Bräuer, Siegfried: Wallfahrtsforschung als Defizit der reformationsgeschichtlichen Arbeit. Exemplarische Beobachtungen zu Darstellungen der Reformation und zu Quellengruppen

Kapitel 7. Einige Desiderate: Drucke, Flugschriften, Visitationsakten, Kirchenordnungen und Sachzeugen

Die bisher in den Blick gerückten Quellengruppen haben das Material, das zu sichten wäre, längst nicht erschöpft. Zu weiteren Gruppen können im folgenden nur einige Hinweise gegeben werden, die durch einzelne wenig beachtete oder für die Wallfahrtforschung noch nicht ausgewertete Beipiele illustriert werden sollen. Zuerst ist der Beitrag der Druckmedien zu nennen. Obgleich die Ablaßerteilung schon früh das neue Medium nutzte, hat die Thematik für einzelne Wallfahrtsorte eine relativ geringe Rolle gespielt. Der Magdeburger Einblattdruck einer Ablaßliste von Königslutter, datiert auf den 29. Juni 1500, ist zwar bibliographisch seit langem erfaßt, aber erst in der Arbeit von Klaus Naß angemessen berücksichtigt worden<177>. Drucke zu den Gründungslegenden von Wallfahrtsstätten sind bibliographisch bekannt, aber nur teilweise inhaltlich genauer untersucht. Von Volker Honemann liegt eine Darstellung zu Sternberg und ein Überblick zu Wilsnack vor. Zu den Drucken über Wilsnack 1520 in Lübeck und 1521 in Rostock weist er auf die offene Frage hin, ob sie das „ungebrochene Interesse an der Wallfahrt belegen oder den Versuch darstellen, diese neu zu beleben“<178>.

Über bibliographisches bzw. druckgeschichtliches Interesse hinaus sind die Drucke von Pilgerführern in Offizinen, die bald vor allem reformatorische Schriften herausbrachten, kaum beachtet worden. Von Hans Dorn in Braunschweig, der 1518 als Erster eine niederdeutsche Ausgabe einer Lutherschrift, den gerade erst erschienenen „Sermon von Ablaß und Gnade“, druckte, ist aus dem gleichen Jahr auch ein Pilgerführer nach Santiago, Gerd Helmichs „De overen vnde meddelen Straten van Brunswyk tho Sunte Jacob in Galicien“, bekannt<179>. Da noch kein Exemplar gefunden werden konnte, sind wir auf die Inhaltsangabe in Philipp Rehtmeyers Braunschweiger Kirchengeschichte angewiesen<180>. Große Rätsel hat bis vor kurzem ein Romführer mit dem Titel „Hie in disem Buchlein ist// kurtzlich begriffen die gnad vnd der ab=// las/ auch das wirdig heilthumb in der hei=// ligen stadt Rom ...“, der nach VD 16 durch Adam Dyon in Breslau um 1530 gedruckt worden sein soll<181>. Mit dem Nachweis, daß in dem einzigen erhalten gebliebenen Exemplar in Darmstadt zwei verschiedene Drucke zusammengebunden worden sind, konnte Helmut Claus Licht in die Angelegenheit bringen. Der umfangreichere Teil von 32 Blättern mit dem zitierten Titel ist höchstwahrscheinlich ein Romführer, den der Leipziger Drucker Wolfgang Stöckel um 1515 herausgebracht hat. Aus der Offizin von Adam Dyon stammt nur der zweite Romführer von acht Blättern mit dem Titel „Stacion d[er]// Kyrchen czu Rome// myt Aplas vnde// gnode ym// Aduent“. Claus setzt ihn um 1520 an<182>. Ungeklärt bleibt, weshalb Dyon den Romführer gedruckt hat, nachdem bei ihm 1519 schon fünf Lutherdrucke, beginnend mit dem „Sermon von Ablaß und Gnade“, erschienen waren. Erst 1521 brachte er wieder drei Lutherschriften auf den Markt. Hans Volz hat auf eine Intervention des Breslauer Bischofs vom 16. November 1519 beim Rat der Stadt aufmerksam gemacht. Der Rat wird aufgefordert, zu verhindern, daß ein Drucker mit seinen Schriften Unheil anrichtet<183>. Möglicherweise ist der Druck eines Romführers durch Dyon als eine taktische Maßnahme zu verstehen.

Mit ganz anderer Absicht erschien 1571 im reformatorischen Mühlhausen noch einmal ein Romführer, wie bereits der Titel klarstellt: „Ablas Bu(e)chlein.// Erzelunge des// Heilthumbs/ Gnade vnd// Ablaß/ aller Kirchen in Rom/ Ein altes// Bu(e)chlein/ fur 90. Jharen zu Rom La// teinisch/ vnd hernachmals zu// Nürnberg Deutzsch aus=// gangen.// Jetzt aber zu dienst fromer Chri=// sten/ auffs new gedruckt// Mit einer Vorrede/ // Johannis Petreij/ Superattendenten// zu Mu(e)lhausen.// M. D. LXXI.“ Petreius begründet in der an den Statthalter der Deutschordensballei Thüringen, Graf Burkard zu Barby, gerichteten Widmungsvorrede die Neuausgabe. Auf das Buch sei er während seiner Zwickauer Dienstzeit in der dortigen Bibliothek gestoßen. Da nun der Feind, d. h. die römische Kirche, sein Feldlager nicht sehr ferne habe und einige von den Mühlhäuser Pfarrkindern an sich gezogen habe, werde durch den alten Romführer die „Abgo(e)tterey des Bapsttumbs ...gantz klar an tag gegeben“. Vom Statthalter erwartet Petreius, die Lehre des Papsttums „ordentlicher weise abzuschaffen“, wo es nötig sei. In seiner Vorrede an den Leser plädiert er dafür, Meßbücher, Breviere, Legendenbücher u. ä. in Kirchen und Bibliotheken aufzubewahren, um die Nachkommen vor dem Betrug des Papsttums mit Wallfahrten, Vertrauen auf Werke und Verdienste der Heiligen und Opfergaben aus Wachs zu warnen. Es sei sowohl Werk des Satans, als auch menschlicher Betrug gewesen. Präparierte Marienbildnisse habe man nachts zurückgebracht, wenn man sie weggeschafft habe. So sei es mit dem Marienbild zu Eichen bei Mühlhausen geschehen., bis es sein Vorgänger, Superintendent Hieronymus Tilesius, in die Stadt habe bringen lassen. Von da an sei es „ein tummes stu(e)ck holtz blieben“<184>. Die Neuausgabe des Romführers durch Tilesius gehört in den Zusammenhang der konfessionellen Polemik in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundert. Zugleich weist sie auf die schwierige Rückkehr Mühlhausens zum reformatorischen Bekenntnis und die Sorge um eine bleibende Bedrohung durch das nahe Eichsfeld hin. Bereits 1566 war die Mühlhäuser Barfüßerkirche und die Wallfahrtskirche in Eichen geschlossen worden. Das Ende der Wallfahrt war damit ebenfalls herbeigeführt worden. Offenbar sah der Mühlhäuser Rat seinen Einfluß noch längst nicht im ganzen Gebiet als ungefährdet an. Gegen alle Einsprüche der Eichener wurden sie 1581 umgesiedelt. Dorf und Kirche wurden abgebrochen<185>.

