Ausgabe 2.2005 / Denkmalpflege

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Ausgabedatum: 23.06.2005

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  • Publication
    Über die Notwendigkeit, Denkmalwerte zu differenzieren
    Zittlau, Reiner
    In meinen Überlegungen habe ich darzulegen versucht, erstens, warum Kategorisierungen in der Denkmalpflege notwendig sind weil sie mit Zwecken, Zielen und öffentlichen Interessen verbunden sind; zweitens, warum existierende Kategorisierungen nicht richtig funktionieren und deshalb zu Vermittlungsproblemen führen weil sie eher steuerrechtlich oder politisch und zu wenig denkmalfachlich entworfen sind; drittens, warum wir über die Möglichkeiten von Kategorisierungen ergebnisoffen debattieren sollten weil wir in der Bedrängnis der öffentlichen Hand bessere Perspektiven für die Erhaltung der Denkmale entwickeln müssen. Einleitend suche ich nach Gründen für das Verständigungsproblem zwischen Gegnern und Befürwortern von Kategorisierungen, abschließend mache ich Vorschläge, wie man in der sich öffnenden Kategorisierungsdebatte Fortschritte erzielen kann. Ich hoffe, die Diskussion befruchten zu können; zumindest habe ich meine Gedanken so formuliert, dass sich Spielräume zum Weiterdenken öffnen. Gegenüber dem am 2. April 2005 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vorgetragenen Referat habe ich meine Argumente nochmals zugespitzt.
  • Publication
    Moersch 1981 reloaded oder: Es ist doch schon alles gesagt!
    Wendland, Ulrike
    Liest man die Texte der Klassifizierungsdiskussion von 1981, so erscheinen sie so aktuell, dass selbst unter den deutlich veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit bestehen bleibt. Im praktischen Umgang können und sollten unterschiedliche Maßstäbe an den Denkmalbestand angelegt werden, nicht jedoch bei der Erfassung und Ausweisung.
  • Publication
    Kategorisierung in der niederländischen Denkmalpflege
    Engelberg, Eva von
    Neben den Denkmalen der Gemeinden und Provinzen können durch das staatliche Denkmalschutzgesetz von 1961 bzw. 1988 auch Rijksmonumenten (staatliche Denkmale) ausgewiesen werden. Entsprechend existieren in den Niederlanden drei unterschiedliche Denkmalkategorien, die sich nach der Bedeutung der Denkmale (national, regional oder lokal) richten. Unabhängig hiervon führt der Rijksgebouwendienst (Staatliche Baubehörde) für die von ihm verwalteten Gebäude ein Denkmalregister mit zwei Wertigkeitsstufen von Denkmalen. Da Gemeinden und Provinzen nicht zur Unterschutzstellung verpflichtet sind, zeigt sich hier ein sehr heterogenes Bild. Dies betrifft sowohl die Ausweisungskriterien als auch das Engagement der Gemeinden und Provinzen: Einige sind seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege sehr aktiv, während andere gar keine Denkmale ausweisen. Bauten, die jünger als 50 Jahre sind, fallen nicht unter den staatlichen Denkmalschutz und können daher nur auf freiwilliger Basis durch die Gemeinden oder Provinzen geschützt werden. Der Schutz von jüngeren Denkmalen sowie von Denkmalen in Gemeinden ohne Denkmalverordnung ist damit rechtlich nicht abgedeckt. Die Grenzen zwischen einem Denkmal von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung sind fließend. Aktuelles politisches Ziel ist die Erarbeitung neuer und klarerer Ausweisungskriterien für staatliche Denkmale, womit nicht zuletzt auch niedrigere Denkmalzahlen angestrebt werden.
  • Publication
    Über die schwierige Aufgabe, Erhaltenswürdiges von Erhaltbarem zu unterscheiden
    Schulze, Heiko K. L.
    Seit der Verabschiedung des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes 1958 gibt es die Möglichkeit, neben jenen von besonderer Bedeutung auch sog. einfache Kulturdenkmale auszuweisen, die allerdings keinerlei denkmalrechtlicher Genehmigung bedürfen, damit quasi seit Jahrzehnten eine freiwillige Denkmalpflege widerspiegeln. Hier existieren also bereits zwei Kategorien von Denkmalen. Die Ausweisung einfacher Kulturdenkmale wäre dann weiterhin akzeptierbar, wenn diese in einer Liste tatsächlich deklariert und damit aufgewertet würden, ihre Einstufung damit zu rechtlichen Konsequenzen (und damit Sicherheit für alle Beteiligten) führte. Die bisher erarbeiteten Denkmaltopographien könnten dazu hervorragend als Grundlage dienen. Dies wäre eine Lösung, will man denn zwei Kategorien von Denkmalen beibehalten. Ob es allerdings noch sinnvoll wäre, überhaupt zwei Kategorien (die einfachen und die besonderen Kulturdenkmale) zu behalten, wäre zu diskutieren und in letzter Konsequenz vor allem aus Gründen mangelnder Akzeptanz der vermeintlich weniger wertvollen Denkmäler und damit fehlender Wirksamkeit zu verneinen. Hier kommen aber auch wieder Fragen des Gesetzesvollzugs ins Spiel. Jedes Eintragungssystem ist nur soweit sinnvoll, wie seine Anwendung auch kurzfristig durchsetzbar ist. Beim konstitutiven Verfahren ist die Eintragung sehr personalintensiv und kann in heutiger Zeit Personal einsparender Behörden kaum noch sinnvoll erscheinen, zumal die Erfahrung aus 47 Jahren Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein zeigt, dass flächendeckend auch nach Jahrzehnten kein Denkmalschutz erreicht werden konnte. Bürgerfreundlich wäre ein Verfahren mit einer Denkmalkategorie. Eine Aufwertung der einfachen Kulturdenkmale würde in Schleswig-Holstein automatisch zu einer Reduzierung der Anzahl der Denkmale führen, da ein Teil der dann strengeren Maßstäbe unterworfenen Objekte die Bedingungen eines Kulturdenkmals nicht mehr erfüllen würden. Mit einer flächendeckenden Erfassung, Bewertung und einheitlichen Eintragung im deklaratorischen Verfahren wird relativ schnell Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, für alle öffentlichen Verwaltungen und alle Eigentümer. Ein Zuviel an Denkmalen wie es in anderen Bundesländern empfunden wird - hat es in Schleswig-Holstein nie gegeben und wird es auch in Zukunft nicht geben.
  • Publication
    Schrumpfende Ressourcen, weniger Menschen: Perspektiven der Denkmalpflege
    Oexle, Judith
    Anhand aktueller demographischer Entwicklungen und Prognosen werden Vorschläge zu einer inhaltlichen Prioritätensetzung denkmalpflegerischer Arbeit gemacht. Dies beinhaltet eine zeitliche Grenze des Denkmalbegriffs, die Forderung nach weniger Regulierung und mehr Beratung, der Förderung privaten Engagements mit dem Ziel der Erhaltung denkmalpflegerischer Substanz.
  • Publication
    Überlegungen zu Classement & Klassifikation in der Denkmalinventarisation in Deutschland u. Frankreich im 18. u 19. Jhd.
    Noell, Matthias
    Inwieweit bestimmen Ordnungssysteme unser denkmalpflegerisches Handeln und Denken? Sollten wir erst Denken und dann Ordnen oder erst Ordnen und dann Denken? Kernaspekt jedes Ordnens ist das vorherige Erarbeiten einer grundlegenden Systematik. Der Beitrag «Classement und classification. Ordnungssysteme der Denkmalpflege in Frankreich und Deutschland» wirft einen Blick auf die Geschichte der Kategorisierung in den Anfängen der Denkmalpflege und will über diesen Weg zum Verständnis unserer heutigen Situation beitragen. Anhand eines Überblicks über die Geschichte der Denkmalsystematisierung werden Analogien zur heutigen Situation aufgezeigt, nicht ohne dass dabei kausale Zusammenhänge vermutet werden. Dabei geht es einerseits um die Prägung der Denkmalsystematik durch naturwissenschaftliche Perspektiven, andererseits aber auch um die parallele Entstehung der untrennbar mit der Denkmalpflege verbundenen Architekturwissenschaften. Anhand der beiden häufig miteinander verwechselten Begriffe des classements (Klassierung, Klassement) und der classification (Klassifizierung) wird versucht, die Notwendigkeit einer zweigleisigen Verfahrensweise der Denkmalpflege herzuleiten, einerseits der administrativen Denkmallisten möglichst einfacher, «binärer» Systematik und einer anderen, die in der Lage ist, topologische, typologische und andere für die Denkmalkunde relevante komplexe Zusammenhänge zu erklären.
  • Publication
    Ueberlegungen zur Kategorisierung in der praktischen Denkmalpflege
    Kerkhoff, Ulrich
    Kategorisierung ist alltäglich in Gedanken, Sprache und Handlung, im Alltag denkmalpflegerischer Arbeit ebenfalls, dort meist aber gesetzlich nicht gestattet. Alltag kategorisiert also längst mit Gewissensbissen oder ohne solche, geboren aber aus der Not der Masse, den schwindenden Kräften. Nicht nur die Praxis, auch «wertfreie» Erfassungen kategorisieren längst durch (Nicht)Aufnahme. Kategorisierung muss daher auch offiziell denkbar sein und vor allem innerhalb des Faches entwickelt werden. Der Begriff (Kategorisierung: Scheidung, Stufung) ist hier zunächst nachrangig, wenn die Notwendigkeit anerkannt werden kann. Sie ergibt sich aus drei Punkten: Masse, Politik und Tabu Kategorisierung. Masse erzwingt Gliederung, Be Wertung, Scheidung, Trennung. Den Bestand an Kulturdenkmalen vollständig zu halten, wie es ursprünglich gedacht war (gleicher Schutz für alle), ist bei den heutigen ungegliederten und selbst verursachten Denkmalmassen ein sinnloses Himmelfahrtskommando. In der Politik formiert sich gegenüber den zunehmenden Denkmalzahlen spürbarer Unwille, der nicht ignoriert werden darf. Die Reduktion politischer Unterstützung darf nicht mit der Inflation der Denkmalzahlen beantwortet werden. Tabu Kategorisierung. Aus dem Problem der Kulturdenkmal-Massen erwuchsen der Denkmalpflege ein Problem und daraus eine unmittelbare Verpflichtung, an dessen Lösung selbst gestaltend mitzuwirken. Damit nicht andere einfach so gestalten. Bei nüchterner Betrachtung besteht kein Grund, das Kategorisierungstabu aufrecht zu erhalten. Denn das hieße, ein Rettungsboot vor dem Zu-Wasser-lassen schon anbohren. Daher ein Kategorisierungsvorschlag: Denkmale sollen nach ihrer Bedeutung in «Urkunde» und «Bild» geschieden werden. Gleichzeitig aber soll beider Betreuung vor Ort nach Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahme zwischen Fach- und Schutzbehörde systematisch aufgeteilt werden. Schließlich wird das Denkmodell der Entkoppelung vorgestellt, nach dem die Denkmalfachbehörde auf denkmalwerte Substanz, auf historische Bedeutung hinweist, aber nicht mehr für deren Erhaltung durch alle Instanzen einsteht. Die Denkmalpflege hätte so nicht mehr die fatale Alleinzuständigkeit für das Alte und könnte sich vom Erzwinger der Denkmalpflege zum Begleiter im Umgang mit alter Substanz wandeln, könnte Wissen mitteilen, könnte Rat anbieten und damit letztlich erfolgreicher arbeiten.
