Bräuer, Siegfried: Wallfahrtsforschung als Defizit der reformationsgeschichtlichen Arbeit. Exemplarische Beobachtungen zu Darstellungen der Reformation und zu Quellengruppen

Kapitel 3. Ablaßurkunden und Mirakelbücher

Mit Moellers zugespitzter Bemerkung, daß es am Ende des Mittelalters kaum Kirchen gegeben haben dürfte, an denen keine Ablässe zu gewinnen waren, ist noch nichts über die Häufigkeit von Wallfahrtsstätten gesagt<39>. Bekanntlich ist mit dem Begriff „Wallfahrt“ auch in der Geschichtsschreibung oft allzu großzügig umgegangen worden. Der angebliche „Ablaß für Wallfahrten zu den Marterwerkzeugen Christi in St. Thomas und St. Nikolai“ in Leipzig 1311 durch den Merseburger Bischof ist nur durch eine Fehlübersetzung der formelhaften Wendung in der Urkunde „causa devotionis accesserint dominum oratori“ entstanden<40>. Selbst von der Verwendung des Begriffs „peregrinatio“ in einer Ablaßurkunde ist nicht ohne weiteres auf eine tatsächlich bestehende Wallfahrt zu schließen. Der Stolberger Chronist Johann Arnold Zeitfuchs gibt eine Ablaßurkunde wieder, in der 16 Bischöfe am 13. August 1355 der Stolberger Pfarrkirche St. Martin, ihren Kapellen und dem Hospital einen Ablaß von 40 Tagen gewähren. Unter den Bedingungen wird auch genannt: „et si alibi causa devotionis, orationis aut peregrinationis accesserint“. Der Stolberger Konsistorialrat Emil Pfitzner übersetzt: „ferner wenn sie zu denselben mit Gebet und Wallfahrt kommen“<41>. Als topische Ablaßformel ist diese Formulierung auch in Dänemark bezeugt<42>. Die Diskussion um eine kritische Reflexion der Wallfahrts-Begrifflichkeit, die in jüngster Zeit vor allem Wolfgang Brückner angeregt hat, ist auch für die Ablaßurkunden in Erinnerung zu rufen<43>.

Wie die erwähnte sind auch weitere erhalten gebliebenen Stolberger Ablaßurkunden von der evangelischen reformationsgeschichtlichen Forschung kaum zur Kenntnis genommen worden<44>. Sie teilen damit nur das Schicksal der Ablaßurkunden überhaupt, insbesondere der Indulgenzen für Wallfahrtsstätten im mittleren und nördlichen Deutschland. Nur wenige sind durch Urkundenbücher erschlossen, wie das im Falle von Wasserleben, nördlich von Wernigerode, geschehen ist<45>. Für die beiden sächsischen Wallfahrtskapellen, die vor allem durch wiederholte kritische Äußerungen Luthers im Gedächtnis geblieben sind, Eicha bei Naunhof und „zum Birnbaum“ in Rötha, werden in der Literatur keine Ablaßurkunden erwähnt<46>. Ob für die Heiligkreuzkapelle in der Erfurter Exklave Mühlberg, die der Erfurter Rat auf Grund von Wundern 1516 erbauen ließ, überhaupt ein Ablaßprivileg ausgestellt worden ist, liegt noch im Dunkeln<47>.

