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Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke
Juristische Fakultät
Katharina de la Durantaye untersucht die Möglichkeit, eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke in das Urheberrechtsgesetz einzuführen. Die derzeit für Bildung und Wissenschaft relevanten urheberrechtlichen Schranken haben sich als zu eng und unflexibel erwiesen. Sie sind wenig technologieoen und nicht allgemein verständlich formuliert.
Zudem sind sie über mehrere Vorschriften verstreut. Das führt zu großer Rechtsunsicherheit für Forscher, Wissenschaftler und Lehrer sowie für Bibliotheken, Archive und Museen.
Die Studie beleuchtet die einschlägigen völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie vergleicht die bestehenden urheberrechtlichen Regelungen für Bildung und Wissenschaft in Deutschland mit den entsprechenden Vorschriften im Urheberrecht Großbritanniens und der USA. Schließlich unterbreitet sie einen konkreten Regelungsvorschlag für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke mit Regelbeispielen: Eine solche Schranke kann das Recht systematisch vereinfachen und in
sachgerechter Weise flexibilisieren, dabei aber Bestimmtheit und Rechtssicherheit wahren und einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und den durch die Schranke Berechtigten herbeiführen.
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Notes
Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Kennzeichen 16WIS001 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei der Autorin. /// Das Werk darf bei Nennung der Autorin und ohne Veränderung des Inhalts im Internet beliebig genutzt werden. Die Rechte an der gedruckten Ausgabe liegen beim Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat.