Erwin Marquardt als Repräsentant der Volkshochschule Groß-Berlin am Ende der Weimarer Republik.
Eine historische Dokumentenanalyse bisher nicht ausgewerteter Zeitschriftenartikel
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Erwin Marquardt leitete in den späten Jahren der Weimarer Republik (1929-1933) die Volkshochschule Groß-Berlin. Über sein erwachsenenbildnerisches Wirken liegen bisher vergleichsweise wenig Forschungsbefunde vor. Das Anliegen der vorliegenden Arbeit besteht darin, die Kernaspekte seiner Volkshochschulkonzeption herauszuarbeiten. Zu-gleich wird der Frage nachgegangen, inwiefern diese sich als Aspekte einer praktisch fundierten bildungstheoretischen Neuausrichtung im damaligen Volkshochschulkontext begreifen lassen.
Hierzu werden die von Marquardt im Zeitraum von 1930 bis 1933 in der Gewerkschaftszeitschrift „Die Arbeit“ veröffentlichten elf Artikel mit dem gleichnamigen Titel „Volkshochschule – Freie Volksbildung“ einer historischen Inhaltsanalyse unterzogen. Zu Beginn der Arbeit werden zunächst die Genese der Erwachsenenbildung in Deutsc-land und die Biographie Marquardts nachgezeichnet. Die anschließende Inhaltsanalyse erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, welches sich durch einen deskriptiven sowie einen interpretativen Modus auszeichnet. Anschließend werden vier Themenschwerpunkte, die sich aus der interpretativen Analysesequenz ergeben, vor dem Hintergrund der Fragestellung nach Marquardts Volkshochschulkonzeption diskutiert. Die herausge-arbeiteten Schwerpunkte lauten „Kritik“, „Aufgabenbereich der Volkshochschule“, „Orga-nisation der Volkshochschule“ und „Didaktische Überlegungen (Methodik)“. Abschließend wird die Rekonstruktion der Volkshochschulkonzeption Marquardts in einem Resümee zusammengefasst. Es wird hervorgehoben, dass Marquardt sich für eine Erwachsenenbildung einsetzte, die sich an den konkreten Bildungsbedürfnissen der sozio-ökonomisch benachteiligten Arbeiterschaft orientierte. Sein Anliegen bestand darin, Bil-dungsgerechtigkeit herzustellen um die politische Teilhabe aller Gesellschaftsmitglieder zu ermöglichen.