Mit dem Neudruck eines Pilgerführers in Wittenberg 35 Jahre früher als in Mühlhausen wurden andere Zwecke verfolgt. Darauf deutet schon die lateinische Ausgabe hin. Die 1536 bei Nikolaus Schirlentz erschienene Schrift „Peregri=// natio ad terram// sanctam“ war ein Auszug von 24 Blättern aus dem damals sehr bekannten Bericht des Mainzer Domdekans Bernhard von Breidenbach über seine Palästinareise von 1483/84. Lateinisch, deutsch und niederländisch wurde er zuerst 1486 gedruckt. Eine zweite und dritte lateinische Ausgabe erschienen 1490 und 1502, eine deutsche um 1503<186>. Das detailreiche Reisehandbuch wurde in Wittenberg offenbar als geographisches Hilfsmittel im universitären Lehrbetrieb verwendet. Melanchthon hat sich in seinen lateinischen Vorlesungen für ausländische Studenten nach dem Schmalkaldischen Krieg auf Breidenbach bezogen. Er hat sich aber auch darüber mokiert, daß in dem Buch allerlei Albernheiten über aufgefundene Reliquien mitgeteilt werden, jedoch wenig, um die Werke Gottes in der Natur zu erkennen. Für die Wittenberger Reformatoren waren Palästinawallfahrten offensichtlich keine erstrebenswerten Ziele mehr. Im Jahr vor seinem Tod hat Melanchthon brieflich geäußert, würde er allein verbannt werden, würde er die Schlupfwinkel des Hieronymus in Palästina aufsuchen, um unter dem Gebet zum Sohne Gottes klare Zeugnisse über die Lehre zu schreiben.<187> Da wird nichts mehr von der traditionellen Pilgersehnsucht spürbar. Luther dagegen hat einmal eingestanden, daß er ganz gern nach Palästina gepilgert wäre, aber sofort hinzugefügt, das sei nun nicht mehr nötig, nachdem das Evangelium vorhanden sei. In einer Äußerung bei Tisch, die Anton Lauterbach im Frühjahr 1537 aufgezeichnet hat, klingt dieser Standpunkt noch eindrucksvoller: Im Gegensatz zu den früheren Wallfahrten nach Rom, Jerusalem, Santiago könnten jetzt die wahren Wallfahrten vollbracht werden, wenn mit Fleiß die Psalmen, Evangelien usw. gelesen würden. „Da wurden wir nicht durch die heylige stedte, sondern durch ire gedancken vnd hertzen spazieren, das rechte gelobethe lanth vnd paradis des ewigen lebens besuchen<188>.“ Hier hat die traditionelle Wallfahrtsfrömmigkeit ihre reformatorisch-theologische Entsprechung gefunden.

Seit ca. 1516 bis zur letzten Predigt in Eisleben 1546 hat sich Luther immer wieder mündlich und schriftlich zu den Wallfahrten geäußert. Nur einmal hat er ausschließlich zu einer Heilig-Blut-Wallfahrt Stellung genommen, als er 1533 in Wittenbergdie Flugschrift des Schweriner Predigers Ägidius Faber „Von dem falschen Blut und Abgott im Thum zu Schwerin“ herausgab und sie mit einer kräftigen Vorrede versah. Er wolle dem Teufel „seinen Hintern getrost aufdecken“ und wie die Propheten mit dem göttlichen Wort auf die verstockten Papisten eindreschen, um wenigstens einige vor dem zornigen Gott erschrecken zu lassen. Bei aller massiven Diktion bleibt Luther aber im allgemeinen<189>. Die konkrete Argumentation gegen die Schweriner Heilig-Blut-Verehrung überläßt er Faber. Zwischen dem reformatorischen Prediger und den Verteidigern des Heiligtums ist ein verbaler Schlagabtausch vorausgegangen, der von Fabers Gegnern offenbar zuerst auf die Ebene der schriftlichen Auseinandersetzung übergeführt worden ist. Fabers Rückzahlung mit gleicher Münze könnte aber zugleich Teil einer Strategie seines Landesherrn sein. Herzog Heinrich V. ging nach dem Nürnberger Religionsfrieden von 1532 im Herbst dazu über, eigenmächtig die konfessionellen Verhältnisse zu verändern, für die er gemeinsam mit seinem altgläubigen Bruder Albrecht VII. verantwortlich war<190>. Diese Zusammenhänge wären genauer zu untersuchen. Dazu gehört auch die Frage der Verbreitung dieser Flugschrift, die Schirlentz zwar zweimal gedruckt hat, von der aber kein Nachdruck außerhalb Wittenbergs existiert. Sie ist von den Zeitgenossen dennoch mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen worden. Das belegt die verhältnismäßig große Zahl der bekannten Exemplare<191>. Erhellend sind aber vor allem handschriftliche Marginalien eines zeitgenössischen Lesers in dem Exemplar der Wittenberger Lutherhalle. Sie sind bisher nicht identifiziert worden. Aus meinen Recherchen zu Müntzer ist mir die Handschrift bekannt. Sie stammt von dem Halberstädter Geistlichen Andreas Gronewalt, der viele Reformationsdrucke besaß und diese regelrecht durcharbeitete. Als Vertreter einer mehr humanistisch bestimmten Reformtheologie hat er sich erst Anfang der dreißiger Jahre deutlicher für die reformatorische Lehre geöffnet. Das bestätigen seine stichwortähnlichen Randnotizen in der Flugschrift von Faber, die sich auf die Wallfahrtproblematik beziehen: „Walfahrtt teuflisch“ und „Walfartt vnd werckheyligkeyt“<192>.

Es ist nicht ausgeschlossen, daß sich auch in anderen Flugschriftendrucken Leseräußerungen zu Wallfahrten finden. Die Bibliographien sagen in der Regel nichts über Benutzerspuren. Das trifft auch zu auf eine der beiden deutschen Übersetzungen der Nova praefatio zum Novum Testamentum von Erasmus. Der Querfurter Pfarrer Nikolaus Krumpach gab seiner Übersetzung den Titel: „Hern Erasmi von Roterdam vormanung das heylige Euangelium vnd der heyligen zwelfboten schrifft fleissig zu lesen. In kurtz verdeutscht.“ Sie erschien 1522 dreimal bei Wolfgang Stöckel in Leipzig und einmal bei Johannes Schönsperger d. J. in Augsburg<193>. Größere Verbreitung hat eine anonyme Übersetzung gefunden, die ebenfalls zuerst 1522, aber mit einem völlig anderen Titel, herauskam: „Von walfart// Erasmi Rodterodami// vermanung wo Chri=// stus vnd sein reich// zu suchen ist// M. D. Xxij.“ In der kleinen Flugschrift von vier Blatt wird Jesu Einladung an die Arbeitenden und Beschwerten [Luther: Mühseligen und Beladenen] von Matth. 11, 28 ausgelegt. Von Wallfahrten ist bei Erasmus nicht im wörtlichen Sinne die Rede. Es heißt nur: „nain man kumpt nit zu(e) Christo mit fussen des flaisches sunder des gaistes vnd hertzens ... Es ist nit von no(e)tten das du über Mo(e)r farest/ oder in fremde land ziehest/ es ist gegenwertig das wort gottes in deinem herzen und mund.“ Der Titelholzschnitt des Augsburger Druckes von Heinrich Steiner illustriert diese Aussage eindrucksvoll. Ein Wallfahrer geht auf eine Kirchentür zu, wendet aber den Kopf, weil ihn Christus aus den Wolken mit einladender Gebärde anspricht<194>. Ebenfalls druckten diese Übersetzung 1522 Schürers Erben in Straßburg, Georg Erlinger in Bamberg und Mathes Maler in Erfurt<195>. 1523 (evtl. auch erst 1525) und 1524 erschienen Nachdrucke bei Johannes Wörlin in Freiburg bzw. bei Wolfgang Stürmer in Erfurt<196>. Ohne Beweise nimmt Holeczek an, Schürer habe als Erstdrucker aus dem ursprünglichen Titel „Vermanung ...“ durch nachträgliches Einrücken des „Von walfart“ eine aktuelle Reformschrift gemacht. Seine Ausführungen überzeugen nicht. Die Frage nach dem Übersetzer, die Abfolge der Drucke und das Verhältnis zur lateinischen Vorlage sind neu und gründlicher zu untersuchen. Die Anzahl der Drucke des mit einem plakativen Titel versehenen Erasmustextes, der in der Tradition der Reformtheologie stand, weist jedenfalls auf den Bedarf von Orientierung in der Wallfahrtsfrage hin. Von der Wallfahrtsforschung ist diese Flugschrift bislang übersehen worden<197>.

Die Wallfahrtskritik gehört zum Arsenal, aus dem sich die reformatorischen Flugschriften von Anfang an bedienen, Ulrich von Hutten genauso wie Johann Eberlin, Andreas Bodenstein aus Karlstadt, Balthasar Stanberger, Nikolaus Hermann, Nikolaus Manuel, um nur einige der bekannten Namen zu nennen, ganz abgesehen von Luther selbst und nicht wenigen der anonym veröffentlichten Drucke<198>. In der Flugschriftenforschung hat diese Kritik keine besondere Aufmerksamkeit gefunden<199>. Die Wallfahrtforschung hat sich dieser Quellengruppe ebenfalls kaum ernsthaft zugewendet. Leider entgeht auch die Untersuchung von Reiter, obgleich sie einen Abschnitt mit der Überschrift „Protestantische Flug- und Bekenntnisschriften“ aufzuweisen hat, diesem Urteil nicht. Der Eindruck einer wenig professionellen Bearbeitung durch die Koppelung von zwei nicht kompatiblen Quellengruppen wird durch die Ausführungen zur Behandlung der Wallfahrtsthematik in vier Flugschriften bestätigt: 1. „Ich kann nit vil newes erdencken, ich muß der katzen tschellen anhencken“, 2. „Gesprech biechlein neuw Karsthans“, 3. „Eyn gesprech Bruder Hainrich von Kettenbach mit aim frommen alte mutterlin von Vlm“, 4. „„Eyn gesprech zwyschen vyer Personen wye sie eyn getzengk haben, von der Walfart ym Grimmetal“. Die Autorschaft Huttens wird seit Jahrzehnten nicht mehr für den „Neu-Karsthans“ in Anspruch genommen, eher die Bucers. Unzutreffend ist die Behauptung, Clemen habe berichtet, die präparierte Marienplastik in der Zwickauer Marienkirche stamme vom Grimmenthaler Gnadenaltar<200>. In der volkskundlichen Literatur ist die Flugschrift über die Grimmenthaler Wallfahrt noch einmal aufgegriffen worden, d. h. ihre dänische Übersetzung, die aber erst 1559, 1577 und 1579 mit dem Titel „Peder Smed og Adser Bonde“ [Peter, der Schmied und der Bauer Adse] gedruckt wurde. Daxelmüller / Thomsen geben zwar an, daß die gereimte Satire nach einer deutschen Prosavorlage aus der Zeit um 1524 entstanden sei, scheinen aber der dänischen Übersetzung einige Bedeutung zuzuschreiben, obgleich sie nach dem Urteil von Ninna Jörgensen „nicht das Niveau des satirischen Witzes der deutschen Pamphletschreiber erreichte“<201>. Es wäre ratsam, wenn sich eine gründlichere Bearbeitung der Wallfahrtsthematik in den Flugschriften nicht auf die Wallfahrtskritik beschränkte, sondern auch die metaphorischen Bezüge mit einbezöge<202>.

Es ist auch in neueren kirchengeschichtlichen Handbüchern noch zu lesen, daß noch gegen Ende des 16. Jahrhunderts Visitationen Grund gehabt hätten, neben anderen Bräuchen mit einer langen Tradition auch gegen Wallfahrten vorzugehen. Freilich ist es stets angebracht, entsprechende Quellenangaben zu prüfen. Wenn sich Erwin Iserloh für eine solche Feststellung auf die Magdeburger Instruktion zur Visitation von 1583 beruft, dann hat er zu wenig bedacht, daß solchen Instruktionen selten konkrete Anlässe zugrunde lagen. Hinzu kommt in diesem Fall, daß Wallfahrten in der Magdeburger Instruktion nicht ausdrücklich erwähnt werden<203>. Selbst wo sie mit angeführt werden, wie in der Instruktion des Eisleber Superintendenten Erasmus Sarcerius von 1554, müßte der Zusammenhang genauer bedacht werden<204>. In der grundlegenden Orientierung für das mittlere Deutschland, dem „Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn im Kurfürstentum Sachsen“ von 1528 werden die Wallfahrten nicht genannt<205>.

Da die Visitationsprotokolle nur teilweise vollständig als Veröffentlichung vorliegen, ist derzeit kein zuverlässiges Bild zu gewinnen, welche Rolle die Wallfahrtsproblematik tatsächlich bei den Visitationen im Verlauf des 16. Jahrhunderts gespielt hat<206>. Selten gewähren die Visitationsunterlagen problemlos genauen Einblick in die Situation einer Wallfahrtsstätte, wie das durch die Visitation in Zehma bei Altenburg durch einen Konflikt um das Gehalt des Pfarrers 1527 geschah<207>. Häufig hatten die Visitatoren nur Entscheidungen über noch vorhandene Heiligenbilder oder Votivgaben aus Wachs zu fällen, z. B. 1533 im Kloster Grünhain oder 1554/55 in Ottendorf im Amt Stadtroda und in Vierzehnheiligen<208>. Über ein Weiterbestehen der Wallfahrten ist diesen Angaben nichts zu entnehmen. Selbst auf die genaueren Anordnungen in der Visitationsinstruktion der Herzogin Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg für das Herzogtum Kalenberg-Göttingen von 1542 scheint das zuzutreffen<209>. Zu einigen ehemaligen Wallfahrtszentren enthalten die Visitationsakten keinerlei Information zur Frage, was aus den Wallfahrten geworden ist. Das ist z. B. 1542 und 1544 bei Königslutter der Fall<210>.

Einige Hinweise in den Reformationsakten, daß Wallfahrtsstätten im mittleren und nördlichen Deutschland noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts besucht wurden, sind seit längerem bekannt. Brückner hatte in seiner Arbeit über Grimmenthal bereits die Anordnung der Visitationskommission von 1555 erwähnt, daß der Spitalmeister „in Zukunft keinen Waller mehr zulassen möchte“. Von da an werde ein derartiger Fall nicht mehr erwähnt<211>. Nur wenig mehr ist aus den Auszügen des Visitationsprotokolls zu erfahren, die Wilhelm German in seiner Biographie Johann Forsters veröffentlicht hat. Zu Obermaßfeld teilt er mit, der Pfarrer Adam Haidt habe sich beschwert, „daß noch auf die itzige Stunde viel Volk ist die Wallfahrt wallen laufe“. Die Kommission befahl daraufhin dem Spitalmeister Johann Hoch, „daß er bei Vermeidung ernster Strafe keinen Wallbruder in die Kirche lasse, man wolle sonderlich Achtung darauf geben lassen“<212>. Nur Herrmann stellt die Frage, ob diese Wallfahrer aus evangelischen Orten oder nicht vielmehr aus den nahegelegenen Gebieten von Würzburg und Fulda gekommen seien. Er muß sie offenlassen. Über die Wallfahrt zum wundertätigen Marienbild und zur Heiligen Blut Hostie im Lauenburgischen Büchen hat zunächst W. Dührsen auf Grund von Visitationsakten 1905 informiert. Bei der ersten Visitation 1564 sei die Hostie von den Visitatoren „aus dem Wege gethan“worden, ohne damit das befohlene Ende der Wallfahrten zu erreichen. Bei späteren Visitationen sei verboten worden, das Marienbild an den vier hohen Festen auf den Altar zu setzen und Opfer auf den Altar zu legen. Den „Bedefahrern“ sollte die Kapelle nicht geöffnet werden, deren Abbruch schließlich angeordnet wurde<213>. Später sind diese Informationen von anderen Autoren wiederholt worden, ohne daß ein zuverlässigerer Eindruck über die tatsächliche Frequenz der Büchenwallfahrten in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vermittelt worden wäre. Bedenken sind vor allem angebracht gegenüber der Auffassung, daß noch 200 Jahre an beiden Markttagen Wundergläubige an den alten Marienschrein getreten seien und geopfert hätten<214>. Bereits die im Visitationsprotokoll von 1590 festgehaltene Beschwerde des Büchener Pfarrers über die mangelnde Kirchlichkeit seiner Gemeinde, verbunden mit der Vermutung, „daß immer noch heimliche Wallfahrten zum wundertätigen Büchener Marienbild stattfänden“, gibt kaum Aufschluß über die wirklich Situation<215>. Eine professionelle Bearbeitung der Büchener Kirchengeschichte steht noch aus.