  • Publication
    Behindert Kategorisierung die Denkmalpflege? Erfahrungen aus der DDR
    Goralczyk, Peter
    Die Kategorisierung des Denkmalbestandes in eine zentrale Liste, in Bezirks- und Kreislisten nach dem Denkmalschutzgesetz der DDR von 1975 hat die Denkmalpflege nicht wirklich behindert. Der Grund für die Defizite in der Denkmalpflege waren vielmehr wirtschaftliche Orientierungen, die Erhaltungsarbeiten am gesamten Altbaubestand, darunter auch an den Denkmalen, stark einschränkten. Die Denkmallisten, bezogen auf die drei Ebenen der wirtschaftlichen Planung Ministerrat, Bezirke und Kreise waren vielmehr ein Versuch, den Verwaltungen auf den verschiedenen Ebenen Denkmalgruppen und damit Verantwortungsbereiche in der Denkmalpflege zuzuordnen, um die Aufgabe der Erhaltung auf breitere Schultern zu verlagern. Die Denkmalpflege sollte so auch besser in das Organisationsgefüge des Staates eingebunden werden. Im Bewusstsein der Öffentlichkeit waren die Listen und die damit verbundene Hierarchie in der Bewertung nicht sehr präsent. Als schützenswert wurde der gesamte Bestand betrachtet, unabhängig davon, auf welcher Liste er verzeichnet war. Der Schutz sollte gerade nicht nur auf die traditionell herausgehobenen Bauten und Denkmalbereiche beschränkt sein, auch wenn das sicher ein Ziel der wirtschaftsleitenden staatlichen Organe war. Erfassung und Publikation der Denkmale durch das Institut für Denkmalpflege erfolgten ohne eine Kategorisierung, auch ohne Rücksicht darauf, welche Objekte dann in die Listen aufgenommen wurden. Gekennzeichnet, ohne Kategorisierung, wurden die in den drei Listen verzeichneten Objekte. Der über Jahrzehnte praktizierte Grundsatz, die Feststellung des Denkmalwertes, die Unterschutzstellung von den Erhaltungsmöglichkeiten zu trennen, blieb gültig. Das Verfahren der Unterschutzstellung war jedoch gebunden an die Zustimmung durch die staatlichen Organe. Diese war zwar stärker von politischen Interessen bestimmt, die Registrierung erfolgte aber auch hier, ohne auf die tatsächliche Erhaltungsmöglichkeit Rücksicht zu nehmen. Das Prinzip der Trennung von Bewertung und Erhaltungsmöglichkeit hat sich langfristig bewährt. Mit ihm wurden zuletzt nach der Wende 1989/90 die Altstädte in den neuen Ländern gerettet. Es sollte auch in Zeiten geringerer Mittel und einer schwächer werdenden Akzeptanz der Denkmalpflege nicht aufgegeben werden.
  • Publication
    Zusammenfassung und Ausblick
    Donath, Matthias
    Das vierte «Nachdenken über Denkmalpflege» am 2. April 2005 war dem Für und Wider einer Denkmalkategorisierung gewidmet. In dem außerordentlich offenen und lebendigen Gespräch ist deutlich geworden, dass wir erst am Beginn eines Diskussionsprozesses stehen. Die Kategorisierung, über die ganz verschiedene Vorstellungen geäußert wurden, lässt sich sehr unterschiedlich praktizieren, mit und ohne Werteinteilung, vor oder nach der Denkmaleintragung. Über diese Möglichkeiten ist noch weiter nachzudenken.
