg kontinuierlich bis zum Jahr 1965 an: 1955 waren es 7156 Betten, 1960 7581 und 1965 8431 Betten. In den folgenden Jahren nahm die Anzahl der Entbindungsbetten ab und erreichte ein Tief von 7005 Entbindungsbetten im Jahre 1975. Dieser Abfall war bedingt durch die demographische Entwicklung. Bis Mitte der 70er Jahre hatte die Geburtenrate stark abgenommen, danach war wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Ebenso stieg auch die Anzahl der Betten wieder an und erreichte 1988 in etwa die Anzahl der Entbindungsbetten von 1977.

Während zu Beginn der 50er Jahre auch die Entbindungsbetten in ambulanten Behandlungsstellen stetig zunahmen (1951 521 ambulante Entbindungsbetten, 1953 714, 1955 917 Entbindungsbetten), sank deren Zahl bereits ab 1955 wieder ab. (1958 874, 1960 809, 1963 451, 1965 293 ambulante Entbindungsbetten) 1970 betrug die Anzahl der Entbindungsbetten in ambulanten Behandlungsstellen 87. 1975 waren es nur noch 20.

Ähnlich verlief auch die Entwicklung der Entbindungsbetten in den Mütter- und Säuglingsheimen. Bis Mitte der 50er Jahre stieg deren Zahl an, 1954 wurden mit 405 Entbindungsbetten die meisten registriert. Dann wurden die Heime zunehmend reduziert und so auch die Anzahl der Betten. 1955 waren es 299 Betten, 1960 noch 224, 1965 59, 1970 nur noch 19 und 1975 12 Entbindungsbetten in Mütter- und Säuglingsheimen.

Ab dem Jahre 1977 wurden im „Statistischen Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik“ die Entbindungsbetten nicht mehr gesondert nach ambulanten Behandlungsstellen und Mütter- und Säuglingsheimen aufgeführt. Es wurden nur noch die Entbindungsbetten in Krankenhäusern statistisch festgehalten sowie die Gesamtbettenzahl in den Mütter- und Säuglingsheimen.

Entsprechend der Entwicklung der kleinen Einrichtungen wurden auch die selbständigen Entbindungsheime nach und nach aufgelöst. Im Jahre 1955 waren insgesamt 23 Entbindungsanstalten mit 437 Betten verzeichnet. Davon waren 17 Entbindungsheime in staatlichem Besitz, vier waren konfessionelle Einrichtungen, zwei in privatem Besitz. 1965 waren es noch neun Entbindungsheime mit 229 Betten, 1970 gab es nur noch fünf mit 114 Betten. Von diesen fünf Einrichtungen waren zwei staatlich, drei gehörten Religionsgemeinschaften an. 1975 sind zwei Entbindungsheime mit 87 Betten aufgeführt. Eines der beiden Entbindungsheime ist eine private Einrichtung einer Religionsgemeinschaft, das andere eine staatliche Einrichtung. (233)

Insgesamt kann man eine deutliche Konzentrierung der Entbindungsbetten auf große, leistungsfähige Krankenhäuser erkennen. Die Anzahl der Entbindungsbetten ging insgesamt zurück. Diese Tatsache lässt sich allerdings mit dem allgemeinen Geburtenrückgang in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erklären.



Abbildung 2: Entbindungsbetten in Krankenhäusern, in ambulanten Behand­lungsstellen und in Mütter- und Säuglingsheimen

(zusammengestellt aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR 1952 – 1989)



3.2.2Das Thema Hausgeburt und Klinikentbindung im Spiegel der medizinischen Zeitschriften der DDR



Nach den letzten großen Auseinandersetzungen um das Thema der Hausgeburt und / oder Anstaltsgeburt im Dritten Reich und den daraus resultierenden „Leitsätzen für die Ordnung der Geburtshilfe“ 1940 war es in den medizinischen Zeitschriften etwas stiller um dieses Thema geworden, ohne aber vollständig aus der Zeitschriftenwelt zu verschwinden. Die Bedeutung der Anstaltsgeburtshilfe, gerade in bezug auf kompliziert verlaufende Geburten und das Krankenhaus als einzigen und sichersten Ort für die operative Geburtshilfe, war allgemein anerkannt und mit Zahlenmaterial belegt worden.

In den Jahren nach der letzten großen öffentlichen Auseinandersetzung, das heißt Anfang der 40er Jahre bis etwa Mitte der 60er Jahre, wurden weitere Arbeiten und Analysen aus verschiedenen Kliniken veröffentlicht, die sich mit dem Vergleich der Hausgeburt und der Anstaltsgeburt und ihren Auswirkung auf die Mütter- und Säuglingssterblichkeit beschäftigten. (2, 6, 17, 31, 47, 57, 58, 77, 83, 105, 106, 112, 123, 143, 174, 191, 220, 227, 242, 263, 264)

Die Analysen der Mütter- und Säuglingssterblichkeit wurden seit jeher als Gradmesser in der Beurteilung der Qualität der geburtshilflichen Tätigkeit verwendet. (49, 106, 131, 198, 263) Nach dem Zweiten Weltkrieg erfuhr die Thematik einen neuen Anstoß. Durch den Krieg und die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Probleme war die Säuglingssterblichkeit und die Rate der Fehlgeburten stark gestiegen. (40, 92, 150, 153, 264) Somit wurde in der Nachkriegszeit die Bekämpfung der Säuglings­sterblichkeit und auch der Müttersterblichkeit zu einem zentralen Thema.

Es war bereits allgemein anerkannt, dass die Häufigkeit von Sterbefällen während der Schwangerschaft nicht ausschließlich eine Resultante der Qualität des geburtshilflichen Handelns ist, sondern dass auch nicht – medizinische Einflüsse eine nicht zu unterschätzende Bedeutung haben. Hier zu nennen sind Transportprobleme, abhängig von geographischen und meteorologischen Bedingungen, und vor allem soziale Faktoren.

Des Weiteren war anerkannt, dass durch die Überwachung der dem Geburtsvorgang gewissermaßen vorgeschalteten Zeit der Schwangerschaft Komplikationen frühzeitig erkannt werden können und somit die Schwangeren einer aussichtsreichen Therapie zugeführt werden können. Dadurch könnte die so gefährliche sekundäre Klinikeinweisung vermindert werden. Die Schwangerenbetreuung wurde also als wesentliche Voraussetzung für eine weitere Verminderung der mütterlichen und kindlichen Mortalität angesehen. (3, 10, 13, 35, 36, 37, 38, 40, 57, 65, 66, 74, 102, 112, 131, 133, 135, 136, 143, 151, 153, 154, 162, 170, 174, 196, 203, 208, 220, 227, 262, 264, 265)

Mit der Gründung der DDR und auch bereits in der sowjetischen Besatzungszone standen diese Themen in einem neuen Gesundheits- und Gesellschaftssystem zur Diskussion.



In den Zeitschriften wurde zu dem Thema der klinischen Geburtshilfe meist im Zusammenhang mit der Mütter- und Säuglingssterblichkeit berichtet, die den eigentlichen Auslöser der ganzen wissenschaftlichen Diskussionen zu Beginn des Jahrhunderts dargestellte hatte. Des Weiteren wurde zu der Thematik in Verbindung mit prophylaktischen Maßnahmen Stellung genommen.

Von vielen Autoren, unterstützt durch das staatliche Gesundheitssystem, wurde ein besonderer Stellenwert auf die Prophylaxe gelegt. Entgegen einigen Auffassungen, die davon ausgingen, dass eine weitere Verbesserung der bisher erzielten Ergebnisse in der klinischen Geburtshilfe nicht möglich sei, vertraten sie die Meinung, dass eine weitere Steigerung erreichbar und auch nötig ist. Diese Verbesserung ist aber nicht durch weitere Optimierung operativer Techniken und Methoden, aseptischer Vor­gehensweise oder veränderter Indikationsstellungen des Kaiserschnittes wie bisher zu erzielen, da diese einen hohen Grad der Vervollkommnung erreicht haben. Eine Verbesserung sei nur durch „Geburtsprophylaxe“ möglich. Darunter fasste man die Schwangerenberatung und die primäre Klinikentbindung zusammen. Sie wurden auch als „die beiden Säulen der modernen Geburtshilfe“ bezeichnet. (35, 49, 50, 55, 57, 66, 128, 129, 134, 135, 151, 153, 197, 198) Ganse schreibt dazu: „Wir möchten noch einmal betonen, dass unserer Auffassung nach die Problematik in der modernen Geburtshilfe darin liegt, dass man den Wandel, den die geburtshilflichen Maßnahmen erfahren haben, erkennen muss. Sie werden dadurch bestimmt, dass Prophylaxe und Klinikentbindung in den Vordergrund getreten sind.“ (66)

Aus diesem Grund wurde im Bemühen um eine weitgehende Durchsetzung prophylaktischer Prinzipien die klinische Geburtshilfe von Anfang an gefördert. Ihre Grundlage hatte diese Förderung, wie bereits beschrieben, in dem „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27.09.1950, in den „Richtlinien für die Tätigkeit der Schwangerenberatungsstellen“ vom 02.01.1954 sowie in der von Schröder (1955) überarbeiteten Hebammendienstordnung. (71, 184, 219)

In den ersten Jahren der DDR wurde zunächst nach dem Prinzip Hirschs im Sinne der „Neuordnung der Geburtshilfe“ verfahren, das heißt, dass alle voraussichtlich pathologisch ablaufenden Geburten in die Klinik überwiesen wurden. (97) Dies war nötig, da die technische Ausstattung, also die Anzahl der Krankenhäuser sowie die Anzahl der geburtshilflichen Betten noch nicht ausreichten und die personelle Situation nicht ausreichend war, um alle Frauen in einer Klinik entbinden zu können. (37, 50, 129, 162, 174, 198) Natürlich war auch das Gros der Frauen noch nicht auf eine primäre Klinikentbindung eingestellt. Vor allem auf dem Lande waren Traditionen tief verwurzelt.

Die meisten Geburtshelfer forderten aber für die Zukunft den „Idealzustand“, das heißt, dass möglichst jede Geburt eine Anstaltsgeburt sein sollte. (55, 90, 128, 147, 151, 162, 180, 191, 199, 220, 262) Nur dadurch, so meinte man, könne die mütterliche und kindliche Mortalität auf ein Minimum gesenkt werden. Mit der vollständigen Verlagerung der Geburten in die Klinik könnte dann der Einfluss der Hausentbindung auf die Mortalitätszahlen vollständig eliminiert werden. „Anhaltender Aufmerksamkeit bedürfen auch die Bemühungen zur Erhöhung des prozentualen Anteils der Entbindungen in Anstalten.“, schreibt Rothe 1962, als schon 93,2% der Entbindungen in Kranken­häusern stattfanden. Auch wenn einige Ärzte die Anstaltsgeburt nicht als „Idealzustand“ ansahen oder ihn nicht für realisierbar hielten, so wurde doch in fast jeder Arbeit bis Mitte der 60er Jahre eine weitere Ausweitung der klinischen Geburtshilfe gefordert und die sich im Gange befindliche Entwicklung begrüßt. (100, 143, 174)

Begründet wurde diese Auffassung des „Idealzustandes“ in den meisten Fällen damit, dass jede normal beginnende Entbindung pathologisch werden kann, und dass das Gefahrenmoment für Mutter und Kind sich erheblich vergrößert, wenn die Einweisung in die Klinik erst während der Geburt, das heißt also eine sekundäre Klinikeinweisung erfolgt. Ein zweiter Punkt ergab sich aus dem sozialen Milieu. Die beengten Wohnverhältnisse nach dem Krieg und die meist unzureichenden hygienischen Verhältnisse erschwerten eine Hausentbindung ungemein, machten sie oft sogar unmöglich. An ein aseptisches Vorgehen war meist nicht zu denken. Die Morbidität und Mortalität sowohl für die Mutter als auch für das Kind waren sehr hoch. Aus diesem Grund wurde die Klinikentbindung gefordert, damit jede Frau unter besten hygienischen Verhältnissen ihr Kind zur Welt bringen kann. (10, 106, 128, 211)



In vielen Arbeiten wurden Vergleiche zwischen der Müttersterblichkeit verschiedener Länder angestellt. Dabei fiel auf, dass die Länder mit dem höchsten Prozentsatz an Klinikentbindungen die niedrigste Müttersterblichkeit aufwiesen. An der Spitze rangierten die USA, Schweden und Neuseeland. Die USA hatten im Jahre 1955 98% Klinikgeburten bei einer Müttersterblichkeit von 5 auf 10 000 Lebendgeborene zu verzeichnen. Schweden wies bei 95% Klinikgeburten eine Müttersterblichkeit von 5 auf 10 000 Lebendgeburten auf. Im Vergleich dazu hatte die DDR eine Müttersterblichkeit von 14 auf 10000 bei 71% Klinikgeburten. Ganse (1962) schreibt zu dieser Tatsache: „Die Deutsche Demokratische Republik liegt dabei zwar günstig, aber – wie Vergleiche mit anderen Ländern zeigen – kann hier durchaus noch eine Verbesserung erreicht werden.“

Für die meisten Autoren ergab sich aus diesen Vergleichen die Forderung nach 100% iger Klinikentbindung auch auf dem Gebiet der DDR. Die Beispiele zeigten, dass eine effektive Senkung der Müttersterblichkeit durch vollständige Verlagerung der Entbindungen in geburtshilfliche Kliniken zu erreichen ist. (10, 49, 66, 103, 133, 134, 151, 216, 227) „Klinikentbindungen sollten nicht nur für ältere Erstgebärende und nach Eintritt von Komplikationen, sondern für alle Gebärenden eine Selbstverständlichkeit werden, wenn die mütterliche und kindliche Mortalität weiter gesenkt werden soll.“ (Felker 1966)



Gegen einen vollständigen Übergang zur klinischen Geburtshilfe sprach sich vor allem Döderlein aus. Er hielt an der von Hirsch propagierten Unterteilung in häuslich – normale und klinisch – operative Geburtshilfe fest. Auf der Tagung der Medizinisch – Wissenschaftlichen Gesellschaften für Geburtshilfe und Gynäkologie an den Univer­sitäten Greifswald und Rostock 1949 vertrat er die Meinung, dass sich häusliche und klinische Geburtshilfe sinnvoll ergänzen müssen. „Die Geburtshilfe leistet Optimales für Mütter und Kinder bei primär klinischer Entbindung mit systematischer ärztlicher Schwangerenvorsorge.“ Die reine Hausgeburtshilfe zeigt ebenfalls gute Ergebnisse, wenn pathologisch zu erwartende Fälle frühzeitig herausgefunden werden und in eine Klinik überwiesen werden. Vorraussetzung dafür ist, dass die Schwangerenvor- und Schwangerenfürsorge gut organisiert ist, und dass die Ärzte und Hebammen eine fundierte geburtshilfliche Ausbildung erhalten um pathologische Verläufe zu erkennen. (37)

Auf der Tagung der gleichen Gesellschaften acht Jahre später, 1957, hielt Döderlein an dieser Meinung fest. Er registriert die starke Zunahme der Klinikentbindungen, weist aber auf die großen Unterschiede zwischen Städten und ländlichen Regionen hin. „Nach wie vor treten also Klinikentbindung und Hausgeburt nicht in Konkurrenz. Beide haben ihre Vor- und Nachteile.“ Nach Döderlein bestehen auch weiterhin drei Möglichkeiten für die geburtshilfliche Leistung:

1) Die normale Geburt ohne Komplikationen, vor allem bei Mehrgebärenden. Dies ist die klassische Hausgeburt, die von der Hebamme allein geleitet werden kann. Darunter fallen 85 – 90% aller Geburten.

2) Treten während der Schwangerschaft, der Geburt oder dem Wochenbett Komplikationen auf, ist es die Pflicht der Hebamme diese dem Arzt mitzuteilen, der dann wiederum entscheidet, ob ein Facharzt hinzuzuziehen ist, oder ob eine Einweisung in die Klinik erfolgen muss.

3) Die primäre klinische Geburtshilfe mit entsprechenden Indikationen.

Zu 5 – 15% der Schwangeren oder Gebärenden muss ein Arzt gerufen werden oder die Geburten verlaufen primär in einer Klinik. Grundprinzip, so betonte er immer wieder, ist die Ausbildung der Hebammen und Ärzte aber vor allem der praktisch tätigen Ärzte in der Pathologie der Geburtshilfe um regelwidrige Vorgänge zu erkennen sowie die systematische Schwangerenvorsorge. Grundsätzlich bleibt aber jeder Schwangeren die Entscheidung über Hausgeburt oder klinischer Entbindung selbst überlassen. (35, 37, 38, 39)

In der Literatur findet man keinen eindeutigen Fürsprecher, aber auch keinen Widersacher dieser Trennung der Geburtshilfe. Die meisten Geburtshelfer teilen seine grundlegenden Ansichten über die Schwangerenvor- und –fürsorge und knüpfen daran die Forderung nach einem weiteren Ausbau der Schwangerenberatungsstellen. Sie stimmen ebenso der verstärkten Ausbildung der Hebammen und Ärzte im Hinblick auf die Vorsorgetätigkeit zu. „Die zunehmende Tendenz zur Anstaltsentbindung verlegt die Belange des Hausarztes in die Schwangerenberatungsstelle.“ (203) Sie äußerten sich aber nicht zu den verschiedenen Möglichkeiten der geburtshilflichen Leistung. (2, 13, 49, 50, 57, 64, 66, 103, 112, 128, 129, 131, 135, 136, 141, 143, 151, 174, 180, 194, 196, 197, 198, 199, 203, 218, 227, 228, 244, 264)

Auf der anderen Seite verlor dieser Diskussionspunkt zunehmend an Boden, da die Anstaltsgeburtshilfe im Steigen begriffen war und sie 1957 bereits 78,7% ausmachte.

Die Ärzteschaft übernahm die von Döderlein vorgeschlagenen Aufgabenbereiche und Arbeitsteilung zwischen Ärzten, Hebammen und Sozialfürsorgerinnen und die Doku­mentation in Form von Karteikarten.



Auf die prinzipiell freie Wahl des Entbindungsortes durch die Schwangere wies Krüger nochmals deutlich hin. Dadurch sollte der Tatsache vorgebeugt werden, dass freipraktizierende Hebammen oder praktische Ärzte die von ihnen betreuten Schwangeren ungern in die öffentliche Beratungsstelle überwiesen, aus Angst, dass die Frau in einer Klinik entbinden könnte und sie damit der Kontrolle der niedergelassenen Hebammen und Ärzten entzogen werden könnte. Gleichzeitig schrieb Krüger aber auch, „Hiermit hat nichts zu tun, dass wir die in unserer eigenen Überwachung stehenden Schwangeren bezüglich der Haus- und Klinikentbindung nach unserem besten Wissen und Gewissen beraten.“, was man etwas zweideutig verstehen könnte. (136)

Andere befürworten dagegen die Tätigkeit der freipraktizierenden Ärzte in den öffentlichen Beratungsstellen um der Befürchtung der Ärzte, ihre Patientinnen an die Krankenhäuser zu verlieren, vorzubeugen. Gleichzeitig würde somit eine einheitliche Schwangerenberatung möglich sein. (174)



Uneinigkeit herrscht noch darüber, wie oft die Schwangeren diese Beratungsstellen zu einer Untersuchung aufsuchen sollten. Einige Autoren hielten drei Untersuchungen während der Schwangerschaft, zu Beginn, im 5. – 6. Monat und drei bis vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin für ausreichend. (36, 50, 162) Andere dagegen sprachen sich für eine wesentlich häufigerere Untersuchung aus. Die meisten hielten die monatlich einmal vorgenommene Untersuchung für notwendig. (2, 57, 128, 129, 134, 141, 197, 198, 203, 227) Die Forderung nach der mehrmaligen Untersuchung ergab sich auch aus der Entwicklung. Zu Beginn des systematischen Ausbaus der Schwangerenberatung gab es weder genügend Beratungsstellen noch ausreichend Personal, sodass „nur“ eine dreimalige Untersuchung realistisch war. Mit dem weiteren Ausbau konnten auch die Forderungen weiter gefasst werden und nach dem „Ideal“ gestrebt werden. So findet man die ersten Forderungen dazu ab dem Jahre 1953. Mit dem Inkrafttreten der „Richtlinien für die Tätigkeit der Schwangerenberatungsstellen“ am 02.01.1954 wurden vier Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab 1964 waren mindestens fünf Untersuchungen festgelegt worden und ab 1978 waren dann alle drei bis vier Wochen, sowie von der 37. bis 40. Schwangerschaftswoche in ein- bis zweiwöchentlichen Abständen Untersuchungen vorgesehen. (184, 186, 187)



Kraatz trat aus einem anderen Grund für die Belassung eines gewissen Teils der Entbindungen im häuslichen Milieu ein. (128) Dabei betonte er selbst, dass es nur ein Teil der Entbindungen sein solle, und zwar nur zum Zweck der geburtshilflichen Ausbildung. Er war der Meinung, dass ein Arzt immer in die Situation geraten kann Hausgeburtshilfe zu leisten und deshalb auch darin ausgebildet sein muss. Das Gleiche gilt auch für die Hebammen. „Solange nicht genügend klinische Betten für die Geburtshilfe zur Verfügung standen, solange die Mentalität der Frauen darauf ausgerichtet war, in erster Linie zu Hause zu entbinden, solange musste der Geburtshelfer auch mit allen Improvisationen seines Faches vertraut sein...“ Ansonsten hielt er die Klinikentbindung für die Idealform der Geburtshilfe. In Anbetracht der sozialen Probleme in der Nachkriegszeit und ihrer Folgen für Mutter und Kind schrieb Kraatz 1953, „... die Lösung, die mir vorschwebte, gipfelte immer wieder in der Forderung, die Entbindungen nach Möglichkeit in den Kliniken oder Entbindungs­heimen mit den besten Therapieverhältnissen, vor allen Dingen aber den besten hygienischen Verhältnissen ablaufen zu lassen.“ (128)

In einer Arbeit aus dem Jahre 1964 stellte Kraatz fest, dass die klinischen Geburten bereits die Mehrzahl der Fälle ausmachen (1964 ca. 95,5%) und begrüßte diese Tatsache. Von seiner Position aus dem Jahre 1953 in bezug auf die Hausgeburt wich er dahingehend ab, dass er nicht mehr für die Beibehaltung einer gewissen Zahl an Hausgeburten eintrat, sondern lediglich an der Notwendigkeit festhielt in der Facharztweiterbildung befindliche Ärzte, als auch praktische Ärzte in der Hausgeburts­hilfe zu schulen, damit diese im Notfall eingreifen können. „Ferner ist es unumgänglich, daß jeder Arzt in der Lage ist, geburtshilfliche Notoperationen auszuführen, wenn die Situation einen Transport in die Klinik ausschließt.“ (129, 130)



Von einigen Autoren wurde auf die Komplikationen einer Klinikentbindung hingewiesen. (138, 172, 193, 194, 195, 196, 214, 272) In diesem Zusammenhang forderten einige von ihnen eine nicht vollständige Aufgabe der Hausgeburtshilfe. Hierbei sind vor allem Röpke und Schneider zu nennen. (193, 194, 195, 196, 214)

