Vorschlag zur Unterschutzstellung dreier Geotope im Mittleren Baruther Urstromtal
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II
Die Picher Berge bei Schöbendorf und der Binnendünenrest zwischen Paplitz und Baruth sollten wegen ihrer bemerkenswerte Bodenformen und erdgeschichtliche Aufschlüsse nach §23 BbgNatSchG unter Schutz gestellt werden. Die Parabeldünen bei Horstwalde sollten aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart und hervorragende Schönheit als Naturschutzgebiet nach §21 BbgNatSchG ausgewiesen werden.
Notes
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