Die Stuttgarter Empfehlungen zum Umgang mit Präparaten aus menschlichem Gewebe in Sammlungen, Museen und öffentlichen Räumen
Auch in vielen universitären Sammlungen befinden sich Präparate menschlicher Herkunft, die nach früheren Grundsätzen bzw. nach Grundsätzen anderer Rechtsordnungen rechtmäßig, nach unserer gegenwärtigen Bewertung aber unrechtmäßig hergestellt wurden. Die 2003 verabschiedeten Stuttgarter Empfehlungen geben den einschlägigen Sammlungen erstmals Empfehlungen an die Hand, mit denen sich die ethischen und rechtlichen Probleme im Umgang mit Präparaten menschlicher Herkunft, soweit sie in der Öffentlichkeit gezeigt werden, lösen lassen. Diese Empfehlungen sollen zur Versachlichung der Diskussion und zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation im Bereich anatomischer und anatomisch-pathologischer Sammlungen beitragen. Dazu gehört auch die Klarstellung, dass die Herstellung, Konservierung, Sammlung und Aufbereitung von Präparaten aus menschlichem Gewebe zum Zwecke der Präsentation und Demonstration für eine Fachöffentlichkeit und die allgemeine Öffentlichkeit grundsätzlich zulässig sind.
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