Im Vordergrund der Komplikationen standen vor allem die Mastitis puerperalis und die Säuglingsdyspepsien, die in den 50er Jahren zum Teil eine große Angst in den geburtshilflichen Abteilungen auslösten. In den durchgeführten Analysen wurde deutlich, dass die Ergebnisse der Hausgeburtshilfe deutlich besser waren, das heißt, dass weniger stillende Mütter an einer Mastitis bzw. weniger Säuglinge an dyspeptischen Beschwerden erkrankten. Man machte die Keimflora für diese Unterschiede verantwortlich. In den Kliniken herrscht eine andere Keimflora mit einer höheren Virulenz als in häuslichen Verhältnissen. Des Weiteren wurde die unkritische Anwendung von Antibiotika für die erhöhte Anfälligkeit der Frauen und für die Entwicklung von resistenten Bakterienstämmen angesehen. (138, 172, 193, 195, 214)

Diese Tatsache veranlasste Röpke (1957 / 1960) die „kombinierte Geburtshilfe unter Bevorzugung der Hausgeburt“ zu fordern, da diese „die besten Ergebnisse haben würde als eine reine klinische Geburtshilfe; ausschlaggebend hierfür ist die Mastitis.“ (194) Er betonte, dass er nicht ein „Zurück zur Hausgeburt“ damit meinte, da die bisherige Entwicklung am wenigsten auf medizinische Gründe zurückzuführen war. Er machte vor allem soziale (Wohnungs- und Familienverhältnisse) und ökonomische Erwägungen für die stetige Zunahme der Anstaltsentbindungen verantwortlich, „vor allem aber der Wunsch nach Bequemlichkeit und Komfort, die die Entwicklung bedingen; die Anstaltsentbindung gehört zum Lebensstandard wie Ferienplatz und Kraftfahrzeug.“ (196) Außerdem war eine Erhöhung der Hausentbindungen durch den damaligen Mangel an Hebammen völlig unmöglich. (193)

Aus diesem Grund stellt er die Forderung auf, dass alle Bemühungen zur Vorbeugung der Klinikmastitis fortgesetzt werden sollten. (193, 194, 195, 196) Er übte heftige Kritik an den Gewohnheiten der Kliniken, so der strikten Trennung von Mutter und Kind und damit verbunden die „Erziehung zur Unselbständigkeit“ der Mutter. Sie erhielt das Kind nur zum Stillen, beim Wickeln durfte sie nur zusehen, um Infektionen zu vermeiden. Nach der Entlassung war die Frau aber auf sich allein gestellt, so dass Fehler in der Betreuung der Säuglinge häufig vorkamen. Der obligatorische Besuch der Fürsorgerin erfolgte erst Wochen nach der Entlassung und war in der Bevölkerung nicht gern gesehen. Röpke leitete aus diesen Missständen Vorschläge zur Verbesserung der geburtshilflichen Abteilungen ab. Er strebte die Betreuung der Wöchnerin mit ihrem Kind in einem Einzelzimmer an. Auf diese Weise würde eine enge Mutter – Kind – Bindung entstehen, die sich günstig auf die Stillfähigkeit auswirken würde. Die Pflege des Neugeborenen sollte sich in den ersten Tagen vor ihren Augen vollziehen, in den letzten Tagen sollte die Mutter die Pflege des Säuglings unter Aufsicht einer Säuglingsschwester übernehmen. Einen Nachteil stellt allerdings die Ruhestörung der Wöchnerin besonders in der Nacht dar. Weiterhin sollte die Arbeit der Hebammen nicht nur auf den Kreissaal beschränkt sein, sondern sich auch auf die Wochenstation erstrecken. Für sehr wichtig hielt Röpke den häufigen Besuch des Vaters, der das Kind auch in die Arme nehmen sollte. Nach der Entlassung sollte die Hebamme mindestens einmal in der ersten Woche die junge Mutter besuchen. (196) Die antibiotische Behandlung sollte sehr kritisch erfolgen und auf ein Minimum reduziert werden. Man erhoffte sich dadurch einen Rückgang der resistenten Bakterienstämme und einen positiven Einfluss auf die, durch den häufigen Antibiotikagebrauch verminderte Immunität der Frauen. (193, 195) Grundgedanke von Röpke war also ein normales Keimmilieu, ähnlich dem häuslichen zu schaffen, um damit die pathologischen Keime abzuschwächen. Außerdem ging er in seinen Betrachtungen sehr auf die psychischen Erfordernisse der Wöchnerin mit ihrem Kind ein.



Schneider (1957) stellte ähnliche Forderungen wie Röpke auf. Er ging in seinen Ausführungen stärker auf das Problem der Säuglingsdyspepsien ein. Auch er meinte: „Es liegt im Zuge der Zeit, daß die Hausentbindung immer weiter durch die Anstalts­entbindung verdrängt wird. ... Die Vorteile der Anstaltsentbindung gegenüber der Hausentbindung sind allgemein bekannt, so daß sich eine Betrachtung darüber erübrigt, um so mehr ist es die Pflicht der klinischen Geburtshelfer, dafür Sorge zu tragen, daß Mutter und Kind keine Gefahr laufen, wenn sie sich vertrauensvoll in eine Klinik begeben.“ Die Schaffung von kleinen Pflegeeinheiten, mit dem Ideal des Einbettzimmers für die Unterbringung von Mutter und Kind, sah er als Grundlage für die Eindämmung des Problems an. Im Gegensatz zu Röpke forderte er aber ein scharfes Aseptikgebot auf den Stationen. Die Arbeit der Hebammen sollte auf den Kreißsaal beschränkt bleiben. Schneider sprach sich weiterhin gegen den häufigen Besuch des Vaters aus. Zum Schutz des Säuglings sollte dem Vater nur ein einziger Besuch gewährt werden, bei Schutz des Kindes unter einer Cellophandecke. (214)



Noack und Sommer (1956) veröffentlichten ähnliche Daten wie Röpke und Schneider, die Mastitiden verteilen sich auf Klinik- und Hausgeburten wie 9 : 1. Auch sie machten den bakteriellen Hospitalismus mit der zunehmenden Resistenzentwicklung dafür verantwortlich. Als wichtigste Quelle und Vermittlungsstelle nannten sie die großen Säuglingszimmer und die Betreuung der Wöchnerinnen durch viele verschiedene Schwestern. Sie forderten für die Bekämpfung ebenfalls die Einrichtung von kleinen Pflegeeinrichtungen, allerdings hielten sie an den separaten Säuglings- und Wöchnerinnenzimmern fest, aber in kleinerem Maßstab. An erster Stelle der Bemühungen sollte aber die konsequente Aseptik stehen, Desinfektion der Hände und Atemwege des Pflegepersonals, sämtlicher Geräte, ständige Desinfektion der Neugeborenenstation mit Aerosolen und ultravioletten Luftentkeimern. Der Besuch auf der Wochenstation sollte weitgehend eingeschränkt werden. Der Antibiotikagebrauch sollte ebenso reduziert werden, die Autoren verwiesen aber auf die gute Wirkung von anderen antibiotischen Mitteln. (172)



Mit dem Mastitisproblem hat sich auch von Zenker (1957) beschäftigt. Seine Zahlen bestätigten eine höhere Frequenz der Mastitis bei Klinikentbindungen. Er verwies in seinen Betrachtungen immer wieder auf die Arbeit von Noack und kam zu ähnlichen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Prophylaxe der Klinikmastitis. Er beschrieb die routinemäßige Schlussdesinfektion der Wöchnerinnenzimmer bei gleichzeitiger lockerer Belegung der Stationen, die Ausstrahlung aller Räume der Entbindungsstation mit ultraviolettem Licht und die Anwendung von antiseptischer Wundsalbe als erfolgreiche Mittel zur Senkung der Mastitisfrequenz. (272)

Es lassen sich also deutliche Unterschiede in den Ansichten von Noack / Sommer und von Zenker auf der einen Seite und Röpke auf der anderen Seite in der Art der Prophylaxe der Klinikmastitis finden. Aber sowohl Noack und Sommer als auch von Zenker stellen die klinische Geburtshilfe nicht mehr in Frage.

Von anderen Autoren wurde der bakterielle Hospitalismus mit der hohen Mastitisgefahr ebenfalls kritisch beurteilt. Ihrer Meinung nach kann aber dieser Einwand an der Überlegenheit der Klinikentbindung nichts ändern. (66, 180)



Ein weiterer häufig erwähnter Punkt in den Arbeiten über die außerklinische und die klinische Geburtshilfe waren die Landentbindungsheime. Kleinere Entbindungs­einrichtungen auf dem Lande, meist in einem organisatorischen Zusammenhang mit Landambulatorien, waren vor allem nach dem Krieg geschaffen worden. Ziel war es, das Niveau der medizinischen Versorgung auf dem Lande dem der Stadt anzugleichen und damit allgemein den Gesundheitszustand der Landbevölkerung zu heben. Auf dem Gebiet der Geburtshilfe erhoffte man sich durch die Entbindungsheime eine Senkung der Säuglingssterblichkeit auf dem Lande zu erreichen, die höher war als in der Stadt. (75, 150) Die hygienischen Verhältnisse auf dem Lande waren meist unzureichend, die Wohnungsverhältnisse durch den Flüchtlingsstrom beengt. Der Zustand der Straßen und die Transportmöglichkeiten in die nächstgelegene Stadt waren vor allem in ländlichen Regionen oft unzulänglich, wobei auch die Jahreszeit eine bedeutende Rolle spielte. Für die Frauen war es zum Teil mit größeren Schwierigkeiten verbunden eine Schwangerenberatungsstelle aufzusuchen oder zur Entbindung in eine Klinik zu fahren. Die Landentbindungsheime sollten nun den Frauen ermöglichen, unter hygienisch einwandfreien Bedingungen und unter kontinuierlicher Aufsicht und Betreuung einer Hebamme und eines Arztes ihr Kind zur Welt zu bringen. (75) In der Realität konnte aber nicht immer ein Arzt zugegen sein, der Ärztemangel war gerade auf dem Land besonders ausgeprägt. Vielfach waren junge, wenig ausgebildete Ärzte dort tätig. Die geburtshilfliche Leistung war aber gerade bei außerklinischen Geburten stark von der Erfahrung und den Fähigkeiten des Arztes abhängig. (Grüger 1957) Die Ausstattung in einem Landentbindungsheim war einfach, so dass komplizierte Geburten doch in eine größere Entbindungsabteilung eingewiesen werden mussten. Diese „Verlegungsfälle“ waren mit einer höheren kindlichen und mütterlichen Mortalität behaftet. Auch die Einrichtungen selbst wiesen eine höhere Sterblichkeit auf. „In Entbindungsabteilungen mit weniger als 100 Geburten je Jahr ist die peripartale Mortalität mehr als doppelt so hoch wie in Einrichtungen mit mehr als 500 Geburten, ...“ schreibt Mosler (1969). (164) Die Sicherheit der werdenden Mutter konnte also nicht garantiert werden. (1, 49, 50, 75, 164, 191) Emmrich (1961) war der Meinung, dass die Geburten in Landent­bindungsheimen Hausgeburten gleichzusetzen sind. (50) Daraus schlussfolgernd müssten diese kleineren Heime ausgebaut werden, um die Sicherheit von Mutter und Kind zu erreichen. Dies würde aber eine zu große Zersplitterung der aufgewendeten Mittel bedeuten, die an einigen Stellen konzentriert besser wirksam wären. Die kleinen Einrichtungen sollten also allmählich zugunsten von größeren gut ausgestatteten Abteilungen in Krankenhäusern abgebaut werden. (49, 50, 129, 130, 134) „Sie (die Landentbindungsheime) sind nicht geeignet, an der Senkung der Müttersterblichkeit teilzunehmen.“ (Emmrich 1961) (50) Diese Auffassung wurde schon von Döderlein (1951) vertreten. Er meint, dass kleine Entbindungsheime eher Schaden als Nutzen bringen. (37) Rothe (1962) schrieb, dass sich die kleineren Entbindungseinrichtungen, vor allem jene ohne fachärztliche Leitung, „als auffälliges Hindernis bei der Senkung der mütterlichen Mortalität auswirken.“ (199) Diese Meinung unterstützten vor allem Emmrich und Kraatz.

Anhand der statistischen Angaben kann man erkennen, dass diese Forderungen umgesetzt wurden. Sobald ausreichend Betten in den großen geburtshilflichen Einrichtungen geschaffen worden waren und das Straßennetz und die Transport­möglichkeiten verbessert und der soziale Standard gestiegen waren, konnten die Betten in kleineren geburtshilflichen Einrichtungen abgebaut werden. Diese Redu­zierung begann ab Mitte der 50er Jahre. Bis Mitte der 70er Jahre waren fast alle Entbindungsheime geschlossen worden.



Ab Ende der 60er Jahre wurde in den Arbeiten über die peripartale oder perinatale Sterblichkeit immer wieder die Bedeutung der Schwangerenvorsorge und der primären Klinikentbindung für deren Senkung in der Vergangenheit herausgestrichen. Arbeiten, die sich ausschließlich mit dem Thema der klinischen Geburtshilfe bzw. der Hausgeburtshilfe beschäftigten, gab es schon seit Ende den 50er Jahren nicht mehr. Während Anfang und Mitte der 60er Jahre noch eine Erhöhung der Klinikgeburten gefordert wurde und als bedeutendes Mittel zur weiteren Senkung der mütterlichen und kindlichen Mortalität angesehen wurde, verlor man nun keine Worte mehr darüber. Der vollständige Übergang zur Klinikgeburt wurde begrüßt und nunmehr als Tatsache hingenommen. 1969 fanden 98,9% der Geburten in der Klinik statt. Dieser einst sehr bedeutende Faktor, der die Säuglingssterblichkeit stark beeinflusste, war nun also nicht mehr relevant. (81, 164)





3.2.3Das veränderte Berufsbild der Hebamme in der DDR



Der allmähliche Übergang zu einer primären Klinikentbindung erst nur bei voraus­sichtlich pathologisch ablaufenden Geburten, später dann für alle Geburten hatte natürlich auch Einfluss auf die Hebammen. Bis zum Erlass des Hebammengesetzes 1938 war die Hebamme nur für die Hausgeburten zuständig. In den Entbindungs­kliniken waren fast nur Ärzte und Pflegepersonal tätig, sodass die existentiellen Probleme der Hebammen groß waren. Wie erwähnt bestand ab 1938 eine Hinzuziehungspflicht für Hebammen sowohl im Privathaus als auch in der Klinik. Das Betätigungsfeld der Hebamme wurde also auf den klinischen Bereich erweitert. (29, 249)

Durch die stete Zunahme der Klinikentbindungen nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde die Existenz vieler Hebammen zunehmend bedroht. Der zeitlich unterschiedlich starke Rückgang der Hausgeburt in den Großstädten und in ländlichen Regionen spiegelte sich auch bei den Hebammen wieder. Aufgrund der spezifischen Situation auf dem Lande waren dort noch länger Hebammen tätig als in der Stadt, wobei sich die Arbeit einer Hebamme auf eine größere Region ausdehnte, da einige der Landfrauen bereits in ein Krankenhaus gingen und der allgemein zu verzeichnende Geburtenrückgang dies für die Existenz der Hebamme notwendig machte. Bald reichte auch die Zusammenlegung von Hebammenbereichen nicht mehr aus. Viele Landhebammen konnten von der geringen Anzahl der Hausgeburten und der niedrigen Bezahlung nicht leben und waren gezwungen, ihre freiberufliche Tätigkeit aufzugeben. Einige von ihnen wanderten in die Städte ab um sich an geburtshilflichen Kliniken anstellen zu lassen, andere nahmen ihre Arbeit in Landambulatorien wieder auf. (18, 263)

In den Großstädten vollzog sich die Entwicklung, wie bereits erwähnt, wesentlich schneller. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg bis etwa Mitte der 50er Jahre war ihre freiberufliche Tätigkeit noch sehr gefragt. Die geburtshilflichen Betten der Kliniken reichten nicht aus, um für alle Schwangeren eine klinische Entbindung zu gewähr­leisten. (181)

Nach dem Kriege führten die katastrophalen Wohnverhältnisse und die mangelnde Hygiene zu einem deutlichen Rückgang der Hausgeburtshilfe. Einige freiberufliche Hebammen hatten aus diesem Grund in ihrer Wohnung eine Art Geburtszimmer eingerichtet. Frauen konnten zur Geburt ihres Kindes zu der Hebamme kommen und nach einigen Stunden wieder nach Hause gehen. Nicht wenige Frauen nutzten diese Möglichkeit, da sie auf diese Weise in ordentlichen Verhältnissen Ihr Kind zur Welt bringen konnten und so, im Gegensatz zur klinischen Entbindung, nur kurze Zeit von ihren Familien getrennt waren. Diese Form entsprach in etwa der poliklinischen Geburtshilfe, nur dass die Entbindung von einer Hebamme vorgenommen wurde. (88, 89, 181)

In den ersten Jahren der DDR war es auch noch möglich, dass die schwangere Frau eine niedergelassene Hebamme bestimmen konnte, die dann im Krankenhaus die Entbindung durchführte. (30)

Bis Anfang der 60er Jahre wurde die Zahl der niedergelassenen Hebammen immer geringer. Bis Mitte der 60er Jahre waren nur noch vereinzelt Hebammen tätig. Es wird z. B. immer wieder von einer engagierten Hebamme B. erzählt, die bis 1963 / 64 im Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg und Friedrichshain ihre Arbeit versah. Danach gab es in diesen Stadtteilen keine niedergelassene Hebamme mehr. (86, 87, 88, 89)

Die letzten freipraktizierenden Hebammen waren meist ältere Hebammen, die nicht mehr die Arbeit in einer Klinik aufnehmen und bis zum Rentenalter ihrer alten, traditionellen Tätigkeit nachgehen wollten. Zum Teil bestanden bei diesen Hebammen erhebliche Vorurteile gegenüber der klinischen Entbindung. Von einigen wurde die Verlagerung der unkomplizierten Geburten in die Kliniken nicht verstanden, sie hielten an Altbewährtem fest. In der Klinik lag die Hauptverantwortung für Mutter und Kind in den Händen der Ärzte, sodass sich eine erfahrene Hebamme in ihrer Handlungs- und Entscheidungsfreiheit oft eingeschränkt fühlte. (20)

Gerade von jungen Hebammen wurde die klinische Geburtshilfe und das damit veränderte Berufsbild begrüßt. Wie auch die Schwestern arbeiteten sie in Kranken­häusern nach geregelten Arbeitszeiten im Dreischichtsystem, mussten also nicht mehr jederzeit abrufbar sein. Von den Krankenhäusern erhielten sie ein festes Einkommen, wodurch die finanzielle Lage der Anstaltshebammen oft erheblich besser war als die der selbständigen. Waren viele Hebammen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts alleinstehende Frauen, so waren nun, dank der besseren wirtschaftlichen Lage und der geregelten Arbeitszeit, die meisten Hebammen verheiratet und hatten Kinder. (18, 88)

Ein weiteres Betätigungsfeld für die Hebamme ergab sich aus dem starken Ausbau der Schwangerenberatung. Die Hebammen sollten sowohl eine betreuende als auch beratende Funktion innerhalb der Schwangerenvor- und Schwangerenfürsorge übernehmen. Krüger schrieb sogar, „Das Hauptbetätigungsfeld der Hebammen wird zukünftig in der Schwangerenvor- und –fürsorge liegen.“ (134)

Von vielen Geburtshelfern wurde dies unterstrichen. Den Hebammen konnte ein Ausgleich zur bisherigen Tätigkeit in der Hausgeburtshilfe geboten werden. Man erhoffte sich dadurch aber auch, dass die Hebammen mehr für eine Klinikgeburt eintraten und diese unter den betreuten Schwangeren aus innerer Überzeugung propagierten.

„Ich vertrete daher die Auffassung, daß wir die Hebammen in das öffentliche Gesundheitswesen eingliedern müssen. Wir müssen sie im öffentlichen Gesundheits­dienst mit einem festen Gehalt anstellen, das es ihr ermöglicht, gut zu existieren, und das sie unabhängig von einer Bezahlung für die Entbindung durch Gebärende macht. Wenn wir diesen Grundsatz verwirklichen, wird die Hebamme endlich zum besten Propagisten der Anstaltsentbindung werden, für die sie heute noch das entscheidende Hindernis darstellt.“ (K. Winter 1949) (262) In einem weiteren Artikel schreibt Winter (1950): „Auch diese Nachschulung darf sich keineswegs nur auf fachliche Fragen begrenzen, sondern muß jedem Einzelnen endlich einmal zum Bewußtsein bringen, aus welchen gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtsein heraus er seine Arbeit zu leisten hat.“ (263)

Zu Beginn der Entwicklung wurde in der Beratungsstelle eine mindestens dreimalige ärztliche Untersuchung angestrebt. Zwischen diesen ärztlichen Untersuchungen kümmerte sich die Hebamme um die Schwangere. Bei Problemen des Schwanger­schaftsverlaufes wurde dann eine vorzeitige ärztliche Kontrolle anberaumt. Die Beratung sollte einerseits dazu dienen, die werdende Mutter von der Notwendigkeit des Besuchs der Beratungsstelle überhaupt zu überzeugen, von einem möglichst frühen Zeitpunkt an und davon „... die Beratung mehrmals aufzusuchen und in einer Klinik zu entbinden.“ (182) Die beratende Hebamme konnte auf die Wahl des Geburtsortes meist einen nicht unerheblichen Einfluss ausüben. Außerdem sollten sie die Frauen über den Schwangerschaftsablauf, Geburt, Wochenbett und Neugeborenenpflege aufklären und sich an der hygienischen Erziehung der Frauen beteiligen. (20, 39, 74, 182)

Im Zuge der Verlagerung der Geburten in die Kliniken sowie der Haupttätigkeit der Hebammen in die Schwangerenberatung erfolgte eine Änderung der Hebammen­ausbildung. Diese war bereits von mehreren Geburtshelfern gefordert worden. Sie sollte ihren Schwerpunkt in der Physiologie und Pathophysiologie der Schwangerschaft haben, damit pathologische Schwangerschaftsverläufe rechtzeitig erkannt werden und die Einweisung in eine geburtshilfliche Klinik erfolgen kann.

Im Dezember 1950 wurde vom Ministerrat eine Anordnung über die Neuordnung der Ausbildung der Hebammen beschlossen. Ein Hauptgewicht der Ausbildung lag auf der Ausbildung zu „Anstaltshebammen“. „ ..., sie werden allen Anforderungen der Ausdehnung und Verlagerung ihrer Tätigkeit in Geburtskliniken und Entbindungs­anstalten gewachsen sein.“ (67) Ein weiteres Hauptgewicht der Ausbildung lag auf der Betreuung der schwangeren Frauen in den Beratungsstellen. Zusätzlich erweiterte sich der Unterricht auf grundsätzliche Fragen der Hygiene, Asepsis, Antisepsis und der Bakteriologie.

