Vergütung elektronischerPublikationen in Repositorien - aktueller Stand
Philosophische Fakultät I
Seit 2007 können neben gedruckten auch elektronische Publikationen bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Ausschüttung von Tantiemen gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) gemeldet werden. Das Verfahren, das dafür zur Anwendung kommt, ist technisch allerdings so unzureichend, dass Betreibern digitaler Repositories, wie sie für die Veröffentlichung elektronischer wissenschaftlicher Publikationen zum Einsatz kommen, die Teilnahme praktisch unmöglich gemacht wird. Nachdem monatelang nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wurde, die auch die Belange von Repository-Betreibern und den dort veröffentlichenden Autoren berücksichtigt, macht die VG Wort nun einen Rückzieher und besteht kompromisslos auf ihrem Standard- Verfahren.