Die Stellung der Krankenhausbibliothek in der Krankenhauslandschaft unter besonderer Berücksichtigung der am 01.01.2004 in Kraft getretenen Neuregelungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Philosophische Fakultät
Die seit dem 01.01.2004 im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankerte Fortbildungspflicht des Facharztes ist eine zweiseitige Verpflichtung. So trifft diese Pflicht den Facharzt gleichermaßen wie den Krankenhausträger, allerdings mit dem Unter-schied, dass die Verpflichtung des Krankenhausträgers nicht ausdrücklich im SGB V verankert ist. Aus der Zweckgestaltung der ihm obliegenden Qualitätssicherungspflicht ergibt sich jedoch, dass die Fortbildung zum unerlässlichen Kanon der Qualitätssicherung gehört. Der Krankenhausträger kann sich daher der Fortbildungsfrage nicht entziehen; erfolgt diese doch letztlich in seinem Interesse. Er sieht sich damit in der Pflicht, die Fortbildungsaktivitäten seiner Fachärzte zu unterstützen und hierfür alles „notwendige und erforderliche“ zu tun. Ihn trifft daher die sogenannte formelle Fortbildungspflicht. In Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Krankenhausträger die Verankerung eines Wissensmanagements in seinen Kernaufgabenbereich vorzunehmen, welches unter anderem in einer optimalen, das ärztliche Eigenstudium unterstützenden Informationsversorgung seine Gestalt findet. Als überaus geeignetes Wissensmanagement-Instrument erweist sich hierbei die Krankenhausbibliothek, die eine auf Fortbildungsbelange zugeschnittene und professionelle Informationsversorgung bietet resp. bieten könnte.
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