Für die Marienkapelle in Levenhagen bei Greifswald als ehemaliges Wallfahrtsziel hat Buske eine wohl die Quellen ausschöpfende Arbeit vorgelegt. Er macht darauf aufmerksam, daß auf die Wallfahrtsproblematik weder bei der Visitation von 1535, noch in der ersten Kirchenmatrikel von 1578 eingegangen wird. Erst bei der Visitation von 1633 werden ernsthafte Maßnahmen gegen „das Götzenbilde in der Capellen, dazu sich aus der frembde und nehe annoch Leute finden, undt abergleubische opfer brengen sollen“, protokolliert. Fragen bleiben auch in diesem Fall offen, vor allem zu der „volkstümlichen Verehrung der Kapelle“ bis ins 19. Jahrhundert, die sich auch in den Kirchrechnungen als extra abgerechnete „Capellengaben“ niederschlug<216>. Von einer andersartigen lokalen Tradition, die sich von einer Wallfahrt herleitet, berichten die Visitationsakten zu Horburg im Amt Schkeuditz, das zur Diözese Merseburg gehörte von 1578: „Es ist noch ein papisticum fermentum alhier, wirdt der ablas genennet, auf Nativitatis Mariae [September 8] kompt eine grosse welt volks zusammen, und der grösseste handel ist biersaufen, hurerei und sodomitisch leben leuft auch mit unter. - Soll durch die regierung ein ernstlich auf- und einsehen geschehen, das ergernis und ander empfindlich wesen und unrath verhütet werden.“ Das Notat findet sich in der Auflistung der „Gebrechen“, die der Gemeinde kein gutes Zeugnis ausstellt (u. a. keine Feiertagsheiligung, Zecherei, Gotteslästerung). Ernüchternd sind schließlich die Angaben über den Bauzustand von Kirche und Pfarrhaus. Zur Kirche heißt es: „Die kirche ist sehr baufällig, dann die statua Mariae, ad quam olim fuit maximus concursus (quaestus is fuit uberrimus), will nicht mehr wunderzeichen thun<217>.“ Die Angaben bezeugen eindeutig, daß die Wallfahrt längst nicht mehr existiert. Die lebensgroße Maria aus Stein, die der Schule des Naumburger Meisters zugeschrieben wird, ist noch vorhanden. Sie wurde erst um 1700 zerschlagen und die Stücke in den Altar eingemauert. Bei der Kirchenrenovierung von 1930 wurde die Skulptur wieder befreit und restauriert. Die Visitatoren fanden 1578 von der Wallfahrtstradition nur noch deren weltliche Begleiterscheinungen, den Horburger Zwiebelmarkt vom 8. und 9. September mit seiner überregionalen Ausstrahlungskraft und seinen Vergügungen (z. B. einem Adelstanz) vor. Außerdem hatten Markt und Volksfest den Ursprungsnamen „Ablaß“ beibehalten. Entsprechend reagierten die Visitatoren<218> In Wickershain bei Geithain hat sich der mit der Wallfahrt verbundene Ablaß bis ins 19. Jahrhundert als jährliches Fest zu Mariä Heimsuchung (2. Juli) metaphorisch ebenfalls erhalten. Anders als in Horburg, hatten sich jedoch rituelle protestantische Züge (u.a. Prozession, Gottesdienst mit Ablaßpredigt, Mahlzeit Ablaßgroschen) herausgebildet<219>. Etwaigen weiteren Traditionen, die auf Ablaßfeiern im Zusammenhang mit Wallfahrten zurückgehen, wäre nachzuspüren.

Ernst Zeeden hat gemeint, wenngleich sich in den Kirchenordnungen das Fortleben älteren kirchlichen Brauchtums weniger reichhaltig dokumentierte als oft in den Visitationsakten, so ließen sich doch auch dieser Quellengruppe entsprechende Informationen entnehmen, wenn man die Äußerungen zu einem bestimmten Zustand oder Vorkommnis beachte. Selbst diese differenzierte Sicht ist noch zu optimistisch, zumindest auf das mittlere und nördliche Deutschland bezogen. Abgesehen davon, daß in den Quelleneditionen nicht immer zwischen Visitationsinstruktionen, Visitationsberichten und Kirchenordnungen unterschieden wird und außerdem diese Visitationsakten häufig nicht vollständig abgedruckt werden, bedenkt Zeeden zu wenig die jeweiligen politischen Verhältnisse sowie die allgemeine orientierende Funktion der Kirchenordnungen und deren adaptierende Formelsprache. Die von ihm angeführte Mecklenburgische Kirchenordnung von 1552, in der Wallfahrten „untersagt“ worden seien, ist hierfür typisch<220>. Sie entstand nach der Erschütterung der Macht des Kaisers durch den Fürstenaufstand und entsprach der Situation in Mecklenburg, wo der nun allein regierende Herzog Johann Albrecht den Aufbau einer evangelischen Landeskirche in die Praxis umsetzen konnte. Erst im Zuge dieser Neuordnung (Visitation 1552-54) wurde die Heilig-Blut-Hostie aus dem Schweriner Dom entfernt. In ihren grundsätzlichen Aussagen, zu denen die Absagen an die Wallfahrten gehört, wurde die Mecklenburger Ordnung von 1552 „zur Matrix zahlreicher anderer Kirchenordnungen“<221>. Neben den Wendungen in den Kirchenordnungen, die auf die Abschaffung traditioneller kirchlicher Bräuche, u.a. Wallfahrten, zielen, finden sich auch Äußerungen gegen die Wallfahrten im kritischen Rückblick auf die Lehre und Frömmigkeit der römischen Kirche. So erwähnt beispielsweise Johannes Bugenhagen das „lopen edder lopen laten“, das „lopen to Hierusalem, to Sunte Jacob, to Rome etc.“ in seiner Braunschweiger Kirchenordnung von 1528<222>.