Die Ablaßurkunden der bedeutenden Wallfahrtsstätten sind großenteils schon durch die älteren Darstellungen erschlossen und ausgewertet worden. Der Schweriner Archivar und Bibliothekar Georg Christian Friedrich Lisch berücksichtigte die Indulgenzen bei seinen Arbeiten über die Heilig-Blut-Kapelle im Schweriner Dom und die Heilig-Blut-Kapelle in Sternberg<48>. Zur Heilig-Blut-Wallfahrt nach Wilsnack hat bereits der Havelberger Dom-Dekan Matthäus Lüdecke (Ludecus) acht Ablaßurkunden in seiner polemischen Geschichte dieser Wallfahrt publiziert<49>. Der Wilsnacker Oberpfarrer Ernst Breest hat sie in seiner noch immer grundlegenden Darstellung ergänzt. Er hat auch einzelne Korrekturen vorgenommen<50>. Für die Grimmenthaler Wallfahrt hat Georg Brückner nur auf eine päpstliche Bulle von 1507 verweisen können, in der die Äbte von Veßra und Fulda beauftragt werden, als Prokuratoren über den Antrag Graf Wilhelms von Henneberg zu entscheiden, die Wallfahrtseinkünfte für die Verbesserung in der Grafschaft verwenden zu können. Die Prokuratoren entschieden für den gräflichen Antrag<51>. Die Überlieferung, daß sich der emeritierte Würzburger Hauptmann Heinz Teufel, der in Obermaßfeld ansessig war und nach einem Wundererlebnis die Grimmenthaler Kapelle gestiftet hatte, selbst in Rom um Bestätigung und Indulgenz bemüht hätte, hält Brückner für legendär<52>.

Über die Ansätze von Breest für Wilsnack und Brückner für Grimmenthal hinaus, liegt eine zureichende quellenkritische Arbeit nur zu den Ablaßurkunden der Stiftskirche von Königslutter vor. Der Konflikt, den Johannes Tetzel durch seine Aufhebung der Ablässe für Königslutter im Zuge seiner Ablaßkampagne 1517 auslöste, ist in jüngster Zeit für die Müntzerforschung von Belang gewesen, da er grundsätzliche Fragen zum Ablaß auslöste, zu denen der Braunschweiger Lateinschulrektor Heinrich Hanner Müntzers Beratung erbat<53>. In ihrem Einspruch bei Kardinal Albrechts Hofmeister Graf Botho von Stolberg-Wernigerode wiesen Abt, Prior, Senior und das ganze Kloster am 17. Juni 1517 auf den großen Schaden hin, wenn ihre Indulgenzen gerade „itz in der Akisken fahert [Aachenfahrt] der nedder gelecht dath ße swerlich wedder yn eynen fullenkomen gange wedder gebracht werden“<54>. Der Protest, dem sich auch der Landesherr, Herzog Heinrich d. J. von Wolfenbüttel, anschloß, hatte Erfolg. Gerade noch rechtzeitig vor dem Hauptwallfahrtstag Peter und Paul (29. Juni), hob Tetzel seine Ablaßsuspension für Königslutter wieder auf<55>. Die Begabung „myth merckliken groten aflath“ von Kaiser Lothars Zeiten an, auf die sich das Kloster in dem Konflikt beruft, hat Klaus Naß in seiner quellenkritischen Untersuchung teilweise als Ablaßfälschung nachweisen können<56>. Dem Problem der Ablaßfälschungen, der fiktiven Ablässe wie der Manipulation der summarischen Ablaßhöhen, wäre für die Ablässe anderer Wallfahrtsstätten ebenfalls genauer nachzugehen.

Keine Untersuchung existiert zu den Indulgenzen für die Marienwallfahrtsstätte Elende in der Grafschaft Honstein. In einer Handschrift aus dem 17. Jahrhundert, „Von der walfahrt zum Elendt“ wird eine Ablaßerteilung durch Papst Sixtus IV von 1480 erwähnt<57>. Außerdem ist eine Ablaßliste überliefert worden. Sie enthält „eine Zusammenstellung der 15 Ablaßprivilegien, die der Marienkirche ’zu dem Elende‘ von Päpsten, Kardinälen und Bischöfen gespendet wurden“ und findet sich im Mirakelbuch von Elende<58>. Bislang ist nicht einmal ihr Inhalt genauer bekannt, da eine Edition des Mirakelbuches noch aussteht. Die spätmittelalterlichen Mirakelbücher der Wallfahrtsorte können als Untergruppe der seit der Antike bekannten Mirakelliteratur verstanden werden. Weder bei den Historikern, noch bei den Literarhistorikern haben sie bislang eine angemessene Aufmerksamkeit gefunden<59>. Über das Schicksal des Mirakelbuchs aus Elende, seitdem es 1626 durch den kaiserlichen Offizier Faber des Fours nach Heiligenstadt gebracht worden war und das gegenwärtig als Leihgabe der Katholischen Propsteigemeinde St. Marien im Eichsfelder Heimatmuseum als Exponat im Ausstellungsraum „Sakrale Kunst“ zu sehen ist, ist seit Anfang des 19. Jahrhunderts mehrfach im Eichsfelder Heimatschrifttum berichtet worden<60>. 1888 hat Julius Schmidt Genaueres über den Pergamentkodex von 82 Blättern mitgeteilt: Gründungsgeschichte, 465 Wunderzeichen (signa) von 1414-1517, Ablaßliste, Liste der Wohltäter, Reliquienverzeichnis. Über die Wunderzeichen informiert er ausführlich, teilweise durch die Wiedergabe längerer Zitate<61>. Erst ein halbes Jahrhundert später hat Schäfer das Mirakelbuch von Elende selbst in den Mittelpunkt eines Aufsatzes gerückt und die Angaben Schmidts ergänzt. Nach seinen Angaben erreichten die Mirakelberichte ihren Höhepunkt um die Jahre 1430-1440. Wie bei anderen Wallfahrtsstätten werden neben Befreiung aus Haft und Gefangenschaft vor allem Heilungswunder festgehalten. Weiterführend war Schäfers Veröffentlichung vor allem dadurch, daß er ihr ein Register der Ortschaften und Personen beifügte<62>. Schmidt und Schäfer gehen davon aus, daß das Mirakelbuch im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts bzw. um 1420 angelegt worden ist, ohne eine Begründung dafür zu geben<63>. Schmidt und Schäfer verweisen auf einen Eintrag über Graf Ernst von Mansfeld, der aus reformationsgeschichtlichtler Sicht von Interesse ist::

„Item vff mittewochen vor cyriaci [5. August] ist hyr gewest der edel vnnd wolgeborne graffe
Ernst von mansfelte vnnd bekanth das oinn der halß sye zcugeswuln datz her nicht kunde
gespreche hath her angeruffen marien dye juncfrouwen myt eynem oppher ... [= ein gekürztes
Wort] verliehen [?] eyn houbet [wor = gestrichen] von x phund wasces deß hath [sym =
gestrichen] oinn gehulffen von allen sulchen nothen vnnd ist hyr gewest vnnd marien sulchs
[gede = gestrichen) gedangket“<64>.

Über die Frömmigkeit Graf Ernsts von Mansfeld war unter Reformationshistorikern bisher nur bekannt, daß er bereits im Sommer 1523 seinen Untertanen den Besuch von Thomas Müntzers deutschen Gottesdiensten in Allstedt verbot und ein deutsches Meßbuch für Gemeindeglieder in Auftrag gab, dessen Druck er auch 1529 finanzierte<65>. Das Register läßt vermuten, daß sich zumindest durch die Auswertung der Liste der Wohltäter weitere kleinere Erkenntnisse auch für Reformationshistoriker ergeben.