„Fortschrittliche demokratische Hebammen mit hohen Maß an Allgemeinbildung und fachlichen Kenntnissen, damit aber eine ständige Verbesserung der Hilfe für schwangere Frauen in den Beratungsstellen, Kliniken und Entbindungsheimen, werden ihr (der neuen Ausbildung) praktisches Ergebnis sein.“ (7, 67)

Im Rahmen dieser Dissertation interviewte Hebammen, die ihre Ausbildung in den 50er Jahren in Berlin absolvierten, berichteten, dass der Ausbildungsjahrgang 1957 noch eine ausführliche Ausbildung in der Hausgeburtshilfe erhielt. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen erhielten die Hebammen gleichzeitig eine Berechtigung als freipraktizierende Hebamme zu arbeiten. Die Niederlassung musste allerdings noch beantragt werden. (89) Der Jahrgang 1959 dagegen wurde nicht mehr in der Hausgeburtshilfe unterrichtet und die Hebammen erhielten demzufolge keine Berechtigung als freie Hebamme tätig zu werden. (86, 87, 89) Eine offizielle Anordnung seitens des Ministeriums für Gesundheitswesen oder anderer öffentlicher Stellen hinsichtlich der Streichung dieses Ausbildungsinhaltes war in der Literatur bzw. noch auffindbaren Schriftstücken nicht nachweisbar.

Hinsichtlich der Niederlassung von Angehörigen der mittleren medizinischen Berufe, d.h. auch von Hebammen, galten ähnliche Regelungen wie für die Niederlassung von Ärzten. (Siehe Abschnitt „die ersten Jahre nach der Gründung der DDR“) Am 4.05.1955 wurde die „Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Heilberufen“ veröffentlicht. (45) Danach wurde eine Niederlassungserlaubnis nur „entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung unter Berücksichtigung der Durchführung und Verbesserung der notwendigen medizinischen Versorgung durch Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens“ erteilt. Ähnlich der Regelung für Ärzte konnte die Niederlassung versagt werden, wenn die medizinische Versorgung in dem betreffenden Gebiet gesichert war, oder wenn es sich um die erste Niederlassung handelte und ein entsprechender Arbeitsplatz im staatlichen Gesundheitswesen nachgewiesen werden konnte. (45)

Durch den gesetzlich geregelten Ausbau der Schwangerenfürsorge und die starke Zunahme der primären Klinikentbindung entstanden natürlich sehr viele Arbeitsplätze für Hebammen.

Dellas schreibt zu diesem Punkt: „Ab Anfang der 60er Jahre wurde die Zahl der niedergelassenen Hebammen und Geburtshelfer immer geringer, da sie zum Einen durch die Entwicklung des Krankenhauswesens nicht mehr benötigt wurden und zum Anderen aus ideologischen Gründen. Niedergelassene Ärzte und Hebammen passten nicht in das Entwicklungskonzept der stalinistisch deformierten Regierungspolitik der DDR.“ (30)

Im März 1952 wurde eine „Richtlinie für das Mindesteinkommen der Hebammen“ beschlossen. Danach hatten freiberuflich tätige Hebammen einen Anspruch auf 1200 DM Mindesteinkommen im Jahr. „Anspruchsberechtigte sind freiberuflich tätige Hebammen, wenn die Zahl der in ihrem Bezirk anfallenden Entbindungen und die Möglichkeit eines Einsatzes im öffentlichen Gesundheitsdienst so gering sind, dass sie sich ein ausreichendes Berufeinkommen nicht erarbeiten können.“ Der Amtsarzt erteilte die Bestätigung, dass ein Einsatz im Gesundheitsdienst nicht erfolgen konnte. Wenn also ein Arbeitsplatz in einer Beratungsstelle oder in einer Geburtsklinik nachgewiesen werden konnte, war die Hebamme gezwungen, ihre freiberufliche Tätigkeit aufzugeben. (188)

Alle diese gesetzlichen Regelungen zielten also offenbar auf eine Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit der Hebammen und damit ein Aussterben dieser Form der Hebammenarbeit sowie der gesamten selbständig hebammengeleiteten Geburtshilfe.

3.3Positive Aspekte der Klinikentbindung im Zusammenhang mit der geburtshilflichen und gesundheitspolitischen Situation in der DDR



Seit der Jahrhundertwende hat die Frequenz der Klinikengeburten stetig zugenommen, konnte durch Hausgeburtenpropaganda nicht aufgehalten werden und zeigte auch nach dem Zweiten Weltkrieg eine steigende Tendenz. Es fragt sich, welche Gründe dafür maßgebend waren und sind, welche Vorteile die Klinikentbindung gegenüber der Hausgeburtshilfe bietet.



1. Die medizinische Indikation

Der wichtigste Grund für ein Aufsuchen der Klinik war in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die sogenannte medizinische Indikation. Die Vorstellungen Max Hirschs setzten sich immer weiter durch, nach denen für voraussichtlich pathologische Geburten eine Krankenhausentbindung anzustreben war. Dies geschah mit dem Ziel, die operative Geburtshilfe vollständig in die Kliniken zu verlegen. Nach dem zweiten Weltkrieg war dieses Ziel weitgehend erreicht. Es wurden nur noch in seltenen Ausnahmefällen Geburten operativ im Privathaus beendet.

Geburtshilfliche Abteilungen in Krankenhäusern bieten sowohl die notwendige technische Ausstattung (Instrumente, Beleuchtung), als auch die notwendigen räumlichen Erfordernisse, um ein aseptisches Vorgehen zu gewährleisten. Die technische Ausstattung ist umfangreich, sodass eine kontinuierliche Überwachung der schwangeren Frau möglich ist. Des Weiteren sind zu jeder Zeit ausgebildete Fach­kräfte, Ärzte, Hebammen und Schwestern zur Stelle, die ein sofortiges Eingreifen ermöglichen. Zu erwähnen ist auch die Möglichkeit eine fachgerechte geburtshilfliche Anästhesie und Schmerzlinderung durchzuführen, z. B. die Periduralanäthesie. Der Vorteil des schnellen Zugangs zu Laboranalysen und Blutkonserven sowie die Möglichkeit Hilfe anderer Fachrichtungen schnell in Anspruch nehmen zu können, besonders der Neonatologie, spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle bei dieser Entwicklung. (38, 129)





2. Die Sicherheit

In zunehmenden Maße kamen dann auch Frauen in die Kliniken, bei denen nicht pathologisch ablaufende Geburten zu erwarten waren. Dieser Zuwachs ist vor allem auf den Aspekt der Sicherheit zurückzuführen. Die Schwangeren hatten erkannt, dass eine klinische Entbindung mehr Sicherheit für sie selbst, und auch für ihr Kind bedeutete. (201) Dieser Wunsch ist auch auf die demographische Entwicklung des 20. Jahrhunderts zurückzuführen. Die Anzahl der Kinder pro Familie sank erheblich, sodass jedem Kind ein größeres individuelles Gewicht beigemessen wurde, sodass auch für jedes Kind ein größeres Sicherheitsbedürfnis bestand. (60)

In den Kliniken werden die Kreißenden während des gesamten Geburtsablaufes von den Hebammen oder Schwestern betreut, so dass auftretende Probleme schnell erkannt werden können. Die Geburtshilfe an sich ist in der Klinik arztgeleitet. Wenn gravierende Probleme auftreten, die ein operatives Eingreifen erfordern, stehen sofort ein Operationssaal und Fachpersonal zur Verfügung. Die Zeit zwischen Auftreten der Komplikationen und Eingreifen kann sehr kurz gehalten werden. Dies wirkt sich nicht unerheblich auf die mütterliche und kindliche Mortalität aus. (38, 66)

In den 50er Jahren wurde von den Befürwortern der Klinikentbindung auch auf die Möglichkeit des raschen Blutersatzes hingewiesen. Traten bei einer Frau nach der Entbindung atonische Blutungen auf, so konnte die Frau transfundiert und auf diese Weise oft ihr Leben gerettet werden. Die Blutbanken waren immer den Kliniken angegliedert. Die Forderung nach der Ausweitung der Möglichkeiten zur Bluttransfusion wurde von den meisten Geburtshelfern nachdrücklich gefordert. (3, 38, 49, 50, 129, 134)



3. Die soziale Indikation

Anfang des 20. Jahrhunderts setzte eine immer stärkere Landflucht ein. Die Menschen, meist der unteren sozialen Schicht angehörend, wohnten in den Städten auf engem Raum zusammen. Die Familie hatte oftmals keinen gesonderten Raum, in dem die Frau ihr Kind zur Welt bringen konnte. In den sogenannten Mietskasernen gab es häufig kein fließendes Wasser, kein ausreichendes Licht, die Hygiene ließ zu wünschen übrig. Infektionskrankheiten breiteten sich schnell aus. Auf dem Lande sah die Lage oft etwas besser aus. Allerdings waren auch hier die hygienischen Verhältnisse nicht einwandfrei. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte sich die Wohnungssituation z. T. noch verschärft. Gerade die Großstädte waren stark zerstört, die Menschen lebten zum Teil in Häuserruinen und Kellern, eine große Anzahl auf engem Raum. Durch die vielen Flüchtlinge spitzte sich die Situation noch mehr zu. Viele Familien hatten ihr ganzes Hab und Gut verloren. Den meisten stand nicht ausreichend frische Wäsche zur Verfügung. Nach Wasser musste auf den Straßen angestanden werden. Die elektrischen Leitungen waren meist zerstört.

Diese Frauen waren also auf die Krankenhäuser angewiesen, um in ruhigen und ordentlichen hygienischen Verhältnissen ihr Kind zur Welt bringen zu können. (38, 74, 75, 106, 128, 129, 211)

Ibrügger (1953) schreibt: „Die völlig veränderten sozialen Verhältnisse mit dem Mangel an Wohnraum, notwendigsten Hausgerät, Wäsche usw. haben hier völlig neue Verhältnisse ergeben und eine Entwicklung (die Zunahme der Anstaltsentbindungen) beschleunigt, die sich bereits anbahnte.“ (106)



4. Das Wochenbett – Erholung und gesicherte Nachsorge

Nach der Geburt in der Klinik blieb die Frau im allgemeinen noch einige Tage im Krankenhaus. In der DDR hatte sich in den 50er Jahren ein drei– bis viertägiger, später ein sieben bis zehntägiger Krankenhausaufenthalt durchgesetzt. Die Ärzteschaft aber auch die Frauen sahen darin wieder den Aspekt der Sicherheit. Wochenbett­komplikationen konnten schnell erkannt und behandelt werden.

Im Zuge der größeren Bedeutung für das einzelne Kind wurde auch der medizinischen Betreuung des Kindes immer mehr Wert beigemessen. Eine pädiatrische Kontrolle des Kindes nach der Geburt wurde in den meisten Krankenhäusern systematisch durchgeführt. Wenn Gefahren für das Kind unter der Geburt vorherzusehen waren, konnte ein Pädiater zur Geburt hinzugezogen werden. Große Krankenhäuser hatten pädiatrische Stationen in unmittelbarer Nähe der geburtshilflichen Abteilungen. Später entwickelte sich als weitere Spezialisierung zur besseren und spezielleren Betreuung der Neugeborenen und vor allem der Frühgeborenen der Zweig der Neonatologie. (38, 90)

Schon seit Jahrhunderten wurde von den Ärzten der positive Effekt des Stillens herausgestrichen. Stillen wurde mit als eine der Maßnahmen zur Senkung der Säuglingssterblichkeit, besonders der Spätsterblichkeit angesehen. Im National­sozialismus wurden Kampagnen unternommen, um das Stillen zu fördern. Gerade für Arbeiterinnen war dies nicht leicht, da sie recht bald nach der Geburt wieder ihre Arbeit aufnehmen mussten.

Die Herstellungsverfahren der künstlichen Säuglingsnahrung waren noch in der Phase der frühen Entwicklung. Die Säuglingsnahrung stand nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Dies stellte vor allem nach dem Krieg ein großes Problem dar. Durch die schlechte Ernährungslage der Mütter war auch die Stillfähigkeit der Mütter herab­gesetzt und die Kinder besonders bedroht. Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg waren Frauenmilchsammelstellen gegründet worden, die die überschüssige Milch von Frauen sammelten, um damit vor allem Frühgeburten oder Säuglinge von Frauen, die nicht stillen konnten, zu ernähren.

Im Krankenhaus wurde den jungen Müttern von erfahrenen Hebammen und Kinderkrankenschwestern der Sinn und die Notwendigkeit des Stillens erklärt. Den Frauen wurde die richtige Stilltechnik gezeigt. Die Schwestern achteten besonders darauf, dass nach jeder Mahlzeit die Restmilch abgepumpt wurde. Dadurch konnte der Entstehung einer Mastitis wirksam begegnet und die Milchsekretion angeregt werden.

Auf diese Weise konnte ein großer Einfluss auf den Stillwillen der Mütter genommen und die Unwissenheit und Angst abgebaut werden. Wenn Säuglinge nicht voll gestillt werden konnten, wurden die Mütter in der Zubereitung der künstlichen Nahrung unterwiesen. (74, 162)

Unerfahrene Erstgebärende hatten in der Klinik ferner die Gelegenheit, die wesentlichen Grundregeln der Säuglingspflege von einer erfahrenen Schwester zu erlernen. Im 20. Jahrhundert siedelte sich vor allem die junge Generation in den Städten an. Die Großfamilien zerfielen langsam, so dass die jungen Frauen oft keine ältere Kontaktperson mehr hatten, von der sie Rat und Hilfe für die Betreuung ihres Kindes bekommen konnten. Deshalb war diese Möglichkeit des Erlernens für viele Frauen sehr willkommen. (74)

Eine weitere Bedeutung kam der Anleitung der Wöchnerin zur Wochenbettgymnastik zu. Diese Gymnastik dient der Rückbildung der Unterbauchorgane und der erschlafften Bauchdecken. Sie wird systematisch vom zweiten Wochenbettstag an, unter Anleitung einer Heilgymnastin durchgeführt. Der Beckenbodenmuskulatur wird dadurch wieder die notwendige Festigkeit verliehen und der Entstehung einer Scheidensenkung und einer bleibenden Bauchdeckenerschlaffung vorgebeugt. (162) Durch den Krankenhaus­aufenthalt können die Frauen die Übungen konsequent durchführen und der Effekt kann nicht durch verfrühte Anstrengungen im Haushalt zunichte gemacht werden.

Nicht zuletzt ist natürlich auch noch die Möglichkeit der Erholung zu nennen. Zu Hause war die notwendige Ruhe nach der Entbindung oft nicht gewährleistet, da die Wöchnerinnen, gedrängt von ihren häuslichen Pflichten, oft zu früh aufstanden und sich zu stark belasteten. Ein „zwangsweiser“ Aufenthalt in der Klinik bedeutete dagegen Erholung. Nicht selten wünschten auch die Frauen selbst eine klinische Entbindung, weil sie die Möglichkeit, sich zeitweilig aus ihrem häuslichen Aufgabenbereich zu lösen, nicht ungern nutzten. (38, 74, 147, 197, 198)



5. Klinikentbindung als Zeichen der Modernität

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatten die Entbindungsanstalten noch den Ruf eines Armenkrankenhauses. Dieser Ruf verblasste zunehmend aufgrund der guten Erfolge, die die klinische Geburtshilfe zu verzeichnen hatte. Die Entbindung in einem Krankenhaus galt nunmehr als Ausdruck der Moderne. Sie spiegelte den Fortschritt, die neuen Errungenschaften und das hohe Niveau der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft wider. In der DDR wurde dieser Aspekt der Modernität aufgegriffen, um für die Klinikentbindung zu werben. Die Frau in der DDR wurde als progressive, moderne Frau dargestellt, für die nur eine Klinikentbindung in Frage kommen konnte. Von vielen Geburtshelfern wurde immer wieder betont, dass die Frauen in freier Entscheidung in die Klinik zum Entbinden gingen, dass diese rasante Entwicklung nicht oktroyiert wurde. Das Bewusstsein der Frau hatte sich zu diesem Thema grundlegend geändert. Die umfangreichen Aufklärungen über die klinische Geburtshilfe hatten aber trotzdem keinen unbedeutenden Einfluss auf diese Entwicklung gehabt. (220) Es war ein Bild der modernen Geburtshilfe unter der Bevölkerung entstanden, welches sich viele Ärzte gewünscht hatten. (60) Dieses Bild konnte auch nicht durch Presse­meldungen über eine erhöhte Frequenz der Mastitis puerperalis in den geburtshilflichen Abteilungen der Krankenhäuser Anfang der 50er Jahre getrübt werden.

3.4Positive Aspekte der Hausgeburt im Zusammenhang mit der geburtshilflichen und gesundheitspolitischen Situation in der DDR



Trotz der starken Zunahme der Klinikentbindungen haben sich Hausgeburten als Form der Geburtshilfe bis Ende der 60er Jahre in der DDR gehalten, wenn auch unbe­deutend hinsichtlich der statistischen Relevanz. Hier sollen die damals geltenden Vorteile der Hausgeburt erläutert und die möglichen Gründe der Frauen für die Entscheidung zu einer Hausgeburt betrachtet werden.



1. Vorbehalte gegen Anstaltentbindungen

Anfang des 20. Jahrhunderts bestanden sehr starke Abneigungen gegen Anstalts­entbindungen. Die Kliniken waren für arme mittellose und ledige Frauen errichtet worden und so haftete ihnen noch der Ruch eines Armenasyls an. Es fanden nur sehr wenige Geburten in Anstalten statt. Im Laufe des Jahrhunderts nahmen die Anstalts­geburten zu und die Anstalten verloren diesen Makel. Die Entbindungsanstalten wurden zunehmend wegen ihrer medizinischen Möglichkeiten aufgesucht und hörten auf ein Zeichen der Armut zu sein. Es kamen auch wohlhabende Frauen in eine Klinik um unter guten medizinischen Bedingungen ihr Kind zur Welt zu bringen. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Vorbehalte der Armut völlig überholt. (60, 69)

Die Kliniken waren zu Beginn der Entwicklung vornehmlich an Universitäten errichtet worden, wo die Ausbildung von zukünftigen Ärzten und Hebammen stattfand. Mit der Aufnahme in die Anstalt wurden die Frauen verpflichtet, sich der Untersuchung durch mehrere Studenten und Hebammenschülerinnen zur Verfügung zu stellen. Viele Frauen fürchteten diese Untersuchungen. Die Tatsache, dass es meist männliche Studenten waren, stellte einen zusätzlichen Punkt der Abneigung dar. (69)

Die Ängste wurden im Laufe der Zeit gemindert. Einerseits kamen durch die starke Zunahme der Klinikgeburten mehr Frauen auf die auszubildenden Studenten und Hebammenschülerinnen, sodass nicht mehr eine Frau von allen Lernenden untersucht wurde. Auf der anderen Seite wurde mehr Rücksicht auf die Psyche der Frauen genommen und die ständigen Untersuchungen vermieden. Man war auch zunehmend der Ansicht, dass zu häufige innere Untersuchungen der Frau eher von Schaden sind, als von Nutzen.

Die von Hirsch aufgeworfenen Diskussionen um eine Neuordnung der Geburtshilfe hatte zu einer Teilung in klinisch – operative und häuslich – normale Geburtshilfe geführt. In der Bevölkerung wurde lange Zeit die Meinung vertreten, dass die klinische Entbindung gleichzusetzen sei mit schwieriger oder sogar operativer Geburt. Trotz großer Erfolge Ende des 19. Jahrhunderts war die abdominale Schnittentbindung immer noch eine risikoreiche Operation.

Neben der Angst vor Operationen bestand eine große Angst vor Infektionen. Zu Beginn des Jahrhunderts fürchtete man die Puerperalsepsis noch sehr. Durch die Erkenntnisse von Semmelweis über die Aseptik und Antiseptik konnte sie stark eingedämmt werden, große Epidemien traten nicht mehr auf. Dieser großen Angst konnte aber erst mit Beginn der Sulfonamid- und Antibiotikaära in den 40er Jahren ernsthaft begegnet werden. Dadurch konnten Infektionen noch effektiver bekämpft werden. Das Kindbettfieber stand dann nicht mehr an erster Stelle der Ursachen der Müttersterblichkeit. (55, 199)

Anfang der 50er Jahre führte dagegen die hohe Rate an Mastitis puerperalis zu starken Vorbehalten gegenüber der Anstaltsentbindung. Es zeigte sich ein starker Zuwachs der Infektionen in Kliniken, nicht dagegen nach Hausgeburten. Antibiotika waren zum Teil nicht wirksam, da die Bakterien durch die unkritische Anwendung dieser Stoffe resistent gegen sie geworden waren. (38, 196, 214)

Ein Vorbehalt, der sich noch sehr lange hielt, im Gegensatz zu den oben genannten, war die Anonymität der Klinik. Die Schwangeren bzw. Wöchnerinnen wurden in großen Krankensälen betreut, im Kreißsaal waren die einzelnen Betten nur durch Vorhänge voneinander getrennt. Die Kreißenden hörten das Stöhnen und Schreien ihrer Nachbarinnen. Sie wurden dadurch gestört und verunsichert. Das Personal konnte ihnen diese Verunsicherung oft nicht nehmen. Die Hebammen und Ärzte versahen ihren Dienst im Schichtsystem, so dass sie oft wechselten. Eine Kreißende wurde nicht kontinuierlich von einer Hebamme bzw. einem Arzt betreut. Dadurch konnte keine ausreichende Vertauensbeziehung zwischen Arzt und Hebamme auf der einen Seite und Kreißender auf der anderen Seite aufgebaut werden. Zudem war die personelle Lage in den Krankenhäusern oft unzureichend. Es fehlte sowohl an Ärzten, als auch an Hebammen und Schwestern. Die Zeit, die für jede einzelne Frau blieb, war also sehr knapp bemessen. (62)

Viele Frauen zeigten ihr Unbehagen über die strikten Trennung von Mutter und Kind, die in den meisten Kliniken praktiziert wurde. Aus Angst vor Infektionen des Säuglings bekamen die Mütter ihre Kinder nur zu den festgelegten Stillzeiten in ihre Arme. Sonst konnten die Neugeborenen nur durch ein Fenster betrachtet werden. Ein Stillen der Säuglinge außerhalb der festgelegten Zeiten war nicht möglich. „Nachdem die Mutter einmal von der Ferne – um die ‘Asepsis‘ des zentralen Säuglingszimmers, des am stärksten mit Staphylokokken verseuchten Raumes der ganzen Anstalt, nicht zu gefährden – schauen durfte, wie es gewickelt wird, erhält sie es nach der ersten Woche oder noch früher in den Arm und wird in ein Transportfahrzeug gesetzt.“ (196)

Der Besuch vom Vater des Kindes, von Geschwisterkindern oder anderen Familien­angehörigen war auf den Wöchnerinnenstationen nicht willkommen. Die Angst vor Infektionen war zu groß und der Besuch des Kindsvaters wurde nicht als unbedingt nötig erachtet. (214)



2. Der „psychische“ Vorteil der Hausgeburt

Von vielen Autoren wurde immer wieder die große und bleibende Bedeutung der psychischen Faktoren während der Geburt und im Wochenbett betont. Der Hausgeburt wird eine erleichterte Psychoprophylaxe zugeschrieben. Die Frau blieb in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung, wurde nicht durch die fremde Klinikumgebung irritiert. Sie wurde nicht durch andere Gebärende beunruhigt. Enge Kontaktpersonen konnten die Kreißende während den einzelnen Phasen psychisch unterstützen, meist reichte die bloße Anwesenheit oder ein Händedruck.