Interessanter als die allgemein gehaltenen Aussagen über die Wallfahrten in den gedruckten Kirchenordnungen sind die relativ ausführlichen Äußerungen im Entwurf der 34 Artikel einer Kirchenordnung für das Kleine Stift Hildesheim von ca. 1527. Im 4. Artikel werden die Feldkirchen und unnötigen Kapellen als „zeichen eins grossen onglaubens im volck“ bezeichnet. Jeder soll bei seiner Pfarrkirche bleiben. Die nahe gelegenen Kapellen soll man mit der Zeit abschaffen, die in den Dörfern weit von der Pfarre soll man um der Alten und Schwachen willen bestehen lassen. Im 26. Artikel wird die Abschaffung der unzüchtigen weltlichen Bilder angeordnet, vor allem aber der Bilder, zu denen „ein geleuff oder walfarten ufgericht und das sye mirackel unnd wunder theten, domit das volck iren trost und zuversicht uf sie stellen“. Der 27. Artikel bestimmt, daß die Heiltumsweisung aus dem gleichen Grund bis zum allgemeinen Konzil unterlassen werden soll. Zu den weiteren Zeremonien und den Wallfahrten nimmt der 28. Artikel Stellung. Gewarnt wird, die Seligkeit an die Zeremonien, die bis zum Konzil in der durch die Kirche überlieferten Formen bleiben sollen, zu binden. Durch das Wallen und die Bittfahrten würden „die armen, einfeltigen und onverstendige menschen ... in einen falschen wan unnd onverstant gotlicher gebot gefurt ..., dan sie vermeinen das wallen sei ein kostlich, gut werck“, um sich an jenem Ort einen gnädigeren Gott damit zu erwerben. Im rechten Glauben könnten sie das „in irer eigen pfar“ erlangen. Dann heißt es: „Eß ist aber ein ein gering gut werck, dan die walfarten dieser zeit übel geratt unnd zu dickermal schedlich, boeß und verfurisch seint und gar kein gutes darinnen ist.“ Sie seien unzählige Ursache für Sünden und Verachtung von Gottes Gebot (z. B. Gewohnheitsbettelei). Pfarrer und Prediger sollen das Volk unterrichten, „von eigenem furwitz und wallfarten abzihen, das ein jeder daheim bede, seins weibs, kints und ehelichen stants warte und seines nehesten, der daheim noet und gebrech leidet, zuwende und mitteile, das er sunst uber lande uff walfarten mit grosser muhe und schaden und doch mit kleinem verdinst zubringen“<223>. Es ist erwogen worden, daß der im Ratzeburger Exil lebende Bischof Johann versucht haben könnte, durch diese Reformordnung seine Position in Hildesheim wieder zu stabilisieren. An die Möglichkeit einer Einflußnahme Philipps von Hessen und Georgs von Brandenburg ist ebenfalls gedacht worden. Der Quellenmangel gestattet jedoch keine eindeutige Bestimmung von Auftraggeber und Ziel. In den Bestimmungen über Zeremonien und Wallfahrten artikuliert sich wohl kaum eine reformatorische Theologie für eine Übergangssituation, eher schon eine im Kontext der reformatorischen Bewegung entwickelte Reform- bzw. Frömmigkeitstheologie.

Mit der Quellengruppe der Sachzeugen ist vor allem die volkskundliche Wallfahrtsforschung von Anfang an vertraut, wenngleich es den Anschein hat, daß archäologische Untersuchungen bei weitem nicht zur Mehrzahl ehemaliger Wallfahrtsstätten durchgeführt worden sind. Die Ergebnisse sind außerdem häufig nur über regionale Publikationen zugänglich<224>. Pilgerzeichen und Graffiti haben erst in jüngerer Zeit, aber dann zunehmend die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Weniger ist anderen Sachzeugen nachgespürt worden, Wegweisern beispielsweise oder Pilgerdarstellungen.<225> Erhalten gebliebene Stücke der vasa sacra von Wallfahrtsstätten sind bislang wohl kaum zur Kenntnis genommen worden. Verwunderlich ist auch, daß die nicht wenigen Marienbilder oder Altäre aus Wallfahrtskirchen nur als Einzelobjekte kunstgeschichtlich untersucht und einer Epoche zugeordnet worden sind. Der Öffentlichkeit sind sie vorwiegend in lokalen bzw. regionalen Publikationen vorgestellt worden . Das gilt für die Horburger Madonna (ca. 1250) wie für „Maria im Elend“ (vor 1414) in der Heiligenstädter Liebfrauenkirche<226> Sachgemäßere Interpretationen, vorwiegend von kunstgeschichtlicher Seite haben die Altäre aus den Wallfahrtskirchen in Rötha, Eichen bei Mühlhausen (jetzt in der Mühlhäuser Marienkirche) und Eicha (jetzt in Albrechtshain) gefunden<227>. Von einem Versuch, die ehemaligen Gnadenbilder und Altäre von Wallfahrtsstätten für eine Region oder gar für den mitteldeutschen Raum zu erfassen und frömmigkeitsgeschichtlich zu interpretieren, ist nichts bekannt.


Fußnoten:

<177>

Vgl. Einblattdrucke des XV. Jahrhunderts. Ein bibliographisches Verzeichnis, hrsg. von der Kommission für den Gesamtkatalog der Wiegendrucke. Halle 1914, S. 16, Nr. 47 (= Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten, 35/36), eingeordnet unter Ablaßbriefen. - Gesamtkatalog der Wiegendrucke, hrsg. von der Kommission für den Gesamtkatalog der Wiegendrucke, Bd. 1. Leipzig 1925, Sp. 36f., Nr. 100, eingeordnet unter Ablaßverkündigungen. - Naß (wie Anm. 56), S. 413f. und 431f. - Vgl. auch den Einblattdruck einer Wallfahrtsbescheinigung in Einsiedeln 1494, Einblattdrucke des XV. Jahrhunderts, S. 223, Nr. 853.

<178>

Volker Honemann: ‚Wilsnacker Wunderblut’, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, Bd. 10. Berlin, New York 1999, Sp. 1171-1178, hier Sp. 1178. - Ders.: Die Sternberger Hostienschändung und ihre Quellen, in: Boockmann (Hrsg.) (wie Anm. 7), S. 75-102. - Zu Parallelen in den Legenden von Wilsnack und Heiligengrabe (ebenfalls Rostocker Druck von 1521) vgl. Hartmut Kühne: „Ich ging durch Feuer und Wasser ...“. Bemerkungen zur Wilsnacker Heilig-Blut-Legende, in: Gerlinde Strohmaier-Wiederanders (Hrsg.): Theologie und Kultur. Geschichte einer Wechselbeziehung. Festschrift zum einhundertfünfzigjährigen Bestehen des Lehrstuhls für Christliche Archäologie und Kirchliche Kunst an der Humboldt-Universität zu Berlin. Halle 1999, S. 51-84, hier S. 64f.

<179>

Helmut Claus: Hans Dorn, Erstdrucker in Braunschweig, in: Basileae Ravracorum. Referate eines informellen ostwestlichen Kolloquiums. Basel und Augst 15. bis 26. April 1991. Basel 1991, S. 33-57, hier S. 55, Nr. 25 (Helmich) und 27 (Luther). - Josef Benzing: Lutherbibliographie. Verzeichnis der gedruckten Schriften Martin Luthers bis zu dessen Tod. Baden-Baden 1966, Nr. 113 (Eyn sermon van dem Aflath vnd genade). - (Wie Anm. 49), Nr. H1787. - Zu den Pilgerführern vgl. K[laus] Herbers: Pilgerführer, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 6. München, Zürich 1993, Sp. 2156.

<180>

Philipp Julius Rehtmeyer: Antiquitates ecclesiasticae inclytae urbis Brunsviigae oder Der berühmten Stadt Braunschweig Kirchen-Historie, T. 4 und 5. Braunschweig 1715/1720, Supplementa zum 2. Teil, S. 66f.

<181>

(Wie Anm. 49), Nr. I 181.

<182>

Helmut Claus: New light on the presses of Adam Dyon and Kaspar Libisch in Breslau (1518-1540), in: John L. Flood and William A. Kelly (Edit.): The German Book 1450-1750. Studies presented to David L. Paisey in his retirement. London 1993, S. 61-80, hier S. 77, Nr. 6.

<183>

Hans Volz: Der Breslauer Luther- und Reformationsdrucker Adam Dyon und Kaspar Libisch, in: Gutenberg-Jahrbuch 42 (1967), S. 104-117, hier S. 108.

<184>

Ablas Bu(e)chlein // ... [Titel s. o.]. Bl. G 6v: Gedruckt zu// Mülhausen in Du(e)ringen/ // durch Georgium Hantzsch/ // Anno LXXI., Exemplar: Forschungsbibliothek Gotha, Theol. 8o 311 (1), Bl. a 5v, a 6r, b 1r, d 2r. VD 16 Bd. 9, Nr. I 182. - Vgl. Clemen (wie Anm. 4), Bd. 5, S. 73-80.

<185>

Rudolf Bemmann: Der Untergang des Dorfes Eichen bei Mühlhausen i. Thür., in: Mühlhäuser Geschichtsblätter 14 (1913/14), S. 1-11. - [Reinhard] Jordan (Hrsg.): Chronik der Stadt Mühlhausen in Thüringen. Bs. 2. Mühlhausen 1903, S. 160. - Philipp Knieb: Geschichte der katholischen Kirche in der freien Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen von 1525 bis 1629. Freiburg i. Br. 1907, S. 92f. (= Erläuterungen und Ergänzungen zu Janssens Geschichte des deutschen Volkes, V, 5). - [o. V.] Verzeichniß der untergegangenen Dörfer etc. im Regierungs-Bezirke Erfurt, in: Neue Mitteilungen aus dem Gebiet historisch-antiquarischer Forschungen 2 (1836), S. 260-287, hier S. 265 (auf Grund der amtlichen Berichte der Erfurter Regierung) Im Pfarrgarten von Felchta vermutlich Taufstein der Kirche von Eichen.

<186>

(Wie Anm. 49), Bd. 3, Nr. B 8260 [Breydenbach, Bernhard von] PEREGRI=// NATIO AD TERRAM// SANCTAM, EX BERNHARDO// Breitenbach Ecclesiae Ma=// guntinae Decano &// Camerario.// VITTEMBERGAE// NICOLA. SCHIR.// 1536. - Ebenda, Nr. B 8258: Lateinische Ausgabe Speyer 1502 und Nr. B 8259: Deutsche Ausgabe Speyer um 1503. - Vgl. Clemen (wie Anm. 4), Bd. 8, S. 233f. und 238f. - Zu Breitenbachs Reise und Reisebeschreibung vgl. Reinhold Röhricht: Deutsche Pilgerreisen nach dem heiligen Lande, Neue Ausgabe. Innsbruck 1900, S. 164f.

<187>

Philippi Melantonis Opera quae supersunt omnia. Edidit Carolus Gottlieb Bretschneider, Bd. 9. Halle 1842, Sp. 910 (3. September 1559 an Albert Hardenberg).

<188>

D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Tischreden Bd. 38. Weimar 1914, S. 434f., Nr. 3588: Recht christlich walfart .

<189>

(Wie Anm. 188), S. 130f. - In der Wallfahrtforschung ist Luther nicht übergangen worden. Sein Werk wurde aber mehr punktuell berücksichtigt (Adelsschrift, Heiligenverehrung, metaphorische Äußerung), vgl. Brückner (wie Anm. 43), S. 227-229. - Arnold Angendt: Heilige und Reliquien. Die Geschichte ihres Kultes vom frühen Christentum bis zur Gegenwart, 2. Auf. München 1997, S. 236-238. - Iso Baumer: Wallfahrt als Metapher, in:Lenz Kriss-Rettenbeck und Gerda Möhler (Hrsg.): Wallfahrt kennt keine Grenzen. Themen zu einer Ausstellung des Bayerischen Nationalmuseums und des Adalbert Stifter Vereins, München. München, Zürich 1984, S. 55-64, hier S. 66. - In der Lutherforschung hat Luthers Stellung zu den Wallfahrten nur in größerem Zusammenhang Berücksichtigung gefunden, vgl. Lennart Pinomaa: Die Heiligen bei Luther. Helsinki 1977, S. 79-88 (= Schriften der Luther-Acricola-Gesellschaft, A 16). - Hans Düfel: Luthers Stellung zur Marienverehrung 1968, S. 64-69 und 237f. ( = Kirche und Konfession, 13). - Umfassender hat Reiter die Quellen verarbeitet. Seine Darstellung berücksichtigt dennoch nicht die Fülle der Quellen, klammert den Zusammenhang mit der Reform- bzw. Frömmigkeitstheologie aus und gräbt insgesamt nicht tief genug, vgl. Günther Reiter: Heiligenverehrung und Wallfahrtswesen im Schrifttum von Reformation und katholischer Restauration, Phil. Diss. Würzburg. Würzburg 1970, S. 18-42 (Martin Luther und sein Kreis).

<190>

Vgl. Eike Wolgast: Die Reformation in Mecklenburg. Rostock 1995, S. 18 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Mecklenburg, R. B, 8).

<191>

(Wie Anm. 188), S. 129f. - Bensing (wie Anm. 179), S. 360, Nr. 3069. - Helmut Claus und Michael A. Pegg (Bearb.): Ergänzungen zur Bibliographie der zeitgenössischen Lutherdrucke. Gotha 1982, S. 128, Nr. 3069 (= Veröffentlichungen der Forschungsbibliothek Gotha, 20). Von den einst fünf Exemplaren der Berliner Staatsbibliothek sind vier Kriegsverlust.

<192>

Lutherhalle Wittenberg: Von dem falsch// en blut vnd Abgott jm// Thum zu Schwerin.// Mit einer scho(e)nen Vorrede// D. Mart. Luth.// Durch M. Egidium Fabrum.// Wittemberg.// MDXXXjjj., Bl. C 4r und D 1v. Zu Gronewalt vgl. Ulrich Bubenheimer: Die Bücher und Bucheinzeichnungen des Klerikers Andreas Gronewalt aus Halberstadt. Ein Beitrag zur Geschichte der Martkirchenbibliothek Goslar und zur Rezeption der Wittenberger Reformation, in: Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 94 (1996), S. 51-74 (die Schrift Fabers wird nicht erwähnt).

<193>

Heinz Holeczek: Erasmus deutsch., Bd. 1. Die volkssprachliche Rezeption des Erasmus von Rotterdam in der reformatorischen Öffentlichkeit 1519-1536. Stuttgart-Bad Cannstatt 1983, S. 291, Nr. 29-32. - Helmut Claus: Das Leipziger Druckschaffen der Jahre 1518-1539. Kurztitelverzeichnis. Gotha 1987, S. 86: W. Stöckel, Nr. 116-116b (Veröffentlichen der Forschungsbibliothek Gotha, 26); nur ein Leipziger und ein Augsburger Druck in VD 16, Nr. E 3208 und E 3204; zwei Exemplare der Leipziger Drucke in der Adreasbibliothek Eisleben (Sh 6, Bc 3).

<194>

Neudruck nach einem Exemplar der Huntington Library, San Marino in Kalifornien, in: Karl Simon (Hrsg.): Deutsche Flugschriften zur Reformation (1520-1525). Stuttgart 1980, S. 285-296, hier S. 290f. und 287 (= Reclams Universalbibliothek, 9995). - Holeczek (wie Anm. 193), S. 291, Nr. 35. - (Wie Anm. 49), Nr. E 3205.

<195>

Holeczek (wie Anm. 193), S. 291, Nr. 33: Schürer; Nr. 34: Erlinger; Nr. 36: Maler. - (Wie Anm. 49), Nr. E 3209, E 3206, E 3207. - Martin von Hase: Bibliographie der Erfurter Drucke von 1501-1550, 3. Aufl. Nieuwkoop 1968, S., Nr. 455: Maler. Die Bamberger oder Erfurter Ausgabe ist in der Andreasbibliothek in Eisleben vorhanden (Sh 6).

<196>

Holeczek (wie Anm. 193), S. 291, Nr. 37, Wörlin; Nr. 28: Stürmer. - (Wie Anm. 49), Nr. E 3210 und E 3211. - Von Hase (wie Anm. 195), S. 23, Nr. 169: Stürmer. Ein Exemplar des Stürmerdrucks ist in der Andreasbibliothek in Eisleben vorhanden (Sh 6).

<197>

Das trifft auch auf das Kapitel über Erasmus bei Reiter zu, vgl. Reiter (wie Anm. 189), S. 5-17.

