Bräuer, Siegfried: Wallfahrtsforschung als Defizit der reformationsgeschichtlichen Arbeit. Exemplarische Beobachtungen zu Darstellungen der Reformation und zu Quellengruppen |
Ob wir ja Testamenta machen wollten, darauf soll sich niemands verlassen, vielmehr dies bedenken und bezeugen, wie wir vor unserm Abschied aus dieser Welt als treulich Kinder ein christlich gut Zeugnus unsers angenommen Glaubens der ganzen Gemein und Namen hinter uns lassen, zur Besserung unsers Bruders. Dann sollt der Mensch durch sein selbst Testamentum selig werden, wie vermöchten Arme, Elende, Kranke, Vorlassene, die nichts vermögen, zu Gott kommen? Diese reformatorische Attacke richtet sich nicht gegen Testamente als juristische Nachlaßregelung im familiären Bereich. Sie ist vielmehr Teil eines Gutachtens, mit dem der Zwickauer Pfarrer Nikolaus Hausmann im Frühjahr 1524 Herzog Johann von Sachsen überzeugen wollte, gegen die kirchlichen Mißbräuche vorzugehen. Hausmann wirft den Geistlichen vor, die Menschen zu geistlichen Stiftungen zu bewegen und ihren Trost dahin zu setzen, damit Christi Testament in Vorgessen gestalt werde<123>. Seine zugespitzte Formel, mit diesen Testamenten werde das Testament Christi außer Kraft gesetzt, trifft auch die testamentarischen Verfügungen über Wallfahrten durch Familienmitglieder oder zu mietende Ersatzleute, die mit der Wallfahrtsthematik insgesamt in der reformationsgeschichtlichen Forschung wenig Beachtung gefunden hat.
In der Wallfahrtsforschung ist die Bedeutung der Testamente als Quelle für die Wallfahrten unbestritten. Nachdem der Lübecker Pfarrer und Lokalhistoriker Jakob von Melle 1711 über 6000 Testamente der Hansestadt erschlossen hatte, vergingen mehr als zweieinhalb Jahrhunderte, bis Ahasver von Brandt diese Quellengruppe in einen größeren Zusammenhang stellte und sie erneut ins Bewußtsein der Historiker rückte<124>. Vor allem die nahezu 1200 Testamente der Hansestadt Stralsund vom Anfang des 14. Jahrhundert bis zum Ausgang des 16. Jahrhunderts haben mehrfach die Aufmerksamkeit von Historikern auf sich gezogen. Der pommersche Kirchenhistoriker Hellmuth Heyden legte bereits Ende der sechziger Jahre eine erste Auswertung ihrer Angaben über Wallfahrten vor: Von ca. 400 in den Testamenten erwähnten Wallfahrten gehört mehr als die Hälfte zur Gruppe der Fernwallfahrten. Mit dem Niedergang der Hanse um die Mitte des 15. Jahrhunderts sind sie stark im Rückgang begriffen. Die Wallfahrten zu näher gelegenen Zielen übernehmen in dieser Zeit die führende Rolle (Wilsnack)<125>. Von sozialhistorischer Seite her sind seine Informationen durch Johannes Schildhauer ergänzt und präzisiert worden. Er weist darauf hin, daß der geplante Antritt einer Pilgerreise häufig Anlaß war, ein Testament abzufassen. Bei nahezu einem Drittel der Testamente sind die Wallfahrtsorte angegeben. Bei den Fernwallfahrten nimmt Rom die erste Stelle ein (32). Santiago de Compostella folgt erst mit großem Abstand (14). Im deutschen Einzugsbereich heißt die Reihenfolge: Einsiedeln (46), Aachen (31), Trier (5), Köln (3). Für den norddeutschen Bereich ergibt sich folgende Rangordnung: Wilsnack (72), Golm in Brandenburg (39), Sternberg (24), Kenz (18). Mit Abstand reihen sich weitere pommersche Orte ein. Die letzte Wallfahrt wird in einem Testament von 1524 erwähnt<126>.