Günstiger steht es um das Mirakelbuch von Grimmenthal, das Brückner in seiner Darstellung noch nicht berücksichtigt hat. Wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten beschloß 1921 der Hennebergische altertumsforschende Verein in Meiningen, „in gewissen Zeitabständen ein Sonntagsblatt der Dorfzeitung den geschichtlichen Kundgebungen zu widmen“<66>. In dieser heute schwer zugänglichen Heimatzeitschrift edierte 1921/22 Wilhelm Dersch nach dem Autograph im damaligen Gemeinschaftlichen Hennebergischen Archiv in Meiningen das Mirakelbuch von Grimmenthal. Die Handschrift von 45 Blatt enthält, „nicht streng zeitlich angeordnet“, Einträge aus den Jahren 1514-1524<67>. Die mit Abstand größte Zahl, nämlich 42, stammt aus dem Jahr 1520. Krankheiten (dreimal die Pest), Unfälle, schwere Verletzungen, Komplikationen in der Schwangerschaft und Gefangenschaft bzw. Heilung oder Befreiung sind Anlässe, 1520 eine Wallfahrt nach Grimmenthal zu unternehmen<68>. Die drei im Mirakelbuch zum Jahr 1520 vermerkten Wallfahrten von Standespersonen waren nicht durch aktuelle Nöte veranlaßt. Fürst Wolfgang von Anhalt kam am 22. Mai nach Grimmenthal „aus sunderlicher andacht“. Er hat „alhye Marie der hochgelobten konigen gethan sein opfer vnd verschafft zu thun das loeblich ampt der heiligen mes von der entpfennichs Marie, mitsampt einer seelmes vor alle die, so vorstorben aus der gedachten herschaft etc.“. Danach besuchte er mit Graf Wilhelm von Henneberg „den helgen himelfursten Wolffgangen im Sehe gelegen“, d. h. die nahe gelegene Wallfahrtsstätte bei Hermannsfeld. Die in der reformationsgeschichtlichen Forschung vermutete schwankende Haltung Fürst Wolfgangs zur reformatorischen Verkündigung zu Beginn der zwanziger Jahre erfährt damit eine Bestätigung<69>. Mit einem anderen Grafen besuchte Graf Ernst zu Gleichen am 31. Mai zu Fuß Grimmenthal und hat „aldo gethan sein opfer“. In der Nacht noch ist er mit 11 Begleitern, die ihm nachgeschickt worden waren, nach Hause geritten.<70> Knapp zwei Monate darauf, am 23. August, hat auch Graf Heinrich von Gera, Herr zu Schleiz, mit seiner Frau Anna, geb. von Beichlingen, „aus sunderlicher andacht besucht dißes löblich gottishaus und geopfert ein silbern bilde, auch 1 gulden von einer meß de assumptione beate virginis gesungen zu presenz geben“<71>. Die Eintragungen ins Mirakelbuch zu Beginn der zwanziger Jahre dokumentieren auch sonst die konfessionelle Übergangssituation. Die Gegend um Eisleben (Helbra, Mechelroda) ist 1520 durch einzelne Wallfahrer genauso vertreten wie das Vogtland (Ölsnitz, Marieney) und Schweintz bei Zwickau<72>. Deutlich ist, daß von den sächsischen Gebieten der albertinische Teil, vor allem die Gegend von Chemnitz, mehrfach vertreten ist. Der ernestinische Teil scheint kaum an der Wallfahrt nach Grimmenthal beteiligt gewesen zu sein. Da die Identifizierung der Ortsnamen durch Dersch nicht immer zuverlässig ist, wird erst die zu erwartende Neuedition des Mirakelbuchs sichere Aufschlüsse bringen<73>.

„In deutschen Kleinarchiven liegen noch Hunderte von Mirakelbüchern und Mirakelakten, die ungedruckt sind“<74>. Diese vollmundige Behauptung Schreibers hat sich für den mitteldeutschen Raum im Spätmittelalter und der Zeit der Reformation nicht bestätigt. Nach wie vor umfaßt der Bestand der Mirakelbücher nur die beiden Quellen aus Elende und Grimmenthal. Auszuschließen ist allerdings nicht, daß intensivere archivalische Forschungen weitere Mirakelaufzeichnungen, eventuell als spätere Abschriften, zu tage fördern, wie das in jüngster Zeit im Falle einer Abschrift des Limburger Mirakelbuchs von 1511 geschehen ist<75>. Aussichtsreicher dürfte jedoch die Suche nach anderen Wallfahrtsquellen sein, beispielsweise unter den Finanzbelegen.


Fußnoten:

<39>

Bernd Moeller: Die letzten Ablaßkampagnen. Luthers Widerspruch gegen den Ablaß in seinem geschichtlichen Zusammenhang, in: Ders. (wie Anm. 25), S. 53-72, hier S. 55.

<40>

K. Beier und A. Dobritzsch (Hrsg.): Tausend Jahre deutscher Vergangenheit in Quellen heimatlicher Geschichte, insbesondere Leipzig und des Leipziger Kreises. Mit einer Einführung von Karl Lamprecht, Bd. 1. Leipzig 1911, S. 116f. (in der Übersetzung wird die formelhafte Wendung mit „wallfahrten, um zum Herrn zu beten“ wiedergegeben).

<41>

Johann Arnold Zeitfuchs: Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie. Frankfurt und Leipzig 1717, 148-150, hier S. 149. - E[mil] Pfitzner: Die Kirche St. Martini zu Stolberg am Harz im Mittelalter, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 23 (1890), S. 292-332, hier S. 302.

