Verfassungsauftrag zum freiheitsschonenden Klimaschutz: Der Klimaschutz-Beschluss des BVerfG
Juristische Fakultät
Mit der Entscheidung über das Bundesklimaschutzgesetz hat das BVerfG den Klimaschutz in gehaltvoller und justitiabler Form in Art. 20 a GG verankert und über die Schutzpflichten und den Freiheitsschutz wirksam grundrechtlich abgestützt. Die für den internationalen Kontext sensible Aktivierung des bislang auf eine Nebenrolle beschränkten Art. 20 a GG als Verpflichtung auf einen nachhaltigkeitssichernden Pfad in die Klimaneutralität und die Figur des intertemporalen Freiheitsschutzes als grundrechtliche Vorgabe für eine über die Zeit gerechte Verteilung der damit verbundenen Lasten sind die zentralen neuen Bausteine.
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