Vergleichbare Arbeiten über die Erwähnung von Wallfahrten in den Testamenten mittel- und norddeutscher Städte, wie sie für die beiden Hansestädte Lübeck und Stralsund vorliegen, existieren nicht. Die vorhandenen Bestände in diesem Bereich sind noch nicht einmal bekannt. Von Brandt hat auf den Kriegsverlust sämtlicher Frankfurter Testamente, auf die Edition von Hamburger Testamenten aus dem 13. und 14. Jahrhundert und auf den Braunschweiger Bestand von wohl über 800 Testamenten hingewiesen<127>. Die Testamente der Altstadt Braunschweig von 1314-1432 sind inzwischen in Regestenform durch eine Publikation von fünf Heften erschlossen worden. Für die anderen Stadtteile fehlen entsprechende Veröffentlichungen<128>. Nach meiner Erinnerung an die Durchsicht der Braunschweiger Testamente in den achtziger Jahren nach frühen Spuren der reformatorischen Bewegung beschränken sich die testamentarischen Stiftungen und Gelöbnisse vom letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts an vor allem auf die eigene Stadt<129>. Knapp 300 Lüneburger Testamente von 1323 bis 1500 sind erst kürzlich ediert worden. In der Zeit von 1398 bis 1429 werden mehrfach Ersatzwallfahrten unter den Vermächtnissen aufgeführt. Aachen steht unter den Pilgerzielen an erster Stelle (14), es folgen Wilsnack (6), Einsiedeln (4), St. Hulpe (2), Thann (2), Trier (2). Einmal erwähnt werden Rom, Königslutter und Golm. Nicht selten ist die Bestellung von Ersatzwallfahrern zu mehreren Orten. Jährliche Wallfahrten nach Wilsnack werden in einem Testament von 1417 und nach Aachen in einem von 1448 festgelegt<130>. Bereits 1925 hat der Bremer katholische Pfarrer Hermann Lange in einer Arbeit über die mittelalterlich-bürgerliche caritative Arbeit in der Hansestadt den Inhalt von 57 Testamenten aus den Jahren 1500 bis 1525 knapp mitgeteilt. Das Bremer Testamentenbuch umfaßt die Jahre bis 1569. Nur in einem der von Lange aufgeführten Testamente wird eine Pilgerfahrt erwähnt. Johann Brand, der Vorsteher des Gertruden-Spitals, das im 14. Jahrhundert als Hospiz für fremde Bettler und arme Pilger gegründet worden war, bestimmte in seinem Testament 1521, item ock scholen myne Testamentariese enen man to sunte Jakob segelen laten unde dat bekostigen vor ene loffte, de ick gelavet hebbe. Es ist nicht bekannt, ob im Bremer Testamentenbuch tatsächlich nur eine Wallfahrt erwähnt wird<131>. Aufs Ganze gesehen hat die Edition dieser Quellengruppe mit der ihr in jüngster Zeit immer wieder von seiten der Sozialhistoriker zuerkannten Bedeutung nicht Schritt gehalten.
Auf den Tatbestand, daß in lokalen Urkundenbüchern einzelne Testamente seit langem zugänglich sind, hat bereits von Brandt aufmerksam gemacht. Sie sind für die Wallfahrtforschung noch wenig genutzt worden. Zum 1867 publizierten Testament des Göttinger Ratsherrn Hans von Oldendorp vom 7. Februar 1491 hat Boockmann eine exemplarische Darstellung spätmittelalterlicher städtischer Denkweise und Frömmigkeit veröffentlicht. Er läßt es offen, ob die vom Erblasser bestimmte Wallfahrt to dem hilgen blode nach Wilsnack, Gottsbühren oder nur nach Mariengarten bei Göttingen führen sollte<132>. Ohne Quellenbeleg zitiert Gustav Wustmann in seiner Leipziger Stadtgeschichte ein Testament der Witwe von Nikolaus Walter vom Januar 1516. Sie vermachte 150 Gulden dem ihrer Söhne, bei dem sie wohnen wolle. Dieser habe außerdem eine Wallfahrt zu Bischof Benno nach Meißen auszurichten und dort ein Wachsbild von einem Zentner im Werte von zwanzig Gulden zu opfern<133>. Zwickauer Testamente sind bisher nur sporadisch als Belege für fromme Stiftungen und sie städtische Armenfürsorge herangezogen worden<134>.