Idealerweise hatte die Hebamme die Frau schon die gesamte Schwangerschaft über betreut oder sogar schon bei älteren Kindern Beistand geleistet. Sie kannte die Kreißende also sehr gut und durch die kontinuierliche Betreuung durch eine Hebamme konnte ein gutes Hebammen – Schwangeren – Verhältnis aufgebaut werden. Wenn erforderlich, wurde der Hausarzt der Familie gerufen, der meist das uneingeschränkte Vertrauen der Frau und der ganzen Familie genoss.

Nach der Geburt erhielt die Frau ihr Kind sofort in den Arm und konnte es stillen. Die junge Mutter konnte zu jeder beliebigen Zeit ihr Kind zu sich holen. Dadurch konnte eine enge Mutter – Kind – Beziehung aufgebaut werden, die sich wiederum günstig auf das Stillen auswirkte. (60, 38, 196)



3. Der Einfluss von Traditionen

Anhand der Statistik konnte man erkennen, dass die Hausgeburten gerade in ländlichen Regionen lange überdauert haben. Dort stellte die Geburt eines Kindes ein Ereignis dar, das mit dem dazugehörigen Brauchtum fest in das Leben der Bevölkerung integriert war. Die Geburt war ein familiäres Ereignis. Die Hebamme war in entlegenen Gebieten oft die einzige Person, die sich um die gesundheitlichen Belange der Familie, der Frauen, Kinder und meist auch der Männer kümmerte. Ihr wurde großes Vertrauen geschenkt. Mutter und Großmutter hatten im eigenen Haus mit Hilfe der Hebamme ihre Kinder geboren und so sollte es auch für die Kinder sein. Das Verständnis und die Einsicht, zur Entbindung in ein Krankenhaus zu gehen, fehlten oft. (60, 38, 88) Außerdem war ein Bruch der Traditionen in einem kleinen Dorf schlechter für die Familie zu verkraften als in einer anonymen Stadt.

Auf dem Lande waren oft die familiären Strukturen noch intakt. Es existierten häufig traditionelle Großfamilien, so dass die junge Familie nicht auf sich allein gestellt war. Die junge Mutter wurde von Verwandten, Mutter, Tante oder Großmutter versorgt. Von ihnen erhielt sie Hinweise zur Pflege und zum Stillen des Neugeborenen.



4. Die medizinische Unterversorgung der Landregionen

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestanden noch sehr große Unterschiede in der medizinischen Versorgung zwischen Stadt und Land. Krankenhäuser mit geburts­hilflichen Abteilungen waren sehr weit entfernt. Die Wege dorthin z. T. beschwerlich. Unmittelbar nach dem Krieg standen als Transportmittel oftmals nur der Pferdewagen oder das Fahrrad zur Verfügung. Die Frauen gebaren also im eigenen Hause oder begaben sich bei vorhersehbaren Komplikationen bereits vor Geburtsbeginn in die Klinik.

Die Beseitigung dieser Zustände, das heißt die Angleichung der medizinischen Versorgung der Landbevölkerung an die der Stadtbevölkerung, war ein vornehmliches Ziel der Gesundheitspolitik der DDR. Resultat war die Errichtung von Landentbindungs­heimen. Mit ihrer Errichtung nahm die Zahl der eigentlichen Hausgeburten ab. (62, 13, 38, 85)



5. Die große unversorgte Familie

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren große Familien noch die Regel. Die Familien auf dem Lande hatten wiederum mehr Kinder als in der Stadt. Diese mussten betreut und versorgt werden. Kinderbetreuungseinrichtungen waren nach dem Krieg noch eine Seltenheit, auf dem Lande gab es sie fast gar nicht. Durch die gesetzlichen Bestimmungen wurde ihr Ausbau in den ersten Jahren der DDR forciert, ein Mangel bestand aber noch lange. Wenn die Frau zur Geburt zu Hause blieb, hatte sie die Möglichkeit, vom Bett aus den Haushalt zu überblicken und zu dirigieren. Allerdings führte dies dazu, dass die Wöchnerin sehr früh wieder aufstand, um ihren Pflichten nachzugehen und so das Risiko für Wochenbettkomplikationen erhöht sein sollte. (62, 38, 129, 181)

4DIE 70ER UND 80ER JAHRE – 
DIE NORMALITÄT DER KLINIKENTBINDUNG IN DER DDR



4.1Stand der Entwicklung zu Beginn der 70er Jahre in der DDR



Anfang des 20. Jahrhunderts hatten noch 99% der Geburten im privaten Haus stattgefunden. Anfang der 70er Jahre hatte sich dieses Bild nun umgekehrt: 99% der Frauen gebaren ihr Kind in einer geburtshilflichen Fachabteilung eines Krankenhauses. Die Gesundheitspolitik der DDR hatte erreicht, dass die Anzahl der Hausgeburten in relativ kurzer Zeit von 73% im Jahre 1946 auf 0,9% im Jahre 1970 gesunken war.

Ende der 50er Jahre hatte ein Prozess der Zentralisation eingesetzt, der etwa Mitte der 60er Jahre abgeschlossen war. Die kleinen Entbindungsheime, die noch Anfang der 50er Jahre gegründet worden waren, wurden nach und nach aufgelöst und es etablierten sich große leistungsfähige geburtshilfliche Abteilungen in den nahe­gelegenen Kreiskrankenhäusern. (30, 171)

Der Ausbau der Schwangerenberatungsstellen genoss in der DDR eine hohe Priorität. Die nahezu vollständige Erfassung alle schwangeren Frauen in den Beratungsstellen war bereits Ende der 50er Jahre erreicht worden. (200)

Diese Entwicklung spiegelt sich in der Statistik der Mütter- und Säuglingssterblichkeit wider. Die Säuglingssterblichkeit ist neben der Müttersterblichkeit eine wichtige Messziffer in der Beurteilung der Effektivität des Gesundheitsschutzes und der sozialökonomischen Lage der Bevölkerung eines Landes. Beide Zahlen dienen dazu, Erfolge gesundheitspolitischer Strategien zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung insgesamt und speziell des Gesundheitsschutzes der Frauen messbar und beurteilbar zu machen. In diesem Sinne war die DDR bemüht, die Säuglings- und Müttersterblichkeit immer weiter zu senken. (63, 170, 200) Eine weitere Maßnahme, die diese Bemühungen widerspiegelte, war die Einführung von Fachkommissionen zur Bekämpfung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit, die seit 1958 auf Kreis- und Bezirksebene gebildet worden waren. Diesen Kommissionen musste jeder Todesfall einer Schwangeren, Kreißenden oder Wöchnerin gemeldet werden, der dann auf seine Vermeidbarkeit hin untersucht wurde. Von den Kommissionen wurden, basierend auf den Analysen, geeignete Vorschläge zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Mutter und Kind gemacht. Ab 1961 war die Obduktion „ ...bei verstorbenen Schwangeren, Kreißenden und Wöchnerinnen ... bei Totgeborenen und bei verstor­benen Säuglingen unter einem Jahr ...“ gesetzlich vorgeschrieben. (4, 5, 6, 166, 223)

Durch die Maßnahmen im gesundheitspolitischen Bereich konnte die Säuglings­sterblichkeit von 72,2 gestorbenen Säuglingen auf 1000 Lebendgeborene im Jahre 1950 auf 38,8 im Jahre 1960 gesenkt werden. Weitere 10 Jahre später lag die Säuglingssterblichkeit erstmals unter der 20‰ – Grenze, bei 18,5‰. In den folgenden Jahren nahm die Säuglingssterblichkeit weniger rapide, aber dennoch stetig ab. 1980 betrug sie 12,1‰, 1985 wurde zum ersten Mal ein Wert unter 10‰ erreicht. Im Jahre 1988 enden die statistischen Auswertungen der DDR. Die Säuglingssterblichkeit war zu diesem Zeitpunkt mit 8,1‰ aufgeführt. Mit diesen Werten nahm die DDR im internationalen Vergleich einen guten Platz ein. (233)



Abbildung 3: Säuglingssterblichkeit der DDR

(zusammengestellt aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR 1952 – 1989)

4.2Die moderne, wissenschaftliche Geburtsmedizin in der DDR



Untersuchungen über die Säuglingssterblichkeit und die Todesursachenanalyse hatten gezeigt, dass sich der Schwerpunkt der Säuglingssterblichkeit seit 1970 etwa in die Perinatalperiode verlagert hatte. Um eine weitere Senkung der Säuglingssterblichkeit zu erreichen, mussten die Bemühungen um eine Verbesserung der medizinischen Betreuung in die pränatale und perinatale Phase verlegt werden. (16, 108, 124, 200) Dies bedeutete eine Intensivierung der Schwangerenbetreuung, der Geburtsüber­wachung und –leitung und der Primärversorgung des Neugeborenen. Diese Aufgabe schien angesichts des wissenschaftlichen Fortschritts in den 60er Jahren nur durch vermehrten technischen Einsatz und Aufwand lösbar zu sein. Die Geburtshilfe konzentrierte sich also zunehmend auf die physiologische Seite der Schwangerschaft und des Geburtsgeschehens und dessen Pathologien.

Seit Anfang der 70er Jahre wurden die Kardiotokographie, der Ultraschall, die Amniocentese, die Mikroblutuntersuchung, diverse Stoffwechseluntersuchungen und wehenfördernde oder -hemmende Medikamenten in den geburtshilflichen Kliniken eingeführt. (12) In der ersten Zeit waren diese technischen Möglichkeiten nur auf einige große Krankenhäuser konzentriert. Die routinemäßige Herzfrequenzüberwachung des Feten sub partu und regelmäßige Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft erforderten eine große Anzahl von Geräten und Personal, die diese bedienen konnten. Die DDR – Industrie verfügte nicht über eigene Produktions­kapazitäten von Ultraschallgeräten und modernen Überwachungsmonitoren für Mutter und Kind, sodass diese Anlagen aus westeuropäischen Ländern importiert werden mussten. Aufgrund der Devisenknappheit konnte nur das Nötigste in den Krankenhäusern bereitgestellt werden. (30) Die kontinuierliche CTG – Überwachung war deshalb am Anfang nur für Risikoschwangere vorbehalten. Die CTG – Kontrolle bei Aufnahme im Kreißsaal und eventuell eine weitere Kontrolle bei suspektem auskultatorischen Herztonbefund wurde angestrebt. Erst Mitte der 80er Jahre konnte die kontinuierliche Herzfrequenzüberwachung vor und während der Geburt flächendeckend mit der DDR – Technik eingesetzt werden.

1978 wurde eine neue Richtlinie für die Schwangerenbetreuung erlassen. Zur Sicherung des Entbindungstermins, heißt es hier: „Erforderlichenfalls ist entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten die Ultraschalldiagnostik zu nutzen.“ (187) In der Richtlinie für die Schwangerenbetreuung von 1988 heißt es dagegen: „Die erste Ultraschalluntersuchung sollte spätestens bis zur 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.“ (183) In den 80er Jahren wurde von vielen Ärzten die grundsätzliche Sonographie aller Schwangeren gefordert, vor allem in Hinblick auf Fehlbildungen, mit der möglichen Konsequenz eines Schwangerschaftsabbruches. (163, 271)

Die Bemühungen, die Geburt so sicher wie möglich zu gestalten und zu einer weiteren Senkung der Säuglingssterblichkeit beizutragen, führten dazu, dass immer mehr versucht wurde, den Geburtsverlauf zu kontrollieren und zu beeinflussen. Innerhalb der Geburtshilfe vollzog sich ein „Wandel von der klassisch expektativen Geburtsleitung zur prospektiven, mehr aktiven Geburtsleitung“. (245) Die Entwicklung gipfelte in dem Konzept der Schwangerschaftsbeendigung zum errechneten Geburtstermin. H. Jung prägte den Begriff der „programmierten Geburt“, der später zum Inbegriff dieser somatisch orientierten Epoche der Geburtshilfe wurde. (114, 132, 238) „Die Zufälligkeit des Geburtsbeginns und Geburtsablaufes mit allen unvorhergesehenen Zwischenfällen durch induzierten Geburtsbeginn überzuführen in einen Geburtsablauf unter vorgeplanter, sicherer Kontrolle für Mutter und Kind, von Anfang bis zum Ende, ist Sinn der programmierten Geburt.“ (94) Mögliche Komplikationen einer Übertragung sollten so verhindert werden. Weitere Vorteile dieser Art der Geburtshilfe wurden in der „Planbarkeit“ der Geburten gesehen. Der Klinikablauf verlief geregelter. Das Gros der Geburten wurde in einen Zeitraum verlegt, in dem die personelle Situation für eine lückenlose Geburtsüberwachung am besten gegeben war. Dies bedeutete auch, dass unvorhergesehenen Schwierigkeiten schnell und mit optimalem technischen und personellen Aufwand begegnet werden konnten. Die Schwangeren kamen morgens ausgeruht in die Klinik, waren nicht schon erschöpft von einer durchwachten Nacht. Die Geburtsdauer war meist kürzer. (60, 181) Ab Ende der 60er Jahre wurde die „programmierte Geburt“ in vielen Kliniken eingeführt. In der Folgezeit wurden Arbeiten veröffentlicht, die die Vor- und Nachteile der programmierten Geburt aufzeigten und den Effekt auf die Neugeborenenmorbidität und –mortalität untersuchten. Anfangs wurde diese Art der Geburtshilfe von vielen Ärzten und Hebammen begrüßt, wurde aber schnell wieder verlassen, da man zu der Ansicht kam, dass eine vollständige „Regelung“ der Natur nicht möglich war. Eine bedeutende Senkung der Säuglings­sterblichkeit war damit auch nicht erreicht worden. (88, 181) Die perinatale Mortalität hatte zwar weiter abgenommen, aber nicht in dem erhofften Maße. Die programmierte Geburt wurde für Risikogeburten vorbehalten, wie Schwangere mit Diabetes.

Mit den Neuerungen in der prä- und perinatalen Phase fand auch der postnatale Bereich eine zunehmende Beachtung. Es wurde ein neues Fachgebiet, die Neonato­logie, begründet. Als Teilgebiet der Pädiatrie befasst sie sich mit der Diagnose und Therapie von Erkrankungen des Neugeborenen. (192) In den Krankenhäusern wurden in räumlicher Beziehung zu den geburtshilflichen Abteilungen spezielle neonatologische Stationen errichtet. Zunehmend wurde die Anwesenheit eines perinatologisch geschulten Geburtshelfers oder Pädiaters bei jeder Geburt, oder zumindest bei jeder Risikogeburt, gefordert, der die Erstversorgung und die Einschätzung jedes Neuge­borenen vornehmen sollte. (16)



Insgesamt ist die immer umfangreichere und verfeinerte Technisierung und Medi­kalisierung von Diagnostik und Therapie in der Schwangerschaft und unter der Geburt kennzeichnend für die Zeit der 70er und frühen 80er Jahre. Dies bedeutete aber auch, dass eine noch größere Sicherheit für Mutter und Kind garantiert werden sollte. (16, 155) Risikobelastete Schwangerschaften und Geburten wurden zunehmend be­herrschbar. Diese Sicherheit hatte auf viele Frauen eine beruhigende Wirkung und wurde allgemein als positiv aufgefasst. Sie waren darin bestärkt, ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen. Zudem war die Klinikgeburt auch ein Zeichen der medizinischen und sozialen Modernität. Für viele Mütter der jungen Generation der 70er Jahre war die Klinikentbindung noch nicht der Standard gewesen. Für sie, die junge Generation aber, wurde es zu einer Normalität in einem Krankenhaus zu gebären. (181)











4.3Kurzer Abriss der Entwicklung der Geburtsmedizin in der BRD in den 70er und 80er Jahren



4.3.1Die moderne, wissenschaftliche Geburtsmedizin



Die Entwicklung der Geburtshilfe in den 70er Jahren, hin zu einer naturwissenschaftlich orientierten, organmedizinisch ausgerichteten Geburtsmedizin, war kennzeichnend für die meisten europäischen Länder, so auch für die Bundesrepublik Deutschland. Die Entbindungen in den Kliniken hatten nach dem Zweiten Weltkrieg stark zugenommen. Die Zunahme erfolgte aber nicht so rapide wie in der DDR.



Abbildung 4: Klinikgeburten in der DDR und der BRD

(zusammengestellt aus den Statistischen Jahrbüchern der DDR 1952 – 1989 und dem Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1952 – 1990)


1952 betrug der Anteil der Anstaltsgeborenen in der BRD 47% (DDR 48,2%), 1960 nur noch 66,3% im Vergleich zu 89,3% in der DDR. 1970, im Jahre in dem die Unterteilung nach Anstalts- und Hausgeborenen in der DDR zum letzten Mal vorgenommen wurde, machten die Anstaltsgeburten in der BRD 95% aus. (99, 166) 1975 war der Anteil der Klinikgeburten auf 98,6% angestiegen, 1979 lag er bei 99,2%. (99, 241, 269) Im Gegensatz zur DDR wurden die Statistiken über den Geburtsort, trotz des hohen Anteils an Klinikgeburten, weitergeführt. Es wurde aber nicht mehr wie bisher nach Hausgeburt und Klinikgeburt unterteilt, sondern nach ‘geborene Kinder‘ und ‘geborene Kinder im Krankenhaus‘. Die Zahl der außerklinischen Geburten setzt sich zusammen aus Hausgeburten, Praxis- und Geburtshausgeburten. Für das Jahr 1980 errechnete sich ein Anteil von 0,7% außerklinischer Geburten. Bis 1985 war eine Zunahme auf 1,2% zu verzeichnen. In den folgenden Jahren wurden wieder weniger Kinder außerhalb eines Krankenhauses zur Welt gebracht. 1989 betrug deren Anteil 0,2%.



Ab Mitte der 60er Jahre hielt die moderne Technik Einzug in die geburtshilflichen Abteilungen der Krankenhäuser. Die breite Nutzung dieser Möglichkeiten vollzog sich schneller als in der DDR, da die neuen Geräte ausreichend vorhanden waren. Die Entwicklung und Verbreitung der Herzfrequenzüberwachung des Feten, die Amnioskopie und die Fetalblutanalyse wurden seit Beginn der 70er Jahre sehr stark vorangetrieben, so dass diese Maßnahmen bereits Ende der 70er Jahre aus der modernen Geburtsmedizin nicht mehr wegzudenken waren. (132) Wehenfördernde oder –hemmende Medikamente, sowie Schmerzmittel und Spasmolytika wurden standardmäßig in den Kreißsälen eingesetzt. Die Entwicklung fand ihren Höhepunkt in dem Konzept der „programmierten Geburt“, die Ende der 60er Jahre in den Krankenhäusern eingeführt wurde. Viele Ärzte sahen darin die Möglichkeit „ ... die uns aufgrund des Einzugs der modernen Technik in den 60er Jahren in die Geburtshilfe aus dem bis dahin höchst starren Schema geburtshilflicher Gesetzmäßigkeiten heraushelfen konnte.“ (114) Auf wissenschaftlichen Kongressen nahm die Thematik einen breiten Raum ein. Die Argumente der Verfechter der programmierten Geburt, nämlich die weitere deutliche Senkung der perinatalen Mortalität, wenn möglich auf den Wert Null, bewahrheiteten sich letztendlich aber auch in der BRD nicht. Die perinatale Mortalität hatte zwar weiter abgenommen, aber nicht in dem vorgestellten Maße. (1970: 26,7‰, 1973: 23‰, 1975: 19,4‰, 1977: 15‰) (84) So wurde die systematische Programmierung der Geburt, wie auch in den anderen europäischen Ländern Ende der 70er Jahre wieder verlassen, für bestimmte Risikoschwangerschaften hatte sie aber weiterhin ihre Berechtigung.

Von vielen Frauen wurde dieser hohe Standard an Sicherheit wohlwollend aufgenommen. Im Notfall die gesamte Technik und das medizinische Personal hinter sich zu wissen, vermittelte den Frauen ein Gefühl von Sicherheit. Aber es zeigten sich auch die negativen Auswirkungen dieser technisierten Geburtshilfe. Die Anwesenheit von Menschen „konnte“ auf ein Minimum reduziert werden. Die kindlichen Herztöne mussten nicht mehr von der Hebamme mit dem Hörrohr abgehört werden, der kurze Blick auf den Ausdruck des CTG – Gerätes genügte. Die Frauen blieben lange Zeit allein, sodass mögliche psychische Nöte und Ängste nicht wahrgenommen wurden. „Dieser psychische Aspekt der Entbindung wird, solange er keine somatischen Folgen zeigt, von keinem Apparat registriert.“ (60) Zu nennen ist auch die Diskontinuität der betreuenden Personen. Die relative ‘Fixierung‘ der Kreißenden durch Kabel auf dem Gebärbett stellte für viele Frauen einen weiteren angstfördernden Faktor dar. Durch all diese Auswirkungen gewann der Circulus viciosus der Angst – Spannung – Schmerz – Angst zusätzlich an Bedeutung. (145) Besonders die programmierte Geburt rief bei vielen Frauen Ängste hervor, da sie darin einen unnatürlichen Vorgang sahen und sich in eine passive Rolle gedrängt sahen. (155) Die technisierte Geburtshilfe hatte auch auf die postpartalen Phase Auswirkungen. Durch die sofortige Trennung von Mutter und Kind schon im Kreißsaal und später auf der Wochenstation konnte der frühen sensiblen Phase der Mutter – Kind – Beziehung nicht ausreichend Rechnung getragen werden. (60, 145, 155)





4.3.2Die Herausbildung der Kritik an der modernen Geburtsmedizin und die Reaktionen



Die Errungenschaften der Geburtshilfe in den 70er Jahren in der Bundesrepublik wurden aufgrund dieser negativen Auswirkungen nicht nur gelobt, sondern auch kritisiert. Diese Kritik wurde vor allem von der autonomen Frauenbewegung Anfang / Mitte der 70er Jahre zum Thema der Diskussionen gemacht. Die autonome Frauenbewegung entstand Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre. Sie hatte ihren Ursprung zum einen in der 68er Studentenbewegung, die neben der Gleich­berechtigung der Frau in Familie und Beruf, „um die Befreiung aus persönlicher Abhängigkeit und Bevormundung, um Autonomie auch im Privaten und um andere Formen der Partizipation im Politischen“ kämpfte und zum anderen, seit 1971, in der Kampagne gegen den Paragraphen 218. (60, 70, 169)

Engagierte Frauen empfanden die bestehende, männerdominierte Geburtshilfe als frauenfeindlich und mütterverachtend. Es wurde ein neuer „Weiblichkeitsmythos“ propagiert, „ ... der die Bedeutung von Körpererlebnissen wie Mutterschaft, Schwanger­schaft, Geburt, Stillen usw. als zentralen Teil des Frauseins betonte.“ (169) Sie forderten mehr Selbstbestimmung während Schwangerschaft, Geburt und Mutter – Sein und eine Enttechnisierung der Geburt. Sie wollten, dass eine Kontaktperson, meist der Kindsvater, bei der Geburt mit anwesend ist. Kinder sollten nach der Geburt nicht sofort von ihnen getrennt werden. Die Mütter begannen wieder ihre Kinder mehr zu stillen, propagierten das „self – demand – feeding“ und forderten darin Unter­stützung. Denkanstöße zu diesen Forderungen gaben französische Geburtshelfer wie Leboyer, der das Neugeborene in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen stellte. Er versuchte zu zeigen, dass das Neugeborene ein Mensch mit Gefühlen und Empfindungen ist. Auf die Emotionen des Neugeborenen nach der Geburt sollten besser eingegangen werden als bisher. (139, 217) Odent und Fallière gingen mehr auf die psychosozialen Aspekte der Gebärenden ein. Lamaze setzte sich für das „accouchement sans douleurs“ ein. (155)