<42>

Vgl. Christoph Daxelmüller und Marie-Louise Thomsen: Mittelalterliches Wallfahrtswesen in Dänemark. Mit einem Kultstätten-Katalog, in: Jahrbuch für Volkskunde NF 1(1978), S. 155-204, hier S. 167.

<43>

Vgl. Wolfgang Brückner: Kulturtechniken. Nonverbale Kommunikation, Rechtssymbolik, Religio carnalis. Würzburg 2000, S. 201-268: Zur Phänomenologie und Nomenklatur des Wallfahrtswesens und seiner Erforschung (= Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte, 85, IX).

<44>

Pfitzner führt neun damals vorhandene Ablaßbriefe für die Martinskirche von 1300-1516 auf und weist auf weitere für die Kapellen in der Stadt und auf dem Schloß hin, vgl. Pfitzner (wie Anm. 41), S. 302-304. Bei Recherchen zu zeitgeschichtlichen Quellen und zu Thomas Müntzer stieß ich Anfang der neunziger Jahre im Archiv des Konsistoriums der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg auf einen gut erhaltenen Urkundenbestand aus dem Stolberger Kirchenarchiv: Fasc. VI Urk., Nr. 89-107 (1465-169) und Fasc. IV Urk., Nr. 134-149 (1503-1567). Schon bei flüchtiger Durchsicht ließ sich die Identität einiger von Pfitzner erwähnten Urkunden, wenn auch mit neuer Signatur, feststellen, z. B. Urk. Nr. 144a ist bei Pfitzner Litt. C: Ablaßbrief Erzbischof Albrechts von Mainz für alle Besucher der Martinskirche vom 25. August 1516.

<45>

Urkundenbuch der Deutschordenscommende Langeln und der Klöster Himmelpforten und Waterleer in der Grafschaft Wernigerode. Bearb. von Eduard Jacobs. Halle 1882 (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und der angrenzenden Gebiete, 15). - Vgl. auch Eduard Jacobs: Die Heiligblutkapelle zu Waterleer, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 43 (1910), S. 188-200.

<46>

Zu Eicha vgl. Heydick/Schirmer (Hrsg.) (wie Anm. 6). - Zu Eicha und zum Birnbaum vgl. Clemen (wie Anm. 4), Bd. 3, S. 185-191.

<47>

Vgl. Ulmann Weiß: Die frommen Bürger von Erfurt. Die Stadt und ihre Kirche im Spätmittelalter und in der Reformationszeit. Erfurt 1988, S. 105f.

<48>

G[eorg] C[hristian] F[riedrich] Lisch: Geschichte der Heilig-Bluts-Kapelle im Dome zu Schwerin, in: Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 13 (1848), S. 143-187 und 20 (1855), S. 234-236. - Ders.: Hauptbegebenheiten in der älteren Geschichte der Stadt Sternberg, in: Ebenda, 12 (1847), S. 187-306 und 341-368. - Lischs Nachträge in: Ebenda, 16 (1851), S. 188 und 21 (1856), S. 75-78. - Zur weiteren Literatur vgl. Ursula Creutz: Bibliographie der ehemaligen Klöster und Stifte im Bereich des Bistums Berlin, des Bischöflichen Amtes Schwerin und angrenzender Gebiete. Leipzig 1983, S. 444-447 (Schwerin) und 449f. (Sternberg). - Volker Honemann: Die Sternberger Hostienschändung und ihre Quellen, in: Boockmann (Hrsg.) (wie Anm. 7), S. 75-102.

<49>

[Matthaeus Ludecus:] HISTORIA// Von der erfindung/ // Wunderwercken vnd zersto(e)rung des ver=// meinten heiligen Bluts zur Wilssnagk.// Samt den hieru(e)ber vnd dawider ergangenen schreiben.// Allen Liebhabern der Go(e)ttlichen warheit// vnd sonderlich der jtzigen Jugent zu gute/ mit// grossem fleis zusamen getragen/ // Durch// MATTHAEVM LVDECVM W.// der Stifftkirchen zu Hauelberg// DECANVM.// [Titelholzschnitt: Der Gekreuzigte mit Johannes und Maria - lat. Umschrift: Matth. 26, 28) - Sanguis Christi Filij Die non pictus, neque fictus, sed verus,// emundat nos ab omni peccato.// Gedruckt zu Wittenberg/ durch Clemens Schleich/ Anno 1586, Bl. O 2v - Q 4v. Exemplar: Berlin, Staatsbibl., 397367 R. Vgl. Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des XVI. Jahrhunderts - VD 16, L Nr. 3181.