Häufig war der Aufbruch zu einer Fernwallfahrt Anlaß, ein Testament abzufassen und das offiziell zu dokumentieren. Graf Heinrich d. Ä. von Stolberg-Wernigerode legte seinen letzten Willen am 21. März 1461 in Urkundenform nieder, als er sich im Gefolge Herzog Wilhelms von Sachsen auf den Weg nach Jerusalem begab<135>. Die letztwilligen Verfügungen städtischer Bürger aus gleichem Anlaß sind häufig nicht bei den Testamenten, sondern in anderen Büchern zu finden, vor allem in Handels- oder Gerichtsbüchern. Missivbücher und Copiale enthalten ebenfalls Texte, die für die Wallfahrtsthematik relevant sind. Der Stolberger Ratsherr Tyle Smedichen teilte beispielsweise sein Testament vor Antritt einer Jerusalemwallfahrt dem Sitzenden Rat mit, der es im Ratshandelsbuch festhalten ließ<136>. Vor dem Leipziger Rat erschien am 1. Dezember 1499 der alte Eutritzscher Richter Bartholomäus Grabes, um vor seiner Romwallfahrt eine letztwillige Verfügung über ein halbes Viertel Landes, einen Haufen Steine und zwei Acker Wiesenwachs für den Fall zu treffen, daß her aussenbleyben wurde<137>. Als 1449 der Stolberger Klaus Aschenbörner, der für eine Wallfahrt nach Rom bei seinem Verwandten Heine Aschenbörner ein Darlehn aufgenommen hatte ,dann aber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam, bestimmte der Rat, daß er 8 Schock Groschen an den Gläubiger zu zahlen habe<138>. Nicht selten verhängten die städtischen Behörden Sühnewallfahrten bei Vergleichsverhandlungen wegen Totschlags. 1460 sollte der Stolberger Daniel Seger u.a. eine Achefart bestellen. 1467/68 ist der Stolberger Hildebrand Gerwin aus gleichem Anlaß zur Aachenfahrt verurteilt worden<139>. Beglaubigungs- oder Empfehlungsschreiben für Wallfahrer stellten oft die zuständigen Pfarrer aus, beispielsweise 1442 der Lübecker Dekan des Domkapitels, Nicolaus van der Molen, für zwei Kaufleute, die eine Mehrfachwallfahrt zum Hottenberg bei Freienwalde, nach Thann, Einsiedeln und Santiago unternehmen wollten<140>. In Braunschweig stellte der Pfarrer zu St. Martini, Cord Gossel, noch1518 dem Wandschneider und Ratsherrn Cord van Vechelde, der sich erst 1530 dem reformatorischen Glauben zuwandte, ein derartiges Schreiben für eine Wallfahrt nach Jerusalem aus<141>. Aus anderen Städten sind auch Beglaubigungs- und Empfehlungsschreiben für Wallfahrer durch den städtischen Rat bekannt<142>. Die städtische Geschichtsschreibung konnte die Wallfahrtsthematik ebenfalls nicht gänzlich übergehen.
Fußnoten: | |
---|---|
Ludwig Preller: Nicolaus Hausmann, der Reformator von Zwickau und Anhalt, in: Zeitschrift für die historische Theologie 1852, S. 325-379, hier S. 347-365 (1. Gutachten) und bes. S. 358. | |
Ahasver von Brandt: Mittelalterliche Bürgertestamente. Neuerschlossene Quellen zur Geschichte der materiellen und geistigen Kultur. Heidelberg 1973. Zu von Melle vgl. Norbert Ohler: Zur Seligkeit und zum Troste meiner Seele. Lübecker unterwegs zu mittelalterlichen Wallfahrtsstätten, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde 63 (1983), S. 83-103, hier S. 83-85. | |
Hellmuth Heyden: Stralsunder Wallfahrten, in: Greifswald-Stralsunder Jahrbuch 8 (1968/69), S. 29-37. | |
Johannes Schildhauer: Hansischer Alltag. Untersuchungen auf der Grundlage der Stralsunder Bürgertestamente vom Anfang des 14. bis zum Ausgang des 16. Jahrhunderts. Weimar 1922, S. 22f. und 32f. | |
Von Brandt (wie Anm. 124), S. 8f. | |
Vgl. Dietrich Mack: Testamente der Stadt Braunschweig, T. 1-5. Göttingen 1988-1995 (= Beiträge zu Genealogien Braunschweiger Familien, 1-5). - Die juristische Dissertation von Piper erwähnt Wallfahrten nach Rom oder Aachen unter den Bedingungen und Auflagen der Testamente, vgl. Henning Piper: Testament und Vergabung von Todes wegen im braunschweigischen Stadtrecht des 13. bis 17. Jahrhunderts. Braunschweig 1960, S. 79 (= Braunschweiger Werkstücke, 24). | |
Als erster Braunschweiger verzichtet der Fernhändler Johann van Andorp im Hagen, der zum frühreformatorischen Kreis gehört, in seinem Testament vom 17. Februar 1525 auf Vigilien und Seelmessen und befiehlt seine Seele godde dem almechtigen in syne hande, vgl. Stadtarchiv Braunschweig, B I 23 Bd. 8 (Testamentbuch Hagen 1511-1566), Bl. 84r-85v. Erst vom dritten Hagen-Testament von 1528 an setzt sich der Verzicht auf Vigilien und Seelmessen durch. In den Testamenten der Neustadt fehlt die tradtionelle Formel erstmalig 1527, in denen des Sack gar erst 1530. | |
