Ueber die Erziehung und den Unterricht der Blinden
von ihrer frühesten Jugend an bis zu ihrer Ausbildung durch den Besuch der Ortsschule und einer Blinden-Anstalt, insbesondere auch über ihre Lage und Beschäftigung nachher als Erwachsene und deren Bewahrung vor physischen und sittlichem Verderben, wie über Blinden-Anstalten und ihre zweckmäßige Einrichtung im Allgemeinen
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