Den Helfern zu Hilfe: Verbesserter Schutz für professionelle zivile Helfer durch § 305 a und § 114 Abs. 3 StGB?
Juristische Fakultät
Fachverbände von Feuerwehr und Rettungsdiensten haben seit langem gefordert, dass ihre Einsatzkräfte in Notfallsituationen unter besonderen Schutz gestellt werden. Mit dem 44. StrÄndG hat sich der Gesetzgeber dieser Forderung schließlich angenommen und das Strafgesetzbuch um entsprechende Regelungen ergänzt. Diese Regelungen verbessern die Situation ziviler Helfer indes kaum, sind teilweise dogmatisch verfehlt, in ihrer Reichweite verbesserungsfähig und haben darüberhinaus in Praxis und Schrifttum kaum Resonanz gefunden. Auch angesichts aktueller Gewalteskalationen gegen Rettungskräfte im Rahmen der Blockupy-Proteste und immer neuer »Gaffer«-Fälle gilt es den Schutz von Helfern und Hilfeleistungen grundsätzlich zu überdenken.
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