Uta Reinhardt (Bearb.): Lüneburger Testamente des Mittelalters 1323 bis 1500. Hannover 1996 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen XXXVII). Leider ist die Identifizierung der Wallfahrtsorte nicht durchweg zuverlässig (Nr. 115 und 201: Enwalde = Thann). | |
Hermann Lange: Geschichte der christlichen Liebestätigkeit in der Stadt Bremen im Mittelalter. Münster i. W. 1925, S. 175-182, hier S. 181. Das Bremer Staatsarchiv teilte auf Anfrage mit, daß das Testamentenbuch lange Zeit kriegsbedingt ausgelagert war und unter genealogischem Gesichtspunkt ausgewertet werden soll. | |
G. Schmidt (Hrsg.): Urkundenbuch der Stadt Göttingen vom Jahre 1401 bis 1500. Göttingen 1867, S. 354-359, Nr. 374. - Hartmut Boockmann: Leben und Sterben in einer spätmittelalterlichen Stadt. Über ein Göttinger Testament des 15. Jahrhundert. Göttingen 1983, S. 18f. - Ders.: Kirche und Frömmigkeit vor der Reformation, in: Martin Luther und die Reformation in Deutschland. Ausstellung zum 500. Geburtstag Martin Luthers. Veranstaltet vom Germanischen Nationalmuseum Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Verein für Reformationsgeschichte. Frankfurt a. M. 1983, S. 41-72, hier S. 62, Nr. 70. | |
Gustav Wustmann: Geschichte der Stadt Leipzig. Leipzig 1905, S. 348. - Zu den Leipziger Testamenten vgl. Beate Berger: Testamente im Stadtarchiv Leipzig, in: Räume voll Leipzig 94. Arbeitsberichte des Stadtarchivs Leipzig NR. Leipzig 1994, S. 104-123. | |
Vgl. Herbert Friedrich: Das Armen- und Fürsorgewesen in Zwickau bis zur Einführung der Reformation. Ein Beitrag zur Kultur- und Wirtschaftsgeschichtegeschichte Sachsens. Phil. Diss. Leipzig. Würzburg 1934, S. 86. - Helmut Bräuer: Wider den Rat. Der Zwickauer Konflikt 1516/17. Leipzig 1999, S. 62f. und 320 (= Reihe Beiheft zu: Zwickauer Arbeits- und Forschungsberichte, 1). - Zu Chemnitz vgl. ders.: Inventarium gelaßner gueter ... über einige Chemnitzer Quellen zur spätmittelalterlichen Sozialgeschichte, in: Beiträge zur Heimatgeschichte von Karl-Marx-Stadt 27 (1984), S. 17-25. | |
Botho Graf zu Stolberg-Wernigerode (wie Anm. 107), S. 529-531, Nr. 1594. - Vgl. ebenda, S. 605, Nr. 1811: Graf Heinrichs d. Ä. Bitte um sicheres Geleit von Frankfurt nach Gießen bei Eberhard von Epstein zu Königstein, als er wegen dringender Angelegenheiten eine Wallfahrt zu den heiligen Stätten abbrechen mußte. | |
Eduard Jacobs: Das Stolbergische Ratsjahrbuch, mit Ausführung über Spiele und Gebräuche, den Bauernkrieg und Luthers Anwesenheit in Stolberg, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 17 (1884), S. 146-215, hier S. 206-208. | |
Beyer / Dobritzsch (Hrsg.) (wie Anm. 40), S. 120. - Vgl. die undatierte Parallele bei Rudolf Herrmann: Thüringische Kirchengeschichte, Bd. 1. Jena 1937, S. 276: Testamentarische Verfügung des Bauern Nickel Schmied in Merkendorf bei Weida über sein Land zugunsten der Ortskirche, falls er von der Wallfahrt nach Santiago nicht zurückkehre. | |
Jacobs (wie Anm. 136), S. 208. | |
Jacobs (wie Anm. 136), S. 208f. - Vgl. auch Albert Rosenkranz: Der Bundschuh, die Erhebung des südwestdeutschen Bauernstandes in den Jahren 1493-1517, Bd. 1. Heidelberg 1927, S. 180: Verurteilung der Täter in elsässischen Dörfern zur Wallfahrt nach Aachen oder Einsiedeln. | |
Wolf-Herbert Deus: Ein Reisepaß für Wallfahrer 1442 April 8, in: Soester Zeitschrift 76 (1962), S. 16f. | |
Vgl. Rahn (wie Anm. 119), S. 272. | |
Vgl. z. B. Rosenkranz (wie Anm. 139), Bd. 1, S. 462f.: Schreiben aus den Schlettstädter Missivbüchern von 1489-1511. |
© Die inhaltliche Zusammenstellung und Aufmachung dieser Publikation sowie die elektronische Verarbeitung sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, die Bearbeitung und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme.
DiML DTD Version 2.0 |
Zertifizierter Dokumentenserver der Humboldt-Universität zu Berlin |
HTML - Version erstellt am: Thu Oct 31 14:04:17 2002 |