Mitte der 70er Jahre ergänzte die Ökologiebewegung diesen Prozess mit der Forderung nach mehr „Natürlichkeit“. All diese Forderungen waren allerdings mit den vorhandenen Strukturen der westdeutschen geburtshilflichen Kliniken anfangs nicht vereinbar. (217) Auf der Suche nach Möglichkeiten, die Geburt sowohl für die Schwangere, als auch für das Kind angenehmer zu gestalten, wurde von einigen Feministinnen die Hausgeburt wiederentdeckt. Damit sollte die Geburt wieder zu einer reinen „Frauensache“ werden. Die häusliche Umgebung und die Anwesenheit von bekannten Personen sollte angst– und somit schmerzlindernd wirken. Die Propagierung der Hausgeburt wurde mit einer sehr starken Radikalität und Kompromissunfähigkeit gegenüber den Angeboten und Möglichkeiten der „medizinischen“ Geburtshilfe betrieben. (60, 169)

Seit Mitte der 70er Jahre erschienen sehr viele Publikationen zu diesem Thema. Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre hatte die Kritik an der „modernen Geburtshilfe“ und die damit verbundene Forderung nach einer „Re–Humanisierung“ der Geburtshilfe eine weite Verbreitung gefunden und war nicht mehr nur ein Charakteristikum der autonomen Frauen- und Ökologiebewegung. Dies hatte einen nicht geringen Einfluss auf die Reformbewegung in der klinischen Geburtshilfe der folgenden Jahre. Neben radikaler Ablehnung der Hausgeburt seitens der Ärzte rief die Kritik bei einigen Geburtshelfern aber auch Interesse für Veränderungen hervor. „Die immer größer werdenden Diskussionen über die ’technisierte Geburt’ und die ’Hausgeburt’ sollen uns willkommener Anlass für eine kritische Standortbestimmung der stationären Entbindung sein.“ (79)

Die psychosomatischen und sozialen Aspekte der Geburt, vor allem die Bedeutung der frühen sensiblen Phase der Mutter – Kind – Bindung, fanden eine größere Beachtung. Es wurde der Begriff der „familienorientierten Geburtshilfe“ geprägt. Man versteht darunter Folgendes: „In der familienorientierten Geburtshilfe soll unter Beibehaltung aller modernen Überwachungsmethoden eine engere Mutter – Vater – Kind – Beziehung im Zusammenhang mit dem Geburtsgeschehen aufgebaut werden.“ (222) Dazu gehören im Allgemeinen folgende Teilaspekte: vorgeburtliche Elternkurse, die Anwesenheit des Ehemannes bei der Geburt, die Möglichkeit des Sofortkontaktes mit dem Neugeborenen nach der Geburt, das Frühanlegen noch im Kreißsaal, die Unterbringung nach dem Rooming – in – System und die Einbeziehung des Vaters in die Pflege des Neugeborenen. (155, 222) Die „familienorientierte Geburtshilfe“ wurde ins Zentrum vieler Kongresse gestellt (42. und 44. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe 1978 und 1982, 2. Freiburger Kolloquium 1981). Man setzte sich mit diesem Thema innerhalb der medizinischen Fachliteratur ab Mitte der 70er Jahre auseinander. (19, 41, 159, 190, 237) Es wurde nach Möglichkeiten gesucht, wie die klinische Geburtshilfe familienfreundlicher gestaltet werden konnte und die Frauen vor einer Hausgeburt „bewahrt“ werden konnten. „Das Bestreben der Geburtshelfer wird dahin führen, die Sicherheit der Klinikgeburt mit der Geborgenheit der Hausgeburt im Kreißsaal zu vereinigen.“ (79) Außerdem war angesichts der immer weiter abnehmenden Geburtenzahlen und dem damit steigenden Konkurrenzkampf der Krankenhäuser untereinander die Auseinandersetzung mit dieser Problematik zwingend notwendig. In den meisten Kliniken wurde das sogenannte „Rooming – in“, die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind auf der Wochenstation, eingeführt. Eine Begleitperson, meist der Partner der Frau und Vater des Kindes, erhielt Zutritt in den Kreißsaal und konnte der Schwangeren bei der Geburt zur Seite stehen. Zur Förderung der Mutter – Kind – Beziehung wurde der Frau z. B. sofort nach der Entbindung das Kind auf den Bauch gelegt. In diesem Sinne wurde auch das Stillen und besonders das Sofortanlegen des Neugeborenen im Kreißsaal erwünscht und gefördert. Gegen das Prinzip des „self – demand – feeding“ wurden keine Einwände erhoben. (19, 60, 113, 155, 159, 210, 217, 235, 237)

Neben diesen Neuerungen der klinischen Geburtshilfe wurden seitens der Krankenhäuser auch Alternativen zur herkömmlichen Klinikgeburt, die ambulante Klinikgeburt, angeboten. Sie stellt einen Kompromiss dar, der „eine Kombination des niedrigsten organischen Risikos während der Geburt mit der emotionalen Geborgenheit der häuslichen Atmosphäre im frühen Wochenbett zu vereinigen versuchte." (234) Die Geburt fand mit dem technischen Hintergrund des Krankenhauses statt. Wenn peri- und postpartal keine Komplikationen aufgetreten waren, konnte die Mutter mit ihrem Kind nach zwei Stunden das Krankenhaus verlassen und das Wochenbett in ihrer vertrauten Umgebung verbringen. (116, 234)

Als weitere Wahlmöglichkeiten boten einige niedergelassene Gynäkologen die Praxisgeburt an. „Sie soll ein medizinisch vertretbares Angebot für eine Minderheit in unserer Gesellschaft sein, die ihre Kinder nicht in der Klinik gebären will.“ (167)

1987 wurde, als weitere Ergänzung, das erste Geburtshaus Europas in Berlin – Charlottenburg gegründet. (132)















4.4Die weitere Entwicklung der Geburtsmedizin in der DDR



In der BRD war es die autonome Frauenbewegung, die als erste Kritik an der modernen hochtechnisierten Geburtshilfe übte. Durch sie wurde die Thematik in die Öffentlichkeit gebracht, so dass breite Kreise der Bevölkerung und die Ärzteschaft begannen sich damit auseinander zusetzen. Als alternative Möglichkeiten zur Klinikgeburt wurden die Hausgeburt „neuentdeckt“, die ambulante Klinikgeburt angeboten, aber vor allem die familienorientierte Geburtshilfe entwickelt. Ob es eine ähnliche Entwicklung, vor allem die Bestrebungen „Zurück zur Hausgeburt“, auch in der DDR gab, ist Bestandteil dieses Kapitels.



4.4.1Die Behandlung der Thematik in den medizinischen Zeitschriften der DDR



Insgesamt lässt sich sagen, dass in den medizinischen Zeitschriften der DDR deutlich weniger Material zu der Problematik zu finden war als in bundesdeutschen Zeitschriften. Artikel, die sich ausschließlich mit der familienorientierten Geburtshilfe oder deren Teilaspekten auseinander setzten, waren sehr selten. (12, 109, 254, 222) Dabei bezogen sich die Arbeiten fast ausschließlich auf westdeutsche und andere westeuropäische Beiträge. Es wurden z. T. auch Arbeiten westeuropäischer Kliniken abgedruckt. (23, 122, 255) Ansonsten ließen sich Hinweise zu der Thematik in schriftlichen Zusammenfassungen von medizinischen Tagungen finden oder indirekt in Artikeln, die sich z. B. mit dem Problem des Stillens oder der kardiotokographischen Telemetrie beschäftigten. (11, 61, 176, 179, 268, 266) Die ambulante Klinikgeburt, als Alternative zur herkömmlichen Klinikgeburt, fand keine Erwähnung in der Literatur der DDR. Ebenso fand die ambulante Praxisgeburt, angesichts der geringen Anzahl staatlicher Praxen, keine Beachtung.

Auch ist eine leichte Zeitverschiebung bezüglich der Thematik zu finden. In der BRD begannen ab Mitte der 70er Jahre die Veröffentlichungen sowohl in der Laienliteratur als auch in der medizinischen Fachpresse. In der Fachliteratur der DDR waren die ersten Hinweise zur familienorientierten Geburtshilfe erst Ende der 70er Jahre zu finden. In einem Bericht über den VII. Kongress der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe der DDR aus dem Jahre 1978 wurde von Woraschk und Röpke über das „Programm der Familie“ berichtet, das in Halle praktiziert wurde. „Hierbei wird eine Einbeziehung des Ehemannes durch seine Anwesenheit zur Geburt angestrebt. Unterstützt durch das Rooming – in – System wird das Vater – Kind – Mutter – Ver­hältnis vom ersten Tag an günstiger gestaltet als bisher.“ (268) Über das gleiche Thema berichteten Woraschk und Röpke auch auf der 42. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in München 1978. (267)



Weitere Arbeiten wurden erst Anfang der 80er Jahre veröffentlicht. In den Artikeln steht die Mutter – Kind – Beziehung im Mittelpunkt, die durch sofortigen Kontakt mit dem Neugeborenen und intensiven Kontakt auf der Wochenstation, in Form des Rooming – in, der gemeinsamen Unterbringung von Mutter und Kind auf der Wochenstation, erreicht werden sollte. (254) Da sich vielerorts räumliche Probleme zur Einführung des Rooming – in – Systems stellten, wurde das modifizierte oder partielle Rooming – in – System als Kompromisslösung beschrieben. „Das partielle Rooming – in bietet der Mutter ein intensives Zusammensein mit dem Kind während des Tages, dagegen führt eine isolierte Unterbringung während der Nacht zu einer ausreichenden ungestörten Nachtruhe der Mutter.“ (254) Es konnte auch gezeigt werden, dass in großen Patientenzimmern ebenfalls Rooming – in eingeführt werden konnte, mit gleicher Zufriedenheit der Mütter und ohne erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. (91) Gleichzeitig zeigten viele Untersuchungen, dass sich diese Förderung der Mutter – Kind – Beziehung positiv auf die Stillbereitschaft auswirkte. (61, 176) Allgemein wurde aber auch von einer „Renaissance der Stillbereitschaft“ seit Ende der 70er Jahre gesprochen. (176)



1984 wurde eine Arbeit von Schulze und May unter dem Titel „Aufgaben einer familienorientierten Geburtshilfe im Territorium“ veröffentlicht, die auszugsweise auf dem Symposium „Psychologische und psychiatrische Aspekte in der Perinatalmedizin“ 1983 in Halle vorgetragen wurde. (222) Ausgehend von einer Kritik an der verstärkten Hinwendung zu apparativen Leistungen und Vernachlässigung psychologischer und psychoprophylaktischer Aspekte sowie neuer Erkenntnisse zur Psychologie des Neugeborenen, sahen die Autoren in der Realisierung der familienorientierten Geburtshilfe „die geeignetste Verfahrensweise, diesen Erkenntnissen gerecht zu werden“. Die moderne Intensivgeburtshilfe und die damit verbundene hohe Sicherheit wurde als Errungenschaft dargestellt. „Ihre Möglichkeiten und Methoden prinzipiell anzugreifen oder gar abzuschaffen, erscheint deshalb weder sinnvoll noch logisch. Deshalb muss jenen Meinungen und Methoden entgegengetreten werden, die solches Vorgehen zum erklärten Ziel erhoben haben, wie z. B. Leboyer.“ Bestrebungen in diese Richtung würden „einen Rückschritt in das geburtshilfliche Mittelalter bedeuten“. (222)



Ähnlich harte Kritik äußerte Jährig (1984) als Kommentar auf eine im „Zentralblatt für Gynäkologie“ abgedruckte italienische Arbeit. (23, 109) Es wurde deutlich, dass er sich dabei nicht nur auf diese Arbeit bezog, sondern generell auf die von westeuropäischen Ländern ausgehenden modernen Tendenzen in der Geburtshilfe. Er kritisiert die starke „Psychologisierung der nach Meinung einer Reihe von Autoren zu stark technisierten, naturwissenschaftlichen Medizin, der ihres humanen Charakters entkleidet sei.“ „Ganz davon abgesehen, dass unser Gesundheitswesen von anderen Prämissen ausgeht, haben doch wort- und geistesgewandte Gedanken auch bei uns Platz gegriffen. Zugegebenermaßen ist es häufig auch nicht leicht, auf den Wellen modischer Strömungen den rationalen Grund im Auge zu behalten, noch dazu, wenn Profitstreben und Reklame die Wasser trüben.“ (109) Anhand einer Studie versuchte er die immer wieder beschriebenen positiven Auswirkungen des frühen Mutter – Kind – Kontaktes ad absurdum zu führen. „Das Schicksal des Kindes in der Familie, in der Gesellschaft entscheidet sich nicht in den ersten postnatalen Minuten auf dem Mons veneris der Mutter.“ Jährig betont jedoch, „kein Wort gegen die innige Zärtlichkeit, mit der die Mutter ihr Neugeborenes umarmt.“ „Vorbehalte jedoch gegen die Mystifikation dieses Aktes bis zum extremen Prädestinationsdenken mit einem kleinen Hauch von Mittelalter.“ (109)



1984 wurde eine „Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für Psychotherapie und medizinische Psychologie der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe der DDR und der Gesellschaft für ärztliche Psychotherapie der DDR“ gegründet. Auf der ersten Arbeitstagung wurden auch psychologische Aspekte der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett behandelt. Ludwig sieht es als Verdienst der alternativen Geburtshilfe an, dass dem emotionalen und natürlichen Geschehen sowie dem Beziehungsaspekt unter der Geburt mehr Beachtung geschenkt wurde. Auch für ihn stellt die familienorientierte Geburtshilfe eine logische Konsequenz der Rückbesinnung auf individuelle Belange der Gebärenden und der Bedeutung einer frühen Mutter – Kind – Vater – Beziehung dar. „Auf diese Weise lässt sich eine vernünftige Integration zwischen der zwangsläufig für die Sicherheit von Mutter und Kind notwendigen und nur in Kliniken verfügbaren Technik und einem Teil der häuslich gewohnten und schutzgebenden Atmosphäre erreicht.“ (140) Hofmann und Härtig stellten ihr praktiziertes Programm zur psychischen Betreuung in der Schwangerschaft vor. Dieses umfasst alle Bereiche der familien­orientierten Geburtshilfe. (98)



Maspfuhl und Rauchfuß schreiben 1986 über „Programm und Effizienz psychologisch orientierter Geburtsvorbereitung“. (145) Die Klinikentbindung und notwendige Technik wurden von ihnen nicht in Frage gestellt. Sie sahen in Geburtsvorbereitungs­programmen eine geeignete Methode, um der „Entpersonalisierung“ der Geburtsleitung entgegenzuwirken und den Schmerz – Angst – Spannung – Schmerz – Kreislauf zu durchbrechen. „Psychologische Geburtsvorbereitung und –leitung, verknüpft mit moderner Medizintechnik, schafft optimale Geburtsbedingungen sowohl hinsichtlich der Überwachung als auch hinsichtlich des angepaßteren Gebärverhaltens der Frau, was unmittelbare Beziehung gewinnt zur perinatalen Mortalität und Morbidität. Hinzu kommt auf seiten der Entbindenden das risikofreiere, bewußtere und harmonischere Erleben der Geburt infolge Senkung des Geburtsschmerzes, aktiverer Teilnahme und Mitarbeit bei der Geburt, Einbeziehung des Partners u. v. a. m.“ (145)



Über die Bedeutung der psychoprophylaktischen Geburtsvorbereitung und der familien­orientierten Geburtshilfe berichteten auch Barnert und Döhler auf der Gemeinschafts­tagung der Karl – Marx – Universität Leipzig und der Regionalgesellschaft für Gynäko­logie und Geburtshilfe der Bezirke Leipzig und Karl – Marx – Stadt 1985. (11)



Bayer (1987) gibt zwei Beispiele für offene Fragen und Probleme an, die es gilt in den 90er Jahren zu lösen, „1. die Wiederbelebung der Hausgeburt und 2. die sog. Natür­liche Geburt.“ (12) Auch er stellt fest, dass die Klinikgeburt eine große Errungenschaft ist, die es gilt zu erhalten. Die Forderungen nach mehr Anteilnahme der Familie an der Geburt sieht er als berechtigt an, aber: „Es geht nicht darum, die Geburt in die Familie zu verlagern, sondern der Familie den Zugang zum Kreißsaal und zu den Wochen­stationen zu ermöglichen.“ Zur natürlichen Geburt sagte er: „Nun, es ist von Historikern nachgewiesen, dass es die natürliche Geburt nicht gibt, dass die Form des Gebärens stets vom Kulturkreis, von religiösen und anderen Faktoren abhängig war und ist. Wir können diese Erkenntnisse sinnvoll mit der bei uns üblichen Form des Gebärens verbinden.“(12)



Als sogenannte Laienliteratur in der DDR kann die Zeitschrift „Deine Gesundheit“ aufgefasst werden. Diese Zeitschrift beschäftigte sich 1976 und 1984 mit dem Thema Geburt. Im Jahre 1976 steht der Artikel unter dem Titel: „Die Geburt“. (215) Es wurde auf neue sozialpolitische Maßnahmen eingegangen und auf bestimmte Aspekte von Schwangerschaft und Geburt. Äußerungen hinsichtlich einer familienorientierten Geburtshilfe oder Kritik an der stark technisierten, entpersonalisierten Geburtshilfe waren nicht zu finden. Der Artikel von 1984 steht dagegen unter dem Titel: „Die ‘sanfte’ Geburt in der Klinik“. (21) Hauptaspekte der familienorientierten Geburtshilfe wurden am Beispiel eines Berliner Krankenhauses beschrieben und erklärt und einige Begriffsdefinitionen vorgenommen. Die „sanfte“ Geburt wurde demnach schon in diesem Krankenhaus praktiziert. Die „natürliche“ Geburt, ein „Synonym für eine Geburt ohne Anwendung von Medikamenten, eine Geburt, die alle neueren Erkenntnisse der Geburtsmedizin bewusst ignoriert“, wurde entschieden abgelehnt. (21) Ebenso vehement wurden die ambulante Praxisentbindung und die Hausgeburt abgelehnt. Erwähnung fand auch die Anzahl der klinischen Entbindungen in der DDR, die mit 99 auf 100 Kinder angegeben wurde. „Daß es nicht 100 Prozent sind, liegt daran, daß es auch vorkommt, daß ein Kind auf dem Wege zur Klinik oder auch schon einmal unerwartet zu Hause geboren wird.“ (21) Die bewusste Hausgeburt wurde vollständig ausgeschlossen, als nicht existent betrachtet.



Arbeiten, die sich überhaupt mit dem Thema der Hausgeburt beschäftigen, waren ebenfalls in sehr bescheidener Anzahl zu finden. (9, 115, 246, 251) In all diesen Analysen kam zum Ausdruck, dass es sich bei den noch stattfindenden Hausgeburten nicht um geplante Ereignisse handelte. Diese Geburten wurden fast ausschließlich mit sogenannten Sturzgeburten gleichgesetzt. (9, 115, 246, 251) Die klassische Definition wurde also mit anderem Inhalt versehen. Unter Sturzgeburt wurde eine sehr schnelle Geburt verstanden: Die Schwangere wurde von spürbar einsetzenden Wehen überrascht und gebar ihr Kind nach einigen Wehen. Eine bewusst geplante Geburt in der häuslichen Umgebung, im Sinne einer „traditionellen“ oder einer „modernen“ Hausgeburt fand keine Erwähnung. Diese Möglichkeit besaß angesichts der zuvor beschriebenen gesundheitspolitischen Zielstellungen zur Geburtshilfe keine Aktualität.



Zum Thema der Hausgeburt schreibt Nieder aus persönlicher Erfahrung im Bezirk Magdeburg, dass es etwa ab Mitte der 80er Jahre auch in der DDR vereinzelt Forderungen nach natürlicher Geburt zu Hause laut wurden. Diese Forderungen waren objektiv nicht umzusetzen. Niedergelassene Gynäkologen gab es so gut wie nicht. Außerdem besaßen die wenigen Gynäkologen in eigener Praxis oder die ambulant tätigen Gynäkologen keine ausreichenden geburtshilflichen Erfahrungen mehr, da ja seit Anfang der 70er Jahre nahezu alle Geburten in der Klinik stattfanden. Darüber hinaus gab es in der DDR keine niedergelassenen Hebammen mehr, die die Frauen zu Hause hätten entbinden können. Um den Forderungen aber trotzdem Rechnung zu tragen, so Nieder, wurde Mitte der 80er Jahre vom Bezirksarzt angeordnet, dass „ein geburtshilfliches Team mit der entsprechenden Ausrüstung bereitstehen müsste, das bei einer geplanten Hausgeburt dann zum Einsatzort, d.h. in die Wohnung der Schwangeren fahren sollte.“ „Nach meinem Wissen ist dieses Team aber niemals wirksam geworden.“ „Wir alle haben versucht (weniger auf Anweisung als mehr aus innerer Überzeugung), die wenigen Frauen, die eine Hausgeburt ins Gespräch gebracht haben, umzustimmen.“ (171) Eine offizielle Anordnung dazu in Gesetzen oder Verfügungen und Mitteilungen des Gesundheitswesens ließ sich weder für den Bezirk Magdeburg noch für die anderen Bezirke der DDR finden.



An den Artikeln in den medizinischen Zeitschriften erkennt man, dass weder die Hausgeburtshilfe noch die familienorientierte klinische Geburtshilfe eine große Bedeutung innerhalb der Diskussionen der medizinischen Fachwelt einnahmen. Auch die Laienliteratur äußerte sich zu diesen Themen nur sehr spärlich. Kritik von Frauen an der technisierten Geburtshilfe oder Forderungen von schwangeren oder nicht schwangeren Frauen nach einer „humaneren“ Geburtshilfe ließen sich in der Laienliteratur nicht finden. Die wenigen Beiträge, die dieses Thema betrafen, sowohl in der medizinischen, als auch in der Laienliteratur, stammten von medizinischer Seite. Aus diesen Tatsachen könnte vermutet werden, dass diese Themen in der breiten Öffentlichkeit nicht zur Diskussion standen. Man sollte bei den Publikationen allerdings beachten, dass auch wissenschaftlicher Meinungsstreit parteikonform sein sollte, sonst wären die Artikel wahrscheinlich nicht veröffentlicht worden. Staatlicherseits gab es demnach kein Interesse an Hausgeburten. Ob der fehlende kommerzielle Konkurrenz­kampf zwischen den geburtshilflichen Kliniken eine hemmende Rolle hinsichtlich der Entwicklung und der Verbreitung einer familienorientierten Geburtshilfe spielte, könnte weiterhin vermutet werden. Ebenso steht die Vermutung im Raum, dass durch die zeitlich später einsetzende starke Technisierung des Geburtsvorganges sich auch die Kritik daran in der DDR später entwickelt hat, dass die erwähnten Artikel als Beginn zu werten sind und sich die Kritik Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre weiter entwickelt hätte, wenn die DDR weiter bestanden hätte.





4.4.2Die Sozial- und Frauenpolitik in den 70er und 80er Jahren in der DDR



Betrachtet man die politischen und sozialpolitischen Gegebenheiten in beiden deutschen Ländern, so lassen sich deutliche Unterschiede feststellen. Schon 1949 wurde in der Verfassung der DDR das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau aufgenommen. Diese Gleichberechtigung bezog sich nicht nur auf das alltägliche Leben, sondern auch auf den Arbeitsprozess. Nach der marxistischen Anschauung wurde die Nichterwerbstätigkeit als der verursachende Faktor für die „Unterdrückung der Frau“ angesehen und in diesem Sinne die Berufstätigkeit der Frauen gefördert. Die Frauenpolitik der 50er und 60er Jahre war geprägt von der Integration der Frau in den Arbeitsprozess, dann von der Konzentration auf Weiterbildung und Qualifizierung sowie Öffnung aller Berufsfelder für Frauen. In den 70er und 80er Jahren waren rund 49% der Berufstätigen Frauen. (233)

Für die Betreuung der Kinder wurden Einrichtungen geschaffen, Kinderkrippen, -gärten, Schulhorte. Dadurch war es gesellschaftlich möglich, Familie und Beruf zu vereinbaren. In der Gesellschaft wurde diese Doppelfunktion der Frau propagiert und gefördert. In den 70er Jahren wurden eine Reihe von sozialpolitischen Maßnahmen erlassen, die „die Vereinbarkeit der beiden sozialen Hauptfunktionen der Frau – ihrer Funktion als Produzentin im gesellschaftlichen Arbeitsprozess und als Reproduzentin des unmittelbaren Lebens“ – besser ermöglichen sollten. (247)

Die Frauenpolitik wandelte sich zunehmend zu einer Familienpolitik. So wurde 1972 die „Verordnung über die Erhöhung der staatlichen Geburtenbeihilfe und die Verlängerung des Wochenurlaubs“ erlassen. Danach wurde bei der Geburt jedes Kindes eine Beihilfe von 1000 Mark gezahlt, der Wochenurlaub betrug nun insgesamt 18 Wochen. Weiterhin wurde 1972 eine Verordnung beschlossen, die die 40 – Stunden – Woche ohne Lohnminderung und eine Erhöhung des Mindesturlaubs für vollbeschäftigte Mütter mit mindestens drei Kindern einführte. Junge Ehen wurden mit zinsgünstigen Ehekrediten gefördert, die auch „Abgekindert“ werden konnten. Weitere Ver­günstigungen gab es für kinderreiche Familien und besonders für alleinerziehende Mütter mit Kindern.

Im März 1972 wurde das „Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft“ erlassen. Mit diesem Gesetz wurde der Abbruch der Schwangerschaft legalisiert und die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln geregelt. Das Gesetz kam insofern überraschend, als im Vorfeld der Beschlussfassung keine Forderungen seitens der Frauen in dieser Richtung bekannt waren. Überraschenderweise fanden auch keine öffentlichen Diskussionen zu diesem Thema statt. (173, 247) Von den meisten Frauen und Medizinern wurde dieses Gesetz wohlwollend aufgenommen. Im medizinischen Bereich bedeutete es vor allem ein Ende der kriminellen Aborte. (85, 86, 87, 88, 89, 173, 181, 247) Kritik wurde vor allem seitens der katholischen Kirche artikuliert, die aber keinen Einfluss auf das Inkrafttreten des Gesetztes hatte. (173) Gerhard (1994) meint, dass durch dieses Gesetz, die neue Führungsspitze (1971 Machtwechsel von Ulbricht zu Honecker) ihre Haltung zur Selbstbestimmung der Frau nach außen demonstrieren wollte. Zugleich konnte dieses Gesetz als Reaktion auf die Forderungen der westlichen neuen Frauenbewegung interpretiert werden. (70)

1976 wurden weitere Verordnungen erlassen, die die Mütter in ihrer Doppelrolle noch mehr unterstützen, den „Willen zum Kind“ fördern und somit den weiter anhaltenden Geburtenrückgang aufhalten sollten, der seit Mitte der 60er Jahre stetig zunahm und durch die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches zusätzlich negativ beeinflusst worden war. Die 40 – Stunden – Woche galt nun schon für vollbeschäftigte Mütter mit zwei Kindern, der Schwangerschafts- und Wochenurlaub wurde auf 26 Wochen erhöht. Weiterhin wurde die bezahlte einjährige Freistellung ab der Geburt des zweiten Kindes, das sogenannte „Babyjahr“, eingeführt. 1984 wurde das „Babyjahr“ bei der Geburt des dritten Kindes auf 18 Monate verlängert, ab 1986 hatten die Mütter bei der Geburt des ersten Kindes Anspruch auf eine einjährige Freistellung. „In begründeten Fällen“ konnten auch die Väter diese Freistellung in Anspruch nehmen. „Wie Umfrage­ergebnisse zeigen, hat allerdings höchstens ein Prozent der Väter von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.“ (70)



Diese Sozialpolitik hatte das Ziel, die „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zu verbessern, die Regelungen galten aber fast ausschließlich für Frauen, trotz der gesetzlich festgeschriebenen Verantwortung für die Familie von Mutter und Vater. Ältere Frauen fühlten sich dadurch benachteiligt, mussten sie doch für die ausfallenden Mütter mitarbeiten. Die frauen- und mütterzentrierte Politik trug außerdem dazu bei, dass die traditionelle geschlechterspezifische Arbeitsteilung konserviert wurde. (70, 93, 247) Die Geschlechterrolle und mögliche Veränderungen waren kein Thema in der Öffentlichkeit. (93, 169) Die „Reduktion der Frauenpolitik auf eine ‛Muttipolitik’“ führte allerdings „zur Vernachlässigung vielfältiger Themen, die mit einem Frauenleben verbunden sind.“ (Nave – Herz 1997) Die Mehrzahl der Frauen zeigte, angesichts der vielfältigen Vergünstigungen, allerdings keine Unzufriedenheit mit dieser Politik. Die meisten Frauen sahen die Gleichberechtigung in der DDR als verwirklicht an. Eine eigenständige politische Frauenbewegung hielten sie für überflüssig. (70, 169, 181) Bei Gerhard (1994) heißt es: „So haben die familien- und insbesondere die sozial­politischen ‘Errungenschaften’ „ihre innenpolitischen Effekte nicht verfehlt“ und möglichen Protest stillgelegt, denn sie haben wesentlich zur „Identifikation der DDR – Bürgerin (besonders der jungen Frauen) mit ihrem Staat“ beigetragen.“ (70)



Zur Interessenvertretung der Frauen in der DDR war bereits im Jahre 1947 in der SBZ der „Demokratische Frauenbund Deutschlands“ (DFD) gegründet worden. Er war bis 1989 die einzige offizielle Frauenorganisation in der DDR. Daneben gab es Frauen­kommissionen innerhalb des „Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes“ (FDGB) in den Betrieben. Der DFD war sehr stark politisiert. (181) Nave – Herz schreibt zur Funktion des DFD folgendes: “... so war er weder eine reine Interessenvertretung der Frauen, noch etwa als eine Organisation „von unten“ beschreibbar, wie es für die Entstehung der traditionellen Frauenverbände und für die neue Frauenbewegung charakteristisch war. Er hatte eine Zwitterstellung zwischen der Funktion, Mitgliederinteressen zu artikulieren, und der Funktion, Parteibeschlüsse und die marxistisch – leninistische Weltansicht bei den Mitgliedern zu propagieren, inne, die zum größten Teil keine SED – Mitglieder waren.“ (169)

Gerade für jüngere Frauen in den 70er Jahren hatte der DFD jede Anziehungskraft verloren. Dies führte allerdings nicht zur Suche nach neuen Organisationsformen. Die Frauen hielten sich für gleichberechtigt neben ihren Männern. Sie arbeiteten und waren auf diese Weise finanziell unabhängig. Wofür oder wogegen sollten sie sein? (181) Die Bewegung gegen den Paragraphen 218, aus der die Frauenbewegung in der Bundesrepublik zum Teil entstanden war, hatte in der DDR, angesichts der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches seit 1972, keine Bedeutung mehr. Während die Frauen in Westdeutschland noch um die ökonomische Selbständigkeit kämpften, „fehlte den Frauen in der DDR trotz ökonomischer Selbständigkeit und sozialer Absicherung auf einem niedrigen Niveau die Freiheit zur Selbstbehauptung, zur Subjektivität, Kritik und Thematisierung eigener, autonomer Interessen.“, so Gerhard. (70) Öffentliche Diskussionen über die Lebensinteressen von Frauen wurden verhindert, um das politische System und die Staatsführung nicht zu gefährden. Die westliche neue Frauenbewegung wurde als feministische „Spinnerei“ lächerlich gemacht. (70, 169)

Erst in den 80er Jahren organisierten sich Frauen, die meist in kirchengebundenen Kreisen, Kritik an der bestehenden Reduktion der Frauen- zur „Muttipolitik“ übten. Diese Bestrebungen entstanden wahrscheinlich nicht unbeeinflusst von der immer mehr an Bedeutung gewinnenden westlichen Frauenbewegung. Aus den kleineren Kreisen entstand die Gruppe „Frauen für den Frieden“, die ab Mitte der 80er Jahre in den meisten großen Städten vertreten war. Allerdings erlangte diese Gruppierung nie die Bedeutung wie die neue Frauenbewegung in der Bundesrepublik. (169)


Durch das Zusammentreffen dieser vielen Teilaspekte, der formellen Gleichberechti­gung, der ökonomischen Unabhängigkeit der DDR – Frauen, der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches, der vielen sozialpolitischen Maßnahmen, der Nicht­existenz einer Frauenbewegung „von unten“, bzw. der erst Mitte der 80er Jahre einsetzenden Bestrebungen in diese Richtung, könnten für das Ausbleiben der massiven Forderungen nach familienorientierter Geburtshilfe und Hausgeburt in der DDR verstanden werden. Es bedarf in dieser Frage sicherlich noch weiterer intensiver – auch medizinhistorisch orientierter – Untersuchungen.





































5ZUSAMMENFASSUNG



Zu Beginn des 20. Jahrhunderts fanden noch nahezu alle Geburten im privaten Hause statt. In der ersten Hälfte des Jahrhunderts vollzog sich der Übergang von der traditionellen Hausgeburtshilfe zur klinischen Geburtshilfe. Diese Entwicklung hat sich auch nach dem Zweiten Weltkrieg fortgesetzt. Der Anteil der Hausgeburten betrug in der Sowjetischen Besatzungszone 1946 73%. Im Jahre 1970 wurde dieser Anteil in der DDR nur noch mit 0,9% angegeben. In den folgenden Jahren bis zur politischen Wende 1989 wurde in der Statistik keine Unterteilung mehr nach dem Ort der Entbindung gemacht.

In den 50er und 60er Jahren wurde von Seiten des DDR – Staates eindeutig die klinische Entbindung gefördert. Im „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ aus dem Jahre 1950 wurde die Schaffung von Entbindungsbetten und der Ausbau der Schwangerenberatung gesetzlich festgelegt. Alle schwangeren Frauen sollten in den Beratungstsellen erfasst werden. Dazu wurden umfangreiche Aufklärungen durchgeführt und ein materieller Anreiz geschaffen. (erst zusätzliche Lebensmittelrationen, dann Geldzuwendungen). Im Jahre 1958 war dieses Ziel erreicht worden. Richtlinien des Ministeriums für Gesundheitswesen der DDR bezüglich der Schwangerenberatungsstellen heben die Bedeutung der Klinikentbindung und dessen Ausweitung hervor. Von den meisten Mediziner dieser Zeit wurde diese Entwicklungs­tendenz unterstützt, sie bezeichneten die Schwangerenvor- und –fürsorge und die primäre Klinikentbindung als geeignete Maßnahmen zur weiteren Senkung der perinatalen und peripartalen Mortalität. Ein bedeutender Schritt in Richtung Klinikentbindung war die Anordnung über die Niederlassung von Hebammen. Danach konnte einer Hebamme die Niederlassung versagt werden, wenn es sich um die erste Niederlassung handelte oder ihr eine Arbeitsstelle im öffentlichen Gesundheitssystem nachgewiesen werden konnte. Angesichts des Ausbaus der klinischen Entbindungs­einrichtungen und der Schwangerenberatungsstellen bestand ein großer Bedarf an Hebammen im öffentlichen Gesundheitswesen. Ein direktes Verbot der Hausgeburts­hilfe in der DDR ist nicht nachzuweisen.

In den 70er und 80er Jahren konzentrierte sich die Geburtshilfe zunehmend auf die physiologische Seite der Schwangerschaft und des Geburtsgeschehens. Neue Methoden („programmierte Geburt“) und neue Technik (Kardiotokographie und Ultraschall) hielten Einzug in die geburtshilflichen Abteilungen. In westeuropäischen Ländern, vor allem in der Bundesrepublik, wurde Kritik an der zunehmend somatisch orientierten Geburtshilfe geübt. In der Öffentlichkeit und unter Medizinern begannen ab Mitte der 70er Jahre Diskussionen um eine sogenannte „familienfreundliche Geburts­hilfe“. Von einigen autonomen Frauengruppen wurde die Hausgeburt propagiert. Anfang der 80er Jahre begann auch in der DDR Kritik an der bestehenden Form der Geburtshilfe laut zu werden. Diese Kritik ging nicht primär von den Frauen aus, sondern vom medizinischen Personal. Diskussionen zu Themen der „familienfreundlichen Geburtshilfe“ wurden nicht in der breiten Öffentlichkeit geführt. Ein Wiederaufleben der Hausgeburt war bis zum Ende der DDR 1989 nicht zu beobachten. Die vereinzelten Hausgeburten, die es gab, wurden mit sogenannten Sturzgeburten erklärt, d. h. nicht gewollte bzw. nicht geplante Hausgeburten. Inwieweit andere soziale, gesellschaftliche und politische Gegebenheiten in der DDR als in der BRD, wie die formelle Gleichberechtigung, die ökonomische Selbständigkeit der Frauen, die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches, die zahlreichen sogenannten sozialpolitischen Maßnahmen und das Fehlen einer Frauenbewegung „von unten“, ausschlaggebend für das Ausbleiben massiver Forderungen nach „familienorientierter Geburtshilfe“ sind, kann vermutet werden.





















  1. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

DFD

Demokratischer Frauenbund Deutschlands

DGGG

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

SBZ

Sowjetische Besatzungszone

SED

Sozialistische Einheitspartei Deutschlands

SMAD

Sowjetische Militäradministration

FDGB

Freier Deutscher Gewerkschaftsbund































LITERATURVERZEICHNIS



  Alex: Beitrag auf der Tagung der Medizinisch – Wissenschaftlichen Gesellschaften für Geburtshilfe und Gynäkologie an der Universität Leipzig 1957; Zentralblatt für Gynäkologie ; 79 (1957) 15, S.592

  Andreas, E.: Aufgaben der Zukunft; Zentralblatt für Gynäkologie; 75 (1951) 4a, S.345 - 349

  Andreas, H.: Analyse der Mütterlichen Mortalität aus 4 Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 55 (1961) 23, S.1359 - 1361

  Anikejew, G.: Analyse der sozialbedingten Unterschiedlichkeit der Struktur und Ursachen der Säuglingssterblichkeit im Kreis Borna in den Jahren 1978 - 1987; Dissertation. Leipzig 1991

  Anordnung über dei ärztliche Leichenschau vom 2.12.1968: Gesetzblatt der DDR II 1968

  Anordnung über die ärztliche Leichenschau vom 1.11.1961: Gesetzblatt der DDR II 1961, S.495

  Anordnung über die Neuordnung der Ausbildung der Hebammen vom 14.12.1950: Die Heilberufe; 3 (1951), S.49 - 50

  Anordnung über Frauenmilchsammelstellen vom 24.07.1951: Gesetzblatt der DDR, Nr.89, S.704

  Baars, F.: Die außerklinische Entbindung Eine 11 - Jahresanalyse des Geburten­gutes eines Bezirkskrankenhauses; Zentralblatt für Gynäkologie; 105 (1983) 2, S.84 - 93

10   Bachmann, W.: Die Senkung der Säuglings- und Müttersterblichkeit, eine vordring­liche Aufgabe; Medizinische Monatsschrift; 10 (1956) 10, S.659 - 663





11   Barnert, G.; Döhler, D.: Gemeinschaftstagung der Karl – Marx - Universität Leipzig und der Regionalgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe der Bezirke Leipzig und Karl – Marx - Stadt am 18.10.1985 in Leipzig; Zentralblatt für Gynäkologie; 108 (1986) 19, S.1201 - 1205

12   Bayer, H.: Zur Entwicklung der Perinatalmedizin unter besonderer Berück­sichtigung der Aufgaben der Hebammen; Die Heilberufe; 41 (1989) 2, S.48 - 51

13   Beier, K.: Über die Säuglingssterblichkeit in einem vorwiegenden Agrarbezirk der DDR; Zeitschrift für die gesamte Hygiene und ihre Grenzgebiete; 3 (1957) 1, S.57

14   Beschluss über die weitere Entwicklung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in der DDR vom 8.07.1954: Gesetzblatt der DDR I, Nr.62 S.597

15   Beyer, A.; Winter, K.: Lehrbuch der Sozialhygiene; 5., VEB Verlag Volk und Gesundheit Berlin, 1964

16   Beyer, M.; Beyer, P.: Analyse der Säuglingssterblichkeit und der Totgeburtlichkeit im Bezirk Gera; Dissertation. Berlin 1988

17   Bickenbach, W.: Über die Müttersterblichkeit bei klinischer Geburtshilfe; Zentral­blatt für Gynäkologie; 64 (1940) 20, S.818 - 836

18   Bierig, A.; Huhn, A.; Jesberg - Boris, A.: Hausgeburten in Deutschland: Hebammen erzählen; in: Metz - Becker, M.: Hebammenkunst gestern und heute - Zur Kultur des Gebärens durch drei Jahrhunderte; Jonas Verlag Marburg, 1999, S.78 - 93

19   Biermann, G. und R.: Psychohygiene in der Geburtshilfe Rooming - in und Stillen; Fortschritte der Medizin; 95 (1977) 33, S.2021 - 2025

20   Bilek; Rothe; Ruckhäberle; Schlegel: Lehrbuch der Geburtshilfe für Hebammen; J. A. Barth Verlag Leipzig, 1985

21   Brinkmann, L.: Die "sanfte" Geburt in der Klinik; Deine Gesundheit; Heft 3, 1984, S.67 - 75



22   Brunn, W.: Die Begründung der modernen Geburtshilfe und der Gynäkologie vor hundert Jahren; Zentralblatt für Gynäkologie; 69 (1947) 3, S.293

23   Busacca, M.; Gambarini, G.; Ciralli, I.; Sghedoni, D.: Frühe Mutter – Kind – Bezie­hung in Abhängigkeit vom Kinderwunsch. Die Bedeutung der Pflege­bedingungen für die emotionale Konditionierung der Frau; Zentralblatt für Gynäkologie; 106 (1984) 24, S.1572 - 1578

24   Conti, L.: Bekanntgaben der Reichshebammenschaft

25   Conti, L.: Geburtshilfe und Hebammenwesen in Deutschland; Deutsches Ärzte­blatt; 68 (1938) S.4 - 8, 26 - 29

26   Conti, L.: Dienstordnung für Hebammen vom 16.Februar 1943; Reichsgesundheits­blatt; 18 (1943) 10, S.138 - 148

27   Conti, L.: Grundgedanken des neuen Hebammengesetzes vom 21. Dezember 1938; Deutsches Ärzteblatt; 69 (1939) S.44 - 47

28   Conti, N.: Der heutige Stand des deutschen Hebammenwesens nach der gesetzlichen Neuordnung von 1938; Deutsches Ärzteblatt; 72 (1942) S.255 - 257

29   David, M.; Stürzbecher, M.: Ein Meilenstein in der Gesundheitsgesetzgebung?! Historische Anmerkungen zur Entstehung und zum Inkrafttreten des ersten einheitlichen deutschen Hebammengesetzes vor 60 Jahren; Geburtshilfe und Frauenheilkunde; 59 (1999) 12, S.165 - 170

30   Dellas, G.: Brief vom 25.01.2001

31   Denker - Hauser, F.: Über die Müttersterblichkeit bei klinischer Geburtshilfe und ihre Ursachen; Zentralblatt für Gynäkologie; 66 (1942) 19, S.786 - 792

32   Döderlein, G.: Beitrag auf der 24. Versammlung der deutschen Gesellschaft für Gynäkologie 1935 in München; Archiv für Gynäkologie; 161 (1936) S.369

33   Döderlein, G.: Häusliche und klinische Geburtshilfe; Münchner Medizinische Wochenschrift; 79 (1932) S.1825 - 1828





34   Döderlein, G.: Poliklinische Geburtshilfe – 21. Versammlung der Deutschen Gesell­schaft für Gynäkologie Leipzig 1929; Archiv Gynäkologie; 137 (1929) S.808 - 812

35   Döderlein, G.: Zweckmäßige Organisation der Schwangerenberatung – Medi­zinisch – Wissenschaftliche Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkol­ogie in Thüringen an der Universität Jena 1954; Zentralblatt für Gynäkologie; 77 (1955) 17, S.673 - 674

36   Döderlein, G.: Ärztliche Schwangerschaftsvorsorge und ihre gesetzliche Regelung – 26. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie 1941; Archiv Gynäkologie; 173 (1942) S.175 - 196

37   Döderlein, G.: Häusliche und klinische Geburtshilfe in heutiger Zeit – Tagung der Medizinisch - Wissenschaftlichen Gesellschaften für Geburtshilfe und Gynäkologie an den Universitäten Greifswald und Rostock 1949; Zentralblatt für Gynäkologie; 73 (1951) 11, S.1061 - 1062

38   Döderlein, G.: Häusliche und klinische Geburtshilfe – Tagung der Medizinisch - Wissenschaftlichen Gesellschaften für Geburtshilfe und Gynäkologie an der Universität Leipzig 1957; Zentralblatt für Gynäkologie; 79 (1957) 15, S.590 - 592

39   Döderlein, G.: Die Stellung der Hebamme bei der gesundheitlichen Betreuung der werdenden Mütter; Die Heilberufe; 1 (1949) 1, S.5

40   Doeben, M.: Aufgaben der öffentlichen Fürsorge in der Bekämpfung der Säuglings­sterblichkeit; Die Heilberufe; 1(1949) 5, S.139 - 142

41   Döring, G.K.: Ist die Hausgeburt zu verantworten; Fortschritte der Medizin; 101 (1983) 41, S.1849 - 1850

42   Dührssen, A.: Über geburtshilfliche Ambulatorien; Berliner Klinische Wochenschrift; 56 (1919) S.125 - 129

43   Durchführungsbestimmung zum "Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau" vom 3.06.1953: Gesetzblatt der DDR; Nr. 79, S.818 - 819



44   Durchführungsbestimmung zur Anordnung über Frauenmilchsammelstellen vom 24.03.1952: Gesetzblatt der DDR I; Nr. 47, S.303

45   Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufs­ausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Heilberufen vom 4.05.1955: Gesetzblatt der DDR I; Nr. 39, S.333 - 335

46   Eckardt: Frühgeburt und Frauenmilch; Das Deutsche Gesundheitswesen; 9 (1954) 48, S.1452 - 1455

47   Edeling, A.: Zur Frage der Anstaltsentbindungen 1; Zentralblatt für Gynäkologie; 65 (1941) 19, S.1700 - 1703

48   Edeling, A.: Zur Frage der Anstaltsentbindungen 2; Zentralblatt für Gynäkologie; 65 (1941) 19, S.1700 - 1703

49   Emmrich, J.P.: Die Müttersterblichkeit; Zentralblatt für Gynäkologie; 79 (1957) 45, S.1749 - 1758

50   Emmrich, J.P.: Ursachen der Müttersterblichkeit und ihre Bekämpfung; Das Deutsche Gesundheitswesen; 16 (1961) 9, S.361 - 370

51   Enke, H.; Werner, K.: Zu einigen Faktoren, die die Säuglingssterblichkeit beein­flussen; Zeitschrift für die gesamte Hygiene und ihre Grenzgebiete; 11 (1965), S.856

52   Erler, H.: Gesundheits- und Sozialbauten in der DDR; Verlag Volk und Gesundheit Berlin, 1981

53   Fahlbusch, O.: Was leistet die häusliche Geburtshilfe?; Münchner Medizinische Wochenschrift; 79 (1932), S.1746 - 1748

54   Feldweg, I.: Senkung der Säuglingssterblichkeit durch Stillförderung und Frauen­milchsammelstellen; Zentralblatt für Gynäkologie; 69 (1947), S.600 - 609

55   Felker, A.: Die mütterliche Mortalität an der Städtischen Frauenklinik Leipzig in den Jahren 1954 - 1963; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 60 (1966) 23, S.1256 - 1260

56   Fels: Beitrag auf der Sitzung der Gynäkologischen Gesellschaft zu Breslau 1931; Zentralblatt für Gynäkologie; 55 (1931) 47, S.3404

57   Fink: Die mütterliche Mortalität in den letzten 20 Jahren; Zentralblatt für Gynäkologie; 77 (1955) 41, S.1624 - 1632

58   Finkbeiner, H.; Fiebig, W.: Mütterliche Sterblichkeit bei klinischer Geburtshilfe; Zentralblatt für Gynäkologie; 74 (1952) 4, S.142 - 149

59   Flaskamp: Richtlinien zur Abgrenzung häuslicher und klinischer Geburtshilfe und Vorschläge zur Reform der geburtshilflichen Ausbildung – 21. Versamm­lung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie Leipzig 1929; Archiv Gynäkologie; 137 (1929), S.805 - 807

60   Frasch, G.: Die Frage der Hausgeburt / Klinikentbindung vor ihrem historischen und ihrem aktuellen Hintergrund; Dissertation. Berlin 1987

61   Friedrich, W.; Beck, R.: Das Stillen bei unterschiedlichen Ernährungs- und Pflegebedingungen; Zentralblatt für Gynäkologie; 104 (1982) 18, S.1182 - 1192

62   Frisch, S.: Gründe der Hausgeburtenfrequenz im Berliner Stadtbezirk Mitte, dargestellt an den Ergebnissen einer Mütterbefragung im Untersuchungs­zeitraum 1958 - 1965; Dissertation. Berlin 1969

63   Fritsche, U.; Knopf, H. : Stand und Entwicklung der peripartalen Mortalität in der DDR; Zentralblatt für Gynäkologie; 111 (1989) 17, S.1161 - 1168

64   Fuhrmann, L.: Die mütterliche Mortalität an der Frauenklinik der Medizinischen Akademie Magdeburg in den Jahren 1950 – 1959 – Berichte der Medizinisch - Wissenschaftlichen Gesellschaften für Geburtshilfe und Gynäkologie; Zentralblatt für Gynäkologie; 83 (1961) 31, S.1253

65   Fuhrmann, L.: Die mütterliche Mortalität an der Frauenklinik der Medizinischen Akademie Magdeburg nach dem 2. Weltkrieg (1945 - 1959); Zentralblatt für Gynäkologie; 83 (1961) 14, S.540 - 547

66   Ganse, R.: Zu einigen Fragen der modernen Geburtshilfe; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 56 (1962) 2, S.61 -62

67   Gehring: Zur Neuordnung der Ausbildung der Hebammen; Die Heilberufe; 3 (1951), S.47 - 49

68   Geller: Gegenwart und Zukunft der häuslichen und klinischen Geburtshilfe – 24. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie München 1935; Archiv Gynäkologie ; 161 (1936), S.359 - 361

69   Gengnagel, A.; Hasse, U.: "Die Geburt in der Klinik": Accouchiranstalten in Deutschland; in: Metz - Becker, M.: Hebammenkunst gestern und heute - Zur Kultur des Gebärens durch drei Jahrhunderte; Jonas Verlag Marburg, 1999, S.31 - 39

70   Gerhard, U.: Die staatlich institutionalisierte "Lösung" der Frauenfrage. Zur Geschichte der Geschlechterverhältnisse in der DDR; in: Kaelbe, H.; Kocka, J.; Zwahr, H.: Sozialgeschichte der DDR; Klett - Cotta Verlag Stuttgart, 1994, S.383 - 403

71   Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950: Gesetzblatt der DDR, 1951, Nr.111, S.1073

72   Gesetz zur Änderung des "Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau" vom 28. Mai 1958: Gesetzblatt der DDR, 1958, Nr.33, S.416

73   Goldstein: Die Zunahme der Anstaltsentbindungen im Deutschen Reich; Zentral­blatt für Gynäkologie; 57 (1933) 19, S.1150 - 1151

74   Grossmann, G.H.: Klinik- oder Hausgeburt; Die Heilberufe; 2 (1950) 1, S.7 - 8

75   Grüger: Beitrag auf der Tagung der Medizinisch - Wissenschaftlichen Gesell­schaften für Geburtshilfe und Gynäkologie an der Universität Leipzig 1957; Zentralblatt für Gynäkologie; 79 (1957) 15, S.592

76   Gubalke, W.: Die Hebamme im Wandel der Zeiten; Elwin Staude Verlag Hannover, 1985

77   Günter, K.; Schultze, F.: Zur Frühgeburtenfrage – 26. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie 1941; Archiv Gynäkologie; 173 (1942), S.281 - 288

78   Hahmann, H.: Die Hebammen und ihre Berufsorganisation - Ein geschichtlicher Überblick; Elwin Staude Verlag Hannover, 1990

79   Hammacher, K.: Klinikentbindung heute; in: Hillemanns, H.G.; Steiner, H.; Richter, D.: Die humane, familienorientierte und sichere Geburt; Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1983, S.53 - 55

80   Hannes: Ergebnisse poliklinischer Geburtshilfe – Sitzung der Gynäkologischen Gesellschaft Breslau 1931; Zentralblatt für Gynäkologie; 55 (1931) 47, S.3405

81   Härtig, H.: Müttersterblichkeit im Bezirk Karl – Marx - Stadt 1959 - 1967; Das Deutsche Gesundheitswesen; 24 (1969) 26, S.2102 - 2106

82   Haselhorst, G.: Leistungen und Grenzen der häuslichen Geburtshilfe – Sitzung der Nordwestdeutschen Gesellschaft für Gynäkologie 1936; Zentralblatt für Gynäkologie; 60 (1936) 46, S.2733 - 2734

83   Haselhorst, G.: Ergebnisse der Klinikentbindung; Zentralblatt für Gynäkologie; 66 (1942), S.769 - 786

84   Hassauer, W.: Mißbrauch der programmierten Geburt; in: Hillemanns, H.G.; Steiner, H.; Richter, D.: Die humane, familienorientierte und sichere Geburt; Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1983, S.69 - 74

85   Hebamme Ge.: Interview

86   Hebamme Gi.: Interview

87   Hebamme K.: Interview

88   Hebamme M.: Interview

89   Hebamme U.: Interview

90   Helling, B.: Die Situation der Säuglingssterblichkeit im Jahre 1958 im Stadtkreis Halle (Saale); Die Heilberufe; 12 (1960) 6, S.166 - 171

91   Henke, B.: Das Rooming – in - System im großen Patientenzimmer; Dissertation. Dresden 1988

92   Heynemann, Th.: Der Einfluss der Fliegerangriffe und Alarme auf die Entwicklung von Fehl- und Frühgeburten und zeitbedingten Schwierigkeiten bei der Diagnose der Schwangerschaft; Zentralblatt der Gynäkologie; 69 (1947) 3, S.219 - 222

93   Hildebrandt, K.: Historischer Exkurs zu Frauenpolitik der SED; in: Bütow, B.; Stecker, H.: EigenArtige Ostfrauen Frauenemanzipation in der DDR und den neuen Bundesländern. (Theorie und Praxis der Frauenforschung); 22. Auflage, Kleine Verlag Bielefeld, 1994, S.12 - 31

94   Hillemanns, H. G.: Problemstellung, Historisches, Terminologie; in: Hillemanns, H. G.; Steiner, H.: Die programmierte Geburt. 1.Freiburger Kolloquium; Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1978, S.1 - 2

95   Hirsch, M.: Zur Frage der geburtshilflichen Neuordnung; Zentralblatt für Gynäko­logie; 53 (1929) 32, S.2019 - 2031

96   Hirsch, M.: Die operative Geburtshilfe vor der Frage: vaginal oder abdominal?; Zentralblatt für Gynäkologie; 51 (1927) 35, S.2215 - 2221

97   Hirsch, M.: Über die Arbeitsteilung der Geburtshilfe in häuslich - normale und klinisch - operative; Zentralblatt für Gynäkologie; 52 (1928) 22/23, S.1377 - 1384; 1434 - 1447

98   Hofmann, P.; Härtig, Th.: Psychische Betreuung in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. 1. Arbeitstagung der interdisziplinären Arbeitsgemein­schaft für Psychotherapie und medizinische Psychologie der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe der DDR und der Gesellschaft für ärztliche Psychotherapie der DDR am 1. und 2. 11. 1984 in Magdeburg

99   Höhn, Ch.: Anteil der Hausgeburten in ausgewählten Ländern und der USA ; in: Hillemanns, H. G.; Steiner, H.; Richter, D.: Die humane, familienorientierte und sichere Geburt. 2. Freiburger Kolloquium; Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1983, S.108 - 111

100   Holland, M.: Untersuchungen über die Säuglingssterblichkeit im Stadtbezirk Mitte von Groß - Berlin unter besonderer Berücksichtigung der Klinikentlassung und sozialen Faktoren; Dissertation. Berlin 1966

101   Holtermann: Grenzen der häuslichen Geburtshilfe bei Störungen in der Nach­geburtsperiode – 24. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie München 1935; Archiv Gynäkologie; 161 (1936) S.361 - 363



102   Holtroff, J.: Über den Einfluss der Schwangerenvorsorge und -fürsorge auf die perinatale Sterblichkeit; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 63 (1969) 3, S.118 - 126

103   Horn, R.: Gesundheitsvorsorge und operative Geburtshilfe; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 56 (1961) 20, S.1182 - 1186

104   Hornung: Stellung des Kaiserschnittes in der modernen Geburtshilfe – 21. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie Leipzig 1929; Archiv Gynäkologie; 137 (1929), S.825 - 829

105   Husslein, H.: Zur Frage Haus- oder Anstaltsgeburt; Zentralblatt für Gynäkologie; 64 (1940) 46, S.1954 - 1961

106   Ibrügger, A.: Über die mütterliche Sterblichkeit unter und nach der Geburt bei Anstaltsentbindungen; Zeitschrift für Geburtshilfe und Gynäkologie; 139 (1953), S.114

107   Jäger, G.: Die Bedeutung der Richtlinie vom 1. August 1964 für die Tätigkeit der Schwangerenberatungsstellen als organisatorische Grundlage für die Verbesserung der präpartalen – pränatalen Betreuung; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 62 (1968) 12, S.672 - 677

108   Jäger, G.; Rothe, J.: Durchgängige ambulant - stationäre Betreuung während der Gestationsperiode - ein Beitrag zur Entwicklung der sozialen Gynäkologie in der DDR; Zentralblatt für Gynäkologie; 96 (1974) 4, S.97 - 104

109   Jährig, K.: Frühe Mutter – Kind - Bindung und Verhaltenspädiatrie ; Zentralblatt für Gynäkologie; 106 (1984) 24, S.1579 - 1076

110   Johannsen, Th.: Was leistet die häusliche Geburtshilfe?; Zentralblatt für Gynäkologie; 53 (1929) 52, S.3523 - 3527

111   Jung, E.: Auswirkungen der Ernährung auf die Geburtshilfe und Gynäkologie; Zentralblatt für Gynäkologie; 69 (1947) 12a, S.1338 - 1342

112   Jung, E.: Der Einfluss der Schwangerenberatung auf die perinatale, kindliche Sterblichkeit; Zentralblatt für Gynäkologie; 78 (1956) 31, S.1232 - 1236



113   Jung, G.: Untersuchung über die Einstellung der Wöchnerinnen zum Rooming - in und zur Hausgeburt; Dissertation. Köln 1977

114   Jung, H.: Definition, Motivation, Entwicklung; in: Hillemanns, H. G.; Steiner, H.: Die programmierte Geburt. 1.Freiburger Kolloquium; Georg Thieme Ver­lag Stuttgart, 1978, S.2 - 7

115   Jürgens, H.; Zipprich, K.-W.: Die Hausgeburt – Eine sozialgynäkologische Studie; Zentralblatt für Gynäkologie; 96 (1974) 49, S.1537 - 1546

116   Jüttner - Knör, U.: Die ambulante Klinikgeburt – eine akzeptable Alternative zur konventionellen Klinikgeburt. Eine retrospektive Untersuchung an der Frauenklinik Charlottenburg der Freien Universität Berlin; Dissertation. Berlin 1987

117Kaufmann, H.: Zur Entwicklung des Gesundheitsschutzes von Mutter und Kind unter dem besonderen Aspekt der präpartalen – pränatalen Betreuung in ihrer Wirkung auf die peripartale und perinatale Mortalität sowie die Säuglingssterblichkeit in der DDR; Dissertation. Berlin 1988

118   Kayser, K.: Entstehung der Frauenmilchsammelstellen und ihre Bedeutung; Zentralblatt für Gynäkologie; 76 (1954) 20, S.786 - 795

119   Kayser, K.: Frauenmilchsammelstelle - Laktarium; Das Deutsche Gesundheits­wesen; 9 (1954) 23, S.727 - 728

120   Kayser, M.-E.: Ergebnisse aus der Erfurter Frauenmilchsammelstelle – 26. Vers­ammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie 1941; Archiv Gynäkologie; 173 (1942), S.370 - 373

121   Keck, A.; Spies, K.: 35 Jahre Deutsche Demokratische Republik – 35 Jahre erfolgreiche Gesundheitspolitik; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 78 (1984) 19, S.793 - 795

122   Kirchner, H.; Karkut, G.; Enders, I.; Opri, F..;: Sozialpsychologische Faktoren einer "Familienorientierten Geburtshilfe" unter Einschluß des "Rooming In"; Zentralblatt für Gynäkologie; 102 (1980) 2, S.99 - 104

123   Kirchner, W.; Moell, O.H.: Ein Beitrag zur Frage der Hausgeburt oder Klinikgeburt; Zentralblatt für Gynäkologie; 65 (1941) 44, S.1936 - 1947

124   Kobes, A.: Kreibich, H.: Pränatale Prophylaxe im Rahmen der Schwangeren­beratung aus der Sicht des Pädiaters und Geburtshelfers; Zentralblatt für Gynäkologie; 92 (1970), S.1513 - 1527

125   Köhler, L.: Bericht über die perinatale Mortalität im Stadtgebiet von Halle während der Jahre 1961 bis 1965 unter besonderer Berücksichtigung der Schwangerenberatung; Das Deutsche Gesundheitswesen; 23 (1968), S.543 - 547

126   Kovács, F.: Vergleich der Leistungsfähigkeit der häuslichen und der klinischen Geburtshilfe auf Grund der Sammelstatistik der neuen ungarischen Geburtshilfeordnung – 24. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie München 1935; Archiv Gynäkologie; 161 (1936), S.363 - 368

127   Kovács, F.: Ärztliche Gesichtpunkte der häuslichen und Anstaltsgeburtshilfe auf Grund von 914516 Entbindungen der Jahre 1933 bis 1937; Zentralblatt für Gynäkologie; 63 (1939) 15, S.830 - 843

128   Kraatz, H.: Die Aufgaben der Schwangerenfürsorge; Die Heilberufe; 5 (1953) 7, S.239 - 244

129   Kraatz, H.: Die heutige geburtshilfliche Situation; Zeitschrift für ärztliche Fort­bildung; 58 (1964) 13, S.717 - 732

130   Kraatz, H.: Fehler in der Geburtshilfe; Das Deutsche Gesundheitswesen; 16 (1961) 27, S.1233 - 1241

131   Kraatz, H.; Marcusson, E.: Aufgaben aller Ärzte beim Schutz von Mutter und Kind, insbesondere bei der Senkung der Müttersterblichkeit; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 60 (1966) 23, S.1241 - 1251

132   Kraker v. Schwarzenfeld, H.: Außerklinische Geburtshilfe im Vergleich: Perinatal­daten von Geburtshausgeburten versus Klinikgeburten in Berlin; Disserta­tion. Verlag für wissenschaftliche Publikationen Hamburg, 1998

133   Kreibich, H.: Über die Situation der Müttersterblichkeit im Bezirk Karl – Marx - Stadt; Zentralblatt für Gynäkologie; 85 (1963) 52, S.1847 - 1853

134   Krüger, E.H.: Die peripartale Sterblichkeit; Zentralblatt für Gynäkologie; 84 (1962) 21, S.798 - 807

135   Krüger, E.H.: Häufigkeit und Ursachen der perinatalen und mütterlichen Sterblich­keit im Rahmen der Schwangerenfürsorge; Das Deutsche Gesundheits­wesen; 13 (1958) 37, S.1163 - 1171

136   Krüger, E.H.: Erfahrungen und Anregungen aus der Arbeit der Städtischen Schwangerenfürsorge; Das Deutsche Gesundheitswesen; 13 (1958) 28, S.876 - 831

137   Lämmel, R.: Das Wesen des sozialistischen Gesundheitsschutzes und die Prinzipien seiner Gestaltung; Zeitschrift für die gesamte Hygiene und ihre Grenzgebiete; 29 (1983) 10, S.589 - 592

138   Lange, J.H.: Ein Beitrag zur Mastitis – Prophylaxe; Das Deutsche Gesundheits­wesen; 9 (1954) 23, S.725 - 726

139   Leboyer, F.: Der sanfte Weg ins Leben.; 1. Auflage, Verlag Kurt Desch GmbH München, 1974

140   Ludwig, A.: Psychologische Aspekte der Schwangerschaft und der modernen Geburtsmedizin auf der 1. Arbeitstagung der interdisziplinären Arbeits­gemeinschaft für Psychotherapie und medizinische Psychologie der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe der DDR und der Gesell­schaft für ärztliche Psychotherapie der DDR am 1. und 2. 11. 1984 in Magdeburg

141   Luft: Untersuchungen über die mütterliche Sterblichkeit in der Frauenklinik Karl – Marx - Stadt; Zentralblatt für Gynäkologie; 80 (1958), S.1592

142   Mädrich, J.; Nicolaus, U.: Hebammen im Nationalsozialismus; in: Metz - Becker, M.: Hebammenkunst gestern und heute - Zur Kultur des Gebärens durch drei Jahrhunderte; Jonas Verlag Marburg, 1999, S.70 - 77

143   Marunga, I.: Die perinatale Sterblichkeit im Einzugsbereich der Frauenklinik Freiberg in den Jahren 1946 bis 1964 unter dem Zeichen des Über­ganges von der Haus- zur Klinikentbindung; Dissertation. Leipzig 1966

144   Marusson, E.: Sozialhygiene Grundlagen und Organisation des Gesundheits­schutzes; VEB Georg Thieme Verlag Leipzig, 1954



145   Maspfuhl, B.; Rauchfuß, M.: Programm und Effizienz psychologisch orientierter Geburtsvorbereitung; Zentralblatt für Gynäkologie; 108 (1986) 2, S.97 - 103

146   Mayer, A.: Aussprache auf der Bayrischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde 1933; Zentralblatt für Gynäkologie; 57 (1933) 14, S.829

147   Mecklinger, L.: Zur Umsetzung der Gesundheitspolitik im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR, Teil III; Veröffentlichungen der Interessen­gemeinschaft Medizin und Gesellschaft Berlin, 4 (1998)

148   Mehlan, K.H.: Abortstatistik und Geburtenhäufigkeit in der DDR; Das Deutsche Gesundheitswesen; 10 (1955) 51, S.1648

149   Mehlan, K.-H.: Über die Notwendigkeit des Stillens; Das Deutsche Gesundheits­wesen; 8 (1953) 34, S.1033 - 1037

150   Mehlan, K.-H.: Die historische Entwicklung der Säuglingssterblichkeit und ihr heutiger Schwerpunkt, Teil 1; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 47 (1953) 21, S.761 - 768

151   Mehlan, K.-H.: Die historische Entwicklung der Säuglingssterblichkeit und ihr heutiger Schwerpunkt, Teil 2; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 47 (1953) 23, S.835 - 842

152   Mehlan, K.-H.: Die Säuglingssterblichkeit in der DDR; Zeitschrift für die gesamte Hygiene und ihre Grenzgebiete; 3 (1957), S.171

153   Mehlan, K.-H.: Der gegenwärtige Stand der Bekämpfung der Säuglingssterb­lichkeit in der Deutschen Demokratischen Republik; Das Deutsche Gesundheitswesen; 12 (1957) 9, S.257 - 262

154   Mehlan, K.-H.: Zur Statistik und Soziologie der perinatalen Sterblichkeit in der DDR; Zentralblatt für Gynäkologie; 87 (1965) 12, S.385 - 394

155   Meinhold, B.: Der Einfluß der Anwesenheit einer Kontaktperson, insbesondere des Kindsvaters, auf den Ablauf der Geburt und das frühe Wochenbett; Dissertation. Berlin 1988



156   Metz - Becker, M.: Akademische Geburtshilfe im 19. Jahrhundert: Der Blick des Arztes auf die Frau; in: Metz - Becker, M.: Hebammenkunst gestern und heute - Zur Kultur des Gebärens durch drei Jahrhunderte; Jonas Verlag Marburg, 1999, S.37 - 42

157   Michel, Ch.: Ergebnisse der poliklinischen Geburtshilfe; Zentralblatt für Gynäkologie; 57 (1933) 45, S.2700 - 2701

158   Michel, Ch.: Ergebnisse poliklinischer Geburtshilfe – Sitzung der Gynäkolo­gischen Gesellschaft zu Breslau 1931; Zentralblatt für Gynäkologie; 55 (1931) 47, S.3403

159   Miklaw, H.; Miklaw - Reißmann, M.: Familienfreundliche Geburtshilfe; Fortschritte der Medizin; 97 (1979) 10, S.467 - 470

160   Mikulicz - Radecki, F.: Erfahrungen an Geburten von Hausschwangeren; Zentral­blatt für Gynäkologie; 63 (1939) 24, S.1330 - 1337

161   Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik: Die Bedeutung der Befehle der SMAD für den Aufbau des sozialistischen Gesundheitswesens der Deutschen Demokratischen Republik; Ministerium für Gesundheitswesen Berlin (1967)