<198>

Vgl. z. B. Hutten: Clag vnd vormanung gegen den übermässigen vnchristlichen gewalt des Bapsts zu Rom ... 1520, in: Simon (Hrsg.) (wie Anm. 194), S. 35-92, hier S. 53. - Eberlin: New statute die Psitacus gebracht vß dem land Wolfaria. Der X. bundtgnoß, in: Eberlin von Günzburg: Ausgewählte Schriften, hrsg. von Ludwig Enders, Bd. 1. Halle 1896, S. 107-119, hier S. 118 (= Flugschriften aus der Reformationszeit, 11). - Karlstadt: Von Abtuung der Bilder, in: Adolf Laube, Annerose Schmidt, Sigrid Looß, Helmut Claus (Bearb.): Flugschriften der frühen Reformationsbewegung (1518-1524), Bd. 1. Berlin 1983, S. 105-127, hier S. 108. - Stanberger: Dialogus zwischen Petrus vnd eynem Bawern, in: Otto Clemen (Hrsg.): Flugschriften aus den ersten Jahren der Reformation, Bd. 3. Nieuwkoop 1967, S. 185-218, hier S. 210. - Hermann: Ein Mandat Jesu Christi an alle seine getreuen Christen, in: Ebenda, Bd. 2, S. 245-276, hier S. 265. - Manuel: Der Ablaßkrämer, in: Werner Lenk (Bearb.): Die Reformation im zeitgenössischen Dialog. 12 Texte aus den Jahren 1520 bis 1525. Berlin 1968, S.224-239, hier S. 229 (= Deutsche Bibliothek, 1). - Die deutsche Vigilie der gottlosen Papisten, Münch und Pfaffen, in: Clemen (Hrsg.): Flugschriften Bd. 3, S. 111-145, hier S. 141f.

<199>

Unter anderer Fragestellung vgl. z. B. Bernd Moeller und Karl Stackmann: Städtische Predigt in der Frühzeit der Reformation. Eine Untersuchung deutscher Flugschriften der Jahre 1522 bis 1529. Göttingen 1996, S. 44: Martin Bucer, 52: Johannes Drach, 97: Heinrich von Kettenbach, 140: Diepold Peringer, 154: Johann Schwanhauser (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, phil.-hist. Klasse, 220).

<200>

Reiter (wie Anm. 137), S. 31-42 und 188-190. - Zur Behauptung, die Grimmenthaler Maria befinde sich in Zwickau vgl. S. 190 Anm. 21 und Clemen (Hrsg.) (wie Anm. 198), Bd. 1, S. 165f. - Zum Autor des „Neu-Karsthans“ vgl. Siegfried Bräuer: Bucer und der Neukarsthans, in: Christian Krüger and Marc Lienhard (Edit.): Martin Bucer and sixteenth century Europe. Actes du colloque de Strasbourg (28-31 aout 1991), Vol. 1. Leiden, New York, Köln 1993, S. 103-127 (= Studies in medieval and reformation thought, 52).

<201>

Daxelmüller / Thomsen (wie Anm. 42), S. 170. - Ninna Jörgensen: Zu welchem Zweck haben die dänischen Reformatoren das Druckmedium benutzt? Tendenzen in der Annahme und Verbreitung deutscher evangelischer Literatur in der frühen dänischen Reformationsbewegunmg, in: Leif Grane und Kai Hörby (Hrsg.): Die dänische Reformation vor ihrem internationalen Hintergrund. Göttingen 1990, S. 223-227, hier S. 223f. (= Forschungen zur Kirchen- und Dogmengeschichte, 46).

<202>

Vgl. z. B. die Replik des Eilenburger Schuhmachers Georg Schönichen auf den Vorwurf des Leipziger Theologen Hieronymus Dungersheim, er wolle auch Priester sein: „Ich habe noch mei[n] lebethage nicht begerth/ daß ich ein ßolcher priester/ wie itzo (ßein) wolt/ vnd ßulde alltzeyt wyder gott thun/ vnd mith huren behangen ßein/ wie ein pilgram mith muscheln/ vn[d] alles ßo ich vberkem/ mit vnrecht beßitzenn“, vgl. Auff die vnderricht vdes:// hoch/ gelerten Docto// ris/ Ern Hieronimy tungirß=// heym/ von Ochsenfart Col// ligat vnd prediger zu// leyptzick// Antworth// George Schoniche[n]// zcu Eylnnburgk// M D xxiij Jar// [Eilenburg Jakob Stöckel und Nikolaus Widemar], Bl. B 2r [Exemplar: Landesbibliothek Dresden, Hist. eccles. E 348, 20]. - VD 16, Nr. S 3741.

<203>

Erwin Iserloh, Josef Glazik, Hubert Jedin: Reformation, Katholische Reform und Gegenreformation, 2. Aufl. Freiburg, Basel, Wien 1975, S. 441 (= Handbuch der Kirchengeschichte, 4). - Emil Sehling (Hrsg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, 1. Abt., 2. Hälfte. Leipzig 1904, S. 418-426, hier S. 424 (abzuschaffende abergläubische Zeremonien, „als abgottische bilder, da etwas ein cultus were angewandt worden, sacrament heuselein, monstranz, elevatio, adoratio, circuitus, kirchweihe, taufweihe und dergleichen“).

<204>

Sehling: Die evangelischen Kirchenordnungen 1 II, S. 190-195, hier S. 191 (6. Zeugnis über die Pfarrkinder: U.a. mit teuflischem Segen umgehen, Wallfahrten gehen, Teufelfänger suchen und um Rat fragen).

<205>

Martin Luther Studienausgabe, hrsg. von Hans-Ulrich Delius, Helmar Junghans, Joachim Rogge und Günther Wartenberg, Bd. 3, 2. Aufl. Leipzig 1966, S. 402-462.

<206>

Relativ wenig Erhellendes ist für das Thema Wallfahrt auch aus den Arbeiten des Projektes „Repertorium der Kirchenvisitationsakten“ zu entnehmen; vgl. Peter Thaddäus Lang: Die Kirchenvisitationsakten des 16. Jahrhunderts und ihr Quellenwert, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 6 (1987), S. 133-153. - Ernst Walter Zeeden, Peter Thaddäus Lang, Christa Reinhardt, Helga Schnabel-Schüle (Hrsg.): Repertorium der Kirchenvisitationsakten aus dem 16. und 17. Jahrhundert in Archiven der Bundesrepublik Deutschland. Bd. 1 (Hessen). Stuttgart 1982, S. 75 (1562 Hanau-Münzenberg), S. 76 (1577 Hanau-Münzenberg), S. 132 (1590 Hanau-Dillenburg).

<207>

Rudolf Herrmann: Ein unbekannter Wallfahrtsort (Zehma bei Altenburg), in: Das Thüringer Fähnlein 3 (1934), S. 174-178.

<208>

Ernst Fabian: Die Protokolle der zweiten Kirchenvisitation zu Zwickau, Crimmitschau, Werdau und Schneeberg 1533 und 1534, in: Mitteilungen des Altertumsvereins für Zwickau und Umgegend 7 (1902), S. 33-147, hier S. 71 [zu Kloster Grünhain]. - Arno Heerdegen: Geschichte der allgemeinen Kirchenvisitation in den ernestinischen Landen im Jahre 1554/55. Jena 1914, S. 109 (= Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde NF, Supplement 6) [zu Ottendorf und Vierzehnheiligen].

<209>

Vgl. Karl Kayser: Die reformatorischen Kirchenvisitationen in den welfischen Landen 1542-1544. Göttingen 1897, S. 254f.: „Zum eilften sollen sie in allen Clostern, Stiften, Kirchen vnd pharren das heilthumb, wes des furhanden vnd auf den altaren oder anders wo sthet, begraben vnd die Sacrament heuser fein ordentlich abe thun, wie sie als die verstendigen ohn ergernis, so vil jmer moglich, solch wol werden zuthun wissen. Und Sonderlich sal die abgotterei vor Hannover zum Heinholtz vnd zu S. Annen vor Munder abgeschaft vnd was von Silber, cleinoden vnd sonst von eisen vnd wachs daselbst furhanden, jnuentirt vnd bewarlich bis auf weiter bescheit hingehalten werden; solch soll an allen enden, da solch zulauf, abgotterei vnd gauckelwerck geubet worden ist, weil die verordenten da sein, gescheen, damit wir vns solchs grewels fur Got nicht teilhaftig machen.“ - Zum demonstrativen Abtransport des Wallfahrtinventars von Nikolausberg bei Göttingen im Zuge der Visitation von 1542, teilweise durch die legendäre Überlieferung des Chronisten Johannes Letzner ausgeschmückt, vgl. Adolf Brenneke: Vor- und nachreformatorische Klosterherrschaft und die Geschichte der Kirchenreformation im Fürstentum Calenberg-Göttingen, Zweiter Halbbd. Hannover 1929, S. 41 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Bremen, 12).