<50>

Ernst Breest: Das Wunderblut von Wilsnack (1383-1552). Quellenmäßige Darstellung seiner Geschichte, in: Märkische Forschungen 18 (1881) S. 133-301, hier S. 146-148 und 152-155.

<51>

Georg Brückner: Grimmenthal als Wallfahrt und Hospital, in: Neue Beiträge zur Geschichte des deutschen Altertums 1 (1858), S. 1-311, hier S. 139-141 und 269-277 (Entscheidung der Äbte vom Nov. 1510).

<52>

Ebenda, S. 108f.

<53>

Vgl. Ulrich Bubenheimer: Thomas Müntzer. Herkunft und Bildung. Leiden, New York, Kopenhagen, Köln 1989, S. 99-106 und 247-249 (= Studies in medieval and Reformation thought, 46). - Zur Wallfahrt nach Königslutter vgl. P. J. Meier: Die Fahrt nach Lutter, in: Braunschweigisches Magazin 13 (1907), S. 33-35. - Heinz Röhr: Geschichte der Stadt Königslutter. Königslutter 1956, S. 36-40.

<54>

Niedersächs. Staatsarch. Wolfenbüttel, VII B Hs 325, fol. 33r-34r, hier fol. 34r .Der Briefwechsel zu diesem Konflikt ist abschriftlich im Copial- u. Handelsbuch de anno 1503-1540, fol. 32r-34v enthalten. Der Druck bei Johann Erhard Kapp: Kleine Nachlese einiger, größten Theils noch ungedruckten, Und sonderlich zur Erläuterung Der Reformations-Geschichte nützlichen Urkunden. Dritter Theil. Leipzig 1730, S. 217-233, ist fehlerhaft und nicht vollständig.

<55>

VII B Hs 325, Fol. 34v (wie Anm. 54).

<56>

Klaus Nass: Ablaßfälschungen im späten Mittelalter. Lothar III. und der Ablaß des Klosters Königslutter, in: Historisches Jahrbuch 111 (1991), S. 403-432.

<57>

Otto Merx: Zur Geschichte des ehemaligen Wallfahrtsorts Elende bei Bleicherode, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 25 (1892), S. 385-389, hier S. 386f.

<58>

Karl Heinrich Schäfer: Das Mirakelbuch von St. Maria im Elende am Harz, in: Georg Schreiber (Hrsg.): Deutsche Mirakelbücher. Zur Quellenkunde und Sinngebung. Düsseldorf 1938, S. 135-145, hier S. 136 (= Forschungen zur Volkskunde, 31/32); zur Quellengruppe der Ablaßlisten und den drei Listen des Klosters Königslutter vgl. Nass (wie Anm. 56), S. 421-424 und 429-432).

<59>

Vgl. Ingo Schneider: Mirakelliteratur, in: Enzyklopädie des Märchens, Bd. 9. Berlin New York 1999, Sp. 691-702. - Wolfgang Haubrich: Mirakel, in: Reallexikon für die deutsche Literaturwissenschaft, Bd. 2. Berlin, New York 2000, S. 608-612 (S. 611: Das Elender Mirakelbuch als ältestes volkssprachliches Mirakelbuch in Deutschland). - Zur volkskundlichen Literatur, die insgesamt ebenfalls nur ansatzweise auf die Gattungsmerkmale der Mirakelbücher eingeht, vgl. Peter J. Nissen: Niederländische Mirakelbücher aus dem Spätmittelalter, insbesondere das Arnheimer Mirakelbuch des heiligen Eusebius, als Quelle für den Volksglauben, in: Peter Dinzelbacher / Dieter R. Bauer (Hrsg.): Volksreligion im hohen und späten Mittelalter. Paderborn, München, Wien, Zürich 1990, S. 275-305 (Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte NF, 13).