162   Molitor, K.: Die Bedeutung der Klinikentbindung in der modernen Geburtshilfe; Das Deutsche Gesundheitswesen; 6 (1951) 19, S.544 - 547

163   Möller, U.; Eichhorn, K.-H.; Schulze, E.: Notwendigkeit der routinemäßigen Ultra­schalluntersuchung in der Schwangerschaft; Zentralblatt für Gynäkologie; 107 (1985), S.1328 - 1330

164   Mosler, W.: Die Schwerpunkte in der Entwicklung des Fachgebietes Geburtshilfe im Hinblick auf die Senkung der perinatalen Mortalität; Das Deutsche Gesundheitswesen; 24 (1969) 25, S.1153 - 1158

165   Müller - Dietz, H.: Gesundheitswesen und Gesundheitspolitik der DDR; Berichte des Osteuropainstituts an der Freien Universität Berlin, Reihe Medizin Heft 119 (1978)

166   Müller, C.: Die Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik; Dissertation. Bonn 1977

167   Müller, W.: Erste Erfahrungen mit der Praxisgeburt; in: Hillemanns, H.G.; Steiner, H.; Richter, D.: Die humane, familienorientierte und sichere Geburt; Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1983, S.103 - 107

168   Naujoks: Beitrag auf der 24. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie 1935 in München; Archiv Gynäkologie; 161 (1936), S.368

169   Nave - Herz, R.: Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland; 5. Auflage, Bundeszentrale für politische Bildung Bonn, 1997

170   Neubert, Schröder: Grundriss der Sozialhygiene.; VEB Gustav Fischer Verlag Jena, 1965

171   Nieder, J.: Brief vom 7.12.2000

172   Noack, H.; Sommer, K.-H.: Zur Mastitis puerperalis; Das Deutsche Gesundheits­wesen; 11 (1956) 10, S.340 - 344

173   Ockel, E.: Die unendliche Geschichte des Paragraphen 218, Erinnerungen und Erlebnisse; Edition Ost AG Berlin, 2000

174   Ortlepp, J.: Ergebnisse und Erfahrungen aus der Schwangeren - Beratung der Stadt Halle (Saale) hinsichtlich der perinatalen und mütterlichen Sterblichkeit in den Jahren 1956 und 1957, dargestellt an Hand der Haus- und Universitäts – Frauenkliniks - Entbindungen; Dissertation. Halle 1961

175   Philipp, E.: Die klinische Bedeutung der Schwangerenfürsorge; Zentralblatt für Gynäkologie; 57 (1933) 45, S.2701 - 2702

176   Plesse, R.; Krohmann, S.; Heinze, M.: Die Stillbereitschaft ein psychosoziales Problem; Zentralblatt für Gynäkologie; 103 (1981) 14, S.810 - 817

177   Pohlen, K.: Die Anstaltsentbindungen in Preußen im Jahre 1933; Reichsgesund­heitsblatt; 6 (1935) 10, S.117 - 119

178   Quaas, M.: Die Eröffnung des ersten Landambulatoriums; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 43 (1949) 3/4, S.104 - 106

179   Radmann, D.; Hopp, A.; Hohlbein, A.: Geburtsfortschritt und kardiotokographische Parameter bei Mobilisation unter der Geburt; Zentralblatt für Gynäkologie; 105 (1983) 14, S.900 - 906

180   Rayner, H.: Analyse der Müttersterblichkeit der Jahre 1958 bis 1961 im Bezirk Potsdam; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 51 (1957), S.47

181   Rayner, H.: Interview

182   Rayner, H.: Die Mitarbeit des mittleren medizinischen Personals bei der Bekämpfung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit; Die Heilberufe; 17 (1965), S.161 - 164

183   Richtlinie für die Schwangernbetreuung vom 18.März 1988: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Heft 3, 1988, S.42 - 44

184   Richtlinie für die Tätigkeit der Schwangerenberatungsstellen vom 02.01.1954: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Heft 1, 1954, S.3 - 6

185   Richtlinie für die Tätigkeit der Schwangerenberatungsstellen vom 28.02.1955: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Heft 2, 1955, S.3 - 4

186   Richtlinie für die Tätigkeit der Schwangerenberatungsstellen vom 1.08.1964: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Heft 17, 1964, S.125 - 128

187   Richtlinie für die Tätigkeit der Schwangerenberatungsstellen vom 10.04.1978: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen, Heft 4, 1978, S.25 - 28

188   Richtlinien für das Mindesteinkommen der Hebammen: Die Heilberufe; 4 (1952), S.125 - 128

189   Rodecurt, M.: Häusliche und Anstaltsgeburtshilfe; Zentralblatt für Gynäkologie; 63 (1939) 34, S.1929 - 1932

190   Roemer, V.M.; Haug, J.: Zum Problem der Hausgeburtshilfe; Geburtshilfe und Frauenheilkunde; 42 (1982), S.436 - 439

191   Röhring, Ch.: Über die Müttersterblichkeit der Jahre 1952 – 1959 im Bezirk Dresden; Dissertation. Dresden 1965

192   Römer, Th.; Straube, W.: Pschyrembel Wörterbuch Gynäkologie und Geburts­hilfe; 2. Auflage, Walter de Gruyter Verlag Berlin, 1999, S.193

193   Röpke, F.: Klinikmastitis – Problem der praktischen Mütterhilfe; Zentralblatt für Gynäkologie; 78 (1956) 49, S.1972 - 1977

194   Röpke, F.: "Klinik" – Mastitis?; Das Deutsche Gesundheitswesen; 12 (1957) 28, S.870 - 872

195   Röpke, F.: Zur Bekämpfung der hospital – endemischen Staphylokokkenmastitis und Säuglingsinfektionen; Das Deutsche Gesundheitswesen; 15 (1960) 3, S.139 - 147

196   Röpke, F.: Nachsorge nach Anstaltsgeburt; Das Deutsche Gesundheitswesen; 15 (1960) 29, S.1519 - 1526

197   Rothe, J.: Präpartale und pränatale Betreuung; VEB Verlag Volk und Gesundheit Berlin, 1967

198   Rothe, J.: Gesundheitsschutz und peripartale Mortalität; VEB Verlag Volk und Gesundheit Berlin, 1968

199   Rothe, J.: Zur mütterlichen Mortalität in der DDR; Das Deutsche Gesundheits­wesen; 17 (1962) 26, S.1076 - 1081

200   Rothe, J.: 30 Jahre Gesetz über den Mutter- und Kindschutz und die Rechte der Frau und peripartaler – perinataler Gesundheitsschutz; Zentralblatt für Gynäkologie; 103 (1981) 10, S.529 - 536

201   Rothe, J.: Der peripartale – perinatale Gesundheitsschutz in der DDR; Die Heilberufe; 21 (1969) 10, S.294

202   Ruban, M.E.: Gesundheitswesen in der DDR; Verlag Gebr. Holzapfel Berlin, 1981

203   Ruck, C.-J.; Jungnickel, W.: Schwangerenberatung und Schwangerenmorbidität; Zentralblatt für Gynäkologie; 76 (1954) 20, S.777 - 786

204   Runderlass des Preussischen Ministers des Inneren: Runderlass vom 6. September 1934; III a II 3181 / 34 – (MbliV. S. 1137)



205   Runderlass des Reichsministers des Inneren: betr. Hausentbindungen und Anstaltsentbindungen vom 6.September 1939; Reichsgesundheitsblatt; 14 (1939) 43, S.873

206   Runderlass des Reichsministers des Inneren: über Anwendung von Arzneimitteln und sonstigen Maßnahmen durch Hebammen bei drohender Lebens­gefahr für Mutter und Kind vom 30. Oktober 1939; Reichsgesundheits­blatt; 15 (1940) 1, S.7 - 8

207   Sälzler, A.: Die historische Entwicklung der Schwangerenfürsorge und die Auswertung der Arbeit einer Schwangerenberatungsstelle am Beispiel des Stadtbezirkes Friedrichshain; Dissertation. Berlin 1957

208   Sälzler, A.: Aus der Arbeit einer Schwangerenberatungsstelle in Berlin; Das Deutsche Gesundheitswesen; 13 (1958) 37, S.1171 - 1176

209   Sälzler, A.; Niebisch, G.: Gesundheitsschutz von Mutter und Kind in der Deutschen Demokratischen Republik; Das Deutsche Gesundheitswesen; 29 (1974) 40, S.1888 - 1891

210   Scheteling, H.: Förderung der Kindesentwicklung durch Stillen; in: Hillemanns, H.G.; Steiner, H.; Richter, D.: Die humane, familienorientierte und sichere Geburt; Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1983, S.287 - 291

211   Schmid: Beitrag auf der Tagung der Medizinisch – Wissenschaftlichen Gesellschaften für Geburtshilfe und Gynäkologie an den Universitäten Greifswald und Rostock am 24. / 25.05.1949; Zentralblatt für Gynäko­logie; 73 (1951) 11, S.1062

212   Schmidt - Kolmer, E.: Frauenmilchsammelstellen in ländlichen Bezirken; Das Deutsche Gesundheitswesen; 9(1954) 36, S.1066 - 1069

213   Schmidt - Kolmer, E.: Die Prinzipien der vorbeugenden Betreuung von Mutter und Kind; Das Deutsche Gesundheitswesen; 14 (1959) 13, S.827 - 829

214   Schneider, G.: Eine kritische Stellungnahme zur Anstaltsentbindung; Zentralblatt für Gynäkologie; 79 (1957) 18, S.711 - 716

215   Scholz, B.: Die Geburt; Deine Gesundheit; 1976, Heft 8, , S.226 - 235

216   Schorr, R.: Stand und Perspektive der Säuglingssterblichkeit in der DDR; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 61 (1967) 7, S.325 - 331

217   Schott, H.: Die Chronik der Medizin; 1993, Chronik - Verlag

218   Schröder: Beitrag auf der Tagung der Medizinisch – Wissenschaftlichen Gesellschaften für Geburtshilfe und Gynäkologie an den Universitäten Greifswald und Rostock am 24. / 25.05.1949; Zentralblatt für Gynäko­logie; 73 (1951) 11, S.1062

219   Schröder, R.: Hebammenlehrbuch; VEB Georg Thieme Leipzig, 1955, S.1 – 19; 634 - 653

220   Schultz, U.: Die perinatale Sterblichkeit der Stadt Halle (Saale) in den Jahren 1958 bis 1960 unter besonderer Berücksichtigung der externen Kliniken und der Hausgeburtshilfe; Dissertation. Halle 1967

221   Schultze, K.: Über die Mütter- und Neugeborenensterblichkeit in einem ländlichen Gebiet; Zentralblatt für Gynäkologie; 74 (1950) 19, S.1347 - 1355

222   Schulze, G.; May, E.: Aufgaben einer familienorientierten Geburtshilfe im Territo­rium; Zentralblatt für Gynäkologie; 106 (1984) 15, S.1068 - 1076

223   Schumann, O.: Analyse der sozial bedingten Unterschiedlichkeit der Struktur und Ursachen der Säuglingssterblichkeit in der DDR in den Jahren 1971 und 1976; Dissertation. Berlin 1979

224   Sellheim, H.: Neuorientierung oder besonnene Entwicklung der Geburtshilfe; Zentralblatt für Gynäkologie; 53 (1929) 18, S.1090 - 1106

225   Siegel, P.W.: Leistungen und Grenzen der häuslichen Geburtshilfe; Zentralblatt für Gynäkologie; 58 (1934) 45, S.2642 - 2653

226   Siegert, F.: Häusliche Geburtshilfe und abdomineller Kaiserschnitt; Zentralblatt für Gynäkologie; 60 (1936) 41, S.2402 - 2406

227   Sommer, K.H.: Schwangeren- Vor- und Fürsorge; Archiv für Gynäkologie; 195 (1961), S.307 - 317

228   Sommer, K.H.: Über die perinatale Sterblichkeit; Das Deutsche Gesundheits­wesen; 14 (1959) 22, S.1034 - 1036

229   Spaar, H.: Das Gesundheitswesen der DDR – Quellen, Entwicklungen und Wertungen; in: Das Gesundheitswesen der DDR - eine historische Bilanz für zukünftige Gesundheitspolitik; Veröffentlichungen der Interessen­gemeinschaft Medizin und Gesellschaft, 5 (Heft 23 / 24), Berlin, S.1999

230   Spaar, H.: Dokumentation zur Geschichte des Gesundheitswesens der DDR Teil II: Das Gesundheitswesen zwischen Gründung der DDR und erster Gesellschaftskrise; Veröffentlichungen der Interessengemeinschaft Medi­zin und Gesellschaft, Berlin, S.50 - 54

231   Spaar, H.: Dokumentation zur Geschichte des Gesundheitswesens Teil III: Das Gesundheitswesen der DDR zwischen neuem Kurs und der Schließung der Staatsgrenze (1953 – 1961); Veröffentlichungen der Interessen­gemeinschaft Medizin und Gesellschaft, Berlin, S.118 - 128

232   Stark: Auswertung von 1000 Anstaltsgeburten. Ein Beitrag zur Frage der Besserung der kindlichen und mütterlichen Mortalität in der Geburtshilfe – Sitzung der Gynäkologischen Gesellschaft zu Breslau 1931; Zentralblatt für Gynäkologie; 55 (1931) 47, S.3403 - 3404

233   Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (1950 – 1989); Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik Berlin

234   Stauber, M.: Die ambulante Klinikgeburt; in: Hillemanns, H.G.; Steiner, H.; Richter, D.: Die humane, familienorientierte und sichere Geburt; Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1983, S.79 - 81

235   Stauber, M.: Psychohygienische Forderungen an die heutige Geburtshilfe; in: Hillemanns, H.G.; Steiner, H.; Richter, D.: Die humane, familienorientierte und sichere Geburt; Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1983, S.272 - 278

236   Stoeckel, W.: Erinnerungen eines Frauenarztes. Autobiographie; Kindler Verlag München, 1966

237   Stoll, P.: Tendenzen in der Geburtshilfe; Fortschritte der Medizin; 96 (1978) 33, S.1628 – 1629, 1683

238   Stranz, G.; Krzyzanowski: Die programmierte Geburt – Methode und Ergebnisse; Zentralblatt für Gynäkologie; 102 (1980) 8, S.440 - 445

239   Straube, W.: Therapeutisches Wörterbuch Pschyrembel; Walter de Gruyter Verlag Berlin, 2000

240   Stürzbecher, M.: Anstalts- und Hausentbindungen in Berlin (1903 - 1970); Sonderdruck aus Bundesgesundheitsblatt 15 (1972)

241   Thara, M.: Analyse der Säuglingssterblichkeit in der DDR und der BRD von 1950 bis 1992; Dissertation. Berlin 1997

242   Theissen, E.: Betrachtungen über Anstalts- und Hausgeburten; Zentralblatt für Gynäkologie; 64 (1940) 8, S.307 - 311

243   Thoenes, F.: Das Stillproblem; Das Deutsche Gesundheitswesen; 14 (1959) 3, S.107 - 108

244   Tietze, K.: Die Entstehung der Schwangerenvorsorge im Spiegel der Kongressberichte der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie; in: Beck, L.: Zur Geschichte der Gynäkologie und Geburtshilfe; Springer Verlag Berlin - Heidelberg - New York, 1986, S.159 - 167

245   Tilch, G.; Unger, F.; Stark, J.: Einfluß einer individuellen Programmierung der Geburt auf verschiedene perinatologische Parameter; Zentralblatt für Gynäkologie; 101 (1979) 3, S.191 - 200

246   Tischendorf, D.: Probleme bei der Geburt außerhalb der stationären Einrichtung; Die Heilberufe; 28 (1976) 8, S.364 - 366

247   Trappe, H.: Emanzipation oder Zwang? Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik; 1.Auflage, Akademie Verlag Berlin, 1995

248   Tugendreich, G.: Mutterschutz; Berliner Klinische Wochenschrift; 56 (1919), S.87 - 89

249   Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen: Gültigkeit des Hebammengesetzes; Heft 118, 1956

250   Walter: Beitrag auf der Sitzung der Gynäkologischen Gesellschaft zu Breslau 1931; Zentralblatt für Gynäkologie; 55 (1931) 47, S.3404





251   Warich, M.: Analyse der Hausgeburten in der Stadt Magdeburg im Zeitraum von 1986 bis 1990 unter Berücksichtigung medizinischer und sozialer Aspekte; Dissertation. Magdeburg, 1993

252   Weingärtner, L.: Aufgaben der Mütterschulung und der Mütterberatung für die Senkung der Morbidität und Mortalität der Säuglinge und Kleinkinder, Studienmaterial zur Weiterbildung mittlerer medizinischer Fachkräfte; Heft 10, 1964

253   Wieloch: Zur Frage des Ersatzes der vaginalen geburtshilflichen Eingriffe durch die Schnittentbindung nach dem Vorschlag von Hirsch – 21. Versamm­lung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie Leipzig 1929; Archiv Gynäkologie; 137 (1929), S.822 - 825

254   Wilken, H.P.; Simon, D.: Postpartale Mutter – Kind – Beziehung - Modifiziertes rooming – in – Modell der geburtshilflichen Abteilung am Kreiskranken­haus; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 74 (1980), S.1019 - 1021

255   Wimmer – Puchinger: Konsequenzen familienorientierter Geburtshilfe; Zentralblatt für Gynäkologie; 107 (1985) 13, S.785 - 792

256   Winkler, G.: Geschichte der Sozialpolitik der DDR 1945 – 1985; Akademie – Ver­lag Berlin, 1989

257   Winter, G.: Die "Neuordnung" der Geburtshilfe auf dem Leipziger Kongreß; Zentralblatt für Gynäkologie; 53 (1929) 48, S.3266 - 3278

258   Winter, G.: Über die geburtshilfliche Leistungsfähigkeit praktischer Ärzte; Zentral­blatt für Gynäkologie; 58 (1934) 16, S.914 - 916

259   Winter, G.: Bericht über die allgemeine Kaiserschnittstatistik – 21. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie Leipzig 1929; Archiv Gynäkologie; 137 (1929), S.795 - 800

260   Winter, G.: Die "neue operative Geburtshilfe" nach Max Hirsch; Zentralblatt für Gynäkologie; 52 (1928), S.11 - 10

261   Winter, K.: Der Neubau des Gesundheitswesens; Die Heilberufe; 1 (1949) 2, S.29 - 33

262   Winter, K.: Die Gestaltung der Fürsorge für Mutter und Kind im neuen demokratischen Gesundheitswesen; Das Deutsche Gesundheitswesen; 4 (1949) 12, S.521 - 526

263   Winter, K.: Gesundheitsfürsorge: Probleme der Säuglingssterblichkeit; Zeitschrift für ärztliche Fortbildung; 44 (1950) 3 / 4, S.95 - 105

264   Wolffram, E.: Zum Thema Frühgeburt; Die Heilberufe; 2 (1950) 3, S.72 - 75

265   Wollmann, H.: Auswirkungen systematischer ärztlicher Schwangerenvorsorge in der klinischen Geburtshilfe; Zentralblatt für Gynäkologie; 91 (1969) 8, S.255 - 259

266   Woraschk: Tagung der Gesellschaft für Perinatale Medizin, Leipzig, 1984: Schwangerschaft und frühkindliche Entwicklung; Medizin aktuell; 11 (1985) 3, S.125 - 126

267   Woraschk, H.-J.; Röpke, F.: 42. Versammlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in München vom 12. - 16.09.1978; Archives of Gynecology; 228 (1979), S.43

268   Woraschk, Röpke: Bericht über das wissenschaftliche Programm des VII. Kongresses der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe der DDR vom 9. – 12.05.1978 in Dresden; Zentralblatt für Gynäkologie; 101 (1979) 10, S.680

269   Wulf, K.-H.: Zur Geburtshilfe in Deutschland; in: Hillemanns, H.G.; Steiner, H.; Richter, D.: Die humane, familienorientierte und sichere Geburt; Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1983, S.44 - 50

270   Zander, J.; Goetz, E.: Hausgeburt und klinische Entbindung im Dritten Reich (Über eine Denkschrift der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie aus dem Jahre 1939); in: Beck, L.: Zur Geschichte der Geburtshilfe; Springer Verlag Berlin – Heidelberg - New York, 1986, S.143 - 157

271   Zanke, S.; Eichhorn, K.-H.: Ultrasonographische Mißbildungsdiagnostik im 2.Trimenon der Schwangerschaft; Zeitschrift für klinische Medizin; 7 (1985) 4, S.99



272   Zenker von, I.: Untersuchungen zum Mastitisproblem in einem Stadtkreis; Das Deutsche Gesundheitswesen; 12 (1957) 22; S.680 - 681







ERKLÄRUNG AN EIDES STATT



Hiermit erkläre ich, dass die vorliegende Arbeit von mir selbst, ohne Hilfe Dritter verfasst wurde und nur die angegebene Literatur und Hilfsmittel verwendet wurden.





Berlin, im Juli 2002





LEBENSLAUF



Sabine Major




18.12.1974

geboren in Berlin

Juli 1994

Abitur am Hans und Hilde Coppi Gymnasium in Berlin

Oktober 1994 – August 1997

Medizinstudium an der Humboldt – Universität in Berlin

September 1997– April 1999

Medizinstudium an der Université Lyon 1 –Claude Bernard in Lyon / Frankreich

April 1999– August 2000

Fortsetzung des Medizinstudiums an der Humboldt – Universität in Berlin, Beginn der Dissertation mit dem Thema „Die Entwicklung der außerklinischen Geburtshilfe in der DDR“

September 2000 – September 2001

Praktisches Jahr in den Fächern Chirurgie, Innere Medizin und Gynäkologie in Berlin und Lyon / Frankreich

Seit Januar 2002

Ärztin im Praktikum im Krankenhaus Lichten­berg in Berlin, Klink für Gynäkologie und Geburtshilfe











PUBLIKATIONSLISTE



Freier Vortrag „Hausgeburt und / oder Klinikgeburt – Die Entwicklung in der DDR“; 20. Deutschen Kongress für perinatale Medizin vom 29.11. – 01.12.2001 in Berlin





DANKSAGUNG



An dieser Stelle möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. K. Vetter für die freundliche Überlassung des Dissertationsthemas bedanken.

Mein besonderer Dank gilt Herrn PD Dr. M. David für die hilfreiche Unterstützung und intensive Betreuung bei der Erarbeitung des Themas und der Niederschrift dieser Arbeit.

Danken möchte ich auch meinen Eltern, Geschwistern und Freunden, die mir, als Zeitzeugen, durch lange Gespräche die Zeit in der DDR als auch in der BRD bis 1989 näher gebracht und belebt haben und mir immer wieder neue Motivation bei der Arbeit gaben. Besonders danke ich meiner Mutter für die vielen anregenden fachlichen Diskussionen, durch die sie entscheidend zum Gelingen der Arbeit beigetragen hat.

Nicht unerwähnt möchte ich all jene lassen, die mir unermüdlich und stets freundlich in den Bibliotheken Berlins zur Seite standen, vor allem die Mitarbeiterinnen der Bibliothek in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Abschließend danke ich Arne für die Geduldigkeit, Fürsorglichkeit und moralischen Unterstützung in allen Phasen dieser Arbeit.