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    Nur die Prachtstücke? Einführung ins Tagungsthema
    Donath, Matthias
    Der erweiterte Denkmalbegriff hat in den letzten Jahrzehnten zu einer starken Zunahme des Denkmalbestands geführt. Wie sollen wir mit den großen Denkmalzahlen umgehen, wenn sich die Denkmalbehörden immer mehr auf Kernaufgaben konzentrieren? Bietet es sich da nicht an, Denkmalkategorien einzuführen? Oder ist die Kategorisierung ein Einfallstor für die politische Indienstnahme der Denkmalpflege? Diese und andere Fragen wurden auf dem vierten «Nachdenken über Denkmalpflege» am 2. April 2005 in Berlin diskutiert. Die Tagung beschäftigte sich mit dem Für und Wider der Kategorisierung in der Denkmalpflege.
  • Publication
    Kategorisierung - Erfahrungen in der Schweiz
    Brandt, Sigrid
    Kategorisierung heute geschieht in der Schweiz auf der Ebene des Bundes, bei dem der Kulturgüterschutz und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz gesetzlich verankert sind, und auf der Ebene der Kantone, die jeweils diesbezügliche Gesetze und Verordnungen erlassen. Anhand der Praxis im Kanton Bern wird der praktische Umgang mit Kategorien und Wertungen gezeigt. In den bisher insgesamt dreizehn Inventaren, die in den letzten zwanzig Jahren in Bern erarbeitet wurden, wird die Denkmalpflege und ihr Handeln bis zu einem bestimmten Grad kalkulierbar. Alle, die für ein Denkmal planen oder damit umgehen, können in den öffentlich ausliegenden Inventaren nachprüfen, ob ihr Objekt aufgenommen worden ist oder nicht und können entsprechend der Einstufung die Haltung der Denkmalpflege voraussehen oder bei einem ersten Abklärungsversuch in Erfahrung bringen. Unterschieden wird in der Einstufung der Denkmalpflege zwischen geschützten bzw. schützenswerten und erhaltenswerten Bauten. Diese Bewertungsstufen sind vom kantonalen Baugesetz vorgeschrieben. Danach sind schützenswerte Bauten diejenigen, welche wegen ihrer bedeutenden architektonischen Qualität oder ihrer ausgeprägten Eigenschaften ungeschmälert bewahrt werden sollen. Erhaltenswerte Bauten sind diejenigen, die wegen ihrer ansprechenden architektonischen Qualität oder ihrer charakteristischen Eigenschaften geschont werden sollen. In den Inventaren der Stadt Bern sind diese Kategorien um eine weitere ergänzt: die der beachtenswerten Bauten. Das sind Bauten überdurchschnittlicher Qualität, die indessen nicht Gegenstand denkmalpflegerischer Bemühungen, sondern besonderer Sorgfalt in der Beurteilung von Änderungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind. Sämtliche Wertungen, ganz ähnlich der Inventare auf Bundesebene, begründen keine eigentümerverbindliche Unterschutzstellung, jedoch eine baurechtliche Schutzvermutung. Eine Unterschutzstellung erfolgt mit Zustimmung des Eigentümers durch einen Vertrag, nur in Ausnahmefällen durch behördliche Anordnung.
  • Publication
    Kategorisierung: Erfahrungen in Frankreich
    Bongiorno, Biagia
    In diesem Beitrag wird ein Überblick darüber gegeben, wie in Frankreich das kulturelle Erbe kategorisiert wird und welche Folgen die Zweiklassengesellschaft der Denkmale für den Umgang mit den Objekten hat.
  • Publication
    Kanon und Entscheidung oder die Rehabilitierung des Kanons
    Aris, Mark-Aeilko
    Angesichts der häufig erhobenen Einwände gegen die Geltung kanonischer Texte bzw. Textcorpora wird versucht, den Kanon durch einige Überlegungen zu rehabilitieren, die sich vor allem auf wissenssoziologische und hirnphysiologische Forschungen stützen. Zudem Vermag die Denkfigur «Kanon» auf den Vergessensbedarf zu antworten, der dem Menschen durch die Überfülle erhaltener Denkmäler entstehen kann.
  • Publication
    Ankündigung, Programm und Tagungsteilnehmer
    Editorial, A)
    Die entsprechenden Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.