<60>

Vgl. Schäfer (wie Anm. 58), S. 138f.

<61>

Julius Schmidt: Das Gnadenbild zu Elende, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde 21 (1888), S. 190-202

<62>

Schäfer (wie Anm. 58), S. 140-145.

<63>

Schmidt (wie Anm. 61), S. 191. - Schäfer (wie Anm. 58), S. 135. - Die Möglichkeit, daß die Wunder zunächst wie in Thann auf Einzelblätter festgehalten und erst später in das Mirakelbuch eingetragen wurden, erwägen Schmidt und Schäfer nicht, vgl. Georg Stoffel (Hrsg.): Tomus Miraculorum Sancti Theobaldi. Colmar 1875, Vorwort.

<64>

Eichsfelder Heimatmuseum Heiligenstadt, Mirakelbuch der Maria im Elende, Bl. 56v (nach einer Fotographie, die mir dankenswerterweise Thomas Müller / Heiligenstadt zur Verfügung stellte).

<65>

Vgl. Siegfried Bräuer: Bauernkrieg in der Grafschaft Mansfeld - Fiktion und Fakten, in: Rosemarie Knape (Hrsg.): Martin Luther und der Bergbau im Mansfelder Land. Aufsätze. Lutherstadt Eisleben 2000, S. 121-157, hier S. 124-127 und 148f.

<66>

Oberbaurat Fritze: Zum Geleit, in: Henneberger Blätter Nr. 1 (1921), S. 1.

<67>

Wilhelm Dersch: Ein Wunderbuch der Wallfahrtskirche in Grimmenthal, in: Henneberger Blätter Nr. 1-4 (1922) Sonderdruck, S. 1-16, hier S. 2.

<68>

Am 1. Juni erschien z. B. der Sangerhäuser Bürgermeister Johann Rorunck mit Frau und Kind an der Wallfahrtsstätte mit einem Opfer. Seine Frau Margaretha hatte bei der Geburt des Kindes derart große Not gelitten, daß die Hebammen den Tod von Mutter und Säugling befürchteten. Bürgermeister und Helferinnen gelobten in ihrer Angst eine Wallfahrt zur Mutter Gottes und die Geburt glückte, vgl. Dersch (Hrsg.): Ein Wunderbuch, S. 10 (wie Anm. 67). Der Sangerhäuser Bürgermeister, der am 15. Mai 1525 den Nordhäuser Rat über die Schlacht von Frankenhausen informiert, heißt Mattis Rorungk, vgl. Walther Peter Fuchs (Hrsg.): Akten zur Geschichte des Bauernkriegs in Mitteldeutschland, Bd. 2. Jena 1942, S. 293f.

<69>

Dersch (Hrsg) (wie Anm. 67), S. 8. - Zu Fürst Wolfgangs Haltung gegenüber der Reformation vgl. H[ermann] Wäschke: Anhaltische Geschichte, Bd. 2. Cöthen 1913, S. 92f.

<70>

Dersch (Hrsg.) (wie Anm. 67), S. 9.

<71>

Ebenda, S. 10.

<72>

Ebenda, S. 9-11. - Clemen vermutet, daß mit Schweintz Schedewitz bei Zwickau gemeint ist, vgl. Clemen (wie Anm. 4), Bd. 8, S. 67.

<73>

Mündliche Auskunft von Dr. Johannes Mötsch, Direktor des Thüringischen Staatsarchivs Meiningen. Seine Edition in der Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde (ca. 2004) wird auch weitere einschlägige Archivalien zur Grimmenthaler Wallfahrt enthalten.

<74>

Schreiber (Hrsg.) (wie Anm. 58), S. 7.

<75>

Angelika Dörfler-Dierken: Wunderheilungen durch das Limburger Annenheiltum. Mit Edition einer Abschrift des Mirakelbuches von 1511 in der Stadtbibliothek Trier, in: Kurtrierisches Jahrbuch 31 (1991), S. 83-107.


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Thu Oct 31 14:04:17 2002