<210>

Kayse (wie Anm. 209), S. 23f. und 155f. Zu bedenken ist, daß die Visitation erst nach dem Sieg des Schmalkaldischen Bundes über Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel stattfinden konnte.

<211>

Brückner (wie Anm. 51), S. 188.

<212>

W[ilhelm] German: D. Johann Forster, der Hennebergische Reformator, ein Mitarbeiter und Mitstreiter D. Martin Luthers. Festschrift zum 350jähr. Hennebergischen Reformationsjubiläum [Wasungen 1894], S. 67. - In den Berichten von Haidts Nachfolger Nikolaus Heyden (seit 1558) über die Gottesdienste in Obermaßfeld und Grimmenthal von 1562 und 1566 werden Wallfahrten nicht erwähnt, vgl. Sehling (wie Anm. 203), S. 342-344.

<213>

W. D[ührsen]: Lauenburgische Wallfahrtsorte, in: Vaterländisches Archiv für das Herzogtum Lauenburg NF: Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg 8 (1905), S. 84-87.

<214>

[Martin] Fischer-Hübner: Wallfahrtsorte in Lauenburg, in: Die Heimat. Monatsschrift des Vereins zur Pflege der Natur- und Landeskunde in Schleswig-Holstein 59 (1952), S. 167-169, hier S. 169. - Ders.: Anfang und Fortgang der Reformation in Lauenburg unter den Herzögen Magnus I. und Franz I bis 1564, in: Die Reformation in Lauenburg Ratzeburg 1931, S. 9, 58 u. ö.

<215>

Vgl. Kersten Krüger: Büchen an der Schwelle der Neuzeit. Fürst, Land und Kirche wirken zusammen bei der Lösung öffentlicher Aufgaben, in: Paul Goedecke (Bearb.): Büchen. Mit der Vergangenheit und Gegenwart in die Zukunft, hrsg. anläßlich der 750-Jahrfeier. Büchen [1980], S. 42-51, hier S. 49. - Über das Schlackenwerther Marienbild, das eine Herzogin aus Büchen überführt habe, vgl. Heinz Harten: Büchens Geschichte in Ausschnitten, in: Ebenda, S. 12-41, hier S. 25f.

<216>

Buske: Die Marienkapelle (wie Anm. 5), S. 39-42.

<217>

Walter Friedensburg (Bearb.): Die Protokolle der Kirchenvisitationen im Stift Merseburg 1562 und 1578. Magdeburg 1931, S. 480 und 581 (Auszug). Der Pfarrer Georg am Ende war 1565 von Paul Eber in Wittenberg ordniert worden (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt NR, 11). - Zur Visitation Horburgs im Mai 1545 ist nur eine kurze theologische Beurteilung des Pfarrers Wolfgang Nest bekannt, vgl. Paul Flemming: Die erste Visitation im Hochstift Merseburg (1544-45), in:: Zeitschrift des Vereins für Kirchengeschichte in der Provinz Sachsen 3 (1906), S. 145-210, hier S. 209.

<218>

Zum Marienbild und zum Zwiebelmarkt vgl. W[illi] Hummel: Horburg. Eine Festschrift und zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Auendorfes. [Merseburg 1937], S. 17-19 und 24f. - Auf der Basis der früheren Literatur informiert knapp Gerhard Graf: Relikte der Reformation in nordwestsächsischen Dorfkirchen, in: Herbergen der Christenheit 23 (1999), S. 57-64, hier S. 61.

<219>

Vgl. Friedrich Hermann Schödel: Urkunden und Nachrichten betreffend die vormalige Ablaßerteilung und die jetzige Ablaßfeier in der Marienkirche zu Wickershain bei Geithain im Leipziger Kreise. Leipzig 1842, S. 27-31.

<220>

Ernst Walter Zeeden: Katholische Überlieferungen in den lutherischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Münster 1959, S. 54-57 (= Katholisches Leben und Kämpfen im Zeitalter der Glaubensspaltung, 17).

<221>

Wolgast (wie Anm. 190), S. 27. - Z. B. lehnte sich die Oldenburger Kirchenordnung von 1573 eng an die Mecklenburger Ordnung an, vgl. Sehling (wie Anm. 203). - Bd. 7 II/ 1: Die außerwelfischen Lande. Bearb. von Anneliese Spengler-Ruppenthal. Tübingen 1980, S. 1125 (Wörtliche Übernahme von Punkt 6 zu den Wallfahrten). - Sehling: Die evangelischen Kirchenordnungen, Bd. 5. Leipzig 1913, S. 195. - Vgl. auch Anneliese Spengler-Ruppenthal: Kirchenordnungen II, in: Theologische Realenzyklopädie, Bd. 18. Berlin, New York 1989, S. 670-707, hier S. 671 und 673.

<222>

Sehling (wie Anm. 203), S. 387. - Vgl. auch die Kirchenordnung von Hannover 1536, in: Ebenda, Bd. 6 I/2. Tübingen 1957, S. 994.

<223>

Uwe Ohainski: Der Entwurf einer Kirchenordnung für das Kleine Stift Hildesheim von 1527 ?, in: Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 92 (1994), S. 85-124, hier S. 102f., 118-120.

<224>

Vgl. z. B. Thomas T. Müller und Hans-Jörg Nüsse: „... zu pfingestene nit eine tunne bieres were getruncken.“ Die Keramikfunde vom Hülfensberg. Ein Beitrag zur spätmittelalterlichen Wallfahrtsgeschichte des Eichsfeldes, in: Eichsfeld-Jahrbuch 9 (2001), S. 41-55.

<225>

Zum steinernen Wegweiser nach Wilsnack, den der Lübecker Johann von der Heide 1436 aufstellen ließ, um zur Fürbitte aufzufordern vgl. Wolf-Dieter Hauschild: Kirchengeschichte Lübecks. Christentum und Bürgertum in neun Jahrhunderten. Lübeck 1981, S. 143. - Zur Pilgerdeutung einer Duderstädter Symbolfigur vgl. Hans-Heinrich Ebeling: Der Duderstädter Anreischke, in: Die Goldene Mark 40 (1989), S. 17-41.

<226>

Zur Horburger Madonna vgl. Hummel: Horburg (wie Anm. 218), S. 17f. und Abb. bei S. 17. - Zur „Maria im Elend“ vgl. Herbert Schneider: Das Gnadenbild in der Liebfrauenkirche zu Heiligenstadt, in: Unser Eichsfeld 22 (1927), S. 182-185. - Pfarrer Poppe: Das Gnadenbild „Maria im Elende“, in: Eichsfelder Marienkalender 41 (1930), S. 2f. - Rudolf Linge und Peter Schmidt: Kirche und Glauben im Eichsfeld. Leipzig / Heiligenstadt 1967, S. 69 (Abb.). - Eichsfeld-Jahrbuch 4 (1996), S. 246.

<227>

Zu Rötha vgl. Denkmale in Sachsen. Ihre Erhaltung und Pflege in den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Cottbus. Weimar 1979, S. 478. - Zu Eichen vgl. Christa Richter: Die Thomas-Müntzer-Gedenkstätte Marienkirche zu Mühlhausen. Mühlhausen 1987, S. 32f. (= Mühlhäuser Beiträge - Sonderheft, 7). - Zu Eicha vgl. Heinrich Trebbin (wie Anm. 6), S. 49-66, hier S. 59-61 und Abb. S. 22f.


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Thu Oct 31 14:04:17 2002